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GeldVerdienen, verwalten, vermehren

Das Ratgeberbuch zu WISO Mein Geld

Herausgeber: Michael Jungblut

Autoren: Michael Jungblut Claudia Krafczyk

Uli Röhm Rudolf Rauschenberger

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Inhalt

InhaltVerdirbt Geld den Charakter? .................................................................13

Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld ..................................... 17

Kostengünstig und praktisch .................................................................18

Achten Sie auf die Verschlüsselung! ......................................................20

Tatort Internet ...........................................................................................21

Angriffe auf Kunden deutscher Banken ..................................................23

So können Sie sich schützen ..................................................................24

Der beste Schutz gegen Attacken: Die eigene Sorgfalt .........................26

Wer zahlt im Schadensfall? .....................................................................27

So entschieden die Gerichte ..................................................................28

Post vom Betrüger ..................................................................................29

Vorsicht am Geldautomaten ....................................................................30

Mach mehr aus deinem Geld .............................................................. 31

Sparen ohne zu leiden? ..........................................................................31

Ein Gespräch unter Freunden .................................................................32

Mehr Geld für Extras ...............................................................................34

Brutto für netto - am Finanzamt vorbei ...................................................35

Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt … .................................................37

Ins Sparschwein statt in den Schornstein ..............................................38

Beim Konto fängt das Sparen an ........................................................ 41

Eine wichtige Frage: Wohin mit dem Geld? ...........................................41

Das Girokonto: Bequem, risikolos und maßgeschneidert ....................43

Achtung: Girokonten sind nicht billig! ....................................................44

Köder mit versteckten Haken ..................................................................45

Bargeld - die Kostenfalle .........................................................................47

Welches Gebührenmodell passt zu Ihrem Typ? ....................................48

Wenn Sie sich entschieden haben, die Bank zu wechseln, hier unsere Tipps dazu: ..........................................................................50

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Bank oder Sparkasse? ............................................................................50

Niedrige Kontogebühren oder persönliche Beratung? ..........................52

Bequem – aber ziemlich teuer: der „Dispo“ oder die Überziehung des Kontos .........................................................................53

Lieber direkt zur Direktbank? ..................................................................56

Autobanken – nicht nur zur Finanzierung des Autos .............................59

Bargeld - da hat man oft nichts zu lachen ..............................................60

Die Preise stehen im Preisverzeichnis - aber nicht alle sind erlaubt! ...61

Entgelte: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen ...........................62

So entschieden die Richter ....................................................................65

Plastikgeld: Kaum noch verzichtbar - aber manchmal teuer .................67

Kreditkarte mit persönlichem Zuschnitt ..................................................68

Versicherungen und andere Zusatzleistungen ......................................69

Keine Panik, wenn die Karte weg ist! .....................................................72

Auch im Ausland Geld vom Konto .........................................................73

Big Brother is watching you: Die Schufa ...............................................76

Die Schufa – derunsichtbare Dritte .................................................... 77

Die „Pferdefüße“ im Vertrag ....................................................................78

Was macht die Schufa mit Ihren Daten? ................................................80

A- und B-Verträge ....................................................................................81

Problematischer Umgang mit Daten ......................................................82

Schufa-Daten kontrollieren ....................................................................83

Die Schufa-Eigenauskunft .......................................................................84

Das umstrittene Score-Verfahren ...........................................................86

Geheimniskrämerei mit Score-Werten ....................................................87

Schulden machen ist nicht schwer – sie zu tilgen manchmal sehr . 91

Konsum auf Pump ist teuer .....................................................................92

Auf „Pump“ kaufen oder Ansparen? .......................................................94

Kleine Rechtskunde für Kreditnehmer ....................................................95

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Inhalt

Kredite – so unterschiedlich wie die Gründe, Schulden zu machen .....96

Der Privatkredit ........................................................................................96

Wenn die Zwangsvollstreckung droht ..................................................110

Variable Zinsen: Vor- und Nachteile ......................................................111

Maximale Höhe einer Hypothek ............................................................112

Wenn alles bezahlt ist: Löschen einer Hypothek ................................113

Nicht immer zu empfehlen: Kombinationskredite ...............................113

Die Sache mit dem Deckel: Cap-Darlehen ..........................................114

Kosten vergleichen - besonders wichtig beim Kredit ..........................115

Beim Disagio zahlt das Finanzamt mit..................................................118

Effektivzins - derwichtigste Vergleichsmaßstab ...................................119

Kreditkonditionen: Vergleichen lohnt sich immer ...............................120

Nicht von niedrigen Monatsraten blenden lassen................................121

Hilft eine Restschuldversicherung? ......................................................121

Unbedingt regelmäßig und pünktlich zahlen .......................................122

Lohnabtretung – wollen Sie das wirklich unterschreiben? ..................123

Selbstauskunft – auch im eigenen Interesse sinnvoll ..........................124

Die Bürgschaft: Eine „Gefälligkeit“ mit hohem Risiko ........................126

Wann endet eine Bürgschaft? ...............................................................131

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig? ................................................132

Bankbürgschaft beim Hausbau ............................................................134

Die Tücken im Bürgschaftsformular ....................................................134

Zur Schuldnerberatung – so früh wie möglich .....................................135

Hilfe im Streit mit Banken - kostenlos und ohne Risiko ......................136

Geld aus öffentlichen Töpfen ............................................................ 141

Vermögen bilden, Wohneigentum erwerben ........................................141

Ein Geschenk des Arbeitgebers: Vermögenswirksame Leistungen ...142

Hier können Sie dreimal kassieren .......................................................144

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Gemischtes Doppel: Geldanlage plus vermögenswirksame Leistungen ..........................................................146

Kapitallebensversicherung auf dem Prüfstand ....................................148

Freistellen, verkaufen, kündigen: was ist sinnvoll? ..............................149

Was müssen Arbeitslose beachten? .....................................................152

Bausparen: Erst sparen - dann bauen!.................................................153

Bausparen: Die richtige Strategie ........................................................156

Handel mit Bausparverträgen ...............................................................157

Die Bauspartarife ..................................................................................158

Sofortfinanzierung: Vorsicht Falle! ........................................................158

Konstantmodell: Nur für beständige Sparer .........................................159

Die Eigenheimzulage gibt es (noch) ....................................................159

Der Staat hilft den Familien – ein wenig ...............................................160

Erziehungsgeld ......................................................................................162

Das Elterngeld .......................................................................................162

Wohngeld und wer es bekommt ...........................................................163

Dem Fiskus geben, was ihm zusteht – aber keinen Cent mehr ...... 165

Warten oder zahlen ...............................................................................167

Steuern: Nicht nur brav zahlen sondern auch clever planen ..............168

Die Sparer im Visier: das Gesetz zur „Förderung der Steuerehrlichkeit“ ........................................................169

Vermögen übertragen – aber richtig! ....................................................172

Vorsicht: Kindergeldfalle .......................................................................172

Zinsabschlagsteuer ..............................................................................174

Der Freistellungsauftrag ........................................................................174

Änderung eines Freistellungsauftrags ..................................................175

Die Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV) ........................................176

Zinsabschlag und Einkommensteuerpflicht .........................................178

Freibeträge .............................................................................................180

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Inhalt

Den Zinseszins-Effekt beim Sparen nutzen .................................... 183

Der Zinseszins – das „achte Weltwunder“ ............................................184

Das muss kein Traum bleiben: Reich in Rente ....................................187

Vom kleinen Sparer zum Millionär ........................................................188

Es darf auch etwas weniger als eine Million sein .................................190

Wenn das Geld auf der Straße liegt ....... ..............................................191

... bitte bücken .......................................................................................192

Raus aus demSparstrumpf – rein in die Rendite ............................. 195

Geld mit Geld verdienen .......................................................................196

Die Rendite ist wichtig – die Sicherheit aber auch ...............................198

Für Beratungsfehler muss die Bank haften! .........................................199

Glanzvolle Namen, „höchste Renditen“und faule Tricks ....................204

Achtung bei diesen miesen Maschen! .................................................205

Sparen, aber richtig! ..............................................................................207

Praktisch aber nur für Kurzzeitparker: Das Girokonto .........................208

Weiterhin beliebt - aber unrentabel und meist entbehrlich: Das Sparbuch ........................................................................................209

Klassiker der Geldanlage: Das Festgeldkonto .....................................210

Ein Tagesgeldkonto – am besten bei einer Direktbank ........................211

Tagesgeldkonten ausländischer Banken: Seriös und sicher? .............212

Der Einlagensicherungsfonds bietet Sicherheit ..................................213

Die neue Tagesgeldanleihe des Bundes: Sicher, flexibel und zinsgünstig.........................................................................214

Anlagehorizonte ...................................................................................215

Sparen mit festem oder variablem Zins? ..............................................216

Trotz Bonus oft eine miserable Rendite: Ratensparen und Sparpläne .................................................................217

Anpassung des Vertrages möglich? .....................................................220

Streit um Sparpläne: was tun? ..............................................................221

Sparbriefe: Die Konkurrenz zum Bundesschatzbrief ...........................223

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Das Bausparkonto ist wieder im Kommen ...........................................225

Pro und Contra Bausparen ...................................................................226

Mit spitzem Stift rechnen ......................................................................226

Sparen auf dem Schuldbuchkonto .......................................................227

Finanzierungsschätze des Bundes .......................................................229

Immer eine sichere Sache: Bundesschatzbriefe .................................230

Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen? .................... 233

Vermögen bilden ...................................................................................234

Auf Dauer immer ein Gewinn ................................................................235

Unter dem Strich eine Erfolgsstory .......................................................236

Fondstypen, Fondsanbieter und Anlagekategorien ............................239

Führer im Fonds-Dschungel ................................................................240

Fondstypen, die Sie kennen sollten......................................................241

Aktienfonds ...........................................................................................242

Dachfonds ..............................................................................................243

Geldmarktfonds: Für die kurzfristige Anlage ........................................244

Garantiefonds ........................................................................................245

Hedge-Fonds .........................................................................................247

Immobilienfonds ....................................................................................249

Indexfonds .............................................................................................253

Börsengehandelte Indexfonds ..............................................................255

Mischfonds: Sicherheit + Rendite .......................................................257

Rentenfonds: Die Klassiker des Fondssparens ...................................259

Wichtiger Maßstab für die Beurteilung: Anleihe-Rating .......................261

Wertentwicklung der Fonds ..................................................................264

Sparen mit „Turbo-Effekt“ ....................................................................264

Der richtige Anlage-Mix ........................................................................265

Der frühe Vogel schnappt den Wurm ...................................................266

Altersvorsorge mit Investmentfonds ....................................................267

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Inhalt

Wachstumsmotor für Investmentfonds .................................................268

Wie wird die Rente ausgezahlt? ............................................................269

Im Alter vom Vermögen leben ...............................................................271

Investmentfonds und Riesterrente ........................................................271

Staatlichen Zulagen steigern die Rendite .............................................273

Zulagen und Steuern .............................................................................274

Steuerliche Aspekte des Fondssparens ...............................................275

Überraschungen bei ausländischen Fonds..........................................278

Ausländische Fonds „deutscher Provenienz“ ......................................279

Steuern auf in- und ausländische Dividenden .....................................280

Vorsicht bei Kosten und Gebühren .......................................................281

Sparen bei den Gebühren ....................................................................283

Aufgepasst bei der Beratung ...............................................................284

Unabhängige Vermögensverwalter .......................................................285

Lieber gleich in den Fondsshop? .........................................................286

Tipps zur Fondsauswahl .......................................................................288

Gute Fonds: Ranking und Rating helfen ..............................................289

Das persönliche Anlageziel bestimmen ...............................................294

Nicht allein auf „Vater Staat“ verlassen ................................................297

Vermögen an der Börse bilden ......................................................... 299

Aktien kaufen – aber wie? .....................................................................299

Das „Fachchinesisch“ der Börsianer ....................................................301

Richtig kaufen und verkaufen ...............................................................309

Die richtige Depotstruktur .....................................................................317

Wer berät gewissenhaft? ......................................................................318

Einseitig ist ungesund ...........................................................................320

Gewinner suchen, Verlierer meiden ......................................................321

Die Dividendenrendite beachten ..........................................................322

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen? ....................................................... 325

Die selbst genutzte Immobilie ..............................................................327

Welcher Typ sind Sie? ...........................................................................328

Die richtige Immobilie ist Maßarbeit ....................................................331

Checkliste Wohnbedarf .........................................................................332

Haus oder Eigentumswohnung? .........................................................334

Checkliste für die richtige Entscheidung .............................................335

Die Eigentumswohnung: Nicht alles gehört Ihnen allein ....................336

Finanzieren: Richtig rechnen – aber bitte vor dem Kauf! .....................337

So viel darf die Immobilie kosten: ........................................................339

Finanzierungsquellen ............................................................................340

Worauf es beim Bankdarlehen ankommt .............................................342

Wer schneller tilgt hat Vorteile ..............................................................343

Laufzeit: Niedrigzins möglichst lange sichern .....................................345

Zinsschnäppchen genau prüfen ...........................................................345

Zusatzvereinbarungen nicht vergessen! ..............................................346

Richtig vergleichen ................................................................................349

Deutsche Kreditnehmer im Nachteil .....................................................349

Mit dem Einkommen besser auskommen ........................................ 351

Das gute alte Haushaltsbuch … ...........................................................352

… und die moderne Datenverarbeitung ...............................................352

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – aber auf sehr verschiedene Art .............................................................354

Die Goldgrube im eigenen Haus...........................................................355

Wer zahlt schon gerne (zu viel) Steuern? .............................................356

Sparen – aber nicht an der falschen Stelle ...........................................358

Ausgaben erfassen und prüfen .............................................................358

Eine Profitquelle: Skonti und Garantiefristen ......................................359

Sparen, nicht knausern ........................................................................360

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Inhalt

Überblick sorgt für besseren Durchblick ..............................................362

Systematische Suche nach den Löchern .............................................363

„Schlanker Konsum“ ............................................................................365

Krankenkasse: Gleiche Leistung - weniger Geld .................................365

Warum der Trauschein ein Wertpapier ist.............................................368

Wer auf Pump kauft, zahlt doppelt .......................................................369

Ratenkauf - davon ist meist abzuraten .................................................370

Das Konto überziehen - immer ein teurer Luxus ..................................371

Lieber Zinsen verdienen als Zinsen zahlen ..........................................372

Preiswert - aber nicht auf Kredit in die Sonne ......................................376

Über den Tag hinaus denken - auch bei der Finanzierung ..................377

Kleinvieh macht auch Mist - machen Sie keinen .................................379

Versichert ist gut – überversichert ist teuer ................................... 381

Privathaftpflichtversicherung ................................................................381

Hausratversicherung .............................................................................386

Versicherungsschutz auf Reisen ...........................................................386

Unfall und Berufsunfähigkeit .................................................................387

Risikolebensversicherung .....................................................................389

Sonstige Versicherungen ......................................................................389

Versicherungen ab 55 plus: Welche Policen sind für Senioren sinnvoll? .........................................391

Senioren-Unfallversicherung ................................................................391

Unfallhilfeleistungen ..............................................................................393

Private Pflegezusatzversicherung .........................................................393

Sinnvolle Versicherungen – im Alter .....................................................394

Unsinnige Versicherungen für Senioren ...............................................395

Versicherungen rund ums Haus ...........................................................397

Geld auf Reisen ................................................................................. 401

Karte verloren ........................................................................................405

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Reise-Schecks .......................................................................................406

Achtung Kostenfalle: Handy im Urlaub ................................................407

Per Card telefonieren ...........................................................................410

Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht .............. 413

Beweise sammeln..................................................................................415

Gutschein ..............................................................................................415

Die Abgeltungsteuer ......................................................................... 419

Das alte Recht, das neue Recht – und wie Sie damit am besten zurecht kommen..................................................................419

Die Abgeltungsteuer im Überblick ........................................................419

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Verdirbt Geld den Charakter?„Geld ist nicht alles – aber ohne Geld ist alles nichts“, lautet einer der vielen Sprüche, mit denen versucht wird, die Rolle des Geldes in unserer Gesellschaft zu umschreiben. Ein anderer lautet: „Geld macht nicht glücklich, aber es beruhigt.“ Manchmal wird behauptet, dass Geld heute das ganze Leben bestimmt – und dabei so getan, als ob früher alles anders und besser gewesen sei. Dabei spielte schon zur Zeit der alten Griechen und Römer Geld und Gold eine ganz entscheidende Rolle. Um an Geld zu kommen, wurde schon vor Jahrhunderten nicht nur gearbeitet und gespart, sondern auch gelogen, betrogen, geraubt und gemordet.

Daran hat sich leider bis heute nichts geändert. Glücklicherweise verdienen zwar die meisten Menschen ihr Geld mit ehrlicher Arbeit oder auch durch geschickte Geldanlage. Aber die Gauner, die auf kriminelle Art versuchen, an das Geld anderer Leute zu kommen, sind bedauerlicherweise immer noch nicht ausgestorben. Im Gegenteil, ihre Zahl scheint sich im Zeitalter des Internet sogar noch zu vermehren. Heute sind es nämlich nicht mehr nur die Diebe, die hinter der nächsten Ecke lau-ern, die an unser Geld wollen. Mit Hilfe des Internet versuchen Kriminelle aus aller Welt, sich auf unsere Kosten zu bereichern. Mit immer raffinierteren Methoden versuchen sie, sich über das Internet bei uns einzuschleichen. Für diese spezielle Art der Erwerbstätigkeit trifft daher der Satz „Geld verdirbt den Charakter“ unein-geschränkt zu.

Doch diesen Attacken sind Sie nicht wehrlos ausgeliefert. Durch eigene Aufmerk-samkeit, Virenschutzprogramme und nicht zuletzt durch den Einsatz einer Software wie „WISO Mein Geld“ können Sie Ihr Geld schützen. Und nicht nur das: Mit Hilfe der Software und dieses Ratgeberbuches können Sie Ihr Geld so ausgeben und ver-walten, dass es Ihnen den maximalen Nutzen bringt. Denn wie viel Wohlstand und Lebensqualität sie genießen können, hängt nicht nur von der Höhe des Einkom-mens ab, sondern auch davon, wie und wofür Sie Ihr Einkommen verwenden.

Und darüber sollte man immer wieder neu nachdenken. Denn die Welt des Geldes ist in einem permanenten Wandel. Das liegt nicht nur daran, dass sich das Angebot an Waren und Dienstleistung ebenso wie deren Preise ständig ändern. Es liegt auch am Gesetzgeber, den Gerichten – und auch deren krimineller Kundschaft. Alle zu-sammen sorgen dafür, dass heute oft nicht mehr stimmt, was gestern noch galt.

Im Steuer- und Sozialrecht, beim Verbraucherschutz, bei Mieten und Versiche-rungen, bei den staatlichen Leistungen für Familien oder der Altersvorsorge gilt lei-der: „Kein Verlass auf Vater Staat.“ Was vor einem Jahr noch Recht und Gesetz war, ist heute schon wieder anders - wie - beispielsweise die Abgeltungsteuer zeigt, die 2009 das erst seit 2002 praktizierte Halbeinkünfteverfahren schon wieder ablöste. Da aber das alte Steuerrecht noch auf Jahre hinaus für viele Sparer von Bedeutung

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ist (beispielsweise wenn man noch „Altbestände“ an Aktien oder Fondsanteilen aus der Zeit vor 2009 besitzt oder alte Verluste aus der Zeit des Halbeinkünfteverfah-rens gegenüber dem Finanzamt mit künftigen Gewinnen verrechnen kann), müssen Sie sich leider noch für eine mehr oder weniger Zeit mit diesen sperrigen Begriffen herumschlagen (siehe dazu das letzte Kapitel). Was vor der Wahl versprochen wur-de, wird nach der Regierungsbildung nicht selten in sein Gegenteil verkehrt. Hastig zusammengebastelte Gesetze erfordern oft schon nach wenigen Monaten Nachbes-serungen. Kaum war das „Hartz-IV-Optimierungsgesetz“ beschlossen, mit dem die schlimmsten Fehler der Reform beseitigt werden sollten, wurde bereits wieder über eine Korrektur der Korrektur nachgedacht. Die Folge für den Bürger: Wer sich nicht ständig informiert, verliert Geld – entweder, weil er zu viel bezahlt, oder weil er zu wenig von dem bekommt, was ihm zusteht.

Dabei ist der Umgang mit dem lieben „Zaster“ auch so schon kompliziert genug. Oft wird buchstäblich Geld zum Fenster hinaus geworfen, weil man sich nicht überall auskennt, nicht weiß, worauf man achten muss. Schließlich kann niemand auf allen Gebieten gleichzeitig ein Experte sein. Aber jeder kann sich den Rat von Ex-perten zu Nutze machen. Guter Rat steckt an vielen Stellen sowohl in der Software als auch in diesem begleitenden Ratgeber. Sie können das Buch zum Beispiel zur Hand nehmen, wenn Sie ein neues Konto einrichten oder die Bank wechseln wol-len, denn bereits dabei kann man viel Geld sparen – oder verlieren. Sie können sich auch an den entsprechenden Stellen informieren, wenn Sie prüfen wollen, ob Sie optimal versichert sind. Denn viele von uns „schenken“ nicht nur dem Finanzamt Geld, sondern zahlen auch höhere Versicherungsprämien als nötig. Es kann aber auch um die Frage gehen, wie und wo Sie sich am günstigsten mit Zahlungsmitteln für den Urlaub versorgen können. Jeden Euro, den Sie dabei sparen, können Sie am Ferienort zusätzlich ausgeben. Und falls Sie gelegentlich das Gefühl beschleichen sollte, dass es um die häuslichen Finanzen besser bestellt sein könnte, dann finden Sie in diesem Buch ein ganzes Kapitel mit Vorschlägen zum Thema „mach mehr aus deinem Geld.“

Sehr passend dazu übrigens eines der vielen zusätzlichen Instrumente, die die Software bietet: Eine automatische Sortierung der Soll-Positionen auf Ihrem Kontoauszug nach Ausgabenkategorien. Wer einen genauen Überblick darüber hat, wohin sein Geld fließt, kann leichter einige der Löcher im Eimer schließen oder zumindest verkleinern.

Sie sollten sich deshalb in regelmäßigen Abständen die Zeit nehmen, über die lang-fristige Planung ihrer Finanzen nachzudenken – und zwar nicht erst, wenn Sie vor der Frage stehen, ob und wie Sie eine größere Anschaffung oder gar die eigenen vier Wände finanzieren können. Auch die künftige Altersversorgung ist ein wich-

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tiger Grund, sich darüber Gedanken zu machen, wie der Aufbau eines gewissen Vermögens aussehen könnte. Das muss nicht alles sofort und gleichzeitig passieren. Einen Abschnitt dieses Buches sollten Sie aber in jedem Fall lesen: Das erste Kapitel zur Sicherheit im Internet. Wenn Sie da einen Fehler machen, brauchen Sie viel-leicht gar nicht mehr weiter darüber nachzudenken, wie Sie am besten mit Ihrem Geld umgehen. Denn dann geben es andere an Ihrer Stelle aus.

Michael Jungblut

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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld

Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld Geldgeschäfte am PC: Praktisch – aber nicht

ohne Tücken. Schützen Sie Ihr Geld vor fremden

Zugriffen. „WISO Mein Geld“ hilft Ihnen dabei

Mit „WISO Mein Geld“ haben ein hervorragendes Programm für Ihr privates Geldmanagement erworben. In diesem Ratgeberbuch geben wir Ihnen zudem zahlreiche Tipps und Hinweise, wie Sie mehr aus Ihrem Geld machen können. Aber am wichtigsten ist es, Ihre Ersparnisse vor fremden Zugriffen zu schützen. Die Tricks der Ganoven werden immer raffinierter, ihre Tarnung immer ge-schickter – und leider gibt es immer wieder Gutgläubige oder Unvorsichtige, die darauf hereinfallen. Deshalb steht Sicherheit ganz am Anfang dieses WISO-Rat-gebers rund ums Geld. Denn: Was nützen alle Hinweise, wie Sie mehr aus Ihrem Geld machen können, wenn schließlich Kriminelle den Nutzen davon haben?

Homebanking wird inzwischen von Millionen Menschen genutzt. Aber nicht alle nutzen auch die notwendigen Sicherheitsinstrumente, um sich vor fremden Zu-griffen zu schützen. Für Bianca und Marco Hansen ist es seit langem selbstver-ständlich, dass sie von zu Hause aus prüfen, wie viel Geld noch auf ihrem Konto ist. Überweisungen nehmen sie grundsätzlich vom eigenen PC aus vor, weil sie als Berufstätige kaum die Zeit haben, zum Bankschalter zu gehen. Ihre Eltern dagegen können sich das nicht vorstellen – nicht weil sie mit der Technik nicht klar kämen. Schließlich haben beide Väter vor der Pensionierung beruflich mit PCs gearbeitet. Aber sie haben Angst, dass ihre Daten in fremde Hände geraten könnten. Sie wollen nicht, dass sich Ganoven von ihrem Konto bedienen. Schließlich lesen sie fast täg-lich in der Zeitung etwas von Hackern. Das Risiko, auf diese gemeine Art um ihre Ersparnissen gebracht zu werden, wollen sie nicht eingehen. Da gehen sie lieber persönlich zu Bank.

Doch damit gehören sie bald einer Minderheit an. Denn über dreißig Millionen Bun-desbürger tun es bereits: Onlinebanking liegt im Trend. Wer seine Bankgeschäfte von zu Hause aus am Computer abwickelt, hat viele Vorteile: Keine Parkplatzsuche und kein Warten in der Schlange und zudem Öffnungszeiten rund um die Uhr auf. Obendrein ist Homebanking eine prima Sache für alle, die sparen wollen. Denn fast alle Geldhäuser bieten ihren Kunden das Online-Konto billiger an, als die Betreu-ung in der Filiale.

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Trotzdem verzichtet etwa die Hälfte der Deutschen immer noch auf die bequeme und preiswerte Art, ihr Geld von zu Hause aus zu verwalten. Der Grund: Fast drei Viertel derjenigen, die „an sich“ gern Homebanking machen würden, haben Sicher-heitsbedenken. Das ist nicht unberechtigt. Immerhin richten nach Expertenschät-zungen Online-Kriminelle im Bereich des Homebanking jedes Jahr einen Schaden von rund 70 Millionen Euro an. Schlimm ist: Viele Bankkunden merken nicht einmal, dass sie um ihr Geld betrogen werden. Es sind nämlich nicht immer gleich ganz große Beträge, die ihnen entwendet werden. Viele Betrüger bedienen sich in kleinen Portionen an fremden Konten. Sie hoffen darauf, dass die Bestohlenen ihre Auszüge nicht genau genug prüfen und daher den Diebstahl lange nicht bemerken. Das muss nicht sein.

Homebanker können sich schützen – so wie sie es generell als Bankkunden auch tun müssen. Denn wer aus Angst vor der Internetkriminalität zum Bankschalter geht, ist dadurch nicht vor kriminellen Machenschaften geschützt. Langfinger, die in der Nähe von Geldautomaten lauern, können versuchen, den gerade gefüllten Geldbeutel oder die Brieftasche zu entwenden. Sie bemühen sich, die Geheimnum-mern von ec-Karten auszuspähen, montieren Vorsatzgeräte und Mini-Kameras an Geldautomaten. Sie ersinnen immer neue Tricks, um anderen Leuten das Geld von den Konten zu holen.

Vielen dieser Gefahren kann man entgehen, wenn Geldgeschäfte vom heimischen PC aus erledigt werden. Doch Vorsicht: Nachlässigkeit kann teuer werden. Ähnlich wie auf der Straße gibt es auch beim Geldverkehr auf der Datenautobahn Regeln und Vorsichtsmaßnahmen, die unbedingt beachtet werden müssen, wenn man den Ganoven ihr übles Spiel verderben will.

Kostengünstig und praktisch Sich aus lauter Angst vor Finanzpiraten selber um die Vorteile des Homebanking zu bringen, ist sicher nicht sinnvoll. Denn vom Girokonto bis zum Depot - fast alles lässt sich online erledigen: Kontostand, Überweisungen oder Daueraufträge. Auch Lastschriften oder Wertpapierkäufe sind bei vielen Banken möglich. Dafür sollten Sie mit niedrigen Entgelten belohnt werden: Zahlen Sie am besten nichts, aber nicht mehr als vier Euro Grundpreis im Monat. Schließlich machen Sie jetzt die Arbeit, die sonst teueres Bankpersonal erledigen müsste. An Technik brauchen Sie nur einen PC und einen Internetzugang. Eine gesonderte Software wird in der Regel nicht benötigt, denn der Online-Kontakt läuft über die gesicherte Homepage Ihrer Bank oder über die separaten Netze, zum Beispiel von T-Online.

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Homebanking: Der schnelle Klick zum Geld

Tipp

Nutzen Sie den Sicherheitsassistenten von WISO Mein Geld. Wir haben hier eine Vielzahl von Tools zusammengestellt, die Ihrer Sicherheit dienen. Diese sollen Sie davor schützen, aus Versehen oder Unkenntnis Daten preiszuge-ben, die Ganoven nutzen könnten, um Ihr Konto zu plündern. Sie sollten diese Gefahr ebenso ernst nehmen wie das Risiko, dass Einbrecher in Ihre Wohn-räume eindringen.

An der Adresse: https:// statt http:// erkennen Sie, ob Sie sich auf der sicheren Seite befinden. Sie können selbstverständlich auch eigene Softwareprogramme benutzen, die Ihnen noch mehr Sicherheit und vor allem mehr Service bieten, zum Beispiel Kontoführung mit Unterkonto, Haushaltsbuch, Depotverwaltung und vieles mehr, wie es „WISO Mein Geld“ anbietet. Auf die von Ihnen eingesetzten Systeme nimmt Ihre Bank in der Regel keinen Einfluss. Sie können also frei wählen. Viele sind dennoch skeptisch, vor allem was die Anwenderfreundlichkeit und die Sicherheit angeht. Deshalb hier Antworten auf die häufigsten Fragen:

Gibt es bei Überweisungen einen Höchstbetrag? Früher beschränkten die Banken den Onlineverkehr auf Höchstbeträge zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Heu-te ist das selbst beim Online-Brokerage, also beim Wertpapierhandel via Internet meist nicht mehr der Fall. In der Regel können Sie über Ihr volles Guthaben und auch im Rahmen Ihres Überziehungskredits über Ihr Geld frei verfügen – allerdings müssen Sie dazu oft mehrere Überweisungen machen Falls Die Bank das nicht verlangt, können Sie allerdings meist zur eigenen Sicherheit eine Höchstgrenze pro Überweisung festlegen. Sinnvoll ist das z. B. bei Geschäftskonten, über die die Kontoberechtigten nur bis zu einem bestimmten Betrag verfügen dürfen. Aber auch bei Ihrem privaten Konto können Sie so verhindern, dass Ganoven, die sich Zugangsdaten und TAN-Nummern erschleichen, alles Geld auf einmal abräumen.

Onlinebanking ist auch offline möglich. Sie können mit speziellen Program-men – wie „Mein Geld“ auch offline arbeiten. Das heißt, dass erst dann Kosten für Sie entstehen können, wenn Sie sich bei Ihrer Bank einwählen. Allerdings sind die Seiten des Onlinebankings bei den Banken besonders geschützt. Hier liegt der Vor-teil beim Einsatz einer Software, denn während Sie online sind, können Hacker Sie sonst wesentlich leichter attackieren.

Die sichersten Verschlüsselungsverfahren: Am gebräuchlichsten ist die SSL-Verschlüsselung mit 128 Bits. Das HBCI (Homebanking Computer Interface) gilt als noch sicher, weil ein Zusatzgerät angeschlossen wird. Die Sicherheitsstufe reicht von 1 bis 4. Stufe 1 bietet lediglich ein Steckmodul für die Chipkarte, bei der

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Stufe 2 sind die Geräte mit einer eigenen Tastatur ausgestattet, in der Stufe 3 und 4 sind zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingebaut. Ab der Stufe 2 gelten die Zusatzgeräte als sicher. Die meisten Kreditinstitute sprechen eine Empfehlung aus. Sparkassen weisen auf Hersteller hin, z.B. den Deutschen Sparkassenverlag.

Muss der Kunde Sicherheitshinweise beachten? Für Onlinebanking gel-ten in der Regel zusätzliche Sonderbedingungen. Diese betreffen zum Beispiel die Sorgfalts- und Mitwirkungspflicht des Kunden. Außerdem muss darin die Haf-tungsfrage geklärt sein.

Sind alle Bankdienstleistungen online möglich? Die Onlineberatung wird immer stärker ausgebaut, auch über Call-Center. Jedoch ist eine persönliche Bera-tung zum Beispiel für Kreditgeschäfte, für die Baufinanzierung und für die Vermö-gensberatung empfehlenswert.

Schecks einreichen oder Bargeld einzahlen: Bei Filialbanken, die Ihnen ein verbilligtes Onlinekonto angeboten haben, gehen Sie einfach in die Filiale und reichen dort Schecks und Bargeld ein. Voraussetzung: Ihnen wird keine andere Möglichkeit angeboten. Geben Sie allerdings Überweisungen ab, verlangen Filialen dafür ein Entgelt – meist zwischen 1,00 und 1,50 Euro. Bei Direktbanken müssen Sie sich jeweils erkundigen, welche Regelung dort zu beachten ist.

Achten Sie auf die Verschlüsselung!Die Verschlüsselung Ihrer Daten ist das A und O. Je sicherer sich Ihre Daten durch das Netz bewegen, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Fremde bei Ihren Bank-geschäften mitlesen oder Daten ausspähen und kopieren. Es gibt zwei Verschlüs-selungsverfahren:

Am weitesten verbreitet ist die SSL-Verschlüsselung (Secure Sockets Layer), das mit zwei Schlüsseln arbeitet. Der Kunde muss sich mit einer PIN-Nummer auswei-sen und für jede Transaktion, also für jedes Bankgeschäft eine Transaktionsnum-mer (TAN) eingeben. Über eine Verbindung zwischen Kunden-PC und Bankrechner werden dann die Daten durch einen sicheren Kanal hin und her geschickt.

Die Eingabe von TAN-Nummern wird von einigen Kunden als lästig empfunden. Außerdem müssen nach Verbrauch neue Listen angefordert werden. Aber das dient Ihrer Sicherheit. Immerhin kann man sich das Leben in dieser Hinsicht etwas er-leichtern: Lässt Ihre Bank Sammelüberweisungen beim Onlinebanking zu, müssen Sie für viele Buchungen nur eine Nummer opfern.

Der HBCI-Standard (Homebanking Computer Interface) ist zwar schon seit eini-gen Jahren auf dem Markt, aber immer noch nicht flächendeckend im Angebot. Er bietet die höchste Sicherheitsstufe. Die Daten werden nicht nur auf einem gesicher-

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ten Weg durchs Internet geschickt, sondern alle einzeln verschlüsselt. Zusätzlich muss der Kunde eine digitale Unterschrift leisten. Technisch geschieht das durch ein Lesegerät und eine Chipkarte oder durch eine Diskette. Auf ihr befindet sich der Verschlüsselungscode, der durch eine PIN geschützt ist. Die Eingabe von TAN entfällt. Dafür muss beim HBCI-Verfahren ein Zusatzgerät an den Computer ange-schlossen werden

HBCI wird 2005/06 unter der neuen FinTS (Financial Transaction Services) geführt. Die Idee dahinter ist, den HBCI Standard mit dem Authentifizierungsmedium PIN/TAN auszustatten. Nun gibt es also neben Chipkarte und Diskette noch PIN und TAN über HBCI. Viele Banken, die über Jahre am veralteten CEPT-Standard von T-Online festhielten, haben inzwischen darauf umgestellt. FinTS mit PIN/TAN ist dadurch auf Platz 1 der genutzten Banken- und Sparkassenzugänge vorgerückt.

Mit FinTS kommen in künftigen Versionen weitere sehr sinnvolle und interessante Neuerungen auf die Kunden zu. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung der Si-gnaturkarte für Banking und für andere Aufgaben, wie z.B eine Ummeldung des Fahrzeuges per Internet. Deshalb werden bei allen Sparkassen nur noch signatur-fähige Karten ausgegeben, so dass sich der neue Sicherheitsstandard sehr schnell verbreitet.

Tipp

Entscheiden Sie sich beim HBCI-Verfahren für ein Zusatzgerät mit eigener Ta-statur. Das ist noch sicherer. Wenn Sie die Diskettenlösung wählen können, ist das für unterwegs praktischer und kostet zudem nichts.

Tatort InternetEine absolute Sicherheit beim Onlinebanking wird Ihnen keine Bank garantieren. Denn im Internet ist man vor Angriffen nicht gefeit: Viren, Würmer, Trojaner und anderes PC-Ungeziefer lauern überall. Typische Gefahren im Internet sind heute:

• Mitlesen, Verändern und Löschen von Daten bei der Übertragung.

• Viren, Würmer: Programme, die sich selbständig verbreiten oder über E-Mails im Internet versandt werden und Schäden auf Ihrem PC anrichten können.

• Trojanische Pferde: Programme, die unbemerkt vom Nutzer sicherheits-kritische Funktionen, wie z. B. das Abfangen von Passworten durchführen.

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• Maskerade, d.h. Vortäuschung von falschen Namen, Seiten und Adres-sen.

• Hackereinbrüche: Unberechtigte dringen über das Internet den PC ein.

• Phishing: Abfragen sensibler Daten über gefälschte Mails

• Pharming, die gefährlichere Form von Phishing - nämlich per Schlepp-netz.

Phishing ist ein Kunstwort, gebildet aus Password und Fishing. Gemeint damit ist der Versuch, auf betrügerische Art und Weise an Passwörter von arglosen Inter-netnutzern zu kommen (siehe das Beispiel am Ende des Kapitels). Zunächst werden wahllos E-Mails verschickt, ähnlich wie bei Spam-Mails, den unerbetenen Werbe-texten. Die Empfänger werden in der Regel aufgefordert, persönliche Daten auf der Webseite einer (angeblichen) Bank, eines Providers oder Online-Shops neu einzuge-ben. Häufige Begründung: Verbesserung oder Überprüfung der Sicherheitssysteme. In der Mail gibt es einen Hyperlink, der nur vermeintlich zur Webseite des angeb-lichen Absenders führt. Doch diese Absenderadresse ist ebenso ein Täuschungsver-such wie die Webseite, auf der man landet, wenn man den Fehler begeht, diesem Link zu folgen. Die Webseite ist der Webseite einer Bank oder des Shops zwar oft täuschend ähnlich nachgebaut und optisch daher nur schwer vom Original zu unterscheiden. Doch es ist eine Falle. Das Opfer soll seine Daten hinterlassen. Bei Phishing-Attacken gegen Bankkunden sind das in der Regel die Kontonummer, die PIN und eine TAN. Gelingt den Angreifern diese Täuschung, haben sie Zugriff auf das Konto und können mit der TAN eine Transaktion durchführen. Im schlimmsten Fall kann das Konto so bis an die Grenze des Dispokredits geplündert werden.

Pharming könnte sich zu einer noch größeren Bedrohung für die Sicherheit im Netz entwickeln als Phishing. Denn: Damit eine Webdomain im World Wide Web gefunden werden kann, wird sie in eine numerische IP-Adresse umgewandelt. Das erledigen DNS-Server, die eine Art Vermittlungsstelle sind. Kriminelle Hacker ver-suchen, in diese Server einzudringen und die dort lagernden „Adressbücher“ zu manipulieren. Die IP-Adressen werden dabei so geändert, dass der Surfer auf eine gefälschte Webseite geleitet wird. Diese liegt auf den Servern der Betrüger, die so etwas wie große „Server-Farmen“ betreiben – daher die Bezeichnung Pharming. Der Bankkunde bemerkt davon nichts und tippt ahnungslos die korrekte Webadres-se seiner Bank ein. Die Daten werden an die Betrüger übermittelt, die sie dann in krimineller Weise nutzen. Sicherheitsexperten bezeichnen Pharming als Phishing im großen Stil. Denn während die Phishing-Betrüger ihre Opfer einzeln per Email zu angeln versuchen und auf die (fahrlässige) Mithilfe ihrer Opfer angewiesen sind, können Pharmer ihre potenziellen Opfer massenhaft per Schleppnetz einfangen.

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Tipp

Ursprünglich waren viele der falschen Bank-Mails in so miserablem Deutsch, dass sie allein daran als Täuschungsversuch zu erkennen waren. Doch auch in dieser Hinsicht lernen die Ganoven dazu. Deshalb: Löschen Sie derartige Mails schon im Vorschaufenster. Rufen Sie sie niemals auf und geben Sie kei-ne Daten ein. Keine seriöse Bank, Sparkasse oder Kreditkartenorganisation wird jemals solche Daten abfragen.

Wenn Sie von Ihrer Telefongesellschaft per Mail Rechnungen mit ungewöhn-lich hohen Beträgen bekommen, kann das eine geschickt aufgestellte psy-chologische Falle sein. Ehe Sie solche Mails öffnen oder gar beantworten, sollten Sie telefonisch bei Ihrem Provider nachfragen. Die Ganoven hoffen, dass Sie empört reagieren und sofort die Seite anklicken, um die angebliche Rechnung zu prüfen oder sich zu beschweren. In diesem Augenblick sind Sie bereits in die Falle getappt. Denn dann kommen die Versender dieser mas-senhaft verschickten Mails in den Besitz Ihrer Mailadresse und vielleicht noch sensiblerer Daten.

Angriffe auf Kunden deutscher BankenKunden der Volks- und Raiffeisenbanken, der Postbank, der Deutschen Bank, der Citi-Bank und anderer Kreditinstitute wurden von Phishing-Betrügern mit Massen-Mails eingedeckt. Sie wurden aufgefordert, eine gefälschte Webseite aufzusuchen und dort persönliche Kundendaten einzugeben. Zwei Kunden der Postbank, die sich dazu verleiten ließen, auf betrügerische E-Mails zu antworten und vertrauliche Daten einzugeben, kamen mit dem Schreck davon. In einem Fall bemerkte der Be-troffene selber gerade noch rechtzeitig, dass die „Phisher“ 9.000 Euro von seinem Konto an eine Adresse im Ausland überwiesen hatten und konnte die Überweisung rückgängig machen. Im weiten Fall verhinderte ein Kontrollanruf der Bank, eine so genannte Plausibilitätskontrolle, dass 12.000 Euro vom Konto verschwanden.

Ein anderer Trick besteht darin, E-Mails mit durchaus zutreffenden Sicherheitshin-weisen zu verschicken. Der Kunde soll dann persönliche Daten an ein angebliches Onlinebanking-Portal der Postbank schicken. Der Link führt zu einer unverdächtig erscheinenden Webseite mit der Adresse www.postbanks.info. Die hat aber in Wirk-lichkeit mit der Postbank nichts zu tun. Wer antwortet sendet seine Daten direkt an die Betrüger. Wie viele Kunden insgesamt den manchmal plumpen, manchmal sehr raffinierten Aufforderungen zur Datenübergabe gefolgt sind, ist unbekannt. Die Phishing-Attacken werden immer professioneller und erwecken zunehmend den Anschein von Authentizität.

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Inzwischen haben nahezu alle Banken Sicherheitshinweise auf ihren Webseiten veröffentlicht. Vom Bundesverband Deutscher Banken gibt es einen umfassenden Sicherheitsratgeber fürs Onlinebanking (unter www.bdb.de zum Bestellen oder Downloaden). Meist werden die gefälschten Webseiten in Zusammenarbeit von deutschen und ausländischen Providern schnell vom Netz genommen oder der Zu-gang gesperrt. Doch trotz schneller Gegenmaßnahmen bleiben solche Fake-Websei-ten immer für eine gewisse Zeit aktiv und damit für Unvorsichtige gefährlich.

So können Sie sich schützenDie wichtigste Maßnahme zum Selbstschutz ist, entsprechende E-Mails zu ignorie-ren. Grundsätzlich sollten Homebanker niemals die Webseite ihrer Bank über Links in Mails oder Links auf anderen Webseiten aufrufen. Am sichersten ist es, die Web-seite in die Adressleiste des Browsers einzutragen oder aus den (selbst angelegten) Favoriten oder Bookmarks aufzurufen.

Darüber hinaus können weitere Sicherheitshinweise zwar helfen, aber auch in die Irre führen:

• Die Onlinebanking-Seite ist verschlüsselt. Das wird in der Adressleiste durch das „https://“ zu Beginn der Internetadresse ausgewiesen. In der Statusleiste findet sich dann das Symbol eines Schlosses oder Schlüssels. Aber Vorsicht: Dies alleine bietet keine Sicherheit vor einer gefälschten Webseite. Denn zum einen kann die Webseite der Gauner auch „verschlüsselt“ sein. Sie enthält dann Sicherheitsinformationen, die aber nur bestätigen, dass man sich auf einer gefälschten Webseite befindet. Erst wenn man das Sicherheitszertifikat der Webseite prüft (durch Doppelklick auf das Schlüssel/ Schloss-Symbol oder über das Kontextmenü „Eigenschaften“ durch rechten Mausklick) kann der Nutzer feststellen, ob das Zertifikat wirklich auf die Institution ausge-stellt ist, die man erreichen möchte. In den USA gab es bereits Angriffe, die nach einem Klick auf einen Link in der Mail tatsächlich auf die Webseite der Bank führten. Im Vordergrund öffnete sich aber ein gefälschtes Fenster, das versuchte, die brisanten Daten zu entführen. Ein Zertifikats-Check hätte hier gezeigt, dass die Webseite im Hintergrund wirklich die richtige war – das gefälschte Pop-Up-Fenster wirkte unverdächtig.

• Untauglich als Sicherheitsmerkmale sind die Anzeigen von Links in der Statuszeile des E-Mail-Programms oder im Browser. Sicherheitslücken im Internet-Explorer aber auch in seinen Konkurrenten Netscape, Firefox oder Opera ermöglichen es den Gaunern, die wahre Identität einer gefälschten Webseite zu verbergen.

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Das PIN/TAN-System, kann nach Aussage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.de) bei richtiger Benutzung als grundsätzlich sicher eingestuft werden. Deshalb versuchen die Phisher auch nicht das System selbst an-zugreifen. Statt dessen bemühen sie sich mit Hilfe gefälschten E-Mails darum, Nut-zer des Systems zu überlisten, indem sie aufgefordert werden, ihre Zugangsdaten zu nennen. Onlinebanking-Kunden können daher weiterhin auf das System mit PINs und TANs vertrauen – solange sie sich nicht selber „ans Messer liefern.“

Achtung: Die Verbraucherzentralen (www.vzbv.de) weisen darauf hin, dass bei erfolgreichen Phishing-Attacken die Gefahr besteht, dass Kunden den Scha-den allein tragen müssen. Denn sie haben sich durch Ihre Unterschrift unter die Geschäftsbedingungen für das Onlinebanking verpflichtet, ihre PIN/ TAN-Daten keinem Dritten zugänglich zu machen und sorgfältig damit umzugehen.

Tipp

Sie sollten den Höchstbetrag der Online-Überweisungen, die von Ihrem Kon-to erlaubt sind, begrenzen. Das bedeutet, dass Sie den Verfügungsrahmen pro Buchungstag so festlegen, wie er Ihrem normalen Banking-Verhalten ent-spricht. Zum Beispiel können Sie festlegen, dass die Umsätze 500 oder 2.000 Euro täglich nicht überschreiten dürfen. Damit grenzen Sie das Risiko von Schäden ein, die als Folge illegaler Buchungen oder auch eigener (Tipp-) Feh-ler entstehen können. Falls Sie ausnahmsweise doch einmal einen höheren Betrag überweisen möchten, müssen Sie dann allerdings von sich aus Kon-takt zu Ihrer Bank aufnehmen.

Manche Banken bieten auch an, die Tageszeiten zu begrenzen, zu denen Überweisungen möglich sind. Wenn Sie z. B. nur abends zwischen 17 und 20 Uhr Bankgeschäfte erledigen, sperren Sie alle anderen Zeiten.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken stehen häufig bereits Höchstsätze für den zulässigen Tagesumsatz. Das allein schützt jedoch nicht davor, dass eine Order, die den Verfügungsrahmen überschreitet, nicht ausgeführt wird. Die Bank darf zwar nach § 669 BGB die Leistung verweigern, wenn das Guthaben auf dem Konto nicht zur Ausführung des Auftrags ausreicht. Führt die Bank jedoch den Auftrag trotzdem aus, kann der Kunde sie nur schwer haftbar machen.

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Der beste Schutz gegen Attacken: Die eigene SorgfaltDie Banken haben viele Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um sich gegen Angriffe aus dem Internet zu schützen und Ihre Daten auf dem Bankenserver zu sichern. Sie verfügen über Firewalls, Abwehrsysteme, Filter und vieles mehr. Ein Privatmann kann sich selten selbst so wirksam schützen. Sie sollten daher immer daran denken, dass Ihr Rechner das Ziel von Spionage-Angriffen sein kann. Onlinebanker müssen deshalb alles tun, um sich davor zu schützen, dass ihr Geld auf fremden Konten landet. Neben einem sorgfältigen Umgang mit verdächtigen Mails ist vor allem die Verschlüsselung Ihrer Daten wichtig. Oft reicht die Verschlüsselungsstärke nicht aus, damit die Daten auf ihrem Weg durch das Netz nicht erkannt und missbräuch-lich verwendet werden können. Davor sollten Sie Ihren Rechner schützen! Achten Sie dabei auf die Bits Ihres Browsers. Eine Verschlüsselungsstärke von 40 Bit gilt als leicht zu knacken, 128 Bit gelten als sicher. Für die Bankrechner ist das alles kein Problem, für ältere PC’s, die nicht mit den neuesten Systemen arbeiten kön-nen, aber schon.

Tipp

Sie können einfach nachschauen, wie hoch Ihr Browser verschlüsselt. Öffnen Sie dazu den Internetexplorer, klicken Sie auf das Fragezeichen. Unter Info finden Sie die Bit-Angabe. Installieren Sie zur Sicherheit unbedingt ein Antivi-rusprogramm. Bei Netzwerken sollten Sie auch nicht auf eine Firewall verzich-ten. Aktualisieren Sie die Programme regelmäßig, denn fast täglich greifen neue Viren und Würmern an.

Unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/toolbox finden Sie kostenfreie Tools zum he-runterladen, die Ihren Rechner sicherer machen. Herausgeber dieser Webseiten ist:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Godesberger Allee 185-189 53175 Bonn Tel.: 01888 9582 – 0 Fax: 01888 9582 – 400 E-Mail: [email protected]

Wenn Sie dazu noch die folgenden Sicherheitshinweise berücksichtigen, besteht beim Onlinebanking eigentlich keine Gefahr:

• Ändern Sie Passwörter und PINs regelmäßig.

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• Speichern Sie PINs und TANs niemals auf dem Rechner. Wer es trotzdem bequem haben möchte, sollte in jedem Fall einen Datentresor, wie den von WISO Mein Geld benutzen. Dieser ist hochverschlüsselt und bietet optimalen Schutz vor Zugriffen Dritter. Selbst bei Verlust des Tresors (Diskette oder USB-Stick) können unehrliche „Finder“ nicht auf Ihre Daten zugreifen.

• Öffnen Sie keine unbekannten E-Mail-Anhänge. Sie könnten Viren enthal-ten.

• Taucht eine Fehlermeldung beim Onlinebanking auf, brechen Sie die An-wendung sofort ab und informieren Sie Ihre Bank.

• Verzichten Sie auf Bankgeschäfte über Rechner im Internetcafé. Diese Rech-ner könnten manipuliert sein. Das gilt besonders bei Auslandsreisen.

Tipp

Verzichten Sie auf Onlinebanking im Büro, wenn andere Zugang zum gleichen PC haben. Denn wenn keine besonderen Vorkehrungen dagegen getroffen werden, kann ein anderer an diesem Rechner die Seiten aufrufen, die Sie zuletzt im Internet besucht haben. Vielleicht kommt er dann auf die Idee, nach PINs und TANs oder anderen Daten Ausschau zu halten.

Wenn Sie den USB-Stick zu WISO Mein Geld verwenden, gehen Sie kein Ri-siko ein. Ihre Daten sind nur auf diesem Speichermedium vorhanden. Wenn sich später jemand an dem von Ihnen im Büro, Hotel oder Internetcafé benutz-ten PC zu schaffen macht, findet dort keine Daten von Ihnen vor.

Wer zahlt im Schadensfall?Wenn es beim Onlinebanking zu einem Schadensfall kommt, nutzt der späte Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) meist nicht mehr viel. Besser ist es, die Haftungsfrage vorher zu klären. Häufig müssen für den Zugang zum Onli-nebanking gesonderte AGBs unterschrieben werden. Lesen Sie diese genau durch! Vor Gericht zählen letztlich nur Beweise. Doch wer muss sie vorlegen: der Kunde oder die Bank? In der Regel müssen Sie im Schadensfall Ihre Unschuld beweisen und nicht die Bank. Nur die Netbank, die erste Internetbank hat die Beweislast um-gekehrt. Das heißt, die Bank muss dem Kunden fehlerhaftes Verhalten nachweisen. Die schlechteste Haftungsregelung ist die „verschuldungsunabhängige Haftung.“ Denn die besagt: Sie haften für alles, was bis zur Sperrung des Kontos passiert. Günstig ist dagegen die „Haftungsbeschränkung“, zum Beispiel auf 10 Prozent des Schadens. Ist nichts anderes geregelt, dann gilt von Gesetz wegen die „verschul-

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dungsabhängige Haftung.“ Das heißt, es geht um Beweise. Nur wenn Sie bestimmte Sorgfaltspflichten verletzen, zum Beispiel Benutzerhinweise oder Geheimhaltungs-pflichten missachten, müssen Sie für den Schaden gerade stehen. Dies wäre der Fall, wenn Dritte PIN/TAN-Nummern erfahren, weil sie nicht sicher verwahrt, son-dern auf dem Computer gespeichert wurden. Die meisten Banken unterscheiden in der Haftungsfrage zudem zwischen Telefon- und Onlinebanking.

So entschieden die Gerichte Welche Risiken das Onlinebanking haben kann, wenn durch Unachtsamkeit oder Betrügereien Schäden entstehen, zeigen auch die folgenden Urteile:

Zahlendreher: Einfach per Mausklick ein paar tausend Euro durchs Netz jagen – das kann bei Unachtsamkeit böse Folgen haben. Wer Zahlen verdreht und sein Geld an die falsche Adresse überweist, ist selbst schuld. Die Bank muss nicht haf-ten. So entschied das Landgericht Berlin. (AZ: 57 S 116/00).

Überziehung: Anleger, die online mehr Wertpapiere ordern, als ihr Kontostand erlaubt, haften für Verluste, wenn die Bank die Aufträge auf Kredit ausführt. Sie muss nur warnen, wenn ein Kundenirrtum offensichtlich ist, etwa weil die Order bisherige Käufe weit überschreitet (OLG Nürnberg, AZ: 12 U 1346/02).

Falsche Kauforder: Erteilt der Kunde per Internet versehentlich eine Kaufor-der über 1/1 statt 1/10 Aktien und übersteigt die Auftragssumme ganz erheblich das auf dem Belastungskonto zur Verfügung stehende Guthaben, so hat er wegen hierdurch erlittener Verluste einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank aus positiver Vertragsverletzung. Derartige Irrtümer hat die Bank durch eine technische Sicherung in Form einer Abgleichung von Auftragsvolumen und Guthaben oder Kreditlinien vorzubeugen (LG Nürnberg, AZ: 10 O 8812/00).

Technik-Murks I: In einem BGH-Urteil vom 12.12.2000 (AZ: XI ZR 138/00), ging es um die AGBs der Postbank. Darin stand, dass aus technischen und betriebli-chen Gründen zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Service möglich seien. Dagegen klagte ein Verbraucherschutzverein und bekam Recht. Denn der Online-Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu den Diensten der Bank „rund um die Uhr.“ Hierfür muss das Kreditinstitut einstehen und kann sich nicht von seiner Haftung für selbst verursachte Betriebsstörungen freizeichnen. Das verstößt gegen das AGB-Gesetz.

Technik-Murks II: In einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth (Az.: 19.599-1409971/98), wurde die damalige Direktbank Consors zu rund 12.000 Mark Scha-densersatz verurteilt, weil wegen technisch bedingter Zugangsberechtigung ein Auftrag zum Verkauf von Aktien verspätet abgewickelt wurde. Der Hintergrund:

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Wird bei Aktiengeschäften eine Abwicklung innerhalb von fünf Minuten verspro-chen und wurde tatsächlich erst nach einer Viertelstunde abgerechnet, kann der Kunde seinen daraus entstandenen Schaden bei der Bank geltend machen.

Post vom Betrüger hier ein typisches Beispiel für eine „Phishing-Mail.“ In zwar holpriger Sprache aber in täuschend echt gestalteter Form werden in dieser wie in zahllosen anderen Mails Kunden dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln, die sie niemals und an nie-manden herausgeben sollten. Wer darauf hereinfällt, macht es den Finanzpiraten leicht, das Konto zu plündern. Hinweis: Selbstverständlich ist auch das Copyright unter der Betrüger-Mail eine Fälschung.

Sehr geehrter Kunde,

Da zur Zeit die Betrügereien mit den Bankkonten von unseren Kunden häufig geworden sind, müssen wir notgedrungen nachträglich eine zusätzliche Autorisation von den Kontobesitzern durchführen.

Der Sicherheitsdienst der Postbank traf die Entscheidung, eine neue Sicherung von den Daten vorzunehmen. Dazu wurden von unseren Spezialisten sowohl die Protokolle der Informationsübertragung, als auch die Kodierungssart der übertragenen Daten erneuert.

Im Zusammenhang damit, bitten wir Sie, eine spezielle Form der zusätzlichen Autorisation auszufüllen.

Diese Sofortmaßnahmen wurden nur zur Sicherung der Interessen von unseren Kunden getroffen.

Danke für die Mitarbeit,

Administration der Postbank

© 2004 Deutsche Postbank AG

Achtung: So holprig sind die gefälschten Mails und andere Betrugsversuche inzwischen nur noch selten formuliert. Aber das Ziel bleibt das gleiche: Abfischen von vertraulichen Daten, mit deren Hilfe dann anschließend Ihr Konto geplündert wird.

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Inzwischen bieten viele Banken und Sparkassen TAN-Verfahren der zweiten Ge-neration an. Mit eTAN zum Beispiel werden die TAN erst dann generiert, wenn Sie sie brauchen. Die Gefahr, dass andere Ihre Liste kopieren oder sich einzelne Ziffern besorgen, ist damit gebannt. Ein anderes Verfahren ist die „indizierte TAN“ bei der nicht eine beliebige sondern eine ganz bestimmte TAN angefordert wird, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird.

Tipp

Für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, die natürlich auch einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, verlangen die Kreditinstitute oft höhere Gebühren. Bisher hat sich die große Mehrzahl der Kunden geweigert, die dafür verlangten 20 oder 30 Euro im Jahr zu zahlen. Sie sollten sich aber überlegen, ob sie nicht an der falschen Stelle sparen. Denn Sicherheit hat ihren Preis. Schließlich ist auch ein zusätzliches Schloss an Ihrer Haustür, das Sie vor Einbrechen schützen soll, nicht umsonst zu haben. Angesichts der wachsenden Internet-Kriminalität müssen auch die Ehrlichen „aufrüsten.“

Vorsicht am GeldautomatenBeim Ziehen von Geld an Automaten sind Sie immer einem erhöhten Risiko aus-gesetzt. Das gilt auch denn, wenn der Geldautomat nicht direkt von der Straße aus zugänglich ist, sondern in einem Raum, der nur für mit Hilfe einer Kredit- oder ec-Karte zugänglich ist. Achten Sie darauf, ob andere Personen im Raum sind, die Sie bei der Eingabe der Geheimnummer zu beobachten versuchen. Decken Sie grundsätzlich (auch bei der Eingabe der Geheimnummer an der Ladenkasse) das Zahlenfeld mit der anderen Hand oder einem geeigneten Gegenstand ab.

Achten Sie am Geldautomaten darauf, ob am Eingabeschlitz für die ec-Karte ma-nipuliert wurde: Gibt es Kratzer oder Klebespuren? Könnte ein Vorsatzgerät zum „Abgreifen“ der auf der Karte gespeicherten Daten angebracht worden sein? Wur-den am Geldautomaten Kästen oder andere Behälter mit Prospekten angebracht, in denen sich eine – kaum sichtbare – Minikamera verbergen könnte? Kann sonst im Raum eine Minikamera verborgen sein, die die Eingabe der Geheimnummer auf-zeichnet? Selbst wenn Sie nichts dergleichen entdecken können gilt: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.“ Decken Sie deshalb routinemäßig das Eingangsfeld ab oder tippen Sie mit dem Finger „als ob“ auf verschiedene Tasten. Dann kann ein „Geheimzahl-Voyeur“ nicht so leicht erkennen, welche Ziffern Sie wirklich an-wählen.

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Mach mehr aus deinem Geld

Mach mehr aus deinem GeldGeld verdienen ohne Arbeit – steuerfrei und ganz legal

Woran kann es liegen, dass zwei Familien, die praktisch über das gleiche Ein-kommen verfügen, in dem einen Fall finanziell recht gut über die Runden kom-men, im anderen Fall aber ständig „abgebrannt“ sind? Die einen haben Erspar-nisse und denken über den Kauf eines Häuschens nach, die anderen zahlen Schulden ab. Besser auskommen mit dem Einkommen – das will gelernt sein, ist aber möglich.

Sylvia und Nico Hansen geht es eigentlich nicht schlecht. Beide haben einen Job und (noch) keine Kinder. Sie ärgern sich zwar über steigende Sozialabgaben und hohe Steuern. Als Doppelverdiener kommen sie trotzdem gut über die Runden – je-denfalls viel besser als Nicos Bruder Kevin, der schon seit einiger Zeit arbeitslos ist.

Allerdings hören sie immer wieder von ihren Eltern, die bereits Rentner sind, dass „früher alles viel besser gewesen ist.“ Da seien die Einkommen jedes Jahr gestiegen und über die Versorgung im Alter habe man sich keine großen Sorgen machen müssen. Die Renten von Opa und Oma seien oft noch stärker gestiegen als die Löh-ne. Statt sich ständig zu fragen, ob man nicht doch mehr für das Alter sparen müsse oder ob man im nächsten Jahr noch das Geld habe, um Tilgung und Zinsen für das Eigenheim zahlen zu können, hätten sie ihr Geld für neue Möbel, im Restaurant und im Urlaub ausgegeben. Heute allerdings bedauern sie, dass sie allzu sehr auf die Sprüche der Politiker vertraut haben, die ihnen ständig versichert haben: „Die Rente ist sicher.“

Sparen ohne zu leiden?Auf ihren Urlaub auf Mallorca oder in Tunesien wollen Sylvia und Nico zwar auch nicht verzichten. Aber bisher haben sie sich noch nicht getraut, an den Kauf einer Wohnung zu denken. Sie haben schließlich bei Kevin gesehen, was es bedeutet, wenn man plötzlich mit dem Arbeitslosengeld auskommen muss. Außerdem will Sylvia demnächst die Pille weglassen. „Wir gehen dann volles Risiko“, nennt Nico das. Das Schicksal soll entscheiden, ob und wann sie ein Kind bekommen.

Dass dann einerseits weniger Geld zur Verfügung steht als bisher und andererseits zusätzliche Ausgaben auf sie zukommen, wissen sie natürlich. Aber sie wissen auch, dass Vater Staat dann hilft – ein wenig zumindest.

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Nicht damit leben wollen sie allerdings, dass es ihnen heute weniger gut geht als vor ein paar Jahre, als sie zusammengezogen sind. Geheiratet haben sie immer noch nicht, weil sie sich nicht entschließen können, „diese bürokratische Prozedur mit dem Standesamt über sich ergehen zu lassen. Das passt nicht zu unserem un-konventionellen Lebensstil“, erklärt Nico. Obwohl sie durch die gemeinsame Woh-nung Geld sparen, haben sie das Gefühl, in den letzten Jahren ständig etwas ärmer geworden zu sein. Denn anders als früher bei ihren Eltern, sind spürbare Lohn- und Gehaltserhöhungen in den letzten Jahren selten gewesen. Auch von den Steuer-senkungen haben sie nicht viel gehabt, weil ihnen das gesparte Geld durch höhere Beiträge zur Sozialversicherung, Praxisgebühren und steigende Zuzahlungen zu Medikamenten gleich wieder aus der Tasche gezogen wurde. Die Miete ist zwar nicht erhöht worden, aber die so genannten Mietnebenkosten sind ebenso gestie-gen wie die Ausgaben rund ums Auto.

Deshalb überlegen Nico und Sylvia auch immer noch, ob sie jetzt nicht doch etwas für eine bessere Versorgung im Alter tun sollten – auch wenn der dritte Lebensab-schnitt noch in weiter Ferne zu liegen scheint. Bei seinen Eltern hat Nico erleben, was es bedeutet, wenn man später allein auf die soziale Altersrente angewiesen ist. Denn die Rente, die Nicos Vater bekommt, ist in den letzten Jahren kaum noch erhöht worden. Gestiegen sind dagegen die Beiträge, die ihm für die Alters- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Das waren zwar jedes Mal kleine Beträge. Aber mit der Zeit addieren sich die vielen zusätzlichen Belastungen dann doch und zwingen zu Einschränkungen.

Wenn von den 1.275 €, die Nicos Vater monatlich überwiesen werden, die lau-fenden Ausgaben abgezogen werden, bleibt den Eltern kaum noch etwas übrig für ein paar „Extras“ – ob es nun eine kleine Reise, ein Geschenk für die Kinder oder der digitale Fotoapparat ist, den Nicos Vater sich schon seit langem wünscht. Im Restaurant essen die beiden schon seit Jahren nicht mehr. Eigentlich würden sie ihrem arbeitslosen Sohn Kevin gerne ab und zu „unter die Arme greifen.“ Aber dazu fehlen ihnen die Mittel. Zum Essen kommt er allerdings öfter als früher zu den Eltern. Einziger Trost: Weil sie nun Rentner sind, haben sie mehr Zeit, Sonderan-gebote zu vergleichen. Sie können in aller Ruhe von einem in den anderen Laden gehen, um die benötigten Artikel jeweils da zu kaufen, wo sie gerade am billigsten sind. Manchmal ist auch ein echtes „Schnäppchen“ dabei.

Ein Gespräch unter FreundenSeit Sylvia und Nico erleben, wie es ihren Eltern und dem arbeitslosen Kevin geht, machen sie sich mehr Gedanken als früher darüber, wie es denn weiter gehen soll. Dabei ist ihnen auch aufgefallen, dass ihre Freunde Bianca und Marco sich

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Mach mehr aus deinem Geld

manches leisten können, was bei Nico und Sylvia einfach nicht drin ist. Denn die sind am Monatsende immer „abgebrannt“ und leben dann oft sogar vom Dispo. Da beide ein regelmäßiges Einkommen haben, erlaubt ihnen die Sparkasse, dass sie gelegentlich mehr Geld auszugeben, als noch auf dem Konto ist.

Bei Marco und Bianca kommt es nie vor, dass sie „Miese“ auf dem Konto haben. Dabei verdienen die beiden auch nicht mehr als ihre Freunde. Allerdings haben sie schon vor einiger Zeit geheiratet – vor allem um das Finanzamt zu schädigen, wie Marco zum Ärger von Bianca immer erzählt. Denn seitdem zahlen sie weniger Steuern. Da Marco mehr verdient als Sylvia sparen sie durch den so genannten Splittingtarif bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt wollte plötzlich nicht mehr so viel Geld von ihnen wie früher. „Könnt ihr uns nicht mal verraten, wie ihr das macht ?“ will Sylvia daher von ihrer Freundin wissen. „Gibt es da ein Geheimnis, das wir nicht kennen?“

Bianca hatte vor ihrer Freundin noch nie ein Geheimnis: „Du weißt doch, dass Marco ein Schwabe ist. Der gibt am liebsten gar kein Geld aus. Ich dagegen komme aus einer so lebenslustigen Stadt wie Köln und würde am liebsten immer alles, was ich verdiene, gleich wieder ausgeben. Weil wir so aber nicht lange ohne Streit leben könnten, haben wir ein Abkommen geschlossen: Wenn wir Geld ausgeben, denken wir immer vorher darüber nach, wie wir es ausgeben und ob wir unsere Wünsche nicht auch auf andere Art erfüllen können. Wenn ihr wollt, verraten wir euch, wie wir das machen.“ Dazu ist auch Nico gerne bereit. Schließlich hat auch er Sylvia schon gezeigt, dass man oft ohne große Anstrengungen an mehr Geld kommen kann – Geld, das man besitzt, ohne es zu wissen.

Eine sehr einfach Möglichkeit, dieses Geld auch tatsächlich in die Finger zu be-kommen, besteht darin, seine Ausgaben immer wieder daraufhin zu „durchforsten“, ob damit auch wirklich der gewünschte Zweck erreicht wird. Denn es gibt kaum eine Familie, in der nicht so manches doppelt bezahlt wird. Anderes lässt sich bei einigem Nachdenken billiger bekommen. Einiges ist sogar völlig überflüssig. Das ist zum Beispiel oft bei Versicherungen der Fall. Als sie sich darüber unterhalten, findet Marco schnell heraus, dass Sylvia und Nico vor jedem Urlaub aus alter Ge-wohnheit eine Reisegepäckversicherung abschließen.

„Das ist heraus geworfenes Geld“, erklärt er ihnen. „Denn erstens zahlt die Ver-sicherung nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen, wenn euch wirklich der Koffer geklaut wird und zweitens habt ihre schon eine Hausratsversicherung, in der ein Gepäckdiebstahl bereits eingeschlossen ist.“ Über Ratenzahlungen und andere Verbraucherkredite brauchen die beiden Pärchen dagegen nicht lange zu disku-tieren. Denn dass sich die Kosten für den Kauf einer Waschmaschine oder einer Videokamera durch die dann fälligen Zinsen verdoppeln können, konnte ihnen

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Marco auf einem Blatt Papier leicht vorrechnen. „Da fahrt ihr weit, um einen Laden zu finden, wo so ein Gerät ein bisschen billiger ist und dann zahlt ihr schließlich zusammen mit den Zinsen den doppelten Preis!“ Marco erklärt den beiden, dass bei vielen Familien oder Singles hier noch große unerschlossene Reserven liegen. Mit ein wenig Geduld lässt sich hier viel sparen.

Sylvia und Nico leben schon seit langem nach dem Motto: Es ist es viel leichter, weniger auszugeben, als mehr zu verdienen. Sie beobachten auch bei vielen ihrer Kollegen am Arbeitsplatz, dass diese zwar bereit sind, hart für ihr Geld zu arbeiten und Überstunden zu machen, um am Ende des Monats etwas mehr auf dem Konto zu haben. Aber viele machen es sich dann bei ihrem Ausgabeverhalten dafür sehr leicht. Anders als Nico und Sylvia reden sie auch mit ihren Lebenspartner oder Kin-dern wenig darüber. Dabei würde eine solche „Haushaltsdebatte“ oft erstaunliche Einsparmöglichkeiten zu Tage fördern. Denn oft fliegt Geld buchstäblich zum Fens-ter hinaus, ohne irgendeinem in der Familie einen spürbaren Nutzen zu bringen.

Mehr Geld für Extras„Wir haben das zu Hause richtig gelernt“, erinnert sich Marco. „Meine Eltern ha-ben mit uns Kindern immer darüber diskutiert, wofür wir unser Geld ausgeben wollten. „Mein Vater war der Ansicht, dass sinnvolles Sparen oft mehr einbringt als eine Lohnerhöhung.“ Der Vater wusste aber auch, dass Predigten nach dem Muster „Junge, halt dein Geld zusammen“ nichts bringen. Er ermunterte Frau und Kinder dazu, am familiären Kostensenkungsprogramm mitzuarbeiten, indem er sie am Gewinn – so lange die Sprösslinge klein waren zum Beispiel in Form einer ergebnisabhängigen Taschengelderhöhung. Später war es dann ein Fahrrad oder eine gemeinsamen Reise. Das wurde mit dem Geld bezahlt, dass die Familie ge-spart hatte, weil die Kinder nicht mehr ständig am Telefon hingen, der Vater das Rauchen aufgab oder die Mutter ihre Besorgungen nach einem genau überlegten Einkaufszettel machte.

Die Mutter war zunächst alles andere als begeistert, als Marcos Vater ihr vorschlug, die Bank zu wechseln, weil er entdeckt hatte, das eine andere für die Kontoführung und alle anderen Geldgeschäfte deutlich niedrigere Gebühren verlangte. „Das ge-fiel ihr gar nicht, weil unsere bisherige Bank direkt um die Ecke lag“ erkläre Nico seinen Freunden. „Doch als er ihr anbot, für die Summe, die dadurch in den kom-menden zwei Jahren gespart würde, ein Schmuckstück zu kaufen, war sie sofort einverstanden.“

Weil Marco nicht nur geborener sondern auch „gelernter Schwabe“ ist, fiel es ihm später auch als Single nicht schwer sich so zu verhalten, wie er es von den Eltern gewohnt war. „Da konnte ich die Belohnung schließlich ganz allein kassieren und

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musste bei den Sparüberlegungen auch nicht ständig unterschiedlichen Wünsche und Interessen unter einen Hut bringen. Denn wenn es zum Beispiel um die Fra-ge ging, ob als Preis für einen geringeren Strom- und Wasserverbrauch ein neu-er Computer oder eine Hollywoodschaukel angeschafft werden sollte, gingen die Wünsche bei meiner Schwester und mir weit auseinander.“

Brutto für netto - am Finanzamt vorbeiSylvia und Nico haben so ihre Zweifel, ob sie in allen Punkten so denken und handeln konnten wie ihr schwäbischer Freund. Der hat das alles schon fast mit der Muttermilch aufgesogen. Aber ein Argument leuchtet ihnen sofort ein: Immer wenn sie sich über eine Lohnerhöhung gefreut hatten, gab es einen lachenden Dritten - das Finanzamt. Denn von jedem Euro, den sie mehr verdienten, wurden erst einmal Steuern und Sozialabgaben abgezogen, ehe er auf ihrem Konto landete. „Von einem gesparten Euro dagegen sieht das Finanzamt keinen müden Cent“, er-klärte ihnen Marco. „Wenn ihr zum Beispiel durch den Wechsel des Stromanbieters oder durch eine preiswertere Kfz-Versicherung ein paar hundert oder vielleicht sogar tausend Euro im Jahr spart, habt ihr das brutto für netto.“

Das gleiche gilt, wenn man das gewünschte Auto bei einem Händler im Nachbar-land kauft und dadurch für um ein paar Tausender günstiger bekommt oder durch sorgfältige Preisvergleiche herausfindet, dass die Urlaubsreise, die man eigentlich schon sofort buchen wollte, bei einem anderen Anbieter ein paar Hunderter weni-ger kostet. Wer das gleiche Geld durch Überstunden verdient, muss dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen. Wer es spart, kassiert die Summe steuerfrei – ein Pri-vileg, das sonst nur Schwarzarbeiter genießen. „Beim Sparen kriegt man sein Geld bar auf die Kralle“, freut sich Nico. „Und das noch legal.“

Warum er so schweigsam ist, will Sylvia von Nico wissen, als sie wieder zu Hause sind. „Ich habe gerade nachgedacht. Man kann sich die Familienkasse auch als einen großen Eimer vorstellen: Oben fließen der Arbeitslohn und andere Einnah-men hinein. Unten strömt das Geld aus vielen kleinen und großen Löchern wieder heraus: Für Nahrungsmittel, Miete, Energie- und Telefonkosten, Versicherungsprä-mien, Fahrtkosten und ähnliches. Ich dachte gerade. Wenn es gelingt, einige dieser Löcher zu stopfen oder enger zu machen, steigt der Flüssigkeitspegel im Fass. Selbst ohne Gehaltserhöhung nimmt das Geld zu, über das wir verfügen können. Lass uns mal darüber nachdenken, wie wir mit dem Eimer umgehen.“

Sylvia leuchtet das ein. Trotzdem muss sie über den Vergleich mit dem kaputten Eimer lachen, weil er sie an den Schlager erinnert ‚Ein Loch ist im Eimer, Karl-Otto’. „Dann wollen wir die Löcher mal stopfen, oh Henry. Aber Sparen an der falschen Stelle ist auch gefährlich. Ich möchte zum Beispiel nicht, dass du deine

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung kündigst und meine Haftpflichtversicherung will ich auch behalten, denn ich kann mich noch genau erinnern, wie tief mein Onkel in die Tasche greifen musste, um einen Wasserschaden zu bezahlen. Er hatte die Wanne überlaufen lassen und in der Wohnung unter ihm lief das Wasser von den Wänden.“

Besser auskommen mit dem Einkommen

Sparen „ohne Sinn und Verstand“ ist ebenso falsch wie gedankenloses Ver-pulvern des sauer verdienten Geldes. Ob es um die Einnahmen oder um die Ausgaben geht, immer muss das Ziel lauten: Besser auskommen mit dem Ein-kommen. Durch geschickten Umgang mit dem Geld lässt sich oft weit mehr aus „der Kohle“ herausholen. Das beginnt mit der Eröffnung und Verwaltung von Konten, geht weiter mit einer sorgfältigen Aufnahme von Krediten und ein überlegtes Ausgabeverhalten bis hin zu einer sinnvollen Anlage der Erspar-nisse und ihrer späteren Verwendung im dritten Lebensabschnitt.

Deshalb geht es bei der Software und den Tipps und Hinweisen in diesem Fachbuch zu „WISO Mein Geld“ nicht nur darum, Bankgeschäfte bequem und sicher vom hei-mischen PC oder Laptop aus zu erledigen. Ebenso wichtig ist, wie die Geldgeschäfte erledigt werden. Was kommt dabei letztlich für Ihr Einkommen, Ihre Ersparnisse und Ihre Vermögensbildung und Alterssicherung heraus? Denn einerseits können schon kleine Fehler viel Geld kosten. Andererseits lässt sich oft mit wenig Mühe viel Geld sparen oder viel Geld mit Geld verdienen. Denn Sie müssen zwar für Ihr Geld arbeiten. Aber Sie können auch Ihr Geld für sich arbeiten lassen. Wie das geht? Dazu finden Sie in diesem Buch zahlreiche Tipps und Hinweise.

Dabei geht es keineswegs um Geheimrezepte oder die vollmundigen Versprechun-gen von Geld-Gurus, die angeblich wissen, wie man über Nacht reich werden kann. Wenn die das wirklich wüssten, würden sie sich nicht die Mühe machen, Bücher zu schreiben. Wer behauptet, dafür Patentlösungen entwickelt zu haben, ist ein Träumer, Aufschneider oder ein Betrüger. Wie wenig die Rezepte der Geld-Gurus in der Regel wert sind, haben zahlreiche Anleger schmerzlich erfahren müssen, denen für viel Geld angebliche Dukatenesel aufgeschwatzt wurden oder die sich auf die Ratschläge angeblicher Börsen-Insider verlassen haben.

Das Motto dieses Buches lautet: Wer Bescheid weiß, hat mehr von seinem Geld. Und wer dann geschickt damit umgeht, kann mehr daraus machen. Dann lässt sich auch mit kleinen Beträgen oft erstaunlich viel Vermögen bilden – zwar nicht über Nacht, aber mit Geduld und Ausdauer.

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Mach mehr aus deinem Geld

Wer einmal in der Schuldenfalle sitzt …Auch hier gilt, dass auch ein langer Weg immer mit den ersten Schritten beginnt: Schon durch die Wahl des richtigen Kontos können Sie oft viel Geld sparen - und das Ersparte dann so anlegen, dass es Ihnen etwas einbringt. Noch mehr sparen Sie, wenn Sie keine Fehler bei der Kreditaufnahme machen – und immer so wenig wie möglich Kredit aufnehmen. Denn das ist viel teurer, als viele denken. Und wer erst einmal in der Schuldenfalle sitzt, kommt nicht so schnell wieder heraus. Wer sich unüberlegt in Schulden stürzt, muss dafür oft ein Leben lang büßen. Immer mehr Familien in Deutschland machen diese böse Erfahrung. Sie sollten nicht dazu ge-hören. Deshalb ist dem Thema „Schuldenfalle“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Denn anders als beim Lottoglück trifft hier der folgende Spruch voll und ganz zu: Es trifft mehr als man denkt.

Durch Vermeiden unnötiger Ausgaben und eine sinnvolle Anlage des Ersparten können Sie dagegen schrittweise auf solider Basis ein Vermögen aufbauen. Wenn es um Geld geht, sollten Sie dabei immer den Satz beherzigen: Kleinvieh macht auch Mist. Dieser Mist kann ein wunderbarer Dünger für Ihr Konto sein. Das gilt nicht zuletzt für jeden Euro, den Sie nicht bei Vater Staat abliefern müssen.

Eine steueroptimierte Geldanlage muss deshalb bei Sparern und vor allem auch bei Aktiensparern immer eine wichtige Rolle spielen - in guten wie in schlech-ten Zeiten. Denn Sie müssen zwar das Finanzamt an Ihren Zinseinnahmen und Kursgewinnen beteiligen. Aber umgekehrt können Sie den Fiskus in vielen Fällen auch dazu einladen, sich an Ihren Verlusten zu beteiligen. Beachten Sie deshalb die steuerlichen Hinweise in diesem Buch. Das gilt nicht nur dann, wenn Sie Zin-seinnahmen haben oder beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren ein glückliches Händchen hatten.

Es ist auch dann sehr wichtig, wenn Sie in diesem oder den vergangenen Jahren bei Spekulationsgeschäften schief gelegen haben. Aus einem ärgerlichen Verlust kann dann zumindest in steuerlicher Hinsicht vielleicht doch noch ein Gewinn werden.

Mit „WISO Mein Geld“ können Sie nicht nur ein perfekter „Homebanker“ werden. Wir möchten Sie auch dabei unterstützen, das Beste aus Ihrem Geld zu machen und zwar von Anfang an. Deshalb zeigen wir Ihnen gleich im folgenden Kapitel, wie wichtig es ist, bereits bei den ersten Schritten – nämlich bei der Eröffnung eines Kontos – die für Sie persönlich optimale Lösung zu wählen. Schon dabei zeigt sich, dass Sparen und Kostenmanagement sich auch schon bei kleineren Beträgen lohnt und sich im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt schließlich zu großen Summen addieren kann. Noch wichtiger ist ein gutes Kostenmanagement natürlich da, wo Geld im größeren Stil ausgegeben wird: Bei den täglichen Einkäufen, der Miete, im Urlaub oder für die erforderlichen Versicherungen. Auch hier wird – wie im Fall

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von Nico und Sylvia – oft unterschätzt, welche Summen gespart werden können, wenn die Geldausgaben sorgfältiger geplant und analysiert werden.

Das Ziel darf dabei aber nicht sein: Sparen, egal was es kostet. Es kommt vielmehr darauf an, den Lebensstandard und die Lebensfreude aufrecht zu erhalten – und dennoch zu sparen. Wenn Sie nicht ohnehin schon zu den Menschen gehören, die jeden Euro dreimal umdrehen, ehe sie ihn ausgeben, werden Sie sich vielleicht wundern, wie viele Möglichkeiten es gibt, mit geringeren Ausgaben ein mindestens so gutes Leben zu führen. Motto: Lerne sparen ohne zu leiden.

Ins Sparschwein statt in den SchornsteinDas so gesparte Geld kann entweder an anderer Stelle ausgegeben werden, um sich den einen oder anderen Wunsch zu erfüllen. Oder es kann dazu dienen, Geld mit Geld zu verdienen. Mit Hilfe des „Zinseszinseffekts“ kann daraus sogar ein Ver-mögen werden, das Sie dann später im dritten Lebensabschnitt genießen können. Ein alter Spruch könnte daher so umformuliert werden: Geld verdienen ist schon schwer - es ökonomisch auszugeben oder ertragreich anzulegen noch viel mehr. Das gilt aber nur so lange, wie man nicht Bescheid weiß. Das lässt sich ändern – zum Beispiel in dem Sie sich in den einzelnen Kapiteln dieses Buches darüber infor-mieren, was Sie persönlich tun können, um mehr aus Ihrem Geld zu machen.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, Ihr Geld ernst zu nehmen und damit eben-so so sorgfältig umzugehen, wie mit Ihrer Gesundheit, wenn Sie Ihren Finanzen ein Fitnessprogramm verordnen wollen, dann bietet die Software von „Mein Geld“ dazu die richtigen Trimmgeräte. Das beginnt mit den Kontenarten und setzt sich fort mit der bequemen und sicheren Erledigung der erforderlichen Bankgeschäfte. Ein sehr wichtiges Hilfsmittel beim Programmpunkt Ausgabenmanagement sind die Tools „Haushaltsbuch“ und „Finanzverwaltung.“

„WISO Mein Geld“ verschafft Überblick

Aller Anfang ist schwer: Deshalb hilft Ihnen ein neues Tool dabei, den Über-blick über Ihre Ausgaben und Einnahmen zu behalten. Wenn Sie Ihre Konto-auszüge abrufen, sortiert es die Posten aufgrund bestimmter Merkmale und Schlüsselbegriffe automatisch nach Kategorien. Wenn Ihnen die Automatik nicht ausreicht, können das System nach Ihren Wünschen weiter ausgestal-ten und verfeinern. In jedem Fall wird es so für Sie leichter und einfacher, Ausgabenschwerpunkte und Entwicklungen auf der Kostenseite zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls zu steuern.

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Mach mehr aus deinem Geld

Wenn Sie Ihre Ausgaben genau analysieren, haben Sie sie jederzeit unter Kontrolle. Wichtig dafür sind natürlich vor allem die Posten, die ein besonders großes Ge-wicht im Ausgabenblock haben: Fahrzeugkosten und Wohnkosten einschließlich der immer gewichtigeren Wohnnebenkosten, die daher besser und weniger ver-harmlosend als Wohnzusatzkosten bezeichnet würden. Denn in beiden Fällen kann Ihnen sehr viel Geld ohne nennenswerten Nutzen durch die Finger rinnen. Wer die unter „Fahrzeugkosten/Wohnnebenkosten“ angebotenen Tools verwendet, wird bald feststellen, wie viel Geld da plötzlich an den Fingern kleben bleiben kann – und von dort ins Sparschwein statt in den Schornstein.

Die Geld-Trimmgeräte in der Rubrik „Finanzplanung“ helfen Ihnen dabei, ihr Geld und das sich daraus bildende Vermögen über den Tag hinaus zu verwalten. Denn ob es um den so genannten Notgroschen geht, um größere Anschaffungen, den Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheims oder – noch längerfristiger – die Ver-sorgung im Alter – in allen diesen Fällen muss langfristig gedacht und geplant werden. Weil das immer wichtiger wird, finden Sie dazu nicht nur viele sondern bei der neuesten Version von „Mein Geld“ auch besonders viele neue Tools. Sie reichen vom Finanzmonotor „Planung“, den Sie gleich auf der Starseite finden, über ein für den Entscheidungsprozess sehr hilfreiches „Szenarienmanagement“ und eine graphische Darstellung „Finanzprognose“ bis hin zur „Altersvorsorge.“

Schicken Sie also Ihr Geld auf diesen Trimmpfad, damit es Ihnen immer dann, wenn Sie es brauchen, in Bestform zur Verfügung steht.

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Beim Konto fängt das Sparen an

Beim Konto fängt das Sparen anGeld sicher deponieren – kostenlos und

flexibel, ertragreich und bequem: Das beste

Konto und die richtige Bank.

Auf den ersten Blick sind es oft nur kleine Beträge. Aber im Laufe der Zeit ad-dieren sie sich zu viel Geld – auf der Einnahme- ebenso wie auf der Ausgaben-seite. Bei der Frage nach dem richtigen Konto zeigt sich das besonders deutlich. Aber es geht dabei auch um andere wichtige Fragen – wie beispielsweise um die Sicherheit Ihres Geldes, Ihre Kreditwürdigkeit und nicht zuletzt auch die Zweck-mäßigkeit. Deswegen fängt der richtige Umgang mit Geld bei der Frage nach dem passenden Konto an. Wenn Sie weit kommen wollen, laufen Sie schließlich auch nicht in Schuhen, die zwei Nummern zu groß oder zu klein sind.

Schön wäre es, vielleicht: Unbeschwert und ohne Konto, sorglos und frei einfach in den Tag hinein leben… Dieser Traum funktioniert leider nicht. In unserer Wirt-schaftsgesellschaft ist ein Leben ohne Konto so gut wie nicht möglich. Ein Konto braucht jeder. Ohne Konto existiert man praktisch nicht: Wer kein Konto vorwei-sen kann, der bekommt keinen Telefonanschluss und nur sehr schwer Arbeit. Viele Stromversorger und Wasserwerke bestehen darauf, dass die fälligen monatlichen Abschlagszahlungen per Lastschrift eingezogen werden – und das kann nur über ein Girokonto abgewickelt werden. Lohn und Gehalt werden nur bargeldlos aus-gezahlt. Das Geld muss auf ein Konto überwiesen werden. Selbst die Bezieher von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe müssen eine Bankverbindung angeben.

Doch wer ein Konto einrichten will, muss vorher bei einer Bank oder einer Spar-kasse seine Unterschrift unter die komplizierten Paragrafen der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen setzen. Aber welches Konto ist das richtige, welche Bank die geeignete? Was kann und was soll man unterschreiben? Welche Rechte haben Kun-den?

Eine wichtige Frage: Wohin mit dem Geld?Für die junge, allein lebende Yvonne Steiner kommt sicherlich ein anderer Kon-totyp in Frage als für die Familie Bauer mit ihren beiden Kindern oder für das Rentnerpaar Gertrud und Erwin Müller. Wer sich für die richtige Bank und das geeignete Konto entscheidet, kann nicht nur viel Geld sparen. Mit dem passenden

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Konto kann man sogar Geld verdienen und erhält auf bequeme Weise automatisch eine laufende Übersicht über seine wirtschaftliche Situation.

Obwohl heute in Deutschland über 80 Millionen Bankkonten eingerichtet sind, gibt es immer noch erstaunlich viele Menschen, für die „Schuhkarton statt Konto“ gilt. Sie haben vielleicht ein Konto, aber sie lassen dort nur einen Teil ihres Geldes. In vielen Haushalten werden sogar große Bestände an Bargeld aufbewahrt. Vor allem ältere Menschen glauben oft, dass es bei ihnen unter der Matratze oder ganz hin-ten im Kleiderschrank sicherer sei, als bei der Bank oder Sparkasse. Wer das für ein Märchen oder Propaganda der Kreditbranche hält, braucht nur den Lokalteil seiner Tageszeitung aufmerksam zu lesen. Sie werden dann schnell feststellen, wie oft darüber berichtet wird, dass Trickbetrüger ein Rentnerehepaar oder eine allein stehende ältere Dame zuhause aufgesucht haben und sie um ihre gesamten Erspar-nisse gebracht haben. Doch es sind nicht nur ältere Menschen, die große Mengen an Bargeld zu Hause aufbewahren und damit die Chance vergeben, dieses Geld arbeiten zu lassen und etwas zu verdienen.

50 Euro haben oder nicht haben ...

Denken Sie daran, dass Sie sich mit 50 Euro, die Sie an Zinsertrag verlieren oder an Gebühren im Jahr zu viel zahlen, einen netten Abend im Restaurant hätten mache können. Rechnen Sie einmal nach, wie viele Kinobesuche mit Freunden daraus hätten werden können. Bei der Wahl des richtigen Kontos, gibt es viele Möglichkeiten, sich durch geschickten Umgang mit dem eigenen Geld ein paar schöne Stunden „dazu zu verdienen.“

Wer ständig viel Bargeld im Geldbeutel hat oder in der Brieftasche mit sich herum-trägt, verhält sich nicht anders, als jemand, der Bargeld zu Hause aufbewahrt. Auch ohne Betrüger an der Wohnungstür oder gewiefte Taschendiebe kann man Geld verlieren. Wenn Sie die eigentlich geringe Summe von 200 bis 300 Euro ständig in der Tasche stecken haben, verzichten Sie auf rund 10 Euro Zinsen im Jahr. Die hätten Sie nämlich bekommen, wenn das Geld auf einem Tagesgeldkonto deponiert gewesen wäre. Von dort hätten Sie es jederzeit abrufen können.

Viele Menschen verlieren aber auch deshalb viel Geld, weil sie sich für die falsche Bank entscheiden und bei der Bestimmung des Kreditinstituts und der Art und der Form des Kontos nicht sorgfältig vorgehen. Auch wenn die Summen, um die es da-bei jeweils geht, auf den ersten Blick gering erscheinen mögen: Im Laufe des Lebens geht auf diese Art so manches kleine Vermögen verloren.

Im nachfolgenden Text wollen wir Ihnen zeigen, wo und wie Sie den optimalen „Lagerplatz“ für Ihr Geld finden, denn ein rationaler, ertragsorientierter Umgang mit

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Beim Konto fängt das Sparen an

Geld beginnt schon bei der Wahl des richtigen Kreditinstituts und eines maßgeschnei-derten Kontos. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Geldgeschäfte preiswert erledigen und Ihre Geldanlage erfolgreich gestalten.

Das Girokonto: Bequem, risikolos und maßgeschneidert Das Girokonto ist die bequemste und sicherste Form, um einmalige oder regel-mäßige Zahlungen, Daueraufträge und Lastschriften abzuwickeln. Die ständige Kontrolle der Kontoauszüge kann dabei helfen, einen Überblick über die eigene Finanzsituation zu behalten. Als erstes muss allerdings zunächst die geeignete Bank oder Sparkasse gefunden werden, der Sie Ihr Vertrauen schenken können. Es können unter Umständen auch mehrere Konten und verschiedene Kreditinstitute sein. Niemand sollte sich gezwungen sehen, alle Geldangelegenheit über ein ein-ziges Kreditinstitut laufen zu lassen. Erst recht ist niemand verpflichtet auf ewig bei der einmal ausgewählten Sparkasse oder Bank zu bleiben. Was für die ledige und junge Yvonne Steiner heute günstig ist, muss es längst nicht mehr sein, wenn sie eines Tages verheiratet ist und Kinder hat. Erkundigen Sie sich deshalb laufend über das jeweils günstigste Angebot und scheuen Sie den Wechsel nicht, wenn es sich lohnt.

Um die Angebote der Kreditinstitute zu vergleichen und deren Kosten beurteilen zu können, sollte sich jeder zuvor darüber Gedanken machen, für was er die Sparkasse oder Bank braucht und wofür er das Bankkonto als „Schaltzentrale für Geldge-schäfte“ tatsächlich nutzt und nutzen will.

Rentnerpaar Müller sucht in erster Linie eine Bank mit einer Zweigstelle in der Nähe, bei der sie nicht nur bequem Bargeld einzahlen und abheben können, son-dern auch eine persönliche Beratung finden, die ihnen Fragen rund ums Geld be-antwortet.

Yvonne Steiner richtet zurzeit ihre Wohnung neu ein und muss in nächster Zeit viele Rechnungen begleichen, lauter einzelne Überweisungen. Ihr ist besonders wichtig, dass sie vor jeder Überweisung jeweils bequem herausfinden kann, ob das Konto auch eine Deckung ausweist und sie nicht in den Miesen steckt.

Kevin Küster braucht den direkten Kontakt zur Bank nicht, denn er zahlt beim Einkauf alles mit der Kredit- und Scheckkarte und hat für alle anderen Verpflich-tungen Lastschriftvollmachten erteilt.

Marco Hansen ist beruflich viel im Ausland unterwegs und sucht eine Bank, die beim Auslandsgeldverkehr günstige Konditionen bietet. Seine Frau Bianca ist eben-

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falls beruflich unterwegs, allerdings nur in Deutschland. Deshalb will sie überall an Geldautomaten bequem und kostengünstig Geld abheben können.

Sylvia Klein ist knapp bei Kasse und braucht ein Konto, das sie vor dem Monatsen-de auch das eine oder andere Mal überziehen kann. Das geht, denn sie weiß, am nächsten Ersten erhält sie wieder eine Überweisung aufs Konto.

Das Rentnerpaar Müller besitzt ebenso Bianca und Marco Hansen Sparbriefe, Bun-desschätzchen. Sie kaufen und verkaufen regelmäßig Fonds und Aktien. Dafür brauchen sie Tagesgeldkonten und Wertpapierdepots, die von Bank zu Bank nicht nur unterschiedliche Preise haben, sondern auch unterschiedliche Leistungen bie-ten. Sie brauchen also eine Lösung, die für sie maßgeschneidert ist.

Das richtige Konto: Welcher Kundentyp sind Sie?

Wenignutzer: Er erledigt seine Bankgeschäfte selbst, hat wenige Kontobewegungen und braucht für den elektronischen Zahlungsverkehr nicht mehr als eine Maestro-Karte.

Normalnutzer: Verheiratet, ein gemeinsames Konto, die üblichen Buchungen. Beide Partner verwenden Maestro- und Kreditkarte.

Typischer Vielnutzer: Häufig unterwegs, viele Buchungen, zahlt oft mit Plastikgeld.

Wer mehr aus seinem Geld machen will, sollte bei der Wahl des Kontos nicht nur darauf achten, Gebühren zu sparen und unnötige Ausgaben zu vermeiden. Er sollte auch bei der Erledigung der „laufenden Geschäfte“ ein Auge darauf haben, wo er die besten Erträge erzielt. Noch wichtiger wird die Suche nach den ertragreichsten Formen der Geldverwertung, wenn es um mittel- und langfristiges Sparen und den Vermögensaufbau geht. Dann kommt es bei der Auswahl der richtigen Bank auch auf die richtigen Kontotypen an.

Achtung: Girokonten sind nicht billig!Girokonten sind eine Dienstleistung der Bank und kosten Geld. Sie können sogar richtig teuer werden. In manchen Fällen zahlen Kunden unter dem Strich pro Jahr mehrere hundert Euro Gebühren und andere Verrechnungspreise. Seit es Direkt-banken gibt, sind die Gebühren zwar in Bewegung geraten, trotzdem ist die Spanne bei gleicher Nutzung zwischen dem teuersten und dem günstigsten Angebot immer noch sehr groß. Untersuchungen der Zeitschrift „FINANZtest“ über die Preise der Kontoführung haben ergeben, dass sich bis zu 240 Euro im Jahr sparen lassen,

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wenn man sein Girokonto geschickt wählt. Wenn Sie Preise vergleichen, sollten Sie drauf achten, ob im Entgelt enthalten sind:

• komplette Kontoführung,

• alle üblichen Buchungen des Zahlungsverkehrs, wie Einzahlungen, Auszah-lungen, Daueraufträge und deren Änderung,

• die Maestro-Karte für den Kontoinhaber und seinen Partner,

• die dazugehörigen Schecks und wenn möglich auch

• eine verbilligte Kreditkarte.

Selbst wenn der eine oder andere Posten doch zu einer Gebührenberechnung führt, müssen Sie prüfen, ob unterm Strich die Vorteile noch überwiegen. So werden zum Beispiel für jede Buchung, die durch „Papier“ erfolgt, manchmal bis zu zwei Euro erhoben. Bei einer Scheckeinreichung sind diese Kosten also unvermeidlich. Der wichtigste Unterschied beim Vergleich der Konditionen ergibt sich aber auf der Ha-benseite: Zinsen auf dem Girokonto. Das bieten inzwischen manche Banken, selbst dann, wenn nur ein Euro auf dem Konto steht.

Köder mit versteckten HakenDie Großbanken haben reichlich spät auf die neuen Konkurrenten reagiert. Sie wollten das Geschäft nicht mehr den Direktbanken und den Sparkassen und Volks-banken überlassen. Aber das echte Girokonto zum Nulltarif ist trotzdem leider Mangelware. Nur wenige Filialbanken machen ein solches Angebot. Nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest boten im Jahr 2004 nicht einmal 30 Kredi-tinstitute kostenlose Lohn-, Gehalts- und Rentenkonten an.

Nach den Untersuchungen von FINANZtest trügt auch dieser Schein, denn ohne Bedingungen und zum Nulltarif, bekommen Sie kaum eines dieser Konten. Zwar bieten einige Kreditinstitute auch Konten mit Habenzinsen an. Versprochen werden keine hohen Zinsen, aber immerhin so viel, dass Ihr Geld, das Sie dort auf dem Girokonto zwischendurch parken, nicht weniger wird. Dafür gibt es aber meist verschiedene Bedingungen: Die Superzinsen gibt es beispielsweise erst für das Gut-haben über 1.500 Euro. Der Betrag darunter bleibt unverzinst. Andere wiederum werben mit hohen Zinsen, die aber nur für einen relativ niedrigen Mindestbetrag gelten, für das Guthaben darüber zahlen diese Banken nichts. Zum Teil gibt es weitere Einschränkungen: Auf dem Girokonto müssen monatlich Mindestbeträge eingehen, wie zum Beispiel das regelmäßige Gehalt oder man verlangt einen So-ckelbetrag. Andere fordern für die unverzichtbaren Maestro- oder Kreditkarten so viel Geld, dass die Einsparungen wieder aufgefressen werden.

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Im Gegensatz dazu verspricht die Werbung Zinssätze, die weit über der üblichen Verzinsung für Guthaben auf Tagesgeldkonten liegen. Niemand sollte sich von sol-chen hohen Zinsversprechen blenden lassen, sondern erst recht genau nachrechnen. Sinkt der Kontostand, ist es mit den Vergünstigungen oft schnell vorbei. In vielen Fällen erfährt der Kunde eher nebenbei auch von einer Monatsgebühr für die Kon-toführung. Wer beispielsweise das ganze Jahr 1.500 Euro auf dem Konto stehen hat, bekommt zwar am Jahresende bei angenommenen drei Prozent Verzinsung 45 Euro ausgezahlt. Wer davon seine Monatsgebühren für die Kontoführung abzieht, kann sich selbst ausrechnen, ob er dabei drauf legt. Um an noch mehr Geld der Kunden zu kommen, haben sich die Banken eine beliebte Methode einfallen lassen.

Sie werben mit zeitlich befristeten „Lockangeboten.“ Das sind supergünstige Bedin-gungen, wie der Nulltarif für das Girokonto oder hohe Zinsen auf dem Tagesgeld-konto. Wenn genügend Kunden angebissen haben, werden die Sonderkonditionen nach ein paar Monaten wieder abgeschafft und die Kunden müssen danach wieder Kontogebühren bezahlen, härtere Zahlungsbedingungen akzeptieren oder auf die Zinsen wieder verzichten. Das alles ist zulässig!

Vorsicht: Lockvögel

Kreditinstitute verdienen nichts am Girokonto - sagen sie jedenfalls. So schleicht sich der Verdacht ein, dass eine günstige Kontoführung nur als Lockvogel für andere Bankgeschäfte dient. Die können dann aber vergleichs-weise teuer sein. Das sollten Sie wissen, wenn Sie von Ihrer Bank mehr wollen als nur ein Girokonto.

Deshalb: Vor einem Wechsel sollten Sie alle Konditionen prüfen und ver-gleichen. Hinterfragen Sie zum Beispiel welche Leistungen die kostenlose Kontoführung genau beinhaltet. Die verlockenden Konditionen sind meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wer sein Konto nicht ausschließlich on-line führen will, nicht über ein regelmäßiges Einkommen verfügt oder kein angemessenes Durchschnittsguthaben auf dem Girokonto vorweisen kann, hat Pech gehabt.

Wie hoch sind die Zinsen für Guthaben wirklich? Allzu große Freude bereiten die Banken ihren Kunden damit nicht. In der Regel gehen die Zinssätze nicht über das Sparbuchniveau hinaus. Wer sein Konto eher im Minus führt, kann diesen Punkt sofort abhaken. Kunden, die bisher den Überziehungskredit häufig in Anspruch genommen haben oder denen gegen Monatsende öfter mal das Geld ausgeht, sollten deshalb auch diesen Posten im Auge behalten. Die Höhe der Dispo- und Überziehungskredite unterscheiden sich von Bank zu Bank erheblich, einige verdienen daran schamlos.

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Bargeld - die KostenfalleRichtig teuer kann es werden, wenn Sie Bargeld brauchen, aber Ihr Konto bei der falschen Bank haben und dann das Geld gegen hohe Gebühr am falschen Automat ziehen. Deshalb ist es ratsam, darauf zu achten, wo Bargeld kostenlos abgehoben werden kann. An den Geldautomaten sind jeweils die Institute aufgeführt, deren Kunden gebührenfrei Geld herausholen können. Viele Kreditinstitute gestatten ih-ren Kunden das gebührenfreie Geldabheben und die kostenlose Nutzung der Geld-automaten lediglich an den Automaten des eignen Instituts. Nur manche Banken übernehmen auch die Kosten für die Geldabhebung bei anderen Banken. Erkundi-gen Sie sich deshalb rechtzeitig vorher, für welche fremden Automaten man Ihnen Gebühren in Rechnung stellt und von Ihrem Konto abbucht. Sonst könnten Sie später auf Ihrem Kontoauszug unliebsamen Überraschungen erleben.

Am besten haben es die Kunden der Sparkassen. Sie können bundesweit in jeder Stadt an jedem der 22.000 Automaten der Sparkassenorganisation kostenlos Bar-geld ziehen.

Ähnliches gilt für die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken, die die rund 17.000 Geldautomaten des Bankcard-Servicenetzes dieser Bankengruppe ohne Be-rechnung nutzen können – aber nur im Prinzip. Einige Volks- und Raiffeisen-banken legen großen Wert auf ihre Selbstständigkeit. Das hat für ihre Kunden zur Folge, dass sie nicht an jedem Geldautomaten einer anderen Volks- oder Raiffei-sen-Bank gebührenfrei Geld abheben können. So können die Kunden der Mainzer Volksbank bisher nur an deren 113 eigenen Automaten an Bares kommen. Weil das so ist, hängt an jedem Geldterminal ein Preisverzeichnis mit den genauen Angaben, was die bargeldlose Abhebung mit welcher Karte kostet.

Die großen Privatbanken haben untereinander die so genannte Cash-Group gebil-det, die über 7.000 Geldautomaten verfügt. So können beispielsweise Kunden der Deutschen Bank an einem Automaten der Dresdner Bank, der Commerzbank, der HypoVereinsbank, der Postbank, der Vereins- und Westbank und der Comdirekt Bank kostenlos Geld ziehen und umgekehrt.

Die anderen privaten Banken, die ABC-Privatkundenbank, die Baden-Württember-gische Bank, die BB-Bank, die CC-Bank, die Citibank, die GE Money, die Norisbank, die SEB-Bank und die Sparda-Banken unterhalten 2.200 Geldautomaten und haben sich zum Cashpool zusammengeschlossen, um ihren Kunden gegenseitig die kos-tenlose Bargeldabhebung zu gestatten.

Die ING-DiBa unterhält 1.250 Geldautomaten, die den eigenen Kunden zur Verfü-gung stehen. Die Kunden der Netbank können an 800 Geldautomaten der Sparda-Banken kostenlos abheben

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Die „richtige“ Bank gibt es nicht

Wer privat und geschäftlich zwei Girokonten braucht, sollte diese bei ver-schiedenen Banken einrichten. Gibt es Probleme mit der einen, kann man sich an das andere Institut wenden, um sich nach besseren Konditionen zu erkundigen.

Welches Gebührenmodell passt zu Ihrem Typ? Die Kosten eines Girokontos sind davon abhängig, wie es genutzt wird. Wer das weiß, kann seine Kosten steuern. Im Prinzip gilt: Daueraufträge und automatisier-te Buchungen kosten nichts oder wenig. Einzelaufträge für Bankleistungen sind teuer. Kostenfresser und ein richtiges Ärgernis sind die überzogenen Gebühren und Zuschläge bei Barabhebungen und Bareinzahlungen und die teuren Einzel-berechnungen für individuelle Überweisungsaufträge. Jeder kennt sie, die Über-weisungsformulare. Handwerker oder Versandhandelsunternehmen legen sie ihren Rechnungen bei. Eingetragen ist bereits die genaue Rechnungssumme, die Kunden- und Rechnungsnummer, die Absenderadresse und allen Kontoverbindungen. Dem Kunden wird es bequem gemacht. Er muss nichts weiter tun als die Unterschrift auf das Formular zu setzen und das Datum einsetzen. Aber Vorsicht: Sobald das Überweisungsformular im Briefkasten der Bank gelandet ist, schlagen viele Kredi-tinstitute gewaltig zu. Manches Kundenkonto wird für diese „beleghafte Überwei-sung“ zusätzlich mit bis zu 1.50 Euro pro Buchung belastet. Wer das nicht weiß, der verliert im Laufe eines Jahres eine ganz schöne Summe Geld. Ein satter Gewinn für die Bank, die sich darüber freut.

Wer solche Kostenfresser vermeiden will, sollte ein Girokonto mit einer Monats-pauschale für die Kontoführung eröffnen. Wie beim Autokauf, gibt es allerdings auch bei Bankkonten kein Modell, das für alle ideal ist und gleich gut passt. Jeder muss das für seine Zwecke richtige Modell herausfinden. Die meisten Banken bie-ten unterschiedliche Gebührenmodelle an. Deshalb sollte Sie sich die Frage beant-worten, wie intensiv nutzen Sie Ihr Konto? Vielleicht hilft die nachfolgende grobe Typologie bei der richtigen Auswahl:

• Sylvia Klein hat kaum Einnahmen und deshalb auch kaum Ausgaben, für die sie ihr Bankkonto braucht. Für sie als „Wenignutzer“ empfiehlt sich deshalb als Gebührenmodelle die Einzelpostenabrechnung: Eine sehr niedrige mo-natliche Grundgebühr, einige Freibuchungen und ein Preis für jede darüber hinaus gehende weitere Buchung.

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• Für die vierköpfige Familie Bauer - die im Bankjargon „Normalnutzer“ ge-nannt wird - kann sich eine Pauschale lohnen. Mit einem Festbetrag sind sämtliche Kontoführungskosten abgegolten. Maestro- und Kreditkarte sind im Preis enthalten.

• Kevin Küster und die beiden Hansens, sind „Vielnutzer.“ Weil sie einen Com-puter mit Internetzugang haben, ist das Homebanking mit reduzierten Ge-bühren oder sogar ganz kostenfrei eine sinnvolle Alternative. Aber Achtung: die Kosten für „Telekommunikation“ kommen dazu.

Tipp

Will Ihnen Ihre Filialbank für Ihren Typ kein geeignetes Gebührenmodell an-bieten oder zahlen Sie mehr als 80 Euro im Jahr, empfehlen wir Ihnen, die Bank zu wechseln! Das ist allerdings schneller gesagt als getan. Denn ein Kontoumzug ist lästig und kostet Zeit. Daueraufträge müssen geändert und die neue Bankverbindung publik gemacht werden. Die Mühe lohnt nur, wenn wenigstens 15 Euro eingespart werden können.

Wer großen Wert auf niedrige Kontoführungsgebühren legt, sollte seinen Kun-denbetreuer darauf ansprechen und ihn fragen, welches bessere Angebot für die Kontoführungsgebühren er machen kann. Sobald der merkt, dass Sie aus diesem Grund die Bank wechseln könnten und es Ihnen mit dem Wechsel ernst ist, wird er Ihnen wahrscheinlich ein günstigeres Angebot unterbreiten. Wenn Sie ein guter Kunde waren, will er Sie behalten. Schließlich verdient die Bank an Ihnen. Denken Sie immer daran, Bankgebühren sind keine staatlich vorgegebenen und festgeleg-ten Sätze.

Bankgebühren sind Bestandteil des Wettbewerbs, um Kunden zu halten und zu gewinnen. Allerdings müssen Sie selbst die Initiative ergreifen, wenn Sie zu Ihrem Vorteil eine Änderung erreichen wollen und Ihre Bank danach fragen. Von alleine kommt kein Banker auf die Idee, es für Sie billiger zu machen.

Zur Kündigung kann die Kontoeröffnung bei einer Zweitbank eine Alternative sein. Erledigen Sie bei jeder Bank nur die Geschäfte, die dort kostenlos sind. Zum Bei-spiel beauftragen Sie Ihre Hausbank ausschließlich mit der Geldanlage und eine Direktbank mit der Führung des Girokontos. Wenn Sie mit Ihrer Bank aber generell unzufrieden sind, sollten Sie die Mühe nicht scheuen und die Zusammenarbeit be-enden. Das kann sich auf die Dauer bezahlt machen.

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Wenn Sie sich entschieden haben, die Bank zu wechseln, hier unsere Tipps dazu: • Jede Bank stellt Formulare zur Verfügung, mit denen Sie über Ihr neues

Konto informieren können. Nutzen Sie dies, um allen, die es wissen müssen, über die geänderte Kontoverbindung zu informieren.

• Lassen Sie sich von der alten Bank alle Daueraufträge auflisten und ver-langen Sie, dass man sie an Ihre neue Bank weiterleitet. Dort werden die Daueraufträge automatisch neu eingerichtet.

• Fragen Sie Ihre neue Bank nach den Wartezeiten für Maestro- und Kre-ditkarte und ab wann Ihr Dispokredit (Überziehung beim Girokonto gegen Zinszahlung) eingeräumt ist.

• Kündigen Sie Ihr altes Konto erst dann, wenn auf dem neuen Konto alle Änderungen durchgeführt sind. Eine Kündigungsfrist müssen Sie dabei nicht beachten.

Tipp

Für die Kontolöschung dürfen keine Gebühren anfallen. Das ist unzulässig. Ein Gerichtsurteil, auf das man sich berufen könnte, gibt es dazu zwar nicht. Aber Verbraucherschützer haben Banken in rund hundert Fällen abgemahnt. Die Gebühr wurde daraufhin anstandslos zurückerstattet.

Bank oder Sparkasse?Die deutsche Bankenlandschaft bietet eine große Auswahl an Kreditinstituten. Es gibt mehr als 2.800 verschiedene Kreditinstitute, die in Deutschland rund 60.000 Bankfilialen unterhalten. Davon profitieren die Kunden. Sie können unter verschie-denen Geldhäusern auswählen. Die streiten sich heftig um neue Kunden und ma-chen sich untereinander kräftig Konkurrenz. Ergreifen Sie die Chance, nutzen Sie das als Kunde zu Ihrem Vorteil. Suchen Sie sich das Kreditinstitut aus, das für Ihren individuellen Fall die besten Konditionen bietet und wechseln Sie besser früher als später zu so einem Kreditinstitut. Am Markt agieren im Prinzip drei Gruppen, zu denen sich die verschiedenen Kreditinstitute zusammengeschlossen haben. Die drei Säulen des deutschen Bankenwesens bestehen aus den Privatbanken, der Volks-banken-Raiffeisen-Gruppe und den Sparkassen.

Zu den mehr als dreihundert privaten Geschäftsbanken, den Kreditbanken, gehören vor allem die vier Großbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, HypoVereinsbank

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und Commerzbank, verschiedene Regional- und Hypothekenbanken, aber auch die kleineren Privatbankiers. Bei denen wird man aber erst dann als Kunde akzeptiert, wenn man mindestens einen zweistelligen Millionenbetrag auf dem Konto hat. Zu dieser Gruppe gehören auch die Niederlassungen ausländischer privater Banken, wie Citibank und GE Money Bank, die in den letzten Jahren mit einem aggressiven Marketing Kunden werben und Marktanteile erobert haben.

Die Volksbanken-Raiffeisen-Banken gehören zum Genossenschaftsverbund. Sie wurden historisch mit der Idee gegründet, jeder Kunde solle Genossenschafts-anteile kaufen und damit auch Teilhaber „seiner“ Bank sein. Bei den meisten der über 1.750 Kreditgenossenschaften und Genossenschaftsbanken kann man heute noch Genossenschaftsanteile erwerben. Dabei handelt sich übrigens um eine gute Geldanlage, denn sie werden fast immer sehr ordentlich verzinst. Allerdings ist die Höhe der Einlage, die gezeichnet werden kann, nach oben begrenzt und des-halb von einer bescheidenen Größenordnung. Ansonsten handelt es sich um ganz normale Kreditinstitute. Zu dieser Gruppe gehören auch „Exoten“ in der Banken-landschaft, wie die Evangelische Kreditgenossenschaft oder die GLS-Bank, die die Öko-Bank übernommen hat.

Die meisten Girokonten werden bei den 500 Sparkassen geführt. Sparkassen sind eigenständige öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die zusammen mit den Landesbanken der Öffentlichen Hand einen besonderen gesetzlichen Auftrag ha-ben. Sie sollen den Mittelstand fördern und für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleitungen sorgen.

Sparkassen, Volks- oder Raiffeisenbanken und die Privatbanken machen sich aber nicht nur gegenseitig Konkurrenz. Die einzelnen Kreditinstitute der drei Gruppen stehen auch untereinander im Wettbewerb. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der Konditionen in jedem Fall. Die Unterschiede sind groß. Ein Girokonto kann zwi-schen null und 250 Euro im Jahr kosten. Doch Achtung: Teuer bedeutet nicht gleich gut!

Nur wenige Verbraucher kümmern sich um die richtige Konstruktion aus Konten und Finanzdienstleistungen für ihre alltäglichen Geldgeschäfte. Die Bank, bei der ein Konto geführt wird, ist oft ein „Zufallstreffer.“ Viele Kunden haben sich nur deshalb für ein bestimmtes Kreditinstitut entschieden, weil schon die Eltern dort ein Konto unterhalten haben oder weil es „um die Ecke“ liegt. Das kann teuer werden, deshalb lohnt es sich, die Banken näher unter die Lupe zu nehmen, um Preise und Leistungen bei Girokonten miteinander zu vergleichen. Doch was dem einen bei der Kontoführung wichtig ist, ist dem anderen vielleicht egal. Deshalb sollten Sie sich bei der Suche nach der passenden Bank und dem für Sie richtigen Girokonto immer erst selbst ein paar wichtige Fragen stellen.

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Niedrige Kontogebühren oder persönliche Beratung?Auf was legen Sie den größten Wert? Auf niedrige Gebühren, auf Guthabenzinsen, eine Zweigstelle in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes, viele Geld-automaten, ein umfangreiches Angebot für die Geldanlage, persönliche Beratung, Service rund um die Uhr? Nicht jede Bank wird alle Anforderungen gleich gut erfüllen.

Gertrud und Erwin Müller, unser Rentnerehepaar wohnt auf dem Land. Sie legen bei Bankgeschäften großen Wert auf eine persönliche Beratung. Auf dem Land und in kleineren Städten gibt es kaum Filialen der Privatbanken, deshalb werden sie sich wahrscheinlich für ein Konto bei einer Volksbank oder Raiffeisenbank entscheiden. Sie gehören damit zur Mehrheit der Bevölkerung, denn für die meisten Kunden steht die persönliche Erreichbarkeit einer Bank oder einer Zweigstelle als Auswahl-kriterium an erster Stelle. Das haben inzwischen viele Kreditinstitute schmerzlich feststellen müssen, nachdem sie sich in den letzten Jahren aus Kostengründen aus der Fläche zurückgezogen und Filialen rigoros geschlossen haben.

Yvonne Steiner besitzt keinen Computer und kann damit am Onlinebanking nicht teilnehmen. Aber in der Nähe ihrer neuen Wohnung befindet sich eine Zweigstelle der Sparkasse. Auf dem Weg zur Arbeit kann sie dort bequem ihre Überweisungen einwerfen und über den Kontodrucker ihren Kontostand abfragen. Die Bank „um die Ecke“ sollte nicht das wichtigste Kriterium sein, aber wer dort häufig zu tun hat, spart dadurch Zeit, Fahrtkosten und Porto.

Kevin Küster legt sein Vermögen vor allem in Wertpapieren an und sucht deshalb in erster Linie eine Bank mit einer großen Wertpapierabteilung, die ihn dabei berät. Das erhofft er sich von einer der Großbanken. Diese bieten ihm außerdem für seine Kreditkarte Zusatzleistungen und einen Versicherungsschutz.

Die Qualität der persönlichen Beratung hängt allerdings in erster Linie von der Qualifikation der Bankmitarbeiter ab und nicht vom Bankinstitut. Ob die Berater ausreichend geschult sind und über die richtigen Hintergrundinformationen ver-fügen, lässt sich von den Bankkunden meist schwer beurteilen – vor allem dann nicht, wenn man erst noch Kunde werden will. Aber, ob genügend Zeit vorhanden ist, sich um jeden Kunden ausreichend zu kümmern, kann man durchaus in einem persönlichen Test prüfen. Wer sich eine oder zwei Fragen zurechtlegt und diese in Filialen verschiedener Banken stellt, wird schnell feststellen können, wo man sich Zeit für den Kunden nimmt, wo man freundlich und kompetent beraten wird.

Marco Hansen ist beruflich viel im Ausland unterwegs und unterhält wegen dieser Tätigkeit dort schon seit vielen Jahren ein Bankkonto. Seine Entscheidung wird

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davon abhängen, ob die Bank, bei der er in Deutschland ein Konto einrichtet, zum gleichen europäischen Bankenverbund gehört. Dabei geht es ihm in erster Linie nicht nur um Gebühren, sondern auch um die Schnelligkeit, mit der seine Geldge-schäfte länderübergreifend ausgeführt werden.

Es ist es wichtig, dass jeder für sich die Prioritäten setzt, die er persönlich braucht. Was nutzt ein kostenloses Girokonto, wenn die Bargeldbeschaffung nur gegen eine hohe Gebühr am Geldautomaten möglich ist? Für einen Geschäftsmann der viel reist, ist deshalb ein bundesweites, dichtes Filialnetz ausschlaggebend. Für einen Vertreter, der erst spät abends nach Hause kommt, sind Service- und Öffnungs-zeiten für Bankgeschäfte auch nach 17 Uhr wichtig – oder die Qualität des Online-Angebots.

So unterschiedlich die Bedürfnisse, so unterschiedlich sind auch die Ansprüche an eine Bank, die die richtige Geschäftspartnerin sein soll. Deshalb sollte man auch noch fragen: Was soll das Kreditinstitut zusätzlich leisten? Nur das Konto führen oder auch Angebote zur Geldanlage machen, Hypothekenkredite vergeben, Aktiendepots verwalten und noch mehr? Wer sich für eine so genannte Vollbank entscheidet, also für ein Institut, das das komplette Leistungsangebot bietet, der sollte unbedingt auf die Beratungsqualität Wert legen. Schließlich lassen sich die-se Banken dafür bezahlen, und nicht zu gering. Bei der Bank ist nichts umsonst. Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, als die Hausbank die Konditionen noch diktierten konnte. Gehen Sie dazu über, mit mehreren Banken zu jonglieren. Wäh-len Sie sich die besten aus. Schließlich steht nirgendwo geschrieben, dass Sie nur auf einer Hochzeit tanzen dürfen.

Bequem – aber ziemlich teuer: der „Dispo“ oder die Überziehung des KontosIn einem Punkt ist das Girokonto im Vergleich mit vielen anderen Kreditangeboten unschlagbar: es ist unbürokratisch, flexibel und man bleibt zahlungsfähig, auch wenn kein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Es ist der wesentliche Vorteil eines Girokontos, dass es auch mal überzogen werden kann. Zumindest in den Fäl-len, in denen die Bank die Überziehung erlaubt. Aber Vorsicht: Viele Besitzer eines Kontos nehmen auf diese Weise einen Kredit in Anspruch, ohne sich dessen wirk-lich bewusst zu sein. Das passiert immer dann, wenn Überweisungen in Auftrag gegeben werden, über Lastschrift bezahlt oder Geld aus dem Automaten gezogen wird, obwohl das Konto im Minus steht. Dann nehmen Sie automatisch einen so genannten Dispositions- oder Kontokorrentkredit in Anspruch. Manche sprechen auch von einem Überziehungskredit oder Girokredit. Das bedeutet, der Kunde kann

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ohne Kreditantrag und Rücksprache mit der Bank oder Sparkasse über eine gewisse Kreditsumme disponieren.

Ein „Dispokredit“ besagt also nichts anderes, als dass der Saldo auf dem Girokonto mit Zustimmung der jeweiligen Bank oder Sparkasse in den roten Zahlen stehen darf. Überweisungen werden trotzdem ausgeführt und Schecks werden auch dann eingelöst, wenn eigentlich gar kein Geld auf dem Konto ist. Allerdings sind solche Überziehungen nur bis zu einer vorher genau festgelegten Höchstgrenze erlaubt. Der Vorteil des Überziehungskredits ist, dass der Inhaber eines Kontos mit einem Dispokredit nicht ständig kontrollieren muss, ob noch ein Guthaben vorhanden ist, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass ein Abbuchungsauftrag nicht ausgeführt wird oder Schecks als ungedeckt zurückgewiesen werden – was immer sehr peinlich ist.

Vorsicht beim „Dispo“

Falls Ihr Kreditinstitut Ihnen nicht unaufgefordert mitteilt, wie hoch die gedul-dete Überziehung des Kontos (der „Dispo“) ist, sollten Sie sich unbedingt danach erkundigen. Eine ungenehmigte Überziehung dieser Summe wird im-mer sehr teuer. Aber auch für den Dispo, die geduldete Überziehung, werden recht hohe Zinsen berechnet. WISO rät deshalb dringend: Nicht regelmäßig, sondern nur im Ausnahmefall und kurzfristig überziehen. Sie leben andern-falls sehr teuer!

Meist wird Kontoinhabern ein Dispositionskredit ohne besonderen Antrag einge-räumt. Üblicherweise ist es möglich, das Girokonto ohne große Formalitäten bis zur dreifachen Höhe des monatlichen Nettoeinkommens zu überziehen. Auf den meisten Kontoauszugsformularen befindet sich ein entsprechender Hinweis auf die Höhe des Betrages, über den verfügt werden kann. Wo dies nicht der Fall ist, sollten Girokonteninhaber mit ihrer Bank unbedingt sofort einen solchen Dispositions-kredit vereinbaren, auch wenn kein aktueller Bedarf besteht. Lassen Sie sich den mit dem Kreditinstitut vereinbarten Dispositionsrahmen in jedem Fall schriftlich bestätigen. Das beugt der Gefahr vor, aus Versehen unerlaubt (und damit teuer) zu überziehen. Je höher dieser Rahmen ausgelegt ist, desto besser.

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Tipp

Wer sein Girokonto überzogen hat und über ausreichende Finanzmittel ver-fügt, sollte das Geld möglichst schnell dazu verwenden, das überzogene Gi-rokonto auszugleichen, statt den Betrag auf dem Sparbuch oder einem Fest-geldkonto zu halten. Die dort zu erzielenden Erträge sind nämlich wesentlich geringer, als die Überziehungszinsen, die Sie für den gleichen Betrag zu zah-len müssen!

Eine sinnvolle Vereinbarung: Das Einräumen eines Dispositionskredits selbst kostet den Kontoinhaber überhaupt nichts. Zinsen müssen erst bezahlt werden, wenn der Kredit in Anspruch genommen wird. Feste Ratenzahlungen zur Tilgung des Kredits gibt es nicht. Alle eingehenden Zahlungen werden sofort mit dem Mi-nusbetrag auf dem Konto verrechnet. Aus diesem Grund eignet sich der Disposi-tionskredit besonders für die Abwicklung der täglichen Geldgeschäfte. Sobald der Kreditrahmen von der Bank einmal festgelegt worden ist, kann darüber ständig und ohne weitere Formalitäten verfügt werden. Das heißt: Man kann per Euroscheck oder Kreditkarte auch dann einkaufen, wenn der Betrag höher ist als der vorhande-ne Kontostand. Der Kunde bleibt auch dann zahlungsfähig, wenn überhaupt kein Guthaben mehr auf dem Konto ist. Eine vorherige Anfrage beim Kreditinstitut ist nicht nötig. Kein Geschäft wird dem Kunden vorwerfen, er hätte mit einem „unge-deckten Scheck“ bezahlt. Der Verkäufer merkt das nämlich gar nicht.

Eine flexible Regelung: Wie und bis zu welchem Zeitpunkt Sie den Überzie-hungskredit tilgen, also wann auf dem Girokonto wieder ein Haben-Saldo besteht, bleibt jedem Kunden freigestellt. Der Kunde kann selbst entscheiden, wie schnell und bis wann er sein Konto wieder auffüllen und den Kredit tilgen will. Die Zinsen werden auch nur vom tatsächlich beanspruchten Betrag berechnet, um den das Konto überzogen ist und nicht vom gesamten zugesagten und eingeräumten Dis-positionskreditbetrag.

Eine bedarfsgerechte Lösung: Auch nachdem das Konto durch entsprechen-de Einzahlungen oder Überweisungen wieder ausgeglichen ist, bleibt der Kredit-rahmen weiter bestehen und der Dispositionskredit erlischt nicht, sondern kann bei Bedarf jederzeit erneut in Anspruch genommen werden. Bei Kunden, die ein regelmäßiges Einkommen beziehen, kann das Konto im Rahmen des eingeräumten „Dispo“ ohne Probleme über mehrere Monate in den „roten Zahlen“ bleiben. Da-gegen wird kein Kreditinstitut irgendwelche Einwände erheben, denn schließlich verdient die Bank ganz gut daran.

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Tipp

Sie sollten sich unbedingt an den vereinbarten Kreditrahmen halten, da für je-den Euro, der den Kreditrahmen übersteigt, noch ein weiterer – und zwar stark erhöhter - Zinssatz und zusätzlich eine Überziehungsprovision gezahlt wer-den müssen. Damit liegt man um mehrere Prozentpunkte über dem regulären Überziehungszins für einen Dispokredit. Das kann ziemlich teuer werden.

Eine teure Angelegenheit: Banken und Sparkassen lassen sich ihr Entgegen-kommen allerdings sehr teuer bezahlen. Weil die Geldzu- und -abflüsse bei einem Dispokredit für sie schlecht vorhersehbar sind, kalkulieren sie diese Überziehungs-kredite mit höheren Kosten. Die Sätze schwanken erheblich, sie liegen meist zwi-schen 8 und 12 Prozent, manchmal sogar über 15 Prozent. Aus diesem Grund ist der Dispositionskredit teurer als ein Darlehen. Deshalb eignet er sich in erster Linie für eine kurzfristige Inanspruchnahme.

Ein echter Luxus: Natürlich kann das Kreditinstitut die Überziehung auch ohne einen eingeräumten Dispositionskredit dulden. In diesem Fall werden aber noch wesentlich höhere Zinsen als für den normalen Dispositionskredit berechnet. Sie liegen mindestens weitere 4 bis 5 Prozent über den bereits sehr hohen Überzie-hungszinsen. Ähnliches gilt, wenn das Dispolimit überzogen wird, also mehr Kredit beansprucht wird, als vereinbart.

Eine riskante Sache: Wer das Konto ohne einen eingeräumten Dispositions-kredit überzieht oder über die vereinbarte Summe hinausgeht, läuft Gefahr, dass das Kreditinstitut Überweisungen nicht ausführt und Schecks platzen lässt. Für den dadurch entstehenden Schaden oder zusätzlich entstehende Kosten haftet allein der Kunde.

Fazit: Der Dispositionskredit ist ideal für die Abwicklung der täglichen Geldge-schäfte. Kreditzinsen brauchen nur für den Betrag bezahlt werden, der tatsächlich in Anspruch genommenen wird. Kontoinhaber, die einen Dispositionskredit einge-räumt bekommen, müssen nicht ständig kontrollieren, ob sie mit ihren laufenden Ausgaben das gerade vorhandene Guthaben überschritten haben. Aber: Ein Dispo-kredit sollte generell nur der kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsengpässen dienen, denn er ist teurer als ein Ratenkredit.

Lieber direkt zur Direktbank?Nicht nur hohe Gebühren, auch schlechte Beratung oder ungünstige Öffnungs-zeiten oder überhaupt keine Zweigstelle in der Nähe - das sind gute Gründe, um sich über seine Bank oder Sparkasse zu ärgern. Einer davon oder alles zusammen

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Beim Konto fängt das Sparen an

kann Anlass für einen Wechsel zu einer Direktbank sein. Wer nachrechnet, kann dabei im Vergleich zu den Konditionen seiner Hausbank oft eine Menge Gebühren sparen. Inzwischen gibt es sogar einige Girokonten zum Nulltarif oder es sind nur Monatspauschalen zwischen 2 und 6 Euro fällig. Diese Konditionen der Direkt-banken die etablierte Bankenwelt gehörig durcheinander geschüttelt. Den Direkt-banken ist es zu verdanken, dass die Gebühren in Bewegung geraten sind und immer weiter purzeln. Die traditionellen Kreditinstitute haben schnell gemerkt, dass viele ihrer Kunden in erster Linie wegen der günstigeren Kontoführungspreise zu den Direktbanken überlaufen. Inzwischen gibt es bereits weit mehr als 20 Millio-nen Direktbankkunden. Banken und Sparkassen versuchen auf die neuen Konkur-renten zu reagieren. Das ist auch der Grund, warum inzwischen alle Großbanken Direktbank-Töchter gegründet haben oder selbst günstige Direkt-Konten anbieten, um ihre Kunden nicht zu verlieren.

Aber auch hier ist nicht alles Gold, was glänzt und daher lohnt ein Vergleich der Konditionen in jedem Fall. Auch die Unterschiede zwischen den Direktbanken sind groß. Die Direktbanken machen zwar nicht alles besser, aber vieles billiger. Doch Achtung: Teuer bedeutet nicht gleich gut – und billiger ist auch nicht immer gut!

Der Wechsel ist problemlos und einfach. Außerdem sind die Direktbanken dabei gerne behilflich Schließlich wollen sie neue Kunden gewinnen. Die Direktbanken haben ein Serviceangebot, mit dem man den Papierkram sogar kostenfrei erledigen lassen kann.

Tipp

Bei der Eröffnung eines Direktbankkontos gibt es zum Teil verlockende Ange-bote. Es gibt zum Beispiel Geschenke, wenn Sie von einem Bekannten gewor-ben wurden, der schon ein Konto bei der Bank hat. Außerdem werben einige Direktbanken damit, dass Ihr Konto für die ersten Monate – und manchmal bis zu einem Jahr - gebührenfrei geführt wird, wenn Sie Neukunde sind. Lassen Sie regelmäßig einen Geldbetrag auf dem Konto stehen, geben die meisten Direktbanken auch noch Zinsen. Sie sind gestaffelt und steigen mit der Höhe des Guthabens.

Nur am Anfang ist die Kontoeröffnung bei einer Direktbank etwas komplizierter als die Einrichtung eines normalen Girokontos bei einer normalen Bank - und auch nicht ganz so einfach. Aus Sicherheitsgründen muss vor der Eröffnung des Kontos die Identität des zukünftigen Direktbank-Kunden geprüft werden. Meist geschieht dies mit dem bequemen Post-Ident-Verfahren. Das bedeutet: Wenn Sie die Ein-richtung eines Direktbankkontos beantragen, schickt Ihnen die Bank bereits fertig

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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ausgefüllte Unterlagen. Damit gehen Sie persönlich zu einem Postamt oder einer Post-Service-Agentur. Dort zeigen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass und unterschreiben das Formular. Ein Postmitarbeiter bestätigt die Richtigkeit Ihrer Unterschrift und schickt die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag zurück an die Direktbank. Das ganze ist für Sie portofrei. Sie müssen auch sonst nichts dafür bezahlen. Das ganze dauert nur wenige Minuten, denn mittlerweile ist das ein Routineverfahren.

