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MEDIADATEN 2018
KÄRNTNERiN moments ERSCHEINT IM
WWW.KAERNTNERIN.AT
D A S F R A U E N – U N D L I F E S T Y L E M A G A Z I N
FASHION & BEAUTY
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PEOPLE & BUSINESS
PEOPLE & BUSINESS
KÄRNTNERiN moments 45
Mit Einsatz & Leidenschaft zu GOLD
FRANZISKA EHGARTNER. Die Kärntnerin holte bei den World Skills 2015 in Brasilien Gold für Kärn-ten. Nach professioneller Vorbereitung durch die Talenteakademie stach die Restaurantfachfrau vom Parkhotel Pört-schach die internationale Konkurrenz aus. Die KÄRNTNERiN gratuliert recht herzlich zu diesem unglaublichen Erfolg.
TEXT: WKK FOTOS: WKO/STEINTHALER M. ; WKO/JUST
An vier anstrengenden Wettbe-werbstagen präsentierte Franziska Ehgartner ihr Können in den riesi-gen Hallen des Anhembi Parks, einem der größten Veranstaltungs-zentren in Lateinamerika. Flambie-ren, tranchieren, perfektes Servie-ren und Barista-Technik wurden abgeprüft - immer inklusive freund-lichem Lächeln. „Es waren wahnsin-nig spannende und aufregende Wettbewerbstage“, erzählt sie. „Ich möchte vor allem meinem Arbeit-geber, dem Parkhotel Pörtschach, und dem Trainerteam der Wirt-schaftskammer Kärnten danken: Ohne euch hätte ich es nie bis hier-her geschafft! Auch wenn die Vor-bereitung manchmal hart war, hat-ten wir viel Spaß. Ihr wart eine großartige Unterstützung.“
Die Restaurantfachfrau, die im Vor-jahr die Lehre mit Matura im Park-hotel Pörtschach abgeschlossen hat, ist nun Weltmeisterin - und hat eine hochkarätige Konkurrenz in die Schranken gewiesen. Insgesamt 33 Teilnehmer aus der ganzen Welt waren in dem Bereich „Restaurant Service“ angetreten. „Der Schlüssel zum Erfolg war, dass Franziska über all die Stunden hinweg die Konzen-tration bewahren konnte“, sagt Peter Makula, Leiter des World Skills-Intensivtrainings und Ausbil-dungsreferent der WK-Fachgruppe Gastronomie. „Und sie besitzt
natürlich eine enorme Nervenstär-ke, ohne die man bei einem solchen Wettbewerb keine Chance hat.“ Er begleitete Franziska Ehgartner gemeinsam mit Trainerin Kathrin Nußbaumer nach Brasilien. Damit hat sich auch die umfangreiche, professionelle Vorbereitung durch die Kärntner Talenteakademie des WIFI und der WK Kärnten ausge-zahlt: Noch nie zuvor wurde ein Kärntner Teilnehmer so intensiv für einen Wettbewerb trainiert. Ein viel-köpfiges Betreuerteam mit lauter Top-Profis - angefangen beim österreichischen Barista-Staats-meister bis hin zu World-Skills-Juroren - hat in den vergangenen Monaten insgesamt mehr als 1.500 Stunden mit ihr trainiert. „Unser Ziel war es, Franziska Ehgartner optimal auf die World Skills vorzubereiten. Dass dieser Aufwand nun mit der Goldmedaille honoriert wurde, macht uns alle sehr stolz“, sagt WK-Präsident Jürgen Mandl.
Die 21-jährige sympathische Res-taurantfachfrau krönt mit ihrem Sieg bei den Berufsweltmeister-schaften in Sao Paulo ihre berufli-che Karriere. Nach dem Sieg des Landeslehrlingswettbewerbes für Tourismusberufe 2013, der Silber-medaille bei der Staatsmeister-schaft für Tourismusberufe 2013 und dem Goldmedaillengewinn bei den Junioren-Staatsmeisterschaf-
ten für Tourismusberufe 2014 - jeweils im Bereich Service - ist Fran-ziska Ehgartner, die im Parkhotel Pörtschach ihre Lehre absolviert hat, jetzt am Gipfel ihrer beruflichen Karriere angelangt.
