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DIE CHEMISCHE INDUSTRIE HERAUSGEGEBEN YON DER WIRTSCHAFTSGRUPPE CHEMISCHE INDUSTRIE NACHRICHTEN-AUSGABE 63. Jahrgang BERLIN, 6. SEPTEMBER 1940 Nr. 35/36 — 529 NACHDRUCK NUR MIT GENAUER QUELLENANGABE GESTATTET Abbau der Handelshemmnisse. ie zeitlich kurz aufeinanderfolgenden Messen in Leipzig und Wien waren gekennzeichnet durch ein nidit nur fur Kriegsverhaltnisse ungewohnlidi starkes Interesse auslandischer Staaten. Hier wie dort waren Lander mit umfangreichen Koilektiv-Ausstellungen ver- creten, die bisher noch keine deutsche Messe besdiickt hatten. Auch die Zahl der auslandischen Einkaufer aus Nord- und Sudost-Europa hatte sidi vervielfadit, und die Kauflust war so rege, dafi selbst langere Lieferfristen sich nidit hemmend auswirken konnten. Das Ausland trug auf den Messen einen Wirtschaftsoptimismus zur Schau,_der schlagender ais W orte bewies, dali der w irt- schaftliche Neuaufbau Europas, wie er von Reichswirt- schaftsminister Funk in seinen beiden letzten Reden klar umrissen wurde, nidit ais Utopie, sondern schon ais ge- gebene Grofie empfunden wird. Dem aufmerksamen Besudier beider Messen drangt sidi allerdings — und das soli hier nidit versdiwiegen werden — das Gefiihl auf, dal? in den Kreisen der ge- werblichen Wirtschaft jener Lander, die eine immer starkere Anlehnung an Grofideutschland suchen, oft ein weit grofieres Verstandnis fiir die Bedeutung derartiger Messen und ihrer Erfolgsmóglidikeiten yorhanden ist ais bei uns. Auch die kunftige Friedenswirtsdiaft, die eine europaische Grofiraumwirtschaft sein wird, bedarf natur- gemafi einer gewissen Anlaufzeit. Es gilt, nidit nur recht- zeitig Gesdiaftsverbindungen anzukniipfen, sondern mehr noch einen neuen, bisher werbeniafiig noch nicht erfafiten Interessentenkreis von der Leistungsfahigkeit und den Liefermoglichkeiten der einzelnen Firmen zu unterrichten. Wenn die diemisdic Industrie bisher in ihrer iiberwiegenden Mehrheit sidi uninteressiert oder iblehnend gegeniiber den deutschen Grofimessen verhielt, so mag sie in der Vergangenheit wenigstens zum Teil triftige Griinde dafiir gehabt haben. Es besteht aber kein Zweifel dariiber, dafi eine Reyision dieser iiber- alterten Anschauungcn im Hinblick auf die kiinftige Wirtschaftsentwicklung dringend erforderlich ist. Der deutsche Wirtschaftszweig, der mit dem Maschinenbau zusammen um den hochsten Exportanteil wetteifert, kann es sich nicht leisten, auf International wichtigen Messen und Ausstellungen nur mit wenigen Einzelfirmen in Erscheinung zu treten. Grofimessen wie Leipzig und im zunehmenden (Mafie audi Wien sind Gradmesser der wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit nicht nur der Gesamt- wirtsdiaft, sondern auch ihrer einzelnen Teile. Die beste Werbung im Auslande selbst wird zum Teil dadurdi illusorisdi gemacht, dafi den wichtigsten Einkaufergrup- pen, die nadi Deutschland kommen, nidit gleichzeitig hier die Bedeutung der betreffenden Firma vor Augen gefiihrt wird. Wenn die grofite Firma der chemischen Industrie mit ihrem grofiziigig aufgebauten Netz von Auslandsvertretungen regelmafiig auf den Messen mit sehr grofien Ausstellungen vertreten ist, so mufi sie die Erfahrung gemadit haben, dafi sich dieser_eriiebliche Kostenaufwand sowohl fiir den In- ais auch den Aus - landsabsatz auf alle Falle lohnt. Es diirfte daher jetzt die gegebene Zeit sein, organisatorische Mafinahmen ein- zuleiten, die eine wtirdige Vertretung der chemischen Industrie Grofideutschlands auf den wichtigsten Messen gewahrleisten. In seiner zur Eróffnung der Wiener Messe gehalte- nen Rede deutete Reidiswirtschaftsminister Funk erneut die Wege an, die zur Intensivierung der deutschen Handelspolitik nach Kriegsende beschrltten werden sollen. Er wandte sich gegen den iiberspitzten Autarkis- mus ldeinerer Lander des europaischen Raumes und trat fiir eine gesunde Arbeitsteilung zum Nutzen aller ein. Ueber die Moglichkeiten, unsere bisherigen Handels- methoden zu verbessern, sagte er wortlich folgendes: „Diese ,wirtschaftliche Demobilisierung' wird auch einen Abbau der Handelshemmnisse und eine Sanierung und Stabilisierung der europaischen Wahrungen moglidi machen. Auf dem Wahrungsgebiet wird man mit einer Verbesserung der sehr reformbedurftigen Clearing- methode beginnen konnen und mussen, wobei vor allem an eine Vereinfachung der oft sehr komplizierten Kom- pensierung, an die Verkurzung oder vollige Beseitigung der Wartefristen durdi Vorlagen der Notenbanken, an eine Stabilisierung der Umrechnungssatze und an die Schaffung multilateraler Verrechnungsmoglichkeiten zu denken ist. Manches, was friiher Utopie schien, wird ohne Schwierigkeiten durdizufiihren sein, wenn der Sieg der Achsenmachte eine dauerhafte politische Befriedung Europas gesidiert hat.“ Der Warenhunger unserer Nachbarlander kann nur unter-, aber kaum iiberschatzt werden. Obgleidi die deutsdien Aufienhandelsziffern im ersten Kriegsjahr er- staunlicherweise nicht viel unter dem Durdisdinitt des, Jahres 1938 liegen und der deutsche Exportiiberschufi im standigen Steigen begriffen ist, konnten und konnen auf chemiewirtschaftlichem Gebiet aus naheliegenden Griinden nidit alle Wiinsche befriedigt werden. Es ware aber falsdi anzunehmen, dafi der Warenhunger eine wohlorganisierte Absatzwerbung fiir langere Zeit hinfallig macht. Ein gesunder Konkurrenzkampf wird fiir dic Nachkriegswirtschaft ebenso unentbchrlich sein wie eine internationale Kartellpolitik ais Mittel plan- voller wirtsdiaftlicher Zusammenarbeit. Durch den Abbau der Handelshemmnisse in dem yon Dr. Funk angedeuteten Sinn wird die Exportfreudigkeit neuen Auftrieb erhalten. Audi der unvermeidliche Biirokratis- mus einer Exportlenkung wird dem natiirlidien W ett- bewerb um den Kundcn weichen. Kundendienst und Wettbewerb sind jedodi nur dann erfolgreich durchzu- fiihren, wenn die Werbung neuzeitlidi gestaltet wird. Es geniigt nidit allein, dort wieder anzukniipfen, wo eine intensive Absatzwerbung vor Jahren gedrosselt oder ganz eingestellt wurde, auch die Werbetechnik hat neue erfolgreiche Wege besdiritten, und die Messen so- wohl in Leipzig ais auch Wien zeigten mit erfreulicher Deutlichkeit, dafi weitsiditige Firmen bereits jetzt be- ginnen, sidi auf diese Friedensarbeit umzustellen. Fiir die Leipziger Friihjahrsmesse 1941 kann schon jetzt vorausgesagt werden, dafi sie in einem iRahmen abge- halten wird, der deutliche Kennzeichen einer Eritwick- lung zum Zentralmarkt Europas tragt. Es ist deshalb geplant, auch der chemischen Industrie eine ihrer grofien Bedeutung entsprechende reprasentative Ausstellungs- móglichkeit zu geben, und es ist nur zu hoffen, dafi redit zahlreiche Firmen diese Chance erkennen und aus- nutzen werden. (434®

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DIE CHEMISCHE INDUSTRIEHERAUSGEGEBEN Y O N DER

WIRTSCHAFTSGRUPPE CHEMISCHE INDUSTRIE N A C H R IC H T E N -A U S G A B E

63. Jahrgang BERLIN, 6 . SEPTEMBER 1940 Nr. 35/36 — 529N A C H D R U C K N U R M I T G E N A U E R Q U E L L E N A N G A B E G E S T A T T E T

Abbau der Handelshemmnisse.ie zeitlich k u rz au feinanderfo lgenden Messen in Leipzig und W ien w aren gekennzeichnet durch ein

nidit nu r fu r K riegsverhaltn isse ungew ohnlid i starkes Interesse auslandischer S taaten . H ie r w ie d o rt w aren Lander m it um fangreichen K oilek tiv -A usstellungen ver- creten, die bisher noch keine deutsche Messe besdiickt hatten. Auch die Z ah l der auslandischen E inkau fe r aus N ord- und Sudost-E uropa ha tte sidi v e rv ie lfad it, und die K au flu st w ar so rege, dafi selbst langere L ieferfristen sich n id it hem m end ausw irken konnten . D as A usland trug au f den M essen einen W irtschaftsop tim ism us zu r Schau,_der schlagender ais W o rte bewies, dali der w ir t­schaftliche N eu au fb au E uropas, w ie er von R eichsw irt- schaftsm inister F unk in seinen beiden le tz ten Reden k la r umrissen w urde, n id it ais U top ie , sondern schon ais ge- gebene G rofie em pfunden w ird .

D em aufm erksam en Besudier beider Messen d ran g t sidi a llerd ings — und das soli h ier n id it versdiw iegen werden — das G efiihl au f, dal? in den K reisen der ge­werblichen W irtscha ft jener L ander, die eine im m er starkere A nlehnung an G rofideutschland suchen, o ft ein weit grofieres V erstandn is fiir die B edeutung dera rtiger Messen und ih re r E rfo lgsm óglid ikeiten yorhanden ist ais bei uns. Auch die kun ftige F riedensw irtsd ia ft, die eine europaische G rofiraum w irtschaft sein w ird , bed arf n a tu r- gemafi einer gewissen A nlaufzeit. Es g ilt, n id it n u r recht- zeitig G esd iaftsverb indungen anzukn iip fen , sondern mehr noch einen neuen, bisher w erbeniafiig noch nicht erfafiten In teressentenkreis von der L eistungsfahigkeit und den Lieferm oglichkeiten der einzelnen Firm en zu unterrichten. W enn die d iem isdic Industrie bisher in ihrer iiberw iegenden M ehrheit sidi uninteressiert oder iblehnend gegeniiber den deutschen Grofimessen verhielt, so mag sie in der V ergangenheit w enigstens zum Teil triftige G riinde da fiir gehabt haben. Es besteht aber kein Zw eifel dariiber, dafi eine R eyision dieser iiber- alterten A nschauungcn im H inblick au f die k iin ftige W irtschaftsentw icklung dringend erforderlich ist. D er deutsche W irtschaftszw eig , der m it dem M aschinenbau zusammen um den hochsten E x p o rtan te il w ette ifert, kann es sich nicht leisten, au f In te rna t iona l wichtigen Messen und A usstellungen nu r m it w enigen E inzelfirm en in Erscheinung zu tre ten . Grofimessen wie Leipzig und im zunehm enden (Mafie au d i W ien sind G radm esser der w irtschaftlichen L eistungsfahigkeit nicht n u r der G esam t- w irtsd iaft, sondern auch ih rer einzelnen T eile . D ie beste W erbung im A uslande selbst w ird zum T eil d ad u rd i illusorisdi gem acht, dafi den w ichtigsten E in kau fe rg rup - pen, die n ad i D eutschland kom m en, n id it gleichzeitig hier die B edeutung der be treffenden F irm a v o r Augen gefiihrt w ird . W enn die grofite F irm a der chemischen Industrie m it ihrem grofiziigig aufgebau ten N e tz von A uslandsvertretungen regelm afiig au f den Messen m it sehr grofien A usstellungen vertre ten ist, so mufi sie die Erfahrung gem ad it haben, dafi sich dieser_eriiebliche K ostenaufw and sow ohl fiir den In - ais auch den A us­landsabsatz au f alle Falle lohn t. Es d iirfte daher je tz t die gegebene Z eit sein, organisatorische M afinahm en ein- zuleiten, die eine w tird ige V ertre tu n g der chemischen Industrie G rofideutschlands au f den w ichtigsten Messen gewahrleisten.

In seiner zu r E ró ffnung der W iener Messe gehalte­nen R ede deutete R eidisw irtschaftsm inister Funk erneut die W ege an, die zu r In tensiv ierung der deutschen H an d e lsp o litik nach K riegsende beschrltten w erden sollen. E r w and te sich gegen den iiberspitzten A u tark is- mus ldeinerer L ander des europaischen R aum es und tra t fiir eine gesunde A rbeitsteilung zum N u tzen aller ein. U eber die M oglichkeiten, unsere bisherigen H andels- m ethoden zu verbessern, sagte er w ortlich folgendes: „D iese ,w irtschaftliche D em obilisierung ' w ird auch einen A bbau der H andelshem m nisse und eine Sanierung und S tabilisierung der europaischen W ahrungen m oglidi machen. A uf dem W ahrungsgebiet w ird m an m it einer V erbesserung der sehr refo rm bedurftigen C learing- m ethode beginnen konnen und mussen, w obei vo r allem an eine V ereinfachung der o f t sehr kom plizierten K om - pensierung, an die V erkurzung oder vollige Beseitigung der W arte fris ten d u rd i V orlagen der N o tenbanken , an eine S tabilisierung der U m rechnungssatze und an die Schaffung m u ltila te ra le r V errechnungsm oglichkeiten zu denken ist. Manches, was friiher U top ie schien, w ird ohne Schw ierigkeiten durd izu fiih ren sein, w enn der Sieg der Achsenmachte eine dauerhafte politische B efriedung E uropas gesidiert h a t.“

D er W arenhunger unserer N achbarlander kann nur un ter-, aber kaum iiberschatzt w erden. O bgleid i die deutsdien A ufienhandelsziffern im ersten K riegsjahr er- staunlicherw eise nicht viel un ter dem D u rd isd in itt des, Jah res 1938 liegen und der deutsche Exportiiberschufi im standigen Steigen begriffen ist, konnten und konnen au f chem iew irtschaftlichem G ebiet aus naheliegenden G riinden n id it alle W iinsche befried ig t w erden. Es w are aber fa lsd i anzunehm en, dafi der W arenhunger eine w ohlorganisierte A bsatzw erbung fiir langere Zeit hin fallig macht. E in gesunder K o n k u rren zk am p f w ird fiir dic N achkriegsw irtschaft ebenso unentbchrlich sein w ie eine in ternationale K a rte llp o litik ais M itte l p lan - vo ller w irtsd iaftlicher Z usam m enarbeit. D urch den A bbau der H andelshem m nisse in dem yon D r. Funk angedeuteten Sinn w ird die E x p o rtfreu d ig k e it neuen A u ftrieb erhalten . A udi der unverm eidliche B iirokratis- mus einer E x po rtlenkung w ird dem natiirlid ien W e tt­bew erb um den K undcn weichen. K undendienst und W ettbew erb sind jedod i nu r dann erfolgreich durchzu- fiihren, w enn die W erbung neuzeitlid i gestalte t w ird . Es geniigt n id it allein, d o rt w ieder anzukniipfen , w o eine intensive A bsatzw erbung vo r Jah ren gedrosselt oder ganz eingestellt w urde, auch die W erbetechnik ha t neue erfolgreiche W ege besd iritten , und die Messen so­w ohl in Leipzig ais auch W ien zeigten m it erfreulicher D eutlichkeit, dafi w eitsid itige Firm en bereits je tz t be­ginnen, sid i au f diese F riedensarbeit um zustellen. Fiir die L eipziger Friihjahrsm esse 1941 kann schon je tz t vorausgesagt w erden, dafi sie in einem iRahmen abge- h a lten w ird , der deutliche K ennzeichen einer Eritw ick- lung zum Z en tra lm ark t E uropas trag t. Es ist deshalb gep lan t, auch der chemischen Industrie eine ih rer grofien Bedeutung entsprechende rep rasen ta tive Ausstellungs- m óglichkeit zu geben, und es ist n u r zu hoffen , dafi red it zahlreiche Firm en diese C hance erkennen und aus- nu tzen w erden. (434®

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530 — N r. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

Der Wiener Schiedsspruch wirtschaftlich gesehen.

Die Losung der ungarisch-rumanischen Streit- frage durch den W iener Schiedsspruch hat ein Gebiet Siebenbiirgens mit ein bis zwei Millionen

Einwohnern in den Mittelpunkt des Interesses ge- riickt. Das wirtschaftlich wertvollste der von Ru­manien abgetretenen Gebiete ist zweifellos jener Teil Siebenbiirgens, der durch folgende Grenzlinie gekennzeichnet ist: An der bisherigen ungarisch-ru- manischen Grenze beginnend bei Nagy Szalonta (Salonta) in nordóstlicher Richtung etwa 10 Kilo- meter an GroBwardein vorbeifuhrend und dann siid- lich Klausenburg vorbei bis etwa 30 Kilometer nordnordwestlich von Neumarkt verlaufend, wobei die Bahnlinie von SchaBburg nach Kronstadt bei Rumanien verbleibt. Da Ungarn ausdriicklich die Verpflichtung ubernommen hat, die Rechte der Volksdeutschen zu wahren und dariiber hinaus sie in ihrem Deutschtum zu fórdern, kann damit ge­rechnet werden, daB sich auch die wirtschaftlichen Beziehungen zum GroBdeutschen Reich wesentlich enger gestalten werden ais bisher.

Die Veranderungen, die die neue Grenzziehung in der chemiewirtschaftlichen Struktur der beteilig- ten Lander nach sich zieht, sind nicht von ein- schneidender Bedeutung. Die wichtigsten W erke der chemischen Industrie Rumaniens, so vor allem das Stickstoffwerk der Nitrogen, das Sprengstoff- werk in Fagaras, die Fabriken der Solvay-W erke und die Bereifungsfabrik in Floresti, verbleiben innerhalb des rumanischen Staatsgebietes. Immer- hin befindet sich auch in dem Ungarn eingeglie­derten Teil Siebenbiirgens eine Reihe von chemi­schen Fabriken, die einen bedeutenden Zuwachs fiir die ungarische Chemiewirtschaft darstellen. In diesem Zusammenhang sind an erster Stelle die beiden Schwefelsaurefabriken in Lukaci und Firoza de Jos bei Baia-Mare sowie die Superphosphat- fabrik in Firoza de Jos zu nennen. Rumanien ver- liert mit diesen Fabriken rund 40% der Kapazitat seiner Schwefelsaure- und knapp die Halfte der Kapazitat seiner Superphosphatfabriken. Gleich­zeitig geht ihm mit diesen Anlagen ein betracht- licher Teil seiner Gewinnung von Salzsaure und Sulfaten verloren.

M it der Abtretung von Klausenburg verliert Rumanien eine von seinen drei Ziindholzfabriken sowie die pharmazeutische Fabrik der Ufarom

A.-G., in der vor allem eine gróBere Gewinnung von Morphin erfolgt. Ebenso, bedeutet die Abtre­tung von Grofi-Wardein eine EinbuBe fiir die ru­manische Chemiewirtschaft; von den in dieser Stadt arbeitenden chemischen Fabriken sind die Arznei- mittelfabrik der Vesta, die Farbenfabrik der A, Zankl Sohne und die Spiritus- und Hefefabrik der Chemische & Lebensmittelindustrie A.-G. zu nen­nen. W eiter geht Rumanien die Gerbstoffabrik der Maramureser Industrie A.-G. in Viseul de Sus un­mittelbar im Suden des auBersten Zipfels der friihe- ren Karpotho-Ukraine verIor«n.

Daneben haben auch die an die Sowjet-Union erfolgten Gebietsabtretungen den Umfang der che­mischen Industrie Rumaniens geschmalert, So sind die Knochenverarbeitungsanlage der Marasesti Ru­manische A.-G. fiir Chemische Industrien in Ro- hozna bei Czernowitz und die groBe Gummischuh- fabrik der Caurom Kautschukwarenfabrik A.-G. in Czernowitz in russischen Besitz iibergegangen. W ei­ter hat Rumanien eine Reihe von mittleren und kleineren Seifen- und Kerzenfabriken in Kischinew, Balti, Akkerman und in anderen Stadten Bessara­biens eingebuBt.

Geringere Bedeutung kommt den Gebietsver- anderungen im Hinblick auf die bergbauliche Ge­winnung zu. Die Erdolproduktion veribleibt ganz bei Rumanien. Auch die Steinkohlen- und Eisen- erzvorkommen, die ausschlieBlich in dem siidlichen Teil Siebenbiirgens liegen, bleiben weiterhin in ru- manischem Besitz. Dagegen erhalt Ungarn einen Teil der Bauxitvorkommen, die im Bihor-Gebirge nordwestlich von Klausenburg auftreten, sowie die blei- und kupferhaltigen Goldsilbervorkommen von Baia-Mare im auBersten Norden Siebenbiirgens. Mit dem Fortfall der recht betrachtlichen Bleiproduk- tion, die bisher den ganzen rumanischen Bleiver- brauch deckte, wird Rumanien mit seiner Bleiver- sorgung vom Ausland abhangig. Andererseits erhalt Ungarn mit einem Teil der siebenbiirgischen Salz- vorkommen eine weitere Verbesserung seiner Salz- versorgung.

Von Bedeutung ist ferner der Waldreichtum Siebenbiirgens. Voraussichtlich wird jetzt der ganze ungarische Holzverbrauch im Iniand gedeckt wer­den konnen. AuBerdem sind die Voraussetzungen fiir den Aufbau einer leistungsfahigen Cellulose­industrie gegeben, (M9)

In der chemischen Industrie Ungarns, deren Er­zeugung in den letzten Jahren einen W ert von etwa 120 Mili. M l hatte, ist ein Eigenkapital von

70— 80 Mili. M l investiert, das sich auf rund 200 Betriebe yerteilt. M it etwa 30 Mili. Mfl sind daran allein die Firmen der Schwerchemikalien- und Diingemittelindustrie beteiligt. Ein Kapitał von 10 Mili. M l entfallt auf die pharmazeutische In­dustrie, weitere 10 Mili. M l sind in der Seifen-, Kerzen- und Korperpflegemittelindustrie investiert. Von den sonstigen Zweigen der chemischen Indu­strie, die mit einem groBeren Kapitaleinsatz arbei­ten, sind vor allem die Farben- und Lackindustrie sowie die Kautschukwarenindustrie zu nennen.

Ais GroBbetriebe fiir ungarische Verhaltnisse sind nur drei Firmen anzusprechen, die Hungaria Kunstdunger-, Schwefelsaure- und Chemische In­dustrie A.-G., die Pćter Nitrogen Kunstdiinger- fabrik A.-G. und die Hutter & Lever A.-G,, von denen die beiden ersten mit einem Kapitał von 6 Mili. P. und die letzte mit einem solchen von

Ungarns Chemiefirmen,5 Mili. P. arbeitet. Aus 'der Vielzahl der sonstigen Unternehmungen heben sich weiter noch etwa 20 Firmen mit einem Kapitał von mehr ais 1 Mili. P. heraus.

Der Aufbau der chemischen Industrie Ungarns ist weitgehend durch den Einsatz von Auslands- kapital gefórdert worden. M it Ausnahme der staatseigenen Peter Nitrogen Kunstdiingerfabrik A.-G. ist an zahlreichen groBen und mittleren Fir­men der Industrie auslandisches Kapitał in mehr oder weniger groBem Umfang beteiligt. Dabei fallen neben der Beteiligung von deutschem Ka­pitał vor allem recht Ibetrachtliche franzosische und schweizerische Interessen in die Augen; ge- ringeren Umfang besitzt die EinfluBnahn^e von bri- tischem Kapitał.

Fiir die Standortwahl der wichtigsten chemi­schen Fabriken sind vor allem zwei Tatsachen maD- gebend gewesen: die durch die zentrale Lage der Landeshauptstadt dargebotenen giinstigen Ver- sorgungs- und Absatzmoglichkeiten und die in den

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6; September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE N r. 35/36 — 531

Kohlenrevieren bestehenden Grundlagen einer vor- teilhaften Rohstoff- und Energieversorgung. In­folgedessen konzentrieren sich die wichtigsten Chemiebetriebe auf zwei verhaltnismal3ig eng be- grenzte Gebiete: die Landeshauptstadt Budapest mit ihren zahlreichen Vororten und den Bezirk des westungarischen Braunkohlenreviers zwischen der Donau und dem Platten-See. Dabei haben in Buda­pest vor allem solche Betriebe ihren Standort ge­funden, die mit ihrer Rohstoffyersorgung auf die Einfuhr auf dem Wasserwege angewiesen sind, so beispielsweise eine groCe Schwefelsaure- und Superphosphatfabrik, mehrere Seifen-, Kerzen- und Kórperpflegemittelfabriken, yerschiedene Farben- und Lackfaibriken sowie mehrere Betriebe der Kautschukwarenindustrie, Dagegen befinden sich im westungarischen Braunkohlenrevier die einzige ungarische Stickstoffabrik, eine Sprengstoffabrik, die beiden Carbidfabriken sowie ein Ferrolegie- rungswerk. In den anderen Landesteilen sind im wesentlichen nur solche Fabrikbetriebe entstanden, die einheimische land- oder fortstwirtschaftliche Rohstoffe yerarbeiten.

Die Geschaftstatigkeit der ungarischen Chemie­firmen war durch die im Vertrag von Trianon fest- gelegte Grenzziehung stark beeintrachtigt worden, da zahlreiche Unternehmungen nicht nur den Vor- teil eines groBen geschlossenen Marktes, sondern gleichzeitig auch bedeutende Fabrikanlagen auf dem rumanischen, jugoslawischen und dem friiheren tschechoslowakischen Staatsgebiet eingebuBt hatten. Soweit sie ihres Eigentums nicht unmittelbar ver- lustig gingen, haben sie sich genotigt gesehen, die meisten Beteiligungen in der Folgezeit abzustoBen, so daB 'auslandische Beteiligungen in den Bilanzen der ungarischen Chemiefirmen heute nur noch eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Durch die in den letzten Jahren erfolgten Gebietserwerbungen hat die chemische Industrie nur einen unbedeuten- den Zuwachs erhalten, An groBeren Industriean- lagen sind ihr lediglich die in der friiheren Karpatho-Ukraine arbeitenden Holzverkohlungs- falbriken zugefallen. Ueber den yerhaltnismaBig recht bedeutenden Zuwachs, der der ungarischen Industrie durch den W iener Schiedsspruch zuge­fallen ist, wird auf S, 530 in dieser Nummer berichtet. Hungaria Kunstdiinger-, Schwefelsaure- und Chemische

Industrie A.-G.Die fiihrende Firma der chemischen Industrie Un-

garns mit yielseitigen und weityerzweigten Interessen ist die 1890 gegrundete Hungaria Kunstdiinger-, Schwefel­saure- und chemische Industrie A.-G., Budapest (AK .6,02 M ili. P.), Die Aktienmehrheit der Gesellschaft be­findet sich im Besitz des Vereins fur Chemische und Me- tallurgische Produktion, Prag, und der Solvay & Cie,, Brussel; M inderheitsaktionare sind die Salgó-Tarjaner Steinkohlen-Bergbau A.-G,, die Pester Ungarische Com- mercialbank und die Britisch-Ungarische Bank.

Die Hauptanlagen der Firma befinden sich in Buda­pest IX, wo zunachst nur eine Schwefelsaure- und Super­phosphatfabrik arbeitete; dazu kamen 1897 eine Kupfer- vitriolanlage und 1922 eine Anlage zur Erzeugung von Salzsaure und Kristallsoda, Eine bedeutende Ausdeh- nung hat das Produktionsprogramm der Gesellschaft durch die 1937 in Betrieb genommene A lk a l ie le k t r o ly s e erfahren, die eine Jahreskapazitat von 4000 t Aetznatron und 3400 t Chlor besitzt, W e ite r betreibt die Firma in Budapest IX eine modern eingerichtete 1938 in Betrieb genommene Knochenleimfabrik. In Papa in Westungarn, 50 km siidlich der Donau, besitzt die Gesellschaft eine weitere Schwefelsaure- und Superphosphatfabrik,

Neben den direkt von ihr betriebenen Anlagen ist die Hungaria in Form von Beteiligungen noch an einer gróBeren Zahl anderer Firmen der chemischen Industrie Ungarns beteiligt, Folgende Firmen sind in diesem Zu- ssmraęnhang zu erwahnęn;

Melallochemia Hiittenwerk, Chemische Industrie & Metallhandels A.-G,, Budapest (AK . 1,8 M iii. P.). Die1921 gegrundete Firma besitzt in Nagyteteny-Diósd am rechten Donauufer siidlich yon Budapest Hiittenanlagen fiir die Erzeugung von Zinn, Kupfer, B lei und Zink. An chemischen Erzeugnissen werden Kupferyitriol und Chromalaun sowie Blei- und Zinkfarben hergestellt,

Terrachemia Chemische Fabrik A.-G., Budapest (AK . 300 000 P.). Die 1936 gegrundete Gesellschaft, an der aufler der Hungaria noch die Aktiengesellschaft fiir in­dustrielle Sprengstoffe beteiligt ist, stellt Bleicherden her.

