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An alle Haushalte Fotos: TÜV NORD, iStockphoto.com, RpunktMEDIA GmbH News TÜV NORD KINDERSITZ IM AUTO Wie Sie Kinder unterwegs am besten sichern. Sicherheit Beleuchtung KOSTENLOSER LICHTTEST Kommen Sie im Oktober in unsere TÜV NORD-STATION. Ausgabe 3 | 2019 Folgen Sie uns auf: INGENIEUR-BÜRO FÜR KFZ-TECHNIK GRATIS: eine Kinderwarnweste nach EN 1150* *nur in Verbindung mit dem Aktions- coupons im Innenteil Unfall-Tipp BAGATELLSCHÄDEN In welchen Fällen Sie besser die Polizei rufen.

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NewsTÜV NORD

KINDERSITZ IM AUTO

Wie Sie Kinder unterwegs am besten sichern.

Sicherheit

BeleuchtungKOSTENLOSER

LICHTTESTKommen Sie im Oktober in

unsere TÜV NORD-STATION.

Ausgabe 3 | 2019Folgen Sie uns auf:

INGENIEUR-BÜRO FÜR KFZ-TECHNIK

GRATIS:

eine Kinderwarnweste

nach EN 1150*

*nur in Verbindung

mit dem Aktions-

coupons im Innenteil

Unfall-TippBAGATELLSCHÄDENIn welchen Fällen Sie besser die Polizei rufen.

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Kinder benötigen ganz besonderen Schutz – auch im Straßenverkehr. Darum ist es wichtig, sie im Auto richtig zu sichern. Wir haben deshalb in dieser Ausgabe das Thema Kindersitz näher beleuchtet. Apropos beleuch-ten: Im Oktober beteiligen wir uns wieder an den bun-desweiten Beleuchtungswochen! Kommen Sie einfach an unserer TÜV NORD-STATION zum kostenlosen Licht-test vorbei. Für den Fall, dass doch einmal gekracht hat, ist es in vielen Fällen – auch bei Bagatellschäden – ratsam, die Polizei zu rufen. Wir wünschen Ihnen einen wunder-vollen Herbst und allzeit gute Fahrt!

Liebe Leserinnen und Leser,

Bleiben Sie mobil!

Ihre TÜV NORD-STATION Forchheim

* Solange der Vorrat reicht. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Pro Person wird nur ein Coupon abgegeben.

Geschenk der TÜV NORD-STATION Forchheim

TÜV NORD-STATION Forchheim Breitweidig 27 Service-Tel.: 0800 80 70 600 www.tuev-nord.de/forchheim

Gegen Vorlage dieses Aktionscoupons erhalten Sie an der TÜV NORD-STATION Forchheim

eine Kinderwarnweste nach EN 1150 im Wert von 4,95 €.*

GRATIS im Wert von 4,95 €

Kindersitz im Auto – Alles Wissenswerte zum Thema Kindersitz!Seit 1993 gilt die Kindersitzpflicht in Deutschland – und das ist auch gut so. Schließlich müssen Kinder aufgrund ihrer geringeren Körpergröße ergonomisch sinnvoll geschützt werden, um das Verletzungsrisiko bei einem möglichen Unfall zu minimieren. Die einfache Regel lautet: Alle Kinder unter 1,50 m müssen während der Fahrt im Auto in einem Kindersitz gesichert werden.

brachte die Firma Storchenmühle den ersten Autokindersitz auf den Markt, der unter dem Namen „Nikki“ Karriere machte.

werden erstmals sogenannte Reboarder – Kindersitze, die rückwärts zur Fahrtrichtung ausgerichtet sind – eingeführt.

fand der Kindersitz seinen Platz in der Straßenverkehrsordnung – seitdem ist es Pflicht, einen Kindersitz im Auto mitzunehmen und Kinder darin vorschriftsmä-ßig zu sichern.

werden die ersten Isofix-Systeme eingeführt, bei denen der Kin-dersitz fest an einer Haltevor-richtung im Auto fixiert wird.

Die Geschichte des Kindersitzes

INGENIEUR-BÜRO FÜR KFZ-TECHNIK

INGENIEUR-BÜRO FÜR KFZ-TECHNIK

MIT KINDERN SICHER UNTERWEGS

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Babys bis 13 kg: BabyschalenSäuglinge sind im ersten Lebensjahr in der Babyschale am besten aufgehoben. Erst wenn ein Baby größer als 75 cm oder schwerer als 13 kg ist, wird es Zeit für einen Kindersitz der nächsten Kategorie. Ein sicheres Anzeichen dafür, dass ein Baby zu groß für die Babyschale geworden ist, iwenn das Köpfchen über die Oberkante hinausragt.

Kleinkinder von 9 bis 18 kg: Reboarder-KindersitzBis zu einer Körpergröße von 105 cm sind Reboarder-Kindersitze, in denen die Kinder rückwärts zur Fahrtrichtung sitzen oder liegen, die sicherste Transport-Va-riante. Rückwärts gerichtet fahren Kinder im Auto laut verschiedener Studien fünf Mal sicherer als in vorwärts ausgerichteten Kindersitzen: Sowohl das Verletzungs-risiko als auch die Gefahr bleibender Schäden nach einem Unfall wird um 90 % gemindert.

