iLive ExposeHH II TEIL B LayPh04

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URBAN LIVING HAMBURG PROJEKTDATEN UND ALLGEMEINE HINWEISE

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URBAN LIVINGHAMBURG

P R O J E K T D A T E N U N D A L L G E M E I N E H I N W E I S E

Vorwort ............................................................................ Seite 03

Projektdaten ................................................................... Seite 04

Grundrisse ....................................................................... Seite 06

Apartmenttypen ........................................................... Seite 18

Gebäudebeschreibung ............................................. Seite 20

FAQ ..................................................................................... Seite 25

Risikohinweise .............................................................. Seite 34

Allgemeine Hinweise ................................................ Seite 44

Verweis auf Anlagen .................................................. Seite 47

InhaltExposé Teil B

Das vorliegende Angebot bezieht sich auf das Objekt URBAN LIVING Hamburg, eine Qualitätsimmobilie in guter Lage von Hamburg sowie fußläufig zu Nahversorgungsein-richtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mit Apartmentgrößen von ca. 20 m² bis ca. 45 m² ist das An-gebot auf Manager, Pendler, Young Professionals und Stu-dierende zugeschnitten. Denn mit der Lage, der Auswahl der Materialien sowie der guten Verarbeitungsqualität ent-steht ein ansprechendes Niveau. Die Apartments zeichnen sich durch eine durchdachte, moderne Raumgestaltung aus: Bad, Wohnbereich, Küche sowie Netzwerk- und Kommuni-kationstechnik sind fl ächenoptimiert ausgerichtet, um eine entsprechende Wohlfühlqualität im Bereich Mikrowohnen zu gewährleisten.

Für Kapitalanleger bietet eine Investition in Mikroapart-ments die Chance auf gute Renditen mit vergleichsweise niedrigem Risiko. Hinzu kommt, dass über 40% aller Haus-halte in Deutschland Single-Haushalte sind und deren An-zahl kontinuierlich zunimmt. Gleichzeitig sind nur ca. 10%

aller Wohnungen auf diesen Bedarf ausgerichtet.Intensive Marktforschungen, basierend auf Einzelbefragun-gen, haben ergeben, dass in Hamburg eine Wohnungs-knappheit in diesem Bereich vorliegt. Der Großteil aller Be-fragten gab an, im vergangenen Jahr auf Wohnungssuche gewesen zu sein. Besonders nachgefragt werden Zimmer-größen zwischen 20 m² und 25 m². Die umfangreiche Bedarfsanalyse zeigt, dass neuer Wohn-raum in Hamburg gefragt ist.

Die folgenden Seiten ergänzen Exposé Teil A und liefern In-formationen zu Gebäude, Lage, Risiken und beantworten darüber hinaus häufig gestellte Fragen. Da eine vollstän-dige Aufführung aller relevanten Objektinformationen nur bedingt möglich ist, empfehlen wir Ihnen für Ihre Investi-tionsentscheidung auch eigene Informationsquellen mit einzubeziehen. Bei weitergehenden Fragestellungen kon-taktieren Sie bitte Ihren Berater.

Vorwort

02 03URBAN LIVING Hamburg | Inhaltsverzeichnis URBAN LIVING Hamburg | Vorwort

DATEN (ca.-Angaben)*

Grundstücksgröße .................................................................

Vollgeschosse ........................................................................................

umbauter Raum ....................................................................

Gesamtfl äche ...........................................................................

Apartmentfl äche (Gesamtfl äche) ....................................

GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN Gemeinschaftsraum ........................................................ Fitnessraum ......................................................................... Communitymanager ...................................................... Waschraum .......................................................................... Eventküche .......................................................................... Lobby / Gemeinschaftsbereich .................................

KFZ-Stellplätze (Tiefgarage) ...................................................

KFZ-Stellplätze (außen) .............................................................

Fahrrad-Stellplätze (Tiefgarage) .........................................

Fahrrad-Stellplätze (außen) ..................................................

3.654 m²

7/8

32.674 m³

12.576 m²

8.108 m²

ca. 82 m²ca. 26 m²ca. 22 m²ca. 20 m²ca. 44 m²ca. 85 m²

44 Stk.

12 Stk.

188 Stk.

147 Stk.

Projektdaten

04 05URBAN LIVING Hamburg | Projektdaten URBAN LIVING Hamburg | Projektdaten* alle Angaben sind ca.-Angaben und können sich u.U. geringfügig ändern.

Grundriss UG

06 07

TIEFGARAGEN-STELLPLÄTZE

Regelstellplatz• 2,50 m x 5,00 m

Breiterer Stellplatz / Randstellplatz (Stellplatz Nr. 1, 19, 24, 25, 44)• 2,70 m / 2,90 m x 5,00 m

1258 369 471011

36 39 42 43 44

17 1420

29 33

12

35 38 41

18 1521

28 32

23

26

13

34 37 40

19

30

1622

27 31

24

25

URBAN LIVING Hamburg | Grundriss UG URBAN LIVING Hamburg | Grundriss UG

Die Bauausführung kann in Teilbereichen von den hier dargestellten Plänen abweichen.

N

EINFAHRTTIEFGARAGE

AUFZUG

HAUSANSCHLUSSRAUM

DOPPELPARKSYSTEM FÜR FAHRRÄDER

WASCHRAUM

a

b

b

c

c

d

a

da

Grundriss EG

08 URBAN LIVING Hamburg | Grundriss EG 09URBAN LIVING Hamburg | Grundriss EG

N

Die Bauausführung kann in Teilbereichen von den hier dargestellten Plänen abweichen.

LOBBY / GEMEINSCHAFTS-BEREICH (85 m²)

a

b

AUFZUG GEMEINSCHAFTSRAUM (82 m²)e

d

e

FITNESSRAUM (26 m²)

b

c

TIEFGARAGEN-EINFAHRTf

f

COMMUNITYMANAGER (22 m²)

c

d

EVENTKÜCHE (44 m²)g

g

= BARRIEREFREIES APARTMENT

0.14

0.13 0.12 0.04 0.030.11 0.10 0.09 0.08 0.07 0.06 0.05 0.02 0.01

0.18 0.220.20 0.24 0.260.19 0.230.21 0.25 0.270.15 0.16 0.17

EINGANG 1EINGANG 2

a

a

Grundriss 1. - 2. OG

10 11

1.442.84

1.432.83

1.452.85

1.422.82

1.462.86

1.412.81

1.472.87

1.402.80

1.482.88

1.392.79

1.492.89

1.382.78

1.502.90

1.372.77

1.512.91

1.362.76

1.522.92

1.352.75

1.532.93

1.342.74

1.542.94

1.332.73

1.552.95

1.322.72

1.562.96

1.312.71

1.602.100

1.672.107

1.572.97

1.302.70

1.612.101

1.662.106

1.582.98

1.292.69

1.622.102

1.652.105

1.592.99

1.282.68

1.632.103

1.642.104

Die Bauausführung kann in Teilbereichen von den hier dargestellten Plänen abweichen.

URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 1.-2. OG URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 1.-2. OG

N

a

a

a AUFZUG

Grundriss 3. - 4. OG

12 13

3.1244.164

3.1234.163

3.1254.165

3.1224.162

3.1264.166

3.1214.161

3.1274.167

3.1204.160

3.1284.168

3.1194.159

3.1294.169

3.1184.158

3.1304.170

3.1174.157

3.1314.171

3.1164.156

3.1324.172

3.1154.155

3.1334.173

3.1144.154

3.1344.174

3.1134.153

3.1354.175

3.1124.152

3.1364.176

3.1114.151

3.1404.180

3.1474.187

3.1374.177

3.1104.150

3.1414.181

3.1464.186

3.1384.178

3.1094.149

3.1424.182

3.1454.185

3.1394.179

3.1084.148

3.1434.183

3.1444.184

Die Bauausführung kann in Teilbereichen von den hier dargestellten Plänen abweichen.

URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 3.-4. OG URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 3.-4. OG

N

a

a

a AUFZUG

Grundriss 5. - 7. OG

14 15

5.2046.2447.284

5.2036.2437.283

5.2056.2457.285

5.2026.2427.282

5.2066.2467.286

5.2016.2417.281

5.2076.2477.287

5.2006.2407.280

5.2086.2487.288

5.1996.2397.279

5.2096.2497.289

5.1986.2387.278

5.2106.2507.290

5.1976.2377.277

5.2116.2517.291

5.1966.2367.276

5.2126.2527.292

5.1956.2357.275

5.2136.2537.293

5.1946.2347.274

5.2146.2547.294

5.1936.2337.273

5.2156.2557.295

5.1926.2327.272

5.2166.2567.296

5.1916.2317.271

5.2206.2607.300

5.2276.2677.307

5.2176.2577.297

5.1906.2307.270

5.2216.2617.301

5.2266.2667.306

5.2186.2587.298

5.1896.2297.269

5.2226.2627.302

5.2256.2657.305

5.2196.2597.299

5.1886.2287.268

5.2236.2637.303

5.2246.2647.304

Die Bauausführung kann in Teilbereichen von den hier dargestellten Plänen abweichen.

URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 5.-7. OG URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 5.-7. OG

a

a

a AUFZUG

Grundriss 8. OGPenthouse

16 17

Die Bauausführung kann in Teilbereichen von den hier dargestellten Plänen abweichen.

URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 8. OG URBAN LIVING Hamburg | Grundriss 8. OG

N

8.316

8.315

8.317

8.314

8.318

8.313

8.319

8.312

8.320

8.311

8.321

8.310

8.324

8.327

8.322

8.309

8.325

8.326

8.323

8.308

a AUFZUG

a

a

Apartmenttypen

18 URBAN LIVING Hamburg | Apartmenttypen 19URBAN LIVING Hamburg | Apartmenttypen

Comfortapartment

Comfortapartment 2.76

Bad: 3,24 m²

Wohnen/Essen/Kochen/Schlafen: 17,59 m²

Terrasse/Balkon: 3,06 m². . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Gesamt: 23,89 m²

Alle Angaben sind ca.-Angaben und können sich u.U. geringfügig ändern.

Alle Angaben sind ca.-Angaben und können sich u.U. geringfügig ändern.