Spodium- und Leimfabrik A.-G., Budapest (AK . 90 000 P.). Die Fabrikanlagen der Firma in Szeged sind auBer Betrieb,

W eiter ist die Hungaria noch an der Leim & Kunst- diingerfabrik A,-G,, L iptov Sv. Mikulas (Slowakei), be-

leiligt. p£ jer N itrogen Kunstdiingerfabrik A.-G,Neben der Hungaria nimmt die 1930 gegrundete

Peter N itrogen Kunstdiingerfabrik A.-G., Budapest (AK .6 M ili. P,), unter den ungarischen Chemiefirmen einen heryorragenden Platz ein. Das Unternehmen, dessen K a­pitał sich im Besitz des ungarischen Staates befindet, be­sitzt in Pet am Platten-See, 100 km siidwestlich von Budapest, eine Ammoniaksyntheseanlage mit einer Jah­reskapazitat von 9000 l Reinstickstoff. Haupterzeugnis der Firma ist Kalkammonsalpeter, der unter der Bezeich­nung Peter-Salz zum Verkauf kommt. W eiter werden Ammonnitrat und Salpetersaure hergestellt, Die Erzeu­gung yon Kalkammonsalpeter belief sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich 30 000 t.

. Eine Tochtergesellschaft der Firma ist die 1920 ge­grundete Ungarische Schwefelkohlenstoifabrik A.-G., Budapest (A K . 195 000 P.), die in Pśtfurdo unter der Auf- sicht des Ackerbauministeriums eine Schwefelkohlen- stoffabrik mit einer Jahreskapazitat von 2400 t betreibt. W eiter ist die Gesellschaft zusammen mit der N itro- chemie Industrieanlagen A.-G . (vgl. den Abschnitt Sprengstoffe und Zundwaren) an der 1935 gegriindeten Firma Ungarische Hydrobenzin A.-G., Budapest (AK .1 M ili. P.), beteiligt, die in Pet eine Versuchsanlage zur Herstellung von Treibstoffen aus Braunkohle unterhalt.

H e r s t e l l e r v o n S c h w e r c h e m i k a l i e n u n d D u n g e m i t t e l n .

Von den Firmen, die auBer den beiden vor- stehend dargestellten GroBunternehmungen sich mit der Herstellung von Schwerchemikalien und Dungemitteln befassen, kommt nur wenigen Gesell­schaften groBere Bedeutung zu,

An erster Stelle ist dabei die 1922 gegrundete Aktiengesellschaft fiir industrielle Sprengstoffe, Budapest (A K . 2,5 M ili, P.), zu nennen, an der die Ungarische A li- gemeine Kohlenbergbau A.-G., die Salgó-Tarjaner Stein- kohlenbergbau A.-G., die Rimamurany-Salgó-Tarjaner Eisenwerks A.-G . und die Manfred WeiB Stahl und Me- tallwerke A .-G . sowie die Dynamit Nobel A.-G., PreB- burg, und die Imperial Chemical Industries Ltd., London, beteiligt sind. Die Firma betreibt in Peremarton bei Veszprem am Nordufer des Platten-Sees eine Schwefel­saure- und Superphosphatfabrik sowie eine Anlage zur Herstellung von Sprengstoffen, Ziindschniiren und Jagd- munition. Daneben ist sie an yerschiedenen anderen Un­ternehmungen beteiligt, von denen folgende zu nennen sind: Ungarische Bergbaubetrieb A.-G., Budapest (AK . 221 000 P,}; Herstellung von Bleicherden in Nagyteteny.— Chemische Fabrik Graf Lajos Batthyany, Budapest (A K . 150 000 P .); Erzeugung von Hydrosulfiten und Sulf- oxylaten in Polgard, 20 km siidwestlich von StuhlweiBen- burg. — W eiter besteht zusammen mit der Hungaria eine Beteiligung an der Terrachemia Chemische Fabrik A.-G., Budapest.

Hydroxygen Aktiengesellschaft fiir Gastrennung, Er­zeugung von Sauerstoff, Stickstoff, Wasserstoff u. a. Gasen, Budapest (A K . 300 000 P.). Die 1910 gegrundete Firma betreibt eine Alkalielektrolyse mit einer Kapazitat von 2000 t Aetznatron und eine Fabrik zur Herstellung von technischen Gasen; erzeugt werden Sauerstoff, Stick­stoff, Wasserstoff und Kohlensaure, ferner Argon und Neon.

Clotilde Aktiengesellschaft fiir Chemische Industrie, Nagybocskó (AK . 714 000 P-). Die Firma, die 1922 ge-

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griindet wurde, besitzt in Nagybocskó im auBersten SCid- ostzipfel der friiheren Karpatho-Ukraine eine bedeutende Anlage zur Gewinnung von Holzverkohlungsprodukten. Hergestellt werden u, a. Holzkohle, Hoizteer, Methanol, Essigsaure, Aceton, Methylacetat, Essigester, Calcium­acetat, Formaldehyd, Alaune, Aluminiumsulfat und Spe- ziallósungsmittel.

Bedeutenden Umfang besitzt auch die Holzverkoh- lunganlage der 1889 gegrundeten Bantlin'sche Chemische Fabriken A.-G., Perecseny {A K . 500 000 P.), deren Ka­pitał sich im Besitz der Hiag Verein Holzverkohlungs- Industrie G. m. b. H., Frankfurt a. Main, befindet. H er­gestellt werden u. a. Holzkohle, Hoizteer, Methanol. Essigsaure, Aceton, Methylacetat, Essigester, Calcium­acetat, Natriumacetat, Kupferacetat, M ethyl- und Butyl- propionat, Am yl- und Allylalkohol, Formaldehyd, Cre- mor tartari, Flotationsmittel und Speziallósungsmittel. Eine weitere Holzverkohlungsfabrik betreibt die friiher von der Bohmische Union-Bank kontrollierte S z o - l y v a H o l z v e r k o h l u n g A.-G. (friiheres AK . 17,5 Mili. Ke) in Szolyva, 30 km nordostlich von Munkacs in der friiheren Karpatho-Ukraine.

Weinwirtschaitliche Chemische Industrie A.-G., Bu­dapest (AK . 240 000 P.). Die 1924 gegriindete Firma, an der der ungarische Staat beteiligt ist, stellt in ihrer Fa­brik in Budafok Weinsaure und Spiritus her; die Kapa­zitat der Weinsaureanlage belauft sich auf 100 t jahrlich.

Acetic Chemische Werke A.-G., Budapest (AK . 175 000 P.). Von der 1930 gegrundeten Gesellschaft w er­den Essigsaure, Aceton u. a. Losungsmittel erzeugt. A n ­fang 1939 wurde eine Kunstharzanlage in Betrieb ge­nommen.

Victoria Chemische Werke A.-G., Budapest (A K , 71 000 P.). Die zum Interessenkreis der Bauxittrust A.-G., Zurich, gehorige Gesellschaft stellt in ihren Fabriken in Budapest und Debrecen Aluminiumhydrat, Aluminium­sulfat und Alaune, Aluminiumrostschutzfarben sowie Wasserglas und Kristallsoda her.

Zahlreiche Firmen, von denen die Hydroxygen Aktiengesellschaft fiir Gastrennung usw, in an­derem Zusammenhang erwahnt wurde, beschaftigen sich mit der Herstellung von technischen Gasen. Zu nennen sind u. a. folgende Unternehmungen:

Dr. Eugen & Emil von Wagner Kohlensaure-und Oxy- gen-Fabrik A.-G., Budapest (AK. 640 000 P.); Erzeugung von Kohlensaure, Sauerstoff und Stickstoff.

Ungarische Autogen-Gasaccumulatoren A.-G., Buda­pest (AK . 525 000 P .); die Gesellschaft an der u. a- die Svenska Gasaccumulator A . B., Stockholm, beteiligt ist, stellt in Budapest und Gyor Acetylen und Dissousgas her.

Vulkan Oxygen Fabrik A.-G., Budapest (A K . 300 000 Pengo); Erzeugung von Sauerstoff und Dissousgas in Miskolc.

Ungarische Sauerstoff Fabrik A.-G., Budapest (AK. 240 000 P.); Erzeugung von Sauerstoff und Stickstoff.

Kohlensaure-Industrie A.-G., Budapest (A K , 200 000 Pengo); Erzeugung von Kohlensaure,

Budapester Kohlensaurefabrik A.-G,, Budapest (AK . 150 000 P .); Erzeugung von Kohlensaure.

Von den Gesellschaften, die sich in der Haupt­sache auf anderen Gebieten betatigen, aber auch teils durch eigene Betriebe teils durch Beteili­gungen eine wichtige Rolle in der Chemiewirtschaft spielen, sind vor allem die folgenden Gesellschaften zu nennen:

Ungarische Allgemeine Kohlenbergbau A.-G., Buda­pest (A K , 48,4 M ili. P.). Die Firma betreibt neben ihren Kohlengruben und Kalksteinbruchen u. a. eine Calcium- carbidfabrik in Felsógalla bei Tatibanya, 40 km westlich von Budapest, mit einer Jahreskapazitat von 2200 t. W eiter befinde sich in ihrem Besitz ein Ferrosilicium- werk (vgl. den Abschn. Ferrolegierungen). Die Firma istu. a. an der Aktiengesellschaft fur industrielle Spreng­stoffe beteiligt.

Salgó-Tarjaner Steinkohlen-Bergbau A.-G., Buda­pest (AK . 27,3 M ili. P.). D ie Gesellschaft besitzt neben umfangreichen Braunkohlen- und Steinkohlengruben so­wie Kalksteinbruchen einę Calciumęarbidfabrik mit einer

Jahreskapazitat von 2800 t in Dorog, 30 km nordwestlich von Budapest. Beteiligungen bestehen u. a. an der Hun- garia Kunstdiinger-, Schwefelsaure- und Chemische In­dustrie A.-G., der Aktiengesellschaft fur industrielle Sprengstoffe, der A cetic Chemische W erke A.-G . und der Ungarische Ferrolegierungswerk A.-G .

Aluminiumerz Bergbau- und Industrie A.-G., Buda­pest (AK . 6,52 M ili. P.). Die Firma, deren Kapitał sich im Besitz der Bauxit Trust A.-G., Zurich, befindet, nimmt die fiihrende Stellung im ungarischen Bauxitbergbau ein und besitzt iiber die Bauxit Industrie A.-G., Budapest (1,1 M ili. P.), eine Tonerdefabrik in Magyaróvar in West- ungarn,

H e r s t e l l e r v o n S p i r i t u s u n d v e r w a n d t e n E r z e u g n i s s e n .

Der Geschaftsumfang der industriellen Spiritus- raffinerien ist im Zuge der Durchfuhrung des 1938 eingefuhrten Spiritusmonopols teilweise stark eingeengt worden, da die Spiritusfabriken mehrerer Firmen enteignet worden sind oder ihre Enteignung zu erwarten ist. Die dadurch betroffenen Unter­nehmungen haben ihre Tatigkeit auf andere Ge­biete umgestellt. Von den groBeren Unternehmun­gen sind folgende Firmen zu nennen:

Wilhelm Leipziger'sche Spiritus- & Zuckerfabriks- A.-G., Budapest (AK . 3,825 M ili. P.). Die Spiritusfabriken der 1923 gegrundeten Firma sind enteignet worden. Her­gestellt werden jetzt Kristall- und W iirfelzucker sowie Pottasche, Kaliumsulfat und Kaliumchlorid aus Schlempe- kohle.

Gschwindfsche Spiritus-, PreBhefe*, Liąueur- & Rum-Fabrik A.-G., Budapest (A K . 2,7 M ili. P.). Die 1868 gegriindete Gesellschaft betreibt eine Spiritusraffinerie- und PreBhefefabrik in Budafok sowie eine Kognakbren- nerei und Konservenfabrik in Nagykorós, 75 km siidost- lich von Budapest. Eine Tochtergesellschaft des Unter­nehmens ist d ie 1934 gegriindete Erste Ungarische Milchsaurefabrik & Chemische Industrie A.-G,, Budapest (A K . 150 000 P.).

Raaber Spiritusfabrik & Raffinerie A,-G,, Gyor (AK.2,5 M ili. P.). Die 1884 gegriindete Firma, deren Spiritus- raffinerie im Sommer 1938 enteignet wurde, stellt jetzt auf der Grundlage von Schlempekohle Pottasche, Kalium­sulfat, Kaliumchlorid sowie Traubenzucker, Kartoffel- starkesirup her. Ferner erzeugt sie Pflanzenschutzmittel.

Landwirtschaftliche & Chemische Industrie-Anlagen A.-G., Budapest (AK . 1,4 M ili. P.). Das 1917 gegriindete Unternehmen, das bis Anfang 1939 unter der Bezeichnung Krauss-Miskovits Verein igte Industrie-Anlagen A.-G. firmierte, erzeugt Spiritus, Aether, Essenzen, Lósungs- mittel und Pflanzenschutzmittel, ferner PreBhefe, Dórr- gemiise und Fruchtsafte. Die Firma ist an der Chemische & Lebensmittel Industrie A.-G . (Uzinele chimice ęi ali- mentare S.-A.), Bukarest, beteiligt, deren Betriebe ihr bis zu der im Jahre 1920 erfolgten Notionalisierung durch die rumanische Regierung gehorten.

Von weiteren Unternehmungen dieser Industrie sind noch folgende Firmen zu erwahnen:

Kisperkataer Spiritusfabrik und Raffinerie A.-G., Budapest (AK . 375 000 P.); Erzeugung von Spiritus, Fusel- ól und Tomatenkonserven.

Kecskemeter Spiritusraffinerie A.-G., Budapest (AK. 300 000 P.); Erzeugung von Spiritus sowie von Kognak und anderen Trinkbranntweinen in Kecskemet, 80 km siidostlich von Budapest.

Ungvarer Spiritusfabrik, Raffinerie & Freilager A.-G., Ungv&r (AK . 214 000 P.); die Gesellschaft stellt in Ungvar im friiheren Gebiet der Karpatho-Ukraine Spiritus und Fuselol sowie verschiedene Trinkbranntweinsorten her und besitzt eine zur Zeit stillgelegte Seifenfabrik. Die staatliche Spiritusfabrik und Raffinerie A.-G., Leopoldov (Slowakei), wird von der Gesellschaft auf Grund eines Pachtvertrages betrieben.

Raffinerie-Aktiengesellschaft der Transdanubischen Landwirtschaftlichen Spiritusfabrikanten, Na:gykanizsa (A K . 190 000 P .); Erzeugung von Spiritus sowie Trink­branntweinen in Nagykanizsa, siidwestlich vom Platten- see in Siidwestungarn.

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE Nr. 35/36 — 533

H e r s t e l l e r v o n p h a r m a z e u t i s c h e n E r z e u g n i s s e n .

Die ungarische pharmazeutische Industrie um­faBt drei Unternehmungen mit einem Kapitał von mindestens je 1 Mili. P., sowie v ier weitere Firmen mit einem iiber K Mili, P. hinausgehenden Kapitał.

Ais Hersteller von biologischen Erzeugnissen ist an erster Stelle die 1904 gegrundete Laboratorium fiir Schutzimpfstoffe A.-G., Budapest (A K . 1,08 M ili. P.), zu nennen, die in ihrem W erk in Kóbanya, einem óstlichen Vorort von Budapest, u. a. Tuberculin und andere Impf- stoffe fiir den menschlichen und veterinaren Gebrauch produziert.

Veterinarimpfstoffe, vor allem Rotlaufserum, stellt die 1912 gegrundete Phylaxia Aktiengesellschaft iiir Se- rum-Produktion, Budapest (A K . 980 000 P.), her. D ie G e­sellschaft hat den Betrieb des staatlichen Serumlaborato- riums in Kóbanya ubernommen.

Ais w eiterer Hersteller von Impfstoffen ist die 1918 gegrundete Dr, Papaysches Impfstoff- und Seruminstitut A.-G., Budapest (AK . 300 000 P.), zu nennen, die Di- phtherie- und Dysenterieserum sowie Veterinarimpfstoffe erzeugt.

Von den Firmen, die zubereitete Arzneim ittel pro- duzieren, ist an erster Stelle die „Chinoin“ Fabrik che- misch pharmazeutischer Produkte A,-G, (Dr. Kereszty und Dr. Wolf), Budapest (A K . 1,448 M ili. P.), zu nennen. Die 1912 gegrundete Firma, an der der Yere in fiir Che­mische und Metallurgische Produktion, Prag, und eine britische? Gruppe beteiligt sind, stellt in ihrer Fabrik in Ujpest pharmazeutische Chemikalien, pharmazeutische Praparate, darunter auch Tierarzneim ittel, sowie P flan­zenschutzmittel her.

Bedeutenden Umfang besitzt auch die Erzeugung der 1923 gegriindeten Chemische Fabrik Gedeon Richter A,-G., Budapest (AK- 1 M ili. P.), H ergestellt werden zahlreiche pharmazeutische Chemikalien, u. a. A cety l- salicylsaure, Phenylchinolincarbonsaure, Lecithin, Hyperol und Guajacol sowie zubereitete Arzneim ittel,

Eine umfangreiche Geschaftstatigkeit auf dem G e­biete der pharmazeutischen Produktion entfaltet w eiter die 1912 gegrundete Dr, Wander A.-G., Fabrik pharma­zeutischer und diatetischer Praparate, Budapest (A K . 900 000 P.), die zum Interessenkreis der schweizerischen Firma Dr. A . W ander A.-G., Bern, gehort.

Eine Sonderstellung im Rahmen der ungarischen pharmazeutischen Industrie nimmt die 1927 gegrundete Alkaloida Chemische Fabrik A.-G,, Budapest (A K . 600 000 P.), ein, die in ihrer Fabrik in Biidszentmihaly nordwestlich von Debrecen Opium aus Mohnstroh er­zeugt.

Von weiteren Unternehmungen der pharmazeutischen Industrie sind noch folgende Firmen zu nennen:

Torok-Labor Drogen-GroBhandlung & Chemische Fa­brik A,-G., Budapest (A K , 500 003 P.).

Tres Chemisch-pharmazeutische Industrie- und Han­dels A.-G., Budapest (A K . 150 000 P.).

„Darmol" Chemisch-pharmazeutische Industrie- und Handels A.-G., Budapest (A K , 150 000 P.).

Beiersdorf Chemische Fabrik A.-G., Budapest (A K . 150 000 P.); Erzeugung von pharmazeutischen und kosme- tischen A rtikeln nach dem Verfahren der P. Beiersdorf & Co.

„Panacea" Pharmako-Chemische A.-G., Budapest (AK. 150 000 P.).

„Pan" Heilindustrielles & Kosmetisches Laborato­rium A.-G., Budapest (A K . 100 000 P.).

Drogen werden u. a. von der „Pantodrog" Ungarische Heilpflanzen A.-G., Budapest (AK . 150 000 P.), hergestellt.

H e r s t e l l e r v o n F a r b e n u n d L a c k e n .

Von den Erzeugern von Kórperfarben ist an erster Stelle die im Abschnitt Hungaria A .-G . behandelte Me- tallochemia Huttenwerk, Chemische Industrie und Metall- handels A.-G., Budapest, zu nennen, die in ihrer Fabrik in Nagyteteny-Diósd B lei- und Zinkfarben sowie L itho­pone erzeugt. Grófleren Umfang besitzt auch die H er­stellung von Bleifarben, vor allem von BleiweiB durch die 1917 gegrundete Dr. Keleti und Muranyi Chemische Fabrik A.-G,, Ujpest (A K , 600 000 P.), die auBerdem noch Druckfarben und Desinfektionsmittel produziert.

Von weiteren Unternehmungen sind noch zu nennen:Smelting Metallurgische & Metallwerke A.-G., Buda­

pest (A K . 180 000 P.). Die Anlagen der Firma haben eine Jahreskapazitat von 900— 1000 t ZinkweiB und Zinkgrau;1938 wurde die Erzeugung von Bleimennige aufgenom­men. — „Galvanochemia" Farben & Chemische Fabrik A.-G., Budapest (A K . 150 000 P.), mit einer Fabrik in Pestszentrzsebet; Herstellung von ZinkweiB und Blei- acetat.

Von den zahlreichen Unternehmungen, die ge- brauchsfertige Farben und Farbwaren herstellen, seien folgende Firmen erwahnt:

C, A, Lorilleux & Cie. A.-G., Budapest (AK , 600 000 Pengo); die Gesellschaft, die der gleichnamigen franzósi- schen Firma nahesteht, stellt in ihrer Fabrik in Budafok Druckfarben, Emaillefarben und Walzenmasse her.

Gebr. Muller Chemische Fabriks A.-G., Budapest (A K . 200 000 P .); Herstellung von Farben und Tinten.

H. Adler, Mineralmiihle & Farbwaren A.-G,, Buda­pest (A K , 200 000 P .); Produktion von Zementfarben, Baryt, Kreide usw.

„Corvina“ Druckfarbenindustrie A.-G,, Budapest (A K . 150 000 P .); Erzeugung von Druckfarben.

Gebr. Hartmann-Onyx Druckfarbenfabrik A.-G., Bu­dapest (A K , 150 000 P .); die Gesellschaft, eine Griindung der Chemische Fabrik Halle-Am mendorf Gebr. Hart- mann, Ammendorf (Saalkreis), und der Chromographie A.-G., Glarus, stellt Druckfarben her.

Gebr. Schmidt Druckfarbenfabrik A.-G., Budapest (A K . 60 000 P.); die Firma, die aus der F iliale der Gebr. Schmidt, G. m. b, H., Berlin, hervorgegangen ist, erzeugt Druckfarben.

Budapester Kreide Chemische Fabrik & Handels A.-G., Budapest (A K . 50 000 P.); Herstellung von ge- schnittener K reide fur alle Zwecke sowie Aąuarellfarben.

Lacke werden auBer von einigen der vor- stehend bereits aufgefiihrten Firmen in erster Linie noch von folgenden Unternehmungen hergestellt:

L. C, H, Lackfabrik A.-G., Albertfa lva (A K . 500 000 Pengo). Die Firma, eine Tochtergesellschaft der Eta­blissements, L. C. H., Paris, stellt vor allem Lacke sowie Emaillefarben, K itte und Kunstharze her.

Eduard Lutz & Cie., Lack- und Farbenfabriks A.-G., Budapest (A K . 197 000 P.), mit Fabriken in Budapest, W ien, Prag, Krakau und Timisoara; Erzeugung von Nitrocelluloselacken und anderen Lacken, sowie von Rostschutzfarben, Emaillefarben, Druckfarben und Des- infektionsmitteln.

Fabrik fiir Industrielacke A,-G,, Budapest (A K . 150 000 P .); die Firma ist eine Griindung der Verein igte Lack- und Farbenfabriken vorm. Carl Tiedemann- Schmidt & Hintzen A.-G., Brockwitz, Bez. Dresden.

H e r s t e l l e r v o n S e i f e n u n d K e r z e n

Fast die Halfte der ungarischen Seifenerzeugung ent­fallt auf die der Firma Hutter & Lever A.-G., Budapest (A K . 5 M ili. P.), gehorigen bzw. von ihr kontrollierten Fabriken. Das der Georg Schicht A.-G,, Aussig, und dera UniIever-Konzern nahestehende 1907 gegrundete Unternehmen stellt in seinen Fabriken in Budapest und Rakospalota, einer nordóstlichen Vorstadt von Budapest, Waschseifen, Schmierseifen und Toiletteseifen sowie an­dere Kórperpflegem ittel, Putz- und Scheuermittel und Waschpulver her, Zu dem Produktionsprogramm der Firma gehoren w eiter Firnisse, Speiseole und -fette.

Seit 1936 befindet sich im Basitz der Hutter & Lever A.-G . die Aktienmehrheit der „Flora" Erste Ungarische Stearinkerzen- und Seilenfabrik, Margarine- und Oel- werke A.-G., Budapest (A K . 2 M ili, P.). In den Fabriken dieser 1896 gegriindeten Firma in Budapest und Gyor in Westungarn werden Seifen, Kerzen, G lycerin und Stearin sowie Margarine und Speiseole produziert.

Von weiteren Unternehmungen der Seifenindustrie sind noch folgende Firmen zu nennen:

Titan Chemische Industrie Werke A.-G., Budapest (A K . 400 000 P.); Seifen sowie technische Fette und Oele.

Phonix Seifenfabrik A.-G., Leva (AK , 85 700 P,); Waschseifen.

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534 — Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

Paul Heidekker Dampfseifenlabrik A.-G., Kaposvar {A K . 53 000 P .); Waschseifen und Waschpulver.

H e r s t e l l e r v o n K d r p e r p f l e g e m i t t e l n .

Zu den fuhrenden Unternehmungen der Kórperpflege- mittelindustrie gehort die 1904 gegriindete Diana Indu­strie und Handels A.-G ., Budapest (A K . 600 000 P.), die in ihrer Fabrik in Budapest Parfumerien und andere Kórperpflegem ittel herstellt. Eine Tochtergesellschaft dieses Unternehmens, die Maryel Parfumfabrik A.-G., Budapest (A K . 50 000 P.), stellt gleichfalls Parfumerien her.

Bedeutenden Umfang besitzt auch die Baeders Par- iumcriefabrik A.-G., Ujpest (A K . 504 000 P.), die To ilette- seifen und andere Kórperpflegem ittel erzeugt. W eiter sind noch folgende Firmen zu nennen:

Lady Parfiimerie Industrie A.-G., Budapest (AK . 150 000 P.); Kórperpflegem ittel. D ie Firma steht in In- teressengemeinschaft mit der Odolwerke A .-G . fur Un­garn (A K . 250 000 P.), die den Handel mit Odolprapa- raten betreibt.

Kolozsydrer Heinrich I. Minerał- und Medizinal- Seifenfabrik Budapester Fabriks A.-G,, Budapest (AK . 50 000 P,}; Toiletteseifen, Medizinalseifen, Zahncreme und Haarwaschpulver. Die Gesellschaft ist aus der Buda­pester Niederlassung der gleichnamigen Firma in Kolozs- var (Rumanien) hervorgegangen.

Aetherische Oele, Riechstoffe und Essenzen werden von der 1929 gegrundeten Schimmel & Co, A.-G , (AK . 500 000 P.) hergestellt, die der Firma Schimmel & Co. A.-G., M iltitz (Bezirk Leipzig) nahesteht.

H e r s t e l l e r v o n K a u t s c h u k w a r e n .

Den fuhrenden Platz in der ungarischen Kautschuk­warenindustrie nimmt die Ungarische Gummiwaarenfabriks A.-G ., Budapest (A K . 3,84 M ili. P.), ein. Das 1890 ge- grundete Unternehmen, das zum Interessenkreis der Creditanstalt-Bankverein gehort, stellt in seinen in Bu­dapest und A lbertfa lya, einem siidlichen Vorort von Budapest, gelegenen Fabriken Bereifungen, Treibriemen und andere technische Kautschukwaren, Gummischuhe, -absatze und -sohlen, Badeartikel und Spielwaren her.

Zu dem Interessenkreis der Firma gehort u. a. die 1923 gegriindete Asbestos Fabrik fiir Chemische und Technische A rtike l A.-G., Budapest (A K . 140 000 P.), die in ihrer Fabrik in Budafok, sudlich von Budapest, Asbestwaren herstellt. A is Verkaufsorganisation unter­halt die Ungarische Gummiwaarenfabriks A .-G . die Cor- datic Ungarische Gummireifen A.-G . fiir Bereifungen und die Emerge & Palma Kautschuk A .-G , fiir sonstige Kautschukwaren.

Hungaria Guttapercha & Kautschukwarenfabrik A.-G,, Budapest (A K . 1,7 M ili. P.). Die 1922 gegriindete Firma erzeugt in ihrer Fabrik in Nagytetśny, sudlich von Budapest, u. a. Badeartikel sowie Schnee- und Tennis- cchuhe.

Julius Wolfner & Co, Gummifabrik A.-G,, Ujpest (A K . 1 M ili. P.). Das 1937 gegriindete Unternehmen stellt in einer Fabrik in Ujpest, nordlich von Budapest, Kaut­schukwaren aller A rt her.

W eiter ist noch die Astra Kabel- und Gummiwaren- inbrik A.-G,, Budapest, zu nennen (A K , 150 000 P.), die Gummisohlen und -absatze sowie Kabel und andere tech­nische Gummiwaren produziert.

H e r s t e l l e r v o n F e r r o l e g i e r u n g e n .Ferrosilicium wird seit 1938 von der Ungarische

Allgemeine Kohlenbergbau A.-G,, Budapest (A K . 48,4 M ili. P.), in Felsógalla bei TaUbanya hergestellt. Ein zweites Ferrosiliciumwerk wurde 1939 in Salgó-Tarjan von der Ungarische Ferrolegierungswerk A.-G., Budapest (A K . 1,2 M ili. P,), in Betrieb genommen; das Kapitał d ie­ser Firma, einer Gcmeinschaftsgriindung der ungarischen Hiitten- und Metallindustrie, befindet sich im Besitz der Salgó-Tarjaner Steinkohlen-Bergbau A.-G., der Kónig- lich Ungarische Staatliche Eisen-, Stahl- und Maschinen- fabriken, der Rimamurany-Salgó-Tarjdner Eisenwerks A .-G , und der Manfred WeiB Stahl- und M etallwerke A.-G .

