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Der erste Riester-Fondssparplan mit ETFs und garantierten Rentenkonditionen Stand: August 2020 030 – 770 191 291 [email protected]

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Der erste Riester-Fondssparplan mit ETFs und garantierten Rentenkonditionen

Stand: August 2020

030 – 770 191 291 [email protected]

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Inhaltsverzeichnis

1. Auf einen Blick

2. Für wen lohnt sich der fairriester

3. Portfolio

3.1 Sutor Vermögensverwaltung

3.2 Fonds

4. Kosten

5. Staatliche Förderung

5.1 Zulagen

5.2 Steuervorteile

5.3 Zulageberechtigung

5.4 Entnahmen für Wohn-Riester

6. Steuern

6.1 Einzahlungsphase

6.2 Auszahlungsphase / Bei Entnahmen

7. Beiträge und Einzahlungen

7.1 Höhe der Beiträge

7.2 Zahlungsweise

7.3 Beitragsgarantie

8. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

9. Garantierte Rentenkonditionen

9.1 Art der Überschussverwendung

10. Rentenbeginn und -ende

10.1 Rentenbeginn

10.2 Rentenende

11. Vertragslaufzeit

12. Verrentung und Kapitalauszahlungen

12.1 Verrentung

12.2 Kapitalauszahlungen

13. Wechsel und Kündigung

13.1 Wechsel von einem anderen Anbieter zu fairr

13.2 Wechsel von fairr zu einem anderen Anbieter

13.3 Kündigung

13.4 Beitragsfreistellung

14. Todesfall

14.1 Hinterbliebenenabsicherung

14.2 Tod des riestersparen-den Ehepartners

15. Ausland

16. Sicherheit

16.1 Riester-Zertifizierung

16.2 fairr

16.3 Sutor Bank

16.4 Dein Geld

16.5 myLife Lebensversicherung

16.6 Hartz IV

16.7 Grundsicherung im Alter

16.8 Identifizierung

17. Digitale Planung

17.1 Vertragsabschluss

17.2 Cockpit

18. fairriester für Kinder

19. Factsheet für Profis

20. Anhang

20.1 Anhang 1: Förderbe-rechtigte Personen

20.2 Anhang 2: Garantierte Rentenkonditionen

20.3 Weiterführende Infor-mationen zur Sutor Vermögensverwaltung

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1 | Auf einen Blick

Wissenschaftlich basierte Investition ausschließlich in ETFs.

Flexible Einzahlungen und jeder-zeit Beiträge pausieren

Lebenslange Rente sowie Teilauszahlun-gen oder Komplettauszahlung möglich

Der fairriester ist ein Fondssparplan mit ETFs, der die Riester-Förderung nutzt.

Beiträge zum fairriester können jedes Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem sind alle Fondserträge von der Abgeltungssteuer befreit.

Egal, wie sich das Portfo-lio entwickelt – zum Ren-tenbeginn stehen min-destens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen für Rentenzahlungen zur Verfügung.

Das Portfolio ist welt-weit diversifiziert und wird über die Aktien- und Anleihenquote gesteuert

Beiträge können jeder-zeit angepasst oder auch ganz ausgesetzt werden. Zusätzliche Einzahlungen sind jederzeit einfach per Überweisung möglich.

Der fairriester kann (för-derschädlich) gekün-digt und ausgezahlt werden. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist jederzeit kostenfrei möglich.

Üblicherweise unter 1 % Effektivkosten, die sich aus-schließlich aus einer fixen Grundgebühr, einer vermö-gensabhängigen Gebühr und den Fondskosten zusam-mensetzen. Der fairriester hat keine Abschluss- oder Vertriebskosten, Ausgabeaufschläge oder sonstige ver-steckte Kosten.

Der fairriester ist der einzige Fondssparplan, der schon zu Beginn feste Rentenkonditionen mit garantierten Rentenfak-toren zusagt. Ans Ende der Einzahlphase schließt sich ein Auszahlplan einer Versicherung an.

Portfolio, Performance und Dokumente können 24/7 online im Cockpit eingesehen werden. Änderungen, z.B. Bei-tragsanpassungen, sind hier jederzeit möglich.

Förderberechtigte Sparer erhalten zusätzlich zu ihren Beiträgen jähr-lich Grundzulagen und Kinderzulagen.

Kapitalauszahlungen sind möglich.

Für gefördertes Vermö-gen: Zum Rentenbe-ginn bis zu 30 %, davor förderschädlich.

Für ungefördertes Vermö-gen: 1x pro Jahr möglich.

ETFs

Einzahlungsphase Auszahlungsphase

Diversifiziertes Portfolio Niedrige Kosten

Jährliche ZulagenSteuervorteile

Beitragsgarantie Digitales Management

Flexible EinzahlungenGarantierte Rentenkonditionen

Kapitalauszahlungen möglich

Kostenlose Kündigung und Wechsel

Grafik: So funktioniert‘s

030 – 770 191 291 [email protected]

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3 | Portfolio

2 | Für wen lohnt sich der fairriester

Beim Anlagemodell verfolgt die Sutor Bank das Leben-zyklusmodell und ergänzt dieses um eine tägliche ver-tragsindividuelle Berechnung der Ziel-Aktienquote. Die Ziel-Aktienquote wird für jeden Vertrag individuell täglich neu berechnet und stützt sich neben der Rest-laufzeit auf Einzahlungen, Depotwert und Marktvolatili-tät. Bis 5 Jahre vor Rentenbeginn erhältst Du die Ziel-Aktienquote. Danach senkt das Ablaufmanagement die Aktienquote monatlich linear ab.

Eine Darstellung des aktuell zugrundeliegenden fair-riester-Anlagemodells und einen Aktienquoten-Schnell-rechner findest du unter www.fairr.de/produkte/fairriester/investment

3.1 | Sutor Vermögensverwaltung Anlagemodell

Beim fairriester kannst Du (im Gegensatz zu den anderen fairr Produkten) keinen Einfluss auf die Auswahl der ETFs nehmen.

Stattdessen wählt die Sutor Bank die Zusammensetzung aus und gibt Dir im Gegenzug die Beitragsgarantie. Zu Rentenbeginn stehen Dir so mindestens alle eingezahl-ten Beiträge und Zulagen (und gegebenenfalls Wechsel-guthaben) für Rentenzahlungen zur Verfügung.

Du profitierst vom professionell strukturierten Portfolio der Sutor Bank Vermögensverwaltung. Zuständig für die Anlageentscheidung bei der Bank ist der Anlageaus-schuss. Dieser besteht aus erfahrenen Kapitalmarktex-perten und bestimmt die Ausrichtung der Anlagestrate-gie. Die Depot zusammen setzung und das Anlage modell werden im Rahmen der Vermögens verwaltung vom Anlage ausschuss der Sutor Bank überwacht und gegebenen falls angepasst.

Mit dem Fondssparplan fairriester wird langfristig Ver-mögen fürs Alter aufgebaut. Daher eignet er sich grund-sätzlich für

• jeden, der privat fürs Alter vorsorgen möchte

Da mit dem fairriester nicht nur Renditechancen der Wertpapiermärkte genutzt werden, sondern Sparer zudem von staatlichen Förderungen in Form von

Zulagen und Steuervorteilen profitieren, ist der fairries-ter besonders lohnenswert für

• Familien mit Kindern

• Alleinerziehende

• Gutverdiener

Auf Seite 35 findest Du eine eingehende Beschreibung der Sutor Bank über die Vermögensverwaltung und ihre Rah-menbedingungen. Dabei wird auch auf häufig gestellte Fragen eingegangen.

Profi-Tipp

Wenn Du Dein Renteneintrittsalter weit nach hinten legst (möglich sind maximal 83 Jahre), ist es aktuell grundsätzlich möglich, die Aktienquote zu erhöhen.

Sofern Dein Depotstand ausreichend oberhalb der Beiträge liegt, kannst Du ab 62 Deinen Rentenbe-ginn vorziehen und in Rente gehen. Die Zustimmung der Sutor Bank vorausgesetzt.

Wenn Du nicht an einer Rente interessiert bist, kannst Du alternativ ab dann auch Deinen Vertrag för-derschädlich kündigen – auch in mehreren, z.B. jährlichen Schritten.

Beide Varianten erhöhen Deine erwartete Gesamtrendite nach Steuern merklich – beachte aber bitte, dass Du damit keine Beitragsgarantie zum Rentenbeginn sicher hast. (Siehe 12/62-Regel, S.12)

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Weltweite Diversifikation

Passive Fonds

Keine Spekulation

Diversifikation ist für den langfristigen Vermögensauf-bau entscheidend. Dein Portfolio wird daher auf die bewährten Anlageklassen Aktien und Anleihen verteilt. Dabei wird die Aktienanlage weltweit über mehrere hundert Aktien gestreut, um das Risiko eines einzelnen Wertpapiers zu mindern und die Renditechancen Deiner Anlage zu erhöhen. Beim fairriester investierst Du also in hunderte verschiedene Unternehmen.

Im fairriester wird in passive Fonds investiert. Die Vor-teile von passiven gegenüber aktiv gemanagten Fonds liegen auf der Hand: Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass passive Fonds auf lange Sicht höhere Rendite als aktive Fonds erzielen (so z.B. Ferri / Benke (2017): „A Case for Index Fund Portfolios – Investors holding only index funds have a better chance for suc-cess”(Whitepaper)). Zudem sind passive Fonds deutlich günstiger als aktive Fonds. Diese zusätzlichen Kosten wiederum mindern die Rendite.

Auf komplexe Instrumente wie Hebelprodukte oder Zer-tifikate wird beim fairriester bewusst verzichtet. Aktives Wetten auf Einzelwerte oder Branchen findet nicht statt.

Aktive vs. passive Fonds

Aktive Fonds werden von einem Fondsmanager verwaltet, der die Zusammensetzung des Fonds bzw. des Portfolios dem aktuellen Marktgeschehen anpasst und versucht, von diesem zu profitieren. Er zielt darauf, den Markt oder einen Vergleichsindex zu schlagen. Durch die Transaktionskosten, Ausgabeauf-schläge und die Vergütung des Fondsmanagers sind aktive Fonds deutlich teurer als passive Fonds. Wissenschaftliche Studien belegen, dass aktive Fonds auf lange Sicht häufig nicht die angestrebte Per-formance erreichen und ihre Rendite durch hohe Kosten noch geschmälert wird.

Passive Fonds sind günstiger, da sie ohne Fondsmanager auskommen. Sie bilden schlicht einen Index, z.B. den DAX oder MSCI World nach. Dieser gibt die Anzahl und die Gewichtung der einzelnen Titel vor, in die der passive Fonds investiert (daher auch die Bezeichnung ‘Indexfonds’).

3.2 | Fonds

Dein fairriester-Portfolio ist breit gestreut und investiert in ETFs. Alle verwendeten ETFs stammen von namhaf-ten Investmentgesellschaften.

Im fairriester-Portfolio wird aktuell eine transparente, unkomplizierte und kostengünstige Lösung mit ETFs genutzt. Zwischen diesen Fonds wird das Vertrags-guthaben regel mäßig in Richtung der vertrags indi-vidu ellen Ziel-Aktien quote rebalanciert. Im Rahmen der Vermögens verwaltung kann diese Fonds palette je nach Markt bedingungen erweitert und/oder verändert werden. Eine breite Streuung über eine Vielzahl von Ländern und Sektoren bleibt in jedem Fall erhalten.

Eine Darstellung der aktuell verwendeten ETFs im fair-riester-Anlagemodell findest du unter www.fairr.de/produkte/fairriester/investment

ETFs

• Passive Fonds

• Bilden einen Index nach (entweder physisch oder synthetisch)

• Breit diversifiziert

• Börsengehandelt

• Geringe Kosten im Vergleich zu aktiven Fonds

Keine freie ETF-Auswahl

Beim fairriester kannst Du (im Gegensatz zu den anderen fairr Produkten) keinen Einfluss auf die Auswahl der ETFs nehmen.

Stattdessen wählt die Sutor Bank die Zusammensetzung aus und gibt Dir im Gegenzug die Beitragsgarantie.