Nach ihrem Hauptschulabschluss absolvierte Ehgartner die Lehraus-bildung zur Restaurantfachfrau, wobei sie sich fast selbstverständ-lich für den Ausbildungsmodus „Lehre mit Matura“ entschied. Ihre besonderen Stärken liegen vor allem in der Gästebetreuung und im fachlich perfekten Service, wobei sie ihren privaten Ausgleich im Snowboarden und Wandern findet. In ihrem Beruf aufzusteigen, mög-lichst viele Zusatzqualifikationen zu absolvieren und dabei viel zu reisen, ist das Credo der unternehmenslus-tigen und offenen Gewinnerin, die ihre Arbeit über alles liebt.
Franziska Ehgartner bezeichnet die Arbeit im Service auf jeden Fall als ihren Traumberuf: „Ich würde mich jederzeit wieder für diesen Beruf entscheiden. Ich habe jetzt die Matura und könnte studieren gehen. Aber mir gefällt es im Ser-vice, ich will hier weiterarbeiten.“ Als nächsten Schritt hat die Kärnt-nerin nun die Arbeit als Saison-Fachkraft geplant: „Anfang Dezem-ber beginne ich in Oberlech“, erzählt sie.
Ich würde mich jederzeit wieder für diesen Beruf entscheiden. Ich habe jetzt die Matura und könnte studieren gehen. Aber mir gefällt es im Service, ich will hier weiter-arbeiten.
Franziska Ehgartner, Restaurantfachfrau im Parkhotel Pörtschach
PEOPLE & BUSINESS
44 KÄRNTNERiN momentsKÄRNTNERiN moments 91
GANZ IN WEISS Der Hochzeitssalon Jereb in Kla-genfurt feierte sein 2-jähriges Fir-menjubiläum. Aus diesem Anlass wurde im Salon mit Szenefotogra-fen Dieter Kulmer ein Brautshoo-ting veranstaltet, das nicht nur die Braut für einen Nachmittag, Tanja Arnusch vom Magazin moments KÄRNTNERiN, sichtlich genoss. Das ganze Team von moments KÄRNTNERiN gratuliert dem Brautsalon herzlich zum Jubiläum.
EINFACH STARKStefanie Brunner aus St. Andrä im Lavanttal übernahm mit 22 Jahren das Transport- und Erdbauunterneh-men Brunner und verfolgt seitdem konsequent und mit viel positiver Energie ihre Ziele. Für ihren Mut und ihre Leistungen zeichnet „Frau in der Wirtschaft Kärnten“ Stefanie Brunner als „Unternehmerin des Monats Okto-ber“ aus.
PEOPLE& BUSINESS
Barman of the Year
Der lange Weg von Berlin
nach Wien hat sich für
den Top Barkeeper Nino
Berger (zuletzt in der Bul-
fon Bar Velden) gelohnt:
Er wurde am 14. Oktober
einstimmig von der hoch-
karätig besetzen Jury bei
der Gala im Hotel Marriott
zum „Barman of the Year“
2013 gewählt.
BERÜHREND
Schauspieler und Kammersänger Max Müller konzertierte am 1. Sep-tember, am Klavier begleitet von Volker Nemmer, mit Liedern und Texten von Franz Schubert im Kon-gresshaus Millstatt. Am 9., 10. und 14. November gastiert er in Wien mit „Verbotenen Lieder verbotener Kom-ponisten 1933 – 1945“. Alle Termine unter www.maxmuelleronline.de.