Auch wenn das Post-Ident-Verfahren vielleicht lästig erscheint, ist es notwendig, weil es auch Ihrer Sicherheit dient. Schließlich gibt es bei Direktbanken keinen Bankmitarbeiter, der sich persönlich von der Richtigkeit Ihrer Daten überzeugt und die Unterschriftsprobe kontrolliert und bestätigt. Sonst könnten Betrüger das Di-rektbankverfahren für kriminelle Machenschaften ausnutzen.

Direktbanken gibt es schon seit 1994. Die Gründungswelle hatte damals die ‘Di-rekt Anlage Bank’ mit Sitz in München ausgelöst. Sie bot als erste Discountbank Dienstleistungen mit abgespecktem Service zu Billigtarifen an. Danach folgten die Entrium Bank (die ehemalige Quellebank) und die heutige ING-DiBa mit Hauptsitz in Frankfurt. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Mitbewerbern, die vom online ge-führten Girokonto bis zum Brokerage alles anbieten. Auch zwischen den verschie-denen Direktbanken sind Preise und Leistung sehr unterschiedlich, so dass sich Vergleichen vor einem Wechsel lohnt. Achtung: Wer alle seine Standardbuchungen über eine Direktbank abwickeln möchte, muss bei seiner Wahl genau hinschauen, denn nicht alle Direktbanken bietet auch ein Girokonto. Einige beschränken sich auf Geldanlage und Börsengeschäfte.

Daneben gibt es eine Reihe von Automobilkonzernen, die Direktbanken gegründet haben: Die Volkswagen Bank direct, die BMW Bank und die DaimlerChrysler Bank. Allen Direktbanken ist jedoch eines gemeinsam: Sie haben keine Filialen, wenig Personal und der Kontakt zum Kunden funktioniert ausschließlich über Telefon, Fax-Gerät oder Computer. Oft sogar rund um die Uhr, sieben Tage lang. Sie werden also beim Homebanking zu Ihrem eigenen Bank-Sachbearbeiter, was sich in deut-lich niedrigeren Gebühren widerspiegeln sollte.

Achtung: Konditionen und Bedingungen können sich bei den Direktbanken schnell ändern. Deshalb: Vor Kontoeröffnung unbedingt aktuelle Konditionen ab-fragen und den weiteren Verlauf genau beobachten und vor allem die Kunden-schreiben immer lesen. Die Änderungen der Konditionen werden den Direktbank-kunden nämlich schriftlich mitgeteilt. Häufig stehen sie auch auf dem monatlichen Kontoauszug, der üblicherweise verschickt wird. Einige wenige Direktbanken ver-langen sogar, dass Sie sich den Kontoauszug am heimischen Computer ausdrucken und lassen sich einen gewünschten Postversand extra bezahlen.

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Beim Konto fängt das Sparen an

Autobanken – nicht nur zur Finanzierung des AutosFrüher war die Welt noch in Ordnung: Wer ein Auto kaufen wollte, ging zum Händler und wer einen Geldkredit für den Kauf brauchte, ging zur Bank. Dann wur-den Autobanken gegründet, um den Absatz der Hersteller anzukurbeln. Denn die Mehrzahl der Neuwagen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, ist nicht bar bezahlt worden. Auf rund 70 Prozent schätzt der Arbeitskreis der Autobanken den Prozentsatz der per Leasing oder Finanzierung auf die Straße gebrachten Autos an den gesamten Neuzulassungen. Ein riesiger, lukrativer und attraktiver Geldmarkt. Dieses Geschäft, bei dem man mit Geld so viel Geld verdienen kann, wollten sich die Automobilkonzerne nicht entgehen lassen. Seither verkaufen sie Sparverträ-ge, Versicherungen und Leasingverträge und bieten fast alles vom Tagesgeldkonto bis zur Fondsanlage. Ursprünglich wollten sie einen Anreiz schaffen, direkt beim Hersteller zu sparen, um anschließend das Geld gegen ein Auto beim Vertrags-händler einzutauschen. Inzwischen haben sich die Aufgaben der Autobanken aber erweitert. Sie sollen im Auftrag der Konzernmütter Kapital beschaffen. Aus diesem Grund bieten sie teilweise außerordentlich attraktive Zinsen.

Die Autobanken wurden mit ihrer Dienstleistungspalette nicht nur für die normalen Banken, sondern auch für die Direktbanken zu ernstzunehmenden Konkurrenten. Denn Autobanken locken die Kunden mit teilweise noch höheren Zinsen für das Ersparte und niedrigeren Gebühren für Bankdienstleistungen. Erst das Internet hat diese Ausweitung der Geschäftspalette möglich gemacht. Kunden können mit ihrer Bank online oder per Hotline kommunizieren, eigene Filialen sind überflüssig.

Am konsequentesten hat bislang die Volkswagenbank ihr Angebot zu einer Vollbank ausgebaut. Schon längst können Autobanken viel mehr als ihren Kun-den nur ein gut verzinstes Sparkonto anzubieten. Die Volkswagenbank mit Sitz in Braunschweig bietet sogar ein Girokonto an. Das Problem der Bargeldversorgung hat zum Beispiel die VW-Bank durch eine Kreditkarte gelöst. Eine Mindestzahl an Bargeldabhebungen pro Quartal ist für den Kunden kostenlos, und zwar überall, wo der Euro als Währung gilt.

Die BMW-Bank ist zunächst mit lukrativen Zinsangeboten für Tages- oder Fest-geld auf den Markt gestoßen. Mittlerweile kann jedermann ein Sparkonto eröffnen oder Investmentfonds kaufen. Als einzige Autobank in Deutschland bietet BMW darüber hinaus die Finanzierung von Gebrauchtwagen von Privat an Privat mit einer Restrate an. Ob es sich bei dem Auto um einen BMW handelt oder nicht, ist - wie bei der Neuwagenfinanzierung - unerheblich. Einen schlichten Konsu-mentenkredit, also ein Darlehen um zum Beispiel eine neue Wohnzimmergarnitur anzuschaffen, kann man bei der BMW-Bank allerdings nicht bekommen, ebenso

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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wenig ein Girokonto. Die BMW-Card mit Kreditkartenfunktion können nur BMW-Fahrer beantragen.

Daimler-Chrysler, der Riese unter den Automobilherstellern ist mit seiner Daim-ler-Chrysler-Bank inzwischen auch auf den Geschmack gekommen und hat die Palette des Angebots ausgeweitet. Die Bankdienstleistungen stehen wie bei VW und BMW jedem offen, der ein Konto eröffnen will. Dadurch wird versucht, auch Fahrer anderer Marken für Smart, Benz & Co. zu werben. Die Mercedes-Card ist allerdings exklusiv für Mercedes-Fahrer reserviert. Für die ist sie sogar beitragsfrei.

An die Telefongebühren denken

Das ist bei allen gleich: Wenn Sie mit Ihrer Direktbank reden wollen, müs-sen Sie anrufen. Einfach mal vorbei schauen und ein paar Dinge unter vier Augen klären, das geht nicht. Kunden von Direktbanken haben daher einen unvermeidbaren zusätzlichen Kostenfaktor: die Telefongebühren. Je nach Ge-sprächsbedarf kann das die Kosten ganz schön in die Höhe treiben. Eine ko-stenfreie 0800-Nummer bieten die meisten Banken häufig nur zu Werbezwe-cken bei der Akquirierung neuen Kunden. Wer dann Kunde ist, kann davon keinen Gebrauch mehr machen.

Achten Sie also bei der Wahl einer Direktbank auch auf die Telefonkosten, die je nach Tarifart sehr unterschiedlich sein können.

Das Sorgenkind der Direktbankkunden ist und bleibt die Frage, wie und wo man sich mit Euroscheinen versorgen kann: Wie kommt man bei Banken ohne Filialen an Bargeld? Wo gibt es Geld cash auf die Hand? Wo kann man es kostenfrei aus dem Automaten ziehen und ohne Gebühren an einem Schalter einzahlen? In den meisten Fällen haben Direktbanken keine eigenen Geldautomaten. Um in diesem Punkt trotzdem wettbewerbsfähig zu sein, greifen Direktbanken entweder auf das Filialnetz der Konzernmutter zurück. Oder sie gehen mit anderen Kreditinstituten Kooperationen ein.

Bargeld - da hat man oft nichts zu lachenIn den meisten Fällen sind Direktbank-Kunden gezwungen, zur Bargeldbeschaf-fung die Infrastruktur der etablierten Kreditinstitute zu nutzen. Wer als Direkt-bankkunde die falschen Geldautomaten benutzt, merkt hier noch schneller als die Kunden mit Girokonto, dass das Bargeldabheben extrem teuer werden kann. Wie bei der Maestro-Karte kostet Geld Abheben an Geldautomaten anderer Banken im-mer mehrere Euro. Fällig ist mindestens ein Prozent des Abbuchungsbetrags, meist aber mehr. An den Geldautomaten der Sparkassenorganisation kann es sogar noch

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Beim Konto fängt das Sparen an

sehr viel teurer werden. Durch saftige Gebühren an ihren EC-Automaten verpassen die Sparkassen den Abtrünnigen einen Dämpfer und versuchen auf diesem Weg zu verhindern, dass ihre Kunden zu den billigeren Direktbanken wechseln. Jede Sparkasse entscheidet selbst, welche Gebühr sie von Fremdnutzern verlangt. In Ein-zelfällen werden bis zu 7,50 Euro und mehr kassiert. Für Direktbank-Kunden kann das die laufende Versorgung mit Bargeld extrem teuer machen.

Einige Direktbanken versuchen inzwischen als Gegenstrategie über das Tankstel-lennetz eine eigene Logistik aufzubauen. Nur die Kunden der Frankfurter ING-DiBa können an allen VISA-Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben. Davon gibt es allerdings nicht allzu viele Geräte.

Tipp

Wählen Sie entweder eine Direktbank, die sich an den Kosten für die Auto-matennutzung mit Maestro-Karte beteiligt. Das heißt, die Fremdgebühren, die Sie für die Nutzung zahlen müssen, übernimmt zum Teil die Direktbank. Oder wählen Sie eine Direktbank, die den Bargeldbezug mit der Kreditkarte gebüh-renfrei möglich macht. Das ist zum Beispiel bei der Allgemeinen Deutschen Direktbank mit der VISA-Karte möglich. Oder achten Sie darauf, ob es über die Zusammenarbeit mit einer Filialbank möglich ist, an deren Automaten ko-stenlos Geld zu holen. In diesem Bereich kommt es immer wieder zu einer Änderung der Konditionen.

Die Preise stehen im Preisverzeichnis - aber nicht alle sind erlaubt!„Gebühren“ nimmt der Staat, Banken verlangen „Preise“ für ihre Leistungen - und in den vergangenen Jahren immer mehr. Staatliche Gebühren muss jeder bezahlen, darüber lässt sich nicht verhandeln. Gebühren sind hoheitliche Abgaben, die der Staat festsetzt und die der Bürger an den Staat zu leisten hat. Entgelte und Preise sind das was Wirtschaftsunternehmen von Ihren Kunden verlangen. Genau das tun auch Banken und Sparkassen. Sie verlangen für ihre Dienstleistung einen Preis. Der mag dem einem hoch, dem anderen angemessen und dem nächsten sogar niedrig erscheinen. Auf jeden Fall gilt: Über die Preise der Banken kann man verhandeln.

Warum hat sich der Gebührenbegriff bei uns dennoch so lange gehalten? Die Ban-ken verwenden das Wort „Gebühr“ nicht, im Preisaushang stehen Entgelte. Die Abhängigkeit, die viele von ihrer Bank empfinden mag da eher ein Grund sein. Der Kredit der noch läuft, das Haus das noch nicht abbezahlt ist, das alles kann zu einem Kundenverhältnis führen, das den Kunden klein und wehrlos erscheinen lässt und

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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die Bank allmächtig. Viele glauben, auf die Preispolitik der Banken könnten sie mit Akzeptanz oder Verzicht reagieren. Mit anderen Worten: Wem die „Gebührener-höhung“ nicht passt, müsse seiner Bank den Rücken kehren, das Institut wechseln. Doch dem ist nicht so! Je größer die Konkurrenz am Markt ist, umso größer ist auch die Chance, dass einzelne Posten zum Vorteil des Kontoinhabers heruntergehandelt werden können. In den vergangenen zehn Jahren hat sich viel getan.

• Die wichtigsten Preise für Bankdienstleistungen stehen im Preisaushang. Das Verzeichnis mit allen wesentlichen Preisen muss in der Schalterhalle gut sichtbar aushängen. Daraus muss jeder Bankkunde den Endpreis erkennen können, bevor er eine Bankdienstleistung vereinbart.

• Preise für darüber hinaus gehende Leistungen müssen in einem ausführli-chen Preisverzeichnis aufgeführt sein. Auf Anforderung hat die Bank dieses und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem Bankkunden auch auszuhändigen.

• Direktbanken, Banken ohne Filialbetrieb, dürfen ihr Preisverzeichnis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden mit der Post zuschicken, auf das Internet verweisen oder direkt an den betroffenen Kundenkreis E-Mails versenden.

Doch Achtung: Nicht alles, was im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen steht, ist auch erlaubt! An Erfindungsreichtum und Ideen mangelt es in der Kreditbranche nicht. Sogar für die Bareinzahlung auf das eigene Konto haben manche Kreditinstitute schon Geld verlangt. Der Streit darüber ging bis zum Bundesgerichtshof. Die Richter stellten aber unmissverständlich klar: Nicht für jeden Handgriff oder Computerklick darf die Bank Entgelte nehmen.

Entgelte: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassenFür Einzahlungen von Bargeld auf das eigene Konto am Schalter und bei Barab-hebungen darf kein Aufschlag verlangt werden. Fünf Bareinzahlungen und Ab-hebungen im Monat vom eigenen Konto am Schalter sind frei, das hat der Bun-desgerichtshof ebenfalls entschieden. Darüber hinaus gehende Bareinzahlungen oder Auszahlungen kann sich die Bank bezahlen lassen. Ein Entgelt zu berechnen ist auch möglich, wenn die Bareinzahlung auf ein fremdes Konto erfolgt. Für die Abhebung am Geldautomaten darf die Bank nur dann einen Buchungsposten in Rechnung stellen, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, am Schalter kostenlos Geld abzuheben. Meist ist es aber umgekehrt.

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Beim Konto fängt das Sparen an

Manche Banken oder Sparkassen fordern für das Wechseln von Kleingeld in Scheine oder die Bareinzahlung einer größeren Menge von Kleingeld eine „Münz-bearbeitungsgebühr“ zwischen 2,50 und 20 Euro. Eine solche Gebühr darf bei den Kunden des eigenen Instituts nicht erhoben werden, sondern lediglich von der so genannten Laufkundschaft. Das gleiche gilt auch für die Einzelpostenabrechnung bei der Buchung auf den Kontoauszügen. Auch hier muss die Bank fünf kostenfreie Buchungsvorgänge gewähren. Für eine Kontoführung mit Pauschalpreisvereinba-rung gilt dieses Urteil nicht.

Wenn Sie wissen wollen, wie es um ihren Kontostand bestellt ist, ob alle Buchungen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind und welche Kontobewegungen es in letz-ter Zeit gab, dann können Sie sich als Bankkunden jederzeit kostenlos danach erkundigen. Kreditinstitute müssen ihren Kunden die Möglichkeit geben, sich un-entgeltlich über die ordnungsgemäße Kontoführung zu informieren. Üblicherweise geschieht dies über den kostenfreien Kontoauszugsdrucker in der Filiale, es sei denn Sie können ihre Auszüge kostenfrei am Schalter erhalten. Dann darf für den Ausdruck ein Entgelt verlangt werden. Das gilt auch für den Versand der Auszüge. Wenn es nicht möglich ist, dass Sie diese Auskünfte am Schalter bekommen, muss in der Bank ein Kontodrucker zur Verfügung gestellt werden, dessen Nutzung ko-stenlos sein muss.

Tipp

Für diese Leistungen darf die Bank oder Sparkasse nichts verlangen:

• Barein-undBarauszahlungenvomeigenenKontoamSchalter

• Freistellungsaufträge

• Kontopfändung

• Löschungsbewilligung

• PrüfungvonBankbuchungen

• Nachforschungsaufträge

• BearbeitungvonErbfällen

• RückgabevonLastschriften,Daueraufträgen,Überweisungen oder Schecks wegen fehlender Kontodeckung

• EntgeltefürdieDepotübertragung

Wer einen Freistellungsauftrag einrichtet oder ändert, braucht dafür nichts zu be-zahlen. Für die Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen darf kein Entgelt verlangt werden. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen der Bank gehört

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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auch, Pfändungsbeschlüsse und deren Überwachung gebührenfrei auszuführen. Es besteht für die Geldinstitute sogar eine eigene gesetzliche Verpflichtung, die zu-ständigen Finanzämter zu informieren. Manche Banken haben dafür in der Ver-gangenheit unzulässigerweise Gebühren in Rechnung gestellt. Dieses Geld konnte früher noch 30 Jahre lang zurückgefordert werden. Das hat sich geändert und ist jetzt nicht mehr möglich. Diese Forderungen sind zum 31.12.2004 verjährt, denn seit 1. Januar 2002 ist ein neues Schuldrecht in Kraft getreten. Die früher gültige 30 jährige Verjährungsfrist wurde auf drei Jahre verkürzt. Das gilt auch für Ban-kenentgelte.

Lange war strittig, ob von Banken eine Gebühr oder Schadenersatz für Rückbu-chungen in Rechnung gestellt werden dürfen. Inzwischen steht fest, dass weder bei Lastschriften, die zurückgegeben werden, noch bei Daueraufträgen und Schecks, die nicht ausgeführt werden oder Schecks platzen, weil das Konto nicht gedeckt ist, von der Bank dafür etwas verlangt werden kann. Dies gehört zum normalen Geschäft. Für die Bearbeitung von Reklamationen darf auch dann kein Entgelt er-hoben werden, wenn sich die Beanstandung als unzutreffend erwiesen hat.

Manche Banken versuchen besonders clever zu sein und haben für die alten Ge-bühren, die sie für Rückbuchungen von Lastschriften, Daueraufträgen und Über-weisungen verlangt haben, einfach neue Namen erfunden. Was früher „Entgelt für die Lastschriftrückgabe“ hieß, heißt jetzt „Benachrichtigungsentgelt.“ Andere verlangen für zurückgegebene Lastschriften „Schadenersatz.“ Gerichte halten auch diese Umfirmierung für unzulässig.

Achtung: Verlangt Ihre Bank für diese Leistungen ein Entgelt, sollten Sie wider-sprechen. Auch hier hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kreditinstitute über-prüfen die Deckung des Kontos im eigenen Sicherheitsinteresse und dürfen des-halb kein Entgelt vom Kunden verlangen, auch nicht bei Kontounterdeckung. Wird gegen eine Ausführung des Auftrages entschieden, liegt keine Leistung für den Kunden vor und darf somit auch nicht berechnet werden. Verbraucher sind nicht schutzlos. Der Bundesgerichtshof hat den Banken schon mehrfach einen Strich durch die Rechnung gemacht und auch entschieden, dass zu Unrecht erhobene Entgelte zurückgezahlt werden müssen. Mit Zins und Zinseszins.

Im Preisverzeichnis darf auch keine Klausel stehen, nach der die Kunden für die Be-nachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben.

Banken sind außerdem verpflichtet, im Todesfall den Erben kostenlos eine Auf-stellung für das Finanzamt anzufertigen. Nach dem Erbschaftssteuergesetz muss das Kreditinstitut dem Finanzamt eine detaillierte Auskunft über Guthaben und

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Beim Konto fängt das Sparen an

Forderungen geben. Dafür darf kein Betrag in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall entste-hen. Dazu gehört beispielsweise die Umschreibung des Kontos auf den Namen der Erben. Wenn diese es verlangen, muss das Guthaben ohne Abzug und vollständig an sie ausgezahlt werden.

Hinweis: Es gibt einen Fall, in dem die Bank ein Beratungshonorar fordern kann: Wenn Erben, danach fragen und bitten, dass man sie über die zweckmäßige und steuerlich günstigste Verwendung der Erbmasse berät.

So entschieden die Richter Die vielen Gerichtsurteile, bis hin zu weit reichenden Entscheidungen des Bundes-gerichtshofes, zeigen, dass die Kunden durchaus Macht haben und bei Auseinan-dersetzungen immer öfter Recht bekommen. Auch auf europäischer Ebene zeigen sich erste Auswirkungen in diese verbraucherfreundliche Richtung. Aber es gibt nicht zu allen Bereichen rechtskräftige Urteile. Verbraucherschützer gehen jedoch davon aus, dass diese zu Gunsten der Bankkunden ausgehen würden, wenn es zu Rechtsstreitigkeiten käme, weil Kreditinstitute für Leistungen in nicht zulässiger Weise Geld verlangen. Manchmal gibt es Ärger und die Banken schicken ihren Kunden einen Mahnbrief. Es ist unzulässig, für das erste Schreiben, bereits eine Gebühr zu erheben. Nach allgemeiner Rechtsauffassung oder weil Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch herzuleiten sind, müssen sich Mahnkosten an der Höhe des üblicherweise zu erwartenden Schadens orientieren und dürfen keine Strafe sein. Durch Rationalisierungsmaßnahmen ist der Bearbeitungsaufwand bei Mahnungen erheblich gesunken, so dass die Geldhäuser Mahnkosten über 2,50 Euro kaum begründen können. Für ein Schreiben ohne jede Rechtswirkung – zum Beispiel für die Erinnerung, eine Frist einzuhalten oder die Androhung rechtlicher Konsequenzen, wenn der Kunde nicht reagiert – darf ebenfalls kein Geld verlangt werden. Wenn die Bank eine Geschäftsbeziehung beenden will, verfolgt sie nur ihre eigenen Interessen und kann Kunden dafür nicht mit Extraentgelten belasten. Ansonsten gilt auch hier: Verzugszinsen und gesonderte Entgelte sind unzulässig.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Tipp

Viele Entgelte verbieten sich aus der allgemeinen Rechtsauffassung heraus oder weil Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitet werden können.

Diese Leistungen müssen kostenfrei sein:

* Kontoauszug einmal im Monat

* Kontoauszüge am Schalter oder am Auszugsdrucker

* Auflösung eines Kontos oder Sparbuchs

* Geldwechsel

* Mahnungen

* Kündigung der Kontoverbindung oder eines Kredits

* Bearbeitung von Schadensfällen im Zusammenhang mit der ec-Karte

* Telefonate und Kopien

Eine Geschäftsverbindung – zum Beispiel das Führen eines Girokontos - kann von Kunden ohne weiteres und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Dafür kann die Bank keine Strafgebühren verlangen. Das gilt auch für Sparbücher. Eine vorzeitige Vertragsauflösung beim Sparbuch ist allerdings dann nicht mög-lich, wenn das Sparguthaben für einen bestimmten Zeitraum fest angelegt ist oder dazu eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Wenn Sie ein Sparbuch vor Fristab-lauf auflösen wollen, müssen Sie versuchen, sich mit dem Kreditinstitut gütlich zu einigen, wenn Sie vermeiden wollen, dass das Geldinstitut für den entgangenen Gewinn eine Entschädigung verlangt.

Melden Kunden den Verlust ihrer ec/Maestro-Karte, haften sie nach der Sperran-nahme nicht für alle anschließenden Schäden und auch nicht für die bankinternen Kosten. Allerdings muss die Haftungsfrage für Schäden bei ec/Maestro-Kartenver-lust vorher zwischen Bank und Kunden geklärt sein. Für die Klärung des Vorgangs kann kein Geld verlangt werden. Wenn die Bank ihren Kunden ein schuldhaftes Verhalten bei Schäden, die durch den Verlust der ec/Maestro-Karte auftreten, nach-weisen will, handelt sie im Rahmen ihrer eigenen Beweispflicht; die Betroffenen müssen hierfür nicht zahlen.

Sachkosten können Kunden nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch oder im mutmaßlichen Interesse der Kunden entstanden sind. Dazu können Telefonkosten und Kopienanfertigungen zählen. Dies und die

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Beim Konto fängt das Sparen an

Höhe der Kosten muss die Bank aber nachweisen und belegen. Die Berechnung allgemeiner Geschäftskosten – zum Beispiel anteiliger Mietkosten - ist unzulässig.

Tipp

Wer Geld einfach nur so herumliegen lässt (sei es bar oder auf einem zins-losen Konto), verzichtet auf mögliche Erträge. Wer sich mit niedrigeren Zinsen zufrieden gibt, als sie zum jeweiligen Zeitpunkt am Markt zu erzielen sind, verliert ebenfalls Erträge, die sich über den Zinseszinseffekt mit der Zeit zu beträchtlichen Summen addieren. Über das gesamte Arbeitsleben gerechnet kann dies im Laufe der Jahre zu einer Vermögenseinbuße von mehreren zehn-tausend Euro führen - die dann für den Konsum oder bei der Altersvorsorge fehlen. Bei der Geldanlage und Vermögensbildung lohnt es sich aber, „mit jedem Cent zu rechnen.“

Möglichkeiten dazu sind vielfältig: Sparbriefe, Bundesschätzchen, Fonds oder der Kauf von Anleihen und Aktien. Daneben gibt es aber noch chancenreichere (aber auch riskanteren) Formen der Anlage. Sie bieten für jeden Geldbeutel und jeden „Risiko-Typ“ eine breite Auswahl. Suchen Sie die Lösung, die für Ihren Typ maß-geschneidert ist.

Plastikgeld: Kaum noch verzichtbar - aber manchmal teuerDie wichtigste zusätzliche Leistung zum normalen Girokonto, die Kreditinstitute in Verbindung mit dem Girokonto als Service bieten, ist die Maestro-Karte zum bequemen bargeldlosen Einkauf. Das bedeutsame „Maestro“ steht für weltweites bargeldloses Bezahlen. Allein in Deutschland kann man damit bei etwa 8 Millionen Händlern einkaufen und an über 800.000 Geldautomaten Bargeld beschaffen. Für viele ist das eine kostengünstige Alternative zur Kreditkarte.

Die Maestro-Karte hat die frühere ec-Karte abgelöst, denn im Jahr 2001 haben die Banken die Einlösegarantie für den Eurocheque aufgegeben. Damit hat er seine Funktion als europaweites Zahlungsmittel eingebüßt und ist im Alltag praktisch verschwunden. Damals änderte sich auch das Aussehen der Eurochequekarte. An-stelle des bekannten ec-Zeichens und des Beethoven-Hologramms befinden sich jetzt auf allen Bezahlkarten ein blauer und ein roter Kreis, die miteinander verzahnt sind und ineinander übergehen. Darauf der weiße Schriftzug „Maestro.“ Die aus-gegebenen Karten tragen Magnetstreifen wie die bisherigen ec-Karten und ermög-lichen damit den Zugang zum elektronischen Geldverkehr und die Nutzung von Geldausgabeautomaten. Auf dem Vormarsch ist bei dieser Form des Plastikgelds

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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die „Geldkartenfunktion“. Die neuen Karten sind zusätzlich mit einem Chip ausge-stattet, so dass die Karte, verbunden mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) auch als elektronische Geldbörse genutzt werden kann.

Diese Karte ist die Antwort der deutschen Kreditwirtschaft auf die immer wei-ter verbreiteten Kreditkarten und hat verschiedene Namen, je nachdem welches Kreditinstitut sie herausgibt. Die Maestro-Karten der privaten Banken sehen fast genau so aus wie deren frühere Kundenkarten, tragen aber zusätzlich das Maestro-Zeichen. Postbank, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die früher nur Servicekarten ausgegeben hatten, haben bei ihren Kunden die jeweiligen ec-Karten nach Ende der Laufzeit ebenfalls automatisch gegen Maestro-Karten ausgetauscht. Die neuen Karten sind vier Jahre gültig. Seit dem Jahr 2004 findet man das ec-Zei-chen im Zahlungsverkehr so gut wie nicht mehr.

Kreditkarte mit persönlichem ZuschnittGleichgültig welche Bank Sie wählen, egal wohin Sie fahren und unabhängig von Ihren Zahlungsgewohnheiten: Um eine Kreditkarte kommt heute fast keiner mehr herum, und sei es nur für den Notfall. Wer viel unterwegs ist braucht sie sowie-so. Denn in vielen Ländern ist die Kreditkarte ein unentbehrliches Zahlungsmittel geworden. Flexibel kann man damit fast überall auf der Welt Geld abheben oder bezahlen.

Aber: Welche Kreditkarte ist die richtige? So einfach das Zahlen mit der Plastik-karte auch ist, so verwirrend ist der Kreditkartenmarkt. Unter Hunderten von An-geboten fällt die Wahl schwer. Platin- oder Goldkarte? Mit Zusatzleistungen von Blumenservice bis Unfallversicherung - oder doch besser ohne? Kreditkartengesell-schaften bieten verschiedene Kombinationen an. Am besten Sie suchen sich eine aus, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Jahresbeträge, Guthabenzinsen und Auslandsgebühren unterscheiden sich je nach Anbieter.

Achtung: Bevor Sie sich eine Karte zulegen, sollten Sie prüfen, welche Leistun-gen Sie in Anspruch nehmen möchten. Reisen Sie oft ins Ausland, sollten Sie sich über Akzeptanz und Provisionen informieren. Die Kosten der Kreditkartenanbieter unterscheiden sich sowohl bei den monatlichen Festbeträgen als auch bei den va-riablen Gebühren. Weite Spannen sind üblich bei Versicherungsumfang, Höhe des Jahresumsatzes, durchschnittlichem Guthaben auf dem Konto, Abbuchungen sowie Zusatzservices. Von kostenlos bis über 100 Euro – die Bandbreite der Jahresgebüh-ren ist groß.

Die kostenlosen Plastikkarten sind meistens an ein Bankkonto oder an einen be-stimmten Jahresumsatz gebunden. Bei Direktbanken können Sie schon für 10 Euro eine Kreditkarte bekommen. Ein Karten-Doppel, zum Beispiel Visa kombiniert mit

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Beim Konto fängt das Sparen an

Eurocard darf aber nicht doppelt kosten und sollte schon unter 20 Euro zu haben sein. Einige Kartenanbieter haben die Einführung des Euro zu Preiserhöhungen genutzt und verlangen deutlich mehr. Manche haben dafür zusätzliche Vergünsti-gungen oder ein Bonusprogramm eingeführt. Wurde die Jahresgebühr ohne einen wirklichen Zusatznutzen erhöht, sollten Sie den Vertrag kündigen. Die Laufzeit eines Kreditkartenvertrages beträgt normalerweise ein Jahr, kündbar innerhalb von drei Monaten. Darüber hinaus ist die Kündigung jederzeit möglich.

Tipp

Wenn Sie Ihren Kreditkartenvertrag kündigen, verlangen Sie auch die antei-lige Jahresgebühr zurück. Dabei können Sie sich auf ein Urteil des Oberlan-desgerichts Frankfurt/ Main (AZ 1 U 108/00) berufen: Der Santander Bank wurde untersagt, vorab gezahlte Kreditkartengebühren komplett zu behalten, wenn der Kunde vorzeitig kündigt.

Neben den Jahresgebühren sollten die Akzeptanzstellen ein wichtiges Kriterium sein. Im Unterschied zur Maestro-Karte kann man Kreditkarten weltweit wesentlich häufiger einsetzen. Zu den größten Anbietern von Kreditkarten zählen Eurocard/Mastercard, Visa, American Express und Diners Club. Die Diners Karte wird welt-weit an über sechs Millionen Stellen akzeptiert, Visa sogar an 22,5 Millionen. Auch bei der Geldabhebung unterscheiden sich die Karten maßgeblich. 300.000 Auto-maten akzeptieren die Diners Club Karte, über 700.000 die Eurocard/Mastercard. Besitzen Sie eine Diners Club und reisen häufig, sollten Sie sich eine Visa oder Eurocard zulegen, da Sie damit weitaus flexibler sind.

Tipp

Überlegen Sie, wo Sie die Kreditkarte nutzen wollen. Brauchen Sie nur in Deutschland viele Stellen, die Ihre Kreditkarte akzeptieren oder – wegen häu-figer Reisen – auch weltweit? Deutschlandweit führend ist Eurocard / Master-card, weltweit Visa. Oder reicht die Maestro-Karte? Prüfen Sie, ob die Unter-schiede bei den Gebühren den Vorteil rechtfertigen.

Versicherungen und andere Zusatzleistungen Kreditkarten sind heute vielseitig nutzbar. Viele Kreditkarten lassen sich nicht nur im bargeldlosen Zahlungsverkehr einsetzen, sondern bieten zusätzliche Extras. Um

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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die Plastikkarten attraktiver zu machen, bieten Kreditkartenunternehmen folgende Zusatzangebote an:

• Reise-Unfallversicherungen

• Reise-Rücktrittskosten

• Reise-Gepäckversicherungen

• Auslandsreise-Krankenversicherungen

• Verkehrsmittel-Unfallversicherungen

• Insassen-Unfallversicherungen

• Ausland-Auto-Schutzbriefe

• Haftpflichtversicherung für Mietwagen

• Rechtsschutzversicherungen für Mietwagen.

Viele dieser Extras kosten natürlich auch extra! Für über 100 Euro Jahresgebühr bietet American Express Versicherungspakete wie die Goldkarte mit Auslandsrei-sekrankenversicherung, Reisenotfallservice, Versicherungen für Flugverspätung, Gepäckverlust und Warenschutz. Grundsätzlich müssen Sie berücksichtigen: Je ex-klusiver die Kreditkarte ist, desto umfangreicher die angebotenen Extras und umso höher die Jahresgebühr.

Tipp

Die meisten Versicherungen bei Kreditkartenangeboten sind schlicht über-flüssig oder treffen nicht den individuellen Bedarf. Prüfen Sie genau, ob Sie wirklich eine Flugverspätungs-Versicherung in Anspruch nehmen wollen. Tun Sie das, bezahlen Sie höhere Jahresgebühren oder höhere Zinsen am Geld-automaten. Häufig ist der Versicherungsschutz durch Ausschlussklauseln oder aberwitzige Bestimmungen äußerst lückenhaft. So zahlt die Insassenver-sicherung nur, wenn Sie auch die letzte Tankrechnung mit der Karte gezahlt haben. Der Schutz ist also an den vorherigen Einsatz der Karte gebunden. Da-neben gibt es viele andere Zusatzleistungen wie Ticket- und Blumenservice, Reiseinformationen sowie Rabattprogramme für Hotels oder Restaurants. Auch hier gilt wieder: Prüfen Sie, ob Sie diesen Service in Anspruch nehmen können oder wollen und davon profitieren.

Auch bei den einzelnen Kartenanbietern haben die verschiedenen Kartentypen höchst unterschiedliche Preise – zum Beispiel wenn Sie als Goldcard oder Pla-

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Beim Konto fängt das Sparen an

tinkarte angeboten werden. Die für die höheren Gebühren gebotenen Leistungen werden meist sehr blumig geschildert. Aber brauchen Sie die eingeschlossenen Ver-sicherungen wirklich oder sind Sie nicht ohnehin gegen diese Risiken versichert? Wenn Sie oft einen Leihwagen mieten, kann es sich lohnen, gegen eine etwas hö-here Gebühr eine Kreditkarte zu wählen, bei der die Versicherung für das Fahrzeug schon drin ist, denn Kasko ist bei Leihwagen teuer. Wenn Sie so gut wie nie Autos mieten, ist eine solche Versicherung für Sie aber wertlos.

Co-Branding oder Affinity-Karten: Diese Angebote sind besonders verfüh-rerisch. Bei Co-Branding-Karten kooperieren Kreditkartenanbieter mit anderen Unternehmen. Beispielsweise Visa mit Lufthansa oder Eurocard mit dem ADAC. Affinity-Karten sind Zusammenschlüsse mit Sportverbänden oder gemeinnützigen Organisationen wie Visa und der FC Bayern München oder Visa und die Deutsche Aids-Hilfe. Diese Karten versprechen neben den üblichen Kreditkartenleistungen einen zusätzlichen Nutzen. Zum Beispiel sind im Leistungsportfolio der FC Bayern Visa Card eine exklusive Telefon- und Faxhotline, ein spezieller Ticketschalter, die Verlosung von Eintrittskarten und der FC Bayern-Newsletter.

Oft versuchen Kartenanbieter ihre Gold-, Platin und sonstigen „getunten“ Kredit-karten mit geschickten Hinweisen auf den höheren Prestigewert an den Mann oder die Frau zu bringen. Aber ist das wirklich den Aufpreis wert? Den Autovermietern, oder Hotels, dem Kellner im Restaurant oder dem Kassierer an der Tankstelle ist es völlig egal, mit welcher Karte Sie zahlen. Er will nur sein Geld. Und das bekommt er unabhängig davon, welche Farbe die Karte hat.

Tipp

Wenn Sie keine zusätzlichen Leistungen oder Versicherungen benötigen, reicht eine einfache Standardkarte völlig aus. Sie ist günstig und schont Ihren Geldbeutel.

Jahresgebühr & Provisionen: Bei einer Kreditkarte spielen finanziell nicht nur die Jahresgebühren eine Rolle, sondern auch die Kosten, die mit dem jeweiligen Einsatz der Karte verbunden sind. Ob Sie Geld abheben oder bezahlen – jedes Mal sind Provisionen fällig. In den Euro-Ländern ist die Auslandseinsatzgebühr von einem Prozent zwar aufgrund einer EU-Verordnung entfallen, aber im restlichen Europa reicht sie von 0 bis 1,75 Prozent und 1 bis 1,85 Prozent im Rest der Welt. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach dem genauen Prozentsatz, wenn Sie häufig im Aus-land sind. Beim Geldautomaten ist eine Mindestgebühr von fünf Euro Standard. Am Bankschalter kann es sogar noch mehr sein.

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Wenn Sie häufig mit dem Plastikgeld zahlen und Ihr Jahresumsatz einen be-stimmten Betrag übersteigt, kann sich die Jahresgebühr bis zur Hälfte reduzieren. Andere Anbieter verlangen keine Provision am Geldautomaten, wenn Ihr Karten-konto ein Guthaben aufweist. Fragen Sie danach.

Keine Panik, wenn die Karte weg ist! Niemand ist davor sicher, seinen Geldbeutel oder seine Brieftasche samt Bank- und Kreditkarten zu verlieren oder das Opfer eines Diebstahls zu werden. Lernen Sie aus diesem Grund Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief. Sorgen Sie dafür, dass keine weitere Person Ihre Geheimzahl kennt. Verwahren Sie Ihre persönlichen Papiere auch nicht im Auto und verstauen Sie Brieftasche und Portemonnaie wenn möglich in verschließbaren Taschen.

Wenn Karten nur mit einer Geheimzahl benutzt werden können, ist die Chance groß, dass nach einem Verlust kein Dritter sie missbrauchen und zu Lasten des Geschädigten Bargeld abheben kann. Doch immer dann, wenn für das bargeld-lose Bezahlen keine persönliche Identifikationsnummer (PIN) nötig ist oder gar die Nummer auf der Karte notiert ist, kann mit der Karte Geld abgehoben werden. Sie müssen auf jeden Fall sofort reagieren, wenn Sie den Verlust bemerken!

Falls eine Kreditkarte durch Dritte missbraucht werden sollte, haftet der Besitzer bis zum Eingang der Verlustmeldung bis zu einer Summe von 50 Euro.

Für Schäden, die im Zusammenhang mit einer SparkassenCard vor der Verlustan-zeige entstanden sind, beschränkt sich die Haftung des Kontoinhabers auf 500 Euro pro Kalendertag, wenn der Karteninhaber nachweisen kann, dass er seine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten eingehalten hat.

Karten sind ersetzbar. Scheine und Münzen sind bei Verlust oder Diebstahl un-wiederbringlich verschwunden. Ein guter Grund, bargeldlose Zahlungsmittel zu benutzen.

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Beim Konto fängt das Sparen an

Notfallnummern bei Verlust der Karte

ec-Karte MaestroCard Postbank SparCard

+49 (0) 1805 021021

(12 Cent aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Tele-kom)

+49 (0) 69 79331910

+1 3142 756690 (International)

0800 3077309 (USA/Kanada)

0180 3040700

+49 (0) 69 47867556 (aus dem Ausland)

Postbank Visa Card Visa-Karte MasterCard-Benutzer

+49 (0) 69 6657 13333

0800 8149100

+1 4105 813836 (International)

siehe Verzeichnis der Sparkassen-Notrufe

Wichtig für MasterCard-Benutzer: Folgende Sparkassen haben eigene Ruf-nummern eingerichtet, die anstelle der zentralen MasterCard-Service-Nummer an-gerufen werden können:

Bayerische Sparkassen

Niedersächsische Sparkassen

Saarländische Sparkasse

089/21 71 23 707 0681/93 764 599 0681/93 764 599

Berliner Sparkasse

Ostdeutsche Sparkassen

Schleswig-Holsteini-sche Sparkassen

030/24552400 0681/93 764 599 0681/93 764 599

Bereits innerhalb von 48 Stunden bekommen dort Kunden nach der Verlustmel-dung einer Kreditkarte eine Ersatzkarte ausgehändigt, egal wo sie sich gerade auf-halten.

Auch im Ausland Geld vom Konto Wenn Sie auf Reisen sind und Ihr Haus oder Ihre Wohnung unbewacht ist, ist Ihr Geld auf dem Konto dennoch vor dem Zugriff von Langfingern sicher – zu-mindest solange nicht irgendwelche Ganoven an Ihre Kreditkarten oder Schecks kommen. Aber Sie selbst müssen natürlich an Ihr Geld kommen – egal, ob Sie in Deutschland oder jenseits der Grenzen unterwegs sind. Zu einer entspannten Ur-laubsreise gehören daher auch Vorkehrungen, die Sie einerseits vor unliebsamen Überraschungen bewahren und andererseits dafür sorgen, dass sich Sie jederzeit ohne unangemessen hohe Kosten mit den notwendigen Zahlungsmitteln versorgen können. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Reise zum Polarkreis selbst organisieren

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oder mit einer Reisegesellschaft nach Mallorca fliegen: Schon einige Wochen vor Beginn des Urlaubs sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie sich mit Geld versorgen wollen.

Kevin Küster plant eine Weltreise und überlegt, wie viel Geld er einpacken und welche anderen Zahlungsmittel er mitnehmen soll. Was in seine Reisekasse gehört, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Handelt es sich um eine Pauschal- oder eine Individualreise? Geht es ans Ende der Zivilisation oder in touristische Hochburgen? Heißt das Ziel Europa oder Übersee? Wichtig ist auf jeden Fall, dass Kevin Küster mehr als ein Zahlungsmittel zur Verfügung hat - und je nach Ferienregion die rich-tige Mischung: Mit der Maestro-Karte, mit Reiseschecks und einer Kreditkarte kann er auf einen zumindest in finanzieller Hinsicht entspannten Urlaub hoffen.

Auf ein Zahlungsmittel allein sollte man sich nie verlassen. Drei Punkte sind wich-tig bei der Auswahl der Finanzen:

* Das Zahlungsmittel sollte im Urlaubsland problemlos akzeptiert werden.

* Es muss sicher sein.

* Es sollte die Urlaubskasse mit möglichst geringen Kosten belasten.

Beim Zusammenstellen der individuellen Mischung zahlen sich gute Informationen in barer Münze aus. Es hängt immer auch vom Reiseziel ab, welcher Mix aus Bar-geld, Maestro-Karte, SparCard, Kreditkarten und Reiseschecks sinnvoll und günstig ist.

Hinweis: Mehr zum Thema Geld im Urlaub im Kapitel „Geld auf Reisen“

Die Banken müssen ihre Kunden vorab in leicht verständlicher Form über die Ent-gelte für grenzüberschreitende Zahlungen informieren. Dadurch soll der Preisver-gleich zwischen den Banken erleichtert werden. Neue internationale Kontonum-mern sollen zu einem einfacheren, kostengünstigeren Geldtransfer führen. Da in vielen Ländern Europas unterschiedliche Banksysteme existieren, wurde eine inter-national gültige Kontonummer entwickelt - die IBAN (International Bank Account Number), die ab sofort auf neuen EU-Standardüberweisungsformularen verwendet werden muss, wenn die Auslandsüberweisungen kostenlos ausgeführt werden soll. Es ist eine bis zu 34-stellige Kontonummer. Sie ersetzt nicht die bislang gültige Kontoverbindung aus Bankleitzahl und Kontonummer, sondern wird zusätzlich angegeben um den internationalen Zahlungsverkehr zu erleichtern. Eine deutsche IBAN könnte so aussehen: DE89 3704 0044 0532 0130 00. Zusätzlich wurde eine internationale Bankleitzahl eingeführt - die BIC (Bank Identifier Code). Banken sind verpflichtet beide Nummern – IBAN und BIC – den Kunden mitzuteilen.

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Beim Konto fängt das Sparen an

Tipp

Wer bei Auslandsüberweisungen sparen will, sollte folgende WISO-Tipps be-herzigen:

• Erfragen Sie bei Ihrer Hausbank sowie beim Zahlungsempfänger IBANund BIC.

• KostengünstigeristbeimanchenInstitutenauchdieBenutzungvonKun-denterminals.

• DasgiltauchfürOnlinekonto-Besitzer.

• LassenSiedieÜberweisungvonBekannten/Verwandtenausführen,wennderen Bank günstiger ist.

• AuchmiteinemWertbrieflassensichGeldsummeninsAuslandtransferie-ren. Erkundigen Sie sich bei der Post nach den Kosten.

• WennÜberweisungennichtkorrektausgeführtwurden,besteht inman-chen Fällen das Recht auf Schadenersatz. Beratung gibt es bei den Ver-braucherzentralen.

Manche Überweisungen brauchen allerdings immer noch viel zu lang, obwohl seit 2002 klipp und klar im Gesetz steht, dass im europäischen Wirtschaftsraum ein Überweisungsbetrag innerhalb von fünf Bankgeschäftstagen gutgeschrieben sein muss. Innerhalb Deutschlands sind nur drei Tage zulässig. Weiter heißt es dort, dass die Gutschrift spätestens innerhalb eines Bankgeschäftstages nach dem Ein-gang dem Konto des Begünstigten gutzuschreiben ist. Deshalb müssen Kunden bei Inlandsüberweisungen zu fremden Kreditinstituten noch einen vierten Wartetag akzeptieren. Bei Überweisung innerhalb der gleichen Bank darf bis zur Gutschrift nur ein einziger Tag vergehen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der überweisenden Bank die Überweisung vorliegt und das Konto ausreichende De-ckung ausweist. Bankgeschäftstage sind alle Werktage außer Samstag, an denen die Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben. Hält die Bank die Überweisungsfristen nicht ein, muss sie den Überweisungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszins verzinsen.

Die Kündigung eines Überweisungsauftrags ist nur bedingt möglich. Denn mit dem Einreichen einer Überweisung gibt der Kunde dem Kreditinstitut einen Auftrag zur Ausführung. Dieser Auftrag kann nur durch eine rechtzeitige Kündigung stor-niert werden, nämlich bevor mit der Ausführung begonnen wurde. Der Zeitaspekt spielt also die entscheidende Rolle und führt dazu, dass viele Überweisungsaufträge

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nicht mehr rückgängig zu machen sind. Führen Auftraggeber und Empfänger beim gleichen Kreditinstitut ihre Konten, ist eine Kündigung des Auftrags deshalb fast unmöglich. Etwas bessere Chancen bestehen, wenn der Empfänger das Konto bei einem anderen Kreditinstitut unterhält. Hier dauert die Bearbeitungszeit bis zu drei Tage, sofern es sich um innerdeutschen Zahlungsverkehr handelt.

Tipp

Stellen Sie Überweisungsaufträge nicht auf Vorrat und keinesfalls blanko aus. Kündigen Sie unverzüglich und möglichst persönlich bei dem ausführenden Kreditinstitut. Lassen Sie sich eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit geben. Kommt es dennoch zur Ausführung des rechtzeitig stornierten Überweisungs-auftrags, haben Sie einen Nachweis. Ist eine fristgerechte Kündigung nicht mehr möglich, bleibt als letztes Mittel nur noch die Kontosperrung, um eine Überweisung eventuell noch zu verhindern.

Big Brother is watching you: Die Schufa Wenn Sie ein Konto eröffnen und wenn Sie einen Kredit beantragen, sitzt immer ein „unsichtbarer Dritter“ mit am Tisch – die Schufa. Aber das gilt auch für viele andere Geschäfte, bei denen Sie das vielleicht gar nicht vermuten. Und Sie ahnen möglicherweise auch nicht, wie viel Ärger Ihnen das unter Umständen bereiten kann. Deshalb sollten Sie sich im nächsten Kapitel darüber informieren. Denn dann wissen Sie möglicherweise auch, was die Ursache ist - und was Sie dagegen un-ternehmen können - wenn Sie Schwierigkeiten mit ihrer Bank haben oder nichts geliefert bekommen, wenn Sie bei einem Versandhändler etwas bestellen. Denn immer gilt: Big Brother is watching you. Mehr dazu im Kapitel „Die Schufa – der unsichtbare Dritte“.

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Die Schufa – der unsichtbare DritteKontoeröffnung, Kreditvertrag, Handy-Vertrag oder

Bestellung im Versandhandel – als Kontoinhaber oder

Kreditnehmer stehen Sie immer unter Beobachtung

Viele wollen an Ihre Daten. Die Kundenkarten der Warenhäuser und Fluggesell-schaften, der Apotheken,von Payback und vielen anderen dienen nicht nur der Kundenbindung. Sie eignen sich auch bestens zur Datensammlung. Überlegen Sie immer, ob die (meist geringen) Vorteile es wert, dafür zum gläsernen Kun-den zu werden. In einem Fall haben Sie allerdings meist nicht die Wahl: bei der Schufa. Aber Sie sollten zumindest wissen, was dort mit Ihren Daten geschieht.

Sie wollen einen Kredit aufnehmen, ein Handy kaufen, ein Bankkonto einrichten, den Stromanbieter wechseln oder einfach nur etwas im Versandhandel bestellen? Und plötzlich heißt es: Abgelehnt. Sie staunen, wie schnell man über Sie Bescheid weiß. Die Abfrage erfolgt per Mausklick. Meistens existiert sogar eine Online-Ver-bindung zur Schufa, so dass jederzeit eine Abfrage gestartet werden kann. Niemand sagt Ihnen, dass dies auf Informationen zurückzuführen ist, die das Unternehmen zuvor über Sie eingeholt hat. Und zwar bei der Schufa. Denn hier sind jede Menge Daten gespeichert, die sich bei Ihnen und den vielen anderen Girokontenbesitzern im Laufe der Zeit angesammelt haben. Die Anfrage erfolgt mit dem einzigen Ziel, herauszufinden, ob Sie seriös, zahlungsfähig und damit kreditwürdig sind - oder auch nicht.

Wer Gas, Wasser und Strom bezieht, im Versandhandel bestellt oder eine Kredit-karte beantragt, mit der er bargeldlos zahlen kann, bekommt regelmäßig ein For-mular vorgelegt, auf dem er die so genannte „Schufa-Klausel“ unterzeichnen muss. Verbraucher, die diese Klausel nicht akzeptieren, bekommen in Deutschland fast nichts. Ohne Unterschrift gibt es weder ein Girokonto noch eine Kreditkarte.

Da so gut wie alle Bundesbürger ein Girokonto haben, ist fast jeder bei der Schufa registriert. Auf diese Weise hat die Schufa heute über 330 Millionen Einzeldaten von 60 Millionen Personen gespeichert. Dieser Datenbestand ist so einzigartig, dass es keine andere private Organisation gibt, die über so viele Informationen von Ihnen verfügt - sowohl in der Aktualität als auch in der Reichweite. Sobald Ihre Unterschrift unter der Schufa-Klausel steht, haben Sie automatisch eingewilligt, dass man dort Daten über Sie sammelt und speichert. Sie haben Ihr Einverständnis gegeben, dass alle Ihre Daten und Kreditgeschäfte an die Schufa gemeldet werden

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dürfen. Auf diesem persönlichen Schufa-Konto jedes Bankkunden werden natür-lich auch alle Kredite eingetragen und sämtliche Informationen über Kreditausfälle und Unregelmäßigkeiten gesammelt.

Die „Pferdefüße“ im VertragSie haben sich außerdem damit einverstanden erklärt, dass Sie die Schufa durch-leuchten darf, ohne dass Sie es merken und Sie haben ausdrücklich erlaubt, dass diese Informationen auch an andere Interessenten weiter gegeben werden dürfen. Für die Zusammenarbeit der Schufa mit ihren Vertragspartnern gilt das Prinzip der gegenseitigen Information. Vertragspartner erhalten nur dann Informationen, wenn sie die Schufa auch selbst über ihre Kunden informieren und sich verpflich-ten ihnen bekannt werdende Informationen über ihre Kunden an die Schufa wei-terzuleiten.

Deshalb schicken die Vertragspartner der Schufa die Daten jedes Kunden, der ein Konto eröffnet, eine neue Maestro-Karte beantragt oder seine Kreditkarte verlän-gert dorthin. Sie dürfen das, denn die Einwilligung zur Auskunft und Weitergabe Ihrer Daten haben Sie bereits vor langer Zeit bei der Eröffnung Ihres Girokontos oder dem Antrag auf Ausstellung einer Kreditkarte gegeben; mit Ihrer Unterschrift unter der so genannten Schufa-Klausel, die bei fast allen Verträgen mit Ausfallri-siko enthalten ist.

Sie haben genau genommen sogar drei getrennten Tatbeständen zugestimmt und Ihr Einverständnis erklärt: zur Adressweitergabe über die Aufnahme und über die Beendigung einer Kontoverbindung und auch zum so genannten Score-Verfah-ren. Im Prinzip hat die Schufa daher von jedem Bürger personenbezogenen Daten gespeichert. Das sind der Familienname und der Vorname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die aktuelle Anschrift und alle Adressen früherer Wohnungen im In- und Ausland.

In den Computern der Schufa steht wer, wann ein Girokonto beantragt und eröffnet hat, wer eine Kreditkarte beantragt hat und wem sie verweigert wurde. Dokumen-tiert werden darüber hinaus alle Angaben zu Kredit- oder Leasingverträgen mit der Höhe des Betrags und der Laufzeit und ob diese vorzeitig erledigt worden sind. Die Schufa weiß, wer einen Handyvertrag hat oder einen Festnetzanschluss besitzt. Die Schufa hat sogar jeden registriert, der eine Kundenkarte besitzt, wie sie von Handelsunternehmen ausgegeben werden. Die Vertragspartner der Schufa haben so Zugang zu Informationen aus denen hervorgeht, ob ein neuer Kunde sich bisher immer vertragsgemäß verhalten hat.

Nicht erfasst werden der Familienstand, die Anzahl der Kinder, der Arbeitgeber oder der Beruf und die Höhe des Vermögens. Genauso wenig werden auch keine

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Informationen über Ihre Ausgaben gesammelt und gespeichert. Auch nicht über Guthaben auf Bankkonten, Einkommen, Depotwerte oder sonstige Vermögensver-hältnisse. Ein konkretes Bild über Ihre tatsächlichen finanziellen Verhältnisse hat die Schufa und damit ihre Vertragspartner also nicht!

Die Schufa-Klausel

Der Wortlaut der Schufa-Klausel beispielsweise für die Einrichtung eines Gi-rokontos lautet:

„Ich willige ein, dass das Kreditinstitut der Schufa HOLDING AG, 65201 Wies-baden, Kormoranweg 5 Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Be-endigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhal-tens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Konten- oder Kreditkarten-mißbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdaten-schutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Insoweit befreie ich das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis. Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Ver-tragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesell-schaften. Daneben erteilt die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommu-nikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfü-gung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Be-urteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der Schufa über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das Schufa-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch beim Schufa-Vertragspartner erhältlich ist.“

Jeder muss damit rechnen, dass er irgendwann einmal mit seinem Konto ins Mi-nus gerät. Das ist in der Regel nicht weiter schlimm. Die Banken haben in einem gewissen Rahmen auch nichts dagegen, wenn man zum Beispiel sein Girokonto überzieht. Denn sie verdienen an den Überziehungszinsen prächtig. Aber wenn Sie Schulden machen, sind Sie ein Fall für die Schufa, die erfährt es sofort. Und dann werden Sie schnell merken, dass Sie im täglichen Leben plötzlich Probleme bekom-men und Unannehmlichkeiten haben werden. In der Rubrik „Angaben zum Zah-

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lungsverhalten.“ ist jeder aufgeführt, der angemahnt wurde, weil er eine Rechnung nicht bezahlt hat oder nicht bezahlt haben soll. Darunter fällt auch der so genannte Missbrauch eines Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkontos. Bei der Schufa werden aber nicht nur positive und negative Daten vermerkt, die von den Vertragspartnern mitgeteilt werden.

Die Schufa sammelt auch Angaben aus den Schuldnerverzeichnissen der Amts-gerichte. Andere Daten bezieht die Schufa aus Telefon- und Adressbüchern und öffentlichen Verzeichnissen. Sie kauft Adressen bei der Post, beispielsweise die Namen von solchen Personen, die einen Nachsendeantrag gestellt haben. Schu-fa-Mitarbeiter werten den Bundesanzeiger aus und beziehen Informationen von Amtsgerichten im gesamten Bundesgebiet. Auf diesem Weg erfährt die Schufa aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, wer eine Eides-stattliche Versicherung, bzw. einen Offenbarungseid abgegeben hat und zahlungs-unfähig ist oder wer Konkurs angemeldet hat. Aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte erfährt die Schufa nicht nur von Eidesstattlichen Versicherungen, sondern auch von den Haftbefehlen bei Weigerung zur Abgabe derselben oder gegen wen ein Haftbefehl vorliegt. Sie weiß auch, bei wem ein privates Verbrau-cherinsolvenzverfahren eingeleitet worden ist und bei wem es mangels Masse ab-gewiesen und eingestellt worden ist.

Daten von Kindern und Jugendlichen sind bei der Schufa nicht erfasst und nicht gespeichert werden- selbst wenn sie Schulden gemacht haben. Die erste Eintragung über eine Person kann erst nach Erreichen der Volljährigkeit, also frühestens im Alter von 18 Jahren, erfolgen.

Was macht die Schufa mit Ihren Daten?Die Schufa ist keine gemeinnützige Organisation, sondern ein hochprofitables Wirtschaftsunternehmen, das an seine Anteilseigner regelmäßig erhebliche Gewin-ne ausschüttet. 1927 wurde die erste „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsi-cherung“, kurz Schufa, gegründet. Im Jahr 2000 wurden die damals selbstständigen acht Schufa-Gesellschaften zur Schufa Holding AG vereint. Die Schufa versteht sich als Gemeinschaftseinrichtung aller Wirtschaftsunternehmen, die Verbrauchern Geld- und Warenkredite einräumen.

Dazu zählen bundesweit rund 5.000 Vertragspartner. Darunter befinden sich alle Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Lea-singgesellschaften, aber auch Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen, Telefonanbieter, Bausparkassen, Versicherungen, Unternehmen der Wohnungs-wirtschaft, Energieversorger. Wie die Schufa selbst immer wieder hervorhebt, hat sich inzwischen eine Vielzahl weiterer Wirtschaftsbereiche standardmäßig an das

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Schufa-System angeschlossen. Dazu gehören auch eCommerce-Unternehmen. Sie alle erhalten gegen Zahlung eines Entgeltes Auskünfte, mit denen sie die Kre-ditwürdigkeit ihrer Klientel beurteilen. Damit sind sämtliche Lebensbereiche der Verbraucher betroffen

Das Prinzip der Schufa basiert auf Gegenseitigkeit: Nur wer Daten meldet, erhält auch Auskunft. Weil manche Branchen mehr Informationen über ihre Kunden lie-fern, erfahren sie auch mehr. Für jede Auskunft müssen die Vertragspartner der Schufa Geld zahlen. Formale Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag und eine Kenn-ziffer. In diesen Verträgen ist die Sammlung und die Weitergabe aller Daten gere-gelt. Je nach Kennziffer werden die Vertragspartner in Gruppen eingeteilt. Danach wird zwischen Vertragspartnern unterschieden, die eine so genannte A- oder B-Auskunft erhalten. Seit einiger Zeit bietet die Schufa ihren Vertragspartnern einen Nachtragsservice, dabei können diese als besonderen Service Informationen über die Vertragsentwicklung anderer Vertragspartner erhalten.

A- und B-VerträgeA-Verträge hat die Schufa mit Kreditinstituten und Kreditkartengesellschaften ab-geschlossen. B-Verträge beispielsweise mit Versandhandelsunternehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Vertragspartner nur die Daten und Informa-tionen erhält, die für ihn notwendig sind. Eine Leasinggesellschaft, die über ihren potenziellen Kunden Näheres wissen will, erfährt von der Schufa, ob er schon ein-mal negativ aufgefallen ist. Wenn sie wissen will, ob er eine Bankverbindung hat, erfährt sie lediglich, seit wann es dieses Girokonto gibt. Nicht mitgeteilt werden der Name des Kreditinstituts und die Kontonummer. Ein Versandhändler dagegen enthält keine Angaben darüber, ob ein Girokonto existiert.

Allerdings bekommt der Händler neben den Personalstammdaten auf jeden Fall alle Negativmeldungen, die andere Schufa-Partner gemeldet haben. Die Qualität der Daten hängt deshalb auch davon ab, was die Vertragspartner der Schufa melden. Manche Vertragspartner geben Daten offensichtlich nur unvollständig oder unter-schiedlich schnell weiter. Auch unterschiedlich benutzte Vornamen oder Namens-schreibweisen können Ursache für Fehler sein. Eine Schwachstelle der Schufa ist, dass manchmal durch Vertragspartner keine Meldungen erfolgen und damit Daten fehlen und die Einträge dadurch unvollständig sind.

Eigentlich dürften nur die Vertragspartner der Schufa Informationen über gespei-cherte Personen erhalten, also in erster Linie Sparkassen, Banken, Kreditkarten-unternehmen und Versandhändler. Und diese Auskunft dürfen sie eigentlich auch nur dann bekommen, wenn sie in jedem Einzelfall ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes glaubhaft nachweisen können. Da aber das

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Auskunftsgeschäft ein Massengeschäft ist und täglich Millionen von Daten ausge-tauscht werden, kann das in der Praxis kaum überprüft werden. Die Schufa nimmt zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften nur Stichproben vor. Bei einer Stichprobe von WISO stellte die Redaktion fest, dass auch Wohnungsbaugesell-schaften unzulässigerweise Auskünfte von der Schufa erhalten.

Problematischer Umgang mit Daten Die Schufa sammelt aber auch zahlreiche andere Informationen über Bürger, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, in der Wirkung aber von erheblicher Be-deutung dafür sind, ob Sie als Verbraucher überhaupt einen Kredit bekommen - und wenn ja, zu welchen Konditionen. So gibt es beispielsweise bereits einen Schufa-Eintrag bei einem Antragsverfahren. Also zum Beispiel dann, wenn Sie bei einer Bank nach einem Kredit fragen. Außerdem wird auch festgehalten und registriert, ob ein Kredit ausgegeben worden ist oder nicht. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, diese Bank habe Sie als nicht kreditwürdig eingestuft. Da-bei waren Sie es, der vom Kreditangebote keinen Gebrauch gemacht hat, weil die Konditionen der Bank zu ungünstig waren. Dennoch kann dieser Eintrag nach oberflächlicher Betrachtung durch einen Kreditsachbearbeiter zu der Entscheidung führen: Kein Kredit.

Wenn Sie sich irgendwann und irgendwo einmal geweigert haben, die so genannte Schufa-Klausel zu unterschreiben, wird dies unter “Kundenreaktionen” gespeichert. Dazu gehört beispielsweise auch ein Widerspruch gegen einen Mahn- oder Voll-streckungsbescheid oder eine Meldung über Zahlungsrückstände. Denn der Grund für ihren Widerspruch oder die Verweigerung einer Zahlung wird nicht festgehal-ten. Dabei kann der Fehler durchaus bei der Gegenseite liegen. Der Schufa reicht aus, dass Sie nicht gezahlt haben.

Weitere Schufa-Daten, die sich für Sie extrem negativ auswirken, sind solche über die nicht vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes. Dazu gehört die Kündi-gung eines Kredits, weil der Kunde beispielsweise mit Zins und Tilgung in Verzug geraten ist. Ähnlich sieht es bei Vollstreckungsmaßnahmen aus, aber auch bei de-ren Erledigung. Wenn in Ihrer Schufa-Akte einmal das Kürzel “KM” stehen sollte, haben Sie keine Chance mehr, dass Ihnen irgendjemand einen Kredit einräumt. Damit sind Sie gebrandmarkt.

„KM“ steht für „Missbrauch eines Kontos oder einer Karte“ und signalisiert dem Anfrager: Bei dem Kunden wurde die Kreditkarte eingezogen oder man hat ihm das Girokonto wegen Missbrauch gekündigt. Oder Ihre Bank hat an die Schufa gemel-det, dass von Ihnen ein ungedeckter Scheck eingereicht wurde. Auch wenn Sie Ihr Girokonto gekündigt haben oder die Geschäftsbeziehung mit der Bank oder dem

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Kreditkartenunternehmen längst beendet sind diese Informationen bleiben gespei-chert und werden jedem neuen Geschäftspartner gemeldet, bei dem Sie ein neues Konto eröffnen wollen.

Das Problem der Schufa Speicherung besteht darin, dass die Schufa-Einträge nicht nur aus objektiven Daten bestehen. Es gibt erhebliche Beurteilungsspielräume, die sich in der Vergangenheit oft zu Lasten der Verbraucher ausgewirkt haben. Proble-matisch sind solche Begriffe wie „Scheck- und Kreditkartenmissbrauch“ oder pau-schale Mitteilungen. Wenn die Schufa Angaben macht und „nicht vertragsgemäßes Verhalten“ weiter meldet oder „Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch“, handelt es sich keineswegs in jedem Fall um strafrechtliche Tatbestände. Es kann sich auch lediglich um die Einschätzung eines Bankmitarbeiters handeln.

Ein anderes Beispiel: Ein Handwerker erhält von seinem Mobilfunkunternehmen eine ungewohnt hohe Monatsrechnung über knapp 380 Euro. Er hält das für ein Versehen und reklamiert. Das Mobilfunkunternehmen reagiert nicht auf den Brief. Deshalb verweigert der Kunde die Zahlung und zieht vor Gericht. Daraufhin meldet der Mobilfunkbetreiber den Kunden bei der Schufa. Die Bank des Handwerkers sieht den Schufa-Eintrag sperrt sofort seine Kreditkarten. Der Eintrag bei der Schu-fa bedeutet für die Bank: Achtung, der Kunde kann nicht zahlen. Dass es sich um einen offenen Rechtsstreit handelt, und der Mann durchaus in dar Lage wäre, die Rechnung zu bezahlen, erfährt die Bank aus dem Eintrag nicht. Erst nachdem sich der Handwerker vor Gericht auch gegen die Schufa durchgesetzt hatte, wurde der Eintrag gelöscht.

Schufa-Daten kontrollieren Die Schufa behauptet, sie sei auch zum Schutz der Kreditnehmer tätig. Das ist natürlich eine Schutzbehauptung, denn die Schufa ist einseitig an den Interessen der anbietenden Wirtschaft ausgerichtet. Wenn Sie als Verbraucher bei der Schu-fa einen Negativeintrag bekommen, werden Sie darüber nicht informiert. Wenn Sie wissen wollen, was über Sie bei der Schufa gespeichert ist, erhalten Sie diese Auskunft nur auf besondere Anfrage und nur persönlich. Um herauszufinden, was die Schufa über Sie gespeichert hat, müssen Sie die so genannte Selbstauskunft beantragen. Eine telefonische Auskunft über gespeicherte Daten gibt es zwar für die Schufa-Vertragspartner aber nicht für die Verbraucher. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfte das nicht sein, weil eine eindeutige Identitätsprüfung in diesem Fall nicht möglich ist.

Wenn die Schufa-Auskunft negativ ausfällt, gibt es dazu keine Beratungsgespräche. In den Gremien der Schufa sind auch keine Verbrauchervertreter oder Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen vertreten. Wichtig: Jeder Bankkunde oder Kredit-

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nehmer kann von der Schufa Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Dazu stehen zwei Möglichkeiten offen:

Die Kontaktaufnahme mit der Schufa kann schriftlich erfolgen. Für Anfragen sollte man am Besten das entsprechende Schufa-Formular verwenden. Entweder laden Sie ein Antragsformular auf Eigenauskunft aus dem Internet (www.schufa.de) herunter, drucken es aus und reichen es dann bei der Schufa schriftlich ein, das kostet 7,60 Euro. Die Schufa verlang nämlich eine eigenhändige Unterschrift. Daher wird eine Auskunft online nicht erteilt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis bei Ihrer zuständigen Schufa-Geschäftsstelle vorsprechen, um eine mündliche Auskunft über Ihre Schufa-Einträge zu verlangen. In diesem Fall bekommen Sie die Auskunft kostenfrei.

Wenn Sie die Anschrift der für Sie zuständigen Schufa-Geschäftsstelle erfahren wollen, finden Sie sie am einfachsten im Internet unter www.schufa.de oder senden Sie eine E-Mail an: [email protected] oder schreiben Sie an: Schufa-Hol-ding AG, Hagenauer Str. 44, 65203 Wiesbaden, Telefon 0611 611 92 78-0 oder senden Sie ein Fax: 0611 611 92 78-139.

Im Zweifelsfall können Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bankfiliale erfahren, welche regionale Schufa für Sie zuständig ist.

Tipp

Wenn Sie sich über die Schufa beschweren wollen, können Sie dies direkt bei der Schufa tun. Sie können sich aber auch an den jeweiligen Landesdaten-schutzbeauftragten oder an den Regierungspräsidenten wenden. In einigen Bundesländern befasst sich auch das Innenministerium als Aufsichtsbehörde mit der Schufa. Das gilt zum Beispiel für Baden-Württemberg (Referat Han-delsauskunfteien und Schufa).

Die Schufa-EigenauskunftInformationen über Ihre eigenen Anfragen oder über Anfragen von Schufa-Ver-tragspartnern über Sie und zu Ihren Kredit- und Girokonten werden von der Schufa nach 12 Monaten gelöscht. Dazu gehören auch Anfragen zu einer Bürgschaft, einer Kreditkarte, einem Girokonto, einem Leasing/Mietkauf und zum grundpfandrecht-lichen Kredit. Wichtig für Verbraucher ist deshalb nicht nur, was die Schufa über sie speichert. Noch bedeutsamer ist manchmal, wann die Daten wieder aus dem Verzeichnis gelöscht werden. Denn Angaben, die von der Schufa über Sie gespei-chert werden, bleiben dort nicht ewig stehen.

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Über die oben genannten Anfragen gibt die Schufa ihren Vertragspartnern nur 10 Tage Auskunft. Über Anfragen, die länger als 10 Tage zurückliegen, informiert die Schufa nicht mehr nach außen. Sie speichert die Daten allerdings noch ein Jahr lang für eigene Zwecke. Angaben über Giro- und Kreditkartenkonten, aber auch die zu Versandhauskonten, werden noch drei Jahre nach der Auflösung gespeichert. Diese Frist gilt auch für Angaben über Anzahl, Höhe und Laufzeit von Krediten. Sie werden erst zum Ende des dritten Kalenderjahres ab dem Jahr der Aufzeichnung gelöscht, nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt worden ist.

Bei nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften und Daten aus den Schuldner-verzeichnissen der Amtsgerichte gibt es eine Frist von fünf Jahren bis die Schufa löscht. So genannte titulierte Forderungen, das sind Urteile und Vollstreckungs-bescheide, bleiben auf jeden Fall bis zu ihrer Erledigung gespeichert, der Eintrag wird aber erst drei Jahre nach der Rückzahlung entfernt. Alle Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte, das sind Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eidesstattliche Versicherungen, werden frü-hestens nach drei Jahren aus dem Schufa-Register entfernt.

Drei Jahre lang bleibt ein Eintrag bei der Schufa auch noch bestehen, nachdem eine Löschung durch das Amtsgericht nachgewiesen wird. Nie gelöscht werden Daten über Kartenmissbrauch oder Betrug. Auch Adress- und Suchaufträge von Vertrags-partnern über unbekannt verzogene Kunden mit noch offenen Vertragsforderungen bleiben unbegrenzt gespeichert.

Note: Mangelhaft

Die WISO-Redaktion hat durch einen „Selbstversuch“ bewiesen, dass sich die Schufa-Daten oft in einem katastrophalen Zustand befinden. 17 Redaktions-mitglieder forderten ihre Eigenauskünfte an. Nur zwei der Auskünfte waren vollständig richtig. Bei 15 waren die Einträge nicht auf dem aktuellen Stand, unvollständig oder sogar falsch. Am häufigsten fehlten Handyverträge, beste-hende Kontoverbindungen und Hinweise auf Kreditkartenverträge. Damit liegt der Verdacht nahe, dass an die rund 20.000 Vertragspartner der Schufa bei Anfragen oft ähnlich zweifelhafte Daten weitergeleitet werden. Eine spätere Stichproben der WISO-Redaktion zeigte kein besseres Ergebnis: Auch hier waren die Daten oft fehlerhaft. Insbesondere die neuen Methoden zur Erfas-sung von Risikogruppen unter den Kreditnehmern führen zu zweifelhaften Ergebnissen.

Ist ein Eintrag Ihrer Meinung nach falsch, sollten Sie sich an die Schufa wenden und eine Korrektur verlangen. Die Schufa muss eine Änderung vornehmen, wenn ihr die Beweise schriftlich vorliegen. Das kann dann der Fall sein, wenn die Bank

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vergessen haben sollte, den bereits abbezahlten Kredit der Schufa zur Löschung zu melden. Hat die Schufa bei einem Schuldner vermerkt, dass er seinen Kredit nur teilweise zurückgezahlt hat, obwohl dies von einem Gericht für rechtens erklärt wurde, muss dies von der Schufa als ordnungsgemäße Erledigung vermerkt werden. Vergleiche können allerdings auch als solche benannt werden. Gibt es Unstimmig-keiten zwischen Ihnen und der Schufa, müssen die zweifelhaften Daten von der Schufa bis zur Klärung für die Weitergabe an Vertragspartner gesperrt werden.

Fehlerhaften Eintragungen sollten Sie auf jeden Fall sofort widersprechen. Neben dem Recht auf Auskunft haben Sie nämlich auch ein Löschungsrecht und unter bestimmten Umständen sogar einen Anspruch auf Schadenersatz. Sind die Aus-künfte in der Eigenauskunft fehlerhaft, muss Ihnen die Schufa die 7,60 Euro Ge-bühr erstatten. Sie tut dies aber nur nach Aufforderung. Sie sollten daher nicht nur sofort eine entsprechende Korrektur der Eintragungen verlangen, sondern auch den gezahlten Betrag zurückfordern.

Achtung: Denken Sie als Schuldner daran: Wenn Sie bei der Schufa eine Selbstauskunft beantragen, liefern Sie damit Ihre aktuelle Adresse, unter der Sie ab dann auch alle Gläubiger finden und erreichen. Ehe Sie einen Antrag auf Auskunft stellen, sollten Sie dies gegen den Nutzen der Auskunft abwägen.

Mit der Eigenauskunft sind unter Umständen noch weitere Nachteile verbunden: Denn jede schriftliche Abfrage wird registriert und beeinflusst Ihren so genannten Score-Wert negativ. Der Grund für viele Anträge: Laut Schufa werden über 90 Pro-zent aller Eigenauskünfte zur Vorlage bei Vermietern oder Arbeitgebern verwendet. So kann es sein, dass Ihr neuer Vermieter vor der Unterzeichnung des Mietvertrags wissen will, ob Sie in der Vergangenheit Ihren Zahlungsverpflichtungen immer pünktlich nachgekommen sind. In der Eigenauskunft, die auch als „wirtschaftli-ches Führungszeugnis“ bezeichnet wird, steht aber auch vieles, das Ihren Vermieter nichts angeht. Ein Recht auf eine Eigenauskunft hat er nicht und Sie sollten sich darauf auch nicht einlassen. Seit kurzem dürfen sich zwar auch Vermieter direkt an die Schufa wenden, um die Bonität ihrer Mieter zu überprüfen. Das gilt aber nur für große Unternehmen wie zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften. Für Privat-personen gilt das nicht.

Das umstrittene Score-Verfahren Wenn Sie einen Antrag auf Eigenauskunft stellen, erfahren Sie trotzdem nicht al-les, was über Sie gespeichert ist. Nicht enthalten in der Eigenauskunft ist der so genannte Score. Dabei handelt es sich um ein neuartiges Verfahren der Kreditwirt-schaft, über das Sie im Kapitel Kredite mehr lesen.

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Es gibt nicht nur eine einzige Kreditart, sondern eine Vielzahl verschiedener For-men, die für beide Seiten – den Schuldner und den Gläubiger - unterschiedliche Vorteile und Risiken mit sich bringen. Banken und Sparkassen bewerten dieses Risiko mit Hilfe eines neuartigen mathematischen Verfahrens, des Score, der EDV-gestützte automatisierte Kreditentscheidungen möglich macht. Banken verlangen deshalb für die genau gleich hohe Kreditsumme bei verschiedenen Kunden jeweils einen unterschiedlich hohen Zinssatz und damit einen anderen Preis. Verfahren der Kreditwirtschaft. Kredit ist nicht gleich Kredit. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zwei Personen für die gleiche Kreditsumme in einem Fall 5 Prozent und in anderen 15 Prozent bezahlen müssen.

2002 trat eine Änderung der Schufa-Klausel in Kraft. Seither gibt jeder Verbraucher mit seiner Unterschrift unter einen Kredit- oder Mobilfunkvertrag der Schufa künf-tig eine Art Generalvollmacht. Sie gilt nicht nur für die Übermittlung seiner persön-lichen Daten an die Schufa und für die Weitergabe dieser Daten an Dritte, sondern schließt auch das Score-Verfahren ein. Die Schufa verweist zwar darauf, dass jeder Verbraucher die Möglichkeit habe, bestimmte Passagen im Text der Schufa-Klausel zu streichen und jeder Verbraucher die Möglichkeit hätte, die Zustimmung zu die-sem Punkt zu verweigern. Aber in der Praxis bedeutet das: Wer seine Unterschrift nicht unter die gesamte Schufa-Klausel setzt, bekommt weder einen Handy-, noch einen Kreditvertrag, keine Kreditkarte und keine Versicherung.

Geheimniskrämerei mit Score-WertenKreditnehmern werden die Informationen über den Score-Wert bisher vorenthalten. Verbraucher können die Werte weder selbst noch die Form ihrer Errechnung in Erfahrung bringen. Damit haben sie auch keine Chance auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, wenn sie falsch sind. Die Geheimniskrämerei geht so weit, dass es für die Score-Information nicht einmal beispielhafte Angaben für die verwendeten Kriterien gibt. Von den Vertragspartnern aus der Wirtschaft können diese dagegen jederzeit abgefragt werden. Die Verschleierungspolitik rund um die Score-Bildung gibt Anlass zu großem Misstrauen. Für den Verbraucher bleibt un-durchsichtig, wozu er sein Einverständnis gibt. Dass derart mangelnde Transparenz nicht sein muss, zeigen ausländische Beispiele. In den Vereinigten Staaten müs-sen Scoring-Unternehmen bei einem negativen Score den Verbrauchern die vier schlechtesten Merkmale, die in den Wert eingeflossen sind, mitteilen.

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Tipp

Um den Score gibt es viel Ärger. Bestehen Sie bei der Anforderung der Ei-genauskunft darauf, dass Ihnen auch ein bereits berechneter Score mitgeteilt wird. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht darauf. Darin ist festgelegt, dass Ihnen alle über Sie gespeicherten Daten auf Anfrage mit-geteilt werden müssen.

Beim Scoring werden üblicherweise die Schufa-Daten und bankeigene Kundenda-ten zusammengeführt und untereinander abgeglichen. Aus Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Mietbelastungen, Wohnort und Daten aus früheren und bestehenden Verträgen für Darlehen, Kreditkarten, Leasing oder Handyverträge wird eine Gruppenzugehörigkeit konstruiert. Der Score wird aus dem gesamten Datenbestand der Schufa errechnet und dann im Hinblick auf die betroffene Per-son relativiert. Das Ergebnis ist ein Wert zwischen 0 und 1.000. Je höher dieser Punktwert, desto besser. Beispiel: Liegt der Score nach Schufa-Definition bei nur 200, entspricht das der schlechten Risikoklasse C. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, beträgt damit nach der Schufa-Theorie überdurchschnittliche 10 Prozent. Für den Einzelnen, der so schematisch einer be-stimmten Risikogruppe zugeordnet wird, kann das fatale Folgen haben, denn ihm wird über diese Methode das Risiko fremder Personen zugerechnet - vielfach mit der Konsequenz: Nicht kreditwürdig!

Der Score ist keine feste Größe, sondern ändert sich ständig. Er wird bei der Schufa daher auch nicht wie die anderen Daten gespeichert, weil er sich nicht nur jeden Tag verändert. Auch hängt der konkrete Punktwert vom Vertragspartner ab, der gerade anfragt. Die Kreditwürdigkeit für einen Handyvertrag fällt anders aus als für einen Bankkredit. Das Score-Verfahren wird in der Kreditwirtschaft in aller Regel nicht nur unterstützend zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen. Der Score-Wert wird von den Banken ja gerade deswegen von der Schufa angekauft, weil man sich auf kostengünstige Weise eine individuelle Beurteilung der Bank-kunden bei Kreditanfragen ersparen will.

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Die Schufa – der unsichtbare Dritte

Dies gilt erst recht in Bereichen wie der Telekommunikation, wo der Vertragswert meist so gering ist, dass sich ein besonderer Prüfungsaufwand wirtschaftlich nicht lohnt. Der Score-Wert ist auch dort inzwischen zum billigsten und einfachsten Be-urteilungskriterium geworden. Alle Beteiligten betonen zwar, dass der Score-Wert nicht für die individuelle Beurteilung eines Bankkunden gedacht sei. Die Grundda-ten dieses Kunden fließen aber in die Berechnung ein. Insofern sind die Hinweise „keinesfalls zur jeweiligen Einzelperson“ oder „gilt nie für eine konkrete Person“ eher irreführend. Und sie bedeuten auch nicht, dass der Vertragspartner sie nicht auf den jeweiligen Kunden bezieht.

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Schulden

Schulden machen ist nicht schwer – sie zu tilgen manchmal sehrKreditaufnahme – aber mit Verstand. Sonst

geraten sie schnell in die Schuldenfalle

Für Unternehmen, den Staat, aber auch für Privatpersonen ist es ein völlig nor-maler Vorgang, mit einem Kredit zu arbeiten. Beim Hauskauf ist eine Hypothe-kenschuld in der Regel nicht zu vermeiden. Aber viele Familien verschulden sich auch, ohne lange darüber nachzudenken, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist – und wie teuer es ist. Kredite sollte man aber wie Medikamente nehmen – nur wenn es wirklich nötig ist. Denn sonst kann das üble Spätfolgen haben.

Nach Abschluss ihrer Ausbildung hat Yvonne Steiner endlich einen Arbeitsplatz gefunden. Sie ist in die Stadt gezogen, hat eine kleine Wohnung gemietet und braucht nun Möbel. Dies geht nicht ohne einen Kredit, um die Wohnungseinrich-tung und die Küchenausstattung zu finanzieren. Auch Beate und Boris Bauer schaf-fen die Finanzierung für den Bau ihres Hauses nicht aus eigener Kraft. Sie nehmen dazu ein Hypothekendarlehen auf. Dadurch haben sie zwar im Moment eine hohe monatliche Belastung, aber die Mietkosten für die nach der Geburt des zweiten Kindes notwendige größere Wohnung würden langfristig auch erheblich zu Buche schlagen.

Marco Hansen, der beruflich viel unterwegs ist, braucht einen Wagen für seine Arbeit. Auch bei ihm lässt sich der Kauf des Autos nicht einfach aus der Haushalts-kasse finanzieren, so dass auch er ein Darlehen aufnehmen muss. Alles Beispiele, in denen es sich rechnet, mit fremdem Geld zu arbeiten, weil ein Gegenwert vor-handen ist.

Geld leihen, Kredite aufnehmen – das gehört zum wirtschaftlichen Alltag. Das gilt für den privaten Bereich genauso wie für die Wirtschaft oder den Staat. Wer sich etwas leisten will, das aus dem laufenden Einkommen nicht zu bezahlen ist, muss einen Kredit aufnehmen. Es gibt viele Gründe, mit geliehenem Geld zu zahlen: Beim Hausbau, Autokauf und anderen großen Investitionen ist das fast unvermeid-lich. Wer ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, kann dies in den seltensten Fäl-len ohne Aufnahme eines Kredits bewältigen. Der Kauf mit Hilfe von Krediten wird täglich millionenfach praktiziert: Noch nie war es in Deutschland so leicht, Geld auszuleihen. Statistisch gesehen hat jeder Privathaushalt in Deutschland Schulden

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in Höhe von über 20.000 Euro - und damit aber auch eine entsprechend hohe Zinsbelastung.

Konsum auf Pump ist teuerDas Problem: Viele Verbraucher haben mehr private Wünsche als Geld. Diese Men-schen nehmen oft zur Anschaffung von Konsumgütern Kredite auf. Das ist seit einiger Zeit sogar weiter verbreitet als angenommen – und gefährlich. Problema-tisch ist es, wenn Nico Brender und seine arbeitslose Lebenspartnerin Sylvia Klein den Urlaub mit einem Kredit finanzieren, weil sie dafür kein Geld in der Rücklage haben. Wenn Nico Brender und Sylvia Klein für ihren Konsum Geld aufnehmen, haben die beiden nach dem Ende ihres Urlaubs keinen Gegenwert mehr und der Kredit muss trotzdem zurückgezahlt werden. Im Gegensatz zum Kauf eines Autos das kann wieder verkauft werden, wenn man den Kredit nicht mehr tilgen kann.

Der Grund für den Kauf mit Kredit kann auch eine augenblickliche Notsituation sein. Sylvia Klein, die arbeitslose Sozialhilfebezieherin, weiß, dass sie nur dann eine Chance hat, eine Stelle zu bekommen, um die sie sich beworben hat, wenn auch ihr Äußeres stimmt. Deshalb nimmt sie einen Kredit, um sich entsprechend einzu-kleiden. Dies ist ein Beispiel, dass eine bestimmte Anschaffung sinnvoll und sehr wichtig sein kann, auch wenn der Preis das monatliche Budget übersteigt.

Nico Brender will sich ein bestimmtes Motorrad kaufen, für das er schon lange Geld zurücklegt hat. Die Maschine, die er im Auge hat, ist aber so teuer, dass das Gesparte noch nicht ausreicht. Ein Arbeitskollegen besitzt genau das Modell und hat damit nur wenige Kilometer zurückgelegt. Praktisch ist das Motorrad wie neu. Dieser Arbeitskollege hat geheiratet und ein kleines Kind bekommen, deshalb will er ein Auto kaufen. Um das zu bezahlen, will er das Motorrad so schnell wie mög-lich verkaufen. Er braucht schnell Bares und deshalb soll das Motorrad für wenig Geld abgestoßen werden. Dies ist die einmalige Chance für Nico Brender für einen günstigen Kauf, der sich so schnell bestimmt nicht wieder bieten wird. Deshalb nimmt er einen Kredit auf.

Doch auch in so einem Fall sollte man immer prüfen: Ist das Angebot auch dann noch so günstig, wenn die Zinsen dazu gerechnet werden, die – oft über einen langen Zeitraum - zusätzlich zum Preis zurückgezahlt werden müssen? Eine Finan-zierung über Kredit erhöht den Preis der erworbenen Ware immer. Denn Geld gibt es nicht umsonst, dafür müssen Zinsen gezahlt werden.

Ohne Kredite würde die Wirtschaft nicht funktionieren. Große Investitionen sind fast nur mit Krediten möglich. Wer investieren will, hat oft eine Idee, aber ihm fehlt das Geld, um ein Projekt zu realisieren. Wenn der erwartete Gewinn höher ist als die zu zahlenden Zinsen und sich die Tilgung aus den Rückflüssen finanzieren

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lässt, lohnt das Geschäft. Im Privaten lässt sich eine solche Rechnung oft nicht aufmachen. Wenn Beate und Boris Bauer für ihr Haus einen neuen modernen Heiz-kessel kaufen, kann man nachweisen, dass die eingesparten Energiekosten nach 10 oder 15 Jahren die Kosten wieder einspielen. Aber bei den meisten Konsumgütern lässt sich so eine Rechnung nicht aufmachen. Wer einen Kühlschrank auf Kredit kauft, verdient damit kein Geld, das zur Rückzahlung der geborgten Summe und zur Begleichung der Zinsen verwendet werden kann. Die geringe Stromersparnis reicht selten zur Amortisation. Das gilt erst recht, wenn Schmuck oder eine Ur-laubsreise „auf Pump“ finanziert werden.

Deshalb: Je teurer der Kredit ist, umso ernsthafter muss die Frage nach seinem Nutzen geprüft werden. Wer für Gebrauchsgüter mehr ausgibt, bekommt im All-gemeinen dafür auch einen höheren Gegenwert. Eine teurere Waschmaschine hat meist einen größeren Gebrauchswert und ein größeres und teureres Auto bietet im Allgemeinen auch mehr Sicherheit und Komfort.

Sparen: Konditionen vergleichen verbilligt den Kredit

Gleichgültig ob Investitionsfinanzierung, Konsumenten- oder Baukredit: Die Kreditgeber, die Sparkassen oder die Banken verschenken kein Geld, es sind keine Wohlfahrtseinrichtungen. Sie lassen sich jeden Kredit und das für sie damit verbundene Risiko teuer bezahlen. Kredit bekommt zudem nur ein Kun-de, von dem Kreditinstitute glauben, dass er die Schulden auch wieder tilgen kann. Aber gerade weil Wettbewerb besteht, sollte man sich nach den besten Konditionen erkundigen. Die Entscheidung, ob Sie tatsächlich einen Kredit aufnehmen, sollten Sie erst in Kenntnis der vollen Höhe der Kosten treffen und nur dann, wenn sie wissen, ob Sie die monatlichen Belastungen auch tragen können.

Schulden können sinnvoll sein

Von einer vernünftigen Kreditvergabe profitieren beide Seiten: Der Kunde und die Bank. Der Kreditnehmer kann sein Projekt verwirklichen und damit even-tuell sogar Geld verdienen. Der Kreditgeber bekommt später das geliehene Kapital wieder zurück und zusätzlich noch Zinsen. In diesem Kapitel soll auf keinen Fall die Kreditaufnahme verteufelt werden. Es wird auch nicht grund-sätzlich davon abgeraten, einen Kredit zu nutzen. Oft kann es sinnvoll sein. In vielen Fällen ist es unvermeidlich. Aber eine unüberlegte Kreditaufnahme kann existenzgefährdend sein. Deshalb muss sie sorgfältig kalkuliert werden.

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Auf „Pump“ kaufen oder Ansparen?Was ist billiger, sofort kaufen und dann „abstottern“ oder erst sparen und dann kaufen? Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn man weiß: Was kostet der Kredit am Ende wirklich? Und wo bekommt man ihn am günstigsten? Deshalb ist es besser, vor einer geplanten Anschaffung immer zuerst zu prüfen, ob es nicht möglich ist, noch etwas länger zu warten. Denn statt Zinsen zu zahlen, können dann Erträge für die Ersparnisse einkalkuliert und alle eventuell gebotenen Vorteile für Barzahler eingestrichen werden.

Jede Bank verlangt für die gleiche Kreditsumme einen anderen Preis. Wer deshalb für einen Kredit bei dem einen Kreditinstitut mehr bezahlt als bei einem anderen, hat davon überhaupt keinen Vorteil. Denn der von der Bank oder Sparkasse aus-gezahlte und schließlich zur Verfügung stehende Euro-Kreditbetrag ist bei jedem Kreditinstitut genau gleich hoch. Trotzdem muss am Ende bei einem Kreditinstitut mehr Geld zurückgezahlt werden als beim anderen.

Wer einen Kredit beantragt, sollte sich immer vor Augen halten, dass er nie das volle Darlehen ausgezahlt bekommt. Der Betrag, der letztendlich dem Kreditneh-mer überwiesen wird, ist der so genannte Nettokreditbetrag. Von der absoluten vereinbarten Kreditsumme werden Disagio, Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Prämien für eine Restschuldversicherung und sonstige Kosten abgezogen. Die be-hält der Kreditgeber von vornherein ein. Zinsen und Nebenkosten müssen aber für die Gesamtsumme bezahlt werden. Und diese Summe verlangt die Bank am Schluss auch zurück, obwohl sie so nie ausbezahlt wurde.

Tipp

Prüfen Sie immer erst, ob es nicht auch ohne einen Kredit geht. Sie sollten sich auch immer die Frage stellen, ob eine bestimmte Anschaffung wirklich so dringend ist und nicht warten kann, bis das Geld verfügbar ist. Denn dann sind keine teuren Zinsen zu zahlen, die den Preis eines Produkts leicht ver-doppeln können. Im Gegenteil: Die Anschaffung finanziert sich über die in der Zwischenzeit kassierten Zinsen sogar zu einem kleinen Teil selber.

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Kleine Rechtskunde für KreditnehmerDie Begriffe Darlehen und Kredit werden häufig im gleichen Sinn gebraucht. Da-runter versteht man im Allgemeinen eine längerfristige Überlassung einer Geldsum-me bestimmten Konditionen. Das bedeutet, bei der Geldausleihe wird von einem Kreditgeber ein bestimmter Geldbetrag zur Verfügung gestellt und gleichzeitig mit dem Kreditnehmer eine regelmäßige Tilgung und eine Zinszahlung vereinbart. Da-bei werden nicht nur die Höhe der Verzinsung und die Form der Rückzahlung festgelegt. Es werden darüber hinaus auch eventuelle Sicherheiten vereinbart. Ein Darlehen oder Kredit ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetz-buches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschie-dene Termine verteilt - meist mit Zinsen - zurückzuerstatten.

Geld hat ebenso seinen Preis wie die Arbeit (Lohn) oder eine Ware. Und es gibt hier wie dort höchst unterschiedliche Preise. Wer gezwungen ist, Geld zu leihen, um etwas anzuschaffen, sollte deshalb zuerst immer sorgfältig prüfen: Welcher der vielen unterschiedlichen Kredite ist für den jeweiligen Fall der beste, um das ver-folgte Ziel zu erreichen? Danach kann man entscheiden, ob diese Anschaffungen den geforderten Preis plus Zinsen überhaupt wert sind.

Kreditinstitute werben mit scheinbar günstigen Ratenkrediten und viele Verbrau-cher lassen sich locken. Viele machen dabei große Fehler, weil sie nicht genau rech-nen, um wie viel sich der Preis für die Ware durch Kreditzinsen und Zusatzkosten, verteuert. Das Gleiche gilt für die Überziehung des eigenen Kontos: Bequem aber teuer! Denn Geld ist nicht nur das Tauschmittel, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Das Geldgeschäft selbst ist ein eigenständiger Wirtschaftszweig, mit dem enorme Gewinne erzielt werden.

Auch an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden: Die Preise der Banken und Sparkassen sind keine amtlichen „Gebühren“, auch wenn die Kreditwirtschaft ver-sucht den Eindruck zu erwecken, es handele sich um etwas Unveränderbares und gleichsam Amtliches. Gebühren erhebt nur der Staat. Solche feststehende Gebühren sind beispielsweise die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises oder für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Diese Gebühren können vom Bürger nicht verändert werden. Das gilt für die Preise des Kreditgewerbes nicht, auch wenn die Geldhändler darüber nicht so gerne reden. Tatsache aber ist: Banken und Sparkas-sen stehen untereinander in heftigem Wettbewerb und ihre Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage.

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Schulden machen kann auch sinnvoll sein

Konsumgüter oder Urlaubsreisen per Kredit zu finanzieren, kann sehr teuer werden und sollte daher vermieden werden. Es kann aber nicht grundsätzlich davon abgeraten werden, einen Kredit zu nutzen. Es kann auch sinnvoll sein. In vielen Fällen ist es sogar unvermeidlich, weil kaum jemand über genügend Kapital verfügt, um sich beruflich selbstständig zu machen oder Wohneigen-tum zu erwerben. Aber eine unüberlegte Kreditaufnahme kann existenzge-fährdend sein. Deshalb muss jede Verschuldung sorgfältig überlegt und kal-kuliert werden.

Als Schuldner dürfen Sie sich keinen Fehler leisten, sonst wird es noch teurer. Die nachstehenden Ratschläge sollen Verbraucher in die Lage versetzen, unabhängig von den Einflüsterungen irgendwelcher Verkäufer, Vertreter oder Berater zu beur-teilen, was bei einer Kreditaufnahme unterm Strich wirklich auf sie zukommt und wie hoch die monatlichen Belastungen sein werden.

Kredite – so unterschiedlich wie die Gründe, Schulden zu machenKredite werden entsprechend der Dauer, für die sie vergebene werden, in kurz-, mittel- und langfristige Kredite unterteilt. Kurzfristige Kredite haben eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten, mittelfristige werden bis zu 4 Jahre gewährt und die Laufzeit von langfristigen Krediten beträgt mehr als 4 Jahre. Unterschieden wird auch nach der Kreditform. Es gibt die Buch- oder Kontokorrent-Kredite, die norma-lerweise über das laufende Girokonto abgewickelt werden, und die durch Schuldur-kunden verbrieften Kredite, wie das Hypothekendarlehen.

Weitere Unterscheidungsmerkmale sind: private und öffentliche Kredite, Inlands- und Auslandskredite, Industriekredite oder Mittelstandskredite. Letztere dienen auch als ein politisches Mittel zur Steuerung der Wirtschafts- und Finanzpolitik. Deshalb sind sie teilweise zusätzlich mit staatlichen Zuschüssen oder Steuerprivi-legien verbunden.

Der PrivatkreditAls Privatkreditgeschäft werden von den Banken die Kreditarten bezeichnet, die vor allem von Privatpersonen und Familien in Anspruch genommen werden. Das ist der Bereich, in dem Sie durch die richtige Wahl der Kreditart sehr, sehr viel Geld sparen können. Das lohnt sich, denn ein gesparter Euro ist mehr wert als der durch Arbeit verdiente Euro. Der gesparte Euro bleibt ungeschmälert erhalten, während

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für verdientes Geld Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Besonders wichtig ist die Entscheidung für die richtige Kreditart bei der Immobilienfinanzie-rung, denn dabei geht es um sehr hohe Summen.

Wer falsch finanziert, muss dies mit Einbußen beim Lebensstandard büßen oder riskiert gar den Verlust seiner eigenen vier Wände. Wer plant, ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit Kredit zu finanzieren, sollte deshalb den Spezialratgeber „HausFinanz“ von WISO zu Rate ziehen. Er enthält zahlreiche Tipps und Tricks für den Immobilienerwerb.

1. Der Ratenkredit – die etwas billigere LösungYvonne Steiner, die ihre erste Arbeitsstelle angetreten hat und sich eine neue Woh-nung einrichtet, braucht Geld, um sich Möbel anzuschaffen. In ihrem Fall emp-fiehlt es sich, einen Ratenkredit oder Rahmenkredit aufzunehmen. Dieser Konsu-mentenkredit wird mit festen Rückzahlungsraten vereinbart. Der Dispokredit ist dafür zu teuer. Andere Bezeichnungen für den Ratenkredit oder Rahmenkredit sind Allzweckdarlehen, Familienkredit, Anschaffungskredit oder Privatdarlehen.

Solche private Anschaffungsdarlehen sind Kredite, die Privatpersonen für persön-liche Zwecke oder für größere Anschaffungen in Anspruch nehmen können. Pri-vatdarlehen bekommen vor allem Lohn- und Gehaltsempfänger. Banken geben sie auch Angehörigen freier Berufe und Gewerbetreibende, um diesen den Erwerb von langlebigen Gebrauchsgütern zu finanzieren. Normalerweise zählt dazu neben der Wohnungseinrichtung auch der Kauf eines Autos. In aller Regel gilt das mit dem Ratenkredit angeschaffte Gebrauchsgut für das Kreditinstitut bis zur vollständigen Rückzahlung als Sicherheit.

Sparkassen und Banken nehmen bei der Höhe der Anschaffungsdarlehen bezüglich der Raten für die Rückzahlung auf die speziellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers Rücksicht. Deshalb kann bei diesen Krediten nicht nur der Auszah-lungsbetrag, sondern auch die Laufzeit individuell den persönlichen Verhältnissen entsprechend vereinbart werden. Der Kreditnehmer bekommt den beantragten Be-trag in einer Summe vollständig ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt einschließlich der Zinsen in vorher festgelegten gleich bleibenden Monatsraten. Neben den anfal-lenden Zinsen wird auch eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt meist zwei Prozent der Kreditsumme.

In der Regel liegt die Kreditsumme von Konsumentenkrediten zwischen 5.000 und 25.000 Euro. Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen. Die Laufzeiten betragen meist zwischen zwei und sechs Jahren. Je kürzer die Laufzeit eines Ratenkredits ist, desto teurer wird er. Der Grund: Die Abschlussgebühr, die immer gleich hoch ist, verteilt sich dann auf wenige Monate.

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Dieser schnelle und unbürokratische Kredit bietet dem Kunden Planungssicherheit. Die Kreditbearbeitung ist einfach. Außerdem weiß der Kunde, wie groß die monatli-che Belastung sein wird, denn die Laufzeit und die Raten stehen fest und sind damit überschaubar. Allerdings sollten auch bei kleineren Kreditbeträgen die Konditionen verschiedener Kreditanbieter miteinander verglichen werden. Die Mühe macht sich bezahlt.

Der Vorteil kann sich aber auch zu einem Nachteil verwandeln. Wenn sich die persönliche finanzielle Situation so verschlechtert, dass die laufenden Raten nicht mehr zurückbezahlt werden können, kann die Bank den kompletten Kredit sofort einschließlich der Zinsforderungen auf einen Schlag zurückfordern und durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

2. Der Rahmenkredit – ein Kind mit vielen NamenDer Rahmenkredit ist eine Variante des Konsumentenkredits. Diese neue Kreditart wird noch nicht sehr lange Zeit angeboten. Andere Bezeichnungen sind Abruf-, Ideal-, Variokredit, Zinsgleitkredit, Scheckkredit oder Variodispositionskredit. Die Werbeabteilungen der Banken und Sparkassen haben sich viele Namen einfallen lassen. Aber wie fantasievoll die Bezeichnung auch ist: Es handelt sich immer um einen Konsumentenkredit mit flexibler Ratenzahlung, eine Mischung aus Raten und Dispositionskredit.

Ähnlich wie beim Dispokredit auf dem Girokonto hat der Kunde einen vorher ver-einbarten Kreditrahmen. Das Kreditinstitut und der Kunde vereinbaren eine Kredit-summe, bis zu der der Kunde das Konto überziehen darf - ähnlich wie beim Konto-korrentkredit. Allerdings in einem wesentlich größeren Rahmen. Die Summen, die hier in Anspruch genommen werden können, reichen bis zu einer Obergrenze von 25.000 Euro. Der Kunde kann entscheiden, welche Summe er überziehen will. Auch hier fallen wiederum nur für den tatsächlich überzogenen Betrag Kreditzinsen an. Eine Bearbeitungsgebühr entfällt ebenfalls.

Im Gegensatz zum Dispositionskredit erfolgt die Rückzahlung aber in festen Mo-natsraten und die Laufzeit ist vertraglich begrenzt. Die Laufzeit eines solchen Kre-dites beträgt maximal zweiundsiebzig Monate. Innerhalb dieser Zeit kann der Kun-de jederzeit über die volle vereinbarte Kreditsumme verfügen. Der volle Betrag muss dabei nicht in Anspruch genommen werden. Bei Vertragsabschluss wird die Tilgungsrate vereinbart, meist mit einer Mindesttilgung, beispielsweise ein Fünf-zigstel des in Anspruch genommenen Kredits.

Ein weiterer Vorteil des Rahmenkredits ist die flexible Rückzahlung. Sie muss nicht in festen Raten erfolgen. Für die Raten wird allerdings in der Höhe eine monatliche Untergrenze festgelegt. z. B. mindestens ein Betrag von 200 Euro, der monatlich

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zurückbezahlt werden muss. Das ist der Unterschied dieser Kreditform zum Dispo-sitionskredit auf dem Girokonto, wo es keine festgelegten Rückzahlungsraten gibt. Bei beiden werden die eingehenden Zahlungen immer mit dem Minussaldo auf dem Konto verrechnet.

Der Vorteil dieser Variante eines Teilzahlungskredits liegt darin, dass der Kunde nicht bereits am Anfang der Kreditlaufzeit über den vollen Kreditbetrag verfügen muss, sondern immer nur über die Summe, die er tatsächlich benötigt. Der Kunde kann außerdem innerhalb der Laufzeit erneut ein weiteres Mal über solche Teilbe-träge des Kredits verfügen, die er bereits über Tilgungsraten zurückgezahlt hatte. Nach jeder Tilgungszahlung erhöht sich wieder der noch freie Teil des Kreditrah-mens.

Ist die Laufzeit beendet, kann der Kunde keine Gelder mehr neu in Anspruch neh-men. Die Rückzahlung kann aber noch über diesen Termin hinaus erfolgen.

Solche Konsumentenkredite gewähren Kreditinstitute ohne besondere Sicherheiten, wenn sie überzeugt sind, dass der Kontoinhaber die Gewähr für eine termingerechte Rückzahlung des Kredits bietet. Den Kredit gibt es ohne Nachweis des Verwen-dungszweckes.

Tipp

Genauso wie der Dispositionskredit sollte auch der Rahmenkredit nur kurz-fristig in Anspruch genommen werden. Größere Anschaffungen sollten damit auf keinen Fall finanziert werden. Auch der Rahmenkredit ist dafür zu teuer.

Die Verzinsung des Kredits kann sowohl auf einer Festzinsbasis als auch varia-bel erfolgen. Festzins bedeutet, dass der Zinssatz über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Es kann aber auch eine variable Verzinsung vereinbart werden, bei der der Zinssatz laufend an das aktuelle Zinsniveau angepasst wird. Zinsen sind dabei nur für die in Anspruch genommene Darlehenssumme zu zahlen. Zusätzlich kann die Bank eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die sich nach der Höhe der jeweils in Anspruch genommenen Darlehenssumme richtet.

Für den Bankkunden stellt der flexible Zinssatz allerdings ein Risiko dar, denn der Zinssatz kann vom Kreditinstitut einseitig den aktuellen Marktverhältnissen ange-passt werden. Das bedeutet, für das jeweils aktuelle Schuldsaldo muss der Kunde den vom Kreditinstitut erst im Nachhinein bekannt gegebenen Zins bezahlen.

Da der Zinssatz variabel ist, kann sich beim Rahmenkredit die monatliche Belas-tung auch kurzfristig rasch ändern. Wer einen derartigen Kredit aufnimmt, sollte deshalb immer prüfen, ob mit dem normalen Haushaltseinkommen auch jede mög-

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liche Zinserhöhung verkraftet werden kann. Das Zinsänderungsrisiko trägt allein der Kreditnehmer. Ein Kreditkostenvergleich mit anderen Anbietern ist aufgrund der vorher nicht feststehenden Zinshöhe fast unmöglich.

3. Die Teilzahlung: Bequem aber auch teuerEinrichtungshäuser, Elektrohändler, Küchen- und Autofirmen bieten eine besonders verlockend bequeme Form der Kreditaufnahme an: den Kauf auf Raten. Sie wollen damit den Umsatz mit einkommensschwachen Kunden ankurbeln und steigern - oder Käufer gewinnen, die durch frühere Abzahlungskäufe bereits finanziell einge-engt sind. In den meisten Fällen finanzieren sie einen derartigen Kredit gar nicht selbst, sondern vermitteln lediglich Ratenkredite eines anderen Geldgebers. Beim Kauf eines Autos, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, empfehlen die Autohersteller fast immer die eigene Bank. In diesen Fällen spricht man von Teilzahlungskäufen oder Ratenkäufen. Der Kreditvertrag ist dabei an einen Kaufvertrag gekoppelt.

Verträge zu Ratenkäufen müssen immer schriftlich abgeschlossen werden und be-stimmten Vorschriften entsprechen. Im Vertrag genannt sein müssen:

• der Barzahlungspreis inklusive Mehrwertsteuer,

• der Teilzahlungspreis,

• die Summen, die als Anzahlungen geleistet werden müssen,

• alle Raten,

• Zinsen einschließlich der sonstigen Kosten wie Bearbeitungsgebühren,

• Provisionen,

• Kreditausfallgebühren und

• Hinweis auf das Widerrufsrecht.

Darüber hinaus muss der Vertrag einen Teilzahlungsplan enthalten, in dem der Be-trag, die Anzahl und die jeweilige Fälligkeit der einzelnen Raten mit genauen Daten und dem effektiven Jahreszins aufgeführt sind.

Achtung: Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist der deutlich hervorgehobene Hinweis auf das Widerrufsrecht innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss. Aus diesem Grund ist es so wichtig, unbedingt darauf zu achten, dass bei Raten-käufen das richtige Datum eingetragen wird. Nur in diesem Fall hat man die volle Bedenkzeit, die der Gesetzgeber aus gutem Grund bei allen derartigen Geschäften einräumt.

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Mit dem Widerrufsrecht soll erreicht werden, dass Unterzeichner die Möglichkeit haben, von dem Geschäft zurückzutreten, nachdem sie noch einmal in Ruhe alle Konditionen geprüft und durchgesehen haben. Das geht zu Hause und zusammen mit Angehörigen und Freunden besser als im Geschäft. Der Kunde steht nicht unter dem psychologischen Druck, der von manchen Verkäufern oder Vertretern sehr geschickt eingesetzt wird, um eine rasche Unterschrift unter einen Vertrag zu be-kommen oder den Kunden zu einem unüberlegten Geschäft zu drängen.

Weil der Kreditvertrag an den Kaufvertrag gekoppelt ist, kann bei diesen so ge-nannten verbundenen Geschäften die Rückzahlung des Kredits verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Eine berechtigte Einwendung muss aber schriftlich mitgeteilt werden.

Wer einen Ratenkauf vereinbart, muss wissen, dass der Kauf teurer wird. Der Teil-zahlungspreis ist grundsätzlich höher als der Barzahlungspreis, weil die Zinsen mit-finanziert werden müssen. Barzahlung lohnt sich auch aus einem anderen Grund. Barzahler können den Kaufpreis in vielen Fällen noch weiter reduzieren, indem sie Rabatt und Skonto aushandeln Das ist beim Ratenkauf fast nie möglich. Durch eine entsprechende Finanzplanung ergibt sich hier also oft die Möglichkeit (steuerfrei) Geld zu verdienen.

Tipp

Wer für eine Anschaffung nicht über genügend Barmittel verfügt und Geld leihen muss, sollte ausrechnen, ob es nicht günstiger ist, einen Kredit auf-zunehmen und damit zu bezahlen. Gegenüber dem Verkäufer ist man dann Barzahler und kann alle Rabatte und Skonti in Anspruch nehmen. Vielleicht ist auch der Zins niedriger.

Wie meist im Leben, gibt es auch hier Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Die wirtschaftliche Situation und die Zurückhaltung der Verbraucher bei der Anschaf-fung neuer Autos hat dazu geführt, dass in bestimmten Fällen beim Autokauf über die Autobank des Herstellers günstiger eingekauft werden kann. Alle bedeutenden Autohersteller haben inzwischen als Tochterunternehmen eigene Banken, die dem Autokäufer das nötige Geld beschaffen. Für die Anschaffung eines Wagens kann sich unter Umständen die Finanzierung durch die konzerneigenen Banken lohnen. Die Geschäftspolitik der Autobanken besteht im Allgemeinen nicht darin, über die Margen im Kreditgeschäft große Gewinne zu erwirtschaften, sondern Ziel ist die Steigerung des Absatzes von Fahrzeugen der eigenen Automobilmarke. Dies ist Teil einer Marketingstrategie, um Kunden an die Marke zu binden. Die Autobanken geben den Kredit oft sogar billiger, weil man hofft danach mit dem Kunden weitere

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Geschäfte zu machen und ihm Versicherungen, Schutzbriefe und Wartungs- und Servicepakete verkaufen kann und dabei das Geld verdient. Autofirmen wollen damit aber nicht generell das übrige Kreditgewerbe unterlaufen und mit ihnen bei allgemeinen Darlehen in Wettbewerb treten. Günstige Finanzierungen gibt es nur für den Kauf eines Autos.

Der Kredit vom Autohändler unterscheidet sich im Allgemeinen kaum von einem Kredit von der Bank oder von der Sparkasse. Bei dem hart umkämpften Automarkt und dem relativ hohen Kaufpreis für ein Auto gilt daher erst recht: Wer gegenüber dem Verkäufer als Barzahler auftritt, hat in jedem Fall die besseren Karten und die größeren Chancen, einen Nachlass oder einen günstigen Preis für den Gebrauchten auszuhandeln. Dieser Vorteil übertrifft oft die kleinen Ersparnisse beim Zins.

Vorsicht bei „günstig“

Besonders günstige oder zinslose Sonderkonditionen werden oft nur dann angeboten, wenn der Kauf von bestimmten Automodellen angekurbelt wer-den soll. Meist gelten die extrem billigen Kredite für Auslaufmodelle. In diesen Fällen sollte man sich auch nicht durch eine günstige Finanzierung blenden lassen, denn der Preis- und Konditionenvorteil gilt nur zum Zeitpunkt der An-schaffung und ist deshalb auch vordergründig. Er geht später durch einen niedrigen Wiederverkaufswert wieder verloren.

Wer eine Autofinanzierung braucht, sollte in der richtigen Reihenfolge vorgehen: Zuerst wählt man den Typ, das Modell, die Farbe und die Ausstattung aus. Dann redet man mit dem Händler und lässt sich dafür einen Preis anbieten. Erst dann ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem man die Frage stellt: Welche Form der Finanzie-rung bietet der Händler bei diesem Preis an? Sollte die Autofinanzierung günstiger als Barkauf sein, empfiehlt es sich auf jeden Fall, auch ein Angebot bei einem Kre-ditinstitut einzuholen. Danach müsste die richtige Entscheidung leicht fallen.

4. Leasing – auch für Privatpersonen eine MöglichkeitDie Leasingbranche verzeichnet seit Anfang der 60er Jahre in Deutschland Zu-wachsraten, die weit über dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum liegen. Leasing reicht inzwischen von Immobilienleasing, dem Bau von Straßen und Gefängnissen bis zu ganzen Fabrikanlagen oder auch nur einem Auto. Ursprünglich waren Lea-singgesellschaften vom Hersteller unabhängige Unternehmen, die Wirtschaftsgüter im Auftrag eines Kunden erwerben und an diesen vermieten. Inzwischen verbreitet sich immer mehr das so genannte Herstellerleasing, um damit einen zusätzlichen Vertriebsweg für den Absatz eigener Produkte zu schaffen und Leasing als Instru-ment der Absatzförderung zu nutzen.

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Leasing ist eine Finanzierungsmethode, die es erlaubt, ein Investitions- oder Kon-sumgut gegen die Zahlung einer festgelegten monatlichen oder jährlichen Gebühr zu nutzen, ohne dass gleich der gesamte Preis dafür zu zahlen ist. Wirtschaftlich gesehen entspricht Leasing einem langfristigen Kredit. An Stelle der regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen werden die vereinbarten Leasinggebühren bezahlt. Insofern kann die Zahlung auch mit einer Miete verglichen werden.

Beim Kauf eines Autos, einer Telefonanlage oder eines Computers - aber nicht nur hier - wenden sich Leasinggesellschaften vermehrt an Privatleute. Diese Form wird gewählt, weil es Leasing möglich macht, dass man sich auch bei einer geringen monatlichen Belastung Anschaffungen leisten kann, die aus dem verfügbaren Ein-kommen nicht hätten bezahlt werden können, ohne dass man sich einschränken muss.

Bei diesem Kreditvertragstyp wird lediglich die Differenz zwischen dem Anschaf-fungswert, dem Neupreis und dem voraussichtlichen Restpreis am Vertragsende, einschließlich der Zinsen finanziert. Der Leasingnehmer ist in dieser Zeit weder der Eigentümer noch der eigentliche Mieter der Ware. Die Ware kann daher weder beliehen werden noch in anderer Form als Sicherheit dienen.

So bleibt - beispielsweise beim Autokauf - das geleaste Auto im Eigentum des Händlers. Trotzdem hat der Nutzer mehr Pflichten als ein Mieter: Er ist verpflichtet, das Auto regelmäßig warten zu lassen und die dabei entstehenden Kosten zu tra-gen. Für den Verlust, Beschädigungen und Reparaturen muss der Leasingnehmer aufkommen, nicht der Eigentümer.

Auch Leasing ist nicht ohne Risiken

Leasingverträge sind üblicherweise auf zwei bis drei Jahre begrenzt. In dieser Zeit darf der Leasingnehmer das Auto nutzen. Zu Beginn der Vertragslaufzeit ist eine einmalige Sonderzahlung fällig. Meist beträgt diese 20 bis 30 Prozent des Neu-preises. Dazu kommen dann noch die monatlichen Leasingraten.

Ergibt sich bei Vertragsende, dass der tatsächliche Verkaufserlös des Fahrzeugs niedriger ist als der kalkulierte Restwert, muss auch diese Differenz vom Leasing-nehmer ausgeglichen werden. Das kann passieren, wenn das Auto nicht ordentlich gepflegt wurde oder mehr Kilometer zurückgelegt worden sind, als das Leasingun-ternehmen ursprünglich kalkuliert hatte.

Vorsicht: Ein Privatmann kann selten beurteilen, ob dieser Restwertansatz im An-gebot realistisch kalkuliert worden ist oder am Anfang bewusst zu hoch angesetzt wurde, um dem Kunden ein besonders günstiges Leasingangebot vorzutäuschen.

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Besonders unseriös sind Leasingangebote, die bei Restwertverträgen mit der Aus-sage „unbegrenzte Kilometerleistung“ werben. In diesem Fall kann ein kalkula-torischer Restwert überhaupt nicht realistisch ermittelt werden, weil die jährliche Kilometerleistung während der Vertragslaufzeit nicht feststeht. Wer auf ein solches vermeintlich attraktives Angebot eingeht, kann sicher sein, dass er bei Vertragsende wahrscheinlich erheblich nachzahlen muss. Ähnliches gilt, wenn die vereinbarte Kilometerleistung überschritten wird.

Meist wird beim Leasing eine feste Mietzeit vereinbart. Danach kann der Vertrag entweder zu neuen Bedingungen, in der Regel: zu niedrigen Leasinggebühren, fort-gesetzt werden oder der Mieter tauscht das gebrauchte Gerät gegen ein neues. Das hat bei Maschinen oder Anlagen, die wegen des technischen Fortschritts in diesem Bereich rasch veralten, den Vorteil, stets über die modernste Version zu verfügen.

Achten Sie bei Leasingverträgen darauf, ob der Vertragspartner am Ende der Lauf-zeit ein „Andienrecht“ hat. Dann müssen Sie nämlich auf seinen Wunsch das Fahr-zeug zum Restwert kaufen – auch wenn es nicht Ihr Wunsch ist.

Tipp

Wer beabsichtigt, die Ware nach Ablauf des Leasingvertrags zu kaufen, sollte keinesfalls einen Leasingvertrag abschließen. In diesem Fall muss mit Sicher-heit alles in allem ein wesentlich höherer Endpreis bezahlt werden, als er bei einer Barzahlung fällig wäre.

Besonders kompliziert wird es für Privatkunden, wenn sie einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen. Die Abrechnungen sind für den Leasingnehmer so gut wie nicht durchschaubar. In diesem Fall sollte unbedingt ein Fachmann zu Rate gezo-gen werden.

Um zu entscheiden, ob die Finanzierung über Leasing günstiger ist als eine ande-re Form der Kreditfinanzierung, sollte man die Leasingkosten mit den Kosten für einen Ratenkredit vergleichen. Noch besser ist allerdings, wenn man die Gesamt-kosten für die Finanzierung nicht nur mit dem Listenpreis des Händlers vergleicht, sondern davon auch all das abzieht, um das ein Händler den Listenpreis mindert, wenn der Kaufpreis bar bezahlt wird.

Privatpersonen sollten bedenken, dass auf Leasingverträge das Verbraucherkredit-gesetz nur beschränkt Anwendung findet. Das bedeutet unter Umständen weniger Schutz.

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Die Vorteile des Leasing

Die Vorteile beim Leasing bestehen darin, dass zunächst kein Kapital eingesetzt werden muss. Bei einer betrieblichen Nutzung können die laufenden Leasingraten beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das ist der Grund, warum Unternehmen meist keine Pkw für ihren Fuhrpark kaufen, sondern leasen. Leasing lohnt häufig nur, wenn die Leasingraten von der Steuer abgesetzt werden können. Wer als Privatmann genau rechnet, wird deshalb meist feststellen, dass Leasing nur bei geschäftlicher Nutzung sinnvoll ist.

Leasing kann auch dann vorteilhaft sein, wenn die auf diese Weise gemieteten Ge-genstände nur für eine gewisse vorher bekannte Zeit benötigt werden. Sie können dann ohne Probleme zurückgegeben werden und der Nutzer muss nicht lange nach einem Käufer für das alte Gerät suchen.

Leasing im großen Stil wird meist durch darauf spezialisierte Firmen betrieben, die jedes gewünschte Gut beschaffen und zum Leasing anbieten - vom Firmenfahrzeug über Maschinen bis zu Verwaltungshochhäusern. Eine in den letzten Jahren häu-figer praktizierte Form des Leasing ist das „Sale-and-lease-back-Verfahren.“ Dabei verkauft der Eigentümer das Objekt an die Leasingfirma und mietet es gleichzeitig zurück. Dies geschieht vor allem bei Haus- und Grundbesitz. Einige große Unter-nehmen haben auf diesem Weg ihre Hauptverwaltungen verkauft und dann wieder gemietet. Dadurch kann das in die Gebäude investierte Kapital für andere Zwecke flüssig gemacht und überdies der Mietaufwand steuerlich als Betriebsausgaben gel-tend gemacht werden. Inzwischen verkaufen oder vermieten Kommunen sogar ihre Wasserwerke, Kläranlagen oder U-Bahnen an ausländische Investoren und mieten sie dann zurück. Sie nutzen dabei die unterschiedlichen steuerlichen Bedingungen in verschiedenen Ländern und sparen zum Beispiel auf Kosten des US-Fiskus. Die Frage ist allerdings, wie lange die dortigen Gesetzgeber diesem Spiel zuschauen.

5. Der Arbeitgeberkredit: zugreifen - wenn möglichGewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern neben dem Lohn oder Gehalt einen Geldbetrag, den der Arbeitnehmer irgendwann wieder zurückzahlen soll, dann ha-ben beide Parteien ein Arbeitgeberdarlehen vereinbart. Der Arbeitgeberkredit zählt zu den günstigsten Kreditarten, denn viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbei-tern zinsgünstige und manchmal sogar zinsfreie Darlehen. In früheren Jahren war dies ein erprobtes Mittel, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Seit sich die wirtschaftliche Lage verschlechtert hat und Betriebe weniger Schwierigkeiten haben, qualifizierte Mitarbeiter zu finden, wurde diese Sozialleistung in vielen Un-

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ternehmen gestrichen. Wo auch heute noch dringend Spezialisten gesucht oder neue Mitarbeiter und ihre Familien in wenig attraktive Gegenden gelockt werden sollen, findet man dieses Angebot immer noch.

Wer einen größeren Betrag aufnehmen muss, wie beispielsweise einen Baukredit, für den lohnt es sich auf jeden Fall, in der Personalabteilung nach einem sol-chen Kredit mit Zinsrabatt zu fragen. Wenn der Arbeitgeberkredit günstiger ist als marktübliche Konditionen oder gar zinsfrei gewährt wird, gilt dies allerdings als geldwerter Vorteil, der steuerlich wie Arbeitslohn behandelt wird. Besteuert wird nicht der gesamte Kredit, sondern nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem bank-üblichen Zinssatz und dem Arbeitgeberdarlehen.

Das Arbeitgeberdarlehen darf nicht dazu verwendet werden, Waren des Arbeitge-bers zu erwerben, denn die Gewerbeordnung verbietet es Arbeitgebern, die eigenen Waren den Arbeitnehmern zu kreditieren.

Beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis kann der alte Arbeitgeber nicht die sofortige Rückzahlung eines Darlehens verlangen. Der Ge-setzgeber hat dafür gesorgt, dass kein unzulässiger Druck auf Firmenwechsler aus-geübt werden kann. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall nur die Möglichkeit, mit den für Darlehen üblichen gesetzlichen Fristen die Kündigung des Kredits auszuspre-chen und die Rückzahlung zu verlangen. Die Höhe der Darlehensrückzahlung darf bei Arbeitgeberkrediten dann aber nur so hoch sein, dass die Pfändungsfreigrenzen des Arbeitnehmers nicht unterschritten werden.

Tipp

Trotz Steuerpflicht sollte sich niemand davon abschrecken lassen, diesen Kredit in Anspruch zu nehmen. Denn selbst wenn die Differenz zum marktüb-lichen Zins mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet wird, bleibt ein Vorteil übrig. Trotz Lohnsteuerpflicht zählen Arbeitgeberdarlehen zu den günstigsten Krediten.

Überall dort, wo Arbeitgeberkredite gewährt werden, sollte man sie auf jeden Fall als zusätzliche günstige Finanzierung verwenden. Meistens stehen sie allerdings nur in einem sehr begrenzten Umfang zur Verfügung: Deshalb heißt es: schnell zugreifen.

6. Kleinkredite: Wo „Bargeld lacht“, lauern Kredithaie Wer nicht mehr weiß, wie die Schulden bezahlt werden sollen, sieht sich viel-leicht der Rettung nahe, wenn er oder sie die Überschrift liest: „Bargeld lacht“, der

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schnelle Kredit ohne große Formalitäten und peinliche Fragen.“ Kreditvermittler oder Finanzmakler schalten in Tageszeitungen und anderen Blättern gern Klein-anzeigen mit Werbesprüchen, wie „Schnelles Geld“, „Blitzkredit per Telefon“ oder „Hausfrauenkredit“. Sie werben mit rascher und unbürokratischer Abwicklung von Krediten. Wie bei jeder Werbung, sollte man sich von solchen Formulierungen nicht blenden lassen.

Vorsicht: Diese Kleinkredite sind im Allgemeinen die teuerste Form der Verschul-dung. Die Kreditvermittler vergeben selbst keine Kredite, sondern vermitteln sie nur - wie ja auch der Name sagt. Neben den normalen Zinsen muss für die Anbieter von „Sofort-Krediten“ oder „Hausfrauenkrediten“ eine Vermittlungsprovision be-zahlt werden. Banken und Sparkassen honorieren diese Schlepper in der Regel mit Vermittlungsgebühren in Höhe von fünf Prozent des aufgenommenen Kredits. Oft erhalten sie von den Kreditinstituten, die mit derartigen Vermittlern zusammenar-beiten, noch Erfolgsprämien und andere zusätzliche Provisionen. Dieses Geld zahlt die Bank natürlich nicht aus ihrem Gewinn. Das wird alles auf den Kunden abge-wälzt. Wer sich von einem Kreditvermittler Hilfe verspricht, muss wissen, dass er das alles mitbezahlt.

Diese Art von Kreditvermittlung weckt bei Menschen, die sich schon hoch ver-schuldet haben, immer wieder Hoffnung auf Hilfe. Aber der Gang zum Kreditver-mittler ist weder bei zu hoher Verschuldung noch in anderen Notfällen, in denen dringend Bargeld benötigt wird, eine Lösung, um mit finanziellen Problemen fertig zu werden. Wer aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse bei einer Bank oder ei-ner Sparkasse direkt keinen Kredit bekommt, erhält ihn in der Regel auch nicht auf dem Umweg über den Vermittler. Oder nur zu extrem hohen Kosten, durch die eine bereits bestehende Schuldenlast noch drückender und in vielen Fällen nicht mehr steuerbar wird. Der Weg zum Kreditvermittler endet deshalb oft erst recht in der Überschuldung und kann bedeuten, dass die Betroffenen überhaupt keinen Ausweg aus der Schuldenfalle mehr finden.

Hausfrauenkredit, Sofortkredit & Co – bloß die Finger weg!

Wer Kleinanzeigen von Kreditvermittlern und den darin gegebenen Verspre-chungen vertraut und hofft, mit der Hilfe dieser Anbieter seine Schulden in den Griff zu bekommen, verschlimmert seine Situation. Wer nachrechnet, wird schnell merken, dass ein Betroffener wegen der hohen Zinsbelastung kaum noch die Chance hat, später seine Schulden zu tilgen. Diese Form der Kreditfi-nanzierung endet deshalb sehr oft bei der Schuldnerberatung und schließlich im privaten Konkurs, weil alles verfügbare Geld für Zinsen draufgeht

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Dazu besteht die Gefahr, in die Hände von Betrügern zu fallen. Ehe der Kredit ausgezahlt wird, verlangen Kreditbetrüger sehr oft Anzahlungen und Provisionen - die sie natürlich im Voraus kassieren. Danach teilen sie mit, sie hätten keine Bank gefunden. Durch diesen Trick ist das angezahlte Geld verloren und wird nicht mehr zurückerstattet. Wer sich in einer persönlichen Notlage auf derartige Angebote einlässt, muss diese Erfahrung teuer bezahlen.

Was ist Wucher?

Liegt der für einen Ratenkredit geforderte Zins zum Zeitpunkt des Vertrags-abschlusses 90 Prozent über den durchschnittlichen Marktzinsen, handelt es sich um Zinswucher. Der durchschnittliche Marktzins wird regelmäßig von der Bundesbank veröffentlicht. Bei Kreditwucher ist der Vertrag wegen Sittenwid-rigkeit nichtig. In einer allgemeinen Hochzinsphase genügt es bereits, wenn der Vertragszins den Marktzins um 12 Prozentpunkte übersteigt.

7. Hypothekendarlehen beim Immobilienkauf – die andere Art, Schulden zu machenWenn Bianca und Marco Hansen darüber nachdenken, ob sie sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen können, dann werden sie sich sehr schnell die Frage stellen müssen, woher das erforderliche Geld kommen soll. Ein bestimmter Anteil an Ei-genkapital muss immer vorhanden sein, damit die spätere Belastung durch Zinsen und Tilgung nicht unerträglich hoch wird. Aber kaum jemand schafft es, den ge-samten Betrag auf den Tisch zu legen. Das ist in der Regel nur möglich, wenn man bereits ein Haus besessen hat und aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen muss. Ein junges Paar wie Marco und Bianca kann froh sein, wenn es ein Drittel des Gesamtpreises vom eigenen Konto holen kann. Eine Kreditfinanzierung ist daher fast immer unvermeidlich. Doch hier gelten ganz andere Regeln als beim Kauf einer Waschmaschine oder eines „Urlaubs auf Pump.“

Denn ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind keine Verbrauchsgüter sondern (auch) eine Vermögensanlage. Eine Immobilie behält im Allgemeinen ihren Wert. In vielen Fällen steigt er sogar im Laufe der Jahre. Das heißt, dass Marco und Bi-anca später sogar die Möglichkeit hätten, ihr Haus „aufzuessen“. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel durch einen Verkauf auf Rentenbasis oder eine ähnliche Lösung ihre Alterseinkünfte aufbessern könnten. Ein Auto, eine teure Kamera oder ein Wohnmobil, die „abgestottert“ werden, verlieren dagegen ständig an Wert. Wenn die letzte Rate bezahlt ist, können sie nur noch zu einem viel niedrigeren Preis als gebraucht verkauft werden – wenn überhaupt.

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Schulden

Hauskauf dagegen ist Vermögensbildung. Zur Finanzierung der eigenen vier Wän-de ist aber insbesondere in jüngeren Jahren immer eine Kreditaufnahme nötig. Für Privatleute sind dann ein Grundschuld- oder Hypothekendarlehen und der Bau-sparvertrag die gebräuchlichsten Finanzierungsinstrumente. Aber auch für Haus-besitzer, die schon alles abbezahlt haben, kann plötzlich eine Situation entstehen, in der eine Hypothek auf die Immobilie aufgenommen werden muss. Die Hypothe-kenvergabe ist der Hauptgeschäftszweig der Hypothekenbanken sowie der Bau-sparkassen.

Während Konsumentenkredite und Leasingverträge nur kurze Laufzeiten haben, erstreckt sich die Laufzeit von Bau- und Immobiliendarlehen grundsätzlich über einen längeren Zeitraum, der bis zu 30 Jahren gehen kann. Außerdem liegen die Kreditsummen wesentlich höher als bei anderen Privatkrediten. Deshalb - und we-gen der langen Laufzeit - verlangen die Kreditinstitute ein besonderes Faustpfand. Als Sicherheit für den Kredit dienen das Grundstück und das Gebäude. Dafür gelten allerdings ganz andere Regeln als für die sonstigen Kreditverträge. Es reicht nicht aus, dass zwischen dem Bauherren und der Bank oder einem anderen Geldgeber einfach ein Kreditvertrag geschlossen wird. Beim Wohnbaukredit muss ein Notar eingeschaltet werden. Er sorgt dafür, dass die Belastung des Grundstücks mit einer Hypothek als Grundschuld in das beim Amtsgericht geführte Grundbuch eingetra-gen wird.

Hypotheken gehören zu den so genannten Grundpfandrechten und stellen damit Sicherheiten besonderer Güte für Kredite oder andere Verpflichtungen dar. Hypo-theken sichern dem Begünstigten, also dem Hypothekengläubiger, eine feste Sum-me zur Befriedigung seiner Forderung zu. Das Grundstück, mit dem die Hypothek belastet ist, haftet dem Kreditgeber für die Kreditsumme, die für den Kredit verein-barten Zinsen und für eventuelle Nebenleistungen. Das Grundstück dient also als Sicherheit für den Kreditgeber.

Die Hypothek besteht nur in der Höhe und Dauer der zu Grunde liegenden Forde-rung. Erlischt die Forderung, beispielsweise durch Rückzahlung des Kredits, so ver-fällt das Recht des Gläubigers aus der Hypothek. Eine Übertragung der Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen ist ohne die gleichzeitige Übertragung der Hypothek nicht möglich. Umgekehrt ist die Übertragung der Hypothek ohne gleich-zeitige Übertragung der Forderung nicht möglich.

Eine Hypothek entsteht durch Einigung zwischen dem Hypothekengläubiger und dem Grundstückseigentümer sowie die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch. Eine rechtskräftige Eintragung muss neben dem Namen des Gläubigers auch die Geldsumme der Forderung, die vereinbarten Zinsen auf die Forderung sowie die Geldsumme für eventuelle Nebenleistungen enthalten.

