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AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING
DAC 6 Meldepflichten für grenzüberschreitende SteuergestaltungenInhalte der Neuregelung mit Fokus auf die Hallmarks
Webinar, 5. März 2020
Zeitliche Anwendung
DAC 6 Prüfschema
Zentrale Aspekte der UmsetzungInhalt
© Baker Tilly • 2020 Seite 2
Seite 3
„Lebensphase“
25. Juni 2018Beginn der
Übergangsphase
31. Dez 2019Umsetzung
nationales Recht
„Übergangsphase“
30. Juni 2020Ende
Übergangsphase
Gestaltungsmodelle müssen erfasst, dokumentiert und ausgewertetwerden.
Ziel: Erfüllung der erstmaligen Aufzeichnungspflicht bis 31.8.2020Hinweis: § 33 Abs. 3 EG-AO
31. Aug 2020Anzeige SV der
Übergangsphase
31. Okt 2020Info-Austausch Finanzbehörden
Wichtige Daten
Gestaltungsmodelle sind ab dem 1. Juli 2020 innerhalb
von 30 Tagen zu melden.1
Nachträgliche Meldung aller Gestaltungen, die ab dem 25. Juni
2018 in Gang gesetzt wurden (§ 33 Abs. 2 EG-AO)
Quartalsmäßiger Austausch startet am 31. Oktober 2020
Zeitliche Anwendung
© Baker Tilly • 2020
1 Sanktionen können nur in Fällen, in denen das maßgebliche meldepflichtige Ereignis nach dem 30. Juni 2020 eingetreten ist, erhoben werden. (§ 33 Abs. 1 EG-AO)
DAC 6 Prüfschema
Meldepflichtiger: Intermediär vs. Nutzer?
Step 1:Steuerart erfasst?
Keine Meldepflicht
Meldepflicht!
Step 4:Meldeverfahren
Kennzeichen nach
§ 138e Abs. 2 AO
„Neue“ Gestaltung
Initiierung erster Schritte einer
Gestaltung ab dem 25. Juni 2018?
Kennzeichen nach
§ 138e Abs. 1 AO
Step 3:Überprüfung Kennzeichen
Step 2:Grenzüberschreitend?
Main Benefit Test
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DAC 6 Prüfschema
Vorrangig relevant
• Einkommen-/ Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag (mit Ausprägungen Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer)
• Gewerbesteuer
• Grunderwerbsteuer
• Erbschaftsteuer
• Schenkungsteuer
• nicht-harmonisierte Verbrauchsteuern
• etc.
Nicht relevant
• Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)
• Zölle
• harmonisierte Verbrauchsteuern
• Sozialversicherungsbeiträge und Gebühren
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Step 1: Steuerart erfasst?
DAC 6 Prüfschema
Step 2: Steuergestaltung ist grenzüberschreitend, wenn…
• mehr als ein Mitgliedstaat der EU oder
• mindestens ein Mitgliedstaat der EU und ein oder mehrere Drittstaaten betroffen sind.
Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Kriterien zu erfüllen:
nicht alle Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig
einer oder mehrere der Beteiligten sind in mehreren Steuerhoheitsgebieten gleichzeitig ansässig
einer oder mehrere der Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet über eine dort belegene
Betriebstätte einer Geschäftstätigkeit nach und die Gestaltung ist Teil der Geschäftstätigkeit der
Betriebstätte oder macht deren gesamte Geschäftstätigkeit aus
einer oder mehrere der Beteiligten sind ohne Ansässigkeit und Gründung einer Betriebstätte in einem
Hoheitsgebiet tätig
Gestaltung ist geeignet, Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch oder die
Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers zu haben.
