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AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING DAC 6 Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Inhalte der Neuregelung mit Fokus auf die Hallmarks Webinar, 5. März 2020

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AUDIT & ADVISORY • TAX • LEGAL • CONSULTING

DAC 6 Meldepflichten für grenzüberschreitende SteuergestaltungenInhalte der Neuregelung mit Fokus auf die Hallmarks

Webinar, 5. März 2020

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Zeitliche Anwendung

DAC 6 Prüfschema

Zentrale Aspekte der UmsetzungInhalt

© Baker Tilly • 2020 Seite 2

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Seite 3

„Lebensphase“

25. Juni 2018Beginn der

Übergangsphase

31. Dez 2019Umsetzung

nationales Recht

„Übergangsphase“

30. Juni 2020Ende

Übergangsphase

Gestaltungsmodelle müssen erfasst, dokumentiert und ausgewertetwerden.

Ziel: Erfüllung der erstmaligen Aufzeichnungspflicht bis 31.8.2020Hinweis: § 33 Abs. 3 EG-AO

31. Aug 2020Anzeige SV der

Übergangsphase

31. Okt 2020Info-Austausch Finanzbehörden

Wichtige Daten

Gestaltungsmodelle sind ab dem 1. Juli 2020 innerhalb

von 30 Tagen zu melden.1

Nachträgliche Meldung aller Gestaltungen, die ab dem 25. Juni

2018 in Gang gesetzt wurden (§ 33 Abs. 2 EG-AO)

Quartalsmäßiger Austausch startet am 31. Oktober 2020

Zeitliche Anwendung

© Baker Tilly • 2020

1 Sanktionen können nur in Fällen, in denen das maßgebliche meldepflichtige Ereignis nach dem 30. Juni 2020 eingetreten ist, erhoben werden. (§ 33 Abs. 1 EG-AO)

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DAC 6 Prüfschema

Meldepflichtiger: Intermediär vs. Nutzer?

Step 1:Steuerart erfasst?

Keine Meldepflicht

Meldepflicht!

Step 4:Meldeverfahren

Kennzeichen nach

§ 138e Abs. 2 AO

„Neue“ Gestaltung

Initiierung erster Schritte einer

Gestaltung ab dem 25. Juni 2018?

Kennzeichen nach

§ 138e Abs. 1 AO

Step 3:Überprüfung Kennzeichen

Step 2:Grenzüberschreitend?

Main Benefit Test

© Baker Tilly • 2020 Seite 4

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DAC 6 Prüfschema

Vorrangig relevant

• Einkommen-/ Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag (mit Ausprägungen Lohnsteuer/Kapitalertragsteuer)

• Gewerbesteuer

• Grunderwerbsteuer

• Erbschaftsteuer

• Schenkungsteuer

• nicht-harmonisierte Verbrauchsteuern

• etc.

Nicht relevant

• Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)

• Zölle

• harmonisierte Verbrauchsteuern

• Sozialversicherungsbeiträge und Gebühren

© Baker Tilly • 2020 Seite 5

Step 1: Steuerart erfasst?

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DAC 6 Prüfschema

Step 2: Steuergestaltung ist grenzüberschreitend, wenn…

• mehr als ein Mitgliedstaat der EU oder

• mindestens ein Mitgliedstaat der EU und ein oder mehrere Drittstaaten betroffen sind.

Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Kriterien zu erfüllen:

nicht alle Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig

einer oder mehrere der Beteiligten sind in mehreren Steuerhoheitsgebieten gleichzeitig ansässig

einer oder mehrere der Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet über eine dort belegene

Betriebstätte einer Geschäftstätigkeit nach und die Gestaltung ist Teil der Geschäftstätigkeit der

Betriebstätte oder macht deren gesamte Geschäftstätigkeit aus

einer oder mehrere der Beteiligten sind ohne Ansässigkeit und Gründung einer Betriebstätte in einem

Hoheitsgebiet tätig

Gestaltung ist geeignet, Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch oder die

Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers zu haben.

