Leitfaden für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien ...€¦ · 6 Prototypen...
Transcript of Leitfaden für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien ...€¦ · 6 Prototypen...
Begriffsbestimungen
EPTAZVEIIVGADR
RID
IMDG
IATA
European Power Tool AssociationZentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.Industrieverband Garten e.V.Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, (Europäi-sches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses (Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr)International Maritime Code for Dangerous Goodss (Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr)International Air Transport Association (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung)
Leitfaden für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte: Umsetzung der Gefahrgut-Regelungen
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Trans-portrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderung relevant. Die sichere Beförderung gefährlicher Güter liegt im Interesse der verladenden Wirtschaft und der beauftragten Transportunternehmen.
Die folgenden Hinweise beruhen auf Empfehlungen der EPTA und des ZVEI, die zur Sicherstellung einer hin-reichenden sowie einheitlichen Anwendung und Ausle-gung der Vorschriften für die Beförderung der Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte erstellt wurden.
Bei jedem gewerblichen Versand von Lithium-Ionen-Batterien müssen die Vorgaben der Transportrichtlinien vom Versender in eigener Verantwortung eingehalten werden.
Die Einstufung darüber, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien berück-sichtigt werden müssen, erfolgt über deren Energie-gehalt. Für Batterien mit einer Energie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahr-gutrechts vereinfachte Anforderungen. Lithium-Ionen-
Batterien mit einer Energie von mehr als 100 Wh sind dagegen immer als Gefahrgut der Klasse 9 zu behandeln. Diese Einstufung ist grundsätzlich mit umfangreicheren zusätzlichen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Ver-packung, Kennzeichnung und Begleitdokumente ver-bunden.
Dieser Leitfaden behandelt den gewerblichen Transport auf • Straße / Schiene (ADR/RID)• Seefracht (IMDG)• Luftfracht (IATA).
Im Einzelfall kann die Einbeziehung eines Gefahrgut-experten erforderlich sein.
Dieses Dokument stellt den Stand 1. April 2014 dar. Für die Auslegung und den Vollzug der einschlägigen Vorschriften sind die Länderbehörden zuständig, die im Rahmen ihres Ermessens eigene, auch von diesen Emp-fehlungen abweichende Entscheidungen treffen kön-nen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung und Abfassung dieser Empfehlungen kann deshalb für den Inhalt und die Vollständigkeit dieser Ausführungen keine Haftung übernommen werden.
1
2
Straße/Schiene (ADR/RID), Seefracht (IMDG)
100 Wh pro BatterieTransportfall
Verpackungsvorschrift
Max. Stückzahl
Gewichtsbegrenzung
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Kennzeichnung Seefracht-Container
Transportdokument
Sonstiges
ADR/RID SV188, IMDG SP188
frei
30 kg brutto/Versandstück
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur „Batterien“ und „Batterien mit Ausrüstungen verpackt“)
starke Außenverpackung (Versandkarton)
Sprache: variabel
„Lieferung enthält Lithium-Ionen-BatterienBeförderung nach SV 188.Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter ... (Tel.-Nummer)“
ADR: allg. Warnhinweis (Sprache: variabel formlos, z.B. Lieferschein)
„Lieferung enthält Lithium-Ionen-Batterien, Beförderung nach SV 188. Packstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr. Wird das Packstück beschädigt, muss es isoliert, überprüft und neu verpackt werden. Weitere Informationen unter … (Tel.-Nummer)“
IMDG: (Sprache: Englisch, formlos, z.B. Lieferschein)
“Shipment contains Lithium-Ion Batteries - Transport acc. SP188 - package shall be handle with care, flammability exist if the package is damaged. If the package is damaged, it must be qua-rantined, inspected and repacked. For more information please call …. (Tel.-Nummer)”
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
oder nein
nein
nein
frei