Penthouseapartment

Penthouseapartment 8.310

Wohnen/Essen/Kochen: 19,04 m²

Bad: 4,11 m²

Schlafen: 8,82 m²

Dachterrasse: 9,02 m². . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Gesamt: 40,99 m²

Allgemein/Ensemble/GebäudeIn Hamburg, Behringstraße 150, entsteht ein Objekt mit insge-samt 327 Apartments, KFZ-Stellplätze in der Tiefgarage sowie den zugehörigen Außenanlagen. Der Neubau wird 8-geschos-sig, mit einem im EG integrierten Gemeinschaftsraum und ei-nem Fitnessraum errichtet. Im UG sind die Technik, Abstellräume und Fahrradabstellplätze integriert. Die Etagen werden jeweils über Treppenhäuser und zwei Personenaufzüge erschlossen. Das Gebäude wird entsprechend den Anforderungen gemäß Energieeffi zienzhaus der Kategorie KfW 55 nach EnEV 2016 („KfW 55-Haus“) errichtet. Das bedeutet: Hohe Luftdichtigkeit der Gebäude, niedrige Transmissionswärmeverluste, also niedriger Primärenergieverbrauch, Einhaltung der aktuell gültigen DIN-Normen und der anerkannten Regeln der Technik.

Konstruktion Unterkellerung mit Tiefgarage auf Stahlbetonfundamenten sowie Stahlbetonbodenplatte in Teilbereichen. Die daran anschließenden aufgehenden Außenwände bestehen aus Beton, nach statischen Erfordernissen. Die Außenwände, Apartmenttrennwände und tragenden Innenwände sind aus Mauerwerk, Beton oder technisch vergleichbar geeigneten Materialien mit den erforderlichen Wandstärken. Nicht tra-gende Innenwände in den Apartments werden in Trocken-bau und/oder als Mauerwerkswände ausgeführt.

FassadenDie Gebäudehüllen werden entsprechend den Anforderun-gen an ein Energieeffi zienzhaus der Kategorie KfW 55 nach EnEV 2016 ausgeführt. Die Außenwände erhalten straßen-seitig Klinker, im rückwärtigen Bereich ein Wärmedämmver-bundsystem gemäß Wärmeschutznachweis. Die Farbgestal-tung der Fassaden erfolgt entsprechend dem Farbkonzept des Architekten und bleibt dem Bauträger vorbehalten.

FensterAlle Fenster und Fenstertüren werden mit Kunststoffrahmen aus thermisch getrennten Profilen ausgeführt. Kunststoff-Qualitätsfenster (5-Kammerprofil), mit energiesparender Wärmeschutzverglasung (UW-/UG-Wert nach ENEV Nach-weis), umlaufender Anschlag und Mitteldichtung, Auftei-lung nach Ansicht. Die Beschläge sind als verdeckt liegende Einhandbeschläge ausgeführt. Je Apartment ein Lüftungs-flügel (Dreh-Kipp-Flügel). Zum Einsatz kommen Fenster mit 3-Scheiben-Isolierverglasung, die den energetischen und schallschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Die Fenster erhalten Vorbaurollläden mit mechanischem An-trieb. Bodentiefe Fenster werden, soweit erforderlich, mit Absturzsicherung ausgeführt. In den Bereichen im Erdge-schoss, die nicht zu Wohn- oder Aufenthaltszwecken die-nen werden Fenster mit Lüftungsflügeln eingebaut. Innen-

fensterbänke mit massiver Fensterbrüstung aus Naturstein oder Kunststein.

DächerDie Flachdächer werden nach statischen Erfordernissen aus Stahlbeton hergestellt und nach Wärmeschutz-/EnEV-Nach-weis gedämmt. Die Dachabdichtung erfolgt mit Bitumen- bzw. Folienbahnen, die Attikaränder mit Blechabdeckung.

Treppenhäuser und EingängeDas Haupt-Treppenhaus ist im Erdgeschoss als Eingangsfoyer gestaltet. Die Treppenhäuser werden in Stahlbetonbauweise mit schallentkoppelten Treppenläufen erstellt und erhalten Stahlgeländer mit Handläufen aus Edelstahl. Bodenbeläge in rutschfestem Linoleum passend zum Gestaltungskonzept des Hauses; in den Eingangsbereichen der Treppenhäuser an je-dem Gebäudezugang mit Sauberlaufzone. Treppenläufe aus Stahlbetonfertigteilen aus oberfl ächenfertigem Sichtbeton. Wandfl ächen glatt geputzt mit Anstrich. Die Hauseingangs-türen als Metall-Glas-Türen mit Sicherheitsschloss, Trittblech und mit elektrischen Türöff nern. Wohnungseingangstüren mit Stahlumfassungszargen lackiert. Türblatt mit Kunststoff oberfl ä-che, schalldämmend, Ausführung mit dreiseitig umlaufender Dichtung und schallhemmender Bodendichtung, Sicherheits-beschlag, Wechselgarnitur (außen Knopf, innen Drücker), Tür-

spion und elektrischen Türöff nern. Beleuchtung in den Fluren, Treppenhäusern etc. über Wand- bzw. Deckenleuchten mit Zeitschaltrelais und Bewegungsmelder. Briefkastenanlagen am Eingang als Sammelanlage.

PersonenaufzugIm Gebäude befi nden sich zwei moderne Aufzugsanlagen; die Größe der Fahrkabinen gestattet den Transport von Roll-stühlen und / oder Krankentragen.

Untergeschoss, Erdgeschoss Im EG befi nden sich die Gemeinschaftsräume des Hauses so-wie ein Fitnessraum und eine Eventküche, im Untergeschoss sind die notwendigen Technik- und Versorgungsräume so-wie Abstell- und Fahrradraum untergebracht. Die Müllräume befi nden sich im Außenbereich. Fußboden und Innenwände im Erd- als auch Untergeschoss werden je nach Erfordernis und Beanspruchung mit geeigneten Anstrichen und Be-schichtungen ausgestattet. Die Be- und Entlüftung sowie Entrauchung der Tiefgarage und der Technikräume im Un-tergeschoss erfolgt natürlich.

KFZ-Stellplätze (Tiefgarage)Betonpfl asterbelag mit Gefälle.

Gebäudebeschreibung

20 21URBAN LIVING Hamburg | Gebäudebeschreibung URBAN LIVING Hamburg | Gebäudebeschreibung

AußenanlagenUm das Gebäude, wo möglich, Spritzschutztraufe mit Kies und Betonwerkstein-Rabattenabschluß. Alle Terrassen im Erdgeschoss mit Betonwerksteinplatten, grau, im Splittbett. Mit Kiesstreifen zum Gebäude. Alle restlichen Flächen mit Humusanschüttung, Planum und Raseneinsaat sowie Ein-zelbepfl anzung. Bäume/Sträucher sowie vorgeschriebene behördliche Begrünung. Entwässerungsrinnen an den Ein-gängen nach Erfordernis.

Gebäudetechnik / InstallationenDie Wärmeerzeugung erfolgt über den Anschluss an das Fernwärmenetz. Übergaberäume in den erforderlichen Ab-messungen. Die Heizfl ächen aller Apartments werden als formschöne Profi l-Kompakt-Fertigheizkörper ausgeführt. Wasser- und Abwasserleitungen jeweils aus zugelassenem Rohrmaterial. Dachentwässerung über Abwasserrohre mit Ableitung in das öff entliche Entwässerungsnetz. Raument-lüftung mit Einzelraumlüfter in Bad und WC. Elektro-Zähler-stationen im UG. Unterverteiler in jedem Apartment, optio-nal mit nachrüstbaren elektronischen Zwischenzählern. Die Elektroinstallation erfolgt nach den gültigen VDE und den örtlichen EVU-Vorschriften. Die Anzahl der Auslässe und Schalter richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die

Haupteingänge erhalten eine Klingelanlage mit Türöff ner und Gegensprechanlage. Läutwerk mit Rufunterscheidung Haustüre – Apartmenteingangstüre. Alle Räume werden mit Beleuchtungskörper ausgestattet. Die Bemusterung und Auswahl erfolgt durch den Bauträger.

Anschlüsse Die Wohnanlage erhält Anschlüsse zu TV und Rundfunk, Te-lefon und Internet an die örtlich vorgegebenen Netze. Die Verträge werden über die Hausverwaltung für die Wohnan-lage abgeschlossen.

WohnräumeWandfl ächen werden, soweit es sich nicht um oberfl ächen-fertige Gipsplattenwände oder Trockenbau-Ständerwände handelt, glatt oder mit Filzputzstruktur geputzt. Die Wand-fl ächen erhalten einen weißen Anstrich. Alle Wohngeschos-se mit schwimmendem Estrich mit Wärme- und Trittschall-schutz. Die Wohn-, Schlaf- und Küchenbereiche sowie Flure werden mit Bodenbelag aus Vinyl mit umlaufender Sockel-leiste belegt. Innentüren mit Stahlumfassungszargen lackiert. Türblätter, Röhrenspanstreifenfüllung und Kunststoff oberfl ä-che weiß, mit Beschlägen aus eloxiertem Leichtmetall.

BäderDie Wände der Bäder mit keramischen Wandfl iesen raum-hoch belegt. Böden mit Feinsteinzeug-Platten oder kera-mischem Fliesenbelag. Nachstehende Sanitärobjekte nach Planung von Markenfi rmen: WCs aus Sanitärporzellan mit UP-Spülkasten, Installationsblock in der Vorwand. Aufsetz-waschtisch aus Sanitärporzellan mit verchromter Einhebel-mischerarmatur, Ablaufgarnitur und Spiegel. Duschen als Duschen mit gefl iesten bodenebenen Duschbereich, Un-terputzarmatur, verchromt und Brauseset sowie Glasabtren-nung als Spritzschutz.

KüchenDie Apartments werden mit einer Einbauküche ausgestat-tet. Die Ausführung beinhaltet u.a. Kühl-Gefrierkombination, Backofen, 2-Platten-Glaskeramikkochfeld sowie Umluft-Dunstabzugshaube und Einbaumöbel. Eine Inventarliste wird den Vertragsunterlagen beigefügt.

BalkoneBalkonkonstruktionen als oberfl ächenfertige Stahlbeton-Kragplatten inkl. der notwendigen Entwässerung (Ableitung über Regenfallrohre). Balkongeländer in verzinkter Ausfüh-rung mit geschlossener Oberfl äche. Zwischen den Balkon-

einheiten werden Sichtschutz-Trennwände eingebaut. Je Balkon eine Wandleuchte.

Dachterrassen Betonwerksteinbelag, Geländer in verzinkter Ausführung mit geschlossener Oberfl äche.

