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134
Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302) Abschlussbericht Halle, November 2017 MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Str. 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: [email protected]

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das

FFH-Gebiet 134

„Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302)

Abschlussbericht

Halle, November 2017

MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann Magdeburger Str. 23 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 - 122 76 78-0 Fax: 0345 - 122 76 78-30 E-Mail: [email protected]

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Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das

FFH-Gebiet 134

„Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302)

Abschlussbericht

Auftraggeber Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena

Auftragnehmer MYOTIS – Büro für Landschaftsökologie

Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann

Magdeburger Straße 23

06112 Halle (Saale)

Tel.: 0345 - 122 76 78-0

Fax: 0345 - 122 76 78-30

E-Mail: [email protected]

Projektleitung Dipl.-Ing. (FH) Burkhard Lehmann

Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth

M.Sc. Tabea Senkpiel

Hauptbearbeitung Dipl.-Ing. (FH) Marianna Curth

M.Sc. Tabea Senkpiel

Weitere Bearbeiter Dipl.-Ing. (FH) Ralf Zschäpe

Dipl.-Ing. (FH) Torsten Rese

B.Sc. (FH) Sebastian Voß

M.Sc. Susanne Gerst

Technische Bearbeitung Annett Gresse

Stefanie Verchau-Makala

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Inhaltsverzeichnis

-

I

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................ IV

Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................... VI

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................... VII

1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung .... 1

1.1 Rechtlicher Rahmen ....................................................................................................................... 1

1.2 Grundsätze der Managementplanung ........................................................................................... 2

1.3 Organisation ................................................................................................................................... 3

2. Gebietscharakteristik ........................................................................................................ 5

2.1 Lage und Abgrenzung .................................................................................................................... 5

2.2 Natürliche Grundlagen ................................................................................................................... 5

2.3 Geschützte Gebiete ....................................................................................................................... 8

2.4 Planungen im Gebiet ...................................................................................................................... 9

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben ......................................................................................... 9

2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet ........................................................................................... 9

2.4.2.1 Wasserrechtliche Planungen – Gewässerlaufverlängerung der Weißen Elster (Umsetzung EU-WRRL) .................................................................................................. 9

2.4.2.2 Fachbeitrag Wald ............................................................................................ 13

3. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse ......................................................................... 14

3.1 Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................. 14

3.2 Nutzungsverhältnisse ................................................................................................................... 15

3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege ............................................................................ 15

3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung ................................................................ 15

3.2.3 Jagd und Fischerei .......................................................................................................... 15

3.2.4 Erholung / Tourismus ...................................................................................................... 15

3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete ................................................................................. 16

4. Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ............... 17

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .......................................................... 17

4.1.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 17

4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen .................................... 19

4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer .................................... 19

4.1.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes ................... 24

4.1.3 Bilanzierung der LRT für den Standarddatenbogen ....................................................... 29

4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ..................................................................................... 30

4.2.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................. 30

4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten .................................................................................. 33

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Inhaltsverzeichnis

-

II

4.2.2.1 Kammmolch - Triturus cristatus (LAURENTI, 1768) .......................................... 33

4.2.2.2 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ..................... 36

4.2.2.3 Bechsteinfledermaus - Myotis bechsteinii (KUHL, 1817) ................................. 38

4.2.2.4 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797) ............................................... 40

4.2.2.5 Fischotter - Lutra lutra (LINNAEUS, 1758) ........................................................ 42

4.2.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ..................................................... 45

4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie ............................................. 46

4.3.1 Einleitung und Übersicht ................................................................................................ 46

4.3.2 Beschreibung der einzelnen Arten ................................................................................. 48

4.3.2.1 Schwarzstorch - Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758) ............................................ 48

4.3.2.2 Schwarzspecht - Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758) .................................. 49

4.3.2.3 Teichhuhn - Gallinula chloropus (LINNAEUS, 1758) ......................................... 50

4.3.2.4 Rotmilan - Milvus milvus (LINNAEUS, 1758) ..................................................... 52

4.3.2.5 Schlagschwirl - Locustella fluviatilis (WOLF, 1810) ......................................... 53

4.3.2.6 Grauspecht - Picus canus (GMELIN,1788)....................................................... 55

4.3.2.7 Beutelmeise - Remiz pendulinus (LINNAEUS, 1758) ........................................ 56

4.3.3 Bilanzierung der Arten für den Standarddatenbogen ..................................................... 58

4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten ......................... 59

5. Maßnahmenplanung ........................................................................................................ 80

5.1 Gefährdungen / Beeinträchtigungen ........................................................................................... 80

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung ............................................... 81

5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung ............................................... 83

5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie .................................................... 84

5.2.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer ..................................... 84

5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes ................... 86

5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ....................................................................... 95

5.2.3.1 Kammmolch - Triturus cristatus (LAURENTI, 1768) .......................................... 95

5.2.3.2 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774) ..................... 95

5.2.3.3 Bechsteinfledermaus - Myotis bechsteinii (KUHL, 1817) ................................. 96

5.2.3.4 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797) ............................................... 96

5.2.3.5 Fischotter - Lutra lutra (LINNAEUS, 1758) ........................................................ 97

5.2.4 Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL .................................................... 99

5.2.4.1 Teichhuhn Gallinula chloropus (LINNAEUS, 1758) ........................................... 99

5.2.4.2 Rotmilan Milvus milvus (LINNAEUS, 1758) ....................................................... 99

5.2.4.3 Schlagschwirl Locustella fluviatilis (WOLF, 1810) ........................................... 99

5.2.4.4 Grauspecht Picus canus (GMELIN,1788) ....................................................... 100

5.2.4.5 Beutelmeise Remiz pendulinus (LINNAEUS, 1758) ........................................ 100

5.2.5 Beweidungs- und Mahdpläne ....................................................................................... 100

5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit ................................................................. 101

5.3.1 Behördenabstimmung .................................................................................................. 101

5.3.2 Nutzerabstimmung ....................................................................................................... 101

5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung ................................................................... 102

5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotential / Zielkonflikte .............................................................. 102

6. Sonstige Hinweise / Vorschläge ................................................................................... 103

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte ........................................ 103

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Inhaltsverzeichnis

-

III

7. Kurzfassung .................................................................................................................. 104

8. Anhang ........................................................................................................................... 109

8.1 Quellenverzeichnis ..................................................................................................................... 109

8.2 Fotodokumentation .................................................................................................................... 120

8.3 Maßnahmenblätter ..................................................................................................................... 121

8.4 Kartenteil .................................................................................................................................... 122

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Tabellenverzeichnis

-

IV

Tabellenverzeichnis Tab. 1.1 Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-

Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ ............................................................. 3

Tab. 1.2 Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ ...... 3

Tab. 2.1 Klimadaten des FFH-Gebietes „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (Referenzdaten 1961-1990) ....................................................................................................................... 6

Tab. 3.1 Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 134 ............................................................ 14

Tab. 4.1 Übersicht über die im FFH-Gebiet 134 vorkommenden LRT- und LRT-Entwicklungsflächen .............................................................................................. 18

Tab. 4.2 Übersicht der im FFH-Gebiet 134 aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen LRT und LRT-Entwicklungsflächen ............. 18

Tab. 4.3 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150 ................ 22

Tab. 4.4 LRT 3150: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .............................. 22

Tab. 4.5 Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 3150 .......................................................... 23

Tab. 4.6 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510 ................ 27

Tab. 4.7 LRT 6510: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen .............................. 27

Tab. 4.8 Bilanzierung der LRT der FFH-RL für den Standarddatenbogen (SDB) ................. 29

Tab. 4.9 Datengrundlage Fauna .......................................................................................... 30

Tab. 4.10 Übersicht der Arten nach Anhang II FFH-RL im FFH-Gebiet.................................. 31

Tab. 4.11 Auswertung zur Flächengröße des Erhaltungszustands für die einzelnen aktuellen Habitat- und Habitatentwicklungsflächen der Anhang II Arten im FFH-Gebiet 134 . 32

Tab. 4.12 Nachweis vorkommender Habitate der Art: Nördlicher Kammmolch (Triturus

cristatus) ................................................................................................................ 34

Tab. 4.13 Bewertung der Habitate der Art: Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus) .......... 35

Tab. 4.14 Anteil der Habitate am Erhaltungszustand ............................................................. 35

Tab. 4.15 Nachweis vorkommender Habitate der Art: Fischotter (Lutra lutra) ........................ 43

Tab. 4.16 Bewertung der Habitate der Art: Fischotter (Lutra lutra) ......................................... 44

Tab. 4.17 Anteil der Habitate am Erhaltungszustand ............................................................. 44

Tab. 4.18 Bilanzierung der Arten des Anhang II der FFH-RL für den Standarddatenbogen ... 45

Tab. 4.19 Datengrundlage Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie 46

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Tabellenverzeichnis

-

V

Tab. 4.20 Bilanzierung Vogelarten nach Art. 4 der Richtlinie 2009/147/EG für den Standarddatenbogen .............................................................................................. 58

Tab. 4.21 Anhang IV-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 134 .......................................... 59

Tab. 4.22 Anhang V-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 134 ........................................... 69

Tab. 4.23 sonstige wertgebende Säugetiere im FFH-Gebiet Nr. 134 ..................................... 71

Tab. 4.24 sonstige wertgebende Vogelarten im FFH-Gebiet Nr. 134 ..................................... 71

Tab. 4.25 sonstige wertgebende Lurche im FFH-Gebiet Nr. 134 ............................................ 72

Tab. 4.26 sonstige wertgebende Reptilien im FFH-Gebiet Nr. 134 ......................................... 73

Tab. 4.27 sonstige wertgebende Käfer im FFH-Gebiet Nr. 134 .............................................. 73

Tab. 4.28 sonstige wertgebende Schmetterlinge im FFH-Gebiet Nr. 134 ............................... 75

Tab. 4.29 sonstige wertgebende Libellen im FFH-Gebiet Nr. 134 .......................................... 76

Tab. 4.30 sonstige wertgebende Wildbienen im FFH-Gebiet Nr. 134 ..................................... 78

Tab. 5.1 Zusammenfassende Übersicht (Codierung und Bezeichnung der Gefährdungen gemäß BfN-Referenzliste Gefährdungsursachen) .................................................. 80

Tab. 5.2 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet (Codierung und Bezeichnung der Gefährdung gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen) ........................................................................................... 80

Tab. 5.3 Bezeichnung und Zuordnung von Maßnahmearten ................................................ 82

Tab. 5.4 Erhaltungsmaßnahmen für LRT mit KULAP-Pflegeempfehlungen.......................... 83

Tab. 5.5 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für Arten mit KULAP-Pflegeempfehlungen .............................................................................................. 83

Tab. 5.6 Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 3150 ....................................................................................................................... 90

Tab. 5.7 Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 ....................................................................................................................... 93

Tab. 5.8 Einzelflächenspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den Kammmolch (Triturus cristatus) .............................................................................. 98

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Abbildungsverzeichnis

-

VI

Abbildungsverzeichnis Abb. 2.1 Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ ... 8

Abb. 2.2 Lage der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie und abgestimmte Vorzugsvariante der Gewässerlaufverlängerung der Weißen Elster ................................................. 11

Abb. 3.1 Eigentumskategorien FFH-Gebiet 134 ................................................................... 14

Abb. 7.1 gebietsprägender, gehölzbestandener Altarm der „Weißen Elster“ mit einzelnen Altwässern ............................................................................................................104

Abb. 7.2 Übersicht zur Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ ................................................................................................................105

Abb. 7.3 Altwässer des Lebensraumtyps 3150 mit Verlandungszonen aus Rohrglanz-Röhrichten ............................................................................................................106

Abb. 7.4 artenreiche Fuchsschwanz-Wiesen (LRT 6510) mit Feuchtezeigern wie der Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) in der Talaue der Weißen Elster ..........107

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Abkürzungsverzeichnis

-

VII

Abkürzungsverzeichnis ABl Amtsblatt

BArtSchV Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)

BfN

BGBl

Bundesamt für Naturschutz

Bundesgesetzblatt

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434)

EG Europäische Gemeinschaft

EHZ Erhaltungszustand (von NATURA 2000-Schutzgütern)

EU-VSRL (VS-RL)

Vogelschutzrichtlinie - Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979), kodifizierte Fassung (Richtlinie 2009/147/EG) vom 30. November 2009, in Kraft getreten am 15. Februar 2010

FND Flächennaturdenkmal

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (ABl L 206 vom 22.07.1992 S. 7) (ABl L363 vom 20.12.2006, S. 368)

FFH-RL Anhang II

EU-weit gültige Liste der „Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.“ Bestandteil der FFH-RL

FFH-RL Anhang IV

EU-weit gültige Liste „streng zu schützender Arten von gemeinschaftlichem Interesse“. Bestandteil der FFH-RL

FIS-Naturschutz Thüringer Landschaftsinformationssystem von Naturschutzdaten

FNP Flächennutzungsplan

GIS Geografische Informationssysteme

GÜK200 Geologische Übersichtskarte 1:200.000

GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt

KA Kartieranleitung

Kap. Kapitel

KG Kleingewässer

KULAP Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege

LE Landschaftseinheit

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Abkürzungsverzeichnis

-

VIII

LEP Landesentwicklungsplan

LK Landkreis

LP Landschaftsplan

LFG Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

LRP Landschaftsrahmenplan

LRT Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie); * = prioritärer Lebensraumtyp

LRT-EF Lebensraumtyp-Entwicklungsfläche

LSG Landschaftsschutzgebiet

mdl. Mitt. Mündliche Mitteilung

MaP Managementplan

NC Nebencode

NLRT Nicht-Lebensraumtyp

NSG Naturschutzgebiet

NSG-VO Naturschutzgebietsverordnung

PAG Projektbegleitende Arbeitsgruppe

PEP Pflege- und Entwicklungsplan

PG Plangebiet

PNV Potenzielle Natürliche Vegetation

SPA Special Protected Area (= „Besonderes Schutzgebiet“ im Sinne der Vogelschutzrichtlinie)

ThürNatG Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft

ThürNEzVO Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung -ThürNEzVO-)* vom 29. Mai 2008

TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

TMUEN Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

UHV Unterhaltungsverband (Gewässer)

UG Untersuchungsgebiet

UNB Untere Naturschutzbehörde

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Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Rechtlicher Rahmen

-

1

1. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen der Natura 2000-Managementplanung

1.1 Rechtlicher Rahmen Hauptziel der FFH-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt. Für die aus europäischer Sicht bedrohten Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie den Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) sind durch die EU-Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) auszuweisen. Die FFH-Gebiete bilden mit den Vogelschutzgebieten (SPA) das kohärente ökologische Netz „Natura 2000“.

Das FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302) wurde im September 2000 durch das Thüringer Umweltministerium als FFH-Gebiet vorgeschlagen und über das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission gemeldet. Mit der Aufnahme in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region erfolgte im Dezember 2004 die Bestätigung durch die EU-Kommission (Amtsblatt der Europäischen Union - EG Nr. L 382/1 vom 07. Dezember 2004). Nach Art. 6 Abs. 1 FFH-RL müssen für die Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten durch die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes festgelegt werden. Dies geschieht in der Regel in Form von Managementplänen. Gemäß des Natura 2000-Erlasses des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN 2015) erfolgt die FFH-Managementplanung in Thüringen nach einem modularen Prinzip in zwei Fachbeiträgen: Die Offenlandanteile und die im Wald liegenden Flächen mit Offenland-Lebensraumtypen (z. B. Gewässer, Felsbildungen) bzw. Habitate von Anhang II-Arten des Offenlandes werden im Fachbeitrag (FB) Offenland bearbeitet. Für die Erstellung des FB Offenland liegt die Federführung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Die Waldflächen der FFH-Gebiete werden im FB Wald geplant. Die Federführung hierfür liegt beim Forstlichen Forschungs- und Kompetenzzentrum (FFK) von ThüringenForst in Gotha. Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten hat er keine rechtsverbindliche Wirkung, sondern empfehlenden bzw. informativen Charakter (TMLFUN 2015). Die europarechtliche Grundlage für die Managementplanung sind Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 13/17/EU des Rates vom 3. Mai 2013) sowie Art. 3 Abs. 2 und Art. 4 der EU-Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 in der kodifizierten Fassung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).

Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des europarechtlichen Rahmens durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). In den §§ 31 – 38 des BNatSchG ist der Aufbau des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ geregelt, wobei die Umsetzung der Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen, Aufstellung von Managementplänen) den Ländern übertragen wird.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Grundsätze der Managementplanung

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Die rechtliche Umsetzung in Thüringen erfolgt durch das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch § 26a vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) sowie die Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – ThürNEzVO-) vom 29. Mai 2008.

Für die Verwaltung bindend sind zusätzlich die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen in der Fassung vom 04.12.2014 [Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (Az.: 56-41462)] (ThürStAnz. 1/2015, S. 47ff).

1.2 Grundsätze der Managementplanung Der FB Offenland als Teil des Managementplans für das FFH-Gebiet Elsteraue bei Bad Köstritz bezieht sich ausschließlich auf dessen Offenlandflächen im Sinne von Nicht-Wald-Flächen. Er dient der Erfassung von Lebensraumtypen des Anhangs I und von Arten des Anhangs II der FFH-RL, der Bewertung ihrer Erhaltungszustände und der Ableitung notwendiger Maßnahmen. Planungsrelevant sind sowohl die LRT- und LRT-Entwicklungsflächen als auch die Habitat- und Habitatentwicklungsflächen von Anhang-II-Arten sowie ggf. weitere Maßnahmenflächen (z. B. Verbund- und Pufferflächen). Für Arten des Anhangs IV der FFH-RL und andere besonders wertgebende Arten erfolgt keine spezielle Maßnahmenplanung, ihre Vorkommen sollen jedoch durch die Planungen für LRT und Anhang-II-Arten gefördert werden.

Generell sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen zu prüfen und die dafür in Frage kommenden Akteure sollen benannt werden. Nach Erarbeitung der Maßnahmenvorschläge hat das bearbeitende Planungsbüro diese mit den Nutzungsinteressen im Gebiet abzugleichen. Die dazu notwendigen Abstimmungsgespräche mit den Landnutzern und sonstigen Betroffenen werden durch das Planungsbüro vorbereitet und eigenverantwortlich (im Einzelfall unter Beteiligung der TLUG und ggf. des Landwirtschaftsamtes) durchgeführt. Die Abstimmungsergebnisse zu den geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich der Nutzungsberechtigten und deren Aussagen detailliert darzustellen.

Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen müssen im Rahmen der Planerstellung herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes Konfliktpotenzial dargestellt werden. Der FB Offenland enthält im Ergebnis ein mit den Nutzerinteressen und Behörden abgestimmtes, nachvollziehbar abgewogenes, anwendbares Maßnahmenkonzept, das von den jeweils zuständigen Institutionen, Behörden und Akteuren i. d. R. ohne großen zusätzlichen planerischen Aufwand kurz-, mittel- oder langfristig (unter Anwendung unterschiedlicher Förderprogramme bzw. Finanzierungen) realisiert werden kann. Der Planungshorizont beträgt ca. 10 Jahre.

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Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Organisation

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1.3 Organisation Mit der Erarbeitung des Fachbeitrages Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 134 wurde das Büro MYOTIS von der TLUG im April 2016 beauftragt. Der Bearbeitungszeitraum lag zwischen April 2016 und November 2017. Der Arbeits- und Zeitplan ist Tab. 1 zu entnehmen.

Tab. 1.1 Arbeits- und Zeitplan zur Erarbeitung des Fachbeitrags Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Arbeitsschritt Zeitpunkt/ Frist

Auftragsvergabe und Beginn der Kartierungsarbeiten April 2016

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinden Sommer 2016 1. PAG-Sitzung in Greiz 09.08.2016

Zwischenbericht 28.02.2017 2. PAG-Sitzung in Greiz 16.03 2017 Entwurf des FB Offenland 15.08.2017

3. PAG-Sitzung in Greiz 07.09.2017 Beteiligung der betroffenen Gemeinden und anerkannten Naturschutzverbände

bis Ende Oktober 2017

Endfassung des FB Offenland 20.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung nach Fertigstellung MaP

Der Beginn der Planung wurde in den betreffenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Zur fachlichen Begleitung und Abstimmung obliegt der TLUG die Bildung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG), die sich im Falle des vorliegenden Fachbeitrags aus den in Tab. 1.2 dargestellten Behörden und Institutionen zusammensetzt.

Tab. 1.2 Zusammensetzung der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) für den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Behörde / Institution Abteilung / Referat

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Abteilung Naturschutz, Referat 33

Abteilung Wasserwirtschaft, Referat 53

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)

Abteilung Naturschutz und Nachhaltigkeit, Referat 44

Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde

ThüringenForst Forstamt Neustadt

Forstamt Jena-Holzland

Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Landkreis Greiz Untere Naturschutzbehörde

Untere Jagdbehörde

Landkreis Saale-Orla-Kreis

Untere Naturschutzbehörde

Untere Wasserbehörde

SB Ordnungsrecht

Natura 2000-Station Osterland

Büro Myotis

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Rechtlicher und organisatorischer Rahmen Organisation

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Die konstituierende Sitzung der PAG beinhaltete vor allem die Vorstellung des Auftragnehmers, den Informationsaustausch zum Gebiet und die Besprechung der ersten Arbeitsschritte. Zur zweiten PAG-Sitzung wurden die Ergebnisse der Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Gebiet vorgestellt. Die dritte PAG-Sitzung diente der Vorstellung und Diskussion der Maßnahmen- und Umsetzungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse. Das Maßnahmenkonzept des Managementplanes wurde von der 2. PAG gebilligt.

Zeitnah nach der Billigung der Maßnahmenplanung durch die PAG beteiligte der Auftragnehmer die betroffenen Gemeinden, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände und den Thüringer Bauernverband, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Entsprechende Anregungen wurden in den FB Offenland eingearbeitet.

Nach Vorliegen der abgestimmten Endfassung des FB Offenland fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt.

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Gebietscharakteristik Lage und Abgrenzung

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2. Gebietscharakteristik

2.1 Lage und Abgrenzung Das FFH-Gebiet 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ umfasst nach SDB eine Fläche von 48,00 ha und befindet sich in 50,94° nördl. Breite und 12,00° westl. Länge (Gebietsmittelpunkt) im Landkreis Greiz in den betroffenen Gemeinden Caaschwitz und Bad Köstritz.

Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (BFN 2008, nach SSYMANK 1994) ist das FFH-Gebiet der naturräumlichen Haupteinheit „Thüringer Becken (mit Randplatten) (D 18)“ zuzuordnen. Das PG befindet sich im Naturraum der Saale-Sandsteinplatte (2.6). (HIEKEL et al. 2004)

Im Rahmen der Managementplanung erfolgte in einem ersten Arbeitsschritt die Anpassung der rechtverbindlichen Gebietsgrenze (basierend auf der analogen TK 25) auf dem aktuellen farbigen Orthofoto für den Planungsmaßstab 1:5.000. Die daraus resultierende Bearbeitungsgrenze weist eine Flächengröße von 50,28 ha auf.

2.2 Natürliche Grundlagen Geologie und Geomorphologie

Das PG ist nach BFN (2015) Bestandteil der Landschaft „Elstertal“ (46601) und befindet sich lt. HIEKEL et al. (2004) im nordöstlichen Bereich des Naturraums „Saale-Sandsteinplatte“ (2.6), unmittelbar westlich an die Weiße Elster angrenzend. Die Saale-Sandsteinplatte gehört zur südöstlichen Umrandung des Thüringer Beckens und ist insgesamt als gewellte, in großen Teilen lebhaft zertalte Hochfläche ausgeprägt (HIEKEL et al. 2004).

Im Präkänozoikum lagerten sich die Folgen Werra bis Strassfurt im PG mit Mächtigkeiten von 50-600 m ab. Nordöstlich, innerhalb des PG, waren dies Ablagerungen der Leine- bis Fulda-Folge (50-250 m Mächtigkeit). Im Känozoikum folgten dann fluviatile Ablagerungen und ungegliederte Auesedimente mit einer Mächtigkeit von bis zu 10 m. (TLUG Datenpool FIS 2017)

Die Talhänge der Weißen Elster werden von treppenartigen pleistozänen Flussterrassen in unterschiedlichen Höhen begleitet (HIEKEL et al. 2004).

Das PG befindet sich auf einer Höhe von 174-182 m ü. NN und steigt von West nach Ost an.

Klima

Das Klima Thüringens wird besonders durch dessen Oberflächenstrukturen sowie der Land- und Bodennutzung beeinflusst. So bewirken insbesondere die Mittelgebirge Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Rhön und Harz starke räumliche Differenzierungen aller Klimaparameter.

Das FFH-Gebiet ist dem Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ zuzuordnen, welcher als am vulnerabelsten aller Thüringer Klimabereiche gilt. Der Klimabereich gilt mit 450 bis 891 mm Jahresniederschlagssumme als verhältnismäßig trocken und mit 6,7-9,6° C als

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Gebietscharakteristik Natürliche Grundlagen

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warm. Die Sonnenscheindauer ist mit 1.412 bis 1.608 h/Jahr als relativ hoch zu beschreiben. Des Weiteren können bis zu 95 Tage mit einer Schneedeckenhöhe ab 10 cm vorliegen. Das FFH-Gebiet befindet sich im Landkreis Greiz, welcher sich im langjährigen Mittel (1970 bis 2010) durch Jahresmitteltemperaturen von 7,2-9,2° C, Jahresniederschlägen zwischen 641 bis 833 mm sowie 1.496 bis 1.608 h/Jahr Sonnenscheindauer auszeichnet. Die vorherrschende Windrichtung ist Südsüdwest. (TLUG 2017)

Die folgende Tabelle stellt die Referenz-Klimadaten des FFH-Gebietes „Elsteraue bei Bad Köstritz“ nach Daten vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und BfN (PIK & BFN 2009) dar.

Tab. 2.1 Klimadaten des FFH-Gebietes „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (Referenzdaten 1961-1990)

Lufttemperatur

Mittlere Jahrestemperatur 8,8° C

Absolutes Temperatur-Maximum 36,16° C

Mittleres tägliches Temperatur-Maximum des wärmsten Monats

23,36° C

Mittlere tägliche Temperaturschwankungen 8,49 °C

Mittleres tägliches Temperatur-Minimum des kältesten Monats

-3,04° C

Absolutes Temperatur-Minimum -25,4° C

Monate mit mittleren Tagesminimum unter 0° C Januar, Februar, Dezember

Monate mit absoluten Tagesminimum unter 0° C März, April, Mai, November

Anzahl frostfreier Tage 191

Niederschlag

Mittlere Jahresniederschläge 633 mm

Monat des höchsten Niederschlages Juni

Monate des geringsten Niederschlages Februar, Oktober

Sonstige Referenzdaten

Sommertage 35,97

Heiße Tage 6,23

Frosttage 84

Eistage 23,86

Hinsichtlich des Klimawandels ist der Klimabereich „Südostdeutsche Becken und Hügel“ durch abnehmende Niederschläge in den Sommermonaten, einer geringen Wasserverfügbarkeit, erhöhte Verdunstung, Dürregefahr im Sommer und eine ungünstige klimatische Wasserbilanz gekennzeichnet (TLUG 2016). Nach Aussagen des „Integrierten Maßnahmenprogramms zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Freistaat Thüringen“ (IMPAKT) ist im Bereich des FFH-Gebietes langfristig (2071-2100) mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperatur auf 12-13° C zu rechnen. Die stärksten Temperaturzunahmen werden im Sommer langfristig bis zu 4° C zu verzeichnen sein, die schwächsten im Frühling mit ca. 2,5° C. Bezogen auf den Jahresniederschlag wird eine Abnahme um 3-4 % gegenüber dem Referenzzeitraum 1961-1990 prognostiziert. Die Sommermonate werden bis zu 15 % geringere Niederschlagsmengen

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Gebietscharakteristik Natürliche Grundlagen

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aufweisen. Frühling und Winter sind durch Zunahmen von bis zu 12 % charakterisiert. (TMLFUN & THÜRINGER KLIMAAGENTUR 2013)

Boden

Das Untersuchungsgebiet besteht zu 100 % aus "sandigem Lehm - Vega" (h2s) und zeichnet sich daher durch schwach bis mäßig vernässte Auenlehmsande aus. Dieser Bodentyp kommt vor allem auf ebenen Flächen im Bereich der Talauen vor. Die Deckschicht besteht bis zu einer Tiefe von 0,5 bis > 1,0 m aus sandigem Auenlehm. Darunter befinden sich sandige bis schluffig-tonige, ältere Holozänsedimente, die teilweise auch muddig-torfig sein können. Die Unterschicht besteht aus Sand bis hin zu Kies. Das Grundwasser ist periodisch hoch, mit Oberbodenvernässung vorwiegend im Frühjahr. Der Boden ist potentiell sauer. (RAU et al. 2000)

Hydrologie

Das FFH-Gebiet befindet sich im hydrogeologischen Teilraum „Zechsteinrand der Thüringischen Senke“ des „Mitteldeutschen Buntsandsteingebiets“ und zeichnet sich durch sulfatische Kluft-Karst-Grundwasserleiter mit stark variierender Durchlässigkeit aus. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet in dem durch geringe Gewässernetzdichte gekennzeichneten Stromgebiet der Elbe, dem Flussgebiet der Saale und dem Untergebiet der Weißen Elster. Prägender Bestandteil des FFH-Gebietes stellt der Altarm „Alte Elster“ dar, der keinen Oberflächenanschluss an die Weiße Elster aufweist.

Der von Südwest nach Nordost das FFH-Gebiet durchfließende, im FFH-Gebiet nicht ständig wasserführende, Gleinabach entwässert in die „Alte Elster“.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Gebietscharakteristik Geschützte Gebiete

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2.3 Geschützte Gebiete Überschwemmungsgebiete

Das FFH-Gebiet Nr. 134 befindet sich fast ausnahmslos (abzgl. ca. 1,4 ha) gemäß der am 10.01.2006 in Kraft getretenen Rechtsverordnung im Überschwemmungsgebiet „Weiße Elster I“ (Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster im Landkreis Greiz, in der kreisfreien Stadt Gera und im Saale-Holzland-Kreis zwischen der Straßenbrücke Meilitz und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vom 25. November 2005 (StAnz Nr. 2/2006, S. 39-40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1176)).

Abb. 2.1 Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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2.4 Planungen im Gebiet

2.4.1 Regionalplanerische Vorgaben Das PG befindet sich auf der Ebene der Raumordnung in der Planungsregion des Regionalplans Ostthüringen und trat am 18.06.2012 in Kraft. Er umfasst die Landkreise Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt sowie die kreisfreien Städte Gera und Jena. Der Regionalplan Ostthüringen nimmt die Ziele des 2004 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramms (LEP) Thüringens auf und konkretisiert diese regionsspezifisch. Innerhalb des Regionalplans wird zudem der Landschaftsrahmenplan dargestellt und erlangt so Verbindlichkeit.

Flächen des FFH-Gebiets „Elsteraue bei Bad Köstritz“ wurden im Regionalplan Ostthüringen (Raumnutzungskarte) als verbindliches Vorranggebiet Hochwasserschutz (HW-10) ausgewiesen, um eine Sicherung von Überschwemmungsbereichen, hier Weiße Elster/ Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt, zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu gewährleisten. Als Überschwemmungsbereich wird die Ausdehnung des Gewässers bei einem durchschnittlich alle einhundert Jahre auftretenden Hochwasserereignis (HQ100) ausgegeben. Die Zielstellungen der Ausweisung lauten:

Erhalt bzw. Wiederherstellung der natürlichen Retentionsfunktion der Auen, Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsgebieten und

Sicherung der Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen, Erhalt wichtiger ökologischer und rekreativer Freiraumfunktionen, Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen.

Weiterhin wurde ein geringer Teil der Fläche (westlich) als Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz (hw-12; Weiße Elster/ Gera, Bad Köstritz bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt) zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen. Dies betrifft Bereiche, die bei extremen Hochwasser (HQ200) überschwemmt werden könnten. Zweck der Ausweisung ist:

die Sicherung überschwemmungsgefährdeter Bereiche zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen,

die Information über latente Gefahr einer Überschwemmung, die bei entsprechenden Planungen und Maßnahmen hinsichtlich der Schadensvorsorge und -minimierung zu berücksichtigen ist.

2.4.2 Aktuelle Planungen im Gebiet

2.4.2.1 Wasserrechtliche Planungen – Gewässerlaufverlängerung der Weißen Elster (Umsetzung EU-WRRL) Grundlagen und aktueller Stand

Die Thüringer Landgesellschaft ist mit der Vorbereitung und Durchführung von Hochwasserschutz- und Gewässerstrukturmaßnahmen an der Weißen Elster zwischen Gera und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt beauftragt.

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Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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Im Zuge dieses Projektes soll u.a. eine Laufverlängerung der Weißen Elster im Bereich des FFH-Gebietes 134 unter Einbeziehung des bestehenden Altwassers umgesetzt werden. Das Maßnahmenblatt Hydromorphologie im Rahmen des Gewässerrahmenplanes zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms (EU-WRRL) ist unter der Maßnahmen-ID 8983 im Internet über den Kartendienst der TLUG öffentlich zugänglich (Link: Kartendienst, Legende: Maßnahmenbereiche Struktur, Abruf des Maßnahmenblattes über „Objektinfo“, zuletzt eingesehen am 28.06.2017, 13:00 Uhr).