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DAC 6 Prüfschema
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Main Benefit Test („MBT“) Meldepflicht, mind. 1 Kennzeichen
gilt als erfüllt, wenn der Hauptvorteil eines Modells die Erlangung eines Steuervorteils ist. MB-TestA B C + C D E
Step 3: Überprüfung Kennzeichen / Hallmarks im Detail
• Steuerzahler ist an Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsklausel gebunden
• Vergütung des Intermediärs ist mit Steuervorteil verbunden
• Standardisierte Gestaltung für mehr als einen Steuerpflichtigen verwendbar
Hallmark gem. EU-Richtlinie:A.1, A.2, A.3
Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 1 Nr. 1 + 2 AO
• Gestaltung ist steuerlich auf Verlust-nutzung ausgerichtet
• Umwandlung von Einkünften in niedriger besteuertes Vermögen oder Einkommen
• Gestaltung unter Nutzung zirkulärer Transaktionen ohne „außer-steuerlichen“ Zweck
Hallmark gem. EU-Richtlinie:B.1, B.2, B.3
Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 1 Nr. 3 a) - c) AO
Spezifische Kennzeichen
• Abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen, die beim Empfänger einem Steuersatz von 0% / nahe 0%unterliegen oder
• …von der Steuer befreit ist bzw. einer anderweitigen Begünstigung unterliegt
Hallmark gem. EU-Richtlinie:C.1 Lit b), i) & C.1 Lit c) + d)
Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 1 Nr. 3 d) + e) AO
Spezifische „Transaktions-Kennzeichen“
Allgemeine Kennzeichen
DAC 6 Prüfschema
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• Abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen, bei denen der Empfänger nicht steuerlich ansässig/steuerlich ansässig in einem Blacklist-Staat ist
• Abschreibung / DBA Entlastungen werden in mehr als einem Land geltend gemacht
• Übertragung von Vermögensgegen-ständen bei wesentlichen steuerlichen Bewertungsunterschieden
Hallmark gem. EU-Richtlinie:C.1 Lit a), C.1 Lit b), ii) & C.2 - C.4
Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 2 Nr. 1 AO
• Aushöhlung / Umgehung der gemäß automatischen Finanzkonten-Informa-tionsaustauschs bestehenden Mitteilungspflichten
• Verschleierung der Identität wirtschaft-licher und/oder rechtlicher Eigentümer („intransparente Kette“)
Hallmark gem. EU-Richtlinie:D.1, D.2
Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 2 Nr. 2 + 3 AO
Spezifische „Informationsaustausch-
Kennzeichen“
• Nutzung einer unilateralen Safe Harbour Regelung
• Transfer schwer zu bewertender immaterieller Werte/Rechte an Betriebsstätten bzw. verbundene Unternehmen
• Das EBIT für 3 Jahre um mehr als 50% senkende Übertragungen von Funktionen, Risiken oder WG zwischen verbundenen Unternehmen
Hallmark gem. EU-Richtlinie:E
Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 2 Nr. 4 AO
Spezifische „Verrechnungspreis-Kennzeichen“
Main Benefit Test („MBT“) Meldepflicht, mind. 1 Kennzeichen
A B C C D E
Step 3: Überprüfung Kennzeichen / Hallmarks im Detail
Spezifische „Transaktions-Kennzeichen“
gilt als erfüllt, wenn der Hauptvorteil eines Modells die Erlangung eines Steuervorteils ist.
DAC 6 Prüfschema
Main Benefit Test / Prüfungsreihenfolge
Keine Meldepflicht
Step 2:
Ist der Steuervorteil der oder einer der
Hauptvorteile?
Step 1:Liegt ein steuerlicher
Vorteil vor?
Meldepflicht!
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Main Benefit Test
Step 1: Liegt ein steuerlicher Vorteil vor?
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Steuern erstattetwerden
Steuervergütungen gewährt oder
erhöht werden
Steueransprüche entfallen oder
verringert werden
die Entstehung von Steueransprüchen
verhindert wird
die Entstehung von Steueransprüchen
in andere Besteuerungs-
zeitpunkte / -räume verschoben wird
AUCH: wenn außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes entstehend
AUSSER: Ermächtigung für BMF-Schreiben mit möglicher ʺWHITE-LISTʺ
insbesondere: steuerlicher Vorteil wirkt sich ausschließlich im Geltungsbereich dieses Gesetzes aus und ist unter
Berücksichtigung aller Umstände der Steuergestaltung gesetzlich vorgesehen
kein steuerlicher Vorteil i.S.d. Gesetzes
Ein steuerlicher Vorteil liegt vor, wenn durch die Steuergestaltung
Main Benefit Test
Step 2: Ist der Steuervorteil der oder einer der Hauptvorteile?
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Ist der Steuervorteil DER oder EINER der
Hauptvorteile?