Terrassen im ErdgeschossDie Terrassen erhalten einen Betonwerksteinbelag. Zwischen den Terrasseneinheiten werden Sichtschutz-Trennwände eingebaut. Je Terrasse eine Wandleuchte.

Ausstattung ApartmentsDie Apartments werden komplett möbliert. Die Einrichtung enthält u.a. eine TV-Konsole, Schreibtisch, Bett, Esstisch, Sitz-möbel, Kleiderschrank und eine Garderobe. Eine Inventarlis-te wird den Vertragsunterlagen beigefügt. Die Bemusterung obliegt dem Bauträger.

Ausstattung GemeinschaftsräumeDie Gemeinschaftsräume werden mit Möbeln in Anlehnung an die Visualisierung ausgestattet. Die technische Ausstat-tung regelt die Baubeschreibung. Sanitärräume teilgefl iest. Die Bemusterung erfolgt durch den Bauträger.

Gebäudebeschreibung

22 23URBAN LIVING Hamburg | Gebäudebeschreibung URBAN LIVING Hamburg | Gebäudebeschreibung

Ausstattung WaschräumeDie Waschräume werden für die Installation von Waschma-schinen und Trocknern vorbereitet. Für den Betrieb der Gerä-te (Münzautomat) wird durch die Hausverwaltung ein Liefer-vertrag mit einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen.

Allgemein, Änderungen, AbweichungenBei diesem Projekt handelt es sich nicht um eine klassische Wohnanlage mit Wohnungen im Sinne der LBO, sondern um Nutzungseinheiten in einem Wohnheim. Diese weichen bei LBO- und DIN-Vorgaben für übliche Wohnungen ab. Insbe-sondere haben die Trennwände zwischen den Einheiten so-wie die Eingangstüren evtl. einen geringeren Schallschutz-wert. Nicht für jede Einheit ist ein KFZ-Stellplatz verfügbar. Grundlage dieser Gebäudebeschreibung ist die Baugesuchs-planung. Vereinzelt sind Abweichungen durch die fortschrei-bende Planung, durch Änderungen der Bauvorschriften oder Normen, durch behördliche oder statische Aufl agen, durch Bedingungen und Aufl agen der Stadt Hamburg oder durch während der Bauphase vorgenommene Arbeiten möglich.

Gebäudebeschreibung

24 25URBAN LIVING Hamburg | Gebäudebeschreibung URBAN LIVING Hamburg | FAQ

A ALLGEMEINE FRAGEN

1. Wofür steht das Konzept „Junges Wohnen“?Unser Ziel ist es, jungen Menschen und Junggebliebenen zeit-gemäßen Wohnraum in zentraler Lage mit einem ansprechen-den Verhältnis von Preis und Leistung anzubieten.Mit dem Wandel der Industriegesellschaft zur heutigen Wis-sensgesellschaft ist Flexibilität und berufl iche Qualifi kation notwendiger denn je; hierzu ist ein akademischer Abschluss in vielen Berufszweigen unerlässlich geworden. Folglich ist die Anzahl von Studierenden und somit entsprechend der Bedarf an kleinen und kompakten Wohneinheiten enorm gestiegen. Hinzu kommen eine wachsende Anzahl von Singlehaushal-ten sowie eine steigende Nachfrage nach Mikroapartments als Zweitwohnstätte für Pendler und temporär Beschäftigte. Genau dieser Entwicklung wird durch unkomplizierte Mietan-gebote Rechnung getragen. Die modernen, innovativen Life-style-Apartments nach dem Konzept „Junges Wohnen“ stehen für moderne Architektur und Wohnkomfort, mit funktionellen Raumkonzepten bei kleinen Raumgrößen. Jedes Apartment verfügt dennoch über ein eigenes Bad und eine eigene Kü-chenzeile. Schick und modern gestaltet, mit belastbaren Mate-rialien sowie moderner Kommunikationstechnik ausgestattet, sind diese voll möblierten Wohneinheiten auf die heutigen

Anforderungen und Bedürfnisse von jungen Menschen zuge-schnitten. Das bietet Privatsphäre und Komfort gleichermaßen, denn die Bewohner können ohne größeren Aufwand einziehen.

2. Wer ist die i Live-Gruppe?Die i Live-Gruppe entwickelt, plant, vertreibt, realisiert und betreibt innovative Immobilienprojekte für spezielle Ziel-gruppen; maßgeschneidert, nachhaltig, renditeorientiert.Amos Engelhardt, Thorsten Beer und Kai Bodamer gründe-ten gemeinsam die i Live-Gruppe und bündeln darin ihre langjährige unternehmerische Erfahrung und ihr Know-how. Mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Realisierung von anspruchsvollen Bauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 500 Mio. € bringen die Unternehmer in die i Live-Gruppe ein. Ergänzt wird die Geschäftsleitung durch Ewald Schwenger, der den Bereich Finanzen verantwortet.

3. Nach welchen Kriterien wird ein Standort ausgewählt? Die Nähe zu Hochschulen bzw. zur Innenstadt ist einer der wichtigsten Faktoren, der stets aus einer gezielten Be-darfsanalyse durch Befragungen bei der örtlichen Zielgruppe resultiert. Aus diesem Grund befi nden sich Hochschulen an jedem Standort in nächster Nähe oder sind bequem in weni-gen Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öff entlichen

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

26 URBAN LIVING Hamburg | FAQ

Verkehrsmitteln zu erreichen. Dasselbe gilt auch für die Nähe zu Innenstadt, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten.

4. Welche Vorteile habe ich als Anleger bei dieser Immobilienklasse?Durch den Erwerb eines unserer Lifestyle-Apartments täti-gen Sie eine zukunftsorientierte Sachwertinvestition. Die i Live nimmt Ihnen als erfahrener Dienstleister unter Zuhil-fenahme Dritter alle Aufgaben rund um die Verwaltung, Vermietung und den Betrieb ab. Zu einer möglichst hohen Nachhaltigkeit als zentrales Anforderungskriterium einer Im-mobilie tragen mehrere Faktoren bei. Zum einen investieren Sie in eine zukunftsträchtige Nutzungsart, zum anderen wirkt sich der Niedrigenergiestandard der Anlage günstig auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Ihre Investition aus. Ihre Immobilie wird außerdem durch Präsenz vor Ort ge-pfl egt und in Stand gehalten.

5. Welche Referenzprojekte gibt es?Unter der Prämisse des vorgenannten Konzeptes wurden be-reits mehrere Apartmentanlagen an verschiedenen Standor-ten erfolgreich realisiert: In Aalen, Berlin, Biberach, Frankfurt/Off enbach, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Neu-Ulm, Ravensburg und Schwäbisch Gmünd. Im Bau befi nden sich

derzeit Projekte in Köln, Aachen, Berlin und Ingolstadt. Weite-re Informationen zu den Referenzobjekten erhalten sie unter www.i-live.de

B VERMIETUNG

1. Wie funktioniert die Vermietung?Die Mietverwaltung erfolgt durch die i Live-Services GmbH. Dies geschieht u.a. durch eine professionelle Internetpräsenz sowie durch Bekanntmachungen an den Hochschulen. Alle Apartments werden warm vermietet. Die nichtumlagefä-higen Nebenkosten des Eigentümers werden hierbei nicht separat abgerechnet, sondern direkt mit den Mieterträgen verrechnet. Vor Schließung des Mietvertrages wird von po-tentiellen Mietern stets eine Kaution und insbesondere bei Studierenden eine Bürgschaft durch die Eltern eingefordert.

2. Wie berechnet sich die erwartete Miete?Die Mietpreise ergeben sich aus dem lokalen Marktumfeld und variieren je nach Größe, Etage und Ausrichtung. Ein Auf-schlag zu den ortsüblichen Nettomietpreisen je Quadratme-ter ergibt sich aus dem zielgruppenorientierten Konzept: Klei-ne Wohneinheiten, modern und voll möbliert, in guter Lage.

27URBAN LIVING Hamburg | FAQ

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

3. Welche Nebenkosten entstehen für die Mieter?Die Bestandteile der Nebenkostenpauschale bzw. der umla-gefähigen Nebenkosten sind vor allem folgende:- Heizung und Warmwasser- Wasser/Abwasser/Niederschlag- Strom- Versicherungen- Kabel-/Internetanschluss- Communitymanager und Hausreinigung- Grundsteuer/öff entliche Lasten

Je nach Apartmenttyp fallen die umlagefähigen Nebenkos-ten abhängig von der jeweiligen Größe unterschiedlich aus. Bei Objekten, die aufgrund ihres besonderen Nutzerkreises als Studentenheim oder vergleichbare Gebäude gem. § 11 HeizkostVO eingestuft werden, können sämtliche Neben-kosten pauschaliert abgerechnet und somit Ablese-, Abrech-nungs- und Zählerkosten eingespart werden. Nach Auszug eines Mieters besteht dann keine weitere Abrechnungsnot-wendigkeit oder -verpfl ichtung. Alle Apartments werden warm inkl. aller Betriebskosten wie auch Strom und Heizung, sowie voll möbliert vermietet. Für Vermieter und Mieter ist somit eine faire und schnelle Abrechnung sichergestellt.

C MIETPOOL

1. Was ist Zweck und Ziel des Mietpools?Mit Übergabe des Apartments werden Sie gleichzeitig Ge-sellschafter des Mietpools. Um eine möglichst gleichmäßi-ge Auslastung der einzelnen Apartments und die Erzielung möglichst gleichmäßig hoher Mieteinnahmen für alle Eigen-tümer und damit gleichzeitig die Reduzierung des Vermie-tungs- bzw. Mietausfallrisikos für den einzelnen Eigentümer zu erreichen, erfolgt die Vermietung aller Apartments durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), dem sogenann-ten Mietpool, zu dessen Beitritt anfangs alle Eigentümer ver-pfl ichtet sind. Die Mietpool-GbR bietet allerdings keine Ge-währ für eine durchgehende Vollauslastung.

2. Welche Struktur hat der Mietpool?Mietpoolverwalter bzw. dessen geschäftsführender Gesell-schafter ist die i Live Immobilienverwaltung GmbH. Diese sorgt unter Zuhilfenahme von Dritten für die Mietersuche, die Verwaltung der Mietverhältnisse, den Zahlungsverkehr zwi-schen Mietern, Gesellschaft und Eigentümern sowie für die Zahlung des Hausgeldes an die Eigentumsverwaltung. Der geschäftsführende Gesellschafter hat zudem dafür Sor-ge zu tragen, dass die Haftung der Gesellschaft gegenüber

vertraglichen Ansprüchen auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird.