H e r s t e l l e r v o n S p r e n g s t o f f e n u n d Z u n d w a r e n .

A is Hersteller von Sprengstoffen ist vor allem die1922 gegriindete Aktiengesellschaft fur industrielle

Sprengstoffe zu nennen, uber die bereits in dem A b ­schnitt Schwerchemikalien und Dungemittel berichtet wurde. Das Unternehmen stellt in seiner Fabrik in Pere- marton Sprengstoffe, Zundschniire und JagdmunitioD her. — Jagd- und SchieBpulver werden weiter von der N itrochemie Industrieanlagen A.-G ., Budapest (AK. 60 000 P-), erzeugt, die eine Fabrik in Fiizfó betreibt.

M ilitar- und Jagdmunition, Sprengkapseln und an­dere Zundwaren werden von der 1921 gegrundeten Jagd- patronen-, Ziindhiitchen- und Metałlwarenfabrik A.-G., Budapest (A K . 2,4 M ili. P.), in ihrer Fabrik in Magyaró- var in Nordwestungarn erzeugt. — Revo lver- und Jagd­munition werden auch von der Metallwaren-, Waffen- und Maschinenfabrik A.-G ., Budapest (A K . 5,4 M ili. P,), fabriziert, die sich im wesentlichen auf dem Gebiet der Maschinen- und Rustungsindustrie betatigt.

M it Ausnahme der Ziindholzfabrik der Vulkan Ziind- warenfabrik A.-G ., Szentmiklos bei Munkacs im Gebiet der friiheren Karpatho-Ukraine (A K , 286 000 P.), deren Aktienm ehrheit sich im Besitz des Vereins fiir Chemi­sche und Metallurgische Produktion in Prag befindet, liegt die gesamte ungarische Ziindholzerzeugung in den Handen der Ungarische A llgem eine Ziindholzindustrie A.-G ., Budapest (A K . 1 M ili. P.), deren Aktien sich im Besitz der Svenska Taendsticks A . B. befinden. Der schwedische Ziindhołztrust iibernahm 1928 auf Grund eines mit dem ungarischen Staat abgeschłossenen Ver- trages samtliche Ziindholzfabriken des Landes, Ziindholz- fabriken arbeiten in A lbertfa łva, Budafok, Peslzenter- zsebet (Vorstadten von Budapest), sowie in Kecskemśt, Kisknu-Fćlegyh&za, Szeged, Baja und Gyula im Sud­osten des Landes und in Szombarthely in Westungam.

H e r s t e l l e r v o n E r d o l - u n d T e e r p r o d u k t e n .

Von den Unternehmungen, die sich mit der Verarbei- tung von Erdol befassen, sind an erster Stelle die Shell M ineralol A.-G., Budapest (A K . 5 M ili. P.), deren Raffi­nerie in Csepeł sudlich von Budapest eine Kapazitat von 155 000 t Rohol besitzt, und die Vacuum Oil Co, A.-G., Budapest (A K . 14 M ili. P.), in Almasfuzitó bei Komarom, 100 km donauaufwarts von Budapest, zu nennen. W ei­tere Erdólraffinerien werden von der Fanto Vereinigte Ungarische M ineralolfabriken A.-G ., Budapest (AK . 2,88 M ili. P.), der Ungarische Petroleumindustrie A.-G., Budapest (A K . 600 000 P.), der Vaterlandische Mineral- ólindustrie A.-G ,, Budapest (AK . 510 000 P.), und der Nyirbogdanyer Petroleumfabrik A.-G,, Budapest (AK. 300 000 P.), betrieben.

Im Gebiet der friiheren Karpatho-Ukraine befindet sich die Fabrik der Siidkarpathische Mineralolraffinerie und Handels A.-G,, Munkacs (A K , 600 000 P.),

A is Hersteller von Teerprodukten ist an erster Stelle die 1878 gegriindete Ungarische Asphalt A.-G., Budapest (A K . 1,8 M ili. P.), aufzufiihren, Das Unternehmen, das zum Interessenkreis der Creditanstalt-Bankverein ge- hórt, stellt vor allem StraGenbaumaterialien, Dachpappe sowie zahlreiche andere Teerprodukte her.

W e ite r werden Teerprodukte von folgenden Unter­nehmungen erzeugt:

Hans Biehn A.-G,, Budapest (A K . 300 000 P.): Fabrik in Kispest, siidóstlich von Budapest: Benzol, Carboli- neum, Asphaltmastix, Asphaltisolierplatten, Wagenfette.

G rozit Asphalt- und Teerprodukten A.-G., Budapest (A K . 200 000 P.): Asphalt, Dachpappe und andere Teer­produkte.

Imperial Chemische Fabrik A.-G ., Budapest (AK. 200 000 P.): Naphthalin u. a. Teerprodukte.

The Neuchatel Asphalte Co. Ltd., Budapest (AK, 209 000 P .): Asphaltbitumen, Asphaltmastix.

Posnansky & Strelitz A .-G ., Budapest (A K . 150 000 P.); Fabrik in Pestszenterzsebit: Dachpappe u. a. Teerpro­dukte, Asphaltprodukte.

Asphalt & Teerindustrie A.-G., Budapest (AK. 100 000 P.); Fabriken in Budapest und Szóreg bei Szege- din: T eer- und Asphaltprodukte.

H e r s t e l l e r s o n s t i g e r c h e m i s c h e r E r z e u g n i s s e .

Kunstharze werden yon der 1935 gegrundeten No- yalit Kunstharz Chemische Industrie A.-G ., Budapest (A K . 300 000 P.), sowie von der A ce tic Chemische Werke

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE Nr. 35/36 — 535

A.-G. (vgl. den Abschnitt Schwerchemikalien und Diinge- mittel) hergestellt. — Photopapiere erzeugt die Ungar- landische F ilia le der Kodak Ltd., Vac (AIĆ. 800 000 P.), in einer Fabrik in Vac, 30 km nordlich von Budapest. — Casein und Albumin werden von der Lactosc Chemische Fabrik A.-G., Budapest (A K . 100 000 P.), gewonnen. — Putz- und Polierm ittel werden u. a. von der Schmoll & Kallós A.-G ., Budapest (A K . 450 000 P.) —- Schuh-

creme — der Sidol Fabrik chemisch technischer P ro ­dukte A.-G., Budapest (A K . 250 000 P.) — Schuhwichse und andere Putzmittel, Scheuerpulver und Fliegenfanger— und der Briider Benes Chemische Fabrik A.-G., Buda­pest (AK . 200 000 P.) — Schuhcreme und Bohnerwachs in der Fabrik in G yor — hergestellt. Die Ungarische Gasgluhlicht A.-G., Budapest (AK . 400 000 P.), fabriziert Gliihstrumpfe auf Grund der Auer-Patente. (4329)

Die rumanischen Chemiefirmen.

In Rumanien bestehen iiber 300 chemische Be­triebe, die zusammen etwa 18 000 Personen be- schaftigen. Die kleinen und mittleren Betriebe

herrschen vor, die Zahl der groBeren Betriebe ist sehr gering. Bedeutendere W erke sind nur in der Schwerchemikalien-, Kautschukwaren-, Ziindholz- und Sprengstoffindustrie anzutreffen. Fiir die Her­stellung von Arzneimitteln, Kosmetika, Farben, Lacken, Seifen und Kerzen bestehen fast nur Klein- und Kleinstbetriebe.

S c h w e r c h e m i k a l i e n u n d D u n g e m i t t e l .

Mit der Erzeugung von Schwerchemikalien und Diingemitteln befassen sich mehr ais 60 Firmen; davon entfallen etwa zwei Drittel auf kleinere Unter­nehmen, deren Betatigungsfeld die Gewinnung von Sauerstoff, Kohlensaure oder Acetylen ist. GroBere Schwerchemikalien- und Diingemittelproduzenten sind:

Phonix, Fabrik fiir Schwefelsaure und Chemische Produkte A .-G . (Phonix Fabrica de A c id Sulfuric si Pro- duse Chimice S. A .) in Beia-Mare. Die Gesellschaft, die uber ein Aktienkapita l von 80 M ili, Le i yerfiigt, besitzt ein groBeres W erk in Baia-Mare, in dem fast 1000 A r ­beiter beschaftigt werden, Zum Erzeugungsprogramm gehoren Schwefelsaure aller Konzentrationen, Salzsaure, Glaubersalz, Natriumsulfat, Natriumbisulfat, Kupfersul­fat, Aluminiumsulfat, Chromalaun, ZinkweiB und B lei­mennige, Daneben umfaBt das W erk eine bedeutende Flotationsanlage zur Aufbereitung von Blei-, Zink- und Kupfererzen, Eine kleinere Fabrik mit etwa 70 A rb e i­tern besteht in F iriza de Jos im Bezirk Satumare, die heute nur noch Superphosphate herstellt.

Im Geschaftsjahr 1938 erzielte das Unternehmen einen Reingewinn von 12,2 M ili, Lei.

„Maraęeęti", Rumanische A.-G . fiir Chemische Indu- strien („Maraęeęti" S. A . Romana pentru Industrii Chi­mice) in Bukarest, Das mit einem Aktienkapita l von 1G0 Mili. Le i arbeitende Unternehmen beschaftigte bis vor wenigen Jahren in seinen Fabriken in Marasesti, Brasov rund Vaiea Calugareasca etwa 400 Arbeiter. Heute liegt die Beschaftigtenzahl allerdings Tinter dieser Ziffer, Die Fabrik in Brasov, die friiher eine Belegschaft von 100 Arbeitern hatte und Schwefelsaure, Salzsaure, Natrium- und Eisensulfat herstellte, liegt jetzt still. Die Haupt fabrik in V a! c a Calugareasca erzeugt Schwefel­saure nach dem Kontaktverfahren, ferner Superphosphat, Salz- und Saloetersaure, Bisulfit, Natrium-, Magnesium-, Kupfer- und Eisensulfat. D ie Fabrik in Marasesti yerar­beitet einheimische Knochen auf Knochensuperphosphat, Knochenleim und Knochenschwarz.

Timis, Chemische Industrie A .-G . (Timis, Industrie Chimica S. A .) in Temesyar (A K . 10 M ili. Lei), Das Un­ternehmen beschaftigt 120 A rbeiter und erzeugt neben Schwefelsaure, Kupfer- und Natriumsulfat auch U ltra­marin und andere M ineralfarben. Im Jahre 193S ver- zeichnete sie einen Verlust von 609 000 Lei.

Nitrogen, Rumanische A .-G . iiir Dungemittel und Chemische Erzeugnisse (Nitrogen, S. A . Romana pentru Ingrasaminte ęi Produse Chimice) in Bukarest. Das Un­ternehmen befand sich bis zum Jahre 1936 in uberwie- gend ungarischen Besitz, A u f Grund eines Kóniglichen Dekrets vom 17. 7. 1936 kam zwischen dem rumanischen Staate einerseits und einer rumanischen Gruppe unter der Fiihrung der M ica Bergwerks A .-G , andererseits c:n Uebcreinkommen zustande, demzufolge die Nitrogen

in rumanische Hande iiberging, Die Durchfiihrung der Nationalisierung erreichte Ende 1938 ihren formellen AbschluB. Das Aktienkapital wurde damals auf 320 Mili. L e i neu festgesetzt, wobei dem rumanischen Staat Aktien im Nennwert von 42 M ili. Le i ubertragen wurden.

Die Werksanlagen in Diciosanmartin, die ihre elek- trische Energie aus einer eigenen Kraftzentrale beziehen, bestehen aus einer Calciumcarbidfabrik (Kapazitat 1001 taglich), einer Kalkstickstoffabrik (Tageskapazitat 120 t), ferner einer A lkalielektrolyse, in der Aetznatron, Chlo­rate und andere Chlorprodukte hergestellt werden. Auch Ammoniak und Sauerstoff gehoren zum Erzeugungspro­gramm. Im Jahre 1938 wurde die Erzeugung von Alumi- niumzement aufgenommen. Beschaftigt werden in D i­ciosanmartin insgesamt 1200 A rbeiter und Angestellte.

Rumanische Solvay A .-G , (S, A . a Uzinelor Solvay din Romania) in Bukarest. Die Gesellschaft wurde im Jahre 1895 unter der Bezeichnung Deser Ungarische Ammoniaksodafabriks A.-G, gegrundet. Im Jahre 1912 wurde die Firmenbezeichnung umgeandert in „Ungarische Solvaywerke A .G .” ; die heutige Firmenbezeichnung be­steht seit 1920.

D ie Gesellschaft, die jetzt mit einem Kapitał von 400 M ili. L e i ausgestattet ist, beschaftigt in ihren W e r ­ken in Ocna-Muresului und Turda 750 Arbeiter. In dem ersten W erk, das friiher dem Aussiger Chemischen Ver- ein gehorte, werden Ammoniaksoda. Kristallsoda, Na­triumbicarbonat, Aetznatron und Wasserglas erzeugt. Das zw eite W erk in Turda bringt gleichfalls Aetznatron, ferner Salzsaure, Wasserstoff, Chlor, Natrśumhypochlo- rit und Chlorkalk heraus. Von Interesse ist, daB die Firma ais Betriebskraft Erdgas verwendet, das ihr von der Nationaien Methangas-Gesellschaft geliefert wird.

Die Betriebsanlagen des Unternehmens sind fiir eine Maximalerzeugung von 45 000 t Ammoniaksoda, 16 200 t Kristallsoda, 20 000 t Aetznatron, 1300 t Natriumbicar­bonat, 10 800 t Wasserglas, 4300 t Chlorkalk, 1800 t fliissigem Chlor und 2500 t Salzsaure eingerichtet.

Der Solvay A.-G . gehoren ferner die Kalksteinbriiche in Sanduleęti, die eine Jahresforderung von etwa 300 000 t Kalkstein erbringen. fm Jahre 1938 wurde von der G e­sellschaft ein Reingewinn von 30 M ili. Le i erzielt,

Aerogen S. A , in Ploesti. Kapitał 12 M ili. Lei. Er­zeugung von Sauerstoff fiir industrielle Zwecke.

H o I z v e r l < o h l u n g .

M it der Erzeugung von Holzdestillationspro- dukten befassen sich nur zwei Unternehmen, die Margina Resita und die Darmanesti. Der Hauptteil der Erzeugung wird von der ersten Firma gestellt, Beide Unternehmen zusammen bringen eine Jahres­produktion von etwa 0,5 Mili. JM auf.

Margina-Resita, Verein igte HolzverkohIungs-A.-G. (Margina-Resita, Destillariile de Lemn Unitę S. A . R o­mana) in Temesvar. D ie Gesellschaft, an welcher die Resita S. A , in Bukarest und die A .-G , fur W aldyerw er- tung in Luzern beteiligt sind, ist aus der im Dezember 1932 durchgefiihrten Fusion der Rumanischen Holz- destillationsindustrie A .-G „ Resita, und der Margina Holzdestillations A .-G „ Margina, hervorgegangen. Das Aktienkapital betragt 75 M ili. Lei.

Die Firma yerfiigt iiber drei Holzdestillationsanlagen in Margina, Resita und Valea Minisului, Beschaftigt w er­den insgesamt etwa 450 Arbeiter. Erzeugt werden H olz­kohle, Methanol, Methylacetat, Calciumacetat, Aceton, Formaldehyd und yerschiedene Losungsmittel. Im G e-

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536 — Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

schaftsjahr 1937 wurde ein Gewinn von 234 000 Lei erzielt.

Dermanesti, Holzdestillationsbetriebe (Darraanesti, D istilerie de Lemn) in Darmanesti. In der Fabrik in Darmanesti, die etwa 70 A rbeiter beschaftigt, werden Essigsaure, Methanol, Calciumacetat und Holzkohle er­zeugt, Inhaber der Firma ist E, G, Stirbey. Inyestiert wurden bisher in den Anlagen 6,5 M ili, Lei.

F a r b s t o f f e , F a r b e n u n d L a c k e .

Die Herstellung von Farbstoffen, Farben und Lacken liegt in den Handen von etwa 60 meist kleineren Firmen, die im Durchschnitt nur iiber ein Kapitał von 1— 3 Mili. Lei (20 000— 60 000 JM ) verfiigen. Hervorzuheben sind folgende Unter­nehmen:

Colorom, Fabrik fiir Chemische Produkte A.-G. (Co- lorom, Fabrica de Produse Chimice, S. A .) in Codlea im Bezirk Braęov (A K . 14 M ili. Lei). Die Firma besitzt A n ­lagen in Codlea und Bukarest mit zusammen 100 A r ­beitern. Erzeugt werden Anilinfarben sowie Hilfspro- dukte fiir die Textil-, Leder- und Papierindustrie.

Coroana, Lack-, Farben- und Chemikalienfabrik (Coroana, Fabrica de Lacuri, VopseIe ąi Produse Chi­mice) in Bukarest. Erzeugung von Farben und Lacken aller A rt. Beschaftigt werden 80 Arbeiter.

Vereinigte Lack- und Farbenfabrik A.-G. (Fabrica Unita de Lacure ?i Vopsele S. p .A .) in Temesvar (AK . 8 M ili. Lei). Erzeugt werden Lacke, Farben und pflanz­liche Oele aller A rt, die unter der M arkę „K ra yer" her- ausgebracht werden. D ie Firma befaBt sich auch mit dem Verkauf auslandischer Farben und Lacke und be­sitzt Vertretungen und Alleinverkaufsrechte bedeutender Auslandsfirmen dieser Branche. Im Jahre 1938 erzielte sie einen Gewinn von 31 000 Lei.

Polychrom, Farben-, Lack- und Chemische Fabrik A.-G. (Polychrom, Fabrica de Vopselc, Lacuri §i Produse Chimice S. A .) in A rad (A K . 6 M ili. Lei), An dem Unternehmen, das etwa 70 A rbeiter beschaftigt, ist die Dr. K eleti & Muranyi Chemische Fabrik A.-G., Buda­pest, beteiligt. Erzeugt werden Firnisse, Lacke, Erd­farben und Desinfektionsmittel. Das Geschaftsjahr 1938 erbrachte einen Betriebsgewinn von 2,6 M ili, Lei.

Schmollpasta A.-G, (Schmollpasta S, A .) in Bra$ov. Die 1923 gegriindete Firma verfiigt seit 1932 iiber ein Kapitał von 14 M ili. Lei. Sie erzeugt Schuhcreme, Par- kettpasten, Lederfette, Schiwachse und beschaftigt 70 Arbeiter. In der Bilanz fiir 1938 w ird ein Gewinn von1,2 M ili. L e i ausgewiesen.

Unio-Chimica S. A. in Bukarest (A K . 6 M ili. Lei). Erzeugt werden Druckerschwarze und yerschiedene Mineralfarben. D ie Belegschaft besteht f.us hochstens 20 Personen.

S p r e n g s t o f f e u n d Z u n d w a r e n .

Die rumanische Sprengstofferzeugung stammt fast ausschlieBlich von zwei groBeren Unterneh­mungen, der Nitroamonia A.-G. und der Ersten Rumanischen Sprengstoff-Gesellschaft. Der Ver- kauf der Sprengstoffe ist monopolisiert und wird durch die Staatliche Monopolverwaltung durch- gefiihrt. Auch Erzeugung und Vertrieb von Ziind- holzern sind monopolisiert. Die Ausbeutung dieses Monopols liegt in den Handen der Gesellschaft Chibriturile.

Erste Rumanische Sprengstoff-Gesellschaft (Prima Societate Romana de Explosivi) in Bukarest. Das Kapi­tał dieser Gesellschaft, an der auch der rumanische Staat beteiligt ist, betragt 110 M ili, Lei. Sie wurde auf Grund des Gesetzes iiber die Griindung rumanischer Spreng- stoffabriken im Jahre 1920 gegriindet. Beteiligt ist ferner der Nobel-Konzern iiber die Dynamit Nobel A .-G . in PreBburg.

Die Erzeugung wird in einer groBeren Fabrik in Fagaras (Siebenbiirgen), in der 270 A rbeiter beschaftigt sind, betrieben und erstreckt sich auf Dynamit und Sprengstoffe aller Art, Salpetersaure, Schwefelsaure und Natriumbisulfat. Im Jahre 1937 lie ferte die Gesellschaft

an die M onopolverwaltung 982 t Sprengstoffe und 125 t Schwarzpulver. Im Geschaftsjahr 1938 wurde ein Ge­winn von 12,3 M ili. Le i erzielt.

Nitramonia, Rumanische A.-G , (Nitramonia, S. A. Romana) in Bukarest (A K . 70 M ili. Lei). Die Gesellschaft wurde 1936 von der Ersten Rumanischen Sprengstoff- Gesellschaft errichtet und besitzt eine Fabrik in Fagaras, in der Salpetersaure, Ammonnitrat sowie andere Aus­gangsstoffe fur die Sprengstofferzeugung hergestellt wer­den. Beteiligt sind an dem Unternehmen die Chemical Industries, Ltd., London, und die Dynamit Nobel A.-G. in PreBburg. Das Geschaftsjahr 1938 schloB mit einem Reingewinn "von 4,4 M ili. L e i ab,

Chibriturile, Rumanische Gesellschaft fiir Erzeugung und Handel mit Ziindholzern (Chibriturile, Soc. Romana pentru Fabricarea ?i Comertul Chibriturilor) in Buka­rest. Die Gesellschaft wurde 1929 in Durchfuhrung des Vertrages, den der Schwedische Ziindholztrust mit der rumanischen Autonomen Monopolkasse anlaBlich der Begebung der rumanischen Stabilisierungsanleihe abge­schlossen hatte, gegriindet. Der Ziindholztrust ubernahra 10 000 von den 15 000 ausgegebenen Aktien. Das Aktien­kapital betragt seit der Griindung 150 M ili. Lei. Gegen­stand des Unternehmens ist die Auswertung des ruma- nischen Ziindholzmonopols, d. h. Herstellung, Verkauf so­w ie Aus- und Einfuhr von Ziindholzern. Die Gesellschaft betreibt drei Fabriken in Klausenburg, Temesvar und F ilaret mit insgesamt 200 Arbeitern und erzielte 1938 einen Betriebsgewinn von 337 M ili. Lei.

S e i f e n u n d K e r z e n .

Zur Seifen- und Kerzenindustrie gehoren 40 Firmen, bei denen es sich durchweg um Klein- betriebe handelt. Mehr ais 20 Arbeiter werden nur von wenigen Firmen beschaftigt. Einen groBeren Umfang hat nur die Stella A.-G.

Fabrik Stella A,-G. (Fabrica „S te lla " S. A.) in Bukarest. Das Unternehmen besteht seit 1915 und ist mit einem Kapitał von 25 M ili, L e i ausgestattet. Es besitzt eine Olein-, Stearin- und Seifenfabrik sowie Anlagen zur Glycerinerzeugung und beschaftigt iiber 150 Arbeiter. Erzeugt werden Wasch-, Medizinal- und Toiletteseifen , ferner Olein, Stearin, Kolnischwasser und andere Parfumerien, G lycerin und Schadlingsbekamp­fungsmittel. F iir 1938 wurde ein Gewinn von 532 000 Lei ausgewiesen.

K a u t s c h u k w a r e n .

Insgesamt bestehen in der Kautschukwaren­industrie acht Firmen, von denen sich 7 fast aus­schlieBlich mit der Herstellung von Gummischuhen befassen; die Herstellung von Gummibereifungen betreibt nur ein einziges Unternehmen, die BanlocA.-G.

Banloc, Rumanische Kautschuk-A.-G. (Banloc, S.A. Romana pentru Fabricarea ęi Comercializarea Cauciu- cului) in Bukarest. Die Gesellschaft besteht seit 1937 und yerfiigt iiber ein Aktienkapita l von 150 M ili. Lei. Sie errichtete in F loresti im Bezirk Prahoya eine Fabrik, in der sie im Sommer 1939 in technischer Zusammenarbeit mit der amerikanischen B, F. Goodrich Co. die Erzeu­gung von Gummibereifungen fur Autom obile und Motor- rader aufgenommen hat. Die Anlagen sind fiir eine Tageserzeugung von 250 Bereifungen yorgesehen. Divi- denden sind bisher nicht yerte ilt worden.

Cauciucul Quadrat A.-G. (Cauciucuł Quadrat S. A.) in Bukarest. Das Unternehmen, in dem 350 Arbeiter be­schaftigt sind, ist 1935 mit einem Aktienkapital von5 M ili. L e i gegriindet worden, das nach mehrmaliger Aenderung im Jahre 1937 bis auf 20 M ili, Le i erhoht wurde. D ie Gesellschaft gehort zum I n t e r e s s e n b e r e i c h der Quadrat, Baltic India Rubber Co., Riga, und erzeugt Gummischuhe, Schneeschuhe, Galoschen sowie tech­nische Gummiwaren. Im Jahre 1938 erzielte sie einen Betriebsgewinn von 34,5 M ili. Lei.

Caurom, Kautschukwaren A.-G, (Caurom, Fabrica de A rtico le de Cauciuc S. A .) in Bukarest. In ihrer Farbrik in Cernauti erzeugt die Gesellschaft, deren Aktienkapital 20 M ili. L e i betragt, Gummischuhe aller A rt. Fiir das

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE N r. 35/36 — 537

Geschaftsjahr 1938 wurden ein Rohgewinn von 18,8 und ein Reingewinn von 1,4 M ili. L e i ausgewiesen, Beschaf­tigt werden angeblich iiber 1000 Arbeiter.

Rumanische Chemische Werke A.-G, (Uzinele Che- mice Romanę S. A .) in Bukarest. Das Unternehmen be­

steht seit 20 Jahren und yerfiigt iiber ein Kapitał von 25 M ili, Lei, Beschaftigt werden etwa 1200 Arbeiter. Erzeugt werden Gummischuhe aller Art, Tennisschuhe, Gummisandalen. Im Geschaftsjahr 1938 wurde ein Rein­gewinn von 8,6 M ili. Le i erzielt. (3815)

Rumaniens Bergbauwirtschaft.

Im Rahmen der zukiinftigen Gestaltung des euro­paischen Schicksals kommt der deutsch-ruma- nischen Zusammenarbeit groBe Bedeutung fiir Siid-

osteuropa zu. Die W irtschaft Rumaniens mit ihren fur Deutschland unentbehrlichen Rohstoffen wird durch die engere Venbindung mit dem groBdeut- schen Wirtschaftsraum neue Impulse erhalten, und der rumanische Lebensstandard wird steigen." Diese W orte aus dem Munde des rumanischen Aufienministers Manoilescu lassen den EntschluB Rumaniens erkennen, seine Wirtschaft auf die Not- wendigkeiten des groBdeutschen Raumes auszu- richten. Bisher stand Rumaniens Wirtschaft w eit­gehend unter dem EinfluB seiner westeuropaischen Kapitalgeber und damit auch unter dem EinfluB der Konjunktur- und Preisschwankungen am W elt- markt. A ber erst jetzt beginnt man in Rumanien zu erkennen, daB die nationaien Reichtiimer des Landes hierdurch zum Gegenstand nationaler und internationaler Borsenspekulationen geworden wa­ren. Ein wirklicher Aufschwung der rumanischen Wirtschaft war unter diesen Verhaltnissen nicht moglich. Demgegeniiber hat Deutschland seine wirtschaftlichen Beziehungen zu Rumanien auf einer ganz anderen Grundlage aufgebaut, die es Ruma­nien ermoglicht, die brachliegenden Moglichkeiten seiner Wirtschaft beschleunigt zur Entwicklung zu bringen,

Neben Land- und Forstwirtschaftserzeugnissen sind es besonders die Bodenschatze Rumaniens, fiir die sich Deutschland ais Verbraucher inter- essiert. Die Bedeutung der Bergbauwirtschaft Ru­maniens, die durch die Abtretung Bessarabiens an die Sowjet-Union praktisch kaum beeintrachtigt worden ist, beruht hauptsachlich auf der Erdol­gewinnung, doch riicken auch die ubrigen Bergbau- produkte immer mehr in den Vordergrund. W en n die Bergbauerzeugung bisher noch verhaltnismaBig gering geblieben ist, so liegt das teilweise daran, daB die zur Ausbeutung erforderlichen M ittel weder vom Staat noch von privater Seite zur Verfiigung gestellt wurden. In den letzten Jahren sind aber trotzdem teilweise betrachtliche Produktions- erhohungen erzielt worden, w ie die folgende Auf- stellung erkennen laBt (in t):

1936 1937 1935 1939

Eisenerze ...................................................... 108 549 129 059 13S942 131 992Manganerze .................................................. 33 856 50 749 60 200 41 546P y r i t e .............................................................. 9 999 10 717 11 205 5 869K u p fe r e r z e ...................................................... 1 532 1 123 12 000 25 108B l e i e r z e ........................................................................ 47 470 58 500 46 589wismut und M o lyb d a n c rz ................. 27 150 9 164Ba« i t .............................................................. 10 829 10 700 10 241 10 460

Der im Jahre 1939 auf einigen Gebieten ein­getretene Produktionsriickgang diirfte mit zeit- weiligem Arbeitermangel infolge der Heeresein- berufungen zusammenhangen. In letzter Zeit wer­den jedoch die Erzvorkommen wieder mit Nach­druck ausgebeutet,

Die rumanischen Eisenerzyorkommen sollen einen Umfang von etwa 26 M ili. t mit einem Eisengehalt von 30 bis 50% haben. Gemessen an der Forderung der groSeren Industriestaaten haben diese Vorkommen nur geringe Bedeutung. D ie Hauptgruben befinden sich im Banat und im Bezirk Ghelar. D ie Forderung reicht zur Deckung des eigenen Bedarfs nicht aus, so dafi alljahr- lich noch groBe Mengen von Eisenerzen eingefuhrt w er­

den mussen. Die Verhiittung der Erze erfolgt im sieben- burgischen Bezirk von Eisenmarkt (Hunedoara), vor- nehmlich durch die beiden Stahl- und W alzwerke Ru­maniens, die Reschitzaer Eisenwerkc und Domenen A.-G , und die Verein igte Melallhiittenwerke ,,Titan Nadrag Calan". D ie in Rumanien yorhandenen 9 Hoch­ofen haben zusammen eine Kapazitat von 273 000 t im Jahr.