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4 | Kosten

Beim fairriester profitierst Du von dauer-haft günstigen Konditionen. Wie bei allen fairr-Produkten fallen auch hier keine Abschlussprovisionen an.

Alle Kosten im Überblick

Ansparphase

Grundgebühr

Fondskosten abhängig von der Aktien- und Anleihen-quote des Vertrags; in den Fondkursen enthalten

Gebühr auf Vertragsguthaben

Keine Abschlussprovisionen

Die Gebühren sind so angelegt, dass sie an Deinen Anlageerfolg gekop-pelt sind. So werden die Verwaltungskosten prozentual von Deinem aktuellen Depotstand erhoben.

0,6 % p.a.

36 € p.a.

0,15 % – 0,26 % p.a.

• Beitragsänderung

• Sonderzahlungen

• Beitragsfreistellung

• Änderung des Zulageantrags

• Abschlussprovision

• Vertriebskosten

• Ausgabeaufschläge für Fonds

• Transaktionskosten

• Wechsel zu einem

anderen Anbieter

• Kündigung mit Auszahlung

0 €

Deine individuellen Effektivkosten mit den aktuellen Fondsgebühren Deines Portfolios kannst Du hier berech-nen: www.fairr.de/rechner und ein individuelles Produktinformationsblatt (PIB) erstellen.

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Auszahlungsphase

Verwaltungskosten

* einmalig bezogen auf das gebildete Kapital

* bezogen auf die monatliche Altersleistung

Beachte: Diese Kosten sind bereits in den garantier-ten Rentenkonditionen enthalten; sie werden also nicht noch einmal separat abgezogen.

Anlassbezogene Kosten

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Für die Verwaltung und Betreuung Deines Vermögens zahlst Du jährliche Verwaltungskosten von 0,6 % pro Jahr Deines fairriester-Vermögens.

Diese werden halbjährlich dem Depotvermögen entnommen.

Für Dein Konto bei der Sutor Bank und das Depot, in dem Deine Fondsanteile verwahrt werden, zahlst Du 36 € pro Jahr.

Diese Gebühr wird halbjährlich dem Depotvermögen entnommen.

Gebühr auf Vertragsguthaben

Grundgebühr

In Deinem Depot hältst Du ETFs, die unterschiedliche Fondskosten haben. Beim fairriester kostet der güns-tigste Fonds derzeit 0,15 % pro Jahr, der Teuerste 0,4 % pro Jahr. Die Kosten der einzelnen Fonds sind in den Fondspreisen bereits enthalten.

Wichtiger ist aber, wie viel Dein Portfolio im Durch-schnitt kostet. Die Durchschnittskosten liegen aktuell zwischen 0,15 % und 0,26 % pro Jahr, abhängig von der Aktien- und Anleihenquote Deines Vertrages. Diese Kosten werden von der Fondsgesellschaft im Kurs des Fonds automatisch berücksichtigt.

Fondskosten

Innerhalb ihrer Anlagestrategie kauft und verkauft die Sutor Bank Fonds für Dich. Ein einzelner Fonds kann dabei maximal bis zu 0,9 %, Dein Gesamt-Portfolio aber nie über 0,6 % Deines Vertragsvermö-gens kosten. Wichtig: Weder Sutor noch fairr dürfen irgendwelche Kick-Backs aus der Fondsauswahl erhalten, damit der einzige Anreiz bei der Auswahl die Maxi-mierung Deines Vermögens ist.

0,5 % 1,5 %

80 €

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5 | Staatliche Förderung

Wenn Du sozialversicherungspflichtig angestellt bist, profitierst Du mit dem fairriester jedes Jahr von der staatlichen Riester-Förderung, die Dein Kapital – zusätz-lich zu Deinen Sparbeiträgen – erhöht. Zum einen erhältst Du jährliche Zulagen, zum anderen gewährt der Staat Dir Steuervorteile.

Auch Beamte, Richter oder Soldaten haben Anspruch auf die Riester-Förderung. Ob Du zulageberechtigt bist, kannst Du der Tabelle in Anhang 1 auf Seite 28 entnehmen.

Grundzulage

KinderzulageDauerzulagenantrag

Um nicht jedes Jahr neu Deine Zulagen zu beantragen, kannst Du einen Dau-erzulagenantrag ausfüllen. Dies geht bei fairr zu Vertragsbeginn und bei späteren Änderungen einfach online über Dein persönliches Cockpit unter www.fairr.de/cockpit im Menüpunkt Meine Produkte / fairriester / Zulagen.

5.1 | Zulagen

Jedes Jahr erhältst Du vom Staat eine Grundzulage von 175 € in Deinen fairriester-Vertrag. Diese Zulage bekommst Du in voller Höhe, wenn Du 4 % Deines Vor-jahres-Bruttoeinkommens (maximal 2.100 €) abzüglich der Zulagen einzahlst. Zahlst Du weniger als 4 % Jahres-beitrag, dann wird die Zulage anteilig gezahlt.

Wenn Du Kinder hast, profitierst Du noch einmal extra: Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das ab 2008 geboren wurde, erhältst Du zusätzlich eine jährliche Kinderzulage von 300 €. Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt die Kin-derzulage 185 €.

Auch hier gilt: Die Kinderzulagen bekommst Du in voller Höhe, wenn Du 4 % Deines Vorjahres-Bruttoeinkom-mens (maximal 2.100 €) abzüglich der Zulagen einzahlst. Bei weniger als 4 % Jahresbeitrag werden die Zulagen anteilig gezahlt.

100 % Vorjahres-Bruttoeinkommen

Einzahlung: 4 % vom Bruttovorjahreseinkommen (max. 2.100 €)

Zulage: 175 €

Eigenbeitrag: 1.925 €

Grafik: Einzahlung mit staatlicher Förderung am Beispiel Grundzulage 175 €

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Berufseinsteigerbonus

Beispiel: Mutter von zwei Kindern

Günstigerprüfung

Hierbei werden von Deiner Steuerersparnis die Zulagen, die Du erhalten hast, abgezogen.

Verbleibt ein positiver Betrag, dann ist dies Deine Steuer-ersparnis, die Du vom Finanzamt erstattet bekommst.

Verbleibt ein negativer Betrag, dann hast Du keine Steu-erersparnis. Dafür erhältst Du die Zulagen steuerfrei.

5.2 | Steuervorteile

Wenn Du vor Deinem 25. Geburtstag einen fairries-ter-Vertrag abschließt, bekommst Du einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 €. Deine Grundzu-lage für das erste Sparjahr wird dann um diesen Betrag erhöht.

Deine Beiträge für den fairriester inklusive der Zulagen kannst Du jedes Jahr in Deiner Steuererklä-rung geltend machen. Der Betrag, den Du in den fair-riester eingezahlt hast, wird von Deinem Einkommen abgezogen und mindert somit Deine Steuerschuld. Im besten Fall bekommst Du dann also Steuern zurück-erstattet. Ob Du eine Steuerersparnis hast und wie hoch diese ausfällt, ermittelt das Finanzamt durch die Güns-tigerprüfung. In der Auszahlphase musst Du Deine Rente dann mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Dieses Prinzip nennt sich daher nachgela-gerte Besteuerung.

Deine individuelle Steuerersparnis in Abhän-gigkeit von Beitragshöhe und Einkommen kannst Du online bei fairr ausrechnen, unter: www.fairr.de/produkte/fairriester/rechner .

Du hast zwei Kinder im Vorschulalter. Im letzten Jahr betrug Dein sozialversicherungspflichtiges Bruttoein-kommen 52.500 €.

Du bekommst also jährlich Zulagen in Höhe von 775 €, wenn Du 1.325 € in Deinen fairriester einzahlst. Das ent-spricht einer monatlichen Rate von 110,42 €.

Zulage:

Beitrag:

175 € Grundzulage 2 300 € Kinderzulage+ +( ) = 775 € pro Jahr

52.500 € 775 € Zulagen-+( 4 % ) = 1.325 € pro Jahr

Beispiel: Steuerersparnis

Du bist Single, hast 1.925 € in Deinen fairriester eingezahlt und die Grundzulage in Höhe von 175 € bekommen. Im vergangenen Jahr wurde also die Maximalsumme von 2.100 € investiert. Dein persönlicher Steuersatz beträgt 40 %.

Als Steuerersparnis ergibt sich demnach ein Betrag von 665 €.

Die gesamte Ersparnis ergibt sich aus:

Die Ersparnis minus der Zulage beträgt also:

2.100 € 40 % = 840 €+

840 € 175 €- = 665 €

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5.4 | Entnahmen für Wohn-Riester

5.3 | Zulageberechtigung

Du kannst Dein gesamtes angespartes und steuerlich gefördertes Kapital aus dem fairriester für den Bau oder Kauf einer Wohnung oder zur Finanzierung auf-genommener Darlehen verwenden. Danach wird dein fairriester-Vertrag aufgelöst und ein sogenanntes Wohn-förderkonto bei der Zulagenstelle weitergeführt, um die nachgelagerte Besteuerung des entnommenen Kapitals im Rentenalter zu berechnen. Eine Teilauszahlung zu Wohnzwecken ist im fairriester nicht möglich.

Eine Rückzahlpflicht des entnommenen Kapitals in den Riester-Vertrag besteht dabei nicht.

Wenn Du unmittelbar zulageberechtigt bist, erhältst Du jedes Jahr Zulagen und Steuervorteile. Ein großer Teil der deutschen Sparer ist zulageberechtigt, z.B. Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversiche-rung einzahlen, sowie Beamte, Richter und Soldaten.

Die Liste der Personengruppen, die Anspruch auf eine Riester-Förderung haben, findest Du in der Tabelle in Anhang 1 auf Seite 28.

Auch wenn Du nicht unmittelbar zulageberechtigt für die Riester-Rente bist, gibt es eine Möglichkeit, die Zulagen vom Staat zu erhalten. Die Bedingung: Du hast einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspart-ner, der wiederum unmittelbar zulageberechtigt ist und selbst einen Riester-Vertrag bespart. In diesem Fall bist Du mittelbar zulageberechtigt (ein anderer Aus-druck dafür ist abgeleitete Förderberechtigung).

Wenn Du mittelbar förderberechtigt bist und Dein Ehe-partner unmittelbar, dann erhältst Du Zulagen auf Deinen eigenen Riestervertrag, wenn

• Du einen Beitrag von mindestens 60 € im Jahr in Deinen Vertrag einzahlst und

• Dein förderberechtigter Ehepartner (bzw. eingetra-gener Lebenspartner) seinen Mindesteigenbeitrag erbringt. Der Mindesteigenbeitrag ist der Beitrag, der für die volle Förderung ausreicht.

Jeder darf eine Riester-Rente abschließen und so viel einzahlen, wie er möchte. Wenn Du allerdings nicht förderberechtigt bist, erhältst Du keine staatliche För-derung in Form von Zulagen. Trotzdem kann sich der fairriester lohnen:

Im Vergleich zu einem gewöhnlichen Fondssparplan muss nämlich keine Abgeltungssteuer (inkl. Solidari-tätszuschlag also 26,375 %) gezahlt werden. Das heißt, dass Du Kursgewinne, Dividenden und Zinsen steuerfrei über alle Jahre der Einzahlphase hinweg mitnimmst.

Zudem greift am Ende die Beitragsgarantie, die einen Verlust des eingezahlten Kapitals verhindert.

Bei der Auszahlung zum Rentenbeginn kannst Du Dir – falls gewünscht – Dein gesamtes Vermögen auf einmal auszahlen lassen. Wenn Du dies nach Voll-

endung Deines 62. Lebensjahres und nach mindestens 12 Jahren Vertragslaufzeit tust, müssen zudem nur die Hälfte der Erträge versteuert werden (siehe Kapitel 12/62-Regel, S. 12).

Auch Selbstständige können einen fairriester abschlie-ßen. Allerdings wird dies in den meisten Fällen nicht staatlich gefördert (siehe fairriester ohne Zulagen).

Es gibt jedoch Ausnahmen: Du hast als Selbständi-ger Anrecht auf Zulagen und Steuervorteile der Ries-ter-Rente, wenn Du

• rentenversicherungspflichtig bist. Dies gilt zum Bei-spiel für einige Handwerksberufe.