3. Gibt es eine Mietgarantie?Eine Mietgarantie besteht ausdrücklich nicht. Die Systematik des Mietpoolkonzeptes beinhaltet, dass im Falle von Leerständen sämtliche Gesellschafter des Mietpools anteilig diesen Mietausfall tragen. In diesem Zusammenhang wirken Mietausfälle für das ei-gene Apartment wie auch für fremde Apartments, Verwaltungs-aufwendungen und Instandhaltungsaufwendungen des Miet-pools mietertragsmindernd. Aus diesem Grund ist ein Abschlag bei der Renditeerwartung zu berücksichtigen, der insbesondere bei der Berechnung der monatlichen Belastung durch einen ent-sprechenden Risikozuschlag in die Kalkulation einfl ießen muss.

4. Ist eine Veräußerung des Apartments trotz Mietpool möglich?Im Falle einer Veräußerung des Apartments haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Erwerber auch Gesellschafter des Mietpools wird. Sie verpfl ichten sich daher, Ihre Beteiligung am Mietpool zusammen mit dem Vertragsgegenstand zu veräußern und auf den Nachfolgeeigentümer zu übertragen sowie diesen ebenfalls zur Weitergabe an einen Sonderrechtsnachfolger zu verpfl ichten.

5. Wie funktioniert die Verteilung der Einnahmen des Mietpools?Sämtliche verteilungsfähigen Einnahmen werden monatlich abgerechnet und im Verhältnis der Miteigentumsanteile an Sie ausbezahlt. Um möglichst gleichmäßige Auszahlungen zu erreichen, ist der geschäftsführende Gesellschafter berechtigt, nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer kaufmännischer Ge-schäftsführung einen Sicherheitseinbehalt vorzunehmen, der am Ende des Geschäftsjahres den Eigentümern ausgeschüttet wird.

6. Ist eine Kündigung der Mietpoolbeteiligung möglich?Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr auf das Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Eine derartige ordentliche Kündigung ist jedoch frühestens 10 Jahre nach Beginn der Gesellschaft zulässig. Eine außeror-dentliche Kündigung ist möglich, wenn die Auslastung der Apartments im Jahresdurchschnitt unter 65 % sinkt. 7. Ist Eigennutzung möglich?Jeder Eigentümer hat das Recht der alleinigen Nutzung sei-nes Apartments durch sich selbst oder einen nahen Angehö-

29URBAN LIVING Hamburg | FAQ28 URBAN LIVING Hamburg | FAQ

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

rigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, sowie der Mit-benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums, solange die Rechte der übrigen Eigentümer nicht beeinträchtigt werden. Für die Zeit der Selbstnutzung müssen sich die Eigennutzer ebenso an den Rücklagen des Mietpools beteiligen. Wäh-rend der Zeit der Eigennutzung besteht kein Anspruch auf Ausschüttungen aus dem Mietpool. Die Selbstnutzung kann nur zu den jeweiligen Mietzyklen im Frühjahr und Herbst des Jahres beendet werden. Das Ende der Selbstnutzung muss dem Mietpoolgeschäftsführer 3 Monate vor Ablauf des Miet-zyklus mitgeteilt werden. Des Weiteren hat jeder Eigentümer das Recht für sein Apartment einen Mieter vorzuschlagen. Während der Beteiligung des Eigentümers am Mietpool, ist der Mietpoolverwalter an diesen Vorschlag gebunden, soweit nicht zwingende Gesellschaftsinteressen dagegen sprechen. Er ist jedoch nicht verpfl ichtet, ein bestehendes Mietverhältnis zu kündigen, um dem Vorschlag oder Wunsch des Eigentümers nachzukommen; in diesem Falle kann dem Vorgeschlagenen ggf. vorübergehend ein Ersatzapartment zugewiesen werden. Bei frühzeitiger Ankündigung durch den Eigentümer kann die Verwaltung entsprechend reagie-ren und den Belegungswunsch rechtzeitig berücksichtigen. Für einen durch den Eigentümer vorgeschlagenen Mieter gelten die üblichen Mietpreise, die für das Objekt festgeleg-

ten - in der Regel halbjährigen - Mietzyklen samt rechtzeiti-ger Ankündigung eines Auszugs, die Beteiligung an even-tuellen Mietpool-Rücklagen sowie der Prüfungsprozess vor Bezug eines Apartments, den jeder Mietinteressent durch-laufen muss. Grundsätzlich müssen auch bei Eigennutzung oder bei vom Eigentümer vorgeschlagenen Mietern mögli-cherweise bestehende Zweckbestimmungen erfüllt werden, wonach die Nutzung z.B. nur durch Studenten, Auszubilden-de, Schüler, in Ausbildung befi ndlichen Personen oder der-gleichen erfolgen darf (siehe hierzu auch Abs. F Ziff . 5).

D BAU UND AUSSTATTUNG

1. Welche bautechnischen Bedingungen führen zum KfW 55-Standard? Der Bau wird entsprechend den Vorgaben der Energiever-ordnung errichtet, wodurch der KfW-Standard Effizienz-haus 55 erreicht wird. Auch hier steht die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt, denn durch die Auswahl langlebiger und be-ständiger Baumaterialien lässt sich eine dauerhaft günstige Bewirtschaftung des Objektes darstellen. Insbesondere die Wärmedämmung sowie Luftdichtigkeit der Gebäude sorgen neben einer wirtschaftlichen Beheizung durch Anschluss an

das vorhandene Fernwärmenetz auch für das Erfüllen der KfW-Fördervorgaben.

2. Wie ist das Apartment möbliert?Alle Apartments sind komplett ausgestattet mit praktischen, robusten und zugleich modernen Möbeln. Die Möblierung der Comfortapartments umfasst eine Pantry-Küche (Kühl-schrank, Backofen, Glaskeramikkochfeld, Umluft-Dunstab-zug) und alle erforderlichen Möbel (Bett inkl. Lattenrahmen und Matratze, Kleiderschrank, Esstisch, Stühle, Schreibtisch, Regale, TV-Bank/-Board, Garderobe) sowie ein elektronisches Türschließsystem. Die größeren Penthäuser verfügen zusätz-lich über ein Sofa sowie weitere Regal- bzw. Ablagemöbel. Die detaillierte Ausstattung ist einer separaten, der Teilungs-erklärung beiliegenden Inventarliste zu entnehmen. Bei der Möblierung wurde das Hauptaugenmerk auf Funktionalität, Belastbarkeit und Langlebigkeit gelegt. Der Ein- und Auszug von Mietern ist durch die Komplettmöblierung unkompli-ziert darstellbar, ferner werden dadurch auch Umzugsschä-den am Objekt minimiert.

3. Welche Rechte bestehen für Mängel an der mitverkauften Möblierung?Hinsichtlich der mitverkauften beweglichen Sachen, also des Inventars, stehen Ihnen die Mängelrechte des Verbrauchsgü-terkaufrechts zu.

4. Gibt es Gemeinschaftsfl ächen/-räume?Im Objekt sind verschiedene Gemeinschaftsfl ächen im In-nen- und Außenbereich enthalten. Besonders gefördert wird das Gemeinschaftsgefühl durch die vorhandenen Gemein-schaftsräume inkl. Küche und Toiletten, Gemeinschaftster-rassen sowie den Fitnessraum. Die Nutzung ist für Bewohner kostenlos. Wasch- und Trockenräume runden das Angebot ab.

E ANLEGERINFORMATIONEN

1. Welche Nebenkosten trägt ein Gesellschafter bzw. Eigentümer? Die Bestandteile der nichtumlagefähigen Nebenkosten sind vor allem folgende:

VERWALTUNGSKOSTEN

Grundlage Apartments TG

Vergütung des WEG-Ver-walters

gemäß Verwaltervertrag 14,50 € * je WE und Monat

1,50 € * je Stellplatz u. Monat

Vergütung für die Mietpool-verwaltung (Vermietungs-management, kfm. Verwaltung, Koordination der Instandsetzung und Instandhaltung des Sonderei-gentums, allg. Verwaltungsauf-gaben)

gemäß Management-vertrag

27,50 € * je WE und Monat

2,50 € *je Stellplatz und Monat

31URBAN LIVING Hamburg | FAQ30 URBAN LIVING Hamburg | FAQ

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

i Live Services (Wohnservice-leistungen, Qualitätssicherung und Markenserviceleistungen)

gemäß Management-vertrag

7,00 € * je WE und Monat

LAUFENDE INSTANDSETZUNGEN

Grundlage Apartments TG

laufende Instandsetzungen /Anschaff ungen Sonder-eigentum

Prognose aus Erfah-rungswerten iLive

5,00 € je WE und Jahr

2,50 € je Stellplatz und Jahr

laufende Instandsetzungen /Anschaff ungen Gemeinschaftseigentum

Prognose aus Erfah-rungswerten iLive

5,00 € je WE und Jahr

INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGEN

Grundlage Apartments TG

Instandhaltungs-rücklage(Gemeinschaftsfl ächen, Inventar der Gemein-schaftsräume, …)

Vorschlag seitens iLive für das 1. Jahr der Inbetriebnahme. Die Entschei-dung über die tatsächliche Instand-haltungsrücklage erfolgt im Rahmen der 1. ETV durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft

1,90 € je m² und Jahr

2,50 € je Stell-platz und Jahr

Instandhaltungs-rücklage für das Sondereigentum (Möblierung, Streichen der Apartments, Bäder, Böden, Fenster, Türen, ...)

Vorschlag seitens i Livefür das 1. Jahr der Inbetriebnahme. Die Entscheidung über die tatsächli-che Instandhaltungsrücklage erfolgt im Rahmen der 1. Gesellschafterver-sammlung durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter

0,50 € je m² Wfl . und Monat

ERFOLGSABHÄNGIGE ENTLOHNUNG

Grundlage Apartments TG

erfolgsabhängige Entloh-nung (95 %-Vermietung)

gemäß Managementver-trag (Kostenverteilung erfolgt nach Miteigen-tumsanteilen)

10.000 € * p.a. über alle Apartments

2. In welcher Höhe wird die Instandhaltungsrücklage gebildet?Zur Abwicklung künftiger Reparatur-, Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und am Sondereigentum bzw. den Apartments werden sogenannte Instandhaltungsrücklagen gebildet. Die Min-destrücklage für das Gemeinschaftseigentum liegt bei 1,90 €/m² Apartmentfl äche im Jahr. Eine abweichende Regelung kann seitens der Eigentümergemeinschaft im Zuge der Ei-gentümerversammlung getroff en werden. Für die Instand-haltung der Apartments bzw. deren Möblierung werden entsprechende Maßnahmen im Zuge der Gesellschafterver-sammlung besprochen und beschlossen.

3. Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?Alle Kaufpreise sind Festpreise. Der Kaufpreis der Apartments variiert je nach Typ, Größe, Lage, Etage und Ausrichtung. Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zu-sammen:

* Netto-Preise

- Kaufpreis Apartment- Anteil für Gemeinfl ächen- Anteil für Inventar/Möblierung- Evtl. Kaufpreis StellplatzNicht enthalten sind Vertragsnebenkosten (z. B. Notar- und Grundbuchgebühren, Kosten des Vertragsvollzuges, etwa-ige Käuferprovisionen, Grunderwerbsteuer) sowie etwaige Finanzierungskosten des Käufers.

4. Welche Förderung gibt es? Das Gebäude wird im KfW-Standard Effi zienzhaus 55 er-richtet. Die KfW gewährt hierfür unter der Programmnum-mer 153 zinsgünstige, staatliche Förderdarlehen mit einem Höchstbetrag von bis zu 100.000 € je Apartment. Die För-derbeträge beziehen sich jeweils auf ein Apartment. Beim Erwerb mehrerer Apartments erhalten Sie die Förderung für jedes einzelne Apartment. Die für die Beantragung eines För-derdarlehens erforderliche, personalisierte Bestätigung des für das Projekt verantwortlichen Sachverständigen wird Ih-nen zur Verfügung gestellt. Das KfW-Förderdarlehen kann in der Folge bequem z.B. über die Hausbank beantragt werden.

5. Wo und wann fi ndet der Notartermin statt?Wir werden u.a. mit einem ortsansässigen Notar zusam-menarbeiten. Die Beurkundung des Kaufvertrages kann auf-

grund gesetzlicher Vorgaben frühestens 14 Tage nach Erhalt der Kaufvertragsunterlagen vom beurkundenden Notar er-folgen.

F SONSTIGES

1. Wie funktioniert die Komplettbetreuung für Vermieter?Über das „Rundum-Sorglos-Paket“ sind alle wichtigen Aufga-ben rund um die Verwaltung, Vermietung und den Betrieb abgedeckt. Die Dienstleistung beinhaltet neben der Eigentü-merverwaltung auch die Mietverwaltung inkl. Mietersuche, Erstellung der Mietverträge, Übergaben und Abnahmen, Ko-ordination von Reparaturen, Kautionsverwaltung, Mietein-zug etc. und die Abrechnung sowie Bewirtschaftung über den Mietpool.

2. Wie erfolgt die Bewirtschaftung vor Ort? Der Kernbestandteil für eine reibungslose und ordentliche Verwaltung des Objektes liegt in der Tätigkeit des Hausmeis-ters bzw. Hausmeisterdienstes. Dessen Aufgaben sind u.a. Objektbetreuung, Grünanlagenpfl ege, Winterdienst, kleine Reparaturen und Ähnliches. Zudem ist auch der Hausverwal-ter in regelmäßigen Abständen vor Ort. Die Reinigung des Gebäudes ist ebenfalls im Service inbegriff en.

3. Können Sonderwünsche geäußert werden?Alle Apartments werden nach einem bewährten und fest beschriebenen Standard ausgeführt. Aus organisatorischen Gründen sind Sonderwünsche leider nicht möglich.

4. Worin unterscheiden sich diese Wohneinheiten von üblichen Wohnungen (DIN und LBO)? Bei unseren „Lifestyle-Apartments“ handelt es sich nicht um eine klassische Wohnanlage mit Wohnungen im Sinne der LBO, sondern um sogenannte Nutzungseinheiten. Diese wei-chen teilweise bei LBO- und DIN-Vorgaben für übliche Woh-nungen ab. Insbesondere haben die Trennwände zwischen den Einheiten sowie die Eingangstüren evtl. einen geringeren Schallschutzwert, es gibt nicht für jedes Apartment einen ex-ternen Abstellraum im Keller und nicht für jedes Apartment ist ein Kfz-Stellplatz verfügbar. Ausführungsdetails siehe Bau-beschreibung.

5. Wer darf die Apartments bewohnen?Mit unserem Wohnheimkonzept erreichen wir mehrere Ziel-gruppen. Primär dienen die Apartments der Unterbringung von Studierenden, Auszubildenden, Schülern und in Ausbil-dung befi ndlichen Personen. Eine Beschränkung auf die vor-genannten Benutzergruppen oder Teile derselben kann sich

auch aus behördlichen Aufl agen, z. B. im Rahmen der Bauge-nehmigung, ergeben.

G VERTRIEB/ONLINE-VERTRIEBSPORTAL Auf der Projektwebsite erhalten Sie einen ersten Überblick zum Projekt URBAN LIVING Hamburg und dessen Bewirt-schaftungskonzept. Zudem können Sie hier eine Kontaktan-frage an den zuständigen Vertrieb senden.

33URBAN LIVING Hamburg | FAQ32 URBAN LIVING Hamburg | FAQ

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

34 URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise 35URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise

2. Kaufvertrag, Angebot und Annahme, VertragsgestaltungMit Abschluss eines rechtswirksamen Kaufvertrages wird ein beiderseitig bindender Vertrag geschlossen. Beide Vertrags-parteien, d.h. Käufer und Verkäuferin, sind damit grundsätz-lich unwiderrufl ich an die Bestimmungen des Kaufvertrages gebunden. Lediglich die Bestimmungen des § 323 BGB bie-ten für den Fall, dass die Verkäuferin ihren Verpfl ichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß nachkommt, Rücktrittsmög-lichkeiten für den Käufer. Der Verkäufer lässt sich für den Fall, dass für das Projekt kei-ne Baugenehmigung erteilt wird, ein vertragliches Rück-trittsrecht einräumen. Macht er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch, erstattet der Verkäufer dem Käufer die Beurkun-dungs- und grundbuchlichen Vollzugskosten sowie die Kos-ten der Rückabwicklung des Kaufvertrages zurück, aber z. B. keine Kosten, die sich aus Finanzierungsverträgen des Käu-fers ergeben.Auch falls sich die Intentionen oder Verhältnisse einer der Vertragsparteien nach Abschluss des Vertrages verändern sollten, bleiben sie an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden. Für den Fall, dass der Käufer vorerst ein Ange-bot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgibt, ist er maxi-mal vier Wochen an diese einseitige Erklärung gebunden.

Erfolgt innerhalb dieser Frist die Annahme durch die Ver-käuferin, ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag (s.o.) zu Stande gekommen. Die Abgabe eines notariellen Kaufangebotes verpflichtet die Verkäuferin jedoch nicht zur Annahme. Für den Fall, dass das notarielle Angebot durch die Verkäuferin nicht angenommen wird, kommt kein Kaufvertrag zu Stan-de und der Käufer trägt alle durch die Angebotsbeurkun-dung entstandenen Kosten, ohne dass er hierdurch seine Anlageziele umsetzen kann. In jedem Fall empfehlen wir, die Angebotsbeurkundung mit der Verkäuferin vorab zu koordi-nieren und eventuelle Änderungen an dem Angebotsmus-ter vor Beurkundung zur Sicherstellung der Annahme ab-zustimmen. Entsprechendes gilt für die Beurkundung eines Kaufvertrages, bei dem die Verkäuferin durch Vertreter mit Vollmacht vertreten wird.

3. Abwicklung der Teilung, GrundbuchstandJe nach Zeitpunkt des Erwerbs kann die vorliegende Grundbuch-situation noch nicht den endgültigen Verhältnissen entspre-chen, die nach dem Kaufvertrag von der Verkäuferin geschuldet werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine noch ausstehende Teilung in Wohnungs- bzw. Teileigentum, d.h. die Anlegung von einzel-nen Wohnungsgrundbüchern. Auch der sonstige grundbuchli-che Vollzug kann mit Verzögerungen verbunden sein.

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

Jede Form der Geld- und Kapitalanlage bringt allgemeine und anlagenspezifi sche Chancen und Risiken mit sich. Trotz des konservativen Anlagesegments und einer in allen Pha-sen unter der Maßgabe weitgehender Risikominimierung auf Basis langjähriger Erfahrungen erfolgten Konzeption, be-stehen auch bei diesem Angebot Risiken. Diese sollte jeder Erwerbsinteressierte bei seiner persönlichen Entscheidung berücksichtigen.Die folgenden Darstellungen sollen es ermöglichen, sich umfassend und ausschließlich über die wesentlichen Risiken zu informieren, wobei hier der Vollständigkeit halber auch mögliche Risiken aufgeführt werden. Die Darstellungen ge-hen ausschließlich auf die mit diesem Prospekt angebotene Variante der fremdvermieteten Wohneigentumseinheit ein – Aspekte der Eigennutzung sind nicht Gegenstand dieses Prospekts und werden deshalb nicht aufgeführt.

1. StandortwahlDer Entscheidung zum Erwerb des Grundstücks sowie zur Er-richtung der Liegenschaft in Hamburg ging neben den pla-nungsspezifi schen Erhebungen eine Standortprüfung und -beurteilung voraus. Ebenso wie für die Prospektherausge-berin die Lagequalität ein wichtiges Vermarktungsmerkmal darstellt, ist der Standort des Immobilieninvestments auch

für die Erwerber eines Apartments ein wichtiges Qualitäts-kriterium.Neben der Relevanz des Makrostandortes, der Stadt Ham-burg, kommt auch dem Mikrostandort eine zentrale Rolle zu. Sowohl unterliegt die gegenwärtige Marktposition eines Standortes subjektiven Parametern, als auch ist die künftige Entwicklung einer Immobilienanlage nicht verbindlich abzu-sehen. Insofern ist jede Standortwahl spekulativer Natur und kann nur auf Grundlage eigener Erkenntnisse und umfassen-der Marktrecherche stattfi nden.Im Rahmen von Umfeldentwicklungen, Markt- und Konjunk-turlage sowie relevanter Parameter können sich die Markt-verhältnisse verändern, was sowohl einen Einfl uss auf die Vermietbarkeit und die Höhe der erzielbaren Mietpreise, als auch auf die Werthaltigkeit der Wohneigentumseinheit ha-ben kann.In den Darstellungen zum Investitionsstandort des vorlie-genden Prospektgegenstandes haben wir uns bemüht, die Gründe für unsere Standorteinschätzung darzustellen, ohne dass hiermit eine bindende qualitative Aussage getroff en bzw. eine Gewährleistung übernommen wird.