Seite 6© Baker Tilly • 2020

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Seite 7© Baker Tilly • 2020

Main Benefit Test („MBT“) Meldepflicht, mind. 1 Kennzeichen

gilt als erfüllt, wenn der Hauptvorteil eines Modells die Erlangung eines Steuervorteils ist. MB-TestA B C + C D E

Step 3: Überprüfung Kennzeichen / Hallmarks im Detail

• Steuerzahler ist an Geheimhaltungs-/Vertraulichkeitsklausel gebunden

• Vergütung des Intermediärs ist mit Steuervorteil verbunden

• Standardisierte Gestaltung für mehr als einen Steuerpflichtigen verwendbar

Hallmark gem. EU-Richtlinie:A.1, A.2, A.3

Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 1 Nr. 1 + 2 AO

• Gestaltung ist steuerlich auf Verlust-nutzung ausgerichtet

• Umwandlung von Einkünften in niedriger besteuertes Vermögen oder Einkommen

• Gestaltung unter Nutzung zirkulärer Transaktionen ohne „außer-steuerlichen“ Zweck

Hallmark gem. EU-Richtlinie:B.1, B.2, B.3

Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 1 Nr. 3 a) - c) AO

Spezifische Kennzeichen

• Abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen, die beim Empfänger einem Steuersatz von 0% / nahe 0%unterliegen oder

• …von der Steuer befreit ist bzw. einer anderweitigen Begünstigung unterliegt

Hallmark gem. EU-Richtlinie:C.1 Lit b), i) & C.1 Lit c) + d)

Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 1 Nr. 3 d) + e) AO

Spezifische „Transaktions-Kennzeichen“

Allgemeine Kennzeichen

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Seite 8© Baker Tilly • 2020

• Abzugsfähige grenzüberschreitende Zahlungen, bei denen der Empfänger nicht steuerlich ansässig/steuerlich ansässig in einem Blacklist-Staat ist

• Abschreibung / DBA Entlastungen werden in mehr als einem Land geltend gemacht

• Übertragung von Vermögensgegen-ständen bei wesentlichen steuerlichen Bewertungsunterschieden

Hallmark gem. EU-Richtlinie:C.1 Lit a), C.1 Lit b), ii) & C.2 - C.4

Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 2 Nr. 1 AO

• Aushöhlung / Umgehung der gemäß automatischen Finanzkonten-Informa-tionsaustauschs bestehenden Mitteilungspflichten

• Verschleierung der Identität wirtschaft-licher und/oder rechtlicher Eigentümer („intransparente Kette“)

Hallmark gem. EU-Richtlinie:D.1, D.2

Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 2 Nr. 2 + 3 AO

Spezifische „Informationsaustausch-

Kennzeichen“

• Nutzung einer unilateralen Safe Harbour Regelung

• Transfer schwer zu bewertender immaterieller Werte/Rechte an Betriebsstätten bzw. verbundene Unternehmen

• Das EBIT für 3 Jahre um mehr als 50% senkende Übertragungen von Funktionen, Risiken oder WG zwischen verbundenen Unternehmen

Hallmark gem. EU-Richtlinie:E

Nationale Umsetzung in:§ 138e Abs. 2 Nr. 4 AO

Spezifische „Verrechnungspreis-Kennzeichen“

Main Benefit Test („MBT“) Meldepflicht, mind. 1 Kennzeichen

A B C C D E

Step 3: Überprüfung Kennzeichen / Hallmarks im Detail

Spezifische „Transaktions-Kennzeichen“

gilt als erfüllt, wenn der Hauptvorteil eines Modells die Erlangung eines Steuervorteils ist.

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Main Benefit Test / Prüfungsreihenfolge

Keine Meldepflicht

Step 2:

Ist der Steuervorteil der oder einer der

Hauptvorteile?

Step 1:Liegt ein steuerlicher

Vorteil vor?

Meldepflicht!

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Main Benefit Test

Step 1: Liegt ein steuerlicher Vorteil vor?

© Baker Tilly • 2020 Seite 10

Steuern erstattetwerden

Steuervergütungen gewährt oder

erhöht werden

Steueransprüche entfallen oder

verringert werden

die Entstehung von Steueransprüchen

verhindert wird

die Entstehung von Steueransprüchen

in andere Besteuerungs-

zeitpunkte / -räume verschoben wird

AUCH: wenn außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes entstehend

AUSSER: Ermächtigung für BMF-Schreiben mit möglicher ʺWHITE-LISTʺ

insbesondere: steuerlicher Vorteil wirkt sich ausschließlich im Geltungsbereich dieses Gesetzes aus und ist unter

Berücksichtigung aller Umstände der Steuergestaltung gesetzlich vorgesehen

kein steuerlicher Vorteil i.S.d. Gesetzes

Ein steuerlicher Vorteil liegt vor, wenn durch die Steuergestaltung

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Main Benefit Test

Step 2: Ist der Steuervorteil der oder einer der Hauptvorteile?