• künstlerisch oder publizistisch tätig und deshalb über die Künstlersozialkasse versichert bist.

• durch Deinen unmittelbar förderberechtigten Ries-ter-sparenden Ehepartner mittelbar zulageberech-tigt bist

Unmittelbar

Mittelbar

fairriester ohne Zulagen

fairriester für Selbstständige

Experten-Tipp

Wenn Du selbständig bist und keine Förderung erhältst, kannst Du Deinen Ehegatten rentenversicherungspflich-tig einstellen. Dann schließt Ihr beide einen Riester-Vertrag ab und Du bist auch förderberechtigt. Wenn Ihr Kinder habt, bekommt Ihr so auch noch die Kinderzulage.

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6.1 | In der Einzahlungsphase

6 | Steuern

Wie bereits in Kapitel Staatliche Förderung (Seite 8)erklärt, gewährt Dir der Staat in der Einzahlungsphase Deines fairriesters Steuervorteile. Du kannst die Beiträge inklusive der Zulagen jedes Jahr in der Steuererklä-rung geltend machen, was Deine Steuerschuld mindert. Im Zuge der Günstigerprüfung errechnet das Finanzamt dann Deine Steuerersparnis. In der Auszahlphase musst Du Deine Rente dann mit Deinem persönlichen Einkom-mensteuersatz versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Ein weiterer Vorteil eines Riester-Vertrags (und damit auch vom fairriester): Während der gesamten Laufzeit sind alle Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer befreit. Bei Umschichtungen Deines Portfolios bleiben also alle Kursgewinne erhalten und sämtliche Ausschüt-tungen (Dividenden, Zinsen) der Fonds werden nicht versteuert.

Die Beiträge für den fairriester kannst Du in Deiner Steuererklärung in der Anlage AV angeben. Die Beiträge werden auch auto-matisch an das Finanzamt übermittelt. Im Cockpit findest Du unter Meine Produkte / fairriester / Dokumente jedes Jahr eine Bescheinigung über Deine Beiträge.

Rentenzahlungen sowie Entnahmen aus dem fairries-ter musst Du versteuern. Bei der Besteuerung bietet die Riester-Rente aber einige Vorteile.

6.2 | In der Auszahlungsphase / Bei Entnahmen

Die Riester-Rente muss voll versteuert werden. Für geför-dertes Kapital (2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen) werden die Rentenzahlungen mit Deinem persönli-chen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser ist im Alter in der Regel jedoch niedriger als zu Erwerbszeiten.

Bei ungefördertem Kapital musst Du nur den Ertrags-anteil versteuern. Bei einem Rentenbeginn im 67. Lebensjahr beträgt dieser Ertragsanteil zum Beispiel nur 17 %. Du erhältst dann also 83 % Deiner Rente steuerfrei.

Leibrente

Der Ertragsanteil ist der einkommen-steuerpflichtige Anteil einer Leibrente und variiert je nach Renteneintritts-alter. Er wird umso niedriger, je später Du Deine Rentenzahlungen beziehst. Gesetzlich geregelt ist dies in §22 des Einkommensteuergesetz.

Welchen Ertragsanteil muss ich ab welchem Alter versteuern?

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78-79

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65-66

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92-93

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94-96

68

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88-91

ab 97

21 %

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9 %

20 %

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4 %

1 %

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr

Dein Ertragsanteil in %

Erhältst Du mit 67 Jahren beispielsweise 1.000 € monat-liche Rente (aus ungefördertem Kapital), so musst Du nur 170 € Ertragsanteil versteuern.

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Beim geförderten Teil Deines fairriester-Vermögens kannst Du Dir zum Rentenbeginn bis zu 30 % auszahlen lassen (siehe Kapitel Verrentung und Kapitalauszahlun-gen, S. 17) Dein fairriester wird mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Für den ungeförderten Teil Deines fairriester-Ver-mögens kannst Du bei Entnahmen die sogenannte 12/62-Regelung in Anspruch nehmen.

Wenn Du Dich für den ungeförderten Beitragsanteil des fairriester nach mindestens 12-jähriger Vertragslauf-zeit und der Vollendung des 62. Lebensjahres für eine Kapitalauszahlung entscheidest, sind 50 % der Erträge steuerfrei. Die verbleibende Hälfte der Erträge musst Du mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz ver-

steuern. Dies kann abhängig der Anlage und der indivi-duellen Steuersituation günstiger als die Besteuerung der Erträge über die Abgeltungssteuer und den Solidari-tätszuschlag (sowie ggf. der Kirchensteuer) bei konven-tionellen Fondssparplänen sein.

Das Praktische daran: Die 12/62-Regelung ist nicht nur bei einer kompletten Kapitalauszahlung zum Beginn der Auszahlphase, sondern ist bereits während der Sparphase anwendbar – sofern Dein Vertrag bereits 12 Jahre läuft und Du das 62. Lebensjahr vollendet hast. Beim Vertragsabschluss kannst Du also durch die Fest-legung eines hohen Renteneintrittsalters erreichen, dass ab dem 62. Lebensjahr das Kapital aus dem Vertrag in mehreren steuergünstigen Teilauszahlungen entnom-men werden kann.

Beispiel: Du entnimmst 10.000 €, davon sind 4.000 € Ein-zahlungen und 6.000 € Erträge, dann musst Du 3.000 € als Einkommen versteuern.

Entnahmen

Beispiel

12/62-Regelung

Möchtest Du das Optimum aus Zulagen und Steuervorteilen erhalten, empfiehlt es sich, jährlich 2.100 € abzüglich der Zulagen einzuzahlen.

7.1 | Höhe der Beiträge

7 | Beiträge und Einzahlungen

Wie viel Du in Deinen fairriester-Vertrag regelmäßig ein-zahlen möchtest, kannst Du selbst entscheiden. Um jedoch jedes Jahr die vollen Zulagen zu erhalten, soll-test Du jährlich 4 % Deines sozialversicherungspflich-tigen Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der Zulagen) einzahlen.

Vorjahres-Bruttoeinkommen: 52.500 € Anspruch auf Grundzulage und Kinderzulage

Deine Beiträge für den fairriester kannst Du jedes Jahr von der Steuer absetzen. Dies geht jedoch maximal bis zu einem jährlichen Betrag von 2.100 €.

Beitrag:

52.500 € 175 € 300 €- ++( (4 % ) ) = 1.625 € pro Jahr (135,42 € pro Monat)

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7.2 | Zahlungsweise

Die Einzahlungen in Deinen fairriester-Vertrag kannst Du flexibel gestalten. Deine regelmäßigen Beiträge und Einmalzahlungen zum Anlagestart werden bequem von Deinem Girokonto automatisch per SEPA-Lastschrift abgebucht. Dabei kannst Du zwischen monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen oder jährlichen Ein-zahlungen wählen.

Wählst Du im Online-Antrag eine monatliche Zahlungs-weise, wird Dein Beitrag zum ersten des Monats per SEPA-Lastschrift abgebucht. Die Einmalzahlung wird zum Vertragsbeginn abgebucht.

Alternativ kannst Du auch auf ein SEPA-Lastschrift-Man-dat verzichten und nach Bedarf Beiträge in Deinen fair-riester auf Deine individuelle IBAN einzahlen oder einen regelmäßigen Dauerauftrag bei Deiner Hausbank ein-richten. Deine individuelle IBAN, auf die Du von jedem Konto überweisen kannst, findest Du nach Vertragser-öffnung in Deinem Cockpit unter Meine Produkte / fair-riester/ Vertragsdetails.

Auch die komplette Beitragsfreistellung Deines Vertra-ges, wenn Du z.B. eine Zeitlang nicht einzahlen kannst, ist kostenlos möglich.

Zu beachten ist, dass der fairrriester für den langfristi-gen und passiven Vermögensaufbau entwickelt wurde und kurzfristiges Handeln und Trading nicht möglich sind: Die Anlage der Beiträge und Einzahlungen erfolgt in der Regel am selben oder einen Bankarbeitstag nach Einzug der SEPA-Lastschrift. Einzahlungen auf die IBAN per Überweisung werden zwischen 1-3 Bankarbeitsta-gen nach Geldeingang (Dauer einer Überweisung 1-2 Bankarbeitstage) investiert. Nach valutarischem Fonds-kauf erscheinen die Buchungen in der Regel 1-3 Bank-arbeitstage in Deinen Umsätzen unter Meine Produkte / fairriester / Transaktionen.

7.3 | Beitragsgarantie

Da der fairriester ein zertifizierter Riester-Vertrag ist, greift auch hier die gesetzliche vorgeschriebene Beitragsga-rantie: Die Sutor Bank sichert zu, dass Dir zum Ren-tenbeginn mindestens Deine eingezahlten Beiträge sowie die darauf gewährten Zulagen in voller Höhe als Rentenkapital zur Verfügung stehen. Unabhängig davon, wie sich Dein Portfolio über die Jahre entwickelt, sind Dir Deine Einzahlungen also sicher.

Um die Erfüllung dieser Zusage zu gewährleisten, über-wacht die Sutor Bank laufend das Portfolio. Durch die Steuerung der Aktien- und Anleihenquote des Portfolios kann das Kapital zum Ende der Vertragslaufzeit garan-tiert werden.

Nein. Die Garantie bezieht sich immer nur auf den End-zeitpunkt und nur auf Deine geleisteten Beiträge (regel-mäßige und Sonderzahlungen) sowie Zulagen. Wertstei-gerungen Deines Kapitals werden von der Bank nicht garantiert.

Ist das Kapital zu jeder Zeit garantiert?

Beim fairriester hast Du jederzeit die Möglichkeit, Deine Einzahlungen zu stoppen und den Vertrag ruhen zu lassen. Dann erhältst Du für die Zeit zwar keine Zulagen und Steuervorteile, aber Dein bisher angespartes Ver-mögen inklusive der staatlichen Förderung geht Dir nicht verloren. Deinen Vertrag kannst Du dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder besparen.

Beitragsfreistellung

8 | Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Dein Arbeitgeber kann Deine Beiträge für den fairriester über sogenannte Altersvorsorgewirksame Leistun-gen (AVWL) übernehmen. AVWL ersetzen seit 2006 in diversen Tarifverträgen die bisher gewährten Vermö-genswirksamen Leistungen (VL). Wenn Dein Arbeitgeber Dir AVWL anbietet, unterstützt er damit Deine private Altersvorsorge. Der AVWL-Betrag wird vom Arbeitgeber dabei direkt in einen AVWL-Vertrag gezahlt, zum Beispiel in den fairriester.

Daneben gibt es Vermögenswirksame Leistungen (VL), die ebenfalls direkt vom Arbeitgeber angelegt werden. Wie der Name schon sagt, dienen sie nicht

der Altersvorsorge, sondern der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Deshalb kann über VL-Vermögen bereits viele Jahre vor der Rente verfügt werden. Aus diesem Grund können VL nicht direkt mit Altersvorsorgeverträ-gen und somit auch nicht mit dem fairriester kombiniert werden.

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Das ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Normalerweise wird die Höhe der Leistung in Arbeits-verträgen, Betriebsvereinbarungen oder sogar tarifver-traglich festgelegt. Dein Arbeitgeber bzw. die Personal-abteilung kann Dir genaue Auskünfte zu den Leistungen geben.

Übrigens: Du kannst die Zahlungen selbst aufstocken (Arbeitnehmer-Anteil), um die staatliche Förderung noch besser auszunutzen.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber?

Um AVWL für Deinen fairriester-Vertrag zu beantragen, füllst Du einfach diesen Antrag aus und schickst ihn nach Vertragseröffnung Deines fairriester-Vertrags an [email protected]:

Auftrag zur Überweisung altersvorsorgewirksamer Leistungen

(www.fairr.de/avwl)

Hast Du am Ende also 100.000 € Vertragsguthaben und einen garantierten Rentenfaktor von 31.

Du erhältst mindestens eine monatliche lebenslange Rente von 310 €.

Beispiel

9 | Garantierte Rentenkonditionen

Mit dem fairriester hast Du maximale Planungssi-cherheit: Bei Vertragsabschluss sichert Dir die myLife Lebensversicherung nämlich feste Rentenkonditionen mit garantierten Rentenfaktoren zu. Das gibt es bei keinem anderen Fondssparplan. Deinen individuellen Rentenfaktor kannst Du Anhang 2 (Seite 29) entnehmen.

