ATO GoA2 over ETCS L1/LS - SmartRail 4.0€¦ · rungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB...

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ATO GoA2 over ETCS L1/LS Machbarkeitsstudie Stand 29.01.2018

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  • ATO GoA2 over ETCS L1/LS Machbarkeitsstudie

    Stand 29.01.2018

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 2 von 118 29.01.2018

    Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung ...................................................................................................................... 4

    1.1 Eingliederung in SmartRail 4.0 ..................................................................................... 4

    1.2 Ziele und Zweck des Projekts ....................................................................................... 4

    1.3 Projektphasen ............................................................................................................... 5

    1.4 Untersuchungsgegenstände / Hauptfragen / Aspekte ................................................... 5

    1.5 Einschränkungen .......................................................................................................... 6

    1.6 Abweichung von Vorschriften ....................................................................................... 6

    1.7 Risiken .......................................................................................................................... 7

    1.8 Formale Hinweise ......................................................................................................... 7

    2. Zusammenfassung ....................................................................................................... 8

    3. Technisch- / funktionale Grundlagen ............................................................................ 9

    3.1 Funktionales Modell von ATO GoA2 over ETCS L1/LS ................................................ 9

    3.2 System-Architektur ..................................................................................................... 10

    3.3 Verantwortung ............................................................................................................ 10

    3.4 User Interface ............................................................................................................. 11

    4. Infrastrukturausrüstung ............................................................................................... 12

    4.1 Traffic Management System ....................................................................................... 12

    4.2 ETCS .......................................................................................................................... 14

    4.3 Connectivity/Telekommunikation ................................................................................ 15

    5. Funktionen .................................................................................................................. 15

    5.1 Position ....................................................................................................................... 15

    5.2 Soll-Geschwindigkeit .................................................................................................. 15

    5.3 Bremskurve ................................................................................................................ 16

    5.4 Aufrüsten .................................................................................................................... 17

    5.5 ETCS .......................................................................................................................... 18

    5.6 Regime ....................................................................................................................... 18

    5.7 Adhäsion .................................................................................................................... 21

    6. Use Cases .................................................................................................................. 24

    6.1 Zugvorbereitung ......................................................................................................... 24

    6.2 Aufrüsten ATO-Zug ..................................................................................................... 24

    6.3 Abfahrt ........................................................................................................................ 27

    6.4 Anhalten ..................................................................................................................... 34

    6.5 Unterwegs .................................................................................................................. 45

    6.6 Abrüsten ATO-Zug ...................................................................................................... 54

    6.7 Störungen ................................................................................................................... 54

    7. Ausnahmen ................................................................................................................ 57

    7.1 Relevante Abläufe ...................................................................................................... 57

    7.2 Fazit ........................................................................................................................... 57

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    Schweizerische Südostbahn AG Seite 3 von 118 29.01.2018

    8. Risiken ........................................................................................................................ 57

    8.1 Identifizierte Risiken .................................................................................................... 57

    8.2 Fazit ........................................................................................................................... 57

    9. Schluss ....................................................................................................................... 58

    Anhang 1 Autoren .................................................................................................................. 59

    Anhang 2 Referenz-Dokumente ............................................................................................. 60

    A2.1 Normen ....................................................................................................................... 60

    A2.2 Grundlagen ................................................................................................................. 60

    A2.3 ETCS .......................................................................................................................... 61

    A2.4 Projektdokumente ....................................................................................................... 61

    A2.5 TSI .............................................................................................................................. 62

    Anhang 3 Begriffe und Abkürzungen ..................................................................................... 63

    Anhang 4 Verzeichnisse ........................................................................................................ 65

    A4.1 Abbildungen................................................................................................................ 65

    A4.2 Tabellen ...................................................................................................................... 66

    Anhang 5 Anforderungen ....................................................................................................... 67

    A5.1 General Principles ...................................................................................................... 67

    A5.2 ATO Principle 1: Performance and Energy Efficiency ................................................. 70

    A5.3 ATO Principle 2: Supervision and Regulation ............................................................. 74

    A5.4 ATO Principle 3: Yards, Depots und stabel areas ....................................................... 79

    A5.5 ATO Principle 4: Ensure safe movement of trains ....................................................... 80

    A5.6 ATO Principle 5: Operate Train ................................................................................... 81

    A5.7 ATO Principle 6: Manage control traction power ....................................................... 109

    A5.8 ATO Principle 7: Supervise railway ........................................................................... 110

    A5.9 ATO Principle 8: Supervise loading and unloading ................................................... 111

    A5.10 ATO Principle 9: ATO Status and Failures ................................................................ 113

    A5.11 ATO Principle 10: Detection and Management of Emergency situations ................... 117

    Impressum

    Schweizerische Südostbahn AG

    Bahnhofplatz 1a

    9001 St. Gallen

    +41 58 580 70 70

    www.sob.ch

    © Das Urheberrecht, Copyrights sowie alle Nutzungsrechte zu diesem Dokument verbleiben jederzeit bei der Schweizeri-schen Südostbahn AG. Ohne deren schriftliche Einwilligung darf die Machbarkeitsstudie nicht vervielfältigt oder dritten Per-sonen, auch nicht in abgeänderter Form, ganz oder teilweise mitgeteilt, zugänglich oder nutzbar gemacht werden.

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    1. Einleitung Im Rahmen des Branchenprogramms SmartRail 4.0 bzw. als Element des Teilprogramms Au-

    tomatic Train Operation zeichnet die Schweizerische Südostbahn AG für das Projekt „ATO

    GoA2 over ETCS L1/LS“ verantwortlich.

    1.1 Eingliederung in SmartRail 4.0

    Im Teilprogramm ATO sind vier Pilotbetriebe geplant:

    1. Die Pilotierung eines Driver Advisory System (DAS), welches dem Lokpersonal die be-

    züglich des Energieverbrauchs ideale Geschwindigkeit vorgibt. Diese Pilotierung, welche

    die BLS durchführte, ist bereits abgeschlossen.

    2. Die Pilotierung von ATO over ZBMS (Meterspur): Geplant ist die Pilotierung mit dem Ziel

    einen Branchenstandard für Meterspurbahnen zu untersuchen. Der Ort ist noch nicht

    bestimmt.

    3. Die Pilotierung von ATO over ETCS L2 (GoA2) durch SBB.

    4. Die in diesem Dokument behandelte Pilotierung von ATO over ETCS L1/LS auf beste-

    hender Infrastruktur.

    Im Gegensatz zum Gesamtprogramm setzt das vorliegende Projekt auf der aktuellen Zugsiche-

    rung ETCS L1/LS und der einheitliche Leitebene der Normalspurbahnen (ILTIS und RCS) auf.

    1.2 Ziele und Zweck des Projekts

    Die SOB soll in einem ersten Schritt die Machbarkeit von ATO GoA2 auf Basis ETCS L1/LS

    abklären, mit welcher in Verbindung mit RCS folgende Ziele bzw. Verbesserungen erreicht wer-

    den sollen:

    1. Pünktlichkeit: Mit ATO werden die Fahrzeuge enger an die Vorgaben der betrieblichen

    Disposition vom RCS1 gebunden. RCS kann Konflikte dynamisch lösen. Mit ATO werden

    diese kurzfristigen Änderungen präzise ausgeführt. Damit wird eine Verbesserung der

    Netzstabilität erreicht, die ohne ATO nicht möglich wäre. Die Wirkung ist auf Einspurstre-

    cken und in belasteten Knoten am grössten.

    2. Sicherheit: Das Lokpersonal wird von Routinearbeiten entlastet. Für einen Signalfall muss

    ATO und das Lokpersonal denselben Fehler machen.

    3. Energie: Das Driver Advisory System der BLS hat Energieeinsparungen im zweistelligen

    Prozentbereich gebracht. Mit ATO kann angenommen werden, dass mindestens gleich viel

    Energie gespart wird.

    Aus Sicht Infrastruktur wirken sich Netzstabilität und Energie finanziell positiv aus.

    1 Rail Control System (Train Management System der SBB)

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    1.3 Projektphasen

    Das Projekt zieht sich über die folgenden drei Phasen, wobei die vorliegende Machbarkeitsstu-

    die Phase 1 abdeckt.

    Abbildung 1: Projektphasen

    1.4 Untersuchungsgegenstände / Hauptfragen / Aspekte

    Folgende Aspekte müssen in der Phase I untersucht und beurteilt werden:

    1. Rechtliche Machbarkeit: Die Zulässigkeit der möglichen Lösungen bezüglich der ho-

    heitlichen Bestimmungen und einschlägigen Vorschriften.

    2. Risiko Beurteilung: Die Beherrschbarkeit von allfälligen neuen Risiken durch die Auto-

    matisierung der Zugführung.

    3. Organisatorische Machbarkeit: Die Fähigkeit der Infrastrukturbetreiber, das Vorhaben

    durchzuführen. Kriterien sind hierbei die Befugnisse, Zuständigkeiten, Befähigung und

    Organisation.

    4. Technische Machbarkeit: Die Realisierbarkeit eines möglichen Lösungsansatzes aus

    technischer Sicht: Sind die vorhandenen Systeme in der Lage, die Anforderungen und

    Aufgaben, die es braucht um ATO zu realisieren zu erfüllen?

    Phase I

    "Machbarkeitsstudie"

    Machbarkeitsprüfung bezüglich Aspekten:

    - des Rechtes

    - des Risikos

    - der Organisation

    - der Technik

    Ziel:

    Schaffen der theoretischen Voraussetzungen für den

    Pilotbetrieb

    Phase II

    "Pilotbetrieb"

    Sammeln von Daten und Erfahrungen der praktischen Umsetzung bzw. im Betrieb

    (empirischer Teil)

    Ziel:

    Generieren von Fakten und Erfahrungen als

    Entscheidungsgrundlagen

    Phase III

    "Auswertung & Schlüsse"

    Auswertung in Hinblick auf belastbare Aussagen zu:

    - Betrieb

    - Wirtschaftlichkeit

    Ziel:

    Empfehlung zu ATO L1/LS und relevante Schlüsse für

    das Programm SR4.0

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    1.5 Einschränkungen

    Es gelten folgende Einschränkungen für die Machbarkeitsstudie:

    1.5.1 Betriebliche Einschränkungen

    Strecken mit Huckepacksignalen2 werden für den ATO-Betrieb nicht berücksichtigt.

    Zonen-Schutzstrecken / Systemwechsel werden nicht berücksichtigt.

    ATO wird nur für Zugfahrten behandelt.

    Für Bahnhöfe ohne Einfahrvorsignal oder ohne Ausfahrvorsignal ist kein ATO-Betrieb

    möglich.

    1.5.2 Funktionale Einschränkungen und Rahmenbedingungen

    ATO over ETCS L1/LS benötigt ein Userinterface (UI). Es ist aber nicht Aufgabe der Machbar-

    keitsstudie das Aussehen des UI zu definieren. Daher werden hier nur die Informationen die

    das UI passieren definiert.

    In dieser Machbarkeitsstudie wird jeweils nur eine mögliche Lösung aufgezeigt, auch wenn es

    manchmal mehrere Wege gäbe. Zudem besteht nicht der Anspruch, jeweils die beste Lösung

    oder die Umsetzung beschrieben zu haben.