Die Vorrate an Manganerzen betragen schatzungs­weise 9 Mili. t von ausgezeichneter Qualitat. Die w ich­tigsten liegen im Banat und in der Bukowina. Es sind auch viele Chromerzlagerstatten bekannt, deren Abbau zur Zeit aber fast gar nicht erfolgt. Von Bedeutung sind die Vorkommen bei Dubrowa, deren Chromoxydgehalt fast 50% betragen soli.

Im Anfangsstadium befindet sich auch die Ausbeu­tung der Kupierpyrite in der Dobrudscha, die sich in den Handen der Erdólfirma Creditul M inier befinden. Die Forderung von Eisen- und Kupferpyriten zusammen ist im letzten Jahr, w ie aus obiger Tabelle ersichtlich, um die Halfte zuruckgegangen. Die gesamte Forderung wird von der einheimischen Schwefelsaureindustrie yer­arbeitet.

B leierze befinden sich in yerschiedenen Teilen des Landes, so im Gebiet von Henewara; Zinkerze sind u. a. in der Gegend von Carlebaba (Bukowina) yorhanden. Wahrend die gesamte Forderung an Zinkerzen ausgefuhrt w ird (1938 5900 t), werden die B leierze im Lande selbst yerhiittet. Die Bleiproduktion betragt etwa 7000 t und dient in yollem Umfang zur Deckung des heimischen Be­darfs. Die Bleihiitten und -raffinerien liegen in der Nahe von Firiza bei Baia-Mare und in Lucacio bei Slatna. Der Bau einer Zinkhiitte wurde vor einiger Zeit in Copsa M ice in Angriff genommen. Ihre Inbetriebnahme diirite inzwischen erfolgt sein. Ais Ausgangsmaterial dient hier das Abrostgut der Schwefelsaurefabrik der R. I. M. M. A.

Fast unersćhlossen sind die in reichlichem MaBe yorhandenen BauxitTorkommen, deren Inhalt auf 20 bis30 M ili. t geschatzt wird. Die wichtigsten Lager, die im Durchschnitt 50 bis 57% Aluminiumoxyd und 10 bis 30% Eisenoxyd enthalten, befinden sich im Bihar-Gebirge in Siebenbiirgen, T rotz der giinstigen Verkehrslage ist der bisherige Abbau dieser Vorkommen ziemlich unbedeu- tend gewesen. Die Griindung einer Aluminiumindustrie ist oft geplant, aber immer w ieder fiir spatere Zeit auf- geschoben worden.

Recht ansehnlich ist die Gewinnung von Steinsalz, das in zahlreichen machtigen Lagern zu beiden Seiten des Karpathenkamms yorkommt; auBerdem sind Salz- seen und Solquellen in groBer Zahl nachgewiesen, Die Gewinnung deckt nicht nur den inlandischen Bedarf, sondern laBt auch eine betrachtliche Ausfuhr zu.

Es ist wenig bekannt, daB Rumanien uber sehr groBe Kohlenreserven yerfiigt. Steinkohlenvorkommen sind in den Siidkarpathen in der Nahe yon Kronstadt, im Juital, im Banat bei Anina yorhanden. Diese Kohle eignet sich allerdings nicht zur Verkokung, so daB Rumanien fur metallurgische Zwecke Steinkohlenkoks einfiihren muB. Braunkohlenyorkommen sind in der Minetenia, neben dem Oelgebiet yon Ploesti, in der Nahe des Oelgebietes von Bacau, ferner im Bezirk Kronstadt, im Banat und in der Bukowina bekannt. Diese Braunkohlen sollen von sehr guler Qualitat, aber im allgemeinen schwer zu- ganglich und nur im Tiefbau gewinnbar sein. Ein Aus­bau der Braunkohlengewinnung erscheint unter diesen Umstanden aus Rentabilitatsgrunden kaum moglich. Die Braunkohlenvorrate betragen nach Schatzungen des Rumanischen Geol&gischen Instituts 1730 Mili. t; die gleiche Stelle gibt d ie Vorrate an Anthrazit mit 100 000 t an, an Steinkohle mit 30,8 Mili, t und an Lignit mit 1107 M ilL t. Die Jahresforderung an Steinkohlen betragt zur Zeit etwa 300 000 t, an Braunkohlen 2 Mili. t. (3316)

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538 — Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

Neue Preisvorschriften fur chemische Erzeugnisse.er Reidiskommissar fur die Preisbildung hat am 8 . 8. 1940 mit Runderlafi Nr. 93/40 cine Neu-

fassung des Runderlasses 20/38 vom 2. 3. 1938 betreffend die Preisbildung fur chemische Erzeugnisse heraus- gegeben. Ais wesentlidie Neuerung ergibt sich hieraus, daS chemische Firmen. nicht mehr bereduigt sind, Preis- erhohungen weiterzugeben, die auf Grund einer vom Preiskommissar nach § 3 der Stopverordnung erteilten Ausnahmegenehmigung vorgenommcn wurdcn. Soweit jedoch von chemischen Firmen in Anwendung der friihe- ren Fassung des Runderlasses 20/38 derartige Preis- erhóhungen bis zum 8. 8. 1940 bereits weitergegeben worden sind, hat der Preiskommissar gemafi § 3 der Verordnung iiber das Verbot von Preiserhohungcn vom 26. 11. 1936 (RGBl. I S. 955) die Genehmigung crteilt, sie in diesen Fallen audi weiterhin weiterzugeben. Sofern in Zukunft Preisanderungen eintreten, gilt auch in diesen Fallen ausschliefilich die Neufassung des Runderlasses 20/38. Diesc Genehmigung gilt yorbehalt- lich jederzeitigen Widerrufs.

Nach der Abanderung des Runderlasses Nr. 20/38 durch den Runderlafi Nr. 46/38 ist auch eine Neufassung des Runderlasses Nr. 20/38 erforderlich geworden. Bis- her war fiir die Preisbildung fiir chemischc Verbindun- gen, die Metalle enthalten, und fur Ferro-Legierungen der Runderlafi 13/36 mafigebend. Dieser Runderlafi ist durdi die Vcrordnung iiber Preise fiir Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzcugnisse vom 8 . 10. 1939 (RGBl. I Ś. 2023) aufgehoben worden (§ 10 Abs. 2 c der Verordnung).

Durch diese Verordnung sind die Preise fiir Me­talle stabilisiert worden. Daher kann fiir die genannten diemischen Verbindungen der Einstandspreis der ver- wendeten Metalle und metallhaltigen Vorstoffe fiir mafigebend erklart werden, wiihrend der Regelung des Runderlasses Nr. 13/36 der Weltmarktpreis am Tagc des Verkaufes des Erzeugnisses, d. h. also der W-ieder- beschaffungspreis, zugrunde lag. Eine Ausnahme mufi nur in Absdmitt I I zugelassen werden fiir metallhaltige Farben, da den Herstellern derartiger Farben nicht zu- gemutet werden kann, bei jedem einzelnen Quantum den jeweiligen Einstandspreis der verwendeten Metalle oder metallhakigen Vorstoffe besonders zu ermitteln. Daher wird hier die Erredinung der Zuschlage auf Grund der Preise am Tage des Verkaufs zugelassen.

Erzeugnisse im Sinne des Runderlasses sind audi Ferro-Legierungen.

Der Runderlafi ;Nr. 20/38 des Reidiskommissars fiir die Preisbildung gilt daher kiinftig in folgender Fassung:

Ausnahmebewilligung fiir chemische Erzeugnisse.Auf Grund des § 3 der Verordnung iiber das Ver-

bot von Preiserhohungen vom 26. November 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 955) und des § 2 des Gesetzes zur Durdifuhrung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reidiskommissars fiir die Preisbildung — vom 29. Ok- tober 1936 (Reidisgesetzbl. I S. 927) ordne ich fiir die! der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie ange- sdilossenen Hersteller diemisdicr Erzeugnisse und die nadifolgenden Handelsstufen an:

I.(1) Der Preis eines Erzeugnisses ist zu ermafiigen, wenn

die fiir die Rohstoffe und Halbfabrikate, aus denen das Er- zeugnis hergestellt isc, gezahlten Preise nadi dem 17. Oktober 1936 gesunken sind oder in Zukunft sinken; der Preis darf erholn werden, wenn die fiir Rohstoffe und Halbfabrikate, aus denen das Erzeugnis hergestellt ist, gezahlten Preise sidi nadi dem 17. Oktober 1936 erhoht haben oder in Zukunft erhóhen. Dies gilt jedoch nur,

a) soweit es sich um auslandisdie Rohstoffe und Halb­fabrikate handelt, wenn diese in der anliegenden Listę verzeichnet sind;

b) soweit es sich um inlandische Rohstoffe und Halbfabri- kate handelt, wenn die Preisanderung von mir oder mit meiner Zustimmung angeordnet ist;

c) wenn am 17. Oktober 1936 der Anteil des Wertes der unter a) und b) genannten Rohstoffe und Halbfabrikate an dem niedrigsten Vcrkaufspreis des Erzeugnisses mehi1 ais 20% betrug; bei der Errechnung dieses Hundert- satzes darf audi der W ert soicher inlandischer Rohstoffe und Halbfabrikate beriicksiditigt werden, dereń Preise bereits friiher seit dem 17. Oktober 1936 durch eine von mir oder mit meiner Zustimmung erlassenen An- ordnung geandert worden sind.(2) Ais Mindestbetrag der Preissenkung und ais Hódist-

betrag der Preiserhohung nach Abs. 1 gilt der Untersdiied zwisdien dem W ert der Rohstoffe und Halbfabrikate am 17. Oktober 1936 und dem tatsiichlich gezahlten Einkaufs- preis. Der Betrag, um den sich die Preise andern, ist ge- sondert in Rechnung zu stellen.

(3) Erhohen sidi die Preise nadi Abs. 1, so diirfen Ab- nehmernachlasse, Vertreterprovisionen, Umsatzvergiitungen, Boni und Vergiitungen oder Vergiinstigungen ahnlicher Art auf die Erhohungsbetrage nicht gewahrt werden. Dagegen ist es zulassig, den jeweils ublidien Barzahlungsnadilafi auch auf die Erhohungsbetrage auszudehnen.

II.Bei der Errechnung des Untersdiiedsbetrages nadi Ab-

schnitt I tritt fiir die Hersteller von metallhaltigen Farben, soweit sie Mitglieder der Fachgruppe Mineralfarben der Wirtsdiaftsgruppe Chemische Industrie sind, an die Stelle des Wertes der Rohstoffe und Halbfabrikate am Tage des Ankaufs ihr Wert am Tage des Verkaufs des aus ihnen hergesteilten Erzeugnisses.

III.(1) Die auf Grund der Abschn. 1 und 2 eintretende

Preissenkung eines Erzeugnisses muE von den nadifolgenden Handelsstufen weitergegeben werden.

(2) Die auf Grund der Absdin. 1 und 2 eintretende Preiserhohung eines Erzeugnisses darf von den nadifolgenden Handelsstufen in der gleidicn absoluten Hohe weitergegeben werden, in der sie selbst belastet worden sind. Irgendweldie Aufschlage auf die Erhohungsbetrage durfen nicht erhoben werden. Dagegen ist es zulassig, den jeweils iiblichen Bar- zahlungsnadiweis auch auf die Erhohungsbetrage auszudehneu.

IV .Der Runderlafi 47/37 tritt aufier Kraft. Soweit in ande-

ren Vorschriften auf den Runderlafi N r . 47/37 verwiesen wird, treten an seine StelLe die Vorsdiriften dieses Erlasses.

V .Von Preisbildungsstellen erteilte Ausnahmebewilligungen

bezuglidi der Preise fiir soldie Waren, die ganz oder teil- weise aus Auslandsgiitern bestehen, welche erstmalig in die Listę dieses Erlasses aufgenommen worden sind, treten aufier Kraft. Fiir die Preisbildung dieser Waren gelten die Be- stimmungen dieses Erlasses.

V I.(1) Die Vorschriften der Verordnung iiber Preisbindun-

gen und gegen Verteuerung der Bedarfsdediung vom 11. Dezember 1934 (Reidisgesetzbl. I S. 1248) werden hier- durch nicht beriihrt.

(2) Verbande und andere Zusammensdiliisse der in Abschn. II bezeidineten Hersteller von metallhaltigen Farben, die bei Preisfestsetzungen vor dem 18. Oktober 1936 Metall- preisschwankungen beriicksiditigt haben, bediirfen zu einer Aenderung dieser Preisfestsetzungen meiner Einwilligung rtach der in Abs. 1 genannten Verordnung nicht.

9-

Der Neufassung des Runderlasses 20/38 ist femer die Listę der unter die Vorschriften des Absdmitts I Abs. 1 des Runderlasses 20/38 fallenden auslandisdien Waren beigefugt. Wesentlidie Vcranderungen sind hier im Ver- gleich zu der frtiheren Fassung jedoch nidit eingetreten-

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6, September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE N r. 35/36 — 539

Zur Preisbildung fur chemische Erzeugnisse.V on D r . A. Renner t , S a c h b e a r b e ite r b e im R eich sk o m m issa r flir d ie P re isb ild u n g .

Eine der wichtigsten preisrechtlidien Vorschriften fur die chemische Industrie ist RE 20/38. Dieser RE ist am 8. 8. 1940 neu gefafit worden. Im folgenden sollen

einige Erlauterungen zu dieser Neufassung gegeben werden:

Fiir die in Z iff. I ausgesprochene Verpflichtung zur Preissenkung beziehungsweise Bereditigung zur Preis­erhohung sind folgende Voraussetzungen aufgestellt: Handelt es sich um Auslandsguter, so miissen sie, damit die Preise der aus ihnen hergestellten chemischen Er­zeugnisse erhoht werden diirfen bzw. gesenkt werden miissen, in der dem RE beigefiigten Listę aufgefiihrt sein; handelt es sich um Inlandsgiiter, die teurer oder billiger geworden sind, so mufi diese Preisanderung vom Preiskommissar oder den von ihm hierzu beauftragten Stellen angeordnet sein. In jedem Fali mufi aber der Anteil des Wertes der Auslands- bzw. Inlandsgiiter am niedrigsten Vcrkaufspreis am 17. 10. 1936 mindestens 20% betragen haben.

Zu den Vorschriften, die sich auf die Weitergabe von Preisanderungen auslandisdier Waren beziehen, ist nichts Besonderes zu sagen. Dagegen bedarf es einiger Bemerkungen zu der Frage, unter weldhen Voraus- setzungen Preiserhohungen von verarbeiteten Inlands- waren weitergegeben werden diirfen. Die entsprediende Vorsdirift der friiheren Fassung des RE 20/38 (Z iff. I I I Abs. 1) war wesentlich weiter. Hiernadi geniigte es zur Weitergabe, dafi der Preis des Inlandsgutes auf Grund einer vom Preiskommissar oder mit seiner Zustimmung erlassenen Vorschrift erhoht oder erniedrigt wurde. Hierunter konnten audi solche Preiserhohungen ver- standen werden, die gemafi § 3 der Preisstop-Verord- nung genehmigt waren, denn § 3 der Preisstop-Verord- nung war eine vom Preiskommissar erlassene Yorsdirift. Nadh der Neufassung sdieiden derartige Falle aus. Es kommen nur noch Preisfestsetzungen gemafi § 2 des Preisbildungsgesetzes in Betradit und soldie Preisfest­setzungen, die von besonders ermachtigten Stellen vor- genommen werden; hierbei ist vor allem an die Preis­festsetzungen der Reidisstellen, des Branntweinmonopols u. a. m. gedacht. Der Preiskommissar hat aber durch einen Begleiterlafi an die Wirtsdiaftsgruppe Chemische Industrie ( I I I — 500 — 5790 II vom 8. 8. 1940) eine besondere Ausnahmegenehmigung zur Beibehaltung der bisherigen Preise in den Fallen erteilt, in denen Preis­erhohungen nach der friiheren Fassung des RE 20/38 bereits vorgenommen waren, denen mit der Neufassung die rechtliche Grundlage entzogen war; in diesem Erlafi ist aber darauf hingewiesen, dafi kiinftige Preisanderun­gen inlandisdher Rohstoffe und Halbfabrikate nur nach der Neufassung zu beurteilen sind.

Die Vorschriften iiber die 20prozentige Wertgrenze Ziff. I c) haben keine sachliche Aenderung erfahren; sie sind aber vereinheitlicht worden. Hier ist folgendes zu beachten:

Die Voraussetzung der 20prozentigen Wertgrenze ist bereits erfiillt, wenn der Wert der Auslands- giiter, die in der Listę genannt sind, und der der Inlands- giiter, fiir die seit dem 17. 10. 1936 eine Preisfestsetzung erfolgt ist, zusammen 20% des Preises des hergestellten Erzeugnisses am 17. 10. 1936 ausmachten. Der Wert, den diese Giiter am 17. 10. 1936 hatten, mufi an Hand der damaligen Tagespreise ermittelt werden. Ist die 20prozentige Wertgrenze erreicht, so ist nidit erforder- lich, daS das Auslands- oder Inlandsgut, das sich im Preise andert und dessen Preisanderung weitergegeben werden soli, seinerseits ebenfalls 20% des Verkaufs- wertes vom 17. 10. 1936 ausmachte. Beispiel: Das che-

. misdhe Erzeugnis enthalt die Auslandsgiitcr A 1 und A 2, wobei davon ausgegangen wird, dafi A t in der Listę steht, A s dagegen nidit; femer enthalt es das Inlands- ' gut I „ fiir das 1938 eine Preisfestsetzung erfolgt ist, und das Inlandsgut I2, fiir das bislang eine Preisfestsetzung nidit besteht. Am Yerkaufspreis des chemischen Erzeug­nisses am 17. 10. 1936 hatten diese Giiter folgende Anteile: : 12%; A 2 : 5%; I Ł : 6%; I, : 4%. Aendert.sich der Preis fiir A j, so kommt eine Weitergabe nidit in Betradit, da die Wertgrenze nicht erreicht ist (A ,+ Ij= 1 8 % ); andert sich A 2, so kommt eine Weiter­gabe aus dem doppelten Grunde nicht in Betradit, weil weder die Wertgrenze erreicht ist, nodi A , in der Listę steht; andert sich Ij, so gilt dasselbe wie im Fali der Preisanderung von A j. Erst wenn fiir I2 eine Preisfest­setzung erfolgt, ist die Wertgrenze erreicht. Dann mufi der Hersteller priifen, ob die festgesetzten Preise iiber denen des 17. 10. 1936 liegen, und kann dann eine etwaige Preisanderung weitergeben; er kann dariiber hinaus eine etwa friiher eingetretene Preiserhohung fiir A i und Ij, die er bisher unberiidtsichtigt lassen mufite, weitergeben.

Es sind Falle denkbar, in denen zwar ąm 17. 10. 1936 die 20prozentige Wertgrenze erreicht war, in denen dies aber jetzt nicht mehr der Fali ist. Das gilt vor allem fiir Erzeugnisse mit starkem Auslandsgiiteranteil am 17. 10. 1936, bei denen aber durch Bewirtschaftungs- vorschriften diese Auslandsguter durch andere Stoffe inlandisdher Herkunft teilweise ersetzt werden. Wah- rend also z. B. am Stithtag der Auslandsanteil gewichts- mafiig 90%' und wertmafiig 25% betrug, betragt er jetzt gewiditsmaSig nur noch 30% und wertmafiig 8%. Aendert sich jetzt der Preis dieses Auslandsgutes, so kommt eine Weitergabe nicht in Frage. Zwar ist nach dem Wortlaut des RE die Voraussetzung der Wert­grenze gegeben. Aber nach dem Sinne der Vorschrift geniigt es nicht, daS die Wertgrenze ani 17. 10. 1936 gegęben war, sie mufi im Augenblidc der Weitergabe einer Preiserhohung noch vorhanden sein. Dies ist nicht ausdriicklich gesagt, mufi aber ais selbstverstandlich angesehen werden. Der Zweck der Vorschrift besteht darin, die Preiserhohungen auf solche Falle zu besdiran- ken, in denen wegen des hohen Anteils der Rohstoff- kosten im Enderzeugnis dem Hersteller nicht mehr zu- gemutet werden kann, eintretende Rohstoffpreiserhohun- gen selbst zu tragen. Selbst diejenigen Falle sollten aus- scheiden, in denen der Rohstoffgehalt erst infolge von nach dem Stoptag eingetretenen Preiserhohungen die 20prozentige Wertgrenze erreidite. Um so mehr miissen daher die Falle ausscheiden, in denen die Wertgrenze im Zeitpunkt der Vornahme der Preiserhohung nicht erreicht ist.

Werden die verarbeiteten Rohstoffe durch andere — teurere — ersetzt, so kommt fiir eine Weitergabe dieser Preiserhohungen RE 20/38 uberhaupt nidit zur Anwendung; RE 20/38 bereditigt nur zur Weitergabe von Preisanderungen solcher Rohstoffe, die bereits am Stoptag verarbeitet worden sind. Andererseits ist nicht erforderlich, dafi die Zusammensetzung des Erzeugnisses genau dieselbe geblieben ist und dafi alle am Stoptag verwendeten Rohstoffe, nicht mehr und nicht weniger, audi jetzt in dem Erzeugnis enthalten sind. Selbstver- standlich diirfen die Abweichungen der verwendeten Materialien nidit so erheblidi sein, dafi das hergestellte Erzeugnis selbst nicht mehr mit dem Erzeugnis des Stoptages vergleichbar ist. Ist dies der Fali, so bestimmt sich die Moglichkeit der Weiterberedinung ausschliefilich nach Stoprecht, insbesondere nach RE 37/40.

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540 — Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

Aenderungen der Preise von Hilfsstoffen fallen nicht unter RE 20/38. Zu der Herstellung von Aethyl- ather wird z. B. Schwefelsaure und Natronlauge be- notigt, ohne daB diese Produkte im Aether nodi vor- handen sind. Preisanderungen derartiger Hilfsstoffe konnen nidit weitergegeben werden. Selbstverstandlich konnen sie auch nicht in die Erredinung der 20prozen- tigen Wertgrenze einbezogen werden.

Z iff. I Abs. 2 schreibt vor, dafi nur der Unter- schiedsbetrag zwisdien den Preisen des 17. 10. 1936 und den jetzigen Einstandspreisen weiterberedinet wer­den darf. Die Berechnung nadi dem Marktpreis am Tage des Verkaufs des Erzeugnisses, also des Wieder- beschaffungspreises, ist unzulassig. Ebenso ist es unzu­lassig, nur den Preis der jeweils zuletzt eingekauften Rohstoffmenge zugrunde zu legen, wenn ganz oder teilweise Mengen yerarbeitet wurden, die zu anderen Preisen eingekauft waren. Sdiliefilidi darf der Her­steller auch nicht einen Mischpreis fiir die insgesamt auf seinem Lager befindlichen Rohstoffe nach den ver- schiedenen Einstandspreisen, die er bei yerschiedenen Einkaufen bezahlt hat, bilden und diesen Preis einheit- lich fiir alle Verkaufe zugrunde legen. Er mufi yielmehr in jedem Fali den Betrag der zulassigen Preisanderung auf Grund der Einstandspreise der tatsachlidi jeweils yerarbeiteten Rohstoffe ermitteln. Zu jeder abweichen- den Berechnung bedarf es einer besonderen Ausnahme- genehmigung, wenn sie im Einzelfall zu hoheren Preisen fiihrt, ais bei der yorgeschriebenen Regelung eintreten wiirde, mag sie auch im Durchsdinitt den gleichen Preis- stand ergeben. Etwas anderes ist nur in Z iff. I I fiir die Hersteller von Metallfarben zugelassen worden; sie durfen den Marktpreis der yerarbeiteten Metalle oder metallhaltigen Stoffe am Tage des Verkaufs der Farbę zugrunde legen.

Eine wesentliche Erweiterung hat der RE 20 da­durch erfahren, dafi in die Listę der Auslandsgiiter die wesentlichsten Metalle und ihre Yorstoffe aufgenommen worden sind. Hierdurch ist ein Gebiet neu geregelt wor­den, fiir das bisher der durdi die Verordnung iiber Preise fiir Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metall- erzeugnisse vom 8. 10. 1939 (Reichsanzeiger Nr. 242) aufgehobene RE 13/36 galt. Fiir die Preisermittlung von Ferrolegierungen, Metallsalzen und anderen Metall- yerbindungen ist also in Zukunft der Einstandspreis der yerarbeiteten auslandischen Metalle und metallhaltigen Vorstoffe mafigebend. Fiir im Iniand gewonnene Mc- talle und metallhaltige Vorstoffe kommt die Weitergabe einer Preiserhohung selbstverstandlich nur in Betracht, wenn eine Preisfestsetzung i. S. von Z iff. I Abs. 1 b) erfolgt ist.

Zu der Frage der doppelten Weitergabe von Preis­erhohungen auf Grund des RE 20 ist folgendes zu sagen: Gemeint sind hiermit die Falle, in denen ein chemisches Erzeugnis, das in Anwendung von RE 20 im Preise er­hoht worden ist, von einem anderen Hersteller zu einem weiteren chemischen Erzeugnis yerarbeitet wird; z. B.A. stellt aus teurer gewordenen auslandischen lithium- haltigen Vorstoffen Lithiumcarbonat her und B. yer­arbeitet das von A. bezogene Lithiumcarbonat zu Lithiumchlorid oder einem anderen Lithiumsalz; schliefi- lich stellt C. hieraus ein pharmazeutisches Praparat her. In diesen Fallen konnten nach der bisherigen Fassung des RE 20 B. die Preiserhohung des A. und C. die Preis­erhohung des B. weitergeben, weil beide Preiserhohungen auf Grund einer vom Preiskommissar erlassenen Vor- schrift, eben des RE 20, yorgenommen waren. Diese Moglichkeit ist jetzt nicht mehr gegeben, da es sich bei der Preiserhohung nicht um eine Anordnung des Preis- kommissars handelt. B. und C. sind also auf den Weg der Einzelgenehmigung angewiesen. Anders yerhalt es

sidi bei einer von A. in Anwendung des RE 20 yor­genommenen Preissenkung; diese Preissenkung ist an­geordnet, wie sich aus der Erwahnung des § 2 Preis- bildungsgesetz in der Praambel und dem Wortlaut („. . . ist zu ermafiigen, . . .**) ergibt. Sie mufi also weitergegeben werden, da die Voraussetzungen der Ziff. I Abs. 1 b gegeben sind.

Ziff. I I I behandelt die Weitergabe der Preisande­rungen durch den Handel. Ais Handler ist derjenige anzusehen, der das Erzeugnis sowohl chemisch ais auch physikalisdi unyerandert weitergibt. Also auch der­jenige ist Handler, der die Ware vor der Weitergabe abpackt. Dagegen ist derjenige, der das Erzeugnis ta- blettiert oder mit anderen Erzeugnissen vermischt, ais Hersteller anzusehen. Nach dem Wortlaut konnte an­genommen werden, dafi die Weitergabe nur zulassig ist, wenn der Handler auch am 17. 10. 1936 von demselben Lieferanten die Ware bezogen hat, da nur in diesem Falle die Gewahr dafiir gegeben ist, dafi dem Handler dieselbe absolute Spanne yerbleibt. Diese Auslegung ist zu eng, da vor allem im Einzelhandel ein haufiger Wechsel der Bezugsquellen eintritt oder auch oft der Hersteller die Produktion eines am 17. 10. 1936 hergestellten Erzeugnisses eingestellt hat, womit fiir alle Abnehmer dieses Erzeugnisses die Anwendung des RE 20 ausge- schlossen ware. Die Vorschrift ist daher so auszulegen, dafi in jedem Falle ein vom Vorlieferanten in Anwen­dung des RE 20 erhobener Aufschlag durdi Anhangen an den Verkaufspreis des Handlers vom 17. 10. 1936 weitergegeben werden darf; damit ist er so gesteilt, wie wenn er am 17. 10. 1936 bereits von dem jetzigen Lieferanten bezogen hatte.