36 URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise 37URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

abgefassten Flächenangaben und -berechnungen überneh-men, da es immer zu Abweichungen zwischen den ausge-wiesenen und tatsächlichen Flächen und Maßen - z.B. durch abweichende Putzdicken, Versorgungsstrangführungen etc. - kommen kann. Kaufvertraglich werden insofern Maßtole-ranzen von bis zu 5% als nicht kaufpreismindernd defi niert.

Für das mitverkaufte Grundstück übernimmt die Verkäufe-rin keine Gewährleistung. Sie verpfl ichtet sich jedoch, keine wesentlichen Umstände oder Mängel arglistig verschwiegen oder von solchen Kenntnis erlangt zu haben, auf die der Käu-fer nicht im Vorfeld hingewiesen wurde.Im Rahmen einer ausführlichen Objektvorprüfung bemüht sich die Prospektherausgeberin sowohl im eigenen Interesse, als auch für den Anleger, eventuell in der Lage und Beschaf-fenheit der Immobilie bestehende Risiken weitgehend aus-zuschließen, wofür jedoch keine Haftung übernommen wird.

5. Insolvenz der Verkäuferin, VertragspartnerTrotz umfangreicher rechtlicher und vertraglicher Vorkeh-rungen im Sinne des Verbraucherschutzes und der Sicher-stellung der Käufer ist die Wahl eines soliden und erfahrenen Vertragspartners für den Erfolg einer Erwerbsentscheidung von hoher Bedeutung.

Neben dem Abschluss des Kaufvertrages verpfl ichten sich die Erwerber zum Eintritt in einen WEG-Verwaltervertrag mit einem Verwalter, der gesellschaftlich und personell mit der Verkäuferin, nicht jedoch mit den Vertriebsbeauftragten ver-fl ochten ist sowie zum Eintritt in einen Mietpool. Dessen Ver-walter gehört der Mietpool-Gesellschaft als Mitglied an ist ebenfalls mit gesellschaftlich und personell mit der Verkäu-ferin verfl ochten. Hierdurch ermöglicht sich eine optimale Kommunikation und Koordination mit den Beteiligten; Inte-ressenkonfl ikte lassen sich jedoch nicht völlig ausschließen. Im Fall der Insolvenz der Verkäuferin kann es vorkommen, dass ein Kaufvertrag - z.B. wegen Versagung der Lastenfrei-machung durch die Gläubigerbank der Verkäuferin - nicht abgewickelt werden kann. In diesem Fall käme es zur Rück-abwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer würde seine An-lageziele nicht umsetzen können und trotzdem einzelne Nebenkosten des Erwerbs und der Finanzierung bzw. der Finanzierungsrückgabe tragen müssen.Im Falle einer Insolvenz der Verkäuferin während der Bau-phase könnten bereits geleistete Kaufpreisraten nicht mehr zur Rückzahlung zur Verfügung stehen. Das könnte es für den Käufer notwendig machen, am Kaufvertrag festzuhalten und das Projekt gemeinsam mit den übrigen Käufern fertig-zustellen.

Um die notwendige Liquidität zu sichern und den Baufort-schritt nicht zu beeinträchtigen, ist die Verkäuferin in diesem Fall berechtigt, den Kaufpreis - entsprechend Baufortschritt - auch schon vor Vorliegen aller Zahlungsvoraussetzungen fällig zu stellen, wenn sie Sicherheit durch Bürgschaft nach § 7 MaBV leistet.

Trotz der Vereinbarung eines wirtschaftlichen Wechsels von Nutzen und Lasten nach Kaufpreiszahlung erfolgt der recht-liche Übergang vom Eigentum erst mit der grundbuchlichen Eintragung des neuen Eigentümers.Insbesondere wegen der Größe und Kohärenz des Wohn-komplexes und auch wegen der verkäuferischen Erforder-nisse werden im Kaufvertrag vom Käufer umfangreiche Vollmachten erteilt, mit deren Hilfe vor und nach Kaufver-tragsabwicklung Grundbuchverhältnisse geregelt, Anträge und Erklärungen abgegeben oder geändert werden kön-nen. Diese Vollmachten dürfen natürlich nur im Rahmen der getroff enen Regelungen und Beschränkungen ausgeübt werden. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass das Maß einer Vollmacht oder deren Gültigkeit von den zuständigen Ämtern oder Behörden nicht anerkannt wird oder nicht ausreicht. Für diesen Fall verpfl ichtet sich der Käufer im Kaufvertrag, z.B. durch die Erteilung von Geneh-

migungserklärungen an eventuellen grundbuchlichen und behördlichen Anträgen, im kaufvertraglichen Sinn mitzuwir-ken; dieses kann z.B. mit der erneuten Wahrnehmung eines Notartermins verbunden sein, wobei die Kosten bei Verur-sachung durch die Verkäuferin natürlich auch durch diese getragen werden.

4. Lage und Beschaff enheit der Immobilie, GewährleistungDie Verkäuferin befi ndet sich zum Zeitpunkt der Prospekt-herausgabe vor der Erstellung des Kaufgegenstandes.Der Käufer hat die Gelegenheit - je nach Baufortschritt - sich in Abstimmung mit der Verkäuferin von der Lage, Güte und Größe des Objektes sowie vom aktuellen Stand der Fer-tigstellung ein eigenes Bild zu verschaff en, welches seine Kaufentscheidung prägen sollte. Eigenmächtige Baustel-lenbegehungen sind allerdings aus Gründen der Sicherheit untersagt.Der Verkäuferin sind diverse Änderungsvollmachten sowie Entscheidungsspielräume nach billigem Ermessen hinsicht-lich der Bauausführung eingeräumt, welche jedoch zu keiner nennenswerten Verschlechterung des Kaufgegenstandes führen dürfen.Die Verkäuferin kann keine Garantie für die in der Planung

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

38 URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise 39URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise

niedrigeren Mietpreisen kommen, wodurch sich die Gesamt-einnahmensituation verändert. Ebenso können Leerstände den Miet- bzw. Mietpoolertrag negativ beeinfl ussen. Auch langfristig haben die Entwicklung des Mietmarktes und der Wohnanlage sowie die anlagenspezifi schen Merkmale, wie z.B. Ausstattung und Zustand, Grundriss und Apartmentgrö-ße, einen Einfl uss auf die Einnahmen aus Vermietung.Die Durchsetzbarkeit eventuell beabsichtigter Mieterhöhun-gen ist nicht nur durch rechtliche Bestimmungen defi niert, sondern auch durch die Marktakzeptanz der geforderten Mieterhöhung.Unabhängig hiervon kann die Geltendmachung von Miet-erhöhungsverlangen u.U. zu mieterseitigen Kündigungen und damit zur Notwendigkeit einer Anschlussvermietung führen. Die Mietpreise ergeben sich dabei aus dem lokalen Marktumfeld. Als Maßnahme zur Risikominimierung des ein-zelnen Eigentümers wurde der Mietpool als Absicherungs-instrumentarium gewählt, wobei dieser nicht mit einer i.d.R. den Kaufpreis verteuernden langfristigen Mietgarantie zu verwechseln ist. Eine Mietgarantie besteht ausdrücklich nicht.Es kann bei Nichtzahlung der (vollständigen) Miete zur Not-wendigkeit der rechtlichen Geltendmachung der Mietforde-rung sowie zu einer eventuellen Räumungsklage kommen.

Zur Abschwächung dieses Risikos ist i.d.R. vom Mieter oder eines Bürgen eine Mietsicherheit gestellt. Auch im Fall eines berechtigten Anspruchs gegen einen Mieter sind die Kosten der Forderungsbeitreibung vorerst vom Eigentümer bzw. dem Mietpool zu tragen. Es kann je-doch – z.B. im Fall der Insolvenz oder Unauffi ndbarkeit des Mieters bzw. dessen Bürgen – zu teilweisen oder vollstän-digen Ausfällen, sowohl hinsichtlich der Hauptforderungen, als auch der Kosten kommen. Diesem Risiko begegnet die Mietpoolverwaltung durch sorgfältige Auswahl neuer Mieter im Rahmen eines mit aussagekräftigen Unterlagen unterleg-ten Bewerbungsverfahrens. Auch die vorstehenden Ausfall-risiken werden von der Mietpoolgesellschaft getragen, also entsprechend verteilt.

8. Kosten der Bewirtschaftung und Instandhaltung, RücklagenDie gesetzlichen umlagefähigen Neben- bzw. Betriebskosten werden bei vermietetem Wohnraum vom Mieter getragen. Bei diesem Wohnheimprojekt ist vorgesehen, diese Kosten pauschal mit den Mietern abzurechnen. Nichtumlagefähige Neben- bzw. Betriebskosten sind u.a. die Kosten der Instand-haltung sowie Verwaltungskosten, diese sind vom Eigentü-mer bzw. vom Gesellschafter zu tragen.

Im Fall eines bereits abgewickelten Kaufvertrages und über-gegangenen Eigentums haftet der Grundbesitz für diverse Kosten, wie z.B. öff entliche Lasten und Abgaben. Bei Gewährleistungsansprüchen (etwa im Falle von Baumän-geln) könnte die Verkäuferin nicht mehr in Anspruch genom-men werden.Falls die Verkäuferin im Rahmen einer Insolvenz entspre-chende Rückstände aus der Zeit vor Übergang hinterlassen haben sollte, kann es auch zur Geltendmachung bei dem neuen Eigentümer kommen. Um das Risiko einer drohenden Insolvenz der Verkäuferin einzuschätzen, empfehlen wir, sich über die Situation der Eigentümerin sowie die Marktpositi-on der Unternehmensgruppe aktuelle Informationen zu be-schaff en.

