Mess- und Kalibrierdienstleistungen HENSCHEL ... · Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 ....
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Mess- und Kalibrierdienstleistungen
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Henschel Antriebstechnik GmbH Henschelplatz 1, D-34127 Kassel
Akkreditiertes Kalibrierlabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Postfach 10 16 47, D-34016 Kassel Telefon: +49 561 801-6118 Telefax: +49 561 801-6911 Internet: http://www.henschel.de e-Mail: [email protected]
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bis 3000 N·m
Wir bieten Ihnen messtechnische Dienstleistungen, auf 3D-Koordinaten Messmaschinen,
ZEISS UPMC 850, mit integrierten Drehtisch
Leitz Reference 900, Messvolumen 2200x1200x900 mm
ZEISS Accura 20/42/15, Messvolumen 2000x4200x1500 mm und folgenden, weiteren Mess- und Kalibriereinrichtungen,
MAHR Optimar100, Messuhren, -Feinzeiger, -Fühlhebelmessgeräte-Kalibrierstand, DAkkS akkreditiert
Stahlwille, Drehmomentschlüsselkalibriereinrichtung bis 3000 N·m
DAkkS akkreditiert
ZEISS Abbé, Horizontal Längenmesser 500
ZEISS WMM, großes Messmikroskop, 2 Achsen digital
TEL 1000, Horizontal Längenmesser 1000 mm
RANK Taylor Hobson 300, Rundheitsmessgerät
MAHR / Perthen, Rauheitsmessgerät mit qualifiziertem Personal an.
Unser Angebot
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Anzeigende Messgeräte
1.1 Messschieber
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Maße in mm Preis pro Stück in € bis 150 10,00 > 150 - 300 15,00 > 300 - 500 20,00 > 500 - 1000 42,00 > 1000 - 2000 51,00
1.2 Tiefenmessschieber
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Maße in mm Preis pro Stück in € bis 150 10,00 > 150 - 300 15,00 > 300 - 500 20,00 > 500 - 1000 42,00 > 1000 - 2000 51,00
1.3 Höhenmessschieber
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Maße in mm Preis pro Stück in € bis 300 15,00 > 300 – 600 22,00 > 600 – 1000 35,00 > 1000 – 1500 71,00
1.4 Außen- und Innenschnelltaster
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € Alle Messbereiche 17,00
1.
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1.5 Innen-Feinmessgerät (Subito etc.)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 Separate Berechnung der Messuhr
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 18 31,00 > 18 - 60 45,00 > 60 – 160 50,00 > 160 – 400 72,00
1.6 Drehmomentschlüssel
Prüfung nach DIN ISO 6789
Max. Prüfbereich in N•m Preis pro Stück in € bis 400 26,00 > 400 – 700 32,00 > 700 – 1000 38,00 > 1000 – 2000 44,00
1.7 Schichtdickenmessgerät
Prüfung nach Herstellerangaben
Prüfbereich Preis je Sonde in € Alle Messbereiche 112,50
1.8 Folie für Schichtdickenmessgerät
Prüfung nach Herstellerangaben
Prüfbereich Preis pro Stück in € Alle Messbereiche 17,50
1.9 Richtwaagen / Wasserwaagen
Prüfung nach DIN 877 / DIN 2276
Max. Prüfbereich in mm/m Preis pro Stück in € 0,01 – 0,02 44,50 0,02 – 0,05 37,00 > 0,05 30,00
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1.10 Rahmenrichtwaagen
Prüfung nach DIN 877 / DIN 2276
Max. Prüfbereich in mm/m Preis pro Stück in € 0,01 – 0,02 47,00 0,02 – 0,05 41,50 > 0,05 34,50
1.11 Innenmessschraube (Sonderausführung), Spindelweg bis 25 mm
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Maße in mm Preis pro Stück in € bis 50 19,50 > 50 - 75 22,50 > 75 - 100 25,00 > 100 - 300 38,00
1.12 Universalwinkelmesser (analog, digital)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Anzeige Preis pro Stück in € 360˚ 14,00 Zusatzlineal 6,50
1.13 Gradmesser
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Anzeige Preis pro Stück in € 90˚ 7,50
1.14 Fühlhebelmessgerät
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 Genauigkeit DIN 2270
Messbereich in mm Preis pro Stück in € Bis 0,01 mm 13,00 Bis 0,002 mm 16,00
1. 15 Dickenmessgerät
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 Messuhr wird separat berechnet
Messspanne in mm Preis pro Stück in € Bis 50 mm 13,50 Mit integrierter Anzeige 23,00
1.16 Bügelmessschrauben (analog oder digital)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € bis 25 14,00 > 25 - 100 17,00 > 100 – 200 20,00 > 200 - 300 23,00 > 300 - 400 26,00 > 400 - 600 35,00 > 600 – 800 41,00 > 800 – 1000 51,00
1.17 Feinzeiger Bügelmessschrauben (mit integriertem Feinzeiger)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € bis 25 17,50 > 25 - 100 20,00 > 100 – 200 24,00