Kinder von 15 bis 36 kg: Vorwärts gerichtete KindersitzeWenn der Reboarder zu klein geworden ist, wird es Zeit, auf einen Kindersitz der nächsten Gruppe umzusteigen. Diese sind vorwärts ausgerichtet und für Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm geeignet. Ist auch dieser Sitz zu klein gewor-den, können Kinder ohne Sitz im Auto mitfahren – selbstverständlich immer mit dem 3-Punkt-Gurt angeschnallt auf dem Rücksitz.

Sitz passend zum Kind auswählen:Der Kindersitz ist für Größe und Gewicht Ihres Babys oder Kindes geeignet, weist keine Schäden auf und entspricht den aktuellen Vorschriften (Prüfnummer beginnt mit 01 oder 04).

Sitz des Gurtes kontrollieren: Oft sitzen die Kinderhaltegurte nicht straff genug. Deswegen nach dem Anschnal-len den Sitz aller Gurte kontrollieren und ggf. nachregulieren.

Beifahrerairbag deaktivieren:Wenn Sie die Babyschale auf dem Beifahrersitz montieren, muss unbedingt der Frontairbag deaktiviert sein, da dieser bei einem Unfall schwere Verletzungen ver-ursachen kann!

Babyschale entgegen der Fahrtrichtung platzieren:Babyschalen sind für die Montage entgegen der Fahrtrichtung konzipiert. Bei ei-ner in Fahrtrichtung montierten Babyschale kann ein Frontal-Crash zum Genick-bruch führen, da der Kopf bei Babys im Vergleich zum Körper verhältnismäßig schwer ist.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,

die kleiner als 150 cm sind, dürfen in

Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte

vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden,

wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt

werden …

(§ 21 Absatz 1a)

Das sagt die Straßenverkehrsordnung:

Welches Modell ist das beste? Aufgrund des überbordenden Angebots ist es sinnvoll, die aktuellen Testergebnisse von seriösen Verbraucherschutz-Organisationen zurate zu ziehen (z. B. von Stiftung Warentest, Ökotest usw.), um über die Stärken und Schwächen der einzelnen Modelle Bescheid zu wissen. Informieren Sie sich außerdem über etwaige Empfehlungen Ihres Fahrzeugherstellers.

Kindersitze oder Sitzerhöhungen müssen die aktuelle Prüfnorm ECE-R 44/04 haben. Die Prüfnummer auf dem oran-gefarbenen Etikett sollte also mit einer 04 beginnen,

andernfalls entspricht der Sitz nicht mehr der aktuellen Norm.

ECE-R 44/04

Vor dem Kauf geht’s auf die Waage: Für jede Alters- und Gewichtsklasse benötigen Sie einen anderen Sitz (s.u.). Deswegen müssen Sie vor dem Kauf die genaue Kör-pergröße und das Gewicht Ihres Kindes herausfinden. Ganz wichtig: Kaufen Sie nie-mals einen Sitz zum Reinwachsen!

Die ECE R 129 Prüfnorm ist noch recht neu und auch unter der Be-zeichnung i-Size bekannt. Sie be-zieht sich auf die Sitze für Babys und Kleinkinder bis 15 Monate und gilt nur für Kindersitze mit einer Isofix- Befestigung.

ECE R 129

DAS MUSS AUF DEM ETIKETT STEHEN

Worauf Sie beim Kauf eines Kindersitzes achten müssen

Anschaffungstipp

Das Thema Kindersitz ist komplex – es gibt eine Viel-zahl von unterschiedlichen Systemen. Deswegen ge-ben wir Ihnen zur ersten Orientierung einen kurzen Überblick über die wichtigsten Facts.

Probieren geht über Studieren: Testen Sie vor dem Kauf, ob ihr Kind gut in den Sitz hi-neinpasst. Denn nur ein perfekt passender Kindersitz bietet ausreichend Halt und damit die gewünschte Sicherheit. Überprüfen Sie auch die Position des Sitzes in Ihrem Auto und probieren Sie, ob die Länge der Sicher-heitsgurte auf der Rückbank ausreicht, um Sitz und Kind zu fixieren. Außerdem sollten die Haltegurte am Kindersitz selbst leicht verstellbar sein.

Worauf Sie bei der Verwendung eines Kindersitzes achten sollten

Welcher Kindersitz für welches Kind?

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UNFALLRATGEBER

Ihre TÜV NORD-STATION Forchheim

Mo. – Fr.: 08.30 – 16.30 UhrWir sind für Sie da:

TerminServiceReservieren Sie Ihren persönlichen Wunschtermin über unsere kostenlose Service-Telefonnummer: 0800 80 70 600

Schaden- und WertgutachtenRufen Sie uns im Fall eines Unfalls am besten sofort an.Service-Tel.: 0800 80 69 600E-Mail: [email protected]

TÜV NORD UnfallgutachtenWir stellen den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem neutralen Unfallgutachten exakt fest, sichern Beweise und weisen Schadenum-fang und Ersatzanspruch nach. Gutachten von TÜV NORD Mobilität sind juris-tisch anerkannt. Sie schüt-zen vor unberechtigten For-derungen und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.