Der Rentenfaktor bezeichnet die monatliche Rente pro 10.000 € Vertragsguthaben zum Renteneintritt. Ein Rentenfaktor von z.B. 30 entspricht also einer lebenslangen monatlichen Rente von 30 € pro 10.000 € Vertragsguthaben.

Hinzu kommt noch die Überschussbeteiligung. Garantie und Überschüsse ergeben dann den voraussichtlichen Rentenfaktor. Mehr Details zu den voraussichtlichen Ren-tenfaktoren sind unter www.fairr.de/garantierte-renten-konditionen/#flexirente zu finden

Die garantierten Rentenfaktoren gelten für Dein fairries-ter-Guthaben bis zu 300.000 € pro Vertrag. Dabei ist es egal, ob Dein Guthaben gefördert oder ungefördert ist.

Die mylife-Versicherung kann Dir derzeit nur bis maximal 50 Jahre vor Rentenbeginn eine Rentenzahlung zusagen, Du kannst aber dennoch früher beginnen und erhältst später die dann gültigen Konditionen.

100.000 € 10.000 € =: 10

10 31 € =+ 310 €

Ja, das ist möglich. Die myLife Lebensversicherung gibt Dir eine Höchstrentenzusage. Das bedeutet: Wenn sich die Rechnungsgrundlagen (zum Beispiel Garantiezins und Sterbetafel) zum Renteneintritt zu Deinen Gunsten geändert haben, bekommst Du eine Rente zu den güns-tigeren Konditionen.

Können sich Rentenbedingungen ändern?

9.1 | Art der Überschussverwendung

Auf welche Weise die Überschüsse innerhalb Deiner Rente an Dich weitergegeben werden sollen, regeln drei verschiedene Modelle. Das von Dir gewählte Modell kannst Du jederzeit bis 3 Monate vor Rentenbeginn ohne Auswirkung auf Deinen garantierten Rentenfak-tor ändern. Die Art der Überschussverwendung kannst Du beim Vertragsabschluss im Profi-Rechner unter www.fairr.de/rechner selbst auswählen.

Überschussbeteiligung

Der garantierte Rentenfaktor wurde von der myLife Lebensversicherung konservativ, also sehr vorsichtig kalkuliert, damit sie die zugesagten Rentenzahlungen in der Zukunft (d. h. in bis zu 50 Jahren) auch wirklich leisten kann. Die tatsächlich gezahlte Rente kann höher ausfal-len als die garantierte, weil die myLife Lebensversiche-rung bei der Kapitalanlage Überschüsse erwirtschaftet (zum Beispiel weil weniger Kosten angefallen sind, weil mehr Erträge als erwartet erwirtschaftet wurden oder weil mehr Versicherte als statistisch vorausgesagt gestor-ben sind). Diese werden dann zum größten Teil an die Ver-sicherten – also an Dich – weitergegeben.

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Dein Geld hat länger Zeit zu wachsen.

Hast Du ungefördertes Vermögen angespart, so kannst Du dieses auch bereits in der Einzahlungsphase, also vor Rentenbeginn, entnehmen. Dies hat dann auch steuerliche Vorteile für Dich, da Du nur die Hälfte der Erträge der Auszahlungen versteuern musst.

Beispiel: Du entnimmst 10.000 €, davon sind 4.000 € Ein-zahlungen und 6.000 € Erträge, dann musst Du 3.000 € als Einkommen versteuern. Voraussetzung für diese Vor-teile ist, dass Du zum Zeitpunkt der Auszahlung mindes-tens 62 bist und der Vertrag seit 12 Jahren läuft.

Die Beitragsgarantie gilt erst zum Ende der Einzahlungs-phase, sprich mit Beginn des Rentenalters. Vorher kann es sein, dass durch die Schwankungen des Aktien-markts auch mal weniger als die eingezahlten Bei-träge in Deinem Depot sind. Möchtest Du trotzdem vor Beginn des Rentenalters an Dein Vermögen, gibt es die Beitragsgarantie nicht.

Vorteile eines späten Rentenalters: Nachteile eines späten Rentenalters:

10 | Rentenbeginn und -ende

10.1 | Rentenbeginn

Mit Beginn des Renteneintrittsalters erhältst Du monat-lich eine lebenslange Rente aus Deinem angesparten Kapital. Deinen Rentenbeginn kannst Du selbst festle-gen – er kann zwischen 62 und 83 Jahren liegen.

Welchen Rentenbeginn Du fest legst, hängt von Deiner persönlichen Lebensplanung ab. Planst Du, bis ins hohe Alter Geld zu verdienen und Deine Rente hinten anzu-stellen? Oder möchtest Du möglichst früh das Arbeiten einstellen? Wichtig ist auch, ob Du andere Rentenzah-lungen, zum Beispiel aus der staatlichen Rente oder einem Versorgungswerk erwartest. Wenn Du zum Bei-spiel mit Mitte 60 Rentenzahlungen erwartest, aber noch Einkünfte aus einer Nebentätigkeit hast, dann kann es sinnvoll sein, das Auszahlungsalter des fair-riester auf einen späteren Zeitpunkt zu legen, wenn Du auch die Nebentätigkeit eingestellt hast, um den Verlust dieses Einkommens auszugleichen.

10.2 | Rentenende

Ein festgeschriebenes Ende der Rentenzahlungen aus dem fairriester gibt es nicht. Du erhältst eine lebens-lange monatliche Rente; die Zahlungen enden also erst mit Deinem Tod.

Danach greift eine eventuell von Dir gewählte Hinterblie-benenabsicherung (siehe Seite 19).

Eine Überschussbeteiligung wird von Beginn an voll auf die erste garantierte Rente ausgeschüttet. Diese kann nach Rentenbeginn höher oder niedriger ausfal-len, so dass die Gesamtrente geringfügig schwanken kann, aber nie unter die garantierte Rente fällt. Dies ist die Standard-Variante in allen fairriester-Verträgen.

Die Überschüsse werden nicht direkt ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung der garantierten Rente verwendet. Die garantierte Rente steigt somit dauerhaft jährlich an.

Die Überschüsse werden als Kombination der beiden oben genannten Systeme ausgezahlt.

A | Flexible Bonusrente B | Volldynamische Rente

C | Mischsystem

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Es ist möglich, Deinen Rentenbeginn vorzuziehen. Aller-dings führt eine Änderung des Rentenbeginns automa-tisch zu einer Anpassung der garantierten Rentenfakto-ren zu den dann gültigen Bedingungen. Ein Vorziehen des Rentenalters bedarf immer der Zustimmung der Sutor Bank, da hier geprüft werden muss, ob Deine Bei-tragsgarantie auch zu dem dann früheren Termin erfüllt ist.

Das Vorverlegen des Renteneintrittsalters (mindestens 62 Jahre) kann mit einer Ankündigungsfrist von mindes-tens 13 Monaten erfolgen.

Es ist auch möglich, Deinen Rentenbeginn nach hinten zu verlegen. Auch in diesem Fall führt eine Änderung des Rentenbeginns automatisch zu einer Anpassung der garantierten Rentenfaktoren zu den dann gültigen Bedingungen.

Das Hinausschieben des Renteneintrittsalters (maximal bis 83) kann mit einer Ankündigungsfrist von mindes-tens 13 Monaten erfolgen

Rentenbeginn vorziehen Rentenbeginn nach hinten schieben

11 | Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit Deines fairriester beginnt mit dem Abschluss. Nach Ende der Ansparphase wird Dein angespartes Vermögen in Form einer lebenslangen Leibrente von der myLife Lebensversiche-rung ausgezahlt.

Die Dauer der Ansparphase ist davon abhängig, wie Du Dein Renteneintritts-alter festlegst – dies kann zwischen 62 und 83 Jahren sein (siehe vorheriges Kapitel Rentenbeginn und -ende, S. 15). Dein Renteneintrittsalter kannst Du auch nach Vertragsabschluss noch anpassen.

Die Wahl der Länge der Ansparphase hängt von Deinen persönlichen Lebens-umständen ab. Wichtig zu wissen ist, dass am Ende der Vertragslaufzeit zwei Dinge geschehen: Zum einen kannst Du kein weiteren Einzahlungen in Deinen fair-riester vornehmen. Zum anderen wird alles nicht ent-nommene Kapital in eine Leibrente umgewandelt. Zu diesem Zeitpunkt gilt also auch die Beitragsgarantie und Du kannst keine weiteren Entnahmen tätigen.

Kann man auch mehrere Verträge abschließen?

Du kannst auch mehrere Riester-Verträge abschließen.

Die steuerliche Förderung der Riester-Rente bekommst Du auf alle abge-schlossenen Verträge, da diese automatisch über das Finanzamt erfolgt. Du musst nur Deine Beiträge in der Steuererklärung angeben. Die För-derung durch Zulagen erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Alters-vermögen; nach §87 EStG wird die Zulage nur für zwei Riester-Verträge gewährt. Die Zulage wird zum Verhältnis der geleisteten Beiträge verteilt.

Tipp:

Wenn Du die Förderung in Anspruch nimmst, dann am besten den Zula-genanspruch mit einem oder max. zwei Riester-Renten ausschöpfen.

• Dein Kapital hat länger Zeit zu wachsen.

• Du hast länger die Flexibilität Entnahmen zu tätigen. Dies kann steuerlich vorteilhaft sein.

• Dein Kapital wird früher in eine Leibrente umgewandelt.

• Die Kapitalgarantie gilt zu einem früheren Zeitpunkt.

Vorteile einer langen Ansparphase (spätes Renteneintrittsalter)

Vorteile einer kürzeren Ansparphase (frühes Renteneintrittsalter)

Die Mindestlaufzeit bis zum frühestmöglichen Renten-beginn beträgt im fairriester 12 Jahre. Nur durch eine lange Laufzeit können nämlich mögliche Schwankun-gen des Aktienmarkts ausgeglichen und Renditen mit-genommen werden.

Gibt es eine Mindestdauer der Ansparphase?

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Für die Beiträge, für die Du die staatliche Riesterförde-rung in Anspruch genommen hast, gelten die gesetzli-chen Auszahlungsregelungen. Das heißt, dass Du zum Rentenbeginn bis zu 30 % des angesparten Vermö-gens entnehmen kannst. Der Restbetrag wird in einen lebenslangen Auszahlplan bzw. eine Leibrente umge-wandelt. Die Auszahlung muss mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Möchtest Du vor Rentenbeginn Auszahlungen tätigen, ist dies nur förderschädlich möglich. In diesem Fall müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (siehe Abschnitt Kündigung, S. 18).

Um die Riester-Förderung zu erhalten, musst Du jähr-lich 4 % Deines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen einzahlen. Zahlst Du mehr als die Höchst-fördersumme von 2.100 € jährlich abzüglich der Zulagen ein, dann zählen diese zusätzlichen Einzahlungen zum ungeförderten Teil Deines Vermögens. Hier kannst Du vor Rentenbeginn Auszahlungen tätigen – mit folgen-den Bedingungen:

• Entnahmen sind 1x pro Jahr möglich

• Entnahmen müssen mindestens 1.000 € betragen

• Für das aktuelle und die letzten beiden Beitrags-jahre können nur Beträge ausgezahlt werden, die über 2.100 € pro Jahr liegen, da Du nachträglich ungefördertes Kapital in gefördertes umwandeln kannst.

• Die erstmalige Verfügung kann frühestens nach Ablauf von 2 Jahren seit Vertragsbeginn erfolgen

• Das Kapital darf nicht aus der Übertragung des Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag stammen

• Der Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlungs-phase beträgt mehr als 3 Monate

Du kannst 7.900 € später entnehmen. Natürlich kannst Du auch jederzeit durch Kündigung alles entnehmen.

Zur Besteuerung ungeförderter Beiträge und den Aus-zahlbedingungen siehe oben und Abschnitt Entnah-men, S.12.

Für den geförderten Teil Deines Vermögens

Für den ungeförderten Teil Deines Vermögens

Beispiel

Du hast 10.000 € in 2018 eingezahlt. Du kannst:

ohne weiteres entnehmen.