Batterien (ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstung verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesetzt/eingebaut)
3
Straße/Schiene (ADR/RID), Seefracht (IMDG)
>100 Wh pro BatterieTransportfall
Verpackungsvorschrift
Max. Stückzahl
Gewichtsbegrenzung
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Kennzeichnung Seefracht-Container
Beförderungspapier
Sonstiges
ADR/RID P903 (P903a für Rücktransport von gebrauchten Batterien)IMDG P903
ADR: max. 333 kg /Transporteinheit (LKW inkl. Anhänger) bei Überschreitung weitere Anforderungen an Spedition (Kennzeichnung, Gefahrgut-Führerschein)
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur „Batterien“ und „Batterien mit Ausrüstungen verpackt“)
Batterien müssen gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert werden
UN geprüfte Verpackung (Verpackungsgruppe II: UN/4G/Y30/…)um Batterie oder alternativ als Versandkarton
starke Aussenverpackung (Versandkarton)
frei
Batterien(ohne Gerät)
Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesteckt / eingebaut)
Gefahrenzettel (10x10 cm)
ADR: UN 3480
IMDG:UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES
UN 3480,LITHIUM-IONEN BATTERIEN, 9,II, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe (4G))
Beförderungskategorie 2
Gewicht Batterien
Seefracht (IMDG):(Sprache Englisch)IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE)
UN 3481,LITHIUM-IONEN BATTERIEN MIT AUSTRÜS-TUNGEN VERPACKT, 9,II, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe (4G))Beförderungskategorie 2Gewicht Batterien
Seefracht (IMDG):(Sprache Englisch)IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)
UN 3481,LITHIUM-IONEN BATTERIEN IN AUSTRÜSTUN-GEN, 9,II, (E), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe (4G))Beförderungskategorie 2Gewicht Batterien
Seefracht (IMDG):(Sprache Englisch)IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDE-CODE)
Container-Placards (mind. 25x25 cm)
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß Arbeitsanweisung
Gefahrenzettel (10x10 cm)
ADR: UN 3481
IMDG:UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT orUN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT
Luftverkehr (IATA)
≤100 Wh pro BatterieTransportfall
Verpackungs-vorschrift
Max. Stückzahl
Gew.-begrenzung
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Beförderungs-papier
Eintrag in Luft-frachtbtrief (Air Waybill)
Sonstiges
IATA PI 966 Section II
3 Batterien pro Versandstück
falls max. 2 Batterien pro Versandstück: keine Markierung erforderlich
falls mehr als 2 Batterien pro Versandstück:
allg. Warnhinweis: (Sprache Englisch)
“Caution: Transport according IATA-DGR, PI966 Section II, Package must be handle with care. Flammability existis if the package is damaged. If the package is damaged it must be quarantined, inspec-ted and repacked. For more information, please call … (Tel.-Nummer)“
“Lithium-Ion batteries in compliance with section II of PI 966”
“Lithium-Ion Batteries in compliance with section II of PI 965”
Bis 2 Batterien pro Versandstück: kein Warnhinweis notwendigMehr als 2 Batterien pro Ver-sandstück, allg. Warnhinweis (Sprache Englisch)
„Caution:Transport according IATA-DGR, PI967 Section II, Package must be handle with care. Flamma-bility existis if the package is damaged. If the package is damaged it must be quaranti-ned, inspected and repacked. For more information,please call … (Tel.-Nummer)“
nur wenn >2 Batterien je Versandstück:
„Lithium-Ion Batteries in compliance with section II of PI 967”
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES, 9, II // __ Fibreboard box(es) x __ kg G // 965 // IB
General warning statement: (Language English)
“Caution: Transport according IATA-DGR, PI965 Section II. (oder IB) Package must be handle with care. Flammability exists if the package is damaged. If the package is damaged it must be quarantined, inspected and repacked. For more information, please call … (Tel.-Nummer)“
Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter gemäß ArbeitsanweisungBatterien ≤2.7Wh können unter der PI965 Section II in unlimitierter Menge transportiert werden Max. Gewicht pro Packstück 2.5 kg (Batteriegewicht)