© Baker Tilly • 2020 Seite 11

Ist der Steuervorteil DER oder EINER der

Hauptvorteile?

ZU WÜRDIGEN

• Gesamtkontext

• Alle relevanten objektiven Fakten

• ʺvernünftig denkender objektiver Dritterʺ als Maßstab

• Dominierend gegenüber anderen Vorteilen

• Nicht als vernachlässigbar zu werten (EU-Kommission)

• Vergleichsrechnung mit und ohne Gestaltung

• Gegenbeweis durch wirtschaftliche Gründe, z.B. Wettbewerbsvorteile

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DAC 6 Prüfschema

Step 4: Meldepflicht

Seite 12© Baker Tilly • 2020

Während Übergangsphase(25. Juni 2018 - 30. Juni 2020)

Nach Übergangsphase(ab 1. Juli 2020)

• Anzeige bis 31. August 2020: Erstmaliger Informationstausch zwischen Mitgliedsstaaten bis 31. Oktober 2020

• Bei Verletzung dieser Meldepflicht sieht der Gesetzgeber keine Sanktionen vor (§33 Abs. 3 EG AO)

• Grds. keine „Fade-In“ in die Lebensphase vorgesehen

• Anzeige innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag zu übermitteln, an dem das erste der folgenden Ereignisse eintritt:

Gestaltung wird zur Umsetzung bereitgestellt

Nutzer der Gestaltung ist zu deren Umsetzung bereit

Nutzer hat ersten Schritt zur Umsetzung gemacht

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Step 4: Meldepflicht / Meldepflichtige Personen

Seite 13© Baker Tilly • 2020

Primär: Intermediär(§ 138d Abs. 1 AO)

Sekundär: Nutzer(§ 138d Abs. 5 AO)

für Dritte konzipiert

zur Nutzung bereitstellt

organisiert

vermarktet, oder

die Umsetzung einer Steuergestaltung durch Dritte verwaltet

Keine Subsidiarität der Intermediäre untereinander

Aktive Tätigkeit ist erforderlich

Grds. sollte keine Verpflichtung zur Nach-forschung bestehen, wenn objektiv ver-fügbare Informationen das nicht nahe legen

Generelle Mitteilungspflicht bei eigenem Inlandsbezug

dem Gestaltung zur Umsetzung bereit gestellt wird

der bereit ist, diese umzusetzen oder

den ersten Schritt zur Umsetzung gemacht hat.

Hat der Nutzer selbst konzipiert, sind für ihn die Regelungen für Intermediäre entsprechend anzuwenden.

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GAP-Analyse und Konzept Implementierung und Kommunikation

Toollösungen• Für laufende Identifizierung, Überwachung und

Dokumentation • Für elektronische Übermittlung der Meldung

Zentrale Aspekte der Umsetzung

Seite 14

• Definition der VerantwortlichkeitenVerortung der Verantwortung zwischen Steuern, Compliance und Geschäftsbereichen

• Festlegung der Abläufea) Identifizierung und laufende Überwachung von

meldepflichtigen Gestaltungenb) Verfügbarkeit meldepflichtiger Informationenc) Integration in das TCMS

• Grenzüberschreitende Komplexität heterogene Umsetzung in nationales Recht der EU-

Staaten ist noch nicht erfolgt Verwaltungsauffassungen werden möglicherweise

erst nach erster Meldepflicht veröffentlicht• Inhaltliche Komplexität

Nicht alle Fälle können in ihrer Gänze über Systeme abgebildet und bewertet werden

„menschliche Letztentscheider“ unabdingbar

Prozessuale Aspekte Inhaltliche Aspekte

Finanzielle Aspekte Technische Aspekte

Monetäre Auswirkungen• Technische und personalbezogene Ressourcenplanung/

Implementierungsaufwand• Einschätzung und Beachtung des möglichen materiellen

Risikos (z.B. Sanktionen)

(Tax-)Compliance

© Baker Tilly • 2020

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Rechtlicher Hinweis

Seite 16

Alle Informationen in dieser Unterlage dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck

und stellen keine Rechtsberatung dar. Alle gemachten Angaben sind allgemein gehalten und

können eine individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerrechtsberatung nicht ersetzen.

Insofern können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr

übernehmen.

Aus Gründen der Vertraulichkeit wurden die in unserem Webinar am 05.03.2020 vorgestellten

Beispiele in dieser Unterlage entfernt.