12 | Verrentung und Kapitalauszahlungen

12.1 | Verrentung

Mit Beginn des von Dir gewählten Renteneintrittsalter wird die Sutor Bank Dein während der Ansparphase gebildetes Kapital an die myLife Lebensversicherung übergeben, die Dir dann monatlich eine lebenslange Leibrente auszahlt (bis zu Deinem Tod). Bis zu drei Monate vor Rentenbeginn kannst Du die Wahl Deiner Hinterbliebenenabsicherung ändern (siehe S. 19).

Kurz vor Ablauf der Einzahlphase erhältst Du von der Sutor Bank und der myLife Lebensversicherung eine Benachrichtigung, in der Dir die Höhe Deiner zu erwar-teten Rente mitgeteilt wird.

12.2 | Kapitalauszahlungen

Du kannst Kapitalauszahlungen aus Deinem fairriester tätigen. Bedenke dabei aber immer, dass Entnahmen mit gewissen Nachteilen verbunden sind: Dein zukünf-tig zu erwartendes Altersvermögen sowie auch die Bei-tragsgarantie wird abgesenkt. Zudem musst Du bei Entnahmen den Gewinnanteil versteuern. Vor Kapital-auszahlungen solltest Du daher stets Deine steuerliche Situation mit einem Steuer-Experten (z.B. Steuerbera-ter) besprechen.

10.000 € =–Einzahlung in 2018 davon gefördertes

Kapital

2.100 €ungefördertes Kapital der Einzahlung

7.900 €

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13 | Wechsel und Kündigung

13.1 | Wechsel von einem anderen Anbieter zu fairr

13.2 | Wechsel von fairr zu einem anderen Anbieter

Du kannst von einem alten Riester-Vertrag zum fair-riester wechseln und Dein bisher angespartes Ver-tragsguthaben inklusive der staatlichen Förderung übertragen. Das geht ganz einfach online, indem Du den fairriester abschließt und fairr die Wechsel-Informa-tionen mitteilst. Wir kümmern uns um die Kündigung Deines alten Vertrags und den Kapitalübertrag.

Für das Wechselguthaben, das Du auf den fairriester überträgst, erhältst Du eine neue Beitragsgarantie.

Falls Du mit dem fairriester oder fairr nicht zufrieden sein solltest, kannst Du zu einem anderen Anbieter wechseln. Dies ist kostenlos, Wechselgebühren fallen nicht an.

Es kann sein, dass der Anbieter Deines bisherigen Ries-ter-Vertrages eine Wechselgebühr von Dir verlangt. Diese Wechselgebühr erstattet fairr Dir bis zu einer Höhe von 150 €.

Schreibe dazu einfach eine E-Mail an [email protected] mit einem Nachweis Deiner Wechselkosten, den Du nach erfolgreichem Übertrag von Deinem alten Anbie-ter erhältst. fairr überweist diese dann auf Dein fairries-ter-Konto, sobald Dein Wechsel erfolgreich abgeschlos-sen wurde.

Das Wechselformular findest Du auf der Seite unter www.fairr.de/riester-wechseln .

Übernahme der Wechselkosten

13.3 | Kündigung

Die Kündigung des fairriester ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich. In diesem Fall wird Dir dann Dein angespartes Kapital ausgezahlt. Beachte jedoch, dass Du im Fall einer Kündigung die erhalte-nen Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen musst. Gebühren entstehen für Dich dabei keine.

Entschließt Du Dich, Deine Riester-Rente vorzeitig zu kündigen, um Dir das angesparte Kapital auszahlen zu lassen, dann musst Du alle Zulagen und Steuervor-teile wieder zurückzahlen (förderschädliche Kündi-gung). Ein Verlust entsteht dann, wenn Du nach Rück-zahlung von Zulagen und Steuerersparnissen weniger herausbekommst als Du selbst eingezahlt hast.

Bei einem renditestarken Vertrag wirkt sich die Rück-zahlung der Zulagen und Steuervorteile nicht so stark aus, denn diese haben über die Jahre zusammen mit Deinen Sparbeiträgen Erträge erwirtschaftet. Und diese Erträge, die Du über die staatliche Förderung erhal-ten hast, darfst Du bei einer Kündigung selbstver-ständlich behalten. Somit können die Zulagen und Steuervorteile auch als eine Art zinsloser Kredit vom Staat angesehen werden, den Du irgendwann zurück-zahlst, wenn Du den Vertrag kündigst und Dir das Geld auszahlen lassen möchtest.

Du solltest Dir trotzdem stets bewusst sein, dass Du mit dem fairriester am Aktienmarkt investiert bist. Wert-schwankungen bleiben hier nicht aus und so kann Dein Depotwert auch mal unter die eingezahlten Beiträge fallen. In einer solchen Phase empfiehlt sich eine Kündi-gung ausdrücklich nicht. Dann würdest Du nämlich nur das Vermögen Deines aktuellen Depotstands abzüglich der Zulagen und Steuervorteile erhalten.

Ist eine Kündigung mit Verlusten verbunden?

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13.4 | Beitragsfreistellung

Eine Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfrei-stellung: Beim fairriester hast Du jederzeit die Möglich-keit, Deine Einzahlungen zu stoppen und den Vertrag ruhen zu lassen. Dann erhältst Du für die Zeit zwar keine Zulagen und Steuervorteile, aber Dein bisher angespar-tes Vermögen inklusive der staatlichen Förderung geht Dir nicht verloren. Deinen Vertrag kannst Du dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder weiter besparen.

14.1 | Hinterbliebenenabsicherung

14 | Todesfall

Dein angespartes Riester-Vermögen gehört zur Erb-masse und kann deshalb an Hinterbliebene vererbt werden, falls Du vorzeitig versterben solltest. Bei Ver-tragsabschluss kannst Du aus drei Optionen der Hin-terbliebenenabsicherung wählen. Die Art der Hin-terbliebenenabsicherung ist auch später noch bis drei Monate vor Rentenbeginn änderbar.

Dein angespartes Geld steht Deinen Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente in der Einzah-lungsphase sowie in den ersten 10 Jahre nach Ren-tenbeginn zu.

Beispiel: Verstirbst Du 4 Jahre nach Beginn Deiner Ren-tenzahlungen, erhalten Deine Hinterbliebenen eine Rente aus dem Kapitalwert der noch ausstehenden 6 Jahren Rentenanspruch.

Mit dieser Absicherung fällt Deine Rente minimal gerin-ger gegenüber Option C aus.

„Der Erbe des Riester-Sparers steht somit nicht schlech-ter da als wenn ungefördert gespart worden wäre.“ – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Dein angespartes Geld steht Deinen Hinterbliebenen in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente in der Einzah-lungsphase sowie als Restkapitalabfindung in der Auszahlungsphase zu.

Beispiel: Verstirbst Du 4 Jahre nach Beginn Deiner Ren-tenzahlungen, erhalten Deine Hinterbliebenen eine Rente aus dem bestehenden Restkapital. Dieses ergibt sich aus dem angesparten Kapital zum Rentenbeginn abzüglich der bereits an Dich ausgezahlten Rente.

Diese Absicherung mindert Deine Rente um einen bestimmten Prozentsatz

Dein angespartes Geld steht zur Verfügung und kann Deinen Hinterbliebenen förderunschädlich in Form einer Witwen- bzw. Waisenrente ausgezahlt werden. zu. Vor Rentenbeginn steht grundsätzlich das gesamte angesparte Kapital inklusive der Förderung zur Ver-erbung zur Verfügung. Verstirbst du frühzeitig innerhalb der Auszahlungsphase, erhalten Deine Hinterbliebenen hingegen nichts.

In diesem Fall ist Deine Rente am höchsten.

“Hinterbliebene” sind Dein Ehepartner (oder eingetrage-ner Lebenspartner) sowie Deine kindergeldberechtigten Kinder. Gibt es diese nicht, so entscheidet Dein Testa-ment, wer Dein Riester-Vermögen erhalten soll. Existiert kein Testament, dann greift die gesetzliche Erbfolge. In den letzten beiden Fällen ist jedoch nur eine förder-schädliche Verwendung möglich. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile werden also (unverzinst) vom Vertragsver-mögen vor Vererbung abgezogen.

Auch eine Barauszahlung ist an Hinter-bliebene möglich. Dann liegt aber eine sogenannte „förderschädliche Verwen-dung“ vor, bei der die Zulagen und Steu-erersparnisse unverzinst zurückgezahlt werden müssen. Ausgenommen davon ist lediglich der Anteil der Förderung, der auf die bis zum Tod ausgezahlten Renten entfällt.

A | Während der Einzahlungsphase + 10 Jahre Rentengarantiezeit

B | Während der Einzahlungsphase + Restkapitalabfindung

C | Nur in der Einzahlungsphase

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14.2 | Tod des riestersparenden Ehepartners

15 | Ausland

Auch wenn Du im Ausland lebst, kannst Du staatliche Förderung erhalten, falls Du Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst.

Wenn Du in ein EU-Land umziehst, kannst Du Deinen fairriester-Vertrag weiter behalten. Du erhältst zwar keine Förderung mehr bis zum Rentenbeginn, kannst aber von den Steuervorteilen in der Auszahlphase profitieren (siehe Kapitel 12/62-Regel, S. 12). Bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile musst Du nicht zurückzahlen.

Auch Deine Rentenzahlungen kannst Du in einem EU-Land ohne Probleme beziehen.

Wenn Du in ein Land außerhalb der EU ziehst und dort dauerhaft bleibst, musst du bisher erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Diese Rückzahlung muss allerdings nicht sofort erfolgen; sie kann bis zum Rentenbeginn gestundet werden. Dazu ist ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nötig.

Für diese Stundung fallen Zinsen von 0,5 % pro Kalen-dermonat an. Ein solcher Aufschub kann trotz dieser relativ hohen Zinsen sinnvoll sein, wenn eine Rückkehr nach Deutschland noch möglich erscheint. Kommst Du zurück und hast wieder Anspruch auf Riester-Förderung, erlässt Dir die ZfA nämlich den Rückzahlungsbetrag und die Stundungszinsen.

Spätestens zum Rentenbeginn musst Du die komplette staatliche Förderung zurückzahlen. Allerdings wird auch dann nicht gleich die ganze Summe fällig: 15 % der Ren-tenauszahlung müssen monatlich abgeführt werden, bis die erhaltene Förderung zuzüglich Zinsen erstattet ist. Das entspricht quasi einer Rentenbesteuerung von 15 % durch die Zulagenstelle – wenn dann im Ausland keine hohe lokale Steuer hinzukommt, ist diese Variante also durchaus attraktiv.

Verstirbt Dein Ehepartner, der auch einen Riester-Ver-trag bespart hat, so kannst Du das Kapital Deines Ehe-partners förderunschädlich auf ein Unterdepot eines bestehenden oder neuen fairriester-Vertrags übertra-gen (sprich: Du musst die Zulagen und Steuervorteile nicht zurückzahlen). Der Tod des Ehepartners darf zum Zeitpunkt des Übertrag gesetzlich nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die Verrentung der beiden Depots erfolgt zum gewählten Rentenbeginn.

Bist Du mittelbar förderberechtigt und Dein verstorbe-ner Ehepartner war unmittelbar förderberechtigt, dann bist Du im laufenden Jahr noch mittelbar zulagebe-rechtigt über Deinen Ehepartner. Ab dem folgenden Jahr bist Du dann allerdings nicht mehr zulageberech-tigt (kannst das Vermögen im Vertrag aber beitragsfrei ruhen lassen).

Innerhalb der EU

Außerhalb der EU

Aktuell im Ausland

Zukünftig im Ausland

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16.1 | Riester Zertifizierung

16.2 | fairr

16.3 | Sutor Bank

16.4 | Dein Geld

16 | Sicherheit

Der fairriester ist ein zertifizierter Riester-Vertrag. Er wurde von der Zertifizierungsstelle des Bundeszentral-amts für Steuern unter der Nummer 006078 zertifiziert und erfüllt damit alle gesetzlichen Vorgaben für ein Riester-Produkt.

fairr ist als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung zugelassen. Deinen fairriester-Vertrag schließt Du mit der Sutor Bank ab. Damit hat fairr zu keiner Zeit Zugang zu Deinem Geld. Eine unwahrscheinliche Insolvenz von fairr hätte daher keine Auswirkungen auf Dein angespartes Ver-mögen. Dieses wird von der Sutor Bank betreut, welche dann auch den Kundendienst und die direkte Kommu-nikation mit Dir übernehmen würde.