6. VermietungSofern das zu erwerbende Apartment bereits vermietet ist bzw. die Verkäuferin vor Kaufvertragsvollzug auf Grund der erteilten Vollmachten bzw. Anweisungen aus dem Mietpool-vertrag eine Vermietung vornimmt, übernimmt der Käufer das Apartment in vermieteter Form.Es kann vorkommen, dass sich die Anschlussvermietung nicht direkt an das vorangegangene Mietvertragende reali-sieren lässt, d.h. es zu einem fl uktuationsbedingten Leerstand

des Apartments und damit zum Ausfall der Mieteinnahmen kommen kann. Dieses betriff t nicht nur die erzielte Netto-kaltmiete, sondern auch die bei Vermietung umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten, die in der Zeit des Leerstands vom Eigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft getra-gen werden müssen.Zur Risikominimierung verpfl ichten sich der Käufer neben dem Abschluss des Kaufvertrages zum Beitritt in die Miet-poolgesellschaft. Das erworbene Apartment wird durch den Mietpool vermietet, der die Miteinnahmen an die Mietpool-gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung ausschüttet. Dadurch werden Mietausfälle auf alle Mietpoolgesellschafter verteilt, das Risiko verteilt sich somit auf die gesamte Ge-meinschaft. Im Gegenzug tragen die Gesellschafter anteilig die mit dem Mietpool verbundenen Kosten, z. B. für die Ver-gütung des Verwalters.

7. Höhe der erzielten Mietpreise und AusfallDie prospektierten Mietpoolerträge wurden auf Basis einer grundsätzlichen Markteinschätzung der Prospektherausge-berin berechnet, ohne dass für das Eintreten oder die nach-haltige Erzielbarkeit dieser Mietpreise eine Gewähr über-nommen wird.Bei eventuellen Nachvermietungen kann es zu höheren oder

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

40 URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise 41URBAN LIVING Hamburg | Risikohinweise

i.d.R. Sicherheits- und Liquiditätsabschläge einkalkuliert, die eventuell notwendig werdende Reserven für Mietaus-fälle und notwendige Ausgaben abdecken sollen. Insofern kann es während der pauschalierten Auszahlungen dazu kommen, dass die tatsächlich dem Eigentümer zustehenden Überschüsse nicht vollständig ausgeschüttet werden, son-dern erst im Rahmen der Jahresabrechnung als Restzahlung fl ießen oder auch auf Grundlage eines Beschlusses der Miet-poolgesellschaft eine andere Verwendung fi nden.Ebenso können die einkalkulierten Reserven nicht ausrei-chen und im Rahmen von Nachschussforderungen der Miet-poolgesellschaft von den teilnehmenden Eigentümern ein-gefordert werden. Die Planung einer Bewirtschaftung von Immobilieneigentum sollte deswegen nie ohne persönliche Liquiditätsreserven erfolgen.

11. Wertsteigerung und -minderung, WiederverkaufDer Erwerb einer Immobilie sollte grundsätzlich unter lang-fristigen Planungen der Vermögensbildung erfolgen und keine Spekulationen auf einen kurzfristigen Weiterverkauf beinhalten. Ein Verkauf ist natürlich zu jedem Zeitpunkt möglich, wobei dieser ein bestehendes Mietverhältnis nicht bricht. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Kaufpreis, welcher beim Erwerb zu entrichten ist, neben den Kosten

für das Grundstück und dessen Bebauung weitere Ausgaben der Verkäuferin, z. B. für Vertrieb und Provisionen, enthält. Je nach Zeitpunkt der Verkaufsabsicht kann es daher dazu kommen, dass der Verkaufserlös die Kosten des Erwerbs und der Finanzierung der Immobilie nicht abdeckt oder der er-hoff te Erlös nicht erzielbar ist. Die Beteiligung bzw. der Ge-sellschaftsanteil an der Mietpoolgesellschaft muss hierbei mitveräußert bzw. auf den Nachfolgeeigentümer übertra-gen werden, sowie dieser ebenfalls zur Weitergabe an einen Sonderrechtsnachfolger verpfl ichtet wird.Die Wertentwicklung der Immobilie hängt neben der allge-meinen Marktentwicklung von vielen Faktoren ab, die sich nicht vorhersagen lassen.Sofern die Immobilie vor Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach Erwerb verkauft werden sollte, sind Ver-äußerungsgewinne grundsätzlich nach § 23 Abs. 1 EStG steuerpfl ichtig. Bei Verkauf mehrerer Immobilien oder bei von vornherein beabsichtigtem Weiterkauf zur Realisierung etwaiger Wertsteigerungen, kann unter bestimmten Voraus-setzungen zudem gewerblicher Grundstückshandel ange-nommen werden und entsprechend besteuert werden. Bitte befragen Sie hierzu Ihren Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde.

Zudem wird von der Wohnungs- bzw. Teileigentümerge-meinschaft ebenso im Rahmen der Mietverwaltung eine Instandhaltungsrücklage gebildet, deren Bildung oder Auf-lösung ebenfalls nicht auf die Mieter umlagefähig ist. Inwie-weit Rücklagen den tatsächlichen Bedarf abdecken, kann nicht vorhergesagt werden. Es kann insofern zu Beschlüssen der Eigentümerversammlung bzw, der Gesellschafterver-sammlung über Rücklageerhöhungen oder Sonderumlagen kommen.Ebenso sind die Kosten für WEG- und Mietpoolverwaltung nur innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen fi xiert und können sich demnach auch ändern.Die Mietpoolgesellschaft kommt i.d.R. für Maßnahmen auf, die der Sicherstellung der Vermietbarkeit einzelner Apart-ments im Sondereigentum dienen. Hierzu werden – z.B. bei eventuell notwendig werdenden Renovierungsarbeiten nach Mieterauszug – die Aufwendungen von der Mietpool-gesellschaft übernommen. Es kann vorkommen, dass die Liquiditätsreserven der Mietpoolgesellschaft für anstehende Maßnahmen nicht ausreichen. Im Falle des Eintritts vorste-hender Risiken würden die Maßnahmen z.B. von laufenden Mieteinnahmen, zu Lasten der monatlichen Ausschüttun-gen, oder durch Nachschussforderungen an die Mietpoolge-sellschafter bestritten werden.

9. MietpoolDer Beitritt zum Mietpool ist eine zur Risikoverteilung und –minimierung entworfene Sicherheitsvorkehrung. Im Miet-pool werden sowohl die Höhe der erzielten Mietpreise, even-tuelle Mietausfälle, wie auch Kosten im Sondereigentum mit Hilfe des Mietpoolverteilerschlüssels nivelliert. Hierdurch kommen jedoch einzelne höhere Mieterträge nicht direkt dem jeweiligen Apartmenteigentümer zu Gute, sondern der Mietpoolgesellschaft.Ein Austritt aus der Mietpoolgesellschaft ist zur wechselsei-tigen Sicherstellung nur auf Basis der vertraglichen Bestim-mungen möglich.

10. Liquiditätsverschiebung beim Mietpool, Vorauszahlungen, AbrechnungenVorauszahlungen des Mieters, Hausgeldzahlungen des Ei-gentümers und Mietpoolausschüttungen erfolgen i.d.R. auf Basis von Wirtschaftsplänen bzw. pauschalierten Ab-schlagszahlungen, über die zu festgelegten Zeitpunkten, i.d.R. jährlich, eine Abrechnung erfolgt. Hierbei kann es zu Schwankungen des Liquiditätsstroms kommen, z.B. durch Unterdeckungen, Nachzahlungen oder Ausschüttungen.Bei der Aufstellung der monatlich pauschalierten Abschlags-zahlungen aus dem Mietpool an die Eigentümer werden

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage

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ten zwischen ca. 1,5% und 2,0% des Kaufpreises liegen.Die eventuellen Kosten der Finanzierung sind dem Kreditver-trag zu entnehmen, ggf. sind auch die Kosten für eine Grund-schuldbestellung und -eintragung zu berücksichtigen. In der Regel verlangen Kreditinstitute neben der grundbuchlichen Belastung des Kaufgegenstandes oder einer anderen dingli-chen Sicherheit auch die persönliche Haftungsunterwerfung des Kreditnehmers (siehe auch Ziff . 14 Kumulierte Risiken). Bei vorzeitiger Kreditablösung vor Ablauf der Kreditvertrags-laufzeit, z.B. bei Verkauf der Immobilie, kann die Bank eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer verlangen.

14. Kumulierte RisikenDie vorstehenden Risiken sind nicht jedes für sich allein wahr-zunehmen, sondern können auch gleichzeitig eintreten. In diesem konkreten Fall kann es zu einer Kumulation von Aus-fällen bis hin zu nennenswerten Vermögensverlusten des An-legers – auch über das Anlageobjekt selbst hinaus – führen.Bei der vorstehenden Zusammenstellung haben wir uns um eine transparente und gegliederte Darstellung von Risiken bemüht, uns wegen des Prospektumfangs jedoch nur auf u.E. wesentliche Aspekte beschränkt und betonen, dass diese Darstellungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Ebenso können sich nach Prospektherausgabe wesentliche Faktoren ändern, wie z.B. Kenntnisstand oder Rechtslage. Für über den Prospektinhalt hinausgehende Auskünfte steht die Prospektherausgeberin jedem Erwerbsinteressierten gerne zur Verfügung.Die Prospektherausgeberin übernimmt für sonstige Aspekte wie Rechtslage, Steuerliches oder Prognosen keine Haftung. Dem Anleger bzw. Käufer wird geraten, sich von Vertrauens-personen mit entsprechendem fachlichem Hintergrund (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Bausachverständiger) in seiner Entscheidungsfi ndung beraten zu lassen.

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12. Steuerliche RisikenDer Anschaffungsaufwand der Immobilie setzt sich i.d.R. aus Grund und Boden sowie dem Gebäudeanteil (alterna-tiv: Anteil der Baulichkeiten) zusammen. Bei Vermietung der Immobilie mit Überschusserzielungsabsicht wirken sich die Anschaffungskosten hinsichtlich des Gebäudeanteils steu-ermindernd aus. Für Grund und Boden gewährt der Gesetz-geber keine Abschreibung, wohingegen der Gebäudeanteil bei Fremdvermietung derzeit nach § 7 Abs. 4 EStG mit 2,0% p.a. über 50 Jahre abgeschrieben werden kann. Ferner wird auf die gesonderte Abschreibungsmöglichkeit des mitver-äußerten Inventars hingewiesen.Für die steuerliche Kaufpreisaufteilung und ihre Durchsetz-barkeit übernimmt die Verkäuferin keine Garantie.Die Einnahmen, Ausgaben und Abschreibungen fließen bei entgeltlicher Vermietung in die persönliche Steuererklärung des Anlegers ein.Der prospektierte Erwerb einer Immobilie, auch in Ver-bindung mit dem Beitritt zu einer Vermietergemeinschaft (Mietpool), stellt nach unserer Einschätzung im vorliegen-den Fall keine modellhafte Gestaltung im Sinne von § 15b EStG dar (Anm.: Steuerstundungsmodell). Es sollen keine steuerlichen Vorteile in Form negativer Einkünfte aufgrund einer modellhaften Gestaltung erzielt werden (vgl. u.a. An-

wendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.07.2007).

