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GLC Newsletter Neue Mitglieder*innen | 2 Die neue BVerfG Richterin: Aktion "Leave no one behind!" | 5 Die Auswirkungen von Corona Aktenführung mit Law&Orga | 7 Leben oder Sterben | 8 Prof. Wallrabenstein | 3 auf die Beratungsthematik | 6 Nachbericht zur Podiumsdiskussion „Seenotrettung-Leben oder Sterben“ | 11 Austausch-Workshop Hamburg | 14 Tagungsbericht Gießen | 15 RLC Regionaltreffen Süd | 16 Umfrage zum Ausbildungskonzept | 18 Sozialrecht mit Sicherheitsabstand | 19 GLC in Zahlen | 20 Jahresrückblick 2020 | Die GLC erfindet sich neu.

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GLCNewsletter

Neue M i tg l i ede r * i nnen | 2D i e neue BVer fG R i ch te r in :

Akt i on "Leave no one beh ind ! " | 5D i e Ausw i rkungen von Corona

Akten führung m i t Law&Orga | 7Leben ode r S te rben | 8

P ro f . Wa l l r abens te in | 3

au f d i e Be ra tungs themat ik | 6

Nachbe r i ch t zu r Pod iumsd i skuss i on„Seeno t r e t tung-Leben ode r S te rben “ | 1 1Aus tausch -Workshop Hamburg | 14Tagungsbe r i ch t G i eßen | 15RLC Reg iona l t r e f f en Süd | 16Umfrage zum Ausb i l dungskonzep t | 18Soz ia l r ech t m i t S i che rhe i t sabs tand | 19GLC in Zah l en | 20

Jahresrückblick 2020 | Die GLC erfindet sich neu.

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Neue Mitglieder*innen

G L C N e w s l e t t e r 1 / 2 0 2 0

Hallo zusammen! Mein Name ist Niels Aurand, ichkomme aus Homberg (Efze), das isteine kleine Stadt in Nordhessen. ZurGLC gestoßen bin ich mit demAusbildungsjahrgang 2019. Seit Aprildiesen Jahres bin ich als studentischeHilfskraft Teil des Teams und werde inZukunft vor allem für die digitaleAktenführung zuständig sein. Ich freuemich auf die gemeinsameZusammenarbeit und wünsche alleneine erfolgreiche Zeit!

N i e l s A u r a n dS t u d e n t i s c h e H i l s k r a f t

Hallo zusammen, ich heiße Verena Veeckman. Ich kommeaus Darmstadt, von wo aus ich auch immernoch nach Frankfurt pendle. Ich habe ander Goethe Uni Jura studiert und bin schonseit 2015 bei der Law Clinic dabei. Von2016 bis 2018 habe ich auch schon alsstudentische Hilfskraft für die GLCgearbeitet und engagiere mich seit letztemJahr als Vorstandsmitglied imBundesverband der Refugee Law ClinicsDeutschland e.V. für die Law ClinicBewegung im Allgemeinen. Auch wennApril 2020 ein denkbar schlechterZeitpunkt war um als WissenschaftlicheMitarbeiterin anzufangen habe ich michsehr darüber gefreut, wie gut wirzusammen das Sommersemester über dieBühne gebracht haben. Ich danke euchsehr für eure Geduld und eure Bereitschaftmit uns zusammen die Lehre und Beratungin digitaler Form auf die Beine zu stellen.

V e r e n a V e e c k m a nW i s s e n s c h a f t l i c h e

M i t a r b e i t e r i n

Hey, ich bin Julian und seit dem zweitenAusbildungsjahrgang 2016 Berater bei der GLC. Einigevon Euch werden mich bereits kennen, wenn wir schonmal in einem Fall gemeinsam beraten haben. ImSommersemester 2020 bin ich nun als Hiwi zum GLC-Team hinzugestoßen. Für mich ist der Hiwi-Job einecoole Möglichkeit, die „Berater-Brille“ abzulegen und dieGLC nochmal aus einer anderen Perspektivekennenzulernen. Durch meine Beratererfahrung weißich, mit welchen Fällen wir in der Sprechstundekonfrontiert sind und kann dabei mithelfen, die Fallübungauf den Sprechstundenalltag abzustimmen. Als GLC-Berater habe ich die Erfahrung mitgenommen, dass keinFall wie der andere ist und man immer noch etwasNeues dazulernt. Gleichzeitig sind die als Beratererreichten Erfolgserlebnisse, wenn man zum Beispieleinem Klienten zur begehrten Aufenthaltserlaubnisverhilft, ungeheuer motivierend und haben mir auch inanstrengenden Phasen meiner Examensvorbereitunggezeigt, dass Jura mehr ist als nur Meinungsstreits zulernen und man die durch das Studium erworbenenKenntnisse bereits jetzt einsetzen kann, um echtenMenschen in echten Fällen zu helfen. Ich werde bald mitdem Schwerpunktstudium fertig sein und möchte auchweiterhin für die GLC beraten. Um ehemaligen GLC-Berater*innen eine Fortsetzung der Beratertätigkeit mitVersicherungsschutz zu ermöglichen, haben wir den„Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Uni LawClinic“ gegründet. Unser Ziel ist es, dass sich dort alleaktiven und ehemaligen GLC-Berater*innen vernetzenkönnen und sich dort über die verschiedenen Jahrgängeder GLC hinweg ein Austausch entwickeln kann. Damitmein Vorstellungstext nicht weiter zu einem Lob auf dieGLC-Beratertätigkeit und einem Werbeblock für denverein abdriftet, möchte ich mich abschließend miteinigen Hashtags charakterisieren:#glc4ever, #leseratte, #backpacker, #jura-nerd,#lasagne, #festivalgängermitentzugserscheinungen,#fritzkola=lebensretterinderexamensvorbereitung,#joggen+fitnessstudio, #interrail Liebe Grüße und bleibt gesund!

J u l i a n S e i d lS t u d e n t i s c h e H i l s k r a f t

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Im Mai 2020 wurde Prof. Dr. AstridWallrabenstein auf Vorschlag der Grünenvom Bundesrat einstimmig zur Richterin amBundesverfassungsgericht gewählt, ihreErnennung und Vereidigung erfolgte am 22.Juni 2020 im Schloss Bellevue. Sie trittdamit die Nachfolge des scheidendenRichters Andreas Voßkuhle im ZweitenSenat des höchsten deutschen Gerichtes an.Es ist das dritte Mal, dass ein Mitglied derGoethe-Universität Frankfurt in das Amtdes Verfassungsrichters berufen wird. Seit2010 lehrt Prof. Wallrabenstein an derGoethe-Universität Öffentliches Recht mitdem Schwerpunkt Sozialrecht, gemeinsammit Prof. Spiecker gen. Döhmann leitet siedas hier ansässige Institut für europäischeGesundheitspolitik und Sozialrecht (ineges).