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Wenn die letzte Rate für den Kredit gezahlt ist, kann der Hauseigentümer beim Amtsgericht die Löschung der Grundschuld beantragen. Marco und Bianca haben dann nach etwa 25 Jahren endlich ein lastenfreies Haus. Das gilt aber nur, wenn sie in der ganzen Zeit die Zinsen und die Tilgung bezahlt haben. Wenn sie durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder einen Unfall finanziell in Schwierigkeiten geraten sollten und nicht durch entsprechende Versicherungen vorgesorgt haben, können sie in eine schwierige Lage kommen. Die Bank kann sie sogar zwingen, ihr Haus zu verkaufen, damit der Kredit getilgt werden kann.

Wenn die Zwangsvollstreckung drohtHypothekendarlehen sind günstiger als andere Kredite, denn für Banken und Spar-kassen ist das Risiko geringer. Hypotheken gelten als werthaltige Sicherheiten. Sie werden vor allem bei der Finanzierung von Bauvorhaben verwendet. Je nachdem ob die Hypothek an erster oder folgender Rangstelle im Grundbuch steht, spricht man von erstrangigen oder nachrangigen Hypotheken. Erstrangige Hypotheken gelten als besonders werthaltig und sicher. Realkreditbanken vergeben Kredite hauptsächlich gegen erstrangige Hypotheken, wohingegen Bausparkassen zur Be-sicherung von Bausparkrediten auch nachrangige Hypotheken akzeptieren. Nach-rangig bedeutet, dass im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers erst alle Forderungen aus den höherrangigen Hypotheken erfüllt werden. Die nachrangig besicherten Gläubiger müssen sich mit dem zufrieden geben, was übrig bleibt.

Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank nicht nach, kann diese die Hypothek geltend machen. Hierzu muss die Fälligkeit der Forde-rung nachgewiesen und bei Gericht eine Zwangsvollstreckung beantragt werden. Auf die Durchsetzung einer Zwangsvollstreckung vor Gericht kann verzichtet wer-den, wenn sich der Grundstückseigentümer schon bei Eintragung der Hypothek der Zwangsvollstreckung unterwirft. Hierbei stimmt der Grundstückseigentümer von vornherein einer Zwangsvollstreckung zu. Auch diese so genannte Zwangsvoll-streckungsklausel wird in das Grundbuch eingetragen. Der Gläubiger (in der Regel eine Bank) ist somit schon bei Eintragung der Hypothek im Besitz eines Vollstre-ckungstitels.

Der Gläubiger kann dann über alle zum Grundstück gehörenden beweglichen Gegenstände verfügen. Er kann beispielsweise Fabrikanlagen verkaufen oder die Mietzahlungen für ein Mietshaus pfänden oder das Grundstück unter Zwangsver-waltung stellen lassen. Erhält der Gläubiger aus dem Erlös mehr Geld als die For-derung beträgt, steht der Mehrerlös dem Schuldner zu. Aber es ist ziemlich selten, dass in einer solchen Situation etwas übrig bleibt.

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Schulden

Variable Zinsen: Vor- und NachteileWer die Finanzierung eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung mit einem Hy-pothekendarlehen finanzieren will, hat bei der Verzinsung die Qual der Wahl. Bau-herren können zwischen zwei Varianten wählen: Dem variablen und dem festen Zins. Bei der variablen Verzinsung wird der Zinssatz regelmäßig dem aktuellen Kapitalmarktzins angepasst, ohne dass vorhergesehen werden kann, wohin sich dieser entwickelt. Bei der festen Verzinsung kann sich der Bauherr den Zinssatz auf 5 oder 10 Jahre festschreiben lassen.

Variable Darlehen bieten einerseits die Chance, automatisch von allgemeinen Zins-senkungen zu profitieren. Doch bei der umgekehrten Entwicklung, wenn die Zinsen zum Höhenflug ansetzen, sind alle persönlichen Finanzierungspläne Makulatur. Vor einer solchen Zitterpartie bleiben Bankkunden, die ein Festzinsdarlehen abge-schlossen haben, verschont. Der Zinssatz und die monatlichen Belastungen bleiben konstant und ändern sich während der Bindungsfrist nicht.

Der Nachteil: Wird das Hypothekendarlehen zu Zeiten einer Hochzinsphase abge-schlossen, können Festzinsen zum Klotz am Bein werden. Der Kreditnehmer bleibt an den vereinbarten Zinssatz gekettet und muss die hohen Zinsen weiterzahlen, auch wenn diese sinken. Eine Kündigung des teuren Darlehens ist nur selten mög-lich. In den wenigen Fällen, in denen dieses der Vertrag zulässt, verlangt die Bank meist eine sehr hohe Vorfälligkeits-Entschädigung.

Bei der variablen Verzinsung sind Sondertilgungen oder eine vorzeitige Rückzah-lung möglich. Nur wer sicher ist, dass er während der Laufzeit des Darlehens mit einer größeren Summe rechnen kann, sollte sich für diese Form entscheiden. Das kann zum Beispiel die Zahlung aus einer fälligen Lebensversicherung sein, oder ein größerer Betrag aus einer Erbschaft. In diesem Fall ist es möglich, während der Laufzeit die Kreditsumme zu senken und damit auch die monatliche Zinsbelastung zu mildern.

Die individuelle Höhe eines Hypothekendarlehens richtet sich nach dem Wert des zu finanzierenden Grundstücks oder der Wohnung. Da die Finanzierung sehr lang-fristig ist, wird großes Gewicht auf die Bewertung des zu beleihenden Grund und Bodens gelegt. Daher muss der Antragsteller dem Kreditinstitut zur Prüfung des Objekts zunächst verschiedene Unterlagen vorlegen:

• einen Katasterauszug,

• einen Auszug aus dem Grundbuch,

• einen Versicherungsschein,

• einen Auszug aus dem Liegenschafts- und Gebäudebuch,

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• den aktuellen Bescheid über den Einheitswert.

Anhand dieser Unterlagen prüft das Kreditinstitut zunächst, ob das zu finanzieren-de Grundstück tatsächlich die vom Antragsteller angegebene Größe und Lage hat. Außerdem wird festgestellt, ob bereits Belastungen wie beispielsweise Grundschul-den, Hypotheken oder Rentenschulden auf dem Grundstück ruhen. Zudem werden die Eigentumsverhältnisse überprüft.

Das eigentliche Problem bei dieser Finanzierung ist die Bewertung des zu finanzie-renden unbebauten Grundstücks, da dieses gleichzeitig als Sicherheit für den Kredit dient. Oft gibt es keinen eindeutigen Marktpreis, zum anderen haben Hypotheken-darlehen Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren. In dieser Zeit kann sich der Wert des Grundstücks und des darauf erbauten Gebäudes stark verändern.

Maximale Höhe einer HypothekBei der Bewertung von Grundstücken gehen die Kreditinstitute nach verschiedenen Methoden vor. Eine Möglichkeit ist die Bewertung nach dem Ertragswert, eine an-dere die Bewertung nach dem Real- oder Sachwert. Oft werden beide Methoden angewandt und dann das arithmetische Mittel aus beiden Beträgen als Grund-stückswert verwendet.

Die maximale Höhe des Hypothekendarlehens hängt dann zum einen von den bereits auf dem Grundstück liegenden Belastungen und zum anderen von der Beleihungs-grenze ab. Die Beleihungsgrenze ist ein prozentualer Anteil vom Grundstückswert, bis zu dem die jeweilige Bank aufgrund ihrer internen Richtlinien höchstens einen Kredit vergeben darf. Liegt die Beleihungsgrenze bei einer Bank zum Beispiel bei 60 Prozent, so beträgt bei einem Grundstückswert von 500.000 Euro der Höchstbetrag eines Hypothekendarlehens 300.000 Euro. Die Beleihungsgrenzen sind von Kredi-tinstitut zu Kreditinstitut verschieden.

Bei manchen Instituten liegt das Limit für ein günstiges Hypothekendarlehen bei 60 Prozent, bei anderen bei 80 Prozent. Diese Quote hat für die Gesamtfinanzierung eine enorme Auswirkung, denn für den Rest braucht man entweder entsprechendes Eigenkapital oder man muss das Haus mit wesentlich teureren Krediten finanzie-ren. Um das Haus auf diese Weise zu finanzieren, muss man für die Restsumme ein weiteres Darlehen aufnehmen. Dieser Kredit ist auf jeden Fall wesentlich teurer als das Hypothekendarlehen. Dann nutzt auch ein extrem niedriger Zinssatz für die Hypothek nicht viel, denn die Kosten für das restliche Baugeld fressen den Vorteil bei weitem wieder auf. Diese Quoten für die Beleihungsobergrenze stehen nicht automatisch fest. Sie sind wie alle anderen Konditionen auch Verhandlungssache. Darauf weisen Banken und Sparkassen von sich aus aber nicht hin.

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Schulden

Tipp

Greifen Sie bei gleichem Zinssatz immer zu dem Angebot mit der höheren Beleihungswertgrenze. Für Sie ist das risikolos, aber Sie kommen dadurch zu mehr „billigem“ Geld.

Hypothekendarlehen werden in der Regel als Annuitätendarlehen vereinbart. Das bedeutet: Bei solchen Krediten bleibt die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit immer gleich, nur die Anteile des Tilgungsbetrages und des Zinses verändern sich. Mit jeder Rate wird der Zinsanteil geringer, die Tilgung des Kredits dagegen größer.

Wenn alles bezahlt ist: Löschen einer Hypothek Zur Löschung einer auf einem Grundstück liegenden Hypothek ist eine löschungs-fähige Quittung oder eine Löschungsbewilligung notwendig. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, mit dem der Hypothekengläubiger zusichert, dass seine Forderung befriedigt wurde und er daher keine Ansprüche mehr aus der Hypothek hat. Der Grundstückseigentümer kann diese Quittung oder Löschungsbewilligung dazu verwenden, um die Hypothek aus dem Grundbuch tilgen zu lassen oder aber die Hypothek an einen Dritten abzutreten. Entschließt sich der Eigentümer zur Lö-schung der Hypothek, so muss er dafür einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. Dann wird die Grundschuld vom Grundbuchamt gelöscht.

Nicht immer zu empfehlen: Kombinationskredite Zur Baufinanzierung werden oft Kombinationskredite empfohlen, die mit einer Ka-pitallebensversicherung kombiniert sind. Wird beispielsweise das Haus über eine Lebensversicherung finanziert, erfolgt in diesem Fall während der Laufzeit grund-sätzlich keine Tilgung, der Kunde zahlt lediglich die Zinsen. Dadurch bleiben die Schulden während der gesamten Laufzeit von 12 bis 30 Jahren gleich hoch. Die monatlichen Zahlungen setzen sich aus den Beiträgen für die Kapitallebensversi-cherung und den Zinszahlungen für den Baukredit zusammen.

Bei einer solchen Kombination wird der Kredit selbst nicht über Raten getilgt, son-dern erst am Ende der Laufzeit, wenn die Lebensversicherung fällig und ausbezahlt wird. An Stelle der Tilgung zahlt der Kunde Versicherungsbeiträge. Am Vertrags-

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ende wird der Kredit dann auf einmal zurückgezahlt. Meistens sind Darlehen und Versicherung als Paket aufeinander abgestimmt, sodass der Bauherr schuldenfrei ist, aber auch keine Überschüsse aus der Lebensversicherung bekommt.

Die Finanzierung ist letztlich ein kombinierter Spar- und Darlehensvertrag mit eingebauter Risikolebensversicherung. Die Risikoprämie ist der kleinste Teil, der Großteil der monatlichen Beiträge dient dazu, das für die Rückzahlung des Kredits erforderliche Kapital anzusparen. Wie viel Geld am Ende übrig bleibt, kann bei Ver-tragsabschluss nicht gesagt werden. Mit Sicherheit liegt die Verzinsung der Versi-cherungsbeiträge unter dem Darlehenszins. Aus diesem Grunde ist die Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung nicht zu empfehlen.

Tipp

Diese Kombination empfiehlt sich für verheiratete, allein verdienende Bau-herren, die ihre Familie absichern wollen, damit diese nach dem Tode des Er-nährers in einen schuldenfreien Haus wohnen kann. Wer diese Konstruktion wünscht, sollte besser ein Bankdarlehen mit regelmäßiger Tilgung und einer ergänzenden Restschuldversicherung abschließen. Dies gilt für den Normal-fall für Familien, die ihr Haus selbst nutzen.

Für Kapitalanleger, die ihre Immobilien vermieten, lohnt sich allerdings die Finan-zierung über die Lebensversicherung, wenn der Darlehenszinssatz nach Steuern geringer ist als die Rendite aus der abgeschlossenen Lebensversicherung. Bei der Festzinshypothek bleiben die Zinsen über die gesamte Laufzeit gleich, während sie beim Tilgungsdarlehen von Jahr zu Jahr abnehmen. Je höher der individuelle Steuersatz, desto attraktiver ist das tilgungsfreie Darlehen mit seinen hohen Zinsen unter Steuerspar-Gesichtspunkten, da die Schuldzinsen während der gesamten Dar-lehenslaufzeit steuerlich abgesetzt werden können.

Die Sache mit dem Deckel: Cap-Darlehen Als eine weitere Finanzierungsvariante bieten Banken und Sparkassen seit einiger Zeit so genannte Cap-Darlehen an. Diese Form des variablen Darlehens kommt aus den USA. Der Name „Cap“ steht für Deckel oder Mütze. Das ist eine Kombination aus variablen Zinssätzen, die mit der Sicherheit festverzinslicher Darlehen gekop-pelt ist. Wie bei anderen variablen Darlehen passt sich auch hier der Zins der all-gemeinen Entwicklung an. Damit der Zinssatz aber nicht ins Unermessliche steigt, wird bei Vertragsabschluss ein Höchstsatz festgelegt. Diese vereinbarte Marke darf von der Bank nicht überschritten werden. Dieser Kredit kann von Kundenseite je-

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Schulden

derzeit mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig abgelöst oder durch Sonderzah-lungen reduziert werden. Vom Ansatz her ist er also ein kalkulierbares Risiko.

Die Banken lassen sich die Zinsbremse allerdings teuer bezahlen. Sie behalten bis zu fünf Prozent des Darlehensbetrages als Cap-Prämie ein. Bei einem Darlehen von 200.000 Euro, ist das der stolze Betrag von 10.000 Euro. Die Cap-Prämie kann gesenkt werden, wenn zusätzlich eine Zinsuntergrenze vereinbart wird. Fallen al-lerdings die allgemeinen Zinsen später einmal unter das vereinbarte Minimum, kommt der Bauherr in diesem Fall nicht in den Genuss der Zinssenkung. Die Bank verlangt trotz des niedrigen Zinsniveaus den darüber liegenden Zinssatz und pro-fitiert von dieser Entwicklung.

Ein Vergleich, welches Kreditinstitut das günstigste Cap-Darlehen anbietet, ist nur sehr schwer möglich. Denn jede Bank oder Sparkasse legt die Zinsgrenzen und Cap-Prämien höchst unterschiedlich fest. Außerdem hilft der anfängliche Effektivzins wenig, denn er nutzt nur so lange als Vergleichsmaßstab, wie sich der Nominalzins nicht ändert.

Tipp

Diese Kombi-Kredite können für einen verheirateten, allein verdienenden Bau-herren sinnvoll sein, der seine Familie absichern will. Sie kann dann in einen schuldenfreien Haus wohnen, wenn der „Ernährer“ vor Tilgung des Kredits sterben sollte. Wer diese Konstruktion wünscht, schließt am besten ein Bank-darlehen mit regelmäßiger Tilgung und einer ergänzenden Restschuldversi-cherung ab.

In den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts war diese Finanzierungsform ziemlich unattraktiv. Ein Cap-Darlehen ist vor allem in einer Hochzinsphase interessant, wenn in absehbarer Zeit mit einem kräftigen Nachgeben der Zinsen zu rechnen ist. Aber wer weiß schon, wann die Zinsen wirklich ihren Höchststand erreicht ha-ben? Der Ausstieg aus einem Cap-Darlehen ist immer mit Verlusten verbunden. Die Prämie, die der Kunde bei Vertragsabschluss für den Cap zahlt, wird nicht anteilig erstattet.

Kosten vergleichen - besonders wichtig beim KreditBeim täglichen Einkauf wird von vielen Verbrauchern auf Sonderangebote geach-tet. Jeder weiß, Angebote vergleichen lohnt sich. Zeitaufwendige Preisvergleiche zwischen Waschmitteln oder Joghurt werden gemacht, um sinnvoll zu sparen -

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auch wenn es nur um ein paar Cent geht. Aber bei Krediten, bei denen es meist um tausendfach höhere Beträge geht, wird von vielen Schuldnern oft das erstbeste Angebot akzeptiert. Vergleichen und Feilschen lohnt hier aber wie auf keinem an-deren Gebiet. Wer beispielsweise ein Hypothekendarlehen über 200.000 Euro zur Finanzierung eines Hauses aufnehmen will und das Bankangebot nur um 0,7 Pro-zentpunkte herunterhandelt, spart bei einer Laufzeit von zehn Jahren satte 14.000 Euro. Da muss man schon tonnenweise billigen Joghurt kaufen, um einen ähnlich hohen Betrag zu sparen.

Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtbelastung haben nicht nur die Form und der Zeitpunkt der Überweisungen der Rückzahlungen an das Kreditinstitut, sondern es kommt auch auf die Art und Weise an, wie diese Gelder dort verbucht werden.

Einige Kreditinstitute verbuchen zurückbezahlte Raten sofort, andere lassen sich damit Zeit. Das wirkt sich auf die Zinslast aus. Bei vielen Banken und Sparkassen müssen die Kreditnehmer zwar laufend Tilgungszahlungen leisten; diese werden aber nicht sofort von der zu verzinsenden Schuld abgezogen. Achtung: In extre-men Fällen werden die Zahlungen erst am Ende des Jahres und bei der jährlichen Verrechnung berücksichtigt. Der Kunde zahlt also in der Zwischenzeit Zinsen für Schulden, die er längst getilgt hat. Auch hier lohnt es sich, erst zu fragen und dann zu unterschreiben. Denn der scheinbar billigere Kredit kann auf diese Art teurer werden.

Tipp

Wer einen Kredit braucht, sollte Angebote vergleichen, damit der Kauf einer Wohnung oder der Bau eines Hauses nicht zum Albtraum wird. Bei der Fi-nanzierung sollte man nicht auf einen niedrigen Nominalzins hereinfallen. Beim Kostenvergleich kommt es auf die späteren tatsächlichen persönlichen Gesamtbelastungen durch einen langfristigen Kredit an. Und diese gibt der Nominalzins nicht wieder. Nicht einmal der aussagekräftigere Effektivzins ent-hält sämtliche Kosten. In den vereinbarten Raten sind eventuell anfallenden Beträge für die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen nicht berücksichtigt. Dazu zählen Verzugszinsen, so genannte marktübliche Gebühren für die Kon-toführung und Prämien für zusätzliche Versicherungen. Deshalb gilt es, auch auf die sonstigen Konditionen zu achten und deren finanzielle Folgen vor Ab-schluss eines Kreditvertrages genau durchzurechnen.

Welche Finanzierungsform die günstigere ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ein Kostenvergleich mit Hilfe des für dieses spezielle Gebiet entwickelten WISO-Computerprogramms „HausFinanz“ kann unabhängig von interessengebun-

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denen Beratern den günstigsten Weg zeigen. Das ist gerade beim Haus- oder Woh-nungskauf wichtig. Bei den hohen Summen, um die es dabei meist geht, können sich auch scheinbar kleine Differenzen zwischen den Konditionen der verschiede-nen Kreditgeber im Laufe der Jahre zwischen zehntausend oder gar hunderttau-senden von Euro bewegen - Geld, das an anderer Stelle besser verwendet werden kann.

Schätzkosten

Viele Banken stellen noch Schätzkosten in Rechnung, um die Immobilie zu bewerten. Diese Bewertung ist wichtig, denn danach richtet sich die Höhe der möglichen Beleihung dieses Objekts, die Beleihungsobergrenze. Das ist der Wert des Grundstücks oder des Hauses, der vom Kreditinstitut festge-setzt wird. Erfahrungsgemäß liegt der weit unter dem tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Kreditinstitute setzen diesen Wert grundsätzlich immer unter dem Mindestpreis an, der am Markt erzielbar ist. Außerdem ziehen sie zusätzlich noch einen Sicherheitsabschlag ab.

Vorsicht: Auch wer ein von der Bank zugesagtes Darlehen nicht in Anspruch nimmt und das Geld bei der Bank stehen lässt, muss Zinsen zahlen - die Bereitstel-lungszinsen. Diese fallen in der Regel ab dem vierten Monat an, nachdem die Bank Baugeld zugesagt und zur Verfügung gestellt hat. Damit für Geld, das vom Kunden nicht abgerufen wird keine zusätzlichen Kosten entstehen, zahlt es sich aus, hier zeitlich möglichst genau zu planen. Wer absehen kann, dass sich beispielsweise die Bauplanung verzögert und das Geld tatsächlich erst einige Monate später ge-braucht wird, sollte keine Zinsreservierung vereinbaren. Denn neben den Bereit-stellungszinsen nimmt die Bank für die Kalkulation des Effektivzinses in jedem Fall das Vertragsdatum als Stichtag.

Für alle Geldgeschäfte gilt grundsätzlich: Wenn sich der Kundenberater auf Ver-handlungen nicht einlässt und bei dem Gespräch keine günstigeren Konditionen einräumt und nicht nachgibt, sollte man sich unbedingt bei einer anderen Bank ein Angebot machen lassen. Auf diese Weise kommt man ganz schnell zu einer Marktübersicht der Konditionen anderer Banken. Danach ist man immer noch frei und kann in Ruhe entscheiden, ob man den Kredit bei der eigenen oder einer an-deren Bank abschließt.

Falsche Bescheidenheit und lebenslange Treue zur eigenen Hausbank sind nicht angebracht. Die Mitarbeiter haben ein Eigeninteresse, ihre Kunden zu halten, denn von ihrer Geschäftsleitung bekommen sie vorgeschrieben, was an den Kunden ver-kauft werden muss. Für alle Bankprodukte, die sie zu verkaufen versuchen, gibt es ein Punktsystem, nach dem die Bankmitarbeiter bewertet werden. Heute sind fast

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alle Vertriebsbeschäftigte im Kreditgewerbe zu einem Teil erfolgsabhängig bezahlt. Aus diesem Grund sind sie zu Zugeständnissen bereit, denn wenn sie einen Kunden an die Konkurrenz verlieren, bekommen sie gar nichts.

Geld von Freunden und Verwandten

Wer sich von Angehörigen - beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie - einen Privatkredit geben lässt, sollte dies mit einem schriftlichen Darlehens-vertrag tun. Nur so wird er vom Finanzamt anerkannt. Der Vertrag muss alle Vereinbarungen beinhalten, die auch unter Fremden üblich sind. Dazu zäh-len vor allem eine Zinsregelung und ein Tilgungsplan, die in der Praxis auch eingehalten werden müssen. Bei minderjährigen Kreditnehmern ist zur Absi-cherung des Darlehens eine Grundschuldeintragung Pflicht. Ein Kreditvertrag ist aber auch aus anderen Gründen zu empfehlen, wenn Freunde oder Ver-wandte Geld borgen. Er sorgt für klare Verhältnisse und beugt damit späteren Streitereien über Zinsen oder Zeitpunkt der Rückzahlung vor. Schon manche Freundschaft wurde zerstört, weil später die Erinnerung an die Konditionen oder ob es sich um ein Geschenk oder um ein Darlehen handelte weit ausei-nander gingen.

Beim Disagio zahlt das Finanzamt mitNicht alle Darlehen werden zu 100 Prozent ausgezahlt. In vielen Fällen behält die Bank einen Abschlag, das Disagio. Darunter versteht man den Unterschied zwi-schen der vereinbarten Kreditsumme und der tatsächlich ausbezahlten Summe. Der Auszahlungsverlust ist nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Zinsen. Da-durch wird der Nominalzins gesenkt. Er wird allerdings für die gesamte vereinbarte Summe berechnet und nicht nur für den tatsächlich ausgezahlten Betrag.

Das Disagio kann dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden. Für Eigentü-mer einer selbst genutzten Immobilie ist dies in der Regel die einzige Möglichkeit, Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Für den Eigenheimbesitzer zahlt sich das Disagio aber nur aus, wenn die Zinssenkung zur zusätzlichen Tilgung genutzt wird. Andernfalls sitzt er am Ende der Zinsbindungsfrist auf einem zu hohen Schul-denberg. Bauherren sollten sich nur so hohe Raten zumuten, wie sie auch ohne Disagio zahlen könnten.

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Tipp

Bei Darlehen ohne Zinsbindung sollte grundsätzlich kein Disagio vereinbart werden, denn der Schuldner kann nicht verhindern, dass die Bank den ur-sprünglich niedrigen Nominalzins unbemerkt an den höheren Satz für ein Dar-lehen ohne Disagio anpasst.

Kreditnehmer sollten außerdem darauf drängen, dass das Disagio gleichmäßig ver-teilt wird. Wenn es bei der ersten Auszahlung in voller Höhe anfällt, verteuert sich der Kredit unnötig.

Effektivzins - der wichtigste VergleichsmaßstabDa es bei Krediten meist um sehr hohe Beträge geht, kann durch Preisvergleich sehr viel Geld gespart werden. Das gilt für Kredite wie für jede andere Ware oder Dienstleistung. Eine Hilfe beim Preisvergleich ist der Effektivzins. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Konsumentenkredite mit einem Jahreszins ausgezeichnet werden müssen. Der Effektivzins - richtiger der so genannte anfängliche effektive Jahreszins - soll dem Kreditnehmer den Vergleich unterschiedlicher Kreditangebote ermöglichen. Damit ist es überhaupt nicht schwierig, die Kosten für einen Kredit zu vergleichen.

Der effektive Jahreszins ist die durchschnittliche prozentuale Zinsbelastung wäh-rend der gesamten Laufzeit des Kredits, inklusive aller Zinsen, Gebühren und Kos-ten umgerechnet auf jährliche Basis. Nach der Preisangabeverordnung müssen Kre-ditinstitute den Effektivzins nennen. Der Gesetzgeber hat festgelegt dass sowohl in Kreditangeboten und -verträgen als auch in der Werbung die tatsächlichen Kosten für einen Kredit angegeben werden müssen. Im Gegensatz zum Nominalzins, dem reinen Zins pro Jahr, wird beim Effektivzins auch die Kosten erhöhende Wirkung der Buchungsmethode berücksichtigt.

Der Effektivzins muss als Preis in Prozent angegeben werden. Trotzdem sind im Effektivzins nicht alle tatsächlich zu zahlenden Kosten erfasst, die auf die Ge-samtbelastung unter Umständen erheblichen Einfluss haben. Im Effektivzins sind lediglich der eigentliche Zinssatz, die Bearbeitungsgebühr, Disagio oder Agio und die Vermittlungsgebühren enthalten. Nicht enthalten sind die Bereitstellungszin-sen, die Gebühren für Grundschuldbestellung, für Kontoführung und Bürgschaften sowie Gebühren für Notar und Grundbucheintragungen eventuelle Schätzkosten und Zuschläge für Teilauszahlungen. Ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist es, den Effektivzins für die Anschlussfinanzierung anzugeben - und zwar bezogen

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auf die Restschuld zu Beginn der neuen Zinsfestschreibung. Hier werden oft Fehler gemacht, indem der ursprüngliche Kreditbetrag zugrunde gelegt wird.

Kreditkonditionen: Vergleichen lohnt sich immer Für Marco Hansen und seiner Freund Nico ist es selbstverständlich, dass sie bei den hohen Spritpreisen genau vergleichen, welche Tankstelle gerade am günstigsten ist. Wenn es sich lohnt, machen sie auch einen Umweg, ehe sie an einer Zapfsäule halten. Bei einer Kreditaufnahme lohnt sich sogar ein noch größerer Umweg. Denn zwischen den Angeboten der verschiedenen Banken und Sparkassen bestehen en-orme Unterschiede. Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass es - bei Berück-sichtigung aller Kostenfaktoren - Unterschiede von sieben bis acht Prozent gibt. Das wirkt sich über einen Zeitraum von vielen Jahren enorm auf die tatsächlich zu leistenden Zahlungen aus.

Auch bei kleinen Krediten die Preise vergleichen!

Wie sich diese Unterschiede auf die Haushaltskasse auswirken, zeigt ein Bei-spiel für einen relativ kleinen Kredit von „nur“ 15.000 Euro bei 60 Monaten Laufzeit. Bei einem effektiven Jahreszins von 13,4 Prozent zahlt man bei dem einen Kreditinstitut insgesamt 20.270 Euro zurück. Bei einem anderen Kre-ditgeber, der 17 Prozent effektiven Jahreszins verlangt, summieren sich Zins und Tilgung auf 21.730 Euro. Obwohl in beiden Fällen der gleiche Betrag von 15.000 Euro ausgezahlt worden ist, müssen in einem Fall zusätzlich 1.460 Euro mehr zurückbezahlt werden. So viel mehr müssen in diesem Fall also diejenigen bezahlen, denen es zu mühsam war, die Preise der verschiedenen Kreditinstitute zu vergleichen.

In manchen Kreditangeboten wird oft nur den Monatszins angegeben, damit die Finanzierung besonders günstig aussieht.. Dieser Zinssatz ist als Vergleichsgröße aber völlig ungeeignet, denn in den Monatszinssatz werden außer den Zinskosten keine anderen anfallenden Gebühren oder Provisionen eingerechnet. Dies ist nur für den effektiven Jahreszins gesetzlich vorgeschrieben. Die monatlichen Tilgungen werden beim Monatszins ebenfalls nicht berücksichtigt. Derartige Zinsrechnungen dienen oft nur dazu, den Kunden über die wahren Kosten einer Kreditaufnahme zu täuschen.

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Nicht von niedrigen Monatsraten blenden lassenDie Kosten eines Kredits nehmen entsprechend der Laufzeit zu. Das wird von vielen Verbrauchern übersehen. Deshalb sollten Sie sich auf keinen Fall durch niedrige monatliche Rückzahlungsraten blenden lassen. Niedrige monatliche Rückzahlungs-raten sind überhaupt keine Gewähr dafür, dass der Kredit günstig eingekauft wur-de. Wenn Sie merken, dass Sie einen teuren Fehler gemacht haben, ist es oft noch nicht zu spät, ihn zu korrigieren. Denn wie jeder Vertrag kann auch ein Kreditver-trag gekündigt werden.

Kündigen ist sinnvoll, wenn man zum Beispiel einen „teuren“ Kredit, der in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurde, durch einen billigeren abzulösen versucht, wenn die Zinsen niedrig stehen. Dies ist bei Verbraucherkrediten frühestens sechs Monate nach der Auszahlung möglich. Beachtet werden muss dabei allerdings eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dieser Schritt sollte sorgfältig überlegt wer-den, denn bei einem neuen Kreditvertrag fallen alle Gebühren erneut an. Wenn eine andere Bank mit günstigeren Zinsen lockt, sollte man bedenken, dass bei der Ablösung des alten Kreditvertrags die damals bezahlten Bearbeitungsgebühren überhaupt nicht zurückerstattet werden. Die Kreditgebühren werden auch dann nur anteilig angerechnet, wenn man beim gleichen Kreditinstitut bleibt.

Tipp

Die Ablösung eines alten Kredits ist nur dann zu empfehlen, wenn der effek-tive Jahreszins des neuen Kredits wirklich erheblich unter dem des alten liegt. Sie müssen dabei auch an die Kosten denken, die eine Kündigung des bishe-rigen Kreditvertrages mit sich bringen kann. Dazu gehört vor allem die Vorfäl-ligkeitsentschädigung, die der Kreditgeber dann in vielen Fällen fordern kann. Am besten sind Sie dran, wenn der alte Vertrag abläuft und Sie zu niedrigeren Zinsen einen neuen Kredit aufnehmen können. Deshalb ist es meist sinnvoll in Hochzinszeiten keine langen Vertragslaufzeiten zu vereinbaren.

Hilft eine Restschuldversicherung?Manche Kreditinstitute wollen sich zusätzlich absichern und bestehen auf dem Abschluss einer Restschuldversicherung. Dann sind beide Verträge miteinander verbunden. Die Laufzeit muss mindestens ein Jahr betragen. Bei dieser Kreditart werden nur die Zinsen an die Bank oder an die Sparkasse bezahlt, die monatlichen Tilgungsraten an das Versicherungsunternehmen. Der Kunde tritt sämtliche An-

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sprüche aus der Versicherung an das Kreditinstitut ab, denn am Ende der Laufzeit wird der Kredit durch das Fälligwerden der Versicherungssumme getilgt.

Bei dieser gemischten Kreditform ist die Restschuldversicherung nichts anderes als eine Risikolebensversicherung. Abgezahlt werden muss der gesamte Kredit auch in diesem Fall in voller Höhe. Nur beim Tod des Versicherungsnehmers übernimmt die Versicherung die dann noch offenen Raten.

Wer damit rechnen muss, in absehbarer Zeit seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder wer befürchtet, dass Lohn oder Gehalt gekürzt oder sich auf andere Weise vermin-dert, kann in diesem Fall nicht auf die Hilfe durch eine Restschuldversicherung hoffen. Bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zahlt die Restschuldversicherung nicht, denn der Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht zu versichern. Für diesen Fall muss in anderer Form vorgesorgt werden, damit bei Verlust des Arbeitsplatzes keine dann nicht mehr tragbare finanzielle Last entsteht und die monatlichen Tilgungsraten nicht mehr bezahlt werden können.

Tipp

Denken Sie immer daran, dass viele Kredite und insbesondere ein Hypothe-kenkredit über viele Jahre laufen. Die daraus resultierende Belastung ist kaum zu verändern. Was sich aber unter Umständen schnell verändern kann, ist ihre persönliche Lebenssituation. Wenn Arbeitslosigkeit oder andere beruf-liche Risiken drohen, sollte die Finanzierung eines Autos oder der Haus- und Wohnungskauf so kalkuliert werden, dass Zinsen und Tilgung auch bei einem deutlich geringeren Einkommen noch getragen werden können.

Wer in einer Branche beschäftigt ist, in der mit einer Gefährdung des Arbeitsplatzes zu rechnen ist, oder wer bei einem Unternehmen tätig ist, das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und wo über Lohnkürzungen diskutiert wird oder auch nur Überstunden abgebaut werden, sollte bei allen Kreditaufnahmen besonders vor-sichtig sein. Dann ist dringend zu empfehlen, frühzeitig einen Beratungstermin mit dem zuständigen Kreditsachbearbeiter zu vereinbaren, um für den Fall des Falles eine Strategie zu entwickeln. Das gilt erst recht für diejenigen, die bereits in eine solche Situation geraten sind.

Unbedingt regelmäßig und pünktlich zahlenVorsicht: Wer finanziell in der Klemme steckt, seine Raten nicht mehr zahlen kann und in diese Situation die fälligen Beiträge nicht mehr überweist, bringt sich um jedes Recht. Es ist keine Lösung, nicht zu reagieren, den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten was passiert. Denn damit wird eindeutig gegen die Ver-

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tragsbedingungen verstoßen. Die Gesetzeslage ist unmissverständlich: wer Kredit-verträge und Fristen nicht penibel genau einhält, zieht unweigerlich den Kürzeren und verliert alle Schutzrechte. Wenn ein Kreditnehmer mit zwei Raten in Rückstand gerät, ist das Kreditinstitut berechtigt, den gesamten Kredit sofort zu kündigen. Die Bank oder jeder andere Kreditgeber kann dann die sofortige Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrags in einer Summe verlangen.

Wer so gegen die Vertragsbedingungen verstoßen und die Fristen nicht eingehal-ten hat, befindet sich anschließend in den Händen der Bank oder Sparkasse. Ihm werden jetzt die Bedingungen diktiert, er hat keine Chance mehr in Verhandlungen eine andere für ihn erträgliche Lösung durchzusetzen. In dieser Situation gibt es keinen Rechtsanspruch auf Stundung oder Ratenreduzierung. Das gilt auch für Schicksalsschläge wie den Tod des Familienoberhauptes oder des Haupternährers, obwohl in solchen Situationen die Familie unverschuldet zahlungsunfähig wird.

Es gibt auch keine Ausnahmen, wenn der Alleinverdiener wegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit ausfällt. Es kommt aber noch schlim-mer: In diesem Fall bleibt es nicht nur bei der Forderung auf sofortige Rückzahlung des gesamten Kredits. Von diesem Zeitpunkt an erhöhen sich zusätzlich die bis-herigen Kosten. In den Vertragsbedingungen steht, dass zusätzlich Zinsen für den ausstehenden Betrag bezahlt werden müssen, wenn der Kreditnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug kommt. Diese Zinsen liegen fünf Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank.

Achtung: Diese unangenehmen Folgen können nur dann vermieden werden, wenn man rechtzeitig mit dem Kreditinstitut spricht.

Lohnabtretung – wollen Sie das wirklich unterschreiben?Viele Kreditinstitute verlangen als zusätzliche Sicherheit den pfändbaren Teil des Lohnes als Abtretung. Wer diese Klausel, die im Kleingedruckten der meisten Kredit-verträge steht, unterschreibt, muss wissen, dass dies einschneidende Konsequenzen haben kann. Das Kreditinstitut kann bei einer Kreditkündigung - ob berechtigt oder nicht - sofort und ohne Gerichtsverfahren vom Arbeitgeber des Kunden den Kredit vom pfändbaren Teil des Lohnes verlangen. Zur Lohnpfändung reicht ein einfacher Brief an den Arbeitgeber und eine Kopie des Kreditvertrages. Der Arbeitgeber darf dann seinem Mitarbeiter nur noch das Existenzminimum auszahlen, den Rest muss er an den Kreditgeber weiterleiten. Sonst macht er sich selber strafbar. Die mög-lichen Folgen können gravierend sein. Als erstes fehlt von einem Augenblick zum anderen der überwiegende Teil des bisherigen monatlichen Einkommens. Das löst in einer Kettenreaktion meist weitere unangenehme Folgen aus: Regelmäßige Ver-

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pflichtungen, wie Miete, Versicherungsbeiträge und andere Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt. Das kann beispielsweise zur Kündigung der Wohnung und auch dazu führen, dass der Versicherungsschutz erlischt, weil die Prämien nicht mehr bezahlt werden können.

Neben den finanziellen und materiellen Auswirkungen für den Schuldner entsteht vor allem auch ein persönlicher Ansehensverlust in der Firma. Erfahrungsgemäß bleibt es in einem Unternehmen nicht verborgen, bei wem der Lohn gepfändet wird. In bestimmten Positionen kann dies in letzter Konsequenz zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Tipp

Wer eine Lohnabtretung unterschreiben muss, sollte darauf achten, dass der Betrag nur so hoch ist wie der aufgenommene Kredit. Das Gleiche gilt für die Laufzeit der Lohnabtretung. Sie darf die Laufzeit des Kredits nicht überschrei-ten. Wenn das Kreditinstitut auf der Klausel besteht und Sie keine andere Mög-lichkeit haben, um an einen dringend benötigten Kredit zu kommen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Zinsen und Tilgung für den Kredit auch wirklich dauerhaft bezahlt werden können. Denn wer hier in Verzug kommt, löst die Lohnpfändung aus – mit allen ihren unangenehmen Konsequenzen.

Selbstauskunft – auch im eigenen Interesse sinnvollWer einen Kredit aufnimmt, muss vorher prüfen, ob er mit seinem regelmäßigen Einkommen auch die monatlichen Belastungen für die Rückzahlung des Kredits tragen kann. Viele rechnen nur mit den effektiven Kosten, dem Kaufpreis für den Kredit und berücksichtigen nicht, dass neben den Zinsen auch der Kredit selbst wieder zurückgezahlt werden muss.

Deshalb prüft jede Sparkasse oder Bank bevor sie einen Kredit vergibt, ob der Kunde kreditwürdig ist und die daraus resultierenden Lasten tatsächlich tragen kann. Dazu verlangt sie vom Kreditnehmer eine Selbstauskunft. Bei kleinen Kre-ditsummen passiert dies in einem standardisierten Verfahren. Die Bank beurteilt dabei auch menschliche Eigenschaften, das Ansehen und die persönlichen wirt-schaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Zu letzteren zählen insbesondere das vorhandene Vermögen und andere bereits bestehende Schulden, das regelmäßige Einkommen und bereits bestehende Kredite, die weiter getilgt werden müssen. Das Kreditinstitut versucht, durch diese Kreditprüfung herauszufinden, ob der Kredit-nehmer die Schuldentilgung bis zum Ende durchhalten kann.

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Tipp

Eine Selbstauskunft sollte besonders sorgfältig und unbedingt wahrheitsge-mäß ausgefüllt werden. Wenn es später zu Problemen und rechtlichen Ausei-nandersetzung kommen sollte, kann die Selbstauskunft später bei einer even-tuellen Haftung der Bank eine wichtige Rolle spielen. Außerdem ist es in Ihrem eigenen Interesse, sich nicht zu „übernehmen.“

In Deutschland steigt die Zahl der ver- und überschuldeten Haushalte in den letzen Jahren immer stärker. Wenn man feststellt, dass man nicht nur ver- sondern über-schuldet ist, ist das Endstadium einer unheilvollen Entwicklung bereits erreicht. Deshalb sollte man alles unternehmen, damit es erst gar nicht so weit kommt. Über-schuldung lässt sich verhindern, wenn Sie Ihr Leben so planen und organisieren, dass die laufenden Ausgaben und die „besonderen Anschaffungen“ nicht ständig höher sind, als die Einnahmen, über die Sie regelmäßig verfügen können.

Mancher, der das liest, wird jetzt einwenden: Was soll diese banale Aussage? Das weiß doch jedes Kind! Aber was vielen als selbstverständlich erscheint, ist für Mil-lionen von Menschen in Deutschland längst nicht Normalität. Eine wachsende Zahl von Singles oder Familien – auf Neudeutsch auch Bedarfsgemeinschaften genannt - hat Probleme, die ihre persönliche „Buchhaltung“ in den Griff zu bekommen und eine ausgeglichene Gewinn- und Verlustrechnung für das eigene Budget aufzu-stellen. Und diese Schwierigkeiten sind beileibe nicht nur auf die so genannten „sozial Schwachen“ oder weniger Gebildeten begrenzt. Die Probleme treten in allen Schichten auf.

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Auskommen mit dem Einkommen – das will gelernt sein

Eine der Ursachen für die wachsende Verschuldung ist, dass viele Konsu-menten nicht schon von den Eltern gelernt haben, ihre Wünsche zu kontrol-lieren und mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Dass so viele den Überblick verlieren, hängt auch damit zusammen, dass viele ihren monatlichen Einnahmen - Gehalts- oder Rentenzahlungen - nicht zeitgleich die Ausgaben gegenüber stellen, die ebenso regelmäßig anfallen. Wäre das der Fall, könnten sie sofort erkennen, wie viel Geld höchstens aus-gegeben werden darf, damit man nicht am Ende des Monats in die Miesen rutscht. Neben monatlich anfallende Ausgaben wie Miete oder Ausgaben für Lebensmittel gibt es auch immer außerordentliche Zahlungen, die oft nicht vorhersehbar sind. Andere dagegen lassen sich planen. Das Bereits gilt z. B. für den Kauf von Elektrogroßgeräten, Kleidung oder Möbeln. Solche Anschaf-fungen sollten nicht spontan vorgenommen sondern vorausgeplant werden. Denn sie übersteigen meist den Betrag, der in einem Arbeitnehmerhaushalt normalerweise am Monatsende noch übrig ist. Das gilt erst recht für Autos, Wohneigentum oder die Finanzierung einer größeren Urlaubsreise mit der ganzen Familie.

Wie man seine persönliche Haushaltsplanung in den Griff bekommen kann statt in die Überschuldung zu stolpern, wird im folgenden Kapitel gezeigt.

Einer der Auswege, die oft gewählt werden, wenn man mehr Geld braucht, als zur Verfügung steht, und keine sonstigen „Sicherheiten“ vorhanden sind, ist die Bürgschaft. Denn mit Hilfe von Bürgen lässt sich oft auch dann noch ein Kredit bekommen, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Bürgschaften werden aber auch von Hausbesitzern bei der Vermietung einer Wohnung verlangt. Auch wenn jemand sich selbstständig machen oder ein Geschäft abschließen will, von dem er sich einen großen Profit verspricht, verlangen die Vertragspartner oft einen Bürgen. Das können Freunde und Bekannte sein, sind oft aber auch die Eltern oder der eigene Partner.

Die Bürgschaft: Eine „Gefälligkeit“ mit hohem Risiko Im Geschäftsleben werden oft Bürgschaften übernommen, ohne dass sich die Un-terzeichner darüber im Klaren sind, welche rechtliche Bedeutung das hat. Eine Bürgschaft bedeutet Sicherheit für den Gläubiger, für den Bürgen dagegen kann sie oft unkalkulierbare finanzielle Risiken mit sich bringen: Kann der Schuldner nicht

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zahlen, muss der Bürge für dessen Verpflichtungen aufkommen. Deshalb sollten sich private Bürgen es drei Mal überlegen, ehe sie sich auf so einen Vertrag ein-lassen.

Bürgschaften werden meist abgeschlossen, um den Gläubiger – im Fall einer Kredit-aufnahme meist eine Bank - bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schützen. Die häufigste Form mit der Banken und Sparkassen bei Krediten eine Bürgschaft verlangen, ist die der Unterschrift des Ehegatten, bei nicht verheirateten Paaren oft auch die des Partners. Doch in den Bürgschaftsformularen der Kreditinstitute stecken oft Tücken. Hier sollten sich die Schuldner vorsehen.

Die meisten Bürgen wissen überhaupt nicht, dass sie eine Bürgschaft übernom-men haben und welches Risiko sie mit ihrer Unterschrift eingegangen sind. Bei der Bürgschaft besteht ein Drei-Personen-Verhältnis: Der Bürge verpflichtet sich ge-genüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen. Für das wirksame Zustandekommen einer Bürgschaft ist stets die Schriftform erforder-lich. Bürgschaften zählen neben Grundschulden, Verpfändungen und Abtretungen zu den Sicherheiten, die ein Gläubiger zur Absicherung eines Darlehens von dem Gläubiger verlangen kann.

1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft Wenn ein oder mehrere Bürgen eine „selbstschuldnerische Bürgschaft“ unterschrie-ben haben, haften sie gegenüber dem Kreditinstitut oder gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten mit ihrem gesamten Vermögen. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann von dem oder den Bürgen die Zahlung verlangen werden, sobald der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht ordnungs-gemäß nachkommt. Ob der andere nicht mehr zahlen kann oder nicht mehr zahlen will, spielt dabei keine Rolle. Der Bürge ist dann dran: Die selbstschuldnerische Bürgschaft gibt dem Schuldner das Recht, den Bürgen direkt zur Kasse zu bitten – ohne Prüfung, ob beim eigentlichen Schuldner noch etwas zu holen ist oder nicht.

Die Bürgen müssen in jedem Fall für die volle Rückzahlung einstehen. Warum der Schuldner die Zahlung eingestellt hat spielt keine Rolle. Wenn einer der Bürgen ohne Vermögen ist, kann sich die Bank an jedem anderen der Bürgen schadlos halten, der etwas besitzt.

Banken und Sparkassen sind nicht verpflichtet, vorher andere Sicherheiten des Schuldners, wie beispielsweise Hypotheken zu verwerten. Es ist auch nicht er-forderlich, dass der Gläubiger vorher eine Zwangsvollstreckung einleitet. Das ist auch der Grund, warum Kreditinstitute eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Absicherung von Krediten verlangen, weil sie auf diese Art am leichtesten ihre Forderung eintreiben können. Deshalb sollte auf gar keinen Fall eine Bürgschaft

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„selbstschuldnerisch“ übernommen werden. Der Bürge kann zwar vom Gläubiger die Zwangsvollstreckung verlangen, muss dann aber auch noch die Kosten tragen, wenn die Zwangsvollstreckung erfolglos verlaufen sollte. Der Bürge sollte also nur dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn er sich absolut sicher ist, dass eine Zwangsvollstreckung sinnvoll ist, da etwas zu holen ist, und dazu führt, dass zumindest ein Teil der Schuld getilgt werden kann.

Tipp

Bürgschaften sind keine kleinen „Freundschaftsdienste“, sondern können sehr böse Folgen haben. Auch schriftlich getroffene Vereinbarungen oder andere Abmachungen zwischen dem Kreditnehmer und seinen Bürgen, die dieses Risiko einschränken sollen, nützen nichts. Auch dann nicht, wenn dies ausdrücklich in einem schriftlichen Vertrag vereinbart wurde. Der Kreditgeber hat das Recht, sich in vollem Umfang beim Bürgen schadlos zu halten.

2. Globalbürgschaft: Risiko hoch dreiNoch viel gefährlicher sind Bürgschaften für künftige Verbindlichkeiten. Das Be-stehen einer Bürgschaft setzt normalerweise das Vorhandensein einer konkreten Schuldsumme voraus. Es gibt aber auch Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Bürg-schaftserklärung die Höhe der Schuld noch überhaupt nicht bekannt ist. Dies pas-siert häufig, wenn beispielsweise Eltern für ihre Kinder als Bürge eine Bürgschaft für mögliche künftige Verbindlichkeiten übernehmen. So kann ein Bürge beispiels-weise auch für alle künftig entstehenden Verpflichtungen und Ansprüche einer Bank gegenüber einem bestimmten Kunden haften.

Klauseln, die die Haftung des Bürgen auf alle bestehenden Ansprüche des Gläu-bigers gegen den Hauptschuldner ausdehnen, ohne die verbürgten Forderungen näher zu bezeichnen, widersprechen dem Gebot von Treu und Glauben. Als unan-gemessene Benachteiligung des Bürgen ist dies unwirksam. Der Bürge ist hier nicht hinreichend vor der Gefahr geschützt, wegen einer Schuld in Anspruch genommen zu werden, die er nicht kennt.

Ebenso unwirksam ist die formularmäßige Vereinbarung einer Globalbürgschaft, bei der die Bürgschaft nicht auf eine feste Summe begrenzt ist, sondern der Bürge auch für Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen hat, die in Zukunft entste-hen. Auch eine derartige Bürgschaft geht über das gegenwärtige Sicherungsbe-dürfnis des Gläubigers hinaus. Sie ist unwirksam, weil der Bürge sein Risiko nicht abschätzen kann, und auf Seiten des Gläubigers kein anerkennenswertes Interesse vorliegt.

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Vorsicht: Die Unwirksamkeit besteht aber nur bei formularmäßiger Vereinbarung. Bei Individualabreden sind solche Vereinbarungen im Rahmen der Privatautonomie zulässig! Wer einen individuell formulierten Vertrag dieser Art unterschreibt geht ein unkalkulierbares Risiko ein – auch dann wenn derjenige, der um die Bürgschaft bittet, hoch und heilig verspricht, dass er keine Dummheiten machen wird

3. Die AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft ist die bürgenfreundlichste Form der Bürgschaft. Denn der Bürge hat hier nur dann für die Schuld des Dritten einzustehen, wenn trotz Aus-schöpfung aller Möglichkeiten ein Betrag offen bleibt. Der Bürge verpflichtet sich in diesem Fall also nur, dem Gläubiger für den endgültigen Ausfall der Hauptfor-derung einzustehen – also für das, was der Gläubiger auch durch Zwangsvollstre-ckung und Verwertung anderer Sicherheiten vom Hauptschuldner nicht erlangen kann. Der Gläubiger muss beweisen, dass er diese Maßnahmen sorgfältig und er-folglos durchgeführt hat.

Wenn nicht nur eine, sondern mehrere Personen oder Personengruppen für einen Schuldner oder eine Schuldnergruppe bürgen, spricht man von Mitbürgschaft, Teil-bürgschaft, Nachbürgschaft und Rückbürgschaft.

Bei einer Ausfallbürgschaft ist der Bürge verpflichtet, für die Forderung des Gläu-bigers gegenüber dem Schuldner einzustehen, wenn dem Kreditgeber aus der For-derung ein Verlust entsteht. Der Gläubiger muss dies nachweisen. Dafür muss der Kreditgeber aber zunächst alle anderen ihm zur Verfügung stehenden Sicherheiten verwerten und die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betrieben haben. Erst wenn dies geschehen ist und der Gläubiger immer noch einen Verlust nachweisen kann, muss der Bürge dafür aufkommen. Der Gläubiger hat bei dieser Variante eine relativ ungünstige Rechtsstellung.

4. Die HöchstbetragsbürgschaftWenn eine Höchstgrenze festgelegt worden ist, bis zu der ein Bürge zur Zahlung verpflichtet ist, spricht man von einer Höchstbetragsbürgschaft. Es empfiehlt sich sehr, nur eine solche Bürgschaft zu geben, wenn man schon glaubt, einem Partner, Freund, Kollegen oder Verwandten auf diese Art helfen zu müssen.

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Partner, Ehegatte und Angehörige als Bürgen

Häufig verlangen Banken, dass sich für den Kredit des einen Ehegatten der andere verbürgt. So wollen sie Vermögensverschiebungen zwischen den Ehe-gatten verhindern. Dieser berechtigte Haftungszweck wird von der Rechtspre-chung auch gebilligt, muss aber explizit im Kredit- oder Bürgschaftsvertrag vereinbart werden. Wer für seinen Ehegatten bürgt, sollte daran denken, dass Bürgschaften auch über eine Scheidung hinaus gelten. Zahlen muss auch ein geschiedener Ehepartner, der überhaupt kein Geld aufgenommen hatte. Das gilt sogar dann, wenn beide vorher untereinander schriftlich vereinbart hatten, dass bei einer Trennung derjenige Partner, der den Kredit aufgenommen hat, alle Schulden übernimmt.

Ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der sie gegenseitig verpflichtet, nach einer Scheidung für die eigenen Schulden allein aufzukommen, bindet den Kreditgeber nicht. Denn das würde ja auch dem Sinn der Bürgschaft völlig zuwider laufen und sie wertlos machen. Die Bürgschaft wird gegenüber dem Kreditinstitut abgegeben und bleibt auch nach der Scheidung wirksam. Das Kreditinstitut kann sich sein Geld von dem Partner zurückholt, der sich als Bürge zur Rückzahlung mit ver-pflichtet hat, auch wenn dies durch den internen Vertrag zwischen den früheren Ehepartnern hätte verhindert werden sollen. Wird ein Schuldner zahlungsunfähig, muss der Bürge für dessen Schuld aufkommen. Nach der Zahlung der Schuld an den Gläubiger geht die Forderung von diesem auf den Bürgen über. Der kann zwar versuchen, sich das Geld wieder von dem zu holen, für den er gebürgt hat. Aber in den meisten Fällen ist das Ergebnis das Gleiche, wie wenn man versucht einem nackten Mann in die Tasche zu greifen.

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Schulden

Tipp

Wenn Sie eine Bürgschaft unterschrieben haben, weil Sie überzeugt waren „es wird schon nichts passieren“ und dann doch zur Kasse gebeten werden, ist vielleicht noch nicht jede Hoffnung verloren:

• Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob eine Bürgschaft überhaupt wirk-sam ist. Vielleicht gibt es Gründe für eine Unwirksamkeit wie Sittenwidrig-keit, grobe Verharmlosung des Bürgschaftsrisikos oder unwirksame Klau-seln im Bürgschaftsformular.

• Unter bestimmten Umständen kann die Bürgschaft kündbar sein oder es kann ein Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend gemacht werden.

• Suchen Sie das Gespräch mit dem Gläubiger. Suchen Sie gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten und klären Sie notfalls Ratenzahlungen.

• Prüfen Sie, ob dem Hauptschuldner Einreden zustehen – möglicherweise ist die Forderung verjährt. Diese Einrede kann der Bürge für den Schuldner gel-tend machen, wenn keine selbstschuldnerische Haftung vereinbart ist.

Wann endet eine Bürgschaft?Die Bürgschaft steht und fällt mit der Hauptforderung. Sie erlischt, wenn die Haupt-schuld erlischt. Ist die Hauptschuld nicht wirksam entstanden, gilt auch die Bürg-schaft nicht. Wird die Verbindlichkeit durch den Schuldner teilweise getilgt, dann verringert sich auch der Betrag, für den der Bürge noch haftet.

Wer eine Bürgschaft unterschreibt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er jeder-zeit mit seinem vollen Vermögen haftet und in Anspruch genommen werden kann, wenn der Schuldner - aus welchem Grund auch immer - seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese volle Haftung gilt zeitlich unbefristet. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Mitunterzeichner bei Vertragsabschluss ohne Einkommen ist oder war. Sobald er später irgendwann einmal über ein eigenes Einkommen verfügt oder beispielsweise durch eine Erbschaft zu Vermögen kommt, wird er gnadenlos zur Kasse gebeten.

Bei einem längeren Tilgungszeitraum ist es deshalb empfehlenswert, einen Stichtag zu vereinbaren, bis zu dem die Bürgschaft gelten soll. Ansonsten läuft man schnell Gefahr, dass eine Bürgschaft für einen Kredit mit langer Laufzeit völlig in Verges-senheit gerät und irgendwann ein böses Erwachen folgt.

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Tipp

Allergrößte Vorsicht und Zurückhaltung bei Bürgschaften! Einmal eingegan-gen können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wer trotzdem bereit ist, für andere zu bürgen, wie es beispielsweise Eltern oft für ihre Kinder tun, sollte sich nur auf einen Höchstbetrag einlassen und die Bürgschaft zeitlich befristen. Damit ist die Gefahr etwas eingegrenzt und man muss nicht für alle Verbindlichkeiten des Gläubigers haften. Aber das Risiko bleibt trotzdem groß.

Die Summe der Bürgschaft sollte niemals höher sein als das Vermögen, das in diesem überschaubaren Zeitraum auch tatsächlich zur freien Verfügung steht. In jedem Fall bedeutet eine Bürgschaft die Übernahme einer schwer wiegenden Ver-pflichtung durch den Bürgen. Das Risiko, das mit einer Bürgschaftsverpflichtung eingegangen wird, sollte vorher immer genau betrachtet werden. Bürgschaften sind keine kleinen Gefälligkeiten, sondern können den Bürgen unter Umständen selbst in eine finanziell sehr schwierige Lage bringen.

Frauen sollten mit Bürgschaften für einen Partner besonders vorsichtig sein. Die Zahl der Frauen, die sich von ihren Männern dazu überreden ließen, für sie zu bürgen und die nach einer Scheidung nicht nur ohne Unterhalt da sitzen, weil der ehemals Geliebte pleite ist, sondern auch noch die Schulden des ehemaligen Part-ners abzahlen müssen, ist groß.

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?Will ein Schuldner mit dem Kredit ein Vorhaben realisieren, das auch dem Bürgen dient, ist dem Bürgen nach der Rechtsprechung ein größeres Risiko zumutbar, als wenn er die Bürgschaft ausschließlich im Interesse des Schuldners übernimmt. Er-langt der Bürge aus dem Kredit unmittelbare Vorteile, besteht zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner ein angemessener Interessenausgleich. Dieser rechtfertigt es nach Ansicht der Rechtsprechung, selbst bei krasser finanzieller Überforderung keine Sittenwidrigkeit anzunehmen.

Sittenwidrig ist eine Bürgschaft dann, wenn sie die Leistungsfähigkeit des Bürgen erheblich übersteigt und bei Übernahme der Bürgschaft die Entscheidungsfreiheit des Bürgen durch den Schuldner in unzulässiger Weise beeinflusst war. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn psychischer Druck auf den Bürgen ausgeübt wurde. Sittenwidrig kann eine Bürgschaft auch dann sein, wenn die Bank gegen-über dem Bürgen die Risiken der Bürgschaft verharmlost, indem sie dem Bürgen beispielsweise erklärt, die Bürgschaft sei nur für die Akten. Gleiches gilt, wenn die

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Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit heraus übernommen wurde, obwohl der Bürge durch die Übernahme der Bürgschaft vorhersehbar finanziell krass überfor-dert wird.

Die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften findet keine Anwen-dung, wenn der Ehegatte oder ein naher Angehöriger Mitkreditnehmer ist. Aber der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2005, dass unter bestimmten Umständen Bürgschaftsverträge mit Angehörigen nichtig sein können: Im konkreten Fall bürg-te ein Ehepartner aus „emotionaler Verbundenheit“ für den anderen und geriet da-durch in eine ruinöse finanzielle Lage. Gerade wenn ein Ehegatte kein oder nur ein geringes Einkommen hat, führt die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft schnell zu einer wirtschaftlichen Überforderung des Bürgen. Dann ist diese Bürgschaft sit-tenwidrig. Nach der 25-Prozent-Grenze spricht es bereits für eine krasse finanzielle Überforderung, wenn das pfändbare Einkommen nicht ausreicht, um innerhalb von fünf Jahren ein Viertel der Bürgschaft abzudecken.

Wichtig: Die finanzielle Überforderung muss bereits zum Zeitpunkt der Un-terschrift bestanden haben. Spätere Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit bleiben außer Betracht. Sie führen also nicht dazu, dass die Bürgschaft nachträglich als sittenwidrig anzusehen ist.

Die Rechtsprechung nimmt eine „krasse finanzielle Überforderung“ des Bürgen auch dann an, wenn dieser bei Übernahme der Verpflichtung aller Voraussicht nach nicht einmal in der Lage sein wird, auch nur die vertraglich vereinbarten Zin-sen zu entrichten. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die Vermögensverhält-nisse des möglichen Bürgen zu überprüfen. Dabei sind auch alle erwerbsrelevanten Umstände und Verhältnisse wie beispielsweise Alter, Schul- und Berufsausbildung und mögliche familiäre Belastungen zu berücksichtigen.

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Hilfe vom Richter

Bürgt eine arbeitslose Frau für ihren Ehemann mit 200.000 Euro, der zur Grün-dung eines eigenen Transportunternehmens 600.000 Euro aufnimmt und be-schäftigt er die 51-jährige danach als leitende Angestellte mit jährlich 42.000 Euro brutto, dann ist die Bürgschaft sittenwidrig, wenn der Ehemann in Kon-kurs geht. Die Bank darf die Ehefrau aus der Bürgschaft nicht in Anspruch nehmen. BGH-Richter haben entschieden: Die Ehefrau ist „in eine wirtschaft-lich sinnlose Garantenstellung für den ungewissen wirtschaftlichen Erfolg ei-ner Berufsentscheidung ihres Mannes gedrängt worden.“ Angesichts ihres Alters und der schlechten Situation am Arbeitsmarkt habe die Beklagte keine gesicherte Aussicht auf ein vergleichbares Gehalt bei einem anderen Unter-nehmen. Daher gingen die Richter davon aus, dass die Frau die ruinöse Bürg-schaft allein aus der Verbundenheit mit dem Hauptschuldner, dem Ehemann, übernommen hatte.

Bankbürgschaft beim HausbauDer Bau eines Hauses ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Bürgschaft bietet Si-cherheit. Gerade Fertig- und Ausbauhausanbieter wollen so sie sicherstellen, dass der Kaufpreis auch bezahlt wird. In der Regel verlangen die Firmen eine Bank-bürgschaft vom finanzierenden Kreditinstitut des Bauherrn. Dabei verpflichtet sich die Bank, für die Schulden des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer auf-zukommen, falls dieser das Geld selbst nicht mehr aufbringen kann (etwa wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit). Mit der Bankbürgschaft ist die Fertigstellung der Immobilie garantiert. Ein Vorteil für alle Beteiligten: Denn ein fertiges Gebäude kann besser verkauft werden als eine Bauruine.

Die Bank bürgt nicht umsonst für den Bau des Eigenheims. Eine Bürgschaft kostet meist ein bis drei Prozent der Bürgschaftssumme. Die Kosten trägt in der Regel der Bauherr. Mit jeder gezahlten Rate an den Bauunternehmer sollte die Bürgschafts-summe sinken. So verringern sich die Kosten für die Bürgschaft insgesamt. Meist wird jedoch versucht, die prozentuale Gebühr vom vollen Kaufpreis abzuziehen.

Die Tücken im Bürgschaftsformular Bürgschaften sind rechtlich kompliziert. Verbraucherschützer bemängeln häufig das Kleingedruckte in den Formularen, in dem sich immer wieder Klauseln finden, nach denen der Bauherr auf einen Teil seiner Rechte verzichtet. Oft sind Forde-rungen ausschließlich zu Gunsten des Bauunternehmers formuliert. Solche Tücken

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Schulden

sind in der Regel gut versteckt und werden leicht übersehen. Lesen Sie also genau, was Sie unterschreiben.

Die Bürgschaft, die der Bauunternehmer von Ihnen verlangt, sollte konkret benannt sein. Am günstigsten ist eine Ausfallbürgschaft. Eine selbstschuldnerische Bürg-schaft sollten Sie dagegen ablehnen. Sie bringt nur dem Unternehmer Vorteile. Er-wähnt sein sollte auch der Zweck - etwa die Sicherung des Kaufpreises. Tragen Sie für die Bürgschaft unbedingt eine Höchstsumme ein (zum Beispiel den Kaufpreis inklusive Zinsen und Gebühren). Legen Sie die Laufzeit bzw. eine Kündigungsmög-lichkeit fest. Die Bürgschaft sollte unbedingt beendet sein, wenn der Kaufpreis be-zahlt und das Haus fertig ist. Machen Sie einen Vermerk zu den Kündigungsmög-lichkeiten. Und unterschreiben Sie auf gar keinen Fall irgendein Blanko-Formular.

Einen Höchstbetrag festzulegen, ist sinnvoll, denn verpflichtet sich der Bürge pau-schal zur Zahlung des Kaufpreises, können bei Verzögerung Verzugszinsen und Entgelte den Betrag unkalkulierbar erhöhen. Formulierungen, nach denen die Haf-tung auch noch für „zukünftige Verbindlichkeiten“ oder gar „gesamtschuldnerisch“ übernommen werden soll, sind gefährlich. Wer sich darauf einlässt, muss im Zwei-felsfall für alle ausstehenden Beträge des Kreditnehmers einstehen.

Eine teure Bürgschaft kann man sich sparen, wenn der Bauunternehmer eine Fi-nanzierungsbestätigung bzw. Zahlungszusage der Bank akzeptiert. Besteht der Bauunternehmer allerdings auf einer Bürgschaft, sollten Sie eine Gegenleistung fordern. Schließlich ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage im Baugewerbe Vorsicht geboten. In den vergangenen Jahren gingen tausende von Baufirmen Pleite. Nicht zu unterschätzen sind Baumängel, die bis zur Pleite unentdeckt bleiben oder sich erst viele Jahre danach auswirken. Zwar gibt es nach dem Gesetz ein Gewährleis-tungsrecht von mehreren Jahren. Doch wer steht dafür ein, wenn der Bauunterneh-mer Pleite gegangen ist?

Die beste Lösung ist, wenn die Bank des Bauunternehmers nach der Fertigstel-lung bürgt und die Gewährleistungsrechte abdeckt. Bei diesen so genannten Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaften haftet die Bank des Bauun-ternehmers für die Erfüllung des Bauvertrags. Lehnt ein Bauunternehmer eine solche Bürgschaft kategorisch ab, ist Vorsicht geboten. Möglicherweise will sich die Bank nicht für den Bauunternehmer verbürgen, weil er nicht solvent ist oder unzuverlässig arbeitet.

Zur Schuldnerberatung – so früh wie möglichWer sich zu hoch verschuldet hat, sollte unbedingt eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und mit einem Schuldnerberater sprechen, ehe er auf dubiose Angebote

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eingeht. Dies gilt natürlich erst recht für alle, die bereits in eine solche Situation geraten sind. Mit Hilfe eines erfahrenen und rechtlich geschulten Schuldenberaters kann die Lage oft noch unter Kontrolle gebracht werden. Dies geschieht durch sorgfältige Ausgabenplanung. Schuldnerberater suchen dabei auch Kontakt und das Gespräch mit einem seriösen Kreditinstitut. In jedem Fall gilt: Die direkte Kre-ditaufnahme bei einem Kreditinstitut ist immer billiger als der Umweg über einen Kreditvermittler.

Informationen und Anschriften

von örtlichen Schuldnerberatungsstellen erhält man bei

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG SB) Motzstraße 1, 34117 Kassel

Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen Moselstraße 25, 60329 Frankfurt am Main

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin. Tel: 030 - 25 800 0, Fax: 030 - 25 800 218, E-Mail: [email protected]

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Franz-Lohe-Straße 17, 53129 Bonn

Caritas Alle Anschriften unter Deutscher Caritasverband e.V. - Home: www.caritas.de

Aber auch wenn es nicht so weit kommt, dass sich jemand überschuldet hat oder durch eine Bürgschaft an den Rand des Ruins gerät, kann es vorkommen, dass es Streit mit der Bank oder Sparkasse gibt. Manchmal kann man ihn durch ein Ge-spräch beilegen. Es kann aber auch sein, dass die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden muss. Doch ehe man diesen Weg beschreitet, sollte man die Möglichkeiten nutzen, die die Kreditinstitute selbst zur Verfügung stellen. Denn der Ausgang eines Rechtsstreits ist oft unkalkulierbar und kann daher mit zusätzlichen und manchmal recht hohen Kosten verbunden sein.

Hilfe im Streit mit Banken - kostenlos und ohne Risiko Gertrud und Erwin Müller haben ein Problem und Streit mit ihrer Bank. Vor vie-len Jahren hatten Sie einen Kredit aufgenommen und einen variablen Zinssatz

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Schulden

vereinbart. Nachdem Herr Müller einen größeren Geldbetrag geerbt hat, konnte er den Kredit vorzeitig zurückbezahlen. Jetzt gibt es zwischen Herrn Müller und der Bank Streit über die Abrechnung. Denn die Bank war über die vorzeitige Tilgung überhaupt nicht erfreut und verlangt für den dadurch entgangenen Zinsgewinn eine Vorfälligkeitsentschädigung. Herr Müller besteht für das letzte Jahr auf einem niedrigen Zinssatz. Mit seinem Sachbearbeiter kommt er zu keiner Einigung. Statt gegen die Bank zu klagen, wendet er sich an den Ombudsmann und bittet diesen, in diesem Streitfall zu schlichten.

Dieses Verfahren ist für Bankkunden nicht nur kostenlos, sondern auch ohne Ri-siko. Wenn der Kunde mit dem Schlichtungsspruch nicht zufrieden ist, kann er danach immer noch ein ordentliches Gericht anrufen und den Streit dort austragen. Dieses Verfahren ist für Bankkunden kostenlos. Bei Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen sollten Sie sich deshalb immer zuerst an die zuständigen Ombudsmän-ner wenden.

Das Ombudsverfahren ist in erster Linie für „Otto Normalverbraucher“ gedacht. Er steht aber auch Firmen und Selbstständigen bei Streitigkeiten offen, die den Überweisungsverkehr oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen. Es ist nicht mehr möglich, wenn sich bereits ein Gericht mit der Beschwerde befasst oder befasst hat. Dann greifen die Schlichter nicht ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln.

Hat die Beschwerde Erfolg, kommen Bankkunden schnell und einfach zu ihrem Recht. Rechtsnachteile, etwa durch Verjährung, können während des Schlichtungs-verfahrens nicht eintreten. Banken und Sparkassen haben sich verpflichtet, die Ent-scheidungen ihrer Ombudsmänner und Ombudsfrauen zu akzeptieren, wenn es um eine Beschwerdesumme von weniger als 5.000 Euro geht. Wie die Vergangenheit zeigt, akzeptieren die Banken in der Praxis zumeist auch die gegen sie ergangenen Schlichtungssprüche bei einem Streitwert, der über 5.000 Euro liegt. Die Ombuds-männer schlichten Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden außergerichtlich.

Wer diese außergerichtliche Hilfe sucht, muss als erstes herausfinden, welcher Om-budsmann oder welche Kundenbeschwerdestelle für ihn zuständig ist. Sparkassen, private Banken und Volks- und Raiffeisenverbund haben im Prinzip das gleiche Verfahren, aber unterschiedliche Formen und Ombudsorgane. Die Beschwerde muss an die entsprechende Stelle gerichtet werden. Die Kundenbeschwerdestelle benötigt dazu eine Fallschilderung und alle relevanten Unterlagen. Der Ombudsmann prüft als erstes die eingegangene Beschwerde auf seine Zuständigkeit, Zulässigkeit und danach die Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten die Unterlagen nicht komplett sein, setzt sich die Kundenbeschwerdestelle mit dem Beschwerdeführer in Verbin-dung und fordert die fehlenden Informationen an. Danach geht die Beschwerde

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an die Geschäftsleitung der betroffenen Bank. Die muss binnen eines Monats zur Beschwerde Stellung nehmen.

In vielen Fällen bestätigen die Geschäftsleitungen der Banken die Berechtigung der Beschwerde des Kunden. Werden die Meinungsverschiedenheit auf diese Weise im Sinne des Kunden geregelt, ist das Schlichtungsverfahren beendet. Im anderen Fall entscheidet der Ombudsmann aufgrund der vorgelegten Stellungnahmen oder Unterlagen und leitet seine Entscheidung beiden Parteien unmittelbar zu. Damit ist das Schlichtungsverfahren ebenfalls beendet.

Für Streitfälle hat auch die Deutsche Bundesbank eine „Clearingstelle“ eingerichtet, die zwischen Bankkunden und Bank vermittelt. Nicht alle Banken beteiligen sich an diesem Schlichtungsverfahren. Dennoch kann jeder zunächst seinen Fall dorthin schicken, da man die Unterlagen von dort aus an die zuständigen Schlichtungsstel-len weiterreicht.

Adresse der Schlichtungsstellen

Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main Telefon 069 95664050

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist zuständig für die Ban-ken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht und ist Zertifizierungsstelle.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn Lurgi-Allee 12, 60439 Frankfurt www.BaFin.de

Kontakt zum Ombudsmann: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken Postfach 040307, 10062 Berlin. (www.bdb.de),

Ombudsmann der privaten Banken Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 10062 Berlin http://www.bankenverband.de/ombudsmann

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Schulden

Bei Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten und die nicht Überweisungen oder den Missbrauch einer Zahlungskarte betreffen, ist die Beschwerde zu richten an die:

Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken Postfach 64 01 36 10047 Berlin http://www.hypverband.de

Die Anschrift des Ombudsmanns der öffentlichen Banken lautet: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands Lennéstraße 17j 10785 Berlin http://www.voeb.de

Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken (BVR) Postfach 30 92 63 10760 Berlin Tel.: 030/20 21-0 Fax: 030/20 21-1900 Internet: http://www.bvr.de

Die Sparkassen besitzen keine zentrale Schlichtungsstelle, Beschwerden werden regional in Schlichtungsstellen der jeweiligen Sparkassen- und Giroverbände in den Bundesländern bearbeitet Adressenliste im Internet: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/themen/giroauf/ listeombudsmaenner.pdf oder über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband Behrenstrasse 31 10117 Berlin

Landesbausparkassen Schlichtungsstelle der LBS Postfach 7448 48040 Münster Tel.: 0180/30 00 863

Die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentralen.de) geben Rechtsberatung gegen ein angemessenes Entgelt und führen außerdem auch Sammelklagen durch.

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Geld aus öffentlichen TöpfenStaatliche Fördermittel können bei der

Vorsorge und der Vermögensbildung helfen

Vater Staat greift uns tief in die Taschen – aber er gibt auch einiges davon zurück. Für bestimmte soziale Gruppen und einige Sparformen gibt es seit Jahrzehnten staatliche Fördermittel. Mit Bausparen, Wohnbauprämien, Baukindergeld und der Eigenheimzulage wurde die Bildung von Immobilieneigentum unterstützt. Vermögenswirksamen Leistungen sollen das „Sparen an sich“ belohnen. Steuer-vorteile machten Jahrzehnte lang Lebensversicherungen attraktiv. Das hat sich zum Teil geändert. Andererseits gewinnen staatliche Anreize zur privaten Al-tersvorsorge wie die „Riesterrente“ immer mehr an Bedeutung. Davon können Sie profitieren – statt immer nur Steuern zu zahlen. Wo Sie zugreifen können, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Alle klagen über hohe Steuern und Sozialabgaben. Aber wenn es darum geht, etwas von dem vielen Geld zurück zu holen, das der Fiskus uns aus der Tasche zieht, ver-zichten viele Bundesbürger – weil sie oft nicht wissen, wo die vollen Töpfe stehen. Denn erstaunlicherweise werden viele der staatlichen Angebote trotz ihrer gün-stigen Bedingungen nicht von allen in Anspruch genommen, die dazu berechtigt wären. Dabei liegt in diesem Fall das Geld wirklich „auf der Straße.“

Der Rat kann daher nur lauten: Greifen Sie zu. Denn unabhängig davon, was man im Einzelfall von den Fördermaßnahmen hält, so gilt doch: Vater Staat möchte, dass Sie sich auf seine Kosten bereichern! Da aber seit einigen Jahren mit Blick auf die knappen öffentlichen Mittel immer wieder der Rotstift angesetzt wird, muss die-ser Rat um einen Zusatz erweitert werden: Greifen Sie zu, ehe es zu spät ist. Schon heute fließt manche Quelle, die einst munter sprudelte, nur noch spärlich.

Vermögen bilden, Wohneigentum erwerbenEs ist nicht immer einfach, im Gabenkatalog von Vater Staat den Überblick zu behalten – zumal der auch noch ständig geändert wird. Um alle Angebote nutzen zu können, muss man sich das staatliche Förderangebot genau ansehen und dann die Instrumente wählen, die den eigenen Zielen am besten dienen. Ein erster und sehr einfacher Schritt zur profitablen Geldanlage kann das Sparen mit zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und des Staates sein. Doch viele verschmähen diese Geschenke. Schade. Sie wissen offenbar nicht, was ihnen ent-

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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geht. Zwar fallen die Gaben nach den Reformen geringer aus, aber auch nach den Kürzungen bleibt noch etwas übrig: Arbeitnehmer können jährlich bis zu 870 Euro vermögenswirksam sparen. Das ergibt sich zum Beispiel aus 470 Euro Arbeitneh-mersparzulage für Bausparverträge und weiteren 400 Euro die als Arbeitnehmer-sparzulage gezahlt werden, wenn diese in Aktien oder anderen Beteiligungswerten angelegt sind. Voraussetzung für die erhöhte staatliche Förderung ist die Geldan-lage in Beteiligungswerten, also Aktien, Aktienfonds oder Bausparverträgen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt seit der Gesetzesänderung nunmehr 9 Prozent beim Bausparen und 18 Prozent bei Beteiligungswerten. Die Einzahlungsdauer ist wie bisher auf sechs Jahre begrenzt. Nach einem Wartejahr können Sie über das gesparte Geld und die Erträge verfügen.

Achtung: Wer vorzeitig kündigt, verliert die Prämien und muss das Geld wieder an den Staat zurückzahlen.

Auch bei der Wohnungsbauprämie gab es eine Änderung: sie wurde von 10 auf 8,8 Prozent gesenkt. Über weitere Änderungen wird seit Jahren zwischen den Parteien gestritten. Deshalb muss man sich hier ständig aktuell informieren.

Immer wieder auf die Streichliste des Finanzministeriums wird auch der Sparer-freibetrag gesetzt: So stehen seit 1. Januar 2004 Ledigen bis Ende 2006 nur noch ein Zinsbetrag von 1.370 Euro und Verheirateten 2.740 Euro steuerfrei zu. Der Werbungskostenpauschbetrag ist mit 51 Euro pro Person gleich geblieben, so dass Ledige über 1.421 Euro und Verheiratete über 2.842 Euro als Sparerfreibetrag ver-fügen können. Ab 2007 gelten dann die halbierten Sätze.

Ein Geschenk des Arbeitgebers: Vermögenswirksame LeistungenStatistisch gesehen haben 94 Prozent aller Arbeitnehmer Anspruch auf vermö-genswirksame Leistungen des Arbeitgebers, doch viele lassen die Subventionen des Staates einfach außer Acht. Das ist ein Fehler. Fest angestellte Arbeitnehmer be-kommen von ihrem Arbeitgeber auf Antrag meist sogar die vermögenswirksamen Leistungen (VL) geschenkt. Die genaue Summe, die jeden Monat zum Sparbetrag zugeschossen wird, regelt der Tarifvertrag. Maximal können 34 Euro bezuschusst werden. Dazu kommt die jährlich Arbeitnehmersparzulage vom Fiskus. vorausge-setzt der Arbeitnehmer überschreitet nicht die Einkommensgrenzen: Ledige dürfen maximal 17.900 Euro und Verheiratete nicht mehr als 35.800 Euro im Jahr ver-dienen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten beim VL-Sparen einzusteigen. Der Klassiker ist ein Sparvertrag bei einer Bank, zum Beispiel Berufseinsteigern zu empfehlen. Sie ver-

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Geld aus öffentlichen Töpfen

dienen während der Ausbildung noch wenig, können aber über Zulagen und die Laufzeit eine ansehnliche Rendite herausholen.

Heino Bauer hat seine Lehre mit 16 Jahren begonnen. Für ihn war klar, dass er einen Teil seines ersten selbst verdienten Geldes auch sparen will. Seine Einzah-lungen und die des seines Arbeitgebers (bis zu 470 Euro im Jahr) sollen in einem VL-Vertrag angelegt. Dazukommt noch die Arbeitnehmer-Sparzulage.

rät:

Falls Ihr Arbeitgeber keine oder nur geringe vermögenswirksame Leistungen zahlt, bitten Sie ihn, Teile Ihres Gehalts in VL umzuwandeln. Dann können Sie die staatliche Förderung voll nutzen. Er ist verpflichtet aus Ihrem Nettogehalt die VL bis zur gesetzlich vorgesehenen Höhe auf die entsprechenden Konten zu überweisen. Sie erhalten dann die entsprechende staatliche Förderung.

Höhere Renditen verspricht VL-Sparen mit Aktienfonds. Sie werden als so genann-ter VL-Sparplan angeboten. Bei der Auswahl müssen jedoch Ausgabeaufschläge, Depotgebühren und die Entwicklung des Fonds berücksichtigt werden. Filialban-ken bieten ihren Kunden meist konzerneigene Fonds an: Sparkassen verkaufen vor allem Deka-Fonds, Volks- und Raiffeisenbanken Unionfonds, Deutsche Bank DWS-Fonds und die Dresdner Bank DIT-Fonds. Für das Depot müssen Sie bei der Fondsgesellschaft zahlen. Entweder sofort oder erst ab dem zweiten Jahr. Erkun-digen Sie sich vor dem Kauf auch danach, ob Sie direkt bei der Fondsgesellschaft oder über einen Fondsvermittler kaufen können. Das ist meist billiger.

rät:

Wenn der Arbeitgeber nicht den monatlichen Höchstbetrag von 34 Euro zahlt, sollten Sie den Betrag selbst aufstocken, damit Ihnen nichts von der staatli-chen Sparzulage verloren geht. Schließlich schenkt Ihnen der Staat nicht alle Tage etwas! Wie die Tabelle „Vermögenswirksames Sparen mit Wiederanlage“ im Kapitel „Das Wunder von Zins und Zeit“ zeigt, kann bis zum Erreichen des Ruhestandsalters allein auf diese Art ein nicht unbeträchtliches Vermögen aufgebaut werden. Nutzen Sie diese Chance, mit Hilfe des sonst so „einneh-menden“ Fiskus zu Geld zu kommen.

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Wie viel zahlt der Staat?

Förderung Einzahlung jährlich

Förderung

Anteilssparen aus VL mit 18 % 400 € 72

Anteilssparen aus VL mit 9 % 470 € 42,3

Eigene Einzahlung

z.B. Wohnungsbau prämie

mit 8,8 % 512 € 45,06 €

Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens in den Genuss der Ar-beitnehmersparzulage aufgrund ihres niedrigen Einkommens kommen, können sie einmal im Jahr mit der Anlage N der Einkommensteuererklärung beantragen. Dazu benötigen Sie von Ihrem Kreditinstitut, bei dem das Geld angelegt ist, eine Beschei-nigung über die Höhe der zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen. Diese Bescheinigung muss dem Antrag beigefügt werden. Das Finanzamt prüft, ob ein Anspruch vorliegt oder nicht. Ausgezahlt wird die gesamte Summe aber erst am Ende der Sperrfrist, also nach Ablauf des siebten Jahres.

rät:

Vater Staat hält nichts vom „schnellen Euro.“ In der Regel müssen Sie sich zu einem längerfristig angelegten Sparen verpflichten. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Heirat, Arbeitslosigkeit oder Tod können Sie auch vor Ablauf der Festlegungsfrist von sieben Jahren über die angesparten Beträge verfügen. Die Arbeitnehmersparzulage muss dann nicht zurückgezahlt werden. Sie sollten diese Möglichkeit aber nur dann nutzen, wenn Sie das Geld wirklich brauchen. Denn der Prozess der Vermögensbildung und der so hilfreiche Zin-seszinseffekt (siehe Kapitel: “Das Wunder von Zins und Zeit“) wird dadurch gestoppt.

Hier können Sie dreimal kassierenWer unter den Einkommensgrenzen liegt, die bei der Wohnungsbauprämie und der Sparzulage übrigens unverändert geblieben sind, kann aus zwei Fördertöpfen dreimal kassieren, wenn er einen Baussparvertrag und einen Aktienfondssparplan abschließt. Ein Beispiel:

Bausparverträge

Aktienfonds

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Bausparverträge Aktienfonds

Wohnungsbau-Prämie 8,8%

Arbeitnehmer-Sparzulage 9%

Arbeitnehmer- Sparzulage 18%

Alleinstehende (in Euro pro Jahr)

Einkommensgrenze

(zu versteuerndes Jahreseinkommen)

25.600,00 17.900,00 17.900,00

Geförderte Sparleistung (maximal)

512 470 400

Förderung für Bausparverträge (9%) und Aktienfonds (18%)

45,06 42,3 72

Verheiratete (in Euro pro Jahr)

Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen )

51.200,00 35.800,00 35.800,00

Geförderte Sparleistung (maximal)

1.024,00 470 400

Förderung für Bausparverträge (9%) und Aktienfonds (18%)

90,11 84,6 144

Einkommensgrenze überschritten - was tun? Ledige, aber auch Verheira-tete, bei denen beide Partner arbeiten, überschreiten die Einkommensgrenze relativ schnell und müssen auf die staatliche Prämie verzichten. Dennoch kann sich auch für sie das vermögenswirksame Sparen lohnen. Viele Arbeitgeber zahlen einen Teil oder die gesamte Summe der vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum nor-malen Lohn. Diese Vereinbarungen stehen im Tarifvertrag oder können in der Per-sonalabteilung erfragt werden, sind aber von Branche zu Branche verschieden.

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Gemischtes Doppel: Geldanlage plus vermögenswirksame LeistungenEs gibt verschiedene Möglichkeiten, beides – Sparen und staatliche Zuschüsse - miteinander zu kombinieren. Sie können hier prüfen, welche sich für Sie persönlich am besten eignen könnte:

Sparverträge mit Prämienzahlung:

Kreditinstitute bieten allen, die über der Einkommensgrenze liegen, so genannte Sparverträge mit Prämienzahlung an. Der Arbeitgeber überweist die vermögens-wirksamen Leistungen auf das vereinbarte Konto. Obwohl es weder für Bankspar-pläne, noch für Lebensversicherungen eine staatliche Sparzulage gibt, überweisen manche Arbeitgeber ihren tarifvertraglich festgelegten Anteil dennoch. Bei Spar-plänen erhalten Sie nach Ablauf des siebten Jahres außer den Zinsen zusätzlich noch eine Prämie, die meist über 10 Prozent liegt.

Belegschaftsaktien:

Außerdem können Sie das VL-Sparen zum Erwerb von Belegschaftsaktien nutzen. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein solches Angebot macht, sollten Sie sich eine Ab-lehnung gut überlegen. Belegschaftsaktien dürfen zwar nur in begrenzter Stückzahl ausgegeben und erst nach einer bestimmten Sperrfrist (ca. fünf Jahre) verkauft werden. Aber das kann auch Vorteile bringen. Belegschaftsaktien werden deutlich unter dem Börsenkurs an die Mitarbeiter verkauft. Zudem haben Sie die Möglich-keit, bei der Ausgabe neuer Aktien als Arbeitnehmer einen Vorzug zu erhalten und dadurch Ihr Aktienpaket zu vergrößern. Schließlich profitieren Sie auch noch von Dividenden und Gewinnausschüttungen. Auch der Arbeitgeber hat von Ihrer Un-ternehmensbeteiligung Vorteile, denn ein Teil der Lohnsumme fließt wieder in das Unternehmen zurück und er kann damit produktiv arbeiten.

Aktien und Aktienfonds:

Eine 18 prozentige Sparzulage wird nicht nur auf Aktien, sondern auch auf Ak-tienfonds gezahlt. Allerdings ist die Höchstförderung auf 400 Euro im Jahr be-grenzt. Der restliche begünstigte Betrag in Höhe von 470 Euro kann dann nur noch mit 9 Prozent gefördert werden. Die Kreditinstitute schließen mit Ihnen einen so genannten Wertpapier-Sparvertrag ab. Der Arbeitgeber überweist die vermögens-wirksamen Leistungen auf das vereinbarte Konto. Die Sparbeiträge werden dann in Fondsanteile angelegt. Gefördert werden alle Fonds, die mindestens 70 Prozent ihres Fondsvermögens in Aktien angelegt haben. Der Rest wird meistens mit Anlei-hen aufgefüllt, so dass eine Risikobegrenzung möglich ist. Eine Liste der deutschen Fonds, die mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert werden, können Sie beim

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e.V. (BVI) in Frankfurt anfor-dern.

Lebensversicherung:

Die Laufzeit einer Lebensversicherungspolice sollte mindestens 12 Jahre betragen. Der Anlagezeitraum ist vergleichsweise lang. Denn erst nach Ablauf des zwölf-ten Jahres kann die Auszahlungssumme steuerfrei kassiert werden. Die Erträge aus Verträgen, die seit 2005 abgeschlossen werden, müssen jedoch zur Hälfte ver-steuert werden. In Kombination mit einer Direktversicherung kann die Anlage für bestimmte Berufsgruppen und unter steuerlichen Gesichtspunkten auch weiterhin sinnvoll sein, zum Beispiel für Beamte, Freiberufler oder Selbstständige.

Bausparverträge:

Geeignet für niedrige Einkommensgruppen, die die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dadurch lässt sich auch die magere Bausparrendite etwas erhöhen. Seit der letzten Änderung des Vermögensbildungsgesetzes ist es sinnvoll, - falls Ihr Einkommen das zulässt - 470 Euro mit neun Prozent Sparzulage in einen Bauspar-vertrag einzuzahlen und die restlichen 400 Euro mit einer 18prozentigen Förderung in Aktien oder Fonds anzulegen.

Azubi Heiko Bauer hat sich für einen Bausparvertrag entschieden. Sein Weg zum VL-Sparen in sechs Schritten:

1. Schritt: Heiko schließt einen Bausparvertrag bei der Bausparkasse seiner Wahl ab.

2. Schritt: Er zahlt pro Jahr 512 Euro auf das Bausparkonto ein, um auch die Wohnungsbauprämie zu bekommen.

3. Schritt: Er richtet sich bei seiner Bank einen Dauerauftrag ein und überweist jeden Monat 42,50 Euro.

4. Schritt: Er veranlassen seinen Arbeitgeber monatlich 40 Euro als Vermögens-wirksame Leistungen auf den Bausparvertrag einzuzahlen. Da sein Chef nicht bereit war die volle Summe zusätzlich zum Gehalt zu zahlen, wird der Differenzbetrag von seinem Nettogehalt abgezweigt. Dafür hat er von seiner Bausparkasse ein ent-sprechendes Formular erhalten.

5. Schritt: Am Ende des Jahres erhält Heiko von der Bausparkasse einen Antrag auf Wohnbauprämie, den er der Bausparkasse unterschrieben zurückschickt. Die gibt es nämlich schon ab 16 Jahren.

6. Schritt: Außerdem erhält er eine so genannte Anlage VL für seine Einkommen-steuererklärung, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten.

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Das Geld auf dem Bausparvertrag muss mindestens sieben Jahre angelegt sein oder, bei kürzerer Laufzeit zum Bauen oder Renovieren verwendet werden, damit die staatlichen Prämien nicht verloren gehen. Nach sieben Jahren (es reicht vom De-zember des ersten Jahres bis zum Januar des siebten Jahres) kann das Geld für beliebige Zwecke verwendet werden.

Kapitallebensversicherung auf dem PrüfstandDie Lebensversicherungsbranche hatte es in den letzten Jahren nicht leicht. Die lang anhaltende Niedrigzinsphase drückt auf die Verzinsung: 2,75 Prozent sind seit dem 1. Januar 2004 nur noch garantiert der niedrigste Stand seit Kriegsende. Auch hat die Branche selbst mit hausgemachten Problemen zu kämpfen. Sogar einen Pleitefall hat es schon gegeben. Ehe dies alles richtig verkraftet war, verpasste der Gesetzgeber ihr mit dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz erneut einen Dämpfer.

Wer nach dem 1. Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, muss die Erträge daraus versteuern. Die Hälfte bleibt jedoch noch steuerfrei, wenn Sie wenigstens fünf Jahre in die Versicherung einzahlen, der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird.

Für bereits bestehende Verträge bleibt bei der Steuerfreiheit alles beim Alten. Auch an den Garantiezinsen ändert sich nichts. Das heißt, Verträge, die bis zum 30. Juni 2000 abgeschlossenen wurden, haben noch einen Garantiezins von 4,0 Prozent, Verträge die nach dem 1. Juli 2000 unterschrieben wurden, von noch 3,25 Prozent. Wer erst 2004 eine Kapital- oder Privatpolice abgeschlossen hat, bekommt nur noch 2,75 Prozent gesetzlich garantierten Mindestzins auf den Sparanteil.

Nur für den Sparanteil eine Kapitallebensversicherung abzuschließen lohnt jedoch nicht. Glücklicherweise kommt immer noch eine Überschussbeteiligung aus den erwirtschafteten Zinsen und Kapitalerträgen oben drauf. Dieser Anteil ist allerdings nicht garantiert!

Für wen kann sich ein Abschluss einer Kapitallebensversicherung überhaupt noch lohnen? Eigentlich bleiben nur Selbstständige, Freiberufler und Beamte übrig. Sie haben bzw. hatten die Möglichkeit, die geschrumpften Renditen noch ein bisschen aufzupeppen. Selbstständige können noch hohe Freibeträge für die Altersvorsorge geltend machen und die monatlichen Beiträge als so genannte Vorsorgeaufwen-dung von der Steuer absetzen. Die Freibeträge liegen für Ledige bei 5.736 Euro, für Verheiratete bei 11.472 Euro. Genaues Nachrechnen lohnt, denn oft sind die Frei-beträge bereits durch andere Versicherungsbeiträge (z. B. Kranken, Renten, Unfall,

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Haftpflicht, Bausparen) ausgeschöpft. Achtung: diese Steuervergünstigung wird nach einer Übergangsfrist 2010 gestrichen.

Begünstigte Vorsorgeaufwendungen pro Jahr in Euro Familienstand Vorweg-

abzugGrund-höchst- betrag

Hälftiger Höchstbe-trag

Nicht begünstigte Hälfte

Begün-stigte Aufwen-dungen

Alleinstehend 3.068 1.334 667 667 5.736

Verheiratet 6.136 2.668 1.334 1.334 11.472

Angesichts der hälftigen Besteuerung befindet sich die Versicherungsbranche der-zeit in einer Flaute. Die Neuabschlüsse sind nach der Sonderkonjunktur, die bis zum Jahresende 2004 anhielt, deutlich zurückgegangen. Die verbliebenen Argu-mente der Branche reichten für die Gewinnung neuer Kunden oft nicht aus: Eine Lebensversicherung diene der Altervorsorge. Sie ermögliche die Kombination von Geldanlage und den Schutz für die Familie, im Todesfall des Hauptverdieners.

Tipp:

Als Alternative bleibt eine Risikolebensversicherung für den Todesfallschutz und ein separater Sparvertrag für die Geldvermehrung. Prüfen Sie, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des Sparerfreibe-trags, welche Anlageform für Sie die bessere ist.

Freistellen, verkaufen, kündigen: was ist sinnvoll?Jede zweite Kapitallebensversicherung wird gekündigt. Meist können die oft hohen Prämien nicht mehr gezahlt werden. Entweder weil ein Verdiener wegen des Nach-wuchs ausgefallen, Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder das Geld einfach für andere Dinge benötigt wird. Der große Nachteil ist der finanzielle Verlust. Denn wer vor-zeitig aus dem Vertrag aussteigt verliert viel Geld. Im schlimmsten Fall bekommt man weniger heraus als man eingezahlt hat.

Beim Verkauf einer Lebensversicherung treten Sie Ihre Rechte zum Beispiel an ein Unternehmen ab, das mit gebrauchten Policen handelt. Im Vertrag bleibt weiter-hin Ihr Name stehen. Der Käufer zahlt die Prämien weiter. Häufig wird sogar der Todesfallschutz aufrechterhalten. Eine Gesellschaft, die mit gebrauchten Policen handelt, wie www.agis-ag.de, www.cashlife.de, www.bcnet.de, www.barwert.de,

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www.partnerinlife.com, wird Ihnen aber nur dann ein Kaufangebot machen, wenn es sich auch für das Unternehmen rechnet. So nimmt der Marktführer Cash Life Ihre Police nur an, wenn Ihr Vertrag eine Restlaufzeit von weniger als 15 Jahren und einen Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro aufweist, es sich außerdem nicht um eine Fondspolice oder um eine Direktversicherung handelt und Ihr Vertrag bei einem deutschen Versicherungsunternehmen besteht.

Tipp:

Ein Verkauf lohnt dann, wenn Sie vom Käufer mehr Geld bekommen, als Ih-nen die eigene Versicherung für die Rücknahme anbietet. Der so genannte Rückkaufwert liegt vor allen in den ersten Jahren unter den eingezahlten Bei-trägen.

Mit dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung können Sie meist mehr herausholen, als mit einer Kündigung. Es entfallen Stornoentgelte und Steuernachzahlung. Dennoch sollten Sie wissen: Wer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt, muss Verluste hin-nehmen. Sie erhalten niemals die prognostizierte Rendite, für die Sie all die Jahre gespart haben.

Die Kündigung sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein. Sie ist die schlechtes-te aller Lösungen. Nur wenn Sie unbedingt das Geld brauchen und keine anderen Reserven mehr haben, können Sie einen Blick auf den Rückkaufswert wagen. Doch Achtung er fällt vor allem in den ersten Jahren deutlich niedriger aus, als Sie den-ken. Das spricht gegen eine Kündigung:

• Am Anfang zahlen Sie Beiträge fast nur für die Abschlussgebühr. Sie macht im ersten Sparjahr oft die Hälfte der eingezahlten Summe aus.

• Wenn Sie vorzeitig kündigen und Ihren Vertrag nicht erfüllen, geht Ihnen die hohe Überschussbeteiligung verloren, die üblicherweise erst am Ende der Laufzeit gezahlt wird.

• Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufs-wert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.

• Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre wird auf die Erträge Ihrer Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig.

• Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt wieder einen Versicherungsschutz wünschen, muss dieser neu beantragt werden. Das heißt, es wird eine neue

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Gesundheitsprüfung stattfinden, Ihr dann höheres Eintrittsalter führt bei gleicher Versicherungssumme zu einem höheren Beitrag.

Tipp:

Über Verträge, die nach dem 1994 geschlossen wurden, müssen die Kunden einmal im Jahr, mit einer so genannten Standmitteilung informiert werden. Falls Sie keine erhalten haben, mahnen Sie diese bei Ihrer Versicherung an und lassen Sie sich alles erklären, wenn Sie darin etwas nicht verstanden haben. Mit einer solchen Standsmitteilung können Sie prüfen, was Sie bei einer Kündigung herausbekommen oder ob Sie mit einem Verkauf der Police besser da stehen.

Als Alternative können Sie, statt zu kündigen Ihren Vertrag auch von der Bei-tragszahlung freistellen lassen. Erkundigen Sie sich nach den Bedingungen. Einige Versicherungen verlangen für die Beitragsfreistellung ein Entgelt, andere ziehen dafür vom Guthaben üppige Stornogebühren ab.

Wer seine Versicherung beauftragt, seinen Vertrag von weiteren Prämienzahlungen freizustellen, kann jeden Monat Geld sparen. Das kann sinnvoll oder sogar notwen-dig sein, wenn Ihr Einkommen etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit so stark gesun-ken ist, dass Sie die vereinbarten Beiträge nicht mehr aufbringen können. Es kann aber auch sein, dass Sie für das Geld eine Anlagemöglichkeit gefunden haben, die nach Ihrer Meinung mehr einbringt. Bei einer Beitragsfreistellung verbleibt Ihr bis dahin eingezahltes Kapital bei der Versicherung. Es wird weiter verzinst. Wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft, erhalten Sie den Ertrag aus der ruhend gestellten Versicherung nach altem Recht steuerfrei. Die Ablaufleistung fällt aber deutlich geringer aus, wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen.

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Vertragsänderung zu beantragen, um den Vertrag Ihrer aktuellen Finanzlage anzupassen. Sie können zum Beispiel den Bei-trag reduzieren, nehmen damit aber eine geringere Versicherungssumme in Kauf. Durch die Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit verringert sich ihr Beitrag, bei gleich bleibendem Versicherungsschutz. Damit bleibt Ihre Todesfallabsicherung in der anfänglichen Höhe erhalten. Falls Sie eine solche Vertragsänderung wünschen, sollten Sie bei Ihrem Versicherer eine Beispielrechnung anfordern.

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Was müssen Arbeitslose beachten?Über den Verkauf oder die Kündigung ihrer Kapitallebensversicherung denken im-mer öfter auch Arbeitslose nach. Denn ihr Wert wird seit 2005 als Vermögen auf das neue Arbeitslosengeld II angerechnet. Vielleicht wurde Ihnen schon geraten, den Vertrag zu verkaufen und das Geld einfach unter das Kopfkissen zu legen. Doch Vorsicht: Wer hier falsche Angaben macht und sich vorzeitig „entreichert“, muss sich unter Umständen wegen Betrugs verantworten. Auch Verschweigen bringt nichts, denn spätestens nach dem Datenabgleich, zwischen der Bundesagen-tur für Arbeit mit Krankenkasse und Finanzamt kommt die Sache raus.

Tipp:

Arbeitslose können Ihre Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge ret-ten, wenn Sie Ihren Vertrag umschreiben lassen. Denn wer sein Geld erst nach dem Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt bekommt, erhält dafür seit 2005 einen neuen Freibetrag.

Ein Beispiel: Ein 54-jähriger Arbeitsloser darf bisher schon 200 Euro pro Le-bensjahr für seine Vermögensbildung zurücklegen. Für die Berechnung des Vermö-gens ist es egal, wo das Geld angelegt ist. Zusätzlich gewährt die Bundesagentur für Arbeit (früher schlicht Arbeitsamt genannt) seit 2005 einen neuen Freibetrag in Höhe von 200 Euro, der ausschließlich der Altervorsorge vorbehalten ist. Das ergibt in unserer Rechnung einen anrechnungsfreien Betrag von 21.600 Euro. Angenom-men, der aktuelle Rückkaufwert dieser Kapitallebensversicherung liegt bei 30.000 Euro, dann wird davon der Freibetrag abgezogen. Übrig bleiben 8.400 Euro, die erst verbraucht sein müssen, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann.

Alle Betroffenen sollten vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II mit ihrer Versi-cherung eine mögliche Vertragsänderung erörtern und einen teilweisen Ausschluss der Verwertung vor dem Ruhestand bis zur Höhe von 200 Euro pro Lebensjahr vereinbaren. Eine solche Vertragsänderung hat der Gesetzgeber im Versicherungs-vertragsgesetz ausdrücklich zugelassen. Ob für die Umschreibung ein Entgelt ver-langt werden wird, ist noch unklar. Produkte der Riesterrente sind grundsätzlich geschützt, sie werden in keinem Fall in die Vermögensanrechnung einbezogen.

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Tipp:

Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder beitragsfrei stellen lassen, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale, als Mitglied beim Bund der Versicherten oder bei einer Arbeitsloseninitiative.

Bausparen: Erst sparen - dann bauen!Bausparverträge sind eigentlich nicht für die reine Geldanlage gedacht. Der Grund: Die Guthabenzinsen sind niedrig und liegen kaum höher als auf den Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Bausparverträge sind meist nur dann sinnvoll, wenn Sie später wirklich bauen, kaufen, modernisieren oder renovieren wollen, um sich für die Zukunft einen niedrigen Zinssatz für ein Baudarlehen zu sichern. Mitt-lerweile gibt es aber auch spezielle Spartarife für Personengruppen (z. B. Rentner und Auszubildende) mit vergleichsweise niedrigem Einkommen, die gar nicht an eine eigene Immobilie denken. Sie erhalten vergleichsweise hohe Sparzinsen und staatlichen Zulagen, verzichten aber im Gegenzug darauf, bei Fälligkeit ein billiges Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Gertrud und Erwin Müller sind ein Rentnerehepaar und schauen sich für ihr Enkelkind nach einer geeigneten Geldanlage um. Auf der Bank gibt es für Sparver-träge zurzeit nicht viel, deshalb suchen Sie nach einer Alternative. Da sie mit ihrem Rentnereinkommen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben, entschließen sie sich für einen Bausparvertrag mit Renditetarif. Nach sieben Jahren steht ein schö-nes Sümmchen auf dem Konto.

Die Zinssätze eines Bausparvertrags sind nicht völlig unabhängig vom allgemeinen Zinsniveau, aber auf einen konstant niedrigen Satz fixiert. So zahlen Bausparkas-sen für Ihr Guthaben in der Regel 2,0 bzw. 2,5 Prozent, verlangen umgekehrt für ein Darlehen aber auch nur 4,0 oder 4,5 Prozent. Der Bausparvertrag berechtigt Bausparer zur Inanspruchnahme eines Baudarlehens zu einem Zinssatz, der nur zwei Prozent über dem vertraglichen Guthabenzins liegt. Vorteil: Auch in Niedrig-zinsphasen kann sich der Abschluss eines Baussparvertrags lohnen. Damit können Sie das Risiko, dass die Zinsen bis zur Darlehensaufnahmen steigen, auf ein kalku-lierbares Maß verringern. Im Vergleich zum Bankkredit müssen Sie beim Darlehen einer Bausparkasse jedoch eine deutlich höhere Tilgung hinnehmen, denn der Kre-dit muss schneller abbezahlt werden.

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Bausparen – eine Idee mit Tradition

Die erste Bausparkasse wurde 1775 in Birmingham gegründet. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts folgten Institute in Australien, Neuseeland, Bra-silien, Südafrika und den USA. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts griff in Deutschland der Bielefelder Pastor Friedrich von Bodelschwingh die eng-lische Idee auf. Der Theologe und Reformer rief im Jahr 1885 die „Bauspar-kasse für jedermann“ ins Leben. Das Grundprinzip entspricht einem Genera-tionenvertrag. Die Einzahler von heute stellen den Kreditnehmern von heute ihr Geld zur Finanzierung ihres Eigenheims zur Verfügung. Die Bausparkasse garantiert den Sparern im Gegenzug, dass sie bei Erreichen der Anspruchkri-terien ebenfalls ein Darlehen zu günstigen Zinsen aufnehmen dürfen.

Sinnvoll ist Bausparen vor allen dann, wenn Sie die gesetzlich festgelegten Ein-kommensgrenzen (für Ledige 25.600 Euro, für Verheiratet 51.200 Euro jährlich) nicht überschreiten. Der Staat fördert nämlich Bausparen mit der bereits erwähn-ten Wohnungsbauprämie und über Steuererleichterungen. Die Prämie beträgt neun Prozent. Dazu muss ein Antrag über die Bausparkasse gestellt werden. Gefördert werden allerdings nur jährliche Sparbeiträge bis zu 512 Euro für Ledige und bis zu 1.024 Euro für Ehepaare. Die Bindungsfrist ist auf sieben Jahre begrenzt.

Die Bausparsumme können Sie, abgesehen von gewissen Mindestbeträgen, frei wählen. Die monatliche Sparrate wird je 512 Euro Bausparsumme errechnet. Wie hoch Ihre monatliche Belastung sein wird, können Sie selbst bestimmen. Dabei sollten Sie die vermögenswirksamen Leistungen gegebenenfalls mit in Ihre Rech-nung einbeziehen.

Bausparer wollen häufig vor der Zuteilungsreife des Vertrags über ihr Geld ver-fügen. Bei der Auswahl des für Sie geeigneten Bausparvertrags sind deshalb die vorgeschriebenen Mindestsparzeiten, Mindestsparguthaben und die Mindestwar-tezeit zu beachten. Je nach Tarif liegen die Mindestsparzeiten zwischen 18 und 60 Monaten. Danach beginnt die Mindestwartezeit, also die Zeit, die bis zur Zuteilung überbrückt werden muss. Die Bausparkassen errechnen den Zuteilungszeitpunkt, an dem Sie über Ihr Guthaben verfügen können und Anspruch auf ein Baudarlehen haben, mit einem komplizierten Bewertungs- und Punktesystem. Insbesondere Ver-tragslaufzeit und Guthabenentwicklung sind entscheidend für die Reihenfolge der Zuteilung. Außerdem muss die Mindestansparung der Bausparsumme in der Regel zu 40 Prozent erfüllt sein. Bei manchen Tarifen sind es auch 50 Prozent.

Bausparkassen können und dürfen den genauen Zuteilungstermin nicht exakt vor-hersagen. Leider liegen sie aber auch mit ihren Prognosen häufig daneben. Ver-braucherschützer testen auch regelmäßig die Beratungsqualität. Dabei werden über

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Geld aus öffentlichen Töpfen

100 Testgespräche geführt, mehr als ein Viertel davon sind regelmäßig mangelhaft oder sehr mangelhaft. Die häufigsten Fehler sind immer wieder: falsche Zuteilungs-prognosen, überhöhte Bausparsummen, dürftige Informationen über Anspar- und Darlehensphase und über die Gesamtfinanzierung.

Tipp:

Wenn Sie sich für Bausparen entschieden haben, kalkulieren Sie die Zutei-lungsreife Ihres Bausparvertrags nicht zu knapp. Planen Sie besser mehrere Monate als Puffer ein.

Die Bausparkassen gewähren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ein Darle-hen in Höhe des Differenzbetrages zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Sind noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt, bieten die Kassen aber auch dafür Lösungen an:

Vorfinanzierung: Das Mindestguthaben ist noch nicht angespart. Das heißt, Sie müssen einen Kredit zu den marktüblichen Zinsen aufnehmen und gleichzeitig den Bausparvertrag auffüllen. Normalerweise muss jedes Darlehen mit mindestens einem Prozent getilgt werden. Bei der Vorfinanzierung fließt diese Summe jedoch in den Bausparvertrag, bis dieser zuteilungsreif geworden ist.

Zwischenkredit: Das Mindestguthaben ist angespart, die Zuteilung aber noch nicht erfolgt. Für diese Übergangszeit nehmen Sie einen tilgungsfreien Zwischen-kredit zu den marktüblichen Konditionen auf. Sie zahlen also nur Zinsen. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird der Zwischenkredit durch die Bauspar-summe abgelöst.

Tilgungsbausparvertrag: Ein Bausparvertrag wird in zwei oder drei Teilsum-men aufgeteilt. Sie werden nacheinander bis zu Zuteilungsreife bespart.

Vorfinanzierung und Zwischenkredite rechnen sich in Niedrigzinsphasen in der Regel nicht. Da sich auch die Kassen auf dem freien Kapitalmarkt die vorzeitig be-nötigten Darlehensgelder besorgen müssen, lohnt ein eigener Vergleich mit Bank-darlehen.

Tipp:

Durch zusätzliche Einzahlungen in Ihren Bausparvertrag können Sie die War-tezeit bis zur Zuteilungsreife beeinflussen. Als Faustregel gilt: Je schneller das für die Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben eingezahlt ist, umso kürzer wird die Wartezeit.

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Bausparen: Die richtige Strategie Beim Bausparen kommt es darauf an, zeitlich möglichst dicht an die Zuteilungs-voraussetzungen heranzukommen. Ist der Bausparvertrag zum Beispiel überspart, wirkt sich das negativ auf Ihren Darlehensanspruch aus. Ist das Mindestguthaben noch nicht erreicht und Sie wollen schon über das Darlehen verfügen, müssen Sie dagegen Kredite zu Marktpreisen aufnehmen. Damit Ihnen Ihr Geld zum richtigen Zeitpunkt in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, gilt es, den Bausparvertrag zu optimieren. Dazu benötigen Sie von Ihrer Bausparkasse folgende Angaben:

• den aktuellen Guthabenstand,

• die Höhe des geforderten Mindestguthabens,

• die aktuelle Bewertungszahl,

• die notwendige Zielbewertungszahl.

Variante 1: Sie haben das Mindestguthaben gerade angespart, die Bewertungszahl aber noch nicht erreicht. Die Strategie: Einzahlung stoppen und die Bausparsumme bis zur Zuteilung zwischenfinanzieren. Die Bewertungszahl wächst allein durch die längere Spardauer kontinuierlich an. Weitere Einzahlungen würden zwar die Zutei-lungsreife beschleunigen, andererseits aber den Darlehensanspruch schmälern.

Variante 2: Die Zielbewertungszahl ist erreicht, das Mindestguthaben aber noch nicht angespart. Die Strategie: Sie zahlen die fehlende Summe bis zum Mindestgut-haben sofort ein. Die Zuteilungsvoraussetzungen sind am nächsten Stichtag erfüllt. Mit der Auszahlung kann wenige Monate später gerechnet werden. Notfalls muss für diese kurze Zeit zwischenfinanziert werden.

Variante 3: Sowohl Guthaben als auch Bewertungszahl sind zu klein. Die Strate-gie: Die Bausparsumme herabsetzen oder eine Teilbausparsumme bilden, mit dem Ziel, dass Ihr neues Guthaben dem Mindestguthaben entspricht

Variante 4: Der Bausparvertrag ist überspart, Mindestguthaben und Zielbewer-tungszahl sind weit überschritten. Die Strategie: Einzahlungen stoppen und Gelder zum Spartarif anlegen, bis ein Darlehen benötigt wird. Eventuell können Sie auch die Bausparsumme erhöhen. Nachteil: Meistens verhängen die Bausparkassen nach einer Erhöhung eine einjährige Sperrzeit. Manche machen daraus einen neuen Ver-trag und verlangen dafür wieder eine Abschlussgebühr. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Tipp:

Um mit dem Bausparen ein optimales Ergebnis zu erzielen, müssen viele Fak-toren stimmen. Am besten gelingt das in Kombination mit den vermögens-wirksamen Leistungen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, sollte man sich nach Alternativen umschauen. Zum Beispiel im siebenjährigen Anlagen-bereich auch die Angebote von Banksparplänen oder Bundesschatzbriefen abfragen.

Handel mit BausparverträgenWas tun, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, Sie das Geld aber gar nicht mehr brauchen? Vielleicht haben Sie zwischenzeitlich eine Erbschaft gemacht und schon längst ein eigenes Haus. Dann könnten Sie sich überlegen, den Bauspar-vertrag zu übertragen. Zum Beispiel an ein Familienmitglied oder einen nahen Verwandten. Dazu gehören: Verlobte, Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder. Eine Übertragung im Verwandtschaftskreis hat für den Empfänger viele Vorteile. Es entstehen bei der Vertragsübertragung keine Kosten, denn die Abschlussgebühr wurde bereits bezahlt und auch die Wartezeit bis zur Zuteilung der Bauspargelder verlängert sich dadurch nicht. Diesem Handel muss die Bausparkasse zwar formell zustimmen, was in der Regel jedoch problemlos geschieht.

Das müssen Sie wissen: Der neue Bausparer übernimmt mit dem Vertrag auch sämtliche Verpflichtungen des alten Inhabers. Wird der Vertrag zum Beispiel mit staatlichen Geldern gefördert, wie Wohnungsbauprämie und vermögenswirk-samen Leistungen, dann muss diese Regelung bis zum Ende der Laufzeit durchge-halten werden. Außerdem muss bei einer Übertragung innerhalb der siebenjährigen Bindungsfrist sicher gestellt sein, dass die ausgezahlten Darlehensgelder auch für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Eine Zweckentfremdung, ist weder für das Guthaben noch für die Darlehenssumme gestattet.

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Tipp:

Ein Verkauf des Bausparvertrags an Fremde dazu gehört nach Ansicht der Mehrheit aller Bausparkassen auch der Lebensgefährte ist nicht in jeder Si-tuation lukrativ. Der Käufer bekommt bei niedrigem Zinsniveau zwar sofort günstige Hypothekendarlehen. Dafür muss er beim Erwerb eines alten Bau-sparvertrags aber eine dreijährige Sperrzeit einkalkulieren, bis ihm die Bau-spargelder überhaupt zur Verfügung stehen.

Die Bauspartarife Bausparen ist einfach und zugleich hoch kompliziert. Über 100 Bauspartarife wer-den von 34 privaten und öffentlichen Kassen angeboten. Da müsste eigentlich für jeden Bedarf etwas Passendes dabei sein. Doch als Laie den Überblick zu behalten, ist fast unmöglich. Vielleicht ein Grund dafür, dass die klassischen Tarife vorne liegen. Die neuen Options- oder Variotarife sind für Sparer mit festen Bauabsichten offenbar weniger gut geeignet. Das Mindestsparguthaben muss 50 Prozent statt 40 Prozent der Bausparsumme betragen, die Abschlussgebühr kostet 1,6 Prozent statt ein Prozent der Bausparsumme und der Tilgungsbeitrag ist ebenfalls höher als beim Standardtarif. Und das gibt es dafür: Guthaben- und Darlehenszinssatz sowie die Höhe der Tilgung können beispielsweise noch nachträglich geändert werden. Beim Standardtarif verlängern sich dagegen nach einer Aufstockung die Wartezeiten. Außerdem kann eine neue Abschlussgebühr fällig werden. Das fällt bei den Op-tions- oder Variotarifen weg. Kommt es nicht zum Bau oder Kauf einer Immobilie, können die Bausparer nachträglich auf einen höheren Guthabenzins umsteigen und dadurch eine höhere Rendite erzielen. Mit einem Wechsel zu einem höheren Tilgungssatz mit kürzeren Darlehenslaufzeiten lässt sich auch die Zuteilungsreife beschleunigen.

Tipp:

Je konkreter die Bauabsichten und je unflexibler die Finanzierung, desto stär-ker überwiegen die Vorteile des Standardtarifs.

Sofortfinanzierung: Vorsicht Falle!Die Bausparkassen spüren es: die Dauerphase der niedrigen Zinsen lockt viele Kun-den, ihre Bau- oder Kaufentscheidung vorzuziehen. Davon profitieren vor allem die Banken mit ihren Hypothekenkrediten. Schlecht für die Bausparkassen. Um mithal-

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Geld aus öffentlichen Töpfen

ten zu können, müssen neue Produkte her. Mit der Sofortfinanzierung sollen selbst Bausparmuffel zur Unterschrift gebracht werden. Doch Vorsicht, das Modell hat Tücken! Die klassische Idee des Bausparens - erst sparen, dann bauen - wird mit der Sofortfinanzierung komplett auf den Kopf gestellt. Sie erhalten zwar sofort Geld und können auch sofort bauen. Doch die gesamte Bausparsumme wird von der Kasse mit einem Vorauskredit finanziert, den Sie dann teuer zurückzahlen müssen. Letztlich verlieren Sie sogar doppelt: Sie erhalten während der Ansparphase nur 2,5 bis 3 Prozent Habenzinsen. Sie zahlen für den Vorauskredit aber marktübliche Zinsen. Vergleichsrechnungen zeigen, dass dieser Nachteil auch später durch das zinsgünstige Bausparkassendarlehen nicht mehr aufgeholt werden kann.

Tipp:

Wenn Sie sofort bauen wollen und noch keinen Bausparvertrag haben, neh-men Sie besser gleich selbst einen Hypothekenkredit bei einem Kreditinstitut auf. Das ist in jedem Fall günstiger als die Sofortfinanzierung!

Konstantmodell: Nur für beständige SparerEine Variante der Sofortfinanzierung ist das „Konstantmodell“. Auch hier wird die Bausparsumme über einen tilgungsfreien Vorauskredit finanziert. In der Nied-rigzinsphase kann das unter bestimmten Voraussetzungen eine sichere und auch günstige Finanzierung sein. Damit die Rechnung aufgeht, sollte der Festzins, den Sie über eine lange Laufzeit vereinbaren müssen, mindestens ein Prozentpunkt unter dem marktüblichen Zins liegen. Die monatliche Belastung bleibt während der Gesamtlaufzeit gleich. Die Rückzahlung erfolgt in festen Raten und dauert 15 bis 29 Jahre, je nach Bausparkasse. Die Unterschiede bei den Angeboten sind al-lerdings groß.

Tipp:

Auf das Konstantmodell sollten Sie sich nur einlassen, wenn Sie bis zum Ende durchhalten. Bei vorzeitiger Kündigung ist Ihr Zinsvorteil nämlich dahin.

Die Eigenheimzulage gibt es (noch) Die Eigenheimzulage war über viele Jahre eine der größten staatlichen Subven-tionen in Deutschland. Sie wurde einst zur Förderung der Vermögensbildung in breiten Schichten der Bevölkerung und zur die Schaffung von selbst genutztem Wohnungseigentum eingeführt. Obwohl sie wegen der enormen Belastung für den

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Staatshaushalt schrittweise eingeschränkt wurde, musste der Finanzminister 2005 dafür rund 11 Milliarden Euro aufwenden.

Obwohl die Unionsparteien die Eigenheimzulage noch kurz vorher wie eine „heilige Kuh“ behandelt haben, strich die Große Koalition sie schon Ende 2005 mit dem Ge-setz zur Abschaffung der Eigenheimzulage. Das trifft aber nur Häuslebauer, die erst 2006 in die eigenen vier Wände umzogen. Für alle anderen, die noch rechtzeitig reagieren konnten, wird die Eigenheimzulage noch für den vollen Förderzeitraum gewährt. Voraussetzung: Der notarielle Kaufvertrag wurde vor dem 1.Januar 2006 beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung wurde bis Ende 2005 gestellt.

Die Eigenheimzulage beträgt jährlich ein Prozent der Anschaffungskosten oder der Herstellungskosten. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 1.250 Euro pro Jahr, zuzüglich 800 Euro für jedes Kind, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt werden. Der Förderzeitraum beträgt acht Jahre.

Der Staat hilft den Familien – ein wenigErstaunlicherweise wird die Kinder- und Familienförderung nicht von allen Be-rechtigten in Anspruch genommen – aus Bequemlichkeit oder Unkenntnis. Auch dieses Geld geht den Betroffenen für ihre Lebenshaltung und Vermögensbildung verloren. Zwar soll das Kindergeld die Erziehung und Ausbildung unterstützen. Aber wer diese und andere staatlichen Leistungen nicht – oder nicht in vollem. Umfang – in Anspruch nimmt, muss alle notwendigen Aufwendungen aus seinem sonstigen Einkommen finanzieren und mindert so seine Sparfähigkeit. Rückwir-kend lassen sich Fördermittel in der Regel auch nicht in Anspruch nehmen. Die Zahlungen erfolgen immer nur auf Antrag.

Das Kindergeld ist eine Sozialleistung des Staates zur Unterstützung von Eltern oder anderen Personen, die Kinder aufziehen. Der Betreuungsfreibetrag ist der Teil des Einkommens der Eltern, den der Staat wegen der Kinder nicht besteuern darf. Erziehungsgeld gibt es bis Ende 2006 in der Zeit, in der Vater oder Mutter die drei-jährige Erziehungszeit in Anspruch nehmen, für 24 Monate. Das (neue) Elterngeld wird an 2007 im ersten Jahr nach der Geburt für 12 bis 14 Monate gezahlt, wenn Mutter und/oder Vater in dieser Zeit ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen.

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Achtung: Die Gesetze ändern sich (häufig)

Die große Koalition hat vereinbart die Familienförderung zu reformieren. Ab 2007 greifen zahlreiche Änderungen. Viele Gesetze wurden erst im Laufe des Jahres endgültig verabschiedet. Informieren Sie sich regelmäßig über alle Neuerungen, die ihre Förderungen betreffen, damit Sie kein Geld verlieren.

Leider gilt die Ungewissheit auch für die Zukunft. Da deutsche Politiker stän-dig an den Steuer- und Sozialgesetzen herumzubasteln und noch häufiger Änderungen fordern, müssen Sie sich regelmäßig über die Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen informieren. Sonst verlieren Sie Geld.

Kindergeld ist auf der einen Seite eine direkte Zahlung des Staates und auf der anderen Seite die Rückerstattung von Steuern, die mit Blick auf die familiäre Situ-ation zu hoch waren. Eltern mit mittleren Einkommen erhalten deshalb das Kinder-geld zum größten Teil als Steuerrückerstattung. Sie bekommen nur einen geringen Förderanteil.

Das Kindergeld beträgt für die ersten drei Kinder jeweils 154 Euro, für das vierte sowie jedes weitere Kind jeweils 179 Euro monatlich. Nach dem Einkommensteuer-gesetz erhält Kindergeld, wer:

• in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder

• im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuer-pflichtig ist.

Kindergeld wird grundsätzlich nur für solche Kinder gezahlt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (mehr als 6 Monate im Jahr) haben. Der kann aber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat liegen, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschafts-raum beigetreten ist. Für Kinder, die in der Schweiz, in der Türkei, im ehemaligen Jugoslawien, in Marokko oder in Tunesien leben, wird aufgrund zwischenstaatli-cher Abkommen ebenfalls Kindergeld in der in diesen Abkommen jeweils festge-legten Höhe gezahlt. Ohne Altersbegrenzung wird Kindergeld für Kinder gezahlt, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zu deren 18. Lebensjahr gezahlt. Bis Ende 2006 gilt: Wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet, kann das Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden. Falls das „Kind“ arbeitslos ist, wird bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Ab 2007 wird auf Beschluss der großen Koa-lition in Berlin Kindergeld im Höchstfall bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres gezahlt.

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Tipp:

Beobachten Sie die Entwicklung der Einkünfte Ihrer Kinder. Wer zuviel ver-dient, zahlt sonst drauf. Es kann sich daher buchstäblich auszahlen, weniger zu jobben. (Siehe auch weiter oben: Kindergeldfalle).

ErziehungsgeldDas Erziehungsgeld soll Eltern in den ersten zwei Lebensjahren ihres Kindes unter-stützen. Es wird für Kinder von der Geburt bis zum 24. Lebensmonat gezahlt und beträgt 300 Euro im Monat. Wer nur bis zum ersten Geburtstag seines Kindes Er-ziehungsgeld will, bekommt bis zu 450 Euro im Monat. In der Regel haben nur die leiblichen Eltern Anspruch auf Erziehungsgeld. Ausnahmen gelten für Stiefeltern, Adoptionseltern, Pflegeeltern und in Härtefällen für Großeltern, Tanten, Onkel und deren Ehepartner. Ob und wie viel Erziehungsgeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Einkommen ab. Es gelten zwei verschiedene Einkommensgrenzen: Für die Zeit von der Geburt bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes und für den Zeitraum ab dem siebten Lebensmonat bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Der Paragraf 5 des Bundeserziehungsgeldgesetzes legt für das erste Lebenshalbjahr des Kindes fest, dass Paare mit einem Kind ein pauschaliertes Nettoeinkommen von 30.000 Euro und Alleinerziehende mit einem Kind 23.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Jedes weitere Kind in der Familie erhöht die Einkommensgrenzen. Sie dür-fen also umso mehr verdienen, je mehr Kinder Sie haben und bekommen trotzdem noch Erziehungsgeld. Dieser Zuschlag liegt pro Kind bei jeweils 3.140 Euro.

Mutterschaftsgeld ersetzt in der Zeit kurz vor und kurz nach der Geburt für 14 oder 18 Wochen das Gehalt der Mutter. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Mutter als Arbeitnehmerin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und Anspruch auf Krankengeld hat. Selbstständige kommen nicht in den Genuss.

Das ElterngeldDurch das von der Großen Koalition im Mai 2005 im Grundsatz beschlossene El-terngeld sollen junge Familien, die nach dem 01.01.2007 ein Kind bekommen, fi-nanziell unterstützt werden. Mütter oder Väter, die auf eine Berufstätigkeit verzich-ten, bekommen 67 Prozent ihres bisherigen Netto-Einkommens vom Staat ersetzt. Das Elterngeld soll das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es wird 12 Monate lang gezahlt. Wenn sich beide Eltern bei der Kinderbetreuung abwechseln wird die Be-zugszeit um zwei weitere Monate verlängert. Es sind also insgesamt 14 Monate

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Geld aus öffentlichen Töpfen

Elterngeld möglich. Für Kinder, die vor 2007 zur Welt kommen, gibt es kein Eltern-geld, sondern weiterhin das Erziehungsgeld.

Als Erziehungsgeld werden maximal 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Familien ohne oder mit niedrigem Einkommen bekommen monatlich einen Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II wird das Elterngeld nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Hinweis: Auch hier gilt, dass die Gestal-tungsfreude deutscher Politiker es schwer macht, sich dauerhaft auf eine bestimmte Regelung einzustellen. Verfolgen Sie deshalb die aktuellen Nachrichten, um Ände-rungen rechtzeitig berücksichtigen zu können.

Achtung: Familienförderung ist eine beliebte Spielwiese der Politiker. Daher kommt es immer wieder zu Ver(schlimm)besserungen. Achten Sie im eigenen Interesse da-rauf, denn oft werden Leistungen nur auf Antrag gewährt – oder gehen verloren, wenn festgelegte Einkommensgrenzen nüberschritten werden, sei es auch nur gering-fügig. Aktuelle Informationen finden Sie zum Beispiel unter http://www.wiso.de und spe-ziell zum Elterngeld unter http://www.elterngeld.net/elterngeld.html.

Wohngeld und wer es bekommtWohngeld wird Mietern als Mietzuschuss ausgezahlt. Wohngeld kann auch der Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhalten. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich auch nach der Zahl der Familienmitglieder. Wenn Ihr Einkommen die festgelegten Grenzen nicht übersteigt, zahlt der Staat Ihnen einen Zuschuss zur Miete oder auch zum Abtrag der Schulden, die Sie zur Finanzierung des Eigenheims aufgenommen haben. Familien mit Einkommen bis etwa 3.000 Euro profitieren von dieser nicht rückzahlpflichtigen öffentlichen Zuwendung. Sie kann im Einzelfall bis zu mehreren Hundert Euro im Monat betragen. Ob und wie viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt von der Familiengröße, dem Famili-eneinkommen und der Mietbelastung ab:

• Familiengröße: Hier zählen alle zum Haushalt gehörende Familienmitglieder mit, also neben den Ehe- oder Lebenspartnern Kinder, Eltern, Enkel, Nichten und Neffen.

• Familieneinkommen: Hierzu gehören Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Renten und Arbeitslosengeld aller Familienmitglieder: Abgezogen werden dürfen Freibeträge: Arbeitslose können sechs Prozent, Rentner 10 Prozent, Beamte 20 Prozent und Arbeitnehmer 30 Prozent pauschal abziehen.

• Miete: Mit Miete ist das Entgelt für die Überlassung des Wohnraums gemeint - ohne Kosten für Heizung, Warmwasser, Zuschläge für Untervermietung und Benutzung zu anderen als Wohnzwecken.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Übersteigt das monatliche Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und besonde-ren Aufwendungen diese Grenzen, wird kein Wohngeld gezahlt. Zur Einkommens-berechnung müssen die Einkünfte aller Familienangehörigen, addieret werden. Ein Beispiel für einen Vierpersonenhaushalt:

Beate und Boris Bauer mit ihren Kindern, Heino und Victoria bewohnen eine Miet-wohnung, die 1966 bezugsfertig geworden ist und in einer Stadt der Mietenstufe 6 liegt. Die monatliche Brutto-Kaltmiete beträgt 555 Euro. Alleinverdiener ist der Ehemann; er entrichtet Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversi-cherung sowie Steuern vom Einkommen.

Anzahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder: 4

Höchstbetrag der zuschussfähigen Miete: 565,00 €zu bezahlende monatliche Brutto-Kaltmiete: 555,00 €ergibt eine zuschussfähige monatliche Miete von: 555,00 €monatliches Brutto-Einkommen des Vaters (ohne Kindergeld):

1.450,00 €

abzüglich Werbungskostenpauschale: 87,00 €verbleiben: 1.363,00 €abzüglich des pauschalen Abzugs von 20 %: 272,60 €ergibt ein monatliches Gesamteinkommen von: 1.090,40 €Der monatliche Mietzuschuss beträgt: 236 €

Einen Wohngeldzuschuss erhalten aber nicht nur Mieter, sondern auch Besitzer von Wohneigentum. Die zahlen zwar keine Miete, sondern Zinsen und Tilgung. Wenn die Belastung aus Zinsen und Tilgung einen bestimmten Höchstbetrag je nach Ort übersteigt, besteht Anspruch auf Lastenzuschuss. Ein Lastenzuschuss ist sogar bei Eigenheimbesitzern möglich, die keine Belastung aus dem Kapitaldienst mehr ha-ben – deren Wohnhaus oder Eigentumswohnung also schuldenfrei ist. Denn in die Lastenberechnung gehen u.a. die Instandhaltungs- und Betriebskostenpauschale ein.

So finanziert der Staat auch Wohneigentum mit, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Einkommensgrenzen liegen beim monatlichen Bruttoeinkom-men aller Familienmitglieder bei bis zu etwa 3.000 Euro. Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld oder Lastenzuschuss ist aber immer ein Wohngeldantrag. Der muss bei der zuständigen Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde gestellt werden.

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Steuern

Dem Fiskus geben, was ihm zusteht – aber keinen Cent mehrWeil das deutsche Steuerrecht so gerecht sein soll,

ist es so kompliziert geworden, dass sich viele

Steuerzahler kaum noch darin zurecht finden

Allen Versprechungen der Politiker zum Trotz wird sich daran so bald nichts än-dern: Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt. Ständig wird es durch neue Gesetze, Urteile oder Verordnungen geändert. Deshalb zahlen viele Bürger mehr, als unbedingt notwendig. Doch jeder Euro zu viel für den Fiskus ist einer zu wenig für Sie und Ihre Familie. Deshalb hier einige wichtige Regeln für das Verhalten von Sparen im Steuerdschungel. Damit der Fiskus Ihnen das Geld nicht schneller wegnimmt, als Sie sparen können.

So wichtig es ist, genau darauf zu achten, dass Sie alle staatlichen Leistungen, mit deren Hilfe Sie Ihre Vermögensbildung beschleunigen können, auch in vollem Um-fang in Anspruch nehmen, so wichtig ist auf der anderen Seite, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Steuerlast zu senken. Beides ist nicht nur völlig legal und legitim – es ist vom Staat auch so gewollt. Denn Förderung der Vermögensbildung und Eigenvorsorge für das Alter sind von allen Parteien anerkannte politische Ziele. Außerdem dürfen Sie nie vergessen: Letzten Endes bezahlen Sie diese Fördermaß-nahmen über Ihre Steuern zum größten Teil selbst. Es ist also nur angemessen, wenn Sie sich Ihr Geld vom Fiskus zurück holen.