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Ausgabe
Jänner 2018 (Sonderausgabe)
2 Februar
3 März
4 April
5 Mai
6 Juni
7 Juli/August
8 September
9 Oktober
10 November
11 Dezember
Jänner 2019 (Sonderausgabe)
Stmk und OÖ
07.12.2017
22.01.2018
19.02.2018
19.03.2018
23.04.2018
28.05.2018
25.06.2018
20.08.2018
17.09.2018
22.10.2018
26.11.2018
07. 12.2019
Anzeigenschluss &Unterlagenschluss
–
02.02.2018
02.03.2018
30.03.2018
04.05.2018
07.06.2018
06.07.2018
31.08.2018
28.09.2018
02.11.2018
07.12.2018
–
ERSCHEINUNGSTERMINE 2018
VERTRIEB
Gesamt 75.000 Stück
Kärnten 20.000 Stück
Steiermark 25.000 Stück
Oberösterreich 30.000 Stück
AUFLAGE
05.01.2018 nur OÖ
02.02.2018
02.03.2018
30.03.2018
27.04.2018
01.06.2018
29.06.2018
31.08.2018
28.09.2018
02.11.2018
30.11.2018
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Alle Formate sind mit 5 mm Überfüller zu versehen. Durch die maschinelle Fertigung kann beim Rollenoffsetdruck eine Norm- abweichung von bis zu 3 mm entstehen. Bitte daher anschnitt-gefährdete Logos und Texte
mind. 5 mm vom Beschnitt weg platzieren. Bei über den Bund lau-fenden Inseraten gehen aufgrund der Bundleimung 5 mm verloren. Bitte liefern Sie nur Druck-pdfs mit einer Auflösung von 300 dpi. Wir beraten Sie gerne über technische Details.
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Mindestauflage: 10.000 Stück pro BundeslandMindestformat: 105 x 148 mmMaximalformat: 210 x 300 mm
Die längere Seite muss geschlossen sein.
Inkl. Druck. Beim 8-seitigen Folder ist auch ein Fortdruck möglich (für Kunden, Messen etc.).
Spotlights sind kein PR-Ersatz und dürfen auch keine üblichen Produkt- und Verkaufs-Informati-onen beinhalten. Inhaltlich handelt es sich ausschließlich um Veran-
staltungen (Jubiläen, Firmenfeiern, Auszeichnungen, Ehrungen, sons-tige Firmen- und Vortragsveran-staltungen). Charity- und sonstige Benefizveranstaltungen werden
von uns nach wie vor kostenlos unterstützt, wenn wir als Partner mit Logo auf den Drucksorten oder bei den Aussendungen genannt werden.
Kontaktieren Sie uns bereits, wenn Sie in den Startlöchern zur Organi-sation Ihrer Veranstaltung stehen, wir schnüren Ihnen gerne ein indivi-duelles Werbepaket!