ZU WÜRDIGEN
• Gesamtkontext
• Alle relevanten objektiven Fakten
• ʺvernünftig denkender objektiver Dritterʺ als Maßstab
• Dominierend gegenüber anderen Vorteilen
• Nicht als vernachlässigbar zu werten (EU-Kommission)
• Vergleichsrechnung mit und ohne Gestaltung
• Gegenbeweis durch wirtschaftliche Gründe, z.B. Wettbewerbsvorteile
DAC 6 Prüfschema
Step 4: Meldepflicht
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Während Übergangsphase(25. Juni 2018 - 30. Juni 2020)
Nach Übergangsphase(ab 1. Juli 2020)
• Anzeige bis 31. August 2020: Erstmaliger Informationstausch zwischen Mitgliedsstaaten bis 31. Oktober 2020
• Bei Verletzung dieser Meldepflicht sieht der Gesetzgeber keine Sanktionen vor (§33 Abs. 3 EG AO)
• Grds. keine „Fade-In“ in die Lebensphase vorgesehen
• Anzeige innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag zu übermitteln, an dem das erste der folgenden Ereignisse eintritt:
Gestaltung wird zur Umsetzung bereitgestellt
Nutzer der Gestaltung ist zu deren Umsetzung bereit
Nutzer hat ersten Schritt zur Umsetzung gemacht
DAC 6 Prüfschema
Step 4: Meldepflicht / Meldepflichtige Personen
Seite 13© Baker Tilly • 2020
Primär: Intermediär(§ 138d Abs. 1 AO)
Sekundär: Nutzer(§ 138d Abs. 5 AO)
für Dritte konzipiert
zur Nutzung bereitstellt
organisiert
vermarktet, oder
die Umsetzung einer Steuergestaltung durch Dritte verwaltet
Keine Subsidiarität der Intermediäre untereinander
Aktive Tätigkeit ist erforderlich
Grds. sollte keine Verpflichtung zur Nach-forschung bestehen, wenn objektiv ver-fügbare Informationen das nicht nahe legen
Generelle Mitteilungspflicht bei eigenem Inlandsbezug
dem Gestaltung zur Umsetzung bereit gestellt wird
der bereit ist, diese umzusetzen oder
den ersten Schritt zur Umsetzung gemacht hat.
Hat der Nutzer selbst konzipiert, sind für ihn die Regelungen für Intermediäre entsprechend anzuwenden.
GAP-Analyse und Konzept Implementierung und Kommunikation
Toollösungen• Für laufende Identifizierung, Überwachung und
Dokumentation • Für elektronische Übermittlung der Meldung
Zentrale Aspekte der Umsetzung
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• Definition der VerantwortlichkeitenVerortung der Verantwortung zwischen Steuern, Compliance und Geschäftsbereichen
• Festlegung der Abläufea) Identifizierung und laufende Überwachung von
meldepflichtigen Gestaltungenb) Verfügbarkeit meldepflichtiger Informationenc) Integration in das TCMS
• Grenzüberschreitende Komplexität heterogene Umsetzung in nationales Recht der EU-
Staaten ist noch nicht erfolgt Verwaltungsauffassungen werden möglicherweise
erst nach erster Meldepflicht veröffentlicht• Inhaltliche Komplexität
Nicht alle Fälle können in ihrer Gänze über Systeme abgebildet und bewertet werden
„menschliche Letztentscheider“ unabdingbar
Prozessuale Aspekte Inhaltliche Aspekte
Finanzielle Aspekte Technische Aspekte
Monetäre Auswirkungen• Technische und personalbezogene Ressourcenplanung/
Implementierungsaufwand• Einschätzung und Beachtung des möglichen materiellen
Risikos (z.B. Sanktionen)
(Tax-)Compliance
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Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ines PauckschPartner
Baker Tilly
Nymphenburger Str. 3b80335 München
T: +49 89 55066-116F: +49 89 55066-100
Marc Roth-LebeauPartner
Baker Tilly
Friedrich-Ebert-Anlage 5460325 Frankfurt am Main
T: +49 69 366002-225F: +49 69 366002-450
Carsten HüningPartner
Baker Tilly
Cecilienallee 6-7 40474 Düsseldorf
T: +49 211 6901-1475F: +49 211 6901-1250
www.bakertilly.de
Rechtlicher Hinweis
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Alle Informationen in dieser Unterlage dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck
und stellen keine Rechtsberatung dar. Alle gemachten Angaben sind allgemein gehalten und
können eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerrechtsberatung nicht ersetzen.
Insofern können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr
übernehmen.
Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden die in unserem Webinar am 05.03.2020 vorgestellten
Beispiele in dieser Unterlage entfernt.