Formelle IATA Schulung (Personalkategorie 1) bei zugelassenem Trainer erforderlichFalls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES Brutto-Gewicht (kg G) Anschrift Absender/Empfänger
PAX/CAO: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern (nur Batterien, Batterien mit Ausrüstungen verpackt), Sichern gegen Bewegung durch Füllstoff
Bei eingesteckten oder eingesetzten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine versehentliche Betätigung nicht möglich ist
Batterien müssen so geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kannStarke Aussenverpackung (Versandkarton)
IATA PI 967 Section II
frei
IATA PI 965 Section II
2 Batterien pro Versandstück
frei
IATA PI 965 Section IB
frei (mehr als 2 Batterien pro Versandstück)
10 kg brutto pro Versandstück
Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesetzt/eingebaut)
Batterien (ohne Gerät)
4
5
Luftverkehr (IATA)
Transportfall
Max. Stückzahl
Gewichtsbegrenzung
Verpackungsvorschrift
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Beförderungspapier
Eintrag in Luffrachtbtrief (Air Waybill)
Sonstiges
PAX: 5 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück CAO: 35 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
PAX: 5 kg netto Batteriegewicht pro VersandstückCAO: 35 kg netto Batteriegewicht pro Versandstück
PAX: max. 5 kg netto / Versandstück
CAO: max. 35 kg netto / Versandstück
IATA PI 966 Section I
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern
UN geprüfte Verpackung(Verpackungsgruppe II: UN 4G/Y30/…)
IATA PI 967 Section I IATA Sondervorschrift A48
IATA PI 965 Section IA
Bei eingesteckten oder eingesetzten Batterien muss das Gerät so gesichert sein, dass eine versehentliche Betätigung nicht möglich ist
Batterien müssen so geschützt sein, dass ein Kontakt mit leitfähigen Werkstoffen innerhalb derselben Verpackung nicht zu einem Kurzschluss führen kann
Starke Außenverpackung (Versandkarton)UN-geprüfte Verpackung nicht notwendig
Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschliessen, die Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern
UN geprüfte Verpackung(Verpackungsgruppe II: UN 4G/Y30/…)
keine
>100 Wh pro Batterie
Batterien mit Ausrüstungen verpackt (mindestens 1 Batterie beigelegt)
Batterien in Ausrüstungen(in Gerät eingesetzt/eingebaut)
Batterien(ohne Werkzeug)
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES PACKED WITH EQUIPMENT, 9, II // 966
Formelle IATA Schulung (Personalkategorie 1) bei zugelassenem Trainer erforderlich
Falls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich
„Dangerous Goods as per attached Shipper´s Declaration“
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3481 LITHIUM-ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT, 9, II // 967
Shipper’s Declaration for Dangerous Goods:
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES, 9 II 965
PAXUN 3481, LITHIUM-ION BATTERIESPACKED WITH EQUIPMENTNet weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger
PAXUN 3481, LITHIUM-ION BATTERIESCONTAINED IN EQUIPMENTNet weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger
PAXUN 3480, LITHIUM-ION BATTERIESCONTAINED Net weight (NET QTY)Anschrift Absender/Empfänger
Versand per CAO → zusätzlich CAO Label
Versand per CAO → zusätzlich CAO Label
Versand per CAO → zusätzlich CAO Label
6
Prototypen Straße/Schiene/See
PrototypenLuft
(ohne UN Test 38.3) (ohne UN Test 38.3)
Transportfall
Max. Stückzahl
Gewichtsbegrenzung
Verpackungsvorschrift
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Beförderungspapier
Sonstiges
UN-geprüft, z.B. Aluminium Box (Verpackungsgruppe I)
ADR/RID: UN 3480
IMDG: UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES(100 x 100 mm)
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES
Net weight (NET QTY)Absender/Empfänger-Adressen
Bemerkung: Das dt. Luftfahrtbundesamt LBA akzeptiert nur eine Metall-Verpackung und bewilligt nur CAO Transporte
• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken
• Box mit Vermiculit auspolstern
• ADR/RID SV230 / IMDG: SP230 beachten
• Sicherung gegen Bewegung durch Füllstoff
UN-geprüft, z.B. Aluminium Box (Verpackungsgruppe I)
• jede Batterie einzeln in Plastikbeutel verpacken
• Box mit Vermiculit auspolstern
• Absender (komplette Anschrift)