Es sei an dieser Stelle besonders darauf hingewiesen, dafi es sowohl dem Hersteller ais audi dem Handel untersagt ist, bei Preiserhohungen die gewahrten Ra- batte, Provisionen und Vergiitungen sonstiger Art, ab- gesehen vom Skon to, auf den Zusdilag auszudehnen; besonders bei Erredinung der Vertreterprovision ist dar­auf zu achten, dafi die Provision nur vom Preis des17. 10. 1936 berechnet wird.

In Z iff. V I ist gesagt, dafi dic Vorsdiriften der Preisbindungs-Verordnung unberiihrt bleiben. Das be­deutet, dafi ein Karteli zur kartellmafiigen Preiserhohung einer besonderen Genehmigung nach § 1 dieser Yerord­nung bedarf, auch wenn fiir alle Mitglieder die Beredi- tigung zur Vornahme dieser Preiserhohung nach RE 20 gegeben ist. Das Recht zur Vornahme der Preiserhohung soli natiirlich den Mitgliedern durch Z iff. V I nicht ver- kiirzt werden. Sie durfen, jedes fur sich, die fur sie in Frage kommenden Preiserhohungen yornehmen; nur durfen diese Preiserhohungen nicht ohne besondere Genehmigung zum Gegenstand einer kartellmafiigen Verpflichtung gemacht werden. Auch hier ist fiir die Zusammenschlusse von Metallfarbenhersteller eine Aus­nahme in Z iff. V I Abs. 2 yorgesehen, soweit sie schon vor dem 17. 10. 1936 die Beriicksichtigung der Metall- preisschwankungen in ihren Preisabreden yorsahen. Da ohnehin gemaB Ziff. I I die nadi RE 20 zulassige Preiserhohung unter Zugrundelegung der Marktpreise am Tage des Verkaufs zu erfolgen hat, tritt ein Unter- schied zwisdien autonomer und kartellmafiiger Preis­bildung nicht auf.

Haben Kartelle eine nach RE 20/38 zulassige Preis­erhohung zum Gegenstand einer kartellmafiigen Bindung gemacht und hierfiir die Genehmigung nadi der Preis- bindungs-Verordnung erhalten, so ist noch zu klaren, ob und inwieweit der Handel derartige Preiserhohungen weitergeben darf. Die Berechtigung zur Weitergabe steht aufier Zweifel, wenn die kartellmafiig yorgenom- mene Preiserhohung sich mit der Preiserhohung, die das

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE Nr. 35/36 — 541

liefernde Kartellmitglied autonom hatte vornehmen durfen, deckt oder hinter ihr zuriickbleibt. Schwierig­keiten ergeben sich dagegen, wenn sie hoher ist; das tritt vor allem dann bei dem einen oder anderen Kar­tellmitglied ein, wenn das Karteli die Preiserhohung nach dem Durchschnitt der sich fiir die einzelnen Mit­glieder ergebenden Zusdilage berechnet. Aber auch in diesem Falle mufi die Weitergabe gestattet sein, weil sidi anderenfalls uniiberwindlidie praktische Schwierig­keiten ergeben wurden: Der Handler miifite sich nam- lidi stets vergewissern, zu welcher Preiserhohung die Lieferfirma autonom berechtigt gewesen ware, und dann priifen, ob der kartellmafiig erhobene Zuschlag diesen Betrag auch nicht iibersteigt. Das wirtsdiaftlich allein richtige Ergebnis, dafi namlich der Handel ohne beson­dere Priifung den kartellmafiig erhobenen Aufschlag weitergeben darf, lafit sich rechtlich durch die Erwagung begriinden, dafi der Preiskommissar durdi Erteilung der

Genehmigung nadi der Preisbindungs-Verordnung sein Einverstandnis dazu gegeben hat, dafi der nach RE 20/38zulassige Aufschlag abweichend von der Vorschrift derZiff. I Abs. 2 in der vom Karteli beschlossenen Hohe berechnet wird; der Handler darf dann diesen Auf- schlag, der an die Stelle des gemafi Ziff. I Abs. 2 zu berechnenden Aufschlages tritt, nach Ziff. I I I Abs. 2 weitergeben.

Selbstverstandlidi konnen Genehmigungen zur Vor- nahme von Preiserhohungen, die nidit auf RE 20/38 beruhen, nidit auf Grund der Z iff. I I I weitergegebenwerden. Das gilt sowohl fiir Kartelle ais auch fiirEinzelfirmen. Damit der Handler aber ohne weitere Riickfragen ersehen kann, ob die Preiserhohung auf RE 20/38 beruht oder nicht, ob er sie also weitergeben darf oder nidit, empfiehlt es sidi, auf den Rechnungen stets einen Vermerk anzubringen, wie etwa „Aufsdilag gemafi RE 20/38 des R fPr." oder ahnlich.

Kriegswirtschaftliche Anordnungen fiir die chemische Industrie Deutschlands.

Preisregelung fu r A b fa lle von Kunstseide und Z e llw o lle .

Im „Reichsanzeiger" vom 23.8. 1940 w ird eine aus- fiihrliche Anordnung — Z 12 — der Reichsstelle fiir Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 21.8. 1940

yeroffentlicht. Sie ist am 24. 8. in K ra ft getreten und betrifft Aufschlage beim Verkauf von unbear- beiteten und bearbeiteten Kunstseidestrangab- fallen, Kunstseidealbfallen, Zellwollabgangen und Abgangzellwolle, ferner Preise und Bedingungen der Lohnkammereien sowie Hochstpreise fiir ReiB- zellwolle.

Yerwendung von S c h m alzm itte ln in d er T ex tilin d u s trie .Im „Reichsanzeiger" vom 29. 8. 1940 w ird fol­

gende Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 28, 8. 1940 yeroffentlicht:

§ 1. D ie Verwendung von reinem Olein sowie yon reinen M ineralólen ais Schmalzmittel bei 'der Aufberei- tung (ReiBen und Droussieren) von Spinnstoffen und fiir spinnerei-technische Zwecke ist ab 1. Oktober 1940 y er­boten.

§ 2. Fiir die in § 1 genannten Zwecke durfen ab1. Oktober 1940 nur noch fettsparende und durch die Wirtschaftsgruppe Textilindustrie ziugelassene Schmalz­mittel yerwendet werden, d ie ohne w eitere Zusatze emulgierbar sind ,und die sich auf Grund von praktischen Versuchen in der Industrie technisch bewahrt haben.

Die Wirtschaftsgruppe Texlilindustrie w ird ermach­tigt, die zunachst zur Yerwendung .geeigneten fettspa- renden Schmalzmittel unter gleichzeitiger Angabe der anzuwendenden Mengen an unyerdiinntem Produkt, be­rechnet in Prozent vom Gewicht des zu schmalzenden Fasergutes, bekanntzugeben. D ie Bekanntmachung gilt ais Zulassung.

Abanderungen in der Zusammensetzung der zuge­lassenen Schmalzmittel, die Herstellung einschlieBlich der Selbstherstellung in Textilbetrieben, der Vertorieb und die Verwendung anderer ais der zunachst zuge­lassenen Schmalzmittel bedurfen ebenfalls der Zu­lassung durch d ie W irtschaftsgruppe Textilindustrie. Vor der Entscheidung iiber d ie ihr yorgelegten Zu- lassungsantrage befindet d ie Wirtschaftsgruppe Textil- industrie dariiber, ob eine Untersuchung der Zusam- mensetzung und eine Priifung der technischen Brauch- barkeit der angemeldeten Schmalzmittel notwendig ist. Soweit sich d ie Notwendigkeit einer solchen Unter­suchung und Priifung ergibt, w ird die Wirtschaftsgruppe Textilindustrie der betreffenden Herstellerfirma bekannt- geben, durch welche Stelle die Untersuchung und Prii- fung yorzunehmen ist. D ie Kosten fiir die Untersuchung und Priifung tragt die Herstellerfirma. Die Wirtschafts- gruppe Textilindustrie trifft die endgiiltige Entscheidung

im Einyemehmen mit dem Reichsamt fiir Wirtschafts- ausbau.

§ 3. Soweit zur Wasche und W alkę der mit Hilfe der zugelassenen Schmalzmittel hergestellten Textil- erzeugnisse Seifen oder fetthaltige Textilh ilfsm ittel yer­wendet werden, durfen dic fur diesen Zweck bisher an- gewandten Mengen auch beim Einsatz dieser Schmalz­m ittel gegeniiber dem friiheren Verbrauch bei Y erw en ­dung yon Olein nicht erhoht werden.

§ 4. Ueber die in den Betrieben der Textilindustrie noch lagernden Vorrate an reinem Olein oder reinem Mineralol, soweit es sich um nicht weniger ais 1 FaB = etwa 180 kg handelt, darf nur mit Genehmigung der Reichsstelle fiir industrielle Fettyersorgung bzw. der Reichsstelle fiir M ineralol yerfiigt werden.

§ 5. Sofern geschmalzte ReiBspinnstoffe oder G e­spinste weiteryerkauft werden, ist dem Abnehmer auf Anfrage das yerwendete Schmalzmittel anzugeben. Gleiches g ilt gegeniiber den Lohnyeredlungsbetrieben, soweit diesen die aus den geschmalzten Faserstoffen und Gespinsten hergestellten Rohwaren zur Veredlung ubergeben werden.

§ 6. In besonders gelagerten Fallen konnen Aus­nahmen yon den Herstellungs- und Verwendungsvor- schriften dieser Anordnung zugelassen werden. Die A n ­trage sind uber die zustandige Fach- oder Fachunter- gruppe an die Wirtschaftsgruppe Textilindustrie einzu- reichen. Yon der Einhaltung des in § 2 Abs. 3 und § 6 yorgeschriebenen Verfahrens kann eine Befreiung je­doch Ln keinem Fali gewahrt werden.

B ew irtschaftung yon S ilber und S ilbersalzen in den eingegliederten O stgebieten.

Im „Reichsanzeiger" vom 27. 8. 1940 geben der Reichsbeauftragte fiir Edelmetalle v. Schaewen und der Reichsbeauftragte fiir Chemie D r, C. Unge­w itter eine Allgemeine Anordnung O vom 21. 8. 1940 uber die Einfuhrung der Allgemeinen Anord­nung iiber den Verkehr mit Silber und die Regelung der Preise fiir Silber und Silbersatze vom 9, 10. 1936 in den eingegliederten Ostgebieten bekannt. Danach gilt in den eingegliederten Ostgebieten die Allgemeine Anordnung iiber den Verkehr m it Silber und die Regelung der Preise fiir Silber und Silber­salze vom 9. 10. 1936 (vgl. 1936, S, 883) einschlieB­lich der Erganzung vom 24. 2, 1940 (vgl. S. 130). Die Anordnung ist am 27. 8. 1940 in K ra ft getreten,

B ew irtschaftu ng von Chem ieerzeugnissen im P ro te k to ra t.

Im „Am tsblatt des Protektorats" vom 24. 8. 1940 ist die Kundmachung Nr. 93 (Chem. 20) des Ministers fiir Industrie, Handel und Gewerbe vom

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542 — Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

23. 8. 1940 zur Erganzung der Kundmachung Nr. 46 (Chem, 8) iiber die Sicherstellung auf dem Chemie- gebiete yeroffentlicht, die am 24. 8. 1940 in Kraft getreten ist und vollinhaltlich mit dem Nachtrag III zur Beschlagnahmeanordnung der Reichsstelle „Chem ie" ubereinstimmt (vgl. S. 472).

B ew irtscha ftu ng von W asch- und Reinigungsm itteln Im P ro te k to ra t.

Im „Amtsblatt des Protektorats" vom 15. 8. 1940 ist die Kundmachung Nr. 91 (Ind. F. 7) des M i- nisters fiir Industrie, Handel und Gewerbe be­treffend die Herstellung von Wasch- und Reini­gungsmitteln aller A rt yeroffentlicht, die am 15. 8. 1940 in Kraft getreten ist und u. a. folgendes be­stimmt:

Aus § 1. Enthartungsmittel aller Art, M itte l aller A rt zum Einweichen, Waschen, Auskochen, Bleichen und Spiilen von Wasche, seifenhaltige, fetthaltige und fettlose Putz-, Scheuer-, Reib- und Reinigungsmittel aller Art, Waschmittel, Rasierm ittel und Kopfwaschmittel aller Art, soweit nicht bereits durch die Ueberwachungs­stelle beim Ministerium fiir Industrie, Handel und G e­werbe eine Produktionsaufgabe auf dieselben erteilt wurde, durfen nur mit Genehmigung der Ueberwachungs­stelle hergestellt und in Verkehr gebracht werden.

Die Bestimmung des Absatzes 1 bezieht sich nicht auf calc. Soda, Pottasche, kaust. A lkalien von handels- ublicher Qualitat, sowie Fleckenentfernungsmittel (Deta- chiermittel), Schuhputzmittel, alkoholische Kopfwasser, Badesalze, FuBbader, Putzpomaden, Metallputz, Ofen- glanz, FuBbodenpflegemittel, M obelpolitur und Reini­gungsmittel, soweit letztere lediglich fur gewerblichen und industriellen Bedarf bestimmt sind.

§ 2, W er W aren der im § 1, Abs. 1, genannten A rt herstellt, hat die Genehmigung bis zum 28. 8. 1940 bei der Ueberwachungsstelle zu beantragen. Bis zum 28. 9.1940 durfen die in § 1, Abs. 1, genannten W aren ohne Genehmigung hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, wenn die Ueberwachungsstelle nicht im E inzel­fall etwas anderes anordnet.

§ 3. D ie gemaB § 1, Abs. 1, erforderliche Genehmi­gung w ird hiermit fiir Kristallsoda und Bleichsoda den Firmen erteilt, denen die Ueberwachungsstelle den Ver- brauch der erforderlichen Rohstoffe ausdrucklich zur Herstellung von Kristallsoda und Bleichsoda geneh­migt hat.

Kristallsoda darf nur folgende Bestandteile enthal­ten: Natriumcarbonat 36 bis 40%, Natriumsulfat bis

hochstens 2%, Natriumchlorid bis hochstens 0,5%, Im iibrigen darf nur W asser zugesetzt werden; sonstige Zu- satze sind nicht zulassig.

D ie W are darf nur unter folgenden Namen yerkauft werden: Kristallsoda, kristallinische Soda, Stiickensoda, W iirfelsoda, Blocksoda, Perlsoda, Erbssoda, Feinsoda, Schneesoda oder Patentsoda.

Bleichsoda (Einweichsoda) darf nur folgende Be­standteile enthalten:

Natriumcarbonat 45— 50%, Wasserglas (in einer Zu- sammensetzung von NasO : 2,5 SiOa) von 38° Be 15 bis 45% oder fest, wasserfrei 5— 15%. Im iibrigen darf nur Wasser zugesetzt werden; sonstige Zusatze sind nicht zulassig.

Au f der Verpackung ist der Name „Kristallsoda" oder „E inweichsoda" und der Kleinverkaufspreis anzu- geben.

Der Kundmachung ist ein ausfiihrlicher Anhang betr. Grundsatze fiir die Beurteilung fetthaltiger und fett­loser Wasch- und Reinigungsmittel beigegeben, Danach werden nicht genehmigt M ittel:

1. die durch hoheren Gehalt an atzenden, feuergefahr- lichen, giftigen oder sonstigen Bestandteilen schad- lich sind;

2. die unzweckmaBig zusammengesetzt sind oder zu geringe Wasch- und Reinigungswirkung besitzen;

3. bei denen Roh- und H ilfsstoffe (auch fiir die Ver- packung) yerwendet werden, die zur Zeit fiir wich- tigere Zwecke in Anspruch genommen sind.

B evorra tun g von K erzen Im P ro te k to ra t.

Durch die Kundmachung Nr. 94 (Chem. 21) des Ministers fiir Industrie, Handel und Gewerbe vom 23, 8. 1940 iiber die Bevorratung Von Kerzen, die im „Amtsblatt des Protektorats" vom 24. 8. 1940 yeroffentlicht und am gleichen Tage in Kraft ge­treten ist und welche sinngemaB mit der Anord­nung N. 24 der Reichsstelle „Chem ie" (vgl. S. 436) ubereinstimmt, wurde folgendes bestimmt:

Dic Ueberwachungsstelle beim Ministerium fur In­dustrie, Handel und Gewerbe kann Verkaufsstellen (alle Betriebe auf der Stufe des Einzelhandels, w ie Drogerien, Versandgeschafte, Apotheken u. a.) ■anweisen, einen Vorrat von Kerzen nach MaBgabe naherer Bestimmun­gen zu halten. Die Ueberwachungsstelle kann die Be- zirksbehórden ermachtigen, fiir ihre Bezirke oder Teile davon diese Bestimmungen im Namen der Ueber­wachungsstelle zu treffen. Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen yon ihren Anweisungen zulassen. (4222)

Kriegswirtschaftliche MaBnahmen im Ausland.

Ueber neue kriegswirtschaftliche MaBnahmen im Ausland sind in letzter Zeit folgende Einzel­heiten bekanntgeworden:

B e l g i e n .

A u f Veranlassung der deutschen Militaryerwaltung hat das belgische Finanzministerium die Wiedereroffnung der Briisseler Bórse am 21. 8. 1940 angeordnet und zur Verhinderung der Spekulation alle Termingeschafte yer­boten, Die Bórsengeschafte bleiben zunachst auf b e lg i­sche Anleihen und andere festverzinsliche W erte be­schrankt; Industriepapiere und andere Aktien werden schrittweise nach Bedarf zugelassen.

Kurzlich sind fiir eine Reihe wichtiger Lebensmittel Hochstpreise festgesetzt worden; die Behorden sind an yielen Orten scharf gegen Preistreibereien yorgegangen.

Durch eine neue Verordnung ist der Verkauf yon einheimischen Leinsamen geregelt worden. Danach iiber- nimmt das Office central des corps gras die Verteilung der Leinsamen an die einzelnen Oełfabriken.

D ie Eisenbahntransporte fiir W aren von besonderer Dringlichkeit, zu denen u, a. auch chemische Erzeugnisse gehoren, sind w ieder aufgenommen worden.

N eugegriindet w urde das Syndicat Belge d e l'A cier, dem alle B estande an Eisen und S tahl anzum elden sind. Das Syndikat ist w eite r beauftrag t, fiir Rechnung seiner

M itglieder Rohstoffe lanzukaufen und die von den Mit- gliedern erzeugten Produkte zu yerkaufen.

Der zielbewuBte W iederaufbau der belgischen W irt­schaft macht w eitere gute Fortschritte. Von groBer Be­deutung fiir die industrielle Produktion ist vor allem die Tatsache, daB die Kohlenforderung standig zunimmt und teilweise bereits bei 90% der normalen Gewinnung liegt.

Zur Regelung d e r Erzeugung von Teerprodukten sind die S yndikate „Office Belge des D istilla teurs de G oudron" und „Office Belge des Benzols" gegriindet w orden.

Die Erzeugung von Seifen mit dem bisherigen Fett­sauregehalt ist yerboten worden. Fiir die Erzeugung der w eiter zugelassenen Seifenarten w ird der Fettsauregehalt, der zunachst noch uberschritten werden darf, w ie folgt festgelegt: Kernseifen 48%; perboratierte Seifenpulver 30%; nicht perboratierte Seifenpulyer 25%; Schmier- seifen 20%; der Fettsauregehalt der Schmierseifen darf nicht unterschritten werden. Die Herstellung der ge­nannten Seifenarten w ird auf ein D rittel der in der Zeit von Januar 1938 bis Juni 1939 im Monatsdurchschnitt verkauften Mengen beschrankt. Die Erzeugung von Toiletteseifen, medizinischen Seifen, Rasierseifen und -cremes, fliissigen Seifen, Seifen in F locken oder zerklei- nerter Form und industriellen Seifen ist ganz unter- sagt worden. Die Betriebe haben entsprechend ihren

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6, September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE Nr. 35/36 — 543

yerringerten Produktionskosten PreisermaBigungen durchzufiihren.

M it Wirkung vom 7. 7. 1940 ist die Ausfuhr und Durchfuhr von folgenden W aren yerboten worden (in Klammern die Positionen des Zolltarifs):

G ere in ig te tie r isch e O c le , w ic H irsch h o m o l und D ip p e lo l (21); F riich te , S choten und B ec ren zum F a rb ea o d e r G erb en g e e ign e t (102); p fla n z lich e iE x trak te (120); P fla n zen und P fla n z e n te ile fur den m edizin ischen G ebrau ch (140); G em m en und E d e ls te in e , roh od er gesch liffen , ungefaBt (ISO); B o rm in e ra lien (B aso r it, C o lem an it, K e r - nit, S ilim an it) (1 8 ł ); R e to r ten k o h le , roh (189); Sauren , n. b. g. (307); G e la tin e (442); F i lz e und g e f i lz t e G ew eb e , au f Kautschuk, Kautschuk- g ew eb e o d e r L e d e r a u fgek leb i, und ahn liche E rzeu gn isse zur H e r ­stellung yon K ardenbandern bestim m t (590); K au tschu kbere ifu ngen 1704); b d e ls te in o und H a lb ed e ls te in c , b ea rb e ite t (785); S ilb e r (865); G o ld und P la t in (866).

F r a n k r e i c h .

Kiirzlich wurde im Ministerrat ein Gesetz iiber die yorlaufige Organisation der franzosischen W irtschaft angenommen, durch welches 'die Regierung ermachtigt worden ist, alle MaBnahmen zur organisatorischen und strukturellen Neugestaltung der Produktion sowie zum berufsstandischen Aufbau zu treffen. Zur Ankurbelung der Produktion werden Organisationsausschiisse einge- setzt, denen eine industrielle BesŁandsaufraahme, die Zuteilung von Rohstoffen und grundsatzlich d ie Aus- arbeitung des jeweiligen Produktionsprogramms fiir die einzelnen W erke und Betriebe obliegen. Ferner wird die Regierung ermachtigt, Arbeitnehm er- und Arbeitgeber- organisationen aufzulosen.

Durch Dekret des Arbeitsm inisters ist an die Stelle der 40-Stunden-Woche eine wochentliche Arbeitszeit von 51 Stunden gesetzt worden.

Zur Sicherung der industriellen Erzeugung ist die Regierung ermachtigt worden, Zoile und andere A b ­gaben auf Rohstoffe und Fertigwaren herabzusetzen oder aufzuheben, Die bisher dem Handelsministerium zuge- teilte AuBenhandelsdirektion ist dem Finanzministerium unterstellt worden.

D ie Regierung soli beabsichtigen, bis Ende dieses Jahres 50 000 Lastkraftwagen mit Holzgasgeneratoren auszuriisten, Zu diesem Zweck soli die Gewinnung von Holzkohle, die bisher bei 100 000 t lag, auf 1 M ili. t erhoht werden.

N i e d e r l a n d e .

M it Wirkung vom 19. 8. 1940 sind Farben (zuberei­tete Farben, Lackfarben, Druckfarben sowie Firnisse und Lacke) und Farbmaterialien (Trockenfarben, Cellu- loseverbindungen fiir d ie Herstellung von Farben und Chlorkautschuk) der Bewirtschaftung durch die Sektion fur Farben und Farbmaterialien im Reichsbiiro fiir che­mische Erzeugnisse unterstellt worden. Jede Firma, die Farben oder Farbmaterialien herstellt oder einfiihrt bzw. die letzteren yerarbeitet, hat sich innerhalb von 10 Tagen bei der Sektion eintragen zu lassen; gleichzeitig sind die Vorrate von Farben und Farbmaterialien nachzuweisen. Der Kauf, Verkauf und d ie Lieferung von Fanben und Farbmaterialien sow ie d ie Verarbeitung der letzteren sind von einer Genehmigung d er Sektion 'abhangig. Ebenso bediirfen Firmen, die auBerhalb ihres normalen Geschaftsbetriebes mit Farben oder Farbmaterialien handeln,' dazu einer Genehmigung. In den ersten zwei Wochen nach Inkrafttreten der BewirtschaftungsmaB- nahmen konnen 70% der im entsprechenden Vorjahres- zeitr-aum umgesetzten Mengen frei gekauft, yerkauft, geliefert oder yerarbeitet werden. Diese Freistellung gilt jedoch nicht iiir Bleimennige, Gemische und Trocken­farben mit mehr ais 50% Bleimennige sowie fiir Farben aus Bleimennige oder diesen Geniischen.

W eiter sind Asphalt und Asphaltbitumen, Paraffin, Montanwachs, Montanillawachs, Ceresin sowie >auf syn­thetischem W ege hergestellte Wachse der Bewirtschaf­tung durch das Reichsbiiro fiir Erdolprodukte unter- wor.fen worden, Die genannten Erzeugnisse durfen nur mit Genehmigung des Reiohsbiiros yerkauft oder gelie­fert werden, Genehmigungen werden nur <an die be i dem Reichsbiiro eingeschriebenen Firmen erteilt, Ueber den Verbrauch und d ie Verarbeitung der bei den Firmen vorhandenen Vorrate konnen nahere. Anweisungen er­teilt werden, Insbesondere kann die Bearbeitung und

Verarbeitung der genannten Erzeugnisse yerboten oder auf bestimmte Zwecke beschrankt werden; ebenso konnen d ie Firmen yerpflichtet werden, ihre Vorrate ganz oder teilweise an d ie ihnen durch das Reichsbiiro nam- haft gemachten Unternehmungen zu yerauBem.

M it W irkung vom 31. 8. 1940 ist der Verbrauch von Seifen rationiert worden. Fur die vom 31. 8. bis 24. 9, d. J. laufende Verteilungsperiode kann je Kopf 120 g .Waschseife oder zweimal je 75 g Toiletteseife oder 200 g Schmierseife oder 250 g Seifenpulyer oder 600 g Wasch- pulver bezogen werden. G leichzeitig gelangen fiir einen Zeitraum von 4 Monaten 50 g Rasierseife zur Verteilung. Kinder, Aerzte, Zahn- und Tierarzte sowie Kranke, die unter standiger arztlicher Kontrolle stehen, konnen be­sondere Zuweisungen erhalten. Fiir industrielle Betriebe, Krankenhauser, Restaurants usw. sind besondere A n ­ordnungen ergangen.

Die Freistellung von dem Verbot, Verbandstoffe zu yerkaufen und zu liefern, ist fiir den Monat September mit der MaBgabe yerlangert worden, daB in diesem Zeit­raum hochstens ein Sechstel der im ersten Halbjahr 1936 umgesetzten Mengen yerkauft oder geliefert werden darf.

Das Wirtschaftsministerium hat angeordnet, daB dem Reichsbiiro fur Erdólerzeugnisse samtliche 1 hl iiberstei- gende Vorrate an Benzin und Dieselolen anzumelden sind. G leichzeitig ist der Benzinpreis von 18 auf 21 c. je 1 erhoht worden.

S c h w e d e n .

Versuchsweise sollen 5000 t M ineralol monatlich auf dem W ege iiber Deutschland aus Rumanien eingefuhrt werden.

M it Wirkung yom 12. 8. 1940 sind die 1000 kg uber- steigenden Yorrate von Melasse beschlagnahmt worden.

N o r w e g e n .

Die Bestimmungen uber Rationierung von Kraft- wagenreifen sind nunmehr in der W eise erganzt worden, daB das Direktorium fiir Industrieyersorgung, wenn be­sondere Grunde dafiir sprechen, direkte Anweisungen auf Einkauf von Reifen geben kann.

Laut ErlaB des Verwaltungsrates (Versorgungsdepar- tement) vom 12. 7. 1940 ist die Verwendung von Leinol und Leinólfarben zum Anstreichen von Holz, Mauer- werk und Zement, d ie friiher nicht mit Oelfarben ange- strichen waren, yerboten. Das Direktorium ftir Industrie­yersorgung kann jedoch Ausnahmen zulassen. Ausge­nommen von diesem Verbot ist das Anstreichen von Tiiren, Fenstern und Gelandern.

D a n e m a r k .

Nach Verfiigung des Handelsministeriums darf ab1. 9. 1940 nur Benzin yerkauft werden, dem 2% an ver- galltem Spiritus beigemischt sind. Vom gleichen Zeit­punkt an darf der Verkauf nur noch von besonderen von den Behorden genehmigten Tankstellen erfolgen. Fur technische Verwendung darf ungemischtes Benzin unter besonderen Voraussetzungen geliefert werden.

F i n n l a n d .

Das Industrieminislerium hat einen Bericht iiber die durch d ie Gebietsabtretungen an die UdSSR. yerlorengegangenen Industrieunternehmungen yorgelegt. Danach waren im abgetretenen Gebiet 10%) der finnischen Arbeiterschaft beschaftigt und der W ert der dortigen industriellen Produktion machte rund 10% der finnlandi- schen gesamten Industrieerzeugung aus. Es werde nicht moglich sein, alle yerlorengegangenen W erke im alten Umfange w ieder aufzubauen. In erster Linie sollen die- jenigen Betriebe w iederhergestellt werden, die: 1. fiir die finnische Volkswirtschaft dringend benotigt werden,2. in denen die abgewanderten Arbeiter schnell w ieder Beschaftigung finden und 3. die inlandische Rohstoffe yerarbeiten.