    Es gibt Teile des Prozesses Zugführung, die aus heutiger Sicht nur als GoA1 ausgeführt wer-

    den können. Zum Beispiel starten alle Züge in der Betriebsart «Staff Responsible». Das Ziel

    muss daher sein, möglichst viele Betriebsprozesse als GoA2 betreiben zu können und mög-

    lichst wenig Regimewechsel zwischen GoA1 und GoA2 zu haben.

    Mit der umfassenden Darstellung ist es für Hersteller oder anderen Interessierte einfach mög-

    lich, alternative Umsetzungen und Ideen einzubringen. Damit ist die Basis für eine Realisierung

    gegeben, mit der Möglichkeit Verbesserungen und zukünftige Entwicklungen zu berücksichti-

    gen.

    1.6 Abweichung von Vorschriften

    Gemäss Kapitel 1.4 Punkt 1 soll mit dieser Machbarkeitsstudie Abweichungen zu geltenden

    Vorschritten identifizieren. Diese werden in folgender Form dargestellt:

    Wenn das Kopfgleis aus betrieblicher Sicht in der Regel leer ist, sollte in Abweichung zu

    R 301.11 6.5 2 das Gleis nur mit quittungspflichtiger Meldung besetzt sein dürfen. Damit kann

    im Regelbetrieb mit GoA2 eingefahren werden.

    Ausnahme 5: Kopfgleis immer frei

    Ein Verzeichnis aller Ausnahmen ist in Kapitel 7 aufgeführt und dort findet sich auch die Bewer-

    tung der Ausnahmen.

    2 Signale sind für SIM-Züge (Simplon-Inter-Modal)

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    Schweizerische Südostbahn AG Seite 7 von 118 29.01.2018

    1.7 Risiken

    Gemäss Kapitel 1.4 Punkt 2 soll mit dieser Machbarkeitsstudie das Risiko eines ATO GoA2

    over ETCS L1/LS beurteilt werden. An jeder Stelle wo ein solches mögliches Risiko identifiziert

    wurde ist eine Tabelle in folgender Form dargestellt:

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Keine Fahrt auf Sicht Der Lf übernimmt die Steue-

    rung nicht.

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Ungenügende Aufmerksam-

    keit

    Im Gegensatz zu heute wird

    der Lf auf „Fahrt auf Sicht“

    hingewiesen. ETCS kann

    das nicht.

    Bei fehlender Reaktion hält

    das Fahrzeug an.

    Risikobetrachtung 3: Besetzte Einfahrt

    Ein Verzeichnis aller Risiken ist in Kapitel 8 aufgeführt und dort findet sich auch die Bewertung

    der Risikobetrachtung.

    1.7.1 Referenzen

    Verweise auf Dokumente stehen in eckigen Klammern [] und verweisen auf die Dokumente in

    den Verzeichnissen in Anhang 2.

    Für die bessere Lesbarkeit sind Verweise auf die Fahrdienstvorschriften [7] mit R 300 und der

    Kapitelnummer (zum Beispiel R 300.6 für Zugfahrten) geschrieben. Verweise auf die Ausfüh-

    rungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften AB FDV Infrastruktur [9] werden als AB-I

    abgekürzt.

    Verweise auf die Anforderungen im Anhang 5 werden in der Form ATO-5.7-R3 geschrieben.

    Die Nummerierung ist von ERA gewählt und hat die Struktur A-B.C.

    A:„GP“ für generelle Anforderungen, „ATO“ ,für spezifische Anforderungen. Anforderungen, die

    im Rahmen dieser Studie hinzugefügt wurden sind mit der „MS“ gekennzeichnet.

    1.8 Formale Hinweise

    1.8.1 Normenwesen

    Die ERA arbeitet an ATO für «Main line railway applications», also auch für den vorliegenden

    Fall. Die Spezifikationsarbeiten dazu finden im Rahmen der Initiative Shift2Rail statt, wodurch

    die aktuellsten Informationen nur den Herstellern zugänglich sind. Der Arbeitsabschluss dieser

    Spezifikationen ist erst auf Ende 2019 angekündigt. Somit kann für die vorliegenden Arbeiten

    nicht auf Erkenntnisse der Spezifikationen abgestützt werden und es deshalb auch zu Wider-

    sprüchen zu den Spezifikationen führen.

    Diese Machbarkeitsstudie ist kein Sicherheitsnachweis im Sinne der CENELEC-Normen. Es

    wird auch keine Risikoanalyse im Sinne der Guideline CSM der ERA erstellt. Hier werden Risi-

    ken und Abweichungen zu bestehenden Vorschriften identifiziert. Der formale Nachweis macht

    aber erst Sinn, wenn die Lösung konkret festgelegt wird respektive das Konzept für den opera-

    tiven, kommerziellen Betrieb feststeht.

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    2. Zusammenfassung Mit dieser Machbarkeitsstudie wird im Rahmen des Branchenprogramm SmartRail 4.0 die theo-

    retische Machbarkeit von Automatic Train Operation GoA2 auf Basis ETCS L1/LS auf beste-

    hender Infrastruktur untersucht. Dabei geht es hauptsächlich darum die rechtlichen, organisato-

    rischen und technischen Aspekte zu beleuchten sowie mögliche Risiken zu beurteilen.

    Aufgrund fehlender Erfahrung und Vorgaben mussten die einzelnen Betriebszustände und Ab-

    läufe von ATO detailliert mit den Betriebsprozessen von ETCS L1/LS abgestimmt werden, wo-

    bei einzelne Betriebszustände und Abläufe auf dem Fahrsimulator und mit Testfahrten verifiziert

    wurden.

    Die Requirements der ERA [10] verlangen die Ergänzung nationaler Vorschriften und Prozesse.

    Das ist mit dieser Studie erfolgt und dokumentiert.

    Speziell wurde untersucht, ob Ausnahmen zu Regeln oder Vorschriften notwendig sind und ob

    ATO over ETCS L1/LS zusätzliche Risiken birgt.

    Mit der vorliegenden Studie kann belegt werden, dass nach Untersuchung der oben erwähnten

    Aspekte ATO over ETCS L1/LS umgesetzt werden kann. Die nötigen Ausnahmen zu Vorschrif-

    ten und die identifizierten Risiken lassen sich beherrschen.

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    3. Technisch- / funktionale Grundlagen

    3.1 Funktionales Modell von ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Abbildung 2: Übersicht

    ATO ermittelt die optimale Geschwindigkeit aus den Vorgaben von ETCS (erlaubte Geschwin-

    digkeit) und TMS (geforderte Ankunfts- respektive Durchfahrtszeit). Dabei kann mit Priorität

    Energie oder Pünktlichkeit optimiert werden. Die geforderten Zeiten werden in beiden Fällen

    soweit möglich eingehalten. Bei der Optimierung auf Pünktlichkeit werden Zeitreserven aufge-

    baut, bei der Optimierung auf Energie wird nur soweit beschleunigt wie nötig.

    TMS(RCS/ILTIS)

    ATO

    ATP(ETCS L1/LS)

    Signalbegriff

    Infrastrukturdaten(Segment Profile

    OptimaleGeschwindigkeit

    Fahrordung(Journey Profile)

    Position

    ETCS L1/LS

    Geschwindigkeits überwachung

    Überwachung durch Lf

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    Schweizerische Südostbahn AG Seite 10 von 118 29.01.2018

    3.2 System-Architektur

    Aufgrund der vorhandenen Systeme ist die Architektur in grossen Teilen vorgegeben:

    Abbildung 3: Systemarchitektur

    Aus dem bottom up-Ansatz leitet sich ab, dass die vorhanden System mit so wenigen Anpas-

    sungen als möglich verwendet werden. Über das Journey Profile wird ATO mitgeteilt, wie gefah-

    ren werden soll. Über Balisen und zum Teil über Schleifen wird der Signalbegriff an die OBU

    übertragen. Über den Signalbegriff und Teilen des Segment Profile wir ATO mitgeteilt, wie ge-

    fahren werden darf. ATO muss mit diesen Anforderungen das sichere Optimum suchen.

    3.3 Verantwortung

    Gemäss den Prinzipien der Zugbeeinflussung[13] Kapitel 2.1.1.2 gilt „Der Lokführer ist allein für

    die Sicherheit der Fahrt verantwortlich“. Diese Aussage gilt natürlich nur aus Sicht Fahrzeug.

    Auf Seiten Infrastruktur ist der Fahrdienst verantwortlich für die Sicherung des Fahrwegs. Die

    korrekte Interpretation der Signale liegt in der Verantwortung des Lokführers.

    Die Zugbeeinflussung überwacht die Zugbewegung und vermeidet damit Fehlreaktionen des

    Lokführers. Dazu muss die Zugüberwachung so weit wie möglich die gleichen Informationen

    und Regeln, nach denen der Lokführer verkehrt, abbilden. Die Zugbeeinflussung beachtet dabei

    die erlaubte Geschwindigkeit.

    ATO muss ebenfalls die gleichen Informationen und Regeln, nach denen der Lokführer ver-

    kehrt, abbilden. Im Weiteren sind die Informationen von RCS zu verwenden, um die optimale

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    Schweizerische Südostbahn AG Seite 11 von 118 29.01.2018

    Geschwindigkeit zu bestimmen. Diese muss kleiner oder gleich der erlaubten Geschwindigkeit

    sein.

    Bei ATO GoA2 over ETCS L1/LS bleibt die Verantwortung beim Lokführer. Sowohl Zugbeein-

    flussung wie ATO sollen ihn dabei unterstützen.

    Der Lokführer ist unter ATO GoA2 over ETCS L1/LS insbesondere für folgende Punkte verant-

    wortlich, weil ATO GoA2 over ETCS L1/LS dies nicht kann:

    Anhalten bei Gefahr

    Erkennen und Eingreifen bei Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen

    Dunkler Fahrstellungsmelder

    Erkennen und Eingreifen bei Bremsstörungen

    Erkennen und Eingreifen bei Gefährdungen und Unfällen

    Erkennen und Eingreifen bei Fehlleitungen

    Erkennen und Eingreifen bei Unregelmässigkeit an Fahrbahn oder Fahrleitung

    Erkennen und Eingreifen bei kritischer Bahnstromversorgung

    Sichern des Zugs mit der Mindestfesthaltekraft, wenn der Lokführer den Führerstand

    verlässt

    Aufmerksamkeit auf Fahrweg und Strecke im Sinne von R 300.13 Ziff. 3.3.2

    Unklarer Notruf

    Erkennen und Eingreifen bei Signalen bei Unregelmässigkeiten / Nothalt auf Arbeitsstel-

    len gemäss R 300.2 Ziff. 8 / R 300.9 Ziff. 14.4

    3.4 User Interface

    ATO muss dem Lokpersonal Zustände und Informationen anzeigen können.

    3.4.1 Anzeigegerät

    Es ist gut vorstellbar, dass diese Informationen in das eRADN integriert oder auf einem eigenen

    Fenster auf dem gleichen Gerät angezeigt werden. Nicht vorgesehen ist die Verwendung des

    ETCS GUI für ATO, da Anpassungen an einem SIL 2 Gerät für nicht sichere Informationen

    ökonomisch nicht sinnvoll sind.

    3.4.2 Informationen:

    Folgende Information müssen in Echtzeit dargestellt werden:

    Von ATO berechnete aktuelle Soll-Geschwindigkeit (Auch im Regime Manuell)

    Nächster Halt resp. Abfahrt

    Countdown Distanz bei Halt

    Countdown Zeit vor Abfahrt

    Aktuelles Regime

    Prüfliste mit Bearbeitungsstand und allfälligen Störungen

    3.4.3 Hinweise auf dem UI

    Aufgrund der aktuellen Analyse sind folgende Hinweise notwendig. Bei Bedarf wird die Liste

    ergänzt.