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Der Auftrag kommt zwischen dem Kunden und der CK Medienverlag GmbH zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart zwi-schen der Firma CK Medienverlag GmbH, im Folgenden Auftragnehmer und dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. 1. Maßgeblich für Aufträge sind nachstehende Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Preisliste. Abweichende sowie mündliche Vereinbarungen sind ungültig, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Ge-schäftsbedingungen einschließlich jeweils gültiger Preisliste einverstanden. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Vorauskassa zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch gebuchte Aufträge ohne Angabe von Grün-den jederzeit vor dem jeweiligen Erscheinungstermin zu stornieren. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht auf Rückerstattung eines allfällig im Voraus bezahlten Entgelts zu. Weitergehende Ansprüche des Auftragge-bers aus der Stornierung eines gebuchten Auftrages durch den Auftragneh-mer sind ausgeschlossen. Die Stornierung der Schaltung eines einzelnen Inserates/eines einzelnen Auftrages lässt ein Auftragsverhältnis hinsichtlich anderer Schaltungen/Werbemittel/Warenproben etc. unberührt. 3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, es sei denn, dass sie ein anderes Fälligkeitsdatum aufweisen, vorbe-haltlich Punkt 2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie Mahn-, Einziehungs-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten verrechnet. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Auftrages mit seiner Zahlung trotz üblicher Mahnung in Verzug bleibt, kann die weite-re Durchführung von Aufträgen abgelehnt werden, wobei die Zahlungsver-pflichtungen aufrecht bleiben. Inkassoberechtigung haben nur Mitarbeiter mit entsprechender Legitimation. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. 4. Aufgrund von Betriebsstörungen oder höherer Gewalt nur teilweise durchgeführte Aufträge werden dem Auftragnehmer anteilig laut gültiger Preisliste verrechnet. 5. Für den Inhalt der Inserate, beigelegten Werbemittel, Drucksachen oder Warenproben ist ausschließlich der Auftraggeber haftbar, welcher den Auf-tragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos hält. 6. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche dem Auftraggeber durch verminderte Verteilungsanzahl, nicht terminge-rechte Verteilung oder sonstige Abweichungen vom bestätigten Auftrag entstehen können. Der Auftraggeber verzichtet auf alle Schadenersatzan-sprüche. 7. Mängelrügen von Beilagenaufträgen sind vom Auftraggeber bei sonsti-gem Ausschluss schriftlich, und zwar eingeschrieben unter der Anschrift an die CK Medienverlag GmbH, Radetzkystraße 2/I, 9020 Klagenfurt oder per Telefax (0463/590 666-15) innerhalb 48 Stunden, gerechnet vom be-stätigten Verteilungszeitraum, geltend zu machen und zwar unter konkreter Beschreibung des Ortes, der Straßen, Hausnummern, Namen etc. Der Auf-tragnehmer ist berechtigt, innerhalb von weiteren 48 Stunden die Mängel zu
beheben. Verspätete Mängelrügen werden nicht anerkannt und sind ausge- schlossen, da eine Überprüfung nur ausschließlich und unmittelbar nach einer Verteilung möglich ist. 8. Bei nicht termingerechter Anlieferung des Beilagenmaterials wird die Bei-lage zum nächsten Termin (durch den Auftragnehmer) beigelegt. 9. Die Anlieferung des Beilagenmaterials (Beilage, TOC, Flappe, Banderole o. s.) muss auf Kosten des Auftraggebers spätestens Montag nach Anzeigen-schluss erfolgen. Die rechtzeitige Lieferung des Beilagenmaterials, gebündelt oder paktiert, mit erkenntlicher Unterteilung zu je 50 oder 100 Stück an die zuständige Lageradresse (nach Vereinbarung), frei Haus, obliegt dem Auftraggeber. Die Übernahme von Material erfolgt ohne Gewähr, da wir die angelieferte Stückzahl nicht überprüfen können. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass sein Werbematerial gleichzeitig mit ande- ren Werbematerialien beigelegt wird.