• Empfänger (komplette Anschrift)
1 Kiste, AluminiumUN 3480 LITHIUM-IONEN BATTERIEN, 9, II, (E)Sondervorschrift 310 Bruttogewicht: xx,x kg
IMDG: IMO-DANGEROUS GOODS DECLARATION (SOLAS 74, KAP. VII, REG 5, MARPOL 73/79, ANNEX III REG. 4 OF IMDG-CODE
Shipper´s Declaration for Hazardous Goods:
UN 3480 LITHIUM-ION BATTERIES, 9, II // 965 // A88 + Kopie A88 Genehmigung
nur für Transport
• bei Produktionsserie von maximal 100 Lithiumbatterien• Prototypen zu Prüfzwecken
Unterweisung der beteiligten MA gemäß Arbeitsanweisung
nur für Transport
• bei Produktionsserie von maximal 100 Lithiumbatterien• Prototypen zu Prüfzwecken
Formelle IATA Schulung (Personalkategorie 1) bei zugelassenem Trainer erforderlichFalls nicht vorhanden, externer Experte erforderlich
Produktionsserie von maximal 100 Lithiumzellen und -batterien pro Jahr
keine
ADR/RID/IMDG SP310 A88 (nur mit Bewilligung der Luftfahrtbehörde des Versandlandes) Bemerkung: nach/über/via USA zusätzlich Importbewilligung der Behörde (DOT) notwendig
35 kg brutto pro Versandstück
z. B Alu-Box Kennzeichnung Verpackungsgruppe I Kissen mit Vermiculit zum Auspolstern
7
Beschädigte oder defekte BatterienStraße/Schiene(würden UN-Test 38.3 nicht mehr bestehen)
Transportfall
Max. Stückzahl
Gewichtsbegrenzung
Verpackungsvorschrift
Verpackung
Kennzeichnung Versandstück
Transportdokument
Sonstiges
Innenverpackung:
• Jede Batterie einzeln in dichte Innenverpackung (Auslaufschutz)
• Sichern gegen Bewegung durch Füllstoff
Außenverpackung:
• UN geprüft (Verpackungsgruppe II), z.B. Kiste aus Pappe
• wenn luftdicht, dann Entlüftungseinrichtung
• gefüllt mit nicht brennbarem und nicht leitfähigem Wärmedämmstoff, Baustoffklasse A1 oder A2 („nichtbrennbar“, z.B. Steinwolle, Glaswolle, Foamglas, Vermiculit)
• genügend Aufsaugmaterial, um austretenden Elektrolyt aufzusaugen
UN 3480 BESCHÄDIGTE / DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
• Absender (komplette Anschrift)• Empfänger (komplette Anschrift)
1 Kiste, Pappe, UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, 9, II, (E), Bruttogewicht: xx,x kg, Transportkategorie 2
Beförderung vereinbart gemäß den Bedingungen des Abschnittes 1.5.1 des ADR (M259)
Unterweisung der beteiligten MA gemäß Arbeitsanweisung
ADR SV661 (Entsorgung): Transport-Genehmigung durch zuständige Behörde muss jedem Transport beigelegt werden
ADR P908/SV376: Information der der zuständigen Behörde (z.B. BAM) über jede Beförderung(präzise Beschreibung der beförderten Güter und Gründe für die Nutzung der M259)
keine
keine
ADR P908 (in ADR ab 2015, ab sofort anwendbar durch multilateraler Vereinbarung M 259, danach SV376)
Anwendbar für Batterien, die aufgrund ei-ner Beschädigung den UN 38.3-Test nicht mehr bestehen würden (analog anwendbar für Zellen). Dazu gehören:• Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind• ausgelaufene oder entgaste Batterien• Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder• Zellen oder Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben
Beschädigte oder defekte Batterien als LuftfrachtBatterien, die vom Hersteller aus Sicher-heitsgründen als fehlerhaft befunden werden, die beschädigt wurden, die die Wirkung haben eine gefährliche Hitzeent-wicklung, Feuer oder Kurzschluss zu erzeu-gen, sind zur Beförderung VERBOTEN. (z.B. solche die aus Sicherheitsgründen zum Her-steller zurück geschickt werden sollen).
Nicht anwendbar für Transporte per inter-nationaler Seefracht.
Wenn einer dieser Fragen mit JA beantwortet wird, gelten die Verpackungs- und Transportvorschriften für defekte Batterien
Detaillierte Kriterien zur Diagnose
Nein Ja
Batteriezellen weisen ein beschädigtes oder stark verformtes Gehäuse auf
Flüssigkeit läuft aus
sonderbarer Gasgeruch tritt auf
messbare Temperaturerhöhung im ausgeschalteten Zustand (mehr als handwarm)
geschmolzene oder verformte Kunststoffteile
geschmolzene Anschlußleitungen
Batteriemanagementsystem (falls vorhanden) identifiziert defekte Zellen
8
Weitere Anforderungen:
UN-Test 38.3 als Transportvoraussetzung
Grundsätzlich dürfen nur solche Batterien transportiert werden, die die Anforderun-gen des „UN manual of tests and criteria Kapitel 38.3“ erfüllen. Bei Zweifelsfällen kann der Hersteller Auskunft geben.