    GoA2 ist wegen fehlender Geschwindigkeitsüberwachung nicht möglich

    GoA2 ist wegen «Fahrt auf Sicht» nicht möglich

    GoA2 ist wegen Störungen nicht möglich

    GoA2 ist wegen falschem ETCS-Level nicht möglich

    GoA2 ist wegen falschem ETCS-Mode nicht möglich

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 12 von 118 29.01.2018

    Pfeiftafel

    Schutzstrecke

    Die Weiterfahrt ist wegen fehlender Zustimmung nicht möglich

    Gültiges Journey Profile vorhanden

    Störungen

    4. Infrastrukturausrüstung Für den bottom-up Ansatz ist es wichtig, dass die benötigte Infrastruktur vorhanden ist und An-

    passungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.

    4.1 Traffic Management System

    Rail Traffic Management umfasst alle Funktionen und Ressourcen, die notwendig sind, um Zü-

    ge sicher und effizient auf Eisenbahninfrastrukturen verkehren zu lassen. Die folgende Abbil-

    dung zeigt den Zusammenhang zwischen den funktionalen Einheiten und den europäischen

    Initiativen:

    Abbildung 4: Funktionale Struktur von ERTMS in Bezug zu den europäischen Projekten [12]

    In der Schweiz kommt für alle Normalspurbahnen das System RCS3 im Sinne eines Traffic Ma-

    nagement Center gemäss Abbildung 4 zum Einsatz. Das ganze Netz von RCS wird schweizweit

    mit Iltis4 als Remote Control Center betrieben. RCS ist ein einheitliches und integriertes Disposi-

    tionssystem für den Schienenverkehr. Das System RCS ist keine einzelne Software, sondern

    eine Gruppe von Anwendungen wie das Fahrwegmanagement, das Abbilden der Betriebslage

    und Disposition sowie das Topologie-Management. Aufgrund der offenen Systemarchitektur

    kann RCS mit spezifischen Modulen erweitert werden. Die Module liefern gemäss den folgen-

    den Unterkapiteln Vorgaben für ATO.

    3 Rail Control System 4 Integrales Leit- und Informationssystem (Produkt von Siemens)

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 13 von 118 29.01.2018

    4.1.1 RCS-Dispo:

    RCS-Dispo berechnet eine einheitliche Darstellung des netzweiten Fahrplans in Echtzeit und

    stellt diese allen an der Bahnproduktion beteiligten Stellen und Mitarbeitenden sofort zur Verfü-

    gung. Dazu führt RCS-Dispo die produktionsrelevanten Informationen aus diversen Systemen

    auf einer einheitlichen Bedienoberfläche zusammen. Alle zwei Sekunden berechnet RCS-Dispo

    den Ist-Zustand des Fahrplans und eine Prognose der Verkehrsentwicklung über die nächsten

    90 Minuten für das gesamte Schweizer Bahnnetz. Diese Prognose ist die Basis um im Falle von

    Abweichungen zum Fahrplan frühzeitig zu reagieren und zum richtigen Zeitpunkt Dispositions-

    entscheide zu treffen.

    Im Zeitraum der Prognose erkennt RCS-Dispo Fahrwegkonflikte zwischen Zügen, welche

    gleichzeitig dasselbe Gleis nutzen wollen und schlägt Lösungen zur Lösung dieser Konflikte

    vor. Das System erkennt ausserdem weitere Konflikte wie z.B. Konflikte bei Umlauf- und An-

    schlussbeziehungen.

    4.1.2 RCS-ADL:

    Mit dem wachsenden Zugsverkehr steigen der Energiebedarf, die Energiekosten, die Abnut-

    zung des Rollmaterials und der Fahrbahn. RCS-ADL leistet einen wichtigen Beitrag an eine

    ökonomische und ökologische Nutzung dieser Ressourcen.

    Als Teil von RCS-Dispo berechnet RCS-ADL (adaptive Lenkung) bei laufendem Verkehr ein

    energieoptimiertes Fahrprofil in Echtzeit für die gesamte Strecke. Zu diesem Zweck wird das

    gesamte Netz online analysiert und gleichzeitig die Fahrsituation aller Züge im Netz bewertet.

    Das für den einzelnen Zug von ADL errechnete Fahrprofil berücksichtigt die Fahrplananforde-

    rungen, die Prognose des jeweiligen Zugs und auch die aktuelle Betriebslage aller anderen Zü-

    ge.

    Auf der Grundlage dieser Berechnungen liefert RCS-ADL Tempoempfehlungen, welche der

    Disponent Bahnverkehr in der Betriebszentrale frei gibt und die dann umgehend an die Lokfüh-

    rer übermittelt werden. So kann der Zug flüssig, energieeffizient und materialschonend fahren.

    Dabei handelt es sich um reine Fahrempfehlungen und nicht um Fahrvorschriften. Die Aussen-

    signale haben nach wie vor Vorrang.

    4.1.3 RCS-HOT:

    Das RCS-Modul HOT berechnet für jeden an einer Konfliktsituation beteiligten Zug das optimale

    Fahrprofil und signalisiert dieses dem Lokführer über die Aussenanlage. Zudem berechnet HOT

    die optimale Reihenfolge der Züge und überträgt die Informationen in Form von Lenkdaten au-

    tomatisch in die Leit- und Sicherheitstechnik. So können sehr dicht befahrene Stellen im Schie-

    nennetz auch bei hohem Verkehrsaufkommen ohne unnötige Bremsmanöver passiert und die

    Trassenkapazität kann optimal ausgenutzt werden. Das erhöht die Fahrplanstabilität und redu-

    ziert Verspätungen.

    Auf Basis der Gesamtkonstellation (alle Züge, die sich in einem bestimmten Vorschauhorizont

    befinden und auf einen Konfliktpunkt zufahren) berechnet RCS-HOT das optimale «Einfädeln»

    und erstellt daraus:

    • Geschwindigkeitsvorgaben

    • Reihenfolgeänderungen (direktes Einwirken auf die Leittechnik)

    • Fahrwegänderungen (direktes Einwirken auf die Leittechnik)

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

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    4.2 ETCS

    ETCS L1/LS ist eine ETCS-Anwendung, welche sich an der bestehenden Aussensignalisierung

    orientiert. Mit der Migration auf ETCS L1/LS wurde auf dem gesamten Schweizer Normalspur-

    netz die ETCS-Technologie eingeführt.

    4.2.1 Betriebsart Limited Supervision (ETCS L1/LS)

    Die Betriebsart „Limited Supervision“ kann nur durch das Überfahren von Balisen oder Loops

    aktiviert werden kann. Die Datenübertragung auf die Fahrzeuge geschieht entweder mittels

    punktförmiger (Balise) oder kontinuierlicher (Loop) Datenübertragung. Die ETCS-

    Fahrzeugausrüstung überwacht die Fahrt im Hintergrund. Deshalb sind die Aussensignale

    durch den Lokführer zu beachten. Je nach Streckenausrüstung werden die Zughöchstge-

    schwindigkeit und/oder die Höchstgeschwindigkeit für Fahren in Betriebsart LS auf 160 km/h

    (nationaler Wert) überwacht. Abweichend davon werden abschnittsweise die zulässige Höchst-

    geschwindigkeit abhängig von Zug- und Bremsreihe, Signalbegriff und Streckengeschwindigkeit

    und die erlaubte Zughöchstgeschwindigkeit überwacht. Abhängig vom lokalen Gefährdungs-

    grad werden die Funktionen „Warnung/Halt“ oder Geschwindigkeits-

    /Bremskurvenüberwachung implementiert.

    4.2.2 ETCS L1/LS in der Schweiz

    Das BAV legte 2000 gegenüber den Eisenbahnunternehmen die Strategie für die Migration zu

    ETCS fest. Bei bestehenden Strecken mit interoperabler Nutzung sind potenzielle Gefahren-

    punkte schrittweise mit Eurobalisen und Euroloop auszurüsten. Der Einsatz erfolgt Risiko orien-

    tiert. Die Beurteilung der Gefahrenstellen und der damit verbundenen Risiken erfolgt bei allen

    Bahnen nach den gleichen Kriterien. Die Migrationsstrategie zu ETCS verfolgt folgende Haupt-

    ziele: Mit einer raschen, flächendeckenden, infrastrukturseitigen Ablösung der bisherigen natio-

    nalen Zugbeeinflussungssysteme ZUB und SIGNUM durch ETCS L1/LS soll fahrzeugseitig die

    Voraussetzung geschaffen werden, dass rasch nur noch eine Zugbeeinflussungs-Ausrüstung

    erforderlich ist. Wenn nur noch die ETCS-Ausrüstung nötig ist, senkt dies fahrzeugseitig in ei-

    nem erheblichen Masse die Kosten bei der Beschaffung und im Unterhalt im Vergleich zur Aus-

    rüstung der Fahrzeuge mit mehreren Sicherungssystemen. Die Risiken werden durch den ge-

    zielten Einsatz von Geschwindigkeitsüberwachungen (Risiko orientiert) rasch und effizient zu

    gesenkt.

    Mit der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung5 2015 hat die EU-Kommission ein

    Update der Baseline 3 (SRS 3.4.0) publiziert. Damit ist die Spezifikation, welche die von der

    SBB / DB-Netz geforderten Verbesserung bei der Anzeige für den Lokführer in ETCS L1/LS

    Rechnung trägt, formell in Kraft.

    Mit der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung6 2016 hat die EU-Kommission die

    SRS 3.6.0 publiziert. Diese Spezifikation enthält weitere Korrekturen, welche auf die Anwen-

    dungen in der Schweiz jedoch keinen Einfluss haben.

    Die Umsetzung von ETCS L1/LS auf den schweizerischen Abschnitten der Nord-Süd-

    Transitachsen erfolgte wie geplant bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015. Das übrige

    Normalspurnetz wird (mit wenigen Ausnahmen) bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017

    5 Beschluss 2015/14/EU über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ vom 5. Januar 2015 6 Beschluss 2016/919/EU über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ vom 27. Mai 2016

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 15 von 118 29.01.2018

    mit ETCS L1/LS ausgerüstet sein. Die Inbetriebnahme7 von ETCS L1/LS ist nun gesamtschwei-

    zerisch zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umgesetzt.

    Für die Machbarkeitsstudie bedeutet das, dass die Ausrüstung der Strecke mit ETCS L1/LS

    oder höher für alle Strecken der an SR 4.0 beteiligten Normalspurbahnen vorausgesetzt werden

    kann.

    4.3 Connectivity/Telekommunikation

    Das Journey Profile wird von RCS auf den Zug übertragen. Das geschieht über GSM-R, res-

    pektive GSM-P8.

    GSM-R-Services werden auf dem SOB-Netz über Roaming Swisscom genutzt. Die Lösung ent-

    spricht einer Option des Systemführers SBB und ist im Einklang mit den Vorgaben des BAV.

    Die Abdeckung auch mit Roaming hat Lücken. Für einen reibungslosen ATO-Betrieb muss je-

    weils beim Zugbildungsbahnhof eine zuverlässige Verbindungen vorhanden sein, damit das

    initiale Journey Profile geladen werden kann. Falls unterwegs keine Daten empfangen werden

    können, so fährt der ATO-Zug aufgrund der vorhandenen, aber nicht mehr aktuellen Daten wei-

    ter. Es wird sich im Betrieb zeigen, wo häufig Umdispositionen übertragen werden. An diesen

    Stellen müssen allfällige Versorgungslücken behandelt werden.