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Die neue BVerfG-Richterin Prof. WallrabensteinNiels Aurand

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Q1 H

Im Jahr 2015 hat Prof. Wallrabenstein dieGoethe Uni Law Clinic Migration und Teilhabegegründet. Mit ihrer Wahl wurde dasBundesverfassungsgericht zum ersten Mal inseiner fast 70-jährigen Geschichte paritätischbesetzt. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin desDeutschen Juristinnenbundes kommentiertedie Besetzung mit den Worten: "AmBundesverfassungsgericht wird damit dasGrundrecht auf Gleichberechtigung vonFrauen und Männern aus Art. 3 Abs. 2Grundgesetz auch bei seiner Besetzungverwirklicht, ein Grundrecht, dem maßgeblichdas Bundesverfassungsgericht durch seineRechtsprechung seit Anfang der 1950er Jahrezur Durchsetzung verholfen hat." Mit derErnennung von Prof. Dr. Ines Härtel für denErsten Senat ist das Gericht seit Juli 2020 nunsogar mehrheitlich mit Frauen besetzt.

Prof. Wallrabenstein beschäftigt sich seit Jahrenunter anderem mit dem Recht derStaatsangehörigkeit und der Migration. Siebefürwortet das Konzept der doppeltenStaatsangehörigkeit, sieht aber in seinergesetzlichen Ausgestaltung die Gefahr einer„Staatsangehörigkeit 2. Klasse“, welche etwadurch die Optionspflicht für Mehrstaater zumAusdruck kommt, wenn diese ihreStaatsbürgerschaft durch das Geburtsortprinziperlangt haben und nicht in Deutschlandaufgewachsen sind. In der Diskussion um dieEinfügung des § 28 Abs. 1 Nr. 2Staatsangehörigkeitsgesetz im vergangenen Jahr,welcher die Ausbürgerung von Teilnehmern anKampfhandlungen von ausländischenTerrormilizen vorsieht, kritisierte Wallrabensteindie Gesetzesänderung im F.A.Z. EinspruchMagazin: „Was ist die Idee, was diese Staaten mitunseren ehemaligen Mitbürgern machen sollen?Was Flüchtlinge angeht, haben wir uns an dieVorstellung gewöhnt, dass sie Lager einrichten.Wir erklären öffentlich unseren Wunsch nachmenschenwürdigen Standards und schauenanschließend weg.

Wenn wir aber der Phantasie nachgeben, dassStaaten mit solchen Lagern auch all dieMenschen aufnehmen, die wir aussortieren,wird die Parallele zu genau dem erdrückend,was der Ausgangspunkt der beidenVersprechen war.Die Bundesrepublik Deutschland wolltedisplaced persons eine Heimstatt sein und niewieder selbst welche produzieren. Erst rechtnicht mit begriffsjuristisch korrekterScheinheiligkeit. Haben wir wirklich schonvergessen, was wir nie wiederwollten?“

Durch die Wahl von Prof. AstridWallrabenstein wurde der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts mit einerexzellenten Juristin und erstklassigenWissenschaftlerin besetzt. Die Goethe LawClinic gratuliert ihrer Gründerin zu dieserehrenvollen Berufung und wünscht ihr für diekommenden zwölf Jahre ihrer Amtszeit dienotwendige Besonnenheit und Weitsichtsowie alles erdenklich Gute!

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Aktion "Leave no one behind!"

Um die große Herausforderung der CoronaPandemie zu meistern, entschieden sich vieleStaaten innerhalb Europas zu Alleingängen.Jeder Staat achtete auf sein Gesundheitssystemund isolierte sich von den anderen. SogarBundeskanzlerin Merkel räumte ein, dass amAnfang der Krise Egoismus unter deneuropäischen Ländern herrschte und vonSolidarität wenig zu spüren war. Solidaritätentwickelte sich nur langsam auf nationalerEbene: Leute klatschten auf ihrem Balkon, um dieArbeit des Gesundheitspersonals wertzuschätzen.Nachbar-Challenges wurden im sozialenNetzwerk eifrig geteilt, um der älteren Generationund Risikopatienten zu helfen. InnerhalbDeutschlands entstand zwar ein solidarischesMiteinander, aber nicht mit denjenigen, die esohnehin schwer haben. Geflüchtete, die an denAußengrenzen Europas hoffen, gerieten inVergessenheit.Geflüchtete, die bereits unter engen undschwierigen Verhältnissen in Camps leben,können schwer die Hygiene Regeln der WHOeinhalten. Auf Lesbos leben über 20 000Menschen zusammen in dem Lager Moria, dasnur für 3 000 Personen errichtet wurde.

Wenn Schulen in Deutschland sofort schließen oder Landkreise einen zweiten Shutdownerleben, sobald mehrere Fälle an Infizierten publik werden, kann man sich nur schwervorstellen, welche Konsequenzen ein Ausbruch im Camp Moria hätte. Diese humanitäreKatastrophe muss verhindert werden.Das solidarische Wir soll nicht an den Nationalgrenzen enden. Weltweit entstand während desShutdowns die Kampagne „Leave No One Behind“, um die Aufmerksamkeit auf dieGeflüchteten zu richten und die Evakuierung der Lager zu erreichen. Statt auf Straßen zudemonstrieren, wurden in den sozialen Netzwerken Fotos unter dem Hashtag#LeaveNoOneBehind gepostet. Die Goethe Uni Law Clinic hat im April an der Aktionteilgenommen und Fotos unserer Berater mit selbst gemalten Demoplakaten in den sozialenNetzwerken geteilt. Wenn die Welt für einen Moment still ist, muss das Bewusstsein für dieeigenen Privilegien und die missliche Lage für Teile der Gesellschaft geschärft werden. DieGoethe Uni Law Clinic setzt sich daher für die Evakuierung der Lager und die öffentlicheDiskussion um die menschenrechtliche, gesundheitliche und politische Situation derGeflüchtete ein: Leave No One Behind.

Monique Burkart

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Die Die Auswirkungen von CoronaAuswirkungen von Corona auf die Beratungsthematikauf die Beratungsthematik