Was ist bei Retouren der Ware zu beach-ten?
Der Versender und auch der Auftrag-geber des Transportvorgangs sind verant-wortlich für die ordnungsgemäße Beför-derung.
Grundsätzlich gelten für Rücktranspor-te dieselben Vorschriften wie im Leit-faden erwähnt. Wenn möglich sollte die ursprüngliche Originalverpackung zum Transport verwendet werden. Sollten die vorgeschriebene Originalverpackung (incl. Batterie und Koffer), Markierung oder auch die notwendigen Beförderungsdo-kumente nicht vorhanden sein, müssen diese vom Auftraggeber (z.B. Hersteller, Lieferant o.a.), dem Versender oder dem Transporteur vor der Abholung des Rück-transport zur Verfügung gestellt werden. Lithium-Ionen-Batterien mit einer Energie
>100Wh benötigen für den Rücktransport auf der Straße oder per Bahn (ADR/RID) eine UN-zertifizierte Verpackung (wie im Leitfaden) beschrieben, jedoch dürfen für gebrauchte Lithium-Ionen-Batterien auch nicht UN-zertifizierte Verpackungen ver-wendet werden, sofern
• das Versandstück nicht mehr als 30 kg brutto wiegt,• die Retoure so verpackt ist, dass Kurz- schlüsse verhindert und • eine Beschädigung und Bewegung innerhalb des Versandstücks unter normalen Beförderungsbedingungen nicht möglich ist (Polster- Füllmaterial verwenden). (Quelle: ADR/RID P903a)
Beförderung von Lithium-Ionen-Batte-rien, Elektrowerkzeugen und elektri-schen Gartengeräten in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Beförderers (Handwerkerregelung - ADR 1.1.3.1c)
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für Unternehmen, welche die Beförde-rung in Verbindung mit ihrer Haupttätig-keit durchführen (z.B. Lieferungen oder Rücklieferungen im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsar-beiten oder Vorführzwecken). Für Lithi-um-Ionen-Batterien oder Geräte welche
mit Lithium-Ionen-Batterien >100Wh Leistung betrieben werden gilt für die Anwendung dieser Freistellung ein Ge-wichtslimit von 333 kg (Batteriegewicht). Es sind Maßnahmen zu treffen um eine gefahrlose Beförderung sicherzustellen (Ladungssicherung).
Die reine Versorgung fällt jedoch nicht in diese Ausnahmeregelung.
Zusammenpacken mehrerer Versand-stücke (ohne Kennzeichnungspflicht)
Versandstücke mit Elektrowerkzeugen oder elektrischen Gartengeräten, bei denen max. 2 Batterien (≤100 Wh) ein-gesetzt oder eingebaut sind, unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht. Es ist auch kein Begleitdokument erforderlich. Wenn mehrere Versandstücke, die keiner Kenn-zeichnungspflicht unterliegen, in eine Umverpackung verpackt oder auf einer Palette transportiert werden, muss diese ebenfalls nicht gekennzeichnet werden.
Achtung: Bei der Luftfracht gibt es bei die-ser Ausnahme Abweichungen von Staaten und Luftverkehrsgesellschaften. Es gibt Airlines, die z.B. ein Begleitdokument und einen Air Waybill (AWB) Eintrag trotzdem verlangen. (z.B. Lithium-Ion Batteries in compliance with Section II of PI 967).
Herausgeber:EPTA – European Power Tool AssociationRue du Commerce 31B-1000 Brüssel
Ansprechpartner: Christian EckertTelefon: +32 2 792-1023E-Mail: [email protected]
Unter Mitarbeit von:ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.Fachverband Elektrowerkzeuge
Industrieverband Garten e.V.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt übernimmt EPTA keine Haftung für den Inhalt. Alle Rechte, insbesonderedie zur Speicherung, Vervielfältigung und Verbreitungsowie der Übersetzung, sind vorbehalten.
Bilder: Copyright by EPTAStand April 2014