Im ersten Halbjahr 2017 wurde in mehreren Gesprächen u.a. zwischen Thüringer Landgesellschaft, Flussbüro Erfurt sowie Deutsche Umwelthilfe (DUH), TLUG (Referate 32, 33 und 53), Unterer Naturschutzbehörde Landkreis Greiz und Thüringer Forstamt Jena-Holzland eine Vorzugsvariante abgestimmt. Die aktuellen Ergebnisse aus der laufenden MaP wurden vollumfänglich mit einbezogen.

Zwingende Voraussetzung für eine spätere Umsetzung des Projektes sind die Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes nördlich des FFH-Gebietes sowie die Genehmigung einer Unternehmensflurbereinigung.

Bei allen Planungen ist grundsätzlich die aktuelle Fortschreibung des Landschaftsplanes „Bad Köstritz“ mit einzubeziehen, evtl. notwendige Abweichungen wären zu begründen (§ 5 Abs. 9 BNatSchG).

Die Thüringer Landgesellschaft beabsichtigt die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für Anfang des Jahres 2018.

Beschreibung der Vorzugsvariante

Die Vorzugsvariante geht davon aus, dass alle mit einem Flächenzugriff verbundenen Probleme einvernehmlich mit den aktuellen Flächennutzern und Flächeneigentümern gelöst werden könnten und beschreibt insofern eine Vision.

Bei der Vorzugsvariante (im bisherigen Abstimmungsprozess sog. Variante 10) soll die Weiße Elster künftig innerhalb des östlichen Teiles des FFH-Gebietes 134 mäandrieren. Die Lauflänge des Gewässers würde sich dadurch in etwa verdoppeln. Grundlage dieser Variante war eine geländemorphologische Einschätzung durch Ref. 53 der TLUG, welche die historischen Gewässerverläufe vor der Begradigung der Weißen Elster mit einbezog.

Der neue Fließgewässerlauf würde hauptsächlich Ackerflächen südlich des FFH-Gebietes und im östlichen Teil des FFH-Gebietes beanspruchen. An einer Stelle würde er den vorhandenen Altarm schneiden und damit Einfluss auf den FFH-LRT 91E0* (Auenwälder mit Erle, Esche und Weide) und FFH-LRT 3150 (Stillgewässer) nehmen. Die LRT-Bilanz bleibt für den LRT 3150 voraussichtlich unverändert. Ob es bei dem Flussdurchstich zu erheblichen Auswirkungen für den Lebensraumtyp kommen kann, muss abschließend durch die UVP bzw. FFH-VP zum Vorhaben beantwortet werden. Eine eventuelle Beeinträchtigung könnte aber z.B. im Zuge der späteren, natürlichen Fließgewässerentwicklung kompensiert werden. Vorhandene Offenland-LRT werden nicht gequert bzw. beeinträchtigt.

Für den neuen Fließgewässerverlauf wird eine ca. 60 m bis 80 m breite Schneise erforderlich. Innerhalb der Schneise wird eine ca. 50 m breite Vertiefung dem Fluss eine grobe Leitrichtung geben, wobei er auf dieser Breite seinen Lauf schnell natürlich finden wird. Die verbleibenden Fließgewässerränder können sich ebenfalls natürlich entwickeln. Eine weitere eigendynamische

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Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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Entwicklung ist so lange nicht vorgesehen, wie eine weitere Flächeninanspruchnahme mit den betroffenen Flächennutzern nicht einvernehmlich geklärt werden konnte. Die nicht mehr benötigten, aktuellen Gewässerrinnen sollen naturverträglich abgedichtet und verfüllt werden.

Im Schnittpunkt des neuen Gewässerlaufes und des vorhandenen Altarms werden dem Fluss durch entsprechende Ufervorgestaltungen die Möglichkeiten gegeben, durchschnittlich etwa zweimal pro Jahr den Altarm zu wässern. Durch die auf diese Weise wieder initiierte Gewässerdynamik könnte der Sukzessionsprozess der durch Verlandung gefährdeten, vorhandenen Stillgewässer (LRT 3150) deutlich verlangsamt werden und Sedimente herausgespült werden. Eine periodische Entschlammung der stark eutrophierten und verkrauteten Gewässer kann dadurch künftig als sonst notwendige, kostenintensive Maßnahme zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes entfallen.

Abb. 2.2 Lage der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie und abgestimmte Vorzugsvariante der Gewässerlaufverlängerung der Weißen Elster

Sofern die Flächennutzer entstehende Splitterflächen nicht mehr nutzen wollen, können diese nach Klärung des Flächenzugriffs zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und/oder durch Zulassen natürlicher Entwicklungsprozesse zur Abpufferung vorhandener sowie neu entstehender, naturnaher Lebensräume genutzt werden.

Permanente Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL sowie des Anhanges I der VSR oder darüber hinaus weiterer wertgebender Arten

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Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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des Naturschutzes (vgl. Kap. 4.2 bis 4.4) sind durch die Umsetzung des Projektes nicht zu erwarten. Jedoch lagen die abschließenden Resultate aus der UVP bzw. der FFH-VP zum Abschluss des Managementplanes noch nicht vor.

Hinweise der Natura 2000-Managementplanung zu Planung und Umsetzung

Grundsätzlich ist bei der Umsetzung der abgestimmten Vorzugvariante nicht nur von einer Verbesserung von Hochwasserschutz und Gewässerstruktur auszugehen, sondern auch von einer erheblichen naturschutzfachlichen Aufwertung des FFH-Gebietes 134.

Sollten sich im weiteren Verlauf des Verfahrens Änderungen ergeben, sind diese zwingend erneut mit den Zielen der Natura 2000-Richtlinien abzugleichen und zu erörtern.

Außerdem sind grundsätzlich folgende Hinweise bei der weiteren Planung und der späteren Umsetzung des Projektes zu beachten:

FFH-LRT und Habitate der Anhangs-Arten dürfen nicht ohne Kompensation erheblich beeinträchtigt werden. Es gilt der Grundsatz der Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes.

Die Flächen des LRT 6510 sollen weiterhin in geeigneter Art und Weise genutzt bzw. gepflegt werden können (vgl. Kap. 5).

Es ist wünschenswert, wenn die an diese Mähwiesen (s.o.) überwiegend außerhalb des FFH-Gebietes angrenzenden Flächen vor einem Eintrag von Schadstoffen und Düngemittel mindestens durch hinreichend breite Randstreifen geschützt werden könnten. Optimal wäre eine Umwandlung in artenreiches Grünland feuchter Standorte. Vorhandene Meliorationen müssten hierbei allerdings im Vorfeld verplombt oder zurückgebaut werden. Weiterführend wird aus naturschutzfachlichen aber auch aus wirtschaftlichen Aspekten eine extensive Beweidung der Fläche (Dauerweide) mit Großherbivoren angesehen. Nur so könnte die Offenlandfläche ihr ganzes Potenzial entwickeln. Die Verwirklichung dieser Schutz- bzw. Bewirtschaftungskulisse setzt wiederum ein Einvernehmen mit den betroffenen Flächennutzern und Flächeneigentümern voraus.

Durch den für natürliche Entwicklungsprozesse geschaffenen Freiraum des Flusses, sollte sich in wenigen Jahren im FFH-Gebiet der LRT 3260 entwickeln können. Zur Unterstützung dieser Prozesse wäre nach einvernehmlicher Klärung des Flächenzugriffs die Schaffung von breiten Pufferstreifen wünschenswert, sei es durch Entwicklung von artenreichem Grünland im Zuge geeigneter Pflegemaßnahmen oder durch die Entwicklung von auetypischen Gehölzen auf diesen Flächen. Wird eine solche Abpufferung etabliert, ist außerdem von positiven Einflüssen auf die Erhaltung vorhandener Auenwälder (LRT 91E0) und Stillgewässer (LRT 3150) auszugehen. Als mögliche Kompensationsmaßnahme sollte daher auch unbedingt die Initiierung von feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430) in Flussanbindung berücksichtigt werden.

Am Schnittpunkt des neuen Gewässerlaufes mit dem Altarm ist sicherzustellen, dass die dafür notwendigen Baumaßnahmen die vorhandenen Stillgewässer (LRT 3150) nicht beeinträchtigen. Zudem sind dort die Übergänge von Fluss und Altarm so zu nivellieren, dass die Möglichkeit für eine durchschnittlich zweimalige Durchspülung des Altarmes pro Jahr durch den Hochwasserzyklus des Flusses besteht.

Im Zuge der mit den naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Planungen im FFH-Gebiet einhergehenden Aufwertung des Flusslaufes als angelfischereilich nutzbares Fließgewässer sind die Stillgewässer des Altarmes (LRT 3150) als

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Gebietscharakteristik Planungen im Gebiet

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bedeutsame Amphibienlebensräume (vgl. Kap. 4.2 und 4.4) künftig von einer Angelnutzung auszunehmen. Ebenso ist Besatz mit Fischen zu unterbinden. Zudem sollten eingewanderte Fische, insbesondere Karpfen und Raubfische, in einem regelmäßigen Turnus von fünf Jahren abgefischt werden. Für die Umsetzung sollten ortsansässige Angelvereine frühzeitig eingebunden werden.

Die Auswirkungen des Projektes auf Lebensräume und Arten sollten in den ersten Jahren nach der Umsetzung regelmäßig beobachtet und dokumentiert werden, um ggf. rechtzeitig auf Fehlentwicklungen reagieren zu können.

2.4.2.2 Fachbeitrag Wald

Für das PG liegt der Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das Natura 2000-Gebiet FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ mit Stichtag vom 01.01.2014 vor (THÜRINGENFORST 2014).

Der Fachbeitrag Wald dient der Zusammenstellung aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung oder Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der vorhandenen wertgebenden Lebensräume und Arten. Weiterhin sind Entwicklungsmaßnahmen Bestandteil der Planung. Der Fachbeitrag ist behördenverbindlich, für Körperschafts- und Privatwald hat er empfehlenden oder informativen Charakter. Als wichtiges Instrument zur Umsetzung dienen vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Thüringen und den Besitzern der Privat- und Körperschaftswälder.

Der Fachbeitrag Wald umfasst ein Planungsgebiet von 4 ha Wald, davon ca. 82,8 % Laubwald (Reinbestand) und 17,2 % Laubmischwald. Im Planungsgebiet kommt ein FFH-Waldlebensraumtyp vor, Auenwälder mit Erle, Esche, Weide (91E0*) auf 3,56 ha. Die Gesamtbewertung ist gut (B).

Für die Offenlandbereiche werden keine MaP-relevanten Ziele und Maßnahmen formuliert.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Eigentumsverhältnisse

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3. Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

3.1 Eigentumsverhältnisse Für die Gesamtfläche des FFH-Gebietes liegen Daten zur Eigentumskategorie vor.

Den größten Anteil mit ca. 70 % befindet sich im Eigentum Dritter und somit im Privatbesitz. 23,02 % sind Eigentum der Träger öffentlicher Belange. Im Eigentum des Freistaates Thüringen befinden sich knapp 6,6 %. Kleinere Splitterflächen (< 1 %) sind der Bahn zugehörig oder als kommunales Eigentum aufgeführt.

Tab. 3.1 Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet 134

Eigentumsverhältnisse im PG Fläche in [ha] Fläche in [%]

Bahn 0,03 0,06

Dritte 35,20 70,00

Freistaat Thüringen 3,31 6,59

Kommunal 0,17 0,35

TÖB (Träger öffentlicher Belange) 11,57 23,02

Abb. 3.1 Eigentumskategorien FFH-Gebiet 134

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Nutzungsverhältnisse

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3.2 Nutzungsverhältnisse

3.2.1 Landwirtschaft und Landschaftspflege Das FFH-Gebiet wird mit Ausnahme des gehölzbestandenen Altarms durch Offenland geprägt, welches einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. In der Vergangenheit besonders in den letzten Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts wurden die Wiesen im Talbereich der Weißen Elster zunehmend intensiviert. Nach 1990 fielen sie zeitweise brach, wodurch sich Brennesselfluren ausbreiten konnten. Auch kam es in dieser Zeit zu einem Umbruch von Auengrünland, woraus die heutige Verteilung der Offenland-Nutzungsstrukturen resultiert. (BREINL 1996)

Aktuell befinden sich im Osten und Norden des Gebietes intensiv ackerbaulich genutzte Flächen. Zwei der fünf Ackerflächen liegen im Verbund mit größeren außerhalb des FFH-Gebiets befindlichen Ackerschlägen. Zu den Hauptfeldfrüchten gehören Winterraps und Wintergerste. Zusammenhängende Dauergrünlandflächen sind im Südwesten des Gebietes präsent und werden über eine regelmäßige Mahd bewirtschaftet.

3.2.2 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung Flussregulierungsmaßnahmen an der Weißen Elster führten in der Auenlandschaft bei Bad Köstritz zu tiefgreifenden Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse. Beginnend mit der Durchtrennung einer Mäanderschleife gegenüber dem Bahnhof Bad Köstritz in den Jahren 1938/39, wurden weitere Elsterschleifen abgetrennt und die verbliebenen Altarme zunehmend verfüllt. (BREINL 1996)

Die im FFH-Gebiet erhaltene Altarmstruktur besitzt keinen Oberflächenanschluss zur Weißen Elster, ist größtenteils ausgetrocknet und weist nur noch kleine Stillwasserbereiche auf.

Der Gewässerrahmenplan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht für den unmittelbar östlich der FFH-Gebietsgrenze verlaufenden Flussabschnitt der Weißen Elster Gewässerstrukturmaßnahmen vor, es ist eine Rückverlegung mit einer Laufverlängerung durch den östlichen Teil des FFH-Gebietes geplant (s. Kap. 2.4.2.1).

3.2.3 Jagd und Fischerei In 1990er Jahren wurden einige der existenten Altwässer künstlich vertieft (BREINL 1996). Die Stillgewässer im Südosten gehörten gemäß der noch vorhandenen, älteren Beschilderung zu den Vereinsgewässern des ortsansässigen Anglervereins AGA-Bad Köstritz e.V. Sie sind auch gegenwärtig noch mit Fischen besetzt und werden beangelt.

3.2.4 Erholung / Tourismus Die Elsteraue bei Bad Köstritz besitzt insbesondere aufgrund des durch das FFH-Gebiet verlaufenden Elsterradweges eine hohe Bedeutung für Freizeit- und Erholungsnutzungen. An der Nordwestkante des Altarms verläuft entlang der Ufergehölzreihen ein Feldweg. Weitere Wegestrukturen existieren im Plangebiet nicht.

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Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Nutzungsverhältnisse

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3.2.5 Sonstige Nutzungen einschließlich bereits genehmigter/planfestgestellter Vorhaben mit Beeinträchtigung der FFH-Gebiete Unmittelbar nördlich der FFH-Gebietsgrenze befindet sich das Trainingsgelände des Hunde-Sport-Vereins Caaschwitz/Thüringen mit Vereinshaus. Die südlich davon befindliche, innerhalb der FFH-Gebietsgrenzen gelegene Grünfläche wird sporadisch zum Parken genutzt.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL

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4. Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes

4.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

4.1.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage

Für alle Thüringer FFH-Gebiete liegen flächendeckende LRT-Daten vor, die aus der Offenlandbiotopkartierung (OBK) abgeleitet wurden. Die in den Jahren 1996 bis 2013 durchgeführte OBK lieferte damit die Basis für die Ansprache von Offenland-LRT, die seither für die Erstellung der FFH-Meldeunterlagen etc. genutzt wurden. Die bis Anfang 2003 sowohl aus OBK als auch Waldbiotopkartierung (WBK) gewonnenen Daten wurden mit Hilfe einer erarbeiteten Zuordnungssystematik für die LRT-Identifizierung genutzt. Ab 2003 wurden bei den Geländearbeiten der OBK innerhalb von FFH-Gebieten eine modifizierte OBK-Kartieranleitung (IVL 2002/2007) verwendet, die eine direkte Ansprache von LRT ermöglichte. Schließlich kam bei Kartierungsarbeiten ab dem Jahr 2011 ein eigens für die LRT-Erfassung erstellter Kartier- und Bewertungsschlüssel zum Einsatz, mit dem sich eine zusätzliche Ansprache und Zuordnung vorkommender LRT realisieren ließ. Im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ stammen die Daten der OBK, die für eine Übersetzung in FFH-Lebensraumtypen (OBK-Transformation) genutzt wurden, aus dem Jahr 1997. Des Weiteren existiert für das Gebiet eine vom Landkreis Greiz in Auftrag gegebene LRT-Kartierung aus dem Jahr 2014.

Die aktuelle Kartierung der Offenland-Lebensraumtypen erfolgte gemäß den Kriterien des fortlaufend aktualisierten Kartier- und Bewertungsschlüssels der TLUG (2016). Demnach ist bei der Geländebegehung für jede abgegrenzte LRT-Teilfläche ein vorgesehener LRT-spezifischer Erfassungsbogen mit Ankreuzliste der charakteristischen Pflanzenarten und Bewertungsschemata auszufüllen und der Erhaltungszustand abzuleiten. Die Geländearbeiten fanden in der Vegetationsperiode 2016 in der Zeitspanne von Mai bis Juli statt. Nachkartierungen von Entwicklungsflächen und einer aktuell außerhalb der Gebietsgrenze befindlichen Mähwiese wurden im Juni 2017 durchgeführt.

Die Lebensraumtypen und ihre Bewertung

Im Rahmen der Gebietsmeldung für das FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ wurden auf Grundlage der OBK zwei Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ermittelt, die in den Standarddatenbogen Eingang gefunden haben. Es handelt sich um den LRT 3150 der „Natürlichen, nährstoffreichen Seen“ um den LRT 6510 der „Extensiven Mähwiesen des Flach- und Hügellandes“ mit jeweils 1,48 ha. Für die gemeldeten Lebensraumtypen liegt ein ungünstiger Gesamterhaltungszustand (C-Bewertung) vor.

Im Ergebnis der in 2016 durchgeführten LRT-Kartierung konnten die gemeldeten LRT, davon der LRT 3150 auf 0,82 ha und der LRT 6510 auf 8,53 ha, bestätigt werden. Damit ist der LRT 6510 mit einem deutlich größeren Flächenanteil vertreten, als im SDB angeben wird. Im Gebiet

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL

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wurden aufgrund des für den LRT 3150 festgestellten Flächenverlustes Entwicklungsflächen ausgewiesen.

Die nachgewiesenen Einzelflächen der LRT erhalten eine eindeutige, fünfstellige ID (MaP-Nummer), die aus dem FIS Naturschutz generiert wird und auf die in den nachfolgenden LRT-Beschreibungen Bezug genommen wird.

Tab. 4.1 Übersicht über die im FFH-Gebiet 134 vorkommenden LRT- und LRT-Entwicklungsflächen

LRT-Code

Bezeichnung des LRT

SDB LRT LRT-EF Akt. EHZ MaP

Trend EHZ SDB-MaP

Verlust/ Zu-

nahme SDB-MaP

ha EHZ ha Anzahl ha Anzahl

3150 Natürliche nährstoffreiche Seen

1,483 C 0,970 4 0,390 2 B ↑ -35 %

6510 Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

1,483 C 8,531 6 A ↑ 475 %

Summe 2,966 9,501 10 0,390 2

Tab. 4.2 Übersicht der im FFH-Gebiet 134 aktuell erfassten Flächengrößen und Erhaltungszustände für die einzelnen LRT und LRT-Entwicklungsflächen

LRT-Code

Bewertungen

Entwicklungs-flächen A B C

Gesamt-bewertung des LRT

Anzahl der

Flächen

ha Anzahl

der Flächen

ha Anzahl

der Flächen

ha A/B/C Anzahl

der Flächen

ha

3150 4 0,970 B 2 0,390

6510 4 7,066 1 0,596 1 0,869 A

Sum 4 7,066 5 1,566 1 0,869 2 0,390

Fazit (Grundaussage zur Bewertung der FFH-LRT im Gebiet):

Der Gesamterhaltungszustand ist für den LRT 3150 als günstig zu bewerten, wobei dieser gegenüber den Angaben aus dem SDB geringfügige Flächenverluste erfahren hat, die vermutlich mit der zunehmenden Austrocknung des gebietscharakteristischen Elsteraltarms und/oder der Anwendung der angepassten Kartieranleitung in Verbindung stehen. Der LRT 6510 ist im Gebiet mit vorrangig sehr guten Erhaltungszuständen hervorzuheben.

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Komplex-LRT:

Alle nachgewiesenen LRT wurden als Einzelflächen getrennt erfasst. Aufgrund enger Verzahnung im Haupt- und Nebencode erfasste, sogenannte Komplex-LRT sind im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ nicht präsent.

4.1.2 Beschreibung der vorkommenden einzelnen Lebensraumtypen

4.1.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer Flächengröße/ Vorkommen:

Gemäß den Angaben des Standarddatenbogens wurde der LRT 3150 mit 1,48 ha gemeldet. In der Kartiersaison 2016 wurde er auf vier Einzelflächen mit einer verringerten Gesamtgröße von 0,97 ha bestätigt.

Kennzeichnend für das Gebiet ist die von Acker- und Grünlandflächen umgebende, bogenförmige Altwasserstruktur, die nicht mit der Weißen Elster verbunden ist. Sie ist größtenteils trocken gefallen und weist nur wenige Restwasserflächen auf. Die Sohle des Altarms liegt höher als der Wasserspiegel der Elster, nach BREINL (1996) wurden jedoch einige Bereiche in den 90er Jahren künstlich vertieft. Der Wasserstand gestaltet sich gegenwärtig stark abhängig vom Grundwasserstand und den Jahresniederschlägen. Die Böschungen werden von ruderalen Gras- und Staudenfluren mit sich ausbreitendem Brombeergestrüpp eingenommen, die Böschungsoberkanten werden fast durchgängig von Hybrid-Pappelreihen (Populus x canadensis) oder naturnahen Ufergehölzen (Reste einer Weichholzaue), vor allem aus Weiden verschiedenen Alters, gesäumt. Die Sohle des Altarms wird vorrangig durch Brennesselbestände und ruderalisierte Phalaris-Röhrichte geprägt. Einzelne kleine Altwässer mit Tümpelcharakter sind auf Grund der vorhandenen Verlandungsvegetation und der Wasserpflanzenausstattung dem LRT 3150 zuzuordnen. Sie sind als drei langgestreckte, flache Altwässer im nördlichen Teil (ID 10010, 10011) und im zentralen Teil des ehemaligen Altarms (ID 10012) lokalisiert. Daneben existieren im Osten, im Nahbereich der Weißen Elster und entlang verlaufendem Radweg größere Wasserflächen, die durch Dämme voneinander getrennt werden. Davon unterliegt die östliche Wasserfläche entsprechend den Anforderungen des Kartier- und Bewertungsschlüssels dem LRT-Status (ID 10014).

Allgemeine Charakteristik:

Der LRT umfasst natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer (Seen, Teiche, Weiher, periodisch austrocknende Kleingewässer, nicht durchströmte Altarme und ältere vegetationsreiche Abgrabungsgewässer) mit üppiger, z. T. mehrschichtiger sowie artenreicher Wasservegetation einschließlich ihrer Ufervegetation. Für die Zuordnung zum LRT ausschlaggebend ist das Vorkommen untergetauchter Laichkraut-Pflanzengesellschaften und/oder freischwimmender Wasserpflanzengesellschaften in Verbindung mit einer insgesamt gut ausgebildeten Verlandungsvegetation (LAU 2015, TLUG 2016). Je nach naturräumlichen Gegebenheiten und Entstehungsgeschichte sowie unterschiedlichen Standortbedingungen (Größe des Gewässers, Tiefe usw.) bilden sich zahlreiche Wasserpflanzen-Gesellschaften aus.

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Diese sind teilweise untereinander, aber auch mit angrenzenden Biotopen wie Röhrichten eng verzahnt. Optimal ausgebildete natürliche eutrophe Seen und Teiche weisen reich gegliederte Uferstrukturen mit Verlandungsgürtel auf. Entsprechend des Thüringer Kartier- und Bewertungsschlüssels müssen folgende Mindestanforderungen für die Einstufung in den LRT erfüllt sein: Die Mindestflächengröße beträgt 10 m². Das Arteninventar soll mindestens drei charakteristische, davon eine LRT-kennzeichnende Pflanzenart aufweisen. Außerdem muss die vorgefundene Vegetation einer der im Bewertungsschlüssel aufgeführten, pflanzensoziologischen Einheiten zuordenbar sein.

Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Die stark beschatteten Altwässer sind durch Wasserlinsen-Schwebedecken geprägt. Diese können pflanzensoziologisch den Gesellschaften der Teichlinse (Lemno-Spirodeletum polyrhizae) und der Untergetauchten Wasserlinse (Lemnetum trisulcae) zugeordnet werden. Die für stehende, nährstoffreiche Gewässer typischen Arten Kleine Wasserlinse (Lemna minor) und Untergetauchte Wasserlinse (Lemna trisulca) erreichen hierbei die höchsten Deckungsgrade. Unter den innerhalb der schlauchförmigen Altwässer (ID 10010-10012) fast die vollständige Wasserfläche einnehmenden Wasserlinsendecken sind Massenbestände des Rauen Hornblattes (Ceratophyllum demersum) charakteristisch.

Die Verlandungsvegetation wird vorwiegend von ausgedehnten Rohrglanz-Röhrichten gebildet (Phalaridetum arundinaceae), im Fall der ID 10012 auch durch Uferseggenriede (Carex riparia), während mit dem Gewöhnlichen Blutweiderich (Lythrum salicaria) Arten der feuchten Hochstauden nur sehr zerstreut anzutreffen sind. Ansonsten werden die Kleingewässer von Nitrophyten wie Große Brennnessel (Urtica dioica), Zaunwinde (Calystegia sepium), Kletten-Labkraut (Galium aparine) und Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata) gesäumt, die zu den nitrophilen Saumgesellschaften (Galio-Urticetea dioicae) überleiten. Diese bilden unter feuchteren Standortverhältnissen Vegetationsmosaike mit Phalaris-Röhrichten und werden an den Uferböschungen sowie in den trockeneren Bereichen des Altarms zur vorherrschenden Vegetationseinheit.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes des LRT:

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: Die Habitatstrukturen sind in allen Gewässern mindestens „gut ausgeprägt“ (B-Bewertung). Bei einer zumeist verarmten Verlandungsvegetation ist das Vorhandensein von wenigstens zwei aquatischen Vegetationsstrukturelementen für die gute Bewertung dieses Teilkriteriums ausschlaggebend. Die Wasserkörper werden von mehrschichtigen Wasserschweber-Gesellschaften eingenommen. Dazu sind üppig ausgebildete Tauchfluren des Rauen Hornblattes (Ceratophyllum demersum) und insbesondere in den kleinen, windgeschützten Gewässern typische Schwebematten aus Wasserlinsen zu zählen. In dem größeren, östlichen Standgewässer (ID 10014) treten Schwimmblattdecken des Wasser-Knöterichs (Persicaria

amphibia) hinzu.

Die Verlandungsvegetation beschränkt sich auf partiell stark ruderalisierte Röhrichte des Rohr-Glanzgrases, die vornehmlich die Sohle der Altarmstruktur im Wechsel mit Nitrophytenfluren kennzeichnen. Im Fall der ID 10014 sind Elemente der Verlandungsabfolge in Ausbildung von Phalaris-Röhrichten und Hochstaudenfluren aufgrund der morphologischen Gegebenheiten

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(relativ steile Ufer) nur fragmentarisch in Form von schmalen, uferbegleitenden Säumen vorhanden, weshalb hier in Bezug auf dieses Unterkriteriums ebenfalls nur eine schlechte Bewertung vergeben werden kann.

Das Gewässer der ID 10012 ist mit einer A-Bewertung hervorzuheben. Hier tritt neben Wasserschwebern und Tauchfluren ebenfalls die Wasserform des Wasser-Knöterichs (Persicaria amphibia) auf. Zudem ist die Verlandungszone mit Vorkommen von Ufer-Seggenried im Beisein des häufigen Phalaris-Röhrichts strukturreicher als in den anderen LRT-Flächen entwickelt.

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Hinsichtlich der lebensraumtypischen Artenausstattung unterscheiden sich die schmalen Altwasserstrukturen mit einer C-Bewertung von der größeren Wasserfläche der ID 10014 mit einer B-Bewertung. In den Kleingewässern sind mit Rauem Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Untergetauchter Wasserlinse (Lemna

trisulca), Vielwurzeliger Teichlinse (Spirodela polyrhiza) und Wasser-Knöterich (Persicaria

amphibia) ausreichend Kennarten des LRT 3150 vorhanden. Limitierend für eine höhere Bewertungsstufe wirkt sich jedoch die geringe Anzahl von höchstens fünf Charakterarten pro LRT-Fläche aus.

Die Vegetation des Altwassers der ID 10014 ist weniger üppig ausgeprägt, dafür ist mit acht Charakter- und vier Kennarten eine höhere Artendiversität vorhanden, die eine B-Bewertung rechtfertigt. An dieser Stelle seien zusätzlich Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) und Gewöhnlicher Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica) genannt, die nur in dieser LRT-Fläche nachgewiesen wurden.

Beeinträchtigungen: Das Kriterium der Beeinträchtigungen ist auf allen Einzelflächen mit „mittel“ einzustufen (B-Bewertung). Aufgrund teilweise hoher Beteiligung von Rauem Hornblatt (Ceratophyllum demersum) am Aufbau der Hydrophytenvegetation (20–30 % Anteil), das zwar einerseits als LRT-Kennart, andererseits aber als Eutrophierungszeiger gewertet wird, ist in allen LRT 3150 eine mittlere Beeinträchtigung festzustellen. Diese Art profitiert stark von Gewässereutrophierung und füllt in den kleineren, beschatteten Standgewässern fast den ganzen Wasserkörper aus. In den stärker besonnten Teilflächen sind zudem Algenwatten ausgebildet und als zusätzliche Eutrophierungszeiger zu werten. Zudem sind die Gewässer stark durch Laubeintrag und Astmaterial der umliegenden Ufergehölze gekennzeichnet. Insgesamt sind vor allem die ungestörte Lage und die schwere Zugänglichkeit der Altwässer für ein Nichtzutreffen weiterer in der Kartieranleitung aufgeführte Bewertungsparameter ausschlaggebend (Freizeitnutzung, Uferpflege, Teichbewirtschaftung). Der Parameter „Makrophytengrenze“ wurde aufgrund der geringen Tiefe der Gewässer nicht bewertet. Ein Fischbesatz, jedoch nur geringen Ausmaßes, machte sich in ID 10014 bemerkbar.

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Tab. 4.3 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 3150

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche ha

Teilbewertungen Gesamt-bewer-tung

Habitat-struk-turen

Arten-inventar

Beein-träch-tigun-

10010 3150 0,348 3150 0,348 B C B B

10011 3150 0,160 3150 0,160 B C B B

10012 3150 0,135 3150 0,135 A C B B

10014 3150 0,327 3150 0,327 B B B B

Anzahl 4 Gesamt 0,970 0,970 B C B B

Tab. 4.4 LRT 3150: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A

B 0,970 100 4

C

Gesamt 0,970 4

Entwicklungsflächen

Die Altarmstruktur weist, eingebettet in ein ruderalisiertes Phalaris-Röhricht, eine kleine Restwasserlache auf, die hinsichtlich der Wasserpflanzenausstattung (nur zwei Wasserlinsen-Arten) nicht die qualitativen Mindestanforderungen für die Ausweisung zum LRT 3150 erfüllt. Für eine weitere, unmittelbar an die Teiche im Osten des FFH-Gebiets anschließende Wasserfläche wurde ebenfalls nur eine geringe Besiedlung mit Wasservegetation festgestellt.

Beide Gewässer befinden sich unmittelbar angrenzend an Altwasserbereiche mit LRT-Status und wurden als Entwicklungsflächen aufgenommen.

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Tab. 4.5 Entwicklungsflächen (EF) für den LRT 3150

3150-Entwicklungsflächen

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche ha

Charakterisierung

20001 3150 0,135 kleines Restwasserloch innerhalb breiter Verlandungszone eines trocken gefallenen Altarms, Wasservegetation durch Wasserlinsen geprägt, Verlandungsvegetation durch nitrophiles Rohrglanz-Röhricht charakterisiert, Entwicklungsfläche zum LRT 3150, da nur zwei charakteristische Arten

20002 3150 0,255 Bereich einer Teichkette, durch zahlreiches Astmaterial und umgestürzte Baumweiden charakterisiert, Wasserfläche von Lemna minor eingenommen, westlich breite Verlandungszone mit ausgetrocknetem Schilf-/Rohrglanzgras-Röhricht, aktuell kein LRT, da zu wenig Charakterarten

Gesamt 0,390 Anzahl 2

Ableitung des Gesamterhaltungszustandes

Da alle Teilflächen des LRT 3150 einen guten Erhaltungszustand aufweisen, stellt sich auch der Gesamterhaltungszustand als günstig dar (100 % der Gesamtfläche des LRT mit B-Bewertung). Einer besseren Bewertung stehen vor allem die voranschreitende Eutrophierung und die nur geringe Anzahl von lebensraumtypischen Charakterarten entgegen.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit:

Die als LRT 3150 aufgenommenen Altwässer stellen wertvolle Bestandteile innerhalb des ökologisch bedeutsamen Flussauenkomplexes der Weißen Elster mit ehemaliger Altarmstruktur, Resten einer Weichholzaue sowie angrenzenden, artenreichen Frischwiesen dar. Die Entstehung des Elsteraltarms ist auf die Begradigung der Weißen Elster zurückzuführen, eine Verbindung mit dem Fluss existiert derzeit nicht. Eine Anbindung an die Elster wurde bereits von BREINL (1996) empfohlen, wodurch bei periodischen Hochwasserereignissen eine zusätzliche Wasserversorgung des Altarms erreicht werden könnte. Vor dem Hintergrund des allmählichen Austrocknungsprozesses und des gegenwärtigen eutrophen Zustandes der einen schnelleren Verlandungsprozess der vorhandenen tümpelähnlichen Altwässer bewirkt, würde sich die geplante Elsteranbindung auf den LRT 3150 im Gebiet positiv auswirken sowie vermutlich zu einer Vergrößerung der LRT-Flächenkulisse führen. Derzeit laufen im Rahmen der Umsetzung der WRRL diesbezüglich Abstimmungen mit der Landgesellschaft Thüringen (s. Kap. 2.4.2.1).