1.18 Bügelmessschrauben (mit auswechselbarer Messuhr oder Feinzeiger)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 Messuhr oder Feinzeiger wird separat berechnet
Messspanne in mm Preis pro Stück in € bis 25 15,00 > 25 - 100 18,50 > 100 – 200 23,50
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1.19 Einstellmaße für Bügelmessschrauben
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 100 9,50 > 100 - 300 12,00 > 300 - 500 14,00 > 500 - 1000 18,50
1.20 Einsätze für Gewindemessschrauben
Prüfung von Kimme und Kegel
Winkel Preis pro Stück in € 55˚ oder 60˚
11,50
Nur Attributprüfung 55˚ oder 60˚
2,50
1.21 Einstellmaße für Gewindeschrauben
Prüfung des Spitzenabstandes und Winkel von Kimme- und Kegeleinsätzen
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 100 26,00 > 100 - 200 34,50 > 200 – 300 40,50 > 300 – 400 45,00
1.22 Einbaumessschrauben (Spindelweg bis 25 mm)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € 50 17,50
1.23 Tiefenmessschraube (Spindelweg bis 25 mm)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 25 16,50 bis 100 21,00 bis 200 26,00
1.24 Verlängerungen für Tiefenmessschrauben
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618; entsprechend der DIN 863, Teil 2
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 100 5,50 > 100 - 200 6,50 > 200 – 300 8,00 > 300 – 400 9,00
1.25 Höhenmessschrauben
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 300 134,00 > 300 – 600 245,50 > 600 – 1000 342,00
1.26 Feinzeiger
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618; Genauigkeit DIN 879
Messbereich in μm Preis pro Stück in € Alle Messbereiche 13,00
1.27 Messuhr 0,01 analog
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € bis 5 10,00 > 5 - 10 12,00 > 10 - 30 15,00 > 30 - 50 19,00
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1.28 Messuhr 0,001 analog
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € 1 11,00 3 13,00 5 15,00
1.29 Messuhr großer Messbereich, analog
Prüfung nach Herstellerangaben oder nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € bis 30 17,50 > 30 – 50 20,00 > 50 – 100 22,50
1.30 Messuhr großer Messbereich, digital
Prüfung nach Herstellerangaben oder nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messspanne in mm Preis pro Stück in € bis 10 15,00 > 10 – 30 19,00 > 30 – 50 25,00 > 50 – 100 28,00
1.31 Messbrücke
Prüfung nach Herstellerangaben oder nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Brückenlänge in mm Preis pro Stück in € universell 9,00
1.32 Innenmessschraube mit 2-Punkt-Berührung
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 100 17,00 > 100 – 200 20,00 > 200 – 500 28,00 > 500 – 800 34,00 > 800 – 1000 46,00
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1.32 Innenmessschraube mit 3-Punkt-Berührung, Spindelweg bis 25 mm
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 Prüfung nur mit zugehörigem Einstellring
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 20 17,00 > 20 – 50 20,00 > 50 – 100 25,00 > 100 – 150 28,00 > 150 – 200 35,00 > 200 – 250 41,00 > 250 – 300 49,00
1.33 Verlängerung für Innenmessschrauben
Prüfung nach DIN 863 Teil 4, Toleranzfeld js 2
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 100 8,00 > 100 – 300 14,00 > 300 – 500 21,00 > 500 – 1000 26,00
1.34 Maßbänder (Stahlmaße, Rollbandmaße,….)
Prüfung gemäß DIN 6403 und in Anlehnung an EWG-Richtlinie 73/362/EWG Klasse I / II / III
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 200 2,00 > 200 – 500 3,00 > 500 – 1000 3,50 > 1000 – 2000 5,00 > 2000 – 5000 8,50 > 5000 – 10000 11,00 > 10000 – 20000 15,50 > 20000 – 30000 21,50 > 30000 – 50000 29,50
1.35 Arbeitsmaßstäbe (Form A und B)
Prüfung gemäß DIN 866
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 500 18,00 > 500 - 1000 34,00 > 1000 – 2000 70,00 > 2000 – 3000 92,00
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1.36 Lineale DIN 874
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 500 16,00 > 500 - 1000 34,00 > 1000 – 2000 39,00 > 2000 – 3000 72,00
1.37 Haarlineal DIN 876
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 200 9,00 > 200 – 500 14,00 > 500 – 1000 18,00
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Weitere Parallelendmaßsätze werden entsprechend der Anzahl der Endmaße berechnet.