Der Schlüssel zum Erfolg einer langfristig angelegten Vermögensbildung ist der Zinseszinseffekt. Das bedeutet, dass bei langfristigen Sparplänen die Zinsen sel-ber wieder Zinsen bringen und sich die Vermögensbildung auf diese Art immer mehr beschleunigt. Dieser Effekt wird weitgehend zunichte gemacht, wenn Ihnen das Finanzamt einen großen Teil Ihrer Zinserträge wieder wegnimmt. Aber diese kontraproduktive Wirkung lässt sich aber hinausschieben und abmildern, wenn Sie dafür sorgen, dass der Fiskus nicht so schnell an Ihre Zinsen heran kommt. Der Staat selber liefert Ihnen die dazu erforderlichen Instrumente. Dazu gehört unter anderem die Zinsabschlagsteuer.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Nach der Steuerreform von 2002 galt bis Ende 2008 bei Aktien für Kursgewinne und Dividenden das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, bei der Ak-tien-Gewinnausschüttung wurde nur noch die halbe Dividende versteuert, Zinser-träge dagegen weiterhin voll. Mit der richtigen Aktienauswahl konnten Sparer also sowohl von der niedrigeren Dividendenbesteuerung, als auch von Kursgewinnen profitieren. Damit ist allerdings seit 2009 Schluss. Zinsen und Dividenden werden gleichermaßen um die Abgeltungsteuer ge-kürzt. Das gilt bei für Altbestände aus der Zeit bis Ende 2008. Nur bei mit Aktien, Fonds und ähnlichen Papieren erzielten Spekulationsgewinnen gilt für „Altbestände“, die vor Ende 2008 erworben wurden ein Bestandsschutz.: Nach 12 Monaten sind realisierte Kursgewinne steuerfrei.

Seit der Änderung ist die Körperschaftssteuer nicht mehr auf die Einkommensteuer anrechenbar. Die frühe-re Steuergutschrift ist seither entfallen. Kleinanleger mit einem persönlichen Steuersatz unter 42 Prozent standen mit dem Halbeinkünfte-verfahren schlechter da als früher. So blieb einem Sparer mit einem persön-lichen Steuersatz von 30 Prozent früher von 51 Euro Bruttodividende 36 Euro. Die Reform machte daraus nur noch 33 Euro. Ab 2009 sieht es wieder ein wenig besser aus: Wenn das Unternehmen weiterhin 51 Euro pro Aktie an seine Anteilseigner aus-schüttet, landen nach Abzug der Abgeltungsteuer 38,25 Euro auf dem Konto des Anlegers.

Achtung: Gesetzgeber droht!

Steuergesetze haben in Deutschland nur eine sehr kurze „Halbwertzeit.“ Nie-mand kann sich darauf verlassen, dass eine Reform nicht schon nach kurzer Zeit wieder „reformiert“ wird. Langfristige Planungen auf der Grundlage der je-weils geltenden Steuergesetze sind daher in der Bundesrepublik kaum mög-lich.Sie sollten daher die für Sie persönlich wichtigen Regelungen ständig beobachten, um keine bösen Überraschungen zu erleben oder immer eine aktuelle Steuersoftware verwenden, in die die aktuellen Veränderungen be-reits eingebaut sind

Aktionäre, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können vom Finanzamt eine „Nicht-Veranlagungsbescheini-gung“ erhalten – auch nach der Umstellung auf die Abgeltungsteuer. Bei Vorla-ge dieser so genannten NV-Bescheinigung oder bei Erteilung eines Freistellungs-auftrages zahlen die Kreditinstitute die volle Dividende aus - also ohne Abzug der Kapitalertragssteuer. Die Bescheinigung gilt für drei Jahre.

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Steuern

Bei der Wahl der richtigen Geldanlage muss auch der Steueraspekt mit in die Über-legungen einbezogen wird. Seit 2001 wurde durch die Steuerreform auch die Spe-kulationssteuer geändert. Seither musste nach dem Halbeinkünfteverfahren nur noch der halbe Spekulationsgewinn versteuert werden. Doch das gilt letztmalig für Gewinne (und Verluste), die 2008 realisiert wurden, denn ab 2009 gilt die Abgel-tungsteuer von 25 Prozent.. Zusätzlich belasten Solidaritätszuschlag und Kirchen-steuer die Zinsauszahlung. Das heißt, wer mit seinen Zins- und Dividendeneinnah-men die Sparerfreibeträge überschreitet, muss auf den abge-führten Zinsabschlag auch noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berappen. Dadurch können die Erträge Ihrer Ersparnisse ganz schön schrumpfen.

Auch bei Immobiliengeschäften für nicht selbst genutztes Wohneigentum wurde die Spekulationsfrist von früher einmal zwei vom Fiskus auf zehn Jahre erhöht. Das gilt nicht, wenn Sie selbst im Haus oder in der Wohnung leben und Sie vor Ablauf von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder verkaufen – etwa weil Sie in eine größere oder kleinere Wohnung umziehen wollen oder weil Sie wegen eines neuen Arbeitsplatzes um-ziehen müssen. Falls Sie in einem solchen Fall für die Wohnung mehr erlösen, als Sie beim Kauf bezahlt haben, wird keine Steuer auf private Ver-äußerungserlöse (meist Spekulationssteuer genannt) fällig.

Kevin Küster ist nach dem Diplom direkt in die Großstadt umgezogen, weil er dort eine Arbeitsstelle gefun-den hat. Seine eigenen Ersparnisse und die finanzielle Hilfe der Eltern ermöglichen ihm ein kleines Appar-tement für 50.000 Euro zu erwerben. Als ihn sein Arbeitgeber nach fünf Jahren versetzt, muss er die Eigen-tumswoh-nung verkaufen. Der Verkaufserlös ist höher als erwartet. Er beträgt 70.000 Euro. Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis beträgt 20.000 Euro. Diesen Betrag muss er mit 15 Prozent versteuern.

Warten oder zahlenSeit 1999 gilt für die Versteuerung von Gewinnen aus Immobilienveräußerungen eine Spekulationsfrist von zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag des Kaufvertrags. Das gilt auch dann, wenn Sie zunächst selbst die Immobilie einige Jahre nutzten und später vermieteten. Die Gesetzesänderung trat ohne Übergangsregelung in Kraft. Darum gibt es Streit bis zum Bundesverfassungsgericht.

Und das kam so: Im März 1999 hatte der Gesetzgeber rückwirkend die steuerlich relevante Frist, ab der keine Gewinne mehr versteuert werden müssen, für alle Ver-käufe von nicht selbst genutzten Immobilien zwei auf zehn Jahre verlängert. Das heißt, alle Immobilienbesitzer, die nach dem Stichtag 31. Dezember 1998 verkauf-ten, mussten ihre Gewinne auch dann versteuern, wenn die alte Spekulationsfrist bereits abge-laufen war. Dagegen hat ein Eigentümer bis zum Bundesfinanzhof,

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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BFH (Az: IX R 46/02) geklagt. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entschei-den, ob die Regelung verfassungsgemäß ist.

Der Fall: Ein Eigentümer hatte 1990 sein Einfamilienhaus gekauft und 1997 einen Makler mit dem Verkauf beauftragt. Im April 1999 verkaufte er das vermietete Grundstück mit rund 25.000 Euro Gewinn. Darauf sollte er Einkommensteuer zah-len. Für den BFH verstieß dies jedoch gegen den Vertrauensschutz. Es hätte zumin-dest eine Übergangsregelung für Fälle geben müssen, bei denen die zweijährige Spekulationsfrist bereits verstrichen war.

Tipp:

Falls Sie nach dem 31.12.1998 eine Immobilie außerhalb der zweijährigen Spekulationsfrist, aber innerhalb von 10 Jahren verkauft haben und das Fi-nanzamt den Veräußerungsgewinn besteuert hat beziehungsweise besteuern will, sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und mit Hin-weis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde ein Ruhenlassen sowie die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Im Übrigen ist wegen der verlänger-ten Spekulationsfrist bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Akten-zeichen: 2 BvL 14/02).

Achtung: Ab 2009 gibt es für alle Gewinne (oder Verluste), die beim Verkauf von Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und ähnlichen Kapitalanlagen erzielt werden, kei-ne Spekulationsfrist mehr. Kapitalerträge werden grundsätzlich mit der 25-prozen-tigen Abgeltungsteuer belastet. Nur für Wertpapiere, die vor Ende 2008 erworben wurden, gilt auch bei einem Verkauf ab 2009 ein Bestandsschutz.

Steuern: Nicht nur brav zahlen sondern auch clever planenDurch das Vorziehen der Steuerreform hat sich seit 2004 einiges geändert. Kre-ditinstitute sind nunmehr verpflichtet, Ihren Kunden eine Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen auszuhändigen. Inländische Banken müssen jährlich eine zusammenfassende Bescheinigung, die so genannte Erträgnisaufstellung ausstellen, in der die Daten aus allen bei ihnen unterhaltenen Wertpapierdepots und Konten zusammengeführt werden, die ihre Kunden für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren sowie Termingeschäften benötigen. Ein-zelheiten der zusammenfassenden Jahresbescheinigung werden in einem amtlich vorgeschriebenen Muster geregelt. Sie wurde erstmals 2005 verschickt.

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Steuern

Tipp:

Für die Jahreserträgnisaufstellung darf die Bank kein Entgelt verlangen. Es handelt sich hierbei um eine vom Staat auf die Banken hoheitlich übertragene Aufgabe. Ein übertragbares Grundsatzurteil hat seinerzeit der BGH im Zusam-menhang mit dem Freistellungsauftrag gefällt. Für das Ausstellen, Verwalten und Ändern dürfen keine Gebühren erhoben werden.

Es ist zu erwarten, dass das Finanzamt in jedem Fall die Vorlage der zusammen-gefassten Jahresbescheinigung verlangen wird. Diese Kontrollmöglichkeit des Fi-nanzamts ist wenig bekannt und fällt möglicherweise erst bei Abgabe der Steuer-erklärung 2004 im Laufe des Jahres 2005 auf. Ferner kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen bei jedem inländischen Kreditinstitut überprüfen, ob der Steuerpflichtige dort ein Konto unterhält. Im Ausland deponiertes Vermögen wird für den deutschen Fiskus ebenfalls zunehmend transparenter. Verwiesen sei insbesondere auf verstärkte Bargeldkontrollen an den Grenzen und die stufenweise Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie, die seit Juli 2005 in Kraft ist.

Seit der Steuerreform ist außerdem geregelt, dass Verluste wieder in voller Höhe unter den verschiedenen Einkunftsarten verrechnet werden können. Die so genann-te Mindestbesteuerung entfiel. Allerdings wird der Verlustvortrag begrenzt. Verlus-te aus Vorjahren können über einen Freibetrag von einer Million Euro hinaus nur noch in Höhe von 60 Prozent vom Gewinn abgezogen werden. Der gewerbesteuer-liche Verlustausgleich wird an diese Regelungen angepasst.

Wie schon bisher können Spekulationsverluste nicht mit positiven sonstigen Ein-künften verrechnet werden. Neu hingegen ist, dass Minuserträge - etwa aus einer Immobilienvermietung - nicht mehr mit einem Aktienplus verrechnet werden kön-nen. Im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden beziehungsweise Veräuße-rungsgewinne inländischer und ausländischer Beteiligungen gelten fünf Prozent der Dividenden beziehungsweise Veräußerungsgewinne als nicht abziehbare Auf-wendungen.

Die Sparer im Visier: das Gesetz zur „Förderung der Steuerehrlichkeit“Die Bundesregierung hat Steuersündern den Kampf angesagt. Seit April 2005 ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Seither können die Kon-ten- und Depotdaten aller Bürger abgerufen werden, und zwar nicht nur vom Fi-nanzamt. Künftig können auch andere Behörden – wie Arbeitsagenturen, BAFöG-Ämter oder Sozialbehörden – über das Finanzamt beim BaFin abfragen, wo der

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Einzelne sein Geld deponiert hat. Dabei genügt es, wenn ein Sachbearbeiter Zweifel an den Angaben in einem Antrag oder in einer Steuererklärung hat und eigene Ermittlungen für wenig Erfolg versprechend hält.

Der Hintergrund des Gesetzes: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde die Konten-Evidenz-Zentrale eingerichtet, um organisierte Geldwäsche und Finanzsysteme von Terror-Organisationen zu bekämpfen. In ihr haben die Banken Kontodaten von mehr als 60 Millionen Kunden gespeichert. Bereits seit zwei Jahren kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) die Daten von Banken dort abfragen. Finanzämter und andere Behörden hatten bisher nur im Zusammenhang mit der Verfolgung einer Straftat Zugriff.

Auf Anfrage erhalten Behörden eine Liste aller Konten inklusive der Kontostamm-daten (Geburtsdatum, Adresse, Kontonummer) und der Verfügungsberechtigten. Auch wer ein Konto gelöscht hat, wird den Behörden nicht entgehen. Denn ge-speichert sind sämtliche Kontoeröffnungen und -schließungen seit 1. April 2003. Bis zu diesem Datum können die Behörden auch rückwirkend ermitteln. In Zukunft sollen die Daten für drei Jahre gespeichert werden. Kontostand und -bewegungen sind nicht automatisch abrufbar. Aber auf Verdacht dürfen die Behörden konkret bei den Kreditinstituten nachfragen und die Vorlage von Kontoauszügen – auch für die Vergangenheit – verlangen.

Auf ausländische Konten haben die Behörden keinen Zugriff. Inländische Zweig-stellen ausländischer Kreditinstitute können allerdings abgefragt werden. Im Juli 2005 trat zwischen 22 europäischen Staaten die EU-Zinsrichtlinie in Kraft. Einmal im Jahr erfolgt über eine Kontrollmitteilung innerhalb der teilnehmenden Länder ein Informationsaustausch über Kapitalerträge. Sie beinhaltet Angaben über Name, Anschrift, Geburtsdaten, Bankverbindung und Höhe der Zinserträge. Österreich, Belgien und Luxemburg nehmen an diesem Verfahren zunächst nicht teil. Auch die Schweiz und Liechtenstein lehnen das Kontrollsystem ab. Stattdessen erheben die Staaten, die sich dem EU-Informationspool verweigern, eine Quellensteuer. Sie beträgt zunächst 15 Prozent, dann 2008 20 Prozent und 2011 35 Prozent. Von der einbehaltenen Quellensteuer verbleiben 25 Prozent im Inland, 75 Prozent werden in das jeweilige Heimatland des Anlegers anonym überwiesen. Diese Regelung gilt nur für Zinserträge, Dividenden aus Aktienbesitz und weitere Wertpapiere sind von der Regelung ausgenommen.

Seit 2004 müssen die Banken erstmals die oben bereits erwähnte Jahreserträgnis-aufstellung an ihre Kunden versenden. In den Bescheinigungen werden alle Ein-nahmen (vor allem Zinsen und Dividenden) sowie Wertpapierverkäufe aufgelistet. Sie sollen den Anlegern das Ausfüllen ihrer Steuererklärung erleichtern. Auf den zweiten Blick aber wird deutlich, dass sie dem Fiskus den vollen Zugriff auf das

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Steuern

Vermögen der Anleger ermöglichen. Hat nämlich ein Finanzbeamter erst einmal eine Liste aller Konten abgerufen und sind ihm dabei Zweifel an den Angaben des Steuerzahlers gekommen, kann er sämtliche Jahresbescheinigungen von ihm an-fordern. Denn der Fiskus weiß künftig immer, zu welchen Konten dem Anleger eine solche Bescheinigung vorliegt. Verweigert der Steuerzahler die Auskunft, kann sich der Sachbearbeiter in einem zweiten Schritt auch direkt an die Bank wenden.

Datenschützer und Juristen sehen in der umfassenden Kontenabfrage einen Ver-stoß gegen die Verfassung. Sie gefährde das Recht auf informationelle Selbstbe-stimmung, wonach jeder über die Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten und Lebensverhältnisse selbst entscheiden kann. Auch der Bund der Steuerzahler kritisiert das Gesetz:

• Der Verwendungszweck für die abgerufenen Daten sei nicht präzisiert. Die Erhebung von Daten „auf Vorrat“ oder „ins Blaue hinein“ sei unzulässig.

• Der Datenabruf sei nicht nur im Rahmen der Strafverfolgung möglich, sondern auch zur Steuererhebung - ohne Anfangsverdacht und ohne Kontrolle.

• Die Speicherung der Daten sei nicht verboten.

• Die Weitergabe und Verwertung der Daten sei nicht geregelt. Nach der Ver-fassung müssen gesetzliche Vorschriften eindeutig und klar sein.

Auch die fehlende Auskunftspflicht ist im Vorfeld stark kritisiert worden. Denn der Bürger könne keinen Rechtsschutz geltend machen, wenn er nichts von der Abfrage weiß, so die Kritik. Das Bundesfinanzministerium nahm deshalb folgen-de Neuregelungen in die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz auf: Demnach muss zunächst versucht werden, die Informationen direkt vom Steuerzahler oder Antragsteller in Erfahrung zu bringen. Erst wenn keine Auskünfte erteilt werden oder Zweifel an der Richtigkeit der Angaben aufkommen, wird der Betroffene von der Abfragemöglichkeit informiert, die dann auch durchgeführt werden kann. Der nächste Steuerbescheid soll eine Information darüber enthalten, ob eine Abfrage der Kontodaten stattgefunden hat. Außerdem darf der Sachbearbeiter nicht eigen-mächtig handeln. Er muss die Abfrage begründen und sein Begehren von einem Vorgesetzten unterschreiben lassen.

Die Bundesregierung beteuert, dass sie durch das Gesetz weder einen „gläsernen Steuerbürger“ schaffe noch das „Bankgeheimnis“ aushöhle. Der § 30 a der Abga-benordnung „Schutz von Bankkunden“ ist weiterhin gültig. Eine allgemeine Über-wachung oder eine periodische Mitteilung von Konten über deren Art oder Höhe darf nach wie vor nicht verlangt werden.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Zwei Eilanträge zur Verhinderung des Gesetzes wurden an das Bundesverfassungs-gericht gerichtet und abgelehnt. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht für 2006 noch aus. Experten erwarten jedoch keine Änderung.

Vermögen übertragen – aber richtig!Wer sein Vermögen kontinuierlich vermehrt hat, ist natürlich bestrebt, es auch zu erhalten. Vielleicht, weil es ich um eine Altersvorsorge handelt, die nicht auf einmal verbraucht werden soll. In jedem Fall will man jedoch vermeiden, dass der Staat einen Teil davon wieder wegnimmt, zum Beispiel, weil der Sparerfreibetrag nicht mehr ausreicht. Lange Zeit war ein großer Teil der Bevölkerung von der Zins-abschlagsteuer befreit, doch das hat sich mit der Halbierung der Sparerfreibeträge geändert. (Achtung: 2007 wird er erneut halbiert!) Bei vielen reichten schon die bisherigen Grenzen nicht mehr aus, um alle Zinsen und Dividenden auch weiterhin steuerfrei einzustreichen. Eine Möglichkeit ist dann die Vermögensübertragung, zum Beispiel auf Kinder und Enkelkinder. Sofern sie noch nicht über eigenes Ein-kommen verfügen, können Kinder ihren eigenen Sparerfreibetrag von 1.370 Euro (bis Ende 2006) ausschöpfen und außerdem noch den steuerfreie Grundbetrag für das Existenzminimum von 630 Euro. Das funktioniert auch noch bei Kindern bis 26 Jahren, wenn diese sich noch in der Ausbildung befinden und von den Eltern finanziell abhängig sind.

Warnung: Wichtig für die Gewährung der kindbedingten Vergünstigungen ist, dass das Kind nicht zu hohe eigene Einkünfte und Bezüge haben darf, sonst wird der Kindergeldanspruch bzw. der Kinderfreibetrag gestrichen. Dies gilt immer dann, wenn es um die Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren geht. Für Kinder unter 18 Jahren ist die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge nicht schädlich.

Vorsicht: KindergeldfalleNatürlich können Kinder auch eigenes Geld verdienen. Wenn die Einkommens-grenzen überschritten werden ist das Kindergeld futsch, einschließlich so ziemlich aller Kinderfreibeträge und Kinderzulagen, die es gibt. Die sind nämlich alle an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Die Grenze für den Hinzuverdienst eines volljäh-rigen Kindes liegt bei 7.680 Euro im Jahr. Bei Überschreiten der Grenzen um auch nur 1 Euro verlieren Sie den Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag!

Beate und Boris Bauer haben einen Sohn und eine Tochter. Beide sind mittlerweile älter als 18 Jahre, studieren und verdienen beide nebenher Geld. Die Eltern müssen bei einer Vermögensübertragung berücksichtigen, dass die Grenze von 7.680 Euro

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Steuern

je Kind nicht überschritten wird. Ansonsten muss das Kindergeld zurückgezahlt werden. Es beträgt 1.848 Euro (154 Euro pro Monat) für das erste und zweite Kind. Das wären bei zwei Kindern 3.696 Euro, die der Familie verloren gingen. Außerdem entfallen auch der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag.

Ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld 2.148 Euro (179 Euro im Monat) im Jahr.

Auch die Kinderzulage zur Riesterrente entfällt genauso wie bei der Eigenheimzula-ge und Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen auf ihren Ortszuschlag verzich-ten. Wer als lediger Student Bafög erhält muss, um den Kindergeldanspruch seiner Eltern aufrechtzuerhalten, die Grenze von 4.330 Euro im Jahr beachten. Darin ist der Arbeitnehmerpauschbetrag über 1.044 Euro bereits enthalten. Diese Hinzuver-dienstgrenze fällt je nach Familienstand und Ausbildungsart unterschiedlich aus.

Achtung: Nach einer Vermögensübertragung können die Eltern nur noch unter bestimmten Bedingungen auf Kapital und Zinsen ihrer Kinder zugreifen. Beispiels-weise dürfen Eltern bei eigenen Liquiditätsproblemen nichts von den Kindern „aus-leihen.“ Werden dennoch Beträge abgehoben, müssen die Eltern auf Anforderung des Finanzamtes nachweisen, dass sie die Gelder tatsächlich für ihre Kinder, zum Beispiel für einen Krankenhausaufenthalt oder für die Ausbildung, verwendet ha-ben.

Damit die Vermögensübertragung rechtlich Bestand hat, muss eine Schenkung voll-zogen werden. Dabei darf der geschenkte Betrag 205.000 Euro je Kind nicht über-schreiten, da sonst Schenkungssteuer anfällt. Alle zehn Jahre kann der Freibetrag jedoch erneut in Anspruch genommen werden. Das Verschenken im Zehn-Jahres-Rhythmus ist besonders sinnvoll, wenn sehr hohe Werte vor dem Tode vermacht werden sollen. Denn neben dem Freibetrag können zusätzlich bis zu rund 40.000 Euro an Hausrat steuerfrei verschenkt werden. Zum Hausrat gehören nicht nur das Tafelsilber, sondern auch wertvolle technische Geräte und das Auto. Außerdem gibt es auch hier wie bei der Erbschaftsteuerregelung noch den Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Tipp:

Egal für welche Geldanlage Sie sich entscheiden, der Staat verdient an den Erträgen bei der Überschreitung der jeweiligen Freibetragsgrenzen immer mit. Deshalb sollten Sie sich im Bedarfsfall überlegen, ob nicht Ihre Kinder und Enkelkinder an Ihrem Vermögen teilhaben können. Schließlich steht auch den „Kleinen“ der Freibetrag zu. Allerdings sind solche Übertragungen später nicht mehr rückgängig zu machen. Beachten Sie den steuergünstigen Zehn-Jahres-Rhythmus.

Zinsabschlagsteuer Seit 1993 werden Zinsen aus Kapitalvermögen pauschal mit 30 Prozent versteu-ert. Beim Einlösen von Zinsscheinen am Bank- oder Sparkassenschalter und bei Tafelgeschäften beträgt der Zinsabschlag 35 Prozent. Es gibt jedoch einen Sparer-freibetrag. Für Ledige liegt er bei 1.370 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 2.740 Euro im Jahr (bis Ende 2006). In den Freibeträgen ist die Werbungsko-stenpauschale von 51 Euro bzw. 102 Euro nicht enthalten. Es können aber auch die tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden, die wesentlich höher liegen können als die Pauschale.

Hinweis: Bis Ende des Steuerjahrs 2008 gilt, dass nicht nur die Einkünfte (Kurs-gewinne und Dividenden) nach dem Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung halbiert werden. Umgekehrt werden auch bei Kurs-verlusten in der Spekulations-frist und bei den Werbungskosten die Beträge halbiert. Zu den Werbungskos-ten zählen zum Beispiel von den Banken für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren berechnete Kosten, verauslagte Fahrtkosten für die Reise zur Hauptversammlung oder Schuldzinsen, wenn Wertpapiere auf Kredit gekauft wurden.

Der FreistellungsauftragDamit Ihr Zinsabschlag nicht vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanz-amt überwiesen wird, sollten Sie unbedingt einen Freistellungsauftrag stellen. Nur Bagatellzinsen, Erträge bis zehn Euro im Jahr, werden nicht besteuert. Mit einem Freistellungsauftrag sind Ihre Zinsen dagegen bis zur maximalen Höhe des Sparer-freibetrags vom Zinsabschlag befreit. Außerdem werden Dividenden ohne Abzug der Kapitalertragssteuer und mit Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens Ihrem Depot gutgeschrieben.

Ein einziger Freistellungsauftrag über die gesamte Freibetragshöhe reicht aber nur dann aus, wenn Sie Ihre gesamten Zinserträge von nur einem Institut erwarten.

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Steuern

Haben Sie dagegen bei mehreren Banken, Sparkassen oder Fonds Ihr Geld angelegt, müssen Sie bei jedem Institut einen Freistellungsauftrag abgeben. Aber Vorsicht: Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf die vom Gesetzgeber jeweils vor-geschriebene Sparerfreibetragsgrenzen nicht überschreiten. Die Finanzämter haben durch die neuen Kontrollmöglichkeiten genaue Informationen über Ihre Zinserträ-ge und können diese mit den eingereichten Freistellungsaufträgen abgleichen.

Achtung: Freistellungsaufträge ab 2007 anpassen

Achten Sie unbedingt darauf, dass alle von Ihnen erteilten Freistellungsauf-träge in der Gesamtsumme Ihren persönlichen Sparerfreibetrag von 1.370 Euro (Singles) bzw. 2.740 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Passiert das doch, gilt dies als Versuch der Steuerhinterziehung und Sie machen sich strafbar. Da die Banken inzwischen Kontrollmitteilungen an die Finanzverwal-tung senden müssen, fliegen fehlerhafte Freistellungsaufträge leicht auf.

Für 2007 müssen alle Freistellungsaufträge entsprechend der neuen Freibeträge halbiert werden. Wenn Sie nur einer Bank einen Freistellungsauftrag über die je-weils volle Höhe gegeben haben, wird sie das im Allgemeinen von sich aus tun. Wenn Sie die Gesamtsumme auf mehrere Kreditinstitute oder Fonds aufgeteilt ha-ben, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass die neue Höchstgrenzen von 750 Euro für Singles und 1.500 Euro für Verheiratete insgesamt nicht überschritten wird.

Auch wenn Sie nach der Herabsetzung der Freibeträge mit der Zinsabschlagsteuer keine Sorgen haben, sollten Sie wissen, was zu tun ist, wenn ein Freistellungsauf-trag geändert werden muss.

Änderung eines FreistellungsauftragsAngenommen, Sie haben alle Freistellungsaufträge ordnungsgemäß ausgefüllt und bei Ihren Kreditinstituten abgegeben. Jetzt erhalten Sie wider Erwarten eine größe-re Geldsumme. Diesen Betrag, zum Beispiel 10.000 Euro, legen Sie kurzfristig bei der Bank B auf ein Festgeldkonto: Zinssatz 5 Prozent, Anlagezeitraum 5 Monate. Bei der Bank B haben Sie allerdings nur einen Freistellungsauftrag über 50 Euro abgegeben, der jetzt nicht mehr ausreicht, um alle Zinseinkünfte vom Abschlag zu befreien. Deshalb sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag bei Bank B ändern.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Tipp:

Für die Einrichtung, Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen dürfen keine Entgelte erhoben werden. Entsprechende Klauseln benachteili-gen die Kunden. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Juli 1997 (AZ: XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96).

Haben Sie vergessen, Ihren Freistellungsauftrag zu ändern, dann merken Sie das spätestens, wenn ein Schreiben Ihrer Bank über den abgeführten Zinsabschlag in Ihrem Briefkasten landet. Sobald Sie nämlich vom Zinsabschlag betroffen sind, erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut für jeden einzelnen an das Finanzamt über-wiesenen Zinsabschlag eine Bescheinigung. Eine Rückholung des Geldes durch die Bank ist fast unmöglich. Sie können jedoch die zu Unrecht überwiesenen Zinser-träge bei Ihrer der Steuererklärung als Vorauszahlung auf Ihre Einkommenssteuer anrechnen lassen. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz zum Beispiel bei 25 Prozent, werden fünf Prozent erstattet, dagegen müssen bei einem Steuersatz von 35 Pro-zent fünf Prozent nachgezahlt werden.

Damit Sie bei Ihrer eigenen Vermögensverwaltung nicht den Überblick verlieren, empfiehlt es sich, die einzelnen Anlageposten aufzulisten und regelmäßig zu über-prüfen. WISO bietet Ihnen dazu einen Vordruck an. Natürlich können Sie sich auch eine eigene Liste anlegen.

Tipp:

Zur optimalen Ausnutzung Ihres Sparerfreibetrags haben wir für Sie eine Liste vorbereitet und in diesem Buch abgedruckt. Darin sollten Sie alle Daten Ihrer Geldanlage eintragen und festhalten, welchem Institut Sie einen Freistellungs-auftrag erteilt haben und in welcher Höhe Zinsabschlagsteuer anfallen könnte. Bei Bedarf können Sie die Liste kopieren und Ihrem Finanzordner beifügen.

Die Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV)Wenn Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil Ihr Jahreseinkommen unter den gesetzlichen Grenzen liegt, können Sie bei Ihrem Fi-nanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Sie ist üblicherweise auf drei Jahre begrenzt. Gegen Vorlage einer Original-NV-Bescheinigung wird das Kreditin-stitut von Ihren Kapitalerträgen weder Zinsabschlag noch ab 2009 Abgeltungsteuer ein-behalten. Im Gegen-satz zum Freistellungsauftrag ist die NV-Bescheinigung hin-sichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freige-stellten Erträge nicht begrenzt. Für

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Steuern

jedes konto- oder depotführendes Institut wird eine eigene NV-Bescheinigung be-nötigt.

Tipp:

Die Beantragung einer NV-Bescheinigung an Stelle eines Freistellungsauf-trags erscheint nur dann sinnvoll, wenn Ihre Kapitalerträge den Sparerfreibe-trag überschreiten, Ihre übrigen Einkünfte aber so niedrig sind, dass weitere Freibeträge, wie zum Beispiel der Grundfreibetrag in der Einkommensteuerta-belle nicht voll ausgeschöpft werden. Denkbar wäre dieser Fall bei Ihren Kin-dern, wenn diese ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen haben oder bei Rentnern.

Wird eine solche NV-Bescheinigung bei der Bank vorgelegt, werden Zinsen und Di-videnden ohne Steuerabzug ausgezahlt - auch dann, wenn der Sparerfreibetrag be-reits ausgeschöpft ist. Allerdings ist dies nicht unbegrenzt möglich. Alleinstehende können auf diese Weise maximal Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 9121 Euro steuerfrei vereinnahmen; bei Verheirateten sind es höchstens 18.243 Euro. Wird diese Grenze zusammen mit anderen Einkünften überschritten, muss die erteilte NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgegeben und eine Einkommensteuer-erklärung eingereicht werden. Zwei Beispiele:

Gertrud und Erwin Müller leben im Ruhestand. Er ist mit 65 Jahren in Rente gegangen und bezieht eine monatliche Rente von 1.300 Euro. Sie bekommt seit dem 63. Lebensjahr eine Rente von monatlich 500 Euro. Beide beziehen aus ihrem Vermögen Zinsen von jährlich 9.000 Euro - also eine Summe, die deutlich über dem Sparerfreibetrag liegt. Da der steuerpflichtige Ertragsanteil bei Erwin Müller bei 27 Prozent und bei Gertrud Müller bei 29 Prozent liegt, ergeben sich nach Be-rücksichtigung von Pauschbeträgen und Zinseinnahmen Jahreseinkünfte in Höhe von 11.906 Euro. Der steuerfreie Höchstbetrag bei Kapitalerträgen liegt für Ehe-paare bei 18.243 Euro. Daher können Herr und Frau Müller beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen und ihre gesamten Zinseinnahmen in Höhe von 9.000 Euro ohne Steuerabzug kassieren.

Kevin Küster verdient als Student 4.800 Euro und bezieht aus einem geerbten Vermögen 6.000 Euro Zinsen im Jahr. Insgesamt belaufen sich seine Einkünfte nach Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in Höhe von 920 Euro, so-wie des Sparerfrei- und Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.421 Euro auf 8.459 Euro. Da die Einkünfte unterhalb des steuerfreien Höchstbetrages von 9.121 Euro liegen, erhält Kevin Küster ebenfalls eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt. So-bald er jedoch höhere Einkünfte erzielt, die zusammen mit den Zinseinnahmen

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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über dem genannten Freibetrag liegen, muss er dies dem Finanzamt von sich aus

melden.

Zinsabschlag und EinkommensteuerpflichtDie Besteuerung von Einnahmen aus Kapitalanlagen ist im Verfahren zwar anders als bei der Einkommens-teuer, im Ergebnis jedoch gleich. Der einzige Unterschied ist, dass bei der bis Ende 2008 geltenden Zinsab-schlagssteuer 30 Prozent der Zin-serträge, die den Freibetrag überschreiten sofort an das Finanzamt abge-führt wer-den, eine eventuelle Einkommensteuerschuld aber erst am Jahresende nachgezahlt werden muss. Bei der ab 2009 angewandten Abgeltungsteuer werden 25 Prozent der Erträge (plus Soli und ev. Kirchen-steuer) direkt von der Bank an das Finanzamt überwiesen. Sie brauchen diese Kapitaleinkünfte nur dann noch in Ihrer Steuer-erklärung aufzuführen, wenn zum Beispiel Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, wenn Sie bei einer anderen Bank ein weiteres Depot unterhalten und dort Verluste erlitten haben, die Sie gegen die Gewinne aufrechnen können oder wenn Sie noch über „Altverluste“ aus der Zeit vor 2009 verfügen.

Achtung: Die Banken sind verpflichtet, dem Finanzamt die genaue Höhe Ihrer Zinseinkünfte zu melden. Auch deshalb ist Steuerehrlichkeit ratsam.

Einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Zinsabschlagssteuer und Ein-kommensteuer können Sie sich in der auf der folgenden Seite abgedruckten Tabelle verschaffen. Außerdem finden Sie auf der übernächsten Seite einen Vordruck, den Sie kopieren und für Ihre Finanzverwaltung nutzen können.

Achtung Abgeltungssteuer: Nur sieben Jahre nach einer grundlegenden Umstellung der Besteuerung von Dividenden und Spekulationsgewinnen bei Aktien durch Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hat der Gesetzgeber 2007 bei der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen erneut einen Systemwechsel voll-zogen. Ab 2009 gilt bei Zinsen und Dividenden ebenso wie bei Spekulationsge-winnen das Abgeltungsverfahren. Schon bei der Bank erfolgt ein Direktabzug von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer). Damit ist die Steuerschuld endgültig „abgegolten“ – zumindest „im Prinzip“. Für Bezieher ge-ringer Einkommen, deren Einkommen einem niedrigeren Steuersatz als 25 Prozent unterliegen, gelten nämlich Ausnahmen. Ausserdem gibt es einen Bestandsschutz für Wertpapiere, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Überdies gel-ten zum Teil recht komplizierte Sonderregelungen für Fonds Anleger sollten sich deshalb spätestens 2008 auf den Wechsel der Besteuerung vorbereiten, um keine vermeidbaren Nachteile zu erleiden.

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Steuern

Einnahmen aus Kapitalanlage bei Privatvermögen, die bis Ende 2008 erzielt wurden

Einkommensteuerpflicht Zinsabschlag

Girokonto (Guthabenzins max. 1%) frei ja

Sparkonto

auf laufende Zinsgutschrift 30% ja

mit Prämie / Bonus auf laufende Zinsgutschrift 30% ja

auf Prämie / Bonus im Jahr der Gutschrift 30% ja

Termin- / Festgeld

auf laufende Zinsgutschrift 30% ja

Sparbrief

mit laufender Zinszahlung 30% ja

mit Zinszahlung am Ende der Laufzeit 30% ja

Bundesschatzbrief

Typ A: auf lfd. Zinszahlung 30% ja

Typ B: auf angesammelte Zinsen bei Fälligkeit 30% ja

Festverzinsliche Wertpapiere / Anleihen

auf laufende Zinszahlung 30% ja

auf Stückzinsen 30% ja

auf Zinsen aus Tafelgeschäften 35% ja

Finanzierungsschätze des Bundes

auf die angesammelte Zinsen bei Fälligkeit 30% ja

Investmentzertifikate

auf steuerpflichtigen Teil der Ausschüttung 30% ja

auf steuerfreien Teil der Ausschüttung frei frei

auf Kursgewinne frei frei

Aktien

auf Dividende nach Halbeinkünfteverfahren bis (Ende 2008)

ja ja

auf Kursgewinne nach mehr als 12 Monaten frei frei

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Bausparverträge

auf Guthabenzins 30% ja

auf Wohnungsbauprämie oder Sparzulage frei ja

Lebensversicherungen seit 2005

bei mindesten 12 Jahren Laufzeit, zur Hälfte ja frei

Damit Sie einerseits nichts verschenken und andererseits keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen, sollten Sie sich hier genau notieren, welche Freistellungs-aufträge Sie erteilt haben

FreibeträgeAllen Eltern stehen der Kinderfreibetrag und der „Freibetrag für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung“ zu. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, bekommt diese Freibeträge zugewiesen. Getrennt lebende oder geschiedene Eltern teilen sich die Freibeträge. Die Unterscheidung zwischen Kinderfreibetrag und Betreuungsfrei-betrag für die Erziehung des Kindes ist rein rechnerisch. Die beiden Beträge werden zusammengezählt. Das ergibt zusammen 5.808 Euro. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Ausbildungsfreibetrag steht nur Eltern zu, die Kinder über 18 Jahren in Ausbildung im eigenen Haushalt wohnen haben. Der Haushaltsfreibetrag wurde ab Ende 2005 inzwischen gestrichen. Ihn erhielten nur Alleinerziehende. Insgesamt können also Eltern für ihre Kinder bis zu vier ver-schiedene Freibeträge erhalten.

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Steuern

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Hier ein Überblick über die Freibeträge und Kostengrenzen, die für Ihre Entschei-dung hilfreich sein können:

Kinder und Steuern in Euro

Kindergeld 1.-3. Kind 154

Kindergeld ab 4. Kind 179

Kinderfreibetrag 3.648

Erziehungsfreibetrag 2.160

Haushaltsfreibetrag 0

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1.308

Einkommensgrenze Kindergeld 7.680

kostenpauschale Bezüge 180

Ausbildungsfreibetrag: unter 18 Jahren 924

über 18 Jahren 1.236

über 18 Jahren und auswärts untergebracht 2.148

unschädliches Vermögen behindertes Kind 15.500

Ausbildungsfreibetrag 924

Kinderbetreuungskosten, Selbstbehalt 1.548

Kinderbetreuungskosten, Höchstbetrag 1.500

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Den Zinseszins-Effekt nutzen

Den Zinseszins-Effekt beim Sparen nutzen Mit Hilfe von Zins und Zeit kann auch aus kleinen

Beträgen ein großes Vermögen werden

Viele Bundesbürger glauben, dass sie es sich nicht leisten können zu sparen. Viele haben so gut wie nichts auf der hohen Kante - für Notfälle oder den drit-ten Lebensabschnitt. Sie geben beim Sparen auf, ehe sie überhaupt angefangen haben. Sie unterschätzen, dass selbst kleine Beträge viel bringen können – nach dem Motto „mäßig, aber regelmäßig“. Dabei gibt es allerdings eine wichtige Voraussetzung: Man muss so früh wie möglich damit anfangen. Ehe in den folgenden Kapiteln die verschiedenen Formen des Sparens und der Vermögens-bildung erläutert werden, soll deshalb gezeigt werden, dass Sparen sich wirklich lohnen kann.

Lange Zeit hat Yvonne Klein wie so viele ihrer Freundinnen einfach „in den Tag hinein gelebt.“ Ihr Gehalt – oder besser gesagt, das, was nach Abzug von Steuern und Abgaben davon übrig blieb, hat sie fast jeden Monat voll ausgegeben. Manch-mal auch ein bisschen mehr. Das nahm sie dann vom Dispo. „Viel sparen kann ich ohnehin nicht“, erklärte sie ihrem Vater immer, wenn der sie wieder einmal mahnte, nicht alles zu verpulvern. „Ob ich die paar Euro dann auch noch ausgebe oder auf ein Konto packe – was macht das schon für einen Unterschied?“ Aber in letzter Zeit ist Yvonne doch etwas nachdenklich geworden, nachdem sie in der Zeitung immer wieder Beispiele dafür gelesen hat, wie hoch – oder niedrig – eine durchschnittliche Altersrente inzwischen ausfällt – und wie bescheiden sie in eini-gen Jahren sein wird.

Außerdem weiß sie von ihrem Großvater, dass der sich nun schon seit mehreren Jahren darüber aufregt, dass er praktisch keine Rentenerhöhung mehr bekommen hat, während ihm immer mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rent-ner abgezogen wurde. Deswegen will sie nun doch mal mit ihrem Vater reden. Der ist zwar auch kein Experte – aber er kennt einen. Und der verrät Yvonne erst einmal eine alte Bauernweisheit, während er seinen Taschenrechner und ein Blatt Papier auf den Tisch legt: „Kleinvieh macht auch Mist.“

Schon mit kleinen Sparbeträgen und auch mit völlig risikolosen Formen der Geld-anlage ist eine erfolgreiche Vermögensbildung möglich, erklärt Vaters Freund Peter Voss dessen Tochter. Sogar Millionär kann man ohne die Hilfe einer Lottofee wer-den, wenn man es richtig anstellt und Ausdauer besitzt, weiß er von vielen seiner

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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früheren Kunden. Das schaffen zwar nicht viele. Aber es muss ja nicht immer gleich eine Million sein, erklärt er Yvonne. „Wenn man später über ein kleines Vermögen verfügt, kann der dritte Lebensabschnitt fast die schönste Zeit sein.“ Als sie wissen will, wie das gehen soll, verrät er ihr die Zauberformel. „Das ist der Faktor Zeit in Kombination mit dem „achten Weltwunder“, dem Zinseszins.“ Da Yvonne jetzt wirklich neugierig geworden ist, fängt Peter Voss mit seinen gar nicht so schwie-rigen Erklärungen an.

Der Zinseszins – das „achte Weltwunder“Ein folgenschwerer Irrtum, dem viele Menschen unterliegen, mündet meist in dem Satz: „Bei den paar Euro, die ich monatlich zurücklegen kann, kommt es nicht darauf an, ob ich einige Jahre früher oder später damit beginne, mein Sparschwein zu füttern.“ Falsch! Richtig ist vielmehr, dass jedes Jahr, das man am Anfang ver-säumt, am Ende einer Sparperiode sehr teuer zu stehen kommt. Herr Voss macht das Yvonne an einem ganz simplen Beispiel klar. „Angenommen, du schließt einen Sparvertrag ab, der dir bei Ablauf der Vertragslaufzeit (die mit dem Erreichen des 60. oder 65. Lebensjahres zusammenfallen kann), eine Summe von 100.000 Euro einbringen soll. Wenn eine Verzinsung des angesparten Kapitals von durchschnitt-lich 6 Prozent unterstellt wird, werden dir für das letzte Jahr vor der Auszahlung knapp 6.000 Euro an Zinsen gutgeschrieben. Im Jahr davor beträgt die Zinsgut-schrift etwa 5.400 Euro und im drittletzten Jahr rund 5.000 Euro. Zusammen sind das 16.400 Euro.“

Tipp:

Wenn Sie in einer Zeit starten, in der Ihr Geld beispielsweise nur zu 2,5 oder 3 Prozent Zinsen angelegt werden kann, wächst das Vermögen natürlich we-sentlich langsamer als wenn 5-prozentige Anlagen zu haben sind. Sie sollten deshalb versuchen, in Hochzinszeiten einen möglichst langfristigen Sparplan ab-zuschließen (oder hochverzinsliche Anleihen zu kaufen), während Sie sich in Zeiten niedriger Zinsen nur kurzfristig binden sollten, um dann später in höher verzinsliche Anlagen umschichten zu können.

Mit anderen Worten: Wenn dir die letzten drei Jahre wegen vorzeitiger Kündigung fehlen, bringst du dich um einen großen Teil des Gewinns. Das gleiche gilt natür-lich, wenn du drei Jahre später mit dem Sparen beginnst. Denn rechnerisch ist es gleich, ob dir diese drei Jahre vorne oder hinten fehlen. Das bedeute: Je mehr Zeit du deinem Geld gibst, um für dich zu arbeiten, desto größer ist der Ertrag.“ Das liegt am so genannten Zinseszinseffekt:

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Den Zinseszins-Effekt nutzen

Die Zinsen, die einem Sparer am Ende eines Jahres gutgeschrieben werden, bringen schon im nächsten Jahr selber wieder Zinsen. Zunächst sind das nur ein paar Cent. Aber schon nach kurzer Zeit werden daraus mehr und mehr Euro. Weil diese Art der Geldvermehrung sich immer mehr beschleunigt und dadurch auch aus kleinen Sparbeträgen im Zeitablauf ansehnliche Vermögen werden, bezeichnen manche Ökonomen den Zinseszinseffekt auch als das „achte Weltwunder.“ Jeder Sparer sollte sich diesen Effekt zu Nutze machen. Statt selbst zu arbeiten, kann er oder sie dann Zeit und den Zins für sich arbeiten lassen. Wie sich das auswirkt, lässt sich an der unten stehenden Tabelle ablesen.

Angenommen, Ihnen gelingt es, monatlich 50 Euro vom Einkommen abzuzweigen oder – noch besser – durch Streichung überflüssiger Ausgaben einzusparen. Das kann zum Beispiel die Kündigung einer für Sie nicht mehr sinnvollen Versiche-rung oder der Verzicht auf das tägliche Päckchen Zigaretten sein. Dann ergibt sich dadurch eine jährliche Sparsumme von 600 Euro. Werden diese mit sechs Prozent Verzinsung angelegt, dann ergibt sich daraus im Laufe von 20 Jahren das ansehn-liche Sümmchen von 22.921 Euro.

Was aus 600 Euro werden kann

Jährliche Einzahlungen, Zinsgutschriften und Vermögensstand bei einer Verzinsung von 6 Prozent (ohne Steuerabzüge)

Jahr Einzahlung

in €

Zinsgutschrift

in €

Summe

in €- 600,- - 600,-

1 600,- 36,00 1.236,-

2 600,- 74,16 1.910,16

3 600,- 114,61 2.624,77

4 600,- 157,49 3.382,26

5 600,- 202,93 4.185,19

6 600,- 251,11 5.036,30

7 600,- 302,18 6.894,79

8 600,- 356,30 5.938,48

9 600,- 413,69 7.908,48

10 600,- 474,50 8.382,99

11 600,- 502,98 9.485,96

12 600,- 569,16 10.655,12

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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13 600,- 639,31 11.894,43

14 600,- 713,66 13.208,09

15 600,- 792,48 14.600,57

16 600,- 876,03 16.076,60

17 600,- 964,60 17.641,20

18 600,- 1.058,47 19.299,67

19 600,- 1.157,98 21.057,65

20 600,- 1.263,46 22.921,11

Wenn Yvonne sich dazu entschließt, einen solchen Sparvertrag abzuschließen, hat sie durch 50 Euro, die sie im Monat weniger für ein paar nette, aber vielleicht nicht ganz so wichtige Dinge ausgibt, im Laufe der Zeit 12.000 Euro gespart und einge-zahlt. Dafür bekommt sie später fast 23.000 Euro ausgezahlt. Mehr als die Hälfte davon haben die Zinsen beigetragen, die erst langsam und dann immer schneller steigen. Dazu braucht er allerdings viel Anlauf: Erst im 13. Jahr ist der Zinsertrag höher als die eigene jährliche Einzahlung. Nach weiteren sieben Jahren ist die Zinsgutschrift aber schon doppelt so hoch wie der persönliche jährliche Sparbetrag. Je länger man seinen Sparplan weiter laufen lässt, umso mehr verstärkt sich dieser Effekt. Schon nach weiteren vier Jahren sind die Zinsen fast dreimal so hoch wie der jährliche Sparbetrag.

Übrigens: In der Tabelle wurde eine einmaliger jährliche Einzahlung von 600 Euro unterstellt. Wenn Sie die 50 Euro monatlich einzahlen, wirkt sich der Zinseszinsef-fekt noch stärker aus, da die monatlich eingezahlten Beträge dann schon im Laufe des Jahres mitverzinst werden. Auch aus der Tabelle können Sie übrigens ablesen, dass über ein Drittel der gesamt erzielten Zinsen in den letzten 3 Jahren erzielt werden. Das zeigt: Zeit bringt Geld – je länger, desto mehr.

Leider macht der Fiskus ab 2009 vielen Sparern einen Strich durch die schöne Zinseszins-Rechnung, da in den meisten Fällen die jährlichen Erträgen um die Ab-geltungsteuer gekürzt werden und dadurch nicht in voller Höhe vermögenswirksam und gleichzeitig zinsbringend auf dem Konto stehen bleiben.

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Den Zinseszins-Effekt nutzen

Tipp:

Prüfen Sie angebotene „Sparpläne“ immer genau und lassen Sie sich gege-benenfalls von einem unabhängigen Finanzfachmann beraten – selbst wenn das etwas kostet. Oft sind Sparpläne, die von Finanzdienstleistern angeboten werden, nur auf den ersten Blick attraktiv, bei genauem Nachrechnen aber nicht sehr lukrativ . Auch Angeboten, mit denen die Abgeltungsteuer vermie-den werden kann, sollten Sie immer kritisch prüfen. Denn Steuern zu sparen ist kein Selbstzweck. Oft fressen allerlei Gebühren (die manchmal geschickt versteckt sind) mehr Ertrag weg als die Abgeltungsteuer.

Das muss kein Traum bleiben: Reich in Rente Genügend Zeit vorausgesetzt, können Sie auch als Durchschnittsverdiener mit einem überschaubaren Einsatz sogar Euro-Millionär werden. Angenommen Sie (oder Ihre Tochter, Ihr Sohn) haben sich dieses Ziel gesetzt und fangen schon mit 20 Jahren an, systematisch zu sparen. Dann müssen Sie bis zum 65. Lebensjahr monatlich 145 Euro mit einer durchschnittlichen Verzinsung von neun Prozent an-legen, um Ihr Ziel zu erreichen. Diese Rendite ist nach historischer Erfahrung über einen so langen Zeitraum mit einem Aktienfonds durchaus zu erreichen.

Allerdings kann es passieren, dass ein Börsencrash kurz vor Erreichen des Ziels zu kräftigen Kursverlusten führt und Ihre Fondsanteile statt einer Million nur noch 750.000 Euro wert sind – was ja so schlecht auch nicht ist. Aber da Sie den ange-sparten Betrag wahrscheinlich nicht mit einem Schlag auf den Kopf hauen werden, besteht durchaus die Chance, dass Sie nach zwei oder drei Jahren in Folge einer Kurserholung auch wieder ein Vermögen von einer Million besitzen. Wenn Sie kein so großes Risiko eingehen wollen und sich dafür mit einer Verzinsung von sechs Prozent zufrieden geben (das lässt sich zum Beispiel mit Staatsanleihen und mit Investmentfonds erreichen, die zur Hälfte aus Staatsanleihen und zur Hälfte aus Aktien zusammengesetzt sind), muss die monatlich Sparsumme höher liegen – in diesem Fall bei 370 Euro. Wie wichtig ein früher Beginn des geplanten Vermögens-aufbaus ist, zeigen auch die folgenden Beispiele:

• Wenn Sie erst im Alter von 30 Jahren beschließen, auf die Million bis zum 65. Lebensjahr hinzuarbeiten, müssen Sie je nach Verzinsung monatlich 354 bzw. 705 Euro zurücklegen.

• Im Alter von 40 Jahren betragen die entsprechenden Monatsraten schon 903 und 1.433 Euro.

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• Sehr tief in die Tasche greifen müssen Sie, wenn Sie erst mit 50 Jahren der Ehrgeiz packt, in den Kreis der Millionäre aufzusteigen. Um das in der ver-bleibenden Zeit noch zu schaffen, müssen Sie Ihr Sparschwein bei neunpro-zentiger Verzinsung monatlich mit 2.604 Euro füttern. Bei sechsprozentiger Verzinsung brauchen Sie sogar 3.378 Euro.

Wenn die Zinsen – wie zum Beispiel in den Jahren 2002 bis 2005 deutlich darun-ter liegen und die Börsenkurse nur mäßig steigen, ist das Millionen-Ziel für einen Spätstarter, der erst im Alter von 50 Jahren an ein Finanzpolster für den dritten Lebensabschnitt denkt, kaum noch zu erreichen – es sei denn, monatlich könnten sehr hohe Beträge regelmäßig eingezahlt werden. Der Faktor Zeit kann sich in ei-nem solchen Fall nicht mehr richtig auswirken.

Vom kleinen Sparer zum MillionärDie erträumte Million lässt sich auch durch eine einmalige Investition erzielen. Eine Erbschaft – beispielsweise der Oma ihr klein Häuschen -, die nicht verjubelt son-dern konsequent und langfristig angelegt wird, kann ebenfalls dafür sorgen, dass Sie den dritten Lebensabschnitt als Millionär beginnen. Die folgende Tabelle zeigt auch in diesem Fall sehr deutlich das Zusammenspiel von Zins und Zeit. Je länger die Zeitschiene ist, desto geringer kann das Ausgangskapital oder der Zins sein. Umgekehrt gilt: Je höher der Zins, desto weniger Zeit brauchen Sie.

Umsonst gibt es selten etwas: Ein fester Sparbetrag pro Monat oder die langfristige Anlage eines größeren Betrags, der Ihnen durch eine Erbschaft, eine Sonderzah-lung, Tantiemen, eine Entschädigung oder Abfindung zugeflossen ist, kostet natür-lich etwas – nämlich den Konsumverzicht im Hier und Heute. Sie müssen sich in ei-nem solchen Fall entscheiden: Entweder eine neue Stereoanlage, ein größeres Auto, eine tolle Reise oder eine langfristig angelegte Vermögensbildung. Der Verzicht, zu dem Sie sich 10 oder 20 Jahre zuvor mühsam durchgerungen haben, bringt Ihnen später das 10-fache und mehr ein. Gewiss, die Versuchung zum sofortigen Konsum ist in solchen Fällen groß. Aber so lange Sie noch nicht ausreichend für den dritten Lebensabschnitt vorgesorgt haben, sollte Sie bedenken, dass der augenblickliche Ver-zicht eine Investition in die eigene Zukunft ist. Sie werden dafür später reich belohnt. Wenn Sie dem Traumpaar Zins und Zeit die Gelegenheit geben, in aller Ruhe für Sie zu arbeiten, können Sie später jahrelang davon profitieren. Der Verzicht bringt Ihnen auf längere Sicht einen hohen Ertrag. Statt jetzt für 21.000 Euro ein neues Auto zu kaufen, können Sie sich später mit einer Million Euro das Leben zehn oder zwanzig Jahre lang richtig schön machen.

Die folgende Tabelle zeigt diesen Zusammenhang zwischen Sparsumme, Zins und Zeit für den Fall, dass eine bestimmte Summe einmalig eingezahlt wird und dann

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Den Zinseszins-Effekt nutzen

einige Jahre lang nicht angetastet wird. Auch die fälligen Zinsen müssen auf dem Konto stehen bleiben, damit der Zinseszinseffekt in Gang kommen kann. Der einzi-ge, der dann noch stört, ist Vater Staat. Denn der Fiskus verlangt von den jährlich anfallenden Zinsen seinen Anteil. Solange die entsprechenden Freibeträge noch nicht überschritten sind, lässt das Finanzamt Sie allerdings in Ruhe.

Anlageziel: Eine Million Euro im Alter von 65 Jahren

So viel müssen Sie anlegen Einmalbetrag in €

Das bekommen Sie Zins in Prozent

So lange brauchen Sie Zeitbedarf in Jahren

6.100 12 45

20.690 9 45

72.650 6 45

264.440 3 45

115.970 9 25

233.000 6 25

477.610 3 25

274.540 9 15

417.270 6 15

641.860 3 15

Mit einer Anlage von nur 6.100 Euro und einem Zins von zwölf Prozent wird also bei Wiederanlage der Erträge nach 45 Jahren die Millionengrenze erreicht. Aber das setzt eine nur schwer erzielbare Verzinsung voraus. Wer das Glück hat, eine Form der Geldanlage zu finden, die über einen längeren Zeitraum zwölf Prozent Rendite bringt (das könnte mit einem gut gemanagten, weltweit investierenden Ak-tienfonds gelingen), kann mit einer Einmalanlage von etwa 6.100 Euro innerhalb von 45 Jahren sein Millionen-Ziel erreichen. Realistischer ist die Annahme, dass ein Betrag dauerhaft zu 6 Prozent angelegt werden kann. Dafür müssen dann am Anfang 72.650 Euro vorhanden sein.

Wenn ein solcher Betrag – zum Beispiel aus einer Erbschaft – zur Verfügung steht, wird daraus mit Hilfe des Zinseszinseffekts ebenfalls nach 45 Jahren eine Million Euro. Wer erst mit 50 Jahren anfängt und eine Verzinsung von 6 Prozent erzielen kann (z.B. mit Bundesanleihen) muss dagegen 417.270 Euro fest anlegen. Über eine solche Summe können nicht viele verfügen. Aber dieses Beispiel demonstriert noch einmal deutlich das Zusammenspiel der beiden Faktoren Zins und Zeit. Dieser Effekt kann aber auch bei kleineren Sparbeträgen genutzt werden, wenn dafür die Zeitschiene länger ist.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass ein Großvater für seine En-kel bei ihrer Geburt ein paar tausend Euro langfristig anlegt. Für ihn vielleicht ein tragbares Opfer, für die Kinder ein riesiges Geschenk. Dabei müssen die Enkelkinder natürlich später der Versuchung widerstehen, dieses Geld vor Erreichung des 65. Lebensjahres anzurühren. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Eltern oder Groß-eltern monatlich 100 Euro einzahlen und der Sprössling dies später fortführt. Zins und Zeit machen daraus dann ein Vermögen, das im dritten Lebensabschnitt ein komfortables Auskommen ermöglicht.

Es darf auch etwas weniger als eine Million seinIn der Tabelle wurde ein sehr ehrgeiziges Ziel gesetzt. Außerdem ist eine Million Euro eine griffige Zahl. Früher hätte man eine Million D-Mark als Beispiel gewählt. Deshalb sollte man sich vor Augen führen, dass man sich auch mit einem Polster von 500.000 oder 250.000 Euro im Ruhestand schon eine Menge leisten kann, wenn gleichzeitig eine zwar bescheidene aber regelmäßige Rentenzahlung auf dem Konto eingeht. Das gilt erst recht, wenn dazu noch eine betriebliche Altersversor-gung, Zahlungen aus der „Riesterrente“ oder Mieteinnahmen kommen. In solchen Fällen kann auch eine mit „nur“ 100.000 Euro gefüllte Schatztruhe ausreichen, um im dritten Lebensabschnitt gut über die Runden zu kommen und sich ein paar Extras leisten zu können.

Dass ein Sparziel von 100.000 oder 250.000 Euro auch für Durchschnittsverdie-ner keineswegs utopisch ist, muss nach den oben vorgerechneten Beispielen nicht weiter begründet werden – selbst in Zeiten niedrigerer Zinsen. Das im Laufe des Arbeitslebens angesammelte Vermögen, das in einem Investmentfonds gebildet oder über einen Sparvertrag erwirtschaftet wurde, aber auch aus einer Lebensversi-cherung stammen kann, lässt sich dazu verwenden, sich entweder ab und zu etwas Besonderes zu leisten: eine Reise, ein besonderes Geschenk für die Enkel oder auch eine bessere ärztliche Versorgung, wenn die Krankenkasse nur das Allernotwen-digste bezahlen will. Sie können das gebildete Vermögen aber auch so verwerten, sich regelmäßig eine bestimmte Summe auszahlen zu lassen, mit der Sie die schma-le Rente ganz schön aufbessern.

Beispiel: Angenommen Sie haben ein Kapital von rund 230.000 Euro. Zu sechs Prozent angelegt, bringt das im Jahr 13.800 Euro bzw. monatlich 1.150 Euro. Aber auch bei nur 3 Prozent Verzinsung sind das monatlich 575 Euro. Bei einer Rente die monatlich z. B. bei 1.300 Euro liegt, ist auch das ein erfreuliches Zubrot. Das angesparte Kapital wird dabei nicht angetastet. Wenn Sie einen gewissen Kapital-verzehr in Kauf nehmen wollen, können Sie sich sogar höhere Beträge monatlich

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Den Zinseszins-Effekt nutzen

auszahlen lassen – zum Beispiel wenn Sie bereits ein hohes Alter erreicht haben. Entsprechende Vereinbarungen können Sie auch mit einer Versicherungsgesell-schaft oder einem Fonds abschließen.

Tipp:

Überwinden Sie Ihre Scheu vor einem als zu ehrgeizig erscheinenden Spar-ziel. Als Lehrling oder Berufsanfänger wird Ihnen eine Summe von 250.000 oder 500.000 Euro vielleicht als unrealistisch erscheinen. Wie die Tabelle oben zeigt, ist sie aber auch für einen Durchschnittverdiener erreichbar. Sie müssen nur möglichst früh beginnen und die festgelegte Summe konsequent und regelmäßig einzahlen. Wenn Sie überdies versuchen, immer die höchst-mögliche Verzinsung zu erreichen, kommen Sie Ihrem Sparziel schneller nä-her. Wenn zum Beispiel ein Fonds Ihre Erwartungen nicht erfüllt, sollten Sie ihn wechseln. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig in Zeitschriften wie Finanztest oder Capital bzw. im Internet bei WISO und anderen Anbietern da-rüber, wie gut die Fonds im Vergleich zu anderen wirtschaften. Zögern Sie nicht, zu besseren Fonds zu wechseln.

Das für eine solche Zusatzrente erforderliche Kapital lässt sich auch dann noch mit realistischen monatlichen Sparraten erreichen, wenn Sie nicht gleich mit Beginn der Lehre damit begonnen haben, für das Alter vorzusorgen oder wenn Sie keine Eltern oder Großeltern hatten, die direkt nach Ihrer Geburt regelmäßig kleine Sum-men eingezahlt haben.

Setzen Sie sich ein Ziel, versuchen Sie, ein gewisses Vermögen oder einen entspre-chenden Versorgungs- oder Versicherungsschutz aufzubauen. Wenn Sie wollen, kann WISO Ihnen dabei helfen: Mit diesem Buch und durch aktuelle Informationen in den wöchentlichen Sendungen.

Wenn das Geld auf der Straße liegt .......Manche Menschen heben allerdings auch dann das Geld nicht auf, wenn es buch-stäblich auf der Straße liegt. Das gilt zum Beispiel für die vermögenswirksamen Leistungen, die der Staat oder viele Arbeitgeber anbieten. Auch die Möglichkeiten, der „Riesterrente“ werden oft nur zögerlich oder gar nicht genutzt. Mal abwarten, wie es weiter geht, lautet bei vielen Arbeitnehmern die Devise. Doch wie schon an einigen Bei-spielen gezeigt wurde, lässt sich verlorene Zeit bei der Geldanlage und Altersvorsorge nie mehr aufholen. Das gleiche Sparziel kann später nur noch mit wesentlich höheren Summen erreicht werden. Die Zeit arbei-tet bei der Ver-

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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mögensbildung zwar für Sie – aber nur wenn Sie sie auch frühzeitig in Anspruch nehmen.

Am Beispiel der vermögenswirksamen Leistungen (VL), die in der Bundesrepublik schon seit Jahrzehnten zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer angeboten werden, soll deshalb noch einmal verdeutlicht werden, was bei kon-sequenter Nutzung dieser Instrumente erreicht werden kann – und was alle ver-passen, die dieses Geld „auf der Strasse liegen lassen.“ Gehen wir dabei von dem Beispiel eines Chemiearbeiters in den neuen Bundesländern aus. Er spart im Ver-tragszeitraum von sieben Jahren aus eigenen Mitteln 2.863 Euro. Zusammen mit der staatlichen Sparzulage und den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeit-gebers werden daraus bis zum Ablauf der Vertragszeit 7.263 Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 254 Prozent und ist damit eine äußerst rentable Geldanlage. Sobald der Facharbeiter über die Gesamtsumme frei verfügen kann, investiert er sie in einen Fonds. Sie wächst dann Jahr für Jahr dank des Zinseszinseffekts weiter. Er hat außerdem die Möglichkeit, sofort wieder einen neuen Vertrag über vermögens-wirksame Leistungen abzuschließen. So kann er das Spiel wiederholen.

... bitte bückenIn diesem Fall sind Wiederholungstäter durchaus erwünscht: Ein Arbeitnehmer in der Chemieindustrie oder einer anderen Branche, in der es Tarifverträge über ver-mögenswirksames Sparen gibt, der früh genug damit beginnt, hat im Laufe seines Arbeitslebens durchaus genügend Zeit, um sechs VL-Verträge hintereinander ab-schließen. Bei eigenen Einzahlungen in Höhe von 17.178 Euro kassiert er dann insgesamt 43.584 Euro (nämlich 6 mal 7.263 Euro).

Hinweis: Diese Beispiele sind ohne Berücksichtigung von Steuerabzügen gerech-net, da die persönlichen Steuersätze sehr unterschiedlich sind und der Gesetzgeber häufig die Konditionen ändert.

Vermögenswirksames Sparen mit WiederanlageAnlagebetrag jeweils 7.263 €

Wiederanlagezeitraum je Sparsumme

Ergebnis bei 6 Prozent Ver-zinsung

1. Sparvertrag 35 Jahre 55.830 Euro

2. Sparvertrag 28 Jahre 37.130 Euro

3. Sparvertrag 21 Jahre 24.694 Euro

4. Sparvertrag 14 Jahre 16.423 Euro

5. Sparvertrag 7 Jahre 10.922 Euro

6. Sparvertrag - 7.264 Euro

Dauer insgs. 42 Jahre 152.623 Euro

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Den Zinseszins-Effekt nutzen

Gibt er dieses Geld nicht aus sondern zahlt die bei Vertragsende jeweils erreichte Summe von 7.263 Euro konsequent wieder in einen Fonds ein, steht ihm am Ende des Arbeitslebens eine noch wesentlich höhere Summe zur Verfügung. Denn wenn die ersten 7.263 Euro auf diese Art 35 Jahre lang investiert bleiben und durch-schnittlich 6 Prozent Zinsen bringen, wird daraus ein Betrag von 55.831 Euro. Der zweite VL-Vertrag, dessen Ertrag sieben Jahre später in ähnlicher Form angelegt wird, bringt nach 28 Jahren mit Zins und Zinseszins 37.131 Euro.

Wie die Tabelle zeigt, kann der Chemiearbeiter mit der gewählten Anlagestrategie nach insgesamt 42 Jahren allein durch vermögenswirksames Sparen bei regelmäßi-ger Wiederanlage der freiwerdenden Summen bis zum Beginn des Rentebezugs ein Vermögen von 152.623 Euro bilden. Von seinem Lohn muss er dafür in den 42 Jah-ren selber nur knapp 17.178 Euro abzweigen. Zu Beginn seines dritten Lebensab-schnitts steht ihm dafür ein fast neun Mal so hoher Betrag zur freien Verfügung.

Leider verzichten Millionen Deutsche auf Geld, das ihnen der Arbeitgeber und der Staat gern schenken würden. (Mehr dazu im Kapitel „Mehr Geld vom Staat“).

Entdecken Sie Ihre private Goldgrube

Sie haben möglicherweise noch viele Möglichkeiten, auf einfache Art an mehr Geld zu kommen – und das sogar steuerfrei. Hinweise, wie Sie diese, bei sehr vielen zwar vorhandene, aber weitgehend unentdeckte „Goldgrube“ aus-beuten können, finden Sie im Kapitel. „Besser auskommen mit dem Einkom-men.“

Fazit: Es lohnt sich, auch kleine Beträge zu sparen. Davon ist jetzt auch Yvonne Steiner überzeugt, nachdem Herr Voss ihr vorgerechnet hat, was sie auf längere Sicht damit erreichen kann. Und sie ist fast begeistert, als er eine Wette mit ihr abschließt, dass sie die gewünschte monatliche Sparsumme sogar ohne Einschrän-kungen bei den Ausgaben hinbekommen kann, die ihr wichtig sind. Denn er ist sicher, dass sie allein mit der Wahl des richtigen Kontos schon eine Menge Geld sparen kann. Und dann noch eine Prüfung ihrer Versicherungen, Einkaufsgewohn-heiten … Yvonne beschließt, das erste Geld schon dadurch zu sparen, dass sie keine Wette abschließt, die Peter Voss nach ihren bisherigen Erfahrungen mit Sicherheit gewinnt.

Wie auch Sie Ihre Konten so führen und die Ersparnisse so anlegen, dass Sie einen möglichst hohen Ertrag in Form von Zinsen, Dividenden oder Kurssteigerungen erzielen, ohne Ihr Geld unnötigen Risiken auszusetzen – das erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die RenditeFleißiges Sparen allein reicht nicht. Wer mehr von

seinem Geld haben will, muss nach sicheren und

rentablen Anlageformen suchen

Wer sein Einkommen immer gleich „verpulvert“, lebt gefährlich oder zumin-dest sehr teuer. Denn ir-gendwann muss das alte Auto ersetzt werden. Eines Tages wird der Wunsch nach den eigenen vier Wänden wach. Die Ausbildung der Kinder muss gesichert werden. Es kann auch sein, dass Sie von einer unge-wöhnlichen Reise träumen. Ganz sicher aber wollen Sie Ihre Altersversorgung nicht allein Vater Staat überlassen – unzuverlässig wie er ist. Deshalb muss man in Gelddingen langfristig denken und außerdem die verfügbaren Mittel nicht einfach herumliegen lassen. Es reicht auch nicht sein Schäfchen ins Trockene zu bringen. Es gehört auf eine saftige Weide. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie solche Ertragsfelder finden können. Leider nutzen sehr viele Deutsche diese Möglich-keiten nicht son-dern lassen immer noch ihr Geld auf Sparkonten herumliegen, wo es oft nicht einmal genug bringt, um den Kaufkraftverlust durch die Infla-tion auszugleichen. Ohne es zu merken, werden diese „Sparer“ mit jedem Jahr ärmer statt reicher.

Bianca und Marco Hansen träumen vom eigenen Häuschen im Grünen. Yvonne Steiner muss ihre „alte Rostlaube“ bald durch ein neues Auto ersetzten. Das Rent-nerpaar Gertrud und Erwin Müller möchten sich noch eine wirklich schöne Reise gönnen - solange die Beine noch mitmachen. Beate und Boris Bauer wollen in jedem Fall sicherstellen, dass sie ihren Kindern Heino und Victoria eine gute Aus-bildung finanzieren können.

Es gibt noch viele gute Gründe, Geld „auf die hohe Kante“ zu legen. Allerdings soll-ten Sie diesen Spruch nicht allzu wörtlich nehmen. Denn Geld, das Sie einfach nur irgendwo hinlegen oder an einem vermeintlich sicheren Ort verstecken, ist immer in Gefahr. Es kann verloren gehen, gestohlen werden, bei einem Brand in Flammen aufgehen. Selbst wenn es nicht auf diese Art physisch vernichtet wird, bringt es keine Zinsen, keine Dividende, keine Wertsteigerung. Im Gegenteil – es verliert im Laufe der Zeit durch die schleichende Inflation an Kaufkraft. Erstaunlicherweise gibt es aber immer noch Menschen, die mehr oder weniger große Bestände an Bar-

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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geld horten – manchmal wirklich im sprichwörtlichen Schuhkarton, meist auf dem Konto. Aber selbst wenn Sie mit ihrem sauer verdienten Geld nicht so fahrlässig umgehen, dass Sie es bar aufbewahren, können Sie viel Geld verlieren – Geld, das Sie ohne viel Mühe buchstäblich im Schlaf verdienen könnten.

Geld mit Geld verdienenNicht nur die Auswahl an Automodellen, Kameras oder TV-Geräten ist riesengroß. Auch die Geldbranche bietet eine kaum überschaubare Vielfalt an Spar- und An-lagemöglichkeiten. Es gibt viele Wege, mehr aus seinem Geld zu machen, also eine hohe Rentabilität zu erzielen. Dabei muss allerdings ein wichtiger Punkt beachtet werden: Achten Sie bei Ihren Anlageentscheidungen auf Flexibilität. Sie sollten jederzeit in der Lage sein, zumindest über Teile Ihrer Spargelder zu verfügen. Sie sollten deshalb die Festlegungsfristen für angelegtes Geld staffeln. Teilen Sie da-für Ihre Wünsche oder Verpflichtungen in kurz-, mittel und langfristige Sparziele ein. Dann können Sie immer wieder selbst wählen, ob Sie sich für Konsum oder Wiederanlage entscheiden. Natürlich kann man auch nur einen Teil des Geldes für den Konsum verwenden und den Rest weiter auf die hohe Kante legen. Das schafft Freiheit in der Lebensplanung und mehrt dennoch das Vermögen.

Tipp:

Sicherheit, Ertrag und Flexibilität sind gleichermaßen wichtig. Auch wenn Sie ein überzeugter Sparer sind, der jeden verfügbaren Euro so anlegen möchte, dass er einen möglichst hohen Ertrag bringt, sollten Sie nicht nur Sparanla-gen wählen, bei denen Sie sich über längere Zeiten vertraglich zur Einzahlung bestimmter Beträge verpflichten oder Ihr gesamtes Kapital festlegen. Auch auf das Risiko sollten Sie bei der Anlageentscheidung achten. Wählen Sie als sicherheitsorientierter Anleger Produkte, aus denen Sie jederzeit ohne grö-ßere Verluste aussteigen können. Dagegen lassen sich Aktien und Anleihen zwar auch jederzeit verkaufen – aber wenn Sie Pech haben, kann der Kurs dann gerade gesunken sein. Das ist riskant.

Der Staat hilft trotz leerer Kassen immer noch ein wenig beim Sparen - zum Bei-spiel durch Zuschüsse zum vermögenswirksamen Sparen oder bei der so genannten Riesterrente. Aber er verlangt dafür auch etwas von Ihnen: Festlegung der Gelder für eine vertraglich festgesetzte Zeit. Viele Sparprodukte von Banken und Bau-sparkassen eignen sich für dieses vermögenswirksame Sparen. Aber erst nach einer Laufzeit von meist sieben Jahren bekommt man das Ersparte ausbezahlt. Das kann dann für eine geplante Anschaffung, oder als Grundstock für eine neue Geldanlage

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

und langfristig angelegte Vermögensbildung verwendet werden. Wer seine Erspar-nisse gut anlegen will, kann - sofern das VL-Sparen der Einstieg in die Geldanlage war – auch von den dabei gemachten Erfahrungen profitieren. Denn jetzt heißt es wieder planen, überlegen, prüfen und Angebote vergleichen. Es ist da dabei nicht immer ganz einfach, das lukrativste Anlageangebot herauszufinden.

In jedem Fall kostet das Durchforsten der unterschiedlichen Spar- und Anlage-formen Zeit. Aber es lohnt sich. Denn selbst kleinere Renditeunterschiede können sich bei langfristigen Anlagezielen auf die Dauer stark auswirken. Zins- und Zin-seszins werden so zu einem wichtigen Faktor der Vermögensbildung. Hier zunächst ein Überblick über Anlageformen, gegliedert nach „Fristigkeiten“:

• Für die kurzfristige Geldanlage (ein bis zwei Jahre) eignen sich Tages- und Festgeldkonten oder Geldmarktfonds.

• Für die mittelfristige Geldanlage (bis zu sieben Jahren) sind Sparverträge, Sparpläne und Bundesschatzbriefe zu empfehlen.

• Bei der langfristigen Planung bringen Investmentfonds, Anleihen, Pfand-briefe sowie Aktien- und Aktienfonds die besten Renditen.

Nicht jedes Anlageprodukt, das von Banken und Sparkassen angeboten wird, hält allerdings, was es auf den ersten Blick verspricht. Wenn Sie näher hinsehen, wer-den Sie feststellen, dass alle Kreditinstitute im Prinzip das Gleiche anbieten. Das Verwirrende daran sind nur die unterschiedlichen Namen. Das macht die Sache nicht leichter. Lassen Sie sich von Hochglanzprospekten und verlockenden Werbe-slogans nicht blenden. Zum einen werden sie laufend geändert, und zum anderen müssen Sie nicht wissen, was hinter jedem einzelnen Namen steckt. Das wichtigste ist: Sie wissen, was Sie wollen:

• das Sparziel

• die Höhe des Sparbetrags

• die Dauer der Geldanlage

Wichtig sind dabei auch Ihr Alter, das Einkommen und Ihre Lebenssituation. Das zeigt: So unterschiedlich die Menschen, so unterschiedlich sind auch die Bedürf-nisse bei der Geldanlage. Heute können Sie sich dank Telefon und Internet viel leichter einen Überblick über die günstigsten Angebote verschaffen, als das früher möglich war.

Beispiel: Marco und Bianca Hansen sind Doppelverdiener. Marco verdient zur Zeit im Ausland sein Geld, Bianca ist selbstständig. Ihre Einnahmen schwanken von Monat zu Monat. Doch sobald sich Überschüsse auf dem unverzinsten Giro-

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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konto ansammelten, überweist Bianca das Geld auf ein Tagesgeldkonto. Mittler-weile liegen 5.000 Euro auf der hohen Kante. Die beiden entscheiden, dass sie auf diesen Betrag maximal ein Jahr lang verzichten können. Sie wollen nun wissen, bei welchem Kreditinstitut ihr Geld den höchsten Ertrag einbringt. Dafür erkundigen sie sich bei mehreren Kreditinstituten nach den Konditionen, Zinsen und Renditen. Sie nennen die Höhe des Anlagebetrags und den Anlagezeitraum. Es werden meh-rere Anlageprodukte genannt. Zum Beispiel die einjährigen Finanzierungsschätze des Bundes, ein Festgeldkonto mit 12-monatiger Laufzeit, ein Geldmarktfonds ohne Laufzeitbegrenzung und einige „Sonderangebote.“

Um einen Überblick zu erhalten, reicht das Telefon. Die Hotlines geben Auskunft. Noch besser geht es mit Hilfe des Internets. Dort finden Sie auf den Bankseiten viele Produktinformationen und Zinsrechner. Wer Anlagebetrag und Anlagedauer ein-gibt, erhält die Auszahlungssumme per Mausklick sofort präsentiert. Oder es wird ausgerechnet, wie viel sie monatlich sparen müssen, um ein bestimmtes Anlageziel zu erreichen. Einen noch besseren Überblick als auf den Seiten der einzelnen Ban-ken erhalten Sie, wenn Sie im Internet bei WISO und anderen neutralen Anbietern von Finanzinformationen nachsehen, wer zum jeweiligen Zeitpunkt am meisten für Ihr Geld bietet (oder bei Krediten die niedrigsten Zinsen verlangt).

Die Rendite ist wichtig – die Sicherheit aber auchAuch wenn Sie bei Ihrer Geldanlage auch an höhere Renditen denken, sollten Sie sich auch immer nach dem Risiko erkundigen. Dabei gilt als Faustformel: je hö-her der Zins, desto gefährlicher die Anlage. Bei einer Vollbank können Sie im Beratungsgespräch solche Fragen klären. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass Sie nach Ihrer Risikobereitschaft gefragt werden. Entweder im Gespräch oder schriftlich. Denn die Kreditinstitute teilen ihre Kunden gerne in Risikogruppen ein. Von Gruppe eins „Sicherheit“ bis Gruppe fünf „spekulativ.“ Nur wenn die Berater Ihr „Risikoprofil“ kennen, können sie Ihnen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote machen.

Das sollten Sie wissen, wenn Sie die Frage beantworten, ob Sie bei der Geldanlage ein großes, niedriges oder gar kein Risiko eingehen wollen. Außerdem kommt es auf Ihre Erfahrung an. Haben Sie schon mal Aktien besessen oder bisher nur Spar-verträge abgeschlossen? Das sollte der Berater nicht nur wissen, um sich auf Sie einstellen zu können. Er ist auch gesetzlich verpflichtet, sich danach zu erkundigen, welchen Anlegertyp er vor sich hat und welche Vorkenntnisse Sie haben, ehe er Ihnen Anlageformen mit höherem Risiko vorschlägt. Wer schon mal einen Ren-tenfonds besessen hat, verfügt zwar bereits über gewisse Erfahrungen, ist deshalb

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

aber noch kein Börsenprofi. Daneben sollte die Anlagesumme, das Anlageziel und die Anlagedauer eine wesentliche Rolle für die Art der Anlageempfehlung und den daraus zu erwartenden Ertrag spielen.

Tipp:

Ehe Sie die Anlageberatung des Kreditinstitutes Ihrer Wahl in Anspruch neh-men, stecken Sie sich schon zu Hause Ihre ganz persönlichen Ziele und Gren-zen. Denn nur Sie können wissen, ob Sie bei der Geldanlage ein Risiko einge-hen wollen, welche Summe Ihnen zur Verfügung steht und wie lange Sie auf das angelegte Geld verzichten können.

Für Beratungsfehler muss die Bank haften!Das Beratungsgespräch wird auch für die Bank immer wichtiger. Stichwort: Ban-kenhaftung bei falscher Anlageberatung. Wer nachweisen kann, dass er von einem Bankmitarbeiter, egal ob angestellt oder freier Mitarbeiter, in Sachen Geldanlage mangelhaft und nicht anlegergerecht beraten wurde und dadurch finanzielle Ver-luste erlitt, hat gute Chancen auf Schadenersatz. Nach einer Änderung des Finanz-marktförderungsgesetzes können Banken bei fehlerhafter Anlageberatung nicht mehr 30, sondern nur noch drei Jahre haftbar gemacht werden. Deshalb ist es umso wichtiger, sich vor Vertragsabschlüssen, wo es um hohe Summen geht, unabhängig beraten zu lassen. Gehen Sie zum Beispiel zu zweit zur Anlageberatung und ma-chen Sie sich Notizen. Nehmen Sie alles mit, was der Berater oder Finanzvermitt-ler aufgeschrieben hat, auch wenn es zunächst nur nach einer Kritzelei aussieht. Im Ernstfall sind diese Vorsichtsmaßnahmen notwendig, um den Beratungsfehler vor Gericht nachzuweisen. Niemand kann sich dann damit herausreden, er hätte selbst nichts vom Risiko der Anlageempfehlung gewusst. Die Banken sind dazu verpflichtet, sich sachkundig zu machen, die Risikowünsche des Kunden, seinen Wissensstand und bei langjährigen Geschäftsbeziehungen auch sein Anlageverhal-ten bei der Anlageempfehlung zu berücksichtigen. Natürlich gibt es keine Haftung für Kursverluste. Es sei denn, der Kunde wollte eine absolut sichere Geldanlage und es wurden ihm Aktien verkauft. In diesem Fall wäre die Beratung nicht anlegerge-recht gewesen und der Kunde hätte ein Recht auf Schadenersatz.

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Die -Checkliste

für Beratungsgespräche zur Geldanlage

• VerschaffenSiesichmöglichstschonvordemGesprächausProspekten,im Internet und anderen Informationsquellen einen Überblick über die ver-schiedenen Angebote.

• NennenSieIhrAnlageziel,etwaSparenfürsAlteroderHauskauf.

• ErläuternSiebeimAnlagegesprächvorabIhreEinkommens-undFamili-ensituation.

• NotierenSiedenNamendesBeraters,Datum,UhrzeitundDauerdesGe-sprächs.

• LassenSiesichalleFachbegriffeerklären,dieSienichtkennenundfragenSie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben.

• WichtigsindbeiAnlageempfehlungennichtnurdieZinsen,sondernauchdie zu erwartende Rendite, also der tatsächliche Ertrag unter Berücksich-tigung aller Kosten. Wird Ihnen eine Rendite garantiert, sollten Sie stutzig werden. Die gibt es nur bei sehr wenigen Geldanlagemöglichkeiten und konservativen Anlageprodukten.

• ErkundigenSiesichnachdemRisikoderGeldanlage.

• FragenSienachsteuerlichenVergünstigungen(oderRisiken)

• LassenSiesichAnlagekosten,GebührenundbeimWertpapierkaufauchdie Kosten für das Depot auflisten.

• VerlangenSiedasAngebotschriftlich.

• NehmenSieallesmitnachHause,auchwennderBeraterscheinbarnurKritzeleien aufgeschrieben hat

• VerträgesolltenSieniesofortunterschreiben.Esistimmerbesser,wennSie erst zu Hause alles noch einmal genau durchlesen.

• FragenSie nachdemKundenservice. ZumBeispiel, obSiebei starkenKursverlusten außerplanmäßig informiert werden oder ob Ihnen regelmä-ßig kostenfrei Anlageempfehlungen unterbreitet werden.

• BeihoherAnlagesummesolltenSieimmermehrereAngeboteeinholen.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Tipp:

Legen Sie bei einem Beratungsgespräch Ihre Karten offen auf den Tisch. Las-sen Sie über Ihr Anlageziel, Anlagesumme und Risiko keinen Zweifel aufkom-men. Machen Sie deutlich, wo Ihre Prioritäten liegen und was Ihnen wichtig ist. Sonst können Sie später keine Ansprüche wegen Falschberatung stellen. Es ist von Vorteil, wenn Sie alle wesentlichen Punkte schriftlich in einem Bera-tungsprotokoll festhalten und auch vom Berater eine Unterschrift erhalten.

So wie in dem folgenden Muster kann ein Beratungsprotokoll aussehen, das bei Anlagegesprächen geführt werden sollte. Sein Sinn ist, sowohl den Kunden als auch den Berater zu schützen, wenn es später zu Streitigkeiten kommt. Denn nicht immer hält eine Geldanlage, was der Sparer sich davon verspricht. Wenn er dann nachweisen kann, dass die Bank oder ein anderer Anlageberater Investments emp-fohlen haben, die weder den Anlagezielen noch dem Lebensalter, der Risikobe-reitschaft oder der Erfahrung des Kunden entsprachen, müssen diese den entstan-denen Schaden ersetzen. Kann der Berater dagegen nachweisen, dass er mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen ist, der Kunde auf einer bestimmten Geldanlage bestanden hat oder über die Risiken einer bestimmten Anlageform ausreichend aufgeklärt wurde, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden.

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Beratungsprotokoll (Muster)

Gesprächsteilnehmer 1. Dr. Gert Weisbescheid 2. Peter Anleger 3. Christel Anleger

Ort des Gesprächs Filiale Regenstraße der A-Bank, Geldhausen

Datum 11/5/03

Grund des Gespräches

Freiwerdendes Termingeld zu höheren Zinsen anle-gen. Steuern müssen nicht berücksichtigt werden, da noch ausreichend Freibeträge vorhanden sind.

Situation/Wünsche des Kunden

1. Bisherige Wertpapiererfahrung: ca. 5 Jahre mit Euro-Rentenfonds.

2. Finanzielle Verhältnisse: 50.0000 Euro disponibles

2. Vermögen; Haus- und Grundbesitz schuldenfrei.

3. Anlageziele: höhere Erträge als Festgeld, max. bis zu 5 Jahre Anlagedauer.

Risikobereitschaft des Kunden

Anlagekapital soll erhalten bleiben. Gesichertes Ein-kommen. Im Notfall soll vorzeitige Auflösung - ohne Verlust - möglich sein.

Empfehlung des Beraters

Euro - Inhaberschuldverschreibung der A-Bank,

fällig 12.10.2009, 3,8 % Zins p. a. fest,

Kurs 100, Rendite 4% p.a., Rating AA, keine vorzeitige Kündigung durch Emittent.

Risikohinweise des Beraters

Keine Risiken. Das eingesetzte Kapital bleibt voll erhalten, die Zinserträge sind gesichert. Verkauf ist jederzeit möglich. ***

Vergütung, Provision

Die Bank erhält keine Vergütung von dritter Seite.

Ausgehändigte

Unterlagen

Broschüre zu Basisinformationen über Vermögensan-lage in Wertpapieren - jedoch noch nicht gelesen und verstanden. Kopie des Kaufauftrages, der Konto- und Depoteröffnung. Alle handschriftlichen Notizen zum Beratungsgespräch

Ort, Datum, Unterschrift

G. Weisbescheid P. Anleger C. Anleger

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Anmerkung: Die pauschale Risikoaussage ist falsch. „AA“ bedeutet zwar eine hohe Schuldnerbonität, aber statistisch gab es weltweit ein Ausfallrisiko zwischen 1 und 2 Prozent der Schuldner bei zehnjährigen Papieren. Zudem gab es bezüg-lich der Zinszahlungen bei AA-Schuldnern Zahlungsstörungen. Wenn Ihr Berater meint, bei den empfohlenen Papieren sei dies ausgeschlossen, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen Vorzeitige Auflösung ist bei Inhaberschuldverschreibungen nicht generell gegeben. Bedingungen einsehen!

Hinweis: Das hier wiedergegebene Muster eines Beratungsprotokolls ist nur ein Beispiel. Die Angaben, insbesondere zum Investment, sind frei erfunden. Es wurden nur Beispiele der wichtigsten Positionen aufgelistet. Es kann sinnvoll sein, weitere Positionen zu ergänzen. Ein Protokoll kann auch formlos erstellt werden.

Tipp:

Fragen Sie, ob es irgendwelche Negativinformationen über das Angebot oder den Anbieter gibt. Halten Sie unbedingt alle Erklärungen zu Chancen und Risiken sowie Informationen zum Produkt, zu Marktauswirkungen und möglichen Einflüssen auf Ihre Situation fest. Alle Angaben müssen dem aktu-ellen Stand entsprechen. Nehmen Sie wirklich alle handschriftlichen Notizen aus dem Gespräch mit (jeweils Name des Beraters und Datum festhalten). Ausgehändigte Unterlagen eventuell nur mit dem Vermerk „erhalten, nicht gelesen, nicht verstanden“ bestätigen. Unterschreiben Sie keine allgemeinen Risikoerklärungen /-aufklärungen. Bestehen Sie auf der Darstellung mehre-rer Beispiele (Situationen) mit konkreten Kennzahlen für Risiken. Lassen Sie sich bestätigen, dass der Berater keine Rückvergütungen Dritter erhält bzw. Ihnen dies offen legt. Außerdem sollten Sie den Berater verpflichten, Sie über Änderungen der Bonität des Schuldners zeitnah zu informieren. Und zuletzt: Machen auch Sie grundsätzlich wahre und vollständige Angaben zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem konkreten Kenntnisstand hinsichtlich der Investments. Beachten Sie bitte: Jedes Investment, jede Finanzierung funk-tioniert anders (auch in Bezug auf Ihre persönliche Situation, Ziele und Wün-sche). Bestätigen Sie daher keine Erfahrungen, wenn Sie diese nicht wirklich selbst durch eigenverantwortliches Handeln erlangt haben. Falls Sie unsicher hinsichtlich eines Angebots sind, ziehen Sie einen neutralen versierten Fach-mann hinzu und schließen Sie vorher nichts ab.

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Glanzvolle Namen, „höchste Renditen“ und faule Tricks Namen sind Schall und Rauch – auch bei Geldprodukten. Aber die Anbieter wissen natürlich, dass ein gut klingender Name wie ein Lockvogel wirkt. Die Produkte, die sie anbieten heißen deshalb zum Beispiel Bankgarantie, P-Bonds, Abrufdarle-hen oder Dreiländerfonds. Aber auch Inhaberteilschuldverschreibungen von Emit-tenten, die niemand kennt, sind zurzeit aktuell. Ihnen allen ist gemeinsam, dass es sich um Angebote vom so genannten grauen Kapitalmarkt handelt. Trotz guter Tar-nung lassen sie sich jedoch entlarven. Das Erkennungsmerkmal: hohe Renditever-sprechen bei Unterschlagung des Risikos. Von vorn herein unseriös sind Produkte und Vermittler, die nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) kontrolliert werden. Wenn das goldene Kalb bockt, es an der Börse mit den Kursen abwärts geht und die Sparzinsen vor sich hin dümpeln, dann haben windige Anlageberater Hochkonjunktur. Sie melden sich per Telefon oder schalten verlockende Anzeigen. Viele gutgläubige Bürger sind schon darauf reingefallen. 30 Milliarden Euro versickern jährlich im grauen Markt, so die Schätzungen.

Seit Juli 2005 ist der zweite Teil des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) in Kraft. Die bislang nur für Wertpapiere geltende Prospektpflicht wird dadurch wesentlich erweitert. Damit sollen auch Produkte, die auf dem Grauen Kapital-markt angeboten werden zum Prospekt verpflichtet werden. Sie gilt nunmehr auch für jegliche Form der direkten oder indirekten Unternehmensbeteiligung, wie etwa stille Beteiligungen und geschlossene Immobilienfonds. Die BaFin hat die Pflicht, die Formalien binnen 20 Tagen zu überprüfen. Erfolgt keine Bearbeitung innerhalb dieser Frist, bleibt dem Emittenten nur der Weg über die Gerichte. Anlegerschützer bemängeln jedoch, dass das BaFin nach wie vor nur die Richtigkeit des Prospekts zu prüfen hat und nicht die Seriosität der Anlage. In den dicken Hochglanzpros-pekten steht bekanntlich alles Wichtige drin, jedoch oft so gut versteckt, dass es für den Laien schwer zu finden ist.

Ein weiteres Problem ist die schnelle Verjährung. Geschädigte Verbraucher ver-lieren ihre Ansprüche bereits ein Jahr, nachdem sie davon erfahren haben, dass der Prospekt unrichtig war, spätestens jedoch drei Jahre nach dessen Herausgabe. Selbst wenn der Staatsanwalt wegen Betrugs ermittelt, haben geschädigte Anleger so kaum Zeit, die Ergebnisse dieser Ermittlungen für ihre Ansprüche zu nutzen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, vzbv verlangt daher ebenso wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, die Verjährungsvorschriften im Kapital-markt den allgemeinen, zivilrechtlichen Vorschriften anzupassen und deren Fristen zu verlängern.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Mit der Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie wird der „europäische Pass“ für Wert-papiere im geregelten Markt auch in Deutschland Wirklichkeit. Das bedeutet, dass ein Prospekt, der in einem anderen Mitgliedsstaat der EU gebilligt wurde, auch in Deutschland ohne inhaltliche Prüfung anzuerkennen ist. Dies birgt die Gefahr, dass die Unternehmen ihre Wertpapiere in Ländern billigen lassen, in denen die Prüftätigkeit der Aufsichtbehörde lasch ist. Vor diesem Hintergrund hat der vzbv ein Interesse daran, dass möglichst viele Wertpapiere von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin) geprüft werden.

Achtung bei diesen miesen Maschen!Ob es sich um einen mehr oder weniger plumpen Versuch handelt, Ihnen mit schö-nen Worten und großen Versprechungen Geld aus der Tasche zu ziehen, kann man oft schon an bestimmten Merkmalen erkennen. Extrem vorsichtig sollten Sie immer sein, wenn Sie das Folgende erleben:

Kontaktaufnahme per Telefon: Ohne Ihre vorherige Zustimmung ist ein telefo-nischer Erstkontakt unzulässig und verstößt sogar gegen das Gesetz. Daran stören sich unseriöse Geschäftemacher allerdings nicht. Sie werden dennoch versuchen Sie in ein Gespräch zu verwickeln. Diese lästigen Anrufe werden trotz gesetzlicher Verbote immer häufiger. WISO rät: Legen Sie den Hörer einfach auf!

Geschäfte mit dem Horrorszenario: Geschulte Verkäufer wissen, dass man mit Angstmache Kunden gewinnen kann. Besonders beliebt sind die Themen Geld-entwertung und Armut im Alter. WISO rät: Lassen Sie sich nicht bange machen und erkundigen Sie sich für die Geldanlage immer bei qualifiziertem Fachpersonal, zum Beispiel in der Bank oder besuchen Sie ein Seminar in einer Verbraucherzentrale.

Traumrenditen versprechen: Renditen von zehn Prozent und mehr sind bei dem derzeitigen Niedrigzinsniveau im Euroraum kaum zu erzielen. Wenn über-haupt, dann nur an der Börse durch geschickte Spekulationsgeschäfte. Das Risiko dabei ist jedoch sehr groß, viel Geld zu verlieren. Auch dass ein Totalverlust mög-lich ist, wird bei diesen Anlagen meist verschwiegen. Zwar steht es irgendwo im Prospekt, nur den liest kaum ein Anbieter von Anfang bis zum Ende.

Der Öko-Trick: Das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung wächst. Mit gutem Gewissen Geld verdienen, lockt besonders. Angeboten werden Beteiligungsmodelle für saubere Energien, zum Beispiel für Windkraft- und Solaranlagen. Doch all zu oft wanderte das Geld nicht in Umweltprojekte, sondern in die Taschen der Fi-nanzhaie. WISO rät, sich vor der Anlage die Leistungsbilanzen der letzten Jahre vorlegen und diese von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen.

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Zukünftige Neuemission: Einige windige Firmen bieten schon vor dem Bör-sengang Aktien zum Verkauf an. Diese sollen dann viel mehr wert sein, wenn die Papiere später wirklich gehandelt werden. WISO rät: Hände weg! Vor allem dann, wenn solche Angebote über das Internet laufen, sind sie mit hoher Wahrschein-lichkeit unseriös.

Warentermingeschäfte: Getreide, Öl, Kaffee, Schlachtvieh und Kupfer werden an der Warenterminbörse gehandelt. Abzocker versprechen horrende Gewinne, die jedoch meist in einem Totalverlust enden. Oder ein Großteil des eingesetzten Geldes wird von Gebühren und Provisionen aufgefressen. Am Ende bleibt nicht viel und immer öfter nichts mehr übrig. Damit sie später vor Gericht besser dastehen, war-nen die Anbieter im „Kleingedruckten“ sogar ausdrücklich, dass selbst bei hohen Gewinnen für den Kunden so gut wie nichts übrig bleibt oder sogar Verluste ge-macht werden. Sie verlassen sich darauf, dass viele das nicht lesen oder auf die mündliche Versicherung vertrauen, dass stehe nur aus formalen Gründen da.

Diamanten: Meist ist die angebotene „inflationssichere und steuerfreie“ Ware völ-lig überteuert. Die Steine sind von minderer Qualität oder überhaupt nichts wert.

Bankgarantien: Sie sind eine reine Erfindung der Abzocker. Solche Produkte gibt es nicht. Es wird dem potenziellen Anleger suggeriert, dass alle Geldgeber ihre Beträge in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Daraus wird Geld verliehen. Traum-renditen würden sich deshalb ergeben, weil die Stückelung mehrere Millionen Euro beträgt. Ein Handelsvolumen, das sonst nur Banken aufbringen könnten.

Die Falle mit dem Steuersparen: In Deutschland fällt man besonders ger-ne auf Geldanlageprodukte rein, die eine hohe Steuerentlastung versprechen. Ein Grund dafür, dass hierzulande besonders viele „Schrottimmobilien“ verkauft wer-den konnten. Dabei wurde die Immobilie schön gerechnet. Der Verkäufer gab vor, dass sich die Kosten einer Eigentumswohnung über die Mietennahmen und die Steuerersparnisse von alleine trägt. In der Realität wurde die Immobilie aber nicht fertig gebaut, die Mieter blieben aus oder für das Steuersparmodell fehlten dem Anleger die Voraussetzungen. Das alles wurde verschwiegen. WISO rät: Wenn Sie Steuern sparen wollen, erörtern Sie die Geldanlage nicht nur mit einem unabhän-gigen Finanzberater, sondern unbedingt auch mit Ihrem Steuerberater.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Tipp:

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn man Sie am Telefon zu Geldüberwei-sungen überreden will, die Gesellschaft im Ausland sitzt, Sie zu einer schnellen Unterschrift gedrängt oder wenn Ihnen Traumrenditen versprochen werden. Beachten Sie die Faustregel: je höher die in Aussicht gestellte Rendite, desto gefährlicher die Anlage. Wer versucht, Sie am Telefon zu einer bestimmten Geldanlage zu überreden, ohne Ihnen bereits als Berater bekannt zu sein, ist immer unseriös.

Sparen, aber richtig!Das Geldvermögen in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf einen Rekordstand gestiegen. Wie die Bundesbank schreibt, haben die Deutschen 2004 insgesamt 4.067 Milliarden Euros auf Bankkonten, in Wertpapieren und Versicherungen ge-parkt. Das ist fast zweimal so viel wie die jährliche Wirtschaftsleistung und eine Verdopplung gegenüber Anfang der 90er Jahre. Die Daten machen deutlich, dass die Bundesbürger ihr Vermögen trotz Wirtschaftskrise stetig vermehren konnten.

Der Anstieg des Geldvermögens spiegelt allerdings die geringe Konsumneigung der Verbraucher wider - was konjunkturell als problematisch gilt. Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte haben die Deutschen mehr Geld zur Tilgung von Kre-diten zurückgezahlt als ausgeliehen. Per saldo flossen auf diese Weise knapp eine Milliarde Euro an Banken und Versicherungen. Laut Bundesbank haben die Konsu-menten früher in ähnlichen konjunkturellen Phasen ihre Sparquote reduziert. Dies sei jetzt nicht der Fall gewesen. Die Notenbank erklärt den Konsumverzicht damit, dass die Menschen mehr Geld für die private Altersvorsorge sparen. Eine Rolle spielten aber auch die Angst vor Arbeitsplatzverlust und die „stärkere Spreizung der Einkommen“, also die gestiegene Konzentration des Reichtums in Deutschland. Während private Haushalte mit unterdurchschnittlichen Einkommen nur wenig Konsumverzicht übten oder gar entsparten, lag die Sparquote im Segment mit sehr hohen Einkünften mit gut 20 Prozent über dem Durchschnitt, so die Bundesbank.

Auch die Unternehmen hielten sich im vergangenen Jahr mit ihren Ausgaben zu-rück. Erstmals seit dem Fall der Mauer wurden nicht einmal die einbehaltenen Gewinne für Investitionen ausgegeben. Das gilt als ungewöhnlich, da sich Fir-men in der Regel sogar Geld für Investitionen ausleihen. Ökonomen erklären die Zurückhaltung mit der schwachen Nachfrage. Im Gegensatz zu Privatleuten und Unternehmen gab der Staat allerdings mehr aus, als er einnahm.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Praktisch aber nur für Kurzzeitparker: Das GirokontoDas Girokonto ist die Basis für Ihre Bankgeschäfte. Doch das allein reicht nicht aus um auch Vermögen aufzubauen. Wer Zinsen will, muss sparen. Der Notgroschen, der bis zur nächsten Autoreparatur oder bis zu den Sommerferien auf dem Konto schlummert, sollte möglichst viele Zinsen bringen. Leider schließen sich schnelle Verfügbarkeit und hohe Renditen aus.

Ihr Geld unverzinst zu lassen, sollten Sie vermeiden. Diese Regel gilt nicht erst seit dem es Direktbanken gibt, aber seither gibt es Banken, die Zinsen auf dem Girokonto gewähren. Nicht viele, aber immerhin so viel, dass Ihr Geld, das Sie auf dem Girokonto zwischenzeitlich parken, nicht weniger wird. Zur Geldanlage ist das Girokonto daher nur sehr eingeschränkt zu gebrauchen - allenfalls dann, wenn die Bank Zinsen, wie auf einem Tagesgeldkonto zahlt. Außerdem müssen Sie von der mageren Rendite beim Girokonto noch die Kontoführungsentgelte abziehen, da bleibt dann nichts mehr übrig. Dagegen sind Tages- und Festgeldkonten gebühren-frei und gut verzinst. Übertragen Sie also regelmäßig überschüssiges Guthaben auf ein solches Konto. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich in jedem Fall, denn die Unterschiede sind groß. Ein Girokonto kann zwischen null und mehreren hundert Euro im Jahr kosten. Doch Achtung: Teuer bedeutet nicht gleich gut!

Wer beim Girokonto sparen will, wird in Zukunft immer mehr Bankgeschäft von zu Hause erledigen müssen. Die Möglichkeit, alles über das Internet abzuwickeln werden immer sicherer und einfacher. 2006 nutzte schon mehr als die Hälfte aller Internetanwender die Möglichkeit der Kontoführung per Computer. Das hat den Vorteil, dass Sie beim Onlinebanking oft keinen Grundpreis mehr zahlen müssen. Doch Vorsicht: Häufig sind diese Kontoschnäppchen an Bedingungen oder Nach-teile geknüpft. Hier einige Beispiele:

• Das Girokonto muss als Gehaltskonto geführt werden.

• Nur bei einem Mindesteingang von 1.000 Euro monatlich ist das Konto kos-tenlos. Ansonsten wird ein Grundpreis verlangt.

• Sie müssen den Kontoauszugsdrucker und die Serviceterminals benutzen. Wer dagegen am Schalter Belege abgibt, zahlt extra.

• Direktbanken sind nur per PC und Telefon erreichbar. Oft gibt es statt menschlicher Hilfe nur Sprachcomputer. Auch Automaten, an denen Sie kostenfrei Geld ziehen können, sind rar.

Immer mehr Kunden sind zwar bereit, ihre Bankgeschäfte selbst zu erledigen, aber das nur am Computer zu tun ist nicht jedermanns Sache. Das haben auch die Groß-

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

banken und Sparkassen erkannt und bieten ihren Kunden zusätzlich ein kostenloses oder zumindest ein ermäßigtes Onlinekonto an. Eine kostengünstige Alternative, bei der Sie bei Bedarf gleichzeitig auf die Vorteile einer Filialbank zurückgreifen können. Zum Beispiel, wenn Sie bei Ihren Bankgeschäften Hilfe brauchen, bei einer Baufinanzierung oder bei Anlagegeschäften. Verhandeln Sie vor einem Wechsel aber immer erst mit Ihrer eigenen Bank. Oft wird Sie Ihnen entgegenkommen:

• Erkundigen Sie sich danach, ob Ihre Bank das Girokonto günstiger führen kann. Gibt eine kostengünstige Alternative?

• Argumentieren Sie mit einem dauerhaft hohen Guthaben, das unverzinst auf Ihrem Konto schlummert. Drängen Sie auf Habenzinsen!

• Wenn alles nichts hilft: wechseln Sie!

Weiterhin beliebt - aber unrentabel und meist entbehrlich: Das SparbuchDas Sparbuch als „Buch“ gibt es schon lange nicht mehr, aber seine moderne Form ist noch immer weit verbreitet. Statt des mit einem Pappeinband versehenen Heft-chens, mit dem unsere Großmütter am Bank-schalter erschienen, wenn sie ein paar Groschen einzahlen oder abheben wollten, bieten die meisten Kredit-institute heute eine SparCard im Scheckkartenformat an. Über Ein- und Auszahlungen informie-ren ganz normale Kontoauszüge. Dieses Angebot macht zum Beispiel die Post-bank, die schon vor längerer Zeit alle ihre Sparbücher gegen ein Plastikkärtchen ausgetauscht hat. Ausgestattet mit Magnetstreifen und persönli-cher Geheimnum-mer (PIN) ist sie eine Automatenkarte, die weltweit an den mehr als 450.000 Visa Geldau-tomaten eingesetzt werden kann, und damit auch ideal für die Reisekasse. Mit der Karte können bei ent-sprechendem Guthaben sowohl in Deutschland als auch im Ausland bis zu 3.000 Euro pro Tag abgehoben werden. Im Ausland ist das viermal pro Jahr zum Nulltarif möglich. Wie beim Sparbuch ist Überziehen nicht möglich, ebenso wenig das elektronische Bezahlen an der Ladenkasse.

Egal ob Buch oder Karte, für alle Sparbücher gilt gleichermaßen: es ist nach wie vor die Sparvariante mit den ungünstigsten Konditionen und Zinsen. Die Kündi-gungsfrist beträgt drei Monate. Fast alle Kreditinsti-tute zahlen dafür dennoch nur einen mehr als mageren Zinssatz, mit dem risikoscheue oder uninformierte Sparer meistnicht einmal den Inflationsausgleich erzielen. Im Ergebnis wird ihr Geld also weniger.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Es gibt nur einige wenige Fälle, in denen diese Sparform von Vorteil sein kann. Beispielsweise wenn Geld für Kinder geparkt werden muss und der Gesetzgeber verlangt, dass das Geld der Minderjährigen mündelsicher angelegt sein muss. Oder wenn eine Mietkaution hinterlegt werden soll. Dies ist mit dem Sparbuch problem-los möglich, denn es gibt zwar kaum Zinsen, aber auch keine Verluste wegen eines Spekulations- und Kursrisikos.

Seit 1993 heißt das Sparbuch nicht mehr Sparbuch, sondern „Sparkonto mit dreimo-natiger Kündigungsfrist.“ Wichtiger als die Namensänderung (an die sich sowieso niemand hält) ist, dass die Konteninhaber nunmehr ohne vorherige Kündigung und ohne Zahlung von Vorschusszinsen innerhalb von 30 Tagen (bezogen auf den Kalendermonat) 2.000 Euro abheben können. Das heißt, wer am 31. Januar den Maximalbetrag von 2.000 Euro ausschöpft, kann dies auch einen Tag später tun, nämlich am 1. Februar. Möchte der Sparer einen höheren Betrag abheben, muss er kündigen, also drei Monate warten oder (zur „Strafe“) Vorschusszinsen zahlen. Mit etwas Verhandlungsgeschick kann man die Vorschusszinsen aber auch umgehen. Immer mehr Banken sind bereit, auf diesen „Strafzins“, der auf die ohnehin schon mickrigen Zinsen zu zahlen wäre, zu verzichten.

Tipp:

Wenn Ihnen für ein Sparkonto eine Kontolöschungsgebühr berechnet wird, widersprechen Sie mit dem Hinweis der Unzulässigkeit. Stellt sich die Bank quer, können Sie auch einen Kleinstbetrag zwischen einem oder fünf Euro auf dem Konto stehen lassen. Dann ist Ihr Konto zwar nicht aufgelöst, verursacht aber auch keine Kosten.

Fazit: Wenn Sie sich trotz der ungünstigen Verzinsung nicht von Ihrem Sparbuch trennen können, sollten Sie die Konditionen der Geldhäuser miteinander verglei-chen. Manche bieten Sonderbedingungen an, dank derer sich ein bisschen mehr herausholen lässt.

Klassiker der Geldanlage: Das FestgeldkontoFür alle, die einige tausend Euro kurzfristig anlegen wollen, lohnt sich häufig ein Festgeldkonto. Die Zinssätze liegen über denen, die auf Sparkonten gezahlt werden. Sie können, aber müssen nicht immer über denen auf dem Tagesgeldkonto liegen. Die Regel: Das Geld muss für mindestens 30 Tage festliegen. Möglich sind auch Anlagezeiträume von 60 oder 90 Tagen, jedoch nicht länger als 360 Tage. Nach Ablauf können Sie über Ihr Geld und die erzielten Zinsen sofort verfügen. Die mei-

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

sten Kreditinstitute verlängern Ihre Geldanlage zu den aktuellen Konditionen au-tomatisch, wenn Sie sich nicht spätestens einen Tag vorher zumindest telefonisch melden. Das sollten Sie wissen: Während der Laufzeit liegt Ihr Geld wirklich fest. Sie haben also im Allgemeinen keine Möglichkeit, darüber vorzeitig zu verfügen. Wer es dennoch will, muss dies mit Zinsverlusten büßen. Auch kann das Festgeld-konto das Girokonto nicht ersetzen, weil darüber, wie auch beim Tagesgeldkonto, kein Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Vorteil: Festgeld kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt angelegt werden und die Kreditinstitute verlangen dafür keine Gebühren. Die Zinsen für Festgeld sind nach der Höhe der Einlage gestaffelt: Ab 15.000 Euro oder 25.000 Euro und mehr werden deutlich höhere Zinsen gezahlt, als für den jeweiligen Mindestanlagebetrag.

Tipp:

Ein Festgeldkonto darf bei der modernen Geldanlage nicht fehlen. Das gilt vor allem dann, wenn sich auf Ihrem Girokonto regelmäßig Überschüsse anhäu-fen und dort unverzinst gelagert werden. In jedem Fall sollten Sie Ihre Konten daraufhin überprüfen, ob Beträge über 5.000 Euro nicht dauerhaft angelegt werden können und ob sie auf dem Tagesgeldkonto vielleicht mehr Zinsen bringen.

Ein Tagesgeldkonto – am besten bei einer DirektbankSie sind vielleicht Bauherr und werden wegen Mängelrügen Handwerkerrech-nungen erst später überweisen, oder eine geplante größere Anschaffung wurde nicht termingemäß geliefert. Die Folge ist, dass Sie über einen größeren Geldbetrag verfügen, den Sie noch nicht jetzt direkt, aber in absehbarer Zeit brauchen. In einem solchen Fall ist ein Tagesgeldkonto ideal. Mittlerweile bieten die meisten Kreditinstitute ihren Kunden solch ein Parallelkonto zum Girokonto an. Früher gab es das Tagesgeldkonto nur für gut Betuchte, heute ist es für jedermann zu haben. Spitzenkonditionen bieten dabei die Direktbanken. Mit solch hohen Zinsen können die meisten Filialbanken nicht mithalten. Das sollten Sie wissen: Das Geld steht jederzeit zur Verfügung. Sie können jederzeit darüber verfügen - ohne Kün-digungsfrist. Ein Tagesgeldkonto ist aber keine Alternative zum Girokonto, denn laufende Kontobewegungen können nicht darüber abgewickelt werden. Also, keine Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge. Wer das Tagesgeldkonto in Anspruch nehmen will, muss Einzahlungen und Abbuchungen über ein so genanntes Refe-renzkonto, also üblicherweise über sein Girokonto, laufen lassen.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Vorteil: Tagesgeldkonten sind reine Guthabenkonten und werden in der Regel kostenfrei geführt. Verzinst wird meistens ab dem ersten eingezahlten Euro oder ab einem höheren Mindestanlagebetrag, der zwischen 500 Euro und 5.000 Euro liegen kann. Die Zinsen staffeln sich in der Regel nach der Höhe der Anlagesumme. Dabei gilt: je höher der Anlagebetrag, desto höher auch die Zinsen. Fragen Sie außerdem danach, ob die Zinsen alle drei Monate oder monatlich gutgeschrieben werden. Nur dann lässt sich nämlich optimal vom Zinseszinseffekt profitieren.

Nachteil: Ein bis drei Tage müssen für den Überweisungsweg einkalkuliert werden, denn das Geld fließt vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto und umgekehrt.

Tipp:

Schaffen Sie sich ein Tagesgeldkonto an. Nutzen Sie es in jedem Fall, wenn es von Ihrer Hausbank angeboten wird. Es kostet nichts und bringt Zinsen. Die Überweisungen vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto und umgekehrt müssen innerhalb der Hausbank binnen 24 Stunden erledigt sein.

Hinweis: Zinserträge sind nach deutschem Recht steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland angefallen sind. Das heißt, Sie müssen auch für ein Tagesgeldkonto einen Freistellungsauftrag ausfüllen. Es gibt auch ausländische Banken, die keinen Freistellungsantrag annehmen. In diesem Fall müssen Sie selbst bei der Steuerer-klärung aufpassen, dass Ihre Zinserträge den Sparerfreibetrag nicht überschreiten. Die Grenzen liegen seit 2004 bei 1370 Euro für Ledige bzw. 2.740 Euro für Verhei-ratete. Ab 2007 werden sie auf 750 / 1.500 Euro gesenkt

Tagesgeldkonten ausländischer Banken: Seriös und sicher?Durch die Öffnung Europas drängen immer mehr ausländische Direktbanken mit „Kampfpreisen“ auf den deutschen Markt. In den Anfangsmonaten, der so genann-ten „Start-up-Phase“, locken die Anbieter mit extrem hohen Zinsen für Tages- und Festgeld. Meistens sind die deutlich höheren Zinsen auf ein paar Monate begrenzt. Aber warum nicht doch einsteigen? Wer flexibel ist und den Papierkram bei der Kontoeröffnung nicht scheut, kann sich damit den höchsten Zinssatz sichern.

Häufig kommen die neuen Anbieter aus Osteuropa und bieten ihre Anlageprodukte hierzulande über eine Direktbank an. Das heißt, es gibt weder Filialen noch Bera-tung. Ihren Firmenhauptsitz haben diese Banken in einem EU-Mitgliedsland. Das hat große Vorteile, denn die Anleger profitieren von den Richtlinien des europäi-schen Einlagensicherungsfonds. Danach sind alle Kreditinstitute, die ihren Sitz in

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

einem europäischen Mitgliedsland haben, verpflichtet, Kundeneinlagen gegen eine Bankpleite abzusichern. In allen EU-Mitgliedsländern ist ein Mindestschutz vorge-schrieben: 90 Prozent der Einlage, höchstens aber 20.000 Euro.

Achtung! Auch wenn Sie mehrere Konten bei einer Bank unterhalten - im Plei-tefall wird jeder Anleger nur einmal entschädigt. Das gilt natürlich nicht für Konten bei verschiedenen Banken.

Der Einlagensicherungsfonds bietet Sicherheit Das jeweilige Aufsichtsamt des Landes prüft, ob das Institut einer entsprechenden Entschädigungseinrichtung angehört. Grundsätzlich gelten die Richtlinien des Landes, in denen die Bank ihren Hauptsitz hat. Sollte eine Bank Pleite gehen, brauchen sich die Anleger jedoch nicht selbst um ihr Geld kümmern. Sobald das Aufsichtsamt die Zahlungsunfähigkeit feststellt, wendet sich die Bank an die zu-ständige Entschädigungseinrichtung. Und diese setzt sich dann mit den Kunden in Verbindung.

Der Einlagenschutz gilt übrigens auch für Zweigstellen, die von den Kreditinsti-tuten in anderen EU-Staaten errichtet werden. Zuständig für die Aufsicht dieser Zweigstellen ist immer die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Hat zum Beispiel eine Bank mit Hauptsitz in den Niederlanden eine türkische Muttergesellschaft, gilt der niederländische Einlagensicherungsfonds.

Tipp:

Halten Sie Ihre Spareinlagen unterhalb von 20.000 Euro, dann ist Ihre Geld-anlage bei ausländischen Banken mit Hauptsitz in Europa genauso sicher wie in Deutschland. Außerdem kann jedes Land auch eine höhere Einlagensiche-rung wählen. In Frankreich sind das zum Beispiel 70.000 Euro oder Italien 103.000 Euro.

Auch in Deutschland gehen die Sicherungssysteme weit über die EU-Norm hinaus. Kundeneinlagen (einschließlich Zinsen) sind bei fast allen Kreditinstituten bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals geschützt. Das heißt: Selbst Kunden kleinerer Institute sind damit auf der sicheren Seite. Bei einer Mindesteinlage von beispielsweise fünf Millionen Euro sind Ersparnisse bis zu 1,5 Millionen Euro pro Anleger abgesichert. Die meisten Banken haben in der Regel ein

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haftendes Eigenkapital von über 50 Millionen Euro. Über die aktuelle Sicherungs-grenze der jeweiligen Banken in Deutschland gibt der Bundesverband Deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin auf schriftliche Anfragen Auskunft, oder Sie schauen ins Internet unter www.bdb.de.

Höchstgrenzen der Einlagensicherung in Europa (in Euro)

Land Höchstbetrag Land Höchstbetrag

Belgien 20.000 Italien 103.000

Dänemark 40.000 Luxemburg* 20.000

Finnland 25.000 Niederlande 20.000

Frankreich 70.000 Österreich 20.000

Griechenland 20.000 Portugal 25.000

Großbritannien* 22.222 Schweden 25.000

Irland* 20.000 Spanien 20.000

*in diesen Ländern ist die Einlage nicht zu 100%, sondern nur zu 90% abgesichert.

Wenn die Bank Pleite macht

Auch wenn Sie mehrere Konten bei der selben Bank unterhalten wird im Plei-tefall jeder Anleger nur einmal entschädigt. Das gilt natürlich nicht für Konten bei verschiedenen Banken. Dann greift bei jeder Bank erneut der Einlagensi-cherungsschutz. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass meh-rere Banken, bei denen Sie Konten unterhalten, zur gleichen Zeit zahlungs-unfähig werden, sehr gering. Noch sicherer ist Ihr Geld, wenn Sie es bei Va-ter Staat parken – nämlich als Tagesanleihe. Diese Möglichkeit besteht seit Mitte 2008 (siehe unten).

Die neue Tagesgeldanleihe des Bundes: Sicher, flexibel und zinsgünstigSeit dem 1. Juli 2008 bietet der Bund über seine Finanzagentur, die für ihn auch Bundesanleihen und Bundesschatzbriefe auf den Markt bringt, eine neue Möglich-keit, Spargelder sicher, flexibel und dennoch ertragreich zu parken. Mit der „Ta-gesanleihe“ macht er nicht nur dem (weniger) guten alten Sparbuch sondern auch dem Tagesgeld, den Festgeldkonten oder Geldmarktfonds Konkurrenz. Die Banken locken für ihr Tagesgeld zwar oft mit auf den ersten Blick erstaunlich hohen Zin-sen. Doch bei näherer Prüfung der Angebote entdeckt man oft einschränkende

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Konditionen. Die hohen Zinsen werden oft nur Neukunden als Lockvogel geboten, sind auf bestimmte Summen beschränkt oder gelten nur für eine begrenzte Zeit.Statt den Banken allein die Gelder zu überlassen, die vor allem in unsicheren Bör-senzeiten mehr oder weniger lang von Privatpersonen zinsbringend zwischengela-gert werden, bietet er dazu eine interessante Alternative. Es geht dabei um Milliar-denbeträge, von denen sich der Staat einen angemessenen Anteil zur Finanzierung seiner Haushalte sichern will, statt dies allein über längerfristig laufende Anleihen zu tun.

Die Verzinsung der Tagesanleihe richtet sich nach dem so genannten Eonia-Zins, den die Banken in Rechnung stellen, wenn sie sich untereinander tageweise Geld leihen. Der Eonia liegt seinerseits nahe beim Leitzins der Europäischen Zentralbank. Wichtig für Anleger ist, dass sich mit einer Tagesanleihe ein etwas höherer Zins er-zielen lässt als mit Geldmarktfonds. Überdies werden bei Geldmarktfonds Gebühren verlangt, die es bei den Tagesanleihen des Bundes nicht gibt. Aber auch der Staat profitiert, weil die so hereingenommenen Gelder für den Fiskus günstiger sind als eine Geldbeschaffung über die Banken.

Da der Bund als Schuldner hinter den Tagesanleihen steht, sind sie eben so sicher wie Bundesanleihen. Die tagesaktuellen Zinsen werden täglich in den Kurs einge-rechnet und verzinsen sich dadurch gleich mit (Zinseszins-effekt). Das steigert die Rendite und bietet damit einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Tagesgeldkonten, die ihre Zinsen in der Regel vierteljährlich zahlen. Als Einlage ist jeder Betrag zwi-schen 50 und 250.000 Euro mög-lich.

Um Tagesgeldanleihen zu zeichnen, müssen interessierte Anleger ein Konto bei der Finanzagentur einrichten. Es ist gebührenfrei und kann auch mit Schatzbriefen und anderen Bundeswertpapieren gefüllt werden. Das Schuldbuchkonto lässt sich vom heimischen PC aus in wenigen Schritten und eröffnen. Anmelden können sich Sparer ganz einfach per Internet (www.tagesanleihe.de). Dort findet sich auch ein ausdruckbares Formular, mit dem der Anleger seine Identität nachweist und dass per Brief zurück an die Agentur geschickt werden muss. Verwalten kann der Sparer sein Konto ebenfalls über das Internet. Orders können aber auch am Telefon oder schriftlich erteilt werden. Ähnlich wie der Kauf ist bei plötzlichem Geldbedarf auch ein Verkauf von Anteilen jederzeit kurzfristig möglich.

Anlagehorizonte Von Tagesgeld bis Anlagen bis in alle Ewigkeit, für jede Laufzeit gibt es ein pas-sendes Angebot! Am besten Sie staffeln Ihre Sparanlagen in verschiedene Zeit-horizonte. Wenn regelmäßig Gelder frei werden, können Sie bei einer Neuanlage immer wieder die Laufzeit auf das derzeitige Zinsniveau abstimmen. Von einer

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kurzfristigen Anlage spricht man bei Zeiträumen zwischen ein und zwei Jahren, von der mittelfristigen Geldanlage bei drei bis sieben Jahren. Alles was darüber liegt, gilt als langfristiger Anlagezeitraum. Die Grenzen sind jedoch nicht starr festgeschrieben, sondern stellen nur einen Anhaltspunkt dar. Auf den bisherigen Seiten haben wir uns beim Kontensparen auf den kurzfristigen Anlagezeitraum konzentriert. Auf den folgenden Seiten geht es um den mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau.

Außer der Laufzeit ist ein weiteres wichtiges Kriterium für die Anlageentscheidung: das Risiko. Besonders beim Vermögensaufbau für die private Altersvorsorge sollten Sie gefährliche Anlagen meiden und viel Wert auf den Sicherheitsaspekt legen. Anlagezeiträume zwischen 12 und 30 Jahren stecken dabei den Rahmen ab. Eine lange Strecke, nach der am Ende ein kleines Vermögen stehen sollte. Außerdem gilt: Je höher das Lebensalter, desto geringer sollte der Aktienanteil in Ihrem Ver-mögensmix sein. Schließlich sollten Sie im Alter Ihr Erspartes nicht mehr leichtfer-tig aufs Spiel setzen, sondern den Ruhestand sorgenlos genießen können.

Sparen mit festem oder variablem Zins?Mittlerweile bieten fast alle Kreditinstitute einen höheren Festzins an, wenn ein Mindestanlagebetrag auf dem Sparkonto überschritten wird. Häufig werden auch Staffelzinsen angeboten: Je höher der Betrag, desto höher die Zinsen. Rutscht das Sparguthaben unter den Mindestanlagebetrag, werden dafür keine oder nur noch die normalen Sparkontenzinsen um 1,5 Prozent gezahlt. Wer von vornherein weiß, dass er auf sein Geld länger als ein Jahr verzichten kann, sollte sich nach einer Anlagealternative mit höheren Zinsen erkundigen.

Ab einem Einmalanlagebetrag zwischen 1.000 und 2.500 Euro lohnt ein Blick auf die Renditen von Sparbriefen. Sie erwirtschaften feste Zinsen, die im Gegensatz zur Geldanlage in Aktien oder Fonds nicht von Ausgabeaufschlägen, Bankspesen oder jährlichen Managementgebühren aufgefressen werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Sparprodukten mit fester Verzinsung den Vorrang vor einer variablen Verzinsung geben. Nur so wissen Sie genau, was am Ende für Sie heraus-kommt. Achten Sie bei Ihrer Entscheidung auch auf das Zinsniveau. Zum Beispiel ist es im Zinstief nicht sinnvoll sich über viele Jahre festzulegen.

Außerdem bieten die Banken Sparpläne mit variablem Zins an. Das rechnet sich vor allem dann, wenn die Zinsen kontinuierlich steigen. Der variable Zinssatz, den Sie als Kunde von Ihrem Kreditinstitut erhalten, orientiert sich an den realen Geld-marktsätzen, zu denen sich die Banken untereinander Geld leihen. Dafür gibt es verschiedene Zinssätze wie zum Beispiel den europäischen Euribor. Immer wieder wird von Verbraucherschützern bemängelt, dass auf den Bankangeboten kein ex-

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

akter Vergleichszins angeben ist. Die Kunden können nicht nachvollziehen, wann die Zinsen nach oben und wann nach unten angepasst werden. Wobei auffällt, dass die Anpassung nach unter schneller erfolgt, als umgekehrt. Diese Tatsache war schon oft Grund, um sich mit der Bank vor Gericht zu streiten.

Dennoch, die Idee ist gut: Sie können mit einer variablen Zinsvereinbarungen von den Schwankungen auf dem Geldmarkt profitieren. In jedem Fall sollte der kon-krete Vergleichszinssatz deutlich über dem Sparkontenzins und auch etwas über denen, die auf Festgeldkonten gezahlt werden, liegen. Manche Geldhäuser garan-tieren unter bestimmten Bedingungen einen Mindestzinssatz. Damit ist Ihr Risiko, wenn die Zinsen sinken sollten, nach unten begrenzt.

Sparpläne können in der Regel gekündigt werden. Die Fristen dafür variieren zwi-schen drei und sechs Monaten. Ratsam ist das jedoch nicht, weil Sie dann meist auf die Prämien- oder Bonuszahlungen verzichten müssen. Genaues Nachrechnen bewart hier vor blinden Verlusten.

Tipp:

Geldmarktnahe Sparkonten können dann eine Alternative zum Festgeldkonto sein, wenn die Zinsen steigen und Sie mindestens ein Jahr auf Ihr Geld ver-zichten können. Ansonsten sind Sie mit Festgeld besser bedient, denn die Zinsdifferenz zwischen den beiden Anlageformen ist nicht sehr hoch.

Trotz Bonus oft eine miserable Rendite: Ratensparen und SparpläneAuf den ersten Blick scheint es sehr verlockend. Wer auf ein bestimmtes Ziel hin sparen will, dem empfehlen die Kreditinstitute das Ratensparen. Dabei wird monat-lich ein festgelegter Betrag, zum Beispiel 50 Euro, vom Girokonto auf ein Sparkonto überwiesen. Sie merken fast nichts und Ihr Geld wird dennoch kontinuierlich mehr. Um den Anreiz zu erhöhen gibt es einige Varianten. Die Zinsen werden entweder nach der Höhe der angesparten Summe gestaffelt oder setzen sich aus Festzins und einer Bonus- und/oder Prämienzahlung zusammen. Doch nicht immer wird der Bo-nus oder die Prämie bei Fälligkeit, also am Ende der vereinbarten Laufzeit, auf die gesamte Sparsumme aufgeschlagen und mit ausgezahlt. Die einzelnen Regelungen sind mitunter sehr verwirrend.

Einige Geldhäuser zahlen die Bonuszinsen jährlich aus. Manchmal können Sie auch Beträge bis zu einem vereinbarten Mindestguthaben vom Konto abheben, ohne dass der Bonus verloren geht. Die Laufzeiten solcher Ratensparverträge reichen

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von einem Jahr bis in alle Ewigkeit. Leider wird die Vergleichbarkeit der Sparpläne untereinander immer schwieriger. Die Vielfalt der Konditionen bei der Grundver-zinsung, der Laufzeit und bei den Bonusvarianten macht es den Sparern fast un-möglich, die Rendite selbst auszurechnen. Bestenfalls können die Endergebnisse der verschiedenen Angebote verglichen werden. Das geht allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Anzahl und Höhe der Raten, sowie Sparplanbeginn und -ende genau übereinstimmen.

Bei Sparplänen mit Staffelzins werden die Zinsen meistens laufzeitabhängig ge-zahlt. In den ersten Jahren liegen die Zinsen nur etwas höher als auf dem Spar-buch. Dann steigen sie Jahr für Jahr ein wenig an. Je länger man in den Sparplan einzahlt, desto höher wird die so genannte Grundverzinsung. Bei den Zinsen heißt es aber genau nachfragen: Die meisten Banken bieten über die gesamte Laufzeit nur einen variablen Zinssatz an, der je nach Marktlage oder Vorstandsbeschluss geändert werden kann. Dabei sollten Sie vor allem auf das Kürzel „z. Zt.“ (zur Zeit) bei der Angabe des Zinssatzes achten. Das bedeutet nämlich nichts anderes, als dass die Zinsen jederzeit an einen Vergleichszins angepasst werden können. Die Banken geben aber keine Auskunft über den Vergleichszins. Sie wissen als Kunde deshalb nicht, ob es sich um den Spareckzins oder einen Marktzins, wie zum Beispiel den Euribor für Tages- oder Monatsgeld handelt. In einem Fall ging der Streit bis zum Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 140/03). Der Senat hielt die Zinsanpassungsklausel eines Kombi-Sparplans einer Sparkasse für rechtswidrig. Die Bank dürfe sich nicht das Recht vorbehalten, den Zinssatz völlig frei und nach eigenem Gutdünken zu verändern, hieß es in dem Urteil. Der Kunde erhielt daraufhin eine Zinsnachzah-lung, mit Zins- und Zinseszins (siehe auch „Streit um Sparpläne“).

Nur wenn ein konkreter Vergleichszins angegeben wird, haben Sie eine Kontroll-möglichkeit. Zum Beispiel können Sie im Finanzteil Ihrer Tageszeitung nachschla-gen, inwieweit sich der Zinssatz verändert hat, und können so nachvollziehen, ob Ihre Bank den Vertragszins zeitnah anpasst.

Tipp:

Enttäuschungen mit einer variablen Zinsvereinbarung können Sie sich nur durch die Wahl eines Sparplans mit festem Zins über die gesamte Laufzeit ersparen. Diese Zinsgarantie frisst allerdings wieder einen Teil der ohnehin spärlichen Rendite. Wer Sicherheit und hohe Rendite will, sollte sich bei Di-rektbanken erkundigen. Die Angebote sind häufig besser als bei den Filial-banken.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Bei Sparplänen mit variablem Zinssatz besteht das große Risiko, dass die am Ende ausgezahlte Summe geringer ausfällt, als beim Verkaufsgespräch ursprünglich be-rechnet. Denn in den Werbeprospekten der Banken wird nur mit fiktiven Annahmen gerechnet. Die Endsummen sehen daher verlockender aus, als sie in Wirklichkeit am Ende der Laufzeit sind. Dieses Themas hat sich auch schon mal ein Ombudsmann angenommen. Er verpflichtete die Deutsche Bank 24, einem Sparplan-Anleger 860 Euro Zinsen nachzuzahlen. Der Kunde wurde mit einem Anfangszins von 5,5 Pro-zent gelockt. Die Bank hatte aber nur den gewöhnlichen Sparzins gezahlt. Über die gesamte Laufzeit musste die Bank dem Kunden die erste Differenz nachrechnen und auf den Auszahlungsbetrag aufschlagen. (siehe auch „Streit um Sparpläne“)

Nachgerechnet:

Was ist der Sparplan wirklich wert? Ein Beispiel: Sie haben 15 Jahre lang mo-natlich 150 Euro gespart. Bank A bot 3,5 Prozent Zinsen. Der einprozentige Bonus und die Zinsen wurden vierteljährlich gutgeschrieben. Rendite: 4,06 Prozent. Bank B gewährte ebenfalls eine Grundverzinsung von 3,5 Prozent und eine Bonuszahlung von 100 Prozent am Ende der Laufzeit. Rendite: 6,15 Prozent. Bank C bot immerhin 6 Prozent Zinsen, aber keinen Bonus. Rendite: 6,00 Prozent. Bank D zahlte ebenfalls 6 Prozent, Bonuszahlung 15 Prozent am Ende der Laufzeit. Rendite: 7,09 Prozent. Das bringt am Ende der Laufzeit folgende Ergebnisse:

Bank Zins Bonus Bonusauszahlung Rendite Auszahlung

A 3,5% 1 % vierteljährlich 4,06% 37.832 Euro

B 3,5% 100 % nach 15 Jahren 6,15% 44.771 Euro

C 6,0% - nach 15 Jahren 6,00% 44.235 Euro

D 6,0% 15 % nach 15 Jahren 7,09% 48.377 Euro

Ergebnis: Zwischen Spitzenreiter und Schlusslicht liegt eine ansehnliche Dif-ferenz: 10.554 Euro. Sparer, die nicht sorgfältig vergleichen, verzichten auf sehr viel Geld.