Der Verlust von LRT-Fläche gegenüber den Angaben im SDB ist auf drei mögliche Ursachen zurückzuführen: genauere Abgrenzung der real vorhandene Gewässern und Anpassung auf das aktuelle Orthophoto, Anwendung der aktuellen Kartieranleitung und damit keine Erfüllung der qualitativen Mindestanforderungen für die LRT-Einstufung (verarmte Wasservegetation) einiger Restwasserflächen sowie voranschreitende Verlandung/Sukzession gegenüber den Altdaten. Um den Flächenverlust auszugleichen, werden im Rahmen des MaP Entwicklungsflächen ausgewiesen. Diese befinden sich ebenfalls in der Altarmstruktur und würden von einem periodischen Wasserzustrom und Nährstoffaustrag profitieren.

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4.1.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes Flächengröße/ Vorkommen:

Auf dem Standarddatenbogen wird der LRT 6510 für das Gebiet mit einer Flächengröße von 1,48 ha geführt. Die aktuellen LRT-Kartierungen belegen Vorkommen des LRT 6510 auf einer Fläche von 8,53 ha, die sich auf fünf Einzelflächen aufteilen. Des Weiteren ist eine unmittelbar an die Westgrenze des Gebietes anschließende LRT-Fläche mit 6,65 ha zu ergänzen.

Die Mähwiesen stellen einen Teilausschnitt der naturnahen Flussauenlandschaft der Elsteraue bei Bad Köstritz dar und lokalisieren sich südwestlich des gebietsprägenden Altarms. Dort bilden sie einen zusammenhängenden Mähwiesenkomplex, der durch Wiesengräben (u.a. Gleinabach), Heckenstrukturen und Feldgehölze gegliedert wird. Die Südbegrenzung bildet die Bahnlinie Leipzig-Probstzella, im Nordwesten und Osten schließen sich Ackerflächen an. Der die Westgrenze des FFH-Gebiets kennzeichnende Hochwasserschutzdamm verläuft durch den Wiesenkomplex und trennt eine außerhalb der aktuellen FFH-Gebietsgrenze gelegene LRT-Fläche (ID 10013) von den innerhalb des Gebiets befindlichen Mähwiesen ab.

Allgemeine Charakteristik:

Der Lebensraumtyp 6510 umfasst im Flach- und Hügelland der planaren und submontanen Höhenstufe Bestände des Arrhenatherion elatioris-Verbandes. Inbegriffen sind sowohl trockene (z. B. Salbei-Glatthaferwiesen) und typische Ausbildungen, als auch extensiv genutzte, artenreiche, frisch-feuchte Mähwiesen mit z. B. Großem Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis). Abgrenzungskriterium ist die Vegetation bzw. eine eindeutige Zuordnung zum Verband Arrhenatherion (SSYMANK et al. 1998). Zum charakteristischen Arteninventar gehören u. a. Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa) und Wiesen-Glockenblume (Campanula patula). Charakteristisch für diesen Lebensraumtyp sind vor allem nährstoffreiche Böden, meist tiefgründig, mit lehmigem oder lehmig-sandigem Substrat, seltener tonige Böden. Die Wasserverhältnisse können von trocken über frisch bis feucht, jedoch nicht nass reichen. Der pH-Wert liegt in der Regel zwischen 5 und 7. Typisch sind geringe bis teilweise hohe Kalium- und Phosphor-Gehalte sowie mittlere Stickstoffgehalte. (SSYMANK et al. 1998, LAU 2010)

Zum LRT werden extensiv genutzte, artenreiche Mähwiesen der planaren bis submontanen Höhenstufe (Arrhenatherion elatioris) gerechnet, die hinsichtlich Bestandsschichtung und Kraut-Grasverteilung gut strukturiert sind. Gemäß den Ausführungen der Kartieranleitung sind bei entsprechender Artenzusammensetzung aktuell nicht gemähte Wiesen, d.h. junge Brachflächen und als Weiden bzw. als Mähweiden genutzte Bestände, eingeschlossen (TLUG 2016). Für die LRT-Einstufung müssen eine Mindestfläche von 500 m² und eine Mindestbreite von 5 m vorliegen, Weg- und Straßenränder bleiben außen vor. Hinsichtlich der Vegetationsausstattung müssen für die LRT-Einstufung mindestens 10 Charakterarten, davon 3 LRT-Kennarten regelmäßig vorhanden sein und eine pflanzensoziologische Zuordnung zu einem der im KBS aufgeführten Syntaxa möglich sein. Treten Weidearten mit einem Deckungsanteil von ≥ 25 % und/oder Nährstoffzeiger mit einem Deckungsanteil von > 25 % auf, erfüllen die Wiesen nicht die Mindestanforderung für die LRT-Einstufung.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL

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Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung:

Das Artengefüge der einer regelmäßigen Mahdnutzung unterliegenden LRT-Flächen ist vegetationskundlich den planar-kollinen Frischwiesen (Arrhenatherion elatioris) zuzuordnen. Charakteristisch ist eine von Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Wolligem Honiggras (Holcus lanatus) beherrschte, hochwüchsige Bestandsstruktur. An weiteren typischen Grasarten jedoch mit geringeren Deckungsanteilen sind Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum), Flaumiger Wiesenhafer (Helictotrichon

pubescens), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und Goldhafer (Trisetum flavescens) am Vegetationsaufbau beteiligt. An charakteristischen Wiesenkräutern sind Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys), Zaun-Wicke (Vicia sepium), Wiesen-Glockenblume (Campanula

patula), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Weißes Labkraut (Galium album), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare) regelmäßig vorhanden, feuchtere Ausprägungen anzeigende Arten wie Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) und Große Pimpinelle (Pimpinella major) sind dagegen nur spärlich eingestreut. Im Mai sind die Wiesen von auffallenden Blühaspekten des Scharfen Hahnenfußes (Ranunculus acris) und des Gewöhnlichen Ruchgrases (Anthoxanthum

odoratum) überzogen.

Innerhalb des Vegetationsverbandes Arrhenatherion elatioris sind Übergänge zu den Fuchsschwanz-Wiesen (Galio molluginis-Alopecuretum pratensis) der Flussauen festzustellen, worauf die mitunter hohen Anteile von Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Weißem Labkraut (Galium album) schließen lassen.

Die Wechselfeuchtwiesen der Flussauen kennzeichnende Stromtalarten konnten nicht nachgewiesen werden. In Hinblick auf die natürlichen Standortbedingungen und ohne die erfolgten Flussregulierungsmaßnahmen der Weißen Elster würden sich die LRT-Flächen im regelmäßigen Überflutungsbereich befinden, weshalb Wiesen wechselfeuchter Ausprägung vermutlich der naturnähere Vegetationstyp auf diesen Standorten darstellen würde.

Trockenere Ausprägungen der Frischwiesen sind auf ID 10003 erfasst. Dort nehmen Flaumiger Wiesenhafer (Helictotrichon pubescens), Kleiner Klappertopf (Rhinanthus minor) und insbesondere die Aufrechte Trespe (Bromus erectus) hohe Deckungsgrade ein, wobei das dominante Auftreten der zuletzt genannten Art vermutlich mit früherer Ablagerung von Bodenaushub in Verbindung gebracht werden kann.

Der Arten- und Strukturreichtum der Wiesen ist der LRT-angepassten zweischürigen Mahdnutzung und dem vermutlich sehr sparsamen Einsatz von Düngemitteln zu verdanken, wodurch die optimalen Voraussetzungen für die Entwicklung arten- und blütenreicher, mehrschichtig aufgebauter Bestände bestanden.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes LRT

Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen: In den Beständen zeigt sich zumeist eine hochwüchsige Bestandsstruktur mit Dominanz von Obergräsern wie Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus) und Glatthafer (Arrhenatherum elatius). Aber auch Mittel- und Untergräser wie Goldhafer (Trisetum flavescens) und vor allem Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) sind deckungsreich vertreten und bewirken einen mehrschichtigen Bestandesaufbau (B-Bewertung). Die Kräuteranteile betragen

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL

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mindestens 15 %. In der kräuterreichen von Aufrechter Trespe (Bromus erectus) dominierten Teilfläche (ID 10003) sind Flaumhafer (Helictotrichon pratense) und Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) häufig, wohingegen lebensraumtypische Obergräser deutlich zurücktreten, weshalb auch hier nur eine mittlere Bewertung („gut ausgeprägt“) vergeben wird.

Eine sehr ausgeglichene Mischung an Ober- und Untergräsern ist in den südöstlich gelegenen, durch eine Hecke voneinander getrennten Beständen (ID 10002, 10005) festzustellen. Es handelt sich um eine mittelwüchsige, kräuterreiche Fuchsschwanz-Wiese und um eine von Ruchgras geprägte Flaumhaferwiese mit lockerem Bestandsaufbau. Beide Flächen zeichnen sich zudem durch einen hohen Deckungsanteil typischer Kräuter (> 30 %) aus, weshalb hinsichtlich der Habitatstrukturen eine A-Bewertung („hervorragend ausgeprägt“) erzielt wird.

Mittel bis schlecht ausgeprägte Habitatstrukturen (C-Bewertung) wurden in einer Teilfläche entlang der Bahnlinie (ID 10004) aufgrund des geringen Kräuteranteils und durch die zunehmend von Obergräsern beherrschte Grasschicht festgestellt. Die Wiese ist in Ausbildung einer mit Kriechrasenarten durchsetzten Fuchsschwanz-Wiese vorhanden und weist eine leichte Verbrachungstendenz auf.

Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars: Die LRT-Flächen sind durch eine Reihe typischer Grasarten geprägt, die mit Ausnahme von Aufrechter Trespe (Bromus erectus) und Gewöhnlichem Knaulgras (Dactylis glomerata) allesamt zum charakteristischen Arteninventar des LRT 6510 gehören. An krautigen Charakterarten kommen Weißes Labkraut (Galium album) und Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) am häufigsten vor. Sowohl die Charakterarten als auch die bewertungsrelevanten Kennarten erfüllen zumeist die für eine A-Bewertung erforderliche Anzahl. Zu den häufigen Arten gehören Glatthafer (Arrhenatherum

elatius), Goldhafer (Trisetum flavescens) und Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys), weitere Kennarten wie Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Acker-Witwenblume (Knautia arvensis), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare) sind nur zerstreut vorzufinden.

Die ebenfalls bewertungsrelevanten Magerkeitszeiger Gewöhnlicher Hornklee (Lotus

corniculatus), Feld-Hainsimse (Luzula campestris), Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata) und Aufrechte Trespe (Bromus erectus) sind mit Ausnahme von ID 10003 und 10005 eher spärlich eingestreut.

Insgesamt werden hinsichtlich des Arteninventars „gute“ bis „sehr gute“ Bewertungen erzielt. Grund für die festgestellten artenreichen Ausprägungen scheint der geregelte Nährstoffhaushalt zu sein, der über die gegenwärtig zweimal jährlich praktizierte Heuwiesennutzung und eine höchstens entzugsorientierte Düngung auf einem optimalen Level gehalten wird.

Beeinträchtigungen: Die derzeit bereits schon LRT-angepasste Optimalnutzung über eine zweischürige Wiesenmahd bewirkt, dass beeinträchtigende Parameter wie Verbuschung, direkte Schädigung der Vegetation oder Störzeiger gar nicht bzw. nur in einem mittleren Ausmaß auf den LRT-Flächen auftreten (A-/B-Bewertung). Mitunter kommen Nährstoffzeiger wie Gewöhnliches Knaulgras (Dactylis glomerata), Weiß-Klee (Trifolium repens) und Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia), allerdings nur locker eingestreut mit Deckungen von 5 bis 10 % vor. Ihre weitere Ausbreitung scheint bei Fortführung der erwähnten Optimalnutzung wenig wahrscheinlich.

Gesondert ist die Fläche ID 10004 zu betrachten, hier sind die auftretenden Störzeiger als starke Beeinträchtigung zu bewerten (C-Bewertung). Die Fläche wird offensichtlich nur

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter FFH-Lebensraumtypen Anhang I der FFH-RL

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unzureichend in die Mahd der umliegenden LRT-Flächen integriert, weshalb die aufgewachsene Biomasse nur unzureichend entzogen und eine Nährstoffanreicherung stattfindet, die eine Abnahme von konkurrenzschwächeren, dikotylen Wiesenarten nach sich zieht. Gegenwärtig sind Nährstoffzeiger mit hoher Beteiligung (20 %) und Brachezeiger wie Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Rainfarn (Tanacetum vulgare) zerstreut vorhanden.

Tab. 4.6 Flächengröße und Erhaltungszustand der Einzelflächen des LRT 6510

MaP Nummer

(LRT)

LRT-Code

Fläche gesamt

ha

Komplex-LRT-Info

LRT-Fläche ha

Teilbewertungen Gesamt-bewer-tung

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10003 6510 1,209 6510 1,209 B A A A

10004 6510 0,869 6510 0,869 C B C C

10005 6510 2,276 6510 2,276 A A B A

Anzahl 6 Gesamt 8,531 8,531 A B B A

*gutachterlich aufgewertet

Tab. 4.7 LRT 6510: Anteil der Teilflächen an den Erhaltungszuständen

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche des LRT

Anzahl Teilflächen

A 7,066 83 4

B 0,596 7 1

C 0,869 10 1

Gesamt 8,531 6

Ableitung des Gesamterhaltungszustandes

Im Ergebnis der aktuellen Kartierung ist der günstige Gesamterhaltungszustand des LRT 6510 im FFH-Gebiet 134 hervorzuheben (A-Bewertung auf 83 % der Gesamtfläche des LRT). Es dominieren arten- und blütenreiche, mehrschichtig aufgebaute Bestände. Bezüglich der bewertungsrelevanten Unterkriterien Magerkeitszeiger und Störzeiger (hier v.a. Nährstoffzeiger) könnten über eine weitere Aushagerung der Flächen durch Fortführung der zweischürigen Wiesennutzung künftig weitere Verbesserungen erzielt werden.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass bei ID 10002 von der Möglichkeit einer gutachterlichen Abweichung von der Gesamtbewertung Gebrauch gemacht wurde und aufgrund des hohen Artenreichtums und der sehr guten Bestandsschichtung trotz weniger Magerkeitszeiger und zerstreuter Eutrophierungszeiger eine Aufwertung vorgenommen wurde.

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit:

Die aktuell nachgewiesenen Vorkommen des LRT 6510 auf einer fast sechsmal so großen Fläche wie auf dem SDB gemeldet und diese ebenfalls entgegen den Angaben des SDB in einem sehr guten Gesamterhaltungszustand, ist für die vom Flächenumfang eher zu den kleineren FFH-Gebieten gehörende „Elsteraue bei Bad Köstritz“ von großer Bedeutung. Die Bestände konnten sich aufgrund der extensiven, zweischürigen Wiesenmahd zu wertvollen Wiesen entwickeln. Die Fortführung der LRT-angepassten Nutzung ist entscheidend für die Sicherung der günstigen Erhaltungszustände. Verbesserungen sind nur geringfügig möglich und beziehen sich auf eine leichte Eutrophierungstendenz bzw. fehlende Magerkeitszeiger.

Des Weiteren bietet eine große, artenreiche Goldhafer-/Glatthaferwiese, die sich unmittelbar westlich an den Mähwiesenkomplex anschließt, sich jedoch aktuell außerhalb der FFH-Gebietsgrenze befindet, die Möglichkeit zur Aufnahme in die FFH-Gebietskulisse (ID 10013).

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Gebietsnummer TH

Gebiets-Nr.

Gebietsname

LRT

Code

Prioritäre Form

Änderungsvorschlag

LRT-Fläche ha

Art der Änderung der Flächengröße

Grund der Änderung der Flächengröße

Datenqualität

Repräsentativität

Relative Größe (SDB Relative Fläche)*

Erhaltungsgrad (SDB Erhaltung)

Grund der Änderung des Erhaltungsgrades

Gesamtbeurteilung

Erhaltungsgrad Alter SDB

Trend

Thüringen

134

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Elsteraue bei Bad Köstritz

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

4.2.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage

Bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Nach dem SDB ist für das FFH-Gebiet die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) gemeldet. Untersuchungen zu Fledermausarten des Anh. II der FFH-RL wurden nicht beauftragt. Hierbei sind ausschließlich vorhandene Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten des FIS Naturschutz zu nutzen.

Das untersuchte Artspektrum der Arten des Anhang II der FFH-RL erfolgte auf Grundlage vorliegender Daten (siehe Tab. 4.9 Datengrundlage Fauna). Daraus resultierend wurden in der Kartiersaison 2016/ 2017 Erfassungen des Fischotters (Lutra lutra) sowie des Kammmolches (Triturus cristatus) durchgeführt.

Die Bewertung der Arten erfolgte auf Grundlage der 2.Überarbeitung (Stand: 08.06.2015) der Bewertungsbögen des bundesweiten FFH-Monitoring vom Bundesamt für Naturschutz (BFN) und Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) FFH-Monitoring und Berichtspflicht. Die Ermittlung des Erhaltungszustandes beruht auf einer Aggregation der Bewertungskriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“. Konnte ein Kriterium nicht bewertet werden (k.A. - keine Angabe), erfolgte die Bestimmung des EHZ auf Grundlage der zwei anderen Kriterien.

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der Auswertung aktueller sowie vorliegender und recherchierter Daten sowie Zufallsbeobachtungen im Rahmen der Kartierungen 2016 und 2017.

Tab. 4.9 Datengrundlage Fauna

Datengrundlage Stand Auftraggeber Auftragnehmer

Schutzwürdigkeitsgutachten für das einstweilig gesicherte Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“

November 1993

Thüringer Landesanstalt für Umwelt Jena

K. Breinl

Pflege- und Entwicklungskonzept für das Gebiet des geplantes NSG „Elsteraue bei Bad Köstritz“

November 1996

Freistaat Thüringen Staatliches Umweltamt Gera

Ökologische Gutachten und Planungen Dipl.-Biologe K. Breinl

Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das Natura 2000-Gebiet FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Januar 2014

Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Abteilung 5 - Ländlicher Raum, Forsten

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (Landesforstanstalt)

Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha

Referat 1 - Inventur und Planung

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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Datengrundlage Stand Auftraggeber Auftragnehmer

Weiße Elster, Hochwasserschutz Landesgrenze Thüringen/ Sachsen-Anhalt bis Gera-Milbitz

- Erfassung von Kriechtieren (Reptilia), Lurchen (Amphibia) und Vögeln (Aves) sowie der Haselmaus Muscardinus

avellanarius (Mammalia) in den Jahren 2015 und 2016-

26.09.2016 Freistaat Thüringen Thüringer Landgesellschaft mbH

Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH (GÖL MBH)

Daten Fledermäuse Stand November 2016

Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO)

Daten aus dem FIS Naturschutz (FIS Naturschutz) des Freistaates Thüringen

2017 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Die Arten und ihre Bewertung

Vorliegende Daten belegen ein Vorkommen von fünf Arten des Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet. Innerhalb des FFH-Gebietes erfolgte die Ausweisung von einer potenziellen Habitatfläche (Fischotter) und einer aktuellen Habitatfläche (Kammmolch).

Eine Ausweisung von Habitaten für Fledermäuse war im Leistungsbild nicht gefordert.

Des Weiteren sind im Fachbeitrag Wald die Arten des Anhang II der FFH-RL Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) dokumentiert. Daten im FIS Naturschutz belegen ein Vorkommen der Arten in ca. 500 m Entfernung im Uferbereich der Saale. Eine Überprüfung auf Präsenz der Art im FFH-Gebiet ergab 2017 keine Nachweise. Die Arten werden im Rahmen des vorliegenden FB Offenland nicht weiter thematisiert. In der nachfolgenden Tab. 4.10 werden diese Arten nicht gelistet. Eine Übersicht zu allen gemeldeten bzw. ermittelten Arten des Anhang II im FFH-Gebiet ist Tab. 4.10 zu entnehmen.

Tab. 4.10 Übersicht der Arten nach Anhang II FFH-RL im FFH-Gebiet

BfN-Code Artname

Angabe der Art im SDB

Habitatflächen aktuell

Habitat-EF aktuell

Akt. EHZ MaP

Trend EHZ SDB-MaP Wissensch Deutsch j/n EHZ ha Anzahl ha Anzahl

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MYOTBECH Myotis bechsteinii

Bechsteinfledermaus ja C

TRITCRIS Triturus cristatus

Nördlicher Kammmolch

nein 1,074 1 B

gesamt: 29,081 2

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Tab. 4.11 Auswertung zur Flächengröße des Erhaltungszustands für die einzelnen aktuellen Habitat- und Habitatentwicklungsflächen der Anhang II Arten im FFH-Gebiet 134

Anh.II Art

Habitat-Gesamtbewertung Habitat- Entwicklungs-

flächen A B C gesamt

Anz. der Flä. ha

Anz. der Flä. ha

Anz. der Flä. ha

Be-wert- ung

Anz. der Flä. ha

Anz. der Flä. ha

Fischotter B 1 28,007 Nördlicher Kammmolch B 1 1,074

gesamt: 2 29,081

Fazit

Aktuell ist für das FFH-Gebiet nur die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) als Anhang II-Art der FFH-RL gemeldet. Auf Grundlage vorliegender Daten wird fachgutachterlich eine Aufnahme der Arten Großes Mausohr (Myotis myotis) und Mopsfledermaus (Barbastella

barbastellus) sowie Fischotter (Lutra lutra) und Kammmolch (Triturus cristatus) in den SDB empfohlen. Aufgrund der geringen Datenlage zu Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) ist eine Aufnahme derzeit nicht anzuraten.

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4.2.2 Beschreibung der einzelnen Arten

4.2.2.1 Kammmolch - Triturus cristatus (LAURENTI, 1768)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. II/IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

EHZ Thüringen EHZ Gesamtbewertung und Gesamttrend

Range: -- Habitat: U1 Thüringen (2012): U1 →

Population: U1 Zukunft: U1 Deutschland (2013) (kontin. Region): U1 →

EHZ: U1 – ungünstig-unzureichend; Gesamttrend: → – stabil

Methodik

Die Geländeerfassungen orientieren sich an den Vorgaben der Methodik des Monitoring-Feinkonzeptes. Die Begehungen 2017 erfolgen im Zeitraum von März bis Ende Juli, mit Schwerpunkt im Juni. Zur Abschätzung der Populationsgröße werden in zwei Fangnächten (Mitte April bis Ende Juni) Reusenfallen in den Gewässern (Eigenkonstruktion aus schwimmfähigen Kunststoff-Eimern mit trichterförmigen Zugängen) mit nächtlicher Lockbeleuchtung eingesetzt. Diese wurden in fünf Gewässer (Wassertemperaturen unter 15° C) im Bereich des Elster-Altarms eingebracht und jeweils über drei Nächte betrieben. Die Anzahl an Fallen richtete sich hierbei nach der Gewässergröße (1 Falle/10 m²). Ergänzend wurden Nachweise durch das Ausleuchten der Gewässersohle und Kescherfänge erbracht.

Eine Individualerkennung der Tiere ist nicht erforderlich. Anschließend erfolgt die Berechnung der Maximalen Aktivitätsdichte aus zwei Fallennächten (Aktivitätsdichte = Anzahl gefangener Individuen je Fallennacht x 100/Anzahl Reusenöffnungen). Die Reproduktionsnachweise erfolgten rein qualitativ durch Nachweise von Larven und Jungtieren im Rahmen der durchgeführten Begehungen. Das Vorhandensein von Larven wird beim letzten Fangtermin Anfang Juli durch Keschern abgeprüft.

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Verbreitungsgebiet des Kammmolchs umfasst insbesondere den mittel-, ost- und südosteuropäisch Raum und erstreckt sich in der West-Ost-Ausdehnung von Mittelfrankreich bis zum Ural (RIMPP 2007). Deutschland liegt im Verbreitungszentrum des Kammmolches. Die Art ist für alle Bundesländer belegt (GESKE 2006). Abgesehen vom nordwestdeutschen Küstengebiet und regionalen Verbreitungslücken in gewässerarmen sowie größeren bewaldeten Landschaften der Mittelgebirge kann der Kammmolch annähernd flächendeckend nachgewiesen werden. Schwerpunktvorkommen existieren u. a. in den nordostdeutschen Seengebieten, in Nordbayern (Mittel- und Unterfranken, Fränkische Alb, Steigerwald) und in der Oberrheinebene (vgl. GROSSE & SEYRING 2015, BFN 2013b, NLWKN

2011b, RIMPP 2007). Der Kammmolch erreicht in vielen Naturräumen von TH eine hohe Rasterdichte (u. a. Grabfeld, Meininger Kalkplatten, Saale-Sandsteinplatte, Ostthüringer Schiefergebirge, Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, Paulinzellaer Buntsandstein-Waldland). Das Thüringer Becken, das Werrabergland wie auch das Eichsfeld werden von ausgedünnten Beständen besiedelt. Im Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge und Rhöngebiet tritt die Art lediglich an den Gebirgsrändern in Erscheinung (TLUG 2009c). Der Gesamterhaltungszustand der Spezies in TH wird gegenwärtig als „unzureichend“ eingestuft (LUX et al. 2014).

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Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Als präferierte Landlebensräume werden v. a. feuchte Laub- und Mischwaldhabitate aufgesucht. Darüber hinaus werden Grünländer und Felder in Waldrand- bzw. Gehölznähe, Flachmoore, Abgrabungen sowie Grünanlagen besiedelt. Als Tagesverstecke dienen z. B. Steinhaufen, Höhlenstrukturen im Wurzelbereich, altes Mauerwerk, Holzstapel und Baumstubben (vgl. z. B. THIESMEIER et al. 2009, RIMPP 2007, GROSSE & GÜNTHER 1996). Wichtig ist die Nähe zu den Laichgewässern. Als Laichhabitate werden Gewässer aller Art (v. a. aber Teiche, Weiher, Tümpel und Abgrabungen, ferner vernässte Kiesgruben, Steinbrüche etc.) (THIESMEIER et al. 2009, RIMPP 2007) mit einer durchschnittlichen Mindesttiefe von 50 cm in Anspruch genommen (GROSSE & GÜNTHER 1996). Deutlich bevorzugt werden Gewässer über 100 m² (vgl. KRONE et al. 2001). Als Wert gebende Parameter sind eine schnelle Erwärmung durch sonnenexponierte Lage, eine mäßig bis gut entwickelte submerse Vegetation, ein geringer Fischbesatz sowie Gewässerböden aus Lehm, Gley oder Mergel anzusehen. Aber auch teilweise beschattete Gewässer werden genutzt. Die meisten Kammmolche suchen für die Überwinterung Verstecke unter Steinhaufen, in Erdhöhlen oder Baumstubben sowie in anthropogenen Bauwerken (z. B. Teichdämme, Straßentunnel, Stollen) auf. Einige Tiere nutzen auch das Laichgewässer zur Überwinterung (RIMPP 2007, MEYER 2004, GROSSE & GÜNTHER 1996). Die Wanderungsaktivitäten vom Winterquartier zu den Laichhabitaten setzen meist im März ein, können jedoch in der zeitlichen Verteilung witterungsbedingt stark variieren (vgl. z. B. THIESMEIER et al. 2009; STOEFER & SCHNEEWEIß 2001, GROSSE & GÜNTHER 1996). Die Paarungs- und Laichzeit dauert bis Juli an (GROSSE &

GÜNTHER 1996). Die Metamorphose der Larven vollzieht sich von August bis September (z. T. Oktober) (NLWKN 2011). Die meisten Tiere überwintern im Radius von 100-200 m zu den Laichgewässern, seltener auch in Entfernungen 500-1.100 m (RIMPP 2007, STOEFER &

SCHNEEWEIß 2001).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Kartierungen der GÖL mbH von März bis Juli 2015 belegen ein Vorkommen des Kammmolches (Larvenfund) in einem nördlich des Altarms befindlichen Teilgewässers. Im Rahmen der LRT-Kartierungen 2016 war dieser Bereich des Altarms ausgetrocknet, so dass eine Habitatausweisung für diesen Bereich aktuell nicht erfolgen kann. Erfassungen 2017 ergaben zudem keinen aktuellen Nachweis der Art. Fachgutachterlich ist eine Nutzung des FFH-Gebietes als Lebensraum der Art als wahrscheinlich anzusehen. Aufgrund der standörtlichen Gegebenheiten in den im FFH-Gebiet befindlichen Altwassern der Weißen Elster erfolgt die Ausweisung einer aktuellen Habitatfläche.

Tab. 4.12 Nachweis vorkommender Habitate der Art: Nördlicher Kammmolch (Triturus

cristatus)

Habitate MaP Nummer

(Hab)

Fläche [ha] des besiedelten Abschnitts

Populations- angabe Jahr****

Aktueller Erhaltungs-

zustand

Altwässer Weiße Elster 30002 1,074 2017 B

Einzelflächen gesamt: 1 1,074

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Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Die vorliegenden Altwässer der Weißen Elster innerhalb des FFH-Gebietes stellen aufgrund der Biotopstrukturen geeignete Lebensräume für den Kammmolch dar.

Tab. 4.13 Bewertung der Habitate der Art: Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus)

Habitat-ID Fläche in ha

Habitatfläche

Zustand der

Popula-tion

Zustand des

Habitats

Beein-träch-

tigungen

Gesamt- bewertung

30002 1,074 Altwässer Weiße Elster k.A. B B B

Anzahl: 1 1,074 Gesamterhaltungszustand : - B B B

Bei den vorliegenden Altwässern handelt es sich um einen Gewässerkomplex aus zahlreichen Kleingewässern, welche sich durch eine hohe Ausdehnung von Flachwasserzonen auszeichnen. Die Deckung von submerser Vegetation liegt durchschnittlich bei ca. 30 %. Beschattung entsteht durch die angrenzenden Gehölze, wobei einige Teilflächen nahezu voll beschattet und andere hingegen gering beschattet sind. Die Teilgewässer sind überwiegend fischfrei. Das Vorhandensein von Eutrophierungszeigern lässt zudem auf Nährstoffeinträge aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen schließen. Die Landlebensräume der Art befinden sich unmittelbar an die vorliegenden Altwässer angrenzend. Die intensiv genutzten Ackerflächen im FFH-Gebiet stellen keine geeigneten Lebensräume dar.

Insgesamt sind die standörtlichen Voraussetzungen für den Kammmolch vorhanden und als günstig zu bewerten.

Tab. 4.14 Anteil der Habitate am Erhaltungszustand

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche Anzahl Teilflächen

B 1,074 100,00 1

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Altwässer der Weißen Elster weisen eine hohe Bedeutung für die Amphibienfauna auf. Mit dem Nachweis des Kammmolches 2015 wurde dies bestätigt. Der Erhalt der Teilgewässer als potenziellen Lebensraum für den Kammmolch ist anzustreben.

Der Kammmolch ist nicht im SDB gemeldet. Aufgrund der Nachweise ist eine Meldung der Art jedoch anzuraten.

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4.2.2.2 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. II/IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 2 RL TH (2011): 2

EHZ Thüringen EHZ Gesamtbewertung und Gesamttrend

Range: -- Habitat: FV Thüringen (2012): U1 ↓

Population: U1 Zukunft: U1 Deutschland (2013) (kontin. Region): U1 →

EHZ: FV – günstig, U1 – ungünstig-unzureichend; Gesamttrend: → – stabil, ↓ – sich verschlechternd

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Verbreitungsgebiet der Mopsfledermaus erstreckt sich von West- über Mitteleuropa bis in das Kaukasus und den Balkan. Die nördliche Verbreitungsgrenze lokalisiert sich in Südschweden und im Baltikum (GRIMMBERGER et al. 2009). Die Schwerpunktvorkommen befinden sich in den mittleren und östlichen Teilen des europäischen Kontinentes (URBANCZYK 1999). In Deutschland erstreckt sich das Areal mit Ausnahme des Nordens und Nordwestens über das gesamte Land mit Vorkommensschwerpunkten in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern (BOYE & MEINIG 2004, SCHOBER 2003). Der äußerste Norden und Nordwesten der Norddeutschen Tiefebene wird nicht besiedelt (NLWKN 2011). Obwohl ein bedeutender Teil des europäischen Gesamtareals in Deutschland liegt, zählt die Art in der Bundesrepublik zu den sehr seltenen Spezies (BOYE & MEINIG 2004). Mit einem Flächenanteil von etwa 15,6 % an den bekannten Vorkommensgebieten trägt Deutschland dennoch eine besondere Verantwortung für den Erhalt des gesamteuropäischen Bestandes.