Dein Fondssparplan wird von der Sutor Bank (Max Heinrich Sutor oHG) verwaltet. Als Kunde erhältst Du ein eigenes Riester-Konto mit IBAN, auf das Deine Einzahlungen fließen. Die IBAN findest Du im Cockpit unter „Meine Produkte“ / „fairriester“ / „Vertragsdetails“. Zusätzlich führt die Sutor Bank für Dich ein Wertpapier-depot, in dem Deine Fondsanteile verwahrt werden.

Die Hamburger Sutor Bank ist seit 1921 eine der wenigen unabhängigen Privatbanken Deutschlands. Sie bietet den unkomplizierten Einstieg in den Kapitalmarkt, leistet individuelle Vermögensberatung und managt zahlreiche Stiftungen. Für Finanzdienstleister entwickelt die Sutor Bank Finanzprodukte und übernimmt das technische und administrative Depotmanagement.

Durch eine breite Aufstellung Deiner Fonds (Diversifika-tion) wird das Risiko gesenkt. Zunächst wird Dein Port-folio in verschiedene Anlageklassen, sprich: Aktien und Anleihen, aufgeteilt. Weiterhin ist die Aktienanlage welt-weit über mehrere tausend Aktien gestreut, wodurch das Risiko eines einzelnen Wertpapiers gemindert wird.

Das in Deutschland geltende Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) besagt: Deine Einzahlungen, die zwischen Geld-eingang und Fondskauf für kurze Zeit auf Deinem Ver-rechnungskonto liegen, sind geschützt. Und zwar bis zu einer Höhe von 100.000 €.

Dein Vermögen, welches Du Dir durch den Erwerb von Fondsanteilen über die Jahre aufbaust, ist sogenann-tes Sondervermögen. Das heißt: Deine Fondsanteile gehören nicht zum Vermögen der Sutor Bank. Im Falle einer unwahrscheinlichen Insolvenz von Sutor bleibt Dein Vermögen also erhalten. Gläubiger haben weder Ansprüche noch Zugriff auf Deine Wertpapiere; sie sind und bleiben Dein Eigentum.

Da der fairriester ein zertifizierter Riester-Vertrag ist, greift auch hier die gesetzliche vorgeschriebene Beitragsgarantie:

Zum Rentenbeginn stehen Dir mindestens Deine einge-zahlten Beiträge sowie Zulagen in voller Höhe als Ren-tenkapital zur Verfügung. Unabhängig davon, wie sich Dein Portfolio über die Jahre entwickelt, sind Dir Deine Einzahlungen also sicher.

Um die Beitragsgarantie zu gewährleisten, über-wacht die Sutor Bank laufend das Portfolio. Durch die Umschichtung des Portfolios von risikoreicheren Aktien in risikoärmere Anleihen, kann das Kapital zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert werden.

Risikominderung

Einlagensicherung

Sondervermögen

Beitragsgarantie

fairr ist ansässig in: Brunnenstraße 196 10119 Berlin

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16.5 | myLife Lebensversicherung AG16.7 | Grundsicherung im Alter

16.8 | Identifizierung

16.6 | Hartz IV

Die myLife Lebensversicherung AG bietet ihren Kunden als einziger Lebensversicherer in Deutschland aus-schließlich provisionsfreie Nettotarife an. Vom unabhän-gigen Analysehaus Morgen & Morgen erhielt die myLife die Note „sehr gut“ im Belastungstest. Zudem wird ihr von der renommierten Ratingagentur Assekurata eine starke Finanzkraft (A-) mit stabilem Ausblick beschei-nigt. Für das Jahr 2020 bietet myLife eine Gesamtverzin-sung von 2,4 % an.

Seit 2018 werden Riester-Renten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei der Berechnung nicht mehr voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibe-trag in Höhe von 100 € monatlich gewährt. Ist die Ries-ter-Rente höher als 100 €, ist der übersteigende Betrag zu 30 % anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 € anrechnungsfrei gestellt werden.

Damit niemand unbefugt in Deinem Namen einen Vertrag eröffnen kann (Schutz vor Geldwäsche und Betrug), bietet fairr zwei sichere Verfahren der Identi-tätsprüfung an:

Die myLife Lebensversicherung hat eine sehr hohe Sol-vabilität, das heißt, dass sie mit genügend Eigenkapital ausgestattet ist. Die sogenannte Solvabilitätsquote ist ein Indikator für die Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit einer Versicherungsgesellschaft im Krisenfall. Hat eine Versicherung gerade ausreichend Eigenmit-tel, beträgt die Quote 100 %. Mit einer Quote von 196 % (Stand: 2019) erfüllt die myLife Lebensversicherung die gesetzlichen Anforderungen also deutlich.

Hierbei identifizierst Du Dich persönlich per Video-Chat mit einem WebID Solutions-Mitarbeiter.

Hierbei identifizierst Du Dich persönlich in einer Post-filiale mit einem individuellen Postident-Coupon und Deinem Ausweisdokument.

Sollte eine Versicherung trotz staatlicher Regu lierungen in finanzielle Schwierig keiten kommen, greift die Protek-tor Lebens versicherungs-AG ein. Sie ist die Sicherungs-einrichtung aller deutschen Lebens versicherer und verwaltet den gesetzlichen Sicherungs fonds für die Lebens versicherer.

Sollte die myLife Lebensversicherung also wider Erwar-ten zahlungsunfähig werden, übernimmt Protektor alle Versicherungsverträge und führt diese kommissarisch fort. Sie sichert Dir als Versicherungsnehmer garantierte Leistungen, z.B. eine Rente, sowie bereits gewährte Gewinnbeteiligungen.

Dein gefördertes Vermögen im fairriester ist Hartz IV-sicher. Solltest Du einmal Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, so verlangen die Behörden meist, dass Du zunächst Deine Ersparnisse aufbrauchen musst. Da die Riester-Rente eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist, mit der Du später eine zusätzliche Rente beziehen sollst, musst Du Deine Ersparnisse aus dem fairriester daher nicht auflösen.

Auch bei der Berechnung des Einkommens bei Hartz IV werden Deine Beiträge zum geförderten Riester-Vermö-gen von Deinem Einkommen abgezogen, bevor dieses auf Deinen Hartz-IV-Satz angerechnet wird.

Stabilität der myLife

WebID Solutions GmbH

POSTIDENT der Deutschen Post

Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherheits einrichtung

Beispiel

Ein Rentner erhält 160 € Riester-Rente monatlich. Anrechnung wie folgt:

Insgesamt wären also 118 € in diesem Fall anrechnungsfrei.

100 € 30 % von 60 €+ ( ) = 118 €

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17 | Digitale Planung

Deinen fairriester kannst Du nicht nur online abschlie-ßen, sondern auch komplett digital managen. Damit hast Du stets eine Übersicht über Dein Vermögen und kannst jederzeit selbst Änderungen an Deinem Vertrag vornehmen.

17.1 | Vertragsabschluss

17.2 | Cockpit

Der Abschluss eines fairriester-Vertrags sowie der Wechsel von einem alten Riester-Vertrag zum fairriester erfolgt online unter: www.fairr.de/produkte/fairriester/rechner .

Du kannst Dich auf www.fairr.de/cockpit mit Deiner E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort für das Cockpit registrieren (Menüpunkt Registrieren).

Nach Bestätigung Deines Accounts über den von fairr an Dich gesendeten E-Mail-Link kannst Du Dich jederzeit dort wieder mit Deiner hinterlegten E-Mail-Adresse und Deinem Passwort einloggen (Menüpukt Anmelden).

Mit dem Cockpit kannst Du online Deine fairr-Produkte – wie den fairriester – managen, Änderungen durchfüh-ren und Dir einen Gesamtüberblick über Deine Alters-vorsorge-Situation verschaffen.

Dazu gibst Du für die Berechnung Deines Angebots zunächst Deine persönlichen Daten ein (Menüpunkt Deine Daten).

Danach erhältst Du unter Angebot einen Angebotsvor-schlag mit Erläuterung der zukünftigen Wertentwicklung.

Hier kannst Du Deinen optimalen regelmäßigen Monats-beitrag und Einmalbeitrag zum Vertragsstart wählen, die als Lastschriften automatisch per SEPA-Mandat von Deinem angegebenen Girokonto eingezogen werden. Falls Du bereits bei einem anderen Anbieter einen Ries-ter-Vertrag bespart hast oder keinen Einmalbeitrag zu Beginn wünschst, kannst Du diesen auf 0 setzen. Auch dann kannst Du später nach Vertragsstart jederzeit kos-tenlos Einmalzahlungen in den fairriester leisten.

Du hast auch die Möglichkeit, hier in den Profi-Rechner zu wechseln, um noch mehr Auswahl-möglichkeiten zu haben (Deine bisherigen Daten werden übernommen).

Mit „Weiter zum Antrag“ erhältst Du nochmal eine Kurz-übersicht Deines Antrags mit Sparraten, Auszahlung, Wertentwicklung und Effektivkosten. Hier ergänzt Du weitere notwendige Daten zur Vertragseröffnung und wählst Deine Absicherung für die Auszahlphase.

Über „Weiter zum Abschluss“ erhälst Du eine Zusam-menfassung Deiner Vertragsdaten sowie alle relevan-ten rechtlichen Dokumenten wie AGB und vorläufigen Vertragsunterlagen. Diese kannst Du Dir jetzt schon herunterladen, sie werden Dir nach Vertragsabschluss aber auch an Deine E-Mail-Adresse gesendet. Wenn alle Vertragsdaten korrekt sind, müssen diese nur noch mit Deiner E-Mail Adresse bestätigt werden bevor Du

„Zahlungspflichtig bestellen”kannst. Dann ist der Ver-tragsabschluss Deines fairriesters fast komplett.

Im letzten Schritt kannst Du mittels zweier Verfahren Deine Identität bestätigen (siehe Seite 22).

Erst nach diesem Schritt wird der fairriester-Antrag zur Eröffnung an die Depotbank (Sutor Bank) digital über-mittelt und Du erhältst eine Nachricht „Dein fairries-ter-Vertrag ist jetzt abgeschlossen“ mit den Vertrags-unterlagen an Deine angegebene E-Mail-Adresse. Eine Zusendung per Post ist nicht mehr nötig.

Eine Eröffnungsbestätigung Deines Depots wird nach einigen Tagen an Deine angegebene E-Mail-Adresse versandt.

Falls Du schon einen Vertrag bei fairr abgeschlossen hast, ist bei der Registrierung darauf zu achten, dass Du die gleiche E-Mail-Adresse verwendest, da sonst Deine Vertragsdaten nicht korrekt angezeigt werden können.

Wenn Du erst kürzlich einen Vertrag bei fairr abge-schlossen hast, kann es sein, dass es noch ein paar Tage dauert, bis die Vertragsdaten im Cockpit zu sehen sind.

Zudem musst Du Deine Handynummer einmalig mit einer gesendeten SMS-TAN bestätigen, damit Du später Änderungen, wie die Höhe des Beitrags, vornehmen kannst.

Registrierung

Daten und Angebot

AbschlussWenn Du schon einen Vertrag bei fairr hast

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Biespielhafte Darstellung der Cockpit-Übersichts-Seite

• Dein Rentenziel: Hier legst Du selbst fest, wie viel Geld Du monatlich im Alter zur Verfügung haben möchtest. Zu Beginn ist hier standardmäßig Dein aktuelles Einkommen hinterlegt.

• Deine Rentenlücke: Sie wird automatisch berech-net und zeigt die Differenz zwischen Deinem Ren-tenziel und Deiner voraussichtlichen monatlichen Rente (netto) aus den bestehenden Verträgen an. Du kannst sie verringern oder schließen, indem Du Deiner Altersvorsorge weitere Bausteine hinzufügst.