    Im Rahmen der Machbarkeitsstudie kann von der bestehenden GSM-R-Versorgung ausgegan-

    gen werden.

    5. Funktionen

    5.1 Position

    Das Fahrzeug ermittelt die Position aus der Kombination von Wegdaten des Fahrzeugs und von

    den Positionsdaten der ETCS-Balisen. Spezielle Marken für den präzisen Halteort werden nicht

    realisiert (Vergleiche Anhang 4.6: ATO-5.4-R5). Es steht dem Fahrzeughersteller frei, ein GPS

    zu verwenden.

    In der ETCS-Spezifikation ist nicht vorgesehen die Wegmessung aufgrund der Baliseninforma-

    tion zu justieren. Veränderte Durchmesser der Räder werden nicht korrigiert. Es wird die siche-

    re Seite (maximaler Weg der Systeme Wegmessung am Rad, Beschleunigungssensor und Ra-

    dar) verwendet. Wie die Position für ATO möglichst genau ermittelt wird, ist den Herstellern

    überlassen.

    5.2 Soll-Geschwindigkeit

    Aus Segment- und Journey Profile werden die Eckwerte der Fahrt ermittelt.

    7 Siehe [17] 8 Es werden keine GSM-R Funktionen benötigt.

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 16 von 118 29.01.2018

    Abbildung 5: Eckwerte der Fahrt9

    Die Trajektorie ist so zu berechnen, dass der Haltepunkt jeweils pünktlich erreicht wird, die ma-

    ximal erlaubte Geschwindigkeit eingehalten und möglichst wenig Energie verbraucht wird.

    Damit stark belastete Abschnitte optimal genutzt werden, kann RCS neben den Haltezeiten

    auch Fixpunkte unterwegs definieren, mit der Zeitangabe wann der Zug vorbeifahren soll.

    Wenn die Fahrt von der Trajektorie abweicht, muss die Berechnung erneut durchgeführt wer-

    den. Die entsprechenden Parameter können vom Hersteller für eine optimale Performance frei

    gewählt werden.

    5.3 Bremskurve

    Die Bremskurve muss so berechnet werden, dass sie nicht mit der Bremskurvenüberwachung

    von ETCS in Konflikt kommt und der Zug sicher am normalen Halteort, aber spätestens vor

    dem Halt zeigenden Signal zum Stehen kommt (R 300.6 Ziff. 5.2). In Ergänzung zu R 300.14,

    Ziffer 2 wird in AB I verlangt, dass in genügendem Abstand zum Hauptsignal die Annäherungs-

    geschwindigkeit erreicht werden muss. Das ist für ATO nicht sinnvoll. Es soll der Abstand zur

    ETCS-Bremskurve eingehalten werden.

    In Abweichung zu AB-I zu R 300.14, Ziffer 2 soll die Bremskurve kontinuierlich sein und nicht

    bei 40 km/h als Annäherungsgeschwindigkeit sich ändern.

    Ausnahme 1: Annäherungsgeschwindigkeit

    Für die Berechnung der Überwachungsbremskurve verwendet ETCS verschieden Faktoren, die

    als Sicherheitszuschläge berücksichtigen, dass bei der Beurteilung Unsicherheiten bestehen.

    So wird zum Beispiel nur 70% des Bremsverhältnisses zur Ermittlung der Überwachungs-

    bremskurve verwendet.

    Da ATO die Leistungsfähigkeit durch eine höhere Präzision erreichen soll, stehen solche Zu-

    schläge dem Ziel im Weg.

    In Abweichung zu AB-I 5.3 Ziff. 4.2 soll das effektive Bremsverhältnis im ETCS eingegeben

    werden können.

    Ausnahme 2: Bremsverhältnis für ETCS

    9 Rot: Elemente des Segment Profile, Grün Elemente des Journey Profile

    Halt 15:31:20 bis 15:32:50

    Weg

    Ges

    chw

    ind

    igke

    it

    10 ‰ 6‰ 0‰ 6‰ 12‰6‰ 0‰

    100

    80

    60

    Fahrt 15:30:30 Halt 15:36:40 bis 15:37:20

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 17 von 118 29.01.2018

    Abbildung 6: Beschleunigung und ATO-Bremskurve

    Für die unterschiedlichen Bedingungen zur Ermittlung der Trajektorie wird auf Kap. 5.7 verwie-

    sen.

    5.4 Aufrüsten

    Im Bereich Aufrüsten ist unabhängig von ATO eine Automatisierung und Vereinfachung von

    Abläufen möglich. Durch die Verwendung von Triebzügen sind die nötigen Daten und Prüfun-

    gen eng an das jeweilige Fahrzeug gebunden. Bei lokbespannten Zügen ergibt sich ein erhebli-

    cher Teil aus der Anhängelast. Daher macht es Sinn diese beiden Situationen auch getrennt zu

    behandeln. Verschiedene Möglichkeiten dazu sind in Kap 5.4 analysiert.

    5.4.1 Triebzüge

    Die Komposition verfügt über die relevanten Daten für ATO:

    Anzahl Einheiten

    Länge, Gewicht, Achszahl

    Beschleunigungsvermögen

    Bremsvermögen

    Ausgeschaltete Bremsen

    Rekkuperationsverhalten.

    Da die ATO-Einheit vom Fahrzeughersteller geliefert wird, kennt er die Daten des Fahrzeugs.

    Im Rahmen der Pilotierung wird dokumentiert, welche Parameter für die Berechnung relevant

    sind, um die Erkenntnisse auf lokbespannte Züge zu übertragen.

    1m/s2 VerzögerungBremsenBeschleunigung

    Fahren

    ATO Bremskurve wird überschritten

    Journey Profile

    Einfahrt Kopfgleis

    Regime Wechsel Fahrt auf Sicht

    H

    ö

    h

    e

    r

    T

    i

    e

    f

    e

    r

    Journey Profile

    AusnahmsweiseVerspätung

    Journey Profile

    Haftreibung gering

    Haftreibung gering

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 18 von 118 29.01.2018

    5.4.2 Lokbespannte Züge

    Die Lok verfügt über die relevanten Fahrzeugdaten für ATO:

    Beschleunigungsvermögen

    Bremsvermögen

    Rekkuperationsverhalten.

    Auch für lokbespannte Züge weiss der Hersteller am besten, welche Daten für eine effiziente

    ATO-Steuerung notwendig sind.

    Für die Eigenschaften der angehängten Last muss eine Datei mit der Zugliste eingelesen wer-

    den. Diese Zugliste wird vom jeweiligen Dispositionssystem (CIS im Güterverkehr und RailOpt

    resp. SOPRE im Personenverkehr) zur Verfügung gestellt.

    5.4.3 Zugdaten für ETCS

    Die Eingabe der Zugdaten in ETCS ab ATO wurde in den Diskussionen häufig als sinnvolle

    Automatisierung erwähnt, da beim Wechsel des Levels die Daten neu eingegeben werden

    müssen. Diese Eingabe würde aber einen Eingriff ins ETCS GUI bedeuten. Diese Anpassungen

    liegen ausserhalb des Betrachtungsrahmens. Entsprechend wird diese Möglichkeit hier nicht

    weiterverfolgt.

    5.5 ETCS

    Die Betriebsart „Limited Supervision“ kann erst mit dem Überfahren einer Balise aktiv werden.

    Es muss also auch möglich sein, einen Zug auf ATO aufzurüsten der sich im Mode „Staff

    Responsible“ befindet. Die Aufrüstung auf ETCS muss vorher erfolgt sein (gemäss Betriebspro-

    zess 1002 ETCS [15]).

    5.5.1 Schnittstelle zur OBU

    Die OBU verfügt in der Regel über eine „Write Only10“-Schnittstelle, die rückwirkungsfrei das

    Weitergeben von Daten erlaubt, die von den Balisen empfangen wurden. Diese Schnittstelle ist

    im ERA-Konzept als Subset 130 vorgesehen, der Inhalt aber noch vertraulich und für diese

    Studie nicht zugänglich. Soweit die Fahrzeughersteller in Shift2Rail im Arbeitspaket ATO enga-

    giert sind, verfügen sie über diese Informationen und können sie nutzen. Für andere Hersteller

    ist es freigestellt, welche Form diese Kommunikation hat. In der vorliegenden Studie haben wir

    uns darauf konzentriert, ob die für ATO nötigen Informationen von der Balise geliefert werden.

    Wenn ja, so sind wir davon ausgegangen, dass diese auch an ATO übertragen werden können.

    5.6 Regime

    Im Mode „Limited Supervision“ von ETCS ist es nicht möglich, vollständig automatisch zu fah-

    ren. Es gibt Situationen, in denen „Fahrt auf Sicht“ vorgeschrieben ist. Über diese Funktionalität

    verfügt ATO GoA2 nicht. In diesen Fällen muss das Lokpersonal übernehmen. Weil dieser Fall

    beim Aufrüsten immer vorliegt (Es muss in der Betriebsart „Staff Responsible“ bis zur Balise des

    Ausfahrtssignals gefahren werden) braucht es die Möglichkeit, von Regimeübergängen wäh-

    rend der Fahrt ohne Verlust der Zugkraft, resp. der Bremsleistung.

    Für einen sicheren Betrieb muss zu jedem Zeitpunkt klar sein, wer das Fahrzeug bedient.

    10 Aus Sicht ETCS OBU

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 19 von 118 29.01.2018

    5.6.1 Regime GoA1

    Der Lokführer steuert das Fahrzeug über Geschwindigkeits- und Bremskraftvorgaben. Auf dem

    UI zeigt ATO die berechnete optimale Geschwindigkeit an und signalisiert, ob ETCS-Daten vor-

    liegen, die einen Wechsel auf Regime GoA2 zulassen.

    5.6.2 Regime GoA2

    ATO steuert das Fahrzeug. Dem Lokführer werden die berechnete Geschwindigkeit sowie die

    notwendigen Statusangaben angezeigt.

    5.6.3 Regime Wechsel

    Grundsätzlich kann der Lokführer jederzeit in die Fahrzeugsteuerung eingreifen. ATO muss das

    erkennen und in das Regime GoA1 wechseln. In der Regel handelt es sich um einen Brems-

    vorgang. Es kann sich aber zum Beispiel bei schlechter Adhäsion auch um einen Beschleuni-

    gungsvorgang handeln.

    5.6.3 1 Regimewechsel GoA2 auf GoA1 auf Initiative Lf

    Abbildung 7: Regimewechsel GoA2 auf GoA1 durch Eingriff Lf

    5.6.3 2 Regimewechsel GoA2 auf GoA1 auf Initiative ATO

    Wenn eine Balise überfahren wird, die eine Warnung ausgibt, so muss auch im Regime GoA2

    der Lokführer auf ETCS die Warnung quittieren. In gewissen Fällen ist ATO dann nicht mehr in

    der Lage das Fahrzeug weiter zu steuern. Dann muss der Lokführer innerhalb von 5 Sekunden

    die Steuerung übernehmen, entweder durch betätigen der Steuereinrichtung oder durch Quittie-

    ren des Regimes auf dem UI.