TH ist für die Mopsfledermaus Reproduktions- und Überwinterungsgebiet. Der überwiegende Teil der Wochenstuben befinden sich im Schwarza-Sormitz-Gebiet, im Altenburger Lössgebiet, im Einzugsbereich der Weißen Elster sowie bei Sondershausen. Die Art meidet i. d. R. Höhenlagen >400 m ü. NN und fehlt somit weitgehend in den Mittelgebirgen. Die Winterquartiere befinden sich ebenfalls überwiegend unterhalb 400 m ü. NN. Konzentrationen von Winterquartieren sind für das Werratal, Grabfeld, das Schwarza-Sormitz-Gebiet und die Flussauen von Loquitz, Saale, Ilm und Weißer Elster belegt. Im nördlichen Freistaat gibt es mehrere Winterquartiere im Zechsteingürtel des Südharzes, im Umfeld der Thüringer Pforte sowie im Kyffhäuser. Aktuell sind artspezifisch 29 Wochenstuben, 65 sonstige Sommerquartiere sowie 456 Winterquartiere in TH bekannt (Zeitraum 1991-2009). Der aktuelle Gesamterhaltungszustand der Mopsfledermaus in TH wird mit ungünstig-unzureichend bewertet (WEIDNER & GEIGER 2003, LUX et al. 2014).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Die Mopsfledermaus findet ihre Sommer- und Zwischenquartiere einschließlich der Wochenstuben vorwiegend in Bäumen (MESCHEDE & HELLER 2000). Auch Nachweise in und an Gebäuden, hier v. a. hinter Fensterläden, sind bekannt, es scheint jedoch eine Präferenz für spaltenförmige Quartiere hinter abstehender Borke von Bäumen zu bestehen. STEINHAUSER (2002) konnte bei seinen Untersuchungen 32 genutzte Quartiere im Sommer lokalisieren, wobei 29 (= 90,6 %) dem Typus “Spaltenquartier hinter abgesprengter Baumrinde” entsprachen. Als Sommerhabiate nutzt die Mopsfledermaus vorwiegend waldreiche Landschaften. Die Winterquartiere befinden sich in unterirdischen Hohlräumen (Stollen, Höhlen, Keller), aber auch in Bahndurchlässen und ähnlichen, freieren Strukturen. Charakteristisch für die Art sind verhältnismäßig kalte Hangplätze, die gelegentlich auch im Frostbereich liegen können. Belege für die Nutzung von Quartieren in Bäumen oder

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von Fledermauskästen im Winter liegen vor (STEINHAUSER 2002, eigene Daten Myotis; PODANY 1995). Da die Spezies meist erst bei tieferen Temperaturen in die untertägigen Quartiere einfliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Nutzung von Bäumen im Winter häufig erfolgt. Die insgesamt eng strukturgebundene Art fliegt bevorzugt nahe an der Vegetation und folgt dabei entsprechenden Leitstrukturen wie Waldrändern, Hecken oder Alleen. Nach BRINKMANN et al. (2003) werden nur selten Flüge über offenes Gelände beobachtet. Auffällig ist dann ein sehr bodennaher Flug in Höhen von 1-2 m.

Die Mopsfledermaus gilt als wenig wanderfreudig, besitzt jedoch vor allem durch ihr ausgeprägtes Schwärmverhalten eine vergleichsweise hohe Raumaktivität. Es wurden als Orts-wechsel bei den Männchen bis 100 km und bei den Weibchen bis 21 km festgestellt (STEFFENS et al. 2004).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Die Mopsfledermaus konnte laut den Daten der FMKOO und aus dem FIS Naturschutz (TLUG 2017) zwischen 1995 und 2008 mit insgesamt elf Individuen nachgewiesen werden. Am 15.01.1995 wurden zwei Tiere im Winterquartier des ehemaligen Bierkellers der Familie Grau in Bad Köstritz gezählt. Im gleichen Winterquartier kam es auch zu einer Sichtung am 04.02.1998 mit einem Individuum. Im Jahr 2006 wurde ein Individuum nahe Rusitz am Hangbereich und der Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben am 17.07. mittels Netzfangs nachgewiesen. Ein weiterer Fund gelang am 25.08.2006 am Bach Lichte Au mittels Batdetektor. Jeweils drei weitere Mopsfledermäuse wurden am 24.08.2007 und am 27.06.2008 an den Braupfannenteichen durch Netzfänge nachgewiesen. Hierbei konnten Tiere mit Laktationsmerkmalen belegt werden, welche auf eine erfolgreiche Reproduktion im Zeitzer Forst bzw. in dessen Umgebung schließen lassen.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population: Aufgrund fehlender aktueller Daten zu Wochenstuben- sowie Winterquartieren sind keine abschließenden Aussagen zum Populationszustand möglich. Die vorliegenden Nachweise zu laktierenden Weibchen im ca. 1 km nordöstlich lokalisierten Zeitzer Forst lassen jedoch auf eine erfolgreiche Reproduktion in der Region schließen.

Habitatqualität: Bevorzugte Jagdhabitate stellen halboffene Bereiche, Baumgruppen an Teichen, feuchte Senken sowie Laub- und Laubmischwälder dar. Diese Biotopstrukturen sind insbesondere im Bereich des Altarms vorhanden, so dass hier von günstigen Bedingungen im Jagdhabitat ausgegangen werden kann. Aus fachgutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass in den kleinflächig vorhandenen Altbaumbeständen sowie in den angrenzenden Siedlungsbereichen potenzielle Quartiermöglichkeiten für die Mopsfledermaus vorhanden sind.

Beeinträchtigungen: Beeinträchtigungen durch forstwirtschaftliche Maßnahmen liegen nicht vor, jedoch sind Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Bereiche nicht auszuschließen.

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Habitatausstattung des FFH-Gebietes bietet der Mopsfledermaus, insbesondere im Bereich des Altarms, geeignete Lebensbedingungen sowohl als Nahrungs- als auch Quartiersraum. Insgesamt stellt das FFH-Gebiet jedoch durch den hohen Anteil an Offenlandbereichen keinen optimalen Lebensraum der Art dar.

Die Mopsfledermaus ist nicht im SDB gemeldet. Aufgrund vorliegender Nachweise ist eine Aufnahme in den SDB anzuraten.

4.2.2.3 Bechsteinfledermaus - Myotis bechsteinii (KUHL, 1817)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. II/IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 2 RL TH (2011): 1

EHZ Thüringen EHZ Gesamtbewertung und Gesamttrend

Range: -- Habitat: FV Thüringen (2012): U2 ↓

Population: U2 Zukunft: U1 Deutschland (2013) (kontin. Region): U1 ↓

EHZ: FV – günstig, U1 – ungünstig-unzureichend, U2 – ungünstig-schlecht; Gesamttrend: ↓ – sich verschlechternd

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Verbreitungsareal der Bechsteinfledermaus beschränkt sich weitestgehend auf den europäischen Raum (gemäßigte, mediterrane Breiten) mit einer Konzentration der Vorkommen in Mitteleuropa (MEINIG et al. 2004).

In Deutschland erschließt die Art vor allem die südlichen und mittleren Landesteile. Süddeutschland bildet parallel den Verbreitungsschwerpunkt der Art im Bundesgebiet. In großen Teilen des Norddeutschen Tieflandes fehlt hingegen die Bechsteinfledermaus (NLWKN 2009, TLUG 2009a, MEINIG et al. 2004).

TH befindet sich im Arealzentrum der Bechsteinfledermaus. Aktuell sind 47 Wochenstubenquartiere, 156 sonstige Sommerquartiere und 177 genutzte Winterquartiere im Freistaat bekannt. Überwiegend stammen die Sommer- wie auch Winternachweise aus Südwest-TH (südwestliche Buntsandsteinhügelländer, Werratal, Grabfeld). Parallel befinden sich hier zahlreiche Sommerquartiere (einschließlich Wochenstuben). Daneben lokalisieren sich Wochenstuben und weitere Sommerquartiere u. a. im Hainich, in den Bleicheröder Bergen, in der Hohen Schrecke sowie in Ost-TH. Die Winterverbreitung entspricht weitgehend der Sommerverbreitung (BIEDERMANN & HENKEL 2012). Der aktuelle Gesamterhaltungszustand der Spezies im Freistaat TH wird mit ungünstig-schlecht bewertet (LUX et al. 2014).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Die ortstreue Bechsteinfledermaus ist eine typische Waldart mit Schwerpunktvorkommen in naturnahen Buchen- und Eichenwäldern. Daneben werden schwerpunktmäßig auch Streuobstwiesen mit Altholzbeständen in sehr strukturreicher Umgebung als Habitat erschlossen. Mitunter werden auch Misch- und Nadelwälder besiedelt. Nahrungshabitate befinden sich meist unmittelbar im Quartiersumfeld (< 1 km), seltener > als 1,5 km um das Refugium. Als Sommerquartiere werden häufig Spechthöhlen genutzt, seltener werden Hohlräume hinter abstehender Borke bezogen. Als Überwinterungsquartiere werden v. a. Baumstrukturen (Baumhöhlen, abstehende Borke) genutzt (MEINIG et al. 2004).

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Die Bechsteinfledermaus zeigt ein relativ standorttreues Verhalten auf. Es wurden bislang nur kleine Aktionsräume, i. d. R. bis max. ca. 30 km belegt. Ortswechsel > 30 km sind selten. Als Maximalwert wurde bei den Männchen 73 km, bei den Weibchen bis 37 km festgestellt (STEFFENS et al. 2004)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Laut den Daten der FMKOO und des FIS Naturschutz (TLUG 2017) wurde jeweils eine Bechsteinfledermaus in den Fledermauskästen im Eleonorental in Bad Köstritz am 03.07.1995 und am 19.08.1995 mittels Sichtkontakt im Sommerquartier ermittelt. Zwei Individuen wurden am 14.07.2015 bei Netzfängen am Hangwald nördlich des Baches Lichte Au in ca. 2 km nordöstlich des FFH-Gebietes gelegen nachgewiesen. Nachweise innerhalb des FFH-Gebietes sind nicht bekannt.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population: Aufgrund fehlender Daten zu Wochenstuben- sowie Winterquartieren sind keine Aussagen zum Populationszustand möglich.

Habitatqualität: Das FFH-Gebiet ist überwiegend durch Offenland- und Halboffenlandbereiche geprägt. Größere geschlossene Waldbereiche liegen nicht vor. Bei den vorliegenden Wäldern handelt es sich überwiegend um mittelalte Laubwälder in schwacher bis mittlerer Baumholzphase. Altbäume mit geeigneten Höhlenstrukturen sind vorhanden, sodass potenzielle Quartiermöglichkeiten für die Bechsteinfledermaus vorhanden sind. Eine Nutzung der Halboffenlandbereiche als Jagdhabitat ist wahrscheinlich. Insgesamt ist die Habitatqualität aufgrund des geringen Anteils an geeigneten Waldstrukturen als „ungünstig“ (C) zu bewerten.

Beeinträchtigungen: Beeinträchtigungen durch forstwirtschaftliche Maßnahmen liegen nicht vor, jedoch sind Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Bereiche nicht auszuschließen.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die vorliegenden Biotopstrukturen bieten der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) sowohl geeignete Quartiersmöglichkeiten als auch Jagdhabitate. Jedoch fehlen größere geschlossene Waldbereiche innerhalb des FFH-Gebietes, so dass aufgrund der Biotopausstattung keine optimalen Lebensbedingungen für die Art vorliegen. Daher ist aus fachgutachterlicher Sicht insgesamt ein ungünstiger EHZ anzunehmen. Eine Anpassung des SDB ist nicht erforderlich.

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4.2.2.4 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. II/IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

EHZ Thüringen EHZ Gesamtbewertung und Gesamttrend

Range: -- Habitat: FV Thüringen (2012): FV ↑

Population: FV Zukunft: FV Deutschland (2013) (kontin. Region): FV →

EHZ: FV – günstig, Gesamttrend: ↑ – sich verbessernd, → – stabil

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Verbreitungsareal des Mausohrs beschränkt sich hauptsächlich auf den europäischen Raum mit Verbreitungsschwerpunkten in Mittel- und vor allem in Südeuropa (GÜTTINGER et al. 2001, STUTZ 1999)

In Deutschland ist die Art weit verbreitet und es liegen Nachweise aus allen Flächenländern vor (GESKE 2006, SIMON & BOYE 2004). Auffallend ist eine von Süden nach Norden abnehmende Wochenstubendichte und eine deutliche Präferenz für waldreiche und klimatisch begünstigte Regionen. Für den Zeitraum 1990-2010 hat sich der Wochenstubenbestand der Spezies im gesamten Bundesgebiet signifikant vergrößert (MESCHEDE 2012).

Das Mausohr ist in TH mäßig häufig, aber weit verbreitet. Die etwa 130 bekannten Wochenstuben lokalisieren sich überwiegend in den Muschelkalkplatten und -Bergländern sowie in den Buntsandstein-Hügelländern. Darüber hinaus sind >400 weitere Sommerquartiere bekannt. Bei den 625 nachgewiesenen Winterrefugien (mit tlw. >100 überwinternden Individuen) handelt es sich um unterirdische Hohlräume (Stollen, Höhlen, Bunker etc.), die sich überwiegend in Süd-TH verteilen (TRESS et al. 2012). Der Gesamterhaltungszustand der Spezies im Freistaat wird aktuell als günstig eingestuft (Lux et al. 2014).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Die Weibchen des Mausohrs bilden ab März kopfstarke Wochenstubengemeinschaften auf warmen Dachböden in Kirchen, Schlössern, Wohn- und Wirtschaftgebäuden, Autobahnbrücken sowie gelegentlich in warmen unterirdischen Räumen. Die Männchen leben in der Wochenstubenzeit solitär in Gebäuden oder auch in Baumhöhlen, hier lassen sich auch häufig Paarungsquartiere lokalisieren. Zum Überwintern nutzt das Mausohr große, sehr feuchte und warme unterirdische Räume (Höhlen, Bunker, Stollen, Keller). Überwinterungen in Baumhöhlen sind belegt, aber offensichtlich selten. Als „ground gleaner“ nehmen Mausohren ihre Beute, bodenbewohnende Arthropoden, hauptsächlich direkt von der Bodenoberfläche auf. Daher spielt ein ungehinderter, nicht durch höhere Vegetation verdeckter Zugang zum Boden eine bedeutsame Rolle bei der Auswahl der Jagdhabitate. Neben Flächen der offenen Kulturlandschaft besitzen Hallenwaldstrukturen in der Jagdstrategie daher eine besondere Bedeutung. SIMON und BOYE (2004) gehen davon aus, dass sich ca. 75 % der Jagdgebiete in geschlossenen Waldbeständen und hier besonders in Laubwaldungen befinden. Die Jagdgebiete liegen in einem Umkreis von 15 km um das Wochenstubenquartier (TRESS et al. 2012).

Wanderungen können laut STEFFENS (2004) in dem artspezifisch engen Zeitfenster, in dem Transferflüge zwischen den Sommerhabitaten und den Überwinterstätten erfolgen, für Weibchen 304 km und für Männchen 328 km als maximale Entfernungen belegen. Insgesamt

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scheint es einen erheblichen Anteil von Tieren zu geben, die Ortswechsel mit einer Entfernung > 100 km vollziehen.

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Vorkommen des Mausohres im FFH-Gebiet sind nicht bekannt. Vorliegende Nachweise belegen jedoch ein Vorkommen in einem 3km-Radius bereits seit 1963. Die Art wurde nach Daten der FMKOO sowie Daten des FIS Naturschutz zwischen dem 01.08.1963 und dem 14.07.2015 insgesamt elf Mal mit insgesamt 73 Individuen gemeldet. 50 Individuen wurden am 01.08.1963 in einer Wochenstube in der Kirche in Pohlitz gezählt. Aktuelle Belege der Wochenstube liegen nicht vor. Ein Totfund in Bad Köstritz ist vom 13.05.1975 bekannt. Jeweils fünf Individuen konnten bei den Winterzählungen am 01.12.1984 und 01.02.1985 in der Leonardenhöhle bei Bad Köstritz registriert werden. Der Stand des Winterquartiers ist heute jedoch unklar. Genauso wurden fünf Mausohren am 01.01.1985 im 116m-Stollen bei Bad Köstritz (Winterquartier) gezählt. 18.12.1991 gelang hier nur noch der Nachweis eines Tieres. Am 30.12.1993 wurde ein weiteres Ind. in einem ehemaligen Bierkeller der Familie Grau in Bad Köstritz nachgewiesen. Bei Netzfängen konnte die Art am 17.07.2006 mit einem Ind. am Hangbereich und der Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben bei Gera, Ortsteil Rusitz, festgestellt werden. Am 27.06.2008 erfolgte der Nachweis von zwei Tieren an den Braupfannenteichen und an der Lichte Au im Zeitzer Forst mittels Netzfang. Weitere zwei Individuen wurden am 14.07.2015 am Hangwald nördlich des Baches Lichte Aue im Rahmen von Netzfängen nachgewiesen. Die nächst bekannte Wochenstube (Nachweise 23.05.2012 – 91 Ind., 18.07.2014 – 69 Ind.) befindet sich in ca. 3,5 km Entfernung in einer Kirche im Ortsteil Langenberg der Stadt Gera. (Daten FMKOO 2016, TLUG 2017)

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Zustand der Population: Auf Grund fehlender aktueller Daten zum Zustand der Wochenstuben sowie der Winterquartiere können diesbezüglich keine abschließenden Aussagen zum Erhaltungszustand getroffen werden.

Habitatqualität: Bevorzugte Jagdhabitate der Art bilden Wälder mit einem hohen Laubholzanteil. Das FFH-Gebiet ist überwiegend durch Offenlandbereiche gekennzeichnet. Eine Nutzung als Jagdgebiet ist fachgutachterlich denkbar, jedoch sind die vorliegenden Strukturen nicht optimal für die Art. Mausohren bevorzugen als Quartiere in Thüringen vor allem Dachräume in Gebäuden (TRESS et al. 2012). Innerhalb des FFH-Gebietes sind keine geeigneten Strukturen vorhanden, jedoch bieten die naheliegenden Ortschaften größere Auswahlmöglichkeiten für Quartiere (z.B. Stadt Gera).

Beeinträchtigungen: Beeinträchtigungen durch forstwirtschaftliche Maßnahmen liegen nicht vor, jedoch sind Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Bereiche nicht auszuschließen.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die vorliegende Biotopausstattung des FFH-Gebietes bietet der Art ein potenzielles Jagdgebiet. Jedoch weist das Mausohr im Gesamtkontext eine starke Abhängigkeit von naturnahen Laub-

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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und Laubmischwäldern mit höhlenreichem Altbaumbestand und niedriger bzw. geringer Bodenvegetation auf. Diese Strukturen sind nur bedingt im FFH-Gebiet vorliegend.

Das Mausohr ist nicht im SDB gemeldet. Aufgrund vorliegender Nachweise ist eine Aufnahme in den SDB anzuraten.

4.2.2.5 Fischotter - Lutra lutra (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. II/IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): Kat. 3 RL TH (2011): Kat. 2

EHZ Thüringen EHZ Gesamtbewertung und Gesamttrend

Range: -- Habitat: U1 Thüringen (2012): U1 →

Population: FV Zukunft: FV Deutschland (2013) (kontin. Region): U1 ↑

EHZ: FV – günstig, U1 – ungünstig-unzureichend; Gesamttrend: ↑ – sich verbessernd, → – stabil

Methodik

Die Geländeerfassungen orientieren sich an den Vorgaben der Methodik des Monitoring-Feinkonzeptes. Hierbei erfolgte eine Begehung der bereits bekannten sowie potenziellen Habitatflächen im Rahmen von jeweils drei Begehungsterminen. Auf Ebene des FFH-Gebietes wurden nur die Habitatqualität sowie die Beeinträchtigungen bewertet. Nach BFN & BLAK (2016) gibt es derzeit keine wissenschaftlich anwendbare Methode zur Ermittlung der Populations-/ Bestandsgröße. Im Rahmen des Monitorings erfolgte die Bewertung in Anlehnung an einen Vorschlag der IUCN-Otter-specialist-group. Dies beinhaltet eine Kontrolle von Stichprobenpunkten (1-mal pro Berichtszeitraum) über den Bezugsraum des Verbreitungsgebietes des letzten Berichtszeitraumes.

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Fischotter ist über große Teil der eurasischen Landmasse verbreitet, außerdem ist er in Nordwest-Afrika heimisch (GRIMMBERGER et al. 2009).

In Deutschland existieren nur noch in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Ostsachsen vitale und populationssichernde Bestände. Weitere kleinere Vorkommen gibt es in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, im Bayrischen Wald und in Thüringen (NLWKN 2011, TLUG 2009b, TEUBNER & TEUBNER 2004).

Der erste Wiedernachweis des Fischotters erfolgte im Jahr 1996, nachdem die Art seit Mitte der 1970er Jahre als verschollen bzw. ausgestorben galt. Seit spätestens dem Jahr 2000 ist eine kontinuierliche Wiederbesiedlung von TH zu verzeichnen. Nachweise liegen seither aus vielen Flussgebieten Nord- und Südthüringens, dem Altenburger Land, dem Landkreis Greiz und dem Saale-Orla-Kreis vor (Obere Saale, Zorge, Helme, Unstrut, Pleiße, Weiße Elster, Werra, Sprotte, Spannerbach, Gerstenbach, Thüringer Muschwitz, Wisenta, Weida-Talsperre, Seebach und Plothener Teichgebiet). (TLUG 2009b, SCHMALZ & KLAUS 2005, SIEGESMUND 1999)

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Fischotter erschließt gewässergeprägte störungsarme Landschaftsräume aller Art. Als Lebensraum kommen sowohl Gebirgsbäche als

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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auch Auenbereiche (Flüsse, Ströme), Standgewässer (Seen, Teiche) sowie Küstenregionen in Betracht. Selbst Sumpf- und Bruchflächen werden erschlossen. Habitatstrukturell Wert gebend ist eine ausgeprägte Ufervegetation und eine hohe Strukturvielfalt der Uferbereiche im genutzten Lebensraum. Wichtig hierbei sind kleinräumige Wechsel zwischen verschiedenen Uferbeschaffenheiten (z. B. Flach- und Steilufer, Mäander, Sandbänke, Uferunterspülungen, Röhricht- und Schilfgürtel, Höhlenstrukturen, Hochstaudenflure, Baum und Strauch begleitende Uferbereiche etc.). Bedeutsam ist ebenso eine geringe Schadstoffbelastung der Gewässer. Als hochmobile Art erschließt der Fischotter große Reviere, wobei teilweise bis zu 20 km in einer Nacht zurückgelegt werden (NABU 2008, TEUBNER & TEUBNER 2004).

Die Paarungszeit beginnt in Mitteleuropa i. d. R. mit dem Ausklang des Winters. Die Tragzeit beträgt ca. 61-65 Tage, i. d. R. werden 2-3 (max. 5) Jungtiere geboren. Die Säugezeit umfasst 2-3 Monate, nach 8-9 Monaten werden die juvenilen Individuen selbstständig. Die Geschlechtsreife wird mit 2-3 Jahren (Männchen) bzw. mit 2,5-3,5 Jahren (Weibchen) erreicht. Würfe sind bei einem ausreichenden Nahrungsangebot ganzjährig möglich (GRIMMBERGER et al. 2009, TEUBNER & TEUBNER 2004).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Im Rahmen des FFH-Monitorings Thüringens 2011-2013 erfolgte eine Kontrolle von Stichprobenflächen zur Überwachung des Verbreitungsgebietes. Hierbei befanden sich zwei Stichprobenflächen VLI 032 und VLI 033 nahe dem FFH-Gebiet 134. Am 03./04.12.2011 gelangen zahlreiche Nachweise von teilweile sehr frischen Losungen, was auf ein Vorkommen der Art schließen ließ.

In den FIS Naturschutz-Daten (Nachweis SCHMALZ 2007 (TLUG 2017)) wurde die Weiße Elster nördlich von Gera als potenzielles Habitat der Art ausgewiesen. Im FFH-Gebiet umfasst dieses Habitat auch die Altarmbereiche.

Tab. 4.15 Nachweis vorkommender Habitate der Art: Fischotter (Lutra lutra)

Habitate MaP Nummer

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Fläche [ha] des besiedelten Abschnitts

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Aktueller Erhaltungs-

zustand

Altwässer Weiße Elster 30001 28,007 2017 B

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Untersuchungen 2016/2017 ergaben keinen Nachweis der Art im FFH-Gebiet. Jedoch konnten Losungen am 10.03.2017 an der Bahnbrücke über der Weißen Elster ca. 320 m südlich des FFH-Gebietes nachgewiesen werden. Eine Nutzung der Weißen Elster sowie der angrenzenden störungsarmen Landhabitate ist wahrscheinlich.

Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes

Eine Bewertung des Populationszustandes nach BFN & BLAK (2016) ist aufgrund des gering bemessenen Untersuchungsraumes (das FFH-Gebiet bildet nur einen Teilbereich des Gesamthabitats der Weißen Elster) nicht möglich.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang II FFH-RL

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Die im FIS Naturschutz ausgewiesene Habitatfläche im Bereich der Weißen Elster nördlich Gera wies insgesamt eine eher ungünstige (C) Habitatqualität auf. Beeinträchtigungen sind mit B (mittel) bewertet.

Der Altarmbereich sowie die angrenzenden Waldungen zeichnen sich aktuell als störungsarm aus und könnten dem Fischotter Möglichkeiten zur Nahrungssuche bieten. Die Nähe zur Weißen Elster stellt zudem einen wichtigen Habitataspekt dar. Fachgutachterlich ist die Habitatqualität als günstig (B) zu bewerten.

Nach PAN & IBIS (2013) gilt ein Vorkommen im FFH-Gebiet als sehr wahrscheinlich. Ein Handlungsbedarf für die Art wird als gering eingeschätzt.

Tab. 4.16 Bewertung der Habitate der Art: Fischotter (Lutra lutra)

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Habitatfläche

Zustand der

Popula-tion

Zustand des

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Beein-träch-

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Gesamt- bewertung

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Tab. 4.17 Anteil der Habitate am Erhaltungszustand

Erhaltungszustand Fläche in ha % von Gesamtfläche Anzahl Teilflächen

B 28,007 100,00 1

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Aufgrund der Nachweise nahe dem FFH-Gebiet aus 2011 sowie 2017 ist ein Vorkommen der Art im FFH-Gebiet als wahrscheinlich anzusehen.

Der Fischotter ist aktuell nicht im SDB gemeldet. Eine Aufnahme ist zu empfehlen.

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Max

Kategorie

Status (SDB=Typ)

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Datenqualität

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Relative Größe (SDB Population)

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Grund der Änderung des Erhaltungsgrades

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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46

4.3 Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie

4.3.1 Einleitung und Übersicht Ausgangslage

Im Anhang I der VS-RL sind alle europäischen Vogelarten aufgeführt, für deren Schutz besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Für sie kann die Ausweisung spezieller Schutzgebiete erfolgen.

Tab. 4.19 Datengrundlage Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie

Datengrundlage Stand Auftraggeber Auftragnehmer

Schutzwürdigkeitsgutachten für das einstweilig gesicherte Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“

November 1993

Thüringer Landesanstalt für Umwelt Jena

K. Breinl

Pflege- und Entwicklungskonzept für das Gebiet des geplantes NSG „Elsteraue bei Bad Köstritz“

November 1996

Freistaat Thüringen Staatliches Umweltamt Gera

Ökologische Gutachten und Planungen Dipl.-Biologe K. Breinl

Fachbeitrag Wald zum Managementplan für das Natura 2000-Gebiet FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Januar 2014

Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Abteilung 5 - Ländlicher Raum, Forsten

ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (Landesforstanstalt)

Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha

Referat 1 - Inventur und Planung

Weiße Elster, Hochwasserschutz Landesgrenze Thüringen/ Sachsen-Anhalt bis Gera-Milbitz

- Erfassung von Kriechtieren (Reptilia), Lurchen (Amphibia) und Vögeln (Aves) sowie der Haselmaus Muscardinus

avellanarius (Mammalia) in den Jahren 2015 und 2016-

26.09.2016 Freistaat Thüringen Thüringer Landgesellschaft mbH

Gesellschaft für Ökologie und Landschaftsplanung mbH (GÖL MBH)

Daten aus dem FIS Naturschutz (FIS Naturschutz) des Freistaates Thüringen

2017 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)

Nachweisdaten wertgebender Vogelarten Ornitho.de (Verein Thüringer Ornithologen e.V.)

Stand Juli 2017

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Methodik

Eine Erfassung von Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögeln war nicht Bestandteil des vorliegenden Managementplanes. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf vorliegenden Daten des FIS Naturschutz sowie Daten von Ornitho.de, welche vom Verein Thüringer Ornithologen e.V. zur Verfügung gestellt wurden.

Die Arten und ihre Bewertung/ Fazit

Insgesamt liegen Nachweise für sieben Arten des Anhang I der VS-RL innerhalb des FFH-Gebietes vor. Aufgrund der geringen Datenlage erfolgten bislang keine Habitatabgrenzungen. Fachgutachterlich sind vertiefende avifaunitische Erfassungen zur Bewertung der Arten notwendig.

Fazit

Im SDB sind die Arten Schwarzstorch, Schwarzspecht, Teichhuhn, Beutelmeise, Grauspecht und Schlagschwirl als charakteristische Arten des FFH-Gebietes gemeldet. Mit Ausnahme der Nachweise zum Schlagschwirl kann die Datenlage als veraltet betrachtet werden. Die vorliegenden Biotopstrukturen bieten den Arten geeignete Lebensräume, so dass ein aktuelles Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund vorliegender Daten ist eine Aufnahme des Rotmilans in den SDB zu empfehlen.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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4.3.2 Beschreibung der einzelnen Arten

4.3.2.1 Schwarzstorch - Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das hauptsächliche Brutareal des Schwarzstorches erstreckt sich von Mittel- und Osteuropa über Vorderasien bis in den ostasiatischen Raum. Isolierte Populationen gibt es auf der Iberischen Halbinsel und in Südafrika. (GEDEON et al. 2014, BAUER et al. 2005)

Der aktuelle deutsche Gesamtbestand beträgt 650-750 BP. Aktuell zeigt sich ein positiver Bestandstrend (GEDEON et al. 2014, BFN 2013a). In Deutschland befinden sich die größten Bestände in den waldreichen Gebieten der Mittelgebirgsschwelle. Höhere Dichten werden u. a. im Sauerland, in der Eifel, im Erzgebirge, Harz, Thüringer Wald und Bayrischen Wald sowie in den nord- und osthessischen Mittelgebirgsregionen erreicht (GEDEON et al. 2014, VSWFFM 2012, BOSCHERT 2005).

In TH sind gegenwärtig ca. 50-60 RP des Schwarzstorches während der Brutsaison beheimatet (vgl. TLUG 2013, JAEHNE & KÖRNER 2010). Als Verbreitungsschwerpunkte sind die waldreichen Regionen des Südharzes, des Thüringer Waldes, der Rhön sowie des Thüringer Schiefergebirges und Vogtlandes anzuführen (VTO 2012, JAEHNE & KÖRNER 2010). Der aktuelle Erhaltungszustand der Spezies in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Als Brutvogel bevorzugt der Schwarzstorch in Mitteleuropa v. a. ungestörte, urwüchsige, ausgedehnte Laub- und Mischwälder mit fischreichen Still- und Fließgewässern, Sümpfen und unterholzreichen Altholzinseln. Die Nester werden i.d.R. halbhoch und oft in der Nähe von Lichtungen in ruhigen Altholzbeständen errichtet. Als Horstbäume werden bevorzugt Altbestände von Eiche, Buche und Kiefern genutzt. In den bergigen und waldarmen Regionen ist die Art teilweise auch als Felsenbrüter zu beobachten. Der Nahrungserwerb erfolgt zumeist an aquatischen Biotopen (v. a. Waldbäche, Altarme, Waldteiche) (VSWFFM 2012, BAUER et al. 2005, WAWRZYNIAK 2001). Der Schwarzstorch ist eine Vogelart mit hohem Raumanspruch. Die Größe der Nahrungsreviere beträgt durchschnittlich 100 km2 an. Zwischen Brut- und Nahrungshabitat werden durchschnittliche Flugdistanzen zwischen 5-20 km zurückgelegt (JAEHNE & KÖRNER 2010).

Die Art ist Langstreckenzieher. Die mitteleuropäischen Brutvögel überwintern überwiegend im mittleren Afrika in den Breiten südlich der Sahara und dem Äquator (BAUER et al. 2005). Die Brutgebiete werden i.d.R. bis April besetzt. Die Eiablage erfolgt ab Ende März, überwiegend jedoch von Anfang April bis Ende Mai. Es erfolgt eine Jahresbrut. Jungvögel schlüpfen ab Anfang Mai und werden ab Anfang Juli flügge. Der Herbstzug erfolgt ab Mitte/Ende Juli bis November. (SÜDBECK et al. 2005, BAUER et al. 2005).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Daten des FIS Naturschutz belegen keinen Nachweis des Schwarzstorches im FFH-Gebiet. Vermutlich nutzt der Schwarzstorch das PG überwiegend als Nahrungsgast.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Schwarzstorch ist als sesshaft im SDB gemeldet. Eine Bewertung des EHZ liegt nicht vor. Aufgrund der vorliegenden Habitateignung ist eine Anpassung des SDB als Nahrungsgast zu empfehlen.

Vertiefende avifaunistische Untersuchungen zum aktuellen Bestand sind fachgutachterlich anzuraten.