Lehren und Maßverkörperung 2.
2.1 Parallelendmaße
Genauigkeit:: 0,I,II Werkstoff: Stahl, Hartmetall, Keramik Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 100 5,00 > 100 – 200 23,50 > 200 – 300 35,50 > 300 – 400 47,00 > 400 – 500 59,00 > 500 – 600 64,50 > 600 – 700 84,50 > 700 – 800 97,00 > 800 – 900 107,00 > 900 – 1000 122,50
Parallelendmaßsätze
Teile Preis pro Stück in € 32 147,00 47 216,00 87 400,00 111 510,50
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2.2 Flach-, Anschlag- und Haarwinkel (DIN 875)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 100 10,00 > 100 – 500 19,00 > 500 – 1000 42,00 > 1000 – 1500 51,00
2.3 Gewinde-, Gut- oder Ausschusslehrdorn, einseitig, metrisch, eingängig
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 5 8,50 > 5 – 20 7,50 > 20 – 50 8,50 > 50 – 100 11,50 > 100 – 300 15,00
2.4 Gewinde-, Gut- oder Ausschusslehrdorn, einseitig, eingängig
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Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in Zoll Preis pro Stück in € < ½“ 10,00 < 2“ 11,50 < 3“ 15,00
Withworth – Gewinde 55˚ Amerikanisches Standardgewinde (UN, UNC, UNF, UNFE) PG – Gewinde 80˚
2.5 Gewinde - Grenzlehrdorn, doppelseitig, metrisch, eingängig
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 5 17,00 > 5 – 20 15,00 > 20 – 50 17,00 > 50 – 100 20,00 > 100 – 200 29,00
2.6 Gewinde - Grenzlehrdorn, doppelseitig, eingängig
Withworth – Gewinde 55˚ Amerikanisches Standardgewinde (UN, UNC, UNF, UNFE) PG – Gewinde 80˚
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in Inch Preis pro Stück in € < ½“ 12,50 < 2“ 15,50 < 3“ 17,00
2.7 Gewindelehrdorne kegelig
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € > 4 - 20 33,50 > 20 – 40 45,50 > 40 – 90 54,00
2.8 Gewinde – Lehrring (Gut- oder Ausschussseite), metrisch, eingängig
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 4 - Anfrage - > 4 – 20 11,50 > 20 – 50 14,00 > 50 – 100 15,00 > 100 – 200 17,50
2.9 Gewinde – Lehrring (Gut- oder Ausschussseite), eingängig
Withworth – Gewinde 55˚ Amerikanisches Standardgewinde (UN, UNC, UNF, UNFE) PG – Gewinde 80˚
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in Inch Preis pro Stück in € < ½“ 11,50 < 2“ 14,00 < 3“ 16,00
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2.10 Gewinde – Lehrringe kegelig
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € > 4 – 20 48,50 > 20 – 50 54,00 > 50 – 90 67,50
2.11 Gewindegrenzrollenrachenlehren
Prüfung nach Herstellerangaben Prüfung nur in Verbindung mit den entsprechenden Einstelldornen
Messbereich in mm Preis pro Stück in e 2 – 20 11,00 > 20 – 50 12,00 > 50 – 150 13,50 > 150 – 200 17,50
2.12 Gewindesteigungslehren
Prüfung nach Herstellerangaben
Blattzahl Preis pro Stück in € je Blatt 2,00
2.13 Gewindemessdrähte
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Anzahl Preis pro Stück in € pro Satz von 3 Stück 18,00
2.14 Grenzlehrdorne (Gut – und Ausschussseite) DIN 2245
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 20 11,00 > 20 – 50 12,00 > 50 – 100 14,00 > 100 – 300 18,00
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2.15 Gut- oder Ausschusslehrdorn (einseitig)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 20 5,50 > 20 – 50 6,50 > 50 – 100 8,00 > 100 – 300 11,50
2.16 Einstellringe
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Nennmaß in mm Preis pro Stück in € bis 10 22,00 > 10 – 50 26,00 > 50 – 100 29,00 > 100 – 200 37,00 > 200 – 300 50,00
2.17 Kegellehrdorne oder Kegellehrringe
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € 4 – 25 26,00 > 25 – 50 30,00 > 50 – 100 33,00 > 100 – 150 35,00 > 150 - 200 42,00