    Lf

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Durch Lfeingeleitete

    Beschleunigung oder

    eine Bremsungmit allen

    Möglichkeiten

    UImeldet

    Regime Wechsel auf Lf

    WeiterfahrtLf

    ATO Fahrt

    Akustische Meldung

    Regime Wechsel

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 20 von 118 29.01.2018

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Lf übernimmt Steuerung

    nicht

    ATO ohne genügende Infor-

    mation

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Fehlreaktion Lf Es handelt sich in der Regel

    um eine Fahrt in einen Be-

    reich, der erhöhte Aufmerk-

    samkeit wie bei Fahrt auf

    Sicht notwendig macht.

    Falls die Reaktion ausbleibt,

    hält der Zug mit einer

    Zwangsbremsung an.

    Risikobetrachtung 1: Halt ausserhalb Haltepunkt

    Abbildung 8: Regimewechsel GoA2 auf GoA1 auf Initiative ATO

    Abbildung 9: Regimewechsel bei Streckenpunktstörung

    Lf

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Lf quittiert(Fahrhebel/Brems

    hebel, Vsoll)

    UIfordert

    Lf zum Regime Wechsel auf

    Regime Wechsel

    WeiterfahrtLf

    Ohne Quittung Lferfolgt eine

    Zwangsbremsung(Prozess bezogen)

    Akustische Meldung

    Lf

    Fahrzeug Strecke

    ATO

    DMImeldet

    Regime Wechsel auf Lf

    WeiterfahrtLf

    ATO Fahrt

    Akustische Meldung

    Regime Wechsel

    StreckenpunktStörung

    Zwangs-bremsung

    ETCS

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 21 von 118 29.01.2018

    5.6.3 3 Regimewechsel GoA1 auf GoA2 auf Initiative ATO

    Wenn das Fahrzeug in der Lage ist in GoA2 zu fahren, wird dies auf dem UI angezeigt. Der

    Lokführer übergibt auf dem UI und muss innerhalb 5 Sekunden den Fahr- /Bremshebel auf „0“

    stellen.

    Der Wendeschalter bleibt während der ganzen Zeit GoA2 in Fahrrichtung. Das ist eine Abwei-

    chung zur internen Regelung des SOB: Handbuch für Lokführer [8] Ziff. 5. Diese Regelung soll

    vorkehren, dass der Lokführer nicht unbeabsichtigt losfährt.

    Steht ein Zug vor geschlossenem Signal, so wird der Wendeschalter auf 0 gestellt. Das braucht

    es in ATO nicht.

    Ausnahme 3: Wendeschalter

    Abbildung 10: Regimewechsel GoA1 auf GoA2

    5.7 Adhäsion

    5.7.1 Weather Conditions

    Bei feuchtem und oder verschmutztem Schienenkopf ist die Adhäsion nicht so gut wie auf tro-

    ckener sauberer Schiene. Umwelteinflüsse wie Nebel, Herbstblätter oder aufgewirbelter Staub

    sind Ursachen dafür und lassen sich nicht vermeiden.

    Die Triebfahrzeuge für ATO müssen daher mit einem Schleuder- und Gleitschutzsystem ausge-

    rüstet sein. Diese Systeme sind geeignet Rad und Schiene von Schäden zu schützen und im

    Notfall das Fahrzeug so gut als möglich abzubremsen. Die Systeme funktionieren aber nicht

    immer optimal. Begabtes Lokpersonal kann das Fahrzeug oft so steuern, dass diese Systeme

    knapp nicht ansprechen.

    Die ERA-Requirements (ATO-1.1-R9) sehen vor, veränderte Adhäsionsverhältnisse an die

    Track-Side zu melden und auf dieser Basis ein neues Journey Profile zu erstellen.

    Die Adhäsion in die Reisezeit einzurechnen ist aufwändig, da genaue Fahrzeug- und Strecken-

    daten berücksichtigt werden müssen. Das ist so aktuell in RCS nicht vorgesehen. Aktuell sind in

    den Fahrplanreserven auch Anteile für ungenügende Adhäsion enthalten.

    Die ATO OBU muss reduzierte Adhäsion berücksichtigen bei der Berechnung der Trajektorie.

    Lf

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    F

    ATO-Fahrt

    Lf bestätigtATO-Betrieb am

    UI und der Neutralstellung

    des Fahrschalters 50m / 5s, sonst

    keinATO-Betrieb

    ATO-Fahrt möglich

    UIfordert

    Lf zum Regime Wechsel auf

    WeiterfahrtLf Fahrt mit

    signalisierter Geschwindigkeit /Segment Profile/ Journey Profile

    Balise Signal / Euroloop Fb..

    ETCSFahrt Lf

    bis Telegramm

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 22 von 118 29.01.2018

    Die Diskussion mit verschiedenen Fahrzeug-Experten hat uns zu folgender Festlegung ge-

    bracht: Es wird keine Verständigung zwischen den Fahrzeugen realisiert, da das Verhalten

    stark vom aktuellen Zustand des Fahrzeuges und weniger stark von den äusseren Umständen

    und dem Fahrzeugtyp abhängt. Die Schleuder- und Gleitsysteme werden laufend verbessert.

    Daher soll es dem jeweiligen System überlassen werden, der ATO OBU die Verhältnisse mitzu-

    teilen, damit die Adhäsion optimal ausgenützt werden kann.

    Die Anforderungen sind in MS-1.1-S1 formuliert.

    5.7.2 Sanden11

    Durch Sanden erhöht sich die Adhäsion und ermöglicht so ein Beschleunigen bei schlechten

    Schienenverhältnissen. Zum Schutz von Infrastruktur und Umwelt ist das Sanden bei Fahrten

    über Weichen und bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h ausser zum Anfahren zu vermeiden.

    Abbildung 11: Einsatz von Sand bei Beschleunigung

    Sanden bei langsamer Geschwindigkeit kann zu Isolierstörungen führen. Das Fahrzeug wird

    dann von der Sicherungsanlage nicht mehr korrekt erkannt. Daher muss im ATO-Betrieb das

    automatische Sanden ausgeschaltet werden können.

    Die Anforderungen sind in MS-1.1-S2 formuliert.

    11 Dazu muss auch der Einsatz von Putzklotzanlagen betrachtet werden, sofern solche vorhanden sind.

    FahrzeugATO

    Delta v-soll / v-ist

    Sanden über Weichen

    vermeiden

    Vmax. oder Journey Profile

    SchleuderschutzSchleuderbremse

    Geschwindigkeit abnehmend

    Sanden

    Geschwindigkeit zunehmend oder

    vsoll=vist

    Massnahmenaufheben

    Zugkraft an Haftreibungs-Grenze Rad

    Schiene begrenzen

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 23 von 118 29.01.2018

    5.7.3 Sicheres Anhalten

    Sanden ist ein Element des sicheren Anhaltens. In der Not muss auch auf Weichen Sand ein-

    gesetzt werden können, da die Magnetschienenbremse noch grösseren Schaden verursacht.

    Abbildung 12: Sicheres Anhalten

    FahrzeugATO

    Delta v-soll / v-ist

    Sanden über Weichen

    vermeiden

    Vmax. oder Journey Profile

    SchleuderschutzSchleuderbremse

    Geschwindigkeit abnehmend

    Sanden

    Geschwindigkeit zunehmend oder

    vsoll=vist

    Massnahmenaufheben

    Zugkraft an Haftreibungs-Grenze Rad

    Schiene begrenzen

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 24 von 118 29.01.2018

    6. Use Cases

    6.1 Zugvorbereitung

    Diese Funktionen sollen automatisiert und eventuell bei der Fahrt von der Abstellgruppe zum

    Startgleis erfolgen. Auch hier kann die Automatisierung den Betrieb vereinfachen.

    6.1.1 Dichtigkeitsprüfung

    Die Prüfung gemäss R 300.14 2.3.4 muss gemäss P 20000800 nur bei Güterzügen oder bei

    Verdacht auf Leckage gemacht werden. Für ATO wäre es einfach zu überwachen, ob bei un-

    terbrochener Nachspeisung zu viel Druck abfällt. Für die Machbarkeit von ATO hat das aber

    keine Bedeutung.

    6.1.2 Rollprobe

    Im Winterbetrieb hat der Lokführer unmittelbar nach Beginn der Fahrt das leichtgängige Rollen

    der Fahrzeuge zu prüfen (R 300.14 2.2.5). Für ATO ist es einfach zu überwachen, ob der Zug

    entsprechend der Zugkraft beschleunigt. Für die Machbarkeit von ATO hat das aber keine Be-

    deutung (Vergleiche BV 4.1 Ziff. 4.2.2).

    6.2 Aufrüsten ATO-Zug

    Bei Aufrüsten, Inbetriebnahme Führerstand und Kontrolle der Systeme auf dem Zug gibt es ein

    grosses Potenzial an Automatisierung. Neben der Zeitersparnis hat das den Vorteil der Sicher-

    stellung der Vollständigkeit der Zugvorbereitung.

    Beim ersten Aufrüsten sind zusätzliche Eingaben zu machen:

    Abbildung 13: Erstinbetriebnahme ohne Störung (Übersicht zu Abbildung 14 und Abbildung 15)

    Grundlage dafür sind die folgende Betriebsprozesse für ETCS L1/LS [15]:

    1002 „Aufrüsten Führerstand in L1 aus SB „(Seite 35)

    1002.3 „Inbetriebnahme Führerstand in L1/LS“

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Lädt Journey und Segment

    Profile

    Halt Lädt Zugdaten

    Lf

    Prüft Systeme im Zug

    Zuguntersuchung

    Prüft/quittiert die Meldungen ATO

    UIStörungsliste

    Prüfliste

    Zug Fahrbereit

    Prüft ob Störungen anliegen

    Start Inbetrieb-setzung

    Quittieren/Ändern

    der Zugdaten

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 25 von 118 29.01.2018

    Für Triebzüge sind folgende Fixdaten in ATO zu hinterlegen:

    Zug und Bremsreihe

    Gewicht

    Länge

    VmaxMehrfachtraktion wird automatisch erkannt.

    Abbildung 14: Erstinbetriebnahme ohne Störung Prüfung Zugdaten

    Die Bremsprobe inklusive Plausibilitätsprüfung erfolgt soweit möglich automatisiert.

    Grundlage dafür ist der folgende Betriebsprozess für ETCS L1/LS [15]: 1011 „Dateneingabe,

    Änderung Zugdaten, in L1“.

    Abbildung 15: Erstinbetriebnahme

    Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Lf

    StartInbetrieb-setzung

    Prüft Systeme im Zug

    DMIPrüfliste

    kontrollierenPrüfung

    protokollieren

    WNBA/NBA

    ETCS 24h reset

    Bremsenausgeschaltet

    Zugdaten neu ermitteln

    ETCS Systemtest

    Bremsprobe

    Quittieren/Ändern

    der Zugdaten

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Lädt Journey und Segment

    Profile

    Halt

    Lf

    StartInbetrieb-setzung

    Prüft und bestätigt die Meldung

    UI

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 26 von 118 29.01.2018

    Grundlage dafür sind die folgende Betriebsprozesse für ETCS L1/LS [15]:

    1002 „Aufrüsten Führerstand in L1 aus SB (Seite 35)

    1002.3 „Inbetriebnahme Führerstand in L1/LS“

    6.2.1 Störungen beim Aufrüsten

    Abbildung 16: Erstinbetriebnahme mit Störung Fahrzeugeinrichtung

    Abbildung 17: Erstinbetriebnahme mit Störung auf dem Fahrzeug

    Auf dem UI wird angezeigt, welche Prüfungen erledigt sind und was noch zu tun ist.