Tipp:

Lassen Sie sich beim Vergleichen von Sparplänen nicht von einer einzigen Zahl beeindrucken, zum Beispiel von einer hohen Bonuszahlung oder einer hohen Auszahlungssumme. Letztlich ist nur die Rendite beziehungsweise die voraussichtliche Rendite eine zuverlässige Vergleichsgröße. Fragen Sie un-bedingt danach, denn kaum ein Kreditinstitut schreibt die Rendite in seinen Werbeprospekt.

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Anpassung des Vertrages möglich?Oft besteht die Möglichkeit, in die monatliche Ratenzahlung eine so genannte „Dynamisierung“ einzubauen. Diese bewirkt dann, dass sich die Sparrate automa-tisch jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Auf diese Weise können Einkommenssteigerungen im Sparplan berücksichtigt werden. Doch Achtung: Die Dynamisierung ist eine von Anfang an festgelegte Ratensteigerung. Bei langen Laufzeiten kann sich die Rate dadurch stark erhöhen und zu einer sehr hohen monatlichen Belastung führen. Besser ist es, zusätzliche Spargelder, die mit stei-gendem Einkommen zur Verfügung stehen, in renditestärkere Anlageformen zu investieren. Eine Möglichkeit bietet das Investmentsparen.

Es kann aber auch passieren, dass Sie die Ratenhöhe verringern möchten, die Dy-namisierung aussetzen oder für einen gewissen Zeitraum die ganz Ratenzahlung einstellen wollen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder bei Wegfall des Zweitver-dienstes. Einige Kreditinstitute lassen ein Ruhen des Vertrages aber nur dann zu, wenn wenigstens einmal im Jahr eine Zahlung erfolgt oder die fehlenden Beträge innerhalb von neun Monaten nachgezahlt werden. Achtung: Manche Geldhäuser sind sehr streng und unterbinden die Wiederaufnahme der Ratenzahlung nach ei-ner Unterbrechung von zwei Monaten.

Wichtig sind auch die Kündigungsbedingungen. Wer vorzeitig über sein Geld ver-fügen will, muss damit rechnen, dass die gesamte Bonuszahlung verloren geht. Das ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn der Bonus am Ende der Laufzeit ausge-zahlt werden soll. Viele Kreditinstitute bieten auch Sparpläne mit jährlicher Bo-nuszahlung an. Das bringt Vorteile: Erstens bleiben Ihnen die vereinbarten Zinsen samt Bonus erhalten und zweitens ist die jährliche Zahlung auch steuerlich günsti-ger. Zinsen und Bonus unterliegen nämlich der Zinsabschlagsteuer. Beides wird bei den herkömmlichen Sparplänen am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Da lohnt es sich, schon vorab zu berechnen, ob die Freibetragsgrenzen nicht überschritten werden.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Tipp:

Bei allen Sparplänen, Fondsanteilen, Aktien und ähnlichen Geldanlagen, die Sie vor Ende 2008 erworben haben, sollten Sie sorgfältig darauf achten, dass sie von den Einzahlungen getrennt werden, die Sie ab 2009 vorneh-men. Denn für diese „Altbestände“ gibt es einen Bestandsschutz. Dass be-deutet, dass sie von der Abgeltungsteuer befreit sind, sobald die (nur bis Ende 2008 geltende) Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Spre-chen Sie mit Ihrem Berater darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Sie auch in eini-gen Jahren gegenüber dem Finanzamt den Nachweis führen können, dass es sich um Wertsteigerungen handelt, die mit vor Ende 2008 angelegten Beträ-gen erzielt wurden. Es kann dabei für Sie um sehr viel Geld gehen!Beispiel: Sie wollen in einigen Jahren ein Wertpapierkonto auflösen, um den Kauf eines Hauses zu finanzieren. Der Gesamtgewinn, den Sie mit den im Laufe vieler Jahre regelmäßig erworbenen Wertpapieren erzielt haben, be-trägt 50.000 €. Darauf sind 26 Prozent Abgeltungsteuer fällig, also 12.500 € (plus eventuell Soli und Kirchensteuer). Wenn Sie aber nachweisen können, dass von dem Gesamtgewinn ein Anteil von 40.000 € mit Wertpapieren er-zielt wurde, die Sie vor 2009 erworben haben, bleibt dieser Spekulationsge-winn steuerfrei. Ihre Bank muss Ihnen nur 2.500 € Abgeltungsteuer vom Restbetrag abziehen. Auf Ihrem Konto landen statt nur 38.500 € erfreuliche 47.500 €.

Streit um Sparpläne: was tun?Die Richter des Bundesgerichtshofs haben am 17.2.2004 (BGH: AZ. XI ZR 140/03) ein Grundsatzurteil im Streit um die Verzinsung von Sparplänen gefällt. Vielen Kunden winkt dadurch ein Zinsnachschlag. Eine Chance darauf haben Sie aber nur dann, wenn Sie sich beschweren und auf Ihr Recht pochen. Automatisch passiert bei Banken und Sparkassen nämlich nichts! Der BGH beanstandete die bisherige Praxis bei der Zinsanpassung. Laut Urteilsbegründung ist sie willkürlich und darf den Kunden nicht zugemutet werden.

Beispiel: Die meisten Sparpläne sind mit einem variablen, also einem schwanken-den Zinssatz ausgestattet. So steht es auch im Vertrag von Beate und Boris Bauer. Ihr Vertrag beginnt mit einem Anfangszins von 2,5 Prozent. Tatsächlich werden auf dem Kapitalmarkt aber höhere Zinsen erzielt, etwa 4 Prozent. Die Zinsdifferenz von 1,5 Prozent ist zulässig, sie darf jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit nicht mehr verändert werden. Steigt der Marktzins, muss der Zinsvorteil an die Kunden weitergegeben werden. Ob die Bank das macht, können Beate und Boris Bauer aber nur kontrollieren, wenn sie wissen, wie der Marktzins verläuft.

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Ob und an welchen Marktzins die Bank den Sparplan gekoppelt hat, ist ein gut gehütetes Geheimnis. So können die Zinsen fast unbehelligt angepasst werden, wie es gerade gefällt. Sinken sie, korrigieren die Banken zügig nach unten. Steigen die Zinsen an, lassen sie sich Zeit mit der Anpassung; - zu Ihrem Nachteil. Der BGH verpflichtet nunmehr die Banken den Marktzins offen zu legen. Dadurch ergibt sich für Millionen von Sparplänen eine Zinsnachzahlung, ermittelte die Verbraucher-zentrale NRW. Um das Ergebnis selbst oder mit Hilfe einer Verbraucherzentrale (VZ NRW und VZ Bremen verlangen 50 Euro/Vertrag) nachprüfen zu können, müssen Beate und Boris Bauer folgende Angaben von Ihrer Bank einholen:

Bei bestehenden Verträgen:

• der Zinssatz, mit dem die Bank zu Vertragsbeginn gerechnet hat. Achtung: Häufig stehen im Vertrag selbst nur ungefähre Angaben.

• der Marktzins, an den der Sparplan gekoppelt wurde. Achtung: Da viele Banken einen solchen Zins nicht bestimmt oder diesen während der Laufzeit geändert haben (in der Regel zu Gunsten der Bank), kann es hier zu unge-nauen Angaben kommen.

Bei laufenden Verträgen:

• sammeln Sie Belege, um sämtliche Ein- und Auszahlungen zu dokumentie-ren

Bei abgelaufenen Verträgen:

• ist das Endguthaben mit Prämie oder Bonus wichtig.

Tipp:

Drängen Sie bei Abschluss eines Sparvertrags auf eine Zinsangabe, die ver-öffentlicht wird und die Sie nachlesen können. Wenden Sie sich im Streitfall an die Beschwerdestelle bzw. den Ombudsmann Ihres Kreditinstituts. Beziehen Sie sich dabei auf das o. g. BGH-Urteil.

Den Sparplan nachzurechnen, wäre für die Bank technisch ein Klacks. Dennoch winken die meisten ab: Es gebe nichts zu tun. Das BGH-Urteil beziehe sich auf einen Einzelfall und betreffe nicht alle Sparer. Das ist aber eine von vielen Aus-reden. Das sieht auch der Ombudsmann (Schlichterspruch vom 14.12.2004, Az. H 484/04) der privaten Banken so. Er verpflichtete die Deutsche Bank zu einem Zinsnachschlag von rund 900 Euro. Für Beate und Boris Bauer ein weiterer Grund, ihr Kreditinstitut zur Neuberechnung aufzufordern. Doch zu ihrer Verwunderung wurde abgewimmelt. Es kamen viele Ausreden:

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Die Bank lehnt eine Neuberechnung des Sparplans ab,

• weil sie vorgibt, schon immer richtig gerechnet zu haben. Dafür muss die Bank aber Beweise vorlegen!

• weil der BGH in seinem Urteil den Marktzins nicht konkret benannt habe. Deshalb müsse auch die Bank keine genauen Angaben zum Zinssatz ma-chen. Das ist falsch!

• weil der Bank dadurch Kosten entstehen. Das braucht den Kunden jedoch nicht zu sorgen. Für ihn muss die Berechnung kostenlos sein!

• weil die Unterlagen nicht mehr aufzufinden seien. Dennoch ist die Bank verpflichtet, zu belegen, dass immer BGH-gemäß gerechnet wurde.

Das waren nur ein paar Beispiele, aber solche und andere Abwimmeltaktiken lassen sich immer wieder im Zusammenhang mit Gerichtsurteilen gegen Banken finden. Meistens dann, wenn es um hohe Nachzahlungen an die Kunden geht.

Tipp:

Wenn Sie monatlich einen festen Betrag für ein bestimmtes Ziel über einen längeren Zeitraum sparen wollen, lassen sich für kurz- bis mittelfristige Lauf-zeiten geeignete Sparpläne finden. Je nach Zinstrend sollten Sie sich dann für eine variable oder feste Verzinsung entscheiden. Das heißt, wenn Sie mit steigenden Zinsen rechnen, wählen Sie einen variablen Zins, wenn Sie mit fallenden Zinsen rechnen, einen festen. Mehr Zinsen als auf dem Sparbuch gibt es allemal. Bei Laufzeiten über sieben Jahre ist es jedoch ratsam, sich nach Alternativen mit höheren Renditen umzusehen, zum Beispiel nach öf-fentlichen Anleihen und Bundeswertpapieren.

Sparbriefe: Die Konkurrenz zum BundesschatzbriefSparbriefe dienen der klassischen mittelfristigen Geldanlage. Sie wurden von Ban-ken und Sparkassen vor etwa 40 Jahren geschaffen, um das Spargeld der Kunden bei den Instituten zu halten und den ungehinderten Abfluss zu den börsengehan-delten festverzinslichen Wertpapieren zu stoppen. Am Verkauf der bankeigenen Sparbriefe verdienen die Geldinstitute mehr als am Handel von verzinslichen Wert-papieren.

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Jedes Kreditinstitut und auch Direktbanken bietet mittlerweile einen eigenen Spar-brief an. Sie treten damit in Konkurrenz zum Bundesschatzbrief, der vom Staat herausgegeben wird. Bei Sparbriefen handelt es sich meist um so genannte „auf-gezinste“ Papiere, die von den Geldhäusern gebührenfrei verkauft und verwaltet werden. Das gilt natürlich nur dann, wenn Sie sich für das hauseigene Produkt entscheiden. Sparbriefe haben meist einen Mindestanlagebetrag, zum Beispiel von 2.500 Euro. Sie können in einigen Fällen auch aufgestockt werden. Die Laufzeiten liegen meistens zwischen ein und sechs Jahren. Für die Anlagedauer wird ein fester Zinssatz gezahlt. Die Zinsen werden entweder jährlich zum 31.12. ausgeschüttet oder thesauriert dass heißt, dem Sparkapital zugeschlagen und mit dem bis dahin angesammelten Kapital verzinst. Vorteil: Beim Kauf eines Sparbriefes wissen Sie schon bei Vertragsabschluss genau, wann Ihnen welche Summe nebst Zinsen und Zinseszinsen ausgezahlt wird. Nachteil: Sparbriefe können vor Ablauf des Anla-gezeitraums in der Regel nicht an die Bank zurückgegeben werden. Ihr Geld liegt also wirklich fest. Allerdings kann man Sparbriefe beleihen, wenn Sie das angelegte Geld dringend brauchen. Das ist zwar finanziell nachteilig, aber immerhin ermög-licht es Ihnen in einer unerwarteten Notsituation, Liquidität zu schaffen.

Bei der Zinszahlung gibt es einige Varianten. Mal werden sie jährlich ausgezahlt, mal wieder angelegt und mitverzinst. Üblich sind gleich bleibend hohe Zinszah-lungen für jedes Jahr. Es gibt aber auch Sparbriefe, bei denen die Zinsen jedes Jahr nach einem festen Plan ansteigen. Damit sind sie eine Konkurrenz zu den staatli-chen Bundesschatzbriefen. Die haben ebenfalls einen steigenden Zinsplan. Wer ei-nen abgezinsten Sparbrief kauft, zahlt den um die Zinsen verminderten Kaufpreis.

Beispiel: Für einen Sparbrief über 1.000 Euro zahlen Sie 950,24 Euro. Am Ende der Laufzeit bekommen Sie 1.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz von 49,76 Euro sind Ihre Zinsen, die einem Zinssatz von 5 Prozent entsprechen.

Wer einen einfachen Sparbrief kauft, zahlt den normalen Kaufpreis und bekommt die Zinsen obendrauf.

Beispiel: Für einen Sparbrief über 1.000 Euro zahlen Sie 1.000 Euro. Am Ende der Laufzeit bekommen Sie 1.050 Euro ausgezahlt. Die Differenz von 50 Euro sind Ihre Zinsen, die einem Zinssatz von 5 Prozent entsprechen.

Auch bei Sparbriefen werden Steuern auf Zinserträge fällig. Die Zinsen werden dem Einkommen hinzugerechnet und im Rahmen der Einkommensteuer versteuert, wenn der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft sein sollte. Ist das nicht der Fall, bleiben die Zinsen steuerfrei.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Tipp:

Bei der Entscheidung über eine längerfristige Geldanlage in Sparbriefen sollten Sie zum Vergleich in jedem Fall die Angebote des Bundes einholen. Außerdem ist der allgemeine Zinstrend zu berücksichtigen. Als Faustregel gilt: Bewegen sich die Zinsen auf hohem Niveau, sollten Sie längere Anlage-zeiträume mit einer festen Zinsvereinbarung wählen. Bewegen sich die Zinsen auf niedrigem Niveau, ist eher eine kurze bis mittlere Laufzeit zu empfehlen.

Das Bausparkonto ist wieder im KommenAuch die längste Niedrigzinsphase geht einmal zu Ende. Ein Segen für die Bau-sparkassen. Denn wer vielleicht erst in sieben Jahren ein Darlehen aufnehmen will, muss damit rechnen, dass die Zinsen deutlich höher liegen als heute. Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich einen niedrigen Zinssatz für Ihr Baugeld, aber nur wenn Sie sich an die „Spielregeln“ halten.

Bausparverträge sind nicht für die reine Geldanlage gedacht. Der Grund: Die Gutha-benzinsen sind niedrig und liegen kaum höher als auf den Sparkonten mit dreimo-natiger Kündigungsfrist. Bausparverträge sind deshalb nur dann sinnvoll, wenn Sie einmal bauen, kaufen, modernisieren oder renovieren wollen. Zwar gibt es auch Bauspartarife mit hohen Zinssätzen während der Ansparphase, im Gegenzug müs-sen Sie dafür aber hohe Darlehenszinsen hinnehmen. Beide hohe Zinsen während der Sparphase und niedrige Darlehenszinsen während der Darlehenslaufzeit gibt es nicht.

Die Zinssätze innerhalb der Bauspargemeinschaft sind völlig unabhängig vom all-gemeinen Zinsniveau und auf einen konstant niedrigen Satz fixiert. So zahlen Bausparkassen für Ihr Guthaben in der Regel 2 bzw. 2,5 Prozent, verlangen um-gekehrt für ein Darlehen aber auch nur 4 bzw. 4,5 Prozent. Der Bausparvertrag berechtigt Sie, als Bausparer nämlich zur Inanspruchnahme eines Baudarlehens zu einem Zinssatz, der nur zwei Prozent über Ihrem Guthabenzins liegt. Beziehen Sie die Darlehensgebühr von üblicherweise drei Prozent mit in die Rechnung ein, ergeben sich effektive Jahreszinsen von etwa einem Prozentpunkt mehr.

Neben Vorteilen gibt es dabei auch handfeste Nachteile, zum Beispiel die hohe Tilgungsrate von mindestens vier Prozent. Deshalb: Wer von diesem Angebot pro-fitieren will, muss Bescheid wissen.

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Pro und Contra BausparenIm Kern handelt es sich um eine denkbar einfache Idee: Bausparbeiträge, die im Laufe der Jahre an die Bausparkasse gezahlt worden sind, werden einem individu-ellen Bausparkonto gutgeschrieben und (niedrig) verzinst. Das Geld fließt in einen großen Topf, in die „Zuteilungsmasse.“

Die Grundidee der Bausparkasse ist, dass ein Teil der Kunden spart, um später zu bauen. In dieser Zeit überlässt er denen, die schon bauen, die angesparten Beträge als Darlehen. Man spricht auch von kollektivem Zwecksparen. Ein Darlehen erhält nur, wer vorher zu den Gesamtersparnissen beigetragen hat und später das Darle-hen zum Erwerb oder zur Renovierung von Wohneigentum nutzt. Nach Ansparen eines Mindestguthabens und nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit nimmt der Bausparvertrag am so genannten Zuteilungsverfahren teil. Dabei wird ermittelt, zu welchem Zeitpunkt die Bausparsumme ausbezahlt werden kann.

Das relativ preiswerte Bauspardarlehen ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn der Haus- oder Wohnungskäufer eine ansehnliche Summe vorgespart hat. Eine hun-dertprozentige Finanzierung durch die Bausparkasse würde zu teuer, da für die eigenen Ersparnisse von der Bausparkasse nur niedrige Guthabenzinsen bezahlt werden, aber die gesamte Bausparsumme zu normalen Marktkonditionen vorfinan-ziert werden müsste. In diesem Fall wäre der normale Bankkredit preiswerter.

Mit spitzem Stift rechnen Wer konkret plant, ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit Kredit zu finan-zieren, sollte den Spezialrat-geber „Mein Haus“ von WISO zu Rate ziehen. Er ent-hält zahlreiche Tipps und Tricks für den Immobiliener-werb. Wegen der hohen Summen und langen Laufzeiten bei Immobilienfinanzierungen kann ein Finanzie-rungsfehler sich im Laufe der Jahre nämlich zu einer sehr hohen Summe addieren, die buchstäblich zum Fenster hinaus geworfen wird. Vor Abschluss eines Bau-sparvertrags sollte immer sorgfältig geprüft werden, ob er ich unter den aktuell geltenden Bestimmungen und unter Beachtung der persönlichen Lebensumstän-de lohnt. Möglicherweise ergibt sich dann, dass andere Sparformen besser und schnel-ler zum Ziel führen.

Die Bausparsumme, die zur Finanzierung einer Immobilie verwendet werden kann, besteht einerseits aus dem bisher angesparten Guthaben und andererseits aus dem Bauspardarlehen. Normalerweise müssen 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart sein, bevor es zur Zuteilung kommt. Jetzt werden die Vorteile dieser Finanzierungsform erkennbar: Das Guthaben wird zwar nur niedrig verzinst, dafür liegen auf der anderen Seite die Schuldzinsen, die die Bausparkassen für das Bau-spardarlehen berechnen, recht günstig.

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Kunden profitieren bei Bausparverträgen davon, dass sie bei Zuteilung einen im Marktvergleich sehr günstigen Hypothekenkredit erhalten. Der Vorteil des niedrigen Hypothekenzinses wird aber durch die ebenfalls vergleichsweise niedrigen Gutha-benzinsen während der Ansparphase zumindest teilweise wieder kompensiert. Dazu kommt, dass die meist zweitrangigen Hypotheken eine relativ kurze Laufzeit haben, so dass die Tilgungsleistungen in dieser Zeit entsprechend hoch sind.

Um ein solches zinsgünstiges Hypothekendarlehen zu erhalten, muss der Kunde mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließen. Der Vertrag beläuft sich auf eine bestimmte, vorab festgelegte Bausparsumme, die bis zu einem vereinbarten Betrag durch eigene Sparleistungen aufgebracht werden muss. Der Rest wird von der Bausparkasse als Darlehen gewährt. Hat der Kunde das festgelegte Mindestspar-guthaben erreicht, muss er unter Umständen noch einige Zeit warten, bis sein Bau-sparvertrag zugeteilt wird. Dies bedeutet, dass es zwischen erbrachter Sparleistung und Auszahlung noch eine Frist gibt, die die Bausparkasse bestimmt. Ist der Vertrag zuteilungsreif, so zahlt die Bausparkasse die vereinbarte Bausparsumme aus. Der Differenzbetrag zwischen Ansparsumme und Bausparsumme wird als Hypotheken-kredit durch die Bausparkasse vergeben. Die nach einem vereinbarten Ansparplan eingezahlten Sparguthaben fließen in einen so genannten Zuteilungsfonds. Aus diesem Fonds werden sowohl die Sparguthaben als auch die Hypothekendarlehen an die Kunden ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Thema Bausparen finden Sie im Kapitel “Mehr Geld vom Staat.“

Sparen auf dem SchuldbuchkontoDas man auf Konten sparen kann, ist klar. Aber wie funktioniert das, wenn man im Schuldenbuch eingetragen wird und auf einem Schuldbuchkonto sparen soll? Klingt wie verkehrte Welt, aber es handelt sich um ein besonders angenehmes Kon-to. Denn es führt der Staat für Sie, und zwar kostenfrei. Die Rede ist vom Schuld-buch der Bundesregierung. Darin dokumentiert der Staat seine Gläubiger, trägt also die Bürger ein, die ihm Geld leihen. Als Gegenleistung zahlt der Staat Zinsen. Das tut er auf unterschiedliche Weise. Zum Beispiel in dem er Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Bundesobligationen ausgibt. Damit möglichst viele Bür-ger dem Staat Geld leihen, ermöglicht er ihnen, die Bundespapiere kostenfrei zu verwahren und zu verwalten.

Dazu müssen Sie einen Kontoeröffnungsantrag bei der Bundesschuldenverwaltung stellen und die Unterschrift von Ihrem Kreditinstitut bestätigen lassen. Nach Ein-gang Ihres Antrags erhalten Sie eine Schuldbuchkontonummer zugeteilt, womit Ihr Konto bereits eröffnet ist und Sie die ersten Werte eintragen lassen können.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Auch Internet-Banking ist möglich. Lassen Sie sich unter www.bwpv.de freischal-ten und greifen Sie online Ihr Konto zu, um bestimmte Aufträge zu erteilen sowie Ihren Kontostand, Zins- und Fälligkeitsübersichten, Freistellungsdaten und zahl-reiche weitere Informationen zu Ihrem Schuldbuchkonto abzurufen.

Tipp:

Über das Schuldbuchkonto können Sie jederzeit Aufträge zur Änderung der Kontodaten wie Freibetrag, Bankverbindung, Anschrift, Vollmacht erteilen. Alle eingetragenen Papiere auf Ihrem Schuldbuchkonto lassen sich außerdem verpfänden. Damit können Sie zum Beispiel einen Kredit besichern oder eine Mietkaution hinterlegen.

Der Service bei der Bundeswertpapierverwaltung gilt als etwas schlichter als bei einem Kreditinstitut. Jeder Auftrag muss schriftlich eingereicht werden und die Be-arbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern. Ihrer Bank fallen sicher noch ein paar andere Argumente ein, um Ihnen ein Hausdepot schmackhaft zu machen. Schließ-lich kassiert sie zum Teil deftige Entgelte dafür. Zum Beispiel kommt es immer wieder vor, dass ein Bankberater die Bundeswertpapierverwaltung als Behörde des Finanzministers bezeichnet, die sich über Umwege einen Zugang zu Ihren Daten verschaffen will. Dies ist natürlich nicht wahr, denn die Bundeswertpapierverwal-tung ist an die gesetzlichen Bestimmungen des Bankgeheimnisses gebunden - ge-nauso wie jedes andere Kreditinstitut auch. Also, wenn Sie sich für die Bundeswert-papierverwaltung entscheiden, muss jedes Kreditinstitut Ihren Antrag gebührenfrei weiterleiten! Einen Freistellungsauftrag, um Ihre Zinsen abschlagsfrei einstreichen zu können, bekommen Sie dann von dort zugeschickt.

Das „Depot zum Nulltarif“ können Sie auch auf dem Postweg beantragen: Bundes-wertpapierverwaltung in 61342 Bad Homburg vor der Höhe, Postfach 1245. Ein entsprechendes Antragsformular liegt bei jedem Kreditinstitut bereit.

Hinweis: Inhaber von Schuldbuchkonten können Bundesschatzbriefe, Finan-zierungsschätze und Bundesobligationen der laufenden Ausgabe/Serie im Überwei-sungs- oder Lastschriftverfahren direkt bei der Bundeswertpapierverwaltung erwer-ben. Seit Mitte 2008 bietet der Bund zudem „Tagesanleihen“ an (siehe weiter oben). Dieser Service kann allerdings erst nach der Eröffnung eines Schuldbuchkontos genutzt wer-den. Danach können Sie einen Betrag - einmalig oder als Dauerauf-trag - auf das dafür vorgesehene Geld-konto überweisen. Dafür müssen spezielle Überweisungsformulare verwendet werden. Zu finden im Internet oder anzufordern über die Service-Center: 06172/108-222 bzw. 030/69034-222. Außerdem können

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

Sie Onlineaufträge direkt über Ihr Schuldbuchkonto laufen lassen.(Infos dazu unter www.bwpv-direkt.de sowie unter www.tagesanleihe.de)

Zusätzlich gibt es noch einen Telefon-Service. Dort können Sie die aktuellen Kon-ditionen für alle Wertpa-piere des Bundes beim Informationsdienst für Bundes-wertpapiere erfahren. Der automatische Ansagedienst steht Ihnen rund um die Uhr zum ortsüblichen Gebührentarif zur Verfügung. Telefon: 069/19718 oder per Fax-Abruf: 069/257020019. Prospektmaterial, können Sie unter der Telefonnummer 069/747711 anfordern.

Tipp:

Wenn Sie Ihre Bundespapiere nachträglich von Ihrem Bankdepot zur Bun-desschuldenverwaltung übertragen lassen wollen, verlangten einige Banken pro Posten zwischen fünf und zehn Euro. Die Verbraucherzentrale NRW hielt das für unzulässig und zog vor Gericht durch alle Instanzen. Mit dem BGH-Urteil vom 30. November 2004 (AZ: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04) wurde ein Schlusspunkt hinter einen jahrelangen Streit zwischen Anlegern und Banken gesetzt. Die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot darf keine Kosten verursachen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Wertpapiere he-rauszugeben, wenn der Kunde es will, und zwar für ihn unentgeltlich. Haben Sie für die Depotübertragung ein Entgelt bezahlt, können Sie die zu Unrecht erhobenen Gelder von Ihrem Kreditinstitut zurückverlangen.

Finanzierungsschätze des BundesDie Finanzierungsschätze des Bundes sind für die kurzfristige Geldanlage gedacht. Sie werden zu Laufzeiten von einem oder zwei Jahren angeboten und sind ebenso sicher wie die Bundesschatzbriefe, mit Laufzeiten bis zu sieben Jahren. Vorteil: Zin-sen und Renditen liegen schon bei Vertragsabschluss fest. Bei Finanzierungsschät-zen handelt es sich um „abgezinste“ Wertpapiere. Das heißt, Zinsen und Zinseszin-sen werden vom Nennwert abgezogen. Nur dieser Betrag muss beim Erwerb gezahlt werden. Die Auszahlung des vollen Nennwerts erfolgt am Ende der Laufzeit. Die Mindestanlage (Nennwert) beträgt 500 Euro. Sie können natürlich auch mehr Geld anlegen, die Summe muss jedoch durch 500 Euro teilbar sein und darf 2.500 Euro pro Person und Geschäftstag nicht überschreiten. Der Bundesfinanzminister gibt je-den Monat neue Finanzierungsschätze heraus. Bei Kauf und Einlösung der Papiere fallen keine Gebühren oder Spesen an.

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Konditionen von Finanzierungsschätzen (Beispiele. Die aktuellen Konditionen unter www.bundesbank.de)

Anlagezeitraum 1 Jahr 2 Jahre

Fälligkeit 20.06.06 20.09.07

Anlagebetrag 500,00 Euro 500,00 Euro

Kaufpreis 491,65 Euro 482,50 Euro

Zinsertrag 8,35 Euro 17,50 Euro

Verkaufszins 1,67 % 1,75 %

Rendite (bezogen auf den Kaufpreis) 1,70 % 1,80 %

Quelle: Informationsdienst für Bundeswertpapiere.

Tipp:

Achten Sie bei der Geldanlage in Finanzierungsschätze darauf, dass Ihr Spar-ziel mit der gewählten Laufzeit übereinstimmt. Denn Finanzierungsschätze des Bundes können nicht vorzeitig an den Staat zurückgegeben werden. Wenn Sie jederzeit über Ihr Geld verfügen wollen, eignen sich Bundesanlei-hen, Bundesschatzbriefe und vor allem Tagesanleihen besser.

Immer eine sichere Sache: Bundesschatzbriefe Im Prinzip sind die „Schätzchen“, wie sie liebevoll genannt werden, mit den Spar-briefen der Kreditinstitute vergleichbar. Der Staat bietet in der Regel etwas höhere Zinsen und die Papiere sind schon ab 50 Euro zu haben. Die Geldanlage über einen Zeitraum von sechs oder sieben Jahren ist völlig risikofrei. Sie können zwischen zwei Anlageformen wählen: Typ A sind Wertpapiere mit laufender Zinsauszahlung, Typ B mit Zinsanpassung. Während Ihnen beim Typ A die Zinsen jährlich nach-träglich gutgeschrieben werden, erhalten Sie beim Typ B die auf den eingezahlten Nennwert angefallenen Zinsen und Zinseszinsen auf einen Schlag gemeinsam mit dem Anlagebetrag bei Fälligkeit ausgezahlt. Mit dem Kauf und der Rückgabe von Bundesschatzbriefen müssen Sie eine Bank, eine Sparkasse oder eine Landeszen-tralbank beauftragen. Das kostet Sie aber keinen Pfennig, denn die Kreditinstitute holen sich rund ein Prozent des Nennwerts vom Staat als Provision zurück.

Für Sie ist der Kauf und Verkauf von Bundesschatzbriefen also spesen- und ge-bührenfrei. Das gilt ebenso die Verwaltung und Aufbewahrung - vorausgesetzt Sie

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Raus aus dem Sparstrumpf – rein in die Rendite

beauftragen Ihr Kreditinstitut damit, Ihre Papiere bei der Bundesschuldenverwal-tung zu deponieren. Ein Preisvergleich mit den Depotgebühren Ihres Kreditinstituts lohnt sich also in jedem Fall. Denn bei der Bank würde eine Geldanlage von 12.500 Euro in Bundesschatzbriefen Typ A jährlich 0,15 Prozent oder rund 20 Euro kosten. Nach einer Laufzeit von 6 Jahren hieße das, 120 Euro haben oder nicht haben.

Zwei Typen von Bundesschatzbriefen

(Beispiel. Bitte immer die aktuellen Konditionen abfragen)

Typ A: Laufzeit 6 Jahre, Mindestanlagebetrag 50 Euro, Stückelung 0,01 Euro, dy-namisch wachsender Zins, jährliche Zinszahlung, vorzeitige Rückgabe möglich

Typ B: Laufzeit 7 Jahre, Mindestanlagebetrag 50 Euro, Stückelung 0,01 Euro, dynamisch wachsender Zins, Zinsauszahlung am Ende der Laufzeit, vorzeiti-ge Rückgabe möglich

Beispiel: Zinsen und Renditen von Typ A und Typ B

Laufzeitjahr Nominalzins Rendite* Rendite* Typ A Typ B

1. Jahr 1,50 % 1,50 % 1,50 %

2. Jahr 2,00 % 1,75 % 1,75 %

3. Jahr 2,25 % 1,91 % 1,92 %

4. Jahr 3,00 % 2,17 % 2,19 %

5. Jahr 3,50 % 2,43 % 2,45 %

6. Jahr 4,00 % 2,67 % 2,70 %

7. Jahr 4,25 % (nur Typ B) - 2,92 %

*Rendite: Wirklicher Zinsgewinn pro Jahr, berechnet auf die gesamte Laufzeit ohne Berücksichtigung von Stückzinsen.

Quelle: Bundeswertpapierverwaltung, Tel. 06172-108222, www.bwpv.de oder telefonisch unter 030-69034222 oder 069-95114159 Deutsche Finanzagentur, www.deutsche-finanzagentur.de oder www.bundes-bank.de. Die aktuellen Konditionen können von diesem Beispiel abweichen.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Welcher Typ passt zu Ihnen: A oder B?

Beide Typen sind mit einem progressiv gestaffelten Zinssatz ausgestattet. Da-bei gilt: Je länger die Laufzeit, desto höher auch die Zinsen. Die minimalen Renditeunterschiede sollten bei der Wahl der Variante keine entscheidende Rolle spielen. Wichtig ist vielmehr, welche Zinszahlung für Sie unter steuer-lichen Überlegungen die günstigere ist. Wer seine Zinserträge einige Jahre aufschieben will, wählt Typ B, wer die jährliche Auszahlung wünscht, wählt Typ A.

Bundesschatzbriefe können bei Bedarf schon nach dem ersten Laufzeitjahr täglich wieder zu Bargeld gemacht werden: Bis 5.000 Euro, je Gläubiger innerhalb von 30 Tagen, zu 100 Prozent plus Zinsen. Damit ist die Verfügbarkeit besser als bei den vergleichbaren Sparbriefen der Banken. Nachteil: Wer früher aussteigt, profitiert nicht in vollem Maße vom Staffelzins und nicht von der ausgewiesenen Rendite, die am Ende der Laufzeit hätte erzielt werden können. Deshalb: Wenn irgend mög-lich, bis zum Ende durchhalten!

Tipp:

Wenn Ihnen 5.000 Euro zu wenig sind, oder Sie mehr Flexibilität brauchen, verteilen Sie Ihre Anlagesumme auf mehrere Familienmitglieder. Denn jeder einzelne kann jeweils die Höchstgrenze von 5.000 Euro innerhalb von 30 Zins-tagen an den Bund zurückgeben. Unabhängig vom Marktzins erhalten Sie im-mer 100 Prozent zurück - eine perfekte Absicherung gegen steigende Zinsen und damit einhergehend fallende Anleihekurse. Damit sind Sie mit Bundes-schatzbriefen flexibler als mit Sparbriefen der Bank.

Fazit: Die Geldanlage in Bundesfinanzierungsschätze und Bundesschatzbriefe ist völlig risikofrei, denn die Papiere werden nicht an der Börse gehandelt und unter-liegen somit auch keinen Kursschwankungen. Der Staat bietet als Kaufanreiz lukra-tive Zinsen. Die Gründe dafür sind einfach nachzuvollziehen. Der Bund braucht für größere Aufgaben zusätzliche finanzielle Mittel, die er allein über Steuereinnahmen nicht aufbringen kann. Deshalb leiht er sich über die Ausgabe von festverzinslichen Wertpapieren zusätzliches Geld vom Bürger. Für die Bundesregierung im Vergleich zur Kreditaufnahme eine preiswerte Alternative.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?Geldanlage in Fonds: Wie Sie die

besten Manager für Ihr Geld finden

Es gibt viele gute Gründe, sein Geld mit anderen zusammen in einen großen Topf zu legen: Nicht jeder Sparer hat die Zeit, sich regelmäßig um seine Geld-anlagen zu kümmern. Andere Anleger haben die Sorge, dass ihre Kenntnisse für ein erfolgreiches, eigenständiges Engagement an den Finanzmärkten noch nicht ausreichen. Wieder andere sind unsicher geworden durch die Erfahrungen, die sie seit dem Börsencrash im Jahr 2000 machen mussten. Wenn Sie einer dieser Gruppen gehören, könnte Fondssparen die richtige Lösung für Sie sein.

Der Erwerb von Anteilen an Investmentfonds bietet sich an, wenn Sie sich an der Börse nicht auskennen, die Chancen einzelner Aktien nicht beurteilen können oder einfach keine Zeit für eine regelmäßige Beobachtung des Börsengeschehens haben, aber trotzdem von dem im Vergleich zu anderen Anlageformen im langjährigen Durchschnitt überproportionalen Wertzuwachs bei Aktien profitieren wollen oder sich im Verein mit anderen an Immobilien, Anleihen und sonstigen Vermögens-werten beteiligen möchten. Dann kümmern sich Fondsmanager für Sie um die Suche nach den ertragreichsten Wertpapieren in Deutschland, in Europa oder rund um den Globus. Die Wertzuwächse, die von einzelnen Fonds in den vergangenen Jahren erzielt wurden, lagen oft weit über den Ergebnissen, die Aktiensparer mit ihren selbst zusammengestellten Depots erzielten. Aber nicht alle Fondsmanager bringen eine solche Leistung.

Allerdings haben auch die Manager von Investmentfonds den Erfolg nicht gepach-tet. Ein Investmentfonds, der in einem Jahr glänzend abgeschnitten hat, kann schon im folgenden Jahr zu den Verlierern gehören. Deshalb gilt auch für Investment-fondssparer, dass sie die richtige Geldanlage nicht dem Zufall überlassen dürfen:

• Sie müssen wissen, in welchen Fondstyp sie investieren.

• Sie müssen sich entscheiden, wie sie ihr Geld sinnvoll aufteilen.

• Sie müssen sich ein Urteil über die Qualität des Managements bilden – zum Beispiel indem Sie sich ansehen, was in den Wirtschaftsteilen der Tageszei-tungen in Anlegermagazinen über deren Anlageerfolge geschrieben wird

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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oder indem sie einen Blick in den „Fonds-Dauertest“ der Zeitschrift Finanz-TEST werfen.

• Sie müssen überlegen, ob sie gelegentlich oder regelmäßig Fondsanteile er-werben wollen.

• Sie müssen die unterschiedlich hohen Verwaltungskosten berücksichtigen.

Dazu finden Sie in diesem Kapitel die notwendigen Informationen, Hinweise und auch Warnungen, die es Ihnen erleichtern, die für Sie persönlich richtigen Anlege-entscheidungen zu treffen.

Vermögen bildenViele Anleger suchen nach einer Möglichkeit, eine sichere Geldanlage mit der Chance auf angemessene Erträge zu verbinden. Aber sie wollen sich nicht auf Ak-tien einlassen oder wissen nicht, welche Anleihen für sie dauerhaft von Vorteil sind. Fondssparen kann dann der richtige Weg sein. Aber auch hier muss die Spreu vom Weizen getrennt werden. Ähnlich wie beim Kauf eines Anzugs besteht die Kunst darin, aus dem großen Angebot das jeweils passende Produkt heraus zu suchen. Denn es gibt nicht „den“ richtigen Fonds. Er muss zu Ihrem Typ, zu Ihren Bedürfnissen, zu Ihrem Geschmack – und natürlich auch Ihrem Einkommen und den eventuell schon vorhandenen anderen Geldanlagen passen.

In einen Fonds investieren viele Anleger. So kommen große Fondsvermögen zu-sammen, oft von mehreren hundert Millionen Euro. Dieses Vermögen wird von einer Fondsleitung oder einem Fondsmanager verwaltet. Sie oder er treffen die An-lageentscheidungen und versuchen, aufgrund verschiedenster Auswahlverfahren in die attraktivsten Einzeltitel zu investieren. Kurseinbrüche an den Aktienmärkten, Terror, Krieg und spektakuläre Pleiten haben in den vergangenen Jahren allerdings viele Sparer verunsichert. Aber wer nicht nur den nächsten Autokauf finanzieren oder Geld nur „parken“ will, sollte sich nicht allein von aktuellen Trends und Ereig-nissen beeinflussen lassen sondern langfristig denken. Und die vergangenen Jahr-zehnte zeigen: Es gab mehr gute als schlechte Aktienjahre. Das belegen historische Rendite-Vergleiche. Anlagezeiträume über jeweils 20 Jahre zeigen nämlich: „Die Aktienrendite schlägt die Rentenrendite!“

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Auf Dauer immer ein GewinnDas ergeben Antworten auf die Frage: Welche Anlageform brachte mir für zehn-tausend Mark oder rund 5000 Euro mehr Rendite über verschiedene Anlagezeiträu-me von jeweils zwanzig Jahren - die Aktien- oder die Rentenanlage? Hier die Ergebnisse eines historisches Renditevergleichs „Aktien gegen Renten“, die der re-nommierte Finanzwissenschaftler Richard Stehle von der Berliner Humboldt-Uni-versität für WISO zusammengefasst hat (hier wird noch in Mark gerechnet, da der Euro noch kein Zahlungsmittel war):

• 1961 bis 1980: Im schlechtesten 20-Jahreszeitraum für deutsche Aktien seit Kriegsende - lag die Rente mit 26.500 Mark vorn. Die Aktie brachte nur 16.400 Mark. Das entspricht einer jährlichen nominalen Verzinsung von 2,5 Prozent bei Aktien und rund fünf Prozent bei Renten.

• 1973 bis 1992: Ein für Aktien und für Renten durchschnittlicher Zeitraum von zwanzig Jahren. Hier gewannen Aktien mit 60.600 Mark vor Renten mit 44.400 Mark. Das entspricht einer jährlichen nominalen Verzinsung 9,4 Prozent bei Aktien und 7,7 Prozent bei den Rentenpapieren.

• 1981 bis 2000: In einem der besten 20-Jahreszeiträume für Aktien - liegt die Aktienrendite noch klarer vor der Rentenrendite: 199.400 Mark Endkapital bei Aktien stehen 42.500 Mark Endkapital bei Renten gegenüber. Das ent-spricht einer jährlichen nominalen Verzinsung von 16,1 Prozent bei Aktien und rund 7,5 Prozent bei der Rentenanlage. Selbst bei einem Verlust von 50 Prozent bei Aktien als Folge der Kursstürze nach 2000 liegen Aktien immer noch deutlich vor Rentenpapieren.

Die Jahre der Börsenbaisse nach dem Frühjahr 2000 haben natürlich an den Akti-enrenditen gezehrt. Doch die gute Performance hat selbst das nicht völlig verha-gelt. Das zeigt der Verlauf des DAX, des wichtigsten deutschen Aktienindexes mit seinen 30 Aktienschwergewichten. Am 1. Juli 1988 wurde der DAX erstmals an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und begann mit rund 1.350 Punkten. Am 1. Juli 2005, also 17 Jahre später, lag der Index bei 4.600 Punkten. (Siehe auch die Grafik im folgenden Kapitel). Das ist ein Zugewinn von über 200 Prozent. Jahr für Jahr ist das noch immer eine Rendite von rund zehn Prozent – eine stattliche Wert-steigerung für den, der damals Geld in den DAX investierte und auf Kursgewinne setzte. Das zeigt auch, dass der Börsenboom von 1998 bis 2000 ein außergewöhn-licher und zeitlich begrenzter Ausschlag nach oben war. Die Hausse dieser Jahre beginnt bereits, historisch zu werden. Das Fieber der Anleger mit den übersteiger-ten Erwartungen an das „schnelle Geld“ an der Börse ist längst vorbei. Normalität hat wieder Einzug gehalten. Es gelten wieder die klassischen Regeln der Geldanlage für den Anleger, und die heißen:

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• Der erfolgreiche Anleger hat gesunden Menschenverstand.

• Er hat keine übertriebenen Erwartungen.

• Er hat Geduld.

• Beim Auswahlprozess hält er die vier entscheidenden Beurteilungskriterien im Auge: Risiko, Rendite, Anlagestruktur und Gebühren.

• Sein wichtigstes Sparziel ist die finanzielle Unabhängigkeit im Alter.

Jedem Privatanleger sollte der letzte Punkt besonders am Herzen liegen. Denn: Ohne ausreichende private Altersvorsorge werden künftige Generationen nicht über die Runden kommen. Die gesetzliche Rente wird als einzige Einkommensquelle im Alter bald noch weniger als heute für einen finanziell gesicherten Lebensabend ausreichen. Im Klartext: Nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben werden viele der Beitragszahler von heute zusätzlich auf private Geldquellen angewiesen sein. Vor diesem gesellschaftlichen Hindergrund kommt dem Sparen für das Alter eine entscheidende Bedeutung zu. Das Investmentsparen spielt dabei eine wichtige Rol-le. Wie Sie mit Investmentfonds ein Vermögen nach Plan aufbauen, ist das Thema dieses Kapitels.

Unter dem Strich eine ErfolgsstorySeit 1950 gibt es das Fondssparen in Deutschland. Seitdem betätigte sich die In-vestmentbranche nach und nach auf allen Anlagemärkten:

Seit 1950 am Aktienmarkt,

1960 am Rentenmarkt,

1969 am Grundstücksmarkt,

1990 am Schuldschein- und Terminmarkt,

1994 am Geldmarkt,

1998 in der Altersvorsorge, bei Dach- und bei Indexfonds,

2004 am Markt für Hedgefonds.

Es begann mit dem Fondra, einem Mischfonds mit Anlageschwerpunkt in Deutsch-land für Aktien und Renten. Es gibt ihn heute noch. Nach über 50 Jahren kann er eine jährliche Rendite von knapp zehn Prozent vorweisen. Mit dem Fondra begann zwar der Siegeszug der Investmentfondsanlage in Deutschland. Doch der wirkliche Durchbruch kam erst in den späten 90er Jahren. Seitdem boomt die Branche und erzielt beträchtliche Zuwachsraten. Das Jahr 2000 brachte den absoluten Rekord. Mit Nettomittelzuflüssen von mehr als 114 Milliarden Mark wurden erstmals mehr

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

als 40 Prozent der privaten Ersparnisse in Investmentfonds investiert. Überraschend daran ist eigentlich nur, dass der Boom so spät kam. Denn mit Fonds-Sparplänen konnten Anleger bereits in den vergangenen Jahrzehnten auf relativ sichere Weise und auch mit kleinen Beiträgen ein Vermögen bilden – jedenfalls bis zum Beginn der Börsenbaisse im Frühjahr 2000. Doch auch die verhinderte nicht, dass die Spa-rer nach wie von in Investmentfonds anlegen, also an ihren Einmalanlagen und Sparplänen festhalten.

Die Kosten nicht vergessen:

Gute Renditen sind auch deshalb wichtig, weil das Verdienen für Sie erst an-fängt, wenn der Fonds seine Kosten gedeckt hat. Denn die Kosten für Ma-nagement, Vertrieb, Depotverwaltung usw. zahlen Sie immer - ob der Fonds hohe Zuwächse erwirtschaftet oder böse Verluste macht.

Fazit: Investmentsparen lohnt sich. Aber es lohnt sich noch mehr, unter den Gu-ten nach den Besten zu suchen. Denn nur die schaffen es, den „Index“ zu schlagen – also höhere Zuwächse zu erzielen, als ihr Vergleichsindex unter den Aktien- und Rentenindizes.

Auch die weiteren Aussichten für Anleger erscheinen eher positiv als negativ. Rückschläge an den weltweiten Börsen, wie wir sie seit dem Frühjahr 2000 beson-ders bei den Hightech-Aktien erlebt haben, sind zwar immer möglich, treffen den „Eigenanleger“ aber meist härter als den Fondssparer.

• Nach einer Einmalanlage-Statistik des BVI über Publikumsfonds über Zeit-räume zwischen zehn und zwanzig Jahren, ergaben sich folgende durch-schnittliche Jahresrenditen:

• Deutsche Aktienfonds brachten es nach zehn Jahren auf ein Plus von 6,5 Prozent pro Jahr. Bei zwanzig Jahren waren es 8,2 Prozent.

• Wer auf ausländische Aktienfonds setzte, erzielte nach zehn Jahren 6,3 Pro-zent pro Jahr. Nach 20 Jahren waren es noch immer 7,2 Prozent pro Jahr.

• Wer auf deutsche Rentenfonds setzte, hatte nach zehn Jahren ein Plus von 5,8 Prozent pro Jahr erreicht und nach 20 Jahren ein Plus 6,2 Prozent.

• Bei der Entscheidung für ausländische Rentenfonds waren es nach zehn Jah-ren 6,2 und nach 20 6,4 Prozent pro Jahr.

• Bei gemischten Fonds (Aktien und Rentenpapiere) mit globalem Anlagean-satz kamen nach zehn Jahren 6,8 und nach 20 6,4 Prozent Rendite pro Jahr heraus.

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Nimmt man nach dieser BVI-Statistik den Renditedurchschnitt aller Fondsgruppen zum Jahresende 2004, dann erzielte der Anleger mit seiner Einmalanlage nach zehn Jahren 6,3 und nach 20 Jahren 6,9 Prozent.

Zur Information: Nimmt man eine Rendite von sieben Prozent pro Jahr auf das eingesetzte Kapital an, dann verdoppelt sich nach dieser Rechnung das Kapital nach zehn Jahren. In unserem Fall heißt das: Bei einem Investment von 10.000 Euro als Einmalanlage hatte ein Fondsanleger nach zehn Jahren fast 20.000 und nach 20 Jahren rund 40.000 Euro auf der hohen Kante – eine Rendite, die sich sehen lasen kann.

Fazit: Ein Blick auf die historische Performance-Messung von Investmentfonds zeigt vor allem eines: Geduld und Ausdauer zahlen sich bei der Anlage in Invest-mentfonds aus.

Die Fondsmanager müssen sich auf das wachsende Bedürfnis der Anleger nach indirekter Teilnahme an den Erträgen der Finanzmärkte einstellen. Das schafft in der Investmentbranche einen ungeheuren Konkurrenzdruck – zum Nutzen der Anleger. Denn: Fonds und Fondsmanager, die zum Beispiel deutlich hinter der DAX-Entwicklung herhinken, verschwinden vom Markt. Den jeweiligen Index in der Performance (Wertentwicklung) zu schlagen, ist das Ziel aller Fondsmanager. Daran werden sie gemessen und dabei wird ihnen ununterbrochen „auf die Finger geschaut“. Die Berichterstattung in den Medien und im Internet über die Kapital-märkte und die Investmentbranche hat stark zugenommen. Das sorgt für Informa-tion bei den Anlegern und für mehr Markttransparenz als zuvor. Diese Entwicklung ist ein Spiegelbild des wachsenden Interesses der Öffentlichkeit an Themen rund um die Geldanlage. Dieser Trend wird in den kommenden Jahren andauern. Dafür sorgt auch die Riesterrente mit ihren staatlichen Zuschüssen.

Hinzu kommt ein günstigeres Umfeld. Seit Ende der 90er Jahre bestehen deutlich bessere Entwicklungschancen für den Investmentplatz Deutschland. Das sorgte für Schwung im Fondsangebot. Die wichtigsten Neuerungen sind:

• die Zulassung so genannter Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) nach dem Vorbild der angelsächsischen Pension-Funds mit einem Sparplan in der An-sparphase und einem Auszahlungsplan in der Rentenphase (siehe weiter un-ten).

• die Zulassung von verschiedenen Fondstypen, die bisher nur über Luxem-burg angeboten werden konnten.

• die Zulassung von reinen Indexfonds, die bis dahin nur von ausländischen Gesellschaften angeboten werden durften.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

• die flexiblere Anlagepolitik von Managern von Immobilienfonds.

• die Erleichterung der Arbeit der Fondsmanager durch erweiterte Anlage-möglichkeit in so genannten Hedgefonds.

Fondstypen, Fondsanbieter und Anlagekategorien Das Fondssparen gibt es seit rund 50 Jahren in Deutschland. Doch erst in den 90er Jahren wurde es zu einer wirklich boomenden Branche mit gewaltigen Zu-wachsraten und immer neuen Angeboten der Investmentgesellschaften, die den Markt mit ihren Finanz-Produkten überschwemmen. Rechtliche Regelungen für die Fondsanbieter sorgen für den Schutz der Anleger: Nach deutschem Recht ist ein Investmentfonds ein Sondervermögen. Dieses Sondervermögen (= Gegenwert der herausgegebenen Fondsanteile) wird von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet und von einer unabhängigen Depotbank verwahrt. In einem Investment-fond sammelt eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) die Gelder vieler Anleger, um sie gewinnbringend anzulegen. Dabei ist die KAG laut Gesetz zu einer Risikomi-schung verpflichtet. Deutsche KAGs unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagege-sellschaften (KAGG) und dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Alle Vermögensgegenstände des Fonds zusammengenommen ergeben den so ge-nannten Inventarwert. Dieser wird durch die Anzahl der ausgegebenen Anteilschei-ne geteilt und ergibt so den Fondspreis oder Inventarwert je Anteil, den Anteilwert also. Mit dem Kauf von Inventarteilen, auch Investment-Zertifikate genannt, er-wirbt der Anleger einen bestimmten Anteil am Fondsvermögen. Die KAG ist ver-pflichtet, die ausgegebenen Anteile jederzeit im Rahmen der Vertragsbedingungen zum Anteilwert zurückzunehmen. Der Fondsanleger ist also jederzeit liquide.

Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds jährlich einen Rechen-schaftsbericht zur Information der Anleger vorzulegen. Darin enthalten sind im Wesentlichen:

• Die Vermögensaufstellung,

• die Aufwands- und Ertragsrechnung,

• die Höhe einer eventuellen Ausschüttung,

• Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung.

Die KAG setzt sich Anlageziele, beispielsweise einen Index wie den DAX oder einen der Euro-Stoxx-Familie zu schlagen. Dazu trifft sie Kauf- und Verkaufsentschei-dungen zur Auswahl der Wertpapiere. Die Anlagepolitik wird stets für einen gewis-sen Zeitraum festgelegt. Sie wird von einem Anlageausschuss der KAG getroffen

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und ist für das Fondsmanagement verbindlich. Im Vordergrund müssen per Gesetz immer die Interessen der Anteilseigner stehen. Nach dem KAGG gibt es Anlage-grenzen für das Fondsvermögen. Dadurch soll der Grundidee des Investmentspa-rens Rechnung getragen werden, nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen. Die staatliche Beaufsichtigung der Abläufe innerhalb eines Fonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www. BaFin.de) kom-plettiert die Rechtssicherheit der Investoren/Anleger. Hinter den KAG‘s stehen in der Regel Banken, Versicherungen, Sparkassen, Privatbanken und private Vermö-gensgesellschaften.

Führer im Fonds-Dschungel Alle Marktanbieter, die inländischen wie die ausländischen, wollen natürlich nur „das Beste“ von ihren Kunden, nämlich deren Geld. Die Angebote der Investment-gesellschaften (KAGs) werden immer vielfältiger. Mehrere tausend inländische und ausländische Fonds werden in Deutschland angeboten. Jedes Jahr kommen weitere hinzu. Dabei sind die Qualitätsunterschiede enorm. Selbst Experten können längst nicht mehr alle kennen. Noch weniger kann das der durchschnittliche Anleger. Wie soll er das Management oder gar die Wertentwicklung und die Durchschnittsrendite der einzelnen Fonds überblicken und die Chancen ihrer künftigen Wertentwicklung einschätzen? Deshalb braucht der interessierte Anleger Wegweiser, die ihm helfen sich im Fonds-Dschungel zurecht zu finden. So wie der Aktionär, der sich seine Papiere an der Börse selber aussucht, mit Sorgfalt auswählen und sich dafür Infor-mationen beschaffen muss, so sollte es auch der Investmentsparer bei der Auswahl der für ihn geeigneten Fonds tun.

Glauben und vertrauen Sie weder Ihrer Bank noch einem unabhängigen Finanz-berater blindlings.Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, ehe Sie Ihr Geld in einem Fonds anlegen. Glauben Sie vor allem nicht von vornherein den Wachstum-sprognosen, die in den Prospekten der Fondsgesellschaften stehen. Die sind immer aus der Vergangenheit errechnet und lassen sich nicht automatisch in die Zukunft projizieren. Morgen schon kann es anders kommen! Lassen Sie sich Zeit! Kaufen Sie auf keinen Fall nach dem ersten Gespräch mit ihrem Bankberater oder einem unabhängigen Finanzberater. Informieren Sie sich zuerst umfassend. Es lohnt sich. Und Quellen gibt es viele:

• Die Literatur zum Thema Geldanlage wird immer umfangreicher.

• Berichterstattung in den Medien. Sie wird angesichts des wachsenden In-teresses der Leser immer weiter ausgebaut – und verständlicher. An jedem Kiosk können Sie zwischen zahlreichen Publikationen mit Finanzinformati-onen wählen.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

• Prospekte der Fondsanbieter.

• Die Wirtschaftspresse bietet regelmäßige Fonds-Rubriken mit Performance-Vergleichen und hält ihre Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden.

• Auch das Internet bietet eine Fülle von Basis-Informationen.

• Direktbanken und Investmentgesellschaften bieten im Internet Serviceange-bote über Fonds und deren Leistungen.

• Fonds-Führer in Form von Büchern oder Broschüren schlüsseln Tausende von Fonds auf nach Kriterien wie etwa:

• Fondsstruktur

• Kostenanalyse

• Bewertung auf Basis des Risikostreuung und der Rendite

• Verfügbarkeit des investierten Kapitals

• Vertriebs- und Marketingaktivitäten der Fondsgesellschaft

Tipp:

Die Kosten für aktuelle Fonds-Ratgeber liegen meist im zumutbaren Rahmen. Eine lohnende Investition! Bereits wenige Stunden Lektüre helfen bei der In-vestitionsentscheidung. Diese Zeit sollte Ihnen Ihr gespartes Geld wert sein. Mit solchem Wissen versehen, gehen Sie mit besseren Voraussetzungen in jedes Beratungsgespräch - sei es bei Ihrer Hausbank oder bei einem Vermö-gensverwalter. Damit steigen Ihre Aussichten auf eine Erfolg versprechende Anlage.

Fondstypen, die Sie kennen solltenDie beiden Fondstypen Publikumfonds und Spezialfonds definieren den Kreis der Anleger. Publikumsfonds werden für Privatanleger aufgelegt, also für die breite Öffentlichkeit. Spezialfonds dagegen sind für Großinvestoren wie Unternehmen, Versicherungen, Stiftungen, Unterstützungskassen und dergleichen gedacht. Es gibt auch da wieder Ausnahmen wie besondere Fonds für mittelständische Unter-nehmen oder kommunale Einrichtungen. In diesem Zusammenhang interessieren nur die allgemein zugänglichen Publikumfonds. Der Fondsmarkt in Deutschland umfasst mittlerweile über 15 Millionen Anleger. Auf Haushalte bezogen heißt das: 26 Prozent aller Haushalte besitzen Anteile an Investmentfonds. Am Fondsanlage-markt kann der private Anleger in Deutschland mittlerweile unter tausenden von

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Fonds wählen. Das bietet dem Anleger eine reiche Auswahl, macht es aber auch nicht leicht, die für den eigenen Bedarf maßgeschneiderte Anlage zu finden.

Die Suche nach dem passenden Finanzprodukt gleicht ein wenig der sprichwört-lichen Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Zu viele Fonds unterscheiden sich nämlich kaum, und viele neue Finanzprodukte bringen keine wirklichen Neu-erungen. Immer mehr Investmentfonds werden wegen zu geringer Mittelzuflüsse, zu wenig Volumen oder mangelndem Erfolg geschlossen. Doch an dem Fonds-Dschungel aus der Sicht des privaten Anlegers ändert das gar nichts. Wer trotzdem mit Erfolg seine Anlagestrategie verfolgen will, der kann mit Systematik schon einiges erreichen. Damit Sie sich also in dem breiten Angebots nicht vollständig verlieren, folgt hier eine Auswahl nach dem Motto: „Diese Fondstypen sollten Sie kennen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen!“ Die Auswahl ist alphabe-tisch geordnet und enthält eine Definition und eine Einschätzung der gängigen Fondstypen und ihrer Anlagekategorien. Sie ist als Orientierungshilfe gedacht, als Vorbereitung auf Ihr Beratungsgespräch bei der Bank oder im Fondshop bedacht.

Tipp:

Ob Erträge ausgeschüttet werden oder nicht, ist nicht von ausschlagge-bender Bedeutung. Auf die Qualität des Fondsmanagement lässt dies keinen Rückschluss zu. Vielen ist Anteilseignern es einfach lieber, am Ende des Ge-schäftsjahres noch einen Fondsanteil mehr auf dem Papier zu haben, als sich damit zu trösten, dass beim thesaurierenden Fonds die Erträge dem Fonds-vermögen zufließen und so den Wert des einzelnen Fondsanteils erhöhen.

Aktienfonds Wer auf die Börse setzt, aber nicht alles auf eine Karte setzen will, dem bieten Aktienfonds Chancen für ein gutes Investment. Das Geld der Anleger wird dabei in Aktien (Wertpapiere) angelegt. Der Sparer investiert sein Geld in einen Korb aus vielen verschiedenen Aktien, die von der jeweiligen Fondsgesellschaft ausgewählt werden. Die Verteilung des Fondsvermögens durch den oder die Fondsmanager sollte möglichst breit geschehen, in der Regel auf mindestens 20 unterschiedliche Aktien in einem Fonds. Damit sind die Anleger gegen negative Entwicklungen ein-zelner Aktien einigermaßen geschützt. Das Fondsmanagement schichtet automa-tisch das Aktienportfolio in dem jeweiligen Aktienfonds um. Im Idealfall steigt es also bei schwachen Kandidaten vorzeitig aus und realisiert bei hohen Kursständen Gewinne durch Verkauf der Wertpapiere.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Der risikoscheue Anleger muss hier gewarnt werden. Die hohen Kursschwankungen an den Börsen zeigen, wie nahe Gewinne und Verluste zeitlich nebeneinander liegen können. Das Beispiel der Börsen in Südostasien macht es deutlich. Nach einem schier endlos erscheinenden Boom folgte in Japan von 1990 an ein lang anhaltender Katzenjammer. Auch wer in den der zweiten Hälfte der 90er Jahre in der Erwartung, dass die Baisse doch irgendwann ein Ende finden müsse, auf den Nikkei, den Index für die großen japanische Standardaktien setzte, wurde immer wieder enttäuscht. Selbst ausgebuffte Profis finden keineswegs immer den richtigen Zeitpunkt für den Ein- und Ausstieg. Das gilt für Fonds wie für die Direktanlage in Aktien. Der Vorteil eines Aktienfonds gegenüber einer Aktie liegt allerdings in der Risikominimierung durch Streuung. So kann der Verlust einer Aktie den Wert des Fonds insgesamt nur so stark berühren, wie sie anteilsmäßig am Fondsvermögen beteiligt ist.

Tipp:

Wichtig ist der Anlageschwerpunkt des jeweiligen Aktienfonds. In Deutsch-land investierende Aktienfonds sind stark von der Entwicklung der Heimat-börse abhängig. Die großen Unternehmen, die so genannten „blue chips“, wie Allianz, Daimler Chrysler, Deutsche Bank, BASF, Siemens usw. sind einem wirtschaftlich interessierten Anleger in der Regel bekannt. Eine Ausrichtung des Fonds auf solche Werte schafft also ein gewisses Maß an Vertrauen beim Anleger. Riskanter wird es bei internationalen Aktienfonds. Hier haben auch Währungskurschancen und –risiken Einfluss auf den Anlageerfolg. Je exo-tischer der Anlegerschwerpunkt wird, desto schwerer können Sie die öko-nomische Situation des jeweiligen Landes, der Region oder der jeweiligen Branche einschätzen – und desto schlimmer können die unangenehmen Überraschungen werden. Lassen Sie sich nicht von plakativen Prospektsprü-chen über die Erfolgsaussichten in Tigerstaaten und von ähnlichen Allgemein-plätzen beeindrucken. Sobald Sie nämlich Anteile gekauft haben, zahlen Sie die Kosten für Management, Vertrieb, Depot, egal, ob der Fonds nun gewinnt oder verliert.

DachfondsDas sind Fonds, die ihre Mittel in Unterfonds, also in verschiedenen anderen Fonds anlegen. Sie sind in Deutschland erst seit dem 1. April 1998 aufgrund des 3. Fi-nanzmarktförderungsgesetzes erlaubt. Hinter dem Dachfonds (im englischen „Fund

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of Funds“) verbirgt sich also eine Familie von Aktien-, Renten- und vielen anderen Fonds. Das Management investiert nicht in einzelne Aktien, sondern in schon be-stehende Investmentfonds. Die Anleger beteiligen sich dadurch an einer Vielzahl breit gefächerter Wertpapierdepots. Dachfonds gibt es für Aktien mit internationa-lem Anlageschwerpunkt oder auch für bestimmte Branchen. Diese Investmentidee soll konservative Sparer anlocken. Geworben wird mit dem Prinzip der Risiko-streuung. Das Konzept dabei ist: Dachfonds kombinieren spekulative Anlagen mit weniger riskanten. Mögliche Verluste eines Investments sollen im Falle eines Falles mit Gewinnen aus anderen Fonds ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat einige Sicherungen in die erst seit einigen Jahren zugelassene Fondsart eingebaut. Danach darf ein Dachfonds höchstens 20 Prozent des Fondsvermögens in einen einzelnen Fonds investieren. Auf dem Markt sind bereits viele Varianten von Dachfonds, aus-gerichtet je nach persönlicher Risikoneigung des Anlegers. Die Anbieter werben mit Begriffen wie „vorsichtigen“, „risikoneutralen“ und „wagemutigen“ Dachfonds.

Tipp:

Die Risiken bei dieser Anlageform sind noch schwer abzuschätzen, da sie noch immer neu in Deutschland ist. Der Vorteil kann darin liegen, dass die Risikostreuung, die jeder Fonds schon per Definition bietet, noch gesteigert wird. Gleichzeitig werden die Renditeaussichten verringert, denn es kann sein, dass erfolgreiche Fonds die Verluste der weniger erfolgreichen Mitglieder der Fondsfamilie ausgleichen müssen. Ob Dachfonds sinnvoll und nötig sind, ist deshalb umstritten. Kritiker halten Dachfonds für intransparent, weil der Anleger den Überblick über die vielen Unterfonds verliere. Zudem entstehen zusätzliche Verwaltungskosten. Dachfonds sind wohl eher ein Produkt kre-ativer Fondsanbieter und der Marktstrategen in den Investmenthäusern als eine wirkliche Bereicherung der Fondslandschaft. Vorsicht ist auf jeden Fall bei den unterschiedlichen Ausgabeaufschlägen angebracht. Sie variieren zwi-schen einem und vier Prozent. Die Gebühren liegen bei jährlich 0,5 Prozent des angelegten Betrages, aber nur bei Dachfonds mit Produkten aus dem eigenen Haus. Wer auch Konkurrenzprodukte aufnimmt, verlangt noch mal ein zusätzliches Aufgeld.

Geldmarktfonds: Für die kurzfristige AnlageGeldmarktfonds sind eine Anlageform für kurzfristige Gelder, die nicht als Fest-gelder bei der Bank „geparkt“ werden sollen. In unruhigen Börsenzeiten rücken sie verstärkt ins Blickfeld der Anleger. Anders als bei Festgeld kennt der Geldmarkt-

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

fonds keine starren Anlagezeiträume. Das Kapital ist täglich verfügbar und die Zinsen orientieren sich an den kurzfristigen Geldmarktsätzen.

Aufgrund der sehr kurzen Restlaufzeiten haben sie praktisch keine Kursrisiken. Die vom Gesetzgeber maximal erlaubte Restlaufzeit von 12 Monaten wird in den meisten Fällen deutlich unterschritten. Die Geldmarktfonds erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ausgabeaufschläge werden in der Regel keine erhoben. Sie sind eine echte Alternative zu allen anderen Formen der kurzfristigen Geldanlage geworden. Sie investieren in großem Stil in

• kurzfristige Termingelder (Tages- und Monatsgelder),

• Pfandbriefe (Anleihen zur Finanzierung von Hypotheken),

• Commercial Papers (kurzfristige Schuldentitel von Unternehmen) und

• Floater (kurzfristige Anleihen mit variablem Zins).

Die Geldmarktfonds profitieren von ihrem starken Marktauftritt. Sie erhalten bes-sere Konditionen als Kleinanleger, da sie in großem Stil investieren. Viele Kleinan-leger machen so aus dem Geldmarktfonds einen starken Großanleger mit entspre-chenden Renditevorteilen. Davon profitiert der Einzelne mit seinen Fondsanteilen. Die Mittelzuflüsse zu den Geldmarktfonds sind in den letzten Jahren stark gestie-gen. Die Anleger sehen sie offenbar als geeigneten Parkplatz für ihr Geld an. Der Vorteil dieser Anlageform: Sie lässt schnelle Dispositionen seitens der Anleger zu. Das Geld ist jederzeit frei verfügbar (liquide), es kann von einem Tag auf den an-deren darüber verfügt werden. Die Anlage bringt statistisch betrachtet etwas mehr Rendite als Festgeld oder das Sparbuch.

Tipp:

Da die Anteilswerte in der Regel nur geringen Schwankungen unterliegen, ist dieser Fondstyp attraktiv für Anleger, die das Geld nur eben mal „parken“ oder sich noch ein wenig Zeit lassen wollen, bevor sie sich definitiv für einen oder mehrere langfristig orientierte Fonds entscheiden. Allerdings sollte man nicht vergessen, auf die Kosten zu achten, damit man die wirkliche Rendite im Vergleich zum Tages- oder Festgeld errechnen kann.

GarantiefondsAls Garantiefonds werden Investmentfonds bezeichnet, bei denen die Fondsgesell-schaft dem Anleger eine Mindestausschüttung, einen Mindestrücknahmepreis oder eine Garantie auf den Kapitalerhalt einräumt. Kursausschläge des Fonds werden

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damit nach unten begrenzt und gleichzeitig die Aufwärtsentwicklungen so gut wie irgend möglich mitgemacht. Garantie bedeutet für den Anleger zum Beispiel dass er sein eingesetztes Kapital zu 100 Prozent oder leicht darunter zurückgezahlt bekommt. Um diese Zusage einlösen zu können, sichert sich der Fonds gegen Kurs-verluste ab. Das aber kostet Geld.

Der Anleger zahlt es in der Regel mit Abschlägen auf die Kursgewinne. Er ist also nur zu einem Teil am erwirtschafteten Gewinn beteiligt. Die Garantie kostet eben Rendite. Das liegt daran, dass sie aus Sicht der Fondsgesellschaft eine Anlage in risikoarme Wertpapiere erfordern, weil der Garantiegeber Kapital für den Garan-tiefall vorhalten muss und weil der Garantiegeber für die Übernahme des Risikos eine angemessene Prämie verlangt. Die Marketing-Strategen der Fondsbranche stu-dieren die Mentalität der Anleger und entwickeln auf der Basis dieses Wissen ihre Produktpalette. Der Garantiefonds ist ein Resultat solcher Überlegungen.

Der Anleger, der zu ängstlich ist für einen Aktienfonds, soll damit geködert werden. Das Sicherheitsdenken wird angesprochen und gleichzeitig eine Garantie vorgegau-kelt, die es so eigentlich gar nicht gibt. Wer sich an einem Garantiefonds beteiligt, geht durchaus Risiken ein. Die für den Kauf fällige Gebühr ist meist verloren. Be-trägt also der Ausgabeaufschlag drei Prozent, gibt es in einem solchen ungünstigen Fall statt zum Beispiel 20.000 Euro nur 19.417 Euro. Hinzu kommt der Zinsver-zicht, denn eine festverzinsliche Anlage hätte im selben Zeitraum zusätzliches Geld erwirtschaftet. Vorsicht: Viele Garantiefonds geben die Rückzahlungsgarantie nur auf einen bestimmten Zeitpunkt. Für die Zeit davor gilt das nicht. Deswegen sollte sich jeder ein paar Fragen beantworten, bevor er sich auf Garantiefonds einlässt. Zum Beispiel: Wird sein Kapital zu 100 Prozent garantiert oder nur zu 90 oder 80 Prozent? Steht die Garantie in angemessenem Verhältnis zu seiner eingeschränkten Teilnahme an steigenden Aktienkursen? Gilt die Garantie nur zum Laufzeitende des Fonds, kann der Anleger also bei einer zwischenzeitlichen Veräußerung durchaus Verluste erleiden? Wird der Ausgabeaufschlag mit abgesichert oder nicht? Gibt es Einschränkungen für die Garantie, etwa wenn die Kurse besonders stark fallen?

Mit Garantiefonds verdienen die Banken richtig gut Geld. Die wichtigsten Kosten-blöcke für die Anleger und damit die Einnahmequellen der Banken sind:

• Ausgabeaufschläge,

• jährliche Verwaltungsgebühren und

• Transaktionskosten.

Wer Garantiefonds kauft, bezahlt Ausgabeaufschläge von meist 2,0 bis 5,0 Prozent. Die Fondsmanager verlangen zudem für Ihre Arbeit einen jährlichen Obolus von bis zu 1,5 Prozent vom gesamten Fondsvermögen.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Wenn überhaupt eignet sich der Garantiefonds für einen Anleger, der seine Verlust-risiken eingrenzen möchte und bereit ist, dafür deutliche Abstriche bei der Rendite in Kauf zu nehmen. Zudem sollte er diese Gelder nur kurz- oder mittelfristig anle-gen wollen und weder Zeit noch Lust haben, sich um diese kümmern zu müssen.

Tipp:

Anleger können sich ihr „Garantiedepot“ auch selber zusammenstellen. Da-bei mischen Sie Aktien- und Anleihen abhängig von ihrer individuellen (Si-cherheits-)Zielsetzung. Wer einen Anlagehorizont von mehr als 10 Jahren hat und mit Kursauschlägen leben kann, braucht keine Garantie. Sie sollten dann Aktienfonds den Garantiefonds vorziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem so weiten Anlagezeitraum mit einem gut gemischten Depot oder Ak-tienfonds Geld verloren wird, ist gering. Die Renditechance sind dafür umso größer. Anleger, die Verluste an den Aktienmärkten befürchten, sollten Zins-papiere bevorzugen.

Hedge-FondsDas zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Investmentmodernisierungsgesetz ist aus der Sicht der Hedgefonds-Branche zu begrüßen, da es für den deutschen Markt die Grundlage bietet, neue Produkte anzubieten. Ob das für den Anleger allerdings auch so stimmt, ist noch völlig offen. Seit März 2004 ist jedenfalls der erste deut-sche Dach-Hedgefonds auf dem Markt, also einer der in viele einzelne Hedgefonds investiert. So genannte Single-Hedgefonds dürfen in Deutschland nicht vertrieben werden. Aus Anlegerschutzgründen ist dies durchaus berechtigt. Noch haben viele Privatanleger nämlich keine rechte Ahnung, was denn Hedgefonds überhaupt ma-chen.

Im Wesentlichen verfolgen die Fonds folgende Strategie: Die Manager der Fonds versuchen zum Beispiel Fehlbewertungen bei Wertpapieren auszunutzen. Sie kau-fen unterbewertete Aktien einer Branche und verkaufen als Gegenposition über-bewertete Aktien „leer“. Sie verdienen dann doppelt, wenn die Kurse der unterbe-werteten Aktien steigen und die der überbewerteten fallen. Eine andere Strategie der Manager setzt auf Fusionen von Aktiengesellschaften, bei denen in der Regel die Aktien der aufzukaufenden AG steigen. Ober aber die Manager spekulieren auf Rohstoffpreise oder Wechselkursveränderungen. Neben den „Leerverkäufen“ gehört auch der Einsatz von Fremdkapitel (Leverage) zum Instrumentarium der Hedgefonds-Manager. Mit dem Begriff Hedgefonds bezeichnet man also ein breites Spektrum alternativer Anlagevehikel. Sie setzen stets auf Geschäfte mit Termi-

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nen. Gehandelt wird mit Optionen, Futures und Optionsscheinen. Dabei geht es in der Regel um die Rechte auf den Erwerb oder den Verkauf von Wertpapieren zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Es handelt sich hier um eine ganz besonders heikle Spielart der Fondsanlage. Typische Investmentinstrumente sind die obengenannten Leerverkäufe (short-sellings), ein Hebeleffekt durch Aufnahme von Fremdkapital und der Handel mit Derivaten, also äußerst spezialisierte Finan-zierungsstrategien.

Seit den neunziger Jahren wächst die Branche weltweit. Schätzungsweise 7.000 solcher Fonds gibt es in aller Welt. Das ist bisher nur was für Profis und kann ziemlich ins Auge gehen. Dies haben Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit ge-zeigt, bei denen nur mit international koordinierter Milliardenhilfe der betroffenen Banken Hedgefonds vor dem völligen Bankrott bewahrt wurden. Doch bedeutet dies noch kein absolutes Verdikt für Hedgefonds. Die überhitzen Börsen bereiten manchen Anlegern zu Recht Sorgen, und so suchen sie eben Formen der Vermö-gensabsicherungen über Hedgefonds. Das ist jedoch eher etwas für vermögende Anleger. Die Erfahrung in Amerika zeigt: Institutionelle oder vermögende private Anleger vertrauen ihr Geld nur solchen Fondsmanagern an, die seit mindestens drei Jahren satte Renditen auf diesem Gebiet vorzuweisen haben und bereits ein drei-stelliges Millionenvermögen verwalten. Doch selbst das muss kein absoluter Schutz sein. Anleger hierzulande sollten wissen: das Geschäft mit den Hedgefonds steckt in Deutschland noch in den Kinderschuhen.

Tipp:

Beim Handel mit derivaten Instrumenten sprechen viele vom „Zockermarkt.“ Tatsache ist, dass rasante Kursgewinne ebenso möglich sind wie Totalver-luste des eingesetzten Kapitals. Wer also derartige Fondsanteile erwirbt, muss wissen, dass damit äußerst riskante Geschäfte, und zwar völlig anonym, gemacht werden. Fazit: Wenn man sich unbedingt auf derivate Geschäfte ein-lassen will, dürfte es gescheiter sein, sich lieber selbst oder zusammen mit einem erfahrenen Berater um diese gewagte Anlageform zu kümmern als auf das „glückliche Händchen“ unbekannter Fondsmanager zu hoffen. Wer aber schon Schwierigkeiten mit Begriffen wie „Leerverkaufen“ hat, der sollte die Finger von Hedge-Fonds lassen. In jedem Fall sollten Sie sich ausreichend über diese Finanzprodukte informieren, ehe Sie in derartige Geschäfte ein-steigen. Sonst werden Sie sehr schnell das Opfer cleverer Verkäufer. (Mehr dazu im folgenden Kapitel).

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

ImmobilienfondsVon der Branche wird mit Slogans wie „Anlegen in inflationsgeschützte Sachwerte“ oder „Wer an Immobilien verdienen will, braucht sich nicht gleich ein Haus zu kaufen“ geworben. Die Zielgruppe ist klar: Wer sich nicht ein eigenes Haus leisten kann, soll auch mit kleineren Anlagesummen an der Ertragskraft von Grund- und Hauseigentum beteiligt werden. Die Motive für ein Investment im Immobiliensektor sind stets die gleichen. Die Immobilie stellt einen Sachwert dar, bietet ein gewisses Maß an Wertbeständigkeit und Inflationsschutz.

Wer sich mit einem direkten Erwerb einer Immobilie nicht zu sehr festlegen will, dem können Immobilienfonds einiges bieten. Dazu kommt das Steuerargument: Seit Anfang 2000 hat der deutsche Gesetzgeber die Veräußerungsgewinne aus Im-mobilien erst nach zehn Jahren (bis dahin zwei Jahre) von der Besteuerung freige-stellt. Damit schindet der Anreiz, Immobilien mit Wertsteigerungen innerhalb der ersten zehn Jahre zu verkaufen.

Wer es trotzdem tut und innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobilien verkauft, dem unterstellen die Finanzbehörden sogar ein gewerbsmäßiges Handeln mit allen steuerlichen Konsequenzen. Da ist natürlich der Kauf von Anteilen an einem Immobilienfonds im Vergleich zu einer Direktanlage in eine Immobilie zu Renditezwecken nicht ohne Reiz.

Immobilienfonds investieren in Häuser, Bürogebäude, Einkaufscenter usw. Doch in Zeiten sinkender Renditen auf diesem Gebiet darf ein großer Teil des Fondsvermö-gens auch in Wertpapiere und Anleihen oder liquide angelegt werden. Dann aber hat er mit einem Immobilienfonds eigentlich nicht mehr allzu viel zu tun. Wichtig ist die Unterscheidung in offene und geschlossene Immobilienfonds. Für Fondsspa-rer sind die offenen von Interesse. Nur sie nämlich dürfen den geschützten Namen „Investmentfonds“ führen. Die geschlossenen Immobilienfonds dürfen sich „nur“ Fonds nennen.

1. Offene Immobilienfonds Sie investieren in der Regel in viele verschiedene Objekte. Ein Großteil der Anleger-gelder wird in Gewerbeimmobilien (bebaute Geschäfts- und Mietwohngrundstücke) investiert. Das restliche Geld dient als Liquiditätsreserve für Neuinvestitionen. Die ausschüttungsfähigen Erträge stammen aus Miet- und Zinseinnahmen. Wer Anteile besitzt, kann sie jederzeit veräußern. Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, sie zu-rückzunehmen.

Fondsgesellschaften sind an strenge Anlegerschutzvorschriften gebunden. Ein Fonds (nach dem Wortlaut des Gesetzes ist er ein „Grundstück-Sondervermögen“)

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besteht aus mindestens zehn, meist jedoch mehr als 50 unterschiedlichen Einzel-objekten. Keines der Einzelobjekte darf 15 Prozent des gesamten Fondsvermögens übersteigen. Sie sind gestreut nach Nutzungsart, Größe und Region. Der jährliche Anlageerfolg besteht aus Mieterträgen, Zinsen und Wertsteigerungen von Grund-stücken. Das Risiko dabei bezieht sich vor allem auf Leerstände, sich verzögernde Erstvermietungen und auslaufende Mietverträge.

Die Preisbildung der Anteile ist schwer zu beurteilen. Immobilien werden nicht wie Aktien an der Börse gehandelt. Das Gesetz schreibt daher einen Sachverständigen-ausschuss vor. Der bewertet mindestens einmal im Jahr sämtliche Grundstücke. Das heißt also: Anstelle eines transparenten Marktes treten also Sachverständige. Sie nehmen die Objekte unter die Lupe.

Wie das geschieht, darüber dringt allerdings nichts an die Öffentlichkeit. Offene Immobilienfonds sind unter staatlicher Aufsicht stehende, treuhänderisch verwal-tete Investmentfonds, die überwiegend aus gewerblich genutzten Grundstücken und Gebäuden bestehen und von Grundstücks-Investment-Gesellschaften verwal-tet werden. Der Anleger erwirbt über den Kauf eines Anteils an einem Offenen Immobilienfonds wirtschaftliches Miteigentum an den Vermögensgegenständen des Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds geben eine unbegrenzte Zahl von Anteilen aus, die börsentäglich erworben und zurückgegeben werden können. Die Rückgabe an die Grundstücks-Investment-Gesellschaft erfolgt zum börsentäglich veröffentlichten Rücknahmepreis. Der wird ermittelt auf der Grundlage der im In-vestmentfonds enthaltenen Vermögensgegenstände.

Wichtig: Offene Immobilienfonds veröffentlichen Halbjahresberichte sowie ein-mal im Jahr einen Rechenschaftsbericht. In beiden finden Sie eine komplette Ver-mögensaufstellung und Angaben zu den Objekten, in die der Fonds investiert hat. Diese Berichte werden dem Anleger auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Oftmals veröffentlichen die einzelnen Gesellschaften darüber hinaus zusätzliche Informati-onen, beispielsweise über neu erworbene Objekte.

Bewertungen offener Immobilienfonds – etwa durch die Stiftung Warentest - zei-gen, dass diese Form der Kapitalanlage zwar ein sicherer Hafen ist, aber auch keine Garantie für eine stetige Wertentwicklung über den jeweiligen Inflationsraten bie-tet. Doch eines lässt sich bisher sagen: Sparer, die sich für einen offenen Immobi-lienfonds entschieden haben, mussten selten um ihr Geld zittern. Es ging kontinu-ierlich aufwärts. Doch während der Aktienmarkt zeitweise vorpreschte, und denen, die in Aktienfonds angelegt hatten, traumhafte Renditen bescherte, blieben die Immobilienfonds zurück.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Tipp:

Offene Immobilienfonds sind solide. Das beweist die Statistik der Vergangen-heit. Danach hat noch nie ein solcher Fonds ein Geschäftsjahr mit Verlust ab-geschlossen. Anleger erhalten eine jährliche Rendite, die meist klar über der Inflationsrate liegt. Sie sind damit geeignet für Anleger, die einen Teil ihrer Er-sparnisse inflationsgeschützt anlegen wollen. Dafür sorgt die Durchschnitts-rendite von offenen Immobilienfonds von etwas über vier Prozent jährlich seit Bestehen der Fonds im Jahre 1959. Die Qualität der Fonds war also bisher äußerst stabil. Ein weiterer Vorteil ist die geringe Anzahl von derartigen Fonds. Unter 24 kann der Sparer auswählen. Auf der Internetseite des BVI (www.bvi.de) können Einzelheiten über die Fonds nachgelesen werden.

2. Geschlossene ImmobilienfondsHier handelt es sich im Prinzip um eine unternehmerische Beteiligung. Von ge-schlossenen Fonds wird deshalb gesprochen, weil die Initiatoren für ihr Projekt (wie den Bau oder Kauf eines Verwaltungsgebäudes, eines Einkaufszentrums, Hotels oder einer Windenergie- oder Wohnanlage) eine bestimmte Summe benötigen. Ist der Betrag erreicht, werden keine neuen Gesellschafter mehr aufgenommen – der Fonds also geschlossen. Geschlossene Immobilienfonds werden meist in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) geführt. Das heißt, dass der Anleger nur bis zur Höhe der Einlage haftet (die bei Steuersparmodellen zur Hälfte aus einem Bankkredit besteht).

Diese Einlage allerdings kann bei einem wirtschaftlichen Misserfolg zu einem gro-ßen Teil oder auch vollständig verloren gehen. Es handelt sich um eine sehr lang-fristige Form der Geldanlage. Es ist daher sehr schwierig und in der Praxis oft unmöglich, vor Ablauf von 20 oder 25 Jahren wieder auszusteigen. Die Summen für die geforderte Mindestbeteiligung sind hoch. Sie beginnen bei 5000 oder 30.000 Euro und sind nach oben unbegrenzt. Anteile an geschlossenen Immobilienfonds werden deshalb in der Regel von sehr vermögenden Anlegern gekauft, die nicht zuletzt nach einer Möglichkeit suchen, Steuern zu sparen.

Dies wird durch die anfänglich sehr hohen Verluste bei solchen Projekten möglich. Die „Miesen“ werden auf die einzelnen Anleger aufgeteilt (so genannte Verlustzu-weisungen) und von diesen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Deshalb lohnen sich solche Geschäfte nur für Anleger, die Höchststeuersätze zahlen müssen. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, auf diese Art Steuern zu sparen, in den letzten Jahren allerdings immer weiter eingeschränkt. Der Wert der Anteile beziehungs-

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weise die Chance, bei Auflösung des Fonds sein Geld nach 20 oder 25 Jahren wie-der zu bekommen, hängt von der Entwicklung des Immobilienmarktes ab.

Ob der vorgesehene Verkauf der Immobilie zum erhofften Preis - oder überhaupt - möglich ist, kann niemand mit Sicherheit vorhersagen. Dazu kommen unsichere Erträge, weil es zu Mietausfällen und Leerständen kommen kann. Mietgarantien erweisen sich häufig als wertlos. Anleger, die sich nicht allein mit dem Argu-ment „Steuern Sparen“ ködern lassen wollen, sondern vor allem auf Sicherheit und Rendite achten, sollten sich eine Beteiligung gut überlegen. Hohe Leerständen und Mieten, die geringer ausfallen, als ursprünglich kalkuliert, haben - vor allem in Ostdeutschland - zu enormen Mieteinbußen geführt. Hinzu kommt: Durch den hohen Einsatz von Bankkrediten (welche die hohen steuerlichen Verlustzuweisun-gen erst möglich machen) verschlimmert sich das Problem. Durch Gebühren und Wertverluste sind einige Fonds überschuldet. Die böse Folge kann sein, dass die Anleger bei einem Verkauf Geld nachschießen müssen, da der Verkaufspreis nicht einmal den Bankkredit abdeckt, mit dem regelmäßig die halbe Kommanditeinlage finanziert wird.

Anders bei geschlossenen Immobilienfonds, die im Ausland investieren – zum Beispiel in den USA. Sie setzen nicht auf fragwürdige Steuerspareffekte sondern auf hohe Rendite, also gute Mieteinnahmen und einen Gewinn beim geplanten Wiederverkauf in zehn oder 20 Jahren. Hier lassen sich Renditen zwischen sieben und neun Prozent erzielen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen von deutschen Anlegern bis zu einer gewissen Höhe auch noch weitgehend steuerfrei kassiert werden können. Allerdings ist auch in diesen Fällen ein vorzeitiger Verkauf nur schwer möglich. Das Risiko von Mietausfällen und Leerständen muss ebenso beachtet werden wie die Gefahr, dass der geplante Verkauf des Gebäudes nicht den erhofften Erlös bringt. Ereignisse wie der Terroranschlag in New York können den Immobilienmarkt stark verändern. Zudem muss das Währungsrisiko bei Geldanla-gen außerhalb des Euro-Raumes beachtet werden.

Achtung Änderung des Steuerrechts: Durch den Übergang zur Ab-geltungssteuer ab 2009 ändern sich die steuerlichen Konditionen für Fondssparer. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie die Fonds, die Sie in Ihrem Depot haben, in Zu-kunft vom Finanzamt behandelt werden. Es kann unter Umständen sinnvoll sein, sich unter steuerlichen Gesichtspunkten von bestimmten Fonds zu trennen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten- am besten noch vor Ende 2008.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Tipp:

Geschlossene Immobilienfonds mit Steuerspareffekt eignen sich nur für Anleger in der obersten Steuerklasse, die sich mit dem Immobiliengeschäft auskennen. Sie sind mit hohen Risiken belastet. Hier wie beim Kauf von An-teilen an geschlossenen Immobilienfonds, die im Ausland investieren, muss beachtet werden, dass das Geld immer sehr lange gebunden ist. Lassen Sie sich deshalb von redegewandten Verkäufern und bunten Prospekten nicht zu Sparformen verführen, die für Sie nicht sinnvoll sind. Erst wenn Sie über ein größeres Vermögen verfügen, kann eine Beteiligung an (seriösen) geschlos-senen Immobilienfonds überlegenswert sein. Aber auch dann darf nur Geld investiert werden, dass für eine lange Zeit festgelegt werden kann – also im-mer nur ein bestimmter Teil der Gesamtersparnisse.

IndexfondsMan muss „das Vorbild immer im Auge behalten!“ So lautet die Devise aller Fonds-manager. Denn die von ihnen erzielten Renditen werden mit der Wertentwicklung des betreffenden Marktes (Aktien- oder Rentenmarkt) verglichen. Dabei vergleicht man die Performance eines Fonds mit einem Index, also einer Benchmark. Jeder Fonds versucht mit einem Index Schritt zu halten, entweder dem DAX oder dem Dow Jones, oder welcher Vergleichsindex auch immer das Vorbild ist. Das gilt natürlich besonders für einen Indexfonds. Kursgewinne der einen oder anderen Aktie, die Ausgabe neuer Aktien oder eine Umgewichtung in einem Index, das sind die Signale, auf die der Manager eines Indexfonds reagieren muss. 1975 legte die amerikanische Fondsgesellschaft Vanguard den ersten Publikumsfonds, den S&P 500, auf. In den USA und in England fließen bereits rund 20 und 30 Prozent der Anlagegelder in diese Produkte. Fondsmanager kaufen bei einem Indexfonds nicht die ihrer Meinung nach aussichtsreichsten Titel, sondern versuchen, eine Index-struktur nachzubilden.

Ein Indexfonds wird dem Anleger im Idealfall die gleiche Performance liefern, wie der zu Grunde liegende Index. Wenn also ein Aktien-Indexfond zum Beispiel den DAX abbilden soll, dann hat er anteilsmäßig die 30 wichtigsten deutschen Aktien im Depot. Bis vor kurzem gab es dabei ein Hemmnis. In Deutschland durfte bis zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz vom Juli 2002 ein Indexfonds nicht mehr als zehn Prozent seines Vermögens in einem Einzeltitel anlegen. Ein Wertpapier allein durfte also nicht mehr als zehn Prozent des Fondsvermögens ausmachen. So jedenfalls schrieb es das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) vor. Das ergab dann ein Problem, wenn ein Wert beispielsweise den marktkapitalisierten

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Wert von zehn Prozent aller DAX-Titel überschritt, was etwa bei der Deutschen Telekom passierte. Dem Fondsmanager waren dann die Hände gebunden, weil er diese Entwicklung nicht vollständig nachvollziehen durfte. Er musste dann die-ses DAX-Schwergewicht untergewichten. Die Folge war somit ein leichtes Abwei-chen der Wertentwicklung des Indexfonds von der wirklichen Wertentwicklung des DAX. Deshalb waren Indexfonds im Grunde genommen bis zum Juli 2002 nur „indexnahe“ Fonds.

Doch der Gesetzgeber hat hier Abhilfe geschaffen (siehe die Erläuterungen zum neuen Fondstyp „Börsengehandelte Indexfonds“ direkt im Anschluss). Wer aller-dings bereits einen herkömmlichen indexnahen Indexfonds im Depot hat, für den gelten noch die alten einschränkenden Bestimmungen. Nur wenn die vertraglichen Bestimmungen inzwischen geändert wurden, darf ein solcher Indexfonds sich an die neuen Regeln halten. Insgesamt steigen Indexfonds in der Beliebtheitsskala der Anleger. Das hat folgende Gründe:

Indexfonds sind kostengünstiger zu betreuen, besonders weil die Fondsmanager weniger Wertpapier-Transaktionen im Fonds abwickeln. Damit entstehen deutlich weniger Kosten als bei den so genannten „aktiv gemanagten“ Fonds. Die jährlichen Ertragsvorteile bis zu zwei Prozent allein aufgrund der deutlich niedrigeren Trans-aktionskosten sind beträchtlich.

Wichtig für Anleger: Aktiv gemanagte Fonds schneiden in den meisten Fällen beim Vergleich der Wertentwicklung mit dem Vergleichsindex oder dem entsprechenden Indexfonds schlecht ab. Mit Indizes – wie etwa der EuroStoxx Indexfamilie oder in Deutschland dem SDax für kleinere Unternehmen oder dem TecDax für die 30 größten Aktien aus den Wachstumsbranchen können Anleger mittlerweile fast in jeder Region oder Branche investieren, ohne sich den Risiken eines Missmanage-ments in einem Fonds auszusetzen. Statistiken belegen, dass bisher nur eine deutli-che Minderheit aller aktiv gemanagten Fonds ihren Vergleichsindex schlägt.

Die Zahlen schwanken je nach Jahr und Quelle zwischen zehn und 25 Prozent. Wer also auf eine positive Entwicklung der Börse wettet, sich aber nicht auf einzelne Werte oder Branchen einlassen will, für den ist ein „passiv“ gemanagter Indexfonds das Richtige. Voraussetzung ist aber, dass der Anleger keinen Wert auf einen Sieg über das jeweilige Börsenbarometer legt. Denn das schafft kein Indexfonds. Die Wertentwicklung hinkt eher etwas nach. Dafür sorgen die Kosten wie der markt-übliche Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühr für das Fondsmanagement. Der Fonds muss außerdem, je nach Börsenentwicklung, Transaktionen tätigen, um den Index, falls notwendig, nachbilden zu können. Diese Kosten drücken ebenfalls die Wertentwicklung. Allerdings: Im Indexfonds werden die Analysekosten, die bei einem „aktiven“ Fondsmanagement anfallen, gespart. Das wiederum hebt die

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Wertentwicklung. Letztlich stellt sich also für jeden Anleger die Frage, ob er nicht gleich auf einen Indexfonds setzen sollte. Das erspart ihm eine Menge Ärger und Kopfzerbrechen. Andererseits: Bei fallenden Börsenbarometern sind dem Index-fonds-Management die Hände gebunden, denn die Anlagepolitik bleibt starr an die Indexstruktur gebunden, bei steigenden wie bei fallenden Märkten.

Börsengehandelte IndexfondsWem einzelne Investmentfonds zu risikoreich sind, kann auf ein noch recht neues Finanzprodukt zurückgreifen. Es handelt sich um börsengehandelte Investment-fonds. Darunter befinden sich einige spezielle Aktienfonds und vor allem eine gan-ze Palette Indexfonds. Sie sind erst seit dem Jahr 2001 auf dem Markt. Speziell die börsengehandelten Indexfonds sind nichts anderes als eine kostengünstige Varian-te der schon existierenden indexnahen Indexfonds (wie oben beschrieben).

Die Deutsche Börse AG bietet die Handelsmöglichkeiten für diese neuen Finanz-produkte. Sie will nach eigenen Angaben an den Erfolg dieser Anlageform in den USA anknüpfen. Auf den Internetseiten der Deutschen Börse AG (Segment XTF = Abkürzung für Exchange Traded Funds, übersetzt heißt das: börsenmäßig handel-bare Investmentfonds) werden die Preise ständig aktualisiert. Auf der Webseite: www.deutsche-boerse.com muss der Interessent auf den Button XTF klicken, um zu der Seite mit den ständig aktualisierten Daten der neuen Indexfonds zu gelangen. Sie werden genauso gehandelt wie Aktien und haben eine Wertpapierkennnummer wie sie. Der Unterschied liegt nur in der Form des Wertpapiers: Mit einer Aktie kauft der Anleger Anteile an einem einzelnen Unternehmen. Mit der Indexaktie aber kauft er Anteile an einen Index (zum Beispiel sämtliche 30 Titel des DAX, des größten und wichtigsten deutschen Aktienindex – es gibt auch Indexfonds auf den MDAX, die EuroSTOXX-Indizes oder die bekannten Rentenindizes). Die entschei-dende Neuerung dabei: Die Preise für die herkömmlichen Investmentfonds werden nur einmal am Tag festgelegt. Der Kurswert dieser nicht börsennotierten Fonds wird anhand der Kurse der enthaltenden Positionen addiert und durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile dividiert.

Wer also seine Anteile an einem Aktienfonds verkaufen will, erhält nur selten den gerade aktuellen Wert der Aktien in seinem Fonds. Preisausschläge nach oben oder unten innerhalb nur weniger Minuten oder Stunden, wie sie an der Börse durchaus üblich sind, bleiben also bisher beim Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen unbe-rücksichtigt. Die Folge: Fondsbesitzer, die ihre Anlagen schnellstmöglich verkaufen oder neue kaufen wollen, sind somit gegenüber Aktienbesitzern benachteiligt. Das ändert sich mit dem neuen Typ der börsengehandelten Indexfonds grundlegend. Sie sind börsennotiert und werden wie eine Aktie gehandelt. Bei diesen Finanz-

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produkten richtet sich der aktuelle, laufend ermittelte Kurs nach Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer. Banken, die als so genannte Designated Sponsors auftreten, verpflichten sich zu einen fortlaufenden Handel während des gesamten Börsentages. So können Anleger theoretisch sogar Daytrading mit diesen Index-fonds betreiben, also mehrmals am Tag kaufen und verkaufen.

Einige wichtige Details zu dem neuen Finanzprodukt aus dem Anlageuniversum der Investmentfonds:

Börsengehandelte Indexfonds: Sie können ab einem Volumen von einem Stück geordert werden. Dabei entspricht der Wert eines Zertifikats einem Hundertstel des zugrunde liegenden Index. Auf dem Niveau von 4.000 Punkten würde damit ein DAX-Anteil rund 40 Euro ko-sten.

Kauf von Indexfonds: Beim Erwerb über die Börse fällt kein Ausgabeaufschlag wie bei einem herkömm-lichen Investmentfonds an. Die Preisspannen (gemeint ist der Spread, also der Auf-preis für den Käufer eines solchen Produkts) sind vergleichsweise niedrig.

Jährliche Management-Gebühr: Sie liegt für die Verwaltung und Betreuung der Fonds bei maximal 0,5 Prozent des Fondsvermögens. Auch das ist niedriger als bei herkömmlichen Investmentfonds.

Transparenz: Dafür sorgt die laufende Veröffentlichung der Preispannen bei Kauf und Verkauf der börsengehandelten Indexfonds und die Tatsache, dass der Nettoinventarwert der Fonds alle 15 Sekunden neu errechnet und den Anlegern zur Verfügung gestellt wird.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Tipp:

Für Indexfonds spricht, dass das Anlageportfolio transparent ist, da die Zu-sammenstellung der Indizes normalerweise jederzeit nachvollziehbar ist. So-mit können Klumpenrisiken besser vermieden werden Zudem sind die lau-fenden Gebühren und die Transaktionskosten von Indexfonds i.d.R. niedriger als bei aktiv gemanagten Fonds. Wem spezielle Investmentfonds zu kompli-ziert oder zu riskant sind, kann mit Indexfonds und börsengehandelten In-vestmentfonds auf ziemlich neue Finanzprodukte aus der Welt der Fonds zu-rückgreifen. Mittlerweile kann man bereits von einer breiten Akzeptanz dieser Finanzprodukte sprechen. Vergessen Sie aber nicht, dass ein Indexfonds den Index nicht schlagen kann. Fairerweise muss man hier anfügen, dass dies auch für aktive Fondsmanager schwierig ist. Einigen gelingt es aber immer mal wieder. Setzen Sie außerdem bei den börsengehandelten Fonds nicht auf einen festen Anlagezeitraum und halten stur daran fest. Verfolgen Sie die Börsenstimmung. Wenn sie deutlich nachlässt, ist es Zeit zum Aussteigen, also zum Verkaufen.

Mischfonds: Sicherheit + Rendite Hier versucht das Fondsmanagement, die größeren Gewinnchancen bei Aktien mit der höheren Sicherheit der Anlage in Rentenpapieren zu kombinieren. Die Anla-geschwerpunkte variieren jeweils entsprechend der Situation an den Aktien- und Rentenmärkten. Dieser Zwitter unter den Fondstypen ermöglicht es den Fondsver-waltern, nahtlos zwischen Aktien und Rentenpapieren zu wechseln. Solche Fonds mischen Aktien- und Rentenpapiere. Dabei ist ihr Geschick besonders gefragt. Denn in Zeiten florierender Aktienmärkte heißt es, früh genug den Aktienanteil hochzu-fahren und in Zeiten fallender Zinsen sollte bereits vorher der Rentenanteil verstär-kt worden sein, um an den damit verbundenen höheren Kursen zu partizipieren. Das ist sehr wichtig beim langfristigen Vermögensaufbau für die private Rente.

Mischfonds streuen das Risiko in besonderer Weise. Im Gegensatz zu Aktien- und Rentenfonds setzt das Depot eines Mischfonds nicht allein auf eine Wertpapiergat-tung. „Sicherheit plus Gewinn“ – so könnte die Hauptformel für die Anlage in einen Mischfonds lauten, und zwar in dieser Reihenfolge.

Aus der Zwitterkonstruktion dieses Fondstyps ergibt sich logischerweise eine be-sondere Anlagestrategie. Die Anlageschwerpunkte variieren je nach der Situation an den Aktien- und Rentenmärkten. Die Struktur eines Mischfonds setzt sich ge-wöhnlich zusammen aus:

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• öffentlichen Anleihen,

• Pfandbriefen,

• Kommunalobligationen,

• Geldmarktpapieren,

• Aktien aus allen Branchen, Ländern und Regionen,

• Barreserven und

• sonstigem.

Die starke Diversifikation bei einem gemischten Fonds trägt dem Investmentge-danken Rechnung. Dieser Zwitter unter den Fondstypen ermöglicht es den Fonds-verwaltern, nahtlos zwischen Aktien und Rentenpapieren zu wechseln. Beim Ma-nagement von Mischfonds ist das Geschick der Manager besonders gefragt. Denn in Zeiten florierender Aktienmärkte heißt es, früh genug den Aktienanteil hochzufah-ren, und in Zeiten fallender Zinsen sollte bereits vorher der Rentenanteil verstärkt worden sein, um an den damit verbundenen höheren Kursen zu partizipieren.

In unsicheren Börsenzeiten sind Mischfonds besonders gefragt. Sie sind eher für passive Sparer geeignet, denen meist die Kenntnis und die Zeit fehlen, sich den geeigneten Mix aus Aktien- und Rentenfonds zusammenzustellen. Dass sie damit durchaus nicht falsch liegen, zeigt die beachtliche Wertentwicklung vieler Misch-fonds. Kapitalanlegern geht es mit ihren Wünschen meist um zwei grundsätzliche Anliegen: erstens um Sicherheit auf der einen Seite mit Renten, Obligationen und allen Arten festverzinslicher Papiere und zweitens um spekulative Gewinne mit Aktien. Die Fondsmanager können bei Mischfonds unter den angebotenen Papieren grundsätzlich kaufen, was ihnen passt. Dabei entscheiden sie über das geeignete Verhältnis von Renten und Aktien. Drei verschiedene Gruppen unterscheidet man dabei.

• Gemischte Fonds mit offensiver Ausrichtung, also hohem Aktienanteil,

• gemischte Fonds mit ausgeglichenen Anteilen von Renten und Aktien und

• gemischte Fonds mit defensiver Ausrichtung, also hohem Rentenanteil.

Wichtig für Anleger: Sie können bei einigen Gesellschaften schon aus dem Namen ablesen, welche der drei Strategien sie wählen, zum Beispiel die schweize-rische UBS. Sie signalisiert mit Namenszusätzen die grundsätzliche Anlagestrategie bei Mischfonds:

„Growth“ bedeutet einen höheren Aktienanteil (rund 65 Prozent),

„Balanced-Fonds“ heißt ausgeglichene Mischung (rund 45 Prozent in Aktien),

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

„Yield“ meint niedrigen Aktienanteil (rund 25 Prozent).

Statt „Yield“ für einen niedrigen Aktienanteil verwenden viele Anbieter auch den Namenszusatz „Income“. Es gibt noch weitere Fondstypen, die mit den Mischfonds verwandt sind: AS-Fonds, Dachfonds oder auch VL-Fonds.

Tipp:

Anleger interessieren sich vor allem in unsicheren Börsenzeiten für die Vorzü-ge von Mischfonds. Wer diese Fondsart wählt, sollte die Vertragsbedingungen genau kennen. Häufig nämlich sind die Mischfonds in ihren Anlagemöglich-keiten eingeschränkt. Was nutzt die schönste Aktienhausse, wenn der Fonds-vertrag nur einen maximalen Aktienanteil von einem Drittel vorschreibt? Die Fondsmanager sollten also, wenn schon - denn schon, frei schalten und wal-ten können, wie sie das Depot des Fonds im Einzelnen gewichten. Denn: Nur bei flexibler Anlagepolitik bringt der Mischfonds auch volle Leistung! Fazit: Auf Grund der Besonderheiten der Mischfonds sind sie eher etwas für passive Sparer, die ihre Depotaufteilung lieber Fachleuten überlassen, als selbst die richtige Mischung zu finden. Wer auf Mischfonds setzen will, der sollte ein besonderes Augenmerk auf die so genannten AS-Fonds haben, die weiter unten erläutert werden. Die nämlich streuen noch breiter. Neben Aktien und Rentenpapiere dürfen sie auch Immobilienanteile erwerben.

Rentenfonds: Die Klassiker des FondssparensJahrzehntelang waren sie klar die Nummer Eins unter den Fondsprodukten. Sie sind sozusagen die Klassiker unter den Investmentfonds. Heute sind sie nicht mehr so dominierend. Die geringere Schwankungsanfälligkeit des Kursverlaufs von Ren-ten - also zum Beispiel Staatspapiere, Unternehmensanleihen oder Kommunalo-bligationen - macht diesen Fondstyp besonders attraktiv für vorsichtige Anleger. Die Fondsmanager haben vor allem den Kapitalmarktzins und seine Entwicklung im Auge. Der jeweilige Marktzins spielt die entscheidende Rolle für die Kurswerte der Anteile. Sinkende Zinsen führen zu steigenden Kursen und steigende Zinsen zu fallenden Kursen.

Das erscheint auf den ersten Blick widersinnig, ist aber logisch: Wenn die Zinsen steigen, sinken die Kurse älterer Anleihen so lange, bis ein Käufer damit den glei-chen Ertrag erzielt wie der Erwerber einer aktuell zu diesem Zins ausgegebenen Anleihe – und umgekehrt. Rentenfonds mit internationaler Ausrichtung haben zu-sätzlich noch die Währungschancen und -risiken einzuschätzen.

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Die Entwicklung der Währungen, auf die jeweils die im Fonds gehaltenen Anleihen laufen, nimmt entscheidenden Einfluss auf den Wert der Anteile. Eine fallende Währung drückt auf den Kurs. Mit der Einführung des Euro sind dem Anleger in Rentenfonds Vorteile entstanden. Damit ist der zweitgrößte Markt der Welt für verzinsliche Wertpapiere entstanden. Auf diesem neuen europäischen Gesamtmarkt decken Tausende von Emittenten, also Staaten, Organisationen, Unternehmen und Kommunen, ihren Finanzbedarf.

Rentenfondsmanager nehmen dem Anleger Arbeit ab. Der Markt für verzinsliche Wertpapiere wächst und wird immer komplexer. Heute reicht es nicht mehr aus, sich für kurze oder lange Laufzeiten zu entscheiden und auf den Heimatmarkt zu setzen. Auf der Suche nach ertragsstarken Anleihen schauen die Fondsteams sowohl auf gesamtwirtschaftliche Faktoren als auch auf titelspezifische Merkma-le. Das heißt: In den Entscheidungsprozess fließen beispielsweise sowohl Wäh-rungseinschätzungen oder Erwartungen für das Wirtschaftswachstum eines Landes ein als auch Bonitätsanalysen einzelner Schuldner. Erst wenn die Fondsmanager sich eine Meinung zu Märkten gebildet und einen Überblick über alle relevanten Emissionen verschafft haben, wählen sie Anleihen aus. Gegen Schwankungen an den Renten- und Devisenmärkten sichern sie sich gegebenenfalls durch Zins- und Währungsderivate ab. Die Bandbreite von Rentenfonds, die inzwischen sehr un-terschiedliche Chancen und Risiken für den Anleger bieten, wächst. Es gibt ein enormes Angebot, wie:

• geldmarktnahe Fonds,

• Rentenfonds mit kurz laufenden verzinslichen Wertpapieren,

• in Euro-Anleihen anlegende Fonds,

• internationale Rentenfonds,

• Fonds mit Hochzinsanleihen oder

• Investmentfonds, die Anleihen aus den EU-Betrittsländern kaufen.

Wer zum Beispiel die Werterhaltung seines Geldes anstrebt und eine Anlage sucht, die nur geringen Wertschwankungen unterliegt, sollte Rentenfonds mit kurz lau-fenden Anleihen wählen. Dagegen können Anleger, die auch bei der Rentenanlage erhöhte Wertschwankungen akzeptieren, überdurchschnittliche Renditen erzielen. Diese Chance bieten so genannte High-Yield-Fonds, die in Hochzinsanleihen aus aufstrebenden Schwellenländern und in Unternehmensanleihen investieren. Bei der Vielfalt der neuen Anlagemöglichkeiten wird es immer wichtiger, die Spreu vom Weizen zu trennen. Für den Fondsmanager gewinnt neben dem klassischen Aufbau von Fonds mit festverzinslichen Wertpapieren nach Länder- und Währungskrite-

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

rien die sorgfältige Auswahl von Einzelwerten und damit die Kreditanalyse der Emittenten an Bedeutung. Daher kombinieren die Rentenfondsmanager die volks-wirtschaftliche Analyse mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung der Emittenten, um Anleihen mit langfristig überdurchschnittlichem Kurspotenzial herauszufiltern.

Ein Beispiel für Finanzprodukte in einem klassischen Rentenfonds sind Unterneh-mensanleihen. Der Markt für Unternehmensanleihen boomt. Große Unternehmen brauchen nämlich ständig Geld. Das ist eine Chance für Privatanleger. Entweder die Firmen nehmen einen Kredit bei der Bank auf. Oder sie holen sich das Geld am Kapitalmarkt. Das nennt man dann Unternehmensanleihe. Sie können diese auch indirekt kaufen, indem Sie Anteile an einem Rentenfonds erwerben. Anleihen gelten häufig als langweilig. Viele denken, sie brächten zwar eine hohe Sicherheit dafür aber nur eine dürftige Rendite. Doch die Börsenzeiten seit dem Frühjahr 2000 haben gezeigt, dass die Performance bei Anleihen nicht zu unterschätzen ist. Die Unternehmensanleihe bringt jährlich feste Zinsen – und die liegen meist höher als bei Staatsanleihen.

Am Ende der Laufzeit bekommt der Rentenfonds sein Geld zu 100 Prozent („Pari“) zurück. Die während der Laufzeiten auftretenden Kursrisiken von Anleihen betref-fen also nicht diejenigen, die bis zur Endfälligkeit halten. Ein Rechenbeispiel: Sie haben 5.000 Euro für eine Unternehmensanleihe übrig. Im Augenblick bringt eine Unternehmensanleihe mit sehr geringem Ausfallrisiko und einer Laufzeit von fünf Jahren eine Rendite von ca drei Prozent. Das bringt dann jährlich 150 Euro Zinsen, macht also 750 Euro während der gesamten Laufzeit. Aber: Bei Kauf oder Verkauf der Anleihe müssen Sie in der Regel 0,5 Prozent vom Gesamtwert bezahlen – min-destens aber 15 Euro.

Wichtiger Maßstab für die Beurteilung: Anleihe-RatingMerken Sie sich: Je höher der Zinssatz einer Unternehmensanleihe liegt, desto ris-kanter ist es für den Rentenfonds, dem Unternehmen Ihr Geld zu borgen. Emit-tenten, deren Zahlungsfähigkeit mit Zweifeln behaftet ist, müssen als Risikoprämie nämlich einen Renditeaufschlag bieten, um Investoren zum Kauf ihrer Anleihen zu bewegen. Höhere Renditen bekommt der Anleger also nicht geschenkt, sondern er muss dafür auch ein höheres Risiko eingehen. Besonders kreditwürdige Firmen müssen dagegen vergleichsweise niedrige Zinsen zahlen. Dafür ist die Anlage auch sicherer. Unternehmen bekommen Noten für ihre Kreditwürdigkeit, und zwar. von unabhängigen Rating Agenturen wie Standard & Poor’s oder Moody’s. Die besten Einstufungen der beiden Agenturen sind drei große As („Tripple-A“)bei S & P oder ein Aaa bei Moody’s. Das signalisiert dem Anleger und dem Fondsmanager, dass es

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sich um eine erstklassige Anleihe handelt. Darunter gibt es graduelle Abstufungen über „von hoher Qualität“, „obere Mittelklasse“ bis „mittlere Qualität“.

Tipp:

Die gerade noch zu vertretenden Noten für empfehlenswerte Anleihen wären bei Standard & Poors die Buchstaben BBB+, BBB und BBB- und bei Moody’s die Buchstabenfolge Baa1, Baa2 und Baa3. Das ist elementar für jede Anla-geentscheidung in Anleihen. Was sich an Noten darunter befindet, etwa mit einem C, bedeutet, dass der Anleger auf der Hut sein muss. Solche Anleihen sind mit spekulativen Elementen behaftet. Sie haben ein geringes Ansehen (Standing). Die Möglichkeit eines Zahlungsverzugs oder gar eines Zahlungs-ausfalls muss beachtet werden. Das heißt, sie sind besonders risikoreich.

Verfolgen können Sie die aktuellen Bonitätseinstufungen der beiden großen Rating Agenturen auf den Webseiten www.standardandpoors.com/europe/deutsch und www.moodys.de können. Doch auch Anleihen haben Kursrisiken. Unternehmens-anleihen werden zu Tausenden an der Börse gehandelt werden. Auch bei guten Firmen können mal vorübergehende Kursverluste auftreten. Für den Käufer eines Rentenfonds ist das gut zu wissen. Behalten Sie daher den Börsenkurs Ihres Fonds im Auge. Gehen Unternehmen nämlich Pleite - wie etwa Swissair, Worldcom oder Enron - kann das zum Totalverlust einer Anleihe führen. Und das wirkt sich auch auf den Kurs eines Rentenfonds aus, auch wenn der breit aufgestellt ist. Deswegen gilt der Satz von Börsenaltmeister Kostolany nur noch bedingt, wonach man Aktien kaufen solle, wenn man gut essen wolle dagegen Anleihen, wenn man gut schlafen wolle. Unternehmensanleihen haben nämlich in jüngster Vergangenheit wie die obengenannten Fäll von zeigen, ihren früheren Status des „safe haven“(sicheren Hafen) verloren, einfach weil es mittlerweile zu viele „fallen angels“ (gefallene Engel) gibt.

Tipp:

Ein Rentenfonds im Vermögensdepot als eine Art Gegengewicht zu einem riskanteren Aktienfonds ist grundsätzlich in Ordnung. Wer stets ein Auge auf die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt hat, steigert seine Chancen, den Ein-stiegszeitpunkt für einen Rentenfonds richtig auswählen.

Neben diesen klassischen und modernen Investmentfondsarten gibt es noch zahl-reiche andere Typen und Spielarten von Aktienfonds. Beispiele dafür sind Bran-chenfonds, Rohstofffonds, Themenfonds, Total-Return-Fonds usw. In der Ausge-

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

staltung, Spezialisierung und Bezeichnung der vielen Fonds sind der Phantasie kaum Grenzen gesetzt. Eine lupenreine Definition der einzelnen Fondstypen ist fast nicht möglich. Häufig überlappen sie sich.

Die Fondsbranche wirbt wie jeder andere Wirtschaftszweig um Kunden. Millionen Euro fließen daher in die Werbung. Für Fonds gelten die gleichen Spielregeln wie für Jeans, Parfüm oder Autos. Marketing und Vertrieb sind hier wie dort die Zau-berwörter. Produktgestaltung und Kommunikation, Werbung, Public Relations und Medienarbeit werden forciert. Ob über die Hausbank oder den Versicherungsver-treter, ob über das Internet oder den Fondsshop - egal über welche Vertriebskanäle der Fondsverkauf läuft, es gibt immer nur ein Ziel: das Portemonnaie der Kunden. „Fit for Fonds“ kann für den Anleger deshalb nur bedeuten, dass er sich selber ausreichend informiert und lernt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Sonst wird er überrollt vom Angebot und den Versprechungen der Investment-Branche.

Einen Anhaltspunkt dafür, was von der Qualität eines Fondsmanagements zu hal-ten ist, bietet ein Blick auf die in der Vergangenheit erzielten Resultate. Das ist zwar keine Garantie dafür, dass es auch in Zukunft so weiter geht – aber immerhin ein wichtiger Anhaltspunkt. Und: Ein Fonds der bisher schon unterdurchschnittliche Resultate erzielt hat, bietet diese Gewähr noch weniger.

Viele wollen kassieren – auch bei Ihnen

Versprechungen in Hochglanzprospekten sind noch lange keine Gewinnga-rantie. Obwohl Fonds eine breitere Risikostreuung bieten, als dies beim Kauf einzelner Aktien möglich ist, haben auch Fondsmanager schon so manchen Flop gelandet. Überdies muss auch immer berücksichtigt werden, dass erst einmal die Werbeaufwendungen, die Provisionen der Vertreter oder die Ver-waltungsgebühren bezahlt werden müssen, ehe etwas für den Anleger übrig bleibt. Dies sollte besonders dann beachtet werden, wenn Sie ihr Geld einem der sogenannten Strukturvertriebe anvertrauen. Ehe Sie etwas verdienen, kas-sieren erst einmal viele andere in der hierarchisch aufgebauten Organisation. Wer darauf achtet, dass zwischen ihm und seinem Geld so wenig andere wie möglich stehen, muss die Erträgen seiner Anlage nicht mit so vielen anderen teilen. Sie können Ihrer Bank auch ohne Vermittler sagen, welche Fonds oder Aktien Sie kaufen wollen

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Wertentwicklung der FondsEin gutes Abschneiden in der Vergangenheit garantiert nicht den Erfolg in der Zukunft - selbst wenn Sie über mehrere Jahre den Index geschlagen haben. Denn wenn die entsprechende Branche - die Konsum- oder Autowerte, die High-Tech-Unternehmen oder die Chemie – in eine Struktur- oder Ertragskrise gerät, zieht das auch die entsprechenden Aktienfonds mit nach unten. Zudem gilt auch für Fonds-manager: Ruhm ist vergänglich. Das zeigen zum Beispiel die spektakulären Bei-spiele von Fondsmanagern, die sich in den Jahren 1999 und 2000 auf die damals so hoch gepriesenen Internet-Aktien gestürzt haben. Heute – nur einige Jahre nach dem Ende des Neuen Marktes, des ehemaligen Börsensegmentes für die jungen, innovativen Wachstumsaktien - ist jedenfalls nichts mehr von dem Ruhm einstiger „Börsengurus“ und von den Millionen von Euros übrig geblieben, die in die Neue-Markt-Fonds investiert wurden.

Wichtig: Aktienfonds rutschen die Hitlisten rauf und runter. Das hängt nicht nur mit dem Geschick des Managements zusammen sondern ist auch die Folge von Börsentrends. Wenn gerade Großunternehmen wie Daimler Chrysler, Deutsche Bank und Allianz gefragt sind, dann profitieren davon die Fonds, die auf „blue chips“ in der Auto-, Banken-, oder Versicherungsbranche gesetzt haben. Sind aber gerade mal die Unternehmen aus der zweiten Reihe wie Puma, Fielmann, Fresenius oder Merck gefragt, dann profitieren die Mid-Cap Fonds. Deshalb legen die Kapital-anlagegesellschaften auch so viele Fonds auf. Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie haben sie dann so viele Pfeile im Köcher, dass eine höhere Trefferquote garantiert ist. Mit den erfolgreichen Fonds wird dann geworben.

Sparen mit „Turbo-Effekt“ Wer sich über Jahrzehnte eine finanzielle Absicherung für sein Alter aufbauen will, kann schon mit relativ kleinen regelmäßigen Einzahlungen in Fonds ein an-sehnliches Vermögen erwerben. Das liegt neben den stetigen Einzahlungen vor allem an dem optimal genutzten Zinseszinseffekt. In einem Fonds werden ständig Erträge erwirtschaftet. Sie werden sofort wieder zu den bestmöglichen Konditi-onen angelegt. Dies sorgt dafür, dass beim Fondssparen im Laufe der Zeit eine Art Spar-Turbo zugeschaltet wird, der schließlich das angesammelte Vermögen immer rascher wachsen lässt.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, auch in Zukunft Geld an der Börse zu verdienen. Das jedenfalls st das Credo des Finanzwirtschaftlers Professor Dr. Raimond Maurer von der Universität Frankfurt, das er auch gegenüber WISO immer wieder bekräf-tigt. Börsencrashs sind nichts, was ihn wirklich beeindruckt. Ihn irritieren Kurs-einbrüche nicht, weil es so was immer gegeben hat und die Anleger sich am Ende

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trotzdem auf eine vernünftige Rendite freuen konnten. Maurer forscht an seinem Lehrstuhl für Investment, Portfolio Management und Alterssicherung mit seinem Team und dem Kollegen Professor Dr. Christian Schlag auf dem Gebiet: „Geldanla-ge für die Alterssicherung.“

Dabei wird die zukünftige Entwicklung der Kapitalmärkte simuliert, und zwar auf der Grundlage von Daten aus der Vergangenheit. In einem Computerprogramm sind drei Millionen Kurssimulationen eingespeichert. Sie basieren bisher auf Er-kenntnissen der Börsenentwicklung aus der den Jahren 1973 bis 1999. Aus dieser riesigen Datenmenge errechnen sich die wahrscheinlichen Renditen und Risiken für unterschiedliche Investment-Sparverträge, also Sparpläne in Aktien-, Renten- und Immobilienfonds. Entscheidend dabei sind der Umfang der Geldanlage und die Dauer des Sparens.

Der richtige Anlage-Mix Ein Blick auf das erwartete Endvermögen zeigt, dass die Aktienmärkte das lang-fristig höchste Versorgungsniveau erwarten lassen. Dabei steigt der erwartete Renditevorsprung von Aktienfonds relativ zu Renten- und Immobilienfonds mit zunehmender Anlagedauer. Zwei Beispiele für zu erwartende Renditen und Verlust-wahrscheinlichkeiten gemäß den Untersuchungen des Finanzwirtschaftlers:

1. Sparplan für einen reinen Aktienfonds: Angenommen ein Sparer legt jedes Jahr 1000 Euro in einen typischen Aktienfonds an. Basierend auf drei Millionen Simulationspfaden ergeben sich dann folgende Ergebnisse. Nach zehn Jahren kann der Sparer nach Abzug aller Kosten und nach Ausgleich der Inflation ein Endvermögen von ca. 16.500 Euro und nach 20 Jahren von ca. 60.000 Euro erwarten.

Vorsicht: Es gibt auch ein Verlustrisiko. So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines Kaufkraftverlusts nach zehn Jahren ca. 12.5 Prozent und nach 20 Jahren ca. 4.4 Prozent. In einem solchen Verlustfall würde der Sparer nach 10 Jahren im Durch-schnitt nur noch ca. 8.500 Euro und nach 20 Jahren ca. 16.600 Euro übrig haben.

2. Sparplan für einen AS-Fonds: Angenommen ein Sparer legt jedes Jahr 1000 Euro in einen AS-Fonds (enthält Ak-tien, Immobilien und Renten) mit ausgewogener Asset Allocation (Vermögensver-teilung) an, also 50 Prozent Aktien, 35 Prozent Renten und 15 Prozent Immobilien. Basierend auf drei Millionen Simulationspfaden ergeben sich folgende Ergebnisse: Nach zehn Jahren kann der Sparer nach Abzug aller Kosten und Inflation ein Endvermögen von rund 14.340 Euro und nach 20 Jahren von etwa 44.716 Euro

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erwarten, also etwas weniger als beim reinen Aktienfonds. Aber hierfür sind auch die Verlustrisiken deutlich geringer als beim reinen Aktienfonds! So beträgt die Wahrscheinlichkeit eines Kaufkraftverlusts nach zehn Jahren ca. 5,07 Prozent und nach zwanzig Jahren nur noch ca. 0,43 Prozent. In einem solchen Verlustfall wür-de der AS-Fonds Sparer nach 10 Jahren im Durchschnitt noch ca. 9.400 Euro und nach zwanzig Jahren rund 19.000 Euro übrig haben.

Wichtig: Durch eine geeignete Streuung der Spargelder lassen sich etwa mit AS- Fonds Verlustrisiken kontrollieren, ohne auf die Ertragsstärke der Aktienmärkte verzichten zu müssen. Es kommt also auf den richtigen Anlagemix und die Dauer des Sparplans an!

Die Beispiele zeigen: Geld braucht Zeit, um sich zu vermehren. Je früher der Spar-plan gestartet wird, umso größer ist die Rendite am Ende. Je jünger der Kunde, desto geringer ist zwar im Allgemeinen auch der Betrag, den er oder sie regelmä-ßig monatlich abzweigen kann. Doch mit wachsendem Einkommen ist meist eine dynamische Steigerung der Beiträge drin. Und wenn eine noch stärkere Dynami-sierung der Einzahlungen vorgenommen wird oder von Anfang an eine höhere Startsumme möglich ist, lässt sich der Vermögenseffekt natürlich noch steigern. Im Umkehrschluss heißt das: Wenn erst in späteren Jahren mit einem systematischen Vermögensaufbau begonnen wird, müssen die monatlichen Raten natürlich immer höher werden, um noch zu ähnlichen Resultaten zu kommen. Deshalb ist ein früh-zeitiger Beginn so wichtig.

Der frühe Vogel schnappt den WurmBei der Altersvorsorge sind ein früher Start und eine kontinuierliche Wiederanla-ge der Erträge noch wichtiger als die Summe, die monatlich zurückgelegt werden kann. Denn um einen möglichst hohen Zinseszinseffekt zu erzielen, braucht man einen langen Anlauf.

Dabei darf eine grundsätzliche Regel nicht vergessen werden: Wer sein Geld in Aktienfonds anlegt, darf tolle Ergebnisse von gestern nicht einfach auf morgen übertragen. Peter Lynch, einer der erfolgreichsten Fondsmanager aus den USA der 90er Jahre, prägte dazu den Satz: „Die Zukunft kann man nicht im Rückspiegel sehen!“ Deshalb muss beim Einstieg auch bei erfolgreichen Fonds vor allem geprüft werden, ob die bisher verfolgte Anlagestrategie auch in Zukunft Erfolg haben kann. Beispiel: Fonds die vor allem in Asien investierten und damit hohe Zuwachsraten erzielten. Hier muss geprüft werden, ob die Anteile schon wieder so billig sind, dass es nur noch aufwärts gehen kann und natürlich auch, welche Aussichten bestehen, dass die Länder nach Überwindung von Schulden- und Strukturproblemen wie-der an frühere Wachstumsmuster anknüpfen können. Wie das Beispiel Japan zeigt

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– das aber nicht unbesehen auf andere asiatische Länder übertragen werden darf – kann darüber ein Jahrzehnt und noch längere Zeit vergehen. Grundsätzlich gilt aber: Wer sein Geld wohldosiert und gut überlegt in Aktienfonds anlegt, der kann - zumindest statistisch betrachtet - auf eine vernünftige Rendite rechnen.

Immer aktuell: Fondstabellen der WISO-Monats-CD

Auf der monatlich erscheinenden, sendungsbegleitenden WISO-CD finden Sie jeweils aktuelle Übersichten über die Wertentwicklung der Fonds. Damit haben Sie einen wichtigen Maßstab für die Bewertung des Managements die-ser Fonds. Zwar sind gute Leistungen in der Vergangenheit keine Garantie für eine ähnliche Performance in der Zukunft. Aber eine nachhaltig günstige Ent-wicklung gehört dennoch zu den besten Indizien dafür, ob Sie Ihr Geld einem guten Verwalter anvertrauen.

Altersvorsorge mit Investmentfonds Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung schwindet. Die traurige Wahr-heit ist: Wer nach 1980 geboren ist, dürfte im Alter überhaupt keine Rendite mehr für seine Abgaben in die Rentenkasse erhalten. Es handelt sich bei der staatlichen Rente nun einmal um ein Umlagesystem, bei dem keine Kapitalbildung stattfin-det. Die Rentner der kommenden Generationen müssen schon froh sein, wenn sie überhaupt soviel herausbekommen, wie sie im Laufe des Arbeitslebens eingezahlt haben. Wer vorzeitig stirbt, kann nicht einmal etwas vererben. Von einer ange-messenen Verzinsung der Rentenbeiträge konnte ohnehin nie die Rede sein. Ein gigantischer Geldbetrag entgeht so jedem einzelnen Beitragszahler. Das jedenfalls befürchtet das Deutsche Institut für Altersvorsorge in Frankfurt. Dessen Rendite-berechnungen sind düster. Das deprimierende Fazit der Wissenschaftler lautet: Die Rendite im gesetzlichen Rentensystem fällt auf Null.

Viele Beitragszahler müssen künftig sogar mit großen Verlusten rechnen. Wer sich heute noch allein auf die gesetzliche Altersvorsorge verlässt, geht einem unsiche-ren Rentenalter entgegen. Diese Säule allein trägt immer weniger. Sie basiert auf dem Umlagesystem. Dieses stammt aus den 50er Jahren. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich aber dramatisch. Die Zahl der Erwerbstätigen stagniert, die Zahl der Rentner nimmt zu. Die Folgen sind seit Jahren steigende Rentenbeiträge und gleichzeitig sinkende Renten für die älteren Menschen.

Die Frage der finanziellen Sicherheit im Alter wird also immer brisanter. Darum sollte für jeden die private Altersvorsorge eine wichtige Säule der Vorsorge für den dritten Lebensabschnitt bilden. Und damit muss so früh wie möglich begonnen werden. Deshalb schauen sich immer mehr Erwerbstätige nach Alternativen um.

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Entsprechend steigt die Nachfrage nach privater Altersvorsorge. Das Problem: Es gab in Deutschland bis Ende der neunziger Jahre außer der Lebensversicherung keine geeignete Form der Geldanlage, die speziell auf das Ziel „Altersvorsorge“ ausgerichtet war. Die Politik hat auf die veränderte Situation sehr spät reagiert. Erst das „Dritte Finanzmarktförderungsgesetz“, das zum ersten April 1998 in Kraft trat, enthält Regelungen, die ähnlich wie in vielen anderen Ländern rentenorientierte Pensionsfonds möglich machen – das so genannte Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) oder die Pensionsfonds.

Wachstumsmotor für InvestmentfondsDas Altersvorsorge Sondervermögen (AS) ist ein Fondstyp, der erst durch das Drit-te Finanzmarktförderungsgesetz im April 1998 ermöglicht wurde. Innerhalb eines engen gesetzlichen Rahmens setzt der Fonds auf Sicherheit durch breite Streuung. Mindestens 51 Prozent müssen in Substanzwerten (Aktien, Immobilien) angelegt werden. Davon dürfen allerdings maximal 75 Prozent in Aktien und stillen Be-teiligungen, höchstens 30 Prozent in Immobilien investiert sein. Außerdem sind fest verzinste Anleihen und Anteile an anderen Fonds zugelassen. Die Erträge des Fonds werden während der Laufzeit nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt.