4.3.2.2 Schwarzspecht - Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.3 5) RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Der Schwarzspecht ist ein weit verbreiteter Brutvogel der gemäßigten und borealen Zonen Eurasiens. Das Verbreitungsareal erstreckt sich von den Pyrenäen über Nord- und Westeuropa (ohne britische Inseln) bis zum Ochotskischen Meer. Der europäische Gesamtbestand wird mit 740.000-1,4 Mio. BP angegeben (GEDEON et al. 2014).

In Deutschland kommt der Schwarzspecht annähernd flächendeckend vor (BFN 2013b, GEDEON et al. 2014). Habitatbedingt zeichnen sich lokale Ausdünnungen in den großflächigen Agrarlandschaften und küstennahen Räumen des nordwestdeutschen Tieflandes ab. Der bundesdeutsche Bestand wird auf ca. 31.000-49.000 RP beziffert. In jüngster Vergangenheit waren bei der Art deutliche Bestandszuwächse beobachtbar (GEDEON et al.2014).

Der gegenwärtige Landesbrutbestand des Schwarzspechtes in TH wird mit 1.400-1.600 RP angegeben. In waldreichen Regionen ist die Spezies weit verbreitet (TLUG 2013). Hohe Bestandsdichten werden v. a. im Thüringer Schiefergebirge, im Thüringer Wald, in den Waldgebieten der Ilm-Saale-Platte im Rudolstädter Raum sowie um Bad Berka erreicht (VTO 2012). Der aktuelle Erhaltungszustand der Art in TH wird mit „sehr gut“ (Kat. A) bewertet (TLUG 2013).

Regional zeigt der Schwarzspecht eine regelmäßige Verbreitung. Mehrere Brutpaare lokalisieren sich im Zeitzer Forst und im Stadtwald Gera. Auch die Wald- bzw. Schutzgebiete im Umland von Eisenberg (z. B. FFH-Gebiete „An den Ziegenböcken“, „Am Schwertstein – Himmelsgrund“ und „Beuche – Wethautal“ sind besiedelt (WENZEL et al. 2012, THÜRINGENFORST

O.J., VTO 2012). Für das benachbarte Zeitzer Land (sachsen-anhaltinisches Territorium) wird ein regionaler Bestand von 15-25 BP angegeben. Etwa ein Drittel besiedelt die Waldgebiete des Zeitzer Forstes, des Kühlen Grundes und des Droysiger Waldes. Des Weiteren gibt es Vorkommen in der Weißen Elster-Aue. Vergleichsweise häufig werden hier Gehölzflächen mit einer Größe < 100 ha besiedelt (z. B. Aufforstungsareale ehemaliger Tagebaue, Schnaudertal, Leinewehtal, Spittelholz etc.) (WEIßGERBER 2007).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Das Primärhabitat stellen ausgedehnte Misch- und Nadelwälder vom Gebirge bis zum Tiefland dar. In der Kulturlandschaft besiedelt die Spezies sowohl geschlossene Wälder als auch lockere, parkartig strukturierte Landschaften bis hin zu Grünanlagen und größeren Feldgehölzen. Ein limitierender Faktor für die Brutvorkommen ist die

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Verfügbarkeit starkstämmiger Altbäume mit langem, astfreiem Stammschaft als geeignete Brut- und Ruhequartiere. Hierbei fällt aufgrund ihrer meist hallenartigen Bestände der Rotbuche eine besondere Bedeutung zu, seltener werden andere Baumarten (dann v. a. Kiefer, Fichte, Pappel) angenommen. Ein weiterer Wert gebender Parameter ist das Vorhandensein von Totholz, welches für sämtliche Spechtarten ein wichtiges Nahrungsrefugium darstellt. (SCHERZINGER 2004, ZAUMSEIL 1997, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005). Die Tiere besitzen erhebliche Streifgebiete, die sich z. T. über mehrere Kilometer weit auseinander liegenden Kleinwälder erstrecken können.

Die Spezies ist Standvogel. Die Brutzeit beginnt im März. Die Nester werden in Höhlenquartieren, überwiegend in Buchenstämmen, beim Fehlen dieser insbesondere in Kiefernhölzern angelegt. Seltener fungieren Tanne, Lärche, Pappel etc. als Brutrefugium. Der Schwarzspecht tätigt eine Jahresbrut, bei Verlust folgen 1-2 Ersatzbruten. (BAUER et al. 2005)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Daten des FIS Naturschutz belegen einen Nachweis des Schwarzspechtes in 1993. Eine Nutzung der vorliegenden alten Laub-/Laubmischbeständen mit einem ausreichenden Angebot an Baumhöhlen ist fachgutachterlich als wahrscheinlich anzusehen.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Schwarzspecht ist als sesshaft im SDB gemeldet. Eine Bewertung des EHZ liegt nicht vor.

Vertiefende avifaunistische Untersuchungen zum aktuellen Bestand sind fachgutachterlich anzuraten.

4.3.2.3 Teichhuhn - Gallinula chloropus (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1 BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.35) RL D (2015): V RL TH (2011): V

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Mit Ausnahme der nördlichen Regionen und den Hochgebirgslagen ist das Teichhuhn in Europa nahezu flächendeckend nachweisbar. Außerdem besiedelt die Art große Teile Afrikas, Asiens sowie Nord- und Südamerikas. Der europäische Bestand wird auf 900.000-1,7 Mio. RP beziffert (GEDEON et al. 2014, BAUER et al. 2005).

Deutschland beherbergt aktuell einen Bestand von 34.000-59.000 RP. Die Art ist im gesamten Bundesgebiet beheimatet und fehlt lediglich in den Hochlagen der Mittelgebirge und der Alpenregion. Aktuell ist auf Bundesebene eine leichte Bestandszunahme zu verzeichnen (GEDEON et al. 2014, BFN 2013a, BFN 2013b). Der Winterbestand der Art in Deutschland wird auf etwa 20.000-50.000 Ind. geschätzt (BFN 2013c). Er setzt sich überwiegend aus Individuen der bundesdeutschen Brutpopulationen zusammen. Teilweise sind aber auch Rastvögel aus nordeuropäischen Populationen (Dänemark, Schweden) vertreten (BAIRLEIN et al. 2014).

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Der gegenwärtige Landesbrutbestand in TH wird auf 700-900 BP beziffert (TLUG 2013). Das Teichhuhn ist für alle Landesteile belegt. Räumliche Konzentrationen lokalisieren sich im Plothener Teichgebiet, in Osterland, Vessertal und im Raum Sonnenberg (VTO 2012). Von Mitte März bis Mitte April sowie von Mitte August bis Anfang November tritt die Art als Durchzügler auf (TLUG 2013; ROST & GRIMM 2004). Der aktuelle Erhaltungszustand der Spezies in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Das Teichhuhn ist ein typischer Brutvogel in naturnahen wie auch anthropogen geformten Landschaftsräumen mit Gewässervorkommen. Voraussetzung für die Besiedlung ist das Vorhandensein von (nährstoffreichen) Stand- oder Fließgewässern (langsam fließende Flüsse, Altarme, Seen, Parkteiche, geflutete Tagebaurest-löcher, Lehm- und Kiesgruben, Kanäle, stark verlandete Tümpel, Drainagegräben, Kläranlagen, Dorfteiche etc.) mit reichhaltiger Ufer- und Unterwasservegetation bzw. Verlandungsvegetation. Für die Nahrungssuche werden zudem Wiesen, Felder oder Gartenanlagen aufgesucht (GEDEON et al. 2014, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005, FRÄDRICH et al. 2001, FLADE 1994).

Die europäischen Bestände sind Kurzstreckenzieher oder Jahresvögel. Ost- und nordeuropäische Vögel zeigen hierbei ein größeres Wanderverhalten als westeuropäische Individuen. Die Legeperiode ist auf den Zeitraum April-Juli datiert. Die Art tätigt 2-3 Jahresbruten, da die Gelegeverlustrate durch anthropogene Faktoren, Überflutung und Prädation häufig hoch ist. (BAUER et al. 2005)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise des Teichhuhns liegen aus den Jahren 1993 und 1997 vor. Bevorzugt Lebensräume der Art stellen Verlandungszonen mit dichter Ufervegetation und in Wasser hängende Weidenzweige dar. Nach BREINL (1993) bedingten Abholzungen von Salix-Beständen am Elsterufer eine starke Abnahme der Bestände. Aktuelle Nachweise der Art liegen nicht vor.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Das Teichhuhn ist im SDB als Brutvogel mit einem Bestand von 1-5 Brutpaaren gemeldet. Eine Bewertung des EHZ liegt nicht vor.

Vertiefende avifaunistische Untersuchungen zum aktuellen Bestand sind fachgutachterlich anzuraten.

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4.3.2.4 Rotmilan - Milvus milvus (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2015): V RL TH (2011): Kat. 3

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das vom Rotmilan besiedelte Areal ist vergleichsweise klein und umfasst fast ausschließlich Europa. Die Weltpopulation beläuft sich auf ca. 19.000-25.000 BP, wobei etwa die Hälfte der Weltpopulation in Deutschland siedelt. (GEDEON et al. 2014)

Der bundesdeutsche Rotmilan-Bestand wird aktuell auf etwa 12.000-18.000 BP beziffert, wobei auf Bundesebene gegenwärtig abnehmende Bestandszahlen beobachtet werden (GEDEON et al. 2014, BFN 2013a). Deutschland besitzt für die Gesamtpopulation eine hohe Verantwortung, da hier mehr als die Hälfte des Weltbestandes beheimatet ist (vgl. GEDEON et al. 2014, NICOLAI 2011). Der Verbreitungsschwerpunkt liegt in Sachsen-Anhalt, mit dem Weltdichtezentrum im Nordharzvorland (NICOLAI et al. 2009a, NICOLAI & MAMMEN 2009).

TH stellt zusammen mit anderen mitteldeutschen Regionen das Kernverbreitungsgebiet der Art dar. Bis auf die Höhenlagen > 500 m ü. NN ist der Rotmilan in allen Regionen beheimatet (VON

KNORRE 2000; vgl. VTO 2012). Der gegenwärtige Landesbrutbestand wird auf 900-1.000 RP beziffert. Damit beherbergt der Freistaat etwa 5 % der globalen Gesamtpopulation. (TLUG 2013) Nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern weist TH die höchste BP-Dichte (ca. 5,6 BP/100 km²) auf (vgl. PFEIFFER 2012, PFEIFFER 2001). Neben den westlichen Landesteilen (v. a. Eichsfeld) bilden die fruchtbaren Ackerregionen des Thüringer Beckens mit seinen randlichen Höhenzügen landesweite Verbreitungsschwerpunkte der Art (vgl. PFEIFFER 2001, HIEKEL et al. 2004). Der aktuelle Erhaltungszustand der Spezies in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Regional zeigt der Rotmilan im Raum Gera-Eisenberg eine weitgehend geschlossene Verbreitung. Höhere BP-Dichten werden im Umfeld von Eisenberg erreicht (VTO 2012). Im Zeitzer Land (benachbartes sachsen-anhaltinisches Territorium) kristallisieren sich sechs Verbreitungsschwerpunkte mit jeweils mehreren Revierpaaren heraus: Aga-Gänsebachtal Grabeholz, Weiße Elster-Aue, Elstertal zwischen Raba und Wetterzeube, feldgehölzreiche Offenlandschaften zwischen Weickeldorf und Luckenau bzw. Frauenhain und Rehmsdorf, Leinewehtal (WEIßGERBER 2007).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Die Art ist ein typischer Besiedler großflächiger Offenlandschaften, die punktuell geeignete Brutgehölze aufweisen müssen. Geschlossene Waldlandschaften meidet die Spezies, der Horst kann jedoch am Rande angelegt werden. Der Rotmilan ist Baumbrüter, nutzt aber auch Gittermasten als Horststandort. Die Spezies besitzt sehr große Nahrungsreviere und patrouilliert als Suchjäger beachtliche Flächen ab. Die Distanz zwischen Horststandort und Jagdhabitaten kann hierbei bis zu 12 km betragen. Höchste Siedlungsdichten erreicht die Art in Ost- und Mitteldeutschland, hier v. a. in großflächig agrarisch genutzten Räumen mit Böden hoher Bonität (GEDEON et al. 2014, NLWKN 2011, BAUER et al. 2005, WEBER et al. 2003, FLADE 1994, ZANG et al. 1989).

Die Spezies ist Kurzstreckenzieher. Wichtigstes Überwinterungsgebiet ist die Iberische Halbinsel. Teilweise überwintern Tiere auch in ihren mitteleuropäischen Brutgebieten (BAIRLEIN et al. 2014, CARDIEL & VINUELA 2009, RESETARITZ 2006). Der Abzug der ostdeutschen

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Rotmilane beginnt im August. Die Rückkehr in die Brutgebiete kann bereits ab Februar erfolgen. Die Hauptlegeperiode ist auf den Zeitraum Anfang bis Mitte April datiert (BAUER et al. 2005, ALTENKAMP & LOHMANN 2001).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Für den Rotmilan liegt ein Sicht-Nachweis vom 24.05.2015 in den Ackerflächen im Nordwesten des FFH-Gebietes vor.

Die Offenlandbereiche des FFH-Gebietes stellen geeignete Nahrungshabitate für die Art dar. Die vorliegenden Waldstrukturen eignen sich nur bedingt als Bruthabitat. Jedoch kann eine Nutzung als Brutraum nicht zur Gänze ausgeschlossen werden.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Rotmilan ist aktuell nicht im SDB gemeldet. Eine Aufnahme in den SDB als Brutvogel mit einer Populationsgröße von 1-5 Individuen wäre zu empfehlen.

4.3.2.5 Schlagschwirl - Locustella fluviatilis (WOLF, 1810)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1 BNatSchG: b BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Brutareal des Schlagschwirls reicht von Mitteleuropa bis in den westsibirischen Raum. Der europäische Brutbestand wird mit 1,9-4,6 Mio. RP angegeben (GEDEON et al. 2014).

Die bundesdeutsche Schlagschwirl-Population wird mit 4.100-7.500 BP angegeben. Überwiegend lokalisieren sich die Brutbestände in Ostdeutschland sowie in Ost-Niedersachsen und im Holsteinischen Raum. Aktuell werden auf Bundesebene zunehmende Bestände verzeichnet (BFN 2013b, 2013a; GEDEON et al. 2014).

TH liegt derzeit an der westlichen Verbreitungsgrenze der Spezies. Erste Artnachweise erfolgten bereits im 19. Jh. Seit den 1970er Jahren ist der Schlagschwirl regelmäßiger Brutvogel in TH. In den 1990er Jahren erfolgte ein starker Anstieg der Nachweise, wobei bis zu 77 Reviere dokumentiert worden sind. In den Folgejahren sank die Landespopulation deutlich (LIEDER 2001). Gegenwärtig wird der Landesbestand der Art für den Freistaat auf 80-150 Rufreviere beziffert (TLUG 2013). Das Verbreitungsbild des Schlagschwirls in TH ist dispers. Mit Ausnahme der Mittelgebirgslagen von Thüringer Wald und Thüringer Schiefergebirge ist die Art für alle Landesteile mindestens punktuell belegt. Als langjähriger Verbreitungsschwerpunkt ist Ostthüringen (Elstertal) identifiziert. Neuerdings ist auch der Gothaer Raum ein Verbreitungsschwerpunkt der Spezies (LIEDER 2001, VTO 2012). Der aktuelle Erhaltungszustand des Schlagschwirls in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Der Eisenberg-Geraer Raum ist als Dichtezentrum der Art in TH identifiziert. Die hiesigen Abschnitte der Weißen Elster-Aue wie auch das Gebiet nördlich von Eisenberg beherbergen hohe BP-Bestände (VTO 2012).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Schlagschwirl erschließt halboffene und üppig bewachsene Lebensräume. Die Reviere lokalisieren sich häufig im Übergangsbereich von Wäldern bzw. Gebüsch- und Gehölzstrukturen zu Offenland (Wiesen) oder in gebüschreichen Randzonen von Feuchthabitaten. Als typische Habitate des Schlagschwirls gelten Uferge-büschzonen (z. B. in Flussauen), verkrautete Kahlschläge, hochwachsende Krautbestände am Rand von Au-/Bruchwäldern, Wiesen, Sümpfen und Ruderalflächen. Wichtig sind ausreichend verfügbare Deckungsmöglichkeiten (Sichtschutz), die die Bewegungsfreiheit am Boden jedoch nicht beeinträchtigen. Bäume, Sträucher oder Schilf werden als Singwarten genutzt. Die oben aufgezeigten rezenten Arealausweitungstendenzen nach Westen bzw. Nordwesten korrelieren einerseits mit anthropogen verursachten Lebensraumdegradationen (z. B. Eutrophierung, Entwässerungsmaßnahmen), zum anderen mit einem hohen Populationsdruck aufgrund wach-sender Bestände in den ursprünglichen Lebensräumen (BAUER & BERTHOLD 1996, GNIELKA & STENZEL 1997, OTTO 2001, BAUER et al. 2005, SÜDBECK et al. 2005)

Der Abzug aus den ostdeutschen Brutgebieten vollzieht sich i. d. R. im Zeitraum Juli/August. Teilweise sind Wegzugsgeschehen bis in den Oktober hinein möglich. Der Langstreckenzieher überwintert im Süden Afrikas. Die Ankunft in den bundesdeutschen Brutgebieten erfolgt nicht vor Mai. Die Hauptbrutzeit datiert sich auf die Zeitspanne von Ende Mai bis Mitte Juni. Es erfolgt eine Jahresbrut (OTTO 2001, BAUER et al. 2005). In Thüringen kann die Art i. d. R. von Ende April bis Ende September nachgewiesen werden (ROST & GRIMM 2004).

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Nachweise des Schlagschwirls liegen seit 1997 im FFH-Gebiet vor. Die Art wurde erstmals am 20.05.1997 im Bereich des Elsteraltarms mit zwei Individuen gesichtet, ein wahrscheinliches Brüten wurde angenommen. Am 15.05.2000 konnte ein Individuum gesichtet werden. Im Jahr 2001 gelangen weitere Sichtbeobachtungen von zwei Individuen. Für den 18.05.2009 ist die Sichtung eines Individuums während der Brutzeitbeobachtung datiert. Der jüngste Nachweis der Art liegt vom 24.05.2015. Der Status verweist auf ein mögliches Brüten.

Die vorliegenden Biotopstrukturen bieten der Art günstige Lebensbedingungen.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Schlagschwirl ist im SDB als sesshaft deklariert mit einem Bestand von 1-5 Individuen (Einzeltiere). Eine Bewertung des EHZ liegt nicht vor. Eine Anpassung des Status als Brutvogel ist anzuraten.

Vertiefende avifaunistische Untersuchungen zum aktuellen Bestand sind fachgutachterlich anzuraten.

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4.3.2.6 Grauspecht - Picus canus (GMELIN,1788)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1, Anh. I BNatSchG: b, s BArtSchV: 1.3 5) RL D (2015): Kat. 2 RL TH (2011): -

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Areal des Grauspechtes umfasst nördliche, mittlere, östliche und südöstliche Regionen des europäischen Kontinents und erstreckt sich weiter bis nach Zentral- und Ost- bzw. Südostasien (BAUER et al. 2005). Die aktuelle gesamteuropäische Population wird mit 180.000-320.000 RP angegeben (GEDEON et al. 2014), wobei europaweit gegenwärtig zurückgehende Brutbestände beobachtet werden (NLWKN 2011).

Die bundesdeutsche Population wird aktuell auf 10.500-15.500 BP beziffert, was etwa 5 % des gesamteuropäischen Bestandes entspricht (BFN 2013a, GEDEON et al. 2014). Der langjährige negative Bestandstrend (SÜDBECK et al. 2007) setzt sich auf Bundesebene auch aktuell fort (BFN 2013a, GEDEON et al. 2014). Durch die Mitte Deutschland verläuft die Arealgrenze. Während der Norden unbesetzt ist, weist der Süden konstante Vorkommen auf (WEBER et al. 2003, BFN 2013b). Die Verbreitungsschwerpunkte der Art lokalisieren sich in den bewaldeten Mittelgebirgslagen und dem Alpenvorland (GEDEON et al. 2014).

In TH siedeln gegenwärtig 1.200-1.400 BP des Grauspechts, wobei die Spezies nur regional bzw. lokal in größeren Beständen auftritt (TLUG 2013). Größere Bestandslücken existieren v. a. in landwirtschaftlich geprägten Regionen (v. a. Thüringer Becken, Altenburger Lössgebiet). Höhere Dichten werden u. a. für den Bereich der Saale-Sandsteinplatte, das Eichsfeld sowie das Schutzgebiet Leinawald angegeben (VTO 2012). Der aktuelle Erhaltungszustand der Art in TH wird mit „gut“ (Kat. B) bewertet (TLUG 2013).

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Der Grauspecht bevorzugt reich strukturierte Wälder (Laub- und Mischwälder, Auwaldgebiete) und parkähnliche Biotope (Parks, Gärten, Streuobstwiesen, Friedhöfe). Darüber hinaus besiedelt er auch Feldgehölze, in höheren Lagen auch Nadelwälder. Wertgebende Habitatparameter sind ein hoher Grenzlinienanteil, Ameisenreichtum sowie bei geschlossenen Waldbeständen ein hoher Anteil an offenen Flächen (z. B. Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge). Es werden insbesondere Buche, Eiche, Pappel, Espe und Weide, seltener Nadelbäume als Höhlenbaum gewählt (BAUER et al. 2005, FLADE 1994, BAUER & BERTHOLD 1996, GEDEON et al. 2014). Ein weiterer wertgebender Parameter ist das Vorhandensein von Totholz, welches für sämtliche Spechtarten ein wichtiges Nahrungsrefugium darstellt (SCHERZINGER 2004).

Die Art ist in Mitteleuropa weitestgehend Standvogel. Es existiert kaum eine Neigung zu Wanderungen. Die Hauptlegezeit ist im Zeitraum Anfang Mai bis Juni zu verorten. Es erfolgt eine Jahresbrut (BAUER et al. 2005)

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Für den Grauspecht ist in den Daten des FIS Naturschutz ein Nachweis vom 31.03.2016 vorliegend. Hierbei wurde ein Individuum mit Territorialverhalten beobachtet, was auf ein wahrscheinliches Brüten im FFH-Gebiet bzw. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang hindeutet. Der Grauspecht findet in den vorliegenden alten Laub-/Laubmischbeständen einen geeigneten Lebensraum.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Der Grauspecht im SDB als Brutvogel gemeldet. Eine Anpassung der Populationsgröße auf 1-5 Individuen ist zu empfehlen.

4.3.2.7 Beutelmeise - Remiz pendulinus (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

VSRL: Art. 1 BNatSchG: b BArtSchV: - RL D (2015): * RL TH (2011): V

Allgemeine Charakteristik

Verbreitung: Das Brutareal der Beutelmeise erstreckt sich innerhalb der borealen, gemäßigten, mediterranen, Steppen- und Wüstenzone der Paläarktis. Von Südwest- und Westeuropa bis China liegen zersplitterte Areale vor. Der mitteleuropäische Bestand beläuft sich auf 27.000-58.000 Brutpaare. (BAUER et al. 2012)

Der Brutbestand in Deutschland wird mit 3.500-4.500 Revieren angegeben. Mitte bis Ende der 1970er Jahre unterlagen die Bestände einer deutlichen Zunahme, wobei die Ausbreitung in Nord-Deutschland langsamer verlief. (BAUER et al. 2012)

In Thüringen lag seit den 1980er Jahren eine deutliche Zunahme der Bestände vor. Um 1990 wurde in den meisten Gebieten ein Bestandshöhepunkt erreicht. Seit 1995 sind jedoch Rückgänge zu verzeichnen. (ROST & GRIMM 2004) Vorkommensschwerpunkte befinden sich im zentral bis nordwestlichen Teil Thüringens sowie im Norden des Altenburger Landes (VTO 2012). Nach TLUG (2013) beläuft sich der Brutbestand in Thüringen auf 80-100 Reviere. Der Trend ist stark rückläufig mit Abnahmen um bis zu 50 %. Der Erhaltungszustand der Art wird aktuell als „gut“ (B) angegeben.

Lebensraumansprüche/ Verhaltensweisen: Bei den bevorzugten Lebensräumen der Beutelmeise handelt es sich um halboffenen Feuchtgebiete des Tieflandes, in Flussniederungen und Uferlandschaften mit gestufter Gehölzstruktur. Zu den wichtigen Habitatparametern zählen Wassernähe, (Einzel-)Bäume und Sträucher mit elastischen Zweigen sowie das Vorhandensein von Pappeln, Weidengebüschen, Rohrkolben, Schilf, Großseggen sowie Hopfen als Nistmaterialquelle sowie als Nahrungsraum. Bei Vorliegen geeigneter Strukturen, kann die Art auch in Bruchwäldern, Niedermooren Teichgebieten, in Galeriewäldern in Flussauen sowie in aufgelassenen Bodenabbau-Folgelandschaften vorkommen. Bei der Beutelmeise handelt es sich um einen Freibrüter, deren Nester einzeln, meist im Baum über Wasser oder in Röhrichten bevorzugt in einer Höhe von 4 m hängen. Ein Paarzusammenhalt liegt meist nur ab Fertigstellung des Nestes bis zu Eiablage vor. Häufig kommt es zur Bildung von gemeinschaftlichen Schlafplätzen im Schilf. (BAUER et al. 2012, SÜDBECK et al. 2005).

Beutelmeisen sind Kurzstreckenzieher mit Überwinterungsquartieren im Mittelmeerraum. Die Besetzung der Brutgebiete erfolgt überwiegend Anfang bis Mitte April. Nestlinge sind bis August zu verzeichnen. Der Erfolg der Brut sowie des Nestbaus sind hierbei stark vom Wetter abhängig. Zwischenzüge von Jungvögeln finden überwiegend Anfang Juli statt. Altvögel hingegen ziehen erst ab Anfang September bis Oktober. (SÜDBECK et al. 2005, FEISTEL 2004)

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL

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57

Bestand und Habitatflächen im Plangebiet

Zwei Brutpaare der Beutelmeise konnten im Bereich des Elsteraltarms im Jahr 1988 nachgewiesen werden (HAUBENREIßER 1990 in BREINL 1993). Ein weiterer Nachweis im NSG Elsteraue bei Bad Köstritz liegt für das Jahr 1993 vor. BREINL (1993) beschreibt, dass es sich bei der Art um einen seltenen Brutvogel im Untersuchungsgebiet handelt. Als bevorzugte Habitate der Art dienen Gewässer und deren Verlandungszonen, welche dichte Strauch- und Baumschichten bzw. lockere auwaldartige Gehölze aufweisen.

Soll-Ist-Vergleich und Fazit

Die Beutelmeise ist im SDB als Brutvogel mit einem Bestand von 1-5 Brutpaaren. Eine Bewertung des EHZ liegt nicht vor.

Vertiefende avifaunistische Untersuchungen zum aktuellen Bestand sind fachgutachterlich anzuraten.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

59

4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten

Für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besteht aufgrund ihrer Bestandssituation bzw. ihrer hohen Schutzwürdigkeit europaweit ein besonderes Schutzbedürfnis. Dieses gilt auf ganzer Fläche und damit auch außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse.

Mittels Datenrecherchen konnten Vorkommen von 17 Arten im FFH-Gebiet ermittelt werden. Nach SDB sind der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus

serotinus), die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), die Wasserfledermaus (Myotis

daubentonii), die Fransenfledermaus (Myotis nattereri), das Braune Langohr (Plecotus auritus) und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) gemeldet.

Im Folgenden soll ein Überblick zu den Anhang IV-Arten gegeben werden.

Tab. 4.21 Anhang IV-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 134

Rote Liste (Gefährdungsgrad nach den Roten Listen Deutschlands (D) und Thüringen (TH)): 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 – gefährdet, D – Daten unzureichend, G – Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, R – extrem selten, V – Art der Vorwarnliste, * - nicht bewertet (nur in RL D), - - nicht gefährdet Schutzstatus: BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz): b – besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13, s – streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14. EHZ (Erhaltungszustand - verbale fachgutachterliche Einschätzung): günstig (= EHZ A und B), ungünstig (= C), k.B. – keine Bewertung. 1) In der EU-Software ist derzeit kein Code für die Art gelistet. Bei der Erfassung sollte daher der Code der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) genutzt werden. * aufgrund der Erstbeschreibung der Art erst im Jahr 2001, ist für die Nymphenfledermaus nach Kenntnis der Bearbeiter noch kein FFH-Code vergeben

Code Art SDB Rote Liste

Schutz-status

Nachweise fachgutachterliche Einschätzung des

EHZ D TH

BNat- SchG

Amphibien

1207 Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae

(CAMERANO, 1882)

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1203 Europäischer Laubfrosch Hyla arborea (LINNAEUS, 1758)

- 3 2 b, s 2015 Hab.: günstig Beeint.: ungünstig

Reptilien

1261 Zauneidechse Lacerta agilis (LINNAEUS, 1758)

- V - b, s 1993, 2015 -

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

60

Code Art SDB Rote Liste

Schutz-status

Nachweise fachgutachterliche Einschätzung des

EHZ D TH

BNat- SchG

Säugetiere (Fledermäuse)

1309 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (SCHREBER, 1774)

x * 3 b, s 2000, 2006, 2008, 2012,

2016

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13091) Mückenfledermaus

Pipistrellus pygmaeus (LEACH, 1825)

- 2 D b, s 2016 Hab.: ungünstig Beeint.: keine

1312 Abendsegler Nyctalus noctula (SCHREBER, 1774)

- V 3 b, s 1990, 1993, 1995, 2006, 2007, 2008

Hab.: günstig Beeint.: keine

1314 Wasserfledermaus Myotis daubentonii (KUHL, 1817)

x * - b, s 1993, 1998, 2008, 2010,

2015

Hab.: günstig Beeint.: keine

1317

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii (KEYSERLING & BLASIUS, 1839)

- * 2 b, s 2008, 2016 Hab.: ungünstig Beeint.: keine

1320 Brandtfledermaus/ Große Bartfledermaus Myotis brandtii (EVERSMANN, 1845)

x V 2 b, s 1994, 2006, 2007

Hab.: günstig Beeint.: keine

1322 Fransenfledermaus Myotis nattereri (KUHL, 1817)

x * 3 b, s 1993, 1998, 2006

Hab.: günstig Beeint.: keine

1326 Braunes Langohr Plecotus auritus (LINNAEUS, 1758)

x V 3 b, s 1989, 1995, 2008, 2011,

2015,

Hab.: günstig Beeint.: keine

1327 Breitflügelfledermaus

Eptesicus serotinus (SCHREBER, 1774)

- G 2 b, s 1997, 2003, 2010

Hab.: günstig Beeint.: keine

1329 Graues Langohr

Plecotus austriacus (FISCHER, 1829)

- 2 1 b, s 1991 -

1330 Bartfledermaus/ Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus (KUHL, 1819)

- 3 2 b, s 1991, 1998, 2006, 2007,

2010

Hab.: günstig Beeint.: keine

1331 Kleinabendsegler Nyctalus leisleri (KUHL, 1817)

- D 2 b, s 2008 Hab.: günstig Beeint.: keine

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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61

Code Art SDB Rote Liste

Schutz-status

Nachweise fachgutachterliche Einschätzung des

EHZ D TH

BNat- SchG

* Nymphenfledermaus Myotis alcathoe (HELVERSEN & HELLER, 2001)

- 1 * b, s 2007, 2008 Hab.: ungünstig Beeint.: keine

Amphibien:

Kleiner Wasserfrosch - Rana lessonae (CAMERANO, 1882)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): G RL TH (2011): -

Bevorzugte Lebensräume des Kleinen Wasserfrosches sind Moore, Erlenbrüche, feuchte Heiden sowie sumpfartige Wiesen und Weiden, aber auch in gewässerreichen Waldgebieten ist die Art zu finden. Als Laichgewässer dienen Teiche, Wiesen- und Waldweiher, wassergefüllte Gräben sowie Bruchgewässer und Randbereiche größerer Gewässer. Präferenz liegt hierbei auf fischfreien, kleineren, vegetationsreichen, nährstoffarmen Gewässern in sonnenexponierter Lage.

Der letztbekannte Nachweis der Art ist aus dem Jahr 1992 (Sichtbeobachtung). Weitere Nachweise der Art liegen nicht vor. Aufgrund der Verwechslungsmöglichkeiten insbesondere mit dem aktuell nachgewiesenen Teichfrosch (Rana kl. esculenta) könnte der Nachweis 1992 ggf. auf eine Fehlbestimmung hindeuten. Abschließende Aussagen zum Kleinen Wasserfrosch sind nicht möglich.

Europäischer Laubfrosch - Hyla arborea (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 3 RL TH (2011): Kat. 2

Der erste Nachweis des Europäischen Laubfrosches wurde im Rahmen von Kartierungen durch GÖL (2016) im Jahr 2015 erbracht. Vorherige Nachweise der Art liegen nicht vor. Nach AHO (2017) bestätigen Gebietskenner eine stabile Laubfroschpopulation im Gebiet.

Der Europäische Laubfrosch bevorzugt reich strukturierte Landschaftsausschnitte in klimatisch begünstigten Lagen. Zur Laichablage dienen Stillgewässer aller Art wie Weiher, Teiche, Tümpel, temporäre Kleingewässer o. ä., welche sich durch eine intensive Besonnung charakterisieren und eine ausgeprägte Wasser- und Ufervegetation aufweisen. Als Sommerlebensräume werden reich strukturierte Landschaftskompartimente wie Ufer- und Verlandungszonen von Gewässern, Hochstaudenfluren, Waldränder, Hecken, Gärten, saum-reiches Grünland etc. aufgesucht. Als Winterquartiere dienen Wurzel- und Erdhöhlen, Spalten im Gestein u. a., aber auch Kompost- und Laubhaufen.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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62

Die Art findet in den Altwässern der Weißen Elster geeignete Gewässerhabitate sowie in den unmittelbar angrenzenden Wald- und Offenlandbereichen Landhabitate. Die Ackerflächen sind aufgrund der intensiven Nutzung jedoch als Lebensraum nicht geeignet.