13. FinanzierungVor dem Abschluss eines Kaufvertrages für ein Apartment in Hamburg sollte der Erwerber seine Finanzierung entwe-der durch Eigenmittel und/oder eine Finanzierungszusage seines Kreditinstituts sichergestellt haben. Ein bindender Kreditvertrag sollte jedoch erst nach bestätigter Reservie-rungszusage der Verkäuferin oder nach rechtswirksamem Kaufvertragsabschluss unterzeichnet werden, um das Risiko einer anderweitigen Zwischenveräußerung und eines Kre-ditvertragsrücktritts zu vermeiden.Sofern es auf Seiten des Kreditnehmers zu keinen Vertrags-verletzungen kommt, sind die Konditionen der Finanzie-rung innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen fixiert. Je-doch kann es nach der Kreditvertragslaufzeit zu geänderten Konditionen einer Anschlussfinanzierung kommen.Die Wahl eines Finanzierungskonzepts sollte immer auf die langfristige Einkommens-, Steuer- und Vermögenssituation des Anlegers ausgerichtet sein. Auch sollten die Nebenkos-ten des Erwerbs und der Finanzierung berücksichtigt wer-den, wobei die Grunderwerbsteuer in Hamburg derzeit 4,5% des Kaufpreises beträgt und die Notar- und Grundbuchkos-

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Rechtsprechung haben. Darüber hinaus können sich Ände-rungen durch die wirtschaftliche Gesamtentwicklung oder relevante wirtschaftliche Teilbereiche, insbesondere im Hin-blick auf den Wohnimmobilienmarkt, ergeben. Evtl. im Pros-pekt enthaltene Illustrationen und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge, Entwürfe bzw. Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne einer Baubeschreibung. Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann hiervon abweichen. Die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung im Hinblick auf die zu erwerbenden Eigentumswohnungen fällt in den Risikobereich des Erwerbers. Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt von prognostizierten Ergebnissen kann ebenso wenig übernommen werden, wie eine Haftung für den Eintritt ggf. verfolgter steuerlicher Ziele. Solche Umstän-de sind auch nicht Geschäftsgrundlage dieses Angebots. Ebenso wenig kann eine Gewähr dafür übernommen wer-den, dass die steuerliche, baufachliche oder mietrechtliche bzw. mietwirtschaftliche Praxis zukünftig keinen Verände-rungen unterliegt.Prospektherausgeber ist die i Live Hamburg GmbH. Die Namensnennung von Gesellschaftern, Organen oder ge-setzlichen Vertretern beteiligter Unternehmen erfolgt aus-schließlich zur Information über die Vertretungs- und Betei-ligungsverhältnisse. Eine persönliche Vertrauenswerbung

wird damit nicht bezweckt. Ersatzansprüche wegen unrich-tiger oder unvollständiger Prospektangaben gegen den Pro-spektherausgeber oder sonstige Beteiligte verjähren nach Ablauf von einem Jahr nach Kenntniserlangung von einem Prospektfehler oder einer Unvollständigkeit des Prospektes, spätestens jedoch drei Jahre ab Erwerb der Eigentumswoh-nung. Die Vertragspartner des Prospektherausgebers haften für die ihnen zuzurechnenden Prospektangaben nur im Rah-men und nach Maßgabe der geschlossenen Verträge. Im Üb-rigen ist die Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pfl ichtverletzung bei Ersatz nur des unmittelbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Die beauftragten Anlagevermittler und Vertriebsgesellschaf-ten haben das vorliegende Angebot nicht konzipiert und initiiert. Der Prospekt und die weiteren Unterlagen werden dem Vertrieb von dem Prospektherausgeber zur Verfügung gestellt, der die volle und ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt und den Vertragsentwürfen dargelegten Tatsachen und gemachten Angaben im Rahmen der vorstehenden Angabenvorbehal-te übernimmt. Die beauftragten Anlagevermittler bzw. Ver-triebsgesellschaften sowie deren jeweilige Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Beauftragte und deren Mitarbeiter haften

Allgemeine Hinweise

1. Praktische Hinweise zur weiteren Abwicklung

Dieses Angebot ist dargestellt in den Exposés Teil A und B. Teil A verschaff t einen Überblick über die Lage des Objektes. Wenn Sie sich nach sorgfältigem Studium des Prospektes mit seinen Teilen A und B zu dem Erwerb eines oder mehrerer Apartments entschließen, ist eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages und der damit in unmittelbarem Zusam-menhang stehenden weiteren Verträge und Erklärungen notwendig. Erst durch einen notariell beurkundeten Vertrag entsteht eine für beide Vertragsparteien bindende Verpfl ich-tung über den Verkauf und die Übertragung der in Rede stehenden Apartements. Der vorliegende Prospekt ist daher erst dann als vollständig anzusehen, wenn der Erwerber die Entwürfe der abzuschließenden Verträge erhalten hat.

2. Prospektverantwortung, Angabenvorbehalte und Verjährung

Mit diesem Prospekt werden ausschließlich Auskünfte zu den angebotenen Immobilien erteilt. Von dem Prospekt-herausgeber, anderen Prospektbeteiligten oder dem Verkäu-fer der Eigentumswohnung wird gegenüber den am Erwerb Interessierten keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Kapital-

anlage- oder Wirtschaftsberatung erbracht. Soweit solche Beratungsleistungen in diesem Prospekt empfohlen werden oder diesbezüglich Fragen off en bleiben, sollte sich jeder In-teressent durch einen von ihm zu beauftragenden Fachbera-ter entsprechend informieren lassen.Alle Prospektangaben, Zahlenbeispiele und Prognosen sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen entsprechend der zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe bekannten oder erkennbaren Sachverhalte erstellt und stellen alle zu diesem Zeitpunkt aus Sicht des Prospektherausgebers we-sentlichen Umstände dar. Sie beruhen auf dem derzeitigem Stand und zum Teil auf bereits abgeschlossenen Verträgen, verbindlichen Vertragsangeboten oder auf Vertragsent-würfen. Grundlage bilden die Angaben der vorgesehenen Vertragspartner und sonstigen Beteiligten zum Objekt, die gegenwärtig geltenden zivil- und steuerrechtlichen Vor-schriften, einschlägige Standards der Immobilien- und Bau-branche und Erlasse sowie der Praxis der Finanzverwaltung. Planungs- und Berechnungsgrundlagen können sich jedoch jederzeit ändern. Dasselbe gilt für die Darstellung der Prog-noseergebnisse, da es sich um die Darstellung zukünftiger Entwicklungen handelt. Derartige Abweichungen können ihre Ursache insbesondere in der Änderung der Gesetzge-bung, der derzeitigen Finanzverwaltungspraxis sowie der

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nicht für unrichtige oder unvollständige Prospektangaben oder für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispfl ichten des Prospektherausgebers oder sonstiger Leistungsträger, soweit sie nicht aufgrund eines von ihnen mit dem Anlageinteressenten abgeschlossenen Auskunfts- oder Beratungsvertrages hierfür einzustehen haben.Angaben oder Zusicherungen, die vom Inhalt dieses Pro-spekts abweichen, sind für keinen der Prospektbeteilig-ten verbindlich, wenn sie nicht vom Prospektherausgeber schriftlich bestätigt worden sind. Die mit der Vermittlung der angebotenen Apartments beauftragten Unternehmen und Personen sind nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Prospektherausgebers oder des Objektveräußerers oder zur Annahme von Zahlungen oder sonstigen Leistungen er-mächtigt. Sie sind insbesondere keine Erfüllungsgehilfen des Prospektherausgebers oder des Objektveräußerers. Sie kön-nen auch keine verbindlichen Zusagen oder Nebenabreden vereinbaren.

Rechte:Der Nachdruck und die Verbreitung dieses Prospekts, auch in anderer Form und Aufmachung oder nur in Teilen können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der i Live Hamburg GmbH erfolgen.

Datum der Prospekterstellung: August 2017

• Baujahr + Fertigstellung

• Bauträgervertrag inkl. Anlagen

• Rücktrittsrecht / Risiken

• Teilungserklärung

• Käuferpreisliste

• Beispiel-Renditeberechnung aller Apartmenttypen

Alle vertriebsrelevanten Unterlagen stehen dem Berater / Vertriebspartner im Vertriebsportal der Fa. i Live zur Verfügung.

siehe Projektdatenblatt

auf Anfrage

siehe Bauträgervertrag

auf Anfrage

auf Anfrage

auf Anfrage

Verweise auf Anlagen

Alle Angaben beruhen auf dem derzeitigen Kenntnis- und Planungsstand und wurden sorgfältig ge-prüft. Fehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollstän-digkeit kann daher nicht übernommen werden. Gebäude- und Wohnungsvisualisierungen sowie die dargestellten Einrichtungsgegenstände dienen nur zur unverbindlichen Veranschaulichung. Wir verwei-sen ausdrücklich auf die Baubeschreibung. Abweichende Angaben eines Vermittlers oder sonstiger Dritter sind explizit nur verbindlich, wenn sie von der i Live Hamburg GmbH schriftlich bestätigt wurden. Schadenersatzansprüche wegen unrichti-ger oder unvollständiger Angaben sind nach einer Dauer von sechs Monaten nach Kenntniserlangung verjährt. Alle Ansprüche aus unvollständigen Prospektangaben verjähren spätestens drei Jahre nach dem Erwerb der Immobilie.Bitte beachten Sie die weiteren Informationen im Exposé Teil A.

Stand: August 2017

Impressum: i Live Hamburg GmbH • Ulmer Straße 68 • 73431 Aalen / Germany

Ihr Ansprechpartner für Beratung und Verkauf

www.i-live.de

i Live Sales GmbH

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Unser Beraterteam steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.