Keine starre Bindung: Damit das Ziel der Altersvorsorge tatsächlich erreicht wird, soll der Fonds mindestens 18 Jahre lang laufen, oder bei älteren Sparern minde-stens bis zum 60. Lebensjahr. Hat man sich für einen Fonds entschieden, muss der Anbieter einen Sparplan vorlegen. Darin wird dem Sparer die lange Laufzeit empfohlen, damit das angelegte Geld auch wirklich im Alter genutzt wird. Soweit die Theorie. In der Praxis braucht sich keiner an vorgeschriebene Laufzeiten halten. Der Sparplan kann mit einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. So kann man jederzeit an sein Geld, zum Beispiel wenn man in einen finanziellen Engpass gera-ten ist. Ist dieser durch Arbeitslosigkeit hervorgerufen, beträgt die Kündigungsfrist nur vier Wochen.

Variable Einzahlungen: Zu Beginn legt der Sparer zwar fest, wie viel monatlich an-gespart werden soll. Es ist aber auch möglich, diesen Betrag zu verändern, größere Einmalzahlungen vorzunehmen oder eine Weile mit den Beiträgen auszusetzen. Allerdings muss mindestens einmal im Jahr ein Betrag in den Fonds eingezahlt werden. Über die Kosten für die AS-Fonds entscheidet der Wettbewerb zwischen den Anbietern. Ein Ausgabeaufschlag ist wahrscheinlich, zusätzlich können Depot-gebühren anfallen, je nach Preispolitik des Anbieters. Angebote erhalten Sie bei Banken, Fonds-Shops oder bei den Anlagegesellschaften direkt.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Tipp:

Der Kauf von AS-Fondsanteilen sollte gut durchdacht sein. Auch wenn die monatlichen Beträge variabel sind, sollte man sich finanziell nicht überneh-men. AS ist nur eine zusätzliche Säule der Altersvorsorge. Das heißt, auch wer sich privat um seine Rente kümmert, muss trotzdem die gesetzlichen Beiträge weiter einzahlen.

AS-Pensionsfonds legen ihr Geld in Werten mit schwankenden Kursen an. Auf-grund möglicher Kursverluste trägt der Anleger also auch ein gewisses Risiko. Aber das ist bei den neuen Pensionsfonds geringer als bei den meisten anderen Fonds-arten. Dafür sorgen gesetzliche Vorgaben. Den Altersvorsorge-Sondervermögen ist es nämlich vorgeschrieben, ihre Anteile breit zu streuen. So müssen sie mindestens 21 Prozent dürfen aber höchstens 75 Prozent Aktien enthalten. Zusätzlich dürfen maximal 30 Prozent des Fondsvermögens in Immobilien angelegt sein. Daneben können beliebige Mengen festverzinsliche Anleihen und Anteile anderer Fonds in dem Paket gebunden sein. Durch diese breite Streuung und die empfohlene lange Laufzeit sinkt das Risiko erheblich.

Wem das trotzdem noch zu riskant ist, der hat nach drei Vierteln der Laufzeit die Möglichkeit, kostenlos, also ohne einen neuen Ausgabeaufschlag, die bis dahin angesparte Summe zum Beispiel in offene Immobilienfonds, Geldmarktfonds oder Rentenfonds umzuschichten. Die bringen auf lange Sicht zwar meist weniger Er-trag, dafür muss man auch weniger Angst vor Kursverlusten kurz vor Eintritt ins Rentenleben haben. Auch manche anderen Fonds bieten eine solche Umschichtung zwar an, teilweise auch kostenlos. Die Angebote für AS aber enthalten diese Mög-lichkeit prinzipiell.

Wie wird die Rente ausgezahlt?Ist der Sparplan abgelaufen, vereinbart man mit der Bank oder der Anlagegesell-schaft, über welche Zeitspanne und in welchen Raten das Kapital zurückbezahlt werden soll. Jetzt muss entschieden werden, ob man eine monatliche Rente er-halten will, oder die gesamte Summe auf einmal ausbezahlt werden soll. Selbst-verständlich kann das Guthaben auch beliebig lange unangetastet liegen bleiben oder es kann nur über einen Teil davon verfügt werden. Die Gesamtsumme oder der Rest kann dann weiterhin durch den Zinseszinseffekt wachsen. Wie sich regel-mäßige Einzahlungen auswirken und dass man – frühen Beginn und angemessene Verzinsung vorausgesetzt – auch mit kleinen Sparbeträgen Millionär werden kann, zeigt die Tabelle „Monatliche Einzahlungen ...“ Dabei zeigt sich, dass schon bei

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Monatliche Einzahlungen um mit 65 Jahren ein Vermögen von einer Million Euro zu erreichen

Beginn der monatlichen Einzahlung im Alter von Beginn der monatlichen Einzahlung im Alter von

Einzahlungen in Euro

bei einem Zinssatz von

Einzahlungen in Euro

bei einem Zinssatz von

4 % 6 % 8 % 4% 6% 8%

Geburt 291 119 46 31 Jahren 1.226 813 529

1 Jahr 303 126 49 32 Jahren 1.294 872 575

2 Jahren 317 133 54 33 Jahren 1.366 933 626

3 Jahren 331 142 58 34 Jahren 1.444 1.000 680

4 Jahren 345 150 62 35 Jahren 1.528 1.072 741

5 Jahren 360 160 67 36 Jahren 1.617 1.152 807

6 Jahren 376 169 72 37 Jahren 1.715 1.237 880

7 Jahren 393 180 79 38 Jahren 1.820 1.330 961

8 Jahren 411 191 85 39 Jahren 1.933 1.433 1.049

9 Jahren 429 203 92 40 Jahren 2.057 1.546 1.148

10 Jahren 448 215 100 41 Jahren 2.192 1.668 1.257

11 Jahren 469 229 107 42 Jahren 2.339 1.804 1.378

12 Jahren 490 244 117 43 Jahren 2.501 1.954 1.513

13 Jahren 512 258 125 44 Jahren 2.680 2.120 1.664

14 Jahren 537 275 135 45 Jahren 2.877 2.305 1.833

15 Jahren 562 292 147 46;Jahren 3.095 2.511 2.024

16 Jahren 588 311 159 47 Jahren 3.340 2.743 2.240

17 Jahren 615 331 171 48 Jahren 3.614 3.004 2.485

18 Jahren 645 352 186 49 Jahren 3.925 3.301 2.766

19 Jahren 675 375 201 50 Jahren 4.278 3.641 3.089

20 Jahren 708 399 217 51 Jahren 4.683 4.033 3.464

21 Jahren 742 425 235 52 Jahren 5.151 4.489 3.902

22 Jahren 779 453 255 53 Jahren 5.700 5.024 4.419

23 Jahren 818 482 276 54 Jahren 6.351 5.661 5.039

24 Jahren 859 515 299 55 Jahren 7.134 6.430 5.790

25 Jahren 902 548 324 56 Jahren 8.093 7.375 6.717

26 Jahren 948 585 352 57 Jahren 9.296 8.563 7.886

27 Jahren 996 624 381 58 Jahren 10.844 10.097 9.400

28 Jahren 1.049 667 414 59 Jahren 12.913 12.150 11.432

29 Jahren 1.105 712 448 60 Jahren 15.813 15.034 14.296

30 Jahren 1.163 761 487

Unter Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags von 5 Prozent und einer Wiederanlage der Ausschüttungen zum Anteilswert. Que

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Einzahlungsbeginn ein Jahr nach der Geburt die monatlichen Einzahlungen deut-lich höher sein müssen, um das gleiche Ziel zu erreichen. Diese Differenz wird mit jedem Jahr größer. Deshalb ist es so wichtig, den Entschluss „ab jetzt spare ich“ so schnell wie möglich umzusetzen. Denn die gleiche Wirkung tritt auch ein, wenn das Vermögensziel bescheidener ist.

Umgekehrt lässt sich natürlich auch ausrechnen, wie lange man im Alter von einem bestimmten Vermögen leben kann, wenn monatlich ein fester Betrag für den Le-bensunterhalt entnommen wird und der jeweils verbleibende Rest weiterhin Zinsen bringt. Je geringer die Entnahmen auf der einen Seite sind und je höher der Zins, der sich in dieser Zeit erzielen lässt, umso länger kann man von dem angesparten Vermögen zehren. Diesen Zusammenhang verdeutlicht die Tabelle: „Im Alter vom Vermögen leben.“

Im Alter vom Vermögen lebenSoviel Geld (in Euro) können Sie 10, 15 oder 20 Jahre lang monatlich entnehmen, wenn Sie Erträge und Kapital in diesem Zeitraum verbrauchen wollen

Bei einem Vermögen von beträgt Ihre monatliche Entnahme während einer

Dauer von beträgt Ihre monatliche Entnahme während einer Dauer von

Euro 10 Jahren 15 Jahren 20 Jahren

6% 7% 8% 6% 7% 8% 6% 7% 8%

50.000 407 548 572 595 416 441 467 352 379

100.000 1.097 1.143 1.190 831 882 933 704 758 814

150.000 1.645 1.715 1.785 1.247 1.322 1.400 1.055 1.137 1.220

200.000 2.193 2.286 2.381 1.662 1.763 1.866 1.407 1.516 1.627

250.000 2.741 2.858 2.976 2.078 2.204 2.333 1.759 1.895 2.034

300.000 3.290 3.429 3.571 2.493 2.645 2.799 2.111 2.274 2.441

400.000 4.386 4.573 4.761 3.324 3.526 3.733 2.815 3.031 3.254

500.000 5.483 5.716 5.952 4.155 4.408 4.666 3.518 3.789 4.068

Quelle: Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)

Investmentfonds und RiesterrenteDie Politik hat mittlerweile erkannt, dass eine Altersabsicherung nur über die ge-setzliche Rente, künftig nicht mehr ausreichen wird. Mit dem Altersvermögensge-setz (AvmG) - seit 2002 - und dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - seit 2005 - wurden daher Reformen beschlossen, die sowohl betriebliche als auch private Vorsorge fördern. Mit dem AvmG wurde die so genannte Riesterrente eingeführt. Im Rahmen der Riesterrente werden alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Ren-

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te pflichtversichert sind, gefördert. Das gilt auch für Beamte, Angestellte im öffent-lichen Dienst, Zeitsoldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und für Landwirte. Zunächst das Grundsätzliche zur Riesterrente:

• Start am 1. Januar 2002.

• Die Teilnahme ist freiwillig. Keiner muss also eine Riesterrente abschließen.

• Die Förderung besteht aus staatlichen Zulagen.

• Die Förderung greift ab dem Jahr 2008 in vollem Umfang. Von 2002 steigt sie kontinuierlich in Zwei-Jahres-Sprüngen an.

• Besonders Familien mit vielen Kindern profitieren davon.

• Nur bestimmte Sparverträge werden gefördert. Sie müssen im Alter eine lebenslange Rente garantieren.

• Die Sparverträge müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht in Bonn ( BaFin) zertifiziert sein.

Voraussetzungen für die Zertifizierung sind: • Dem Kunden wird zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert, am Ende

mindestens über die Gesamtsumme der eingezahlten Beträge verfügen zu können.

• Die Sparpläne laufen mindestens bis zum 60. Lebensjahr beziehungsweise dem Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

• Während der Auszahlungsphase wird dem Anleger eine fixe oder eine stei-gende monatliche Auszahlung zugesagt.

• Ab dem Alter von 85 Jahren erhält der Kunde eine lebenslange, gleich blei-bende Leibrente.

Das sind die wichtigsten Angaben zu der in mancher Hinsicht etwas komplizierten Riesterrente. Entscheidend aber für Sie als Investmentfonds-Sparer ist dabei: Sie erhalten die staatlichen Zulagen für die Riesterrente. Denn: Wer mit zertifizierten Rentenversicherungen, Banksparplänen oder Fondssparplänen privat vorsorgt, der erhält auch die staatliche Förderung!

Beispiel für eine Riesterrente: Bei der UniProfiRente – das ist ein zertifiziertes Fondsspar-Produkt der Investmentgesellschaft der Volksbanken und Raiffeisenkas-sen - investiert der Anleger seine Spargelder möglichst lange in einen internationa-len Aktienfonds, den UniGlobal. Um das garantierte Kapital am Ende der Laufzeit zu erreichen, wird in Phasen stark schwankender Aktienkurs ein Sicherheitspolster

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geschaffen. Das geschieht durch Umschichtung in den Rentenfonds UniZins. Diese Notwendigkeit ergibt sich prinzipiell mit zunehmendem Alter des jeweiligen An-legers. Umgekehrt können junge Anleger auch bei schwachen Börsen in Aktien investiert bleiben. Sie sollten sogar weitere Aktien auf niedrigem Niveau erwerben, damit sie die höheren Renditechancen von Aktienfonds bewahren.

Das Ziel der UniProfiRente ist, Sparbeiträge möglichst lange in den UniGlobal, also den Aktienfonds, zu investieren. Das ist ein weltweit in Standardwerte inve-stierender Fonds. Der UniGlobal ist das tragende Element des Ansparplans. Diesen Fonds gibt es bereits seit 1960. Er enthält Aktien aus der ganzen Welt. Ergänzt wird das Konzept durch den Rentenfonds UniZins. Er investiert in festverzinsliche Anleihen aus Deutschland. Ihn gibt es seit 1984. Es liegt bei jedem Anleger, dieses Angebot mit anderen zu vergleichen. Alle großen Investmentgesellschaften haben für die Riesterrente einen Sparplan. Da gibt es die Deka BonusRente, die DWS TopRente, den BHW Förderfonds-Sparplan, den Activest Switch Förder-Plan, die DIT-Fonds-Vorsorge oder das Adig Förderdepot. Jeder dieser Riester-Fonds verfolgt ein eigenes Konzept.

Staatlichen Zulagen steigern die RenditeDie eigentliche Rendite bei der Riesterrente stammt aus den monatlichen Zulagen des Staates über die vielen Jahre des Sparplans. Egal, für welches Produkt Sie sich am Ende entscheiden - das ist geschenktes Geld. Und einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Die staatlichen Förderungen können Sie der Tabelle: „Höhe der staatlichen Zulagen zur Riesterrente“ entnehmen.

Höhe der staatlichen Zulagen zur„Riesterrente“

Steuerlicher Veranlagungszeit-raum

Mindest-Eigenbeteili-gung pro Jahr um volle Zulage zu erreichen

Max. Grund-zulage pro Jahr je Steuer-pflichtigen

Höhe der Kinderzula-ge pro Kind und Jahr

2002 und 2003 1 % bis maximal 552 € 38 € 46 €2004 und 2005 2 % bis Maximal 1.050 € 76 € 93 €2006 und 2007 3 % bis maximal 1.575 € 114 € 138 €Ab 2008 4 % bis maximal 2.100 € 154 € 185 €

Diese staatliche Förderung hat entscheidenden Einfluss auf die Rendite der Riester-rente. Beispiel: Wir nehmen eine Familie mit zwei Kindern. Sie hat ein Jahres-Brut-to-Einkommen von – sagen wir mal – 30.000 Euro. Davon muss sie vier Prozent

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in die Riesterrente stecken. Das wären also 1.200 Euro. Der Staat gibt der Familie davon 524 Euro an Grundzulage und Kinderzulagen. Die Familie muss also selbst nur 676 Euro aufbringen. Sie bekommt also über viele Jahre hinweg eine staatliche Förderung in der Höhe von rund 40 Prozent des angesparten Kapitals geschenkt. Erst wenn die Kinder ihre Ausbildungszeit beendet haben, fallen die Kinderzulagen weg. Die Grundzulage aber gibt es bis zum Auslauf des Sparvertrags.

Zulagen und SteuernDie Zulage zahlt Ihnen der Staat zusätzlich zu den von Ihnen in Eigenleistung erbrachten Beiträgen. Voraussetzung ist, das Sie einen entsprechenden Antrag auf dem amtlichen Formular gestellt haben. Das Antragsformular versendet das depot-führende Kreditinstitut beziehungsweise ihr Fondsanbieter zusammen mit dem Er-gänzungsbogen für die Kinderzulage. Die Auszahlung der Zulage erfolgt direkt auf Ihr Anlagekonto. Der Betrag wird von Ihrer Fondsgesellschaft für Sie angelegt.

Parallel zu Ihrem Antrag auf staatliche Zulage können Sie ihre für die „Riesterren-te“ aufgewendeten Sparbeiträge zusätzlich als Sonderausgabe ansetzen. Das erwei-tert die Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen. 2004 und 2005 lassen sich auf diese Weise bis zu 1050 Euro von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Diese Obergrenze steigt in den Jahren 2006 und 2007 auf jährlich 1575 Euro und erreicht dann ab 2008 jährlich 2100 Euro. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung für Sie, ob Ihre Steuerersparnis durch den Ansatz als Sonderausgabe höher ausfällt als die staatliche Zulage. In diesem Falle bekommen Sie die Zulage und darüber hinaus den Differenzbetrag als Steuererstattung.

Fondserträge, die Ihr zertifizierter Fondssparplan erzielt, bleiben bis zum Beginn der Rente steuerfrei. In dieser Zeit fallen weder Zinsabschlag (bis Ende 2008) noch Ab-geltungsteuer (ab 2009) auf Dividenden an. Zu beachten ist aber, dass die im Alter ausgezahlten Renten aus dem angesparten Kapital Ihrer „Riesterrente“ voll mit dem übrigen Einkommen zusammen zu versteuern sind. Das nennt man „nachgelagerte Besteuerung.“ Aufgrund des in der Regel geringeren Steuersatzes im Ruhestand ist die Form für die meisten Anleger allerdings günstiger als die „vorgelagerte Besteu-erung“, bei der die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden, wie dies früher der Fall war.

Wichtig: Schon jetzt ist klar: Familien mit geringem bis durchschnittlichem Ein-kommen mit einem oder mehreren Kindern zählen zu Nutznießern der Riesterrente. Sonst gilt: Jeder muss es sich selbst durchrechnen lassen, ob sich für ihn die Rie-

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sterrente lohnt oder nicht. Nehmen sie sich die notwendige Zeit dafür. Sonst ver-schenken Sie Geld von Vater Staat. Und fragen Sie Ihren Berater bei Ihrer Bank!

Steuerliche Aspekte des FondssparensDer Erfolg einer Geldanlage hängt nicht zuletzt davon ab, ob auch die steuerlichen Bedingungen beachtet werden. Denn wenn das Finanzamt mehr von Ihren Erträgen kassiert als Sie selbst, ist das nicht nur unerfreulich und demotivierend für jeden Sparer. Es bedeutet auch, dass Sie das Ziel ihrer Vermögensbildung nicht oder nur mit Zeitverzögerung erreichen.

1. Steuern auf Erträge von inländischen Fonds: Das Gesetz in Deutschland über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) enthält eigene steuerliche Regelungen für Fonds. Grundsätzlich gibt es drei Einkommens- beziehungsweise Ertragsarten bei Fonds, die der Anleger im Inland versteuern muss: Zinsen, Dividenden und Ver-äußerungsgewinne. Die Erträge sind unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder thesauriert werden, entsprechend dem persönlichen Einkommenssteuersatz beim privaten Anleger als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zu versteuern. Bei den fol-genden Ausführungen zur Besteuerung von Fondserträgen sind nur die Gesetze für in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Fonds erläutert.

Für Erträge, die bei einem Investment im Ausland anfallen, kommen die dort je-weils geltenden Gesetze zur Anwendung. (näheres dazu weiter unten im gleichen Kapitel). Steuerabkommen mit den jeweiligen Ländern ermöglichen es aber, dass mit der Einkommensteuererklärung diese Steuer teilweise zurückerstattet wird.

2. Ausgeschüttete Gewinne sowie thesaurierte (im Fonds verbleibende erwirt-schaftete Erträge) Zinserträge und Dividenden des jeweiligen Fonds unterliegen (bis Ende 2008) der Kapitalertragssteuer oder der Zinsabschlagsteuer (ZASt). Die ZASt beträgt 30 Prozent. Sie betrifft Zinsen aus Rentenpapieren, Termingeschäften oder Anlagen in Geldmarktfonds oder Festgeld. In diesen Fällen zahlt die Kapi-talanlagegesellschaft 30 Prozent Zinsabschlagsteuer bei ausschüttenden und bei thesaurierenden Fonds, jeweils zuzüglich des Solidarzuschlags. Nur wer seine the-saurierenden Fonds selbst verwahrt, muss 35 Prozent Zinsabschlagsteuer zahlen. Ab 2009 werden alle Erträge einheitlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent un-terworfen, sofern Sie den Sparerfreibetrag übersteigen (und Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag gegeben haben).

Bei Dividenden aus Aktienbesitz, die ein Fonds ausschüttet, muss dieser am Ende des Geschäftsjahres 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag abführen. Bei thesaurierenden Fonds erhält der Anleger hierüber eine Steuerbe-scheinigung, denn in allen Fällen handelt es sich (bis Ende 2008) um eine Steuer-vorauszahlung des Privatanlegers, die auf die endgültige Einkommensteuerschuld

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angerechnet werden kann. Ab 2009 ist mit der Abgeltungsteuer alles erledigt – falls Sie nicht von sich aus die Erträge in die Einkommensteuererklärung aufneh-men, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu holen.Die Depotbank weist mit den Zinserträgen des Anlegers auch die gezahlte Steuer aus. Der Anleger kann auch bei seiner Depotbank schon vor der Ausschüttung einen Freistellungsauftrag für die jeweiligen Freibeträge einreichen. Dann wird bis zur Obergrenze keine Kapi-talertrags- bzw. Abgeltungsteuer auf Zinserträge einbehalten. Auch bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) für Anleger, die aufgrund entspre-chend geringer Einkünfte nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, wird kein Steuerabschlag erhoben. Wird die NV dem depotführenden Institut rechtzeitig vor Ausschüttung vorgelegt, behält dieses bei der Ausschüttung keine Steuer ein Das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz stellt die NV aus.

3. Private Veräußerungsgewinne: Beim Verkauf von Fondsanteilen werden diese bis Ende 2008 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Spekulationsfrist ähn-lich wie bei Aktien versteuert. Sie müssen in der KSO angegeben werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben nach § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Genau genommen werden die „Spekulationsgeschäfte“ in den Zeilen 48 bis 50 behandelt. In Zeile 48 der Verkaufspreis der Fondsanteile, in Zeile 49 der Anschaffungspreis der Fondsanteile und in Zeile 50 steht der Gewinn. Die Spekulationsfrist beträgt zwölf Monate. Danach sind bei Wertpapieren, die vor Ende 2008 erworben wur-den, Veräußerungsgewinne steuerfrei. Spekulationsgewinne unterhalb von 512 Euro pro Kalenderjahr bleiben unabhängig von irgendwelchen Fristen steuerfrei. Spekulationsgewinne unter der Höhe von 512 Euro (also bis 511,99 Euro) bleiben unabhängig von irgendwelchen Fristen steuerfrei. Bei kürzerer Besitzdauer als 12 Monate sind die Veräußerungsgewinne ebenfalls in der Anlage KSO anzugeben, sofern der Gewinn mindestens 512 Euro beträgt. Das ändert sich ab 2009 durch die Abgeltungsteuer!

Achtung: Bei Steuerhinterziehung drohen saftige Strafen. Steuersünder, die ihre Spekulationsgewinne ins Ausland verlagern und verschweigen und erwischt wer-den, müssen nachzahlen. Außerdem wird ein Hinterziehungszins von sechs Prozent pro Jahr fällig. Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt zehn Jahre. Das heißt: Die Steuerfahnder haben genügend Zeit, den Steuersündern auf die Schliche zu kommen. Bei Zinsen und Dividenden zu mogeln, wird aber immer schwerer, da ab 2009 die Abgeltungsteuer vor Auszahlung direkt von der Bank an den Fiskus abgeführt wird.

4. Verluste aus den Veräußerungsgeschäften: Wenn sie bis Ende 2008 innerhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden, können sie ab 2009 mit Veräußerungsgewinnen späterer Jahre verrechnet werden, um die Steuern zu reduzieren. Ein Beispiel: Hat

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ein privater Anleger2008 einen Spekulationsverlust von 2.000 Euro ausgewiesen und liegen seine Spekulationsgewinne 2009 oder später bei 2.999 Euro, ergibt sich ein Restbetrag von 999 Euro. nur dieser wird mit 25 Prozent Abgeltungsteuer (also 249,75 €) belastet.. Verluste aus der Zeit bis Ende 2008 können noch bis zum Jahr 2013 mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

5. Zwischengewinne, die ein Fonds während des Verlaufs eines Geschäftsjahres durch Kursgewinne bei Veräußerung von Aktien macht, bleiben fondsintern steu-erfrei.

Die kritischen Grenzen beachten

Bis einschließlich Steuerjahr 2008 gilt: Ein Tag weniger als zwölf Monate oder ein Cent mehr als 511,99 Euro führen sofort zur vollen Steuerpflicht bei Spe-kulationsgewinnen! Denn es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag! Für die Dauer der Spekulationsfrist gilt: Wer auch nur einen Tag zu früh verkauft, hat das dem Finanzamt zu melden. Deshalb sollte man sich merken, dass die Tageszahl, an der man im Vorjahr gekauft hat, vorbei sein muss, wenn man Steuern umgehen will. Beispiel: Hat jemand am 31. März eines Jahres Fondsanteile gekauft, dann darf er sie erst am 1. April des dar-auffolgenden Jahres ohne Zugriff des Finanzamts verkaufen! Ab 2009 gilt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die unabhängig von Fristen direkt von der Bank einbalten wird.

6. Solidaritätszuschlag: Seit dem 1. Januar 1998 wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftssteuer und die Zinsabschlagsteuer er-hoben. Das gilt auch für die Abgeltungsteuer. Sofern ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) vorliegt, wird für die entsprechenden Erträge kein Solidaritätszuschlag einbehalten.

7. Erbschaftssteuer: Bei einem Nachlass, zu dem auch Fondsbeteiligungen ge-hören, greift die Erbschaftssteuer. Ihre Höhe ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Nachlasses. Angesetzt wird der Fondsanteil mit dem Rücknahme-preis. Es gelten außerdem gesetzlich festgelegte Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und Enkel.

8. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag: Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag zu. Bei Ledigen sind dies seit dem Januar 2004 1.370 Euro, bei Verheirateten das Doppelte, also 2.740 Euro. Ab 2007 verschlechtert sich die Lage für Sparer. Die große Koalition hat ihnen die Freibeträge nochmals hal-biert! Mit der Umstellung auf die Abgeltungsteuer wurden zudem Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale zu einem Betrag zusammengezogen: 801 € für Le-

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dige und 1.602 € für Verheiratete. Darüber hinaus gehende Werbungskosten wer-den ab 2009 nicht mehr berücksichtigt.

Wichtig: Die Höhe der Freibeträge ist gesetzlich geregelt. Sie kann sich also auch in Zukunft nach unten (und theoretisch auch nach oben) ändern. Es empfiehlt sich, die sich ständig ändernde Steuergesetzgebung in diesem und anderen Punk-ten aufmerksam zu verfolgen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden und um Ärger mit dem Finanzamt auszuschließen. Mit der Werbungskostenpauscha-le sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich ist. Höhere Werbungskosten können, wenn sie belegt werden, letztmalig bei der Einkommensteuererklärung 2008 geltend gemacht wer-den. Wichtig: Der Ausgabeaufschlag, der beim Kauf der meisten Fonds fällig wird, zählt nicht zu den Werbungskosten. Grundsätzlich aber gilt: Anleger, die nicht die Pauschale wählen und dafür ihre Ausgaben detailliert dem Fiskus vorlegen, fahren bis Ende 2008 meistens besser angesichts der speziellen Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Investmentsparen auftreten, kommen: Bücher- und Aktenschränke, Computer mit spezieller Börsen- und Fondssoftware, Fachliteratur oder Beiträge zu Vereinen, die durch ihre Aktivitäten den Mitgliedern möglichst hohe Erträge aus Kapitalvermögen verschaffen möchten. Dazu zählt zum Beispiel der Mitgliedsbeitrag zur Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), deren Zeitschrift „Wertpapier“ zu den Klassikern unter den Finanzzeitschriften ge-hört. Die Attraktivität eines Investments in Fonds hängt auch von den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Deshalb sollte jeder Investor über die gerade geplanten oder bereits durchgeführten Gesetzesänderungen auf dem Laufenden sein. Das gilt auch für entsprechende Gerichtsentscheide, denn es ist zu erwarten, dass ab 2009 immer wieder versucht werden wird, die Berücksichtigung von notwendigen Wer-bungskosten vor den Finanzgerichten einzuklagen. Bis zur endgültigen Klärung, ob die Beschränkung auf die Pauschale verfassungsmäßig zulässig ist, kann es noch Jahre dauern.

Überraschungen bei ausländischen FondsWer in Deutschland ausländische Fonds kaufen will, sollte vorher klären, ob sie von der BaFin zugelassen sind oder zumindest einen steuerlichen Vertreter hierzu-lande haben. Wenn beides nicht zutrifft, kann es nach dem Kauf zu unangenehmen Überraschungen kommen. In der Praxis stehen ausländische Fonds ohne Zulassung steuerlich im Abseits. Denn: Ausländische Investmentfonds, die weder eine Ver-triebszulassung noch einen steuerlichen Vertreter in Deutschland haben, werden nach § 18 Abs. 3 Auslandsinvestment-Gesetz behandelt. Und das heißt: Der Erwerb eines solchen Fonds lohnt sich in der Regel nicht, weil die Besteuerung in einem solchen Fall viel höher liegt als bei einem deutschen Fonds. Es gelten nämlich:

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

* Volle Besteuerung der Ausschüttungen einschließlich der Kursgewinne beim Ver-kauf von Wertpapieren etwa innerhalb eines Aktienfonds.

* Eine alljährliche Besteuerung von 90 Prozent des Wertzuwachses oder Kursge-winnes des jeweiligen Fonds am Ende eines Kalenderjahres.

Sogar wenn der Kurs eines Fondsanteils innerhalb eines Jahres sinkt, wird der letzte Kurs am Ende des Kalenderjahres zugrunde gelegt und mit zehn Prozent besteuert. Das bedeutet: Zusätzlich zu dem Verlust auf dem Papier wird der Anleger auch noch durch eine Steuer belegt, da der Fonds ja nicht verkauft wurde. Wird der Fonds verkauft, müssen 20 Prozent vom Rücknahmepreis versteuert werden.

Achtung: Ein ausländischer Fonds nach § 18 Abs. 3 des Auslandsinvestment-Gesetzes muss schon unglaubliche Renditen erzielen, wenn er sich für einen steu-erehrlichen Anleger in Deutschland noch lohnen sollte.

Nicht ganz so hart trifft es ausländische Fonds, die zwar hierzulande nicht zum Vertrieb zugelassen sind, aber einen steuerlichen Vertreter in Deutschland haben. Als steuerlicher Vertreter gilt, wer die ausländische Fondsgesellschaft gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten vertreten kann. Dann gilt § 18 Abs. 1 und 2 Auslandsinvestment-Gesetz. In einem solchen Fall beschränkt sich der Steuer-nachteil auf die Kursgewinne, die der Fonds bei der Transaktion eines Managers in-nerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist (bis Ende 2008) erzielt hatte. Immerhin ein dicker Nachteil. Durch die Neuerungen im Investmentsteuergesetz 2004 fallen die Unterscheidungen und unterschiedliche Besteuerung ausländischer Investment-fonds weg (siehe dazu weiter unten im letzten Abschnitt im Steuerkapitel).

Ausländische Fonds „deutscher Provenienz“Eine nicht zu vernachlässigende Gruppe ausländischer Fonds sind diejenigen, die von der BaFin zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sind. Man nennt sie aus-ländische Fonds deutscher Provenienz (deutscher Herkunft). Diese Investment-fonds werden nach § 17 Auslandsinvestment Gesetz steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Mit einer wesentlichen Ausnahme: Im Gegensatz zu deutschen Fonds können diese ausländischen Fonds dem Anleger keinen Anspruch auf Vergütung der Körperschaftssteuergutschrift verschaffen. Zu dieser großen Gruppe gehören auch die immer wieder in Zeitungsberichten oder Statistiken auftauchenden so genannten Sicaf- oder Sicavfonds. Dies sind französische oder luxemburgische Investmentgesellschaften, die man mit den deutschen Fondsgesellschaften nach KAGG vergleichen kann. Sie haben häufig in Luxemburg ihren Sitz und sind da-mit Wertpapier- und Geldmarktfondsgesellschaften nach Luxemburger Recht und somit ausländische Fonds deutscher Provenienz. In der Regel bedarf es für deren

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Genehmigung deshalb nur eines Antrags auf Vertriebszulassung bei der BaFin, dem nach einigen Wochen Bearbeitungsfrist zugestimmt wird.

Die Zulassung der ausländischen Fonds deutscher Provenienz zum Vertrieb ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Fonds-markt. Doch bis zu einer Harmonisierung der steuerrechtlichen Fragen in Euroland (12 EU-Staaten) oder im Gebiet aller, mittlerweile 25 EU-Staaten ist noch ein weiter Weg. Hemmnisse sind die komplizierten nationalen Steuergesetzgebungen und die faktischen Probleme beim Vertrieb in den Mitgliedsländern.

Steuern auf in- und ausländische DividendenNach dem Steuersenkungsgesetz zur Besteuerung von Investmentfonds bleiben in- und ausländische Dividenden eines Fonds sowohl bei Ausschüttung als auch bei der Thesaurierung steuerfrei, und zwar für die Kapitalgesellschaften als Fondsanle-ger. Für die in Privatvermögen gehaltenen Fondsanteile gilt aber: In- und auslän-dische Dividendenerträge sind bei Ausschüttung oder Thesaurierung nur zur Hälfte steuerpflichtig, (§§ 40 II KAGG, 3 Nr. 40 EStG). Die andere Hälfte bleibt steuerfrei nach dem zwischen 2002 und 2008 Halbeinkünfteverfahren. Hier gelten für vor 2009 erzielte Einkünfte bis einschließlich Steuerjahr 2008 folgende Regeln:

Die von Aktiengesellschaften ausgeschütteten Dividenden sind mit 25 Prozent Kör-perschaftssteuer belastet (die ausgeschütteten 75 Prozent Dividenden nennt man Bardividende). Der Dividendenempfänger hat keine Möglichkeit der Anrechnung oder Auszahlung der Körperschaftssteuer (sog. Definitivbesteuerung mit 25 Prozent Körperschaftssteuer) mehr. Die ausgeschütteten Dividenden sind vom Anteilinha-ber - zum Ausgleich der fehlenden Körperschaftssteueranrechnung - nur noch zur Hälfte zu versteuern, die andere Hälfte ist steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Werbungs-kosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Dividenden stehen, sind dem-zufolge bei Fonds nur zur Hälfte abziehbar (§ 3 c Abs. 2 EStG).

Von der in der Ausschüttung oder Thesaurierung enthaltenen Bardividende wird eine Kapitalertragssteuer von nur noch 20 Prozent anstelle bisher 25 Prozent einbe-halten. Bemessungsgrundlage ist die gesamte Bardividende, auch wenn sie nur zur Hälfte steuerpflichtig oder sogar vollständig steuerfrei ist. Diese Kapitalertragssteuer kann bei Steuerveranlagung auf die Steuerschuld des Steuerpflichtigen angerech-net oder gegen Vorlage eines Freistellungsauftrages oder einer NV-Bescheinigung ausgezahlt werden. Die Anrechnung bzw. Auszahlung der Kapitalertragssteuer er-folgt in voller Höhe, auch wenn die Dividende nur zur Hälfte steuerpflichtig oder sogar steuerfrei ist (§ 36 II Nr. 2 EStG).

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„Steuerreformen“ ohne Ende

Unbeständigkeit gehört zu den Problemen der deutschen Steuerpolitik. Nicht zuletzt Sparer und Anleger müssen sich regelmäßig informieren, um keine Fristen zu versäumen oder sich keine Nachteile einzuhandeln, die später bei der Steuererklärung nicht mehr zu korrigieren sind. Auch die Abgeltungsteu-er wird erfahrungsgemäß einen „Rattenschwanz“ von zusätzlichen Erlassen des Finanzministers, nachträglichen gesetzlichen Änderungen und Entschei-dungen der Finanzgerichte nach sich ziehen. Wer dem Finanzamt keine Ge-schenke machen will, muss daher notgedrungen am Ball bleiben und die ent-sprechende Berichterstattung in den Medien verfolgen. Bei der Verwendung aktueller Steuersoftware zur Bearbeitung der alljährlichen Steuerklärung ist das entsprechende Experten-Know-How zwar schon eingearbeitet. Aber wenn Sie nicht bereits im Laufe des Jahres die steuerlichen Folgen Ihrer Anlageent-scheidungen bedacht, die notwendigen Belege gesammelt oder Fristen be-achten haben, lässt sich später bei den Steuern oft nicht mehr viel steuern!

Durch das Investmentsteuergesetz (InvStG), das Anfang 2004 in Kraft trat, wurde die Benachteiligung ausländischer gegenüber inländischen Investmentfonds auf-gehoben. Dividenden, die ausländischen Fonds zufließen, unterliegen ebenso wie inländischen Fonds mit allen zwischen 2002 und Ende 2008 erzielten Erträgen dem Halbeinkünfteverfahren, ab 2009 der Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Soli und ggf. Kirchensteuer). Das heißt: die Ausschüttung ist bis Ende 2008 bei Privatan-legern zur Hälfte steuerfrei. Daraus ergibt sich, dass zum Beispiel von 1.000 Euro Bruttodividende nach Abzug der Körperschaftssteuer 750 Euro als Bardividende zur Versteuerung bei der Einkommensteuererklärung übrig bleiben. Von diesen 750 Euro wird aber nur die Hälfte, also 375 Euro, zur Steuerberechnung herangezogen. Über die Höhe der Steuersumme entscheidet der individuelle Steuersatz. Ab 2009 ist mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer durch die Bank der Fall für Sie erle-digt – es sei denn, sie rollen ihn aus eigenem Interesse im Rahmen der Einkommen-steuer von sich aus wieder auf. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, wenn Sie Gewinne mit Verlusten verrechnen können oder es sich um Wertpapiere handelt, für die als „Altbestände“ weiterhin die Spekulationsfrist von 12 Monaten gilt.

Vorsicht bei Kosten und GebührenVor der Rendite stehen die Gebühren. Das gilt auch und ganz besonders bei Pro-dukten, die Sparern mit Blick auf die Abgeltungsteuer angepriesen werden. Als er-stes wollen die Fondsmanager für ihre Dienste bezahlt werden. Aber nicht nur das:

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Die Fondsverwaltung schluckt auch einen Teil des Geldes der Anleger und somit auch Rendite auf ihr Gespartes. Dazu kommt: Ebenso wie bei der Direktanlage an der Börse über eine Bank oder Sparkasse fallen auch beim Erwerb von Fonds Kosten und Gebühren an. Sie haben es dabei mit einer ganzen Schar von Fondsverkäufern zu tun. Sie sorgen für den Vertrieb von Investmentfonds. Dabei handelt es sich um Bankberater (66 Prozent), Versicherungsvertreter (17 Prozent), selbstständige Fondsvermittler und Finanzvertriebe (12 Prozent) und Discountbroker (5 Prozent). Die Folge ist: Sie müssen mit einem Katalog von „Spesen“ rechnen. Dazu zählen:

1. Ausgabeaufschlag: Je nach Fondsart, ob Aktien- oder Rentenfonds, werden zwischen ein und fünf Prozent verlangt. Dieser Betrag wird bei Einzahlung der In-vestitionssumme fällig, also bei monatlicher Einzahlung jeden Monat neu und bei einmaliger Einzahlung alles auf einen Schlag. Beispiel: Bei einer Investitionssum-me von 10.000 Euro in einen Aktienfonds gehen bei 5 Prozent Ausgabeaufschlag 500 Euro an die Fondsgesellschaft und nur 9.500 Euro werden wirklich angelegt. Die Differenz von 500 Euro geht für die Vertriebskosten drauf. Diese Gebühr er-scheint in den meisten Fällen nicht auf den Kontoauszügen des Anlegers. Sie wird fondsintern abgerechnet. Es ist insofern eine Art unsichtbare Gebühr. Außerdem wird dieser Kostenpunkt in vielen Beratungsgesprächen noch immer nicht deutlich genug angesprochen.

2. Depotgebühr: Werden die Fondsanteile bei einer Bank aufbewahrt, ist mit einer Gebühr von mindestens zehn Euro pro Jahr zu rechnen. Die Höhe ist letztlich Angelegenheit der Bank, Sparkasse oder Investmentgesellschaft. Dieser Kosten-punkt kann also stark variieren.

3. Verwaltungsvergütung: Das ist die Managementgebühr für die laufenden Kosten im Fonds selbst, also zum Beispiel Provisionen für An- und Verkauf der im Fonds gehaltenen Wertpapiere. Sie betragen in der Regel mindestens ein Prozent. Es kann aber auch deutlich darüber liegen.

Sonstige Verwaltungsgebühren: Hierin enthalten sind Berichterstattungskosten, Kosten für die Fondsprospekte. Dadurch entfallen noch einmal mindestens 0,1 Pro-zent.

4. Fonds-Wechsel-Kosten: Wer innerhalb einer Fondsgesellschaft wechseln will, also zum Beispiel sein Kapital von einem Aktienfonds in einen Rentenfonds umschichten will, zahlt je nach Fondsgesellschaft eine Gebühr (im Fachchinesisch auch Switch-Gebühr genannt).

Beispiel: Bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro können sich die Kosten ein-malig auf 500 Euro und pro Jahr auf zusätzliche 200 Euro summieren. Das muss

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

der Fonds erst einmal erwirtschaften, bevor er aus der Sicht des Fondskäufers in die Gewinnzone gelangt.

Wichtig: Bei so genannten „no-load“ Fonds werden keine Ausgabeaufschläge erhoben. In Deutschland wird bei derartigen Fonds die Bezeichnung „Typ 0“ an den Fondsnamen angehängt. Doch Vorsicht: In diesen Fällen gilt meist eine erhöhte Verwaltungsvergütung plus eine erfolgsbezogene Vergütung, die dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen ist.

Beim Kauf von Fondsanteilen sollte man sich genau über die Kosten informieren. Warum nicht eine Liste der Kosten verlangen? Doch eines ist auch klar: Nur auf die Kosten starren wäre kurzsichtig. Doch Preis- und Kostenvergleich und selbst-bewusstes Auftreten bei der Bank können nicht schaden. Wichtig wird zunehmend der Blick auf eine neue Kennzahl für den Anleger: Die Total Expense Ratio (TER). Sie zeigt mit einer Zahl in Prozenten, wie hoch die Gesamtbelastung des Fondsver-mögens ist, die aus dem Fondsvermögen jedes Jahr für Kosten abgezogen wird und auf dem Konto der jeweiligen KAG landet. Der Anleger hat mit der TER den Vorteil, die Kosten ähnlicher Fonds auf einen Blick erfassen und vergleichen zu können. Das ist dann nicht selten mitentscheidend für die Wahl eines Fonds.

Sparen bei den Gebühren Anleger müssen nicht alle Kosten hinnehmen. Der Markt ist zum Glück für die Spa-rer seit einiger Zeit kräftig in Bewegung geraten. Seit sich Direktbanken, Fondsshops und freie Vermittler um die Anleger bemühen und der Fondsvertrieb sich verändert, geraten auch die Kosten unter Druck. Der Markt wird auch auf diesem Gebiet nach und nach so transparent, dass der Kunde die Angebote vergleichen kann. Nicht vergessen: Wer größere Beträge anlegen will, hat grundsätzlich immer die Chance, Kosten und Gebühren bei der jeweiligen Bank zu drücken. Wer die Bank umgeht und direkt bei der Fondsgesellschaft kauft oder bei einer Direktbank, kann oft den Ausgabeaufschlag reduzieren. Das kann aber auch geschehen, wenn mit der Haus-bank verhandelt oder das Kreditinstitut gewechselt wird.

Wer bei einer der Direktbanken oder einem Discountbroker ordert, erhält dafür häufig Rabatte. Sie sind im Fondsgeschäft mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Dafür muss er allerdings meist auf jede Form von Beratung verzichten. Im Internet kann man die Tarife der Fondsanbieter durchstöbern. Wichtig: Auch die Direktban-ken und Discountbroker sind keine Menschheitsbeglücker. Für ihre Dienste verlan-gen sie natürlich etwas. Deswegen sollte jeder Investor genau studieren,

• welche der Fonds überhaupt einen reduzierten Ausgabeaufschlag haben,

• wie hoch der ist,

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• wie viel die Mindestgebühren pro Kauf betragen und

• wie hoch die Depotkosten liegen.

Denn: Der Fondskauf per Internet oder Fax, also an der alten Hausbank vorbei, ist zwar als zusätzlicher Vertriebsweg zu begrüßen, aber ohne Kosten läuft natürlich auch da nichts. Und die sind meist erst auf den zweiten Blick zu erschließen. Um einen Gebühren- und Kostenvergleich kommt der Anleger also nicht herum. Noch herrscht ein wahrer Tarifdschungel unter den Direktbanken und Discountbrokern (sie nennen sich auch Online-Broker). Alle wollen ein großes Stück vom Markt er-obern. Da sich die vielen Tarife konkurrenzbedingt ständig ändern und gegenseitig unterbieten, muss der Fondskäufer besonders auf die Veränderungen im Wettbe-werb von Direktbanken und Online-Brokern auf der einen Seite und den Fondsge-sellschaften auf der anderen Seite achten.

Aufgepasst bei der Beratung Auch die Fondsbranche ist im Wandel und passt sich veränderten Marktbedin-gungen und Bedürfnissen der Kunden an. Der moderne Vertrieb von Fonds an den Filialen der Banken vorbei geht nicht nur über das Internet. Insgesamt geraten die alten Vertriebsstrukturen unter Druck. Immer häufiger vertreiben Versicherungs-vermittler, freie Vermittler und so genannte Strukturbetriebe die Investmentanteile im Direktgeschäft. Das Fondsgeschäft zeigt alle Anzeichen einer Strukturverän-derung. Auf der Ebene von Service und Vertrieb bleibt das natürlich nicht ohne Folgen. Dabei sind die wesentlichen Faktoren aus den USA vorgegeben:

Professionell gemanagte Fondsanlagen werden immer populärer. Das Angebot an maßgeschneiderten Fondskonzepten nimmt zu. Vermögenszulage-Fonds, Dach-fonds, Garantiefonds und Indexfonds sind dafür Beispiele. Diese bieten Sparpläne und Sparformen, die auch schon von kleinen Sparraten an gelten. Der Kleinan-leger ist also keineswegs ausgeschlossen, im Gegenteil. Die neuen Kommunikati-onstechnologien verändern die Verhaltensweisen von Sparern und Managern dra-matisch. Die Möglichkeit, sich über das Internet zu informieren, internationalisiert und revolutioniert den Vertrieb und Service. Wer unter den Anbietern mithalten will, muss zum Full-Service-Provider, also zum „Alles-Anbieter“ beziehungsweise „Vollsortimenter“ werden. Er muss alles im Angebot haben; Fonds, Sparpläne, ei-gene Kontoführung, den ganzen Service drum herum. Der Kunde wird zunehmend anspruchsvoller.

Die traditionellen Vertriebswege verändern sich grundlegend. Die Grenzen zwi-schen der klassischen Bank und der Versicherung verschwimmen. Die Entwicklung bei Dit, der Fondstochter der Dresdner Bank, zeigt dies exemplarisch. Nach der Übernahme der Dresdner durch die Allianz ging sie in der ADAM-Gruppe auf, der

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

neuen gemeinsamen Vermögensverwaltungsgruppe Was bisher die alleinige Domä-ne der Banken war, gerät ins Wanken.

Unabhängige VermögensverwalterBanken und Sparkassen bleiben zwar weiterhin führend beim Vertrieb von In-vestmentfonds, aber zunehmend mischen auch bankunabhängige Vermögensver-walter in der Fondsbranche mit. Sie bieten ihren Kunden meist fremde aber auch eigene Investmentfonds an, arbeiten auf eigene Rechnung und erhalten entweder eine Provision, die von Ihrem Sparbetrag abgeht, oder fordern einen Anteil am Performanceerfolg. Früher waren sie nur für die besonders gut betuchte Klientel zuständig. Mittlerweile kommen sie auch dem breiten Publikum entgegen mit mo-natlichen Sparraten von 100 Euro etwa. Die meisten Fondssparer kommen mehr oder weniger zufällig mit einem Außendienstmitarbeiter der Finanzdienstleistungs-branche zusammen. Der hat dann Fonds im Angebot. Für den Anleger stellt sich nun die Frage, inwieweit er den Aussagen trauen kann. Dazu sieben Tipps für Ihr Beratungsgespräch:

1. Vor der Kontaktaufnahme mit einem Anlageberater sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welches Ziel sie mit der Investition verfolgen. Als mögliche Ziele kommen die Altersvorsorge, der Kapitalerhalt nach Inflation plus eine kleine Rendite oder auch ein bestimmter zu erwirtschaftender Betrag in Fra-ge.

2. Das mit der Kapitalanlage verfolgte Ziel sollten Sie vor der Kontaktaufnah-me idealerweise bereits schriftlich fixiert oder wenigstens mit einem Ver-trauten besprochen haben.

3. Ein Beratungsgespräch sollte am Besten in Anwesenheit eines Zeugen, eines Vertrauten (Familienangehörige reichen aus) geführt werden.

4. Sie sollten während des Gesprächs eigene Aufzeichnungen machen: zu den Anlagezielen, den Informationen ihres Beraters, zu dem Anlageobjekt und auch zu den Risikohinweisen.

5. Nach dem Gespräch sollten Sie den Inhalt des Gesprächs schriftlich zusam-menfassen lassen und sich vom Anlageberater bestätigen lassen.

6. Soweit der Anlageberater seinerseits vom Anleger die Unterzeichnung von Formularen oder eines Beratungsprotokolls verlangt, sollte sich der Anleger dieses Protokoll vorher zu Hause gründlich durchlesen und noch mal darü-ber schlafen.

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7. Erst wenn diese sechs Punkte positiv abgehakt sind, sollten Sie erwägen, die vom Anlageberater empfohlene Anlage zu tätigen. Das erspart eine Menge Ärger und Verdruss für die Zukunft.

Checkliste Vermögensberater:

Nach einem Gespräch mit einem privaten Vermögensberater sollte der Anle-ger prinzipiell darüber Klarheit verschaffen: Wie war die Qualität von Beratung und Kundenservice? Am besten geht dies, wenn Sie die Qualität der Beratung an Hand einer Checkliste prüfen. Die wichtigen Punkte und eine Checkliste finden Sie im folgenden Kapitel „Die nächsten Schritte zur Rendite“

Lieber gleich in den Fondsshop?Die so genannten Fondsshops gehören zu den interessanten Entwicklungen bei freien Finanzdienstleistern. Andere Bezeichnungen dafür: Fonds-Boutiquen oder Fonds-Center. Diese Fonds-Shops konzentrieren sich ausschließlich auf den Ver-trieb von Investmentfonds. Fonds-Shops haben gegenüber einzelnen freien Ver-mittlern gewisse Vorteile. In der Regel bieten sie eine breite Auswahl an Fonds an. Dazu haben sie nicht nur Vertriebsverträge mit deutschen Investmentgesell-schaften, sondern oft auch die ganze Palette der großen ausländischen Investment-gesellschaften im Angebot.

Fonds-Shops werben damit, dass in der Beratung der Kundschaft ein hohes Niveau angestrebt wird. So haben sich viele Shops im Bundesverband Deutscher Invest-mentberater (BVDI) zusammengeschlossen. Immerhin: Mitglied in diesem Verband können nur Fondsberater werden, die überprüfte Kenntnisse in diesem Bereich auf-weisen. So verlangt der BVDI als Aufnahmekriterium eine abgeschlossene Bank-ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Wirtschafts- oder Rechtswis-senschaften oder eine Registrierung als Finanzdienstleistungsinstitut durch die BaFin. Ferner muss die Beratung in gewerblich genutzten Räumen stattfinden und das Haupttätigkeitsgebiet die Investmentberatung sein. Fragen Sie also beim BVDI (Bundesverband Deutscher Investmentberater e. V.) nach, ob ihr Fondsshop-Be-rater Mitglied ist. Der Verband gibt auf Anfrage auch eine Mitgliederliste heraus. Adresse: Kieler Straße 357-359 , 22525 Hamburg, Telefon: 040 - 54 54 52, Fax: 040 – 54 53 55

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Tipp:

Fragen Sie ihren Vermittler oder Fonds-Shop, ob sie Mitglied in einem Ver-band sind. Können sie eine solche Mitgliedschaft nicht nachweisen, ist zumin-dest Vorsicht angebracht!

Die Fonds-Shop-Betreiber streben an, als Qualitätssiegel die Registrierung als Fi-nanzdienstleistungsinstitute bei der BaFin zu erreichen. Dazu sind freie Finanz-dienstleister nach der 6. Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen. Erfüllt ein Finanzdienstleister folgende Vorausset-zungen, muss er sich beim BaFin eine Erlaubnis für seine Tätigkeit holen:

• die gewerbliche Vermittlung von Anlagen wie Investmentfonds,

• die Verwaltung von Kundenvermögen mit eigenem Entscheidungsspielraum, wenn zum Beispiel eine Verwaltungsvollmacht des Kunden vorliegt,

• der mögliche Zugang zum Vermögen des Kunden durch eine Kontovoll-macht.

Auch Fondsshop machen nichts umsonst: Ähnlich wie bei den Banken sind die Möglichkeiten, Gebühren oder Kosten zu sparen, bei einem freien Vermittler oder einem Fonds-Shop eher gering. Der Grund ist der fixe Ausgabeaufschlag. Der näm-lich ist die Provision des Vermittlers, von der seine Existenz abhängt. Deshalb muss ein Anleger schon sehr hohe Anlagebeträge mitbringen, ehe sich ein Vermittler aufs Handeln einlässt. Freilich hat der Kunde durch die laufende Verwaltung weniger Kosten als bei der Bank. Denn beim Kauf von Fondsanteilen bei einem Vermittler oder Fonds-Shop fließt das Geld direkt auf ein Konto bei der Investmentgesell-schaft. Für diese Investmentkonten verlangen die Fondsgesellschaften entweder keine oder allenfalls eine geringe Depotgebühr. Das Investmentkonto hat außerdem weitere Vorteile: Will der Kunde von einem Fonds der Gesellschaft zu einem an-deren Fonds der gleichen Gesellschaft wechseln (switchen), fällt oftmals kein oder nur ein verringerter Ausgabeaufschlag an. Außerdem kann der Anleger bei einem Investmentkonto Ausschüttungen zum Rücknahmepreis anlegen. Es entfällt also auch hier der Ausgabeaufschlag.

Was geschieht mit den Anlegergeldern? Das Geld des Anlegers fließt direkt von seinem Konto bei seinem Fondsshop auf ein Konto der Investmentgesellschaft. So-mit ist garantiert, dass der Vermittler das Geld des Anlegers nicht in falsche Kanäle leiten kann. Die Angst vieler Anleger, dass freie Vermittler oder Fonds-Shops Anle-gergelder veruntreuen könnten, ist daher – theoretisch jedenfalls - nicht begründet.

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Nach Aussage der Fondsshops benützen Banken dieses Argument aber oft, um ihre Kunden bei der Stange zu halten. Lassen Sie sich also davon nicht beeindrucken.

Tipps zur FondsauswahlSeien Sie vorsichtig und gehen Sie nicht mit Halbwissen an die Auswahl von In-vestmentfonds. Das kann Ihnen die Rendite verderben. Mit Slogans wie „Fondsa-nalyse, ganz einfach“ wirbt die Branche gerne um Ihr Geld. Aber wenn es wirklich so einfach wäre, hätten in der Vergangenheit nicht so viele Anleger schlechte Er-fahrungen mit Fonds gemacht. In Wirklichkeit wissen leider zu wenig Fondskäufer, was für Gesetzmäßigkeiten beim Investment in Fondsanlagen herrschen. Wer nur glaubt sie zu kennen, sitzt dann einige Zeit später manchem kostspieligen Irrtum auf. Was in den Beratergesprächen in den Geldinstituten oder mit dem selbst-ständigen Fondsberater an Behauptungen so aufgestellt wird, erweist sich nämlich gelegentlich als Irrtum.

Behauptung Nr.1: Ein Fondsmanager versucht in jeder Situation, das Beste für den Anleger he-rauszuholen.

Das kann man auch anders sehen. Die meisten Fondsmanager sehen nämlich als ihr wichtigstes Anlageziel an, besser abzuschneiden als irgendein so genannter repräsentativer Vergleichsindex. Orientiert sich beispielsweise der Manager eines deutschen Aktienfonds am Dax und verliert der Index innerhalb eines Jahres zehn Prozent an Wert, so gilt ein Minus von fünf Prozent für den Fondsmanager bereits als ein Erfolg. Um nicht von einem überraschenden Indexanstieg auf dem falschen Fuß erwischt zu werden, bleiben die meisten Fondsmanager selbst dann zu großen Teilen in Aktien investiert, wenn an der Börse die Zeichen auf Sturm stehen. Wer in diesem Punkt böse Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich für einen Fonds entscheiden, für den der Kapitalerhalt ausdrücklich an erster Stelle steht.

Behauptung Nr.2: Ein neu aufgelegter Fonds lohnt sich, weil er meist aktuelle Trends abdeckt.

Dagegen sprechen prinzipielle Erfahrungen. Investmentgesellschaften trauen sich meist erst dann mit einem so genannten „Trendfonds“ auf den Markt, wenn sie sich eine entsprechende Nachfrage erhoffen. Und die ist ja erst dann zu erwarten wenn es im jeweiligen Markt bereits Geld zu verdienen gab. Und bis dann der neue Fonds aufgelegt ist, ist sein aktuelles Thema längst nicht mehr neu. So geschehen am Neuen Markt. Fonds auf diesen Index mit hochspekulativen Akten wurden erst an den Mann gebracht als sich schon mancher Aktionär mit hohem Gewinn bereits

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von diesem Index verabschiedet hatte. Fonds, die Ende 1999 und Anfang 2000 auf den Markt kamen, waren von der Mitte des Jahres 2000 an nur noch auf dem absteigenden Ast, obwohl sie noch nicht mal ein Jahr alt waren – also viel zu spät, um von diesem zu Beginn mal interessantem Trend noch profitieren zu können. Statt auf kurzlebige Trendfonds zu setzen, sollten Sie sich für ein breit aufgestelltes Produkt entscheiden, das sich bereits in steigenden und fallenden Märkten bewährt hat.

Behauptung Nr. 3: Fonds, die auf Euro lauten, machen keine Währungsverluste

Ob ein Währungsfonds besteht, hängt nicht von der Anlagewährung ab. Der Erfolg hängt allein von den im Fonds enthaltenen Wertpapieren ab. Wenn zum Beispiel der Fondsmanager eines in Euro abrechnenden Fonds amerikanische Aktien kauft, tut er das in Dollar. Die Umrechnung erfolgt dann im Fonds. Folglich mindert ein Kursverlust der US-Währung den Anteilpreis dieses Fonds ebenso wie bei einem Konkurrenzprodukt, das in Dollar abrechnet. Wer also Währungsverluste generell ausschließen will, sollte nur in Euroland investierende Fonds kaufen oder solche Fonds, die ihre Geldanlage in Fremdwährung immer absichern.

Behauptung Nr: 4: Ein gutes Rating schützt vor negativen Überraschungen

Analysegesellschaften untersuchen seit einigen Jahren anhand vieler Kriterien die Wertentwicklung von Investmentfonds und vergeben im Anschluss daran Noten. Gute Noten werden daher in der Werbung als Kaufargument gebraucht. Aber nicht immer zu Recht! So wie gute Schüler sich gelegentlich verschlechtern, rutschen auch ehemals gut geleitete Investmentfonds in der Benotung nach unten. Deshalb sollten Sie niemals blindlings einem guten Rating vertrauen. Wer sich aber vor dem Fondskauf von seinen persönlichen Zielen, der voraussichtlichen Anlagedauer und der eigenen Risikobereitschaft leiten lässt, der kann von den Analysen der Rating-agenturen profitieren. Daher verdient dieses Kapitel besonderes Interesse.

Gute Fonds: Ranking und Rating helfenDie Kernfrage für jede Anlegergruppe lautet: Welcher Fonds verspricht bei welcher Risikobereitschaft die höchste Rendite? Das gilt unabhängig davon, ob es sich um professionelle Fonds-Vermögensverwalter, institutionelle Investoren, Anlagebera-ter oder Privatanleger handelt. Aber die Auswahl des „richtigen“ Fonds ist schon für den Profi nicht einfach. Besonders dem Privatanleger, der nicht ständig den Markt beobachten kann, fällt die Entscheidung schwer. Performance allein sagt

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zu wenig aus. Die bisher üblichen Orientierungshilfen waren die oben erwähnten Performancelisten, die mittlerweile in vielen Zeitschriften publiziert werden. Sie erscheinen auch in den Finanzteilen der Tages- und Wirtschaftspresse und mittler-weile auch vermehrt im Internet. In der Regel listen diese Statistiken eine Reihe von Fonds mit vergleichbarem Anlageschwerpunkt auf und vergleichen sie untereinan-der nach dem Renditekriterium - also der erzielten Wertsteigerung - innerhalb eines gewissen Zeitraums, meist ein, zwei und drei Jahre.

Aber: Ranking-Listen allein reichen nicht: Sie sind nur eingeschränkt aussagefähig. Zwar gilt die Devise: „Performance ist nicht alles, aber ohne Performance ist alles nichts.“ Doch nach Meinung von Experten sind zum Beispiel Ranglisten nach dem Kriterium der Einjahres-Performance nur bedingt zu gebrauchen. Untersuchungen belegen nämlich, dass Fonds mit dem gleichen Anlageschwerpunkt schon nach zwei Jahren die Hitlisten rauf und runter rutschen.

Die logische Folgerung aus dieser Erkenntnis ist: Erst, wenn ein Fonds bezogen auf die Performance im Ein-, im Drei- und im Fünfjahresvergleich gut abschneidet, ist das ein zuverlässiges Indiz für ein erfolgreiches Management. Mit den steigenden Mittelzuflüssen in Investmentfonds steigt auch die Nachfrage bei institutionellen und privaten Anlegern nach einer systematischen Bewertung. Die Anleger brau-chen Anhaltspunkte zum Chancen-Risiko-Verhältnis eines Fonds. Wie gut ist ein Fonds, wie gut sind seine Manager und wie gut dürfte er in Zukunft laufen? Auf diese und andere Fragen sucht der Fondsinteressent Antworten.

Zum Glück für den Anleger sind seit kurzem solche Fondsvergleiche über lange Zeiträume für Anleger auch allgemein zugänglich und erhältlich. Die Einstufun-gen und Beurteilungen einzelner Fonds werden von Rating-Agenturen und Vermö-gensverwaltungsgesellschaften mit umfangreicher Fondauswertung vorgenommen. Sie analysieren die Fondsanbieter nach Kriterien wie Anlagepolitik, Kontinuität im Management und Wertentwicklung und vergeben Gütesiegel wie Noten, Buch-staben, Medaillen oder Sterne als Resultat ihrer Untersuchungen. Das ist ein ganz neues Instrument in der Hand der privaten Anleger. Ratings von Fonds dürften sich in Zukunft etablieren.

Zusammengefasst kann man sagen, dass Rating-Agenturen gewisse Grundannah-men treffen, bevor sie ihre Untersuchungen beginnen. Sie betreffen die Wünsche und Bedürfnisse der Anleger. Danach hat der typische Privatanleger:

• einen mittelfristigen Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren.

• Er spart meist für die Altersvorsorge.

• Er ist auf der Suche nach zuverlässigen Performern unter den Fonds und nicht nach kurzfristigen Überfliegern.

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• Er hat den Wunsch, Verluste weitgehend zu vermeiden.

• Er verfügt bei der Auswahl von Fonds nur begrenzt über Zeit und Kenntnisse.

Wichtige Finanzdienstleister mit einem Fondsrating im Angebot sind Standard & Poor‘s und Morningstar, die beide bereits durch ihre Bewertungen (Ratings) von Staats- und Unternehmensanleihen bekannt sind, sowie in Deutschland FERI Trust und in der Schweiz die Reuters-Tochter Lipper. Da sie nicht mit einheitlichen Be-wertungskennzeichnungen arbeiten, ist es wichtig, die Art der Klassifizierung der wichtigsten Agenturen zu kennen. Dazu drei Beispiele:

Moody’s: Die amerikanische Rating-Agentur vergibt bisher nur Gütesiegel für Geldmarkt-, Immobilien- und Rentenfonds. Das sind „Bonitätsnoten“ und „Ein-schätzungen des Marktrisikos.“

Die Bonitätsnoten gehen von „Aaa“ für „geringes Anlagerisiko“ über „Aa“, „A“, „Baa“ und „Ba“ für „spekulatives Investment“ bis zur schlechtesten Bewertung mit „B“. Die Bewertungstabelle entspricht damit der bekannten Kategorisierung bei An-leihen.

Die Einstufung des Marktrisikos schätzt die Einflüsse von Zinsänderungen und Währungsrisiken auf den Fondswert ein. Die beste Einstufung ist „MR1“ und be-deutet, dass nur sehr geringe Einflüsse von Zinssteigerungen und anderen negati-ven Markteinflüssen auf den Fondswert ausgehen dürften. Die Noten gehen weiter über „MR2“, „MR3“und „MR4“ bis zu „MR5.“ Das heißt im Schema von Moody’s: sehr starke Wertverluste bei Zinssteigerungen und anderen negativen Marktein-flüssen.

Standard & Poor’s (S&P): Auch S&P will den Anlegern die Kaufentscheidung er-leichtern. Das Rating-Haus will europaweit Fonds einem Qualitätsrating unterzie-hen. Die Devise lautet: Die Performance ist wichtig, die Managementqualität aber noch wichtiger. Die Londoner Abteilung vergibt bereits Ratings für Fonds in Groß-britannien, Luxemburg und dem Steuerparadies auf Guernsey. Dazu zählen auslän-dische Investmentgesellschaften wie Mercury und Threadneedle, die ihre Produkte auch deutschen Kunden anbieten. Die Vorgehensweise ist zusammengefasst etwa so: S&P untersucht zunächst die längerfristige Performance eines Fonds innerhalb seiner Gruppe, also Fonds mit ähnlicher Anlagepolitik. Dies ist ein rein quantitati-ver Prozess, bei dem historische Wertentwicklungen gemessen werden. Bei diesem ersten Schritt bleiben etwa 20 Prozent der untersuchten Fonds übrig, die quantita-tiv gesehen als gut gelten können.

Im zweiten Schritt kommt dann die qualitative Bewertung. Dazu besuchen die S&P-Analysten nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Schar von Fondsmanagern und

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Chefs der Anlagegesellschaften. Dabei werden die Schlüsselfaktoren erörtert, die zu einem Anlageerfolg führen, und Fragen gestellt wie:

• Wie erfahren ist der Manager?

• Hält er sich an die festgelegte Anlagepolitik?

• Wie erläutert er Perioden mit guter und schlechter Performance?

• Wie gut läuft das Teamwork im Fonds?

Danach entscheidet die Rating-Kommission von S&P über die endgültige Einstu-fung des jeweiligen Fonds. Die Ergebnisse der Interviews mit den Fondsmanagern fließen mit einem Anteil von 60 Prozent in das Ergebnis ein. Die reine Risiko- und Performancemessung hat einen Anteil von 40 Prozent. Die Notenskala der Fonds-Ratings (fr) von S&P lautet ähnlich wie bei den Anleihe-Einstufungen:

„frAAA“ für außergewöhnlich gute Investmentmanagement-Fähigkeiten,

„frAA“ für sehr gute Investmentmanagement-Fähigkeiten,

„frA“ für gute Investmentmanagement-Fähigkeiten.

FERI Trust: Ziel des Fonds-Ratings der Bad Homburger Vermögensgesellschaft FERI Trust ist nach eigenen Angaben, Anlegern einen systematischen, nachvollziehba-ren und verständlichen Ansatz zu bieten. Dazu gehört, dass das Rating die Ziele und Zwänge des Fondsmanagement berücksichtigt, herausragende Fähigkeiten des Fondsmanagers oder des Management-Teams erkennbar werden, der Management-stil und die Investmentziele in Einklang stehen, Fehlinvestitionen in weniger gute Fonds vermieden werden können und durch die Selektion von Top-Performern deutlicher Mehrwert geschaffen werden kann.

Die Fondsauswertung der FERI Trust umfasst mittlerweile weit über tausend Fonds. Betrieben wird eine quantitative Analyse. Gemessen werden die Performance und die Risikokennzahlen, sowie das Verhalten in Auf- und Abschwungphasen. Bei FERI Trust beziehen sich alle Angaben auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Für jüngere Produkte gibt es kein Rating. Mit der Fünf-Jahres Messmethode unter-scheidet sich FERI Trust von fast allen anderen veröffentlichten Rankinglisten, die deutlich kürzere Zeiträume für ihre Bewertung nehmen. Die Fondsanalysten legen großen Wert auf die Feststellung, dass Investmentfonds ihre wirkliche Klasse nur auf längere Sicht nach mindestens fünf Jahren zeigen.

Ein geprüfter Fonds befindet sich immer in einer Konkurrenzgruppe (Peer Group) von mindestens weiteren 19 Fonds. Das Rating setzt sich aus drei Indikatoren, zwei quantitativen und einem qualitativen, zusammen:

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Performance: Messung der Wertentwicklung des Fonds im Vergleich zur Konkur-renz und zum jeweiligen Index.

Risiko: Messung des bestmöglichen Ein- und Ausstiegszeitpunkt. Dies geschieht anhand der jährlichen Kursschwankungen des Fonds, also anhand der Volatilität.

Management: Messung der so genannten weichen Faktoren. Dazu gehören die Teamqualität, die Anzahl der Berufsjahre der Fondsmanager, die Informationspoli-tik, die internen Kontrollen und andere.

Am Ende des Gesamt-Ratings aus Performance-, Risiko- und Managementindikator mit ihren entsprechenden Gewichtungen steht eine Empfehlung für den Privatan-leger, die seine Kaufentscheidung erleichtern soll. In diesem Fall besteht die Noten-skala nur aus fünf Buchstaben:

A = sehr gut

B = gut

C = durchschnittlich

D = unterdurchschnittlich

E = schwach

Tipp:

Mit Noten, Medaillen, Sternen oder Buchstaben zum Erfolg – so könnte die künftige Fondsbranche überschrieben werden. Ohne gute Noten keine An-leger! Dass künftig die Fondsgesellschaften gute Bewertungen auch zu Wer-bezwecken verwenden und dabei die weniger schmeichelhaften Urteile unter den Teppich kehren, sollte der Fondssparer beachten, aber auch nicht über-bewerten. Entscheidend ist, dass die Rating-Agenturen Standards vorgeben, an denen sich die Fondsmanager zunehmend messen lassen müssen. Das Vertrauen der Anleger ist zwar gut, Kontrolle aber nun mal besser.

Die Beurteilung von Investmentfonds durch Gütesiegel wie oben beschrieben mar-kiert nach dem Anleihe-Rating von Banken, Unternehmen oder Staaten einen neuen Rating-Markt. Die künftige Konkurrenz unter den Rating-Agenturen kann dem Anleger nur Recht sein. Der Check der Fonds und der Fondsmanager durch unabhängige Institute, Finanzdienstleister und Vermögensverwaltungen erleichtert letztlich die Auswahl des oder der passenden Fonds. Der Anleger erhält wichtige Hilfestellung für die Orientierung im Dickicht des Riesenangebots der Investment-industrie, und die hat er bitter nötig.

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Das persönliche Anlageziel bestimmenJedem Privatanleger stellt sich zu Beginn seiner Anlage die Frage: Welche Anlag-einstrumente gibt es auf dem Markt? Die Alternativen liegen irgendwo zwischen der todsicheren Minirendite auf dem Sparbuch und der riskanten Direktanlage in Aktien. Dabei stößt der Anleger fast zwangsläufig auf das Investmentsparen mit Fonds. In Boomzeiten an der Börse wurde jeder Interessierte geradezu bombardiert mit Schlagzeilen wie „Traumrenditen mit Aktienfonds“, „Top-Fonds“ oder „Sieger-Fonds schlägt den DAX“. Doch das gehört der Vergangenheit an, wie die Fonds-Rangliste zeigen. Für Aktenfonds-Anleger kann dies nur heißen:

Wer erfolgreich sparen will, muss sich vorab informieren. Die über alles informierende und allumfassende Fonds-Broschüre gibt es nicht, dafür aber ein Angebot an seriösen Magazinen, Zeitschriften, Zeitungen, Fernseh- und Radiosendungen, Online-Diensten usw. Sie geben Entscheidungshilfen bei der Auswahl. Wer sich dafür Zeit nimmt, spart sich viele unangenehmer Erfahrungen.

Wer nicht alles allein entscheiden will, kann sich beraten lassen: Vom Bankberater, vom Fondsshop, einem Strukturvertrieb (Vorsicht: Kosten), einem (wirklich) unabhängigen Finanzdienstleister. Wer darauf verzichten will oder kann, für den kommt eine Direktbank in Frage. Diese Liste von möglichen Adres-sen zeigt schon wie wichtig der höchstmögliche Informationsstand ist. Denn keine der Adressen ist optimal. So empfiehlt zum Beispiel die Bank in der Regel nur die eigenen Produkte, lässt also bessere Konkurrenz-Fonds schon von vornherein aus dem Spiel. Der „unabhängige Finanzdienstleister“ wiederum ist ein ungeschützter Beruf. Zu schnell gerät der Anleger an eine inkompetente Beratung bei gleichzeitig hohen Provisionen.

Wie viel vom Vermögen soll in Fonds angelegt werden? Jeder Anleger muss seine Vermögensstruktur auflisten. Eckdaten sind: Was ist be-reits vorhanden an Aktien, Renten, Bundesschatzbriefen, Bargeld, Immobilien usw. Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Danach erst lässt sich erkennen, was übrig hat zum Fondssparen. Dabei muss eine vernünftige Risiko-streuung immer beachtet werden. Nie alles in einen Topf – auch nicht in den der Fonds!

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Wie lange kann ich auf mein Geld verzichten? Niemand sollte seinen Anlagehorizont voreilig festlegen. Der Anleger muss genau einschätzen, wann er welchen Teil seines Vermögens zum Beispiel für private Ent-nahmen oder Steuerzahlungen benötigt. Dieses Geld sollte immer so angelegt sein (zum Beispiel in Geldmarktfonds), dass es jederzeit und ohne größere Kursverluste flüssig gemacht werden kann.

Wie hoch ist meine Risikobereitschaft? Häufig unterschätzt wird die eigene Typisierung als Anleger. Bin ich ein risikobe-reiter oder konservativer Anleger? - Das ist eine elementare Frage bei der Anlage in Fonds. Was akzeptiere ich als Risiko? 20 Prozent in Aktien oder 40 Prozent oder gar 60 Prozent? Nur mit Antworten auf solche Fragen erkenne ich mich selbst. Übrigens: Banken sind gesetzlich verpflichtet, den Anleger auf seine Selbstein-schätzung hin zu befragen.

Welche Renditeerwartung habe ich? „Gier und Angst beherrschen die Märkte und Anleger!“ Das ist eine alte Redewen-dung unter Kapitalmarktexperten. Renditeerwartungen von 20 oder 50 Prozent und mehr pro Jahr sind unrealistisch. Wer das verspricht, verdient keine Beachtung. Die gigantischen Verluste an den Aktienmärkten seit dem Frühjahr 2000 sollten eine Mahnung sein. Vertrauen Sie ihr Geld nur Aktienfonds an, die realistische Rendi-ten versprechen. Bleiben Sie in dem Risikobereich, in dem Sie noch gut schlafen können. Je höher ihre Renditeerwartungen sind, umso höher ist in der Regel auch das Risiko.

Mein persönlicher Anlagehorizont Das hängt ganz entscheidend von dem jeweiligen Alter ab. Ein 50-jähriger hat eine ganz andere Lebenserwartung als ein 25-jähriger. Er ist auf kurzfristigere Ge-winnentnahme angewiesen, kann keine so lange Ansparzeit kalkulieren. Deshalb müssen die Einzahlungen sofort viel höher sein.

Welche(n) Fonds soll ich auswählen? Die Auswahl des (oder der) „richtigen“ Fonds ist die letzte und schwierigste Aufga-be. Nach der Entscheidung für welches Segment der Aktienfonds, also Branchen-, Dach-, Garantie- oder Indexfonds, muss die für einen bestimmten Fonds aus der breiten Palette der jeweiligen Angebote folgen. Es müssen Vergleiche herangezogen werden. Fonds-Porträts helfen dabei. Sie listen die Fonds einzelner, vergleichbarer Kategorien auf und vergleichen ihre Performance über verschiedene Zeiträume,

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etwa drei Monate, ein Jahr oder drei Jahre usw. Rendite und Kosten werden dabei abgewogen. Bei der Kaufentscheidung helfen auch Fondsranglisten und Fondsa-nalysen, wie sie regelmäßig in Tageszeitungen und Fachmagazinen veröffentlicht werden. In den USA verkauft sich schon jetzt kaum noch ein Investmentfonds, der nicht „top geratet“ ist. Diese Ratinglisten sollte jeder Anleger studieren und dann erst entscheiden, welchen Fonds er kauft. Wenn die verfügbaren Summen ausrei-chen, ist es zu empfehlen, ähnlich wie bei Aktien nicht „alle Eier in einen Korb“ zu legen.

Achtung Abgeltungssteuer: Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Folgen die Umstellung auf die Abgeltungssteuer ab 2009 für die Fondsanteile hat, die sich in Ihrem Depot befinden oder die Sie erwerben möchten.

Tipp:

Nur wer die oben aufgelisteten Fragen zunächst für sich beantwortet hat, sollte zur Bank, Sparkasse oder einem Fonds-Shop gehen. Sie haben dann schon eine Basis für das Gespräch mit dem Berater. Sie können seine Ratschläge besser bewerten und gute Ideen von Standardargumenten unterscheiden. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihnen nicht einfach die jeweiligen „Hauspro-dukte“ aufgedrängt werden. Wenn sie allerdings nachweislich mehr bringen als andere – warum nicht?

Die Frage des günstigen Zeitpunkts für den Einstieg für den Privatanleger, der regelmäßig einzahlen will, eher marginal. Das ist nur bei größeren Einmaleinzah-lungen wichtig. Wenn dagegen feste oder planmäßig steigende Summen über viele Jahre hinweg angespart werden, gleichen sich Zeiten steigender und sinkender Kurse im Allgemeinen aus. Wichtig ist dann nur ein langfristig steigender Trend an den Börsen und damit kann der Anleger nach aller Erfahrung rechnen. In den 60er Jahren wurden Wetten darauf abgeschlossen, wann der Dow Jones über tausend Punkte steigt. In den 90er Jahren wurde gewettet, wann er über acht- oder zehn-tausend steigt. Ähnlich war es – wie anfänglich geschildert – mit dem Dax. Und so wird es im Zeichen des Euro auch mit dem STOXX sein: Es spricht alles dafür, dass ein langfristig denkender Anleger in Zukunft eine ähnliche Entwicklung erwarten kann.

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Investmentsparen – der sichere Weg zum Vermögen?

Nicht allein auf „Vater Staat“ verlassenWer in Aktien oder Fonds anlegt, bestimmt über seine Vermögensentwicklung und die Absicherung im Alter mit. Wer allein oder überwiegend auf die Rente setzt, ist den Launen der Politik ausgeliefert. Es gibt deshalb nirgendwo absolute Sicherheit. Aber es gibt höchst unterschiedliche Chancen. Sie sollten sie nutzen.

Wenn Sie zusätzlich oder statt des Fondssparens lieber selber die Aktien auswäh-len wollen, mit deren Hilfe Sie Erträge zu erwirtschaften hoffen, die Ihr Vermögen schneller mehren, geben wir Ihnen dazu in den folgenden Kapiteln die notwen-digen Hinweise.

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Vermögen an der Börse bilden

Vermögen an der Börse bildenHöhere Erträge mit Aktien – aber auch

mit höherem Risiko

Die Mehrheit der deutschen Sparer scheut die Börse. Wer einen Teil seiner Er-sparnisse in Aktien und anderen Wertpapieren anlegt, hat jedoch die Chance, wesentlich schneller zu einem kleinen Vermögen zu kommen. Doch wer die Chancen des Wertpapiersparens nutzen will, muss sich vorher informieren. Hier finden Sie notwendige Basisinformationen. Wer noch mehr wissen will, kann zum Beispiel zu WISO BÖRSE greifen.

In keinem anderen großen Industrieland gibt es so wenige Aktionäre wie in der Bundesrepublik: Deutsche Sparer sind risikoscheu. Weil sich zu wenige Sparer an der Börse engagieren und bereit sind, sich am Kapital der Wirtschaft zu beteiligen, ist die Mehrheit des Aktienkapitals vieler großer deutscher Gesellschaften bereits im Besitz ausländischen Anteilseigner. Dazu gehören Privatpersonen ebenso wie milliardenschwere Fonds. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Eine Aktiengesellschaft muss sich bei ihrer Geschäftspolitik an den Interessen der Mehrheit ihrer Anleger orientieren. Das betrifft nicht nur die Frage, wie viel Di-vidende ausgeschüttet wird. Es geht auch darum, wo produziert und Arbeitsplätze geschaffen werden, wie viel investiert wird. Deutsche Sparer, die lieber „auf Num-mer sicher“ gehen und daher grundsätzlich kein Aktienvermögen bilden, bringen sich auch um die Chance, vom Wachstum der Wirtschaft in anderen Teilen der Welt zu profitieren. Denn um an den Kurssteigerungen und Gewinnausschüttungen US-amerikanischer, kanadischer, indischer oder japanischer Aktiengesellschaften teilzuhaben, ist bei Homebankern an sich nicht mehr nötig als ein Mausklick – allerdings kombiniert mit den notwendigen Kenntnissen. Denn ohne zumindest Grundkenntnisse vom Funktionieren der Börse zu haben, sollte sich niemand auf das Risiko einer Aktienspekulation einlassen. Denn da wo höhere Gewinne winken, fährt das Risiko immer mit.

Aktien kaufen – aber wie?Wenn Sie sich nach gründlicher Information und sachkundiger Beratung zum Kauf oder Verkauf bestimmter Aktien entschließen, werden Ihre Aufträge über eine Bank oder Sparkasse, ein Brokerhaus abgewickelt – oder aufgrund von Orders, die Sie selber über eine Direktbank geben: Mündlich, telefonisch oder schriftlich per Brief

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und Fax. Immer wichtiger und gebräuchlicher geworden ist auch die Auftragsertei-lung per Internet. Es ist dabei nicht gleichgültig, mit wem sie zusammenarbeiten. Denn hinsichtlich der Beratung und der Gebühren gibt es zwischen Banken oder Sparkassen einerseits und Brokern, Direktbanken oder Internet-Orders deutliche Unterschiede.

Deshalb sollten Sie prüfen, ob sie nur mit Blick auf die Gebührenersparnis ihre Börsengeschäfte über einen „Discounter“ betreiben wollen. Wenn Sie die Anlage-entscheidungen ohnehin selbst treffen oder sich vor allem auf Empfehlungen von Börsenanalysten, auf Berichte in den Wirtschaftsteilen der Tageszeitungen oder auf Informationen seriöser Börseninformationsdienste stützen, müssen Sie auch nicht die oft recht hohen Gebühren der Kreditinstitute zahlen. Allerdings gibt es nicht nur bei den herkömmlichen Banken sondern auch bei Brokern und Direktbanken beträchtliche Gebührenunterschiede. Ehe sie sich auf einen bestimmten Vermittler festlegen, sollten Sie daher die Konditionen vergleichen. Es muss ja nicht sein, dass ein großer Teil der Kursgewinne erst einmal für die Gebühren drauf geht. Wenn Sie allerdings das Glück haben, bei Ihrer Bank einen guten Berater zu haben, der mehr tut, als nur die Standardempfehlungen seines Instituts weiter zu geben und der Sie auch mal vor solchen Empfehlungen warnt, wenn es nötig ist, kann die etwas hö-here Gebühr durchaus auch gut angelegtes Geld sein. Das gilt insbesondere, wenn Sie selber noch keine ausreichenden Erfahrungen mit Börsengeschäften haben oder Ihnen die erforderliche Zeit fehlt, um alle Informationsquellen zu nutzen.

Tipp:

Achten Sie immer darauf, dass Ihre Aufträge ausreichend dokumentiert wer-den. Andernfalls kann es sehr schwierig sein, eine fehlerhafte Abwicklung der von Ihnen gewünschten Börsengeschäfte später zu beweisen. Heben Sie alle Abrechnungen sorgfältig auf. Es könnte sein, dass Sie zum Beispiel auch als Nachweis für das Finanzamt gebraucht werden. Privatleute sind zwar nicht dazu verpflichtet. Aber wie wollen Sie sonst beweisen, dass Sie im Recht sind? Das gilt nicht nur für vereinnahmte Zinsen und Dividenden. Sie müssen dem Finanzamt vielleicht auch einmal beweisen, dass vor Ende 2008 erzielte Gewinne außerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden und daher nicht als Einkommen versteuert werden müssen.

Wenn Sie sich für den Kauf oder Verkauf einer bestimmten Aktie entschieden ha-ben, müssen Sie Ihrer Bank noch verschiedene weitere Anweisungen geben, damit das Kreditinstitut Ihre Orders korrekt ausführen kann: Sie müssen gegebenenfalls sagen, ob Sie Stamm- oder Vorzugsaktien erwerben möchten. Sie müssen entschei-

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den, ob Sie einen limitierten oder unlimitierten Auftrag erteilen wollen. Sie kön-nen zudem – als eine Art eingebauter Notbremse - auch Stop-Loss-Orders geben. Sie müssen bei allen vor Ende 2008 abgewickelten Geschäften unter Umständen darauf achten, dass die Spekulationsfrist eingehalten wird. Deshalb werden diese und andere wichtige Punkte in den folgenden Abschnitten ausführlicher als im Einsteiger-Kapitel erläutert.

Das „Fachchinesisch“ der BörsianerIm Sport, in der Politik, in Technik, Kunst und Wissenschaft entwickeln die Fach-leute ihre eigene Sprache. Sie verwenden oft Begriffe, die Otto Normalverbraucher nicht immer sofort versteht. Das ist auch an der Börse nicht anders. Um zu verste-hen, wovon die Experten sprechen, ist es daher notwendig, ein paar Vokabeln zu lernen, um das Fachchinesisch zu verstehen. Hier die wichtigsten Begriffe, deren Bedeutung Sie kennen sollten, ehe Sie einer Bank Kauf- oder Verkaufsaufträge geben:

Stammaktien:

Sie gibt es in Form von Inhaberaktien und als Namensaktien. (Bei Inhaberaktien wird unterstellt, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist; bei Namensaktien wird der Eigentümer in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen). Stammaktien sind die Grundform und zugleich die am weitesten verbreitete Form der Aktie in Deutschland. Im Gegensatz zur Vorzugsaktie gewährt die Stammaktie dem Ak-tionär alle „normalen“, im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten. Der Inhaber beziehungsweise Eigentümer einer Stammaktie ist Teilhaber an einer Ak-tiengesellschaft und damit auch am Gewinn anteilsmäßig beteiligt. Die Rechte und Pflichten eines Stammaktionärs werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Zu den wichtigsten Rechten des Stammaktionärs gehören:

• das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.

• das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Jeder Stammaktionär hat hierbei eine Stimme pro Aktie in seinem Eigentum. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Mehrstimmrechtsaktien.

• das Recht auf anteilige Dividende, wenn die Gesellschaft die Ausschüttung des Gewinns beschließt.

• das Recht auf Information. Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Dinge oder Vorkommnisse verlangen, die zur Beurteilung des betreffenden Tagesordnungspunktes notwendig sind. Der Vorstand hat in bestimmten Fällen ein Auskunftsverweigerungsrecht.

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• Bei Liquidation der Gesellschaft hat der Aktionär einen Anspruch auf den anteilsmäßigen Liquidationserlös.

Stammaktien können sowohl als Inhaberaktie als auch als Namensaktien ausge-geben werden. Die Inhaberaktie ist aufgrund ihrer einfachen Übertragbarkeit die populärere Form. Die Pflichten des Aktionärs erstrecken sich im Wesentlichen auf die Pflicht zur Leistung der vereinbarten Einlage, also des Nennwerts plus eines eventuellen Agios. Die meisten in Deutschland gehandelten Aktien sind Stamm-aktien. Nur wenige Unternehmen emittieren Vorzugsaktien, da diese den Anlegern aufgrund des meist fehlenden Stimmrechts weniger attraktiv als Stammaktien er-scheinen.

Stamm- oder Vorzugsaktien?

Für den Anleger bieten Vorzugsaktien trotz der eingeschränkten Rechte eine interessante Anlagealternative zur Stammaktie. So kann bei langfristiger Anlage die Rendite höher sein als bei einer Stammaktie, da meist eine hö-here Dividende gezahlt wird. Der Verlust des Stimmrechts bedeutet für den Kleinaktionär meist keine allzu große Einschränkung, da er durch seinen ge-ringen Anteil am gesamten Grundkapital der AG ohnehin keine Möglichkeit hat, auf der Hauptversammlung Einfluss zu nehmen. Wenn es sich aber um Unternehmen handelt, bei denen Übernahmen oder Fusionen mit anderen Gesellschaften möglich oder zu erwarten sind, haben Stammaktien größere Chancen auf Kurssteigerung bzw. eine höhere Abfindung, da ihre Aktien ge-braucht werden, um eine Kapitalmehrheit zu erreichen. Deshalb muss jeweils bei der Kaufentscheidung geprüft werden, was im konkreten Fall wichtiger ist. Da Vorzugsaktien international wenig Bedeutung haben, werden sie auch in Deutschland immer mehr aus dem Verkehr gezogen. Von einer bestimmten Frist an werden sie auch in den Indizes nicht mehr berücksichtigt. Deshalb haben Unternehmen wie SAP bereits 2001 alle Vorzugsaktion in Stammaktien umgewandelt.

Vorzugsaktien:

Wertpapiere, bei denen dem Aktionär besondere Rechte eingeräumt – aber dafür andere genommen - werden. Dabei geht es meist um ein Vorrecht bei der Gewinn-verteilung. Die Sonderrechte der Vorzugsaktien werden durch Einschränkungen bei anderen Rechten kompensiert. Sind die Aktien mit Vorrechten bei der Gewinn-verteilung ausgestattet, so hat der Aktionär ein Recht auf eine Dividende, die um einen bestimmten Prozentsatz oder Betrag höher ist als der Gewinnanteil der In-haber von Stammaktien. Ist die Aktie mit einem Vorrecht bei der Liquidierung der

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Vermögen an der Börse bilden

Aktiengesellschaft ausgestattet, so bedeutet dies, dass bei Auflösung der Gesell-schaft zunächst die Vorzugsaktionäre aus dem Erlös bedient werden. Vorzugsaktien können auch mit einem nachzuzahlenden Vorzug ausgestattet sein. Solche Aktien beinhalten das Recht, dass bei Ausfall der Dividende in einem Jahr (zum Beispiel wegen schlechter Geschäftslage) dem Inhaber von Vorzugsaktien die entgangene Dividende im nächsten Jahr nachgezahlt wird, ehe auch die anderen Aktionäre etwas bekommen.

Das Stimmrecht kann als Ausgleich für solche Vorteile der Inhaber dieser Wert-papiere auf der Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Der Vorzugsaktionär kann also an der Beschlussfassung nicht teilnehmen. Diese Aktien gewähren dem Aktionär aber mit Ausnahme des Stimmrechts alle anderen Aktionärsrechte. Kommt es in einem Jahr nicht zur Dividendenzahlung und wird dieser Rückstand im nächs-ten Jahr nicht aufgeholt, so erhält der Vorzugsaktionär das Stimmrecht, bis die ihm zustehenden Dividenden nachgezahlt wurden. Stimmrechtslose Vorzugsaktien dürfen nur bis zu einem Gesamtnennbetrag ausgegeben werden, der der Höhe des Gesamtnennbetrags der Stammaktien entspricht. Das bedeutet, dass höchstens die Hälfte des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft in Form von Vorzugsaktien aus-gegeben werden kann.

In manchen Ländern ist es auch möglich, neben der Ausstattung von Aktien mit einem Vorrecht bei der Gewinnverteilung oder der Liquidation der AG Vorzugs-aktien mit einem Mehrstimmrecht auszustatten. In Deutschland sind Aktien, die mit einem Mehrstimmrecht ausgestattet sind, nach dem Aktiengesetz nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei Sondergenehmigung der obersten Wirtschaftsbehörde des Bundeslandes in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat und für Gesellschaften, die (wie zum Beispiel die Siemens AG) Mehrstimmrechtsaktien vor Inkrafttreten des Aktiengesetzes emittiert haben. Inhaber von Stammaktien oder Mehrstimmrechts-aktien sind oft stärker an der Möglichkeit interessiert, auf das Management der Gesellschaft Einfluss ausüben zu können, als Dividende zu kassieren. Das gilt auch für die Sonderrechte, die mit dem Aktienbesitz des Landes Niedersachsen bei VW verbunden sind. Allerdings will die EU-Kommission alle derartigen Sonderrechte abschaffen oder zumindest einschränken.

Namensaktien:

Die Eigentümer bei Namensaktien werden im Aktienbuch des Unternehmens ver-merkt Sie sind also nicht anonym wie bei Inhaberaktien. Das bedeutet, dass nach jedem Besitzwechsel eine Korrektur vorgenommen werden muss. Daher waren im Gegensatz zu Ländern wie den USA oder Großbritannien Namensaktien in Deutsch-land lange Zeit eher selten. Grundsätzlich unterscheiden sich Inhaber- und Na-mensaktien hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Aktionäre zwar nicht. Aber

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bei Namenspapieren kann nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechts-nachfolger die verbrieften Rechte und Ansprüche geltend machen. Er hat außerdem das Recht, in die Aktienpositionen aller anderen Aktionäre Einblick zu nehmen. Namensaktien müssen in Deutschland mit Namen, Wohnort und Beruf in das Ak-tionärsbuch eingetragen werden. Namensaktien können jedoch (im Gegensatz zu vinkulierten Namensaktien) ebenso wie Inhaberaktien jederzeit und ohne Einwilli-gung der Gesellschaft übertragen werden.

Seit Ende der 90er Jahre hat auch in Deutschland eine wachsende Zahl von Akti-engesellschaften (darunter so große wie Siemens, Telekom, SAP oder die Deutsche Bank) von Inhaber- auf Namensaktien umgestellt. Als Gründe dafür werden ge-nannt: Schnellerer und direkterer Kontakt zu den Aktionären, leichtere Zulassung zum Handel in den USA, wo Namensaktien Standard sind, sowie generell Anpas-sung an den internationalen Standard, um mehr ausländische Anleger als Kapital-geber zu gewinnen.

Nennwertlose Aktien (Quotenaktien)

Im Gegensatz zu Aktien mit einer aufgedruckten Wertangabe bezieht sich der Wert der nennwertlosen Aktie nicht auf eine feste Summe, sondern auf einen bestimm-ten Anteil am Gesellschaftsvermögen des Unternehmens (auf eine Quote). Mit Blick auf die Europäischen Währungsunion wurden sie ab 1998 auch in Deutschland von vielen Gesellschaften eingeführt und werden in Zukunft wohl die herkömmliche Form immer mehr verdrängen, denn in den USA und in Kanada sind sie schon seit langem Standard. Echte nennwertlose Aktien tragen nur die Bezeichnung “Stück” auf der Urkunde. Es wird also weder ein betragsmäßiger noch ein prozentualer An-teil am Grundkapital des Unternehmens auf der Aktie angegeben.

In der Bundesrepublik wurden nennwertlose Aktien erst kurz vor Beginn der Eu-ropäischen Währungsunion zugelassen. Dadurch sollte vor allem die Umwandlung der auf die jeweilige Landeswährung lautenden Nennwertaktien auf das neue, auf Euro lautende Grundkapital der Aktiengesellschaften erleichtert werden. Denn wenn der alte Nennwert bei der wertgleichen Umstellung in Euro ausgedrückt wur-de, ergaben sich “krumme” Nennwerte: Aus einer 50-DM-Aktie wurde eine über 25,5646 Euro. Das war nach deutschem Aktienrecht früher ebenfalls nicht zulässig und ist für die Aktienerwerber verwirrend sowie international nicht üblich. Daher mussten entweder komplizierte Anpassungsmaßnahmen vorgenommen oder eine Umstellung auf nennwertlose Anteilscheine beschlossen werden. Überdies werden die insbesondere in den USA üblichen und für den dortigen Markt wichtigen Ak-tien- oder Stock-Splits (Aufteilung einer Aktie in mehrere, um den Preis zu senken) durch die Einführung von Stück- oder Quotenaktien wesentlich erleichtert. (Mehr dazu weiter unten). Die Mehrzahl der großen deutschen Aktiengesellschaften hat

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daher bereits vor oder kurz nach Beginn der Währungsunion den zweite Weg ge-wählt, auf nennwertlose Aktien umgestellt und sich dabei zugleich dem interna-tionalen Standard angepasst. Für den Aktionär ändert sich dadurch weder beim Kurs und der Dividende noch sonst etwas. Bei Anlageentscheidungen kann daher die Frage, ob es sich um Nennwert-Aktien oder Papiere ohne Nennwert handelt, vernachlässigt werden.

Berichtigungs- oder “Gratisaktien“

Das sind Aktien, die Unternehmen im Rahmen der Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital ausgeben. Diese Papiere werden oftmals als „Gratisaktien“ be-zeichnet, da sie unentgeltlich an die Aktionäre des betreffenden Unternehmens ausgegeben werden. Durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit verbundene Ausgabe von Berichtigungsaktien erhält das Unternehmen da-her auch keine zusätzlichen Eigenmittel. Da sich das Aktienkapital ebenso wie das Aktienvermögen des Anteilseigners aber durch eine solche Kapitalerhöhung nicht verändert, sondern lediglich auf mehr Aktien verteilt wird, ist der Begriff „Gratis-aktie“ irreführend. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien darf auch nicht mit einem „Stock-Split“ verwechselt werden (siehe weiter unten).

Für die Aktionäre des Unternehmens ergibt sich zunächst keine materielle Verän-derung, da sie nun zwar mehr Aktien haben, diese aber jeweils einen geringeren Anteil am gesamten Vermögen des Unternehmens repräsentieren. Daher verändert sich der Wert des Beteiligungsvermögens des einzelnen Aktionärs in der Regel nicht. Veränderungen für den Aktionär treten nur insofern auf, als sich der Kurs der einzelnen Aktie im Verhältnis zur Kapitalerhöhung vermindert. Sie wird dadurch zumindest optisch billiger. Dies kann dazu führen, dass die betreffende Aktie leich-ter handelbar wird und so die Nachfrage nach der Aktie steigt.

Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann auch dann von Vorteil für die Aktionäre sein, wenn das Unternehmen die Dividende pro Aktie unverändert lässt, also nicht im Verhältnis zur Kapitalerhöhung reduziert. In diesem Fall erhält der Aktionär nach erfolgter Zuteilung der Berichtigungsaktien eine höhere Gesamt-dividende als vor der Kapitalerhöhung (Anzahl der Aktien multipliziert mit der Dividende pro Aktie). Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln werden meistens dann vorgenommen, wenn die Rücklagen im Verhältnis zum Grundkapital über-mäßig hoch sind oder wenn das Grundkapital im Verhältnis zur Gesamtbilanz zu niedrig wirkt. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien unterscheidet sich daher vom so genannten Aktiensplitt, bei dem das vorhandene Grundkapital nur neu aufgeteilt wird – allerdings ebenfalls mit dem Effekt, dass die Aktie optisch billiger wird.

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Aktien- oder Stock-Split

Beim Stock Split werden die umlaufenden Aktien einer Aktiengesellschaft eingezo-gen und entwertet und durch eine höhere Anzahl neuer Aktien ersetzt. Das Verhält-nis in dem alte in neue Aktien umgetauscht werden, wird als Splitting-Verhältnis bezeichnet. Der Anteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, ist vor und nach dem Stock-Split unverändert. Das Vermögen der Gesellschaft verteilt sich nur zahlenmäßig auf mehr Aktien als vorher. Der Stock Split dient vor allem dazu, die Aktie an der Börse leichter handelbar zu machen, da der Preis pro Stück deutlich sinkt. Die Initiative zu einer solchen Maßnahme geht grundsätzlich von der Aktiengesellschaft selbst aus. Das Verhältnis, in dem alte gegen neue Aktien getauscht werden, wird als Splitting-Verhältnis bezeichnet. So bedeutet beispiels-weise ein Splitting-Verhältnis von 1 zu 3, dass der einzelne Aktionär für eine alte Aktie drei neue Aktien erhält.

Ein Stock Split erfolgt für die Aktionäre grundsätzlich kostenfrei. Auch ändert sich an seiner Vermögenssituation durch einen Stock Split unmittelbar nichts. Sein An-teil an der Aktiengesellschaft verteilt sich nach dem Stock Split lediglich auf mehr Aktien, die einen geringeren Nennwert (oder eine geringere Quote am Gesamtka-pital) als die alten Aktien haben und damit einen in Abhängigkeit zum Splitting-Verhältnis zunächst geringeren Kurswert. Das kann sich allerdings rasch ändern, wenn neue Käufer für die scheinbar billigere Aktie auftreten und der Kurs wegen der verstärkten Nachfrage steigt.

Ein Stock-Split ist damit eher psychologischer Natur. Wenn man feststellt, dass viele Kleinanleger davor zurückschrecken, Aktien zu erwerben, die einen hohen Einzelpreis haben, kann die Teilung des Papiers eine Lösung sein. Manche sind auch gar nicht in der Lage, einen so hohen Betrag aufzubringen und können sich daher nicht einmal mit einer Aktie an dem Unternehmen beteiligen. Immerhin gibt es Papiere, die pro Stück mehrere tausend Euro oder Dollar kosten. So teure Aktien sind zwar selten, aber es handelt sich dabei oft um Gesellschaften, deren Anteile manchmal besonders großes Kurspotenzial haben. Durch einen Aktiensplitt gelingt es meist, die Handelbarkeit der Aktien zu verbessern.

Das kommt auch den Aktionären zu Gute, da mit der verbesserten Handelbarkeit oft entsprechende Kurssteigerungen verbunden sind. Schon die Ankündigung eines Split führt daher oft zu Kurssteigerungen. Für Anleger kann es sich unter speku-lativen Gesichtspunkten daher lohnen, in solche Papiere zu investieren, bei denen ein Aktiensplitt erwartet wird.

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Vermögen an der Börse bilden

Fahren ohne Führerschein?

Niemand darf ohne Führerschein mit dem Auto auf öffentlichen Straßen he-rumkurven. Das wäre viel zu gefährlich. Für Einsteiger an der Börse dage-gen gibt es keine Fahrprüfung – es sei denn, Sie wären so tollkühn, gleich mit Puts und Calls und anderen Termingeschäften zu starten. Dann muss Sie die Bank nicht nur über die damit verbundenen Risiken aufklären und Ihnen entsprechende schriftliche Informationen aushändigen. Sie müssen auch un-terschreiben, dass Sie deren Inhalt auch verstanden haben. Sonst dürfen Sie solche Geschäfte nicht machen. Aber Sie sollten im eigenen Interesse auch „einfache“ Börsengeschäfte erst dann machen, wenn Sie verstanden haben, wie der Wertpapiermarkt grundsätzlich funktioniert.

Bezugsrechte

Die den Alt-Aktionären bei der Ausgabe „junger Aktien“ in der Regel zustehenden Bezugsrechte stellen ein Kaufrecht dar. Die neuen Aktien werden den Anteilseig-nern angeboten, wenn die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöhen und zu diesem Zweck zusätzliche Aktien an der Börse platzieren will. Denn wenn eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöht, ist sie gesetzlich verpflichtet, den In-habern der früher ausgegebenen Aktien Bezugsrechte für die jungen Aktien ein-zuräumen. Die Hauptversammlung der Aktionäre kann allerdings mehrheitlich be-schließen, auf das gesetzliche Bezugsrecht zu verzichten. Das geschieht vor allem dann, wenn einem anderen Unternehmen oder einem Großinvestor die Möglichkeit gegeben werden soll, sich an der Gesellschaft zu beteiligen oder mit einer anderen Gesellschaft eine gegenseitige Verflechtung geplant ist, die mit einem Austausch von Aktienpaketen einhergeht. Den Bezugspreis für die jungen Aktien legt das Ma-nagement des Unternehmens fest. Er ist niedriger als der Kurs der alten Aktien, da es sich für die Anteilseigner sonst nicht lohnen würde, junge Aktien zu erwerben. Alt-Aktionäre sind durch dieses Disagio also im Vorteil. Der Wert des Bezugsrechts ist vom Bezugsverhältnis abhängig.

Um diesen Wert zu ermitteln, wird der Kurs der alten Aktie in Beziehung zum Preis der jungen Aktie gesetzt. Die Alt-Aktionäre müssen sich meist innerhalb von zwei bis drei Wochen entscheiden, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben wollen oder nicht. Während dieser Bezugsfrist wird das Bezugsrecht an der Börse wie ein selbstständi-ges Wertpapier gehandelt. Man kann es also kaufen oder verkaufen. Das heißt, dass der börsennotierte Kurs vom rechnerischen Wert des Bezugsrechts abweichen kann. Denn ebenso wie beim Aktienhandel bestimmen auch beim Bezugsrecht allein An-gebot und Nachfrage den Preis. Der Bezugsrechtshandel wirkt sich auch auf den

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Kurs der alten Aktien aus. Mit Beginn der Bezugsfrist, also am ersten Handelstag, wird der rechnerische Wert des Bezugsrechts vom Kurs der alten Aktie abgezogen.

Das Bezugsrecht kann an der Börse verkauft werden, falls der Altaktionär kein In-teresse am Bezug junger Aktien hat. Welcher Preis (Kurs) sich an der Börse erzielen lässt, hängt davon ab, ob das Interesse am Bezug junger Aktien bei den bisherigen Anteilseignern oder neuen Käufern groß oder klein ist. Die Entscheidung darüber, ob ein Aktionär sein Bezugsrecht ausübt oder es verkauft, hängt nicht nur davon ab, wie er das Unternehmen und damit das Potenzial seiner Aktien einschätzt. Es hängt auch davon ab, ob er zum gegebenen Zeitpunkt überhaupt über die not-wendigen Mittel zum Kauf der jungen Aktien verfügt. Daneben ist aber auch die Überlegung wichtig, ob ein Kauf im Hinblick auf die aktuelle Zusammensetzung des eigenen Depots sinnvoll erscheint. Denn der Spruch, dass man „nicht alle Eier in einen Korb legen soll“, gilt auch für die Struktur der persönlichen Geldanlage. Um zu einem ausgewogenen Verhältnis von Risiko und Chance zu kommen, um nicht zu abhängig von der Entwicklung einer bestimmten Branche zu werden oder um gegebenenfalls ohne Probleme und Verlust wieder an liquide Mittel kommen zu können, ist es wichtig, immer wieder einmal über die Struktur der eigenen Geld-anlage nachzudenken.

Wertpapierkennnummer

Wenn Sie eine bestimmte Aktie, einen Optionsschein oder Zertifikate kaufen wol-len, verwenden Sie sowohl beim Kauf im Internet oder bei telefonischen Aufträgen am besten (auch) die Kennnummer. Im Gegensatz zu Firmennamen ist diese in jedem Falle eindeutig. Verwechslungen sind bei Benutzung der Wertpapierkenn-nummer auszuschließen. Auch die Suche nach einem bestimmten Wertpapieren auf den Börsenseiten im Internet wird dadurch sehr vereinfacht. Die Wertpapierkenn-nummer (WKN) ist in Deutschland eine sechsstellige Identifikationsnummer, die ausschließlich für in Deutschland handelbare Wertpapiere verwendet. Die WKN für eine Aktie lässt sich im Internet einfach ermitteln. Meist reicht es, den Name eines Unternehmens einzugeben, und schon ist die entsprechende WKN da.

ISIN

Für den internationalen Gebrauch und zunehmend auch in Deutschland wird die ISIN (International Securities Identification Number) verwendet. Sie dient als in-ternationale Wertpapierkennnummer einer weltweit eindeutigen Kennzeichnung von Wertpapieren und löst die verschiedenen nationalen WKN zunehmend ab. In der Regel können die nationalen WKN in die ISIN überführt werden, da die ISIN sowohl Zahlen als auch Buchstaben in beliebiger Mischung enthalten darf. Hat die nationale WKN weniger als neun Stellen, werden vorne Nullen ergänzt. Den neun

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Ziffern wird das aus zwei Buchstaben bestehende Länderkürzel (nach ISO 3166) vorangestellt. Rechts wird eine Prüfziffer hinzugefügt. Es gibt kein einheitliches Umstellungsdatum oder eine Umstellungspflicht von den nationalen WKN auf ISIN. In Deutschland war der 22.04.2003 der offizielle Umstellungstermin von WKN auf ISIN. An der deutschen Börse können ISIN aber bereits seit Oktober 2002 verwendet werden.

Aber am gebräuchlichsten ist immer noch die Wertpapierkennnummer (WKN). Wenn Sie Informationen über eine bestimmte Aktie im Internet suchen, eine Aktie in ein echtes oder virtuelles Depot aufnehmen wollen, dass Sie über das Internet beobachten oder wenn Sie die Aktie eines bestimmten Unternehmens bei einem Internetbroker oder einer Direktbank kaufen wollen, geht das am einfachsten, wenn sie die WKN eingeben. Denn wenn Sie bei der Suche den Namen der Aktie oder eines anderen Wertpapiers eingeben und nicht ganz präzise Angaben machen (kön-nen), bekommen Sie oft eine ganze Liste mit den Namen verschiedener Wertpapiere und müssen dann das von ihnen tatsächlich gemeinte auswählen. Dabei können Irrtümer vorkommen.

Tipp:

Sie sollten bei der Suche nach einem Wertpapier (zum Beispiel im Internet) immer den Weg über die WKN oder ISIN wählen, wenn sie diese kennen. Da-durch sind Irrtümer ausgeschlossen.

Richtig kaufen und verkaufenWenn Sie eine Aktie kaufen oder verkaufen wollen, reicht es nicht, wenn Sie der Bank oder Sparkasse lediglich mitteilen, um welche Aktie es dabei geht und wie viel Stück Sie kaufen oder verkaufen wollen. Sie sollten auch noch einige zusätz-liche Weisungen geben.

Limitierte oder unlimitierte Aufträge?

Anleger können ihrer Sparkasse oder Bank die Kauf- und Verkaufaufträge für be-stimmte Aktien mit und ohne Preisgrenzen geben. Bei Kauf- oder Verkaufaufträgen ohne Preisbegrenzung spricht man im Wertpapiergeschäft von „bestens“ ausgeführ-ten Aufträgen. Hierbei hat sich der Kommissionär oder Makler an keinerlei Preis-grenzen zu halten. Bei Kaufaufträgen wird er lediglich versuchen, die gewünschten Wertpapiere am Ausführungstag zum niedrigstmöglichen Kurs zu erwerben. Umge-kehrt wird der beauftragte Händler bei unlimitierten Verkaufaufträgen versuchen, die betreffenden Papiere zum höchstmöglichen Kurs zu verkaufen. Für den tatsäch-

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lich erzielten Kurs übernimmt der Kommissionär oder Makler keine Haftung, d.h. er garantiert nicht, dass dies tatsächlich der niedrigste oder höchste Kurs des Tages ist. Das geht auch nicht, da im Laufe der Handelsstunden die Aktienkurse je nach Angebot und Nachfrage mehrfach steigen und wieder fallen können. Es kann auch sein, dass ein anfänglich niedrigerer Kurs gegen Ende der Börsensitzung aufgrund von Nachrichten oder auch nur Gerüchten über einen guten Geschäftsabschluss, eine Produktinnovation oder eine bevorstehende Übernahmen usw. steil nach oben getrieben wird. Pech wenn man dann schon zu Beginn des Handels verkauft hat. Glück, wenn im Laufe des Tages der Kurs abstürzt, weil zum Beispiel bekannt wird, dass dem Unternehmen eine Schadenersatzklage droht.

Tipp:

Wenn der Anleger ein Preislimit setzt, hat der Händler eine klare Anweisung, zu welchem Preis er die Wertpapiere höchstens kaufen oder verkaufen darf. Die Preislimitierung gilt aber lediglich als Ober- beziehungsweise Untergren-ze. Bei einem Verkaufslimit muss also mindestens der vorgegebene Kurs er-reicht werden, ein höherer Kurs ist natürlich nicht nur erlaubt sondern aus der Sicht des Verkäufers höchst erwünscht. Umgekehrt legt ein Kauflimit lediglich die Preisobergrenze fest, niedrigere Kurse sind aber möglich – und natürlich für den Käufer von Vorteil.

Ein Limit – auch für die Gebühren

Bei Auftragserteilung muss der Anleger die Gültigkeitsdauer des vorgegebenen Li-mits festlegen. In der Regel werden Limitierungen entweder nur für einen Tag oder aber bis Monatsende vergeben. Abweichende Regelungen sind aber möglich. Für die Limitierung der Wertpapierorder berechnet die Bank meistens eine Gebühr, welche die Kosten abdeckt, die dadurch entstehen, dass über einen bestimmten Zeitraum wiederholt versucht werden muss, den Auftrag zum vorgegebenen Preis durchzuführen.

Wird das Limit lediglich für den Tag der Auftragsvergabe vorgegeben oder wird das Limit schon am ersten Tag der Laufzeit erreicht, so werden oftmals keine Ge-bühren berechnet. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrem Kreditinstitut immer nach den Konditionen für Limits und andere Anweisungen. Limitierte Wertpapierorders können grundsätzlich bei allen Wertpapiergeschäften, die über die Börse getätigt werden, vergeben werden. So lassen sich Kauf- und Verkaufslimite bei Handel mit Aktien, Anleihen, Optionsscheinen, aber auch bei Derivaten, wie Optionen und Futures einsetzen. Auch bei Emissionen von Wertpapieren, bei denen die Preisfin-dung mit Hilfe des Bookbuilding-Verfahrens (siehe unten) stattfindet, können Kau-

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flimits vorgegeben werden. Kommt es während der Laufzeit der Limitierung eines Aktienkaufs oder -verkaufs zu einer Dividendenausschüttung und damit zu einem Kursabschlag bei dem betreffenden Papier, wird bei dem vorgegebenen Preislimit automatisch ein entsprechender Abschlag vorgenommen.

Der Vorteil von limitierten Aufträgen ist, dass der Anleger nicht riskiert, bei einem Kauf einen zu hohen Preis zu zahlen beziehungsweise bei einem Verkauf einen zu niedrigen Preis zu erzielen. Auf der anderen Seite geht der Anleger natürlich immer das Risiko ein, bei dem betreffenden Geschäft nicht zum Zuge zu kommen, wenn der Kurs des Papiers über (bei Kauf) oder unter (bei Verkauf) seinem Limit liegt. Speziell beim Verkauf von Wertpapieren kann dies ein großer Nachteil sein, wenn beispielsweise eine Aktie aufgrund schlechter Unternehmensnachrichten fällt. Wenn der Anleger dann einen limitierten Verkaufsauftrag gibt und der Kurs unter diesem Limit liegt, kommt der Verkauf nicht zustande. Fällt der Kurs am nächsten Handelstag weiter, so ist der Verlust des Anlegers größer als bei einem sofortigen unlimitierten Verkauf. Steigt der Kurs der Aktie hingegen wieder, dann war es von Vorteil, sie nicht zu dem niedrigeren Kurs abzugeben.

Der Anleger geht das gleiche Risiko ein, wenn er bei der Zeichnung von Aktien im Rahmen des Bookbuilding-Verfahrens ein Limit vorgibt. Liegt der von dem Ban-kenkonsortium festgestellte Emissionspreis über der vorgegebenen Preisobergren-ze, kommt der Anleger bei der Zeichnung nicht zum Zuge und muss, wenn er die betreffenden Papiere trotzdem haben möchte, diese später über die Börse erwerben. Auf der anderen Seite kann er mit Hilfe der Preislimitierung vermeiden, die Aktien zu einem aus seiner Sicht nicht marktgerechten (also zu hohen) Kurs zu zeichnen.

Die so genannten „Stop-Buy“ und „Stop-Loss-Orders“ stellen eine andere Form der Verlustbremse dar, die von ähnlicher Bedeutung für den Anleger sind wie die Li-mits. Auch dies ist eine Börsentechnik, die Sie kennen sollten, weil sich Sparer und Anleger damit ebenfalls gegen Kursrisiken absichern können.

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Faustregeln für Limits:

Limitierte Aufträge sind bei den Aktien großer Unternehmen, die in hoher Stückzahl an der Börse gehandelt werden, weniger notwendig als bei Ak-tien kleiner Unternehmen, bei denen es aufgrund der geringen Stückzahl der gehandelten Papiere zu großen und teilweise nicht gerechtfertigten Kurs-schwankungen kommen kann. Bei diesen „marktengen“ Papieren (Aktien mit geringen Handelsvolumen) deren Kurse von Spekulanten leichter manipuliert werden können, müssen sich Kleinanleger davor schützen, über den Tisch gezogen zu werden.

Das gilt auch dann, wenn kurz vor Börsenschluss noch ein Kauf oder Verkauf an einer der regionalen deutschen Börsen in Auftrag gegeben wird. Das kann dann selbst bei marktbreiteren Papieren (Aktien, bei denen ständig höhere Umsätze zu beobachten sind) zu kurzfristigen Kursauschlägen führen, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken. Deshalb ist es auch hier empfehlenswert, mit Limits zu arbeiten. Aber: Je enger Sie dabei die Grenzen setzen, umso größer ist das Risiko, dass Sie mit Ihrem Auftrag nicht zum Zuge kommen. Am nächsten Tag kann der Kurs dann noch ungünstiger sein. Dass muss immer abgewogen werden.

Stop-Loss-Order:

Diese Aufträge, die bei Erreichen eines bestimmten Kurses greifen, sind eine ein-fache und relativ kostengünstige Möglichkeit, einzelne Aktienpositionen gegen größere Kursverluste abzusichern. In Deutschland können Stop-Loss-Aufträge seit 1989 erteilt werden. Dabei handelt es sich um einen Verkaufsauftrag, der automa-tisch ausgeführt wird, wenn das Wertpapier einen vom Kunden vorgegebenen Kurs erreicht. Stop-Loss-Aufträge (oder Stop-Loss-Orders) sind als Kurssicherungsinst-rument auch für Kleinanleger geeignet. Für die Börse können Stop-Loss-Aufträge allerdings eine gewisse Gefahr darstellen, da sie unter Umständen verstärkend auf Kursrückgänge wirken, da sie bei bestimmten Kursen eine Verkaufswelle auslösen können. Denn wenn z. B. der Kurs einer Aktie bei 11 Euro steht, liegt es nahe, dass sehr viele automatische Verkaufsaufträge auf 10 Euro gesetzt werden.

Wenn ein Anleger seiner Bank oder seinem Brokerhaus den Auftrag gibt, eine bestimmte Aktie bei Erreichen eines bestimmten Kurses automatisch zu verkaufen, wird das jeweilige Papier, sobald der Stop-Loss-Kurs erreicht oder unterschritten wird, automatisch zum nächsten aktuellen Börsenkurs verkauft. Eine gleichzeitige Limitierung ist nicht möglich. Dadurch kann es bei stark schwankenden Kursen passieren, dass der tatsächlich erzielte Verkaufspreis sowohl unter als auch über

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der Stop-Loss-Marke liegt. Gerade im Falle eines Crashs ist es möglich, dass der tatsächlich erzielte Kurs deutlich vom Stop-Loss-Kurs abweicht. Auch für die Ent-gegennahme und tägliche Überwachung eines Stop-Loss-Auftrags verlangt die je-weilige Bank oder der Broker eine Gebühr, die von Bank zu Bank unterschiedlich sein kann. Stop-Loss-Aufträge werden für eine bestimmte Dauer erteilt, meist bis zum Monatsultimo.

Achtung: Ein Stop-Loss-Auftrag ist für den Anleger grundsätzlich eine Ent-scheidung zwischen dem Sicherstellen eines bestimmten Kursgewinns beziehungs-weise der Begrenzung des maximalen Verlusts und dem Verzicht auf die Chance, später möglicherweise höhere Gewinne zu erzielen. Kommt es nämlich nur kurz-fristig zu einer Unterschreitung der Stop-Loss-Marke und danach gleich wieder zu einem Wiederanstieg des Kurses – zum Beispiel weil eine negative Nachricht sich dann doch als falsch oder übertrieben herausstellt - sind die Aktien bereits verkauft und dem Anleger entgehen dadurch unter Umständen erhebliche Gewinne. Auch dies ist wieder ein Beispiel dafür, dass ein aktiver Aktionär, der seine Papiere nicht als Daueranlage betrachtet, sondern von dem Auf und Ab der Kurse an der Börse profitieren will, einen ständigen Balanceakt zwischen Sicherheit und Chancenma-nagement vollziehen muss. Es zeigt auch, dass es zu empfehlen ist, die Entwicklung der Kurse ständig im Auge zu behalten.

Bei der Verwendung von Stop-Loss-Aufträgen ist also grundsätzlich sowohl das Börsenumfeld als auch der zugrunde liegende Wert zu beachten. Kommt es auf-grund von externen Einflüssen (wie beispielsweise hohen Verlusten an ausländi-schen Börsen) zu kurzfristigen Kurseinbrüchen an der deutschen Börse, obwohl die grundsätzliche (fundamentale) Situation in Deutschland oder bezogen auf die spezielle Aktie gut ist, kann es sinnvoll sein, auf einen automatischen Verkaufsauf-trag zu verzichten. In einem solchen Fall sollte der Anleger das tägliche Geschehen an der Börse aber besonders aufmerksam verfolgen und einen eventuell notwendig werdenden Verkauf selbst auslösen.

Die heute vorhandene Möglichkeit, der Kursentwicklung online zu folgen, erleich-tert diese Überwachung. Wird allerdings eine längere Schwächeperiode vermutet oder ist der Anleger zeitlich nicht in der Lage (wegen Beruf, Urlaub, Krankheit), den Kurs seiner Papiere immer zeitnah zu verfolgen, kann ein Stop-Loss-Auftrag vor größeren Kursverlusten schützen oder erreichte Gewinne nach unten absichern.

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Tipp:

Keine zu engen Grenzen setzen und „nachziehen“: Ein Stop-Loss-Kurs sollte auf jeden Fall so gesetzt werden, dass keine Gefahr besteht, schon bei kurz-fristigen Kursausschlägen, wie sie im Alltagsgeschäft ständig zu beobachten sind, die Aktien zu verlieren. So kann man beispielsweise den Stop-Loss-Kurs jeweils auf 10 bis 15 Prozent unter den aktuellen Kurs bei Auftragsvergabe setzen. Dann besteht keine allzu große Gefahr, dass der Auftrag aufgrund eher zufälliger, kleinerer Kursausschläge ausgelöst wird. Allerdings sollte auch in einem solchen Fall die Kursentwicklung beobachtet werden. Bei kräftig stei-genden Kursen sollte auch der Stop-Loss-Kurs nachgezogen werden. Denn andernfalls kann sonst der ganze schöne Gewinn wieder verloren gehen, ehe der automatische Verkaufsauftrag greift. Eine Anpassung nach unten, also eine Herabsetzung des Stop-Loss-Kurses kann sinnvoll sein, wenn sich der Kurs der jeweilige Aktie zwar der gesetzten Marke genähert hat, der Anleger aber kurzfristig eine deutliche Erholung erwartet.

Wichtig: Stop-Loss-Aufträge können bei vielen Banken nur für Auftragsgrößen von 50 Aktien oder einem Vielfachen davon gesetzt werden. Außerdem müssen die betreffenden Aktien im variablen Handel notiert werden. Nur so ist eine sofortige Reaktion auf das Erreichen eines bestimmten Kursniveaus möglich. Ein exakter Verkaufskurs kann nicht festgesetzt werden, die Bank ist lediglich verpflichtet, zum nächstmöglichen Kurs zu verkaufen. Die Überwachung der Stop-Loss-Aufträge ist Aufgabe der Bank des Anlegers beziehungsweise des beauftragten Kursmaklers. Stop-Loss-Aufträge sind also vor allem für solche Anleger sinnvoll, die nicht genug Zeit haben, um das Geschehen an der Börse selbst täglich zu verfolgen, die aber trotzdem sicher sein wollen, dass ein Verlustrisiko begrenzt bleibt.

Das Gegenstück zum Stop-Loss-Auftrags ist der so genannte Stop-Buy-Auftrag, bei dem der Kauf eines bestimmten Papiers automatischer bei Erreichen eines vorab vereinbarten Kursniveaus ausgelöst wird.

Stop-Buy-Order:

Das Instrument der Stop-Buy-Order ist ebenso wie der Stop-Loss-Auftrag seit 1989 in Deutschland zugelassen. Bei Stop-Buy-Orders gibt der Anleger seiner Bank den Auftrag, von einer bestimmten Aktie eine vorher festgelegte Zahl zu erwerben, wenn ihr Kurs einen festgelegten Wert erreicht oder überschreitet. Der vereinbarte Kurs wird in der Regel als Stop-Buy-Kurs beziehungsweise Stop-Buy-Marke be-zeichnet. Die Bank erwirbt dann die vereinbarte Anzahl an Aktien zum nächsten aktuellen Börsenkurs. Der Kurs, zu dem das Geschäft ausgeführt wird, kann da-

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durch sowohl über als auch unter dem vereinbarten Stop-Buy-Kurs liegen. Bei Stop-Buy-Aufträgen kann der Kurs, zu dem der Auftrag durchgeführt wird, ebenso wenig limitiert werden wie bei Stop-Loss-Aufträgen. Eine Kombination von limi-tiertem Kaufauftrag und Stop-Buy-Order ist nicht möglich.

Stop-Buy-Aufträge können jeder im Wertpapiergeschäft tätigen Bank oder Broker-haus erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anleger dort ein Depot-konto führt, die betreffende Aktie im variablen Handel notiert wird und der Auftrag über 50 Aktien oder ein Vielfaches davon lautet, weil sonst eine Ausführung zum nächsten aktuellen Börsenkurs nicht möglich ist. Für die Dienstleistung verein-nahmt die jeweilige Bank eine Gebühr, die von Institut zu Institut unterschiedlich sein kann.

Als Kauf-Order einsetzbar: Ein Anleger kann mit Hilfe von Stop-Buy-Aufträgen an einer plötzlichen Kursrallye teilnehmen, ohne den betreffenden Wert schon lange vor Beginn dieses Kursanstiegs in seinem Depot halten zu müssen. Denn obwohl die Bezeichnung „Stop-Buy“ den Eindruck erweckt, von dieser Grenze an dürfe nicht mehr gekauft werden, dient sie als Einstiegssignal. Erwartet ein Anleger bei-spielsweise, dass ein bestimmtes Unternehmen in nächster Zeit Ziel einer Übernah-me durch eine anders Unternehmen wird, so kann er einen Stop-Buy Auftrag an seine Bank geben, dieses Papier ab einem bestimmten Kurs zu erwerben, den der Anleger als Zeichen für eine Übernahme wertet.

Tipp:

Stop-Buy-Aufträge eignen sich sowohl zur Absicherung in Optionsgeschäf-ten (siehe dort) als auch als spekulatives Anlageinstrument. Stop-Buy-Orders lassen sich zur Absicherung von Stillhaltepositionen von Call Optionen nut-zen. So kann beispielsweise der Verkäufer einer Kaufoption einen Stop-Buy-Auftrag für die der Option zu Grunde liegende Aktie erteilen, so dass sein Verlustrisiko bei einem steigenden Kurs beseitigt oder zumindest stark einge-schränkt werden kann.

Problematisch bei Stop-Buy wie auch bei Stop-Loss-Aufträgen ist, dass sie in ex-tremen Börsensituationen wie einem sich anbahnenden Crash verstärkend auf die ohnehin schon übertriebenen Kursbewegungen wirken können. Kommt es bei-spielsweise in einer Haussephase zu starken Kurssteigerungen, so werden diese durch eventuelle Stop-Buy-Aufträge noch verstärkt. Sie sorgen für eine weitere Erhöhung des Nachfragedrucks und damit für einen weiteren Anstieg der Kurse. Dadurch werden möglicherweise weitere Stop-Buy-Marken erreicht, was wieder-um zu einer Verstärkung der Kursausschläge führt. Die Nutzung von Stop-Loss

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beziehungsweise Stop-Buy-Aufträgen kann so zu einer zunehmenden Volatilität (starken Kursauschlägen) der Börse führen.

Achtung Steuern: Verkaufsaufträge, die automatisch ausgelöst werden, können dazu führen, dass die Spekulationsfrist (siehe unten) nicht eingehalten, also vor Ablauf eines Jahres verkauft wird. Die dann fälligen Steuerzahlungen können die Verluste aus kurzfristigen Kursrückgängen unter Umständen weit übertreffen.

Spekulationsfrist bis Ende 2008:

Zwischen dem Datum des Kaufs und des Verkaufs von Wertpapieren musste seit Anfang 1999 mindestens ein Jahr (früher sechs Monate) liegen, damit erzielte Ge-winne steuerfrei waren. Wurde vorher verkauft, um einem befürchteten Rückschlag an der Börse zuvorzukommen oder weil das Geld benötigt wurde, musste der Ge-winn zusammen mit dem sonstigen Einkommen versteuert werden. Verluste, die innerhalb der Spekulationsfrist entstanden, durften dagegen nicht mit dem übrigen Einkommen bei der Feststellung der Steuerschuld verrechnet werden. Allerdings dürfen auch nach 2008 erzielte Gewinne weiterhin steuerlich mit Verlusten ver-rechnet werden, die bei einem Verkauf von Wertpapieren entstanden sind. Da-bei müssen die Papiere nicht etwa gleichzeitig gekauft oder verkauft worden sein. Selbst Verlusten, die im Vorjahr innerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind, können geltend gemacht werden. Sie dürfen (auch nach 2008) mit Gewinnen im folgenden Jahr verrechnet werden, ehe die Einkommensteuer greift.

Bei der Frage, ob Wertzuwächse besteuert werden, muss zwischen realisierten und nicht realisierten Wertzuwächsen unterschieden werden. Nur bei einem realisierten Wertzuwachs - also wenn die betreffenden Wirtschaftsgüter (in diesem Fall Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder Derivate) auch tatsächlich wieder verkauft wurden – der Gewinn also „realisiert“ worden ist und nicht nur auf dem Papier steht - kommt auch aus steuerlicher Sicht ein Spekulations- oder Veräußerungsgewinn zustande.

Wichtig für Steuerzahler:

Spekulationsgewinne und Spekulationsverluste können nur untereinander verrechnet werden. Das Finanzamt erkennt es nicht an, wenn Börsenverluste gegen Gewinne aus Immobiliengeschäften, aus Börsentermingeschäften oder anderen spekulativen Aktivitäten oder gar mit dem Arbeitseinkommen verrechnet werden. Mehr zum Thema Steuern und Geldanlage im letzten Ka-pitel.

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Vermögen an der Börse bilden

Die richtige DepotstrukturFür jeden Sparer sollten die Erfahrungen der Jahre 2002 bis 2003 eine Lehre sein: Beim Aufbau eines Wertpapierdepots sollte immer darauf geachtet werden, eine ausgewogene Zusammensetzung der darin enthaltenen Risikopapiere und Rendi-tetitel zu erreichen. Neben Aktien sollten deshalb auch andere Formen der Geld-anlage nicht vergessen werden. Andernfalls kann eine Branchenkrise oder eine allgemeine und vielleicht für längere Zeit anhaltende Schwächephase an der Börse zu argen finanziellen Problemen führen.

„Altvermögen“ umstrukturieren: Wenn nicht schon Vermögen vorhanden ist oder eine Erbschaft den Start erleichtert, wird es beim Einstieg in das Wertpapiersparen meist schwer sein, auf eine ausgewogene Zusammensetzung der im Depot enthal-tenen Wertpapiere und anderer Vermögenswerte zu achten. Das ist dann allenfalls durch den Kauf von Fondsanteilen zu erreichen, deren Anlagepolitik sowohl auf Sicherheit als auch auf die Nutzung von Renditechancen setzt. Mittel- und langfris-tig sollte aber auch für die eigene Vermögensanlage eine ausgewogene Mischung angestrebt werden.

Das gilt insbesondere dann, wenn die Vermögensbildung der Altersvorsorge, dem Ansparen für einen späteren Hauskauf, der Sicherung von Familienangehörigen oder dem Aufbau einer Rücklage für die Wechselfälle des Lebens dienen soll. Dann kommt es nämlich darauf an, dass neben den Vermögenswerten, die im Hinblick auf eine deutliche Wertsteigerung (also chancenorientiert) oder aus spekulativen Gründen erworben wurden, auch solche Anlageformen vertreten sind, die geringen Wertschwankungen unterliegen, eine sichere Rendite bringen und jederzeit auch wieder „versilbert“ werden können, wenn Bargeld gebraucht wird. Denn es kann immer sein, dass ein Teil des spekulativ angelegten Geldes verloren geht oder dass gerade dann, wenn Liquidität benötigt wird, bestimmte Wertpapiere – oder nach einem Crash sogar alle - nur mit hohem Verlust verkauft werden können. Deshalb gilt bei der Geldanlage mehr noch als in anderen Lebensbereichen: Nie alles auf eine Karte setzen.

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Tipp:

Die ideale Depot- und Vermögensstruktur gibt es nicht. Denn was im Einzelfall „ideal“ ist, hängt unter anderem vom jeweiligen Einkommen und Alter, vom Gesundheitszustand, der familiären Situation und den Erwartungen ab, die im Ruhestand an den Lebensstandard gerichtet werden. Wichtig ist auch, ob später mit einer Rente plus einer Betriebsrente, mit einer berufsständischen Versorgung, mit einer Lebensversicherung oder eventuell auch mit einer Erb-schaft zu rechnen ist oder ob Sie den Vermögensaufbau ganz aus eigener Kraft schaffen müssen.

Schon diese wenige Beispiele zeigen, dass es kein Patentrezept für eine optimale Anlagestruktur geben kann. Hinzu kommt, dass auch das individuelle Risikoprofil höchst unterschiedlich ist. Wer nachts keinen Schlaf mehr findet, sobald an der Börse die Kurse nach unten gehen, sollte Risikopapiere jeder Art von vornherein meiden. Die für Sie passende Risikostruktur gehört deshalb neben der Diskussion Ihrer Anlageziele zu den wichtigsten Punkten, die jeder seriöse Berater im Gespräch mit Ihnen klären muss, ehe er mit einzelnen Empfehlungen kommt.

Wer berät gewissenhaft? Ein seriöser Anlageberater wird immer erst versuchen, sich ein Bild von seinen Kun-den zu machen: Um wie viel Geld geht es? Welche Vermögensteile oder Ansprüche sind sonst noch vorhanden (wie Immobilien, Pension, Lebensversicherung)? Wird ein Teil des Geldes zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt? Welche Erfahrungen hat der Kunde bereits mit Börsengeschäften. Zu welchem „Risiko-Typ“ gehört er? Wie soll eine darauf abgestimmte Depotstruktur aussehen? Kreditinstitute sind ge-setzlich verpflichtet, dies zunächst zu erkunden und neue Kunden auch sorgfältig über die Risiken bestimmter Anlageformen aufzuklären.