Die Art ist aktuell nicht im SDB geführt. Eine Aufnahme wäre anzuraten.

Reptilien:

Zauneidechse - Lacerta agilis (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): -

Optimale Lebensräume der Zauneidechse stellen strukturreiche, offene Flächen mit kleinräumigem Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren dar (ELLWANGER 2004). Sie ist eine typische Art wärmebegünstigter Standorte. Zu den wichtigsten Habitaten zählen nach MEYER & SY (2004) Trocken- und Halbtrockenrasen, Sandtrockenrasen, Binnendünen, Felsfluren, Zwergstrauchheiden sowie Gebüschstandorte und lichte Wälder.

Bereits 1993 gelangen durch BREINL Nachweise der Zauneidechse im Bereich der Altwässer der Weißen Elster innerhalb des FFH-Gebietes. Ein aktueller Nachweis 2015 durch GÖL MBH (2016) bestätigt ein aktuelles Vorkommen der Art. GÖL MBH (2016) beschreibt, dass insbesondere die Böschungen und Säume entlang der Weißen Elster ein Besiedlungspotenzial aufweisen. Innerhalb des FFH-Gebietes wurden hier zwei Habitatflächen der Zauneidechse ausgewiesen. Diese befinden sich im Osten des FFH-Gebietes zwischen der Weißen Elster und dem Radweg sowie im südlichen Bereich des Altarms.

Säugetiere (Fledermäuse):

Erfassungen der Fledermaus-Fauna im FFH-Gebiet waren nicht Leistungsbestandteil des vorliegenden Managementplanes. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten aus dem FIS Naturschutz (TLUG 2017) unter Berücksichtigung eines 3-km-Radius.

Das FFH-Gebiet dient den Arten vornehmlich als Jagdhabitat sowie zur Wasserversorgung. Quartiere befinden sich meist in den umliegenden Dörfern und der Stadt Gera.

Zwergfledermaus - Pipistrellus pipistrellus (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): 3

Erste Nachweise der Art sind seit 2000 im UG bekannt (erste Nachweis eines Sommerquartieres in Bad Köstritz). Am 17.07.2006 wurden 20 Zwergfledermäuse bei Gera, Ortsteil Rusitz, am Hangbereich und der Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben mittels Netzfang nachgewiesen. Weiterhin konnten am 25.08.2006 zwei Individuen an der Lichte Au

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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und ein Individuum am Braupfannenteich im ca. 1 km nordöstlich befindlichen FFH-Gebiet Zeitzer Forst mittels Detektorerfassung registriert werden. Im Rahmen von Netzfängen an den Braupfannenteichen wurde am 27.06.2008 ein weiteres Individuum belegt. Am 20.06.2012 gelang die Sichtung eines Individuums ca. 4 km nordöstlich von Bad Köstritz. Weitere aktuelle Nachweise der Art, mit Stand vom 19.01.2016, sind ohne konkretes Datum oder Anzahl der Individuen in den Daten der FMKOO dokumentiert. So wurde die Zwergfledermaus am Feld südlich der Elsterbrücke nahe Tauchlitz, auf dem Radweg am Elsteraltarm nahe Silbitz und auf der Elsterbrücke am Silbitzer Weg nahe Pohlirz nachgewiesen.

Als Nahrungshabitate dienen im FFH-Gebiet sowohl die gehölzbestandenen Altwässer, Grenzlinienstrukturen sowie die Grünlandbereiche. Mit Ausnahme der intensiv ackerbaulich genutzten Bereiche ist von einer flächendeckenden Nutzung als Nahrungshabitat auszugehen. Aktuelle Quartiernachweise liegen jedoch nicht vor. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Mückenfledermaus - Pipistrellus pygmaeus (LEACH, 1825)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 2 RL TH (2011): D

Aus den Daten der FMKOO vom Stand 19.01.2016 ist ersichtlich, dass es von der Mückenfledermaus nur einen aktuellen (ohne konkretes Datum) Nachweis vom Radweg am Elsteraltarm nahe Silbitz gibt. Dieser Standort liegt in einem 3 km Radius.

Die Art bevorzugt wohl Auwälder, feuchte bis nasse Eichenwälder und Gewässernähe. Es ist zu vermuten, dass sich die Jagdhabitate zur Wochenstubenzeit überwiegend im Wald oder im Umfeld von gehölzgesäumten Gewässern befinden. Die Habitatstrukturen im FFH-Gebiet 134, insbesondere der Altarmbereich der Weißen Elster bieten der Mückenfledermaus einen günstigen Jagdlebensraum. Des Weiteren ist von in den Altbaumbeständen von geeigneten Quartiersmöglichkeiten auszugehen. Präferierte Habitatstrukturen der Mückenfledermaus sind bezogen auf die Gesamt-FFH-Fläche als gering zu bewerten. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als ungünstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Abendsegler - Nyctalus noctula (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

Der Große Abendsegler ist seit 1990 im Gebiet belegt. Beim ersten Nachweis handelt es sich um einen Totfund vom 14.11.1990 in einem Abrisshaus bei Steinbrücken. Am 01.01.1993 wurde ein Tier im Tagebau Caaschwitz nahe Seifartsdorf in einem Winterquartier ermittelt. Am 01.01.1995 gelang ein Sichtnachweis eines Tieres im Zeitzer Forst nahe Steinbrücken. 2006 wurden erst drei Tiere am 17.07. am Hangbereich und der Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben mittels Netz und am 25.08. zwei Tiere mittels Bat Detektor an der Lichte Au im Zeitzer Forst nachgewiesen. An den Braupfannenteichen im FFH 133 konnten zudem am 24.08.2007 ein Individuum beim Netzfang belegt und am 27.06.2008 ein Tier mit per Bat Detektor akustisch erfasst werden.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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Der Abendsegler ist eine typische Baum- und Waldfledermaus. Als Sommer- wie Winterquartiere bevorzugt die Art Baumhöhlen, zusätzlich werden auch hohle Betonmasten, sowie Spaltenquartiere an höheren Gebäuden genutzt. Die Waldbereiche mit Baumhöhlen und Spalten innerhalb des FFH-Gebietes, insbesondere im Bereich des Altarms, bieten dem Abendsegler geeignete Habitatbedingungen für Sommerquartiere (Einzel-/ Zwischenquartiere sowie Paarungsquartiere). Als Jagdhabitate dienen sowohl die Grünlandbereiche sowie die zahlreichen Grenzstrukturen (Wald-Offenland). Die Altwässer bieten der Art zudem geeignete Nahrungshabitate. Aus fachgutachterlicher Sicht ist insgesamt ein günstiger EHZ anzunehmen.

Aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung handelt es sich beim Abendsegler um eine charakteristische Art des FFH-Gebietes. Eine Aufnahme in den SDB ist anzuraten.

Wasserfledermaus - Myotis daubentonii (KUHL, 1817)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): -

Die Wasserfledermaus ist im UG schon seit dem 30.12.1993, durch eine Sichtung im Winterquartier eines ehemaligen Bierkellers in Bad Köstritz, belegt. Am 07.10.1998 wurde die Art durch einen Totfund in Bad Köstritz nochmalig im UG bestätigt. Des Weiteren liegen Nachweise der Art vom 27.06.2008 (zehn Ind. bei Netzfängen) an den Braupfannenteichen im nahe gelegenen FFH 133 Zeitzer Forst vor. Am 14.07.2015 gelang am Hangwald nördlich der Lichte Au ebenfalls ein Nachweis. Ein Sommerquartier mit 20 Individuen wurde am 04.08.2010 an dem Teich an der Umgehungsstraße von Bad Köstritz (ca. 350 m südöstlich des FFH-Gebietes) gefunden.

Speziell die vorliegenden Waldstrukturen im Bereich des Altarms weisen durch Baumhöhlen und Spalten Quartierpotenzial (Einzel-/ Zwischenquartiere sowie Paarungsquartiere) für die Wasserfledermaus auf. Die Altwässer stellen zudem günstige Nahrungshabitate sowie wichtige Flächen der Wasserversorgung dar. Aufgrund der Vegetations- und Geländestruktur ist von einer durchgängigen Nutzung des FFH-Gebietes durch die Art auszugehen. Aus fachgutachter-licher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Rauhautfledermaus - Pipistrellus nathusii (KEYSERLING & BLASIUS, 1839)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): 2

Die Rauhautfledermaus wurde mehrmals im FFH-Gebiet und dessen Umgebung belegt. Am 27.06.2008 gelang der Nachweis (Netzfang) eines Tieres an den Braupfannenteichen im FFH-Gebiet 133. Weitere aktuelle Nachweise ohne konkrete Datums-Anzeige (Daten-Stand vom 19.01.2016) sind in den Daten der FMKOO belegt. Bei den Nachweisorten handelte es sich um das Feld südlich der Elsterbrücke bei Tauchlitz, im Bereich des Radweges beim Elsteraltarm von Silbitz, die Elsterbrücke am Silbitzer Weg in Pohlitz und die Brücke über den Elsteraltarm in Bad Köstritz.

Als typische Waldfledermaus bieten die vorhandenen Altbaumbestände mit einem hohen Anteil an Baumhöhlen geeignete Quartierstrukturen in den Waldbereichen des Altarms. Als

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Jagdgebiete dienen Gewässerufer, Waldränder, aber auch Mähwiesen. Als geeignete Jagdgewässer sind die vorhandenen Altwässer im FFH-Gebiet zu bewerten. Nach ENDL (2009 in MYOTIS 2016) handelt es sich um eine durchziehende, wahrscheinlich auch übersommernde Art. Aufgrund der Präferenz von geschlossenen Laubwaldbeständen, welche im nur in geringem Umfang vorhanden sind, ist aus fachgutachterlicher Sicht insgesamt ein ungünstiger EHZ anzunehmen.

Große Bartfledermaus - Myotis brandtii (EVERSMANN, 1845) [Brandtfledermaus]

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

Die Große Bartfledermaus wurde erstmals in einem ehemaligen Bierkeller in Bad Köstritz am 31.08.1994 mit einem Tier im Sommerquartier festgestellt. Am 17.07.2006 wurden zwei Tiere am Hangbereich und der Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben nahe Rusitz nachgewiesen. Weiterhin gelang am 24.08.2007 der Nachweis eines Individuums an den Braupfannenteichen im Zeitzer Forst. Ein weiterer undatierter Nachweis liegt für den Bereich an der Lichte Au vor.

Die Große Bartfledermaus ist stark an Wald- und Gewässerstrukturen gebunden. Als geeignete Jagdhabitate im FFH-Gebiet fungieren die Waldbereiche im Bereich des Altarms sowie Heckenstrukturen und Feldgehölze im Offenland. Quartiersmöglichkeiten findet die Art in Baumhöhlen sowie Stammanrissen und abstehender Rinde an Bäumen. Die Spezies besitzt ein insgesamt sehr strukturgebundenes Flugverhalten, so dass den linearen Gehölzstrukturen im FFH-Gebiet eine erhöhte Bedeutung zukommt. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Fransenfledermaus - Myotis nattereri (KUHL, 1817)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): * RL TH (2011): 3

Nachweise der Fransenfledermaus im Betrachtungsraum liegen seit 1993 vor. Am 30.12.1993 wurde ein Individuum beim Winterschlaf in einem ehemaligen Bierkeller in Bad Köstritz. Am 11.12.1998 gelang bei Winterquartierszählungen erneut ein Nachweis im Bierkeller sowie ein weiterer Fund in der Zwergenhöhle im Eleonorental bei Bad Köstritz. Mittels Netzfang wurden zwei Individuen am 17.07.2006 am Hangbereich und an der Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben in Gera, Ortsteil Rusitz, nachgewiesen. Zwei weiteres Tier konnte am 25.08.2006 im „Zeitzer Forst“ am Bach Lichte Au registriert werden. Eine Fransenfledermaus wurde hierbei mittels Netzfang und die zweite durch einen Batdetektor nachgewiesen.

Bevorzugte Reproduktionsquartiere sowie Jagdhabitate lokalisieren sich in Waldbereichen sowie gehölzreichen Landschaften. Im Offenland erfolgt die Jagd insbesondere entlang linearer Gehölzstrukturen (Hecken, Gebüsche). Das FFH-Gebiet weist durch das Vorhandensein von Wald- und Offenlandbereichen, insektenreichen Jagdgewässern sowie linienartiger Gehölzstrukturen geeignete Habitatstrukturen als Nahrungsraum auf. Sommerquartiere in Baumhöhlen und -spalten können zudem im den Waldungen im Altarmbereich nicht ausgeschlossen werden. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

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Braunes Langohr - Plecotus auritus (LINNAEUS, 1758)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 3

Historisch belegt wird das Braune Langohr, laut dem Datensatz des FMKOO, schon seit 1989 in den „Elsterauen bei Bad Köstritz“ und einem 3 km-Radius um das Gebiet. In Bad Köstritz wurde das Braune Langohr bereits am 28.10.1989 in einem Sommerquartier nachgewiesen. Weiterhin wurde am 16.07.2011 in einem Sommerquartier in Silbitz ein Braunes Langohr gezählt. Winterquartiersnachweise gab es am 01.01.1995 im Zeitzer Forst nahe Steinbrücken mit einem Individuum und am 15.01.1995 mit drei Ind. in einem ehemaligem Bierkeller Bad Köstritz. Mittels Netzfängen wurden im FFH-Gebiet 133 Zeitzer Forst zwei Individuen am 27.06.2008 an den Braupfannenteichen und ein Tier am 14.07.2015 am Hangwald nördlich des Baches Lichte Au festgestellt.

Beim Braunen Langohr handelt es sich um eine typische Waldart. Aufgrund des vorliegenden geringen Anteils an geschlossenen Waldstrukturen im FFH-Gebiet sind die Habitatbedingungen diesbezüglich als ungünstig einzustufen. Potenzielle Quartiersmöglichkeiten in Baumhöhlen, insbesondere im Bereich der Waldungen des Altarms, sind nicht auszuschließen. Als Jagdgebiete dienen neben Waldbereichen aber auch die strukturreiche und extensiv genutzte Kulturlandschaft. Weil die Ortungsrufe der Art nur ca. 5°m weit reichen, sind die Tiere gezwungen, sich auf allen Flügen an Waldrand- Baum und Heckenstrukturen zu orientieren. Vorhandene Leitlinienstrukturen im Offenland haben daher eine hohe Wertigkeit für die Art. Insgesamt ist das FFH-Gebiet als Nahrungsraum geeignet. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Breitflügelfledermaus - Eptesicus serotinus (SCHREBER, 1774)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): G RL TH (2011): 2

Im FFH-Gebiet und dessen Umgebung gibt es Nachweise der Breitflügelfledermaus nur aus Bad Köstritz. Ein Sichtkontakt liegt für den 15.05.1997 am Pfarrhaus des Ortes vor. Am 06.02.2003 wurde eine Breitflügelfledermaus im Winterquartier eines ehemaligen Bierkellers gesichtet. Des Weiteren konnte ein Sommerquartier mit 10 Tieren am 04.08.2010 am Teich nahe der Umgehungsstraße belegt werden.

Als Jagdhabitate dienen vor allem halboffene Bereiche. Die Habitatstruktur des UG besteht aus Wald- und Offenlandbereichen sowie Kleingewässern und eignet sich somit als Jagdhabitat. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Graues Langohr - Plecotus austriacus (FISCHER, 1829)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): 2 RL TH (2011): 1

Am 18.03.1991 gelang der Nachweis eines Grauen Langohrs im Winterquartier im 116m-Stollen bei Bad Köstritz.

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Die Art befliegt zur Nahrungssuche Grünländer, Brachen, Gehölzränder und Wälder, wird aber auch innerhalb von Ortschaften jagend angetroffen. Das FFH-Gebiet weist günstige Bedingungen als Jagdhabitat auf. Als typische Gebäudefledermaus befinden sich potenzielle Quartiere in den umliegenden Ortschaften. Aufgrund der geringen bzw. veralteten Datenlage sind keine Aussagen zum EHZ möglich.

Kleine Bartfledermaus - Myotis mystacinus (KUHL, 1817) [Bartfledermaus]

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): 2

Bereits am 18.12.1991 wurde im 116m-Stollen von Bad Köstritz eine Kleine Bartfledermaus im Winterquartier belegt. Ein totes Exemplar konnte am 17.09.1998 im Ort Bad Köstritz gefunden werden. 2006 wurden insgesamt drei Tiere beim Netzfang ermittelt, ein Individuum am 17.07. am Hangbereich und Gehölzkante zwischen Urtels- und Saugraben sowie zwei Individuen am 25.08. an den Braupfannenteichen im nahe gelegenen FFH-Gebiet Zeitzer Forst. Im darauffolgenden Jahr (24.08.2007) gelang erneut der Nachweis eines Tieres an den Braupfannenteichen im Rahmen von Netzfängen. Ein Sichtnachweis in einem Sommerquartier am 04.08.2010 in Gera, Ortsteil Rusitz, bestätigt ergänzend ein Vorkommen der Art im Betrachtungsraum.

Bei der Bartfledermaus handelt es sich um eine typische Saumart, welche bevorzugt an Bachläufen, entlang von Hecken und in Bereichen mit einem hohen Angebot an Grenzlinien wie Wald- und Gebüschränder jagt. Das FFH-Gebiet bietet aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung der Art zahlreiche geeignete Nahrungsräume. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Kleinabendsegler - Nyctalus leisleri (KUHL, 1817)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): D RL TH (2011): 2

Der einzige Nachweis des Kleinabendseglers im Betrachtungsraum datiert sich auf den 27.06.2008. Hierbei wurde die Art mittels Netzfang an den Braupfannenteichen im „Zeitzer Forst“ nachgewiesen.

Sowohl die vorliegenden Waldbestände, die strukturreichen Offenlandbereiche sowie Altwässer der Weißen Elster dienen dem Kleinabendsegler als geeignete Nahrungshabitate. Insbeson-dere Grenzstrukturen bieten geeignete Jagdbereiche. Geeignete Quartierstrukturen sind in den Waldungen im Bereich des Altarm (Baumhöhlen, Spalten) gegeben. Eine hohe Nachweisdichte der Art im sachsen-anhaltinischen Teil des Zeitzer Forstes im Jahr 2009 (Daten von ENDL in MYOTIS 2016) könnte auf eine Wochenstube in der Region hindeuten, jedoch wurden bislang keine konkreten Quartierfunde erbracht. Aufgrund der vorliegenden Biotopausstattung ist insge-samt ein günstiger EHZ anzunehmen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

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Nymphenfledermaus - Myotis alcathoe (HELVERSEN & HELLER, 2001)

Schutz- und Gefährdungseinstufungen

FFH-RL: Anh. IV-Art BNatSchG: b, s BArtSchV: - RL D (2009): V RL TH (2011): D

Nachweise der Nymphenfledermaus liegen im Betrachtungsraum nur im Bereich des FFH-Gebietes Zeitzer Forst vor. Hierbei wurde die Art an zwei Netzfangterminen an den Braupfannenteichen festgestellt (24.08.2007 drei Ind.; 27.06.2008 ein Ind.).

Nymphenfledermäuse jagen vor allem in feuchten Laubwäldern in dichter Vegetation und entlang strukturierter Säume, aber auch an Kleingewässern. Geeignete Jagdstrukturen sind im FFH-Gebiet vorhanden. Bislang ist nur wenig über präferierte Quartiere der Art bekannt. Vermutlich befinden sich vornehmlich in Baumanrissen hinter Borkenablösungen. Aufgrund der flächenmäßig geringen Ausdehnung von Waldungen im FFH-Gebiet ist ein geeignetes Quartierspotenzial vermutlich nur bedingt vorhanden. Aus fachgutachterlicher Sicht sind die Habitatbedingungen als günstig einzuschätzen. Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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Gemeldete Arten des Anhang V der FFH-Richtlinie nach SDB:

Arten des Anhang V der FFH-Richtlinie sind Tier- und Pflanzenarten, für welche Nutzungen unter Wahrung günstiger Erhaltungszustände erlaubt sind. Hierzu sind gegebenenfalls gemäß Art. 14 der Richtlinie besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Mittels Datenrecherchen wurden zwei Anhang V-Arten nachgewiesen.

Tab. 4.22 Anhang V-Arten nach FFH-RL im FFH-Gebiet Nr. 134

Rote Liste (Gefährdungsgrad nach den Roten Listen Deutschlands (D) und Thüringen (TH)): */- - nicht gefährdet. Schutzstatus: BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – Bundesnaturschutzgesetz): b – besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13.

Code Art SDB Rote Liste Schutzstatus Nachweis

D TH BNatSchG

1213 Grasfrosch Rana temporaria (LINNAEUS, 1758)

- * - b 1993, 2003, 2015

1210 Teichfrosch Rana kl. esculenta (LINNAEUS, 1758)

- * - b 1992, 1993, 2003, 2015

Beim Grasfrosch (Rana temporaria) sowie Teichfrosch (Rana kl. esculenta) handelt es sich um regelmäßig im FFH-Gebiet vorkommende Arten. Die Habitatbedingungen im Altarmbereich sind als günstig zu beschwerten. Beeinträchtigungen der Arten durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind als wahrscheinlich anzunehmen.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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Weitere besonders wertgebende Arten

Ergänzend zu den bereits beschriebenen Arten nach den Anhängen II, IV und V der FFH-RL sind weitere gefährdete und seltene Spezies sowie gebietscharakteristische Arten in vorliegenden Daten registriert worden. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen artgruppenspezifisch und beziehen sich auf Literaturrecherchen und Auswertung vorhandener Daten des FIS Naturschutz (Fachinformationssystems Naturschutz der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie) ab dem Jahr 1990. Hierbei lag der Schwerpunkt auf besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie auf Arten der Roten Liste Deutschlands und Thüringens.

Die nachfolgenden Artenlisten beziehen sich auf folgende rechtliche Grundlagen:

- FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - (FFH-Richtlinie) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 206 vom 22.7.1992, letzte Änderung vom 13. Mai 2013.)

- BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434))

- RL D (2009) - Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. (Hrsg. Bundesamt für Naturschutz 2009)

- RL D (2011) - Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). (Hrsg. Bundesamt für Naturschutz 2011)

- RL TH - Rote Listen Thüringens. (Hrsg. THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND

GEOLOGIE)

o Säugetiere (ohne Fledermäuse) 2009 o Brutvögel 2010 o Lurche 2011 o Reptilien 2011 o Schmetterling 2011 o Käfer 2011 o Libellen 2009 o Bienen 2010

Legende BNatSchG:

b = besonders geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 s = streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14

Legende Rote Listen Deutschlands und Thüringens:

0 = ausgestorben oder verschollen G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt 1 = vom Aussterben bedroht R = extrem selten 2 = stark gefährdet D = Daten unzureichend 3 = gefährdet * = ungefährdet (nur in RL D) V = Art der Vorwarnliste - = nicht aufgeführt

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Säugetiere (Mammalia) Die vorliegenden Daten belegen das Vorkommen von zehn wertgebenden Säugetierarten.

Tab. 4.23 sonstige wertgebende Säugetiere im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Eichhörnchen Sciurus vulgaris (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Feldhase Lepus europaeus (PALLAS, 1778)

3 2 - 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Hermelin Mustela erminea (LINNAEUS, 1758)

D 3 - 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Igel Erinaceus europaeus (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Iltis Mustela putorius (CUVIER, 1817)

V 2 V 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Maulwurf Talpa europaea (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Waldmaus Apodemus sylvaticus (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Waldspitzmaus Sorex araneus (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Wildkaninchen Oryctolagus cuniculus (LINNAEUS, 1758)

V 2 - 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Zwergmaus Micromys minutus (LINNAEUS, 1758)

G - b 1993 (NSG Gesamtgebiet)

Fazit: Nach BREINL (1996) kommt der Artgruppe der Säugetiere eine lokale Bedeutung zu. Aufgrund der geringen Datenlage bzw. fehlender aktueller Nachweise sind keine abschließenden Bewertungen möglich.

Vögel (Aves)

Die vorliegenden Daten belegen das Vorkommen von elf wertgebenden Vogelarten.

Tab. 4.24 sonstige wertgebende Vogelarten im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Gelbspötter Hippolais icterina (VIEILLOT, 1817)

* 3 b 1993

Graureiher Ardea cinerea (LINNAEUS, 1758)

* - b 2015, 2016

Kormoran Phalacrocorax carbo (LINNAEUS, 1758)

* R b 2016

Raubwürger Lanius excubitor (LINNAEUS, 1758)

2 1 b, s 1993

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Rebhuhn Perdix perdix (LINNAEUS, 1758)

2 2 b 1993

Reiherente Aythya fuligula (LINNAEUS, 1758)

* - b 2000

Schleiereule Tyto alba (SCOPOLI, 1769)

* 3 b, s 2006

Steinkauz Athene noctua (SCOPOLI, 1769)

2 1 b, s 1993

Stockente Anas platyrhynchos (LINNAEUS, 1758)

* - b 1991, 1993, 2005

Wassesramsel Cinclus cinclus (LINNAEUS, 1758)

* - b 2015

Waldwasserläufer Tringa ochropus (LINNAEUS, 1758)

+ - b 2015

Fazit: Innerhalb des NSG konnten 1993 76 Vogelarten nachgewiesen werden. Nach BREINL (1996) kommt der Artgruppe der Vögel innerhalb des NSG Elsteraue bei Bad Köstritz eine regionale Bedeutung zu. Das FFH-Gebiet bildet den Flussauen-Komplex des NSG ab, so dass auch hier eine regionale Bedeutung anzunehmen ist. Aufgrund der geringen Datenlage sind keine abschließenden Bewertungen möglich.

Lurche (Amphibia)

Als weitere für das FFH-Gebiet charakteristische Amphibien-Arten sind Erdkröte (Bufo bufo) und Teichmolch (Triturus vulgaris) zu nennen. Die Erdkröte wurde 2015 in hohen Individuendichten nachgewiesen. Beim Teichmolch gelang der Nachweis von einem Individuum, was auf eine eher geringe Populationsdichte schließen lässt. Für beide Arten wurde eine erfolgreiche Reproduktion (Nachweis von Larven) bestätigt. (GÖL MBH 2016)

Tab. 4.25 sonstige wertgebende Lurche im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Erdkröte Bufo bufo (LINNAEUS, 1758)

* - b 1992, 1993, 2003, 2015

Teichmolch Triturus vulgaris (LINNAEUS, 1758)

* - b 1992, 1993, 2003, 2015

Fazit: Die vorliegenden Daten bestätigen eine lokale Bedeutung der Altwässer der Weißen Elster als Lebensraum für Amphibien. Die Kombination von geeigneten Laichhabitaten unterschiedlichster Ausprägungen und den unmittelbar angrenzenden nahrungs- und strukturreichen Landhabitaten gilt es durch gezielte Maßnahmen zum Schutz vor Sukzession zu erhalten.

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

-

73

Reptilien (Reptilia)

Nach BREINL (1993) gilt die Ringelnatter (Natrix natrix) als Charakterart der Elsteraltarme. Aktuelle Untersuchungen von GÖL mbH (2016) konnten die Anwesenheit der Art im FFH-Gebiet nicht bestätigen. Jedoch kann ein Vorkommen der 1993 nachgewiesenen Art nicht ausgeschlossen werden.

Tab. 4.26 sonstige wertgebende Reptilien im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Ringelnatter Natrix natrix (LINNAEUS, 1758)

V 3 b 1993 (Elsteraltarm)

Waldeidechse Zootoca vivipara (JACQUIN, 1787)

* - - 1993 (NSG Elsteraue bei Bad Köstritz)

Blindschleiche Anguis fragilis (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993 (NSG Elsteraue bei Bad Köstritz)

Fazit: Aufgrund der geringen bzw. veralteten Datenlage können keine abschließenden Aussagen zu Reptilien getroffen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass insbesondere trockenwarme, offene Standorte lichte Strukturen entlang der Weißen Elster oder auch im Bereich des Altarms eine Vielzahl an geeigneten Habitatstrukturen aufweisen.

Käfer (Coleoptera)

Vorliegende Daten (FIS Naturschutz, WEIGEL 1999) belegen ein Vorkommen von 31 Käferarten im FFH-Gebiet im Bereich des Elsteraltarms. Hierbei gelangen 25 Nachweise im Jahr 1999.

Hervorzuheben sind die bundesweit als „stark gefährdeten“ (Kat. 2 RL D) sieben Käferarten: Anthaxia candens, Magdalis nitidipennis, Mycetophagus fulvicollis, Mycetophagus populi, Obrium cantharinum, Rhamnusium bicolor und Scymnus ater. Weitere 13 Arten sind als „gefährdet“ (Kat. 3 RL D) eingestuft.

Ein landesweiter Gefährdungsstatus liegt für 17 Arten vor. Bedeutend ist der Fund der in Thüringen „vom Aussterben bedrohten“ (Kat.0 RL TH) Art Anemadus strigosus. Als „stark gefährdet“ (Kat. 2 RL TH) sind die Arten Anisoxya fuscula, Atheta basicornis, Euryusa sinuata, Magdalis nitidipennis und Rhamnusium bicolor. Acht Arten gelten als „gefährdet“ sowie zwei als Arten der „Vorwarnliste“ (Kat. V). Eine Art wurde als „extrem selten“ (Kat. R) eingestuft.

Im SDB sind 17 Käferarten gemeldet.

Tab. 4.27 sonstige wertgebende Käfer im FFH-Gebiet Nr. 134

Art SDB Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Agaricochara latissima (STEPH., 1832) x 3 - - 1999

Alosterna tabacicolor (DEGEER, 1775) - * - b 1999

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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74

Art SDB Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Amara equestris (DUFTSCHMID, 1812) - * 3 - 1993

Ampedus elongatulus (FABRICIUS, 1787) x 3 - - 1999

Anemadus strigosus (KRAATZ, 1852) - * 0 - 1999

Anisoxya fuscula (ILLIGER, 1798) x 3 2 - 1999

Anthaxia candens (PANZER, 1793) - 2 V b 1993, 2003

Aromia moschata (LINNAEUS, 1758) - * V b 1993

Atheta basicornis (MULSANT & REY, 1852) x 3 2 - 1999

Carabus coriaceus (LINNÉ, 1758) - * - b 1993, 2003

Carabus nemoralis (MÜLLER, 1764) - * - b 1993

Enicmus brevicornis (MANNERHEIM, 1844) x 3 - - 1999

Eucnemis capucina (Ahrens, 1812) x * - - 1999

Euryusa sinuata (ERICHSON, 1837) x 3 2 - 1999

Geotrupes stercorarius (LINNÉ, 1758) - * 3 - 2003

Grammoptera ruficornis (FABRICIUS, 1781) - * - b 1999

Leptura maculata (PODA, 1761) - * - b 1999

Leptura quadrifasciata (LINNAEUS, 1758) - * - b 1999

Magdalis nitidipennis (BOHEMAN, 1843) x 2 2 - 1999

Mycetophagus fulvicollis (FABRICIUS, 1793) x 2 3 - 1999

Mycetophagus piceus (FABRICIUS, 1777) x 3 - - 1999

Mycetophagus populi (FABRICIUS, 1798) x 2 3 - 1999

Nemadus colonoides (KRAATZ, 1851) x 3 3 - 1999

Obrium cantharinum (LINNAEUS, 1767) - 2 3 b 1999

Phyllodrepa melanocephala (FABRICIUS, 1787) x 3 3 - 1999

Phymatodes testaceus (LINNAEUS, 1758) - * - b 1999

Quedius vexans (EPPELSHEIM, 1881) x 3 3 - 1999

Rhamnusium bicolor (SCHRANK, 1781) x 2 2 b 1996

Scymnus ater (KUGELANN, 1794) x 2 - - 1999

Sinodendron cylindricum (LINNAEUS, 1758) - 3 - b 1999

Tillus elongatus (LINNAEUS, 1758) x 3 - - 1999

Trixagus duvalii (BONVOULOIR, 1859) - 3 R - 1999

Fazit: Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich um typische Arten der Auwälder- und Ufergehölzfauna sowie Arten der Laubwälder. Im Rahmen der Kartierungen 1999 durch WEIGEL gelangen eine Wiederentdeckung für Thüringen der Art Euryusa sinuata, erstmaligen Entdeckungen von Agaricochara latissima und Atheta basicornis sowie der Nachweis von acht regionalen Arten sowie zwei regionalen Wiederfunde. Das Artinventar, insbesondere die Nachweise von hochgradig gefährdeten Arten, welche zum Teil erstmalig in der Region belegt wurden, verdeutlichen die hohe überregionale Bedeutung des FFH-Gebietes bezogen auf die Käferfauna.

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75

Schmetterlinge (Lepidoptera)

Im Rahmen der Kartierungen von BREINL (1993) sowie JÄNICKE (Daten von 1988 bis 1992 in BREINL 1993)) wurden 60 Tagfalterarten sowie weitere naturschutzrelevante Arten anderer Familien im NSG Elsteraue bei Bad Köstritz nachgewiesen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Nachweisen im Bereich des Altarms. Hier wurden sieben Arten nachgewiesen, welche aufgrund ihres Schutz- und Gefährdungsstatus als wertgebend für das FFH-Gebiet einzustufen sind.