2.18 Fühlerlehren
Prüfung nach Kalibrieranweisung, Toleranz nach DIN 2275
Blattzahl Preis pro Stück in € je Blatt 1,50
2.19 Radienlehren
Prüfung nach Herstellerangaben nur pufferfähige Ausführung
Blattzahl in mm Preis pro Stück in € je Blatt 1,50
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2.20 Grenzrachenlehren (Gut- und Ausschussseite)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 10 13,00 > 10 – 50 15,00 > 50 – 100 20,00 > 100 – 200 25,00
2.22 Grenzrachenlehren (verstellbar)
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618
Messbereich in mm Preis pro Stück in € bis 10 15,00 > 10 – 50 22,00 > 50 – 100 29,00 > 100 – 200 41,50
2.23 Prüfstifte
Prüfung nach VDI/VDE/DGQ – Richtlinie 2618 Genauigkeit DIN 2269, Toleranzklasse 1 und 2
Messbereich in mm Preis pro Stück in € 0,1 – 20 3,00
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kalibrierleistungen
der Henschel Antriebstechnik GmbH,
Henschelplatz 1, 34127 Kassel – nachstehend „HAT“ genannt –
1. Gegenstand 1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung sind mit der Rückführbaren Kalibrierung von Prüfmitteln (Längenprüfmittel,
physikalische Prüfmittel) zusammenhängende Leistungen, wie die Überprüfung von Prüfmitteln auf Einhaltung der zulässigen Toleranzen bzw. Spezifikationen, insbesondere:
1.1.1 Erstkalibrierung neuer Prüfmittel
Die Erstkalibrierung umfasst bei Gutbefund die Anlage der Stammdaten im EDV-System und Freigabe des Prüfmittels zur Benutzung. Erweist sich das Prüfmittel als fehlerhaft, wird ein Prüfbericht erstellt und dem Auftraggeber zur Begründung der Mängelrüge zugeleitet.
1.1.2 Wiederholungskalibrierungen nach Ablauf der Nutzungszeiten
Bei Wiederholungskalibrierungen werden die Prüfmittel zunächst aufgearbeitet. Grobe Verschmutzungen sowie leichtere Beschädigungen werden durch Nacharbeit oder Austausch von Teilen behoben, was separat verrechnet wird. Danach erfolgt die Wiederholungskalibrierung. Bei Gutbefund wird das Prüfmittel im EDV-System freigegeben und ein Kalibrieraufkleber oder eine Prüfbanderole auf dem Prüfmittel angebracht. Fehlerhafte Prüfmittel werden gekennzeichnet, im EDV-System gesperrt und dem Auftraggeber zurückgegeben oder, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, zur Reparatur an ein dafür spezialisiertes Unternehmen versandt.
1.1.3 EDV-mäßige Verwaltung aller Prüfmittel einschl. Ermittlung der abgelaufenen Prüfmittel / Nutzungszeiten
Im Rahmen der EDV-mäßigen Verwaltung werden Nutzungszeiten überwacht. Prüfmittel, deren Nutzungszeit überschritten ist und der Kalibrierung nicht zugeführt wurden, werden von HAT schriftlich gemeldet. Für alle Prüfmittel gelten die spezifisch für den Auftraggeber im EDV-System festgelegten Nutzungszeiten.
1.2 Der Umfang der Tätigkeit von HAT ist bestimmt durch die Forderungen der ISO 9000 ff., dem
HAT-Qualitätsmanagementhandbuch, der Verfahrensanweisung 11.1, VDI / VDE / DGQ-Vorschriften 2618, Teil 1-27 und den dazugehörenden nationalen bzw. internationalen Normen und Anweisungen. Werden die vorstehenden Normen und Anweisungen während der Dauer dieser Vereinbarung geändert oder ergänzt, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen ab Inkrafttreten.
1.3 Die von HAT verwendeten Kalibriernormale unterliegen einer regelmäßigen Kalibrierung und sind
rückführbar auf nationale und internationale Normale. HAT wird nur solche Prüfmittel kalibrieren, für die die entsprechenden Prüfeinrichtungen jeweils vorhanden sind. Geräte, die im Labor von HAT nicht kalibriert werden können, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber zur Bearbeitung an ein dafür spezialisiertes Unternehmen versandt.