• Überblick über die drei Säulen Deiner Altersvor-sorge: Höhe Deiner gesetzlichen Rente, ein Über-blick über betriebliche und private Altersvorsorge und weitere Alterseinkünfte: Füge bestehende Ver-träge bzw. Einkommensquellen und deren monat-liche Rente hinzu. Sie werden dann hinzuaddiert.

• Beiträge planen: Hast Du bereits fairr-Produkte zur Altersvorsorge oder möchtest welche abschließen? Der Beitragsplaner zeigt Dir live, wie viel Rente Du

mit welchem monatlichen Beitrag erzielen kannst. Danach kannst Du direkt aus dem Cockpit eine fairr-Altersvorsorge-Lösung abschließen.

• Gesamt-Rente im Alter: Unten bei der Summe siehst Du, wie viel Du monatlich an Beiträgen für Deine gesamte Altersvorsorge zahlst und Deine vor-aussichtliche monatliche Rente, vor Steuern und nach Steuern.

1 | Cockpit-Übersicht

Im Cockpit hast Du alle Vertragsdaten auf einen Blick und kannst Änderungen, z.B. Beitragshöhe, vornehmen. Das kannst Du im Cockpit machen:

Features

Unter Meine Produkte kannst Du den Status Deines abgeschlossenen Produkts, z.B. fairriester, und Informa-tionen zu weiteren fairr-Produkten einsehen.

Innerhalb des fairriester siehst Du folgende Informationen:

2 | Meine Produkte (fairriester)

• Performance: Hier siehst du täglich live den aktuellen Stand Deines Vermögens, die absolute Rendite Deines Vertrages seit Vertragsbeginn und die mittlere jährliche Rendite nach Interner-Zins-fuss-Methode nach Kosten. Außerdem eine Über-sicht Deiner eingezahlten Beiträge und der Erträge.

• Prognose: Sie zeigt Dir an, wie sich Dein Vermögen voraussichtlich entwickeln wird.

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• Portfolio: Hier siehst Du all Deine Fonds und ihre Werte auf einen Blick.

• Transaktionen: Eine Historie aller Fonds-Käufe inklusive Kurs-Werten, die von Deinem Depot monatlich getätigt werden, siehst Du hier. Auch alle eingegangenen Beiträge, Sonderzahlungen, Kapi-talüberträge und Zulagen siehst Du hier. Zu beach-ten ist, dass der fairriester für den langfristigen und passiven Vermögensaufbau entwickelt wurde und kurzfristiges Handeln und Trading nicht möglich sind: Die Anlage der Beiträge und Einzahlungen erfolgt in der Regel am selben Tag oder einen Bank-arbeitstag nach Einzug der SEPA-Lastschrift. Ein-zahlungen auf die IBAN per Überweisung werden zwischen 1-3 Bankarbeitstagen nach Geldeingang (Dauer einer Überweisung 1-2 Bankarbeitstage) investiert. Nach valutarischem Fondskauf erschei-nen die Buchungen in der Regel 1-3 Bankarbeits-tage verzögert in Deinen Umsätzen.

• Vertragsdetails: Änderbare Details zu Deinem Vertrag, wie Rentenbeginn oder Monatsbeitrag, sind hier einsehbar. Außerdem findest Du hier Deine individuelle IBAN, auf Die Du jederzeit von Deinem Girokonto auf den fairriester kostenlos Überweisungen tätigen kannst.

• Zulagen: Hier siehst Du, ob ein Dauerzulagean-trag gestellt wurde. Falls nicht, kannst Du diesen direkt online ausfüllen und übermitteln (dazu ist keine Unterschrift notwendig). Außerdem kannst Du später Deinen Antrag ändern, falls sich Deine Förderberechtigung ändert, weil z.B. Kinderzula-gen beantragt werden sollen. Außerdem werden auf Grundlage Deiner Angaben unter Mein Profil die Zulagenhöhe und die Beiträge dafür berechnet. Hier siehst Du auch Deine Zulagenhistorie.

Unter Mein Profil kannst Du Berechnungsgrundlagen, wie Einkommen, Versicherungsstatus oder Familien-stand, eintragen. Je mehr Angaben Du machst, desto genauer wird Deine Renten-Berechnung.

Hier findest Du alle Dokumente auf einen Blick, die zu Deinen Verträgen gehören (z.B. die Bescheinigung über die Übermittlung Deiner Beiträge an das Finanzamt, Deinen gesendeten Vertrag oder den Dauerzulagenan-trag). Auch Nachrichten, die Dir die Depotbank einge-stellt hat, werden hier zentral abgelegt.

Bist du mit Deinem fairriester zufrieden und empfiehlst ihn erfolgreich weiter, profitierst Du von einem Ver-tragsbonus, der Deinem Depot gutgeschrieben wird. Das kannst Du direkt über das Cockpit machen, indem Du einen Empfehlungslink an eine E-Mail-Adresse des Geworbenen sendest und dieser danach mit identi-scher E-Mail online abschließt.

• 100 € Vertrags-Bonus für jeden geworbenen fair-riester-, fairrürup- oder fairrobo-Neukunden

• 1 € Dankeschön für jede über das Cockpit ver-schickte Empfehlung

3 | Mein Profil

4 | Dokumente

5 | Kunden werben Kunden

Beispielhafte Darstellung der fairriester-Produktseite

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18 | fairriester für Kinder

Aufgrund der zahlreichen Vorteile der Riester-Rente bietet der fairriester junior einen effektiven Weg, um für Dein Kind Geld anzusparen. Du schließt einen Vermö-genssparplan ab, in den Du regelmäßig Beiträge für Dein Kind einzahlst. Eine staatliche Förderung gibt es zwar nicht (solange das Kind noch keiner sozialversicherungs-pflichtigen Beschäfti-gung nach-geht), doch profitiert Dein Kind von der abgeltungssteuerfreien Geldanlage im Riestermantel.

Sobald Dein Kind volljährig ist, gibt es 3 Möglichkeiten:

Den „fairriester junior” kannst Du ebenfalls online über den Profi-Rechner abschlie-ßen (www.fairr.de/rechner/?junior).

Sobald Dein Kind zulagenberechtigt ist (zum Beispiel als Azubi oder als Berufseinsteiger), kann es selbst Beiträge zahlen und die staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen nutzen. Das bis zu diesem Zeitpunkt aufgebaute Kapital sowie die daraus erwachsenden Erträge werden steuerlich wie ungeför-dertes Altersvorsorge-Vermögen behandelt. Das heißt: der Staat fördert bei Auszahlung und Verrentung des Kapitals (siehe Kapitel 12/62-Regel, S. 12).

Kann oder will Dein Kind noch keine Beiträge zahlen, kann der Vertrag auch beitragsfrei gestellt werden. Das bisher angesparte Vermögen bleibt dann erhalten bzw. arbeitet mit der Fonds-Rendite.

Selbstverständlich kann der Vertrag auch ohne Inan-spruchnahme der Riester-Förderung weitergeführt werden. So ist es möglich, den Vertrag ungefördert weiter zu besparen, falls Dein Kind (noch) keine staat-liche Förderung erhält. Dann können Dein Kind oder Du weiter Beiträge in den Vertrag einzahlen.

Möchte Dein Kind das angesparte Vermögen für den Führerschein, die erste Wohnung oder Ähnliches ver-wenden, besteht auch die Möglichkeit, dass es sich das Kapital auszahlen lässt. Dabei können die Beiträge kom-plett steuerfrei ausgezahlt werden; nur die Erträge fallen unter den individuellen Einkommensteuersatz.

Entscheidet man sich für die Auszahlung des Kapitals bei Rentenbeginn, gilt die sogenannte 12/62-Regel (siehe Seite 12).

Option 1: Weitersparen und Riester-Förderung nutzen

Option 2: Beitragsfrei stellen oder ungefördert weitersparen

Option 3: Kapitalauszahlung

Beispielhafte mobile Ansicht des Cockpits

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19 | Factsheet für Profis

Produktname

Anbieter, Vermittlung

Das P

rodu

ktDi

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e Ge

ldan

lage

Die

Ausz

ahlp

hase

Die

Kost

en

Produktart (Zertifizierungsnr.)

Schicht / Säule

Beitragsfreistellung

Staatliche Grundzulage, Kinderzu-lage, Berufseinsteigerbonus

Kapitalauszahlungen möglich

Grundgebühr

Überschussbeteiligung

Gebühr auf Vertragsguthaben

Fondskosten

Sicherungsmechanismus

Eintrittsalter

Zuzahlungen

Beitragsgarantie

Sicherungsmechanismus

Endvermögen zum Rentenbeginn

Hinterbliebenenabsicherung

Kosten in der Rentenphase

Diversifikation

Rentenalter

Zahlungsart (regelmäßige Beiträge)

Überzahlungen möglich (nicht-ge-förderter Teil)

Kündigung und Kosten

Art der Auszahlphase

Zahlweise

Fondsauswahl

Vermögensverwalter

Versicherung

Max Heinrich Sutor oHG (Sutor Bank), exklusiv durch die Fairr.de GmbH

fairriester

Riester-Fondssparplan mit garantierten Rentenkonditionen (006078)

2. Schicht / 3. Säule der Altersvorsorge

Jederzeit möglich

Ja, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen

Ja

36 € p.a.

0,6 % p.a.

Als flexible Bonusrente, volldynamische Rente oder Mischform

0,15 % – 0,26 % p.a. (abhängig der Aktien- und Anleihenquote)

Steuerung der Aktien- und Anleihenquote

Wählbar, Mindestvertragslaufzeit 12 Jahre

Jederzeit per Überweisung oder Lastschrift möglich

Ja, für Beiträge und Zulagen (+ ggf. Wechselguthaben)

Steuerung der Aktien- und Anleihenquote

Depotwert, mindestens Beiträge und Zulagen (+ ggf. Wechselguthaben)

Optional: 10 Jahre Rentengarantiezeit, Restkapitalabfindung oder nur in der Einzahlphase

1,5 % der monatlichen Rente und bei Rentenbeginn einmalig 0,5 % des Vermögens. (Diese Kosten sind in den genannten Rentenfaktoren bereits berücksichtigt)

Weltweit diversifiziertes Portfolio

Wählbar, erster Tag des ersten Monats nach dem 62.-83. Geburtstag

Lastschrift

Ja

Jederzeit (förderschädlich) möglich, Kündigungskosten: 0 €

Lebenslange Leibrente mit garantiertem Rentenfaktor, Anwartschaft bereits bei Vertragsabschluss

Monatlich, quartalsweise, jährlich oder per Einmalzahlung

ETFs

Max Heinrich Sutor oHG (Sutor Bank)

myLife Lebensversicherung AG, Göttingen

Stand August 2020

Mindestbeitrag Nein

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20 | Anhang

• Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

• Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker und über die Künstlersozialkasse ver-sicherte Künstler (KSK))

• Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alters-sicherung der Landwirte

• Bezieher von Arbeitslosengeld I (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkom-men und/oder Vermögen ruhen)

• Bezieher von Krankengeld

• ALG-II-Empfänger

• Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

• Wehr- und Zivildienstleistende

• Geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Ver-sicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi-cherung haben befreien lassen

• Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren

• Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleich-gestellte Personen, die in der gesetzlichen Ren-tenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versor-gung gewährleistet wird

• Amtsträger

• vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige

• Kindererziehende (nachdem sie die Kindererzie-hungszeiten beantragt haben)