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    Start Inbetrieb-setzung

    Störungenbeheben

    UIStörungsliste

    Störung ETCS

    Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Fahrsperre bei Störung P1

    Lf

    Start Inbetrieb-setzung

    Störungenbeheben

    UIStörungsliste

    Prüft ob keine Störungen P1

    anliegen

    Prio 1 bzw.2

    Prüft, ob StörungenP1 oder P2 anliegen

    .

    Fahrzeug

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 27 von 118 29.01.2018

    6.2.2 Lokbespannter Zug

    Abbildung 18: Eingabe Zugdaten lokbespannter Zug

    Einschränkung: Aktuell gibt es keine Möglichkeit, Daten aus ATO an ETCS OBU zu senden,

    wegen der Rückwirkungsfreiheit eines sicherheitsrelevanten Systems. Dennoch wäre zu über-

    legen, ob eine solche Schnittstelle sinnvoll ist. Damit liessen sich Fehleingaben vermeiden.

    Grundlage dafür sind die folgende Betriebsprozesse für ETCS L1/LS [15]:

    1002 „Aufrüsten Führerstand in L1 aus SB (Seite 35)

    1002.3 „Inbetriebnahme Führerstand in L1/LS“

    6.3 Abfahrt

    6.3.1 Abfahrt nach Aufrüsten

    Abbildung 19: Bedingung für ATO Fahrt

    Fahrzeug Führerstand

    ATOLf

    Start Inbetrieb-setzung

    Quittieren/Ändern

    der Zugdaten

    DMIÜbernimmt

    Zugdaten aus dem DMI

    Zug Fahrbereit

    JourneyProfile

    DATEN

    CIS

    Sopre

    ETCS

    Lf

    Fahrzeug

    ATO

    F

    ATOFahrt möglich

    ETCS

    Balise / Euroloop Fb..

    Zugdateneingeben

    ETCS Levelbestätigen

    Keine Störung

    Aktuelle Journey und

    Segment Profile Keine Störung P1

    Keine Störung Schleuderschutz

    Gleitschutz

    AktuelleZugdaten

    Keine Störung ETCS

    Keine Störung Odometrie/GPS

    Keine Störung Sicherheitseinr.

    UI

    Führerstand

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 28 von 118 29.01.2018

    Die Betriebsart «Staff Responsible» wird auf dem Fahrzeug durch das System angeboten und

    muss vom Lokführer bestätigt werden, sobald eine Zustimmung zur Fahrt vorliegt. Erst mit dem

    Überfahren der Balise des Hauptsignales kann in die Betriebsart «Limited Supervision» ge-

    wechselt werden. Beim Übergang auf GoA2 darf die Zugs- bzw. Bremskraft nicht abrupt geän-

    dert werden.

    Abbildung 20: Abfahrt am Ausgangsbahnhof

    Im Ausgangsbahnhof ist zusätzlich zu prüfen, ob die Zugsvorbereitung abgeschlossen wurde.

    Grundlage dafür ist der folgende Betriebsprozess für ETCS L1/LS [15]: 1026 „Abfahren nach

    aufrüsten Führerstand in L1 LS“.

    6.3.2 Abfahrprozess

    Abbildung 21: Abfahrprozess ATO

    Strecke Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Lf

    Zustimmung zur Fahrt

    Betriebsart wählen UI

    Fahren in SR Balise Hauptsignal

    ETCS

    Zugvor-bereitung

    abgeschlossen

    Prozess Regime Wechsel Lf->ATO

    Abfahrprozess

    Strecke Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    Türen schliessen

    DMI

    Loop oder Balise

    ATO Abfahrt

    ETCS

    Türen geschlossen

    Aufenthaltszeit

    Zustimmung zur Fahrt

    Abfahrtszeit

    Fahrzeug

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 29 von 118 29.01.2018

    6.3.3 Abfahrt von Perron bei Zustimmung am Ausfahrvorsignal

    Abbildung 22: Abfahrt wenn bei der Einfahrt Zustimmung vorhanden ist

    Bei fehlender Sicht auf das Ausfahrsignal ist gemäss R 300.6 3.6.1 eine Zustimmung zur Fahrt

    notwendig. Für ATO ist es möglich aufgrund der Loop-Information den Fahrbegriff zu ermitteln.

    Eine Abfahrt aufgrund des Ausfahrvorsignalbegriffs ist nicht erlaubt, da die Zustimmung wäh-

    rend der Einfahrt zurückgenommen werden könnte. Als Zustimmung gilt nur ein Wiederho-

    lungssignal, das nach dem Halteort aufgestellt ist.

    Ausnahme 4: fehlende Sicht auf Ausfahrsignal

    6.3.4 Abfahrt von Perron bei Warnung am Ausfahrvorsignal

    Abbildung 23: Abfahrt von Perron mit Loop

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    LF

    ETCS

    Balise

    Balise HS / Euroloop Fb..

    DMI: Update V-Überwachung

    Abfahrprozess

    Türen Freigabe

    ETCS

    Signalisierte Geschwindigkeit /Segment File/ Journey File

    Halt

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    Euroloop Fb..

    Abfahrt nach Signalisierter

    Geschwindigkeit /Segment Profile/ Journey Profile

    DMI

    ETCS

    Türen Freigabe

    Balise VS AS Warnung

    ETCS

    Abfahrprozess

    Halt

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 30 von 118 29.01.2018

    Abbildung 24: Abfahrt von Perron mit Infill-Balise mit Signalbegriff

    Abbildung 25: Abfahrt von Perron mit Infill-Balise ohne Signalbegriffsübertragung

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    Euroloop Fb..

    Abfahrt nach Signalisierter

    Geschwindigkeit /Segment Profile/ Journey Profile

    DMI

    ETCS

    Türen Freigabe

    Balise VS AS Warnung

    ETCS

    Abfahrprozess

    Halt

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    ETCS

    Lf fährt mit max. Release Speed

    Abfahrprozess

    Türen Freigabe

    ETCS

    Balise VS AS Warnung

    Halt

    Zustimmung zur Fahrt

    Prozess Regime Wechsel Lf->ATO

    Infill-Balise

    ProzessRegime Wechsel ATO->Lf

    ETCS

    Balise Hauptsignal

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 31 von 118 29.01.2018

    Abbildung 26: Abfahrt (nach Halt) am Ausfahrsignal ohne Abfahrverhinderung

    Grundlage dafür ist der folgende Betriebsprozess für ETCS L1/LS [15]: 2182.3 „Warnung, Si-

    gnal inzwischen auf Fahrt ohne Geschwindigkeitsüberwachung in L1 LS“

    Abbildung 27: Abfahrt nach Halt mit offenem Ausfahrsignal

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    ETCS

    Balise AS Lf fährt mit max. Release Speed

    Abfahrprozess

    Türen Freigabe

    ETCS

    Balise VS AS Warnung

    Halt

    ProzessRegime Wechsel ATO->Lf

    Zustimmung zur Fahrt

    Prozess Regime Wechsel Lf->ATO

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    ETCS

    Balise

    Balise HS / Euroloop Fb..

    DMI: Update V-Überwachung

    Abfahrprozess

    Türen Freigabe

    ETCS

    Signalisierte Geschwindigkeit

    /Segment Profile / Journey Profile

    Halt

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 32 von 118 29.01.2018

    Abbildung 28:Abfahrt nach Halt vor Ausfahrsignal ohne Loop und ohne Sicht auf AS

    6.3.5 Abfahrt von Signalhalt

    Abbildung 29: Abfahrt (nach Halt) am Hauptsignal (ohne Loop oder Infill-Balise)

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    ETCS

    Lf fährt mit Release Speed

    bis zum nächsten Signal bzw. Balise

    oder Loop

    Abfahrprozess

    Prozess Regime Wechsel Lf->ATO

    Türen Freigabe

    ProzessRegime Wechsel ATO->Lf

    ETCS

    Balise VS AS WarnungHaltLf holt Bestätigung

    Fdl Signal auf Fahrt oder FsM/

    WS

    Loop oder Balise Hauptsignal

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    ETCS

    Balise HS Lf fährt mit max. Release Speed

    ETCS

    Balise VS Warnung

    Halt

    ProzessRegime Wechsel ATO->Lf

    Zustimmung zur Fahrt

    Prozess Regime Wechsel Lf->ATO

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 33 von 118 29.01.2018

    Abbildung 30: Abfahrt (nach Halt) am Hauptsignal (mit Loop)

    6.3.6 Besetzte Ausfahrt

    Abbildung 31: Besetzte Ausfahrt

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    Euroloop Fb..

    Weiterfahrt nach Signalisierter

    Geschwindigkeit /Segment Profile /

    Journey Profile DMI

    ETCS

    Balise VS AS Warnung

    ETCS

    Halt

    Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Strecke Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Lf

    Abfahrtsprozess

    Lokführer wählt Betriebsart SR

    Führerstand

    Balise Hauptsignal

    DMI

    ETCS überwacht SR Geschwindig-

    keit bis Balise

    Wechsel in Betriebsart LS

    Prozess Regime Wechsel Lf->ATO

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 34 von 118 29.01.2018

    6.4 Anhalten

    Beim Anhalten im Regime GoA2 muss ATO den Zug gegen Wegrollen sichern.

    siehe Anforderung MS-5.4.2.

    6.4.1 Halt an Perron

    Abbildung 32: Halt am Perron

    Daten

    Heute sind die Halteorte über Tafeln 1,2,3 resp. 75m definiert. An einem Bahnhof können nicht

    beliebig viele Tafeln angebracht werden, da die Übersichtlichkeit beeinträchtigt wird. Im Sege-

    ment Profile ist es aber möglich für jeden ATO-Zug mit der entsprechenden Länge den Halteort

    zu hinterlegen. Aus betrieblicher Sicht bringt das den Vorteil, dass der Zug in jedem Fall am

    optimalen Halteort bezüglich Treppen und Türen zu stehen kommt. Kunden stehen schon am

    richtigen Einstiegsbereich einstiegsbereit.

    Die Tafeln 1,2,3 können als Rückfallebene hinterlegt werden.

    Strecke Fahrzeug

    ATO

    Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Halt anhalten

    [GF-5.4a-R1 ]

    TMS JF SF

    Weg A 2

    Halt 14:32:15

    Gleis A 2

    HP A 2 1:423m

    HP A 2 2:470m

    HP A 2 3:510m

    Halteortberechnen

    HP A 2 235:495m

    Türen öffnen

    Perron A 2 links

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 35 von 118 29.01.2018

    Segment Profile

    Das Beispiel ist für Ebnat Kappel (EK) Gleis 2. Jedes Gleis muss in jede Richtung erfasst wer-

    den + mit Kilometrierung, - gegen Kilometrierung. Mit der Länge der Gleiskante kann überwacht

    werden, ob das Fahrzeug innerhalb des Perrons gehalten hat, was für ein sicheres Ein- und

    Aussteigen wichtig ist.

    Gleis EK 2 + 247 m

    Haltepunkt EK 2 + 100 m 190 m

    Haltepunkt EK 2 + 200 m 220 m

    Haltepunkt EK 2 + 150 m 210 m

    Gleiskante EK 2 + links 70 m 230 m

    Tabelle 1 Beispiel Segment Profile

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Halt ausserhalb Haltepunkt Ausstieg ohne Perron

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Ungenügende Adhäsion

    Falsche Haltepunktdaten

    Fehler Odometrie

    Beim Schleudern ist es frag-

    lich, ob die Odometrie die

    Differenz erkennt.