Die abgegebenen Kraftwerke hatten eine gesamte installierte Leistung von 100 000 kW ; das bedeutendste yerlorengegangene Kraftwerk ist das Rouhiala-W erk. A is Ersatz bieten sich folgende M óglichkeitcn: fertig-

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544 - Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

gestellt ist bereits das Harjayalta-W erk in Kumo, dessen Leistungsfahigkeit 60 000 kW betragt. Der Vollendung nahert sich das Keltinkoski-W erk mit einer Leistungs­fahigkeit von 17 000 kW . In Vorbereitung sind der Bau des M eriskoski-W erkes tnit 30000 kW und des Pyha- koski-W erkes mit 60 000 k W installierter Leistung.

Die gróBten Verluste sind in der metallyerarbeiten- den Industrie eingetreten. Auch die keramische Indu­strie, d ie chemische, die Textil- und Bekleidungsindu-. strie, die Holzindustrie, ferner die Nahrungsmittelindu- strie haben groBere Verluste erlitten. Die Leder-, Schuh- und Gummiindustrie hatte im abgetretenen Gebiet keinen sehr grofien Umfang. Der Bericht stellt fest, daB aufier in der eisen- und holzyerarbeitenden Industrie zahlreiche neue W erke ais Ersatz fiir die verlorenen entstanden sind und feste Piane fiir die Errichtung weiterer W erke bestehen. Entsprechend dem im Bericht enthaltenen Vor- schlag hat die Regierung eine zentrale Stelle iiir die Planung bei den Wiederaufbauarbeiten eingesetzt.

In der letzten Zeit sollen einige Partien Leinol her- eingekommen sein. Man w ill die im Juni eingefiihrten Verbrauchsbeschrankungen etwas lockern und den Ver- brauchern geringe Mengen Oel und Firnis zur Verfiigung stellen.

Im September findet cine w eitere scharfe Beschran­kung der Zuteilung von Benzin statt. Der Kraftverkehr soli nunmehr noch in weitergehendem Mafie auf den Antrieb von Holzgas umgestellt werden.

S c h w e i z .

Die Eidgenossische Zentralstelle fiir Kriegswirtschaft hat eine Bestandsaufnahme von Textilrohstoffen und Kautschuk angeordnet. Danach mussen samtliche Vor- rate u. a. an Baumwolle und Baumwollabfallen, W o lle und W ollabfallen und von Zellw olle sowie von Baum- woll-, W oli-, Wollmisch- und Zellwollgarnen mit Aus­nahme der fiir den Kleinverkauf hergerichteten Gam e bei der Eidgenóssischen Zentralstelle fiir Kriegswirtschaft an­gemeldet werden. Die gleiche Anordnung gilt fiir die Vorriite von Rohkautschuk und Altgummi, soweit sie bei einer Firma zusammen 500 kg ubersteigen.

Zur Sicherstellung der Brennstoffversorgung ist das Kriegsindustrie- und Arbeitsamt ermachtigt worden, die Verteilung der zur Verfiigung stehenden Mengen von Kohle, Koks und Briketts durchzufiihren. Dabei konnen den Kohlenhandlern und Verbrauchern bestimmte An- weisungen vor allem im Hinblick auf den W iedcrverkauf und Verbrauch erteilt werden.

U n g a r n .

Durch eine Verordnung des Innenministers ist mit Wirkung vom 2. 8. 1940 den Apotheken bis auf weiteres der Verkauf yerschiedener M ittel fiir den yeterinaren Gebrauch yerboten worden, und zwar: Jod, mit Aus­nahme von Jodkalium, Jodnatrium, Lugollosung und jod- iodkaliumhaltiger Salbe, ferner Vaselinum Album, Vase- linum Flavum Americanum, Theobrominum Natrium Salycilium und sonstige Theobrominsalze sowie Senegae Radix.

Zur Erleichterung der Rohstoffyersorgung fiir die Herstellung von Insulin und anderen Arzneim itteln sind mit Wirkung vom 28. 8. 1940 alle Schlachter yerpflichtet worden, die inneren Sekretionsorgane und Lebern der yon ihnen geschlachteten Rinder, P ferde und Schweine, sowie die Bauchspeicheldriisen von Kalbern einer zum Ankauf dieser Innereien berechtigten pharmazeutischen Fabrik anzubieten. Die Uebernahmepreise werden durch den Preiskommissar festgesetzt.

M it W irkung yom 12. 8. 1940 durfen zur Erzeugung von Waschseife, Schmierseife und Waschmitteln nur Kokosól und gehartete Pflanzenóle in soweit aufgespal- tenem Zustand yerwandt werden, daB sie mindestens 82% Fettsaure enthalten. Ferner mufi aus der Unterlauge und dem Glycerinwasser das G lycerin abgespalten w er­den. Falls hierfiir keine geeigneten Anlagen yorhanden sind, mussen die Seifensiedereien das Glycerinwasser und die Unterlauge zum Ankauf anbieten.

Das Ackerbauministerium hat zwecks Forderung des Hanfanbaues Richtpreise fiir Hanf festgesetzt.

R u m a n i e n .

Nach der Abtretung von Bessarabien, dem Haupt- anbaugebiet fiir Oelsaaten, sollen in dem yerbliebenen Staatsgebiet dn yergrofiertem Umfang Oelsaaten, insbe- sondere Raps, angebaut werden.

J u g o s l a w i e n .

Nach einer M itteilung des Am tes fiir Preiskontrolle w ird die laufende M eldepflicht nun auf alle der Preis­kontrolle unterworfenen Erzeugnisse ausgedehnt. Hierzu gehoren u. a. Talg, KokosnuBól, Paraffin, Kautschuk und Kautschukwaren, Speiseol, Fett, Se ife (ausgenommen Luxusseife), Kerzen aller Sorten, Kohle und Kupfer­yitriol.

Die von der Nationalbank errechnete Kennziffer der GroBhandelspreise im Juli 1940 auf 108,3 gegen 77,6 im Juli 1939 ist um 30,7 Punkte und von Juni bis Juli 1940 um2,5 Punkte gestiegen. Die Kennziffer fiir Ausfuhrwaren betrug 105,7 im Berichtsmonat gegeniiber 75,5 im Juli1939.

Infolge Rohstoffmangels hat der Minister iiir Handel und Industrie bis auf weiteres die Herstellung von Gummischuhwerk und yerschiedenen anderen Gummi- artikeln fiir das ganze Staatsgebiet yerboten.

B u l g a r i e n .

Nach einer Anordnung des Handelsministers mussen alle aus der Ernte 1940 yorhandenen und von der Direk- tion fiir Ankauf und Ausfuhr von G etreide aufgekauften Rapsmengen zu Speiseol yerarbeitet werden. Die Ver- teilung der Rapssaat nimmt das Handelsministerium vor. Das gewonnene Rapsol darf nur mit Zustimmung der ortlich zustandigen Versorgungskommissare yerbraucht werden. Bisher muBten nur alle yorhandenen Mengen von Sonnenblumenkernen zu Speiseol yerarbeitet werden.

M it Wirkung vom 17. 8. 1940 wind d ie Ausfuhr von alten Kraftfahrzeugbereifungen unter der Bedingung zu­gelassen, dafi fiir die alten ausgefiihrten Bereifungen neue Bereifungen gleicher A rt im Gewichtsverhaltnis 2 : 1 fiir Schlauche und 3 : 1 fur Decken eingefuhrt 'werden.

G r i e c h e n l a n d .

Die Vorrate yon Leichtbenzin, die fiir d ie Luftfahrt yerwendbar sind, mussen nach einer neuen Verordnung angemeldet werden. Die Besitzer durfen iiber ihre Be­stande nur nach Genehmigung Sdurch das Luftfahrt- ministerium yerfiigen.

Nach einer neuen Verordnung durfen im Inland er- zeugte und eingefiihrte industrielle Produkte, d ie den Be­stimmungen des Preisstop unterliegen, nicht mehr ver- kauft werden, bevor der Preis vom Unterstaatssekretar fiir Marktordnung bestimmt worden ist. A lle der Preis- gestaltung dienenden Unterlagen mussen yorgelegt werden.

S p a n i e n .

Durch ein Gesetz vom 4. 6. 1940 wurde ein dem Caudillo direkt unterstellter Nationaler -Wirtschaftsrat eingesetzt, der d ie Aufgabe hat, Vorschlage zur Losung wirtschaftlicher Probleme zu machen bzw. eingereichte Projekte zu begutachten und ihre Durchfiihrung zu for­dem. Der W irtschaftsrat kann ohne weiteres die Unter­stiitzung aller einschlagigen Amtsstellen in Anspruch nehmen.

T u r l t e i .

M it W irkung vom 8. 8. 1940 sind die Ein- und Aus- fuhrvereinigungen, bei denen sich yereinzelt Unregel- mafiigkeiten ereignet haben sollen, in einem gemein- samen Zentralsekretariat zusammengefaBt und der staat­lichen Kontrolle unterworfen worden. Nach einer Er­klarung des Handelsministers w ird fiir den Fali weiterer Aufienhandelsschwierigkeiten die Errichtung eines Aufienhandelsmonopols erwogen.

Nach einer Meldung aus Ankara beabsichtigt das Handelsministerium, die Handelsvertrage den Bediirf- nissen der Gegenwart anzupassen.

Durch ein neues Gesetz kann der Ministerrat das Reisen und den Aufenthalt von Auslandern in be­stimmten Landesgebieten untersagen und sie der Polizei- aufsicht unterstellen. (4333)

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE Nr. 35/36 - 545

RUNDSCHAU DES DEYISENRECHTS.Verrechnungsabkommen m it der Schweiz.

Ir. Erganzung unserer Meldung auf S. 500 entnehmen wir RE 62/40, dafi die bisherigen Sonderkonten „Kohle- Eisen-lichweiz" und „Sonderbeziige Schweiz" aufgehoben worden sind. Der Verrechnungsverkehr wickelt sich im ubri­gen in gleicher Weise ab wie bisher. Nach dem 1. 9. 1939 entstandene Verbindlidikeiten im Vcrkehr mit den ein- geglied.:rten Ostgebieten werden im Wege des deutsch- schweizerisdicn Verrechnungsabkommens bezahlt. Zahlungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit diesen Gebieten, die auf Grund der schweizerisdi-polnisdien Abmachungen im Wege der privaten Verredinung hatten abgewickelt wer­den sollen, konnen nodi bis zum 31. 12. auf diesem Wrege erledigt werden. Genehmigungen zur Bezahlung von Ver- bindlidikeiten, die vor dem 1. 9. 1939 entstanden sind, konnen im deutsch-sdiweizerisdien Verredinungsverkehr erst vom 1. 1. 1941 an erteilt werden. Fiir die Abwicklung von Zlotyv<;rbindlidikeiten gilt ein Kurs von 100 Zloty = 82,25 Fr. bzw. 100 Zloty = 47,05 31)1. Von den Einzahlungen auf Verredinungskonto in der Schweiz erhalt die Reichsbank11,8% freie Devisenspitze; 76,2% werden fiir Waren- und Nebenkosten yerwendet und 12%: dem Transferfonds zuge- fiihrt. Der Kapitalverkehr mit der Schweiz ist durdi RE 65/40 neu geregelt worden. Der deutsche Verredinungsrudtstand hat irn Oktober letzten Jahres seinen Hodiststand mit 65 Mili. Fr. erreicht. Durch Steigerung der Ausfuhr nadi der Schweiz und Ruckgang der Einfuhr aus der Schweiz wurde er bis Anfang 1940 abgetragen und hat sidi inzwischen in einen Uebersdiufi zugunsten Deutschlands yerwandelt. Dieser Sadilage sudien die neuen Vereinbarungen geredit zu werden. (4179)

Verrechnungsverkehr m it der TUrkei.Das am 25. 7. abgeschlossene Wirtschaftsabkommen mit

der Turkei ist am 10. 8. yorlaufig in K raft getreten. Waren tiirkischen Ursprungs werden nadi RE 63/40 durdi Einzahlung von Reidismark auf das Konto D Nr. 10 211 der Tiirkischen Zentralbank bei der Deutsdien Verrechnungskasse bezahlt. Bei der zollamtlichen Abfertigung mufi ein Ursprungszeugnis in doppelter Ausfcrtigung zur Abstempelung und die abge- stempelte Ausfertigung B bei Zahlungen auf das yorgenannte Konto vorgelegt werden. Fiir die Umrechnung ist ein fester Kurs von 1 £ T = 1,98 X'Dl yereinbart. Zahlungen auf Ver- redinungskonto haben sdiuldbefreiende Wirkung. Folgende Nebenkosten der Ein- und Ausfuhr, soweit sie nicht im Kaufpreis enthalten sind, konnen auf das bei der Deutsdien Verrechnungskasse unter N r. 1082 gefiihrte Konto A der Zentralbank bezahlt werden:

Transportkosten, allgemeine Schiffahrtskosten (mit Aus­nahme der Hafengebuhren und anderen Abgaben und Steuem), Transport- und sonstige Versidierungspramien, Be- triebskosten von Niederlassungen und Toditergesellsdiaften, Provisionen und Auslagen der Vertreter, Werbekosten, Kosten der Einziehung und Beitreibung von Forderungen, insbesondere Anwalts- und Prozefikosten, sowie Bankspesen, Gehalter, Lohne und Auslagen von Angestellten und A r­beitern, Sdiiffsbedarf, Geschaftsreisekosten bis zu 600 £ T je Monat und Person, Zoile, Preisnachlasse, Rabatte und Schadenersatzzahlungen.

In derselben Weise konnen audi Nebenkosten aus friihe- ren Geschśiften bezahlt werden. Dasselbe gilt audi fiir Zahlungen, die deutsche Firmen im Zusammenhang mit der Auflosung und Umstellung vor dem 1. 9. 1939 abgesdilossener Ausfuhrgesdiafte etwa nach der Turkei zu leisten haben.

(4180)Reichsmarkwahrung und Deyisenbewirtschaftung in Luxemburg.

A u f Grund von Verordnungen des Chefs der Z iv il- verwaltung in Luxemburg vom 26. und 27. 8. sind in Luxemburg die Reichsmarkwahrung und die deutsdien De- visenvorschriften eingefuhrt worden. (4346)

Anbietungspflicht in Belgien und Luxemburg.

Nach einer Durdifiihrungsverordnung zur Devisenver- ordnung vom 17. 6. haben Deyiseninlander Doilar, Sdiweiz. und Franz. Fr. und Schwedische Kronen-Noten sowie Gold

und Goldmiinzen in Belgien der Emissionsbank und in Luxemburg der Reidiskreditkasse bis zum 31. 8. anzubieten. Ueber Goldmiinzen, Feingold und legiertes Gold darf nur nodi mit Genehmigung yerfiigt werden. (4280)

Verrechnungsverkehr zwischen Belgien und den Niederlanden.

Nach einer belgischen Bekanntmachung wird der Zah­lungsyerkehr zwisdien Belgien und den Niederlanden im Verredinungswege iiber die' Konten der Deutsdien Vcrrech- nungskasse bei der Emissionsbank in Brussel und beim N ie- derlandischen Clearinginstitut abgewickelt. (4278)

Verrechnungsverkehr der N iederlande m il Schweden, der Schweiz, Jugoslawien und dem Protektorat.

Nach Bekanntmachung des VerordnungsbIattes fur die besetzten niederlandischen Gebiete ist fiir Zahlungen zwischen den Niederlanden und Sdiweden bzw. der Sdiweiz der Ver- redmungsvcrkehr eingefuhrt worden. Mit Wirkung yom 15. bzw. 16. 8. ist der Verredinungsverkehr ferner auf den Zahlungsyerkehr mit Jugoslawien und dem Protektorat Bohmen und Mahren ausgedehnt worden. Fiir den Dinar wurde ein Umredinungskurs von 4,23 Cent, fiir die Krone ein soldier von 7,54 Cent festgesetzt. (4279)

Bezahlung von norwegischen E infuhrwaren in Finnland.

Die finnlandisdie Regierung hat angeordnet, dafi alle Zahlungen nach Norwegen fUr Waren norwegischen Ursprungs und durch Norwegen wiederausgefiihrte Waren nur in Finn- mark an die Bank von Finnland unmittelbar oder iiber eine andere Bank erfolgen miissen. (4343)

Abwicklung yon Kompensationsgeschdften in Rumanien.

Das rumanische Wirtschaftsministerium wurde ermachtigt, durdi Verfugung die Anwendung der Uebergangsbestimmun- gen zur Liquidation des Kompensationsverkehrs za regeln. Die Frist fiir die Anmeldung von Deyisen, die aus Kompen- sationsausfuhren stammen, wurde gleichzeitig bis zum 31. 12.1940 yerlangert. ' (4203)

Yerrechnungsmark in Jugoslawien.

In Zusammenhang mit der deutsch-jugoslawischen Ver- einbarung iiber die Fakturierung des Warenverkehrs in X )t hat die Nationalbank angeordnet, dafi die Einfiihrer yon Waren aus Deutschland, die in Dinar fakturiert sind, wegen der Bezahlung die Genehmigung der Devisendirektion ein- zuholen haben. Soweit diese einwilligt, kann der Fakturen- betrag auf das Dinar-Konto der Deutschen Verrechnungs- kasse bezahlt werden. Andernfalls ist der Gegenwert durch Ankauf von Clearingmark an der Borse zu begleichen. Nach einer weiteren Bekanntmachung der Nationalbank haben die Geldinstitute iiber ihre V-errechnungsmarkguthaben bei der Nationalbank spatestens innerhalb 15 Tagen zu yerfiigen. Andernfalls iibernimmt die Nationalbank die Betrage. Die Nachfrage nach Verrechnungsmark ist nach Angabe der De- yisendirektion der Nationalbank in letzter Zeit besonders stark gewesen, weil man yermutete, daS ihr Kurs steigt. Es wurde dazu darauf hingewiesen, dafi neue Abmachungen iiber eine Aenderung des Verrechnungsmarkkurses bis jetzt nidit getroffen worden sind. (4281)

Banknotenum lauf und £ -N o ten in China.Der Notenumlauf der vier Regierungsbanken der N a­

tionalregierung in Tschunking wurde fiir Ende Juni mit3,96 Mrd. Nationaldoliar angegeben. Der Kurs der £-Noten ist infolge des englischen Einfuhrverbots fiir £-Noten in Peking wie audi in Sdianghai so stark gesunken, dafi sich Ende August keine Kaufer mehr fandeji. (4345)

Aufhebung der Freigrenze in Mandschukuo.Auf Grund einer neuen Anordnung ist die bisher freie

Ein- und Ausfuhr von Waren im Werte von weniger ais 50 Yuan im Monat sowie die Einfuhr von Waren, fiir die keine Ueberweisung ins Ausland erforderlich ist, gleichfalls der Genehmigungspflicht unterworfen worden. Genehmi- gungspflichtig sind jetzt ferner alle Zahlungen innerhalb Mandschukuos fiir Rechnung von Auslandern. Die Reise- freigrenzen sind wesentlidi herabgesetzt worden. Dic neuen Be­stimmungen gelten auch fiir das Kwantung-Pachtgebiet.

(4282)

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546 - Nr. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

HANDELSPOLITISCHE RUNDSCHAU.In iand .

D u rch fu h rv e rb o t fU r s c h w e iz e r s c h e W aren .Im „Reichsanzeiger" vom 30. 8. 1940 ist eine Anord­

nung des Reichswirtschafts-, des Reichsernahrungs- und des Reichsaufienministers vom 29. 8. 1940 iiber das Verbot der Durchfuhr von W aren yeroffentlicht. Danach ist mit W irkung ab 1. 9. 1940 die Durchfuhr der in einer Anlage genannten W aren schweizerischen Ursprungs oder schweizerischer Herkunft durch das deutsche Zoll- gebiet nur mit Bewilligung zulassig. Die Erteilung der Bewilligung (Geleitschein) erfolgt durch die Deutsche Gesandtschaft Łn Bern. Antrage sind von den .absenden- den Firmen ausschlieBlich bei der Deutschen Gesandt­schaft in Bern einzureichen. Die Anlage enthalt u. a. folgende Erzeugnisse:

W aren beze ich n u n g P os ,

S ch m irge l, gem ah len od er g e s c h la m m t ......................... . 225 bA sb es t, roh, auch gem ah len ; A sb estfa sern , auch g e ­

re in ig t ....................................................................................... 231 bE d e ls te in e , syn thetische , r o h .................................................. 235 bB le ie r z e ........................................................................................... 237 cK u p fe re rz e , K u p fers te in (K u p ferm a tte [R egu lu s ] sow ie

K u p fe rsp e is e ), k u p fe rh a ltig e K iesabb ran de m ite in e m K u p fe rg eh a lt von m indestens 0 ,5% zu r G ew innung von K u p fe r (ausgebrann ter ku p ferha lt. S ch w e fe lk ie s ) 237 g

A lum in ium sch lacken , B le isch lack en , Z inksch lacken . . aus 237 rB le iasch e , Z in k a s c h e .................................................................. aus 237 sC a lc ium carb id ............................................................................... 316 aS ilic iu m carb id , gem ah len ; k iin s tlich er Korund und an-

d e ro k iin stlich e S ch le if- und P o lie rm it te l v on g le ich e r o d e r ahn licher Zusam m ensetzung w ie dern atu rliche S chm irgel, a lle d iese g e m a h le n ................. aus 316 b

F e rro s ilic iu m , m it e in em S iłic iu m geha lt:von m ehr ais 2 5 % .............................................................. aus 317 o

— : von 2 5 % ................................................................................... aus 777 bA lk a lo id e (organ isch e Basen des P flan zen re ich s ) . . 380 a/bA scorb in sau re .......................................................................... aus 388 a/b

H e ils e ra , Im p fs to ffe ...................................................................{ au t 389

Sch m irge l- (auch C arborund-) tuch, B im sstein tuch ,F eu ers te in -, G las- und S a n d l e in e n ............................. 507

W a ren aus Sch m irge l- (auch C arborund-) tuch, B im s-stein tuch , F eu ers te in -, G las-, und Sand le inen . . aus 521 a

M it G lim m erschuppen iib erzogen es P a p i e r ..................... aus 656 bB im sste in -, G las-, R ost-. Sand-, S ch m irge l- s o w ie / aus 662

anderes S ch le if- und P o l i e r p a p i e r ............................. V aus 670 hP h o tograph isch es P a p ie r ; A lbu m in pap ie r. lich tem p-

fin d lich es C e llo id in - , B rom s ilb er-, C h lo rs ilb er-,J o d s ilb e rp a p ie r und derg le ich en , auch in A u f-machungen fu r den K l e i n v e r k a u f ................................. 663 a

— : L ich tpau spap ier, auch in Au fm achungen fur denK le in ve rk a u f ........................................................................... 663 b

A n ilin - und K oh lep a p ie r ; g e fe tte te s In d ig o p a p ie r ; f aus $54 u F lie g en - und M o tten p a p ie r ; R eagen z- und anderes . 9shcm isches P a p ie r ..................... .....................................^ au sO / U a/

Ferrom angan m it einem M angangehalt:von 25% bis 5 0 % ......................... ..................................... aus 777 b

— : vo n m ehr ais 5 0 % .............................................................. 869 B 1F erro tita n , -m olybdan , -vanadium m it e inem G eh a lt

an Leg ieru n gsm eta ll:vo n 15% bis 2 0 % .............................................................. aus 777 b

— : von m ehr ais 20% . .......................................................... aus 869 B 2Chrom , M angan, M o lybdan , T itan , Uran, Vanadium ,

W o lfra m : roh od er ais Bruch, auch A b fa lle vond er V era rb e itu n g d iese r M e t a l l e ..................................... aus 869 A 6

—c g e p u l v e r t .......................................................... ........................ aus 869 A 1F erroch rom , -w o lfra m m it e in em G eh a lt an L e g ie -

rungsm eta ll von 20% od er d a r u b e r ................................ aus 869 B 2B iech . aus Chrom . M angan, M o lyb d an , T ita n , Uran,

V anadium , W o l f r a m .............................................................. aus 870 b

Ferner sind in der Anlage noch Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Nickel, Bruchkupfer, Kupferlegierungen aind eine Reihe anderer Erzeugnisse aufgefiihrt. (-1330)

Ausland .Schweden.

Ueberwachung von Acetylenapparaten. M it Wirkung vom 1. 9. 1940 durfen Lampen und Apparate Fur A ce ­tylen nur noch hergestellt werden, wenn sie sich in Uebereinstimmung mit einem von der Sorengstoffinspek- tion anerkannten Typ befinden. (4224)

Slowakei.Handelsabkommen mit Bulgarien, Am 12. 8. 1940

sind zwischen beiden Landern neue Handels- und Zah- lungsabkommen abgeschlossen worden, die eine Erho­hung der Kontingente fiir den Warenaustausch in beiden Richtungen vorsehen. Die Slowakei w ill vor allem land­wirtschaftliche Erzeugnisse und Tabak aus Bulgarien be­

ziehen, wogegen Bulgarien Interesse fiir den Bezug von Rohren, Armaturen und Cellulose zeigt. (4241)

Kontingentabkommen mit Jugoslawien, Im Rahmen des jugoslawisch-slowakischen Kontingentabkommens (vgl. S. 520) hat die Slowakei u. a. fur folgende Einfuhr- waren aus Jugoslawien Einfuhrkontingente gewahrt: Pyrite, calc. Magnesit, Kalkstickstoff, Borax, Gerb- extrakte, Sera und Arzneim ittel fiir yeterinare Zwecke.

(4225)

Erteilung von Einfuhrbewilligungen. M it Wirkung vom 1. 7. 1940 ist d ie Befugnis der Zollamter zur Ertei­lung von Einfuhrbewilligungen fiir Stiicksendungcn aus dem Protektorat und dem Sudetengau aufgehoben wor­den, Zustandig ftir die Erteilung von Einfuhrbewilligun­gen bleibt liinfort nur das Wirtschaftsministerium in PreBburg, an das alle Einfuhrgesuche zu richten sind.

(4311)

Sowjet-Union.AuBenhandelskommissare in Estland und Litauen.