Ein Unfall passiert schnell – eine Sekunde mal nicht aufgepasst und schon ist man dem Vordermann auf-gefahren. Nach dem ersten Schreck und dem vor-schriftsmäßigen Absichern der Unfallstelle stellt sich, gerade wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, die Frage: Ist es zwingend notwendig, die Polizei zu rufen?

TÜV NORD

TIPP:Generell ist es in den meisten Fällen ratsam, die Polizei bei der Unfallauf-nahme einzubeziehen. Sie erstellt in der Regel einen Unfallbericht, mit dem der Unfallhergang rekonstruiert und letztlich die Schuldfrage geklärt werden kann. Dies kann für die Schadenregulierung entscheidend sein.

In diesen Situationen sollten Sie unbedingt die Polizei rufen:

Wenn bei dem Unfall ein hoher Sachschaden entstanden ist oder Personen verletzt oder so-gar getötet worden sind, müssen Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen.

Wenn Sie nicht selbst der Halter eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs sind, weil Sie bei-spielsweise mit einem Mietwagen, einem Fir-menfahrzeug oder mit dem Wagen eines Be-kannten unterwegs sind, sollten Sie schon aus Haftungsgründen den Unfall der Polizei melden.

Wenn die Schuldfrage strittig ist oder der Ver-dacht besteht, dass der Unfallgegner unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sind Sie bestens beraten, unverzüglich die Polizei zu alarmieren.

Was ist zu tun, wenn Sie auf das Einschalten der Polizei verzichten?Tauschen Sie mit allen Unfallparteien die wichtigsten Daten aus. Dazu zählen Name, Anschrift und Telefon-nummer, Versicherung und Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs. Fertigen Sie darüber hinaus einen Unfallbericht mit einer Unfallskizze an und lassen Sie diesen unbedingt von allen Unfallbeteiligten unterschreiben.

Wie verhalten Sie sich bei einem „Parkrempler“?Wenn Sie versehentlich ein parkendes Fahrzeug beschädigen, sollten Sie eine angemessene Zeit auf den Besitzer warten. Taucht der Unfallge-schädigte nicht auf, müssen Sie den Unfall um-gehend der Polizei melden. Auch wenn es sich nur um einen Kratzer oder eine Delle handelt, reicht es nicht aus, einfach einen Zettel zu hinter-lassen. Sie würden sich dann wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen.

Kostenloser Lichttest im Oktober an allen TÜV NORD-STATIONEN

In der dunklen Jahreszeit ist eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung die Grundvoraussetzung, um Gefahren frühzei-tig zu erkennen und selbst gut gesehen werden. Darüber hinaus ist es für Ihre Sichtweite wichtig, dass Ihre Scheinwerfer opti-mal eingestellt sind – auch damit Sie den Gegenverkehr nicht unnötig blenden. In diesem Jahr machen wir von TÜV NORD Mobilität des-halb im Oktober wieder bei den bundesweiten Beleuchtungs-wochen mit! Sie können dann an allen TÜV NORD-STATIONEN kostenlos einen Lichttest an ihrem Fahrzeug vornehmen las-sen – ganz unabhängig von der Hauptuntersuchung. Ist alles in Ordnung, gibt es die begehrte Plakette für die Windschutz-scheibe.

Noch Fragen? Informationen zum Lichttest erhalten Sie unter der kostenlosen Service-Telefonnr.: 0800 80 70 600

Wenn Sie Zweifel an der Schuldfrage haben, die Versiche-rung Ihnen eine Teilschuld am Unfall gibt oder Sie den Scha-denumfang von unabhängiger Seite feststellen lassen wollen, stehen wir Ihnen gerne kompetent und zuverlässig zur Seite. Unsere neutralen Schadengutachten helfen Ihnen, Schäden sauber, zügig und korrekt abzuwickeln.

Sie haben Zweifel an der Schuldfrage?

Nutzen Sie die Unfallanalyse und das Unfallgutachten von TÜV NORD Mobilität

In welchen Fällen Sie unbedingt die Polizei rufen sollten

TÜV NORD UnfallanalyseTÜV NORD Mobilität führt für Sie eine unabhängige Unfallanalyse mit Fahrzeug-gegenüberstellungen durch. Dabei wird durch unsere Sachverständigen geprüft, ob die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug mit dem Schaden des beteiligten Objektes bzw. dem nachge-stellten Schadenablauf kor-respondieren.

Gut zu wissen: TÜV NORD Mobilität erstellt nicht nur

Schadengutachten für Pkw, Lkw, Oldtimer, Motorräder und Busse, sondern seit neuestem

auch für E-Bikes!

Gratis und informativ – TÜV NORD Online-Newsletter.Jetzt anmelden und wertvolle Tipps rund um das mobile Leben lesen: www.tuev-nord.de/newsletter

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