Anhang 1: Förderberechtigte Personen

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33,70 €

33,49 €

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32,35 €

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30,98 €

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32,72 €

32,53 €

32,34 €

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29,94 €

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1967

1968

1969

1970

1971

1972

1973

Anhang 2: Garantierte Rentenfaktoren

Renteneintrittsalter

62 63 64 65 66 67

Jahrgang

Todesfallleistung im Rentenbezug: Keine

Stand Januar 2017

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29,35 €

29,21 €

29,08 €

28,94 €

28,81 €

28,68 €

28,55 €

28,43 €

28,30 €

28,18 €

28,06 €

27,94 €

27,82 €

27,70 €

27,59 €

27,47 €

27,36 €

27,25 €

27,14 €

27,03 €

26,93 €

26,82 €

26,71 €

26,61 €

26,51 €

26,41 €

26,31 €

28,59 €

28,46 €

28,33 €

28,21 €

28,08 €

27,96 €

27,83 €

27,72 €

27,60 €

27,48 €

27,37 €

27,25 €

27,14 €

27,03 €

26,92 €

26,81 €

26,70 €

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26,49 €

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26,29 €

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25,99 €

25,89 €

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25,70 €

27,88 €

27,75 €

27,63 €

27,51 €

27,39 €

27,27 €

27,16 €

27,04 €

26,93 €

26,82 €

26,71 €

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26,49 €

26,38 €

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25,53 €

25,43 €

25,33 €

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25,13 €

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24,94 €

24,85 €

24,75 €

24,66 €

24,57 €

24,48 €

24,39 €

24,31 €

24,22 €

24,13 €

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23,88 €

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1974

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1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

Renteneintrittsalter

62 63 64 65 66 67

Jahrgang

Stand Januar 2017

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33,29 €

33,10 €

32,29 €

32,74 €

32,56 €

32,38 €

32,21 €

32,04 €

31,87 €

31,70 €

31,54 €

31,38 €

31,22 €

31,06 €

30,90 €

30,75 €

30,63 €

30,45 €

30,30 €

30,16 €

30,01 €

29,87 €

29,73 €

29,60 €

29,46 €

29,33 €

32,36 €

32,18 €

32,01 €

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Jahrgang

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Todesfallleistung im Rentenbezug: Restkapitalabfindung

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Kundeninformation zum derzeitigen Anlagemodell der Sutor Vermögensverwaltung in den Sutor Riester-Verträgen

Die Geldanlage im Rahmen unserer Riester-Verträge basiert auf unserer Vermögensverwaltung, die hierfür insbesondere börsengehandelte Investmentfonds, sogenannte ETFs (Exchange Traded Funds) nutzt. Dieses Dokument gibt Einblick in die grundsätzliche Funktionsweise des der Vermögensverwaltung zugrunde lie-genden Anlagemodells. Die Ausführungen beziehen sich auf die momentane Ausgestaltung dieses Modells, die insbesondere die Aspekte der Restlaufzeit, des Deckungsgrads (Verhältnis von Einzahlungen und Depot-stand) und der Marktvolatilität berücksichtigt.

Zukünftige Änderungen, z.B. aufgrund von Marktentwicklungen oder gesetzgeberischen Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Laufzeitabhängiges, vertragsindividuelles LebenszyklusmodellGrundsätzlich folgt die Anlage einem laufzeitabhängigen, vertragsindividuellen Lebenszyklusmodell mit Ablaufmanagement, das unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Ziels des Kapitalerhalts zu Beginn der Auszahlungsphase eine höchstmögliche Rendite ermöglichen soll.

Im Rahmen dieses Modells wird anhand verschiedener Parameter, die wir im Appendix näher erläutern, ein vertragsindividuelles Risikobudget bestimmt, das bestimmt, welcher Teil des vorhandenen Kapitals in Aktien investiert werden kann, ohne die gesetzlich geforderte Kapitalgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase zu gefährden. Hierbei gilt eine Mindestaktienquote von 3%.

Die für die Anlage verwendeten Investmentfonds bestimmen wir anhand der jeweils aktuellen Marktsituation unter Berücksichtigung von Aspekten wie Kostenstruktur, Verfügbarkeit und Transparenz.

In den letzten fünf Jahren greift zusätzlich ein Ablaufmanagement, das die maximale Aktienquote monatlich linear absenkt, indem während der letzten 60 Monate der Ansparphase pro Monat 1/60 des aktuellen Aktienbestands in Rentenfonds umgeschichtet wird. Diese Absenkung führt zu geringeren Schwankungen des gebildeten Kapitals und besserer Planbarkeit der zu erwartenden Rentenzahlungen.

Fonds / PortfolioIm Portfolio wird eine transparente, unkomplizierte und kostengünstige Lösung mit aktuell vier ETFs genutzt, der Xtrackers MSCI World Minimum Volatility UCITS ETF (ISIN: IE00BL25JN58), der Amundi Index Solutions MSCI Europe Minimum Volatility Factor UCITS ETF (ISIN: LU1681041627) und der iShares Edge MSCI Emerging Markets Minimum Volatility UCITS ETF (ISIN: IE00B8KGV557) für den Aktienanteil sowie der Vanguard EUR Eurozone Government Bond UCITS ETF (ISIN: IE00BH04GL39) für den Anleihenanteil. Durch den Einsatz von Minimum Volatility Fonds soll der Einfluss der Aktienmarktschwankungen reduziert werden, wodurch das Risikobudget geschützt wird. Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann diese Fondspalette je nach Marktbedingungen erweitert und/oder verändert werden. Eine breite Streuung über eine Vielzahl von Ländern und Sektoren bleibt in jedem Fall erhalten.

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Appendix:

Vertragsindividuelle Aspekte der VermögensverwaltungIm Folgenden stellen wir Ihnen die vertragsindividuellen Aspekte der Vermögensverwaltung detailliert dar, wobei wir uns bemüht haben, diese sehr technischen Parameter möglichst gut verständlich zu beschreiben.

Grundsätzliche Steuerung der AktienquoteGrundlage der Vermögensverwaltung ist eine Aufteilung des vorhandenen Kapitals auf Aktien- und Ren-tenfonds in Abhängigkeit von dem vertragsindividuell bestimmten Risikobudget und den zu erwartenden Schwankungen am Aktienmarkt.

Zur Ermittlung des Risikobudgets wird zunächst die gegebene Garantie (Summe aller Einzahlungen inkl. Überträge und Zulagen) mit einem Diskontierungsfaktor, der sich an der Rendite von Anleihen, die von Staaten der Eurozone begeben werden, orientiert und deshalb Schwankungen unterliegen kann, auf die Gegenwart abgezinst.

Der abgezinste Wert ist bekannt als „Floor“. Im nächsten Schritt wird der aktuelle Vertragswert mit diesem Floor verglichen. Ist der Vertragswert höher, kann in Aktien investiert werden.

Der Abstand von Vertragswert und Floor wird Risikobudget genannt. Je höher das Risikobudget, desto mehr wird in Aktien angelegt. Dies wird in der folgenden Grafik veranschaulicht.

Das Risikobudget sinkt über die Laufzeit des Vertrages ab. Dabei werden die Restlaufzeit sowie auf tägli-cher Basis kundenindividuelle Aspekte berücksichtigt. Darüber hinaus wird auch die bisherige Wertentwick-lung im Verhältnis zu den Einzahlungen einbezogen.

Ein Beispiel veranschaulicht die Funktionsweise: Angenommen, der Vertragswert liegt zu Beginn bei 10.000 €. Diese 10.000 € sind zum Rentenbeginn garantiert und werden im Risikomodell auf einen Floor von 8.000 € abgezinst. Es ergibt sich ein Risikobudget von 2.000 €. Damit kann zu 100 % in Aktien in-vestiert werden.

Fallen die Aktien am Folgetag um 10 % (zum Vergleich: der bisher größte Einbruch des MSCI World an einem Tag lag bei 9,6 %), dann liegt der Vertragswert bei 9.000 €. Das Risikobudget ist nun von 2.000 € (10.000 € – 8.000 €) auf 1.000 € (9.000 € – 8.000 €) gefallen. Um im Falle eines weiteren Aktienein-bruchs nicht zu starke Verluste zu erleiden, wird die Aktienquote laut aktuellem Modell auf ca. 56 % redu-ziert, es verbleiben 5.000 € des Vertrags in Aktienfonds.

Wenn die Aktien am darauffolgenden Tag nun nochmals um 10 % fallen, sinkt der Vertragswert um 500 € (10 % der 5.000 € in Aktienfonds) auf 8.500 €. Das Risikobudget beträgt nur noch 500 € (8.500 € Ver-tragswert minus 8.000 € Floor). Die Aktienquote wird nun nochmals reduziert, auf ca. 29 %. Ein erneuter Verlust bei Aktien würde dadurch einen noch kleineren Teil des Vertrages betreffen. Der mindestens erfor-derliche Betrag von 8.000 € würde nicht unterschritten.

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Erholen sich die Aktienkurse dann bspw. wieder um 10 %, steigt der Vertragswert um 2,9 % an (29 % Aktienquote * 10 % Rendite), auf 8.746 €. Damit steigt das Risikobudget auf 746 € und die Aktienquote wird auf ca. 43 % erhöht.

Sobald durch weitere Erholungen das Verhältnis aus Vertragswert und Floor wieder auf dem ursprünglichen Stand ankommt, beträgt die Aktienquote auch wieder 100 %.

Weitere Einzahlungen erhöhen dabei das Risikobudget und somit die Aktienquote.

Bewegen sich die Kurse nicht, wird das Risikobudget und somit die Aktienquote über die Zeit aufgrund des ansteigenden Floors abgeschmolzen.

VolatilitätssteuerungHistorisch war in Zeiten starker Aktienmarkteinbrüche die kurzfristige Volatilität überdurchschnittlich hoch. In Zeiten erhöhter kurzfristiger Volatilität soll daher das Aktienrisiko gedämpft werden. Für den Aktienanteil ist der Volatilitätsindex VIX eine geeignete Kennzahl für die erwartete Volatilität. Sobald der VIX über einem gewissen Wert liegt, wird das Risikobudget proportional abgesenkt.

Weitere ParameterDas Portfolio atmet zu einem gewissen Maße mit dem Markt. Um überflüssige Transaktionen aufgrund üb-licher Kursbewegungen zu minimieren, wird eine Umschichtung erst ab einer gewissen Differenz zwischen Soll- und Ist-Aktienquote vorgenommen.

Zur Vorbeugung der Bildung von zeitlichen Klumpenrisiken in Kundenportfolios – insbesondere bei Einma-lanlagen, eingehenden Wechselguthaben und kurzfristig günstiger Entwicklung der Risikobudgets – wird bis auf Weiteres eine Begrenzung aller täglichen Käufe vorgenommen: Die maximale Neuanlage in Aktien- oder Renten-ETFs wird je Vertrag auf ein absolutes Limit in € bzw. ein relatives Limit in % des Vertragswerts pro Tag gedeckelt (der höhere Wert zählt).

Q&A - Fragen und AntwortenQ: Kann von dem hier beschriebenen Anlagemodell abgewichen werden?A: Unsere Riester-Produkte basieren auf einer Vermögensverwaltung, damit sie mit der Entwicklung an den Kapitalmärkten sowie ggf. veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen Schritt halten können. Wei-tere Ergänzungen des Anlagemodells sowie Änderungen der zugrunde liegenden Parameter sind daher möglich.

Q: Garantiert das Anlagemodell eine dauerhaft hohe Aktienquote?A: Das Anlagemodell ermöglicht eine variable Aktienquote bis fünf Jahre vor Ende der Vertragslaufzeit. Während der letzten fünf Jahre wird die Aktienquote linear abgeschmolzen. Die Aktienquote während der Vertragslaufzeit ist u.a. abhängig von der Entwicklung des Risikobudgets. Ein Anspruch auf eine bestimmte Aktienquote besteht nicht.

Q: Was passiert mit weiteren Einzahlungen?A: Weitere Einzahlungen werden im Rahmen der Anlagestrategie im Zielportfolio angelegt. Einzahlungen erhöhen das verfügbare Risikobudget, so dass es zu einer höheren Aktienquote kommen kann.

Q: Kann ich den Auszahlungsbeginn meines Riester-Vertrags nach hinten verschieben und so meine Aktien-quote erhöhen?A: Ja, dies ist grundsätzlich möglich.

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Statusbezogene Informationspflichten nach §12 FinVermV und §11 VersVermV:

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Als Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 GewO zugelassen und eingetragen im Ver-mittlerregister unter der Registernummer D-F-107-MSKB-82. Als Versicherungsvertreter gemeldet bei der IHK Berlin mit Erlaubnis nach §34d Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO) unter der Registernummer D-EVE2-0V54N-25.

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Bildnachweis: Coverfoto Galen Crout / unsplash.com Broschüre Stand: August 2020