Die Geschafte der aufgelosten AuBenhandelsabteilung des friiheren estlandischen AuBenministeriums gingen auf die zustandigen sowjetrussischen Stellen iiber, die einen Sonderbevollmachtigten emannten. Gleichzeitig wurden auch die bisher erteilten Vollmachten zur Durchfuhrung von Aufienhandelsgeschaften aufgehoben. In Litauen wurden entsprechende Mafinahmen getroffen. Das AuBenhandelsdepartement beim Finanzministerium wurde liquidiert, das Zolldepartement, die Zollamter und die Zollaufsicht werden an die Hauptzollyerwaltung des Aufienhandelskommissariats der Sowjet-Union iiberge- leitet. Das AuBenhandelskommissariat hat einen Bevoll- machtigten bei der Regierung der litauischen Sowjet- Republik ernannt. Die bisher erteilten Genehmigungen fiir Warenein- und -ausfuhr sind ungultig. A lle Handels- cperationen konnen in Zukunft nur mit Genehmigungen yorgenommen werden, die vom Bevollmachtigten des AuBenhandelskommissariats der Sowjet-Union ausge­stellt sind. (4332)

Bulgarien.Zollfreie Einfuhr yon Natriumbenzoat. Nach einer

im „Drschawen W estn ik" vom 16. 8. 1940 yeroffent­lichten Verordnung des Landwirtschaftsministers geniefit Natriumbenzoat ais Konseryierungsmittel ftir die Wein- bereitung bei der Einfuhr Befreiung vom Zoll, von Steu­ern und sonstigen Abgaben, wenn es den Vorschriften des DAB. V I entsprieht. (4302)

Jugoslawien.Kontingente im W arenverkehr mit der UdSSR. W ie

gem eldet. wird, haben Jugoslawien und die UdSSR. auf Grund des zwischen beiden Landern im Mai ab- geschlossenen Handelsyertrages folgende Hauptein- und ausfuhrkontingente festgesetzt: Die UdSSR. wird an Jugoslawien liefern: Baumwolle (ftir 1 Mili. §1, Pe­troleum (100 000 S), Paraffin (bis zu 100 000 S), Benzin (bis zu 100 000 §), Asbest (50 000 S), Flachsabfalle (biszu 30 000 S), pharmazeutische Erzeugnisse (bis zu20 000 .$) usw. Dagegen sollen aus Jugoslawien nach der UdSSR. ausgefiihrt werden hauptsachlich Kleesaat (bis zu 50 000 §), Bauxit (bis zu 120 000 $), Gerbextrakte (bis zu 150 000 S), Ferrosilicium (bis zu 50 000 S). —Abrechnung im W arenverkehr erfolgt ausschlieBlich aufder Grundlage des amerikanischen Dollars. In dieser Wahrung werden auch die Preise festgesetzt. Die Be­zahlung erfolgt in Belgrad iiber die Nationalbank zum freien Kurs des Dollars an der Belgrader Bórse, Man ist sich im iibrigen einig daruber, daB sich die beider- seitige Ein- bzw, Ausfuhr yierteljahrlich ausgleichen mussen. AuBerdem soli d ie Absicht bestehen, den Warenaustausch zwischen beiden Landern mengen- und sortimentmaBig noch zu yergroBem. (,,N fA.“ )

Grlechenland.Kontingente im Privatkompensationsverkehr mit der

Slowakei, Au f Grund einer Erganzungsverordnung des

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE N r. 35/36 - 547

W irtschaftsm inisterium s umfaBt d er p r iva te Kom pensa- tionsverkehr m it der S low ak e i d ie Ausfuhrw aren : Tabak, W eine, A lk o h o l und Sultaninen, sow ie d ie E in fuhrw aren : Papierm asse, D ruckpapier, H o lz, E isen fiir E isenbeton- bauten, E isenbleche, schwarz, eiserne Rohren , schw arz oder ga lvan is iert. D ie K on tingen te w erden im Rahm en der bestehenden Bestim m ungen vom W irtscha ftsm in is te ­rium erte ilt. (431-1)

Einiuhrgenehmigungen fiir Zundholzer. Die Einfuhr von Zundholzern aus Lettland, Estland und Schweden wurde lt. Meldung aus Athen genehmigt, auch soweit sie nicht in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Ziindholzmonopols hergestellt wurden, (4214)

Zolltariientscheidnng. Das -unter dem Namen „Masterbach 1490" bekannte chemische Erzeugnis aus Kohlenwasserstoffyerbindungen, das in der Gummifabri- kation yerwendet wird, ist nach Pos, 159 g 20 des Zoll­tarifs (10% v. W .) abzufertigen, (4312)

Uebertragung yon Fakturen. A u f BeschluB des W ir t­schaftsministers wurden die Faktureniiberwachungs- stellen ermachtigt, Fakturen auf Namen anderer Empfan­ger, w ie Behorden, Organisationen, diplomatischer Ver- treter, Verbande und im allgemeinen Personen, die nicht von Beruf Kaufleute sind, zu ubertragen, falls sie sich im Besitze von Einfuhrkontingenten befinden, Diese K on­tingente brauchen nicht von der Handelskammer beglau- bigt zu werden, („N fA " ) (4313)

Portugal.Erhebung von Emfuhrgebuhren. Zur Deckung der

Kosten der auf S. 24 erwahnten Ueberwachungsstelle fiir Oelsaaten und Fette hat die Regierung eine Einfuhr- gebiihr fiir Leinol, roh oder gekocht, der Pos. 95 und fiir n, b. g. fette Oele der Pos. 98 des Einfuhrzolltarifs in Hohe von 0,10 Esc. je kg bei der Einfuhr aus den portu- giesischen Kolonien und von 0,20 Esc. je kg bei der Ein­fuhr aus anderen Landern festgesetzt, Desgleichen ist zugunsten der Ueberwachungsstelle fiir den Metallhandel eine Einfuhrgebiihr in Hohe von 9% des M indestzoll- satzes fiir unedle M etalle und deren Legierungen der Pos. 150— 172 und der Pos. 181— 186 des Zolltarifs ein­gefuhrt worden. (432G)

Venezuela.Zollfreie Einfuhr. M ehrere Korperschafte-n haben von

dem Gesundheitsministerium das Recht zur zollfreien Einfuhr yerschiedener W aren erhalten. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Bewilligungen:

S oc iedad d e B en e fic en c ia , M a raca ib o : 1000 k g W a tte , chem isch rein; 320 D tz . h yd rop h ile G a ze , chem isch re in ; 1150 D tz . B inden aus h yd roph ile r G a ze ; 75 R o ilen und 50 S tiick h yd rop h ile G a ze , chemisch re in ; 60 D tz . H e ftp fla s te r ,

S oc iedad V en ezo la n a d e la G ruz R o ja , C aracas ; 105 D tz . ch iru r- gische Handschuhe.

P lan ta d e P u r if ic a c ió n y T ra tam icn tos d e A gu as d e l A cu ed u cto M odclo de T u rm ero y Cagua, A ragu a : 4 t A lum in ium su lfa t.

H osp ita l d e C h iqu inqu ira , M a ra ca ib o : 60 D tz . R on tgen film e ; 50 G um m iraatratzen. (4217}

Verkauf von Ricinusól. Laut „G aceta O fic ia l" vom 1. 4. 1940 sind fur den Verkauf von Ricinus- und Spring­krautol besondere Anordnungen ergangen. Danach darf Ricinus- und Springkrautol fiir medizinischen Gebrauch (gereinigte Oele in schleimigem, durchsichtigem Zustand von blaBgelblicher Farbę und mit einem spezifischen G e­wicht von 0,945 bis 0,956 bei 15° C) nur durch die durch das Apothekengesetz ermachtigten Arzneimittelhąndlun- gen yerkauft werden, Ricinus- und Springkrautol fiir in­

dustriellen Gebrauch (O d e von blafi- bis dunkelgelb- licher Farbę mit einem spezifischen Gewicht von 0,960 bis 0,965 bei 15° C) durfen nur in verschlossenen Ge- fafien yerkauft werden, auf denen Etikettes in deutlich lesbarer Schrift den Namen des Fabrikanten und des Ursprungslandes angeben. W eiter mussen die E tikettes folgende Bezeichnung tragen: „A ce itede ricino o de tartago para uso industrial". Unter Be- achtung dieser Vorschrift kann Ricinus- und Spring­krautol fiir industriellen Gebrauch frei yerkauft werden.

(4218)Tflrkel.

Handelsabkommen mit der Schweiz. Nach dem am1. 6. 1940 in Kraft getretenen und fiir die Dauer eines Jahres abgeschlossenen tiirkisch-schweizerischen Han­delsabkommen vollzieht sich der gesamte W arenyer­kehr zwischen beiden Landern ausschliefilich im W ege der priyaten Kompensation. (4242)

Zusatzprotokoll mit Jugoslawien. Am 2, 8.1940 wurde ein Zusatzprotokoll zum Handelsyertrag zwischen beiden Regierungen unterzeichnet. Es wurde yereinbart, daB tiirkische Baumwolle gegen jugoslawische Cellulose aus- getauscht werden soli, Ferner wurden Listen derjenigen W aren beigefiigt, die Gegenstand von priyaten Kompen- sationsgeschaften sein konnen. Von tiirkischen Erzeug­nissen gehoren hierzu: Moha_r, Leinsaat, Sesamsaat, Valoneen, Valoneenextrakt und Oliyenól. Von jugosla­wischen Austauschwaren sind genannt: Zucker, yerschie­dene Holzer, Zigarettenpapier, Eisenkurzwaren und elek- trisches Materiał. W ie w eiter bekannt wird, w ill Jugo­slawien aus der Turkei 9000 t Baumwolle beziehen. (4243)

Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen. W ie das Handels- ministerium mitteilt, sind die Bezirkshandelsdirektionen fiir die Gebiete von Istanbul und Izmir zur Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen ermachtigt worden. Dagegen mussen sich die Exportfirmen in anderen Landesteilen wegen Erteilung yon Ausfuhrgenehmigungen nach wie vor an die Abteilung fiir den A-ufienhandel im Handels- ministerium wenden, (4196)

Britisch Indien,Zolltariianderung. Laut „Board of Trade Journal"

w ird fiir Gerbrinden (Pos, 13,1 des Einfuhrzolltarifs) ein Normalzollsatz von 3% v. W , eingefuhrt, Bisher erfolgte die Einfuhr zollfrei. (3318)

Japan.

Neue Handelsyercinbarungen mit Italien. Zwischen Japan und Mandschukuo einerseits und Italien anderer- seits sind am 21. 6. 1940 Handelsyercinbarungen iiber den gegenseitigen W arenyerkehr unter besonderer Beritck- sichtigung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Japan und Italienisch Ostafrika abgeschlossen worden. Der Warenaustausch soli im Verhaltnis 1 : 1 stattfinden. Ita­lien will hauptsachlich Maschinen, Metallwaren, Chemi­kalien, Quecksilber und aus Somaliland vor allem Indu- striesalz, Japan dagegen in der Hauptsache Seiden- kokons, Seidengewebe, Tee ui}d Hartfett liefern, (4238)

Austraiien.Zolltariianderung, Laut „Board of Trade Journal"

vom 30. 5. 1940 ist der Zollsatz des M itteltarifs fur syn­thetische ungefaBte Edelsteine der Pos, 316 B in Hohe von 10% v. W . mit Wirkung yom 26. 4. 1940 aufge­hoben worden. (3904)

RUNDSCHAU DER CHEMIEWIRTSCHAFT.In la n d .

Neue Errichtungsverbote Im Protektorat.Bis Ende dieses Jahres durfen Betriebe zur Herstel­

lung von Magnesiummetall nicht ohne Einwilligung des Industrie- und Handelsministers -errichtet oder erw eitert werden. Ein weiteres Errichtungsyerbot wurde mit Be- fristung bis zum 31. 12. 1942 fiir Betriebe zur Herstellung von Aluminium, Tonerde oder Tonerdehydrat yerfiigt.

(4223)

Sparsam er Verbrauch von Photopapler und Photochem ikalien.

Im „M inisterial-B latt des Reichswirtschaftsministe- riums" Ausgabe A , H eft 25 yom 31. 8. 1940 w ird ein RunderlaB vom 1. 8. 1940 betr, Einsparen von Photo- papier und Photochemikalien bekanntgegeben. W ie es in dem Runderlafi heiBt, ist der Verbrauch yon Photopapier und Photochemikalien seit Ausbruch des Krieges wesent­lich gestiegen. Um den Bedarf zu sichern, hat der

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548 — N r. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

Reichsbeauftragte fiir „Chemie." an die Betriebe folgen­des Rundschreiben gerichtet:R ich tlin ien d er R e ich s s te lle ,,C h em ie “ uber den sparsam en V erb rau ch

von P h o top ap ie r .

1. D ie R ich tlin ien ge lten fu r a lle von gew erb lich en U n ternch- m ungen und U nternehm ern im H aupt-, N eb en - od e r H ilfs b c tr ie b be- nutzten photograph ischen E inrichtungen .

2. P h o to p a p ie r d a rf zu V e rv ie lfa lt ig u n g en nur in sow e it benutzt w erd en , a is e in e V e rv ie lfa lt ig u n g auf anderem W e g e zu e in er ernst- lich en B ee in trach tigu n g d er A rb e its le is tu n g des d ie V e rv ie lfa lt ig u n g benStigenden B e tr ieb es fuhren muflte, d ie aus s taa tspo litisch - und w irts ch a ftsw ich tig en G riinden n ich t y e r tre te n w erd en kann,

3. D ie V eran tw ortu n g fiir d ic Innehaltung d er R ich tlin ien tragt d er B e tr ieb s fiih re r . E r hat en tw ed e r se lb st o d e r durch e in e von ihm zu b enennende le iten d e P e rsS n lich k c it jeden A u ftra g auf V e r - v ie lfa lt igu n g , e in e r le i, ob d ie se r im e igen en B e tr ieb od e r durch D r it te — siehe Z if fe r 4 —i e r fo lg en soli,, zu genehm igen , nachdem c r v o rh e r v e ra n tw o r t lich darau fh in g ep r iift w o rd en ist, daB e in e V e rv ie lfa lt ig u n g auf andere A r t zu e in e r ernstlich en B ee in tra ch ­tigung gemaB Z if fe r 2 fuhren w iird e .

4. J ed e r A u ftra g auf V e rv ie lfa lt ig u n g auf ph otochem ischem W eg e , d e r an D r it te g egeb en w ird , muB d ie s ch rift lich e E rk larung des B etr ieb s fu h rers od e r e in er von ihm zu bestim m enden le iten den P e r - só n lich k e it des B e jr ie b e s en thalten , daB ,,d ie N o tw en d igk c it der photograph ischen V e rv ic lf iilt ig u n g gemaB den R ich tlin ien d e r R e ich s­s te lle .Chem io* uber den sparsam en V erb rau ch von P h o top a p ie r g ep r iift und ais gegeben fe s tg e s te llt w ord en is t . "

5. D e r f iir Rechnung D r it te r a rb e iten de v e rv ie lfa lt ig e n d e B e tr ieb s o li e in e V e rv ie lfa lt ig u n g nur vornehm en , w enn d ie in Z i f fe r 4 g e fo rd e r te E rk larung v o r lie g t .

Der Reichswirtschaftsminister ersucht, im Bereich des Reichswirtschaftsministeriums und der nachgeord- neten Behorden entsprechend zu yerfahren. Er weist gleichzeitig darauf hin, daG gebrauchte Fixierbader nicht fortgegossen werden diirfen, sondern zur Verfiigung des zustandigen Sammlers zu halten sind, dessen Anschrift der Photohandel im Bedarfsfall bekanntgibt. Sollten wegen -der Abholung an einzelnen Platzen Schwierig­keiten entstehen, so w ird die Fachabteilung Chemische Erzeugnisse fiir photographische Zwecke bei der W ir t­schaftsgruppe Chemische Industrie, Berlin W 35, Sigis- mundstr. 6, auf Mitteilung der 'betreffenden Anfallstellen eingreifen. (4344)

Essigbranntweln-Bezugsrechte und EssigsMure- Betriebsrechte In den Ostgebieten.

Im „Reichsgesetzblatt" Te il I, Nr. 147 vom 20. 8.1940, ist folgende Verordnung des Reichsfinanzministers vom 29. 7. 1940 yeroffentlicht worden:

§ 1 (1). Zur Versorgung der eingegliederten Ost­gebiete mit Essig -und Essigsaure werden die folgenden Essigbranntwein-Bezugsrechte (§ 93 des Gesetzes iiber das Branntweinmonopol) -und Essigsaure-Betriebsrechte (§ 162 des Gesetzes iiber das Branntweinmonopol) neu gebildet:

1. fiir Betriebe, die Speiseessig aus Branntwein her­stellen, Essigbranntwein-Bezugsrechte in Hohe von 15 000 Hektoliter W eingeist -und

2. fiir Betriebe, die Essigsaure, die auf andere W eise ais durch Garung hergestellt worden ist, zum freien Verkauf abfertigen, Betriebsrechte in Hohe von 4360 Doppelzentnem wasserfreier Essigsaure.

(2) Die Gesamthohe der Essigbranntwein-Bezugs­rechte und der Essigsaure-Betriebsrechte (§§ 93 tind 162 des Gesetzes iiber das Branntweinmonopol) erhoht sich entsprechend.

§ 2. D ie Reichsmonopolyerwaltung fiir Branntwein yerteilt die rfeu gebildeten Bezugs- und Betriebsrechte auf die berechtigten Betriebe im Einyernehmen mit den beteiligten Wirtschaftsstellen. (4181)

Verkehr m it SUBstoff.Der Reichsinnenminister hat, w ie in einem Rund-

erlaB vom 23. 8. 1940 ausgefiihrt wird, im Hinblick auf die derzeitige W irtschaftslage keine Bedenken, daB fur die Dauer der Kriegswirtschaft SiiBstoff (Benzoesaure- sulfinid und Dulcin) abweichend von §§ 4, 5 der y e r ­ordnung iiber den Verkehr mit SiiBstoff vom 27. 2. 1939 (1939, S. 217) auch zur gewerblichen Herstallung von Fruchtkaltschalen yerwendet wird. (4294)

SondernachlaB auf Rezepturen fUr Ersatzkassen.Der Reichskommissar fur die Preisbildung gibt nach-

stehendes Schreiben an den Reichsar.beitsminister vom10. 8. 1940 bekannt:

Die Ersatzkassen sind Sozialyersicherungstrager, w ie sich aus § 1 des nach der Zwólften Yerordnung vom

24, 12. 1935 insoweit am 1. 1. 1936 in K ra ft getretenen Gesetzes iiber den Aufbau der Sozialyersicherung yom 5. 7. 1934 ergibt. Sie sind jedoch nicht Krankenkassen im Sinne der RVO. Die RVO. (§ 225) yersteht unter Krankenkassen nur: . Ortskrankenkassen, Landkranken- kassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkas- sen. Wenn Ersatzkassen in der RVO. mitbetroffen sind, werden sie besonders genannt, z. B. in § 376 a RVO.

Bei der Regelung des Sonderabschlags auf Rezep­turen fiir die Krankenkassen im Reichsgau Sudetenland hat nicht die Absicht bestanden, den Begriff Kranken­kassen in einem weiteren Sinne anzuwenden. Dasselbe gilt fiir die entsprechenden Regelungen in der Ostmark und in den eingegliederten Ostgebieten.

Daraus ergibt sich, daB die Ersatzkassen in diesen Gebieten zwar ais Sozialyersicherungstrager an der Ver- giinstigung des allgemeinen gesetzlichen Abschlages teil- nehmen, aber den nur fiir Krankenkassen festgelegten SondernachlaB auf Rezepturen nicht genieBen. (4195)

Verkehr m it giftigen Pflanzenschutzm itteln.Im „Reichsgesetzblatt" T e il I Nr. 148 vom 21. 8.

1940 ist eine Polizeiyerordnung vom 13. 8. zur Ergan­zung der Polizeiyerordnung iiber den Verkehr mit gif­tigen Pflanzenschutzmitteln yom 13. 2. 1940 (vgl. S. 114) bekanntgegeben worden. § 8 Abs. 4 der angezogenen Polizeiyerordnung crhalt einen Zusatz und lautet nun­mehr folgendermaBen (in Kursivdruck gesetzter Text neu):

Genossenschaften und Verbande, die eine Erlaubnis zur Abgabe von giftigen Pflanzenschutzmitteln besitzen, durfen diese M itte l nur an ihre M itg lieder und nur in den yorschriftsmaBigen abgabefertigen Packungen unter Einhaltung dieser Vorschriften abgeben.

Jcdoch ist den Genossenschaften innerhalb ihres satzungs- gemafien órtlichen Tdtigkeitsbereichs die Abgabe auch an Nichtmitglieder gestattet.

§ 12 Abs. 2 w ird ebenfalls abgeandert und lautet nunmehr folgendermaBen (in Kursivdruck gesetzter Text neu):

Diejenigen Le iter oder Besitzer von Abgabestellen (mit Ausnahme der Apotheken und der zum allgemeinen Gifthandel berechtigten Drogengeschafte), die bei Ver- offentlichung d ieser Polizeiyerordnung eine Erlaubnis zum Vertrieb von giftigen Pflanzenschutzmitteln auf Grund der bisherigen ilandesrechtlichen Vorschriften iiber den Vertrieb von giftigen Pflanzenschutzmitteln usw. oder auf Grund anderer landesrechtlicher Vorschriften besitzen, mussen bis zum 31. 12. 1941 (bisher: innerhalb eines halben Jahres nach Veróffentlichung d ieser Polizei­yerordnung) eine Erlaubnis gemaB § 5 nachholen.

Fiir Leiter oder Besitzer solcher Abgabestellen im Reidisgau Sudetenland, die sich nachweislich bisher sdion mit dem Yertrieb von giftigen Pflanzenschutzmitteln befafit haben, ohne nadi der bestehenden Rechtslage hierzu einer Erlaubnis zu bediirfen, gilt das gleiche, sofern ihre Betriebsfiihrung zu Bedenken keinen Ania fi gegeben hat.

Die Polizeiyerordnung ist am 28. 8. 1940 in Kraft getreten. Sie betrifft nicht d ie Reichsgaue der Ostmark.

(4204)

Verwendungsverbot fUr kupfer- und arsenhaltige Pflanzenschutzm ittel bel blUhenden Kulturpflanzen.

W ie im „Reichsgesundheitsblatt” Nr. 35 vom 28. 81940 m itgeteilt wird, sind in W iirttem berg (15. 3. 1940), L ippe (6, 5.) und Bremen (13. 4.) Yerordnungen erlassen worden, die mit der Verordnung des braunschweigischen Finanzministers vom 3. 12. 1938, betr. das Anwendungs- yerbot arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel im wesent­lichen gleichlautend sind, aber durch eine Ausdehnung des Verbotes auch auf kupferhaltige Pflanzenschutz­mittel erganzt wurden. 4̂31̂

Verwendung von zu Sonderprelsen bezogenem Gas- und TrelbOI.

Im „Reichsanzeiger" vom 20. 8. 1940 w ird A n o r d ­n u n g Nr . 38 d e r R e i c h s s t e l l e f i i r M i n e r a ł - ó 1 vom 20. 8. bekanntgegeben. Danach durfen Diesel- kraftstoffe und Traktorentreibstoffe (Gasol und Treiból), die auf Grund yon zollamtlichen Bescheinigungen zu

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE N r. 35/36 — 549

den vom Reichskommissar liir die Preisbildung fest­gesetzten Sonderpreisen bezogen worden sind, nicht verauBert und nur zu den Zwecken yerwandt werden, die vom Bescheinigungsinhaber bei der Antragstellung dem Hauptzollamt angegeben worden sind. Diese A n ­ordnung ist am 27. 8. 1940 in K raft getreten. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. (4182)

KleinhandelszuschISge fUr Teer- und B itum en- erzeugnlsse.

Der Reichskommissar fiir die Preisbildung gibt nach­stehenden ErlaB an die Fachgruppe Eisenwaren, Elektro- und Hausgerat, Fachabteilung Eisen-, Stahl- und M e- tallwaren, vom 12. 8. 1940 bekannt:

Auf Grund des § 13 der Anordnung iiber d ie Preis­bildung von Dachpappen, nackten Teer- und Bitumen- pappen, Isolierpappen sowie Teer- und Bitumenerzeug­nissen vom 12. 4. 1940 setze ich unter dem VorbehaIt des Jederzeitigen Widerrufs fiir den Verkauf von Teer- und Bitumenerzeugnissen (Buchst. B der Preistabelle des § 2 der Anordnung) durch Handler im Sinne des § 6 Abs. 2 der Anordnung folgende Hochstzuschlage auf die Waggonpreise des § 2 fest:

bei einer Abgabcnmenge unler 5 ks 50%von 5—24 kg 35%von 25 kj ab 25%.

Soweit die Abfiihrung flussiger Erzeugnisse durch den Handel erfolgt, darf dieser zur Abgeltung entstan- dener Abfullkosten den im § 10 Abs. 2 der Anordnungvorgesehenen Aufschlag von 1,— 31)1 je 100 kg nebendcm Kleinhandelszuschlag berechnen. (4202)

Handelszuschl&ge bei Dachpappen und Teer- und Bitumenerzeugnissen.

In einem RunderlaB vom 12. 8. d, J, erteilt der Reichskommissar fiir die Preisbildung der Fachgruppe Baustoffe, Berlin-Charlottenburg 2, unter Vorbehalt des jederzeitigen W iderrufs seine Einwilligung, dafi Handler im Sinne der §§ 5 und 6 Abs. 1 der Anordnung beim Ver- kauf von Teer- und Bitumenerzeugnissen (Buchst. B der Preistabelle des § 2 der Anordnung) .ab Handler- iager an Stelle des im § 6 Abs. 1 festgesetzten Zu- schlags von 15% folgende Hochstzuschlage auf die waggonpreise des § 2 der Anordnung berechnen durfen:

bej einer Abgabenmengc unter 5 k g ............33‘/a%bei einer Abgabcnmengo von 5—24 kg . . . . 20%.

Soweit die Abfulhing flussiger Erzeugnisse durch den a?? i « er ° ^ t , darf d ieser zur Abgeltung entstandener Abfullkosten den im § 10 Abs. 2 der Anordnung vor- gesehenen Aufschlag von 1,— M l je 100 kg neben den vorstehenden Hochstzuschlagen berechnen.

Dem weitergehenden Antrage auf Genehmigung von Klcinhandelszuschlagen auch fiir Verkaufe von Pappen- erzeugnissen durch GroBhandler im Sinne der §§ 5 und 6 Abs. 1 der Anordnung vom 12. 4. 1940, soweit diese Kleingeschafte tatigen, hat der Reichskommissar nicht entsprochen. (4201)

Mlete fUr Kesselwagen.Im „M itteilungsblatt des Reichskommissars fur die

Preisbildung", Teil I, Ausgabe A, vom 26. 8. 1940 wird folgendes Schreiben an den Reichswirtschaftsminister vom 21. 8. 1940 bekanntgegeben:

p ruhd des § 2 des Gesetzes zur Durchfiihrung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommis­sars fiir die Preisbildung — vom 29. 10. 1936 (RGB1. I, S. 927) ordne ich in Erganzung meines Erlasses vom 8. 11.1939 (VI — 185 — 6382) an:

Der M ietpreis fiir Priyateisenbahnkesselwagen, die zum Transport von W aren der Reichsstelle fiir M ineral­ole bestimmt sind, und iiber die diese gemaB der Anord­nung Nr. 27 vom 4. 9. 1939 yerfiigt, betragt bei einem Rauminhalt von 30 cbm 3,25 31)1 je W aggon und Tag.

Vorstehender M ietsatz gilt nicht fiir isolierte Wagen und vierachsige Spezialwagen, (4321)

Ersatzbetrag fllr abhanden gekom m ene Leihsacke.• Der Reichskommissar fiir die Preisbildung ermach-

tigt durch einen RunderlaB vom 10. 8. 1940 die Ver- teilungsstelle fiir Sacke der jReichsstelle fiir Papier und v erpackungswesen, den am Lęihsack- und M ietsack-

yerkehr beteiligtcn Firmen aufzuerlegen, daB sie liir jeden gewebten Leihsack oder M ietsack einen Siche- rungsbetrag von 3 31)1 fiir den Fali der Nichtriick- gabe des Leihsackes oder des Mietsackes erheben und daB von diesem Betrag derjenige Teil, der iiber den Preis des zum Ersatz beschafften Sackes hinausgeht, an d ie Reichsstelle fiir Bastfasern abzufiihren -ist. Der Betrag von 3 31)1 kann in denjenigen Fallen uber- schritten werden, in denen dies im Hinblick auf eine besonders hochwertige Warengute des Sackes geboten erscheint. Diese Ermachtigung gilt auch fiir die Falle, in denen bisher durch Sondergenehmigung ein anderer Sicherungsbetrag festgesetzt oder genehmigt worden l s t - (4203)

Ausland .Irland.

Erzeugung yon Dungemitteln. W ie aus einem ameri- kanischen Bericht hervor|Jehti ist die Erzeu^un^ von Superphosphat und Mischdunger 1938 auf 141 300 long l gegen 138 400 long t im Vorjahr gestiegen. An Ausgangs- materialien wurden 83 000 (78 200) long t Rohphosphate verbraucht. Zur Herstellung der benotigten Schwefel­saure wurden 34 100 (33 900) t Pyrite eingesetzt. W eiter wurden 1700 (1500) t Thomasschlacke und 120 (140) t Knochenmehl gewonnen. M it der Erzeugung von Dungemitteln befafiten sich 10 Betriebe, die im Jahres­durchschnitt 675 Personen beschaftigten, (4264)

Luxemburg.Diingemittelyersorgung. Zur Sicherstellung der Y e r ­

sorgung mit Dungemitteln im Erntejahr 1940/41 haben sich die GroBhandelsfirmen zu einer gemeinsamen Ver- kaufszentrale zusammengeschlossen, Jede dieser Ver- einigung angeschlossene Firma erhalt ein auf der Grund­lage ihrer in den letzten beiden Jahren gelieferten M en­gen berechnetes Kontingent. (1215)

Niederlande.Utrechtschc Asphalttabriek N, V. Die Firma, dic

eine Teerdestillationsanlage in Krimpen an der Ijssel be­treibt, erzielte 1939 einen Reingewinn von 130 938 hfl, gegen 63 944 hfl, im Vorjahr, aus dem auf das Vorzugs- kapital von 900 000 hfl, eine Diyidende von 6 (2)% und auf das Stammkapital von 161 200 hfl. eine solche von 4 (0)% zur Ausschiittung gelangt. G leichzeitig wurde eine Konjunkturreserye von 25 000 hfl. gebildet. Aus dem Geschaftsbericht geht hervor, daB die Fabrik im abge­laufenen Jahr gut beschaftigt war. Die Anlagen sind durch die Kriegshandlungen nicht in Mitleidenschaft ge­zogen worden. (4335)

Schweiz.Errichtung einer Holzverzuckerungsfabrik. W ie aus

Zurich berichtet wird, hat dic Graubundner Regierung eine Konzession fiir die Errichtung einer Holzvsr- zuckerungsanlage zur Spriterzeugung erteilt. (4295)

Schweden.Erzeugung von Gasmasken. Nach Meldungen aus

Stockholm soli der Bedarf an ziyilen und militarischen Gasmasken annahernd gedeckt sein. Die Gasmasken- fabrik in Brastad, die bisher in drei Schichten gearbeitet hatte, beginne bereits mit der Entlassung von Arbeits- kraften. (4322)

Schmiermittel- und Brennolverbrauch der Industrie,Nach den amtlichen Erhebungen, die ^allerdings nicht ganz yollstandig sind, weil yerschiedene kleinere B e­triebe keine entsprechenden Angaben eingereicht haben, yerbrauchte die schwedische Industrie im Jahre 193813 482 (1937: 13 714) t Schmiermittel. Davon entfielen auf gewohnliche Maschinen- und sogenannte Zylinder- ole 9001 (9474) t, auf Schmiermittel fiir Verbrennungs- motoren, Dampf- und Wasserturbinen sowie Komprcs- soren 1402 (1233) t, auf Konsistenzfett (einschl. Kugel- lagerfett) 1198 (1222) t und auf andere Schmiermittel 1881 (1785) t. Der Verbrauch an Transformatorol be­trug 3200 (2468) t. An Benzin wurden von der In­dustrie 36,41 (33,56) M ili. Liter, an Treib- und Heiz-

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ólen 88 886 (98 592) t und an Leuchtól 3369 (3747) t yer­braucht. (4057)

Erzeugung von Schieferol. Nach Zeitungsmeldungen wird in Narke M itte September ein neues Oelschiefer- wcrk in Betrieb genommen. Es soli dasselbe Gewin- nungsverfahjren iangewendet werden, dessen sich die bisherige schwedische Gesellschaft in Estland bediente.