Eva StrobelEva Strobel

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Die Corona Pandemie hatte und hat auch für die Beratung der GLC ihre Auswirkungen. Zumeinen konnte unsere Sprechstunde nicht wie gewohnt stattfinden und zum anderen tauchtenplötzlich ganz neue Fragestellungen in Verbindung mit Corona auf. Für unsere Klienten war dieAusbreitung des Coronavirus und der darauffolgende Shutdown nicht nur in medizinischerHinsicht problematisch, sondern führte auch bei existenziellen aufenthaltsrechtlichen undsozialrechtlichen Fragen zur Verunsicherung. Behörden waren nicht mehr zugänglich, Nachweisekonnten teilweise nicht erbracht werden und wie findet eigentlich die medizinische Versorgungzu Corona-Zeiten statt? Mit diesen und viele weitere Umständen und Fragen sahen wir uns undauch andere Beratungsstellen konfrontiert. Anstatt nur auf einzelne Anfragen hin diese Themenzu bearbeiten, erschien es sinnvoller ein „Fact-Sheet“ rauszugeben von dem alle BeraterInnen diewichtigsten Informationen beziehen konnten. Also setzten Lilli Neubrand und ich unscoronaregelkonform virtuell zusammen und suchten uns die wichtigsten Fragestellungen in dieserbesonderen Zeit raus. Entstanden ist ein 9-Seitiges Dokument, das sich in 13 Überschriftengliedert:1.) Welche Folgen hat das Aufsuchen eines Arztes für Personen ohne Aufenthaltstitel?2.) Wie funktioniert die ärztliche Beratung von Asylsuchenden in Frankfurt während der Corona-Krise?3.) Wie läuft das Asylverfahren während Corona ab?4.) Was passiert, wenn der Termin für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels/Aufenthaltsgestattung/ Duldung wegen Corona entfällt?5.) Welche Folgen hat die Corona-Krise für Ausländer*innen, die an einer Universitäteingeschrieben sind?6.) Welche Folgen ergeben sich für Berufsausbildung oder Schulbesuch?7.) Welche Folgen ergeben sich für Qualifizierungsmaßnahmen?8.) Fortfall des Aufenthaltszwecks durch Corona9.) Regelungen zu Schengen-Visa10.) Verlängerung eines Aufenthaltstitels aus dem Ausland? Abgelaufener Pass?11.) Besonderheiten für Saisonarbeiter*innen12.) Finden derzeit Abschiebungen statt?13.) Übersicht BeratungsangebotUnter jeder Überschrift befinden sich die nötigsten diesbezüglichen Informationen oderAnsprechpartner für spezifische Fragestellungen. Das Dokument ist auf der Homepage derGoethe Law Clinic verfügbar und darf gerne weiterverbreitet werden.

Die Goethe Uni Law Clinic wird digitalisiert – jedenfallsin einem wichtigen Kernbereich unserer Tätigkeit, demAnlegen und Führen der Fallakten. Die detaillierteDokumentation des Sachverhalts ist entscheidend füreine qualitativ hochwertige Rechtsberatung. Eineeinheitliche und übersichtliche Aktenführung erleichtertdie Abstimmung zwischen den Beratern und ermöglichtdie Qualitätssicherung. Und schließlich liegt in denAktenarchiven auch ein Erfahrungsschatz, der sich inJahren der Rechtsberatung innerhalb einer Law Clinicansammelt.

Bisher erfolgte die Sammlung fallbezogener Daten,Unterlagen und Gutachten in der traditionellen Form desphysischen Aktenordners, doch seit Ende Mai steht derGLC eine nützliche Software zur Verfügung, welche alldiese Funktionen auf einer einheitlichen Plattformvereinigt. Das Ausdrucken von E-Mails, Herumtragenvon Heftern und mit Loseblattsammlungen gefüllteRegalmeter gehören damit der Vergangenheit an Einengagiertes Team um den Programmierer DominikWalser hat das Akten- undOrganisationsverwaltungsprogramm mit demeinprägsamen Namen Law&Orga entwickelt. DieSoftware ist speziell auf die Bedürfnisse einer RLCzugeschnitten, indem sie eine übersichtliche Struktur zurAktenführung bietet, den Nutzer*innen einendezentralen Zugang ermöglicht, und sich dabei am Vier-Augen-Prinzip orientiert.

Law&Orga unterstützt das zuständige Berater*innen-Team durch den gesamten Gang des Falles, angefangenmit dem Erstgespräch.

Das vorgefertigte Protokoll innerhalb der Akte stelltsicher, dass die wesentlichen Informationen zuKlient*in und Sachverhalt festgehalten werden. Imweiteren Verlauf der Beratung kann die Aktejederzeit und von jedem mobilen Endgerät ausweitergeführt werden, wodurch eine dezentraleBearbeitung ermöglicht wird. Die für den Fallrelevanten Dokumente wie etwa Scans undSchriftsätze lassen sich als Dateien in die virtuelleAkte hochladen, weiterhin besteht eine Chat-Funktion für die Kommunikation zwischen denBerater*innen. Besonderes Gewicht liegt dabei aufdem Datenschutz: Zugang zu der Akte und allen inihr gespeicherten Dokumenten haben jeweils nur diebeiden zuständigen Berater*innen.

Darüber hinaus dient das Programm als Cloud-Speicher, der sich in verschiedene Ressorts undentsprechende Berechtigungen aufgliedern lässt. Sokönnen etwa Formulare für die Beratung undMaterialien der Fallübung ebenso wie interneDokumente des Orga-Teams den entsprechendberechtigten Nutzern zugänglich gemacht werden.

Mit Law&Orga wurde die Infrastruktur der GLCdurch eine effiziente und praktikable Anwendungergänzt, die unsere Aktenführung undDateiverwaltung bersichtlicher gemacht undveareinheitlicht hat. Als GLC danken wir allen an derEntwicklung Beteiligten für diese hilfreicheErgänzung zu unserer Arbeit!

Aktenführung mit Law&OrgaNiels Aurand

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Leben oder Sterben Die Goethe Law Clinic (GLC) diskutierte zur Seenotrettung imMittelmeer

Maria Martha Gerdes

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Warum Seenotrettung?

Das Thema Seenotrettung im Mittelmeer ist ein hochemotionales, komplexes und sehr aktuelles Thema.Wie die Statistik von Operational Data Portal von UNHCR (Stand 31.12.19) zeigt, erreichten 2019insgesamt 125,451 Menschen die Außengrenzen Europas über den Meer- und Landweg. Davon gelangten102,296 Menschen über den Seeweg nach Italien, Griechenland, Spanien, Zypern und Malta. Seit Januar2014 bis Stand 3.12.2019 wurden 19,042 Tote und Vermisste beklagt.

Das Thema sorgte für einige Schlagzeilen und viel Aufregung im Sommer 2019: Angefangen mit MatteoSalvinis radikaler Außenpolitik, im Zuge dessen die italienischen Häfen dichtgemacht wurden und u.a. diedeutsche Kapitänin der Sea Watch 3, Carola Rackete, in Lampedusa festgenommen wurde, bis hin zu einemkurzen Moment der Hoffnung, endlich ein Schritt in Richtung europäische Lösung, als das Vorabkommenvon Malta am 23. September 2019 durch Italien, Deutschland, Frankreich und Malta ausgearbeitet und beider EU-Kommission vorgelegt wurde. Dabei geht es um die Umverteilung der die Außengrenzen von Italienund Malta erreichten Menschen auf die Mitgliedstaaten. Die darauffolgende Tagung derInnenminister*innen in Luxembourg Anfang Oktober, die zum Ziel hatte zusätzliche Länder für den Plan zugewinnen und genauere Verteilungsquoten festzusetzen, scheiterte. Es erklärten sich keine weiterenLänder, außer Deutschland und Frankreich, bereit Menschen aufzunehmen. Als dann das EU-Parlament mitknapper Mehrheit eine Resolution ablehnte, die mehr Rechte für NGOs bei der Seenotrettung geforderthätte und kurz danach Aufnahmen der deutschen Rettungsorganisation Sea-Eye vom Rettungsschiff der„Alan Kurdi“ durch das Internet kursierten, auf denen zu sehen war, wie libysche Milizen Waffengewaltgegen Seenotretter*innen anwendeten, war die Frustration groß.