Achtung: Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Anlageberater diese Pflichten nicht ernst nimmt und nur von hohen Gewinnen schwärmt, sollten Sie das Gespräch ab-brechen und sich nach einem wirklichen Experten umsehen. Das gilt insbesondere dann, wenn jemand versucht, Anlagegeschäfte per Telefon oder an der Haustür anzubahnen.

Auch wenn es keine Patentrezepte gibt, so gibt es doch einige Anhaltspunkte, die bei der individuellen Planung als „Prüfsteine“ dienen und den eigenen Überlegun-gen zu Grunde gelegt werden können. Hilfreich ist zunächst eine grobe Untertei-lung in vier Kategorien:

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Vermögen an der Börse bilden

• Kasse,

• Reserve,

• Vermögen,

• „Spielgeld.“

Kasse:

Auf dem Konto sollte soviel sein, dass kleinere, unvorhergesehene Ausgaben je-derzeit bewältigt werden können, ohne gleich teure Kredite (dazu zählt auch schon der „Dispo“ und erst recht der Überziehungskredit) in Anspruch genommen werden müssen. Oft lässt sich aber auch dieses Geld so anlegen, dass es bei kurzfristiger Verfügbarkeit wenigstens einen bescheidenen Zinsertrag bringt. Das gute alte Spar-buch oder besser ein Geldmarktfond sind dafür geeignet.

Reserve:

Dazu sollten Geldanlagen dienen, die nicht jederzeit aber doch relativ kurzfristig verfügbar gemacht werden können. Auch wenn größere Anschaffungen oder Aus-gaben (Auto, der Urlaub im nächsten Jahr) vorhersehbar sind, sollten sie aus einer solchen Reserve finanziert werden können. Hier bieten sich neben Geldmarktfonds oder Termingeld vor allem Anleihen mit mittlerer Laufzeit und Bundesschatzan-weisungen („Bundesschätzchen“) an. Warum soll das Geld nicht solange Zinsen bringen, bis es gebraucht wird?

Vermögen:

Hier können Aktien den Schwerpunkt bilden, weil bei langfristiger Anlagestrategie hier immer noch die höchsten Erträge zu erwarten sind. Aber auch hier heißt es: Nicht alles auf eine Karte setzen, sondern eine sinnvolle Depotstruktur anstreben. Das bedeutet nicht nur verschiedene Aktien sondern auch Fondsanteile und An-leihen angemessen berücksichtigen. Denn niemand weiß, wann wieder einmal ein Börsencrash kommt und wie lange er dauert. Sehr sinnvoll ist es auch, neben dem Geld- und Wertpapiervermögen Immobilien in die Strukturplanung aufzunehmen. Dazu muss man nicht gleich ein ganzes Haus kaufen. Es kann auch mit kleineren Beträgen durch Anteile an Immobilienfonds geschehen (Vorsicht bei „geschlos-senen Fonds“: Die Anteile sind meist nur sehr schwer wieder zu verkaufen) oder durch Immobilienaktien. Das ist eine interessante Variante, da sie Elemente der Aktienanlage mit denen von Grundbesitz kombiniert. Der eigene Grunderwerb (Ei-gentumswohnung, Grundstück, Einfamilienhaus) kommt meist erst später in Frage. Aber wenn er bereits vorhanden ist, sollte er bei der Gesamtbetrachtung des Ver-

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mögens eine wichtige Rolle spielen. Wer schon über Grundbesitz verfügt, kann den Aktienanteil am Gesamtvermögen etwas höher ansetzen.

„Spielgeld“:

Wenn diese Punkte berücksichtigt sind, kann auch ein Teil der verfügbaren Mittel für etwas gewagtere Spekulationen eingesetzt werden. Bei entsprechender Risiko-bereitschaft kann es in Anlageformen mit großem Kurssteigerungspotenzial (aber auch entsprechenden Verlustrisiken) investiert werden. Dazu zählen Aktien junger innovativer Firmen, wie sie früher am Neuen Markt und heute im TechDax oder an der Nasdaq in New York gehandelt werden, sowie Anteile an Unternehmen, denen Sie zutrauen, aus einer Krise wieder heraus zu kommen (Turn-around-Werte). Na-türlich gehören auch die so genannten Derivate dazu, denen in diesem Buch ein eigenes Kapitel gewidmet ist.

Einseitig ist ungesundWenn Sie nicht nur in kleinerem Umfang Aktien erwerben, sondern über längere Zeit und systematisch Wertpapiersparen betreiben, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Chancen und Risiken zu streuen. Für die Struktur des eigentlichen Wertpapierdepots gelten dann ganz ähnliche Überlegungen wie für die Verteilung der insgesamt vorhandenen Mittel. Neben Blue Chips, wie die Aktien renommierter, wirtschaftlich gesunder großer Unternehmen genannt werden (dazu zählen die mei-sten der im Dax oder Stoxx gelisteten Gesellschaften) kann das Depot auch Wachs-tumswerte enthalten. Darunter versteht man vor allem Aktien von Unternehmen, die mit innovativen Produkten und Dienstleistungen zu rasch steigenden Umsät-zen und Erträgen kommen könnten. Auch auf eine ausgewogene Branchenstruktur muss dabei geachtet werden. Wer nur Banktitel oder Autoaktien besitzt, weil dort gerade die Kurse besonders kräftig steigen, wird voll erwischt, wenn zum Beispiel durch eine der häufigen Schuldenkrisse in Südamerika weltweit die Finanztitel un-ter Druck geraten oder die Autobranche mit Vollgas in eine Absatzkrise fährt.

Außer Aktien aus dem Euro-Raum oder den USA können unter dem Gesichtspunkt „Chancenmanagement“ auch Papiere im Depot sein, die aus den „Emerging Mar-kets“ kommen. Neben soliden Anleihen (AAA-Rating) können auch Hochzinsanlei-hen liegen – bis hin zu den Junk-Bonds. Das sind Anleihen, von denen nicht völlig sicher ist, ob der Schuldner sie auch wirklich zurückzahlen kann. Für diese Un-gewissheit muss er die Anleger mit hohen Zinsen entschädigen. In diesem Fall ist es übrigens besser, Anteile an Fonds zu kaufen, die in Hochprozenter investieren. Denn da sie ihre Mittel viel breiter streuen könne, als dies einem einzelnen Anleger möglich ist und weil die darauf spezialisierten Manager die Sicherheit der Schuld-

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ner besser bewerten können, wirkt sich der Totalverlust bei einer Anleihe weniger gravierend aus, als wenn man selbst dort (zu) groß eingestiegen wäre.

Bei Gold, das früher - und oft auch heute noch – immer als Bestandteil eines ausge-wogenen Depots genannt wurde, ist zu besonderer Vorsicht zu raten. Sein Preis ist über viele Jahre fast kontinuierlich gefallen. Es bringt keine Zinsen, verursacht aber Lagerkosten. Ob es – was für manche Anleger auch heute noch eine Rolle spielt - in Krisenzeiten im Fluchtgepäck mitgenommen werden kann, ist höchst zweifelhaft. Außerdem erhöht die Mitnahme von Gold im Fluchtgepäck die Gefahr, überfallen zu werden. Selbst in normalen Zeiten besteht eine hohe Verlustgefahr, wenn Gold oder andere „ewige Werte“ aus solchen Überlegungen heraus als „Zahlungsmittel für alle Fälle“ im Haus aufbewahrt werden – und nur das garantiert, dass man im Krisenfall auch schnell an seine Schätze heran kommt. Ähnliche Überlegungen gelten für Diamanten, die zudem oft noch von Betrügern aus dem Grauen Kapital-markt angeboten werden und sich später als kaum verkäuflich oder ganz wertlos erweisen

Gewinner suchen, Verlierer meidenDie Techniken des Aktiengeschäfts muss man kennen. Aber letztlich entscheidend für den Erfolg, für die Rendite der Geldanlage ist, welche Wertpapiere tatsächlich erworben und welche zum richtigen Zeitpunkt verkauft werden. Welche aus dem riesigen Angebot versprechen den gewünschten Gewinn? Welche sollte man besser meiden – oder nur in Betracht ziehen, wenn man auf sinkende Kurse spekuliert? Wer Aktien kauft wird dadurch zu einem gewissen Grad Mit-Unternehmer. Aber bei wem? Wer sind die künftigen Gewinner, wer die wahrscheinlichen Verlierer? Weil der Kursrutsch, der dem Boom um die Jahrtausendwende folgte, viele Anleger nervös gemacht hat, bieten Banken und Fonds inzwischen zahlreiche Sonder- und Mischformen an, Aktien mit Discount, Garantiewerte und andere Kreationen. Man-che sind für vorsichtige Anleger interessant, andere eher Augenwischerei. Im näch-sten Kapitel stellen wir Ihnen einige dieser „innovativen“ Wertpapiere vor.

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Tipp:

Sie haben hier wichtige Elemente des Börsengeschäfts kennen gelernt. Aber denken Sie als Börsenneuling immer an das Führerschein-Beispiel: Auch wenn Sie die Fahrprüfung hinter sich haben, brauchen Sie noch eine Menge an praktischer Erfahrung, ehe Sie einigermaßen sicher durch den Großstadt-verkehr oder über die Autobahn kurven können. Werden Sie also nicht über-mütig, wenn Sie erste Erfolge mit Aktien verbuchen. Vorsicht ist nicht nur die „Mutter der Porzellankiste“ sondern auch des Anlageerfolgs.

Die Dividendenrendite beachtenIn Zeiten rasch steigender Kurse interessieren sich viele Anleger nicht dafür, wie hoch die zu erwartenden Dividendenzahlungen sind. Wenn eine Aktie, die 12 Euro gekostet hat, innerhalb von drei Monaten um sechs Euro steigt, ist das beim Ver-kauf ein Profit von 50 Prozent und – wenn der Gewinn wie bei Zinsen aufs Jahr bezogen wird - sogar eine Verzinsung von 200 Prozent. Da fällt es dann kaum ins Gewicht, wenn für diesen Anteilschein auch eine Dividende von beispielsweise 0,84 Euro gezahlt wird. Umgerechnet auf den Kaufkurs der Aktie ist das aber eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals von sieben Prozent. Das ist mit keiner Anleihe zu erreichen, die nicht zu den Hoch-Risiko-Papieren zählt. Außerdem ist bis ein-schließlich 2008 wegen des dann noch geltenden Halbeinkünfteverfahrens die da-rauf zu zahlende Einkommensteuer geringer. Selbst wenn der Kurs der Aktie nicht steigt, sondern unter 12 € sinkt, kann es deshalb sehr rentabel sein, ein solches Papier im Depot zu haben. Solche Überlegungen gelten für Aktien und Fonds auch nach 2008, da sich daran durch die Abgeltungsteuer nichts ändert. Für Bezieher von Zinseinkünften ändert sich dagegen das Bild: Statt des persönlichen, vom Ge-samteinkommen abhängigen Steuersatzes zahlen sie nur noch eine Abgeltungsteu-er von 25 Prozent. Und wer weniger als 25 Prozent Einkommensteuer zahlt, kann sich den entsprechenden Teil der Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurück holen.

Es gibt zahlreiche Aktien mit recht ansehnlicher Dividendenrendite (Dividende x 100 : Kurs). Da sind manchmal oft sechs oder sieben Prozent drin – je nachdem, zu welchem Preis Sie die Aktie jeweils gekauft haben. Steigt der Kurs, sinkt die Di-videndenrendite – und umgekehrt. Denn wenn Sie im Beispiel oben erst zu einem Kurs von 70 Euro je Aktie eingestiegen sind, errechnet sich bei gleicher Höhe der Dividende nur noch eine Verzinsung von 0,93 Prozent. Bei einem Kauf zum Kurs von 20 Euro (z. B. während des Crashs) können Sie sich dagegen später über eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 3,25 Prozent freuen.

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Vermögen an der Börse bilden

Haben Sie aber ein Papier erwischt, das für Sie eine Dividendenrendite von 5,5 Pro-zent abwirft, kann das mehr sein, als Anleihen zum gleichen Zeitpunkt einbringen. Bei Dividenden haben Sie noch den zusätzlichen Vorteil, dass Sie wegen des so genannten Halbeinkünfteverfahren nur die Hälfte der Einnahme versteuern müssen – allerdings nur bis Ende 2008

Langjährige Beobachtungen zeigen überdies, dass Aktien mit guter Dividendenren-dite auf mittlere und längere Sicht auch gute Kurschancen bieten. Der Anleger, der nicht sein Glück mit Trading versucht (dem raschem Kauf und Verkauf verschie-dener Aktien, um von kurzfristigen Änderungen der Kurse zu profitieren) sondern den Erwerb von Unternehmensanteilen eher als dauerhafte Anlage ansieht, kann also neben guten jährlichen Renditen auch auf eine langfristige Wertsteigerung der Aktie hoffen. Denn nur gut geführte, ertragreiche Unternehmen können dauerhaft auch gute Gewinne erwirtschaften und angemessene Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten.

Allerdings gibt es bei der Ermittlung der Dividendenrendite immer ein Problem: Bei der Berechnung wird der aktuelle Kurs mit der zuletzt gezahlten Gewinnaus-schüttung in Beziehung gesetzt. Ob die Dividende auch in Zukunft so hoch oder vielleicht sogar höher ausfällt, hängt immer davon ab, wie die Geschäfte laufen, welche Entscheidungen das Management trifft und wie sich die allgemeine Kon-junktur entwickelt.

Tipp:

Lassen Sie sich nicht von guten Gewinnen in der Vergangenheit blenden. Bei der Entscheidung, ob die Höhe der Dividendenrendite als Kaufargument für eine Aktie gewertet werden soll, müssen Sie immer die Frage prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass das Unternehmen auch in Zukunft so hohe Beträge an seine Aktionäre ausschütten kann – oder will. Ein Hilfe bei der Beurteilung dieser Frage sind unter anderem die jeweils aktuellen Gewinnschätzungen von unabhängigen Analysten oder Banken.

.Auch bei der Dividendenrendite müssen Sie sich immer aktuell zum Zeitpunkt des Kaufs informieren. Denn es kommt nicht darauf an, ob eine Aktiengesellschaft 0,35 Cent oder 2,80 Euro an Dividende zahlt. Wichtig ist, zu welchem Kurs Sie das jeweilige Papier gekauft haben. Denn wenn die Aktie 6,50 Euro kostet, dann ent-spricht eine Dividende von 0,35 Cent einer ansehnlichen Rendite von 5,3 Prozent. Die auf den ersten Blick hohe Dividende von 2,80 Euro dagegen reduziert sich auf magere 2,33 Prozent Rendite, wenn Sie die Aktie für 120 Euro erworben haben.

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Welche Aktiengesellschaften unter dem Gesichtspunkt einer hohen Dividenden-rendite interessant sind, können Sie bei Ihrer Bank erfahren – oder im Internet. Dort sind ständig aktuelle Informationen rund um die Aktienanlage zu finden. Unter http://aktien.onvista.de/top-flop finden Sie zum Beispiel die tagesaktuelle Dividendenrendite der 30 Dax-Werte. Sie schwankten Mitte Juli 2005 zum Beispiel zwischen 4,86 für eine Aktie von Thyssen-Krupp und 0,78 Prozent bei SAP. Wenn der SAP-Kurs sinkt, während der von Thyssen-Krupp steigt, verändert sich dieses Verhältnis bei gleicher Höhe der Zahlung pro Aktie. Das ist für diejenigen interes-sant, die zu diesem Zeitpunkt kaufen wollen. Wer dagegen eine Aktie irgendwann billig eingekauft hat und dann jahrelang im Depot belässt, kann das Auf und Ab der Dividendenrendite mit Ruhe beobachten. Denn seine Verzinsung des eingesetz-ten Kapitals berechnet sich immer nach dem Einstandskurs.

Tipp:

Wenn Sie Aktien als langfristige Geldanlage betrachten und nicht als Objekte kurzfristiger Spekulation, sollte die Dividendenrendite immer ein wichtiger Ge-sichtspunkt sein. Denn wenn Ihre Aktien Ihnen eine gute Verzinsung bringen, können Sie gelassen zusehen, wenn sich der Kurs sich einige Zeit lang nicht nach oben bewegt oder sogar etwas absinkt. Denn Sie erzielen dann immer noch eine überdurchschnittliche jährliche Verzinsung, die auch unter steuer-lichen Gesichtspunkten attraktiv ist.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen? Die schwere Entscheidung: Bauen

oder kaufen, mieten oder vermieten?

Was ist günstiger?

Bauen: Für die meisten Menschen bedeutet dies die größte Investition im Leben. Doch wer es wagt, kann später mietfrei wohnen und bildet durch die Wertstei-gerung seiner eigenen vier Wände sogar noch eine „stille Reserve“. Im Alter oder bei dringendem Bedarf kann das Eigentum sogar verkauft werden, um davon zu leben. Aber ob der Immobilienerwerb wirklich ein gutes Geschäft ist, hängt nicht zuletzt von der Art der Finanzierung ab. Hier finden Sie wichtige Hinweise, wie Sie vorgehen sollte, um Ihren Geldbeutel zu schonen und Ihr Vermögen zu mehren.

Nach der Jahrtausendwende war Baugeld so günstig wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Dennoch lag der Immobilienmarkt brach. Lohnt der Kauf von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken überhaupt noch? Darauf kann es keine pauschale Antwort geben. Je nachdem, ob man über Vermietung oder Selbstnutzung ist, ob man über Rendite oder Lebensqualität spricht, muss die Frage anders beantwortet werden.

Auf lange Sicht bringen die eigenen vier Wände gegenüber der Mietwohnung je-doch viele Vorteile: Man zahlt nicht an den Vermieter den Mietzins auf Nimmer-wiedersehen, sondern investiert in sein Eigentum. Irgendwann ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung abbezahlt und kann für den Lebensabend zum fi-nanziellen Polster werden. Wer an eine vermietete Immobilie denkt, um später vielleicht von den Mieteinnahmen zu leben, hat den Vorteil, dass die Mieter die Zinslast tragen, während man selbst vielleicht flexibel und mobil bleiben will. Ein gängiges Modell ist auch, zum Beispiel eine Eigentumswohnung nicht gleich selbst zu bewohnen, sondern zunächst zu vermieten, bis sie abbezahlt ist. Danach können Sie selbst einziehen und wohnen umsonst.

Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie bei den meisten Banken eignes Geld mit-bringen. Sonst gibt es keinen Kredit. Die Banken verlangen zwischen 20 und 30 Prozent Eigenkapital, je nach dem ob Sie selbst einziehen wollen oder nicht. Bevor

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Sie sich entscheiden, sollten Sie sich über die folgenden Fragen Klarheit verschaf-fen:

• Wie soll die Immobilie genutzt werden?

• Kann ich mir den Immobilienbesitz überhaupt leisten?

• Kann ich mein gespartes Geld gewinnbringender anlegen als mit einer Im-mobilie?

• Wie wichtig ist mir der Punkt „Sicherheit“ bei einer Geldanlage?

• Wollen Sie selbst einziehen oder vermieten?

• Wollen Sie zunächst vermieten und später einziehen?

Wenn Sie sich für den Kauf oder Bau eines Hauses entscheiden, ist die Belastung am Anfang meist etwas höher als bei Miete. Doch bei genauer Rechnung müs-sen die aktuellen Immobilienpreise, die Prognosen der Zinsentwicklung und die Wertsteigerung von Wohnimmobilien berücksichtigt werden. Das Ergebnis signa-lisiert dann meist: Kaufen!

Beispiel: Beate und Boris Bauer wollen sich für ihr Erspartes und mit Hilfe eines Bankdarlehens eine kleine Eigentumswohnung in Universitätsnähe kaufen. Wenn ihre Kinder studieren, sollen sie so eine kostengünstige Bleibe haben. Wird das Appartement nicht mehr gebraucht soll es verkauft werden und als Grundstock für eine Neuanschaffung dienen.

Eigennutzung oder Vermietung? Davon hängt bei der Entscheidung über die Fi-nanzierung viel ab. Sie können zum Beispiel bei selbst genutztem Wohneigen-tum die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Bei ei-ner vermieteten Immobilie haben Sie dagegen viele Möglichkeiten, das Finanzamt an Ihren Ausgaben zu beteiligen. So ist das selbst genutzte Einfamilienhaus mit vermieteter Wohneinheit nach wie vor ein Steuersparmodell. Da lassen sich viele Ausgaben als steuerlich relevante Kosten umlegen. Denn alle Erstellungs-, Kredit- und Betriebskosten für den vermieteten Gebäudeteil lassen sich von der Steuer absetzen. Dafür werden allerdings auch die Einnahmen aus der Vermietung mit den Ausgaben verrechnet. Kommt dabei ein Überschuss heraus, müssen die Gewinne versteuert werden.

Kapitalanleger sollten sich deshalb nicht nur mit ihrem Finanzberater, sondern auch mit ihrem Steuerberater zusammensetzten. Ob eine Geldanlage in Immobilien optimal ist, hängt vor allem von der erzielbaren Jahresmiete ab. Dabei müssen Sie auch immer Leerstände mit einkalkulieren. Vorsichtige Berater rechnen mit bis zu

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

drei Monaten im Jahr. Schließlich sollen Sie nach dem ersten Mieterwechsel nicht in Finanznöte geraten.

Behalten Sie nicht nur als Kapitalanleger den Immobilienmarkt im Auge. Wie wert-haltig ist Ihre Immobilie? Dabei spielt die Lage eine große Rolle. Alles können Sie verändern, aber nicht die Lage! Wie wird sich das Gebiet, in dem Sie inve-stieren wollen voraussichtlich entwickelt? Welche Planung steht an? Gehen Sie ruhig einmal auf eine Bürgerversammlung oder öffentliche Sitzungen des Gemein-derats, wenn es um das ausgewählte Gebiet geht. Dort werden Sie erfahren oder erfragen können, wo der Schuh bei den jetzigen Anwohnern drückt. Das können Verkehrsprobleme sein, fehlende Kindergartenplätze oder Ärger mit dem neu aus-gewiesenen Baugebiet. Erkundigen Sie sich im Rathaus, wann was auf der Tages-ordnung steht. Ein Besuch wird sich lohnen.

Die selbst genutzte Immobilie Die Bundesbürger verfügen heute über mehr Wohnraum als jemals zuvor. Pro Kopf betrug die durchschnittliche Wohnfläche 2004 genau 40,7 Quadratmeter, ermittelte das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen. Am meisten Platz haben statistisch gesehen die Saarländer: Ihnen stehen pro Kopf 46,0 Quadrat-meter zur Verfügung. Dahinter liegen Rheinland-Pfalz mit 45,1 und Niedersachsen mit 43,5 Quadratmetern. In den neuen Bundesländern ist der Wohnraum nicht ganz so üppig bemessen. Dort sind es nur 36 oder 37 Quadratmeter pro Person der Durchschnitt. Schlusslicht bildet die Hansestadt Hamburg mit 36,0 Quadratmeter.

Die eigenen vier Wände sind wohl die größte Anschaffung im Leben. Je größer die Immobilie, desto teurer. Heute ist neben der Lage vor allen die Wohnfläche ent-scheidend für den Preis. Dabei werden die Grundstücke immer kleiner und die Aus-nutzung immer größer. Bei Neubauten berechnet sich der Preis nach dem umbauten Raum pro Kubikmeter. Je nach Baumaterial liegen die reinen Baukosten zwischen 400 und 600 Euro, die Skala ist aber nach oben offen. Eine genaue Kostenkalkula-tion ist also unbedingt erforderlich!

Eine ausgefeilte Planung ist sehr wichtig! Fehler, die in diesem Stadium gemacht werden, können später nicht mehr oder nur mit viel Geld korrigiert werden. Wie viel Immobilie Sie sich leisten können zeigt Ihnen die Bedarfsermittlung. Die rich-tige Wohnfläche hängt von Ihrer Lebenssituation und von Ihrer Lebensplanung ab. Wollen Sie eine Familie und viele Kinder? Dann sollte das Haus oder die Wohnung mitwachsen können und vom Grundriss her flexibel sein. Oder sollen mehrere Ge-nerationen unter einem Dach leben? Getrennte Wohneinheiten, die auch Rückzugs-möglichkeiten bieten, müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Oder sind Sie

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Single und suchen einen schicken Loft mit Aussicht nah an der Stadt, sozusagen als Einstieg in den Immobilienbesitz, aber keine Bleibe für immer.

Welcher Typ sind Sie?Nicht alle Ansprüche sind gleich. Nicht jeder Geschmack passt zu jedem Geldbeu-tel. Deshalb sollten Sie zunächst einmal festlegen, wie Ihre Lebenssituation jetzt aussieht und wie sie vielleicht in ein paar Jahren aussehen könnte. Es geht also um Ihre Lebensplanung. Nicht alles ist vorhersehbar: Familie gründen, Kinder be-kommen, Arbeitsplatzwechsel oder auch Arbeitslosigkeit, Scheidung und Tod. Man kann nicht alles bis ins Kleinste planen. Doch wer einmal ein kleines Haus – und sei es noch so schön - ohne Anbaumöglichkeit gekauft hat, wird spätestens wenn der Nachwuchs kommt umziehen müssen. Liebe auf den ersten Blick kann teuer werden.

Die junge Familie: Junge Familien sind vor allen in gemischten Neubaugebieten mit Eigentumswoh-nungen, Mehrfamilienhäuser und Reihenhäusern zu finden. Diese gibt es sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Häufig sind die Grundstücke klein, dafür wird die Wohnfläche optimal ausgenutzt. Zusätzliche Nutzflächen im Keller und unterm Dach sind in der Planung von vorneherein vorgesehen. Neu konzipierte Reihen-häuser orientieren sich an dem Bedarf einer vierköpfigen Familie: großer, offener Wohn-Essbereich im Erdgeschoss, Schlaf- und Kinderzimmer in den oberen Stock-werken. Vorteil: In der Regel wird von Bauträgern das Haus oder die Wohnung von der Stange zu noch bezahlbaren Preisen angeboten. Nachteil: Meist können auf den dicht bebauten Grundstücken keine Änderungen vorgenommen werden. Der Grundriss sollte also von vorneherein passen.

Der Single: Sie suchen das Individuelle und können sich als Alleinverdiener eine kleine Eigen-tumswohnung finanzieren. Sie wollen in der Stadt oder stadtnah wohnen. Lokale, Kino, Theater und Einkaufmöglichkeiten sollten möglichst in Laufnähe sein. Für Sie eignet sich eine Altbauwohnung in zentraler Lage. Viele Häuser aus der Gründer-zeit sind mittlerweile saniert und renoviert. Häufig werden Mehrfamilienhäuser von Bauträgern aufgekauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Aber auch Woh-nungsbaugesellschaften verkaufen Wohnungen aus ihrem Bestand. Dabei kann es

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

sich auch um ganze Wohnblöcke handeln, für die zum Beispiel die Sozialbindung ausgelaufen ist und die nun frei veräußert werden dürfen. Vorteil: Wohnungen in größeren Wohnanlagen sind häufig preisgünstiger als die sanierte Altbauwohnung. Nachteil: Viele Wohnungen werden an die ehemaligen Mieter verkauft, wenn nicht kann sich die Bewohnerstruktur stark verändern. Das kann ein Risiko sein.

Das junge Paar: Irgendwann ist Schluss mit Studentenbude oder Wohngemeinschaft. Spätestens wenn der richtige Partner gefunden ist, ändern sich die Ansprüche und die Suche nach einer gemeinsamen Bleibe beginnt. Ohne Kinder werden in der Regel auch stadtnahe Wohnungen bevorzugt, wie vom Single. Doch wer an Familie denkt, könnte auch einen Vorort oder eine ländlichere Gegend ins Auge fassen. Die Nähe zum Nachtleben spielt meistens keine so große Rolle mehr. Sport und eine abwechs-lungsreiche Freizeitgestaltung rücken immer mehr in den Vordergrund. Vorteil: in Stadtrandgebieten und in den umliegenden Ortschaften sind die Preise häufig noch moderat. Wer nicht gleich das passende Haus zum Mitwachsen gefunden hat, kann jedoch seine neuen Kontakte nutzen, um auf eine größere Immobilie in der gleichen Gegend umzusteigen. Nachteile: Sie brauchen vermutlich einen Zweitwagen, der Anfahrtsweg zur Arbeitsstätte ist länger und nimmt Ihnen ein Stück Lebensqualität. Öffentliche Verkehrsmittel fahren seltener. Auch müssen Sie auf dem Lande bei den Konsumangeboten und bei den kulturellen Veranstaltungen Abstriche machen.

Senioren: Vielleicht sind die Kinder aus dem Haus und Ihnen ist das Haus zu groß geworden. Zu viel Arbeit, ein zu großer Garten und steile Treppen. Nutzen Sie die Freiheit um sich für den ruhigeren Teil des Lebens eine Immobilie zu suchen, die zu Ihren neuen Bedürfnissen passt. Denken Sie dabei auch daran, dass wir immer älter werden. 80 Jahre sind keine Seltenheit mehr. Nicht immer bleibt man aber fit und beweglich. Deshalb sollten Sie etwa eine Hanglage und schwer zugängliche Gebäude meiden. Bevorzugen Sie Erdgeschosswohnungen mit breiten Eingangstüren und Gängen. Sind die Klingeln erreichbar, ist ein Aufzug und Rampen für Rollstuhlfahrer vor-handen, sind Mülltonnen zugänglich? Achten Sie bei der Innenausstattung auf größere Bäder und nicht zu kleine Schlafzimmer. Bei Raumknappheit kann mit einem Kleiderlift der Platz im Wandschrank optimal genutzt werden. Setzen Sie das Waschbecken und die Toilette für das Alter besser ein bisschen tiefer als höher, wie es zurzeit modern ist. Im Sanitärbereich können der Einbau von Sitzplatz und Hal-tevorrichtungen den Tagesablauf ernorm erleichtern. Der Einstieg sollte am besten ebenerdig sein. Auch Absätze bei den Übergängen in andere Wohnbereiche sollten vermieden werden.

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Barrierefrei – im Alter selbstständig wohnen und leben

So lautet der Titel einer Broschüre der Verbraucherzentralen. Vor allem ältere und behinderte Menschen haben den Wunsch weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Oft sind die Wohnungen aber nicht auf diese Bedürfnisse zugeschnitten und müssen umgebaut werden. Manchmal genü-gen schon Kleinigkeiten, um eine Verbesserung zu erzielen. Eine Begehung der Wohnung gehört üblicherweise zur Beratung. Sie erhalten danach plane-rischen und bautechnischen Rat. Auch über die Kosten und Finanzierungs-möglichkeiten wird gesprochen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwal-tung oder in der Gemeinde. Es gibt öffentliche Mittel und eventuell Zuschüsse von der Kranken- und Pflegekasse. Die Beratung wird von Architekten kosten-los und firmenunabhängig durchgeführt.

Sind Sie an einem Neubau interessiert, wird das barrierefreie Bauen auch schon von manchen Bauträgern berücksichtigt. Das ist weitsichtig, denn der Bedarf an alten- und behindertengerechten Wohnungen wird in Deutschland durch den so genannten demografischen Faktor steigen. Auch Anlagen, die unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ fungieren, sollten Sie sich einmal näher anschauen. Dort fin-den Sie mitunter genau das, was Sie suchen: Kontakt, medizinische Betreuung und vor allem den richtigen Grundriss. Vorteil: Bei Neubauten können Sie noch Einflussmöglichkeiten nehmen und die Ausstattung mitbestimmen. Beim betreuten Wohnen können Sie sich schon frühzeitig finanziell engagieren, also jetzt kaufen, um später einziehen zu können. Ein nicht zu unterschätzender Nachteil ist für viele, dass durch einen Umzug in eine andere Wohngegend der Kontakt zu alten Nachbarn und Freunden abzubrechen droht. Das „Umpflanzen“ fällt deshalb vielen älteren Menschen schwer.

rät:

Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde, bei den Pfarrämtern oder bei der Kreisverwaltung wo sich in Ihrer jetzigen Wohnnähe betreute Wohneinrich-tungen befinden oder eventuell geplant sind. Da die Nachfrage in den näch-sten Jahren steigen wird, sind Sie nicht zu früh dran, wenn Sie sich schon ein paar Jahre vorher auf die Suche machen.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Die richtige Immobilie ist Maßarbeit Eine gute Planung ist der beste Garant für die richtige Entscheidung. Machen Sie zunächst eine Ist-Analyse. Wie wohnen Sie jetzt? Was stört und was gefällt? Wel-che Veränderungen wollen sie vornehmen? Was ist wirklich wichtig und notwen-dig und auf was können sie verzichten? Man muss nicht alles im ersten Schritt erledigen. Selbst wenn ein halbes Jahr nach dem Einzug noch immer Glühbirnen an der Decke hängen – na und? Hauptsache, Sie haben die Räume so, wie Sie sie haben wollen. Alles lässt sich ändern und umdekorieren. Aber der Grundriss sollte von Anfang an stimmen. Mit dieser Checkliste kommen Sie Anspruch und Wirklichkeit am nächsten. So werden Sie schneller herausfinden, ob zum Beispiel die Ihnen an-gebotene gebrauchte Immobilie auch maßgeschneidert ist oder noch werden kann.

Neben dem Grundriss und den Kosten sollten Sie die Lage des Hauses prüfen. Ver-teilen Sie Punkte, zum Beispiel eins bis fünf. Je höher die Punktzahl, desto höher die Zustimmung. Kriterien sind unter anderem die Erreichbarkeit von wichtigen Einrichtungen des Lebens. Einkaufen, Schule und Kindergarten sollten möglichst zu Fuß innerhalb von zehn Minuten erreicht werden können. Optimal ist es, wenn auch der Weg zu Ihrem Arbeitsplatz nicht länger als 30 Minuten dauert. Testen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel und fahren Sie mal die wichtigsten Strecken mit dem Fahrrad ab. Wo sind Arzt und Apotheke, wo das Rathaus und die Kirchenge-meinde? Außerdem sollten Sie einfach in der gewählten Wohngegend herumlaufen, am besten zu unterschiedlichen Tageszeiten. Zu den Hauptverkehrszeiten können Sie den besten Eindruck gewinnen. Wird die ruhige Anliegerstraße als Schleichweg genutzt, haben Sie mitunter mehrere Stunden am Tag Verkehrslärm. Auch eine gute Aussicht ist vielen wichtig. Ist Sie aber auch wirklich unverbaubar? Wer sich für ländliche Regionen entscheidet hat mitunter lange Anfahrtswege zum Einkau-fen und Shopping zu überwinden, lebt dafür aber idyllisch im Grünen. All diese Entscheidungen sind wesentlich für Ihre langfristige Zufriedenheit

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Checkliste WohnbedarfAnforderungen Wie viel Etagen sollen es sein? Wie viele Räume sind nötig? Aufteilung

Anzahl Quadrat-meter jetzt

Quadrat-meter später

Quadrat-meter Angebot

- Wohnzimmer

- Esszimmer

- Wohn-Ess-Bereich

- Küche

- Speisekammer

- Abstellraum

- Wohn-Küche

- Flur

- Garderobe

- Treppen

- Schlafzimmer

- Kinderzimmer

- Bäder

- Toiletten

- Gästetoilette

- Gästezimmer

- Arbeitszimmer

- Fitnessraum

- Atelier

- Wintergarten

- Terrasse

- Balkon

- Kellerräume

Sauna

Heizungskeller

Waschküche

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Anforderungen Wie viel Etagen sollen es sein? Wie viele Räume sind nötig? Aufteilung

Anzahl Quadrat-meter jetzt

Quadrat-meter später

Quadrat-meter Angebot

Werkzeugkeller

-Dach

Dachform

Speicher

Hobbyfläche

Ausbaufläche

Wohnraum

-Nebengebäude

Garage

Car-Port

Gartenhäuschen

Pavillon

-Garten

Grünfläche

Teich/Wasserlauf

Pavillon

Feuerstelle

Kompost

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Haus oder Eigentumswohnung? Die Eigentumsrate ist in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Ländern nach wie vor sehr niedrig. Deutschland (West 44,5 / Ost 35,4 Prozent) liegt vor der Schweiz (Wohneigentum: 36 Prozent) auf dem vorletzten Platz. Die Zahlen aus den letzen Jahren zeigen jedoch, dass hier kräftig aufgeholt wird. Bei der prozentualen Verteilung auf die jeweiligen Wohnungseigentumstypen entfallen derzeit 20 Pro-zent auf Doppel- und Reihenhäuser, 34 Prozent auf Einfamilienhäuser (EFH), 18 Prozent auf Zweifamilienhäuser und 25 Prozent auf die Eigentumswohnung. Nach einer Prognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung „Wohnungs-prognose 2015“ wird sich der Wohnungsbau in den nächsten Jahren auf einem niedrigeren, aber konstanten Niveau stabilisieren. Dafür sorgt nicht zuletzt die an-haltende Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Trend zum Eigenheim wird sich bis 2010 verstärken, dann aus demografischen Gründen gemäßigter fort-setzen und zu insgesamt deutlich höheren Fertigstellungen im Ein- und Zweifami-lienhausbau gegenüber dem Geschosswohnungsbau führen.

Wie die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt langfristig verläuft, ist reine Spe-kulation. Kommt es zu einer stetigen Abnahme der Bevölkerung, werden die Preise auf dem Wohnungseigentumsmarkt wahrscheinlich stark sinken. Dabei sollten Sie bedenken: Die Qualität der Bauweise und der Bautechnik bleibt letztendlich ent-scheidend für den Wiederverkaufswert. Außerdem zeigt die Historie, dass Eigentum in guten oder sehr guten Lagen mit ansprechender Architektur seinen Wert immer halten und in der Regel auch steigern kann.

Der Entschluss ist gefasst: Der Traum von den eigenen vier Wänden soll Wirklich-keit werden. Aber welche Art der Immobilie ist die richtige? Soll es ein Haus oder eine Eigentumswohnung sein? Die folgende Checkliste zeigt groß wo die Unter-schiede zwischen einem Einfamilienhaus und einer Eigentumswohnung liegen und was Sie beim Vergleichen berücksichtigen sollten.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Checkliste für die richtige Entscheidung Kriterien Einfamilienhaus Eigentumswohnung

Lage - eher am Stadtrand - Haus im Grünen möglich

- eher in der Stadt

Infrastruktur - eher ungünstig, da am Stadtrand gelegen - eher günstig, da in der Stadt gelegen

Anschaffungs-kosten

- eher höher wegen des Baugrundstückes - eher niedriger

Kostenrisiko - nicht exakt begrenzbar, da Vereinbarung eines Festpreises mit dem Architekten in der Regel nicht möglich

- exakt begrenzbar, da Festpreisve-reinbarung mit dem Bauträger oder Generalunternehmer möglich sind

Kosten für den Unterhalt

- eher höher, da der Eigentümer die Repara-turkosten allein trägt

- eher höher wegen höherer Heiz- und sons-tiger Nebenkosten

- eher niedriger, da Reparaturen am Haus von allen Hauseigentümern getragen werden

- Einsatz eines Hausverwalters führt allerdings zu zusätzlichen Kosten

Gestaltungs-freiheit bei der Immobilie

- hohe Gestaltungsfreiheit durch den Bau-herren, die nur durch das Baurecht und den eigenen Geldbeutel eingeschränkt wird

- geringere Gestaltungsfreiheit durch den Erwerber, weil die Eigentumswo-hnung in die Planung des gesamten Hauses eingefügt wird

Nachträgliche Änderungen

- nachträgliche Änderungen problemlos, da der Alleineigentümer das Sagen hat

- nachträgliche Änderungen nur in ge-ringem Umfang möglich, da die Eigen-tumswohnung in das gesamte Haus eingefügt ist und die Wohnungseigen-tümergemeinschaft bei grundlegenden Änderungen zustimmen muss

Kontrollauf-wand bei der Einrichtung

- tendenziell höher, da der Bauherr trotz des Architekten letztlich verantwortlich bleibt

- niedriger, da Eigentumswohnungen regelmäßig schlüsselfertig erworben werden

Zeitaufwand bei der Verwal-tung

- höher, da sich der Eigentümer auch um kleinere Reparaturen selbst kümmern muss

- Gartenpflege führt zu weiterem Arbeitsaufwand

- niedriger, da kleinere Reparaturen in der Wohnung häufig vom Hausmeis-ter erledigt werden und für größere Reparaturen am Haus der Verwalter zuständig ist

Bewegungs-freiheit

- eher größer wegen des eigenen Grundstücksund Gartens

- eher geringer, da das Grundstück von allen Eigentümern genutzt werden kann

Unabhängig-keit

- hohe Unabhängigkeit, da der Eigentümer die Hausordnung selbst bestimmt

- geringere Unabhängigkeit, da sich jeder an die Hausordnung halten muss

- geringere Verantwortung, da sich der Verwalter um die Hausverwaltung kümmert Q

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Wollen Sie Eigentum in einer städtischen oder stadtnahen Lage erwerben ist die Eigentumswohnung sicherlich eine gute Einstiegsmöglichkeit. Die Förderungen und steuerlichen Abschreibungen sind gegenüber dem Reihenhaus oder dem frei-stehenden Einfamilienhaus grundsätzlich die gleichen. Sie sind auch entlastet, da Sie Verwaltungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten in der Regel nicht selbst organisieren müssen, da eine Hausverwaltung hierfür beauftragt ist.

Allerdings entstehen hierfür Kosten, die sie nicht immer selbst bestimmen können, neben den finanzierungsbedingten Belastungen sind das die laufenden Betriebs-kosten, die Kosten der Verwaltung und Rücklagen für Kosten der Instandhaltung. Da können durchschnittlich zwei bis drei Euro pro Quadratmeter monatlich zusam-men kommen.

Die Eigentumswohnung: Nicht alles gehört Ihnen allein Wer eine Wohnung kauft, sollte wissen, welche Nutzungsrechte er hat. Denn rein rechtlich erwerben Sie keine Wohnung, sondern nur einen Anteil an einem Haus-grundstück. Die Teilungserklärung regelt, was zum Gemeinschafts- oder Son-dereigentum gehört.

Ihre Wohnräume, Ihre Eigentumswohnung trägt nach dem Wohnungseigentums-gesetz die Bezeichnung Sondereigentum. Gemeinschaftliches Eigentum sind das Grundstück sowie die Anlagen, Teile und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder Eigentum Dritter stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Flächen, die gemeinschaftlich genutzt werden, wie zum Beispiel Kel-ler, Treppenhaus, Dachboden, Gartenanlagen. Veränderungen am Gemeinschaft-seigentum müssen im Konsens entschieden werden. Mindestens einmal im Jahr findet eine Eigentümerversammlung statt, auf der unter anderem das letzte und das kommende Haushaltsjahr sowie bauliche Veränderungen oder Reparaturen verab-schiedet werden. Wohnungseigentum kann durch einen Vertrag der Miteigentümer über Einräumung von Sondereigentum an jeweils einer bestimmten Wohnung oder durch Teilung des Eigentums an einem Mehrfamilienhausgrundstück entstehen.

In Regelfall wird Wohnungseigentum durch Teilung begründet. Die Teilung wird in das Grundbuch eingetragen. Hierzu ist eine Teilungserklärung notwendig. In einem Aufteilungsplan werden die Wohnungen, Lage und Größe der im Sondereigen-tum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile dargestellt, und das zuständig Bauamt muss prüfen und bescheinigen, dass die Wohnungen in sich als abgeschlossen sind und die damit verbundenen Bauauflagen berücksichtigt worden sind.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

In der Teilungserklärung werden ebenfalls genaue Regeln für den ordnungsgemä-ßen Ablauf von Eigentümerversammlungen und Entscheidungen festgelegt. Die meisten Entscheidungen, die sich auf das Gemeinschaftseigentum oder das Gebäu-de als ganzes beziehen, zum Beispiel Instandhaltungen, Modernisierungen von Hei-zung, Fenstern, Dach etc. müssen grundsätzlich von allen Eigentümern zusammen getroffen werden. Ihr Entscheidungsrecht ist durch das Mitentscheidungsrecht der anderen Eigentümer somit teilweise eingeschränkt.

Finanzieren: Richtig rechnen – aber bitte vor dem Kauf!Machen Sie den Kassensturz! Auch wenn in diesem Buch das Kapitel zur Finanzierung weiter hinten zu finden ist, ist sie doch die zentrale Fragen beim Immobilienkauf überhaupt. An der Finanzierung kann alles scheitern. Deshalb ist der berühmte Kassensturz schon vor Beginn der Suche so wichtig. Lassen Sie nichts weg, seien Sie ehrlich! Weder Banker, noch Berater kennen Ihre Lebensgewohn-heiten so genau, wie Sie.

Tipp:

Die monatliche Belastung sollte Sie nicht überfordern. Überlegen Sie sich genau, ob Sie Ihren Lebensstandard verringern können und wollen. Besser ist es natürlich, wenn Sie auch weiterhin in Urlaub fahren und sich auch mal gönnen können. Gehen Sie nicht bis an das letzte Limit. Einen Puffer für Un-vorhersehbares sollten Sie sich finanziell immer offen halten.

Der erste Schritt zum persönlichen Preislimit für eine Immobilie ist die Gegenü-berstellung von Einnahmen und Ausgaben, berechnet auf monatlicher Basis. Bei den Einnahmen werden neben dem Nettoeinkommen auch andere regelmäßige, sichere Einkünfte summiert wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Renten. Bei den Ausgaben sollten auch jährlich anfallende Ausgaben etwa für Versicherungen, Kfz-Steuer oder Sportverein durch zwölf geteilt und auf eine Monatsbasis umgelegt werden.

Beachten Sie auch, dass die Wohnnebenkosten in einer neuen Immobilie in der Re-gel höher liegen als in der aktuellen Wohnung. Meistens wird nach einem Umzug mehr Wohnfläche bewirtschaftet als vorher. Vor allem wenn Sie von einer Etagen-wohnung in ein Einfamilienhaus wechseln, muss mit zusätzlichen laufenden Kos-ten gerechnet werden. Die vorher angewendete, meist günstigere Umlagemethode auf mehrere Haushalte entfällt.

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Wer die Summe der Ausgaben von den Einkünften abgezogen hat, erhält den Be-trag, den er aus dem laufenden Alltag heraus zusätzlich zu seiner bisherigen Miete (netto kalt) für ein Baudarlehen aufbringen kann. Ein Beispiel: Sind unterm Strich 200 Euro am Monatsende übrig und beträgt die Kaltmiete aktuell 600 Euro, darf die monatliche Kreditrate maximal 800 Euro betragen. Und dafür kann man sich bei 5,5 Prozent Zinssatz derzeit knapp 150.000 Euro Baugeld bei einer Bank leihen.

Zu diesem maximal möglichen Darlehensbetrag muss nun nur noch das Eigenkapi-tal addiert werden, zum Beispiel 50.000 Euro. Entweder haben Sie selbst so viel an-gespart oder Sie können sich von Eltern oder Großeltern einen Vorschuss aufs Erbe geben lassen. Auch lässt sich die Eigenheimzulage als festes Finanzierungselement einplanen. In unserem Beispiel könnte, mit Eigenkapital plus Fremdkapital von der Bank eine Immobilie für maximal 200.000 Euro finanziert werden.

Tipp:

Bemessen Sie Ihre Baufinanzierung nicht zu knapp, gehen Sie nicht bis an das letzte Limit Ihrer finanziellen Möglichkeiten, auch wenn manche Bankbe-rater damit keine Probleme hätten. Denn haften müssen Sie, wenn Sie sich finanziell überfordern!

Bei dieser Summe handelt es sich jedoch um die Gesamtkosten und nicht nur um den reinen Kaufpreis. Denn neben dem Preis für Haus mit Grundstück oder Eigen-tumswohnung fallen noch einige Nebenkosten an. Dazu gehören in erster Linie die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises, die jeder bezahlen muss), eine eventuell anfallende Maklercourtage (sie liegt meist zwischen fünf und sieben Pro-zent, kann aber verhandelt werden), Notar-, Grundbuchamts- und Grundschuld-gebühren (zusammen rund ein bis zwei Prozent) oder Anschlusskosten bei einem Neubau (Gas-, Wasser-, Telefon- und Stromleitungen von der Straße bis zum Haus, sofern sie nicht bereits liegen oder inklusive sind). Diese Leitungsanschlüsse kön-nen einige tausend Euro verschlingen, vor allem wenn es sich um so genannte Pfeifenstielgrundstücke mit sehr langen Zufahrten zur Straße handelt.

Alle Nebenkosten zusammen machen etwa rund zehn Prozent des Kaufpreises aus, können im Extremfall aber auch bis zu 20 Prozent betragen. Bei der Frage „Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?“, dürfen Sie also die Nebenkosten nicht ver-gessen.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Die Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Sie gewährt dem Gläubiger des Darlehens, in der Regel einem Kreditinstitut die dingliche Si-cherheit an einem Grundstück. Meistens wird die Grundschuld bei mittel- bis langfristigen Ausleihungen bestellt, vor allem im Rahmen der Baufinanzierung. Damit haben die Kreditgeber die Möglichkeit, ein Grundstück versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt werden kann.

Auf ein einzelnes Grundstück können im Grundbuch mehrere Grundschulden eingetragen werden; die Eintragungen geben dann an, in welcher Reihen-folge die Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung ihr Geld zurückerhalten. Während die Pfandbriefinstitute in der Regel erstrangig gesicherte Darlehen gewähren, begnügen sich Geschäftsbanken, Sparkassen und Bausparkas-sen oft mit einer zweitrangigen Eintragung der Grundschuld. Das kostet aber einen Zinsaufschlag. Im Gegensatz zur Hypothek, die zwingend eine Darle-hensforderung voraussetzt, ist die mit ihr eng verwandte Grundschuld nicht von einem bestehenden Kredit abhängig. Sie wird daher wegen der größeren Beweglichkeit bei der Absicherung von Bankkrediten bevorzugt. Die Grund-schuld entsteht durch Einigung und Eintragung ins http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01097.htmlGrundbuch, vgl. §§ 1191 ff. BGB

So rechnen Sie richtig: Kreditrahmen plus Eigenkapital ergibt den Betrag, den die Im-mobilie einschließlich aller Nebenkosten, beispielsweise für Wertermittlung, Notar, Amtsgericht und Makler, kosten darf. Der Berechnung liegt der Nominalzins zugrunde. Bleiben am Monatsende zum Beispiel 1.000 Euro übrig, können Sie bei einem Zinssatz von fünf Prozent und einem Prozent Tilgung 200.000 Euro finanzieren.

So viel darf die Immobilie kosten:

Monatsrate Nominalzins

5,0% 5,5% 6,0%

500 € 100.000 € 92.308 € 85.714 € 600 € 120.000 € 110.768 € 102.857 € 700 € 140.000 € 129.231 € 120.000 € 800 € 160.000 € 166.154 € 154.286 € 900 € 180.000 € 166.154 € 154.286 €1.000 € 200.000 € 184.615 € 171.429 €1.200 € 240.000 € 221.538 € 205.714 €

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Um die Baukosten zu senken, wollen viele Bauherren ihre so genannte Muskel-hypothek einsetzen. Dahinter verbirgt sich Eigenleistung, die Sie selbst oder zu-sammen mit Freunden und Verwandten beim Hausbau erbringen möchten. Nach Umfrage will die Hälfte der Befragten selbst Fliesen legen, um die Baukosten zu senken. Jeder Vierte traut sich zu, elektrische Leitungen zu legen, und jeder Fünfte will das Dach selbst decken. Unterm Strich rechnet mehr als jeder dritte Befragte damit, durch Eigenleistung die Kosten um bis zu 50 Prozent zu senken. „Viel zu mutig“, warnen Experten vor solchen Plänen. Rund zehn Prozent Kostenersparnis seien normalerweise zwar machbar, mehr als 20 Prozent seien jedoch unrealistisch, heißt es auch von Seiten der Verbraucherzentralen.

Hilfe für Bauherren

Viele Verbraucherzentralen bieten Seminare für Bauherrn an. Zum Beispiel zu den Themen Baufinanzierung und Bauplanung oder zur Geldanlage in Im-mobilien: Immer mehr Anleger stellen sich die Frage, ob sich ein Engage-ment in diesem Bereich überhaupt lohnt. Behandelt werden auch die Auswahl des Objekts, die Finanzierung, Steuerfragen sowie geschlossene und offene Immobilienfonds. Die Teilnahme für ein Dreieinhalb-Stunden-Seminar kostet etwa 30 Euro für Einzelpersonen und 50 Euro für Paare.

Tipps zum Thema geben auch zwei Bücher, die bei der Verbraucherzentrale bestellt werde können: Häuser aus zweiter Hand. Ein Ratgeber für Interessenten, die ein gebrauchtes Haus kaufen möchten, um selbst darin zu wohnen. Abholpreis: 7,80 Euro. Die Eigentumswohnung. Hier geht es um den Kauf, die Verwaltung und die Vermietung. Zudem lassen sich in einem Glossar wichtige juristische Begriffe aus dem Bereich nachschlagen. Der Ratgeber kostet 9,20 Euro.

FinanzierungsquellenFür die Finanzierung kommen mehrere Quellen in Frage: die beste ist das Eigen-kapital. Zwischen 20 und 30 Prozent sind optimal, denn nur die wenigsten Banken bieten eine hundertprozentige Beleihung Ihrer Immobilie an. Die Beleihungsgren-zen bewegen sich üblicherweise zwischen 60 und 80 Prozent. Brauchen Sie mehr Fremdkapital, ist das nur gegen Zinsaufschlag möglich.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Tipp:

Wollen Sie die Immobilie dagegen vermieten, kann der Einsatz von wenig oder gar keinem Eigenkapital sinnvoll sein. Der Grund dafür liegt im Steuer-recht begründet: Schuldzinsen für vermietete Immobilien lassen sich mit den Mieteinnahmen verrechnen. Bei selbst genutzten Immobilien gibt es keine steuerliche Absetzbarkeit der Darlehensraten.

Neben dem Eigenkapital aus Sparverträgen, Wertpapierdepots oder von Verwand-ten können Sie auch Ihren bereits vorhandenen Bausparvertrag einsetzen. Wenn Sie schon viel angespart haben und eine Zuteilung nicht mehr in weiter Ferne liegt, kann sich der Einsatz eines Bauspardarlehens auch im Zinstief rechnen. Allerdings müssen Sie ein Bauspardarlehen wesentlich schneller abbezahlen als ein Bankdar-lehen. Das treibt die monatliche Belastung in die Höhe. Während ein Bankdarlehen mit einer Tilgung von einem Prozent beginnt, müssen bei Bausparkassen mindestes vier Prozent hingeblättert werden. Die Bausparkasse als alleinige Finanzierungs-quelle ist deshalb nicht zu empfehlen. Von der so genannten Sofortfinanzierung ist ebenfalls abzuraten. In einem solchen Fall erhalten Sie das Darlehen sofort und sparen den Bausparvertrag parallel dazu an. Wird er fällig, tilgen Sie mit diesem Geld einen Teil des Bauspardarlehens.

Immer wieder werden auch Baufinanzierungen über eine Kapitallebensversiche-rung angeboten. Das rechnet sich für den Bauherrn, die selbst in ihrer Immobilie wohnen wollen, nicht. Die Steuervorteile bringen Selbstnutzern meist nicht viel. Außerdem ist die Wahl dieser Finanzierung häufig zu teuer, zu intransparent und mit dem erheblichen Risiko der Nachfinanzierung behaftet. Bei solchen Angeboten der Lebensversicherer handelt es sich um eine Kombination aus einem Spar- und Darlehensvertrag mit eingebauter Lebensversicherung. Der Darlehensnehmer erhält ein tilgungsfreies Darlehen, für das nur Zinsen zu zahlen sind. Zur Absicherung muss er gleichzeitig eine Lebensversicherung abschließen, die über monatliche Bei-träge angespart wird. Am Ende der 20 bis 30 jährigen Versicherungslaufzeit wird mit Auszahlung der Versicherungssumme das Darlehen auf einmal getilgt. Das birgt das Risiko, dass alle Berechnungen nur auf einer Schätzung basieren. Das heißt, die Höhe der Auszahlung am Ende der Laufzeit ist nicht garantiert. Tritt die angekündigte Prognose nicht ein, fallen also Gewinne und Überschussanteil bei den Versicherungsgesellschaften niedriger aus, erhält auch der Sparer weniger aus-bezahlt, als erwartet. Dadurch konnten gerade in den letzten zwei Jahren, als die Branche mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte und sogar Unterneh-men in Konkurs gerieten, viele Bauherren ihre Kredite nicht wie geplant abbezah-len. Die notwenig gewordene Nachfinanzierung kam sie teuer zu stehen.

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Zinsen sparen mit Kredit von Verwandten

Zinsgünstige Darlehen können auch von Verwandten kommen. Auf der Bank gibt es für Spargelder nur bescheidene Zinsen. Für Oma, Opa oder die Eltern kann es daher sogar finanzielle interessant sein, den Kindern oder Enkeln Geld zu leihen. Davon hat jeder etwas, denn selbst wenn Sie den Geldgebern etwas höhere Zinsen zahlen, als sie von der Bank bekämen, ist das Geld für Sie den-noch billiger als ein Bankkredit. Weiterer Vorteil: Wer ein Darlehen aufnimmt, kann die Zinsen von der Steuer absetzen, wenn die Immobilie vermietet wird. Der Vermieter darf anfallende Verluste steuerlich geltend machen. Das alles gilt auch, wenn Sie ein Darlehen bei Verwandten aufnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verträge so vereinbart werden wie zwischen Fremden und die Zahlungen auch tatsächlich stattfinden. Halten Sie alle Formalitäten ein: Darlehensverträge müssen Abreden über Laufzeit, Zinshöhe, Tilgung und Sicherheiten enthalten. Nicht anerkannt werden Darlehen, bei denen das Geld vorher unter der Auflage verschenkt wurde, es dem Schenker als Darlehen wieder zur Verfügung zu stellen.

Worauf es beim Bankdarlehen ankommtWenn Sie sich jetzt mit dem Gedanken tragen, eine Immobilie zu kaufen, spricht viel dafür: sehr niedrige Zinsen, moderate Preise und der Staat fördert mit günstigen Darlehen und Zulagen. Doch die Vergünstigungen sind nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Fast jedes Jahr stand zum Beispiel die Eigenheimzulage auf dem Prüfstand. Sie war die größte staatliche Subvention in Deutschland. Mit ihr sollte die Schaffung von selbst genutztem Wohnungseigentum gefördert werden. Im Jahr 2004 hat der Staat dafür rund 11,4 Milliarden Euro aufgewendet. Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage hat die große Koalition die Eigenheimzu-lage nun endgültig gestrichen. Sie wird aber noch für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag vor dem 1.Januar 2006 beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Wohnung gestellt wurde.

Ohne diese Subvention wird es deshalb in Zukunft noch wichtiger, sich einen ge-nauen Überblick über die Marktlage zu verschaffen, denn die Ausgaben für die eigenen vier Wände sind über Jahrzehnte der größte Posten im Familienbudget. Wer da Fehler macht, verliert also viel Geld. Die meistverkaufte Finanzierung be-steht aus einem Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und einem Prozent Tilgung. Das klingt schlicht und einfach, was es auch ist. Aber ist das auch für Sie finanziell am günstigsten? Wahrscheinlich nicht, denn die Finanzierungskonzepte sollten so individuell sein wie Ihre Immobilie. Wollen Sie zum Beispiel eine schnelle Rück-

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

zahlung, die Eigenheimzulage als Förderkredit einbauen, eine Sondertilgung vor-nehmen oder ein so genanntes KfW-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen? Viele Institute bieten Ihnen die Möglichkeit, auf dem Kreditkonto diese vielen Extras in Ihr Konzept zu integrieren.

Der wichtigste Maßstab für die Vergleichbarkeit ist nach wie vor der Effektivzins. Er liegt höher als der Nominalzins, nach dem sich die Zinslast berechnet, denn im effektiven Jahreszins sind Kosten enthalten, die während der gesamten Finanzie-rungslaufzeit anfallen. Zum Beispiel Bearbeitungsgebühr, Vermittlungsprovision und die Zins- und Tilgungsberechnung. Nach der Preisangabenverordnung muss im Effektivzins aber nicht alles enthalten sein. Es können also noch weitere Zusatz-kosten auf Sie zu kommen, wie zum Beispiel eine jährliche Kontoführungsgebühr, Schätzkosten und Bereitstellungszinsen, wenn Sie die Gelder nicht innerhalb von meist drei Monaten nach Vertragsunterzeichnung abrufen. Auch die Schätzkosten können zu einer deutlichen Verteuerung führen, verlangt werden bis zu einem halben Prozent.

Tipp:

In Zeiten, in denen die nachfrage nach Baugeld gering ist, sind viele Banken bereit, auf Schätzkosten und Entgelte für die Kreditbearbeitung zu verzichten. Verhandeln Sie! Gerade bei der Baufinanzierung sind Banken zu Zugeständ-nissen bereit – jedenfalls so lange, wie die Nachfrage gering bleibt.

Wer schneller tilgt hat VorteileDie Zinsen für den Baukredit sind eine Last, die Sie oft Jahrzehnte tragen müssen. Je rascher ein Kredit getilgt wird, umso besser. Entscheiden Sie sich deshalb im Zinstief für eine höhere Tilgung. Denn in Zeiten niedriger Zinsen benötigen Sie für den Schuldenabbau deutlich länger. Zum Beispiel müssen Sie bei einem Zinssatz von 6 Prozent rund 30 Jahre rechnen, um ein Darlehen mit einer anfänglichen Til-gung von einem Prozent zurückzuzahlen. Bei einem Zinsniveau von vier Prozent sind es dagegen etwa 40 Jahre.

Der Grund für dieses auf den ersten Blick verwunderliche Ergebnis: Die Kreditrate eines Annuitätendarlehens ist über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Sie setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil in der Rate, da die Restschuld des Darlehens immer kleiner wird. Gleichzeitig steigt jedoch der Tilgungsanteil, so dass die Rate auch weiterhin gleich bleibt. Bei niedrigen Zinsen reduziert sich der Zinsanteil langsamer – und dadurch steigt auch der Til-gungsanteil langsamer, als bei höheren Zinsen. Daraus folgt: Obwohl die Tilgungsrate

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sowohl in der Niedrigzinsphase, als auch in der Hochzinsphase anfänglich bei einem Prozent liegt, brauchen Sie im Zinstief länger, um das Darlehen zurückzuzahlen.

LaufzeitErforderliche anfängliche Tilgung bei einem Zinssatz von

4,0% 5,0% 6,0%

10 Jahre 8,2% 7,8% 7,4%

15 Jahre 4,9% 4,5% 4,2%

20 Jahre 3,3% 2,9% 2,6%

25 Jahre 2,3% 2,0% 1,8%

30 Jahre 1,7% 1,4% 1,2%

35 Jahre 1,3% 1,1% 0,8%

Quelle: www.Interhyp.de

Beispiel: Wenn Sie heute 35 Jahre alt sind und mit 60 in den Ruhestand gehen möchten, sollten Sie für die Laufzeit von 25 Jahren und einem Zinsniveau von fünf Prozent einen Tilgungssatz von ca. zwei Prozent pro Jahr wählen. Dann sind Sie als Rentner schuldenfrei!

Tipp:

Wählen Sie im Zinstief statt einem Prozent Tilgung zwei oder mehr. Halten Sie vertraglich fest, dass Sie bei Bedarf die Tilgung flexibel reduzieren kön-nen. Eine hohe Tilgung führt zwar zu einer höheren monatlichen Belastung, aber auch zum schnelleren Schuldenabbau. Der Vorteil: Die Restschuld am Ende der Laufzeit sinkt auf ein kalkulierbares Maß. Selbst wenn Sie dann noch einmal umschulden müssen und die Zinsen deutlich höher liegen sollten als heute, können Sie so Ihre monatliche Rate stabil halten.

Wenn Sie zu denjenigen gehören, die sich eine schnelle Tilgung leisten können, er-kundigen Sie sich bei der Bank nach speziellen Finanzierungsmodellen. Für schnel-le Tilger sollte es einen satten Zinsnachlass geben, denn auch die Banken haben dadurch Vorteile. Je höher die Tilgung, desto günstiger ist die Refinanzierung der Bank. Beispiel: Tilgen Sie Ihr Darlehen innerhalb von 15 Jahren, zu einem Zinssatz von 4,5 Prozent, spart die Bank gegenüber der einprozentigen Tilgung derzeit fast 0,4 Prozentpunkte Zinsen pro Jahr. Außerdem muss sie nur mit einem kürzeren Ausfallrisiko kalkulieren, schließlich hat sie ihr geliehenes Geld schneller zurück als von Kunden, die mit einer Langzeitfinanzierung größere Risiken mit sich bringen.

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Nicht alle Banken geben diesen Zinsvorteil an Sie weiter, deshalb konkret nach-haken.

Laufzeit: Niedrigzins möglichst lange sichernDie Fragen aller Fragen: Wie entwickeln sich die Zinsen? Die Zinskurve der letzten 50 Jahre zeigt, dass Baugeld selten so günstig war wie zu Beginn des Jahrtausends. In solchen Zeiten ist es empfehlenswert, sich das niedrige Zinsniveau so lange wie möglich sichern. Zum Beispiel mit 15-jährigen Laufzeiten, die mittlerweile fast überall angeboten werden. Sie kosten etwa ein viertel Prozentpunkt mehr, bieten dafür aber lange Sicherheit. Die günstigsten Angebote machen Baugeldvermittler im Internet. Sie sind bis zu einem halben Prozentpunkt billiger als die Angebote aus der Filialbank. Das sieht auf den ersten Blick nicht so imposant aus, aber über die gesamte Laufzeit gerechnet, bringt es eine große Ersparnis.

Tipp:

Schließen Sie in Niedrigzinsphasen das Risiko einer Zinssteigerung aus, in-dem Sie sich für lange Laufzeiten entscheiden. Der Vorteil: nur die Bank ist an die Zinszusage und Laufzeit gebunden. Sie als Kreditnehmer haben dagegen das Recht (§ 609a BGB Absatz 3), nach 10 Jahren das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Sie können Ihre Schulden dann teilweise oder vollständig und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurück-zahlen.

Zinsschnäppchen genau prüfenDie billigsten Baugeldanbieter finden Sie im Internet. Mehr als 100 Unternehmen werben um die Gunst des Kunden mit Top-Niedrigzinsen. Sie vermitteln Darlehen von Banken, Hypothekenbanken, Landesbanken und Versicherungen. Würden Sie jedoch die Bank als einzelner Kunde selbst aufsuchen, würden Sie die günstigen Konditionen gar nicht bekommen. Nur weil der Vermittler im Jahr viele Kunden akquiriert, erhält er quasi Mengenrabatt und gibt einen Teil davon an Sie weiter.

Doch darauf sollten Sie achten: Die Angebote im Internet sind keinesfalls ver-bindlich. Oft ist das Zinsschnäppchen noch an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Meistens wird nur ein Beleihungswert von maximal 60 Prozent akzeptiert, was im Umkehrschluss heißt, dass Sie viel Eigenkapital, nämlich 40 Prozent benötigen. Au-ßerdem müssen Einkommen und Sicherheiten tadellos sein. Ist das Haus nicht mehr das neueste oder verdienen Sie in den Augen der Internetfinanzierer nicht genug, zahlen Sie bis zu einem halben Prozent Zinsen oben drauf. Außerdem muss man

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wissen, dass einige Baugeld-Discounter nur Darlehen über 100.000 Euro vergeben. Auch für Sonderbedingungen und Extras sind sie nicht gerne zu haben.

Die Onlinevermittler verzichten auf individuelle Beratung. Auch persönliche Ge-spräche Visavis gibt es nicht. Nur einige wenige bieten sowohl kompetente Infor-mationen im Internet als auch unabhängige Beratung am Telefon. Kennen Sie sich schon gut aus und haben Sie bereits ein Finanzierungsmodell im Kopf, sollten Sie sich nicht scheuen Angebote von Internetvermittlern einzuholen. Erkundigen Sie sich auch danach, ob Förderdarlehen in die Finanzierung mit einfließen können und ob Sonderwünsche möglich sind.

Tipp:

Wer auf individuelle Beratung verzichten kann, höheren Zeitaufwand und mehr Papierkrieg nicht scheut, sollte sich ein verbindliches Angebot machen lassen. Fordern Sie einen Zins- und Tilgungsplan an. Nur so können Sie mit anderen Angeboten vergleichen.

Zusatzvereinbarungen nicht vergessen!Bauen bleibt eine individuelle Angelegenheit. Jede Immobilie ist anders, jede Fi-nanzierung hat ihre Besonderheiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei der Vorbe-reitung auch Ihre Einkommensentwicklung und die Familienplanung berücksich-tigen.

Sondertilgung vereinbaren: Vergewissern Sie sich beim Baugeldanbieter, ob Sie einmal im Jahr kostenfrei Son-dertilgungen leisten können. Üblich sind fünf bis zehn Prozent der Darlehenssum-me, mindestens aber in Höhe der Eigenheimzulage. Wenn Sie nicht tilgen können, weil das Geld am Jahresende doch auf dem Konto fehlt, ist das kein Problem, denn Sondertilgungen sind freiwillig. Allerdings können die nicht getilgten Gelder im kommenden Jahr nicht nachgeholt werden. Vereinbaren Sie Sondertilgungsrechte mit präzisen Formulierungen. Zum Beispiel: Einmal im Jahr, jeweils zum 30.12. kann eine Sondertilgung von zehn Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Eigenheimzulage: Für alle, die noch rechtzeitig eine Eigenheimzulage beantragen konnten, ehe sie 2006 angesichts der Finanznöte des Bundes abgeschafft wurde, gilt: Sie wurde mit Wirkung 1. Januar 2004 neu geregelt. Die neue Zulage galt seitdem einheitlich für

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Alt- und Neubauten und betrug ein Prozent der Anschaffungs- und Herstellungs-kosten, maximal aber acht Jahre lang 1.250 Euro pro Jahr und maximal 10.000 Euro innerhalb von acht Jahren. Wer sie vor 2006 beantragt hat, erhält für jedes Kind 800 Euro zusätzlich. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern kann insgesamt 16.400 Euro erhalten. Es sind Einkommensgrenzen zu berücksichtigen: Ledige be-kommen die Förderung nur dann, wenn Ihre Einkünfte im Jahr des Kaufes oder Baus einer Immobilie und im Jahr davor zusammen nicht mehr als 70.000 Euro ausmachen. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 140.000 Euro. Pro Kind steigt diese Grenze um 30.000 Euro. Beispiel: Eine vierköpfige Familie kann also 300.000 Euro innerhalb der maßgeblichen zwei Jahre verdient haben. Wer seinen notariellen Kaufvertrag bereits 2003 unterschrieb, oder seinen Bauantrag noch vor dem Jah-reswechsel einreichte, erhält bis zum Ende des Förderungszeitraums noch die alte Förderung. Das hat sich vor allem für Neubauten gelohnt, für die sich die neue Förderung mehr als halbiert hat.

Neujahrsfalle: Maßgeblich für den Bewilligungszeitraum ist der Tag des Einzugs bzw. der Fer-tigstellung der Immobilie. Achtung Neujahrsfalle: Liegt zwischen der Fertigstel-lung bzw. dem Kauf der Immobilie und dem Einzug ein Jahreswechsel, verfällt die Eigenheimzulage für das erste Jahr. Also direkt nach Fertigstellung bzw. der Übergabe von Nutzen und Lasten bei gebrauchten Immobilien einziehen. Die Mel-debescheinigung vom Einwohnermeldeamt zählt!

Bereitstellungszinsen: Klären Sie mit der Bank ob und ab wann Bereitstellungszinsen für nicht ausgezahl-te Darlehensgelder anfallen. Die meisten Banken verlangen ab dem dritten Monat 0,25 Prozent oder mehr.

Darlehensvertrag in unterschiedliche Laufzeit splitten: Haben Sie noch weitere Finanzierungsquellen, die zum Zeitpunkt des Kaufs der Immobilie noch nicht zur Verfügung stehen, sollten Sie die Auszahlungstermine genau im Auge behalten. Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrer Bausparkas-se, wann Ihr Vertrag zuteilungsreif ist. Behalten Sie den Zeitpunkt im Auge, an dem Ihre Lebensversicherung ausbezahlt wird. Es lohnt sich, alle diese Gelder zur schnelleren Tilgung einzusetzen. Zum Beispiel lässt sich die Darlehenssumme in mehrere Darlehensverträge aufsplitten. Damit können Sie die Laufzeiten exakt auf die Fälligkeiten Ihrer Spargelder abstimmen. Jeder Euro, den Sie nicht teuer über Kredit finanzieren müssen, bringt Sie schneller ans Ziel.

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KfW-Darlehen: Erkundigen Sie sich bei der Bank, ob Sie bei ihr Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen können. Für Modernisierung, Energiesparmaßnahmen und Gebäudesanierung sind sie konkurrenzlos günstig. Bis zu 30 Prozent der Her-stellungskosten können Sie über die KfW finanzieren. Der Zinssatz ist bis zu einem halben Prozent günstiger. Ein weiterer KfW-Vorteil ergibt sich daraus, dass Sie von der Bank den besten Zinssatz nur bis zu einem Beleihungswert von meist 60 Prozent erhalten. Mehr würden Sie mit einem KfW-Darlehen aber auch nicht brauchen, vorausgesetzt Sie bringen noch 10 Prozent Eigenkapital mit. Leider ver-mitteln etliche Banken keine KfW-Kredite, da sie dafür meist auch haften müssen. Gerät der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, hat die Hausbank die Schere-reien. Außerdem wollen Banken ihre eigenen Darlehen verkaufen, daran verdienen sie mehr, als an der ca. einprozentigen Provision, die sie von der KfW erhalten. Dort gibt es auch spezielle Kredite für junge Familien und ganz normale Baudar-lehen. Hier lohnt jedoch der Vergleich mit Banken, weil hier die KfW nicht immer günstiger ist. Aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie unter www.kfw.de oder über die Telefonhotline 01801/33 55 77.

Solarenergie: Seit 2004 gelten für Solaranlagen neue Regeln. Danach werden neue Anlagen zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung vom Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) nur noch mit einem Zuschuss von 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche (Anlage mit einer Fläche bis zu 200 qm) gefödert. Erstmals gibt es für die Erweiterung einer Anlage einen Zuschuss von 60 Euro pro Quadrat-meter Kollektorfläche. Infos im Internet und telefonisch: www.bafa.de oder Tel. 06196/908625.

Fotovoltaik: Betreiber, die eine neue Fotovoltaikanlage auf ihrem Dach montiert haben, erhalten mehr Geld für die Stromeinspeisung ins allgemeine Stromnetz. Der Netzbetreiber muss 57,4 Cent/pro Kilowattstunde Solarstrom zahlen. Infos unter www.erneuer-bare-energie.de

Die richtige Baufinanzierung ist in erster Line ein Rechenexempel. Je genauer Sie rechnen und je ehrlicher Sie mit Ihren Einnahmen und Ausgaben sind, desto solider wird das Fundament der Finanzierung. Beim Rechnen finden Sie vielerorts Hilfe, auch bei WISO, www.wiso.de

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Wohnen: Miete oder Zinsen zahlen?

Richtig vergleichenBauen – das ist wohl die größte Investition im Leben. Doch wer es wagt, kann im Alter mietfrei wohnen und hat durch die Wertsteigerung seiner eigenen vier Wände sogar noch eine Rücklage. Im Notfall können Sie Ihr Eigentum sogar verkaufen. Doch bis die Immobilie nicht mehr der Bank, sondern Ihnen gehört, müssen viele Jahre der Finanzierung überbrückt werden. Kalkulieren Sie mit 30 Jahren. Solange braucht es im Schnitt, bis Sie schuldenfrei sind. Deshalb ist es umso wichtiger, die richtige Bank an Ihrer Seite zu wissen. Es sollte die sein, die Ihnen das günstigste Angebot macht. Und das ist nicht immer das Institut mit dem niedrigsten Zins-satz.

Beispiel: Sie wollen neu bauen und benötigen deshalb einen Kredit von 200.000 Euro. Der Betrag soll nach Baufortschritt abgerufen werden können. Sie rechnen mit vier Teilbeträgen à 50.000 Euro, jeweils im Abstand von zwei Monaten. Die Zinsbindung soll auf 10 Jahre und die monatliche Belastung auf 1.200 Euro festge-legt werden. Bank A bietet ein Darlehen mit einem Nominalzins von 4,70 Prozent (4,80 Prozent Effektivzins). Sie verlangt zusätzlich 0,5 Prozent Schätzkosten und außerdem ab dem zweiten Monat 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen pro Monat für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Bank B bietet einen Nominalzins von 4,80 Prozent (4,91 Effektivzins). In den ersten sechs Monaten fallen keine Bereit-stellungszinsen an.

So wird gerechnet: Die Nebenkosten werden in den Effektivzins eingerechnet: Bank 1 = 5,04 Prozent, Bank 2 = 4,93 Prozent. Die Kosten, die Sie bei Bank 2 sparen, werden bei Bank 1 als Sondertilgung eingesetzt. Obwohl Bank 2 den höheren Effektivzins nennt, ist sie deutlich günstiger. Die Restschuld beträgt nach 10 Jahren bei Bank 1 = 142.169 Euro, Bank 2 = 139.971 Euro. Der Vorteil bei Bank 2 = 2.198 Euro.

Deutsche Kreditnehmer im NachteilIn keinem anderen EU-Staat müssen Verbraucher so viel Vorfälligkeitsentschädi-gung zahlen wie hierzulande. Das ifo-Institut für Finanzdienstleistungen ermittelte europaweit die Kosten für die frühzeitige Ablösung eines Hypothekendarlehens mit zehnjähriger Zinsbindung. Danach kostet die frühzeitige Ablösung eines Kre-dits über 100.000 Euro nach fünf Jahren, bei einer Zinsrate von sechs Prozent in Deutschland rund 11.000 Euro. In Österreich, dem zweitteuerstem EU-Land im-merhin noch 5.000 Euro. In Portugal dagegen nur 1.400 Euro. Kaum ein Verbrau-cher weiß, welch hohe Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung auf ihn zukommen. Die Berechnung sei zudem intransparent und könne nicht selbst nachkontrolliert

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werden, kommentierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Ergebnis der iff-Studie.

Tipp:

Lassen Sie sich von den Banken einen Zins- und Tilgungsplan aushändigen. Nur so können Sie richtig vergleichen. Welche Bank am Ende der Laufzeit die niedrigste Restschuld ausweist, sollte den Zuschlag erhalten.

Checkliste für die Kreditsuche

• Holen Sie immer Angebote von mehreren Banken ein.

• Geben Sie nie der ersten Bank den Zuschlag. Es gibt große Unterschie-de!

• Achten Sie beim Vergleich auf den effektiven Jahreszins. Nur in ihn sind auch die zusätzlichen Kreditkosten enthalten, die Ihnen die Bank nicht ein-zeln benennen muss. Einen großen Anteil daran haben zum Beispiel die Kundenakquisition und die Darlehensbearbeitung.

• Weiterer wichtiger Baustein ist der Beleihungswert. Dabei gilt: Je höher Ihre Immobilie mit Schulden belastet wird, desto teurer auch der Zins. Üb-lich ist ein Beleihungswert von 60 Prozent, wer mehr will zahlt Aufschlä-ge. Auch die Eintragung ins Grundbuch kann in diesem Zusammenhang eine Rolle. Beleiht die erste Bank 60 Prozent steht Sie auf Platz eins im Grundbuch und wird im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst bedient. Die zweite Bank, die die restlichen 40 Prozent beleiht, muss sich mit Platz zwei zufrieden geben. Auch dafür zahlen Sie einen Zinsaufschlag.

• Individuelle Sonderbedingungen vor Vertragsabschluss klären! Zum Bei-spiel Sondertilgungsmöglichkeiten, Regelungen zur Vorfälligkeitsentschä-digung, falls Sie vorzeitig kündigen müssen oder die Kombination der Bau-finanzierung mit einem Bausparvertrag oder öffentlichen Fördergeldern.

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Mit dem Einkommen besser auskommenWas Politikern oft vorgeworfen wird, leisten sich auch

viele private Haushalte: Geld ausgeben, ohne dass es

einen echten Nutzen bringt

Erst wenn Sie einen genauen Überblick haben, bekommen Sie auch den notwen-digen Durchblick. Deshalb: Ausgabenkontrolle lohnt sich. Wer seine Ausgaben und Einnahmen richtig steuert, erspart sich unangenehme Überraschungen und kann oft ohne Einbuße an Lebensqualität viel Geld sparen. Die Software von „WISO Mein Geld“ macht das private Kostenmanagement jetzt noch einfacher und bequemer. Denn sie sortiert die Ausgabenposten ganz automatisch. Das schafft mehr Überblick – und gibt auf Wunsch noch tiefere Einblicke.

Sie kennen das: Zwei Kollegen oder Kolleginnen verdienen gleich viel Geld. Einer ist immer „abgebrannt“ und der andere kann sogar regelmäßig noch etwas sparen. Ein Beispiel: Egal, wie sie es anstellt, am 25. des Monats hat Yvonne Steiner nichts mehr auf dem Konto. Das findet sie nicht so schlimm – schließlich gibt es den Dispo. Deshalb kann sie auch dann noch zum Friseur, wenn sie eigentlich „blank“ ist. Der Geldautomat spuckt auch dann noch ein paar Scheine aus, wenn das Konto schon leer ist.

Deshalb hat sich Yvonne auch lange keine großen Gedanken darüber gemacht, wie sie mit ihrem auskommt. Ärgerlich findet Yvonne allerdings, das seit einiger Zeit am Anfang des Monats immer weniger Geld auf dem Konto ist. Mit höheren Steuern und Abgaben allein hat das nichts zu tun. Denn soviel hat sich auf ihrer Gehaltsabrechnung in den vergangenen Monaten nicht verändert. Sie schaut sich ihre Kontoauszüge deshalb einmal etwas genauer an, kommt damit aber nicht so richtig klar.

Beim nächsten Besuch bei den Eltern spricht sie deshalb mit ihrem Vater darüber. Der arbeitet schließlich in der Buchhaltung eines großen Unternehmens und ver-steht etwas von Zahlen. Nach einem kurzen Blick auf ihre Kontoauszüge schüttelt der nur den Kopf: „Das ist doch kein Wunder, dass du am Anfang des Monats immer weniger hast und das Monatsende auf deinem Konto immer früher beginnt. Denn erstens gibst du ständig Geld aus, das du noch gar nicht hast. Das wird dir dann im nächsten Monat von der Bank abgezogen. Außerdem zahlst du für die In-anspruchnahme des Überziehungskredits immer höhere Zinsen. Das fehlt dir dann natürlich beim Einkaufen. Du solltest dir wirklich mal einen Überblick über deine

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Einnahmen und Ausgaben verschaffen und nicht einfach darauf vertrauen, dass irgendwann wieder Geld aufs Konto kommt.“

Das gute alte Haushaltsbuch …Yvonne Steiner ist nicht die Einzige, der es so geht. Viele Singles, Familien oder „Bedarfsgemeinschaften“ machen sich nicht die Mühe oder sind überfordert, wenn es darum geht, sich einen ehrlichen Überblick darüber zu verschaffen, wie viel Geld herein kommt und wie viel regelmäßig abfließt, welche größeren Ausgaben anstehen und wie es mit der Vorsorge aussieht. Dabei wäre das gar nicht so schwer. Früher wurde empfohlen, sich mit Hilfe so genannter Haushaltsbücher einen Über-blick zu verschaffen. Dabei handelte es sich im Prinzip um nichts anderes als grö-ßere Schulhefte, deren Seiten mit einem gedruckten Raster versehen waren. In die sollten von Hand alle Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden. Das war eine mühsame, zeitaufwändige Angelegenheit und erforderte große Disziplin, weil auch noch alle Belege gesammelt werden mussten. Wenn dies nicht täglich erledigt wurde, wuchs das den braven Hausfrauen, an denen das meist hängen blieb, rasch über den Kopf.

Manche führen auch heute noch auf diese Art ein Haushaltsbuch. Doch die wenigs-ten halten das über einen längeren Zeitraum durch. Das ist ein Grund, warum diese Form der Schuldenprävention nur selten funktioniert. Aber auch wer es schafft, verfügt danach nur über eine riesige Datensammlung. Die bringt nicht viel ein, wenn man sie nicht auswerten und daraus Schlüsse ziehen kann. Ausgaben lassen sich auf diese Art kaum vorausschauend planen. Nur wenn die Hilfsmittel problem-los anzuwenden sind, sich selbst erklären und zu brauchbaren Ergebnissen, helfen sie dabei, die Familienfinanzen in den Griff zu bekommen.

… und die moderne DatenverarbeitungDas Finanzplanungsprogramm von „WISO Mein Geld“ bietet eine solche Möglich-keit. Dabei wird das zeitraubende und umständliche Sammeln von Belegen ebenso vermieden wie das komplizierte Erfassen der Daten von Hand. Das Programm greift nämlich automatisch auf die Buchungsdaten der Banken zurück, die ja alle bereits vorhanden sind. Voraussetzung ist lediglich ein PC mit Internetanschluss. Da es au-ßerdem in Deutschland inzwischen weit über 30 Millionen Konten gibt, die online geführt werden, bietet es sich geradezu an, das miteinander zu verknüpfen.

Die aktuelle Version von „Mein Geld“ bietet nochmals erweiterte Funktionen für eine sinnvolle und bequeme Datenerfassung. Wer irgendwann über sein Girokonto beispielsweise die Stromrechnung beglichen hat, kann diese Buchung der Kategorie „Strom“ zuordnen. Dann werden künftig alle Abbuchungen oder Überweisungen

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Mit dem Einkommen besser auskommen

an die Stadtwerke oder den entsprechenden Stromversorger automatisch und kor-rekt in diese Rubrik eingeordnet. Das gleiche gilt für jede andere Buchung auf dem Girokonto. Egal ob es sich um Gutschriften oder Belastungen handelt.

Ein echtes Heinzelmännchen

„WISO Mein Geld“ ist ein sich selbst steuerndes Finanzverwaltungs-Pro-gramm und arbeitet voll automatisiert im Hintergrund, ohne dass Anwender gezwungen sind sich jedes Mal jeden einzelnen Buchungsposten herauszu-suchen, festzuhalten und zuzuordnen. Das erspart nicht nur eine Menge Ar-beit, sondern verhindert auch „Lücken“ in der Buchungshistorie. Nutzen Sie diese Chance, Ihren Haushalt wie ein „Familienunternehmen“ zu führen.

Mit Stick und Klick: Noch perfekter wird es, wenn Sie die zusätzliche Möglich-keit nutzen, Ihre Daten per USB-Stick immer in der Hand- oder Hosentasche bei sich zu führen. Dann können Sie Ihre Geldgeschäfte von jedem Ort aus, an dem es einen Internetanschluss gibt, perfekt ausführen. Sie haben ihre Finanzen im wahrsten Sinne des Wortes jederzeit „im Griff.“ Und ganz wichtig: Sie hinterlassen auf fremden PCs keine Datenspuren. Gut für Sie, Pech für Ganoven.

Kontoauszüge sammeln ist die eine Sache. Aus den darin enthaltenen Informati-onen brauchbare Schlussfolgerungen zu ziehen, eine andere. Die Auswertungs-Funktionen schaffen Transparenz. Dazu gibt es eine ganze Reihe voreingestellter Standard-Reports mit unterschiedlichen Statistiken. Dadurch lassen sich Einnah-men und Ausgaben ohne viel Aufwand analysieren.

Durch die Zuordnung nach Kategorien kann man auch jederzeit Zwischenauswer-tungen vornehmen und erfahren, wie viel Geld wurde zum Beispiel für Essen, Woh-nen oder Freizeit ausgegeben wurde. Um eine Überschuldung zu vermeiden, ist vor allem der Blick in die Zukunft wichtig. So kann man im Voraus festlegen, wie viel Geld beispielsweise für das Auto, den Urlaub oder Lebensmittel ausgegeben werden sollen - oder können. Wenn dafür in einem Monat mehr vom Konto abgebucht wird als gewollt, macht die Software direkt darauf aufmerksam. Umgekehrt lassen sich auch Sparziele auf diese Art planen und kontrollieren.

Die Liquiditätsplanung kann sogar noch einen Schritt weiter gehen. So lassen sich persönliche Ziele über einen langen Zeitraum abbilden und die finanzielle Entwick-lung über einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr prognostizieren zum Beispiel auch unter der Annahme, dass man in drei Jahren ein Haus kaufen will und dann einerseits die Miete wegfällt, andererseits aber ein Hypothekendarlehen abgetra-gen werden muss. Parallel dazu lässt sich die Gehaltsentwicklung an verschiedene

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Szenarien anpassen. Dadurch kann unter verschiedenen Annahmen geprüft wer-den, wie sich größere Anschaffungen - wie ein Auto – auf den Lebensstandard auswirken und in welcher Form der Urlaub finanziell eingeplant werden kann. Tabellarische Aufbereitungen zeigen anschaulich, wo Spielräume sind und wo sich – manchmal gefährliche - Deckungslücken ergeben.

Mit einem Programm dieser Art lassen sich natürlich auch die Auswirkungen von Krediten berücksichtigen. Denn der Abbau von Verbindlichkeiten wirkt sich in pro-gressiver Form auf das Vermögen aus. Mit jeder zurückgezahlten Rate senken sie Monat für Monat den Zinsanteil an den Schulden immer stärker.

„WISO Mein Geld“ berücksichtigt diesen Verlauf durch integrierte Kreditrechner, so dass reale Aussagen getroffen werden können. Wer diese Funktionen von „Mein Geld“ für die private Finanzverwaltung einsetzt, kann sicher sein, dass er auch rechtzeitig gewarnt wird, wenn die Folgekosten bestimmter Anschaffungen, Kre-ditaufnahmen oder auch von Vorsorgemaßnahmen im Rahmen von „Riester“ in der Zukunft zu Belastungen zu führen drohen, die die eigenen Finanzierungsmög-lichkeiten überschreiten. Dann können Sie handeln, solange noch alles „im grünen Bereich“ ist und Sie noch nicht in der Schuldenfalle sitzen.

Dass mit dem Programm ganz nebenbei auch die normalen Bankgeschäfte - wie Überweisungen oder Wertpapierkäufe - erfasst und erledigt werden können, ist selbstverständlich.

Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – aber auf sehr verschiedene ArtVielen Paaren und mehrköpfigen Familien geht es nicht anders als Yvonne Steiner. Da fragen sich verzweifelte Väter und Mütter oft: Wo bleibt nur das ganze Geld? Eine gute Frage. Doch oft bleibt es dabei. Um eine Antwort drücken sich viele gern. Da könnte nämlich herauskommen, dass so mancher Euro ohne großen Nutzen ausgegeben wird. Doch nur wenn genau analysiert wird, wo das sauer verdiente und dann auch noch schmerzlich versteuerte Geld wirklich bleibt, kann geprüft werden, ob es auch nach dem „ökonomischen Prinzip“ eingesetzt wird. Das bedeu-tet: Mit einem bestimmten finanziellen Einsatz einen möglichst hohen Nutzen zu erzielen.

Wer ehrlich prüft, ob das bei den eigenen Ausgaben auch wirklich der Fall ist, kommt meist zu dem Ergebnis, das dieses Ziel bei weitem nicht erreicht wird. Geld, das ohne erkennbaren Nutzen ausgegeben wird, ist aber verlorenes Geld. Das wird dann besonders deutlich, wenn man sich überlegt, was es bei einer vernünftigen Verwendung hätte bringen können.

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ende 1996 Ihre verschiedenen Versi-cherungen kritisch durchgesehen. Dabei haben Sie festgestellt, dass einige Risiken doppelt versichert sind und andere Versicherungen eigentlich ziemlich überflüssig waren. Auf diese Art haben Sie damals rund 200 DM gespart. Für dieses Geld haben Sie dann zum Beispiel eine SAP-Aktie gekauft. Deren Kurs ist von Anfang 1997 bis Mitte 1998 von etwa 200 auf rund 1.300 DM gestiegen. Selbst wenn Sie sich damals nicht rechtzeitig zum Verkauf entschlossen hätten und daher auch die spätere Talfahrt der Kurse mitgemacht hätten, stand die Aktie Mitte 2004 bei rund 130 Euro. Da sie in der Zwischenzeit gesplittet (in 3 Stücke geteilt) worden ist, ent-sprachen diese drei Aktien einem Gegenwert von 762,77 DM oder 390 €. Bis Mitte 2005 hat sich daran nicht viel geändert

Wenn Sie die Aktie 1998 oder 1999 verkauft und sich mit den damals dafür er-lösten 1.300 DM ein paar Urlaubstage finanziert hätten, wäre das ein kostenloses Vergnügen gewesen. Das gilt gleichermaßen für einen Verkauf im Jahr 2004 oder 2005 denn Sie hätten dann immer noch 390 € zur freien Verfügung – und das auch noch steuerfrei! Gespartes Geld geht den Fiskus nichts an und ein Kursgewinn, der (mit bis Ende 2008 erworbenen Wertpapieren) nach Ablauf der Spekulationsfrist realisiert wird, ist ebenfalls steuerfrei. Und was noch wichtiger ist: Diese 200 DM beziehungsweise inzwischen rund 100 Euro sparen Sie seither auf Dauer. Jahr für Jahr.

Auch wenn das Geld nicht an der Börse angelegt wurde, sondern einfach auf dem Konto, sieht die Bilanz positiv aus. Denn zwischen 1997 und 2004 hätten Sie acht Mal 200 DM bzw. 100 € nicht nutzlos ausgegeben. Sie hatten also zusätzlich 1.600 DM oder rund 800 € zur freien Verfügung – wiederum steuer- und abgabenfrei. Wenn Sie dagegen aus Bequemlichkeit die an sich überflüssige Versicherung bei-behalten hätten, wären Jahr für Jahr weitere 200 DM bzw. 100 € von Ihrem Konto verschwunden, ohne Ihnen irgendeinen Nutzen zu bringen. Selbst wenn die Erspar-nisse nicht wieder angelegt werden, kann durch eine so simple Aktion richtig Geld verdient werden. Steuerfrei!

Die Goldgrube im eigenen HausTrotz dieser Goldgrube im eigenen Haus wird in vielen Familien viel zu wenig über den richtigen Umgang mit dem verfügbaren Geld nachgedacht. Und selbst, wo dies geschieht, werden oft wichtige Punkte übersehen. Das ist auch kein Wunder. Denn nicht nur das Steuerrecht, die Sozialgesetze oder die Versicherungsbestimmungen sind heute so kompliziert und unübersichtlich, dass selbst Experten ihre liebe Mühe damit haben.

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Ähnliches gilt auch für die vielen Möglichkeiten der Geldanlage, für die Chancen und Risiken, die damit verbunden sind. Den cleveren Umgang mit Geld muss man aber ebenso lernen wie beispielsweise Rad fahren. Nach einiger Zeit entwickelt sich dann aber auch in beiden Fällen ein Gefühl dafür, wie man sich in bestimmten Situationen verhalten muss. Ebenso wie beim Rad muss auch der richtige Umgang mit Geld nicht immer wieder neu erfunden werden. Zwar muss jeder auf diesen Gebieten auch seine eigenen Erfahrungen machen. Aber das bedeutet nicht, dass man alle Fehler wiederholen und alle Möglichkeiten eines geschickten Umgangs mit Geld auf eigene Faust erkunden muss. Es gibt bereits einen großen Erfahrungs-schatz – wie Sie in den vorangehenden Kapiteln bereits feststellen konnten. Und das sollte jeder nutzen. Richtiger Umgang mit Geld bedeutet, dass Sie es nicht nur beim bloßen Einsparen belassen – soviel auch das schon bringt. Es ist auch wichtig zu wissen, wie Sie das steuerfrei verdiente Geld möglichst ertragreich unter Ver-meidung unnötiger Risiken anlegen können.

Wer zahlt schon gerne (zu viel) Steuern?Es gibt viele Möglichkeiten, mit dem Einkommen besser auszukommen. Wer sich dieses Ziel setzt, muss schrittweise vorgehen und erst einmal prüfen, ob zum Bei-spiel alles auf dem Gehaltskonto landet, was ihm zusteht. Denn viele Berufstätige verschenken Geld, weil sie nicht sorgfältig genug prüfen, ob das Finanzamt nicht mehr vom Einkommen kassiert, als die Gesetze erlauben. Das kann (manchmal) da-ran liegen, dass der Arbeitgeber die Abzüge falsch berechnet. Es kann aber auch da-ran liegen, dass die Betroffenen noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um die Lohnsteuerermäßigungen zu beantragen, die ihnen zustehen.

Zumindest am Jahresende sollte man sich zu viel gezahlten Steuern unbedingt zurückzuholen. Dabei kann Ihnen das „WISO Sparbuch“ gute Dienste leisten. Mit Hilfe der jährlich aktualisierten Software wird nicht nur die Steuererklärung (fast) zum Kinderspiel. Das Programm hilft auch dabei, alle Möglichkeiten der legalen Steuerersparnis zu erkennen und zu nutzen.

Das sind nur einige der vielen Möglichkeiten, unfreiwillige Geschenke an Vater Staat zu vermeiden. Aber sie werden von vielen Bundesbürgern nicht genutzt. Man sollte es nicht glauben: Im Durchschnitt zahlt jeder Arbeitnehmer in Deutschland einige hundert Euro im Jahr zu viel an das Finanzamt, weil viele Steuerzahler die legalen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerpflicht aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit nicht oder nur zu einem Teil nutzen. Wer mehr aus seinem Geld machen will und wirtschaftlich denkt, muss sich aber auch die Frage stellen, ob und wie ein bestimmtes Ziel - in diesem Fall der bisherige Lebensstandard - mit

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Mit dem Einkommen besser auskommen

einem geringeren Aufwand erreicht werden kann. Oder umgekehrt: Wie kann mit gleichem Aufwand mehr als bisher erreicht werden?

Das Problem, vor dessen Lösung jeder private Haushalt ebenso wie der Staats-haushalt oder jedes Unternehmen immer wieder steht, könnte auch so beschrieben werden: Als ein Fass mit vielen Löchern. Oben fließt aus verschiedenen Quellen etwas herein; unten fließt Liquidität aus vielen kleinen und großen Löchern wieder heraus. Die flüssigen Mittel, die oben hereinströmen, bestehen in einem privaten Haushalt beispielsweise aus Lohn oder Gehalt, Pensions- oder Rentenzahlungen, vielleicht Zins- und Mieteinnahmen, Dividenden, Börsengewinnen, eventuellen Nebenverdiensten und sozialen Leistungen wie Wohn- oder Kindergeld.

Aber das Fass hat auch Öffnungen. An die Löcher im Einkommens-Fass, aus denen die Liquidität oft schneller heraus fließt als sie hineinkommt, könnten bei einem privaten Haushalt zum Beispiel kleine Schilder mit den folgenden Aufschriften kleben: Nahrungsmittel, Kleidung, Miete, Steuern, Krankenkasse, Renten- und Ar-beitslosenversicherung, Vereinsbeiträge, Fahrtkosten, Strom, Gas, Wasser, Restau-rantbesuche, Bildung, Urlaub usw. Die Zahl der möglichen Löcher ist nahezu un-begrenzt. In jeder Familie sehen die Zu- und Abflüsse etwas anders aus und sind unterschiedlich groß. Aber im Prinzip geht es überall um das gleiche Problem. In jedem Fall macht das Bild von einem löchrigen Fass recht schnell deutlich, worauf es eigentlich ankommt.

Die Aufgabe besteht offensichtlich darin, zunächst einmal dafür zu sorgen, dass nicht mehr aus dem Fass heraus fließt, als oben hinein kommt. Einem Unterneh-men droht sonst die Pleite. Ein privater Haushalt gerät andernfalls leicht in die Schuldenfalle. Mit dieser Erkenntnis kann man es natürlich nicht bewenden lassen. Sie hilft nur, wenn daraus auch Konsequenzen gezogen werden. Und wie so oft im Leben gibt es auch in diesem Fall zwei Möglichkeiten: Entweder die Zuflüsse zu erhöhen oder einige der Löcher zu stopfen oder wenigstens zu verkleinern. Am besten ist es natürlich, wenn beides gelingt.

Den Zufluss nennenswert zu erhöhen, ist allerdings oft ziemlich schwer. Denn ent-weder muss der Arbeitgeber dazu gebracht werden, mehr Lohn oder Gehalt zu zahlen. Oder es muss gelingen, dem Finanzamt etwas abzuhandeln. Auch ein Lot-togewinn kann helfen. Aber die gute Fee, die uns drei Wünsche erfüllt, begegnet uns auch nicht mehr so häufig wie früher im Märchen. Wenn sich deshalb der Geld-strom, der von außen zufließt, nur langsam oder gar nicht steigern lässt – und bei vielen Arbeitnehmern und Rentnern in den letzten Jahren sogar dünner geworden ist - kommt es um so mehr darauf an, die Löcher so klein wie möglich zu halten

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oder einige der Abflüsse ganz zu schließen. Denn sonst läuft das Fass früher oder später leer - mit allen bösen Konsequenzen.

Sparen – aber nicht an der falschen StelleSparen ist allerdings nicht immer eine Tugend. Sparen an der falschen Stelle kann sogar sehr unwirtschaftlich sein. Das gilt zum Beispiel für Ausgaben, die der Bil-dung der Kinder oder der eigenen beruflichen Weiterbildung dienen. Es gilt auch für Fitness und Gesundheitspflege oder die Vorsorge für das Alter. Falsches Spa-ren ist auch, wenn die großen Risiken des Lebens nicht durch – manchmal sogar erstaunlich kleine – Zahlungen an eine Versicherung angesichert werden. Beisiele dafür sind die Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer hier spart, spart am falschen Ende. Erlaubt und sogar dringend notwendig ist aber auch hier immer die Frage, ob das angestrebte Ziel nicht auf andere Weise besser oder billiger zu erreichen ist.

Denken Sie dabei immer an das „ökonomische Prinzip“. Es besteht darin, ein be-stimmtes Ziel mit dem geringsten möglichen Aufwand zu erreichen oder mit einem festen Einsatz ein möglichst hohes Ergebnis zu erwirtschaften.

Wenn es gelingt, den Abfluss kleiner zu halten als den Zustrom, ist das nichts anderes als „Vermögensbildung.“ Der Pegel im Fass steigt immer höher. Geld, das auf diese Art im Fass bleibt, kann dann für größere Anschaffungen, einen späteren Hauserwerb, die Ausbildung der Kinder oder die eigene Alterssicherung verwendet und in der Zwischenzeit Ertrag bringend angelegt werden. Allerdings muss auch diese Frage erlaubt sein: Wie viel mehr kann man vom regelmäßig zufließenden Einkommen zurückhalten, ohne sich so einschränken zu müssen, dass das Leben keinen rechten Spaß mehr macht? Jeder, der rational an diese Aufgabe herangeht, statt finanziell gesehen in den Tag hinein zu leben, muss zunächst das tun, was auch jedes gut geführte Unternehmen, jeder ordentliche Verein und alle verantwor-tungsbewussten Finanzminister bei ihrem Amtsantritt tun: Sie verschaffen sich erst einmal einen genauen Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Am leichtesten ist das in der Regel bei den regelmäßig zufließenden Einnahmen. Denn die kommen in privaten Haushalten in den meisten Fällen nur aus wenigen Quellen: Außer Lohn und Gehalt oder der Rente sind dies eventuell Zinsen für die Ersparnisse, vielleicht Dividenden aus dem Besitz von einigen Aktien, ein gelegentlicher Nebenverdienst, eventuell Kindergeld oder Wohngeld oder manchmal auch Mieteinnahmen.

Ausgaben erfassen und prüfenDie Liste der regelmäßigen Ausgaben ist leider meist viel länger als die Einnahmen-liste und daher auch weniger leicht zu überblicken. Aber gerade deshalb ist es be-

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Mit dem Einkommen besser auskommen

sonders wichtig, sich die Zeit für eine gründliche Analyse zu nehmen. Dabei sollten Sie sich über einen Punkt ganz klar sein: Anders als bei den Einnahmen sind Sie bei vielen Ausgabeposten souverän. In vielen Fällen können Sie allein entscheiden, ob Sie daran etwas ändern wollen. Es gibt aber noch weitere Gründe, die diese Art der Beschäftigung besonders lukrativ und sinnvoll machen:

• Im Gegensatz zum Einkommen ist jeder bei den Ausgaben erwirtschaftete Euro frei von Steuern und Abgaben;

• ein gesparter Euro ist deshalb viel mehr wert als ein zusätzlich verdienter Euro und

• hier kann im Gegensatz zum Einkommen, das im Allgemeinen nur durch harte Arbeit oder risikobehaftete Geldanlagen verdient wird, fast mühelos und in jedem Fall auch risikolos Geld locker gemacht werden.

Durch sinnvolles Sparen Geld zu „verdienen“, erfordert zwar ein wenig Zeit, Auf-merksamkeit, Rechnen und Nachdenken. Ist diese meist recht leichte Vorarbeit ge-leistet, bringt sie anschließend Monat für Monat und Jahr für Jahr ohne weitere Mühen hohe Erträge. Allein ein Blick auf die hohe Steuer- und Abgabenlast, auf teure Versicherungen und andere große Ausgabenposten zeigt, um welche Dimen-sionen es dabei geht. So betrachtet lässt sich daher ohne Übertreibung sagen: Es gibt für den normalen Bundesbürger überhaupt keine rentablere Tätigkeit, als das Nachdenken über sinnvolle Einsparungen.

Eine Profitquelle: Skonti und Garantiefristen Beginnen können Sie mit einer ziemlich einfachen Aufgabe. Sorgen Sie zunächst durch Überwachung der Termine dafür, dass Sie keine Zahlungsfristen versäumen und dann unnötig Säumnisgebühren berappen müssen. Dazu gehört auch, durch rechtzeitige Begleichung von Rechnungen Skonti zu nutzen. Dabei handelt es sich in der Regel um zwei oder drei Prozent des Rechnungsbetrages. Das mag manchem auf den ersten Blick gering erscheinen. Aber wenn Sie diesen Ertrag mit den Zin-sen vergleichen, die Sie dafür bekommen, die gleiche Geldsumme ein ganzes Jahr auf dem Sparbuch liegen zu lassen, dann ist die Rendite für pünktliches Zahlen wirklich nicht zu verachten. Und vor allem: Die Zinsen auf dem Sparbuch müssen Sie unter Umständen versteuern. Die drei Prozent des Rechnungsbetrages, die Sie durch rasche Überweisung verdienen, brauchen Sie dem Finanzamt dagegen nicht zu melden. Das würde ja auch gerade noch fehlen, dass der Fiskus auch noch bei Kostenersparnissen mitkassiert. So weit sind wir selbst in Deutschland noch nicht. Sie sehen: Der alten Spruch „Aller Anfang ist schwer“ stimmt zwar in vielen Fällen. Aber beim Sparen trifft er nicht zu.

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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Tipp:

Die genaue Überwachung von Garantiefristen und die sorgfältige Aufbewah-rung von Kaufbelegen kann „bares Geld“ wert sein. Nur so können Sie ver-meiden, dass Sie bei fehlerhaften Produkten für Reparaturen zahlen müssen, die Sie kostenlos hätten haben können. Also keine Scheu vor dieser Form der privaten Profitmaximierung.

Sparen, nicht knausern Eine Analyse der verschiedenen Ausgabenposten ist nur möglich, wenn sie alle auf dem Tisch liegen. Nur so kommen wirklich alle Ihre privaten Ausgaben auf den Prüfstand. Denn es gibt immer wieder Posten, die mehr oder weniger in Ver-gessenheit geraten - zum Beispiel weil sie jeden Monat automatisch vom Konto abgebucht werden nur einmal jährlich fällig sind. Nutzen Sie dafür die vielen hilf-reichen Funktionen der Software von „Mein Geld“ und sparen Sie dadurch zugleich Arbeit.

Tipp:

Bei Gas, Wasser oder Strom, bei der Rechnung für die Zeitung und anderen Abos werden Ihnen oft Nachlässe angeboten, wenn sie erlauben, dass die Beträge automatisch abgebucht statt von Ihnen überwiesen werden. Weitere Nachlässe gibt es vielfach bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung bzw. wenn für ein ganzes Jahr abgebucht wird. Nutzen Sie diesen Preisvorteil. Das bringt (oder belässt) Ihnen Bares, ohne dass Sie dafür auch nur einen Finger krumm machen müssen.

Um alle Ausgaben und die eventuellen Sparmöglichkeiten systematisch erfassen zu können, sollten Sie sich unbedingt eine genaue Aufstellung machen. Sie kann je nach den persönlichen Lebensverhältnissen noch in unterschiedliche Ober- und Untergruppen unterteilt werden. Dazu sollte man sich zumindest ein Stück Papier nehmen oder – besser noch – vor den PC setzen. Wenn es wirklich etwas bringen soll, muss jeder einzelne Posten aufgeschrieben und dann nach einer sinnvollen Gliederung gesucht werden. Beispiele für wichtige Ausgabenbereiche und Unter-gruppen:

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Mit dem Einkommen besser auskommen

• Wohnen: Miete, Strom, Gas, Wasser, Heizungskosten, Gebäudeversiche-rung, Hausratversicherung, Sielbenutzung, Schornsteinfeger usw.

• Ernährung: Nahrungsmittel (Fleisch, Gemüse, Obst, Brot), Getränke (Was-ser, Bier, Limo, Kaffee)

• Genussmittel: Zigaretten, Alkoholika, Süßwaren usw.

• Kleidung: Berufskleidung, normale Kleidung (Frau, Mann, Kinder), Sport-kleidung usw.

• Bildung und Unterhaltung: Zeitungen, Bücher, Fernsehgebühren, Kino, DVD- und Videokassetten, Nachhilfestunden, Abendkurse

• Sport: Sportgeräte, Sportkleidung, Vereinsbeiträge, „aufbauende“ Nahrung, isotonische Getränke, Schwimmbad, Sauna

• Fahrtkosten: Beruflich (Auto, Nahverkehr, Bahn,) sowie privat (Auto, Nahverkehr, Bahn,)

• Urlaub und Freizeit: Wochenende, Ferien, Kuren, Hotel, Restaurants

• Versicherungen: Auto, Hausrat, Unfall, Reiserücktritt, Haftpflicht, Glas-bruch, Zahnersatz, Krankenhauszusatz, Tierhalterhaftpflicht usw.

• Kommunikation: Telefon, Handy (!), Internet, Porto

Natürlich können Sie noch weitere Ober- und Untergruppen bilden - zum Beispiel wenn Sie Sammler sind oder andere Hobbys haben, die Geld kosten. Sie kön-nen auch einzelne Untergruppen (wie Hotel oder Restaurant) anderen Obergruppen zuordnen. Wichtig ist nur eine möglichst vollständige Erfassung aller Ausgaben. Bemogeln Sie sich dabei nicht selber, indem Sie bestimmte Ausgaben „vergessen“, weil sie lieber nicht darüber nachdenken möchten – wie etwa über das Rauchen oder das ständige Verschicken teurer SMS – oder gar das Herunterladen von teuren Klingeltönen.

Die tatsächlichen Ausgabenstruktur und das Gewicht der einzelnen Posten hängen in jedem privaten Haushalt auch davon ab, wie viele Personen dazu gehören, wie alt sie sind, wo sie leben und ob es Kinder oder Enkel gibt. Wichtig ist aber auch: Welche Hobbys oder berufliche und private Verpflichtungen haben die Mitglieder der Familie? Deshalb kann diese Aufstellung nur einen Anhalt dafür geben, woran alles gedacht werden muss. Dabei können die verschiedenen Ausgabenposten auch unabhängig davon, wo sie zunächst verbucht werden, noch einmal in den unter-schiedlichsten Formen zusammengefasst werden.

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Beispiel: Beiträge für Versicherungen aller Art können einmal den jeweiligen Bereichen (Haus, Urlaub, Krankheit, Auto, Haustiere, Altersvorsorge) zugeordnet werden, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welchen Anteil ein Komplex wie “Vor-sorge“, „Wohnen“ oder „Freizeit“ insgesamt am Haushaltsbudget hat. Sie können auch nochmals in anderen Untergruppen erfasst werden. Aber achten Sie dann darauf, dass es zu keiner Doppelzählung kommt.

Erst durch eine sinnvolle Gruppierung und vor allem durch Berechnung des pro-zentualen Anteils an den Gesamtausgaben wird richtig deutlich, wie groß das Ge-wicht der verschiedenen Ausgabenpositionen ist. Dann lässt sich auch sinnvoll die Frage stellen, ob diesem Gewicht auch ein entsprechender Nutzen gegenüber steht - an Sicherheit oder Lebensfreude zum Beispiel.

Typisch dafür die verschiedenen Versicherungen, die jeder Haushalt besitzt. Erst bei einer systematischen Betrachtung wird oft festgestellt, dass einige Risiken dop-pelt und dreifach, andere dafür nur unzureichend oder gar nicht abgesichert sind. Wer sich etwas intensiver als bisher mit der Frage nach dem Nutzen der einen oder anderen Versicherung beschäftigt, wird entdecken, dass manche dieser Ver-sicherungen zwar Geld kosten, aber wenig oder nichts einbringen (wie etwa eine Reisegepäckversicherung). Hier gibt es für manche Haushalte eine wahre Goldgrube an möglichen Einsparungen zu entdecken. Die meisten Deutschen sind nämlich „überversichert“ - ohne deswegen aber wirklich mehr Schutz zu genießen. Und zusätzliche Lebensfreude kommt durch zu hohe Versicherungsaufwendungen auch nicht gerade auf.

Überblick sorgt für besseren DurchblickSolange es keine genauen Zahlen darüber gibt, wie viel Geld jeweils für die ein-zelnen Ausgabenpositionen im Laufe eines Monats oder eines Jahres aufgewendet wird, nützt es wenig, alle Posten nur aufzuführen. Wer ehrlich zu sich selber ist, wird an vielen Stellen feststellen, dass er bisher keine Ahnung hatte - und sie an vielen Punkten immer noch nicht hat - wie hoch der monatliche oder jährliche Aufwand tatsächlich ist.

Wissen Sie es - oder wissen Sie es nicht: Was geben Sie wirklich pro Jahr für Ziga-retten oder hochprozentige Getränke aus? Wie viel Geld lassen Sie in Restaurants? Was kostet das Auto, wenn wirklich korrekt gerechnet wird? Wie viel Geld wird am Wochenende unter die Leute gebracht? Auf welchen Betrag summieren sich die verschiedenen Versicherungen? Was wird im Jahr für Telefon, Fax, für SMS oder das Verschicken mehr oder weniger gelungener Schnappschüsse per Handy oder das Surfen im Internet ausgegeben?

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Tipp:

Erfassen Sie über einen Zeitraum von mehren Wochen oder möglichst mehre-ren Monaten systematisch alle Ihre Ausgaben und tun Sie dies möglichst im-mer sofort oder zumindest an jedem Abend. Sonst gerät zu viel in Vergessen-heit. Es ist später immer viel mühsamer und zeitraubender, alles nachzuholen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Wenn Sie dagegen Ihre Ausgaben regelmäßig notieren, kostet das pro Tag nur wenige Minuten.

Nutzen Sie so weit wie möglich die automatischen Erfassungsmöglichkeiten, die Ihnen „Mein Geld“ bietet. Das erleichtert nicht nur die Arbeit sondern auch die Analyse.

Weil kaum jemand eine präzise Antwort darauf geben kann, wie viel Geld er wofür ausgibt, ist das Erstaunen meist groß, wenn das private Budget plötzlich transpa-rent wird. Je länger und sorgfältiger über die Ausgaben Buch geführt wird, umso deutlicher lassen sich die typischen Ausgabenstrukturen und damit auch die mög-lichen Ansätze zu einer sinnvollen Kürzung erkennen. Viele Familienmitglieder werden erstaunt sein, wenn plötzlich offenbar wird, wofür sie im Laufe der Wochen Geld ausgeben, ohne allzu viel darüber nachzudenken.

Systematische Suche nach den LöchernSobald diese Ausgaben erst einmal erfasst wurden, können Sie die Struktur Ihrer Ausgaben unter allen nur denkbaren Gesichtspunkten analysieren. Die verschie-denen Gruppenbildungen lassen dann schnell erkennen, wo die Ausgaben Schwer-punkte liegen. Es sind oft auch die Punkte, bei denen sich die größten Einsparungen erzielen lassen. Wenn Sie im Monat über die Grundgebühr hinaus nur ein paar Mark für Telefongespräche ausgeben, ist das sicher nicht der Bereich, den Sie als ersten auf mögliche Einsparungen hin abklopfen sollten.

Wenn Sie aber feststellen, dass es weit über Hundert Euro sind und dass sich die-ser Betrag in den letzten Monaten auch noch dauernd erhöht hat, kann sich eine Analyse dieses Kostenbereichs sehr lohnen. Sobald den Mitgliedern der Familie erst einmal bewusst wird, wie hoch der Anteil des einen oder anderen Postens am Haus-haltsbudget ist, können sie gemeinsam darüber nachdenken, ob das Geld an ande-rer Stelle nicht allen sehr viel mehr Nutzen oder Freude bringen könnte. Allerdings wird dieser Gewinn oft durch einen gewissen Verzicht erkauft – wie zum Beispiel auf den Verzicht, die Busenfreundin vier Mal täglich anzurufen oder sich ständig neue Klingeltöne auf das Handy zu laden. Echter Verzicht ist aber nicht immer

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nötig. In vielen Fällen hat nämlich niemand etwas von unnötig hohen Ausgaben – ausgenommen diejenigen natürlich, die mit Freude Ihr Geld kassieren.

Wer zum Beispiel eine Wohnung gemietet hat, lässt die fälligen Zahlungen meist vom Konto abbuchen und kümmert sich danach oft nicht weiter darum. Was soll da schon zu sparen sein? Es ist mehr, als die meisten ahnen.

Das fängt schon bei der Wohnungssuche an, geht über die möglicherweise zu hohe Quadratmeterangabe im Mietvertrag (und damit eine vielleicht zu hohe Mietforde-rung) und endet bei den berüchtigten Mietnebenkosten, die als „Miete neben der Miete“ korrekter beschrieben werden. Der Deutsche Mieterbund hat nämlich festge-stellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die Abrechnung von Betriebskos-ten von den Hausverwaltungen in hunderttausenden von Fällen nicht eingehalten werden - zum Schaden der Mieter. Sollte das auch bei Ihnen zutreffen, rinnt wieder einmal (möglicherweise viel) Geld aus Ihrem „Liquiditätsfass“, ohne dass Sie ir-gendeinen Nutzen davon haben.

Nicht zuletzt im Konsumbereich finden sich bei genauer Betrachtung meist große Einsparpotenziale. Dabei geht es auch hier nicht in erster Linie darum, durch Ver-zicht und Einschränkungen Geld zu sparen. Handeln Sie lieber nach dem ökonomi-schen Prinzip: gleichen Nutzen für weniger Geld.

Die ganze Familie einbeziehen:

Die größten Erfolgsaussichten hat das Sparprogramm, wenn die ganze Fami-lie sich gemeinsam um Kostentransparenz bemüht und offen über die Ergeb-nisse diskutiert. Wenn die Frau ihrem lieben Mann immer nur vorrechnet, wie teuer seine Hobbys sind, aber die ständig steigende Telefonrechnung zum Tabu erklärt, wird sich kaum eine fruchtbare Diskussion über sinnvolle und überflüssige Ausgaben entwickeln. Wenn den Kindern nur gesagt wird, wie groß das Loch ist, das ihre Dauerduscherei angesichts der enorm gestiegenen Energiekosten in die Familienkasse reißt, ohne dass die Eltern bereit sind, auch über einige von Vaters kostspieligen Eigenheiten zu reden, ist wenig Bereitschaft zur Kooperation zu erwarten. Wenn dagegen darüber diskutiert wird, ob man sich endlich gemeinsam den oft diskutierten Traumurlaub leisten kann, wenn überflüssige Ausgaben gesenkt werden, wenn alle gemeinsam darauf achten, dass im Winter nicht stundenlang bei voll aufgedrehter Hei-zung die Fenster offen sind, lässt sich leichter ein sinnvolles Sparpaket schnü-ren. Ein Paket, zu dem jeder beiträgt und von dem jeder etwas hat.

Wie so oft im Leben spielt die Psychologie für den Erfolg eine entscheidende Rolle: Im Team ausgetüftelte Sparpläne machen mehr Spaß, fördern die allgemeine Kre-

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Mit dem Einkommen besser auskommen

ativität und lassen eher eine konsequente Durchführung erhoffen. Diktatorische Beschlüsse des Familienoberhauptes dagegen provozieren meist nur eine Trotzhal-tung.

„Schlanker Konsum“Was zahlreiche Unternehmen heute unter dem Stichwort „Lean Production“ betrei-ben, können Sie sich als „Lean Consumption“, als schlanken Konsum zum Ziel set-zen: Durch eine „schlankere private Ausgabenpolitik“ mehr aus dem verfügbaren Einkommen zu machen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie feststellen, dass zum Beispiel Ihre Ausgaben für die Ernährung im Verhältnis zum Einkommen und zu anderen Posten im Haushaltsbudget sehr hoch sind. Dann lohnt sich die Frage nach den Gründen allemal.

Wenn der Posten „Ernährung“ recht hoch erscheint, obwohl sich die Familie oder ein Single keineswegs von teuren Delikatessen ernährt, kann das zum Beispiel da-ran liegen, dass zu viele Lebensmittel nur angebrochen aber nicht aufgebraucht und dann später weggeworfen werden. Das ist ein nicht allzu seltenes Problem in Haushalten mit Kindern, weil diesen die Folgen dieser „Großzügigkeit“ oft gar nicht bewusst sind. Es kann aber auch daran liegen, dass Sie zu wenig Zeit haben (oder sich nehmen), um einmal im Monat alle die Dinge in einem preiswerteren Super-markt zu kaufen, die Sie ohnehin brauchen und gut lagern können: Reinigungs-mittel, Hygieneartikel, Kosmetika, Konserven, Getränke usw. Sie sollten aber darauf achten, diese Produkte regelmäßig „umzuschichten.“ Bei Unternehmen nennt man das „first in/first out“. Das bedeutet, dass immer das verbraucht wird, was zuerst ins Haus kam. Das vermeidet Schäden durch zu lange Lagerung und Sie merken auch, wenn Sie Dinge stapeln, die Sie in Wirklichkeit nicht oder nur selten brauchen.

Vorsicht: Oft ist es auch umgekehrt. Weil es in den Supermärkten so viele bil-lige Angebote gibt, greifen viele Kunden ohne allzu langes Nachdenken zu. Doch was nützt es, beim Einkauf des „Schnäppchens“ drei Euro gegenüber dem Normal-preis zu sparen, wenn man das auf 18 Euro herabgesetzte Produkt eigentlich gar nicht braucht und später vergisst oder wegwirft? Statt drei Euro zu sparen, wurden 18 vergeudet.

Krankenkasse: Gleiche Leistung - weniger GeldDie Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich kaum – wohl aber die Beiträge, die sie dafür verlangen. Beispiel: Wenn ein Angestellter mit einem Gehalt von 3.300 Euro im Monat von einer AOK, die 15,3 Prozent des Ge-halts verlangt, zu einer Betriebskrankenkasse (BKK) wechselt, die mit einem Bei-

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tragsatz von 11,2 Prozent auskommt, zahlt er statt 252,45 € nur noch 184,80 € im Monat. Das heißt, er spart durch den Wechsel 811 € die für andere Zwecke verwen-det werden können – zum Beispiel für einen langfristigen Sparplan. Mit Hilfe des Zinseszinseffekts kann daraus im Laufe der Zeit ein kleines Vermögen werden. Da der Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassenbeitrags zahlt, spart auch er dabei.

Tipp:

Prüfen Sie regelmäßig, ob sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt. Seit An-fang 2002 kann die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigungsfristen für freiwillige und pflichtversicherte Mitglieder sind seit 2002 gleich. Mit dem Kassenwechsel tritt dann zwar eine 18-monatige Bin-dungswirkung an die neue Krankenkasse ein. Doch wenn diese die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Krankenkassenwechsel ist ein besonders gutes Beispiel für „Sparen ohne zu leiden.“ Denn der Versicherungsschutz, die Leistungen im Krankheitsfall, verändern sich durch den Wechsel entweder gar nicht oder nur in unwichtigen Details. Denn alle wichtigen Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Krank zahlen wegen der Gesundheit?

Sie können und sollten alle Aufwendungen zusammenfassen und auswerten, die unter das Stichwort Gesundheit fallen: Alle Zahlungen an Ärzte, Apothe-ker, für Medikamente, Zahnersatz, Kuren usw. Denn dann können Sie mit einem Blick feststellen, wann für Sie oder Ihre Familie die Grenze der Zuzah-lungspflicht erreicht ist oder wann Sie bei einer privaten Krankenversicherung die Grenze für den Schadensfreiheitsrabatt überschreiten. Erst dann ist es sinnvoll, die Rechnungen besser einzureichen statt kleinere Beträge selbst zu zahlen. Da in diesem Bereich die gesetzlichen Bestimmungen ständig geän-dert werden, ist es ratsam, „vorbeugend“ zu handeln und immer alle Belege zu sammeln und auf Kostentransparenz zu achten. Denn dann können Sie leichter Ansprüche durchsetzen, die Sie aufgrund geänderter Gesetze oder neuer Gerichtsurteile haben

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Erst Trauschein, dann SplittingSylvia Klein und Nico Brender sind zwar schon vor Jahren in eine gemeinsame Wohnung gezogen und haben auch die Absicht, auf Dauer zusammen zu bleiben. Aber Heiraten finden sie „spießig“. Es gibt viele persönliche Gründe, erst einmal nicht – oder vielleicht nie – zu heiraten, aber es ist ein echter Luxus, der je nach Einkommensverhältnissen viel kosten kann.

Unter moralischen Gesichtspunkten nimmt zwar kaum noch jemand Anstoß. Vom Steuerrecht wird die „wilde Ehe“ aber immer noch bestraft. Beim Staat dauert es eben etwas länger, bis er auf veränderte gesellschaftliche Einstellungen reagiert. Zwar wurden in den vergangenen Jahren viele Gesetze geändert, durch die un-verheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare früher diskriminiert wurden. Aber es bleiben nach wie vor viele Punkte, bei denen Unverheiratete gegenüber Paaren mit Trauschein materiell schlechter gestellt sind.

Dagegen gibt es nur wenige Situationen in denen sie finanzielle bzw. steuerliche Vorteile haben. Wer nicht aufgrund persönlicher Überzeugung handelt, sondern sich eher zu den kühlen Rechnern zählt, sollte deshalb sorgfältig prüfen, welche Form der Partnerschaft unter finanziellen Aspekten für sie, für ihn und für beide zusammen günstiger ist. Denn fiskalisch gesehen ist Liebe ohne Trauschein immer noch eine Sünde. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie den materiellen Wertes eines Trauscheins unter Berücksichtigung ihrer persönli-chen Situation kalkulieren wollen:

Der Splittingtarif ermöglicht es Ehepaaren (aber nicht Unverheirateten, die eine gemeinsame Wohnung haben), ihr Einkommen zu addieren und dann durch zwei zu teilen. Der Steuertarif wird dann für beide auf diese Durchschnittssumme an-gewandt. Je unterschiedlicher die Einkommen der beiden Ehepartner sind, umso deutlicher ist der Vorteil, den sie daraus ziehen. Denn bei dem besser verdienen-den Partner wird in der Regel ein niedrigerer Steuertarif angewendet. Wenn beide Partner gleich viel verdienen, bringt das Splitting allerdings keine Vorteile. Wenn dagegen nur einer von beiden arbeitet, ist die Steuerersparnis am größten – es sei denn, er oder sie verdient soviel, dass selbst das halbe Einkommen noch mit dem höchsten Steuersatz „bestraft“ wird. Das ist aber nur dann der Fall, wenn das Jahreseinkommen des Alleinverdieners deutlich über 100.000 Euro im Jahr liegt. Denn vor der Berechnung der Steuerschuld werden zunächst Freibeträge, Wer-bungskosten, Verluste aus Vermietung und Verpachtung usw. abgezogen. Die sind je nach persönlicher Lage natürlich höchst unterschiedlich. Deshalb muss jeder Einzelfall für sich geprüft werden. Erst dann lässt sich exakt sagen, ob und wie viel ein Splitting bringt. Beachten Sie: Wegen der häufigen Änderungen im deutschen Steuerrecht können hier nur ungefähre Werte angegeben werden.

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Warum der Trauschein ein Wertpapier ist

Beispiele für steuerliche Vorteile von Ehepaaren:

Splitting: Wenn ein Single 2004 ein steuerpflichtiges Einkommen von 40.000 Euro im Jahr hatte, musste er 10.148 Euro ans Finanzamt abführen. Heiratet er seine Partnerin, die kein eigenes Einkommen hat, sinkt die Steuerschuld auf 6.470 Euro. Der Trauschein bringt dem Paar also 3.678 Euro im Jahr. Das ist eine Rendite, die Sie mit kaum einem anderen Wertpapier erzielen können.

Schenkung und Erbschaft: Hier werden unverheiratete Paare deutlich benach-teiligt. Denn Ehegatten haben mit 307.000 Euro einen wesentlich höheren Frei-betrag als Paare ohne Trauschein. Da sie weder Ehepartner noch nahe Verwandte sind, gilt für sie nur ein Freibetrag von 5.200 Euro. Alles, was bei Schenkung oder Erbschaft darüber liegt, muss mit den gleichen Sätzen versteuert werden, die auch auf eine x-beliebige andere Person angewendet werden. Dazu steht einem verwit-weten Ehepartner vor Anwendung der Erbschaftssteuern noch ein „Versorgungs-freibetrag“ von 256.000 Euro zu. Wie krass der Unterschied sein kann, zeigt fol-gendes Beispiel: Erbt ein Ehepartner 600.000 Euro, muss er oder sie darauf nur eine Erbschaftssteuer von 2.590 Euro zahlen. Der Lebenspartner dagegen muss auch nach jahrzehntelanger gemeinsamer Haushaltsführung etwa 208.000 Euro an das Finanzamt überweisen.

Doppelte Haushaltführung: Wenn ein Paar bereits länger zusammen wohnt und einer von beiden wegen Wechsels der Arbeitsstelle über die Woche eine Zweit-wohnung an einem Ort beziehen muss, wird dies zwar vom Finanzamt berücksich-tigt. Haben aber beide eine eigene Wohnung, kann nicht eine davon als doppelter Haushalt steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn die Bei-behaltung beider Wohnungen an weit auseinander liegenden Orten mit Rücksicht auf den Arbeitsplatz erforderlich ist und daher nur eine „Wochenendpartnerschaft“ möglich ist. Die doppelte Haushaltsführung wird auch dann nicht vom Finanzamt anerkannt, wenn eine der beiden Wohnungen von dem unverheirateten Paar als gemeinsamer Lebensmittelpunkt betrachtet wird.

Unterhalt: Verliert einer der beiden (unverheirateten) Lebenspartner seinen Ar-beitsplatz, so sieht Vater Staat die Sache mit ganz anderen Augen. Denn dann ist in „Bedarfsgemeinschaften“ derjenige, der noch Arbeit hat, dem anderen Partner in der Regel zum Unterhalt verpflichtet – wie bei Ehepaaren. Um das zu vermeiden, müssen oft zwei getrennte Wohnungen genommen werden. Oder man muss ein zusätzliches Bett aufstellen und in den Schränken die BHs der Freundin so weit wie möglich von den Socken des Partners legen. Auch im Küchenschrank muss jeder seine eigene Ecke für das Geschirr haben, wenn die Hartz-IV-Kontrolleure kom-

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Mit dem Einkommen besser auskommen

men. Nur so lässt sich glaubhaft machen, dass man nicht der Liebe wegen , sondern aus Mangel an eigenem Wohnraum unter einem Dach lebt.

Haushaltsfreibetrag: Hier hatten Unverheiratete unter Umständen einen Vor-teil. Den Haushaltsfreibetrag von 2.340 Euro erhielten nur Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein Kind lebte. Das galt auch dann, wenn im gleichen Haushalt ein Lebenspartner ständig wohnte. Dieser steuerliche Vorteil galt für ledi-ge und geschiedene Väter oder Mütter – auch dann, wenn sie oder er wieder einen Partner hatten, mit dem sie ohne Trauschein zusammen lebten. Allerdings wurde dieser Haushaltsfreibetrag „abgeschmolzen“ und zum letzten Mal für das Jahr 2004 gewährt. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht sah darin eine Benachteiligung des von der Verfassung geschützten Instituts der Ehe.

Fazit: Die noch von unseren Großeltern gepflegte Weisheit „drum prüfe, wer sich ewig bindet“, muss unter heutigen Gesichtspunkten eher umgedreht werden. „Prü-fe, ob du es dir unter steuerlichen und andere finanziellen Gesichtspunkt leisten kannst, auf einen Trauschein zu verzichten.“

Mehr Geld ohne Arbeit: Das sind einige Beispiele dafür, wie Sie ohne wesent-liche Änderung des bisherigen Lebens, durch einen rechtlichen Schritt (wie Heirat oder Wechsel der Krankenkasse) viel Geld sparen können, das dann an anderer Stelle entweder zu einer Verbesserung Ihres Lebensstandards genutzt werden kann oder zu einer schnelleren Vermögensbildung beiträgt.

Wer auf Pump kauft, zahlt doppelt Sie sollten sich nicht selbst bemogeln. Dass gilt besonders dann, wenn es um das „liebste Kind“ nicht nur der Deutschen geht, das Auto. Denn erst wenn wirklich alle Aufwendungen rund ums Auto ehrlich erfasst und dann auf den gefahrenen Kilometer umgelegt werden, lässt sich die Frage korrekt beantworten, ob und wann die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel günstiger ist oder ob es nicht auch das kleinere Modell getan hätte. Es kann sich aber auch herausstellen, dass sich ganz erhebliche Mittel dadurch einsparen lassen, dass der Autokauf beim nächsten Mal anders finanziert wird. Wer etwas länger mit dem Kauf wartet und deshalb weniger Kredit aufnehmen muss, kann allein dadurch die Kosten des Autos erheblich sen-ken. Manchmal sind die Finanzierungskosten aber auch so niedrig, dass es besser ist, das eigene Geld auf dem Konto zu lassen, weil es dort höhere Zinsen bringt. Das aber ist eher die Ausnahme als die Regel.

Wichtig ist aber, in jedem Fall genau zu prüfen, wie teuer in diesem und in anderen Fällen ein Kauf auf Kredit tatsächlich ist. Die meisten Verbraucher haben nämlich keine realistische Vorstellung davon, wie teuer ein Kauf auf Raten tatsächlich ist.

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Hinweis: Viele Tipps zum Umgang mit Krediten finden Sie im Kapitel „Schul-den machen ist nicht schwer ….“ Fehler bei der Kreditaufnahme kosten sehr viel Geld und können sogar in eine Existenzkrise führen. Oft können dann nur noch die Schuldnerberatung und der private Konkurs helfen. Aber auch wenn es nicht so weit kommt, ist ein Leben auf Pump teuer.