(4296)Sammeln von Arzneipllanzen. Nach einer Meldung

aus Stockholm ist der Ertrag an eingesammelten Heil- pflanzen in diesem Jahr um ein Vielfaches grofier ais in friiheren Jahren. Die von den Apothekern bezahlten Preise iiberstiegen die im Durchschnitt der letzten Jahre gezahlten Preise. (4207)

Norwegen.Erzeugung von Schwefeldioxyd. Im Laufe des Jahres

1938 wurde bei dem Falconbridge N ickelw erk in Kri- stiansand eine Anlage fiir die Gewinnung von fliissigem Schwefeldioxyd aus den Rauchgasen mit einem Lei- stungsyermdgen von 5000 t jahrlich fertiggestellt. (4185)

Verbrauch von technischen Gasen in der Eisen- und Metallindustrie. Nach den amtlichen Erhebungen wurden 1938 in den Betrieben der norwegischen Eisen- und Metallindustrie Sauerstoff, Wasserstoff, Acetylen und ahnl. im W erte von 1,20 M ili. K r. gegen 1,12 Mili. Kr. im Vorjahr yerbraucht. D ieser Bedarf wird praktisch restlos durch d ie einheimische Industrie ge ­deckt, die 1938 solche Gase im W erte von 1,59 (1937:1,69) M ili. Kr. erzeugte. In diesen Zahlen ist jedoch nicht d ie Gewinnung von Sauerstoff fiir den Eigenver- brauch in den Oelmuhlen enthalten. (4183)

Chemikalienyerbrauch der Glasindustrie. Im Jahre 1938 verschlechterten sich die Absatzyerhaltnisśe fiir die Glasindustrie, so dafi d ie fiinf norwegischen Glas- hiitten zu Produktionseinschrankungen schreiten muflten. Die Erzeugung sank von 21 185 t im W erte von 8,31 Mili. K r . 1937 auf 15710 t fiir 6,48 Mili. K r. Die durchschnittliche Beschaftigtenzahl blieb jedoch mit 936 (1937 : 997) yerhaltnismaBig stabil. Der yerringerten Er­zeugung entsprechend sank auch der W ert der ver- brauchten Rohstoffe auf 1,02 (1,31) Mili. Kr. Darunter bcfanden sich folgende Chemikalien:

1937 1938t 1000 K r. t 1000 K r.

Soda, c a lc .......................................................5 135 609 3 527 460Braunstein ..................................... 151 25 100 19P o t t a s c h e ...................................................... 99 48 81 38S a lp e te r , G lau bersa lz , B le im enn ige

u. a. m ............................................................... 321 . 299(4186)

Erzeugung der Gasanstalten. Im Jahre 1938 konn­ten die 15 norwegischen Gasanstalten ihre Leuchtgas- gewinnung von 41,9 M ili. cbm 1937 auf 43,6 M ili. cbm stcigern. Der Anfall von Koks belief sich .auf 75 458 (1937: 76 812) t, von T eer auf 5595 (3300). AuBerdem wurden Salmlakgeist u. a. m. im W erte von 48 000 (37 000) Kr. dort gewonnen. Der gesamte Erzeugungs­w ert erhohte sich auf 9,6 (9,1) M ili. Kr. An Gasreini- gungsmasse wurden 604 t im W erte von 25 000 Kr. (572 t , 20 000 Kr.) yerbraucht. (4184)

Slowakei.Forderung von Antimonerz. Laut „Siidost-Echo" hat

die Antimon-Bergbau-A.-G. bei Bosing in der Nahe von PreBburg alte stilliegende Antimongruben jetzt wieder in Betrieb gesetzt und fordert zunachst unter Einsatz von 40 bis 45 Arbeitern 24 bis 30 t Antimonerz taglich. Spater soli die Erzforderung auf taglich 150 t durch Ein- stellung von 160 Arbeitern gesteigert werden. Aus den Erzen werden neben Antimon auch Silber, B lei und Gold (6 g je t) gewonnen. (4297)

Ungarn.Forderung des Rapsanbaues. Auf Anweisung des

Landwirtschaftsministeriums wird Rapssaat kostenlos an diejenigen Erzeuger abgegeben, die mit der Oelsaatver- wertungsgenossenschaft Anbauyertrage abschlieBen. (4247)

Spriterzeugung. Im ersten Berichtsjahr 1938/39 des neugebildeten Spritmonopols ist die Spriterzeugung durch die Eingliederung von Ober-Ungarn und deę Karpathen-

landes mit ihren 76 Brennereien auf rund 490 000 gegen 400 000 hl abs. A lkohol im Vorjahr gestiegen. Die Aus­fuhr wurde eingestellt, dafiir erhoht sich der Inlandsver- brauch um etwa 55%. (4276)

Finnland.Holzkohlenerzeugung. In Finnland wird die Holz-

kohlengewinnung teils von der Industrie, teils von der Landbeyolkerung in den W aldern betrieben. Nur iiber die industrielle Erzeugung von Holzkohle liegen Daten vor. Danach betrug sie im Jahre 1938 rund 70 500 cbm im W erte von 8,38 M ili. Fmk. gegen 75 700 cbm fiir6,96 M ilL Fmk. im Vorjahr. In den Teerfabriken wurden davon 15 715 cbm fiir 1,41 M ili. Fmk. (1937: 14 177 cbm fiir 0,94 Mili. Fmk. und 630 t fiir 0,24 M ili. Fmk,), in den mit den Sagewerken yerbundenen M eilern 53 773 cbm fur 6,82 Fili. Fmk, (56 413 cbm, 5,66 M ili. Fmk.) und in einer RuBfabrik 961 cbm fur 0,14 M ili. Fmk. (870 cbm, 0,12 M ili. Fmk.) gewonnen. Die aufierhalb der Industrie ge­wonnenen Holzkohlenmengen haben jedoch einen groBen Umfang. Im Jahre 1938 fiihrte Finnland 6560 t Holzkohle fiir 7,41 M ili. Fmk. (i. V. 5645 t, 4,82 M ili, Fmk.), haupt­sachlich nach Schweden, aus und bezog selbst nur 59 l fiir 0,78 M ili. Fmk. (17 t, 0,26 M ili. Fmk.). ( « I 0 )

Neuer Standort einer Farbenfabrik. Dic Hankoer Farbenfabrik Hangon Vari, deren Standort sich in dem an d ie Sowjet-Union abgetTetenen Gebiet befand, laSt sich in Turku (Abo) nieder, f4238'

Chemikalienyerbrauch der Druckereien. Trotz der Konjunkturabschwachung im Jahre 1938 hat die gra- phische Industrie Finnlands, die 219 (1937: 208) Be­triebe umfaBt, ihre Erzeugung erneut bedeutend er- weitern konnen. So erhohte sich d ie Beschaftigten­zahl auf 7421 (6741) und der Erzeugungswert auf 390 (334) M ili. Fmk. Der Farben- und Chemikalienver: brauch der 191 (181) Buchdruckereien beziffert sichauf 9,01 (8,34) M ili. Fmk., der Verbrauch der 15 (15) Steindruckereien auf 3,27 (3,19) M ili. Fmk. und der­jenige der 3 (2) Tiefdruckanstalten auf 3,48 (2,71) Mili. Fmk. Wahrend die in den Buchdruckereien yerwandten Farben w ie bisher fast zu zwei Dritteln inlandischer Herkunft waren, w ird der Bedarf der Steindruckereien und Tiefdruckanstalten uberwiegend durch Einfuhr ge­deckt. F iir die 10 chemigraphischen Anstalten mit einem Erzeugungswert yon 11,6 (10,0) M ili. Fmk. fehlen die entsprechenden Daten. Von der finnlandischen Farben­industrie wurden 1938 nur 242 t Druckfarben im Werte von 3,38 Mili. Fmk. gegen 302 t fiir 3,53 M ili. Fmk. im Vorjahr hergestellt. Zur Einfuhr gelangten 102 t Druckerschwarze fiir 1,19 M ili. Fmk. (1937: 101 t, 1,39 Mili. Fmk.), dayon 69 (70) t aus den Vereinigten Staa­ten sowie 132 t andere Druckfarben fiir 4,78 Mili. Fmk. (96 t, 3,50 M ili. Fmk,). « » «>

Wiederauinahme der Arbeit in den Nickelgruben. Nach Meldungen aus Finnland sind die Arbeiten in den Nickelgruben von Petsamo w ieder aufgenommen worden.

(4342)

Neue Sperrholzfabrik. W ie die Tagespresse be­richtet, soli demnachst in Toija la (Mittelfinnland) eine groBe Sperrholzfabrik, die 300 bis 500 Arbeiter be­schaftigen wird, errichtet werden.

Futterhele aus Sulfitablauge, Der Leiter des Bio- chemischen Instituts in Helsinki hat bei der Regierung die Gewahrung einer staatlichen Beih ilfe zur Herstel­lung von Futterhefe aus Sulfitablauge beantragt. Nach dem Vorschlag konnten in 4 Cellulosefabriken jahr­lich 8000 t Krafthefe mit 50% Rohprotein gewonnen werden. (4087)

Neues Wasserkraitwerk. Das geplante GroBkraft- werk am UleafluB bei Pyhakoski (Nordfinnland) soli jetzt zur Ausfiihrung gelangen. Die Kosten werden auf etwa 175 Mili. Fmk. geschatzt. Dieses Kraftwerk ist ais Stromąuelle fiir das geplante Stickstoffwerk haufig ge­nannt worden.

Sowjet-Union.Entwicklung des Gesundheitswesens. Der Volks-

kommissar des Gesundheitswesens der UdSSR. macht in ęinęm Intęryięw yerschiedene Angabep iilper d e n

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6. September 1940 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE N r. 35/36 - 551

Ausbau des Gesundheitswesens im Laufe des Jahres1940. Im Jahre 1939 hat sich nach Angaben des Volks- kommissars die Bettenzahl in den Entbindungsanstalten auf 110 000 erhoht, nicht eingerechnet 30 000 Betten der Kollektivwirtschaften. In den stadtischen Krankenhau- sern soli die Bettenzahl 1940 um mehr ais 19 000 anstei- gen. Auch die Leistungsfahigkeit der Ambulatorien und Polikliniken werde sich erhohen, In den industriellen Produktionsstatten wird der medizinische Dienst aus- gebaut, u. a. sollen 600 neue Sanitatspunkte eingerichtet werden, Neu eroffnet werden Kinderkliniken und Kin- derstationen fiir 6200 Betten. In stadtischen Krippen werden insgesamt rund 600 000 Kinder betreut werden. In landlichen Ortschaften soli die Bettenzahl um 7500 steigen, w ie iiberhaupt die arztliche Betreuung der Landbevolkerung eine Verbesserung erfahren wird, So sollen z. B. 6000 jungę Aerzte auf das Land geschickt werden, Die standigen Kinderkrippen auf dem Lande werden etwa 400 000 Kinder betreuen. Ausgebaut wird auch die Leistungsfahigkeit der Kurorte.

Die Heilmittelindustrie soli ihre Produktion im lau­fenden Jahr um 15% erhohen. Verschiedene neue Be­triebe werden mit ihrer A rbeit beginnen, darunter eine neue Abteilung auf der Fabrik fiir endokrine Praparate, ferner ein Betrieb zur Erzeugung von Streptozid. Die Erzeugung von Santonin auf der Fabrik in Tschimkentwird erhoht usw. . . . . . T

In diesem Jahr wurden in die medizinischen lnsti- łute rund 25 000 Mann und in die medizinischen M ittel- schulen mehr ais 103 000 Lernende aufgenommen.

Neues Krankenhaus in Lettland. Im Herbst d. J, wird mit der Errichtung einer groBen Frauenklinik in Riga begonnen. D ie Bauzeit wird yoraussichtlich zwei Jahre betragen. .

Verstaatlichung von Wirtschaftsunternehmungen im Baltikum. Die Volksvertretung Lettlands hat am 22. 7. d, J. ein Gesetz angenommen, wonach der Grund und Boden mit allen Bodenschatzen, die Walder, Seen und Flusse zum Eigentum des gesamten Volkes erklart w er­den. Dem arbeitenden Bauera werden hochstens 30 ha zur ‘NutznieBung iiberlassen. W eiter wurde beschlossen, alle Banken sowie die groBen Handels- und Industrie- firmen zu verstaatlichen. Entsprechende Entschliisse wurden auch in Litauen und Estland gefaBt. (3951)

Genossenschaftsunternehmungen im westlichen WeiBruBland. Eine Reihe von neuen genossenschaft- lichen Unternehmungen soli im westlichen WeiBruBland errichtet werden, U. a. handelt es sich um zw ei kombi- nierte Spinnereien und W ebereien in Slonim und Ko- brin, ferner um eine W attefabrik in Lomscha, Starkefabriken und eine Fabrik fiir Gummisohlen. (400()>

Erzeugung von Eisenvitriol. Laut Meldung der ,,In­dustrija" w ird die Stickstoffabrik in Stalino ihren bis zu 40 t monatlich betragenden Bedarf an Eisenyitriol hinfort selbst iauf Grundlage von Eisenabfallen er­zeugen, (4092)

Errichtung einer Gerbstoffabrik in Lettland, Die Haute- und W ollezentrale beschloB, eine fruhere Fabrik zur Verarbeitung von Leder in R iga zu einer Gcrbstoff- Fabrik umzubauen. A is Rohstoffe sollen Rinden von Fichte, Eiche, W eide und W acholder Jienen (3948)

StraBenbau in Litauen. In neuerer Zeit ist der StraBenbau in Litauen intensiyiert worden; neben der Ausbesserung alter StraBen werden auch neue ge ­baut. (3947)

Wasserige Dispersionen von synthetischem Kaut­schuk, W ie der Zeitung „L jogkaja Industrija" zu ent­nehmen ist, wurde auf der Fabrik „G ra lex ‘‘ des Kunst- lederkombinats „Iskosch" in K irów mit der Herstellung ■von wasserigen Dispersionen von synthetischem Kaut­schuk an Stelle von Benzinlósungen begonnen, An Dis- pergiermitteln werden Kaolin und Losungen von Haut- leim yerwendet, D ie mit diesem Klebem ittel angestellten Versuche sollen zufriedenstellend yerlaufen sein. (399j)

Erdolraffination in Lettland, Die „D egyie la " nimmt in nachster Zeit eine neue Raffinerie in Betrieb,

Entdeckung eines Niobiumvorkommens. Laut ,,Ost- ExpreB" ist am Low o-See auf der Halbinsel Kola ein Niobiumyorkommen entdeckt worden. (3910)

Neue Vorkommen von Oelschieier. Nach russischen Meldungen wurden am rechten W olgaufer in der Nahe der Stadt Kineschma neue Vorkommen von hochwer- tigem Oelschiefer festgestellt. (3957)

Ausbau einer Kokerei. Die Kokerei und Teer-destillationsanlagen der Eisenhiitte in Stalino sind aus­gebaut worden. Seit August erhoht sich die Leistungs­fahigkeit von 400 auf 900 t Koks taglich. (3954)

Standort der sibirischen Aluminiumfabrik, NachMeldungen aus Stalinsk ist der Standort der fiir das Kusnezki-Becken geplanten Aluminiumfabrik nunmehr festgestellt worden. Die Fabrik soli in unmittelbarer Nahe des Kusnezker Eisenhiittenwerks gebaut werden. Die Inbetriebnahme des ersten Bauabsclinittes ist fiir1942 yorgesehen. M it der Errichtung soli im Laufe des Jahres 1941 begonnen werden. (3978)

Mechanische Rostanlage fiir Quecksilbererz, ImQuecksilberkombinat von N ikitowka im Donezbecken ist kurzlich eine neue Rostanlage fiir Quecksilbererz mit rotierenden Zylinderofen in Betrieb genommen worden. Dadurch wird das Rósten auch niedrigprozentigen Erzes ohne yorhergehende Anreicherung moglich, Bisher er­folgte das Rósten nur nach yorheriger Anreicherung in speziellen Werkstatten.

Gewinnung von Wolframerz in Sibirien. Im Friih- jahr dieses Jahres wurde nach Pressemeldungen aus Ir- kutsk im Gebiet des Flusses A g i mit der Ausbeutung eines der reichsten WoHramvorkommen begonnen. Im Juni d. J. wurde die Gewinnung von W olfram erz auch im Berge Sochando in 2400 m Hohe aufgenommen.

Verarbeilung von Citrusiriichten. Nach Meldungen aus Moskau soli das Kombinat zur Verarbeitung 'o n Citrusfruchten in Batum ausgebaut werden, Von den insgesamt fiir diesen Zweck bewilligten 4 Mili. Rbl. sollen im laufenden Jahr 2 M ili. Rbl. yerwendet werden.

Registrierung von Warenzeichen, W ie die „Ostwirt- schaft" schreibt, sind die Bestimmungen iiber d ie Ł u i- tragung von Warenzeichen durch einen erst jetzt be- kanntgewordenen ErlaB vom 4, 3. d. J. dahin abgeandeit, daB die Registrierung dem Volkskommissariat fur den Handel (Binnenhandel) der UdSSR. ubertragen wird. Nach dem Gesetz vom 7. 3, 1936 war die Registrierung von W arenzeichen zur Aufgabe des fiir die betreffenden W aren jeweils zustandigen Industriekommissanats ge­macht worden. Die Aenderung der Zustandigkeit in den Angelegenheiten des Warenzeichenschutzes durfte ihre Eintragung verein‘£achen und die Dauer sowie die Kosten des Verfahrens yoraussichtlich yerringern. <4S31>

Jugoslawien.Bau neuer Krankenhauser. Nach einem Regierungs-

plan sollen im Rahmen eines Ausbaus des Gesundheits- dienstes bestehende Krankenhauser modermsiert und neue gebaut werden, Zu diesem Zwecke sollen jetzt staatliche Kreditm ittel fliissig gemacht werden. l«87 )

Neues Manganerzyorkommen. In der Umgebung Tron Hanrijeyo sollen bedeutende Manganerzyorkommen ent- 'deckt worden sein, >die 15— 42% Mangan enthalten. Mit der Ausbeutung dieses dritten groBeren jugoslawischenManganerzvorkommens soli in Kurze begonnen werden.

(41oo)

Gewinnung yon Sonnenblumenkernen. Nach Berich­ten aus Belgrad w ird die diesjahnge Sonnenblumen- kernernte auf 8000 Waggons geschatzt, aus denen vor aussichtlich 2000 Waggons Speiseol gewonnen werden konnen. M an hofft dadurch den einheimischen Bedarr an Speiseol decken zu konnen, trotz des Riickganges der Rapsemte. (4169)

Neugriindungen. In Belgrad wurde mit einem K a ­pitał von 1,5 M ili. Dinar unter der Firma „Jugo-UnionA .-G ." ein neues Unternehmen gegrundet, das sich mit der Herstellung von Starkę, Starkederiyaten, Kupfer­yitriol und . anderen Schadlingsbekampfungsmitteln be­fassen will. Das Unternehmen „Novoł>or“ in N ovo Mesto hat die Erlaubnis zur Errichtung einer Zellwollfabrik erhalten. <43(g

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552 — N r. 35/36 DIE CHEMISCHE INDUSTRIE 6. September 1940

Kapitalerhohung. Die auf S. 506 erwahnte neue Bergwerksgesellschaft Jugo-Montan A.-G. 'in Belgrad hat mehrere Abbaukonzessionen erworben und be­schlossen, ihr Aktienkapital von 5 auf 15 Mili. Dinar zu erhohen. (4303)

Spanien.Industrieprojekte, W ie berichtet wird, beabsichtigt

eine mit einem Kapitał von 30 Mili. Pes. ausgestattete Gesellschaft, die der Firma Hijos de Orbea, Vitoria (Provinz A lava ) nahesteht, in der Proyinz Salamanca eine Sprengstoffabrik zu errichten. W eiter soli die Firma Jose Antonio Noguera S. A . die Absicht haben, eine neue Schwefelsaure- und Superphosphatfabrik zu errichten, in der 35 000 t Superphosphat hergestellt w er­den sollen. (4263)

Erzeugung von Celluloid. Nach einer Meldung aus Madrid hat eine Firma in Santander, die auch syntheti­schen Kampfer herstellt, Anfang August mit der H er­stellung von Celluloid begonnen. Es soli beabsichtigt sein, die Erzeugung soweit zu erhohen, dafi der bisher ganz durch Einfuhr gedeckte Verbrauch der 23 spani­schen Celluloidwarenfabriken yollstandig durch die ein­heimische Erzeugung gedeckt werden kann. Versuche zur Herstellung von Celluloid fiir Photofilme sollen bis­her noch nicht zu befriedigenden Ergebnissen gefuhrt haben. (4228)

Ver. St. v. Nordamerika.Erzeugung von synthetischem Kautschuk. W ie be­

richtet wird, hat die B. F. Goodrich Co. zusammen mit der Philips Petroleum Co. die Hydrocarbon Chemical & Rubber Co., Akron, O., zur Erzeugung des syntheti­schen Kautschuks Am eripol gegriindet. Die B. F. Good­rich Co. hat diese aus Erdólgasen entw ickelte Kaut- schukart in halbtechnischem MaBstab bereits seit 1 'A Jahren hergestellt und unter Mischung mit Rohkautschuk bei der Reifenherstellung yerwandt. Seit dem 1. 7. 1940 sollen von der Firma ganz aus Am eripol hergestellte Reifen auf den Markt gebracht worden sein, deren Preis noch um ein Drittel iiber dem Preis fiir Reifen aus Roh­kautschuk liegt. W eiter wird bekannt, daB dieB. F. Goodrich Co. in Niagara Falls mit einem Kosten­aufwand von 200 000 $ eine Fabrik zur Erzeugung des synthetischen Kautschuks Koroseal errichtet, der vor allem fiir yerschiedene technische Kautschukwaren, Druckwalzen, Behalter und Verpackungsmaterial Ver- wendung findet. Von der Standard Oil Co. of N ew Jer­sey, die die Lizenz zur Herstellung von Buna erworben hat, wird ein weiterer aus Erdólgasen entw ickelter Kaut­schuk unter der Bezeichnung Butyl angekundigt. SchlieB- lich wird noch bekannt, daB die Du Pont de Nemours & Co. die Erzeugung von Neopren, die sich um die Jah- resmitte nach Angaben der Firma auf 250 t monatlich gegen 125 t zu Beginn des Vorjahres stellte, im laufenden Jahr yerdoppeln will. (4216)

Erzeugung yon Flugzeugbenzin. W ie bekannt wird, beabsichtigt die Shell Oil Co., in ihrer Erdolraffinerie in W oodriyer eine neue Crackanlage mit einer Kapazi­tat von taglich 18 000 FaB hochoktanhaltigem Benzin fur Flugzeuge zu errichten und auBerdem durch Mo- dernisierung das Durchsatzyermogen der yorhandenen Betriebsanlagen von taglich 50 000 auf 75 000 Fafi zu steigern. Neben hochoktanhaltigem Benzin soli Schmier- ól gewonnen werden. (3766).

Neues Lotmetall. W ie aus N ew York berichtet wird, haben dic Bell Telephone Laboratories eine neue Blei- Zinnlegierung herausgebracht, die einen Zusatz yon 0,1% Arsenik enthalt und sich ais Lotmetall besonders gut eignen soli. (3575)

Peru.Geplante Wiederbelebung der Kautschukindustrie.

Aus Lima w ird gemeldet, daB sich nordamerikanische Sachverstandige in d ie Urwalder Perus begeben haben, um festzustellen, in welchem Umfange eine Wiederauf- nahme der Kautschukgewinnung moglich sei. Die Kautschukausfuhr, die im Anfang des Jahrhunderts zwi­schen 2000 bis 4000 t lag, hat in den letzten Jahren ganz aufgehdrt, wozu u. a. die Tatsache beigetragen hat, daB die Heyeabestande im Amazonasgebiet und die Castilloa- walder auf der W estseite der Anden durch Raubbau stark in M itleidenschaft gezogen worden sind. Ob die Vereinigten Staaten tatsachlich an einen Neuaufbau der siidamerikanischen Kautschukproduktion herangehen wollen, erscheint allerdings auf Grund der aus New York yorliegenden Meldungen unwahrscheinlich. (3963)

Aegypten.Erzeugung von Aetznatron. W is aus einem amerika­

nischen Bericht hervorgeht, ist die Erzeugung von Aetz­natron aus den natiirlichen Sodayorkommen im Wadi Natronsee-Bezirk nordwestlich von Kairo, die durch die Egyptian Salt and Soda Co. ausgebeutet werden, 1939 auf 4000 t gestiegen, G leichzeitig ging die Einfuhr von Aetznatron yon 4000 t im Vorjahr auf 2000 t zuriick. (4270)

Tunis.Erzeugung von Sprengstoffen. In der Sprengstoff-

fabrik in La Manouba bei Tunis wurden 1938 455 t Cheddit gegen etwa 350 t im letzten Jahrfiinft fiir den Bedarf der tunesischen Bergwerke hergestellt. An Aus­gangsstoffen wurden 350 t Natriumchlorat und 50 t Dini- trotoluol ausschlieBlich aus Frankreich eingefuhrt. (4076)

Kenya-Uganda.Ausfuhr von Pyrethrum. Die Ausfuhr von Pyrethrum

stellte sich in den ersten 10 Monaten 1939 auf 2030 long t fiir 255 900 £ gegen 1799 (971) t fur 180 000 (59 800) £ in den beiden Vorjahren. Der durchschnitt­liche Ausfuhrpreis ist in diesem Zeitraum von 62 £ auf 126 £ gestiegen. W ie berichtet wird, fiirchten die Pflanzer, daB ihr Erzeugnis bei einem weiteren Preis- anstieg durch chemische Produkte verdrangt wird. (4077)

Ttłrkel.Weitere Industrialisierungsplane. Nach einer Erkla­

rung des Generaldirektors der Sumer Bank wird das In- dustrialisierungsprogramm der Turkei im Rahmen des Moglichen duchgefiihrt. Es sollen zunachst Fabriken zur Erzeugung von Schwefelsaure, Superphosphat, Alkalien und Chlorprodukten errichtet werden. Eine Cellulose­fabrik und die zw eite Papierfabrik in Izmir befinden sich im Bau. (4275)

Mandschukuo.Neue Cellulosefabriken. In Chiamussu w ird von der

Sankiang Cellulose A.-G . ein Zellstoffwerk mit einer jahrlichen Kapazitat von 60 000 t errichtet; eine weitere geplante Fabrik am Amur gegeniiber Blagoweschtchensk soli 120 000 t jahrlich herstellen. A is Rohstoff wird Holz yerwendet werden. (319S)

LIEFERUNGSAUSSCHREIBUNGEN

Der Schriftleitung sind Angaben iiber folgende Lie- ferungsausschreibungen zugegangen:

J u g o s l a w i e n *

Das In stitu t , ,O b i l ic e v o " , O b ilic e v o , zum 11. 9.: E rste Lizitation zur L ie fe ru n g von 2700 kg H exach lora th an . — Zum 12. 9,: E rste L iz i­ta tion fur Anschaffuntf von 204 000 S tiick T rip leac-G las. — Zum 23. 9,: E rs te L iz ita t io n zur L ie fe ru n g von 350 000 kg S a lpetersau re . (4347)

Die Chemische Industrie wird herausgegeben yon der Geschaftsstelle der Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie._______________________________________________ Geschaftsfiihrer Dr. C. Ungewitter._____________________________D ie Z e its ch r ift ersch e in t e inm al w 5 ch en tlich , am F re ita g jed e r W o ch e . S ie is t vom ,,V e r la g C h e m ie " , G . m. b. H ., B e r lin W 35, W oyrschstr. 37,

zu b ez ieh en . B ezu gsp re is s ieh e am FuBo d e r v ie r te n U m sch lagse ite . — A b d ru ck von A r t ik e ln nur un ter A n g a b e d e r Q u e lle gesta tte t.A l le Sendungen b e tr . d ie S ch riftle itu n g sind an d ie G esch& ftsste lle , B e r lin W 35, S ig ism undstr. 6, zu rich ten . _____

Hauptschriftleiter: Dr. Walter Greiling, Berlin W 35, S tellvertreter des Hauptschriftleiters und yerantwortlich fur den Inhalt; Dr. Heinz Zander, Berlin W 30. — Anzeigen leiter: Anton Burger, Berlin-Tempelhof, — Zur Zeit gilt Anzeigenpreisliste Nr. 5. — Druck: H. Heenemann KG., Berlin-W ilmersdorf. — Verlag Chemie, GmbH., Berlin W 35.

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