Wir wollten die Hintergründe der ganzen Debatte besser verstehen. Darf ein Land seine Häfen verschließenund Kapitäne beim Einlaufen hindern? Welche Rolle nehmen staatliche Akteure, wie z.B. die GrenzagenturFRONTEX, bei der Seenotrettung im Mittelmeer ein? Was fühlt und sieht man, wenn man als Kapitän*inauf einem Rettungsschiff hunderte von Menschen aus dem Wasser fischt und was sagt eigentlich dieitalienische Bevölkerung zu dem Thema? Für die Diskussion hatte die Goethe Law Clinic, organisiert undmoderiert durch mich, vier Referent*innen eingeladen, die aus unterschiedlichen Perspektiven das Themabeleuchteten.

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Völkerrechtliche Pflichten

PD Dr. Claudia Hofmann, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt imSozialrecht von Prof. Astrid Wallrabenstein an der Goethe-Universität vertritt, stellte in der Rolleals Völkerrechtlerin in ihrem Beitrag u.a. die völkerseerechtlichen Grundlagen dar. Die Pflichteines Kapitäns/einer Kapitänin Menschen in Seenot zu retten, ist in diversen völkerrechtlichenAbkommen normiert, allerdings adressiert an die Staaten. Diese müssen eine entsprechendeRegelung in ihrem nationalen Recht aufsetzen. Schwierig wird es dann, wenn es um die Fragegeht, ob die Küstenstaaten gezwungen werden können, die Rettungsschiffe einlaufen zu lassen.Hofmann differenzierte dabei zwischen völkerrechtlichen Pflichten der Staaten und derPflichten, die Kapitäne haben, wenn Menschen gerettet wurden. Laut Hofmann können Staatenaufgrund ihrer Souveränität nicht gezwungen werden Schiffe in ihren eigenen Häfen einlaufenzu lassen oder Menschen an Land zu nehmen. Sie sollen allerdings die Kapitäne dabeiunterstützen die Geretteten zu einem sog. „place of savety“, einem sicheren Hafen zu bringen unddiesen Weg koordinieren. Dem sog. harten Völkerrecht (verbindliches Völkerrecht) ist keinePflicht der Kapitäne zu entnehmen die Geretteten in einen sicheren Hafen zu bringen, allerdingsist im sog. weichen Völkerrecht (nicht verbindliches Völkerrecht) eine solche Pflicht formuliert.Was ist ein „Place of savety“, diese Frage ist auch im Völkerrecht sehr umstritten. Hofmannschloss ihren Beitrag mit der Aussage, dass in einigen Bereichen das Völkerrecht alsRechtfertigung von Ausgrenzung herangezogen werden könne. Eingrenzung werdedemgegenüber als Akt des guten Willens dargestellt, für den es im Völkerecht aber keineHandlungspflicht gäbe auf deren Einhaltung die Betroffenen einen Anspruch hätten.

Maximilian Pichl, der u.a. an der Goethe-Universität forscht, sprach über die staatlicheVerantwortung bei der Seenotrettung. Dabei ging er vor allem auf den Auftrag, die Struktur unddie Entwicklung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache FRONTEX ein.FRONTEX habe sich von einer ursprünglichen Küstenwache hin zu einerGefahrenabwehrbehörde entwickelt, die über enormes Wissen hinsichtlich der Küstensituationverfüge. Pichl stellte die These auf, dass aufgrund dieses Wissens und der intensivenÜberwachung des Mittelmeers eine pro aktive Verpflichtung für FRONTEX entstehe, Menschenin Seenot zu retten.

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Zivile Retter*innen springen

Ein Als dritter Referent erzählte FriedholdUlonska, der als Kapitän seit März 2016auf diversen Rettungsschiffen von NGOs,wie der Sea Eye oder Lifeline,Rettungseinsätze gefahren ist, über denAblauf und die Herausforderungen beiden Einsätzen. Nachdem die staatlichorganisierte Rettung ausblieb, sahen sichvermehrt zivile Retter*innen gezwungenzu handeln. Für diese sind laut Ulonskaentscheidend, dass möglichst vielenMenschen in Not geholfen und einmenschenwürdiges Dasein ermöglichtwerden kann. Was den Ablauf angehterzählte er uns, dass die Rettungsschiffeca. 30 Seemeilen vor der Küste Libyensumherfahren, um die geflüchtetenMenschen aus den völlig überfüllten undschlecht ausgestatteten Booten zu retten.Seit Sommer 2018 erfahren die privatenSeenotretter*innen dabei keineUnterstützung mehr durch die italienischeSeenotrettungsleitstelle MRCC in Romund auch nicht durch militärischeSuchflugzeuge, die vorher die Rettung mitkoordiniert hatten. Auf denRettungsschiffen angekommen, werdendie Geflüchteten erstmals seit langer Zeitwieder wie Menschen behandelt.Statistisch gesehen befinden sich etwa60% Männer und 40% Frauen unter denGeretteten, davon sind 40% Kinder undJugendliche.

Für die zivilen Retter*innen ist klar, dass die Menschennicht nach Libyen zurückgebracht werden können. Esbleibt also nur der Weg nach Europa. Prof. Dr.Christopher Hein beendete mit seinem Beitrag denersten Teil der Veranstaltung und leitete die Diskussionein. Hein unterrichtet Asyl- und Migrationsrecht an derLUISS Universität in Rom. Er hat 1990 den ItalienischenRat für Flüchtlinge (CIR) gegründet und war seitdem bis2015 Direktor dieser nichtstaatlichen Einrichtung. Inseinem Beitrag sprach er über die Entwicklung derSeenotrettungspolitik in Italien von 2013 bis heute undmögliche Lösungsansätze innerhalb der EU. Dabeierinnerte er daran, dass Salvinis radikale Politik dergeschlossenen Häfen von 60% der Menschen in Italiengetragen wurde. Ist Seenotrettung also überhauptgewünscht? Im Rahmen der Diskussion warnte Heinnachdrücklich vor dem Faschismus in Italien. DieGrundfrage beim Thema Seenotrettung bleibt laut Hein:Wie schafft man sichere Zugangswege nach Europa?

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Die Veranstaltung wurde von der Medientechnik der Goethe-Universität professionell aufgezeichnet und kann unterfolgendem Link aufgerufen werden: https://video01.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/fe811a8df41f47e8885c53e748f8e6721d

Am 5.12.2019 veranstaltete die Goethe Law Clinic unter der Leitung von Maria MarthaGerdes und Sebastian Röder eine Podiumsdiskussion zu dem relevanten undhochumstrittenen Thema der Seenotrettung. Die Moderation durch Maria Gerdes sowiehochqualifizierte Vorträge und Erfahrungsberichte namhafter Referenten sollten diePodiumsdiskussion ausgestalten.