2. Preise, Zahlungsbedingungen 2.1 Die Preise für standardisierte Kalibrierleistungen der HAT richten sich nach der Preisliste. Dort nicht explizit
aufgeführte Leistungen sowie nach Absprache mit dem Auftraggeber beauftragte Fremdleistungen werden auf Basis der in der Preisliste angegebenen Stundensätze sowie des Materialaufwands zuzüglich eines Zuschlags von 30% berechnet. Die Beauftragung des Drittunternehmens erfolgt durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
2.2 Wird während der Kalibrierung die Kalibrierunfähigkeit des Prüfmittels festgestellt, so sind vom Auftraggeber
die bis dahin angefallenen Aufwendungen (bzw. der Standardsatz gemäß Preisliste) zu tragen, es sei denn, die fehlende oder eingeschränkte Kalibrierbarkeit ist auf unsachgemäße Handhabung durch HAT im Rahmen des Kalibriervorgangs zurückzuführen.
2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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2.4 Sollte HAT die Preisliste für Kalibrierleistungen ändern, so wird der Auftraggeber davon wenigstens zwei Monate im Voraus informiert. Sofern innerhalb von vier Wochen kein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers erfolgt, erlangt die neue Preisliste zum darauf angegebenen Datum Gültigkeit, andernfalls können die Kalibrierleistungen von HAT mit einer Frist von vier Wochen nach dem geplanten Inkrafttreten der neuen Preisliste eingestellt werden.
2.5 Kalibrierleistungen der HAT werden jeweils zum Monatsende abgerechnet. Die Zahlung ist bis zum 15. des
der Lieferung folgenden Monats ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug ist HAT berechtigt – vorbehaltlich eines weiteren Schadens – Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
2.6 Einwände gegen die Richtigkeit der Abrechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der
Rechnung zu erheben; sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Berechtigte Beanstandungen werden bei der jeweils folgenden Rechnung bzw. Abschlagrechnung berücksichtigt. Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
3. Lieferfristen und Lieferung 3.1 Die Kalibrierleistungen von HAT erfolgen i.d.R. innerhalb von 5-10 Arbeitstagen nach Zugang der zu
kalibrierenden Messmittel bei HAT oder gemäß gesondert vereinbarter Lieferfristen. Alle Liefer- und Leistungsfristen sind für HAT nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. HAT ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
3.2 Kann HAT einen verbindlich zugesagten Liefertermin aus Gründen, die HAT nicht zu vertreten hat, nicht
einhalten (z. B. aufgrund von Verzögerungen in der Lieferung oder Bearbeitung durch Fremdfirmen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.), wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert. Die Lieferfristen verlängern sich in diesem Falle in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt. In allen anderen Fällen von Überschreitungen der Lieferfrist gegenüber den von HAT schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferterminen kann der Auftraggeber neben der Lieferung einen Verzugsschadensersatz nur verlangen, soweit der Lieferverzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HAT zurückgeht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von HAT zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von HAT auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. HAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen haftet HAT im Falle des Lieferverzugs in Höhe von maximal 5% des Auftragswertes.
3.3 Bei allen Lieferungen und Leistungen der HAT geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen
Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber mit der Übergabe, im Falle der Versendung mit der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt.
4. Gewährleistung 4.1 HAT gewährleistet ordnungsgemäße Kalibrierungen und Reparaturen einschließlich des Einbaus von
fehlerfreien Ersatzteilen. Der Auftraggeber hat die von HAT durchgeführten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber HAT verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung bzw. Abnahme.
4.2 Werden von HAT Kalibrierleistungen oder Reparaturen fehlerhaft erbracht oder werden bei der
Durchführung von Arbeiten durch das Personal von HAT Schäden an Geräten schuldhaft verursacht, wird HAT auf Anforderung des Auftraggeber die Mängel binnen angemessener Frist beseitigen. Führen auch zweimalige Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber den Auftrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen.
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4.3 Gewährleistungsansprüche sind bei Veränderungen irgendwelcher Art, bei Reparaturen oder Reparaturversuchen sowie bei unsachgemäßer Behandlung von Geräten durch den Auftraggeber oder sonstige Dritte ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Einsatz oder der Aufstellungsort der Geräte nicht den spezifischen Herstellerrichtlinien entspricht oder wenn ein Transport, Lagern bzw. Betreiben unter unsachgemäßen Bedingungen stattfindet (z.B. starke Erschütterungen, Abweichungen von der empfohlenen Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit, Netzschwankungen, Verschmutzung). Maßgebend sind jeweils die Richtlinien der Hersteller.
5. Haftung und Schadensersatz 5.1 HAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von HAT beruhen. Soweit HAT keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.2 HAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt. In diesem Falle ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform;
Nebenabreden sind nicht getroffen. 6.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Partner werden in einem solchen Fall die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) möglichst nahe kommt.
6.3 Bei Streitigkeiten die nicht freundschaftlich gelöst werden können, entscheiden die für Kassel zuständigen
Gerichte. Stand: 30. Januar 2013
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