Tab. 4.28 sonstige wertgebende Schmetterlinge im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Kleiner Schillerfalter Apatura ilia (DENIS & SCHIFFERMÜLLER, 1775)

3 2 b 2015

Gemeines Wiesenvögelchen Coenonympha pamphilus (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993, 2003

Goldene Acht Colias hyale (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993

Senfling Leptidea sinapis/reali (LINNAEUS, 1758/, REISSINGER, 1989)

V - - 1993

Trauermantel Nymphalis antiopa (LINNAEUS, 1758)

V - b 1993

Gemeiner Bläuling Polyommatus icarus (ROTTEMBURG, 1775)

* - b 1993

Sechsfleck-Widderchen Zygaena filipendulae (LINNAEUS, 1758)

* - b 1993

Fazit: Nach BREINL (1993) belegen die Nachweise eine regionale Bedeutung des NSG insgesamt. Aussagen speziell zu Nachweisen im Bereich des Altarms, welcher sich im FFH-Gebiet befindet, liegen nicht vor. Mit Ausnahme der Nachweise vom Kleinen Schillerfalter und des Gemeinen Wiesenvögelchens sind die Nachweise bereits 24 Jahre alt, sodass keine abschließenden Aussagen zum Artenspektrum im FFH-Gebiet getroffen werden können.

Heuschrecken (Orthoptera)

Nach Daten des FIS Naturschutz liegen für 21 Heuschreckenarten Nachweise im NSG Elsteraue bei Bad Köstritz vor für die Jahre 1993 bzw. 1997 vor. Von diesen Nachweisen lokalisieren sich 11 im Bereich des FFH-Gebietes. Einzig die Feldgrille (Gryllus campestris) weist einen Gefährdungsstatus nach RL D (gefährdet) auf, konnte jedoch nicht im Bereich des FFH-Gebietes festgestellt werden.

Fazit: Aufgrund der geringen bzw. veralteten Datenlage sind keine Aussagen zur Heuschreckenfauna möglich. Bezogen auf das NSG verwies BREINL (1996) auf eine regionale Bedeutung.

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76

Libellen (Odonata)

Anhand vorliegender Daten (FIS Naturschutz, GÖL mbH 2016) sind Nachweise für 30 geschützte Libellen-Arten seit 1990 bekannt. Durch GÖL mbH (2016) wurden in der Kartiersaison 2015 insgesamt 20 Libellenarten im Bereich des Altarms der Weißen Elster nachgewiesen. Bei der überwiegenden Anzahl der registrierten Arten handelt es sich um Besiedler von Standgewässern. Hervorzuheben ist der Nachweis der bundesweit als „stark gefährdet“ (Kat. 2 RL D) eingestuften Kleinen Binsenjungfer (Lestes virens) im Jahr 2004. Als „gefährdet“ (Kat. 3 RL D) gelten sechs Arten. Aktuell durch GÖL mbH konnte nur die Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) als gefährdete Art in 2015 nachgewiesen werden. Hierbei gelang ein Sichtnachweis, Reproduktionsbelege fehlen hingegen. Weitere drei Arten sind der Vorwarnliste (Kat. V RL D) zugeordnet. Landesweit als gefährdet (Kat. 3 RL TH) gelten die Arten Coenagrion pulchellum, Ischnura pumilio, Lestes dryas und Lestes virens. Die Gebänderte Heidelibelle (Sympetrum pedemontanum) der Kat. 2 RL TH konnte einmalig 1993 nachgewiesen werden.

Im SDB sind die Arten Ischnura pumilio, Lestes dryas, Sympetrum flaveolum und Sympecma

fusca gemeldet.

Tab. 4.29 sonstige wertgebende Libellen im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Blaugrüne Mosaikjungfer Aeshna cyanea (MÜLLER, 1764)

* - b 1990, 1992, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004

Braune Mosaikjungfer Aeshna grandis (MÜLLER, 1764)

V - b 1996, 1997, 1999, 2004, 2015

Herbst- Mosaikjungfer Aeshna mixta (LATREILLE, 1805)

* - b 1993, 1996, 1997, 2001, 2004, 2015

Große Königslibelle Anax imperator (LEACH, 1815)

* - b 1992, 1993, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004, 2015

Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens (HARRIS, 1782)

V - b 1990, 1992, 1999, 2000, 2001, 2003, 2004, 2015

Hufeisen- Azurjungfer Coenagrion puella (LINNAEUS, 1758)

* - b 1992, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004, 2015

Fledermaus- Azurjungfer Coenagrion pulchellum (VANDER LINDEN, 1825)

3 3 b 1994

Falkenlibelle Cordulia aenea (LINNAEUS, 1758)

* - b 2015

Becher- Azurjungfer Enallagma cyathigerum (CHARPENTIER, 1840)

* - b 1992, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004

Großes Granatauge Erythromma najas (HANSEMANN, 1823)

V - b 2004, 2015

Kleines Granatauge Erythromma viridulum (CHARPENTIER, 1840)

* - b 2004, 2015

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Große Pechlibelle Ischnura elegans (VANDER LINDEN, 1820)

* - b 1992, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004, 2015

Kleine Pechlibelle Ischnura pumilio (CHARPENTIER, 1825)

3 3 b 1996, 2015

Glänzende Binsenjungfer Lestes dryas (KIRBY, 1890)

3 3 b 1993, 1996

Gemeine Binsenjungfer Lestes sponsa (HANSEMANN, 1823)

* - b 1990, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004

Kleine Binsenjungfer Lestes virens (CHARPENTIER, 1825)

2 3 b 2004

Große Binsenjungfer Lestes viridis (VANDER LINDEN, 1825)

* - b 1990, 1996, 1997, 2001, 2004, 2015

Plattbauch Libellula depressa (LINNAEUS, 1758)

* - b 1990, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2015

Vierfleck Libellula quadrimaculata (LINNAEUS, 1758)

* - b 1990, 1993, 1996, 1997, 2000, 2001, 2004, 2015

Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum (FONSCOLOMBE, 1837)

* - b 1990, 1992, 1997, 2000, 2001, 2004, 2015

Federlibelle Platycnemis pennipes (PALLAS, 1771)

* - b 1993, 2001, 2004, 2015

Frühe Adonislibelle Pyrrhosoma nymphula (SULZER, 1776)

* - b 1996, 1997, 1999, 2000, 2001

Glänzende Smaragdlibelle Somatochlora metallica (VANDER LINDEN, 1825)

* - b 1996

Gemeine Winterlibelle Sympecma fusca (VANDER LINDEN, 1820)

3 - b 1990, 1996, 1997, 2000, 2001

Schwarze Heidelibelle Sympetrum danae (SULZER, 1776)

* - b 1993, 1996, 1997, 2015

Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum (LINNAEUS, 1758)

3 - b 1993, 1996

Gebänderte Heidelibelle Sympetrum pedemontanum (ALLIONI, 1766)

3 2 b 1993

Blutrote Heidelibelle Sympetrum sanguineum (MÜLLER, 1764)

* - b 1990, 1992, 1993, 1996, 1997, 1999, 2000, 2001, 2004, 2015

Große Heidelibelle Sympetrum striolatum (CHARPENTIER, 1840)

* - b 1990, 2004, 2015

Gemeine Heidelibelle Sympetrum vulgatum (LINNAEUS, 1758)

* - b 1990, 1992, 1993, 1996, 1997, 1999, 2001, 2004, 2015

Fazit: Die vorliegenden Artnachweise belegen eine hohe Bedeutung des Altarmbereiches im FFH-Gebietes als Lebensraum für Libellen. Insbesondere der naturnahe Zustand der

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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vorliegenden, überwiegend besonnten Gewässer, die strukturreichen sub- und emersen Makrophyten sowie das Vorhandensein von Flachwasserbereichen mit Ried- und Röhrichtbereichen sind als günstige Habitatstrukturen für Libellen zu bewerten. Insgesamt ist das Libellenvorkommen im FFH-Gebiet als regional bedeutsam zu bewerten.

Weitere Wirbellose (Wildbienen – Apoidae, Wasserwanzen – Nepomorpha)

Als weitere wertgebende Artgruppe des FFH-Gebietes sind die Wildbienen aufzuführen. Insgesamt liegen für 37 Arten Nachweise vor. Für den Bereich des Elsteraltarms sind elf Arten aufgeführt. Die übrigen Arten sind anderen Biotopen zugeordnet, welche ein Vorkommen im FFH-Gebiet nicht ausschließen lassen. Überwiegend stammen die Nachweise aus dem Jahr 1993. Aktuellere Belege aus 2003 sind für sechs Arten bekannt. Vier Arten sind der Gefährdungskategorie 3 (gefährdet) der RL D zugeordnet, acht Arten sind in der Vorwarnliste geführt. Als landesweit „stark gefährdet“ (Kat. 2 RL TH) gelten folgende vier Arten: Andrena

hattorfiana Andrena humilis, Eucera longicornis und Osmia anthocopoides. Für die beiden letztgenannten liegen Nachweise aus 2003 vor.

2004 gelang erstmalig der Nachweis der landesweit gefährdeten (Kat. 3 RL TH) Stabwanze (Ranatra linearis) im Altarmbereich.

Tab. 4.30 sonstige wertgebende Wildbienen im FFH-Gebiet Nr. 134

Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Wildbienen, Hummeln

Andrena bicolor (FABRICIUS, 1775) * - b 1993

Andrena denticulata (KIRBY, 1802) V - b 1993

Andrena dorsata (KIRBY, 1802) * - b 1993

Andrena flavipes (PANZER, 1799) * - b 1993

Andrena fulva (FABRICIUS, 1793) * - b 1993

Andrena hattorfiana (FABRICIUS, 1775) V 2 b 1993 (Elsteraltarm)

Andrena humilis (IMHOFF, 1832) V 2 b 1993

Andrena labialis (KIRBY, 1802) V 3 b 1993

Andrena minutula (KIRBY, 1802) * - b 1993

Andrena proxima (KIRBY, 1802) * - b 1993 (Elsteraltarm)

Anthidium manicatum (LINNAEUS, 1758) * - b 1993

Anthophora quadrimaculata (PANZER, 1806) V 3 b 1993

Bombus barbutellus (KIRBY, 1802) * - b 1993

Bombus bohemicus (SEIDL, 1837) * - b 1993 (Elsteraltarm)

Bombus hortorum (LINNAEUS, 1761) * - b 1993

Bombus hypnorum (LINNAEUS, 1758) * - b 1993

Bombus lapidarius (LINNAEUS, 1758) * - b 1993 (Elsteraltarm), 2003

Bombus lucorum (LINNAEUS, 1761) * - b 1993 (Elsteraltarm)

Bombus pascuorum (SCOPOLI, 1763) * - b 1993 (Elsteraltarm), 2003

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Bestand und Bewertung der FFH-Schutzgüter Arten Anh. IV FFH-RL und wertgebende Arten

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Art Rote Liste Schutzstatus Nachweise

D TH BNatSchG

Bombus pratorum (LINNAEUS, 1761) * - b 1993 (Elsteraltarm)

Bombus ruderarius (O. F. MÜLLER, 1776) 3 3 b 1993

Bombus soroeensis (FABRICIUS, 1776) V - b 1993

Bombus sylvarum (LINNAEUS, 1761) V V b 1993

Bombus terrestris (LINNAEUS, 1758) * - b 1993 (Elsteraltarm), 2003

Bombus vestalis (GEOFFROY in FOURCROY, 1785)

* - b 1993 (Elsteraltarm)

Coelioxys afra (LEPELETIER,1841) 3 3 b 1993

Colletes daviesanus (SMITH, 1846) * - b 1993

Eucera longicornis (LINNAEUS, 1758) V 2 b 2003

Halictus maculatus (SMITH, 1846) * - b 1993

Halictus rubicundus (CHRIST, 1791) * - b 1993 (Elsteraltarm)

Halictus sexcinctus (FABRICIUS, 1775) 3 1 b 1993

Megachile centuncularis (LINNAEUS, 1758) * - b 1993

Nomada flavoguttata (KIRBY, 1802) * - b 1993

Osmia anthocopoides (PANZER, 1798) 3 2 b 2003

Osmia bicornis (LINNAEUS, 1758) * - b 2003

Osmia uncinata (GERSTÄCKER, 1869) * 3 b 1993 (Elsteraltarm)

Sphecodes albilabris (FABRICIUS, 1793) * - b 1993

Wasserwanzen

Ranatra linearis (LINNAEUS, 1758) * 3 - 2004

Fazit: Nach BREINL (1993) ist die Wildbienenfauna der Elsteraue maßgeblich von der Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen beeinflusst. Durch eine extensivere Nutzung und der damit einhergehenden Verbesserung der floristischen Vielfalt würde die Lebensbedingungen der Wildbienen deutlich erhöhen. Die vorliegenden Weidengebüsche im Elsterarmbereich bieten den Wildbienen im Frühjahr gute Nahrungshabitate. Nach BREINL

(1996) ist das NSG als regional bedeutsam für die Wildbienen einzustufen. Konkrete Aussagen zum FFH-Gebiet können nicht getroffen werden.

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Maßnahmenplanung Gefährdungen/ Beeinträchtigungen

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80

5. Maßnahmenplanung

5.1 Gefährdungen / Beeinträchtigungen Gefährdungen und Beeinträchtigungen mit negativen Auswirkungen auf die im Gebiet festgestellten Lebensraumtypen und FFH-Anhangs-Arten sind in nachfolgender Tabelle summarisch aufgelistet. Eine schutzgutbezogene, textliche Erläuterung ist dem Kapitel 4 zu entnehmen.

Tab. 5.1 Zusammenfassende Übersicht (Codierung und Bezeichnung der Gefährdungen gemäß BfN-Referenzliste Gefährdungsursachen)

Code lt. Referenzliste Gefährdungsursachen

Bezeichnung der Gefährdung

Ausmaß / Ort der Gefährdung im FFH-Gebiet

Betroffene LRT / Arten

1.1.10. Eutrophierung von Gewässern

ID 10006, 10007, 10008, 10009, 40001

LRT 3150, Kammmolch

11.7. Diffuser Nährstoffeintrag ID 10006, 10007, 10008, 10009, 10002, 10004, 10005, 40001

LRT 3150, 6510, Kammmolch

11.16.1. Eintrag von Falllaub ID 10006, 10007, 10008 LRT 3150 17.1.1. Verlandung von

Gewässern ID 10006, 10007, 10008, 30001, 40001

LRT 3150, Fischotter, Kammmolch

14.9. Fehlende Pflege/ Pflegerückstand

ID 10004 LRT 6510

Folgende Tabelle dient der zusammenfassenden Darstellung von Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet und wird verwendet, um über das Programm NaturaD Aktualisierungen des Standarddatenbogens vorzunehmen.

Tab. 5.2 Bedrohungen, Belastungen und Tätigkeiten mit Auswirkungen auf das Gebiet (Codierung und Bezeichnung der Gefährdung gemäß Referenzliste Gefährdungsursachen)

Code lt. Referenzliste

Langtext Rang Auswirk-ungen

Ver-schmutz-

ungen

Lage

A08 Düngung mittel negativ beides

K01.02 Verschlammung, Verlandung mittel negativ innerhalb

K01.03 Austrocknung mittel negativ innerhalb

K02.02 Akkumulation organischer Substanz

mittel negativ innerhalb

K02.03 Eutrophierung (natürliche) mittel negativ innerhalb

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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Bemerkung

Altarmstruktur mit Altwässern des LRT 3150: Eutrophierungen (Brennnesselröhrichte), Hydrophytenvegetation (Chaerophyllum demersum 20-30% Anteil), in stärker besonnten Gewässern Algenwatten ausgebildet, allmählicher Verlandungsprozess, Austrocknung, gegenwärtig eutropher Zustand beschleunigt den Verlandungsprozess,

intensive landwirtschaftliche Nutzung der innerhalb gelegenen und an das Gebiet angrenzenden Ackerflächen

5.2 Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung

Planungsansatz und Begriffsbestimmung

Die FFH-Richtlinie fordert die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs-zustandes der FFH-LRT nach Anhang I und der Habitate/Populationen der Arten nach Anhang II der FFH-RL.

Als günstiger Erhaltungszustand gelten jeweils die Bewertungsstufen A (hervorragend) sowie B (gut). Alle Maßnahmen, die auf Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes gerichtet sind, sind Erhaltungsmaßnahmen. Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Überführung aktuell mit einem ungünstigen Erhaltungszustand C (mittel bis schlecht) eingestufter LRT-Flächen und Arthabitate/-populationen in einen günstigen Erhaltungszustand Wiederherstellungsmaß-nahmen.

Entwicklungsmaßnahmen sind alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, welche derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer Art des Anhangs II dienen. Mindestens die Entwicklungsmaßnahmen sind eindeutig mit einer Aufwertung verbunden und der Eingriffsregelung zugänglich. Sie sind darüber hinaus nach Einzelfallprüfung als Kohärenzsicherungsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherstellung der globalen Kohärenz von Natura 2000) geeignet, soweit sie nicht zur Verbesserung defizitärer Erhaltungszustände erforderlich sind und damit bereits eine Verpflichtung zur Durchführung solcher Maßnahmen besteht.

Die sich aus den einzelnen LRT- und Habitatflächen ergebenden Maßnahmeflächen erhalten eine ID entsprechend ihres Maßnahmetyps. So werden Flächen, auf denen Erhaltungsmaßnahmen geplant sind gekennzeichnet mit einer ID von 50000 – 59999, solche auf denen Wiederherstellungsmaßnahmen geplant sind, erhalten eine ID zwischen 60000 und 69999 und Flächen, auf denen Entwicklungsmaßnahmen geplant sind eine ID zwischen 70000 und 79999. Übergreifende Maßnahmen haben eine ID zwischen 80000 und 89999. Übergreifende Maßnahmen sind nicht zwangsläufig auf LRT/Habitatflächen beschränkt. Möglich sind z.B.:

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Verbund- und Pufferflächen (z.B. Ackerflächen werden in Grünland umgewandelt um angrenzende LRT-Flächen gegenüber den Einflüssen der Ackerflächen abzupuffern, Triftwege, Nachtpferchflächen ect.)

Mehrere LRT/Habitate zusammenfassende Flächen

Gebietsübergreifende Maßnahmen

Auf einer LRT-Fläche können Erhaltungs- und Entwicklungs- bzw. Wiederherstellungs-maßnahmen festgelegt werden. Alle drei Fälle lassen sich auf einer Fläche nicht auswählen. Nachfolgend ist der Zusammenhang dargestellt, welche Maßnahmenart bei der Wahl der richtigen Flächen-ID ausschlaggebend ist.

Tab. 5.3 Bezeichnung und Zuordnung von Maßnahmearten

Ist-Zustand und Ziel-Erhaltungszustand

Maßnahmenart Flächen-ID

A→A, B→B, C→C Erhaltungsmaßnahme 50000 – 59999

C→B, C→A, B→A (*) Wiederherstellungsmaßnahme 60000 – 69999

E→C/B Entwicklungsmaßnahme 70000 – 79999

* B→A wird einer Wiederherstellungsmaßnahme gleichgestellt, da sie eine Aufwertung der Fläche darstellt und so für eine A/E-Maßnahme zugängig ist.

Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Eingriffsregelung kommen Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Frage.

Optimale Maßnahmen:

Bei der einzelflächenspezifischen Maßnahmenplanung werden an erster Stelle die Maßnahmen dargestellt, die aus naturschutzfachlicher Sicht am besten zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter geeignet sind.

Optionale Maßnahmen:

Alternativnutzungen werden als optionale Maßnahmen zusätzlich geplant. Sie sind in der Regel ebenfalls geeignet, den günstigen Erhaltungszustand der Schutzgüter zu bewahren bzw. wiederherzustellen, zumindest aber ausreichend, deren Status quo zu erhalten. Sie stellen im Vergleich zur Optimalvariante einen Kompromiss dar zwischen der Naturschutzfachplanung und den standörtlichen Gegebenheiten, einschließlich ökonomischer Anforderungen, und erhöhen die Umsetzbarkeit des Managementplans.

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5.2.1 Auswertung Maßnahmenflächen mit KULAP-Förderung Die im Gebiet erfassten Mähwiesen des LRT 6510 sind nahezu vollständig in der KULAP-N-Flächenkulisse enthalten. Die Wiesen werden alle von einem Landwirt bewirtschaftet, der keine KULAP-Förderung erhält.

Tab. 5.4 Erhaltungsmaßnahmen für LRT mit KULAP-Pflegeempfehlungen LRT Anzahl

LRT-Flächen

Anzahl der Maßnahmen-flächen

Maßnahmen Flächen-größe [ha]

davon Anzahl in der KULAP-N Kulisse

davon Flächen-größe in der KULAP-N Kulisse [ha]

% Anteil in der KULAP-N Kulisse-flächen

Anzahl der tatsächlichen Flächen mit KULAP-Verträgen

tatsäch-liche Flächengröße mit KULAP-Verträgen [ha]

% Anteil der tatsäch-lichen Flächengrößen mit KULAP-Verträgen

6510 6 6 8,532 6 8,168 95,7 0

Aktuell lokalisieren sich 1,338 ha der Maßnahmenfläche des Fischotters (Lutra lutra) sowie 0,01 ha der Maßnahmenfläche des Kammmolches (Triturus cristatus) in der KULAP-N-Förderkulisse. Verträge liegen aktuell nicht vor.

Tab. 5.5 Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für Arten mit KULAP-Pflegeempfehlungen

Art Anzahl LRT-Flächen

Anzahl der Maßnahmen-flächen

Maßnahmen Flächen-größe [ha]

davon Anzahl in der KULAP-N Kulisse

davon Flächen-größe in der KULAP-N Kulisse [ha]

% Anteil in der KULAP-N Kulisse-flächen

Anzahl der tatsächlichen Flächen mit KULAP-Verträgen

tatsäch-liche Flächengröße mit KULAP-Verträgen [ha]

% Anteil der tatsäch-lichen Flächengrößen mit KULAP-Verträgen

Fischotter 1 7 6,265 4 1,328 21,2 0 Nördlicher Kammmolch 1 5 3,117 3 0,010 0,3 0

Summe 2 12 9,382 7 1,338 14,264 0 null null

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5.2.2 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

5.2.2.1 LRT 3150 – Natürliche nährstoffreiche Stillgewässer

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

Alle in der Elsteraue bei Bad Köstritz vorkommenden, eutrophen Stillgewässer sind Altwässer, teilweise mit Tümpelcharakter, die sich im gehölzbestandenen, größtenteils ausgetrockneten Altarm der Weißen Elster verteilen. Dieser besitzt aktuell keine Verbindung zum Flusssystem. Oberstes Ziel ist die ausreichende Wasserversorgung der Altwässer, um den Stillgewässercha-rakter mit wichtigen Habitatfunktionen und damit den LRT-Status dauerhaft zu erhalten. Der Erhalt der Gewässer ist eng gekoppelt an eine periodische Unterbrechung der natürlichen Sukzessionsabfolge, ohne die in den nährstoffreichen, kleinen Altwässern von nur geringer Gesamttiefe eine schnelle Verlandung erfolgen würde. Die Maßnahmenplanung hat darüber hinaus die Sicherung und Entwicklung der Stillgewässer in Bezug auf den Artenreichtum typischer Wasserpflanzenvegetation, die Strukturvielfalt einschließlich typischer Elemente der Verlandungsvegetation und die Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen zum Ziel.

Folgende allgemein gültige Behandlungsgrundsätze sind für den LRT 3150 in der Elsteraue bei Bad Köstritz zu beachten:

- Erhaltung und Entwicklung der eutrophen Stillgewässer mit Vorkommen lebensraumtypischer Wasserpflanzen- und Ufervegetation und der typischen Fauna

- Sicherung des trophischen Niveaus durch Fernhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Einrichtung von Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere Acker

- Kein Uferverbau und -befestigung

- Einhaltung eines fischereilichen Nutzungsverbots, Vermeidung eines Fischbesatzes

Pflege- und Behandlungsempfehlungen

KULAP-Pflegeempfehlung für natürliche, nährstoffreiche Seen (hier Fischteiche)

- Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe.

- Extensive Teichwirtschaft ohne Zufütterung

- Gezielte Teichentlandung bei Bedarf möglich (nicht durch KULAP gefördert)

- Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen Umfeldes. Anlage von Pufferstreifen (mind. 5 m) und Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts

Verbote:

- Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der Freizeit-Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß

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Die KULAP-Pflegeempfehlungen wurden als Hauptmaßnahme unter dem BfN-Code 4.5 „Pflege von Stillgewässern“ verschlüsselt. Da es sich aber nicht um Fischteiche handelt, ist die Förderung über die KULAP-Förderrichtlinie im Projektgebiet nicht anwendbar.

Über die KULAP-Pflegeempfehlungen hinausgehende Maßnahmen werden im Folgenden kurz erläutert: Um den natürlichen Verlandungsprozess (Sukzessionsabfolge von Röhrichten und Seggenrieden bis hin zu Weidengebüschen und Bruchwäldern) aufzuhalten, sind in der Optimalvariante periodische Entschlammungen zum Erhalt der Stillgewässer durchzuführen. Das Ausbaggern dient durch Entnahme von Faulschlamm und krautiger Biomasse der Reduktion der Nährstoffbelastung sowie der Vertiefung und ggf. Vergrößerung der bestehenden LRT-Flächen. Diese Maßnahme betrifft die im zentralen sowie im nördlichen Teil des Altarms (ID 10006, 10007, 10008), gelegenen, sehr schmalen und durch eine dicke Schlammschicht sowie üppige Wasserschweber-Gesellschaften gekennzeichneten Altwässer. Der günstige Zeitpunkt für eine Entschlammung ist im Herbst bzw. in den Wintermonaten. Die Maßnahme sollten in den einzelnen Gewässern zeitlich versetzt durchgeführt werden, um den Diasporenvorrat der lebensraumtypischen Wasserpflanzenarten zu erhalten und eine rasche Neubesiedlung nach der Räumung zu ermöglichen. Zusätzlich sind die Altwässer als wertvolle Amphibienlebensräume zu erhalten und eingewanderte Fischarten, insbesondere Karpfen und Raubfischen, in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren abzufischen.

Ebenso sind die Wasserflächen der zum LRT 3150 entwickelbaren Flächen zu vergrößern (ID 20001, 20002) und in die Entschlammungsmaßnahmen einzubeziehen.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist in dem FFH-Gebiet eine Laufveränderung der Weißen Elster mit einseitiger Anbindung des vorhandenen Altarms geplant, die sich gegenwärtig im Abstimmungsprozess befindet (s. Kap. 2.4.2.1.). Eine einseitige Flussanbindung und damit periodischer Wassereinstau bei sporadischen Hochwasserereignissen würde sich auf die Gewässerentwicklung positiv auswirken und die auf diese Weise wiederinitiierte, natürliche Dynamik den Sukzessionsprozess durch eine Herausspülung von Sedimenten verlangsamen. Gegebenenfalls sind aber die oben aufgeführten Maßnahmen, Vertiefung der Gewässersohlen und ein Abtrag der Schlammschichten, zum Erhalt der Altwässer zusätzlich notwendig und bei Bedarf periodisch umzusetzen.

Im Bereich an den Altarm angrenzender Intensivackerflächen und bei nur lückig vorhandenen Ufergehölzreihen sind zur Abschirmung von Nähr- und Schadstoffeinträgen Pufferzonen vorzusehen. Auf den Ackerflächen sind extensive Grünlandstreifen von mindestens 5 m Breite einzurichten. Die lockeren Ufergehölze, insbesondere die Pappelreihen im Nordwesten sind mit standorttypischen Feuchtgehölzen (insbesondere Erlen und Baum-/Strauchweiden) zu unterpflanzen. Die Maßnahmen zur Nährstoffpufferung werden als Entwicklungsmaßnahmen geplant, die z.B. über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisiert werden könnten.

Im Rahmen der PAG-Sitzungen kam für das FFH-Gebiet zur Pflege der Altwässer im Zusammenhang mit den angrenzenden Feuchtgehölzen und Mähwiesen des LRT 6510 die Etablierung eines Beweidungsprojektes zur Sprache. In das Maßnahmenkonzept werden mehrere Szenarien, die z.B. bei Wegbruch der aktuellen Nutzungsverhältnisse (Mahdnutzung der Wiesen) unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zum Tragen kommen könnten. Daher wird die extensive Ganzjahresweide als Optionalvariante in das Maßnahmenkonzept aufgenommen. Nach BUNZEL-DRÜKE et al. (2008) sind für das Konzept der halboffenen Weidelandschaft folgende Charakteristika zu nennen:

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- ganzjährige Freilandhaltung robuster Tierrasen mit einer geringen Beweidungsdichte

- eine Mindestflächengröße von ca. 10 ha

- Einbeziehung unterschiedlicher Lebensräume in die Beweidung (z.B. Beweidung von Gewässerufern und Gehölzen)

- Beschränkung der Zufütterung auf echte Notzeiten z.B. anhaltende Schneelagen oder Hochwasser

- Verzicht auf Düngung, Herbizide, Grünland- und Heckenpflege etc.

Die empfohlene Mindestflächengröße für die Etablierung einer Ganzjahresweide wäre für das Projektgebiet unter vollständiger Einbeziehung des Altarms und der angrenzenden Gehölzstrukturen sowie den Mähwiesenbereichen mit einer Gesamtfläche von ca. 18 ha gegeben. Der vorliegenden Flächen des Wald-LRT 91E0* sollte von einer Beweidung ausgenommen werden (THÜRINGENFORST 2014, Fachbeitrag Wald).

Als Weidetiere sind Rinder-Extensivrassen zu bevorzugen, wobei wenig Tiere (Besatzdichte 0,3 bis 0,6 GVE/ha) ganzjährig auf der Fläche verbleiben. Eine Zufütterung sollte nur im Winter bei geschlossener Schneedecke oder aus anderen Gründen ungenügender Nahrungsverfügbarkeit erfolgen. Erfahrungen hinsichtlich der Pflege von Stillgewässer-Lebensräumen belegen grundsätzlich positive Auswirkungen der ganzjährigen Beweidung auf kleine Altwässer, die in der Lage ist, die Sukzession deutlich zu verlangsamen oder aufzuhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass die verschlammten Altwässer für die Weidetiere eine Gefahr darstellen können, indem hineinwatende Tiere steckenbleiben. Diesbezüglich ist bei Wasserbüffeln gegenüber Galloways und Higlands eine geringere Anfälligkeit beobachtet worden. Werden die Stillgewässer von den Wasserbüffeln häufig zum Baden und Suhlen aufgesucht, kann dies die Gewässer jedoch stark beanspruchen, andererseits werden aber auch neue Wasserflächen geschaffen. (BUNZEL-DRÜKE et al. 2015)

Fazit

Der Fortbestand der Altwässer des LRT 3150 ist abhängig von Entlandungsmaßnahmen, wodurch günstige Erhaltungszustände auch zukünftig gesichert werden können (Erhaltungsmaßnahmen mit kurzfristiger Priorität). Entwicklungsmaßnahmen zur Etablierung und Vergrößerung weiterer LRT-Flächen werden vorgeschlagen. Des Weiteren ist den erhöhten Nährstoffverhältnissen durch die Einrichtung von Pufferzonen entgegenzuwirken. Sich im Verlauf der PAG-Sitzungen sowie paralleler Planungen (hier: Gewässerrahmenplan) aufdrängende Alternativen werden als Optionalvarianten in das Maßnahmekonzept eingebunden (einseitige Anbindung des Altarms an die Weiße Elster, extensive Ganzjahresweide).

5.2.2.2 LRT 6510 – Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

Die Flachlandmähwiesen sind Kulturbiotope, deren Fortbestand von einer regelmäßigen Nutzung abhängt. Die traditionelle Mähwiesennutzung umfasste einen Schnitt im Frühsommer mit anschließender Beräumung des Mahdgutes. Üblicherweise erfolgte im Jahresverlauf ein

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zweiter Schnitt, der die Herausbildung einer Streudecke aus abgestorbenem Pflanzenmaterial verhinderte. So finden auch kurzlebige, sich über Samen vermehrende Arten und Rosettenpflanzen im Frühjahr günstige Bedingungen vor. Die zweite Mahd kann durch eine Beweidung ersetzt werden.

Der Frischwiesenkomplex in der Elsteraue wird gegenwärtig durch zweischürige Mahd genutzt, weshalb sich die Erhaltungszustände vorrangig als „sehr gut“ darstellen. Es handelt sich um mesophile Glatthafer-Fuchsschwanzbestände, die sich infolge der regelmäßigen Nutzung als sehr arten- und blütenreich gestalten. Abwertend wirken sich Obergrasdominanzen, der geringe Anteil von Magerkeitszeigern sowie das zerstreute Aufkommen von Nährstoffzeigern aus. Die geplante Mahdnutzung (Optimalvariante) beugt lokal aufkommenden Nährstoff- und Ruderalisierungszeigern ohne zusätzlichen Arbeits- bzw. Kostenaufwand durch Nachmahd bzw. Einsatz von Selektivherbiziden wirkungsvoll vor. Bei reiner Beweidung würde verhältnis-mäßig schnell eine Verschiebung des Artenspektrums, vor allem der Rückgang beweidungs-empfindlicher Arten, z.B. des Glatthafers einsetzen, weshalb die Beweidung gegenüber der Mahdnutzung nur als Optionalvariante zu betrachten ist.