Was meint Seenotrettung im Mittelmeer überhaupt? Und warum resultiert daraus ein solchmassives Problem und Diskussionspotential, insbesondere innerhalb der EuropäischenUnion? Menschen retten Menschen, die in Seenot geraten, vor dem Ertrinken. Es geht umLeben und Tod. Die Pflicht Menschen in Seenot zu retten, leitet sich aus der maritimenTradition ab und ist Völkergewohnheitsrecht. Etwaige Regelungen ergeben sich aus demInternationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS),dem Internationalen Übereinkommen über Seenotrettung und dem UN-Seerechtsübereinkommen. In Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens heißt es:

"Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes, soweit derKapitän ohne ernste Gefährdung des Schiffes, der Besatzung oder der Fahrgäste dazuimstande ist, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten."

In welcher Situation von Seenot ausgegangen wird, ist rechtlich nicht vollends definiert.Grundsätzlich liege es aber im Ermessen des Kapitäns, wann von Seenot die Rede ist. Sindbeispielweise Boote überfüllt oder gelangen die Menschen auf dem Schiff ohne Hilfe vonaußen nicht in Sicherheit, kann in der Regel von einer Seenot ausgegangen werden. Klar ist,dass Gerettete in einen sicheren Hafen gebracht werden müssen. Jedoch seien dieKüstenstaaten durch ihr Hoheitsrecht nicht verpflichtet die Betroffenen an Land zu lassen.Somit bestehe hinsichtlich des Kapitäns kein Recht darauf, Zugang zu dem Land zu erlangen.Dagegen könnte das Nothafenrecht angebracht werden, welches allerdings kein absolutesRecht darstellt. Bereits an dieser Stelle wird die Komplexität hinsichtlich des Rechts aufSeenotrettung deutlich. Natürlich ist die Rettung von Menschen in Not eine Pflicht jedes/rKapitän*in. Dennoch mussten Seenotretter*innen, seit der Schließung der italienischen Häfendurch die Regierung, häufig unzählige Wochen darauf warten, einen Hafen ansteuern zukönnen. Der weltweit bekannte Fall von Carola Rackete basierte auf der Entscheidung desitalienischen Innenminister Salvini. Sie widersetzte sich dem Verbot Italiens und steuerte mit40 Flüchtlingen an Bord der „SeaWatch 3“ in den Hafen von Lampedusa. Daraufhin wurdesie in Italien festgenommen. Dies ist nur ein Beispiel für die prekäre Lage und die rechtlicheUngewissheit.

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Nachbericht zur PodiumsdiskussionNachbericht zur Podiumsdiskussion„Seenotrettung – Leben oder Sterben“„Seenotrettung – Leben oder Sterben“Philomena BaafourPhilomena Baafour

Die Zahlen zeigen, dass die Anzahl der Geflüchteten über den Seeweg sich verringern. Vieleführen dies darauf zurück, dass der Rückgang unter anderem auf das Verhalten derlibyschen Küstenwache zurückzuführen sei. 2019 wurden vermehrt flüchtige Menschenabgefangen und auf direktem Wege nach Libyen zurückgebracht. Wiederum stellt sich dabeijedoch die Frage, ob die Rückführung nach Libyen möglicherweise eine Rechtswidrigkeitdarstellt, da es sich bei Libyen nicht um einen „sicheren Ort“ handle. Im September 2019wurde zwischen Deutschland, Frankreich, Italien und Malta eine Übergangslösung in Formeines Verteilungsmechanismus geschaffen. Danach sollen betroffene Geflüchtete innerhalbweniger Wochen auf die teilnehmenden EU-Staaten verteilt werden. Dies ändere jedochnichts daran, dass das Dublin-Verfahren überarbeitet werden müsse.

Die Podiumsdiskussion wurde von Frau PD Dr. Claudia Hofmann eröffnet, die den Lehrstuhlfür Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Sozialrecht von Prof. Astrid Wallrabenstein ander Goethe Universität Frankfurt am Main vertritt. Der Beitrag von Frau Hofmannbeleuchtete die Thematik der Pflicht zur Seenotrettung unter den völkerrechtlichenGesichtspunkten. Dabei spielten Aspekte wie die „Sichere-Hafen-Problematik“, das Non-Refoulement-Gebot sowie Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eineRolle. Maximilian Pichl folgte mit seinem Input zu FRONTEX, wobei er den Auftrag, dieStruktur und Entwicklung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwachegenauer erläuterte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Politikwissenschaftarbeitete Pichl als rechtspolitischer Referent für die Menschenrechtsorganisation PRO ASYLe.V. Innerhalb seiner Forschungen fokussiert er sich hauptsächlich auf die KritischeRechtstheorie, das Flüchtlings- und Migrationsrecht sowie Polizeirecht. Anschließendbereicherte Friedhold Ulonska mit Berichten über eigene Einsätze, unter anderem bei derSeaWatch, die Podiumsdiskussion. Er ist regelmäßig als Kapitän der Seenot-Rettungsschiffean Bord. Abgerundet wurde der erste Teil der Veranstaltung, der den Referenten Platz füreinen 15-minütigen Beitrag bot, mit dem Input von Prof. Dr. Christopher Hein. Hein ist imAsyl- und Migrationsrecht tätig, lehrt an der LUISS Rom und ist als Berater des italienischenFlüchtlingsrates beschäftigt. In seinem Beitrag wurde über die aktuellen politischenEntwicklungen in Italien und mögliche Lösungsansätze innerhalb der EU berichtet.Imzweiten Teil der Veranstaltung konnten Fragen gestellt und diskutiert werden. DieReferenten hatten sich mit der komplexen Frage aus dem Publikum auseinanderzusetzen,wann es sich denn um einen aus dem Seerecht abgeleiteten sicheren Ort handelt.

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Die Geflüchteten sollen laut Seerecht an einen sicheren Ort gebracht werden, eine genauereDefinition des „sicheren Ortes“ bleibt jedoch ungeklärt. Aufgrund der praktischen Relevanz stelltesich im Rahmen der anschließenden Diskussion auch die Frage nach der Einschätzung des „EU-Türkei-Deals“. An dieser Stelle verweist Pichl auf die Externalisierungspolitik und derenEntwicklung, wobei er von einer immer intensiveren „inneren Autorität“ der externen Länder wieLibyen und der Türkei berichtet. Daraus resultieren laut Pichl die ansteigenden Asylanträge aus derTürkei.

Die Externalisierungspolitik der vergangenen Jahre habe eine massive negative Auswirkung unteranderem auf die globale Demokratie und die Menschenrechte. Zudem seien die Umstände inGriechenland verheerend und menschenrechtlich ein Desaster, so Pichl. Eine weitere Frage richtetsich direkt an Prof. Dr. Christopher Hein. Sie betraf die Innenpolitik Italiens nach dem AusscheidenSalvinis. Hein erkenne eine Veränderung des Klimas, der Sprache und der Medien innerhalb desLandes.

Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass mit Luciana Lamorgese nun eine Innenministerin imAmt sei, die rassistische Gewalt nicht, wie Salvini zuvor, öffentlich gutheiße. Trotz dessen warnteHein eindrücklich vor dem Faschismus in Italien. Die EU stehe in der Pflicht diese Gefahr so gut esgeht zu unterdrücken. Gerdes fragte nach einem möglichen Recht bzw. Anspruch, ein Schiff in denHafen einlaufen zu lassen. Frau Hofmann antwortete, dass, abgesehen von den vulnerable groups,völkerrechtlich gesehen keine Verpflichtung für die Staaten bestehe, Menschen einreisen zu lassen.Vielmehr basiere die Aufnahme von Geretteten auf einem guten Willen, wobei Hofmann auf denMalta-Pakt hinweist. Ulonska steigt an dieser Stelle in die Diskussion ein und schildert eine gewisseUnsicherheit von Kapitänen, die juristisch gesehen meist keinerlei Hintergrundwissen haben undbezieht sich auch auf den Fall Rackete, die sich bei ihrem Verhalten auf das Nothafenrecht berufenhabe. Zudem sei laut Ulonska zu bedenken, dass bereits nach wenigen Tagen einige der GerettetenSuizidversuche begehen würden und es zwischen den Menschen oftmals zu Spannungen käme. Nach der etwas mehr als zweistündigen Podiumsdiskussion und zahlreichen informativenBeiträgen sowie wissbegierigen Fragen aus dem Publikum ist klar: Die Staaten Europas stehen inder Pflicht, ein gemeinsames europäisches Seenotrettungsprogramm zu erarbeiten. Leben oderSterben? Es gibt kein „oder“!

Austausch-Workshop "Flucht- und Migrationsrecht wirksam vermitteln"

am 17. und 18.02.2020 HamburgVerena Veeckman

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Die Refugee Law Clinic der Universität Hamburg startete ein Projekt zur Erarbeitung einesTeaching Manuals, das die best practices in der Law Clinic-Lehre erarbeiten soll. Im Zuge desProjekts kamen Lehrende und Organisator*innen verschiedener Law Clinics zum Austausch-Workshop „Flucht- und Migrationsrecht wirksam vermitteln“ zusammen, um sich über dieLehre in und durch Law Clinics auszutauschen. Nach der Vorstellung des Projekts begann derzweitägige Workshop mit dem Zusammentragen der Leitlinien wirksamer Lehre und derdidaktischen Herausforderungen in der RLC-Ausbildung. Gefolgt wurde dies von einervergleichenden Übersicht der Ausbildungskonzepte verschiedener Refugee Law Clinics inDeutschland und einem Vortrag zu rechtsdidaktischen Impulsen für kompetenzorientierteFormate in der RLC-Ausbildung von Prof. Judith Brockmann vom Zentrum fürrechtswissenschaftliche Fachdidaktik Hamburg. Im Weiteren stellten die Vertreterverschiedener Law Clinics Teile ihrer Ausbildungskonzepte vor. Es wurden Lehrmethoden fürFachwissen, etwa das eigenständige Erarbeiten von Verfahrensstrukturen mit Flashcards,Normenvergleich bei Gesetzesänderungen und die Bildung von Expert*innengruppen zurErarbeitung spezieller Themenbereiche vorgestellt. Aus den verschiedenen Austausch- undDiskussionsrunden ergab sich, dass die Vermittlung von Fachwissen durchaus als wichtigangesehen wird, dass aber andere Lernziele wie etwa Beratungskompetenz, das eigeneRollenverständnis, kritisches Denken und Selbstreflexion als wichtiger empfunden werden.Während der Ausbildung wird beispielsweise versucht, dies durch Beratungssimulation undanschließend während der Beratungstätigkeit durch geleitetete Supervision und Reflexion zuvermitteln. Die Goethe-Uni Law Clinic trug mit einem Input zum Thema Ausbildung vonMultiplikator*innen durch Street Law Workshops zu dem Austauschworkshop bei.

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Tagungsbericht "Frei und Gleich an Würde und Rechten"

30.01.2020, Gießen

von Verena Veeckman

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Unter dem Titel „Frei und Gleich an Würde undRechten“ veranstaltete die Uni Gießen im Januar eineTagung zum Thema Menschenrechte in der Praxis desMigrationsrechts. Der Titel stammt aus Artikel 1 derAllgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der heißt:„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde undRechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissenbegabt und sollen einander im Geiste derBrüderlichkeit begegnen.“ Wie es sich aber mit demGeiste der Brüderlichkeit verhält, wenn es sich beidiesen Menschen um Migrant*innen handelt, wurde inden diversen Plenarvorträgen und Workshopsbehandelt. Zunächst stellte Prof. Dr. Marei Pelzer(Hochschule Fulda) die Diskrepanz zwischen demMenschenrechtsschutz von Migrant*innen vor Gerichtund in der Praxis dar. Aufgeführt wurden etwa dieBundesverfassungsgerichtsentscheidung zurAnpassung der Leistungen aus dem AsylbLG (1 BvL10/10), die eine migrationspolitische Relativierung derMenschenwürde in Form des menschenwürdigenExistenzminimums verbietet. Dem gegenübergestelltwurde die Praxis nach der Entscheidung desBundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen imSozialrecht (1 BvL 7/16), welche Sanktionen aus demSGB II weitgehend als mit der Menschenwürdeunvereinbar erklärt. Diese Entscheidung zuexistenzsichernden Leistungen des SGB II findet inder Praxis aber keine Anwendung auf Sanktionen imAsylbLG, obwohl es sich auch hier um Leistungen derExistenzsicherung handelt, da die Sanktionsgründeandere sind. Die kontinuierlichen Zurückweisungen anden Grenzen Kroatiens und Ungarns wurden imKontrast zu den Entscheidungen des EGMR zu Push-backs betrachtet. Hier hatte der EGMR dieZurückweisung nach Libyen durch Italien imMittelmeer (27765/09) sowie die Zurückschiebungnach Marokko aus den spanischen Exklaven ohneVerfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit(8697/15; 8675/15 Urteil vom 03.10.17) gerügt.[1]

Thematisiert wurde hier auch, dass Deutschland,auch nach den Entscheidungen des EuGH zurräumlichen Trennung vonStraf- und Abschiebehaft(C-474/13; C-473/13), es durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz explizit weiterhin ermöglicht,Abschiebehäftlinge in Strafanstaltenunterzubringen. Im zweiten Plenarvortrag stellte Dr.Sylvie Da Lomba (University of StrathclydeGlasgow) in ihrem Vortrag „Humanising the EU’sMigration Policy and Recognising IrregularMigrants‘ Humanity“ ihre Erwägungen zureuropäischen Migrationspolitik vor.[2] Ihre Prämisseist, dass die Migrationspolitik der EU nichtzweckmäßig ist und nicht zweckmäßig sein kann,weil und solange sie Migrant*innen und Migrationentmenschlicht. Die EU-Migrationspolitik habebisher Migration nicht als grundlegendesmenschliches und universelles Phänomenanerkannt. Die Problematisierung undKriminalisierung der Migration und der irregulärenMigrant*innen zeige, dass die EU-Migrationspolitikwenig Augenmerk auf den Menschen an sichrichtet. Sie fordert ein radikales Umdenken dadurch,dass eine Vulnerabilitätsanalyse implementiertwerden soll, bei der der Mensch im Mittelpunktsteht. Hierbei sei aber zu beachten, dassVulnerabilität nicht mehr negativ konnotiertwerden darf sondern als grundsätzlich menschlicherkannt werden muss und nicht zur Unmündigkeitder Betroffenen führen darf. Im Anschluss an diePlenarvorträge fanden einzelne Kleingruppen-Workshops statt, die die Themen Dublin-Verfahren,Verfahrensrecht, Abschiebehaft, EU-Hotspots undDuldung im Zusammenhang mit Fragen derMenschenrechte behandelten. Schließlich endete dieTagung mit einer Podiumsdiskussion zum Thema:„Ist Flüchtlingsarbeit Menschenrechtsarbeit?“

