Geschiedenis de agrarische politiek van het nationaal - socialisme en de blut und boden ideologie

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Die Agrarpolitik im Nationalsozialismus

Der Bauernadel als „Reichsernährer“

Anne Parimalarajah, Mathias Polle erstellt am 8.12.2008

Ziele der nationalsozialistischen Agrarpolitik

→ Frühjahr 1933: Gleichschaltung aller agrarpolitischen Interessen mit denen der NSDAP

→ Bildung des Reichsnährstands→ Deutschland durch den eigenen Boden

ernähren = Volksernährung → Enteignung der Böden für gemeinnützige

Zwecke→ Kriegsfähigkeit sichern→ „saubere“ Landwirtschaft

Zusammenhang mit der NS- Ideologie

→ Volksernährung = Autarkiestaat→ nicht arischen Landwirten wird der Boden

weggenommen → Krönung der Ideologie

Beitrag der Agrarpolitik zur Stimmung im deutschen Volk

→ Landwirte stimmen zunächst zu

Jedoch:→ Düngemittel und Anreize in der Preispolitik

fehlen→ Fette und pflanzliche Öle fehlen ebenfalls→ 83% Selbstversorgung trotz

Nutzflächenverringerung

13. 9. 1933 Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes

alle in der Landwirtschaft, in der Fischerei und im Gartenbau tätigen Personen und Betriebe, die gleichgeschalteten Verbände und die Landwirtschaftskammern werden zwangsvereinigt Mitte der 30er Jahre ca. 17 Mio. Mitglieder im Reichsnährstand unter Darré ehrenamtlicher Reichsbauernrat entschied über alle ernährungswirtschaftlichen Bereiche Die drei Hauptabteilungen "Der Mensch", "Der Hof" und "Der Markt" (gesamtes bäuerliches Leben)

Die drei Hauptabteilungen

1. „Der Mensch“ideologische Erziehung und die Überwachung der sogenannten

Blutreinheit

2. „Der Hof“Produktion und deren Mittel

3. „Der Markt“Kontrolle der Preise; Regelung von Angebot und Nachfrage

Der Verfasser des Reichserbhofgesetz: Walter Darre´

1895 geboren KaufmannssohnBesuchte die deutsche Schule in Buenos AiresFreiwillige Teilnahme am 1. Weltkrieg – später bei den Freikorps in München1920 Diplomkolonialwirt + Studium der Landwirtschaft in Gießen(Viehzucht und Vererbungsfragen)1928 - 1929 landwirtschaftlicher Sachverständiger der Deutschen Gesandtschaft in Riga. 1929 „Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse.“1930 „Neuadel aus Blut und Boden“1931 Leiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes 28.5.1933 „Reichsbauernführer“ und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Darre wollte eine Rückkehr zu vor-industriellen Verhältnissen; dadurch stand er im Gegensatz zum „Vierjahresplan“ und somit gegen die Rüstungs- und Kriegswirtschaft1945 Festnahme in Schorfheide 1949 Verurteilung im Wilhelmstraßen- Prozess zu 7 Jahren Haft (1 Jahr abgesessen)1954 gestorben in München

29.9.1933 Reichserbhofgesetz

Land- und forstwirtschaftlicher Besitz in der Größe von mindestens einer Ackernahrung und von höchstens 125 Hektar ist Erbhof (heutiger Durchschnitt 45 h 1h=0,01km²) Bauer kann nur sein, wer deutscher Staatsbürger, deutschen oder stammesgleichen Blutes und ehrbar ist. Der Erbhof geht ungeteilt auf den Anerben über.Die Rechte der Miterben beschränken sich auf das übrige Vermögen des Bauern. Der Erbhof ist grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar

15.2.1938 Einführung des Pflichtjahres in der Land- und Hauswirtschaft

alle Frauen unter 25 Jahren Ausnahme waren verheiratete Frauen mit Kindern und Frauen, die ohnehin einen Beruf in diesen Bereichen der Land- oder Hauswirtschaft ausübten Vorbereitung auf künftige Rolle als Hausfrau und Mutter Entlastung in Haushalten, in denen es aufgrund des Krieges an Arbeitskräften mangelte; dies galt besonders in der Landwirtschaft

Quellen

http://www.verfassungen.de/de/de33-45/reichserbhof33.htmhttp://farm3.static.flickr.com/2094/2185610701_987ed86378.jpg?v=0http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsn%C3%A4hrstandhttp://www.verfassungen.de/de/de33-45/reichserbhof33.htmhttp://www.dhm.de/lemo/html/biografien/DarreRichard/index.htmlInformation zur politischen Bildung (Heft 251)Fischer Abiturwissen