10. Für die Annahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der jeweiligen Ausgabe wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftra-ges ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Auftragnehmer haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie, reproreife Vorlagen für den Zeitungsdruck beigestellt werden. Der Auftrag-nehmer ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Übertra-gungsfehler. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat vom Auftragnehmer angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Auftragnehmer erstanden werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht die Druckunterlagen, welcher Art auch immer, zu ver-vielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen. Der Auf-traggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Bürstenabzüge werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch an den Auftraggeber übersandt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung der Bürstenabzüge gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Bei Satzfehlern, irrtümlichem Nichterscheinen, Ver-wechslungen und dergleichen besteht nur Anspruch auf Einschaltung einer Ersatzanzeige. Für Druckfehler wird keine Gewähr und kein Ersatz geleistet. Für allfällige Schäden, die durch Fehler im Inserat/PR (Satz, Druck etc.) entstehen, kann der Auftragnehmer zu keiner wie immer gearteten Gewähr- und Schaden-ersatzleistung herangezogen werden, selbst dann nicht, wenn der Fehler grob fahrlässig verschuldet wurde. Satzfehler oder sonstige Irrtümer in kos-tenlosen PR-Artikeln berechtigen den Auftraggeber nicht, von der Anzeigen-rechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Re-
provorlagen, Filmen oder Druckvorlagen endet 1 Woche nach Erscheinen der Einschaltung. Für Verlust oder Beschädigung der Druckunterlagen wird keine Haftung übernommen. Bei telefonisch oder fernschriftlich aufgegebe-nen Anzeigen oder Textänderungen können keine Reklamationen bezüglich Hör- und Satzfehlern anerkannt werden. Sollte wegen höherer Gewalt der geplante Erscheinungstermin nicht eingehalten werden können, so akzep- tiert der Auftraggeber einen späteren Druck- und Verteilungstermin. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Schwankungsbreiten in der Verteilung bis zu 5 % keiner Preisminderung unterliegen. Mängelrügen bei Insertions- oder PR-Aufträgen sind vom Auftraggeber bei sonstigem Ausschluss schriftlich, und zwar eingeschrieben oder per Telefax bis längstens Freitag nach dem Erscheinungstermin der bezugshabenden Ausgabe, geltend zu machen unter der im Punkt 7 genannten Anschrift. Wenn ein Inserat auf der Titel-seite oder auf der Rückseite platziert ist und von einer Sonderwerbeform (Tip-on-Card, Banderole, Flappe) teilweise überdeckt wird, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, von der Anzeigenrechnung Abzüge vorzunehmen oder die vollständige Bezahlung derselben zu verweigern.
10a. Platzierungswünsche sind für den Auftragnehmer nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend. Konkurrenzausschluss auf einer Seite oder der gegenüberliegenden Seite wird nach Möglichkeit be-rücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
10b. Verrechnung: Entspricht die vom Auftraggeber übergebene Druckun-terlage nicht den Abmessungen des vereinbarten Inserats, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der tatsächlich notwendigen über die verein-barten Abmessungen hinausgehenden Abmessungen. Wird die vereinbarte Inseratengröße aufgrund der Druckunterlage nicht erreicht, ist der Auftrag-geber dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Etwaige Satz- und Gestaltungskosten werden in Rechnung gestellt.
10c. Storno: Eine Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist aus-schließlich schriftlich möglich. Bei Stornierung eines Auftrages werden dem Auftraggeber 50 % des stornierten Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines Inseratenauftrages durch den Auftraggeber ist nur bis 48 Stunden vor Anzeigenschluss möglich bzw. von Sonderwerbeformen (Beila-ge, Beihefter, Flappe, Banderole, Sachet, TOC, Druckstrecke) nur bis sechs Wochen vor Erscheinungstermin zulässig. Der Auftraggeber kann auf die Durchführung einer Sonderwerbeformmaßnahme oder die Schaltung eines Inserats durch den Auftragnehmer auch nach Ablauf der genannten Stor-nofristen verzichten, in diesem Fall bleibt der Entgeltanspruch des Auftrag-nehmers jedoch zur Gänze erhalten. Eine Anrechnung des zu bezahlenden Honorars auf spätere Aufträge des Auftraggebers findet nicht statt.
10d. Der Abruf von Aufträgen hat innerhalb von längstens 12 Monaten nach Auftragserteilung zu erfolgen.
11. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt Klagenfurt.
12. Stand: September 2011
AGB
Exklusive SonderausgabenIHRE ANSPRECHPARTNER
Karin FritzKey Account Manager
Mobil: +43/664/111 80 28Tel. +43 (0) 463/590 [email protected]
Claudia KoglerGeschäftsführung & Herausgeberin
Mobil: +43 (0) 664/414 26 86Tel. +43 (0) 463/590 [email protected]
CK Medienverlag GmbHRadetzkystraße 2/I, 9020 Klagenfurt