[1] Spanien hatte die Weiterleitung der Fälle an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragt, der schließlich entschied,die Zurückschiebungen verstoßen nicht gegen die EMRK, sofern die Einreise bewusst über nicht legale Wege erfolge.EGMR, Urteil vom 13.02.2020 - 8675/15; 8697/15[2] Paper zum Vortrag::https://pureportal.strath.ac.uk/files/96389912/De_Lomba_2020_Humanising_the_EU_migration_policy_recognising_irregular_migrants_humanity.pdf

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RLC Regionaltreffen SüdJasmin Zschieschank und Noel Berhane

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Geplant war, dass das Regionaltreffen der RLCSüd vom 05. bis zum 07. Juni im TagungshausWeingarten stattfinden sollte. Dieses Jahrmusste die Tagung aufgrund der Corona-Pandemie jedoch online stattfinden. Das hattejedoch zum Vorteil, dass deutschlandweitRLCs die Möglichkeit hatten, an der Tagungteilzunehmen. So haben über zehn Law Clinicsan der Online-Tagung teilgenommen. Im Fokusstanden dabei die Ausbildungs- undBeschäftigungsduldung, sowie Solidarität inEuropa und sprachliche Gewalt gegenMigrant*innen. Decriminalising Solidarity Lía Durán Mogollón stellte zunächst dasTransSol Projekt vor. Das TransSol Projektstartete 2015 und ist ein Forschungsprojekt,welches sich mit Solidarität in Europa in denBereichen Behinderung, Migration undArbeitslosigkeit befasst. Dort wurden unteranderem Meinungen, Netzwerke im Hinblickauf Solidarität untersucht und Bedingungenfür individuelle und kollektive Solidaritätnäher erforscht. Daran beteiligt waren achteuropäische Universitäten und eine NGO. Besonders ging Frau Durán Mogollón dabeiauf die „kollektive Solidarität“ ein. Gemeintsind damit vor allem Organisationen, die sichmit Solidarität beschäftigen und sich gezieltfür mehr Solidarität einsetzen. Außerdem ginges um die Entkriminalisierung der humanitärenArbeit. Hier wurde besonders der Fall von dreispanischen Feuerwehrleuten thematisiert,denen 2018 in Griechenland vor Gerichtverbotener Transport von Menschen ohneEinreiseerlaubnis vorgeworfen wurde, nachdemsie vor Lesbos Flüchtlinge aus dem Meerretteten.

Formen sprachlicher Gewalt gegenMigrantinnen und Migranten Im Rahmen dieser Präsentation von FrauProf. Dr. Silke Jansen wurde besprochen, wiesich Gewalt und Diskriminierung gegenMigrant*innen auch in Worten ausdrückenkann. Außerdem wurde sehr anschaulichaufgezeigt, wie unterschiedlich Aussagenaufgenommen werden können, abhängigdavon, wer sie aussendet und wer sieempfängt, an wen sie ursprünglich adressiertwaren und welche Herkunft die Betreffendenhaben. Anhand von Beispielen wurden dannGespräche analysiert, worauf später in „BreakOut Rooms“ in kleinen Gruppen nähereingegangen werden konnte. Bei der Analyseging es auch darum, wo die analysiertenKonversationen stattfinden können. Eshandelte sich um Szenarien, die unteranderem das BAMF, die Polizei oder auch dieGLC-Beratung miteinbezogen. Nationale und internationale politischeEntwicklungen und deren Auswirkungen aufMigration und Rechtsberatung Dr. Michael Maier-Borst vom Amt derIntegrationsbeauftragten derBundesregierung stellte unter diesemTagungspunkt die rechtlichen und politischenEntwicklungen im In- und Ausland vor undstellte diese in Verbindung mit Migration undRechtsberatung. Dabei stellte er fest, dass dieBundesländer sich dem Flüchtlingsrechtdurchaus verbunden fühlen, es aber immerwieder innerpolitische Verwerfungen überden Umgang mit eben diesem gibt. DieserUmstand macht es den Law Clinics oftschwer, sicher zu beraten und klare Aussagenüber die Praxis der Ämter zu treffen.

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Morgenimpulse Auch dieses Jahr wurde die Tradition derMorgenimpulse fortgeführt. Dies geschahSamstag- und Sonntagmorgen via E-Mail. Beiden Impulsen handelte es sich um zweiKurzgeschichten, die die aktuelle Corona-Lage,die besonderen Umstände der Tagung undWege zur Problemlösung thematisierten. DieserBrauch war auch auf digitalem Wege eineschöne Art, den Tag zu beginnen und lud dazuein, sich bereits vor dem Beginn der Tagung einpaar Gedanken zu dem bereits gehörten zumachen.

Open Space

Neben den Vorträgen wurde denTeilnehmenden die Möglichkeit geboten, imVorfeld eigene Themenpunkte zumgemeinsamen Austausch vorzuschlagen. ZurDiskussion stand hierbei eingangs dieorganisatorische sowie inhaltlicheAusgestaltung von Beratungen in Covid-19-Zeiten; auch unter datenschutzrechtlichenAspekten. Eine einheitliche Lösung konnte zwarnoch nicht gefunden werden, soll aberangestrebt werden. Ein weiteres Thema war derallgemein zu verzeichnende Rückgang derKlienten seit der Covid-19-Pandemie, trotz derMöglichkeit, über Video oder Telefon zuberaten. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung –Aktueller Gesetzesstand Einen Einblick in die aktuelle Rechtslage derAusbildungs- und Beschäftigungsduldung gabTobias Luze, Rechtsanwalt und Mitglied derRLC Konstanz. Das am 1. Januar 2020 in Kraftgetretene Gesetz über Duldung beiBeschäftigung und Ausbildung soll in § 60cAufenthG die Ausbildungsduldung einheitlichregeln. Neu ist, dass auch Berufsausbildungenin Assistenz- und Helferberufen umfasst sind.Zudem soll gut integrierten erwerbstätigenGeduldeten, die ihren Lebensunterhalthierdurch sichern können, die neueBeschäftigungsduldung eine Bleibeperspektiveeröffnen.

Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung imWiderstreit der Interessen Abschließend fand eine Podiumsdiskussionsowie Fragerunde mit demBundestagsabgeordneten der FDP, BenjaminStrasser, dem Geschäftsführer der ids Holdingsowie Mitglied der Unternehmer-Initiative„Bleiberecht durch Arbeit“ Markus Winter,Mitglied des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg Seán McGinley sowieRechtsanwalt und Mitglied der RLC KonstanzTobias Lutze unter dem Thema „Ausbildungs-und Beschäftigungsduldung“ statt. MarkusWinter beklagt, dass in seinem Betrieb gutintegrierte Ausländer oft trotz Beschäftigungabgeschoben werden. Hier forderte er eineschnelle und praxisorientierte Anpassung desdeutschen Aufenthaltsrechts. Strasser siehtähnliche Probleme wie Winter. Er wähltallerdings einen anderen Ansatz, indem er sichfür das Einführen einesEinwanderungsgesetzbuchs ähnlich dem SGBam Vorbild Kanadas und Australiensausspricht. Einig waren sich die Referenten,dass pragmatischere Lösungen gefundenwerden müssen und auch nicht-höherqualifizierte Arbeitskräfte, die gutintegriert sind, nicht abgeschoben werdensollten.

Resümee

Resümierend bot die Tagung einenweitreichenden Einblick in die aktuellenVeränderungen der Rechtslage und dieAuswirkungen auf die Berater. EinePräsenzveranstaltung kann diese dennoch nichtersetzen; zumal persönlich ein intensivererAustausch innerhalb der verschiedeneneinzelnen RLCs möglich gewesen wäre.

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In diesem Semester haben wir unser Ausbildungskonzept überarbeitet und eine Umfrage unteraktiven und ehemaligen GLC-Berater*innen zur GLC-Ausbildung gestartet. Hierdurch wollten wirinsbesondere in Erfahrung bringen, wie wichtig unseren Berater*innen die Verzahnung der GLC-Ausbildung mit dem Schwerpunktbereichsstudium ist und welche Angebote die GLC-Ausbildung fürEuch attraktiv machen. Wir danken allen Berater*innen für die Teilnahme an der Umfrage undmöchten die Ergebnisse kurz zusammenfassen. Besonders aufschlussreich war für uns die Frage, wiehilfreich unsere Berater*innen die einzelnen Veranstaltungen der GLC-Ausbildung für dieBeratungstätigkeit ansehen. So bewertete ein Großteil der Berater*innen die Fallübung als sehrhilfreich. Wer einen Street Law-Workshop selbst gehalten hatte, empfand dies in den meisten Fällenals sehr hilfreich. Berater*innen der älteren Jahrgänge schätzten Praktika im Migrations- oderSozialrecht ebenfalls als sehr hilfreich ein. Für die Gestaltung unseres neuen Ausbildungskonzeptsnehmen wir daher mit, dass wir die praktischen Elemente in der GLC-Ausbildung verstärkenmöchten. Hierzu zählt auch der bereits im vergangenen Wintersemester erprobte Einsatz vonTeilnehmer*innen des aktuellen Ausbildungsjahrgangs als Junior-Berater*innen. Die Umfragebestätigt uns in diesem Experiment, indem zwei Drittel der Junior-Berater*innen angaben sich fürihre erste Sprechstunde sehr gut bzw. gut vorbereitet gefühlt zu haben. Während für dieTeilnehmer*innen der älteren Ausbildungsjahrgänge der Besuch vonSchwerpunktbereichsveranstaltungen verpflichtend war, sind diese Veranstaltungen für denaktuellen Ausbildungsjahrgang optional, wovon im vergangenen Wintersemester nur wenigeBerater*innen Gebrauch gemacht haben. Dennoch gab die Mehrzahl der aktuellenAusbildungsteilnehmer*innen an, Interesse am Besuch von Schwerpunktveranstaltungen imMigrations- und Sozialrecht zu einem späteren Zeitpunkt zu haben. Wir möchten daher den Besuchvon Schwerpunktbereichsveranstaltungen in einem gewissen Umfang als Teil der GLC-Ausbildungbeibehalten. Vor dem Hintergrund, dass jeder eine schwerpunktbereichsfremde Leistung einbringenkann, erscheint uns der verpflichtende Besuch einer Grundlagenveranstaltung zum Sozial- undMigrationsrecht als geeignete Lösung. Bei der Gestaltung des GLC-Ausbildungsprogramms ist unsEuer Feedback besonders wichtig! Das Uni-Team freut sich immer über Anregungen von denBerater*innen.

Umfrage zum AusbildungskonzeptJulian Seidl

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Im Juni war es mal wieder so weit. Rund 20 Interessierte, die im Rahmen des AWPProgramms qualifizierten Geflüchteten helfen sich an der Goethe Universität zu integrieren,haben sich versammelt, um das deutsche Sozialrecht für Geflüchtete kennenzulernen. DerWorkshop, den die Law Clinic anbietet, gibt einen Überblick über die Sozialleistungen, dieMenschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit beanspruchen können. Es wird über dieVoraussetzungen zum Erhalt von Sozialleistungen gesprochen sowie über Einschränkungenund Sanktionen der Leistungen. Auch wird thematisiert, was für Rechtsmittel demLeistungsempfänger zur Verfügung stehen, wenn Leistungen nicht oder aufgrundungerechtfertigter Sanktionen nicht ausreichend erbracht werden. Dass die Law Clinic solcheWorkshops für die AWP Buddies anbietet, hat sich bereits als kleine Tradition etabliert undist nichts neues mehr. Neu war jedoch, dass der Workshop nicht in einem Seminarraum,sondern coronabedingt auf Zoom stattfinden musste. Zwar kennt man sich nach diesemSemester als Student mit Zoom aus der Zuschauerperspektive bestens aus, als Vortragende/rsteht man jedoch vor ganz neuen Problemen und Fragen. Was ist zu tun, wenn dieInternetverbindung abbricht? Was ist, wenn meine Audioqualität zu schlecht ist? Wird sichüberhaupt jemand beteiligen und Fragen stellen, oder ist das über Zoom dafür einfach zuanonym? Glücklicherweise blieben diese anfänglichen Sorgen unbegründet.

Natürlich kommt einem ein Vortrag, den man über den PC hält, zunächst weniger persönlichvor und es ist schwieriger sofort einzuschätzen, wie die Teilnehmer das Gesagte aufnehmen.Dem wirkten die Teilnehmer des Workshops jedoch entgegen, in dem sie bereitwillig ihreKameras anschalteten und aktiv die kleinen Fallbeispiele beantworteten sowie Fragen stellten,sodass eine produktive und den Umständen entsprechend persönliche Lernatmosphäreentstehen konnte. So konnten wir gemeinsam die Leistungen nach dem AsylbLG und nachdem SGB II erarbeiten und es war eine lehrreiche und angenehme Veranstaltung für alleBeteiligten. Dementsprechend möchte ich mich an dieser Stelle insbesondere bei allenTeilnehmern für ihr Interesse an diesem wichtigen Themengebiet bedanken. Wir freuen unsüber jeden, der etwas über unsere Rechtsgebiete – das Sozialrecht und das Asylrecht –erfahren möchte, sodass auch weiter, egal ob digital oder irgendwann wieder persönlich,solche produktiven Street Law Workshops zustande kommen können.

Sozialrecht mit Sicherheitsabstandvon Lea Klein

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GLC in Zahlen

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von Fatima Nur Aygümüs Niels Aurand

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