Es sind folgende allgemeine Behandlungsgrundsätze zu beachten:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Beibehaltung der Nutzung vorrangig durch zweischürige Mahd bzw. die Umstellung darauf (Optimalvariante), vollständige Beräumung des Mahdgutes

- Variation der Schnittzeitpunkte entsprechend der witterungsbedingten Vegetationsentwicklung

- Ersetzen des zweiten Nutzungsganges durch Beweidung möglich

- Einhaltung einer mindestens 8-wöchigen Nutzungspause zwischen den Nutzungsgängen

- kein Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln, entzugsorientierte (PK)-Düngung zur Förderung des Kräuterreichtums möglich

- Ausschluss einer Gülledüngung, damit es zu keiner Ausbildung einer von Doldenblütlern dominierten „Gülleflora“ kommt

- Keine Nutzung der LRT-Flächen als intensive Standweide (insbesondere mit Pferden)

- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden

Pflege- und Behandlungsempfehlungen

KULAP-Pflegeempfehlung für extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes

- Je nach Wüchsigkeit der Bestände kann ein- bis dreimal jährlich genutzt werden (Mahdnutzung)

- Die zweite Nutzung soll frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen

- Düngung mit P und K ist sinnvoll, wenn eine deutliche Artenverarmung durch Mangel an diesen Elementen auftritt

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- Bei Gefahr des Absinkens des pH-Wertes unter 5,0 ist eine Kalkung mit gelöschtem Kalk unumgänglich, vorausgesetzt einer Berechnung des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller Bodenanalysen

- Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft oder ein Mahdgutübertrag von artenreichen, regionalen Spenderflächen kann erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen, vorher Mahd mit geringer Schnitthöhe, im Nachsaatjahr 3-4 maliger Schnitt um Keimlingserfolg der eingebrachten Arten zu erhöhen, extensive Grünlandnutzung als Folgepflege

- Nach der Erstnutzung als Mahd ist jährlich ein einmaliger Weidegang von Rindern, Schafen und/oder Ziegen als Zweitnutzung möglich bei einer durchschnittlichen Vegetationshöhe von 15–35 cm

Der Mähwiesenkomplex wird als eine Behandlungseinheit zusammengefasst, die die gleiche Maßnahmenkombination erfordern. Grundsätzlich sind die Wiesen entsprechend den KULAP-Pflegeempfehlungen zu bewirtschaften. Abweichend ist zwischen den Mahdterminen eine 8-wöchige Nutzungspause einzuhalten, um wertgebende Frischwiesenarten zur Blüte und Fruchtreife kommen zu lassen. Gemäß den Angaben der KULAP-Förderrichtlinie ist eine Mahd erst ab dem 21. Juni möglich. Zur Zurückdrängung von Obergräsern und zur Förderung von lichtliebenden Kräutern wäre eine frühere Erstmahd, bereits in der letzten Maidekade vorteilhaft und sollte zumindest alle zwei bis drei Jahre Anwendung finden.

Den Vorrang hat die Beibehaltung der Nutzung über eine zweischürige Mahd mit anschließender Beräumung des Mahdgutes (Optimalvariante). Der erste Schnitt erfolgt je nach der witterungsbedingten Vegetationsentwicklung zum Beginn des Ährenschiebens der hauptbestandsbildenden Grasarten. Gemäht werden sollte mit hoch angesetzter Schnitthöhe, vorzugsweise 10 cm oder höher, um lebensraumtypische Kleinorganismen während und nach der Mahd zumindest minimale Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Außerdem besteht dadurch eine geringere Gefahr der Bodenverwundung und somit bessere Voraussetzungen für die Pflanzen zum Wiederaustrieb. Die großen Flächen sollten vorzugsweise von innen nach außen bzw. gestaffelt gemäht werden, um Kleinorganismen, insbesondere Insekten die Möglichkeit zum Ausweichen und Abwandern in benachbarte Flächen zu ermöglichen.

Beweidung in Kombination mit Mahd und Beräumung kann alternativ zur zweischürigen Mahd die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gewährleisten (Optionalvariante), dabei sollte die Erstnutzung in Form einer Mahd durchgeführt werden und der zweiter Nutzungsgang durch Beweidung mit Rindern oder Schafen realisiert werden. Die Nutzungstermine für kombinierte Mahd-Beweidungs-Nutzungen entsprechen denen der zweischürigen Mahd. Entsprechende negative Einflüsse sind durch angepasste Weideführung zu vermeiden. Generell ist bei der Beweidung von Flachland-Mähwiesen auf kurze Standzeiten mit hoher Besatzdichte zu achten, um den selektiven Verbiss und die Trittbelastung zu beschränken, die kurzfristige Beweidung ist dementsprechend einer Mahd ähnlicher als ein langfristiger Weidegang (LAU 2002). Die beweideten Bestände sollten regelmäßig auf relevante Veränderungen in der Artenzusammensetzung überprüft werden.

Als weitere Option besteht im Projektgebiet die Möglichkeit der Einrichtung einer extensiven Ganzjahresweide mit Rinder-Robustrassen, die neben dem LRT 6510 auch die innerhalb des Altarms gelegenen Feuchtgehölze und Altwässer einbeziehen sollte. Für die Mähwiesen bedeutet die Ganzjahresweide unter den aktuellen Gegebenheiten jedoch die Minimalvariante. Dabei ist das Verschlechterungsverbot, insbesondere der mit einem A-EHZ bewerteten Flächen

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in Hinblick auf die eventuelle Zunahme von Nährstoff- und Weidezeigern zu beachten. Die Besatzdichte sollte 0,5 GVE/ha nicht überschreiten. Eine Zufütterung sollte nur im Winter bei geschlossener Schneedecke oder aus anderen Gründen ungenügender Nahrungsverfügbarkeit erfolgen.

Fazit

Die gegenwärtig praktizierte zweischürige Mähwiesennutzung stellt die Optimalvariante zur Absicherung der günstigen Erhaltungszustände des LRT 6510 dar. Die Maßnahmenplanung beinhaltet jedoch auch Maßnahmenalternativen, die eine einschürige Mahd in Kombination mit einer Beweidung zulässt und greift die Möglichkeit der Etablierung einer extensiven Ganzjahresweide unter Einbeziehung der Feuchtgehölze und Stillgewässer-LRT in dem angrenzendem Altarm auf. Bei Weidenutzungen sind die LRT-Flächen hinsichtlich negativer Entwicklungstendenzen der floristischen Artenzusammensetzungen regelmäßig zu überprüfen, um ggf. unverzüglich durch Einleitung der Optimalvariante gegensteuern zu können.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.3 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

5.2.3.1 Kammmolch - Triturus cristatus (LAURENTI, 1768)

Die vorliegenden Altwässer der Weißen Elster innerhalb des FFH-Gebietes stellen eine Habitat-Entwicklungsfläche für den Kammmolch dar. Diese Gewässerbereiche sind vor Verlandung zu schützen sowie durch schonende Maßnahmen zu pflegen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Sicherung der bestehenden Population des Kammmolchs durch Erhaltung der nachgewiesenen sowie potenziellen Laichgewässer,

- Erhaltung des Strukturreichtums sowie einer hohen Deckung an submerser Vegetation,

- Erhaltung von Flachwasserbereichen,

- Gewährleistung eines hohen Besonnungsgrades von > 50 % der Wasserfläche,

- Erhaltung eines strukturreichen Landlebensraumes,

- Beibehaltung des fischereirechtlichen Nutzungsverzichts in nachgewiesenen sowie potenziellen Laichgewässer, wenn möglich kein Fischbesatz,

- kein Einsatz von Düngern und Pestiziden in den Habitaten.

Einzelflächenspezifische Maßnahmen:

Zur Offenhaltung und Erhaltung der vorliegenden Altwässer ist ein periodisches Entschlammen erforderlich. Das Intervall orientiert sich hierbei an den jährlichen Gegebenheiten vor Ort und ist im Vorfeld der Maßnahme fachgutachterlich zu überprüfen. (Maßnahmen-Code: 4.5, 4.6.6.2)

5.2.3.2 Mopsfledermaus - Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774)

Die Mopsfledermaus ist eine Fledermausart mit starker Bindung an naturnahe Laub- und Laubmischwaldbeständen. Die Hauptjagdgebiete liegen daher fast ausschließlich im Wald. Aber auch Offenlandbereiche mit vorliegenden Leitstrukturen, wie Hecken, Feldgehölzen und Alleen werden als Jagdhabitate genutzt. Die Ableitung einzelflächenspezifischer Maßnahmen für die Art ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. Dafür wären weiterführende Untersuchungen erforderlich. Unter Beachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für die Art (s.u.) sowie der Maßnahmen für die LRT, sind darüber hinausgehende, einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Art im Gebiet derzeit nicht notwendig.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhaltung und Förderung des Strukturreichtums der Gehölze (z.B. Baumreihen, Hecken) im Offenland als wichtige Leitlinienstrukturen,

- Erhalt von Waldwegen als Leitstrukturen,

- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten Waldrändern,

- Offenhaltung der vorliegenden Kleingewässer als wichtige Trinkquelle,

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden im Offenland.

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.3.3 Bechsteinfledermaus - Myotis bechsteinii (KUHL, 1817) Bei der Bechsteinfledermaus handelt es sich um eine typische Waldart. Eine Nutzung der halboffenen Bereiche als Jagdhabitat ist jedoch nicht auszuschließen. Die Ableitung einzelflächenspezifischer Maßnahmen für die Art ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. Dafür wären weiterführende Untersuchungen erforderlich. Unter Beachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für die Art (s.u.) sowie der Maßnahmen für die LRT, sind darüber hinausgehende, einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Art im Gebiet derzeit nicht notwendig.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhaltung und Förderung des Strukturreichtums der Gehölze (z.B. Baumreihen, Hecken) im Offenland,

- Erhalt von Waldwegen als Leitstrukturen,

- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten Waldrändern,

- Offenhaltung der vorliegenden Kleingewässer als wichtige Trinkquelle,

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden im Offenland.

5.2.3.4 Mausohr - Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797) Quartiere des Mausohrs befinden sich zumeist im Siedlungsbereich in Dachböden in Kirchen, Schlössern, Wohn- und Wirtschaftgebäuden, Autobahnbrücken sowie gelegentlich in warmen unterirdischen Räumen. Zum Überwintern werden unterirdische Räume (Höhlen, Bunker, Stollen, Keller) bevorzugt. Überwinterungen in Baumhöhlen sind eher selten. Das Mausohr jagt unterhalb der Baumkronen überwiegend direkt über der Bodenoberfläche. Neben Wäldern mit niedriger bzw. geringer Bodenvegetation nutzt die Art auch die offenen Kulturlandschaft als Jagdhabitat. Die Ableitung einzelflächenspezifischer Maßnahmen für die Art ist aufgrund der vorliegenden Daten nicht möglich. Dafür wären weiterführende Untersuchungen erforderlich. Unter Beachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für die Art (s.u.) sowie der Maßnahmen für die LRT, sind darüber hinausgehende, einzelflächenspezifische Maßnahmen für die Art im Gebiet derzeit nicht notwendig.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhaltung und Förderung des Strukturreichtums der Gehölze (z.B. Baumreihen, Hecken) im Offenland,

- Erhalt von Waldwegen als Leitstrukturen,

- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten Waldrändern,

- Offenhaltung der vorliegenden Kleingewässer als wichtige Trinkquelle,

- Verzicht auf den Einsatz von Bioziden im Offenland.

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5.2.3.5 Fischotter - Lutra lutra (LINNAEUS, 1758) Der Altarmbereich der Weißen Elster stellt eine potenzielle Habitatfläche des Fischotters dar. Im Rahmen von Kartierungen 2016/2017 konnte die Anwesenheit jedoch nicht bestätigt werden. Da ein Vorkommen nicht auszuschließen ist, sollten die Allgemeinen Behandlungs-empfehlungen (bezogen auf das FFH-Gebiet) Anwendung finden.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhaltung strukturreicher Kleingewässer in den Auen als Nahrungshabitat,

- Erhalt von naturnahen, unzerschnittenen Lebensraumkomplexen,

- Sicherung unbewirtschafteter, deckungsreicher Uferrandstreifen,

- Sicherung einer extensiven Nutzung bzw. Pflege im natürlichen Überschwemmungsbereich der Weißen Elster,

- Erhalt von störungsfreien Räumen im potenziellen Habitat,

- Reduzierung von Schad- und Nährstoffeinträgen

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.4 Anhang I und Art. 4 Abs. 2 der EU- Vogelschutz- RL Aufgrund der geringen Datenlage sind keine abschließenden Aussagen zu Erhalt-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen möglich. In den nachfolgenden Kapiteln werden allgemeine, artbezogene Behandlungsgrundsätze dargestellt.

5.2.4.1 Teichhuhn Gallinula chloropus (LINNAEUS, 1758) Bevorzugt Lebensräume der Art stellen Verlandungszonen mit dichter Ufervegetation und in Wasser hängende Weidenzweige dar. Das FFH-Gebiet weist geeignete Strukturen auf.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Erhalt von Verlandungszonen,

- Verhinderung des Zuwachses der Kleingewässer.

5.2.4.2 Rotmilan Milvus milvus (LINNAEUS, 1758)

Der Rotmilan wurde im Gebiet als Überflieger gesichtet. Die Offenlandbereiche des FFH-Gebietes stellen geeignete Nahrungshabitate für die Art dar. Die vorliegenden Gehölzstrukturen eignen sich nur bedingt als Bruthabitat. Jedoch kann eine Nutzung als Brutraum nicht zur Gänze ausgeschlossen werden.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze (NLWKN 2011)

- Förderung von landwirtschaftlichen Nutzungsformen, die auf die Lebensraumansprüche des Rotmilans ausgerichtet sind (z.B. Förderung von Brachen, Stoppelbrachen, Randstreifen, Anbau von Sommergetreide, Erhalt von Grünland),

- Bruthabitatschutz (Schutz von Horstbäumen), Gebietsberuhigung im Bereich der Horststandorte zur Brutzeit,

- Keine forstwirtschaftliche Nutzung und Brennholznutzung durch Selbstwerber in der Nähe von Rotmilanhorsten zur Brutzeit,

- Gebietsberuhigung und Besucherlenkung in Bereichen mit hoher Siedlungsdichte und hohen Freizeitaktivitäten

- Unterbinden von Nachstellungen und Tötungen (v.a. Vergiftungen) mittels konsequenter Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

5.2.4.3 Schlagschwirl Locustella fluviatilis (WOLF, 1810) Als typische Habitate des Schlagschwirls gelten Ufergebüschzonen (z. B. in Flussauen), verkrautete Kahlschläge, hochwachsende Krautbestände am Rand von Au-/Bruchwäldern, Wiesen, Sümpfen und Ruderalflächen. Das Gebiet bietet gute Habitatbedingungen für den Schlagschwirl.

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Maßnahmenplanung Erhaltung, Wiederherstellung, Entwicklung

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5.2.4.4 Grauspecht Picus canus (GMELIN,1788) Der Grauspecht bevorzugt reich strukturierte Wälder (Laub- und Mischwälder, Auwaldgebiete), mit einem hohen Grenzlinienanteil. Das FFH-Gebiet bietet bedingt geeignete Habitatstrukturen für die Art. Die vorhandenen Gehölzstrukturen sind sehr klein. Zur Verbesserung des Populationszustandes können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Allgemeine Behandlungsgrundsätze (NLWKN 2011)

- Förderung bzw. Erhöhung strukturreicher Altholzbestände in Laubwäldern mit integrierten Freiflächen und Lücken im Bestand und hohem inneren und äußeren Grenzlinienanteil,

- Erhalt bzw. Entwicklung vielschichtiger Uraltwälder, Naturwälder sowie Auwälder,

- Schutz von Höhlenbäumen und Höhlenzentren durch einzelbaum- bzw. gruppenweise Herausnahme aus der forstlichen Nutzung,

- Erhalt und Förderung von lockeren, aufgelichteten Waldrandstrukturen magerer Standorte,

- Erhalt und Förderung des Totholzangebots (Einzelbäume und Areale/Habitatbaumgruppen).

5.2.4.5 Beutelmeise Remiz pendulinus (LINNAEUS, 1758)

Bevorzugte Lebensräume der Beutelmeise stellen halboffene Feuchtgebiete, insbesondere in Flussniederungs- und Uferlandschaften dar, welche eine gewisse Dichte an Pflanzenbewuchs aufweisen.

Allgemeine Behandlungsgrundsätze

- Aufrechterhaltung des typischen Wasserregimes,

- Erhaltung der Flussauen und Sümpfe mit deren Wäldern,

- Erhaltung von Röhrichten und Bäumen mit herabhängenden Zweigen.

5.2.5 Beweidungs- und Mahdpläne Für das FFH-Gebiet Elsteraue bei Bad Köstritz wird auf die Erstellung eines Mahd- und Beweidungsplanes verzichtet, da in dem relativ kleinen FFH-Gebiet nur ein Grünlandkomplex mit LRT-Status (LRT 6510) existiert, dessen naturschutzkonforme Bewirtschaftungsweise bereits über die Maßnahmenplanung und entsprechende Maßnahmenblätter im Anhang detailliert erläutert wird.

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Maßnahmenplanung Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeit

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5.3 Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit

5.3.1 Behördenabstimmung Das Maßnahmenkonzept wurde mit den Behördenvertretern vordergründig im Rahmen der zweiten und dritten projektbegleitenden Arbeitsgruppen-Sitzungen vorgestellt und abgestimmt.

Am 26.04.2017 fand hinsichtlich der im Zuge der Umsetzung der EU-WRRL geplanten Gewässerlaufverlängerung der Weißen Elster (s. Kap. 2.4.2.1) ein Abstimmungstermin zur Einbeziehung der Ergebnisse aus dem MaP-Fachbeitrag in den Räumlichkeiten der Thüringer Landgesellschaft in Neustadt (Orla) statt. Es ist anzunehmen, dass die geplante einseitige Anbindung des Flusslaufes an den Altarm sich auf die dortigen Altwässer des LRT 3150 vor allem in Hinblick auf die festgestellte Austrocknungstendenz und Nährstoffbelastung positiv auswirkt. Bei Umsetzung entsprechend der vorgestellten Vorzugsvariante wird kein Offenland-LRT direkt gequert. Abschließend ist eine potenzielle Beeinträchtigung durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Vorhaben zu klären.

Folgende Hinweise aus Stellungnahmen der UNB Greiz sowie im Rahmen der PAG-Sitzungen geäußerte Anmerkungen und Änderungswünsche wurden in den Fachbeitrag Offenland eingearbeitet.

- Differenzierung der Maßnahmenplanung in Optimal- und Alternativvarianten

- Planungsalternative zur optionalen Beweidung mit Großherbivoren (Elsteraltarm und angrenzende Mähwiesen)

- Ausweisung von Entwicklungsflächen im Zusammenhang mit der Elster-Gewässerlaufverlängerung: Ausweisung von Entwicklungsflächen für den LRT 3150 in der Altarmstruktur, jedoch keine Ausweisung von Entwicklungsflächen für den LRT 6510, da bereits deutliche Flächenzunahme gegenüber Angaben im SDB erfolgt ist

Im Rahmen der 3. PAG-Sitzung billigten alle anwesenden Behördenvertreter den Fachbeitrag Offenland für das FFH-Gebiet. Die Billigung durch das Landwirtschaftsamt Zeulenroda wurde schriftlich eingeholt. Bedenken äußerte das Landwirtschaftsamt bezüglich des Verlusts von landwirtschaftlicher Nutzfläche, der mit finanziellen Einbußen verbundenen Umwandlung von Acker in Grünland und beabsichtigter Weidenutzungen, da in der Region nicht ausreichend Weidevieh zur Verfügung steht.

5.3.2 Nutzerabstimmung Die Flachland-Mähwiesen im Gebiet werden derzeit entsprechend der geplanten Optimalvariante, d.h. über eine zweischürige Mahd von einem Landwirt (Nutzer 1) bewirtschaftet. Im Nutzergespräch zeigte sich der Landwirt wenig kooperativ, bezüglich einer KULAP-Förderung besteht kein Interesse, Naturschutz-Auflagen werden nicht akzeptiert. Zudem ist die Fortführung der Wiesenmahd seitens des Nutzers fraglich, da die Pachtverträge in 2018 auslaufen.

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Maßnahmenplanung Abstimmungen, Beteiligungen, Öffentlichkeit

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5.3.3 Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsbeteiligung Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände, des Thüringer Bauernverbandes (TBV) und der betroffenen Kommunen erfolgte nach Vorliegen des Entwurfes des Abschlussberichtes im August bzw. September 2017. Dafür wurde der Entwurf zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.10.2017 eingeräumt.

Eine Veranstaltung zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über den Fachbeitrag Offenland ist für Januar/Februar 2018 vorgesehen.

5.3.4 Verbleibendes Konfliktpotential / Zielkonflikte Die für den LRT 6510 optimale Bewirtschaftungsform der zweischürigen Mahd mit zeitigen Schnittterminen ab Mitte Juni sowie die empfohlene, jahrweise schon Ende Mai zu realisierende Mahd führt zu Konflikten mit Wiesenbrütern, wobei im FFH-Gebiet besonders auf die möglichen Vorkommen des Schlagschwirls (Locustella fluviatilis) hinzuweisen ist. Hier wird jedoch zur Sicherung der guten bis sehr guten Erhaltungszustände fachgutachterlich zugunsten der optimalen Nutzung für den LRT 6510 entschieden.

Bei Umsetzung eines Beweidungsprojektes mit Großherbivoren (Optionalvariante LRT 3150/6510) würde es innerhalb der Mähwiesen des LRT 6510 vermutlich zu einer Verschlechterung der Artenzusammensetzung kommen. Ausreichende Überprüfung und Dokumentation der Wiesenzustände sind notwendig, um absehbaren Verschlechterungen der floristischen Artenzusammensetzung durch geeignete Maßnahmen (hier: Anwendung der Optimalvariante) zu begegnen.

Die beabsichtigten wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Aufwertungen des FFH-Gebietes (Gewässerlaufverlegung der Weißen Elster) werden seitens des Landwirtschafts-amtes insbesondere aufgrund des Wegfalls von landwirtschaftlicher Nutzfläche kritisch gesehen. Die zukünftige Nutzbarkeit von Flächen sollte gewährleistet werden, eine Umwandlung von Acker in Grünland ist für die betroffenen Flächennutzer und -eigentümer mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine Weidenutzung auf entstehenden Splitter- und Restflächen wird aufgrund regional nicht zur Verfügung stehender Landwirtschaftsbetriebe mit Tierhaltung als schwer umsetzbar eingeschätzt.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Sonstige Hinweise / Vorschläge Vorschläge Gebietsüberwachung

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6. Sonstige Hinweise / Vorschläge Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre es zu empfehlen, künftig eine unmittelbar nordwestlich des Mähwiesenkomplexes gelegene Fläche des LRT 6510 in das FFH-Gebiet mit einzubeziehen: Diese Mähwiese erweist sich aufgrund ihres hervorragenden Zustands (A-EHZ) und ihrer räumlichen Nähe als sehr geeignet. Es handelt sich um eine ca. 6,88 ha umfassende, sehr artenreiche Glatthaferwiese mit reichlichem Vorkommen von Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare) und Acker-Witwenblume (Knautia arvensis). Obwohl Obergräser überwiegen, ist eine deutliche Gräserschichtung mit einem hohen Anteil an Ruchgras (Anthoxanthum odoratum) und nur eine geringe Beeinträchtigung durch Eutrophierungszeiger festzustellen. Im Falle einer künftigen Erweiterung des FFH-Gebiets durch Einbeziehung dieser wertvollen Mähwiese würde sich das FFH-Gebiet auf 57,21 ha vergrößern.

6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte

Mit der Aufnahme in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung durch die EU unterliegen alle thüringischen FFH-Gebiete einem Grundschutz. Dieser beinhaltet ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich der Erhaltungsziele gemäß § 26a Abs. 2 Satz 1 ThürNatG, aufgeführt in der Thüringer Natura-2000-Erhaltungsziele-Verordnung (GVBl. 2008 S. 181). Das Verschlechterungsverbot verpflichtet Eigentümer und Nutzungsberechtigte jedoch lediglich dazu, „Maßnahmen zu unterlassen, die mit den Erhaltungszielen in den Gebieten unvereinbar sind (S. 6 Abs.1)“. (TMLNU 2009)

Zur Umsetzung der Natura 2000-Gebiete bedarf es einer hoheitlichen Sicherung. Die Ausweisung von Schutzgebieten stellt eine Möglichkeit zur Sicherung von FFH-Gebieten dar.

Das FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ unterliegt aktuell keinem hoheitlichen Gebietsschutz. Für die Umsetzung der hoheitlichen Sicherung sind die Erhaltungs-, Entwicklungs- und Pflegeziele der bestehenden Schutzkategorien (§ 30-Biotope, in Verbindung mit § 18 ThürNatG) nicht ausreichend.

Eine Neuausweisung des FFH-Gebietes als NSG unter Berücksichtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist zur nationalrechtlichen Sicherung der europäischen Schutzgebietskulisse zu empfehlen.

Die fachliche Betreuung des FFH-Gebietes erfolgt durch die NATURA-2000-Station „Osterland“ und die UNB Greiz.

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Kurzfassung

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7. Kurzfassung Name Nr. Land EU-Code

FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ FFH 134 DE 5038-302

Allgemeine Angaben und Kurzcharakteristik

Die Elsteraue bei Bad Köstritz gehört mit 48 ha zu den kleinen FFH-Gebieten Thüringens. Sie befindet sich im Norden des Landkreises Greiz, zwischen den Orten Caaschwitz und Bad Köstritz, unmittelbar nördlich der B 7 und der Bahnlinie Leipzig-Probstzella. Das FFH-Gebiet repräsentiert einen naturnahen Landschaftsausschnitt der Elsteraue mit einem ehemaligen Altarm der Weißen Elster, Resten eine Weichholzaue und extensiv genutzten Mähwiesen, ein Kleinod in einer ausgeräumten Agrarlandschaft. Die Weiße Elster selbst ist kein Bestandteil des FFH-Gebietes, sondern fließt als begradigter Flussabschnitt in einem Bogen entlang der östlichen Außengrenze. Die Auenlandschaft bei Bad Köstritz hat in der Vergangenheit durch Flussregulierungsmaßnahmen tiefgreifende Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse erfahren, zudem wurde der Grünlandanteil durch Umbruch und Überführung in eine intensive ackerbauliche Nutzung bis auf wenige Restflächen zurückgedrängt. Naturräumlich gehört das Gebiet dem nordöstlichen Bereich der „Saale-Sandsteinplatte“ an. In der ebenen Talaue herrschen schwach bis mäßig vernässte Auenlehmsande vor, die vorwiegend im Frühjahr eine Vernässung des Oberbodens zeigen.

Das FFH-Gebiet befindet sich nahezu vollständig im Überschwemmungsgebiet „Weiße Elster I“. Ein Schutzstatus nach nationalem Naturschutzrecht liegt nicht vor.

Abb. 7.1 gebietsprägender, gehölzbestandener Altarm der „Weißen Elster“ mit einzelnen Altwässern

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Managementplan (FB Offenland) für das FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Kurzfassung

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Abb. 7.2 Übersicht zur Lage und Abgrenzung des FFH-Gebietes Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“

Lebensräume und Arten

Gebietsprägend ist die von Gehölzen gesäumte, bogenförmige Altarmstruktur, die keinen Oberflächenanschluss zum Flusssystem der Weißen Elster besitzt. Die Böschungen werden von ruderalisierten Gebüschen, an den Böschungskanten stocken naturnahe Auengehölze sowie Hybrid-Pappeln. Der ehemalige Altarm ist größtenteils verlandet. Er wird von ruderalen Röhricht- und Brennnesselbeständen, Gehölzsukzessionsstadien sowie kleineren Restwasserflächen eingenommen. Dabei handelt es sich um flache, eutrophierte Altwässer des LRT 3150 der „natürlichen, eutrophen Stillgewässer“, die zumeist geschlossene Wasserlinsendecken und eine dicke Schlammschicht aufweisen. Sie sind mittelfristig durch Verlandung bedroht, was durch Nährstoffeinträge aus Falllaub und die umgebende Intensivackernutzung beschleunigt wird.

Südwestlich des Altarms befindet sich ein größerer, ca. 8,53 ha umfassender Grünlandkomplex des LRT 6510 der „Flachland-Mähwiesen“ in einem sehr guten Erhaltungszustand. Die Wiesen repräsentieren frische Ausprägungen der Glatthafer- und Wiesenfuchsschwanz-Wiesen mit einem hohen, floristischen Artenreichtum, was auf die derzeitige Bewirtschaftungsform einer zweischürigen Mahd ohne Einsatz von Düngemitteln zurückzuführen ist.

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Kurzfassung

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Abb. 7.3 Altwässer des Lebensraumtyps 3150 mit Verlandungszonen aus Rohrglanz-Röhrichten

Die Altwässer stellen einen geeigneten Lebensraum für den Kammmolch (Triturus cristatus) dar. Unweit des FFH-Gebietes wurde der Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen, weshalb eine Nutzung der Weißen Elster sowie angrenzender, störungsamer Landhabitate im FFH-Gebiet wahrscheinlich ist. Als weitere Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie sind die Fledermausarten Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mausohr (Myotis myotis) präsent, wobei die beiden letztgenannten, als an Wald gebundene Arten, nur suboptimale Lebensraumbedingungen vorfinden.

Die den Altarm charakterisierenden Gehölze entsprechen überwiegend dem LRT 91E0* der „Auenwälder mit Erle, Esche und Weide“, der gemäß dem vorliegenden Fachbeitrag Wald auf 3,56 ha im FFH-Gebiet vertreten ist.

Gebietsentwicklung

Die Altwässer sind über periodische Entschlammungen zu pflegen, um den Verlandungs-prozess aufzuhalten und den Stillgewässercharakter dauerhaft zu sichern. Die Pflege schließt ein periodisches Abfischen von eingewanderten Fischen ein, um die Attraktivität für Amphibien zu gewährleisten.

Der Gewässerrahmenplan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht eine Gewässerlaufverlegung der Weißen Elster in den östlichen Teil des FFH-Gebietes vor, wobei der vorhandene Altarm an einer Stelle geschnitten wird. Die existenten Stillgewässer werden durch die bessere Wasserversorgung und die Freispülung von Sedimenten im Zuge einer periodischen Wässerung durch den Hochwasserzyklus des Flusses positiv beeinflusst. Eine periodische Entschlammung der stark eutrophierten und verkrauteten Gewässer könnte dadurch als kostenintensive Maßnahme zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes entfallen. Die beabsichtigte Planung bietet zudem Chancen zur naturschutzfachlichen

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Kurzfassung

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Aufwertung für das FFH-Gebiet. Es werden Initialen gesetzt zur Erweiterung des Lebensraumtyps-Spektrums bezogen auf die Lebensraumtypen „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“ (LRT 3260) und „Feuchte Hochstaudenfluren“ (LRT 6430), zum anderen bietet sich die Anlage von Pufferzonen sowie die Mehrung von extensivem Grünland auf unrentablen Ackerrestflächen an, die eine Reduzierung von Nährstoffeinträgen in das Auenökosystem bewirken.

Abb. 7.4 artenreiche Fuchsschwanz-Wiesen (LRT 6510) mit Feuchtezeigern wie der Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi) in der Talaue der Weißen Elster

Für die Sicherung von günstigen Erhaltungszuständen der Mähwiesen im Gebiet hat die Fortführung der bisherigen Mahdnutzung oberste Priorität. Die künftige Flächenbewirtschaftung ist aufgrund aktuell auslaufender Pachtverträge jedoch nicht sicher gestellt. Um einem Brachfallen vorzubeugen, werden auch Mahd-Beweidungsnutzungen und die Möglichkeit der Einrichtung einer extensiven Ganzjahresweide mit Rinder-Robustrassen als Maßnahmenalternativen geplant.

Besucherhinweise

In das FFH-Gebiet gelangt man von Bad Köstritz kommend, über den Ortsteil Pohlitz und anschließende Querung der Weißen Elster über die Feuerwehrbrücke. Aus Richtung Westen von Caaschwitz führt der Elsterradweg durch das FFH-Gebiet, von wo aus aufgrund der Kleinflächigkeit des Gebietes ein guter Überblick möglich ist. Die Mähwiesen sind für eine genauere Betrachtung über einem vom Radweg abzweigenden Feldweg zu erreichen.

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Kurzfassung

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Kontakt für Rückfragen

Ansprechpartner:

TLUG Referat NATURA 2000 Carl-August-Allee 8-10 99423 Weimar Landratsamt Greiz Amt für Umwelt Dr.-Scheube-Straße 6 07973 Greiz

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Anhang Quellenverzeichnis

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8. Anhang

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Anhang Quellenverzeichnis

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Anhang Fotodokumentation

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8.2 Fotodokumentation

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Anhang Maßnahmenblätter

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8.3 Maßnahmenblätter

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Anhang Kartenteil

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8.4 Kartenteil

Karte 1: Schutzgebiete

Karte 2: Bestand und Bewertung der LRT und LRT-Entwicklungsflächen

Karte 3: Habitatflächen der Arten nach Anhang II der FFH-RL

Karte 4: Maßnahmenflächen

Karte 5: KULAP-N-Förderkulisse 2017 und LRT-Kulisse

Karte 6: entfällt

Karte 7: Flurstückskarte mit Behandlungseinheiten