    Verhindern der automati-

    schen Türöffnung.

    Risikobetrachtung 2 Halt ausserhalb Haltepunkt

    Abbildung 33: Spätester Halteort mit Geschwindigkeitsüberwachung ETCS

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    Balise Vorsignal

    ETCS

    Warnung

    ATO

    Warnung Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Balise Hauptsignal HaltHalt

    [ATO-4-R1 ]

    R 30111 14.2 Ziff.1 + 2

    Verhalten bei Warnung zeigenden ZugsignalenErgänzung zu R 300.14, Ziffer 2

    AnnäherungsgeschwindigkeitErgänzung zu R 300.14, Ziffer 2

    DMI

    Haltvor HS/

    Grusihalttafel/Siasweiche

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 36 von 118 29.01.2018

    Abbildung 34: Signalhalt mit Warnung/Halt Überwachung ohne Geschwindigkeitsüberwachung

    Im Segment Profile sind Balisen, die Warnung oder Halt ohne Geschwindigkeitsüberwachung

    übertragen, gekennzeichnet. In diesen Fällen muss das Regime auf GoA1 gewechselt werden.

    6.4.2 Halt in freiem Kopfgleis

    Abbildung 35: Halt in Kopfgleisen ohne Besetzung

    Vor der Fahrt in ein Kopfgleis soll eine Bremsprobe auf Wirkung gemacht werden. Gemäss

    Vorschriften ist diese nur vor Kopfbahnhöfen vorgeschrieben, nicht aber in anderen Gefähr-

    dungssituationen wie beispielsweise vor der Einfahrt in ein Stumpengleis eines Durchgangs-

    bahnhofs.

    Wenn das Kopfgleis aus betrieblicher Sicht in der Regel leer ist, sollte in Abweichung zu

    R 301.11 6.5 2 das Gleis nur mit quittungspflichtiger Meldung besetzt sein dürfen. Damit kann

    im Regelbetrieb mit GoA2 eingefahren werden.

    Ausnahme 5: Kopfgleis immer frei

    Lf

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    Balise Vorsignal

    ATO

    Balise HauptsignalHalt

    DMI

    ATO leitet Zwangs-

    bremsung ein

    Lf Quittiert Regime Wechsel

    Regime Wechsel Lf

    Segment ProfileLf reagiert innert 5s

    nicht

    Haltvor HS/

    Grusihalttafel/Siasweiche

    Strecke

    ATO

    Halt

    Lf

    Balise Anfang Perron

    UI zählt Anfang Perron die Meter

    runter bis Halt

    Lf überwacht die Einfahrt, greift allenfalls ein

    Balise Vorsignal Warnung

    Fahrzeug Führerstand

    Türbedienung

    Bremskurve abfahren

    anhalten

    Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    ETCSHalteort

    berechnen

    Bremskurve berechnen

    ETCS

    Kopfgleise dürfen ohne

    Verständigungbelegt sein

    R 30111: 6.5/2

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 37 von 118 29.01.2018

    6.4.3 Einfahrt in ein besetztes Gleis

    Besetzt-Signal, Streckentabelle (Malteserkreuz) oder protokollpflichtiger Befehl.

    Abbildung 36: Besetzte Einfahrt mit Geschwindigkeitsschwelle

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Keine Fahrt auf Sicht Der Lf übernimmt die Steue-

    rung nicht.

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Ungenügende Aufmerksam-

    keit

    Im Gegensatz zu heute wird

    der Lf auf „Fahrt auf Sicht“

    hingewiesen. ETCS kann

    das nicht.

    Bei fehlender Reaktion hält

    das Fahrzeug an.

    Risikobetrachtung 3: Besetzte Einfahrt

    Strecke Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Balise VS AS Warnung

    Halt

    Türbedienung

    (Kuppeln)

    Parkstellung

    Lf Quittiert Warnung

    Führerstand

    ETCSBremskurve

    abfahren

    Fahrt auf Sicht

    Regime WechselLf übernimmt ab

    V-Schwelle

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 38 von 118 29.01.2018

    Abbildung 37: Beschränkt ausnützbares Gleis mit Halt am normalen Halteort

    In einem beschränkt ausnützbaren Gleis kann immer ohne Einschränkungen bis zum normalen

    jedoch nicht bis zum spätesten Halteort gefahren werden. Ein Halt vor oder nach dem normalen

    Halteort muss dem Lokführer immer quittungspflichtig vom FDL mitgeteilt werden. In diesem

    Fall muss mit GoA1 eingefahren werden.

    Offene Bahnübergangsanlagen vor dem Ausfahrsignal R 300.6 Ziff. 5.6. Ein haltender Zug hat

    am normalen Halteort, spätestens aber vor der offenen Bahnübergangsanlage anzuhalten.

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Zug hält zu spät Fahrt in die Beschränkung.

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Falsches Anhalten Das genaue Anhalten ist

    eine zentrale Funktion von

    ATO. Wenn das nicht funkti-

    oniert, merkt es der Lf .

    Bei kritischen Situationen

    kann über das Segment Pro-

    file GoA1 erzwungen wer-

    den.

    Risikobetrachtung 4: Beschränkt ausnutzbares Gleis mit Halt am normalen Halteort.

    Strecke

    ATO

    Halt

    Lf

    Balise VS AS Warnung

    Fahrzeug Führerstand

    Türbedienung

    Bremskurve abfahren

    Halt am Normalen Halteort

    ETCSHalteort

    berechnen

    Bremskurve berechnen

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 39 von 118 29.01.2018

    6.4.4 Einfahrt mit Halt vor bzw. Halt nach dem normalen Halteort

    Abbildung 38: Gleis mit Halt nach dem normalen Halteort

    Der Fahrdienstleiter verlangt gemäss R 300.6 Zif. 5.2.4 und 5.2.5 Halt vor bzw. Halt nach dem

    normalen Halteort. ATO kann aber nur am Halteort gemäss Segment Profile anhalten. Aufgrund

    der Anforderung muss der Lokführer auf GoA1 wechseln.

    Abbildung 39: Gleis mit Halt vor dem normalen Halteort

    Der Fahrdienstleiter verlangt einen anderen Halteort. ATO kann aber nur am Halteort gemäss

    Segment Profile anhalten. Aufgrund der Anforderung muss der Lokführer auf GoA1 wechseln.

    Strecke

    ATO

    Halt

    Lf

    Fahrzeug Führerstand

    Türbedienung

    Bremskurve abfahren

    Halt nach normalen Halteort

    ETCSHalteort

    berechnen

    Bremskurve berechnen

    Regime Wechsel

    Balise VS AS WarnungFdl

    quittungspflichtig

    Strecke

    ATO

    Halt

    Lf

    Fahrzeug Führerstand

    Türbedienung

    Halt vor normalen Halteort

    ETCSRegime WechselBeim ES

    Balise VS AS Warnung

    Fdlquittungspflichtig

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 40 von 118 29.01.2018

    6.4.5 Einfahrt in Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge

    Abbildung 40: Einfahrt in Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Keine Fahrt auf Sicht Der Lf übernimmt die Steue-

    rung nicht.

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Ungenügende Aufmerksam-

    keit

    Im Gegensatz zu heute wird

    der Lf auf „Fahrt auf Sicht“

    hingewiesen. ETCS kann

    das nicht.

    Bei fehlender Reaktion hält

    das Fahrzeug an.

    Risikobetrachtung 5: Bahnhof ohne schienenfreie Zugänge

    Strecke Fahrzeug

    ATO

    Halt

    LfBalise ES

    ATO leitet eine Zwangsbremsung ab Anfang Perron

    ein

    Lf Quittiert Regime Wechsel

    Lf reagiert nicht

    ETCSBremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren Vmax

    20 km/hAnfang Perron

    Lf übernimmt ab Anfang Perron

    Regime Wechsel ab

    Anfang Perron

    Halt

    Türbedienung

    UI

    Führerstand

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 41 von 118 29.01.2018

    6.4.6 Bedarfshalt

    Abbildung 41: Bedarfshalt mit Halt

    Für Haltstellen mit Halt auf Verlangen wird ein Halt im Journey Profile angegeben. Wenn der

    Lokführer nicht eingreift, hält der Zug. Siehe dazu auch R 300.6 Zif. 4.6 und BV 6.4 Zif. 3

    Abbildung 42: Bedarfshalt mit Durchfahrt

    Sieht der Lokführer, dass kein Halt verlangt ist, kann er durch Bedienung „Nicht Anhalten“ am

    UI über die Haltstelle fahren ohne Anzuhalten. Ob dieser Befehl angeboten wird, steht im Seg-

    ment Profile.

    Hintergrund: In der aktuellen Definition des Journey Profile kann kein bedingter Halt hinterlegt

    werden. Dafür ist in den Anforderungen ATO-5.4-R4 aber von einem “Stopping Point Skip”-

    Befehl die Rede. Allerdings wird dieser Befehl von ATO Track-Side gesendet.

    Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Lf

    Abfahren Segment Profile Journey Profile

    Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Halt

    Halteort gemäss

    Segment File

    Türen Freigabe

    Abfahrprozess

    Fahrzeug

    ATO

    Halt

    Lf

    Lf erlaubt Durchfahrt

    Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Halteort gemäss

    Segment File

    Kein Halt verlangt

    WeiterfahrtETCS

    Segment Profile Journey Profile

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 42 von 118 29.01.2018

    6.4.7 Türbedienung

    Abbildung 43: Türbedienung

    Der Lokführer kann jederzeit manuell in die Türsteuerung eingreifen. In der Regel muss sich der

    Lokführer nicht um die Türsteuerung kümmern. ATO fährt nur, wenn die Türen verriegelt sind.

    ATO

    Halt

    Lf

    Fahrzeug

    Türfreigabe-taste nach15-50s ruhend

    HaltNormalen Halteort

    Türfreigabe EinstiegseiteLf kann

    Türbedienung jederzeit

    übernehmen

    Türe verriegeln

    Abfahrprozess

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 43 von 118 29.01.2018

    Abbildung 44: Durchsage Freigabe der Türen

    Durch die Unterstützung der Türschliessung muss der ATO Prozess nicht unterbrochen wer-

    den.

    Abbildung 45: Behandlung von Türstörungen

    ATO

    Halt

    Lf

    Fahrzeug

    Türfreigabe-taste nach 50s nicht ruhend

    HaltNormalen Halteort

    Türfreigabe Einstiegseite

    Lf kann Türbedienung

    jederzeit übernehmen

    Durchsage Türe freigeben

    Türe verriegeln

    Abfahrprozess

    ATO

    Halt

    Lf

    Fahrzeug Führerstand

    Türfreigabe-taste nach 50s nicht ruhend

    Lf Türstörung/ Trittstörung

    beheben

    Durchsage Türe freigeben

    Türe verriegeln

    Türen nicht geschlossen

    Nochmaliges Öffnen und Schliessen.