Vorsicht: Was beim Auto ebenso wie bei vielen Konsumprodukten als „beque-me Teilzahlung“ angeboten wird, entpuppt sich bei genauem Rechnen fast immer als ein sehr teures Vergnügen. Denn der tatsächliche Preis kann sich durch hohe Zinsen und „Bearbeitungsgebühren“ mehr als verdoppeln. Rechnen Sie dies immer genau aus und prüfen Sie dann, ob Ihnen die schnelle Verfügbarkeit über das Pro-dukt den sehr viel höheren Preis wirklich wert ist. Oder ob Sie sich diese Belastung überhaupt leisten können. Schon viele sind in eine böse Verschuldungsspirale ge-raten, weil sie zu spät bemerkt haben, dass sich die vielen „günstigen Ratenkäufe“ schließlich zu einer monatlichen Belastung addierten, die nicht mehr zu tragen war. Wenn dann auch noch die Ratenzahlungen über weitere - und oft noch viel teurere - Kredite beglichen werden, dann ist der Punkt der Überschuldung rasch erreicht. Auch wenn es inzwischen die Möglichkeit eines privaten Konkurses gibt, kommen die Betroffenen meist ihr ganzes Leben lang nicht mehr auf einen „grünen Zweig“.

Ratenkauf - davon ist meist abzuratenSo positiv sich der Zinseffekt für Sie auswirken kann, wenn Sie sparen (siehe dort), so tückisch ist er, wenn Sie „auf Pump“ kaufen. Denn auch dann wirkt er als Wachstumsförderer - nämlich bei den Schulden. Und das mit noch größerer Dy-namik als beim Sparen, weil die Schuldzinsen in der Regel sehr viel höher sind. Nicht nur für Ratenkredite sondern auch für Überziehungskredite gelten dabei ganz ähnliche Überlegungen.

Ohne Zweifel ist es höchst bequem, wenn man nicht immer erst nachsehen muss, ob noch Geld auf dem Konto ist, ehe man mit der ganzen Familie ins Restaurant geht oder sich ein paar schicke Klamotten kauft. Und es ist verlockend, den tollen Fotoapparat, PC oder Camcorder gleich mitzunehmen und mit der ec-Karte zu be-zahlen ohne lange über den Kontostand nachzudenken. Der Dispo, der so genannte Dispositionskredit, macht es möglich, den neuen Kühlschrank oder Staubsauger schon vor der nächsten Lohn- oder Gehaltsüberweisung zu kaufen. Einen schicken neuen Mantel, die hübschen Schuhe oder den modischen Anzug möchte man na-türlich auch lieber sofort haben und nicht noch zwei Wochen warten, bis das Konto wieder aufgefüllt ist.

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Tipp:

Damit Sie keine unangenehmen - und teuren - Überraschungen erleben, sollten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank oder Sparkas-se zumindest an den Stellen sorgfältig lesen, wo es um die Zinsen bei verein-barter und – schlimmer noch – bei unerlaubter Kontoüberziehung geht. Au-ßerdem sollten Sie den Preisaushang oder das Preisverzeichnis regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sich Zinsen, Gebühren und Provisionen geändert haben. Denn selbst wenn Sie sich früher einmal die Mühe gemacht haben, den Preis auszurechnen, den Sie für die Freiheit bezahlen müssen, Ihr Konto jederzeit überziehen zu dürfen: Es kann in der Zwischenzeit noch viel teurer geworden sein.

Viele Berufstätige haben sich deshalb daran gewöhnt, ihr Konto mehr oder weniger regelmäßig zu überziehen. Was macht es schon, wenn es für ein paar Tage im Soll steht? Viele sind sogar mit einem ganzen oder sogar mehreren Monatsgehältern im Rückstand. „Solange die Bank oder Sparkasse nichts sagt und ich im Rahmen des mir eingeräumten Dispokredits bleibe, ist ja wohl alles in Ordnung“, denken viele Besitzer eines Gehaltskontos. Sie würden diese Möglichkeit des bequemen Kredits wahrscheinlich weniger genießen, wenn sie einmal nachrechnen würden, wie teuer dieses Vergnügen letztlich ist.

Das Konto überziehen - immer ein teurer LuxusWie bereits im Kapitel „Schulden machen ist nicht schwer …“ ausführlich gezeigt, sind Kontoüberziehungen (Dispo) bequem, aber auch sehr teuer. Wenn Sie die Gren-zen überschreiten, die Ihnen auf Ihrem Konto für den Dispositionskredit von Ihrem Kreditinstitut eingeräumt worden sind, wird das Loch in Ihrem Liquiditätsfass noch größer. Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen haben, dulden viele Kreditinstitute eine mehr oder weniger regelmäßige Überschreitung der dem Kontoinhaber einge-räumten Kreditlinien.

Denn: Erstens wollen sie ihre Kunden nicht durch Mahnungen verärgern und zweitens verdienen sie sehr gut daran. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht meist folgender Satz: „Nimmt der Kunde Kredit ohne ausdrückliche Verein-barung oder über den vereinbarten Betrag oder über den Fälligkeitstermin hinaus in Anspruch, so hat er statt etwa vereinbarter niedrigerer Zinsen, Gebühren oder Provisionen die von der Bank/Sparkasse für solche Überziehungen bestimmten, im Preisaushang jeweils ausgewiesenen Zinsen, Gebühren und Provisionen zu zahlen.“

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Das kann bedeuten, dass dem Lehrling Hans, der eigentlich gar keinen Disposi-tionskredit vereinbart hat, ebenso wie dem Zahnarzt Dr. XY, der sein Dispo von 25.000 Euro überschritten hat, für die Überziehung neben vielleicht 14 Prozent Zinsen noch eine Überziehungsprovision von 4,5 Prozent aufgebrummt werden.

Wie teuer das flotte Leben bei einer Belastung mit 18,5 Prozent Zinsen wird, bedarf keiner weiteren Erläuterung - und auch nicht, wie sinnvoll hier gespart werden kann. Das gilt vor allem dann, wenn gleichzeitig auch noch Geld auf dem Sparkon-to liegt. Denn die gleiche Bank, die eine Kontoüberziehung mit 18 bis 19 Prozent Zinsen bestraft, vergütet für das Sparbuch vielleicht nur ein bis zwei Prozent.

Tipp:

Sie sollten den eingeräumten Verfügungskredit keinesfalls stillschweigend überziehen - vielleicht sogar in der Hoffnung, dass es in der Bank oder Spar-kasse niemand merkt. Machen Sie sich in diesem Punkt keine Illusionen: Kol-lege Computer passt ganz scharf auf. Und die Zinsen, die dann berechnet werden, sind auch scharf. Wenn Sie aus guten Gründen für eine bestimmte Zeit einen höheren Kreditbedarf haben, können Sie darüber mit Ihrer Bank oder Sparkasse fast immer reden. Denn wenn das Institut eine Überschrei-tung des eingeräumten Dispo duldet, gibt es keinen Grund, dies nicht auch ausdrücklich in Form einer erhöhten Kreditlinie zu genehmigen. Sie sparen dann immerhin die teure Überziehungsprovision.

Lieber Zinsen verdienen als Zinsen zahlenVergessen Sie nie: Auch vereinbarte Dispositionskredite sind immer noch sehr teu-er. Sie sollten deshalb die Inanspruchnahme so weit wie möglich reduzieren. Mit den so gesparten Zinsen können Sie sich dann entweder das Leben schöner machen oder durch sinnvolle Anlage dieses Geldes selber gute Zinsen verdienen, statt teure „Leihgebühren“ zu zahlen.

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Tipp:

Wenn Sie wie Yvonne Steiner bisher nicht so genau gerechnet und deshalb Ihr Konto überzogen haben, sollten Sie einen Plan machen, wie sie Ihre Kre-ditschulden in einem vorher festgelegten Zeitraum abbauen können. Es gibt fast immer Ausgaben, die sich reduzieren lassen. Auch wenn dies zeitweise einen gewissen Konsumverzicht bedeuten sollte, ist das eine sehr rentable In-vestition. Nach einer von Ihnen selbst zu bestimmenden Zeit haben Sie dann die Beträge zur freien Verfügung, die Sie bisher als Zinsen, Gebühren und Provisionen abführen mussten, ohne einen wirklichen Nutzen davon zu ha-ben. Immer höhere Schulden nehmen Ihnen sonst früher oder später die Luft zum Leben.

Auch ohne Überziehung gibt es teure und billige Konten. Die Stiftung Warentest hat an konkreten Fällen nachgewiesen, dass selbst bei wenig genutzten Konten in vielen Fällen jährliche Ersparnisse von 77 bis 102 Euro möglich sind, wenn das Konto innerhalb der gleichen Stadt von einem teuren zu einem preiswerter arbeitenden Institut verlegt wird. Lohnt sich die damit verbundene Mühe für einen solchen Betrag?

Bedenken Sie: Um netto den gleichen Betrag mit mehr Arbeit oder über eine Loh-nerhöhung zu verdienen, müsste Ihr Einkommen schon bei durchschnittlichen Steu-er- und Abgabesätzen um 100 bis 150 € steigen. Wieder ist es nur ein „Federstrich“, mit dem Sie richtig Geld verdienen, ohne wirklich auf irgend etwas verzichten zu müssen. (Mehr zum Thema wirtschaftliche Kontoführung im Kapitel „Ein Konto nach Maß“). Viele Kunden scheuen dennoch aus guten Gründen den Wechsel von ihrer bisherigen Bank oder Sparkasse zu einem anderen Institut. Es ist immer nur ein letzter Schritt, wenn alle anderen Möglichkeiten der Gebührensenkung bereits genutzt wurden.

Dazu gibt es oft mehr Möglichkeiten, als Sie denken: Legen Sie mehrere gleichzeitig unterhaltene Konten zusammen. Nutzen Sie den Kontoauszugsdrucker oder noch besser die Möglichkeiten des Homebanking, statt sich alles immer zuschicken zu lassen. Die Bank oder Sparkasse macht das nämlich nicht kostenlos und verlangt außerdem die Portoauslagen zurück.

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Was kosten die Dienstleistungen Ihrer Bank?

Wenn Sie sich vorgenommen haben, in Zukunft genauer zu rechnen, dann sollten Sie auch dies einmal prüfen. Was müssen Sie bisher zahlen, was verlangen andere Institute für die gleichen Dienstleistungen: Zinsen, Über-weisungsgebühren, Barabhebungen, Kontoführungsgebühren, Depotverwal-tung? Da die Kreditinstitute bei ihren Gebühren immer erfinderischer werden, wird auch der Blick auf ihre Preislisten immer wichtiger. Wie wichtig, das fin-den Sie im Kapitel „Sparen – beim Konto fängt es an.“

Rechtzeitig erkennen, wenn finanziell etwas schief läuft, das bedeutet: Nicht erst nachher per elektronischem Haushaltsbuch feststellen, was Sie (vielleicht zuviel) ausgegeben haben sondern vorher planen, wie viel Sie ausgeben können oder wol-len. Dabei helfen Ihnen die Tools der Finanzplanung in „Mein Geld“. Das private Budget kann zunächst aus einer sehr groben Aufgliederung der Ausgaben in Be-reiche wie Miete, Ernährung, Kleidung, Fahrtkosten, Gesundheit, Urlaub, Rauchen und Freizeit bestehen. Es kann aber auch eine beliebig weit gehende Aufteilung stattfinden (bei Getränken zum Beispiel Fruchtsäfte, Wasser, Wein). Sie können dann entscheiden, ob Sie lieber eine Flasche guten oder drei Flaschen billigen Wein oder einen Kasten für den festgelegten Betrag kaufen. Es ist auch Ihre Entschei-dung, wie streng Sie die Ausgabenkontrolle und Ausgabensteuerung handhaben

wollen.

Mehr Überblick durch ein privates Budget Sie können zum Beispiel die geplanten Ausgaben für Kleidung, Zigaretten oder Restaurantbesuche rigoros auf eine bestimmte Summe im Monat festlegen. Sie kön-nen Ihr Budget aber auch so fahren, dass Sie eine Überziehung bestimmter Posi-tionen durch entsprechende Einsparungen im nächsten Monat – oder bei anderen Posten - ausgleichen. Ein sofortiger Ausgleich hilft Ihnen, insgesamt im Rahmen der geplanten Ausgaben zu bleiben. Aber auch eine Überziehung (mit Ausgleich in den kommenden Monaten) kann in manchen Fällen durchaus wirtschaftlich sein. Es ist zum Beispiel sicherlich vernünftig, beim Kauf notwendiger Winterkleidung das monatliche Budget im September zu überziehen, weil es wenig Sinn macht, die warmen Stiefel erst dann zu kaufen, wenn der Schnee schon wieder schmilzt.

Es ist auch wirtschaftlich sinnvoll, die für Kleidung oder Konserven vorgesehene Summe dann zu überschreiten, wenn die Geschäfte voller Sonderangebote sind. (Aber nur solche kaufen, die Sie wirklich brauchen!). Umgekehrt sollten die durch-schnittlich geplanten monatlichen Ausgaben dann reduziert und auf den nächsten Monat vorgetragen werden, wenn die entsprechenden Produkte oder Dienstleis-

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Mit dem Einkommen besser auskommen

tungen aus saisonalen Gründen besonders teuer sind. Solche Überlegungen gelten erst recht für den Kauf eines Autos und anderer teurer Anschaffungen. Denn auch da schwanken die Preise je nach Jahreszeit oder konjunktureller Lage beträcht-lich. Viele von diesen Überlegungen haben Sie sicherlich auch schon selbst ange-stellt. Wer ein gebrauchtes Auto im Frühjahr kauft, zahlt meist mehr als im Herbst. Wer bis zum Modellwechsel wartet, bekommt den Gebrauchten ebenfalls billiger. Denn dann sinken die Preise der alten Baureihe, ohne dass deshalb deren Qualität schlechter wird.

Einige der Sparmöglichkeiten nutzen Sie sicher auch schon - mehr oder weniger konsequent. Doch schon diese wenigen Beispiele zeigen, dass erst durch eine ge-naue Analyse des bisherigen Ausgabeverhaltens und vor allem durch eine Ausga-benplanung im Rahmen eines Haushalts- oder Familienbudgets alle Einsparmög-lichkeiten nicht nur erkannt, sondern auch wirklich nutzbar gemacht werden. Und darauf kommt es an.

Tipp:

Prüfen Sie genau, welche Ausgabengrenzen Sie wöchentlich oder monatlich möglichst streng einhalten wollen und welche Ausgabenposten Sie sinnvoll nur im Rahmen einer Jahresplanung betrachten können. Bei Zigaretten bei-spielsweise ist ein strenges Einhalten des Budgets sinnvoll. Bei Sommer- und Winterkleidung sollten sich die Ausgaben nur im Durchschnitt an die geplanten Werte halten. Sonst geht jeder Spielraum verloren, um im richtigen Moment zugreifen zu können. Das Budget für Urlaubsreisen sollte für das ganze Jahr geplant werden. Wenn es im Sommer etwas weiter und teurer sein soll, dann muss im Winter ein günstigeres Ziel gesucht werden – und umgekehrt.

Selbstverständlich sind auch nur die Obergrenzen für die jeweiligen Ausgaben möglichst strikt einzuhalten. Wenn durch günstige Einkäufe das gewünschte Ziel mit einem geringeren Geldeinsatz zu erreichen ist, werden finanzielle Mittel für andere Zwecke frei - oder können auf die hohe Kante gelegt werden. Man kann sich sogar ganz bewusst das Ziel setzen, die Planzahlen zu unterschreiten. Das regt die geschäftliche Fantasie an und führt zur Entdeckung von weiteren Sparpotenzialen - immer nach dem Motto „den gleichen Nutzen für weniger Geld.“ Denn schließlich soll das alles dazu dienen, die persönliche Lebensqualität dadurch zu erhöhen, dass die Mittel für Zwecke mit höherem Nutzen frei werden.

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Preiswert - aber nicht auf Kredit in die SonneEs ist fast immer sinnvoll, alle regelmäßig anfallenden Zahlungen (wie Miete und Nebenkosten, Hypothekenzinsen, Telefon oder berufliche Fahrtkosten) im monat-lichen Rhythmus zu betrachten, zu planen und zu überwachen. Bei den Ausgaben für Kleidung dagegen könnte eine vierteljährliche Betrachtung sinnvoll sein, weil man sich sonst selbst die Möglichkeit blockiert, besonders günstige Angebote zu nutzen. Allerdings gehört dann auch die Disziplin dazu, die gegenüber dem Budget überzogenen Beträge durch entsprechende Einsparungen in den folgenden Mona-ten wieder auszugleichen. Beim Urlaub dagegen ist eine Jahresplanung im Allge-meinen angebracht.

Das gilt nicht nur für den Betrag, der insgesamt für die „schönsten Tage des Jahres“ aufgewendet werden kann - oder soll. Sinnvoll ist es auch, dafür jeden Monat eine bestimmte „Rückstellung“ vorzunehmen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass dieses Geld dann auch wirklich greifbar ist, wenn es gebraucht wird. Es kann zudem in der Zwischenzeit Zins bringend angelegt werden - beispielsweise auf einem Tages-geldkonto oder in einem Geldmarktfonds. Dann bringt es Zinsen und ist dennoch schnell verfügbar. Der Urlaub finanziert sich dadurch zu einem kleinen Teil selber. Noch wichtiger aber ist, dass Sie bei Bezahlung der Reisekosten und bei den Aus-gaben am Urlaubsort nicht wieder in die Gefahr geraten, das heimisches Konto zu überziehen und auch dann noch Reisekosten abstottern zu müssen, wenn Sie längst wieder blass am Arbeitsplatz stehen.

Billig fliegen dagegen lohnt sich. Trotz einiger spektakulärer Reise-Pleiten ist das statistische Risiko, selbst einmal davon betroffen zu werden, ziemlich gering. Sollte es Sie dennoch einmal erwischen, dann sind die Ersparnisse von zehn Billig-Reisen mit ziemlicher Sicherheit weit höher, als der vielleicht einmal notwendige Rück-flug auf eigene Kosten - falls Sie nicht ohnehin einen „Sicherungsschein“ haben. Freilich: Das ist eine Spekulation an der „Reisebörse“ und niemand kann Ihnen die Entscheidung abnehmen, ob das Risiko größer einzuschätzen ist als die Chance. Möglich ist das alles letztlich jedenfalls nur, wenn bei der Aufstellung des Haus-haltsplans langfristig gedacht wird.

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Mit dem Einkommen besser auskommen

Nach dem Traumurlaub ein Albtraum?

Überlegen Sie es sich sehr genau, ehe Sie „Reisen auf Pump“ unternehmen. Es kommt immer mehr in Mode, Urlaubsreisen mit „günstigen Krediten“ zu finanzieren, die Ihnen der Reiseveranstalter offeriert. Denn abgesehen davon, dass dadurch die Versuchung wächst, „mehr Reise“ zu kaufen, als man sich eigentlich leisten wollte: Die Zinszahlungen machen alles noch teurer. Die Ra-ten laufen auch dann noch weiter, wenn man sich vor lauter Regen und Kälte kaum noch an die sonnigen Urlaubstage erinnert. Überdies bleibt dann oft kaum noch eine Möglichkeit, den nächsten Urlaub anzusparen. Dann muss man entweder im nächsten Jahr zu Hause bleiben. Oder zusehen, wie sich das Schuldenkarussell immer schneller dreht.

Über den Tag hinaus denken - auch bei der FinanzierungBei der Budgetierung Ihrer Ausgaben gibt es auch Posten, bei denen Sie sogar über die Jahresplanung hinausgehen müssen. Das gilt beispielsweise für das Auto. Wenn Sie von einer drei- fünf- oder achtjährigen Nutzung ausgehen und dann die ent-sprechenden Rückstellungen für einen Neukauf bilden (wobei Sie nur die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem erwarteten Erlös für den Gebrauchtwagen bei Ihrer Kalkulation beachten müssen), ergibt sich daraus, wie viel Sie jeden Monat zurücklegen müssen.

Zugegeben, vielen Autofahrern fällt es schwer zu warten. Aber bedenken Sie: Wenn Sie einen entsprechenden Sparvertrag mit monatlichen Einzahlungen abschließen oder in entsprechender Höhe Bundesschätzchen oder Fondsanteile kaufen, können Sie nicht nur einen Teil des Kaufpreises mit den bis dahin verdienten Zinsen be-zahlen. Sie können als Barzahler beim Autohändler mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch einen ordentlichen Rabatt aushandeln. Vor allem: Sie sparen die hohen Zinsen für den sonst wohl unvermeidlichen Kredit. Das alles zusammen kann eini-ge Tausender ausmachen - und zwar zu Ihren Gunsten.

Noch einmal zur Erinnerung: Die Ersparnis gegenüber dem teuren Ratenkauf ist selbst erwirtschaftetes Geld, von dem Sie dem Fiskus und der Sozialversicherung keine müde Mark abgeben müssen. Die Raten dagegen müssen Sie mit versteuertem Geld abstottern.

Die regelmäßige Erfassung aller Ausgaben und die Aufstellung und Kontrolle eines persönlichen Budgets erfordert sicher einige Mühe. Aber es lohnt sich. Wie schon diese wenigen Beispiele zeigen, öffnet eine solche private Budgetpolitik den Blick

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für zahlreiche Sparmöglichkeiten, die bisher nicht genutzt wurden. Wenn es Ihnen so gelingt, mit dem Einkommen besser auszukommen, können Sie die bisher ohne großen Nutzen abgeflossene Liquidität in zweierlei Form einsetzen: Sie können die eingesparten Beträge entweder dazu verwenden, sich Dinge zu leisten, von denen Sie bisher annahmen, sie seien nicht finanzierbar. Oder Sie können das Geld sinn-voll anlegen, um sich für die Zukunft durch ein finanzielles Polster mehr soziale Sicherheit und persönliche Unabhängigkeit zu verschaffen. Dann werden Sie nicht nur mit dem Einkommen besser auskommen. Sie können zusätzlich Vermögen bil-den.

Ein gesparter Euro ist mehr wert als ein verdienter

Ganz legal und mit gutem Gewissen am Finanzamt vorbei: Die Zeiten der großen Einkommenszuwächse sind für die Mehrzahl der Berufstätigen fürs Er-ste vorüber. Umso wichtiger ist es, mit dem vorhandenen Einkommen besser auszukommen, sinnvoller und überlegter damit umzugehen. Wer sein Geld besser nutzt, hat mehr davon. Deshalb muss man sich vor allem eine Regel ganz fest einprägen: Ein an der richtigen Stelle gesparter Euro ist fast immer mehr wert, wie ein verdienter Euro. In vielen Fällen ist er sogar erheblich mehr wert – der Steuern wegen.

Von jedem verdienten Euro kassiert das Finanzamt seinen Anteil. Außerdem wer-den meist auch noch Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-versicherung abgezogen. Das führt dazu, dass von einer Lohn- oder Gehaltserhö-hung oft nur ein enttäuschend geringer Teil aufs eigene Konto wandert. Das ist schon bei vielen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern so. Wer mit seinem Einkommen über dem Durchschnitt liegt, den trifft es noch härter. Im Jahr 1979 beanspruchte der Staat von jeder zusätzlich verdienten Mark im Durchschnitt 34 Prozent in Form von Steuern und Abgaben. 1993 waren es schon 46 Prozent, Ende der neunziger Jahre rund die Hälfte. Wer mit seinem Einkommen oberhalb des Durchschnitts liegt, für den ist jeder zusätzlich verdiente Euro Mark ganz schnell nur noch fünfzig Cent wert. Alleinstehende erreichen sehr schnell Spitzensteuersät-ze. Ob Arbeitseinkommen, Börsengewinne, Schenkungen, Zins- oder Mieteinnah-men: Vater Staat fordert von allen Einkünften rigoros seinen Anteil. Daran haben auch die stufenweisen Steuersenkungen bis 2005 nichts geändert – zumal sie oft durch Erhöhungen den bei den Sozialabgaben ausgeglichen werden. Die für 2007 beschlossenen Steuererhöhungen tragen ebenfalls dazu bei, dass von den „Steuer-geschenken“ immer weniger übrig bleibt.

Wer dagegen einen - oder besser noch: viele - Euro einspart, weil er sein Geld sinnvoller ausgibt als bisher, der braucht diesen Ertrag nicht mit Vater Staat zu

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Mit dem Einkommen besser auskommen

teilen. Der eingesparte Euro gehört ihm ganz allein. Man kann ihn ohne jeden Ab-zug einsetzen, um sich an anderer Stelle etwas mehr zu leisten. Oder das sinnvoll gesparte Geld kann Ertrag bringend angelegt werden. Möglichkeiten dazu gibt es heute in schier unbegrenzter Zahl. Wer nicht nur selbst arbeitet, sondern auch noch sein Geld für sich arbeiten lässt, wird bald feststellen, dass Zinsen oder Dividenden nach einer gewissen Zeit ganz schön zur Einkommenssteigerung beitragen können - von der größeren Sicherheit im Alter, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit gar nicht zu reden.

Bei der Geldanlage gilt es allerdings ganz besonders scharf aufzupassen. Denn auf diesem Gebiet tummeln sich viele schillernde Figuren, die bei ihrer „Anlagebera-tung“ mehr an den eigenen Profit als an Ihren Vorteil denken. Deshalb sollten Sie sich auch hier eine sehr einfache, aber nützliche Regel einprägen: Je höher die in Aussicht gestellten Zinsen oder Kursgewinne sind, umso höher ist auch das Risiko - und zwar nicht nur das Risiko der Geldanlage, sondern vor allem auch das Risiko, dass der Berater versucht, Sie gezielt hereinzulegen. Es klingt unglaublich, ist aber leider wahr: Rund zwanzig Milliarden Euro verlieren Jahr für Jahr Bundesbürger, die auf der Jagd nach schnellen Gewinnen und mühelosem Verdienst auf raffinierte Anlagebetrüger hereinfallen. Sie als WISO-Zuschauer und Nutzer von WISO-Book-ware sollten nicht dazu gehören. Deshalb werden in der WISO-Sendung die miesen Tricks der Abzocker enthüllt. Denn wer so „geimpft“ wird, ist auch gegen die immer neuen Einfälle der Ganoven gefeit.

Kleinvieh macht auch Mist - machen Sie keinen Auch wenn der gesparte oder besser verwendete Betrag im Einzelfall klein sein mag - auf die Addition kommt es an. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Und viel Kleinvieh macht viel Mist. Wer ihn sorgfältig zusammenkratzt, kann ihn als Dünger für den privaten Wohlstand nutzen. Selbst mit nur 20 oder 50 Euro, die Sie monatlich abzweigen, können Sie mit Hilfe von Zins und Zeit ein Kapital ansam-meln, mit dessen Hilfe Sie sich im Dritten Lebensabschnitt dann wirklich ein paar schöne Stunden machen können.

Nutzen Sie diese Chance so früh wie möglich. Jeder Tag später ist unter dem Ge-sichtspunkt von „Zins und Zeit“ ein verlorener Tag. Mehr dazu unter dem Stichwort Vermögensbildung.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Versichert ist gut – überversichert ist teuer Versicherungsschutz ist notwendig, aber oft zu teuer

Wenn Sie unterversichert oder gar nicht versichert sind, können Unfälle, Haft-pflicht, Diebstähle und andere mögliche Schäden Sie in den Ruin treiben. Wenn Sie übertrieben versichert sind, werfen Sie Geld zum Fenster hinaus. Das ist Geld, das Sie an anderer Stelle sinnvoller einsetzen können. Überflüssige Versi-cherungen zu streichen bedeutet: „Sparen ohne zu leiden“.

Unglaublich, aber wahr: Achtzig Prozent der Bundesbürger sind falsch versichert. Entweder zu teuer, zu hoch oder zu gering oder gar nicht. Tatsächlich ist es auch nicht einfach, den optimalen Versicherungsschutz zu finden. Die Vielfalt an Po-licen und Bedingungen ist kaum zu überschauen. Bauen Sie deshalb Ihren Versi-cherungsschutz nach dem Prinzip des GAUS, des größten anzunehmenden Unfalls oder Schadens auf: Führen Sie sich die Folgen von Tod, Invalidität und Großschä-den vor Augen. Dann wird klar, welche Versicherungen wirklich notwendig sind. Meist bestimmen die Lebensumstände den Grad des Versicherungsschutzes: So sind zum Beispiel für Singles wie Yvonne Steiner oder Kevin Küster Haftpflicht-, Berufs-unfähigkeits- und Unfallversicherung sinnvoll. Diese Versicherungen sind auch für Familien mit Kindern wichtig. Rentner wie Gertrud und Erwin Müller müssen sich hingegen nicht für den Fall einer Berufsunfähigkeit versichern. Die Höhe der Ab-sicherung hängt vom Einzelfall ab und muss individuell berechnet werden. Bei der Haftpflicht sollten Sie auf die Wertsteigerung der versicherten Gegenstände achten, bei Versicherungen gegen Invalidität sollten Sie die Versorgungslücke zwischen staatlicher Zahlung und jetzigem Einkommen kalkulieren.

Hier ein Überblick über wichtige, weniger wichtige, unwichtige und unsinnige Ver-sicherungen.

PrivathaftpflichtversicherungObwohl sie nicht zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen zählt, ist sie dennoch ein Muss für jeden. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie die wich-tigsten Risiken des Lebens absichern. Haftpflichtschäden gehen leicht in die Mil-lionen. Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Versicherung kann Sie ein Haftpflicht-schaden finanziell vollkommen ruinieren. Im Gesetz ist verankert: Wer jemandem einen Schaden zufügt, ist zum Schadenersatz verpflichtet, egal aus welchem Grund. Geschieht das aus Vorsatz, zahlt jedoch keine Versicherung dafür. Wenn der Scha-den aber aus Fahrlässigkeit eingetreten ist, dann springt in den meisten Fällen die

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private Haftpflichtversicherung ein; vorausgesetzt Sie haben eine abgeschlossen. Versichert sind Schäden, die durch den Versicherten verursacht werden: im pri-vaten Alltag, im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer, durch zahme Haus-tiere und das Reiten fremder Pferde, wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht, bei den meisten Sportarten, als Dienstherr im eigenen Haushalt, als Untervermieter, als Eigentümer von selbst bewohnten Immobilien, als Bauherr von Um- und Aus-bauten bis zu einer bestimmten Bausumme.

Nicht versichert sind Schäden, die durch die Versicherten verursacht werden:

• mit Vorsatz

• bei einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit

• unter Angehörigen im selben Haushalt oder unter mitversicherten Personen

• an vom Versicherten geliehenen, gemieteten, gepachteten oder gestohlenen Gegenständen

• mit einem Kraftfahrzeug

• bei der Jagd

• bei Pferde- oder Radrennen

• beim Kampfsport

• beim Wassersport

• als Nutzer von Flugzeugen

• mit Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden

• bei Tätigkeiten für einen Verein (auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten)

• Schäden durch Strahlen

• Schäden durch Übertragung einer Krankheit des Versicherten oder eines Tie-res aus seinem Besitz.

Tipp:

Als Faustregel gilt: Versichern Sie nur die großen Risiken, die Sie zum Total-verlust und zum Ruin führen können. Kleinere Risiken mit geringen finanzi-ellen Folgen sollten Sie nicht versichern. Überflüssiger Versicherungsschutz kostet nur unnötig Geld.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Auch diese Risiken sind nicht automatisch versichert, können aber zusätzlich ab-gedeckt werden:

• Gegen Forderungsausfall kann man sich oft gegen Aufpreis versichern. Für den Fall, dass man selbst Opfer eines Haftpflichtschadens wird, der Verursa-cher aber nicht zahlen kann.

• Schäden bei Gefälligkeiten sind nicht immer versichert. Ein solcher Versi-cherungsschutz greift beispielsweise, wenn Sie Freunden beim Renovieren oder beim Umzug helfen und dabei etwas beschädigen.

• Im Ausland bietet die private Haftpflichtversicherung meist nur für eine begrenzte Zeit Versicherungsschutz.

• So genannte Allmählichkeitsschäden werden selten versichert. Ein Beispiel: Wegen falscher Lagerung läuft Flüssigkeit längere Zeit unbemerkt aus und der Schaden wird erst später entdeckt.

• Als Amtsträger sind Sie nicht immer versichert und müssen teilweise eine Amtshaftpflichtversicherung abschließen.

• Wer in einem Verein tätig ist, kann nur über eine Vereins-Haftpflichtversi-cherung abgesichert werden.

• Schäden, die sich aufgrund einer Aufsichtsverletzung beim Hüten fremder Hunde ereignen, sind nicht immer versichert oder nur zu einer verringerten Deckungssumme.

• Als Nutzer von Kraftfahrzeugen, die nicht schneller als 6 km/h fahren oder als Nutzer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die nicht schneller als 20 km/h fahren, sind Sie nicht immer versichert.

• Als Nutzer von Wasser- und Modellflugzeugen sind Sie nicht immer versi-chert.

• Als Eigentümer von Waffen sind Sie für Schäden durch diese nicht immer versichert.

Deckungssumme: Die folgenden Beispiele zeigen, dass Haftpflichtschäden ex-trem teuer werden können. Deswegen sollten Sie beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme in ausreichender Höhe vereinbaren. Fünf Millionen Euro als pauschale Deckungssumme sind sinnvoll.

Beispiele: Sie könnten als Fahrradfahrer aus Versehen bei Rot über die Ampel fahren. Ein Auto weicht Ihnen aus. Der Fahrer prallt gegen eine Hauswand und ist querschnittsgelähmt. Oder: Ihr Kind könnte mit dem Feuer spielen und einen

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Großbrand auslösen. Oder: Ein Blumentopf könnte von Ihrem Balkon fallen und einen Passanten schwer verletzen. Die medizinische Versorgung und die Pflege der Opfer, möglicherweise lebenslange Renten und der Sachschaden können Millionen kosten.

Selbstbehalt: Eine Eigenbeteiligung lohnt sich nicht. Dafür sind Haftpflichtver-sicherungen einfach zu billig. Das, was Sie durch den billigen Tarif mit Selbst-beteiligung sparen, verlieren Sie meist wieder, wenn Sie innerhalb einiger Jahre einen oder zwei Schadensfälle haben und dann jedes Mal die Selbstbeteiligung hinblättern müssen.

Tipp:

Sparen Sie nicht an der Deckungssumme und bevorzugen Sie Tarife ohne Selbstbehalt. Die Deckungssummen liegen pauschal meistens bei einer oder drei Millionen Euro für Personen und Sachschäden. Besser sind fünf Millionen Euro. Häufig ist dann die Police nicht viel teurer als der Grundschutz. Der Auf-schlag kann den Grundtarif aber manchmal um bis zu 20 Prozent erhöhen. Da lohnt sich der Preisvergleich.

Kosten: Das Haftpflicht-Risiko ist enorm. Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Eine private Haftpflicht-Versicherung ist eine günstige Versicherung. Die Beiträge sind wirklich niedrig. Doch kein Abschluss ohne Preisvergleich: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter liegen 170 Euro. Die Angebote beginnen mit 40 Euro bei Direktversicherern und enden bei 210 Euro pro Jahr für das Rund-um-Sorglos-Paket, abhängig auch von Familienstand und Vertragsgestaltung.

Die Preisspanne ist sehr groß. Dagegen sind die Leistungen überall ähnlich - abge-sehen von einzelnen Bausteinen, die Sie je nach Lebenslage nutzen sollten. Es sind eher die kleinen Versicherer, die preiswerte Haftpflichtversicherungen anbieten. Die großen Versicherungsgesellschaften verlangen meist höhere Beiträge.

Tipp:

Prüfen Sie die Haftpflichtangebote der Direktversicherer und der kleinen Versi-cherungsunternehmen, dann kommen Sie schneller an eine günstige Police.

Überprüfen Sie Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz, wenn sich Ihre Le-bensumstände ändern.

Auch bei den Haftpflichtversicherungen gilt: Gutes muss nicht teuer sein. Aber nicht alles, was billig ist, ist richtig für Sie. Es kommt auf Ihre ganz persönliche

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Lebenssituation an. Wenn Sie jung und allein stehend sind, kommen Sie meist mit dem Basis-Schutz aus, Familien hingegen brauchen mehr und auch Hausbesitzer benötigen einen anderen Schutz als Mieter.

Familienhaftpflicht: Mit einer Familien-Haftpflichtversicherung sind neben dem Versicherten mitversichert: Ehegatten, unverheiratete Kinder (leibliche, und auch Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder), allein stehende Verwandte des Versicherten, die im selben Haushalt leben und auch Hausangestellte und Personen, die aus Ge-fälligkeit aushelfen.

Nicht verheiratete Partner können meist auf Antrag in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Die Familien-Haftpflichtversicherung ist meist etwas teurer als die Policen für Singles, junge Paare oder Senioren. Das liegt einfach daran, dass Kinder häufig Haftpflicht-Schäden verursachen. Die Kalkulation der Versicherer zeigt umso mehr, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung für Familien ist.

Wenn Ihr kleines Kind bei den Nachbarn eine wertvolle Vase umwirft, zahlt nur eine Versicherung, die Schäden durch Kinder bis sieben Jahren ausdrücklich einschließt. Kleine Kinder bis zum Alter von sieben Jahren sind nach dem Gesetz deliktunfähig. Für Schäden im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren.

Solange sie noch ledig sind, sind Ihre Kinder - meist unabhängig vom Alter - wäh-rend der Ausbildung (Lehre, Studium, Wehr- und Zivildienst) über Ihre Familien-haftpflichtversicherung geschützt. Aber Achtung: Ihre volljährigen Kinder verlie-ren den Schutz durch Ihre Familienhaftpflichtversicherung, wenn sie heiraten oder die erste Ausbildung abschließen. Manche Versicherer ziehen eine Altersgrenze, bis zu der erwachsene Kinder mitversichert sind.

Spezielle Privathaftpflicht: Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht alle Risi-ken des Lebens ab. Wenn man in seinem Haushalt ein Au-Pair beschäftigt, Aus-tauschschüler oder Gastkinder beherbergt, sind diese meistens nicht mitversichert. Nur wenige Versicherer dehnen den Versicherungsschutz auch auf diese Gruppen aus. Wenn man über längere Zeit einen solchen Gast im Hause hat, sollte man bei seinem Versicherer den Haftpflichtschutz klären. Auch Tierhalter benötigen eine spezielle Haftpflicht für Hunde und andere „wilde Tiere“. Dagegen sind Vögel und Katzen im Standardtarif der Privathaftpflicht enthalten.

Bauvorhaben mit Risiken: Wenn bei den Bauarbeiten zum Beispiel ein Rohr- oder Leitungssystem beschädigt wird, haftet der Bauherr. Auch die Verletzungsgefahr auf der Baustelle sollte nicht unterschätzt werden. Im Gegensatz dazu steht die geringe Versicherungssumme, die im Grundtarif bei den meisten Versicherungen dafür vorgesehen ist. Teilweise sind es nur 10.000 Euro, selten mehr als 50.000 Euro. Das sollte deutlich mehr sein. Auch bei kleineren Bauvorhaben können große

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Schäden entstehen. Deshalb sollte man als Bauherr bei der Wahl der Versicherung auf eine hohe Deckungssumme für derartige Haftungsfragen achten. Auch hier sind 2,5 Millionen Euro nicht zu viel.

HausratversicherungDie Hausratversicherung zahlt bei Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruch-diebstahl - und zwar den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Wichtig ist also, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrats entspricht. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt. Es gibt Angebote mit einem Unterversicherungsverzicht. Dann wird die Versicherungssumme nach einer bestimmten Formel errechnet: Quadratmeter der Wohnung mal 600 Euro. Für eine 60-Quadratmeter-Wohnung müssten demnach 36.000 Euro als Neuwert-Versicherungssumme vereinbart wer-den. Diese Formel birgt Gefahren: Hat der Versicherungsnehmer sehr viele teure Gegenstände im Wert von über 50.000 € in einer kleinen Wohnung, ist er bei einem Totalschaden restlos unterversichert, denn er erhält in unserem Beispiel nur 36.000 €. Dagegen zahlt ein Student in einer großen Wohnung viel zu viel Prämie, wenn er billigst eingerichtet ist. Sinnvoll ist also, die Neuwert-Versicherungssumme an-hand einer Wertermittlungstabelle zu berechnen. Sie sollte dann von Zeit zu Zeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Tipp:

Wer ein Arbeitszimmer in der Wohnung hat, sollte (schriftlich) klären, inwie-weit berufliche Gegenstände (Computer usw.) mitversichert sind.

Versicherungsschutz auf ReisenGerade wenn es auf Reisen geht, sind viele unnötig oder doppelt versichert. Bei Reisegepäckversicherungen drücken sich die Gesellschaften im Schadensfall häufig um die Zahlung. Wird der Koffer gestohlen, behaupten sie oft, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. So darf man seinen Koffer nicht einmal neben sich stehen lassen, sondern muss ihn zwischen die Beine klemmen. Bei Einbruch oder Raub im Urlaub zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Sinnvoll ist eine Reiserück-trittsversicherung. Sie zahlt, wenn aus wichtigem (unvorhersehbarem) Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Storno-gebühren fordert (bis zu 60 Prozent des Reisepreises). Wichtige Gründe können plötzlich eintretende schwere Krankheiten und Unfälle sein (auch bei Ehepartnern, Geschwistern und Eltern, die nicht über 75 Jahre alt sind) oder der Brand des eige-

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

nen Hauses. Reiserücktrittsversicherungen werden zu etwa gleichen Prämien von den Reisebüros angeboten und oft mit der Buchung zusammen abgeschlossen. Die Prämien liegen - je nach Reisepreis und Höhe der Stornogebühren - zwischen 15 und 90 Euro pro Person. Bei krankheitsbedingter Stornierung trägt der Kunde eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent, mindestens aber 25 Euro. In anderen Fällen gilt eine pauschale Selbstbeteiligung von 25 Euro.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur in bestimmten Ländern. Deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen (auch Operationen) im Ausland. Allerdings darf die Auslands-reise meist nicht länger als sechs Wochen dauern. Kann ein Kranker oder Verletzter am Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die Versicherung auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport (gegebenenfalls mit Flugzeug). Sie kostet zwischen sechs und zwölf Euro pro Person und Jahr.

Schutzbriefe bieten nur einen sehr beschränkten Schutz bei Pannen mit dem Auto. Sinnvoller ist die Mitgliedschaft in einem Automobilklub, der in dem entspre-chenden Land Ansprechpartner hat. Der oft eingeschlossene Rücktransport bei Krankheit ist allerdings überflüssig, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversiche-rung abgeschlossen haben.

Unfall und BerufsunfähigkeitDie Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit wegen Krankheit oder wegen eines Unfalls. Unfälle durch besondere Gefahren im Beruf oder Privat-leben sind nicht mitversichert (zum Beispiel Autorennen, Sportfliegen). Deshalb ist eine zusätzliche Unfallversicherung wichtig. Sie ersetzt im Falle einer Unfallinva-lidität den Verlust der Arbeitskraft durch eine Kapitalzahlung. Im Falle der Teilin-validität wird nur ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt. Es gibt zwei Versicherungssummen - eine für den Fall der Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Wichtig ist die Vereinbarung einer hohen Versi-cherungssumme für den Invaliditätsfall. Junge Leute und Hausfrauen sollten sich mit mindestens 75.000 bis 100.000 Euro versichern - möglichst mit Progression (auch wenn das den Beitrag etwas erhöht). Ist eine Progression vereinbart, steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an - in der Regel ab 25 Prozent Invalidität bis zu 225 Prozent (bei 100 Prozent Unfallinvali-dität). Wer also 100.000 Euro Invaliditäts-Grundsumme versichert hat und durch einen Unfall Vollinvalide wird, bekommt 225.000 Euro (was einer monatlichen Rente von 1.250 Euro entspricht). Bei dem Ernährer einer Familie sollte man die Invaliditätssumme nach seinem Alter und Einkommen festlegen: Faustregel für die Invaliditätssumme:

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• 30 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen

• 40 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen

• 50 Jahre = dreifaches Bruttojahreseinkommen.

Die Prämien zur Unfallversicherung werden in der Regel nach zwei Gefahrengrup-pen berechnet: Die Gefahrengruppe A umfasst im Allgemeinen Berufe mit nicht körperlicher Tätigkeit (z. B. Bürotätigkeit). Frauen werden grundsätzlich in Ge-fahrengruppe A eingestuft. Die Gefahrengruppe B umfasst Berufe mit körperlicher und gefährlicher Tätigkeit. Auf keinen Fall sollten Sie Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr abschließen.

Tipp:

Besteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), können sie die Invaliditäts-summe bei der Unfallversicherung entsprechend reduzieren oder sogar ganz auf eine Progression verzichten. Denn die BU-Versicherung leistet auch bei höheren Invaliditätsgraden (zum Beispiel ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit).

Wenn Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme einer bestehenden Versicherung nicht ausreicht und dieser (vermutlich zu teure) Vertrag noch nicht kündbar ist, können Sie anderweitig - bei einem günstigen Anbieter - eine weitere Unfallver-sicherung abschließen. Bei einem Unfall würden dann beide Gesellschaften die vereinbarten Leistungen erbringen.

Bei Unfallversicherungen wird eine Dynamik angeboten. Das heißt: Die Versiche-rungssummen erhöhen sich wie die Beiträge zur Rentenversicherung oder nach einem vereinbarten festen Prozentsatz pro Jahr. Aber entsprechend erhöhen sich auch die Prämien. Das ist nicht sinnvoll. Wählen Sie stattdessen von Beginn an eine hohe Versicherungssumme. Vor allem in jungen Jahren bestehen meist große Lücken, die später durch steigende Renten- und Versorgungsansprüche sowie durch steigendes Vermögen kleiner werden. Extras sind oft unsinnig – wie Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsentschädigung oder Leistungen bei kosmetischen Operationen. Sinnvoll ist allein die Mitversicherung einer kleinen Summe für den Fall des Unfalltodes. Denn bei einer eindeutigen Unfallinvalidität (zum Beispiel Amputation) wird im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszah-lung nur in Höhe der Todesfallsumme geleistet, weil bei einem Tod als Folge des Unfalls im ersten Jahr nur die Todesfallsumme fällig werden würde.

Die Beiträge von Freizeitunfallversicherungen sind nicht viel niedriger als die von umfassenden Unfallversicherungen. Auch die Versicherung einer Unfallrente ist meist nicht sinnvoll, weil es erst ab sehr hohen Invaliditätsgraden Leistungen gibt.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Kinderinvaliditätsversicherung: Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt nicht nur, wenn ein Kind durch Unfall invalide wird. Sie leistet auch bei krank-heitsbedingter Invalidität. Die Angebote sind sehr unterschiedlich - von der Ein-malzahlung bis zur lebenslangen Rente. Vorsicht: Bei den meisten Unternehmen ist eine viel zu teure Unfallversicherung in einer Invaliditätsversicherung versteckt. Nur wenige Kinder sind schwer behindert und oft handelt es sich um angeborene Defekte, die fast alle Anbieter ausschließen (wie auch Geburtsschäden, Psychosen, Neurosen oder Entwicklungsstörungen). Außerdem ist das erste Lebensjahr nicht versicherbar. Aufwendige Rechtsstreitigkeiten um diese Ausschlüsse sind program-miert.

RisikolebensversicherungDiese Versicherung ist sehr wichtig für alle, die Hinterbliebene (Mann, Frau, Kin-der, Eltern, Partnerin) hinterlassen könnten. Ehepaare können eine Risikolebens-versicherung auf zwei Leben abschließen, bei der die Versicherungssumme nur einmal (bei Tod des Erstversterbenden) fällig wird. Diese Versicherung ist billiger als zwei selbstständige Verträge. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Für jüngere Hinterbliebene ist ein Kapitalbetrag von etwa 100.000 Euro erforderlich, um daraus auf Dauer und für lange Zeit eine monatliche Rente mit gleich bleibender Kaufkraft von 500 Euro zu erzielen. Für ältere Hinterbliebene reichen geringere Summen. Es kann daher sinn-voll sein, zwei Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abzuschließen. So könnte ein 30-jähriger Familienvater einen Vertrag über zehn Jahre mit sehr niedrigen Beiträgen und einen weiteren Vertrag bis zum 55. Lebensjahr mit höheren Beiträ-gen abschließen. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Versicherung mit fallender Summe.

Für die Absicherung von Krediten (zum Beispiel bei Hausfinanzierungen) bietet sich eine Restschuldversicherung an. Das ist eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung (also entsprechend der Restschuld) abnimmt und die dadurch noch billiger ist als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme.

Sonstige VersicherungenKapitallebensversicherung: Alle Verbraucherverbände und auch der Bund der Versicherten halten die Kapitallebensversicherung für eine schlechte Wahl. Al-tersvorsorge sei eher ein Geldanlageproblem als ein Versicherungsproblem. Es sei daher sinnvoller, sich mit einer Risikolebensversicherung gegen den Todesfall ab-zusichern und den Rest des Geldes gut verzinst langfristig anzulegen.

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Ausbildung- und Aussteuerversicherung: Aussteuer- und Ausbildungsver-sicherungen sind mit einer Kapitallebensversicherung vergleichbar, bringen aber noch schlechtere Erträge. Wer auf anderem Weg Vermögen anspart, kann meist mehr Ertrag erzielen und daraus Ausbildung und Aussteuer noch besser finanzie-ren. Wird das Geld auf den Namen der Kinder angespart, bleiben jährliche Erträge in Höhe des Sparerfreibetrags des Kindes (bis Ende 2006: 1.370 Euro) und des Steu-er-Grundfreibetrags (2005: 7.680 Euro) steuerfrei.

Insassenunfallversicherung: Eine Insassenunfallversicherung hält der Bund der Versicherten für unsinnig. Wenn Insassen in einem Kfz verletzt werden und An-sprüche gegen den Fahrer geltend machen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Seit 2002 haften Autofahrer selbst bei unabwendbaren Ereignissen wie Blitzeis oder Ölspur. Damit ist die Insassenunfallversicherung noch überflüssiger geworden.

Arbeitslosigkeitsversicherung: Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine Mogelpackung. Wer hier eine Police abschließen will, darf nicht kündigungsge-fährdet sein und muss drei Jahre in einem festen Job arbeiten. Die Versicherung endet im Alter von 53 Jahren. Das private Arbeitslosengeld gibt es erst nach zwei Jahren Vertragsdauer und nur für ein Jahr. Nach drei Jahren hat der Versicherte – einschließlich des Beitrages, der während der Arbeitslosigkeit weiterzuzahlen ist - schon fast 50 Prozent seiner Versicherungsleistung selbst angespart. Nach vier Jahren sind es 70 Prozent und nach fünf Jahren 85 Prozent. Ab dem siebten Jahr ist die Versicherung dann völlig unsinnig.

Glasversicherung: Eine zerbrochene Glasscheibe stürzt niemanden in den Ruin. Eine Glasversicherung ist also unnötig. Wer dennoch unbedingt seine Glasscheiben versichern will, sollte Angebote von günstigen Anbietern von Hausratversicherun-gen einholen. Die Glasversicherung zahlt nur, wenn die Scheibe zerbrochen ist. – Ist sie gesprungen oder zerkratzt, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Seit Glasbruch bei Hausratversicherungen nicht mehr automatisch mitversichert ist, gibt es Glas-versicherungen in mehreren Formen: Als Einzelversicherung bestimmter Glasschei-ben oder als Pauschalversicherung aller Scheiben. Achtung: Glasversicherungen kann man nach einem Schadensfall nicht kündigen. Auf eine Elektrogeräte- oder eine Cerankochfeldversicherung können Sie ebenfalls getrost verzichten.

Tipp:

Günstige Versicherungen finden Sie am einfachsten im Internet. Bei den Ver-gleichsrechnungen lassen sich eine Vielzahl von Prämien und Bedingungen eingeben, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Police helfen.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Achtung: Manche Anbieter vergleichen nur eine stark begrenzte Auswahl von Produkten. Es gibt aber mehr als 150 Versicherungsunternehmen. Achten Sie also auf die Anzahl der verglichenen Unternehmen. Die Angebote sollten kostenfrei und anonym sein, damit nicht ungewollt Rechnungen oder Werbeblättchen ins Haus flattern. Drucken Sie Angebote und Bedingungen aus und lassen Sie sich die Angaben bei der entsprechenden Versicherung bestätigen!

Versicherungen ab 55 plus: Welche Policen sind für Senioren sinnvoll?Die so genannte 55-plus-Generation ist die am schnellsten wachsende Bevölke-rungsgruppe. Und sie gewinnt wirtschaftlich immer mehr an Bedeutung: Trotz Ren-ten- und Gesundheitsreform haben ältere Menschen (50 bis 60 jährige) mehr Geld als andere Bevölkerungsgruppen. Wer heute über 50 ist, ist reiselustiger, modebe-wusster und aufgeschlossener gegenüber Neuem als Gleichaltrige noch vor wenigen Jahren. Diese Altersgruppe sieht sich nicht als Senioren, sondern als „Menschen im besten Alter“, hat die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) festgestellt. Die neu-en Alten fühlen sich zehn bis 15 Jahre jünger, als sie sind, und voller Tatendrang.

Jetzt ist es Zeit, Versäumtes nachzuholen, Lebensträume zu verwirklichen. Rund 40 Prozent aller Reisen werden von Kunden über 55 gebucht. Bei den Werbern heißen die neuen Alten „Best Ager“, „Silver Generation“ oder „Golden Customer“. Denn auch das Portmonee sitzt heute lockerer: „Die Bereitschaft älterer Menschen, Geld auszugeben, hat zugenommen“, sagt Volker Nickel vom Zentralverband der deut-schen Werbewirtschaft in Berlin. Lebensversicherungen im Wert von rund 15 Mil-liarden Euro würden in Deutschland Jahr für Jahr ausgezahlt. Laut Statistischem Bundesamt verfügen die über 60-Jährigen über rund 1,5 Billionen Euro. Das sind fast 40 Prozent des Nettovermögens der Deutschen. „Grey is beautiful“ - „Grau ist schön“: Sehnige Senioren stemmen in Fitness-Studios Gewichte, lassen sich beim Schönheitschirurgen ihre Falten wegspritzen oder schwimmen auf der Wellness-Welle. Die „Woopies“ (well-off older people - wohlhabende ältere Leute) haben den Berufsstress hinter sich und wollen es noch mal wissen.

Senioren-UnfallversicherungMit zunehmendem Alter wächst aber die Gefahr, dass die körperlichen Kräfte schwinden. Nach einem Unfall können dauerhafte Schäden bleiben. Das Geld der gesetzlichen Pflegeversicherung allein reicht dann oft nicht aus, um die tatsäch-lichen Kosten zu decken. In einem solchen Fall können Versicherungen einsprin-gen. Es kann schneller passieren als man denkt. Eine unglückliche Bewegung oder ein kleiner Sturz und schon ist etwas gebrochen. Das kann langwierige Folgen

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haben. Sie können Wochen oder gar Monate ans Bett gefesselt sein. Wohl dem der, der Familie, Nachbarn oder Freunde hat, die Einkäufe erledigen, im Haushalt helfen oder ein warmes Essen zubereiten. Die Auswirkungen nach einem Unfall können nicht nur gesundheitlicher, sondern auch finanzieller Art sein. Dieses Risiko gilt es abzudecken, zum Beispiel mit einer Senioren-Unfallversicherung. Sie schließt die Lücke zwischen Pflegekasse und einer normalen Unfallversicherung.

Aber auch eine Senioren-Unfallversicherung zahlt, wie eine normale Unfallversi-cherung, nur bei Unfall. Also dann, wenn es sich um „ein von außen plötzlich und unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis“ handelt. So ist das Risiko eines Sturzes von der Treppe abgesichert, das eines Schlaganfalls aber nicht. Dennoch sind einige Versicherer bereit einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt und Brüche auch dann mit in den Tarif aufzunehmen, wenn es sich nicht um einen Unfall han-delt. Der Oberschenkelhalsbruch ist dabei besonders wichtig, denn Knochenbrüche sind die häufigsten Ursachen für bleibende Behinderungen. Eine lebenslange mo-natliche Rente gibt es oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent, zum Beispiel wäre das beim Verlust der Sehfähigkeit eines Auges der Fall. Die Rente beträgt bei einem mittelgroßen Versicherungsunternehmen etwa 1.000 Euro. Darunter wird mit einmaligen Geldleistungen geholfen, zum Beispiel mit einer Kapitalzahlung von 25.000 Euro. Die Versicherung kostet für einen 60 jährigen Mann rund 260 Euro und für eine gleichaltrige Frau, wegen der höheren Lebenserwartung rund 400 Euro im Jahr.

Die Bemessungsgrundlage für eine Rentenzahlung ist die so genannte Gliedertaxe, eine Tabelle, an der der Grad der Invalidität abgelesen wird. Achtung: Sie ist nicht bei jeder Versicherung gleich. Bei der Einstufung werden von den meisten Ver-sicherungen auch gesundheitliche Vorschäden berücksichtigt. Dadurch kann sich die Invaliditätsbemessung verringern. Ein Beispiel: Wer etwa durch eine Arthrose schon bei Vertragsabschluss ein steifes Bein hatte, das dann bei einem Unfall so be-schädigt wird, dass es nicht mehr funktionsfähig ist, kann unter Umständen seinen Grad der Invalidität gekürzt bekommen. Diese Vorerkrankung ziehen einige Versi-cherer am Grad Invalidität, der nach einem Unfall bemessen wurde wieder ab. Die einzelnen Bedingungen und Leistungsmerkmale einer Senioren-Unfallversicherung sind bei den Anbietern sehr unterschiedlich. Für die richtige Wahl ist der Blick aufs Detail notwendig.

Der große Vorteil einer Seniorenpolice liegt darin, dass es meist keine oder sehr hohe Altersbegrenzungen bei der Aufnahme gibt. Die üblichen Tarife enden spä-testen mit 75 Jahren. Wer also schon in jungen Jahren eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, läuft Gefahr im Alter rauszufliegen.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

UnfallhilfeleistungenEine Besonderheit der Seniorenunfallversicherung ist ein Paket mit Hilfeleistungen, die nach einem Unfall geboten werden. Der Grundgedanke entspricht dem Schutz-brief, der auch für Autos abgeschlossen wird. Er bietet konkrete Hilfe, wenn Sie zum Beispiel aus der Klinik nach Hause kommen. Bei einigen Versicherungen sind spezielle Haushalts- und Pflegedienste sogar bis zu sechs Monaten im Tarif enthal-ten, bei anderen nicht.

Zu den Unfallhilfeleistungen gehört zum Beispiel eine Haushaltshilfe, die putzt, wäscht und Einkäufe erledigt. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Fahrservice, Haus-tierbetreuung und die Begleitung, etwa zum Arzt kann im Tarif enthalten sein. Doch Achtung: Manche Versicherer organisieren und vermitteln nur, die Kosten für die Dienste, die Sie in Anspruch nehmen müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie ein Rundum-Sorglos-Paket wählen, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Es kostet je nach Eintrittsalter und Ausstattung zwischen 200 und 700 Euro im Jahr.

Wenn Sie keine Angehörigen haben und Unterstützung brauchen, kann eine solche Unfallhilfeleistung sinnvoll sein. Vom Bund der Versicherten e. V. wird jedoch kritisiert, dass einige Tarife schlechte Bedingungen enthalten, zu wenig Serviceleis-tungen bieten und deshalb insgesamt zu teuer seien.

Tipp:

Die Unfallhilfeleistungen machen die Unfallversicherung für Senioren teuer. Wenn Sie darauf verzichten können, weil Ihr soziales Netz funktioniert, bieten sich abgespeckte Tarife an. Sie sind schon ab 100 Euro im Jahr zu haben.

Private PflegezusatzversicherungEine Unfallversicherung leistet nur bei Unfall. Das heißt, wer etwa durch Diabetes, einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall behindert oder pflegebedürftig wird, hat von einer solchen Versicherung nichts. Dagegen sind die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung sehr viel umfangreicher. Sie zahlt auch, wenn Sie wegen einer Krankheit oder einfach aus Altersschwäche gepflegt werden müssen. Solche Tarife bieten private Krankenkassen an. Allerdings müssen Sie sich dafür einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Wenn Sie bereits krank sind, wird ein Abschluss schwierig. Gegen die Mehrkosten im Pflegefall können Sie sich mit einer Pflegezu-satzversicherung absichern. Es gibt drei Tarifvarianten:

1. Sie bekommen die tatsächlichen Pflegekosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet.

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2. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse werden um einen bestimmten Prozentsatz erhöht.

3. Mit einer Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie einen fixen Geldbetrag zur freien Verfügung. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe.

Die Kosten der Policen liegen zwischen 420 und 900 Euro im Jahr.

Bei allen Pflegezusatztarifen gilt, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter steigen. Frauen zahlen aufgrund der höheren Lebenserwartung höhere Beiträge als Männer. Eine private Pflegezusatzversicherung sollte in der Prioritätenliste der pri-vaten Versicherungen weit am Ende stehen und wirklich erst dann abgeschlossen werden, wenn alle anderen wichtigen Versicherungen bestehen, empfiehlt der Bund der Versicherten.

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließen will, sollte sich, da die ein-zelnen Angebote der Gesellschaften recht unübersichtlich und häufig auch nicht zweckdienlich sind, die Vorschläge der Versicherungsunternehmen genau anse-hen. Sonst bleibt ein Risiko, dass die gewählte Police nicht wirklich umfassend gegen den Ernstfall absichert. Ärgerlich ist es, wenn Sie erst in der Notsituation feststellen, dass die private Versicherung gar nicht oder nicht ausreichend leistet. Achtung: Manche Kostentarife zahlen zum Beispiel bei häuslicher Pflege durch Angehörige gar nichts.

Pflegerentenversicherung: Lebensversicherungsunternehmen bieten auch eine private Pflegerentenversicherung an. Im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit) erhält der Kunde eine monatliche Pflegerente zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Bund der Versicherten hält die Pflegerentenversicherung grundsätzlich für nicht empfehlenswert. Es han-dele sich hierbei um eine intransparente Kombination aus Versicherungsschutz (ge-gen Pflegebedürftigkeit und Tod) und einem unrentablen Sparvertrag. Die Beiträge hierfür sind erheblich zu hoch. Besser ist es, nur das reine Pflegerisiko abzudecken und darüber hinaus zur Verfügung stehendes Kapital selbst anzulegen.

Sinnvolle Versicherungen – im AlterPrivathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung ist auch im Alter unverzichtbar. Sie deckt Schäden ab, die Sie dritten Personen zufügen. Die Versicherungssummen sollten mindestens 3 Mio. Euro betragen, besser wären so-gar 5 Mio. Einige Versicherungen bieten Senioren besonders günstige Tarife, da bei ihnen weniger häufig der Versicherungsfall eintritt, als in jungen Jahren.

Wohngebäudeversicherung: Bei Wohneigentum ist die Wohngebäudeversi-cherung unverzichtbar. Denn die Immobilie ist im Alter meist abbezahlt und des-

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

halb ein Teil der Altersvorsorge. Das sollte besonders geschützt werden. Die Versi-cherung leistet, wenn das Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel Schaden nimmt. Der Wert des Hauses ermittelt sich aufgrund einer Berechnungs-methode, die sich auf das Basisjahr 1914 bezieht. Sie liegt den Versicherungsanträ-gen bei und kann in der Regel selbst ermittelt werden.

Hausratversicherung: Im Laufe der Zeit hat sich oftmals ein nicht unerheblicher Wert an Hausrat angesammelt. Um diesen gegen Gefahren wie Feuer, Leistungs-wasser, Sturm, Hagel, Blitz (Überspannung), Einbruchdiebstahl, Raub und Vanda-lismus zu schützen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme genau dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt. Schließen Sie einen Unterversicherungsschutz ab.

In Seniorenwohnungen ist die Überprüfung und ggf. Änderung der Versicherungs-summe besonders wichtig. Meist hat man im Alter weniger Möbel und Kostbar-keiten. Besonders dann, wenn man die Wohnfläche verkleinert hat. Nicht selten tauschen Eltern mit ihren Kindern die große gegen die kleine Wohnung. Die Policen werden aber unkontrolliert auf die neue Adresse übertragen. Hier lassen sich also evtl. Kosten sparen.

Auslandsreisekrankenversicherung: Wer viel reist, sollte für seine Urlaube unbedingt zusätzlich zur Krankenversicherung eine Auslandsreisekrankenversiche-rung abschließen. Allerdings besteht hier das Risiko, dass der Vertrag vom Versi-cherer gekündigt werden kann. Dies passiert in der Regel, wenn der Kunde mit dem 70. Lebensjahr die übliche Altersobergrenze erreicht hat. Eine Ergänzungsversiche-rung kann er hingegen ein ganzes Leben lang behalten.

Unsinnige Versicherungen für SeniorenNeben diesen sinnvollen „Pflicht“-Versicherungen und den möglichen Zusatzversi-cherungen, die vor finanzieller Überforderung im Alter schützen, gibt es aber noch eine ganze Reihe von Policen, die Senioren nicht abschließen sollten.

Sterbegeldversicherung: Aufgrund des Wegfalls des staatlichen Sterbegeldes werden oftmals so genannte Sterbegeldversicherungen angeboten. Dies sind klei-ne Kapitallebensversicherungen, die nicht empfehlenswert sind und in der Regel eine noch schlechtere Rendite erbringen als die normale Kapitallebensversicherung. Sinn dieser Versicherung soll es sein, die Hinterbliebenen nicht mit der finanziellen Belastung einer Bestattung zu konfrontieren.

Die Beitragszahlung erfolgt (außer bei Vereinbarung einer abgekürzten Beitrags-zahlung) bis zum Tod der versicherten Person, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Die

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Leistung wird bei Tod fällig, teilweise auch spätestens zum 101. Lebensjahr. Wenn der Todesfall des Versicherten vor dem 85. Geburtstag eintritt, wird die Versiche-rungssumme ausgezahlt. Tritt der Todesfall erst danach ein, wird nur eine geringe Ablaufleistung gezahlt. Dabei handelt es sich um den in der Prämie enthaltenen Sparanteil zuzüglich Zinsen.

Besondere Vorsicht ist geboten bei Sterbegeldversicherungen über Verbände. Meis-tens handelt es sich um Verträge von Gesellschaften mit schlechter Rendite. Zudem kassieren die Verbände Provisionen und oft auch noch die Überschussbeteiligung, warnt der Bund der Versicherten.

Der Abschluss ist eher unnötig. Die Rendite dieser Verträge ist, da der Großteil der Beiträge für den Risikoschutz verwendet wird, gleich Null. Besser ist es immer, einen Betrag von z. B. 5.000 Euro für notwendige Beerdigungskosten selbst anzu-sparen, etwa über einen Sparvertrag- und den Erben dieses Geld zur Verfügung zu stellen. Eine andere Alternative ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in der gewünschten Höhe.

Brillenversicherung: Auch ein Schutz für den Bruch von Sehhilfen ist eigentlich überflüssig. Jedoch könnte man beim Angebot einer großen Optikerkette schwach werden. Es besticht durch den niedrigen Preis. Doch Achtung: Wer mehr als den Standard braucht, legt schnell drauf.

Die Optiker-Versicherung leistet in etwa so viel, wie früher die Krankenkassen. Sie ist deutlich günstiger als die sonst üblichen privaten Ergänzungsversicherungen. Denn diese werden meist im Bündel mit anderen Zusatzleistungen, etwa für Zahn-ersatz oder Heilpraktikerbehandlungen angeboten. Selbst günstige Pakete kosten meist das Zehnfache des Optikertarifs, decken aber auch nicht die vollen Kosten beim Brillenkauf ab. Mit der Optiker-Brillenversicherung (in Zusammenarbeit mit einer Versicherungsgruppe) haben Sie für 10 Euro im Jahr bei einer Sehstärken-veränderung ab 0,5 Dioptrien sowie bei Bruch oder Beschädigung von Einstärken-Gläsern Anspruch auf Ersatz.

Wer aber, etwa wegen Alterssichtigkeit Mehrstärkengläser (für Nah- und Fernsicht mit unterschiedlichen Korrektionswirkungen) benötigt, zahlt bereits 50 Euro im Jahr. Auch muss der Versicherte die Brille bei der Kette kaufen, selbst dann, wenn die wenigen Gestelle, die zur Wahl stehen nicht gefallen. Wer eine andere Fassung für seine höherwertigen Gläser benötigt bekommt nur einen Zuschuss, von maxi-mal 70 Euro. Für Modebewusste und Anspruchsvolle gibt es nur einen Gutschein von 15 Euro.

Grundsätzlich kann sich jeder Kunde alle zwei Jahre eine neue Brille aus dem „Nulltarif-Sortiment“ aussuchen.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Tipp:

Für Brille und Kontaktlinsen zahlt die gesetzliche Kasse bei Erwachsenen nichts mehr. Nur schwer Sehbehinderte erhalten noch einen Zuschuss. Allein wegen der Brille eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist aber nicht emp-fehlenswert, da auf Dauer die Beiträge höher sind als die maximal mögliche Leistung.

Diese Versicherung lohnt meist nicht oder nur für Ungeschickte mit Einstärkenglä-sern, denen oft etwas kaputt geht. Privatpatienten erhalten nach wie vor Leistun-gen von ihrer Krankenkasse, wenn die Sehhilfen ärztlich verordnet sind. Für sie ist eine solche Police also völlig überflüssig.

Versicherungen rund ums HausDie eigenen Wände sind sehr viel wert. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, sie sollen nicht nur Ihr Zuhause, sondern auch Kapitalanlage und Altersvorsorge sein. Das verdient Schutz. Aber wie viel? Welche Versicherungen müssen sein? Auf welche können Sie verzichten?

Jedes Jahr brennen in Deutschland mehr als 60.000 Dächer und die Reparatur kann den privaten Geldbeutel dann schnell überfordern. Auch die Naturgewalten, so die Beobachtung der Wissenschaftler, sind in den vergangenen Jahren noch un-berechenbarer geworden. Sturm und Hagel führen immer wieder zu verheerenden Schäden, und wenn Wasser ins Haus dringt, ist endgültig Schluss mit lustig. Des-halb kann es durchaus sinnvoll sein, die eigene Immobilie gegen die drei größten Umweltgefahren abzusichern.

Feuer, Wasser, Sturm – unberechenbare Naturgewalten: Mit der Feu-erversicherung sind Brand, auch durch Brandstiftung und Kurzschluss ausgelöst, Blitzschlag und Explosion abgesichert und die Folgeschäden durch Löschung, Russ und Rauch. Die Sturmversicherung zahlt zwar erst ab Windstärke 8, leistet aber auch bei Hagel. Ebenso bei Folgeschäden durch eindringenden Regen, Schnee und Hagel, wenn z.B. der Sturm das Dach abgedeckt hat. Die Leitungswasserversiche-rung springt ein bei Schäden am Rohrsystem, nach Rohrbruch und bei Frostschä-den an der Wasser- und Heizungsanlage (z.B. Badeeinrichtungen, Wasserhähnen, Heizkörper) und bei Schäden durch bestimmungswidriges austretendes Leitungs-wasser, auch aus Spül- und Waschmaschinen. Doch nicht alles was zum Haus gehört ist versichert. Was versichert ist und was nicht hat jede Versicherung etwas anders geregelt. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Angebote hinsichtlich der Extras. Der Grundtarif beinhaltet aber bei den meisten Versicherern für Ein- und

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Zweifamilienhäuser ähnliche Punkte. Für größere Wohnhäuser und gewerblich ge-nutzte Objekte gibt es spezielle Angebote.

Tipp:

Bauliche Veränderungen müssen Sie der Versicherung mitteilen. Durch Dach-ausbau, Anbauten oder andere Aufwertungen, auch im Innenausbau können den Wert Ihrer Immobilie erhöhen und damit ein Anpassen der Versicherungs-summe notwendig machen.

Schutz gegen Feuer, Wasser, Sturm gibt es zum Komplettpreis in einer Wohnge-bäudeversicherung. Teure Anbieter nehmen mehr als doppelt soviel wie günstige. Der Preis der Police richtet sich nach dem Wert der Immobilie, der Wohnfläche, der Bauart, dem Standort und den Extras. Was Ihre Immobilie wert ist errechnet sich nach einer nicht ganz einfachen Methode, die das Jahr 1914 als Basis hat.

Tipp:

Lassen Sie sich bei der Berechnung im Zweifel von einem Versicherungsver-treter helfen. Denn ist der Wert der Immobilie höher als die Versicherungs-summe, riskieren Sie eine Unterversicherung. Im Schadensfall muss dann von der Versicherung nicht alles ersetzt werden.

Welche Zusatzversicherungen sind nötig? Gehen Sie zu einer Versiche-rung, werden Ihnen üblicherweise zu allererst die Kompakttarife angeboten. In die-sen Paketen ist zwar viel drin, aber nur wenige Immobilienbesitzer brauchen den ganzen Schnickschnack wirklich. Wünschen Sie einen bestimmten Schutz, sollten Sie diesen zusätzlich zum Grundtarif einzeln abschließen. Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie einen Schutz gegen Glasbruch, vor Wasseraustritt, vor Nutzwärmeschäden oder gar gegen Vulkanausbruch wirklich brauchen. Anders liegt der Fall bei der Elemen-tarversicherung. Ein Schutz vor Hochwasser, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen kann in bestimmten Regionen durchaus sinnvoll sein. Doch gerade in gefährdeten Gebieten ist eine Police fast nicht zu haben. Nur wer 10 Jahre lang keinen Schaden hatte, bekommt überhaupt ein Angebot. Und dann nur als Paket und in Kombina-tion mit einer Wohngebäudeversicherung. Das heißt, Rheinanwohner und Nord-see-Anrainer müssen sich auch gegen Lawinenschäden versichern, obwohl sie nur einen Schutz vor Überschwemmung suchen. Viele dürften im Schadensfall jedoch auf ihren Kosten sitzen bleiben, denn auch die normale Hausratversicherung zahlt bei diesen so genannten Elementarschäden nicht.

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Versichert ist gut – überversichert ist teuer

Viele wollen sich zum Beispiel gegen Hochwasser schützen, erhalten aber kein An-gebot weil es den Versicherungsanstalten zu riskant ist. Eine Haus– und Grundbe-sitzerhaftpflicht sollten Sie sich nicht in jedem Fall aufschwätzen lassen. Der feine Unterschied liegt darin, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht. Wenn Sie selbst drin wohnen, brauchen Sie eine solche Versicherung nicht.

Tipp:

Lassen Sie sich bei der Wahl der Versicherung nicht von peppigen Namen blenden. Entscheidend ist letztlich was der Standard-, Basis-, Classic-, Com-pact-, XXL-, Komfort- oder Exklusivtarif zu bieten haben und wie viel Extras darin enthalten sind, die Ihnen wichtig sind.

Welcher Tarif ist der richtige? Die Tarifvielfalt ist kaum zu überblicken. Es gibt nicht nur die großen Versicherungen, die sich seit Jahren auf dem Markt tummeln, sondern mittlerweile auch Direktanbieter und Versicherungen, die nur über das Internet angeboten werden. Das hat die Preise ganz schön durcheinander gewirbelt, zu Gunsten der Verbraucher. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbehalt, sowie Son-derangebote für Neubauten. Ein Preisvergleich lohnt sich da alle mal.

Wann lohnt sich ein Versicherungswechsel? Wollen Sie die Versicherung kündi-gen, können Sie das üblicherweise unter Einhaltung der Kündigungsfristen von drei Monaten zum Quartalsende tun oder nach einem Schadensfall. Das lohnt sich immer dann, wenn Sie mit einem Tarifwechsel sparen können. Es gibt erhebliche Leistungs- und Preisunterschiede. Ist Ihre Immobilie noch mit Darlehen belastet muss auch die Bank zustimmen.

Tipp:

Beim Verkauf einer Immobilie gehen die Gebäudeversicherungen automa-tisch auf den Käufer über. Hier gibt es allerdings ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb von vier Wochen nach Eintrag im Grundbuch kann die Versicherung gekündigt werden. Sie sollten zuvor prüfen, ob Sie nicht woanders besser oder preisgünstiger versichert sind.

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Geld auf Reisen

Geld auf ReisenMit Reisezahlungsmitteln immer zahlungsbereit – und

das mit Sicherheit. Auf die Mischung kommt es an

Ob der Urlaub teuer oder billig wird, hängt auch davon ab, wie Sie zahlen und wo Sie Geld tauschen. Grundsätzliche Regel: Nehmen Sie immer verschiedene Zahlungsmittel mit. Die ec-Karte ist zwar praktisch, hilft aber wenig, wenn am Urlaubsort nur ein defekter oder gar kein Geldautomat steht. Auch das Dieb-stahlrisiko muss bedacht werden. Und der „Notgroschen“.

Urlaubszeit ist Reisezeit. Damit es auch wirklich die schönsten Wochen des Jahres werden, brauchen Sie natürlich Geld. Denn auch bei Pauschalreisen ist nicht alles im Voraus bezahlt. Damit Sie immer zahlungsfähig sind, brauchen Sie verschiedene Zahlungsmittel. Nicht jeder Wirt nimmt Plastikgeld. Nicht jeder Automat funk-tioniert. Nicht überall werden Reiseschecks getauscht. Wenn Sie Ihre Reisekasse zusammenstellen, haben Sie die Wahl zwischen dem unumgänglichen Bargeld, der billigen Postbank-Spar-Card, den bequemen EC- und Kreditkarten sowie den si-chern Reiseschecks.

Ein wenig Bargeld sollten Sie immer dabei haben. Aufgrund des Diebstahlrisikos aber nicht zu viel. Das Tauschen von Bargeld ist in den Euroländern nicht mehr notwendig. Damit sind die beliebtesten Reiseziele der Deutschen abgedeckt. Aber Vorsicht: Vor allem dort, wo viele Touristen zusammen kommen - etwa bei be-liebten Sehenswürdigkeiten – versammeln sich auch Taschendiebe und anderes Gesindel.

Tipp:

Falls Sie eine fremde Währung am Urlaubsort benötigen, sollten Sie in Deutschland nur einen kleinen Betrag tauschen. Meistens gibt es im Ausland den besseren Kurs. Das gilt insbesondere bei „weichen“ Währungen. Die sollten Sie dann auch am Urlaubsort ausgeben oder den Rest dort zurücktau-schen. In Deutschland werden Sie diese Währungen oft nicht mehr – oder nur zu einem sehr schlechten Kurs – wieder los. Münzen werden von den Banken in der Regel überhaupt nicht zurück genommen.

Am besten ziehen Sie das Bargeld am Automaten oder tauschen es bei einer Bank. Wechselstuben sollten Sie meiden – auch wenn sie angeblich keine Gebühren ver-langen. Die sind nämlich schon im Kurs enthalten. Nur einen kleinen Betrag, den

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Sie etwa für das Taxi am Flughafen oder den ersten Urlaubstag benötigen, sollten Sie in Deutschland tauschen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach dem Entgelt. Als Fremdkunde zahlen Sie in anderen Banken mitunter mehr. Die Preise für das Tauschen in fremde Währungen, die so genannten Sorten, fallen sehr unter-schiedlich aus. Ein paar Euro sind meistens fällig. Außerdem verdienen die Banken an den unterschiedlichen Kursen für An- und Verkauf. Wenn Sie bei der Bank fremde Währungen erwerben, müssen Sie einen höheren Kurs zahlen, als wenn Sie bei der Bank übrig gebliebenes ausländisches Bargeld zurücktauschen. Die meisten Banken bieten die Fremdwährungen nur für ihre Kunden an. Etliche Banken bieten gar kein ausländisches Geld mehr an. Kunden solcher Banken, darunter auch die meisten Direktbanken müssen dann bei anderen Kreditinstituten, die sich auf Rei-sezahlungsmittel spezialisiert haben, Geld anfordern und mehr dafür zahlen.

Reisebank: Bei der Reisebank können Sie Ihr Reisebargeld in der Filiale holen und telefonisch oder online bestellen. Für manche Währungen, wie US-Dollar, bri-tisches Pfund oder japanischen Yen, nimmt die Reisebank einen einheitlichen Kurs, der sich nach dem EZB-Kurs richtet. Im Umtausch-Preis enthalten ist die so ge-nannte Money back Garantie. Das heißt, die Reisebank nimmt das übrig gebliebene ausländische Geld zurück, ohne weitere Entgelte zu verlangen.

American Express: Die Alternative zur Reisebank ist American Express. Dort verlangt man ein Prozent des umgetauschten Betrags, mindestens aber 3,50 Euro. Inwieweit die An- und Verkaufskurse ungünstiger als bei der Reisebank ausfallen, müssen Sie im Einzelfall für die Währungen prüfen, die Sie brauchen. Auch Ameri-can Express bietet den Rückkauf der überschüssigen Fremdwährung an. Hier kostet er vier Euro. Dabei garantiert American Express den Kurs für 30 Tage.

Postbank Spar-Card: Sparsame Urlauber sind früher immer mit einem Post-sparbuch in den Urlaub gefahren. Damit konnte man in vielen Ländern auf der Post kostenlos Geld abheben. Heute gibt es die so genannte Postbank-Spar-Card. Das ist so etwas wie das Postbank-Sparbuch als Scheck-Karte. Mit der Postbank-Spar-Card können Sie vier Mal im Jahr kostenlos weltweit im Ausland an allen Auto-maten mit dem blauen Visa-Kreuz (weltweit 800.000 Automaten) Geld abheben. Billiger kommen Sie nicht an Bargeld im Ausland! Jede weitere Abbuchung kostet dann allerdings jeweils 5,50 Euro. Wenn Sie mehrere Spar-Card-Konten bei der Postbank haben, können Sie acht Mal oder noch öfter kostenlos Geld im Ausland ziehen. Die Zahl der Konten pro Kunde ist nicht beschränkt. Da die Postbank die Spar-Card jedoch in erster Linie als Spar-Produkt vermarkten möchte, behält sie sich vor, Spar-Card-Verträge auch abzulehnen, wenn ein Kunde fünf, sechs oder noch mehr Karten ansammelt, ohne dass größere Beträge auf die Konten eingezahlt werden. Außerdem wird Ihr Geld auf einem Spar-Card-Konto bei der Postbank ver-

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Geld auf Reisen

zinst, wenn Sie mindestens 3.000 Euro Guthaben auf dem Konto haben. Das Spar-Card-Direkt-Konto kann allerdings nur online abgeschlossen werden. Die normale Spar-Card wird auch in der Post-Filiale angeboten. Dann zahlt die Postbank aber deutlich weniger Zinsen. Nachteil beider Spar-Cards ist die beschränkte Verfügbar-keit des Geldes. Sie können pro Kalendermonat nur 2.000 Euro ohne Zinsverlust abheben oder müssen mit dreimonatiger Frist das Konto kündigen.

Geld am Automaten ziehen: EC- und Kreditkarten sind das bequemste Zah-lungsmittel. Das Plastikgeld gehört heute in jede Reisekasse. Die Preise für den Auslandseinsatz der beiden Karten haben sich weitgehend angenähert. Das Bargeld ziehen ist aber mit der ec-Karte, die mittlerweile Maestro-Karte genannt wird (in den USA: Cirrus), meist noch etwas billiger. Wenn Sie im Ausland mit der ec-Karte Geld am Automaten ziehen, müssen Sie meist ein Prozent des verfügten Betrages Entgelt zahlen. In der Regel wird ein Mindestentgelt verlangt, das zwischen drei und sechs Euro pro Abhebung liegt. Da Sie an den meisten Automaten nur be-schränkt hohe Beträge ziehen können, schlagen die Mindestentgelte eher zu Buche als die prozentualen Entgelte. Mit der ec-Karte Geld zu ziehen ist im Euro-Raum genauso teuer wie im Rest der Welt. Das ist mit der Kreditkarte anders. Wenn Sie in einem Euroland mit einer Kreditkarte Geld am Automaten ziehen, zahlen Sie meist zwei bis vier Prozent des verfügten Betrages beziehungsweise mindestens fünf Euro. Wenn Sie außerhalb des Euroraums Geld am Automaten mit einer Kre-ditkarte ziehen, kommt auf die fünf Euro oder zwei bis vier Prozent noch einmal das Entgelt für den Auslandseinsatz darauf, meist weitere ein bis zwei Prozent. Die exakte Höhe dieser Entgelte wird jeweils von der Bank festgelegt, die die EC- oder Kreditkarte vergibt.

Tipp:

Unter Kostenaspekten sollten Sie immer den Höchstbetrag am Automaten ziehen. Das ist günstiger, als alle paar Tage an den Automaten zu rennen und jedes Mal kleine Beträge abzuheben. Vorteil: die einprozentige Gebühr oder das Mindestentgelt werden dann nur einmal erhoben.

Bezahlen mit Karte: Dagegen werden Kreditkarten im Ausland beim Bezahlen im Restaurant oder im Geschäft bevorzugt angenommen. Das Einkaufen mit ec-Karte ist deutlich weniger verbreitet als das mit der Kreditkarte. Gerade in exoti-scheren Ländern wie Thailand oder China kommen Sie beim Bezahlen mit Kredit-karten deutlich besser zurecht. Rund 30 Millionen Händler und Dienstleister auf der Welt akzeptieren die Zahlung per Kreditkarte, aber nur rund 10 Millionen die Zahlung per ec-Karte. Bei den Kosten für das Bezahlen per Karte liegen beide Arten

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des Plastikgelds gleichauf. Im Euro-Raum ist das Bezahlen per ec-Karte kostenlos. Im Rest der Welt zahlen Sie meist ein Prozent des verfügten Betrags, meistens aber mindestens 0,75 bis 1 Euro. Einige Banken verlangen auch bis zu 1,85 Prozent. Das Zahlen per Kreditkarte ist im Euroraum ebenfalls kostenlos. Im Rest der Welt kostet es ein bis zwei Prozent des Rechnungsbetrags. Die Umrechnung der Rechnungs-beträge in fremden Währungen erfolgt nicht am Tag, an dem Sie bezahlt haben, sondern am Tag, an dem das Kreditkarten-Institut Ihre Umsätze abrechnet. Dabei verwenden die Institute eigene Hauskurse. Wenn Sie überprüfen wollen, ob die Kurse fair berechnet wurden, können Sie sie mit dem Euro-FX-Kurs vergleichen, den Sie unter www.eurofx.de finden.

Automat zahlt nicht – was tun?

Wenn ein Geldautomat streikt und kein Geld ausspuckt, gehen Sie in die Bank, die den Automaten betreibt und stellen Sie klar, dass Sie kein Geld erhalten haben. Sonst kann es Ihnen passieren, dass doch Geld von Ihrem Konto ab-gebucht wird, obwohl gar kein Bargeld heraus kam. Wenn Ihnen das Malheur außerhalb der Banköffnungszeiten passiert, melden Sie sich, sobald die Bank wieder öffnet. Bei Problemen mit den Karten ist es immer wichtig, umgehend zu handeln. Sonst verhalten Sie sich gegebenenfalls fahrlässig und müssen selbst für Schäden haften.

Beachten Sie die Sicherheitshinweise. Lassen Sie Ihre Karten beim Bezahlen nicht aus den Augen. Kontrollieren Sie die Zahlungsbelege und werfen Sie die Belege nicht achtlos weg. Sie beinhalten alle möglichen Daten Ihrer Karte. Lassen Sie sich nicht beobachten, wenn Sie Ihre Geheim-Nummer eingeben. Decken Sie mit der freien Hand die Tastatur bei der PIN-Eingabe ab. Bewahren Sie die Karten diebstahlsicher auf. Sperren Sie die Karte sobald Sie den Verlust bemerken. Kon-trollieren Sie mehrmals am Tag, ob Ihre Karten noch dort sind, wo sie hingehören. Die Anschlüsse für den Notfall, unter denen Sie Ihre Karte sperren lassen können, lauten:

ec/Maestro-Karten: EURO/Master-Card: VISA-Card:

+49 (0)1805 - 021021 (0,12 Euro/Minute)

Allgemeiner Notruf für Kreditkarten: 116 116

national: 069 – 79331910

international: 001- 3142756690

+49 (0)800 - 8149100

Diners-Club: American-Express: Weitere Nummern:

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Geld auf Reisen

+49 (0)1802 - 345454 +49 (0)69 – 75761000 www.sperr-notruf.de

Karte verlorenVerlorene Maestro- oder Kreditkarten können seit Juli 2005 über eine einheitliche Hotline gesperrt werden. Die neue Sperrnummer soll wie der Notruf zur Polizei und zur Feuerwehr funktionieren. Wer den Notruf 116 116 wählt, wird über den bundesweit kostenfreien Service direkt von Mitarbeitern des Sperr-Notrufs mit dem Herausgeber der jeweiligen Karte verbunden. Die Sperrvermittlung ist täglich 24 Stunden lang erreichbar. Aus dem Ausland ist der neue Sperr-Notruf über 0049 – 116 116 erreichbar (bei Auslandsgesprächen fallen die Entgelte der dortigen Telefonnetzbetreiber an). Zur hundertprozentigen Erreichbarkeit kann in der An-fangsphase der Sperr-Notruf auch über die Berliner Rufnummer 030 – 4050 4050 erreicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.sperr-notruf.de

Dennoch müssen sich die meisten Besitzer einer Bank- oder Kreditkarte zusätzlich noch weitere Telefonnummern merken. Denn der neue Kartennotruf startet ohne die Privatbanken. Mit den teilnehmenden Sparkassen und Volks- und Raiffeisen-banken sind trotzdem große Kundenstämme abgedeckt. Durch die Marktführer-schaft der beteiligten Geldhäuser können künftig fast drei Viertel der rund 110 Millionen in Deutschland umlaufenden Kredit- und Debitkarten (also die ec-Karten) über den neuartigen Service gesperrt werden. Die Geschäftsleitung der „Sperr-Not-ruf 116 116 GmbH“ bleibt optimistisch und hofft, dass in weiterer Folge auch alle Privatbanken und Telefonprovider mitmachen. Von den Kreditkartengesellschaften ist bisher nur American Express dabei.

Für die Sperrung Ihrer Kreditkarte ist es für die Sachbearbeiter an der Hotline hilfreich, wenn Sie die Kartennummer kennen. Andernfalls fragt man Sie persön-liche Daten ab, um Ihre Identität zu prüfen. Schauen Sie auf die Rückseite der Kreditkarte, wenn Sie diese über Ihre Hausbank bezogen haben. Dort ist auf vielen Kreditkarten eine Hotline angeben. Diese sollten Sie auf dem Ausweis vermerken und zum Sperren anrufen.

Für die Sperrung Ihrer EC- bzw. Maestro-Karte müssen Sie Ihre Kontonummer kennen, da die Sperrung per Sprachsteuerung ohne persönlichen Kontakt über das Telefon erfolgt. Aber Achtung: Notieren Sie niemals Ihre Geheimnummer (PIN) auf dem Ausweis!

Um das Sicherheitsbedürfnis vieler Urlauber zu befriedigen, haben andere private Dienstleister eine Marktlücke geschlossen. So gibt es neuerdings bei privaten An-bietern, wie der Firma Card Protection Plan (CPP) einen Voll-Service der anderen Art: Kunden hinterlegen die für eine zuverlässige Sperrung aller Karten benötigten

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Daten in der firmeneigenen Datenbank. Im Verlustfall wird mit einem schnellen Anruf von den Firmenmitarbeitern die Sperrung aller dort registrierten Karten ver-anlasst. So wird sichergestellt, dass im ersten Schock keine Karte vergessen wird. Für die Jahresgebühr von 20 Euro wird für CPP-Kunden aber noch mehr getan: Ne-ben der Sperrung - auch von SIM- und Mitgliedskarten - werden die Ersatzkarten gleich mitgeordert. Kopien von Dokumenten wie Reisepässen, Personalausweisen oder Führerscheinen können nachgeschickt werden. Auch ein Schlüsselservice und Bargeldsoforthilfe gehört zum Paket dazu.

Reise-SchecksWer auf Nummer sicher gehen will, nimmt die guten, alten Reise-Schecks mit. Reise-Schecks sind quasi versichertes Bargeld und sind unbegrenzt gültig. Gehen sie verloren oder werden sie gestohlen, bekommen Sie die Schecks ersetzt. Generell gilt, dass Reise-Schecks umso sinnvoller sind, je exotischer das Land ist, in das Sie reisen. Reise-Schecks können Sie bei Ihrer Hausbank bestellen. Die Banken ver-langen unterschiedlich hohe Entgelte für den Verkauf von Reiseschecks, meistens ein Prozent des Wertes, der in Reise-Schecks getauscht wird. Fast immer wird ein Mindestentgelt verlangt, meist zwischen fünf und zehn Euro pro Verkauf. Wenn Ihre Bank keine Reise-Schecks vertreibt, können Sie die Schecks auch bei der Rei-sebank oder bei einer American Express Agentur kaufen, entweder in einer Filiale oder auch online unter www.reisebank.de. Die Reisebank verlangt für den Verkauf von Reiseschecks ein Entgelt von 1,5 Prozent des Betrages der Schecks getauscht wird, mindestens acht Euro. Bei Ihrer Hausbank sind die Schecks, wenn sie diese überhaupt anbietet, meist etwas billiger, weil direkt von Ihrem Konto abgebucht wird und nur die eigenen Kunden mit Schecks bedient werden. American Express verlangt für den Verkauf von Reise-Schecks ein Prozent des getauschten Betrages, für Reise-Schecks in Euro 1,5 Prozent und jeweils mindestens sieben Euro. Bei Erhalt der Schecks müssen Sie jeden Scheck einmal unterschreiben. Neben den Schecks bekommen Sie eine Quittung, die Sie unbedingt mit in den Urlaub nehmen müssen und getrennt von den Schecks aufbewahren sollten. Wenn die Seriennum-mern nicht auf der Quittung aufgeführt sind, notieren Sie sie und bewahren Sie diese Liste ebenfalls getrennt von den Schecks auf. Behandeln Sie die Schecks wie Bargeld und lassen Sie sie nie im Hotelzimmer oder im Auto liegen. Werden Ihre Schecks gestohlen, erhalten Sie mit der Quittung Ersatz, normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Dazu müssen Sie sich bei American Express oder Thomas Cook melden. Die Telefonnummern:

American Express +49 (0) 800 1853 100

Thomas Cook +49 (0) 800 1859 930

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Geld auf Reisen

Sie sollten sich diese Nummern notieren und bei Reisen – getrennt von den Schecks – bei sich führen.

Reise-Schecks gehören zu den sichersten Zahlungsmitteln und sind meist auch gar nicht teuer. Aber sie sind umständlich. Sie müssen am Urlaubsort eine Bank oder ein Hotel finden, das die Schecks zu einem fairen Kurs eintauscht und den Betrag vollständig auszahlt ohne zusätzliche Entgelte für den Umtausch zu verlangen. Fragen Sie am besten schon beim Kauf der Schecks in Deutschland, bei welcher Agentur in der Nähe Ihres Urlaubsortes Sie die Schecks kostenlos tauschen kön-nen. In den USA werden Reise-Schecks in größeren Geschäften auch als direktes Zahlungsmittel akzeptiert. Beim Einlösen der Reise-Schecks müssen Sie sie zum zweiten Mal unterschreiben und sich mit dem Reisepass oder eventuell mit dem Personalausweis identifizieren. Dabei sollten Sie auch das Datum auf den Scheck eintragen. Damit Ihnen die Schecks nach einem Verlust ersetzt werden, müssen Sie jeden eingetauschten Scheck notieren. So ist im Falle eines Falles klar, welcher Scheck von Ihnen eingetauscht wurde und welche(r) gestohlen oder verloren wur-de.

Bares innerhalb von Minuten

Es kann passieren, dass Sie im Urlaub schnell eine größere Summe Geld brau-chen. Sei es, weil Sie Ihren Urlaub verlängern, ein besonders verlockendes Schnäppchen machen wollen oder wegen eines Notfalls. Dafür gibt es den Service von Western Union. In Deutschland können Sie bei einer Postbank, einer Reisebank oder einer American Express Agentur Geld einzahlen las-sen. Western Union übermittelt das Geld innerhalb weniger Minuten an eine Bank oder eine Agentur an Ihrem Urlaubsort. Hier nennen Sie eine Geheim-nummer und können das Geld in der jeweiligen Landeswährung in Empfang nehmen. Die Geheimnummer erhält der Absender beim Einzahlen des Geldes und muss sie Ihnen dann per Telefon oder E-Mail mitteilen. Sie brauchen für diesen Geldtransfer weder ein Bankkonto noch eine Kreditkarte. Wo es eine der 135.000 Western Union-Agenturen in 195 Ländern gibt, erfahren Sie im Internet unter der Adresse www.westernunion.com oder telefonisch unter 01805/217721 (0,12 Euro/Minute). Dieser Service kostet meist zwischen vier und fünf Prozent des überwiesenen Betrags.

Achtung Kostenfalle: Handy im Urlaub Für viele ist das eigene Handy zu einem ständigen Begleiter geworden. Wer auch bei einem Auslandsaufenthalt nicht auf das Mobiltelefon verzichtet will, muss sich darüber im Klaren sein, dass das Telefonieren weitaus teurer ist als bei Gesprächen

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im Inland. Denn schon kurze Zeit nach dem Grenzübertritt ist das Mobilfunknetz des deutschen Mobilfunkanbieters nicht mehr verfügbar. Das ausländische Fremd-netz muss genutzt werden (Roaming), - und das kann sehr teuer werden, vor allem bei Gesprächen außerhalb des EU-Gebiets. Innerhalb der Europäischen Gemein-schaft wurde den Telefon-Abzockern Mitte 2007 Grenzen gesetzt.

Technisch betrachtet ist das Telefonieren mit dem Handy auf Reisen kaum ein Pro-blem – schon gar nicht in den Top-Urlaubsländern innerhalb Europas. Auch wenn die ständigen Begrüßungs-SMS der ausländischen Netzbetreiber nerven, die den potenziellen neuen Kunden in ihrem Empfangsbereich willkommen heißen: Tele-fonieren, angerufen werden, SMS empfangen und verschicken – alles ist möglich. Das gilt auch für Kunden mit Pre-Paid-Karte. Doch wie viel Sie die Bequemlichkeit des Handys wirklich gekostet hat, zeigt sich häufig erst an der Handyrechnung, die nach der Heimkehr auf Sie wartet. Sie können jedoch einiges dafür tun, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!

Kostengünstiges Netz wählen: Im Urlaubsland angekommen meldet sich ein Mobilfunknetz. Die Display-Anzeige sollte verraten, um welches es sich handelt. Meist sind aber zwei bis vier Netze verfügbar. Man kann mit jedem Anbieter telefo-nieren, mit dem der eigene Netzbetreiber einen Abrechnungsvertrag hat. Dabei sind bei einigen Anbietern für bestimmte Länder Kooperationspartner als Standardnetz eingestellt. Achtung: Das ist nicht unbedingt das günstigste Netz, sondern das, bei dem die eigene Telefongesellschaft Anteile hält oder anders geschäftlich verbun-den ist. So kann man unter Umständen in die Netzfalle tappen. Mit der „manuel-len Netzwahl“, die man am Handy ausführt, kann man sich ein günstigeres Netz zulegen. Welches Netz welche Konditionen hat, sollte man vor der Abreise beim eigenen Anbieter (Kundenhotline) oder im Internet recherchieren.

Bei der Wahl des Netzbetreibers sollten Sie neben dem reinen Minutenpreis auch die folgenden Faktoren beachten:

Verbindungskosten: bei vielen Anbietern bestehen die Kosten aus einem Mi-nutenpreis und einer Verbindungspauschale – gerade bei sehr kurzen Telefonaten, etwa wenn man nur einen Anrufbeantworter erreicht, ist das ungünstig.

Taktung: Gerade bei kurzen Telefonaten sind Anbieter mit kurzem Abrechnungs-takt vorzuziehen, selbst wenn deren Minutenpreis hoch ist:

Erreichbarkeit: Nicht in jedem Landesteil ist jedes Netz erreichbar. Eine Über-sicht über die Netzabdeckung einzelner Länder mit GSM-Netz gibt es unter: www.gsmworld.com

Netz-Typ: Je nach Sendefrequenz nutzen einzelne Handys und Anbieter die Be-reich von GSM 900 (in Deutschland die D-Netze) und GSM 1800 (E-plus und O2).

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Geld auf Reisen

Fast alle aktuellen Handys beherrschen beide Netztypen (so genannte Dual-Band-Handys). Ist das Handy auf ein Band festgelegt, so engt das möglicherweise die Netzauswahl ein.

Haupt- und Nebenzeit: Die meisten Anbieter haben für Roaming inzwischen einen Rund-um-die-Uhr-Tarif. Es kann sich lohnen, nach Anbietern mit einer Ne-benzeit zu schauen und Telefonate in die Abend- oder Nachtstunden zu verlegen. Bei SFR in Frankreich zahlt man tagsüber teure 1,25 EUR/Min., 21.30-8.00 Uhr sind es nur 73 Cent.

Welttarife: Die meisten Anbieter haben einen einheitlichen Auslands-Tarif in ih-rem Programm: Mit dem telefoniert man dann im Ausland egal in welchem Land in den Partnernetzen des Anbieters zu einem einheitlichen Tarif – was sorgenvolles Rechnen erspart. Wer sich allerdings die Mühe macht, den günstigsten Netzbetreiber im Urlaubsland zu ermitteln und auch konsequent zu nutzen, der fährt billiger.

Teure Rufumleitung meiden: Die größte Geldfalle für den Handy-Besitzer lau-ert in der „bedingten“ Rufumleitung: Hier werden Anrufe auf eine Mobilbox wei-tergeleitet. Im Inland ist es praktisch, dass man Gespräche auf die Mobilbox um-leitet, wenn man selbst das Mobiltelefon ausgeschaltet hat, keine Netzverbindung besteht oder ein zweites Gespräch ankommt, während man bereits telefoniert. Diese „Umleitung bei Abwesenheit“ und „Umleitung bei Besetzt“ sowie „Umleitung bei Nicht-Erreichbarkeit“ haben im Ausland teure Konsequenzen. Wie bei jedem Ge-spräch zahlt der Anrufer immer nur die Kosten für einen Anruf im Mobilfunknetz im Inland. Er kann ja im Zweifelsfalle nicht wissen, dass der Angerufene gerade im Ausland ist. Ab der Grenze trägt der Handy-Besitzer die Mehrkosten für den Anruf, je nach Netz und Land in unterschiedlicher Höhe. In EU-Europa werden meist 59 bis 69 Cent die Minute fällig. Bei der bedingten Umleitung addieren sich dazu die Kosten für die „Rückumleitung“ auf die deutsche Mailbox: Gezahlt wird für die Strecke aus Deutschland zum Handy und von dort auf die Mailbox – zu den ganz normalen Telefonkosten aus dem Ausland. Rufen Sie die Mailbox, werden wieder Entgelte fällig.

Fazit: Sie zahlen dreimal: Die Roamingentgelte für den Anruf aus Deutschland, die Umleitung auf die deutsche Mailbox und schließlich dafür, dass Sie die Mobilbox abhören.

Das Empfangen von SMS ist auch im Ausland kostenlos, daher bitten Sie mögliche Absender, Ihnen per Kurznachricht Mitteilungen zukommen zu lassen. Vorausset-zung ist allerdings, dass das Handy regelmäßig eingeschaltet wird.

Unser Rat: Deaktivieren Sie noch im Inland die bedingte Rufumleitung. Stattdessen können Sie pauschal alle Anrufe auf die Mailbox leiten (die Sie auch aus dem Aus-

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land abrufen können) oder die Mailbox deaktivieren – dann sind Sie nur erreichbar, wenn Sie das Handy eingeschaltet mit sich führen. Allerdings können Sie ganz pro-blemlos SMS empfangen – dafür sollten Sie von Zeit zu Zeit das Handy einschalten, denn SMS werden nur rund 48 Stunden aufgehoben.

Checkliste Telefonieren im Ausland

• IstInternationalRoamingbeimeinemHandyvertragodermeinerPre-Paid-Karte freigeschaltet? Bei einigen Providern wird die Option erst nach eini-gen Monaten Vertragslaufzeit aktiviert.

• Brauche ichbedingteRufumleitungen?Wennnein,dann im Inlandaus-schalten.

• BesorgenSiesichbei IhremMobilfunkanbietereineListederRoaming-Partner im Urlaubsland und vergleichen Sie die Preise. Denken Sie vor allem auch an Tariffallen wie lange Haupt- und kurze Nebenzeiten.

• Machen Sie sich mit dem Handy-Menü vertraut, um das Netz manuellwechseln zu können. Entfernen Sie im Zweifelsfall voreingestellte Telefon-gesellschaften für Ihr Urlaubsland.

Im Internet gibt es ausführliche Informationen zum Thema, dazu Vergleichstarife der Netzbetreiber in den wichtigsten Urlaubsländern unter:

• www.wiso.de

• www.teltarif.de/reisen

• www.xonio.de

Per Card telefonieren Pre-Paid-Karte: Für Langzeiturlauber und Ferienhausbesitzer sind Pre-Paid-Karten eines Netzbetreibers im Ausland eine Alternative. Man erwirbt am Urlaubsort eine SIM-Karte mit einer Rufnummer und vertelefoniert ein Guthaben. Gespräche nach Deutschland und vor allem ins Netz des Gastlandes sind dabei deutlich günstiger als mit der deutschen Karte. Nachteile: Anrufer aus Deutschland zahlen mehr, man erhält eine neue einheimische Rufnummer und zwischen Preis für die Karte und dem Gesprächsguthaben klafft eine mehr oder minder breite Lücke. Und auch diese Karten haben nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer, bis erneut eine Aufladung mit Guthaben erfolgen muss. Außerdem kann das Einrichten einer Mailbox nach einer fremdsprachlichen Anleitung Probleme bereiten. Ausländische Pre-Paid-Karten in

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Geld auf Reisen

Deutschland erwerben kann man in einer Reihe von Telefonläden und im Internet beispielsweise bei:

• www.globilo.de

• www.prepaidkarten.de

Unter dieser Adresse gibt es auch eine Leih- und Tauschbörse für Karten, die ein anderer im Zielland erworben aber nicht abtelefoniert hat.

Calling-Cards: Guthabenkarten oder auch »Call-through« bieten die Chance, beim Telefonieren aus dem Ausland und auch per Handy, Geld zu sparen. Dabei wird eine kostenfreie Rufnummer (meist mit den Vorwahlen 0800 oder 00800) angerufen und die auf der Karte aufgedruckte PIN eingegeben. Es folgt eine Tari-fansage und dann wählt man ganz normal die gewünschte Rufnummer inklusive Ländervorwahl. Die Einwahlnummer plus PIN sollte man im Telefonbuch des Han-dys speichern, so dass das lästige Eintippen langer Zahlenreihen entfällt. Rund ein Dutzend Anbieter offerieren ihre Karten, bei manchen gibt es gar keine Plastikkarte mehr, sondern die PIN wird per E-Mail zugestellt.

MMS-Postcard: Wer ein MMS-fähiges Handy besitzt, kann aus dem Urlaub ei-nen Schnappschuss als Postkarte an Freunde zu Hause schicken. Dafür muss er lediglich mit dem Handy ein Foto schießen, es mit einer Adresse und einem Gruß-text versehen und an eine Kurzwahlnummer verschicken. Das Foto wird in Post-kartenformat ausgedruckt, mit dem Text versehen und abgeschickt. Vorsicht: Eine solche individuelle Postkarte ist nicht billig: Mit zwei bis drei Euro muss man für eine MMS-Postkarte aus dem europäischen Ausland rechnen. Dafür ist sie aber mit ein bis zwei Tagen Reisezeit schneller am Ziel als manche Postkarte.

Tipp:

Wenn Sie Ihr Handy angeschaltet verlieren, unbeaufsichtigt liegen lassen oder wenn es geklaut wird, können Fremde in Minutenschnelle eine hohe Summe vertelefonieren. Schalten Sie es aus, wenn Sie es z.B. im Hotelzimmer liegen lassen. Bei Verlust oder Diebstahl sollten Sie Ihr Mobilfunktelefon so schnell wie möglich sperren lassen. Viele Mobilfunkanbieter bieten übrigens auch eine Handyversicherung an, die zahlt, wenn Handy verschwunden ist.

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Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht

Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nichtWenn die Ware oder Dienstleistung nicht hält,

was der Käufer sich davon verspricht

Ob teures Computerzubehör, Kleidung, Spielzeug oder Hausgeräte - Gründe für eine Reklamation oder einen Umtausch kann es viele geben. Das gilt bei eigenen Einkäufen, es gilt noch häufiger bei Geschenken. Wann können Sie gekaufte oder geschenkte Ware zurückgeben, umtauschen, reparieren lassen?

Bei fehlerfreier Ware gilt das Motto „gekauft ist gekauft“. Ein generelles Rückga-berecht gibt es nicht. Kein Händler muss Ware zurücknehmen, nur weil sie dem Kunden nicht gefällt. Wenn er es dennoch tut, ist das reine Kulanz. Nur bei so genannten Haustürgeschäften gibt es ein Widerrufsrecht. Wenn Sie also beim Ver-sandhandel, per Telefon, E-Mail oder bei eBay kaufen, können Sie selbst fehlerfreie Ware auch bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen - meist kostenfrei - zurück-schicken. Anders ist es, wenn die gekaufte Ware fehlerhaft ist, schon nach kurzer Zeit kaputt geht oder noch unter Garantie steht. Dann haben Sie als Käufer oder Verbraucher inzwischen viele Rechte, die es früher gar nicht oder nicht in dieser Form gab. Welche Rechte Sie haben, hängt davon ab, was an der Ware auszusetzen oder zu bemängeln ist.

Mängel: Es gilt der subjektive Fehlerbegriff. Demnach ist eine Sache dann man-gelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als vereinbart gelten auch alle Eigenschaften des Kaufgegenstands, die sich aus Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen ergeben. Wurde keine Vereinbarung über die Beschaffen-heit getroffen, gilt: Die Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art üblich ist oder was der Käufer normalerweise erwarten kann.

Gewährleistung: Der Verkäufer erfüllt den Anspruch des Käufers aus dem Kauf-vertrag nur mit ordnungsgemäßer Ware. Ist die Ware mangelhaft, muss der Händler die Ware zurück nehmen und dafür sorgen, dass Sie ein fehlerfreies Stück erhalten. Der Verkäufer ist an die Gewährleistung rechtlich gebunden. Die Gewährleistungs-frist beträgt zwei Jahre. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, beträgt sie sogar drei Jahre. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Nachbesserung, also auf Umtausch oder Reparatur. Ist eine der beiden Varianten nicht möglich oder

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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unverhältnismäßig, kann der Verkäufer die für ihn günstigere Form der Nachbes-serung verlangen.

Der Austausch einer HiFi-Anlage wäre beispielsweise unverhältnismäßig, wenn es für den Verkäufer wirtschaftlicher ist, einen defekten Schalter zu reparieren. Umge-kehrt kann der Verkäufer bei geringwertigeren Waren einen Umtausch vorziehen, da eine Reparatur sich hier oft nicht lohnt. Die Kosten für Transport, Material und Arbeitsleistung hat in jedem Fall der Verkäufer zu tragen. Leider gibt es bei der Nachbesserung keine verbindliche Frist. Kommt es zu längeren Verzögerungen, können Sie aber mit einer Fristsetzung Druck machen. Verlangen Sie Reparatur oder Umtausch innerhalb von einer Woche und drohen Sie Verzugsstrafen an, falls sich der Händler nicht sputen will. Fordern Sie das schriftlich.

Erst wenn zwei Abhilfeversuche fehlgeschlagen sind, kann der Käufer vom Kauf-vertrag zurück treten. Das heißt, er gibt die Ware zurück und verlangt im Gegen-zug sein Geld heraus. Er hat auch die Möglichkeit, die Ware zu behalten und den Kaufpreis zu mindern. Bei der Höhe der Minderung kommt es auf das Ausmaß des Mangels an. Entscheidend ist das Verhältnis des Werts der Sache im mangelfreien Zustand zum tatsächlichen Wert des mangelhaften Gegenstands.

Beispiele: Der neue Pullover färbt ab? Die neue Software läuft trotz anders lautender Angaben nicht auf Ihrem PC? Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs (Gefahrübergang) bestanden haben. Das gilt auch, wenn Sie die Sache bereits benutzt haben und sich der Mangel erst später bemerkbar macht (versteckter Mangel).

Für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Ge-brauch zurückzuführen sind, haftet der Verkäufer nicht. Auch extra gekennzeich-nete fehlerhafte Artikel (zum Beispiel: „zweite Wahl“) oder markierte Stellen mit kleinen Macken, darf der Händler vom Umtausch ausschließen.

Tipp:

Ihr Vertragspartner ist der Händler, bei dem Sie die Ware gekauft haben. Das gilt auch bei Mängeln. Lassen Sie sich während der Gewährleistungszeit nicht abwimmeln und an den Hersteller verweisen. Das führt oft zu unnötigen Tele-fon- und Portokosten.

Garantie: Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers (Händ-lergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie), die über die gesetzliche Ge-währleistungsregelung hinausgeht. Sie gilt meist drei Jahre und läuft damit zu-nächst parallel zur zweijährigen Gewährleistungsfrist. Bei Reklamationen können

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Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht

Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für die Garantie haftet derjenige, der sie eingeräumt hat! Die Garantieverpflichtung ist unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Hat der Hersteller freiwillig eine Garantie gewährt, tritt diese nur neben die Verantwortung des Verkäufers, ersetzt sie aber nicht.

Tipp:

Wollen Sie Ihr Geld zurück oder eine Preisminderung erreichen, wenden Sie sich an den Verkäufer. Bei Austausch oder Reparatur kommen Sie mit der Herstellergarantie meist unproblematischer ans Ziel.

Beweise sammelnBeim Umtausch kann es gerade bei teuren Sachen zum Streit kommen. War die Ware schon beim Kauf kaputt oder nicht? In den ersten sechs Monaten ab Kaufda-tum spielt diese Frage fast nie eine Rolle. Denn die Beweislast liegt innerhalb des ersten halben Jahres beim Verkäufer. Danach kehrt sich die Beweislast allerdings um. Ab dem siebten Monat müssen Sie belegen, dass Sie mit der Ware ordnungs-gemäß umgegangen sind und den Fehler oder Mangel nicht verursacht haben. Oft hilft dann nur noch ein Gutachter. Sammeln Sie deshalb alle wichtigen Unterlagen für den Reklamationsfall:

• Heben Sie immer den Kassenbon auf. Wenn Sie ihn nicht mehr haben, kann auch ein Zeuge belegen, dass Sie die Ware in diesem Geschäft gekauft haben.

• Wenn Sie per Lastschrift bezahlt haben, gilt auch der Kontoauszug als Beleg.

• Sammeln Sie stets die Gebrauchsanleitungen: Auch aus fehlenden Informationen oder falschen Angaben lassen sich Gewährleistungsansprüche ableiten. Dasselbe gilt, wenn mengenmäßig zuwenig oder gar etwas anderes geliefert wurde.

Die Originalverpackung müssen Sie nicht aufbewahren. Mangelhafte Ware können Sie auch ohne Kassenzettel reklamieren. Der Kunde braucht lediglich nachzuwei-sen, dass er das Produkt bei dem betreffenden Händler gekauft hat. Hier reicht auch eine Zeugenaussage oder bei Kartenzahlung der Kontoauszug.

Gutschein Wer einen Blick ins Gesetz wirft, wird zum Thema „Gutschein“ wenig finden. Es gibt keine gesetzliche Definition für diesen Begriff. Trotzdem sind Gutscheine im geschäftlichen Verkehr mit Privatkunden weit verbreitet. Sie ersetzen in der Praxis häufig das Geld als Zahlungsmittel. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grund-

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lage sind natürlich auch die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Arten von Gutscheinen nicht einheitlich geregelt. Rechtliche Einzelheiten hängen daher teilweise von der Art des Gutscheins ab. In der Praxis des Einzelhandels werden Gutscheine insbesondere als Geschenk-Gutscheine und Umtausch-Gutscheine aus-gegeben. Doch was macht eigentlich einen Gutschein aus?

Für Juristen handelt es sich bei einem Geschenkgutschein um ein so genanntes kleines Inhaberpapier im Sinne von § 807 BGB. Im Geschenkgutschein ist ein Recht verbrieft, welches in der Regel nur durch Vorlage des Gutscheins bei dessen Aus-steller geltend gemacht werden kann. Deswegen sollte man Gutscheine pfleglich behandeln. Verliert man sie, so kann der Anspruch meist nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden.

Voraussetzung für eine wirksame Gutscheinverpflichtung ist, dass der Schein schriftlich ausgegeben wird. Ob in handgeschriebener Form oder als Vordruck, spielt keine Rolle. Grundsätzlich muss der Aussteller aus dem Papier hervorgehen. Die Angabe der Firma ist dabei ausreichend, die Unterschrift des Ausstellers ist nicht zwingend notwendig. Beispiel: Unterschreibt die Angestellte in der Parfüme-rie nicht persönlich, versieht den Gutschein aber mit einem Stempel, ist klar, von wem der Gutschein kommt. Der Inhalt des Anspruchs muss zumindest im Wesent-lichen beschrieben sein. Als Leistungsgegenstand kann jede denkbare Leistung an-gegeben werden. So kann in einem Gutschein eines Frisörs zum Beispiel stehen:

„... für einmal Waschen, Schneiden und Fönen...“. Auch die Übereignung bestimmter Waren oder die Verrechnung eines bestimmten Betrags beim Kauf von Waren kann Inhalt eines Gutscheins sein. In jedem Fall muss aus dem Gutschein hervorgehen, welchen Umfang oder Wert die Leistung haben soll. In der Regel wird also der Be-trag angegeben sein, den der Beschenkte beim Händler einlösen kann.

Achten Sie bei Geschenk-Gutscheinen auf die Fristen. Zum Beispiel: „... einzu-lösen bis zum 31.12.2005“ oder „... gültig für sechs Monate“. Denn jeder Händler wird eine Beschränkung festlegen, wie lange er Ware gegen Gutschein tauschen will. Eine gesetzliche Mindestfrist orientiert sich nach der dem neuen Schuldrecht. Danach gilt eine Frist von drei Jahren. Vereinzelt haben Richter entschieden, dass eine Frist von zehn Monaten (LG München I, AZ: 7 O 2109/95) zu knapp bemessen ist und Kino-Gutscheine (Hanseatisches OL, AZ: 10 U 11/00) nicht vor Ablauf von zwei Jahren verfallen dürfen. Anders bei Gutscheinen fürs Theater: Hier kann sich die Einlösefrist aus der Art der Leistung ergeben. So kann ein Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stücks eingelöst werden. Kulante Veranstalter verlängern gelegentlich einen solchen Gut-schein für die kommende Spielzeit. Einen Anspruch hat der Kunde hier allerdings

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Verbraucher haben Rechte – aber viele kennen sie nicht

nicht. Grundsätzlich gilt: Ist die Frist abgelaufen, darf der Händler die Einlösung verweigern.

Es ist daher fraglich, ob das Landgericht München I und das Oberlandesgericht Hamburg ihre Entscheidungen vor diesem Hintergrund des neuen Schuldrechts auf-rechterhalten würden. Drei Jahre dürfte ein vernünftiger Zeitraum sein, um Rechte aus einem Gutschein geltend machen zu können. Sowohl der Händler wie auch der Verbraucher werden hier gleichermaßen geschützt. Für eine kürzere Befristung besteht in den meisten Fällen wohl kein legitimes Interesse des Händlers. Neue ge-richtliche Entscheidungen dieser Problematik sind noch nicht bekannt, weswegen kann derzeit nicht vorher gesagt werden kann, ob beispielsweise eine Befristung auf zwei Jahre zulässig ist oder nicht.

Übrigens: Hat die gekaufte Sache einen Mangel, müssen Sie einen Gutschein für ein fehlerfreies Produkt nicht als Ersatz für einen Umtausch akzeptieren. Wird dagegen mangelfreie Ware freiwillig zurückgenommen, kann der Händler einen Gutschein ausstellen, statt den Kaufpreis zu erstatten. Denn in diesem Fall nimmt er die Ware sowieso nur aus Kulanz zurück.

Tipp:

Sie sollten einen Gutschein immer gründlich durchlesen und im Falle einer Befristung mit dem Händler darüber reden. Pochen Sie auf Kulanz, falls der Gutschein schon abgelaufen sein sollte und die Gültigkeitsdauer kürzer als drei Jahre war. Fragen Sie nach Fristverlängerung oder Barauszahlung. Meist ist das kein Problem – auch, wenn die Geschäftsleute dazu nicht verpflichtet sind.

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Die Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer Das alte Recht, das neue Recht – und wie Sie damit am besten zurecht kommenAbgeltungsteuer – im Prinzip ganz einfach: Eigentlich könnte mit der Ab-geltungsteuer alles viel besser werden – oder zumindest sehr viel einfacher. Denn „Abgeltung“steuer bedeutet, dass von allen bei Verkauf oder Rückzahlung realisier-ten Wertsteigerungen, von Zinsen, Dividenden und ähnlichen Erträgen pauschal 25 Prozent zu Gunsten des Fiskus abgezweigt werden. Das erledigt bereits die Bank (oder ein anderer Finanzdienstleister) für Sie. Damit ist – zumindest im Prinzip – alles erledigt. In der Einkommensteuererklärung brauchen Sie Kapitalerträge und Kursgewinne gar nicht mehr aufzuführen.

Abgeltung – in der Praxis recht kompliziert: Leider bringt die Abgeltung-steuer weder eine wirkliche Steuersenkung noch eine echte Vereinfachung. Das Gegenteil ist der Fall. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, wenn Sie bei mehr als einer Bank Konten haben, wenn Sie Ihre Wertpapiere in verschiedenen Depots verwahren lassen (was sich beim Über-gang von der alten zur neuen Steuer sogar empfiehlt), wenn Sie – sinnvollerweise – Ihre Ersparnisse auf unterschiedliche Art angelegt haben, wenn Sie Wertpapiere besitzen, die Sie vor und nach dem Jahreswechsel 2008/09 erworben haben, wenn Sie noch auf Verlusten aus der Zeit vor 2009 sitzen, wenn Sie auch Einkünfte aus ausländischen Quellen beziehen, wenn ….

Um Ihnen den Umgang mit der Abgeltungsteuer zu erleichtern, folgt hier zunächst ein Überblick über die Punkte, die für Sie besonders wichtig sind

Die Abgeltungsteuer im Überblick• Es handelt sich um eine einheitliche „Zahlstellensteuer“ (d.h. der Steuer-

betrag wird unmittelbar bei der auszahlenden Stelle vor der Gutschrift auf Ihr Konto abgezogen). Das hat Abgeltungswirkung: Spätere Deklarationen gegenüber dem Finanzamt und weitere Zahlungen entfallen. Zumindest im Prinzip.

• Der Steuersatz beträgt 25 Prozent (plus 5,5 Solidaritätszuschlag auf den Steuerbetrag und gegebenenfalls Kirchensteuer, zusammen maximal 28,6 Prozent). Dies gilt nicht für Immobilienbesitz, und Vermögensgegenstände im Privatbesitz wie Bilder oder Schmuck (siehe weiter unten).

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Geld - Verdienen, verwalten, vermehren

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• Transaktionskosten, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren anfallen (wie Provisionen, Auslagenpauschale, Maklercourtage, Lieferentgelt) werden vor Berechnung der Abgeltungsteuer vom Kursgewinn abgezogen.

• Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften werden miteinander ver-rechnet. Nur auf den Saldo wird Abgeltungsteuer fällig. Die Anrechnung von „Altverlusten“ aus der Zeit vor 2009 ist nur über die Steuererklärung möglich.

• Eine Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften mit Einkünften anderer Art (z. B. Lohn, Gehalt, Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) ist nicht möglich.

• Unabhängig davon, wie lange sich Aktien, Fondsanteile, Genussscheine, fremde Währungen usw. sich im Besitz des Steuerpflichtigen befanden, sind beim Verkauf die erzielten Gewinne ab 2009 immer steuerpflichtig. Ausge-nommen sind die Positionen mit Bestandsschutz, die in der Regel vor Ende 2008 erworben wurden. Für Zertifikate und Finanzinnovationen gelten al-lerdings beim Bestandsschutz Sonderregelungen (siehe unten).

• Bei Veräußerungserlösen für Geldanlagen unter Bestandsschutz (siehe oben) gilt die bisherige Regelung für Spekulationsgewinne: Bei Veräußerung vor Ablauf von 12 Monaten wird der Gewinn mit dem persönliche Steuersatz belastet und dabei das Halbeinkünfteverfahren angewendet, nach Ablauf der Jahresfrist ist der Gewinn steuerfrei.

• Für Erträge (wie Zinsen, Dividenden) und Spekulationsgewinne werden bei der Depotbank zwei voneinander unabhängige „Töpfe“ für die Verlustver-rechnung eingerichtet: Einer für Gewinne und Verluste aus Wertpapierge-schäften und einer für ordentliche Erträge und sonstige Veräußerungen.

• Der Freibetrag für Sparer liegt weiterhin bei 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete (Summe aus Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbe-trag).

• Werbungskosten, die über den Pauschbetrag von 100 € hinausgehen (z.B. Beratungskosten, Reisen zu Hauptversammlungen) können ab 2009 nicht mehr vom Ertrag abgezogen werden. Transaktionskosten vermindern aber nach wie vor den steuerpflichtigen Gewinn (bzw. erhöhen den Verlust).

• Die Freigrenze von 512 € für Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäf-ten wird auf 600 € angehoben, spielt aber nur eine geringe Rolle, da bei er-

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Die Abgeltungsteuer

reichen oder Überschreitung der Freigrenze sofort der volle Steuersatz fällig wird.

• Bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent kann eine entspre-chende Steuererstattung beantragt werden, aber erst mit der Einkommens-steuererklärung und nur dann, wenn der Steuersatz auch unter Berücksich-tigung der Kapitaleinkünfte noch unter 25 Prozent liegt.

• Eine Erklärung der Kapitaleinkünfte ist auch dann erforderlich, wenn der Anleger bei mehreren Banken Konten und Depots unterhält. Wenn bei einem Depot die Verluste überwiegen, können sie nur auf dem Umweg über das Finanzamt gegen Gewinne an anderer Stelle aufgerechnet werden.

• „Altverluste“ aus der Zeit vor 2009 können in den Jahren 2009 bis 2013 nur mit Hilfe der Einkommenssteuererklärung gegen spätere Gewinne verrech-net werden.

• Kirchensteuer kann auf Wunsch des Kunden von der Bank einbehalten wer-den. Andernfalls muss sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ab-geführt werden – was bedeutet, dass auch in diesem Fall alle Kapitaleinkünf-te und Spekulationsgewinne dem Finanzamt gemeldet werden müssen.

• Wichtig: „Altverluste“ können noch bis Ende 2013 steuerlich verwertet wer-den. Es geht hier um Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften inner-halb der Spekulationsfrist von einem Jahr, die noch bis Ende 2009 anfallen können. Noch vorhandene Altverluste können letztmalig in der Steuererklä-rung für 2013 aufgeführt mit Gewinnen aus Veräußerung verrechnet wer-den.

• Wenn Gewinne oder Verluste mit Wertpapieren erzielt werden, die in frem-den Währungen (also nicht in Euro) notiert werden, muss zur Ermittlung des steuerlich relevante Gewinns (oder Verlusts) deren Kauf- und Verkaufspreise zu den Währungskursen in Euro umgerechnet werden, die am jeweiligen Kauf- und Verkaufstag, galten. Das gilt auch dann, wenn diese Transakti-onen über ein Fremdwährungskonto abgewickelt wurden (etwa ein Dollar-konto bei einer deutschen Bank).

• Für Stillhaltergeschäfte und dabei kassierte Prämien (z.B. beim Handel mit Aktienoptionen) gelten nicht mehr (wie bis Ende 2008) gesonderte steuer-liche Regelungen

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Wichtigste Vor- und Nachteile gegenüber der bis Ende 2008 geltenden Regelung• Aktien: Wegen der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens (bei Dividen-

den und Kursgewinnen wird nur die Hälfte zur der Berechnung der Ein-kommensteuer herangezogen) kommt es bei vielen Aktiensparern zu einer Mehrbelastung. Statt bisher maximal 21 Prozent Steuerbelastung bei Nor-malverdienern (Spitzensteuersatz auf den halben Gewinn und die halbe Di-vidende) sind es ab 2009 in der Regel 25 Prozent (jeweils plus Soli und Kir-chensteuer). Wer auch noch „Reichensteuer“ zahlen musste, wurde bis Ende 2008 bei Kursgewinnen und Dividenden mit maximal 22,5 Prozent (plus Soli und ev. Kirchensteuer) belastet.

• Festverzinsliche Wertpapiere: Zinszahlungen werden ab 2009 nur mit 25 Prozent statt mit dem persönlichen Steuersatz (Stand 2009 maximal 42 Pro-zent + ev. Reichensteuer) belastet. Dagegen müssen ab 2009 bei Kursgewin-nen, die bei Verkauf oder Einlösung von Anleihen erzielt werden, 25 Prozent an den Fiskus abgeführt werden. Nur bei Erwerb bis Ende 2008 können sie nach Ablauf der Spekulationsfrist noch steuerfrei kassiert werden. Tenden-ziell wirkt sich aber die Abgeltungsteuer bei Zinserträgen für Sparer positiv aus.

• Investmentfonds: Beim Verkauf von Fondsanteilen müssen ab 2009 erzielte Gewinne mit pauschal mit 25 Prozent versteuert werden – unabhängig da-von, wie lange die Anteile gehalten wurden. Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn die Anteile vor Ende 2008 erworben wurden. Wer langfristig in einen Sparplan einzahlt, muss damit rechnen, dass das der in zehn oder zwanzig Jahren verfügbare Betrag deutlich niedriger ist, als früher berechnet. Wert-steigerungen bei nach 2008 erworbenen Anteile werden vom Fiskus um 25 Prozent gekürzt. Bei jedem Fondswechsel (z.B. von einem Aktien in einen Geldmarktfonds und umgekehrt), wird Abgeltungsteuer fällig. Nur bei Um-schichtungen von Bestände auf Fondsebene, die vom Management vorge-nommen werden, bleiben dabei erzielte Veräußerungsgewinne steuerfrei.

• Zertifikate: Der für Altbestände sonst unbegrenzt geltende Bestandsschutz (siehe oben) gilt nur für Zertifikate, die vor dem 14. März 2007 erworben wurden. Bei Zertifikate, die zwischen dem 30. März 2007 und dem 30. Juni 2008 erworben wurden, können Verkaufsgewinne nach Ablauf der einjähri-gen Spekulationsfrist nur noch bis zum 30. Juni 2009 als letztem Verkaufs-tag steuerfrei kassiert werden. Danach werden alle ab dem 15. März 2007 erworbenen Zertifikate der Abgeltungsteuer unterworfen.

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Die Abgeltungsteuer

• Finanzinnovationen: Hier gibt es eine Verbesserung für Anleger. Garantie-zertifikate, Derivate und andere Finanzinnovationen unterliegen ab 2009 keiner steuerlichen Sonderbehandlung mehr sondern werden wie alle an-deren Anlageprodukte der Abgeltungsteuer unterworfen, auch wenn sie vor dem Stichtag 1.Januar 2009 erworben wurden.

• Optionen: Die vereinnahmten Stillhalterprämien gelten künftig ebenso wie Zinsen und Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es gilt das Net-toprinzip: Aufwendungen und Erlöse werden verrechnet. Steuerpflichtig ist der Netto-Gewinn oder –Verlust. Aber Achtung: Wenn das Opening und das Closing des Geschäfts nicht im gleichen Steuerjahr stattfinden, werden die Beträge nicht gegengerechnet.

• Devisentermingeschäfte und Futures: Die Anschaffungskosten und Veräu-ßerungserlöse sind ab 2009 ebenfalls der Abgeltungsteuer unterworfen statt dem oft höheren persönlichen Steuersatz. Zuvor werden die Transaktionsko-sten abgezogen.

• Lebensversicherungen: Auch wer eine Lebensversicherung abschließt, inve-stiert indirekt in Wertpapiere und Immobilien, da die Versicherungsunter-nehmen das Geld dort anlegen. Auf diese Art lässt sich die Abgeltungsteuer „umgehen“. Für alle nach 2005 abgeschlossenen Verträge gilt: Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft, es um eine einmalige Kapitalauszahlung geht und der Begünstigte das 60 Lebensjahr erreicht hat, bleiben 50 Prozent der Erträge steuerfrei. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Steuer-satz belastet. Allerdings sollten Sie beachten, dass die Rendite von Lebens-versicherung oft hinter der anderer Anlageformen zurück bleibt. Steuerer-sparnis allein darf nie das ausschlaggebende Argument für die Wahl einer Geldanlage sein.

• Dachfonds: Während private Anleger bei einem Fondswechsel grundsätzlich Abgeltungsteuer auf die beim Verkauf der alten Anteile erzielte Gewinne zahlen müssen, können die Manager von Dachfonds das Geld der Anleger ohne steuerliche Belastung von einem Fonds in einen anderen verlagern. Die Banken nutzen das als Werbeargument für den Verkauf von Dachfonds. Der Steuerersparnis steht bei Dachfonds allerdings erheblich höhere Gebühren gegenüber, auch wenn dies wegen der Intransparenz der Gebühren und Ko-stenstrukturen bei Dachfonds für den Anleger meist nicht zu erkennen ist.

• Immobilien: Nach 2 Jahren Eigennutzung fällt bei Immobilien auch dann keine Abgeltungsteuer an, wenn beim Verkauf ein Gewinn erzielt wird. Das gleiche gilt bei vermieteten Immobilien, wenn sie sich mindestens 10 Jahre

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im Eigentum des Verkäufers befunden haben. Hier bleiben die alten Speku-lationsfristen erhalten.

• Offene Immobilienfonds: Hier gilt für Anteile, die vor Anfang 2009 erworben wurden, weiterhin die Spekulationsfrist von 12 Monaten. Bei Anteilen, die später gekauft werden, sind unabhängig von der Haltedauer beim Verkauf 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die dabei erzielten Kursgewinne zu zahlen (plus Soli und Kirchensteuer). Dagegen bleiben Gewinne aus Objektverkäu-fen, die das Management unter Beachtung der zehnjährigen Spekulations-frist vornimmt, bei Ausschüttung an die Anteilseigner steuerfrei.

• Private Veräußerungsgewinne: Private Veräußerungsgewinne bleiben nach wie vor grundsätzlich steuerfrei. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen inzwischen länger als die Zahl der privaten Geschäfte, für die dieser Grund-satz noch gilt. Denn im wesentlichen geht es dabei um den privaten Verkauf von Gebrauchtwagen, von Bildern, Briefmarken- und anderen Sammlungen, Schmuck aus Familienbesitz oder gebrauchte Kleidung. Aber Vorsicht: Schon wenn jemand regelmäßig über e-Bay alte Bücher, Möbel, alte Schallplatten usw. verkauft, kann er in den Augen des Fiskus schnell zum gewerblichen Händler werden. Dann wird unter anderem Mehrwertsteuer fällig.