    UI TürstörungLeuchte«Türe offen» löscht nicht

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 44 von 118 29.01.2018

    6.4.8 Wenden

    Abbildung 46: Wenden

    Bei „End of Journey“ wird die nächste Zugnummer nicht automatisch übermittelt. Der Lokführer

    muss diese manuell eingeben und erst dann werden das neue Journey Profile und Segment

    Profile geladen. Bei einer verspäteten Ankunft und somit verspäteten Abfahrt wird das Journey

    Profile durch das TMS aktualisiert und der ATO OBU übermittelt. Ob der Umlauf wie geplant,

    somit verspätet, durchgeführt wird, entscheidet der Disponent. ATO ist dann nur das ausfüh-

    rende System.

    Ohne RCS-Erweiterung kann diese Funktion nicht realisiert werden.

    Idee: Der Zugumlauf des ganzen Tages wird für das Fahrzeug – analog zum Kundeninformati-

    onssystem – hinterlegt. Der Lokführer muss dann nur bei einer Störung bzw. Änderung des Um-

    laufplans die vorgeschlagene Zugnummer ändern. Damit kann rascher gewendet werden als

    ohne die Hinterlegung dieser Information.

    Fahrzeug Führerstand

    ATO

    Halt

    Lf

    Halt

    Parkstellung einschalten und

    Befehl «Wenden» auslösen

    UI

    Inbetrieb-setzung

    abgehender Fst.

    Übernehmen der Zugdatenaus Journey

    File

    Bremsprobe

    Bestätigen der Zugdaten bzw.

    ETCS Level

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 45 von 118 29.01.2018

    6.5 Unterwegs

    6.5.1 Schutzstrecke

    Abbildung 47: Schutzstrecke

    Die Schutzstrecken werden im Segment Profile hinterlegt und können bei der Berechnung der

    Soll-Geschwindigkeit berücksichtigt werden.

    Risiken

    Risiko Gefährdungsbild

    Der Hauptschalter wird nicht

    ausgeschaltet resp. der Bü-

    gel wird nicht gesenkt.

    Überbrücken der Schutzstre-

    cke

    Ursache Bemerkung Massnahmen

    Fehler im Segment Profile Ein Fehler wird bei der ers-

    ten Fahrt bemerkt.

    Bezüglich Schutzstrecken

    sind die Segment Profile mit

    dem 4-Augen Prinzip zu prü-

    fen.

    Risikobetrachtung 6 Schutzstrecke

    6.5.2 Bremsprobe auf Wirkung:

    Bei Triebzügen kann die Beschleunigung bei Zugkraft und einer gleichzeitigen Bremsung ge-

    messen und mit den Referenzwerten verglichen werden, da die Bremszylinder überwacht wer-

    den. Damit ist es möglich die Bremsprobe auf Wirkung auch in Steigungen und ohne Fahrzeit-

    verlust durchzuführen.

    Bei lokbespannten Zügen (beispielsweise bei Güterzügen) muss die Bremsprobe auf Wirkung

    mehrfach durchgeführt werden. Aus 60 km/h mit 0,4 bar, danach aus 80km/h oder 100km/h mit

    1 bar, um die Bremskurve anzupassen und die Lösezeit zu berechnen.

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 46 von 118 29.01.2018

    Abbildung 48: Bremsprobe auf Wirkung

    Die Bremsprobe auf Wirkung muss vor Einfahrt in starke Gefälle und vor Einfahrt in einen Kopf-

    bahnhof durchgeführt werden. Dies kann das im Segment Profile hinterlegt werden. Der Lokfüh-

    rer kann bei Bedarf – zum Beispiel bei Flugschnee – die Bremsprobe auf Wirkung über das UI

    anstossen.

    Gemäss R 300.14 2.3.7 ist beim Lf-Wechsel die Wirkung der Luftbremse zu prüfen. Diese Vor-

    schrift macht bei ATO keinen Sinn.

    Ausnahme 6: Bremsprobe auf Wirkung bei Lf-Wechsel

    Lf

    Fahrzeug

    ATO

    ATO-Fahrt

    Führerstand

    FDV 300.14 Ziff.2.3.7

    Bremsprobe auf WirkungKeine bei Lf Wechsel

    ATO-Fahrt

    UI

    Bei ungenügenderWirkung Halt

    und Bremsprobe

    Bremsprobe auf Wirkung

    ReferenzwerteLf kann am UI

    eine BaWauslösen

    z.B. Flugschnee

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 47 von 118 29.01.2018

    6.5.3 Warnung am Vorsignal

    Abbildung 49: Warnung am Vorsignal

    Der Lokführer in GoA1 beginnt bereits vor dem Vorsignal zu bremsen. In GoA2 ist das nicht

    möglich, da die Information erst bei der Balise vorhanden ist.

    Für ATO soll in Abweichung zu R I 30111 Ziffer 1 gelten, dass ATO ab dem Vorsignal mit

    Bremsen beginnen muss. Die Soll-Bremskurve für einen zu erwartenden Halt muss bereits vor

    dem Vorsignal berechnet sein, damit keine unnötige Verzögerung entsteht.

    Ausnahme 7: Bremsen vor Vorbeifahrt am Vorsignal

    Abbildung 50: Warnung auf Warnung

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    Balise Vorsignal

    ETCS

    Warnung

    ATO

    Warnung Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Balise Hauptsignal HaltHalt

    [ATO-4-R1 ]

    R 30111 14.2 Ziff.1 + 2

    Verhalten bei Warnung zeigenden ZugsignalenErgänzung zu R 300.14, Ziffer 2

    AnnäherungsgeschwindigkeitErgänzung zu R 300.14, Ziffer 2

    DMI

    Haltvor HS/

    Grusihalttafel/Siasweiche

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    Balise Vorsignal

    ETCS

    Warnung

    ATO

    Warnung Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Balise ES & VS AS

    [ATO-4-R1 ]

    DMI

    Fahrt

    Warnung

    Infill Balise / Euroloop Fb.

    Vmax ETCS/Segment Profile

    Warnung Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    FDV 300.6 Ziff. 2.3.3

    Änderung oder Ende der signalisierten Geschwindigkeit

    Fahrt

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 48 von 118 29.01.2018

    Für ATO soll in Abweichung zu R 300.6 2.3.3 gelten, dass ATO ab Warnung bzw. Vorwarnung

    zeigendem Zugsignal auch über 40 km/h beschleunigen darf, auch wenn ein Warnung bzw.

    Vorwarnung zeigendes Zugsignal folgt.

    Ausnahme 8: Warnung auf Warnung

    Abbildung 51: Nachschalten der Signale tiefere Geschwindigkeit am gleichen Signalstandort

    ATO soll in Abweichung zu FDV 300.6 Ziff. 2.3.3 auch über die tiefere angekündigte Geschwin-

    digkeit beschleunigen dürfen, beim Nachschalten der Signale.

    Ausnahme 9 Nachschalten der Signale tiefere Geschwindigkeit am gleichen Signalstandort

    6.5.4 Halt vor geschlossenem Signal

    Der Halt vor einem geschlossenen Signal muss bei Steuerung durch TMS die Ausnahme sein.

    Das geschlossene Signal ist in der Regel die Folge eines Konfliktes. Ausnahmen sind Störun-

    gen an der Sicherungsanlage. Das TMS muss den Konflikt erkennen und in der Prognose er-

    kennen. Entsprechend wird der ATO-Zug so langsam ans Signal fahren, dass er das Signal mit

    40 km/h erreicht, und zwar in dem Moment, in dem das Signal auf Fahrt wechselt. Sonst muss

    vor dem Signal angehalten werden. Das vorzeitige Reduzieren auf 40 km/h wird in Abweichung

    zu R I-30111 zu R 300.14, Ziffer 2 nicht realisiert (Vergleiche Ausnahme 1: Annäherungsge-

    schwindigkeit).

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    Balise Vorsignal

    ETCS

    Warnung

    ATO

    Warnung Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Balise ES & VS AS Fb.

    DMI

    Fahrt

    Ankündigung V

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 49 von 118 29.01.2018

    Abbildung 52: Halt vor geschlossenem Signal ohne Loop

    Eine Weiterfahrt ist nur in GoA1 möglich. In der Regel erhält der ATO-Zug von RCS eine Durch-

    fahrzeit vor einem ursprünglich Halt zeigenden Signal, die einen Halt vermeidet, sprich: wenn

    das Signal bereits wieder auf Fahrt steht. Entsprechend soll der ATO-Zug die Bremskurve ab-

    fahren. Wenn das Signal wechselt, kann der Lokführer beschleunigen. Damit wechselt das Re-

    gime auf GoA1. Nach der Vorbeifahrt am Signal wird wieder GoA2 angeboten.

    6.5.5 Abschnitte mit verminderter Geschwindigkeit

    Abbildung 53: Befahren von Abschnitten mit verminderter Geschwindigkeit

    ATO muss aufgrund der Zuglänge sicherstellen, dass erst beschleunigt wird, wenn das Zugen-

    de die Geschwindigkeitsschwelle befahren hat (Siehe R 300.6 Zif. 2.1.2)

    Strecke Fahrzeug Führerstand

    Balise Vorsignal

    ETCS

    Warnung

    ATO

    Warnung Bremskurve berechnen

    Bremskurve abfahren

    Balise Hauptsignal HaltHalt

    R 30111 14.2 Ziff.1 + 2

    Verhalten bei Warnung zeigenden ZugsignalenErgänzung zu R 300.14, Ziffer 2

    AnnäherungsgeschwindigkeitErgänzung zu R 300.14, Ziffer 2

    DMI

    Haltvor HS/

    Grusihalttafel/Siasweiche

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 50 von 118 29.01.2018

    6.5.6 Befahren von Langsamfahrstellen

    Mit ATO sind die Langsamfahrstellen mit ETCS auszurüsten.

    Abbildung 54: Befahren von Langsamfahrstellen

    ATO muss aufgrund der Zuglänge sicherstellen, dass erst beschleunigt wird, wenn das Zugen-

    de die Geschwindigkeitsschwelle befahren hat (Siehe R 300.6 Zif. 2.1.2)

    Abbildung 55: Befahren von Langsamfahrstellen mit verschiedenen V Abschnitten

    ATO muss aufgrund der Zuglänge sicherstellen, dass erst beschleunigt wird, wenn das Zugen-

    de die Geschwindigkeitsschwelle befahren hat (Siehe R 300.6 Zif. 2.1.2)

  • Machbarkeitsstudie ATO GoA2 over ETCS L1/LS

    Schweizerische Südostbahn AG Seite 51 von 118 29.01.2018

    Abbildung 56: Befahren von Langsamfahrstellen mit verschiedenen V Abschnitten

    ATO muss aufgrund der Zuglänge sicherstellen, dass erst beschleunigt wird, wenn das Zugen-

    de die Geschwindigkeitsschwelle befahren hat (Siehe R 300.6 Zif. 2.1.2)

    Abbildung 57: Befahren von Langsamfahrstellen nicht aufgestellt

    ATO kann keine mündlichen Anweisungen umsetzen. Daher muss auf GoA1 gewechselt und

    gemäss R 300.6 Zif. 4.2.6 der Gleisabschnitt befahren werden.

    Fahrzeug

    ATOLf

    ETCS

    DMI

    Fahrt gemäss ETCS bzw.

    Segment Profile

    Befehl 6Verminderung der Geschwindigkeit

    Regime Wechsel ab rückliegendem HS, Haltestelle od.

    Bf

    Befahren Abschnitt mit reduzierter

    Geschwindigkeit

    Weiterfahrt gemäss

    FDV 300.6 / 4.2.6

    FdlProtokollpflichtiger

    Befehl

    Balise

    ETCSWeiterfahrt

    nach Segment Profile

    Regime Wechsel

    Strec